Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss INT/773 Den Binnenmarkt weiter ausbauen Brüssel, den 26. November 2015 Informationsvermerk (Neue Befassung) Betrifft: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen Ref.: COM(2015) 550 final 1. Verfahren Befassung durch die Kommission: 15. Juli 2015 Rechtsgrundlage: Artikel 304 AEUV Beschluss des Präsidiums: 15. September 2015 Zuständig: Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch Vorsitzender der Fachgruppe: Herr Siecker (NL-II) Regelung der Arbeiten der Fachgruppe: 19. Oktober 2015 (im schriftlichen Verfahren) Studiengruppe: Den Binnenmarkt weiter ausbauen Vorsitzender: Herr Röpke (AT-II) Berichterstatter: Herr Pezzini (IT-I) (für De Lotto, Art. 62 GO) Mitglieder: Cabra de Luna (ES-III) de Buck (BE-I) (für Mareels, Art. 62 GO) Dimitrov (BG-II) (für Mitov, Art. 62 GO) Federspiel (DK-III) Guerini (IT-III) Svensson (SE-I) Zorko (SI-II) An die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses INT/773 – EESC-2015-05323-00-00-NINS-TRA (EN) 1/2 Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu DE Sachverständige/r 2. Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments Die EU und der Binnenmarkt müssen sich an ein im Wandel begriffenes Umfeld anpassen. Europa steht wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen gegenüber. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat unsere Volkswirtschaften auf den Prüfstand gestellt und verursacht enorme soziale Kosten. Die Innovation und globale Wertschöpfungsketten eröffnen große neue Chancen. Die digitalen Technologien bringen in vielen Branchen Veränderungen. Dies führt wiederum dazu, dass die Produktion effizienter wird und neue, innovative Geschäftsmodelle entstehen. Durch die Innovation werden auch traditionelle Geschäftsmodelle und seit langem bestehende Beziehungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen in Frage gestellt. Die Europäische Kommission stellt sich diesen Herausforderungen und hat die Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen zu ihrer obersten Priorität erklärt und möchte sie durch eine branchen- und politikfelderübergreifende Vertiefung des Binnenmarkts verwirklichen, um wirksam auf die Anliegen der Menschen und der Unternehmen einzugehen. Trotz aller bisherigen Fortschritte gibt es – vor allem im Dienstleistungssektor – immer noch zu viele nicht unerhebliche wirtschaftliche Hindernisse. Nach Schätzungen der Kommission dürfte das BIP der EU durch eine ambitioniertere Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie um 1,8% steigen. Die Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, die unzulängliche Durchsetzung bestehender Vorschriften, das geringe Aufkommen grenzüberschreitend vergebener öffentlicher Aufträge und die mangelnde politische Unterstützung für Strukturreformen schränken Unternehmen und Bürger in ihren Möglichkeiten ein, so dass weniger Arbeitsplätze entstehen und die Preise unnötig hoch bleiben. Im Wesentlichen konzentriert sich die Mitteilung auf das folgende Maßnahmenbündel, mit denen der Binnenmarkt weiter ausgebaut werden soll (durch einen vertieften und faireren Binnenmarkt, eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie), die von der Schaffung neuer Chancen für Verbraucher, Berufstätige und Unternehmen (mit einer ausgewogenen Entwicklung der partizipativen Wirtschaft, der Förderung des Wachstums von KMU und Start-upUnternehmen, der Verwirklichung des Binnenmarkts ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis, dem Vorgehen gegen Beschränkungen im Einzelhandel und der Verhinderung von Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern), über die Förderung von Modernisierung und Innovation (durch die Modernisierung des EU-Normensystems, mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Konsolidierung des Rahmens für die Rechte des geistigen Eigentums) bis zur Gewährleistung der praktischen Umsetzung reichen (einschließlich einer Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung, der Verbesserung der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens, des Ausbaus des Binnenmarkts für Waren). 3. Vorgeschlagener Zeitplan TERMIN 17. Dezember 2015 SITZUNG 1. Sitzung der Studiengruppe 12. Januar 2016 27. Januar 2016 17./18. Februar 2016 2. Sitzung der Studiengruppe Fachgruppe Plenum _____________ INT/773 – EESC-2015-05323-00-00-NINS-TRA (EN) 2/2 DOKUMENT Kommissionsdokument Arbeitsdokument Vorentwurf der Stellungnahme Entwurf der Stellungnahme Stellungnahme der Fachgruppe