Den Binnenmarkt weiter ausbauen

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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
INT/773
Den Binnenmarkt weiter
ausbauen
Brüssel, den 26. November 2015
Informationsvermerk
(Neue Befassung)
Betrifft: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Den Binnenmarkt weiter
ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen
Ref.: COM(2015) 550 final
1.
Verfahren
Befassung durch die Kommission:
15. Juli 2015
Rechtsgrundlage:
Artikel 304 AEUV
Beschluss des Präsidiums:
15. September 2015
Zuständig:
Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch
Vorsitzender der Fachgruppe:
Herr Siecker (NL-II)
Regelung der Arbeiten der Fachgruppe:
19. Oktober 2015 (im schriftlichen Verfahren)
Studiengruppe:
Den Binnenmarkt weiter ausbauen
Vorsitzender:
Herr Röpke (AT-II)
Berichterstatter:
Herr Pezzini (IT-I) (für De Lotto, Art. 62 GO)
Mitglieder:
Cabra de Luna (ES-III)
de Buck (BE-I) (für Mareels, Art. 62 GO)
Dimitrov (BG-II) (für Mitov, Art. 62 GO)
Federspiel (DK-III)
Guerini (IT-III)
Svensson (SE-I)
Zorko (SI-II)
An die Mitglieder des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
INT/773 – EESC-2015-05323-00-00-NINS-TRA (EN) 1/2
Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu
DE
Sachverständige/r
2.
Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments
Die EU und der Binnenmarkt müssen sich an ein im Wandel begriffenes Umfeld anpassen. Europa
steht wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen gegenüber. Die Wirtschafts- und Finanzkrise
hat unsere Volkswirtschaften auf den Prüfstand gestellt und verursacht enorme soziale Kosten. Die
Innovation und globale Wertschöpfungsketten eröffnen große neue Chancen. Die digitalen
Technologien bringen in vielen Branchen Veränderungen. Dies führt wiederum dazu, dass die
Produktion effizienter wird und neue, innovative Geschäftsmodelle entstehen. Durch die Innovation
werden auch traditionelle Geschäftsmodelle und seit langem bestehende Beziehungen zwischen
Verbrauchern und Unternehmen in Frage gestellt.
Die Europäische Kommission stellt sich diesen Herausforderungen und hat die Förderung von
Beschäftigung, Wachstum und Investitionen zu ihrer obersten Priorität erklärt und möchte sie durch
eine branchen- und politikfelderübergreifende Vertiefung des Binnenmarkts verwirklichen, um
wirksam auf die Anliegen der Menschen und der Unternehmen einzugehen. Trotz aller bisherigen
Fortschritte gibt es – vor allem im Dienstleistungssektor – immer noch zu viele nicht unerhebliche
wirtschaftliche Hindernisse. Nach Schätzungen der Kommission dürfte das BIP der EU durch eine
ambitioniertere Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie um 1,8% steigen. Die Hindernisse für den
freien Waren- und Dienstleistungsverkehr, die unzulängliche Durchsetzung bestehender Vorschriften,
das geringe Aufkommen grenzüberschreitend vergebener öffentlicher Aufträge und die mangelnde
politische Unterstützung für Strukturreformen schränken Unternehmen und Bürger in ihren
Möglichkeiten ein, so dass weniger Arbeitsplätze entstehen und die Preise unnötig hoch bleiben.
Im Wesentlichen konzentriert sich die Mitteilung auf das folgende Maßnahmenbündel, mit denen der
Binnenmarkt weiter ausgebaut werden soll (durch einen vertieften und faireren Binnenmarkt, eine
neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie), die von der
Schaffung neuer Chancen für Verbraucher, Berufstätige und Unternehmen (mit einer ausgewogenen
Entwicklung der partizipativen Wirtschaft, der Förderung des Wachstums von KMU und Start-upUnternehmen, der Verwirklichung des Binnenmarkts ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in
der Praxis, dem Vorgehen gegen Beschränkungen im Einzelhandel und der Verhinderung von
Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern), über die Förderung von Modernisierung und
Innovation (durch die Modernisierung des EU-Normensystems, mehr Transparenz, Effizienz und
Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Konsolidierung des Rahmens für
die Rechte des geistigen Eigentums) bis zur Gewährleistung der praktischen Umsetzung reichen
(einschließlich einer Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung, der Verbesserung der
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens, des Ausbaus
des Binnenmarkts für Waren).
3.
Vorgeschlagener Zeitplan
TERMIN
17. Dezember 2015
SITZUNG
1. Sitzung der Studiengruppe
12. Januar 2016
27. Januar 2016
17./18. Februar 2016
2. Sitzung der Studiengruppe
Fachgruppe
Plenum
_____________
INT/773 – EESC-2015-05323-00-00-NINS-TRA (EN) 2/2
DOKUMENT
Kommissionsdokument
Arbeitsdokument
Vorentwurf der Stellungnahme
Entwurf der Stellungnahme
Stellungnahme der Fachgruppe
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