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Ist der Preis am Markt auch Fair?
Freiwilligenarbeit in Österreich
Freiwilligenarbeit ist eine Leistung, die freiwillig und ohne Bezahlung von Personen außerhalb des
eigenen Haushaltes erbracht wird. Über 3 Millionen Österreicher leisten Freiwilligenarbeit. Sie
erbringen damit ein Arbeitsvolumen, das von ca. einer halben Million Erwerbstätigen erbracht wird.
Konsumentenrente ist der positive Unterschied zwischen dem Preis, den ein Konsument bereit
gewesen wäre zu bezahlen und dem, der tatsächlich bezahlt wurde.
Der Gleichgewichtspreis ist niedriger als der Preis, den die Konsumenten bereit gewesen wären zu
bezahlen.
Produzentenrente ist der Unterschied zwischen dem Preis, den Unternehmen erhalten und dem
Preis, den sie bereit gewesen wären zu akzeptieren.
Gleichgewichtspreis ist höher als der Preis, den die Unternehmen akzeptiert hätten.
Diagramm + Text
Für die Nachfragenden im roten Teil der Nachfragekurve ist der Preis am Markt zu hoch. Sie können
oder wollen nicht zu diesem Preis kaufen. Wenn es sich hier um ein für das Leben notwendiges Gut
handelt, stellt sich die Frage, ob es gerecht ist, dass sich Nachfragende dieses Gut nicht leisten
können.
Jene Haushalte im grünen Teil der Nachfragekurve wären auch bereit einen höheren Preis zu zahlen
als den Gleichgewichtspreis. Sie haben die Konsumentenrente abschöpfen können.
Der Gleichgewichtspunkt ist der effizienteste Punkt, aber nicht der fairste. Der Markt kann Fairness
bzw. Gerechtigkeit nicht herstellen, er kann nur für Effizienz sorgen.
Der freie Markt und die EU
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Die EU bietet Konsumierenden und Unternehmen einen Markt an. Die größte
Wirtschaftsunterstützung, welche die EU leistet, ist der Aufbau des gemeinsamen Marktes. Die EU
möchte nicht durch Förderungen Unternehmungen unterstützen – wobei es Ausnahmen gibt –
sondern einen Markt mit gemeinsamen grundlegenden Regeln schaffen, auf denen Konsumenten
und Unternehmen aktiv werden können.
Der Binnenmarkt als Kern des Gemeinsamen Marktes
In enger Nähe zum gemeinsamen Markt steht der Binnenmarkt als Leitziel der Europäischen
Gemeinschaft. Zum Abbau noch existierender Beschränkungen im Gemeinsamen Markt hat die
Kommission in ihrem „Weißbuch über die Vollendung des Binnenmarktes“ von 1985 das Konzept des
Binnenmarktes entwickelt.
Nach der Definition umfasst der Binnenmarkt „einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie
Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen dieses
Vertrages gewährleistet ist.“ Das Verhältnis zwischen dem Gemeinsamen Markt und dem
Binnenmarkt ist umstritten. Während eine Ansicht den Gemeinsamen Markt als Vorstufe zum
Binnenmarkt versteht, deuten andere Stimmen den Gemeinsamen Markt umgekehrt als den
umfassenderen Begriff. Danach soll der Gemeinsame Markt über seine Verkehrsfreiheiten hinaus
noch die Vergemeinschaftung der sektoralen Politiken (Wettbewerbspolitik, Agrarpolitik,
Umweltpolitik) erfassen und damit einen höheren Integrationsgrad aufweisen.
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