Binnen - Prof. Dr. Dr. hc Reinhard Meyers

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Binnenmarkt
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Durch Artikel 2 des Vertrags von Rom wurde
der EWG die Aufgabe übertragen,
"eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens
innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und
ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere
Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung
und engere Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern,
die in dieser Gemeinschaft zusammengeschlossen sind".
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Binnenmarkt - Idee
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2. EINORDNUNG IN DEN KONTEXT INTERNATIONALER KOOPERATION
Entwicklungsstufe
Fortschritt
Freihandelszone
Abschaffung monetärer und nicht-monetärer Handelshemmnisse an den Binnengrenzen
Zollunion
Einheitliche monetäre und nicht-monetäre Handelshemmnisse an den Außengrenzen
Binnenmarkt
Gegenstand der Präsentation
Wirtschaftsunion
Einheitliche Wirtschaftspolitik
Währungsunion
Einheitliche Währung
Politische Union
Einheitliche Innen- und Außenpolitik
Alexander
Grundzüge
der Europapolitik
/ Dozent: Prof.
W.W.
Woyke
/ WS
2006-2007
/ S.1
AlexanderAlbrecht
Albrecht/ –Kurs:
Uta Viegener
/ Grundzüge
der Europapolitik
/ Prof.
Woyke
/ WS
2006-2007
/ S.4
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4. HISTORISCHE WURZELN – DIE EINHEITLICHE EUROPÄISCHE AKTE
Die Einheitliche Europäische Akte
- Unterzeichnung: 17.02.1986
- Inkrafttreten: 01.07.1987
- Ersetzung des Begriffes „Gemeinsamer
Markt“ durch „Binnenmarkt“
Neuanfang nach Europa- Verdrossenheit der 70er Jahre
- 4 Freiheiten: Waren, Personen, Dienstleistungen, Kapital
- Neu: Fokus auf Normen statt Prozess, Mehrheits- statt Einstimmigkeitsprinzip
- 282 Rechtsakte zur Regelung und Verwirklichung des Binnenmarktes
[Weißbuch  279 Normen zur Vollendung Binnenmarkt (1985)]
- Verwirklichungstermin: Umsetzung der Rechtsakte bis zum 31.12.1992
- Umsetzungsquote zum 31.12.1992: ~ 90 %
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Weißbuch der Kommission (Delors)
1985


allzu viele Hindernisse stehen der Verwirklichung
eines großen Wirtschaftsraums mit über
300 Millionen Verbrauchern im Wege
dadurch entstehende "Kosten des Nicht-Europas",
die auf Wartezeiten an den Grenzen, technische
Handelshemmnisse und die Abschottung des
öffentlichen Beschaffungswesens zurückzuführen
waren, betrugen annähernd 200 Mrd. €
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Einheitliche Europäische Akte
1986



Zeitplan für die rund 270 für die Verwirklichung
des Binnenmarktes bis 1993 notwendigen
Maßnahmen
Die positiven Auswirkungen waren rasch
spürbar.
Nacheinander fielen die materiellen,
steuerrechtlichen und technischen Grenzen.
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10
11


Mit der ‘Vollendung’ des Binnenmarktes am
1. Januar 1993 ist das Vertragsziel praktisch
erfüllt.
Dazu bedurfte es indessen mehr als vier
Jahrzehnte, obwohl bereits im Juli 1968 – 18
Monate früher als im Zeitplan vorgesehen Binnenzölle und Kontingente abgeschafft
worden waren.
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Die Verzögerung ist darauf
zurückzuführen, dass…



die Harmonisierung von Zöllen einfacher ist als die
des Steuerwesens
die freien Berufe in jedem Land anderen Regelungen
unterliegen
starre protektionistische Maßnahmen im
Zusammenspiel mit einer Zunahme von technischen
Normen dazu geführt haben, dass sich die Märkte
Anfang der 80er Jahre zunehmend abschotteten
(Ölkrisen von 1973 und 1980)
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Umsetzung von EU-Richtlinien in
nationales Recht



Deutschland gemeinsam mit Luxemburg,
Griechenland und Italien Schlusslicht
In den letzten 5 Jahren musste die Europäische
Kommission in 305 von insgesamt 531 Fällen
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
einleiten
2003 konnte die Bundesregierung 86 Prozent der
Richtlinien nicht termingerecht umsetzen
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Argumente für einen
grenzenlosen Binnenmarkt
Politischer Natur:
 Eine enge wirtschaftliche Verflechtung von
Ländern schafft durch die entstehende
wechselseitige Abhängigkeit politische Stabilität
und sichert den Frieden.
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Wirtschaftliche Gesichtspunkte:
 Der freie Austausch von Gütern und Dienstleistungen
mehrt den Wohlstand durch bessere Arbeitsteilung
und höhere Produktivität.
 Der stärkere Wettbewerbsdruck führt zu größerem
Angebot von Gütern und Dienstleistungen mit einem
guten Preis-Leistungs-Verhältnis.
 Das Wirtschaftswachstum kann gesteigert werden und
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden
höhere Beschäftigungschancen und bessere
Einkommensperspektiven ermöglicht.
→ Der europäische Wirtschaftsraum wird in
die Lage versetzt, besser mit den anderen
großen Wirtschaftsblöcken zu konkurrieren.
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Freizügigkeit der unselbständigen Arbeitnehmer
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der Selbständigen
Leitgedanke ist die Gleichbehandlung der EG-Angehörigen
Freiheit des Personenverkehrs soll den wirtschaftlich tätigen Marktbürgern die
freie, d.h. von der Staatsangehörigkeit unabhängige Standortwahl für die Ausübung
ihrer Tätigkeit ermöglichen.
Mobilität des Produktionsfaktors Arbeit
Persönlicher Geltungsbereich
AN aus EG-MS. Ausnahmen bspw. WanderarbeitnehmerVO,
Assoziationsratsbeschluss (türk. AN), Studenten, Familienangehörige
AN-Begriff nach GemeinschaftsR
Sachlicher Geltungsbereich
Gesamter Anwendungsbereich der Verträge. Künstler, Sportler
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BIP USA und EU-15
rot: USA, blau: EU-15
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Zunahme des Handels von EU-15
mit allen anderen Ländern
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Ausfuhr von Waren in andere EU-Staaten in Prozent
der gesamten nationalen Warenexporte 2001
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Pro-Kopf-Einkommen,
kaufkraftbereinigt
200
180
160
140
120
100
Stand: 2002
80
60
40
20
0
L
DK
A
D
I
FIN
E
GR
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Beschäftigungsquote EU-15
Frühjar 2002
25
Entwicklung der Arbeitslosigkeit in
EU-15
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20 Millionen Arbeitsplätze müssen in der EU-25
geschaffen werden um das Ziel der
Vollbeschäftigung zu erreichen.



Beschäftigungsquote 2004: 63%, Ziel 2010: 70%
Beschäftigungsquote von Frauen 2004: 55%,
Ziel 2010: 60%
Beschäftigungsquote von Arbeitern über 55
2004: 40%, Ziel 2010: 50%
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

Im Jahr 2003 gaben die EU-15-Mitgliedstaaten
insgesamt mehr als 25 Milliarden Euro für Ausund Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose
und andere benachteiligte Gruppen aus, die auf
dem Arbeitsmarkt Unterstützung benötigen.
In der EU-25 stieg der Umsatz bei der
Vermittlung von Arbeitskräften von 1998 auf
2004 um 60 %.
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


Der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen,
Personen und Kapital setzt Vorschriften, die
einen fairen Wettbewerb gewährleisten, voraus.
Der EG-Vertrag verbietet beispielsweise alle
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, “welche
eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes
bezwecken oder bewirken” (Artikel 81).
Der Vertrag verbietet ebenfalls “die missbräuchliche
Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem
Gemeinsamen Markt durch ein oder mehrere
Unternehmen” (Artikel 82).
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


Die Europäische Kommission gewährleistet,
dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Bei Verstößen kann sie Strafen gegen
Unternehmen oder EU-Mitgliedstaaten
verhängen.
Die Kommission überwacht ebenfalls ‘Staatliche
Beihilfen’ (d.h. die staatliche Subventionierung
von Unternehmen).
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Bestandsaufnahme




Durch strengere Vorschriften wurde das öffentliche
Auftragswesen geöffnet, wobei größere Transparenz und
stärkere Kontrollen für öffentliche Liefer- und Bauaufträge
angestrebt werden.
Die steuerlichen Unterschiede zwischen den einzelnen
Mitgliedstaaten wurden durch die Angleichung der
Vorschriften über indirekte Steuern, Mehrwertsteuer (MwSt.)
und Verbrauchsteuern beseitigt.
Die Kapital- und Finanzdienstleistungsmärkte wurden
liberalisiert.
Die nationalen Vorschriften auf den Gebieten Sicherheit und
Umweltverschmutzung wurden harmonisiert; allgemein haben
sich die EU-Mitgliedstaaten auf die gegenseitige Anerkennung
nationaler Vorschriften und Bescheinigungen geeinigt.
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

Durch die Harmonisierung des Gesellschaftsrechts
und die Angleichung der Rechtsvorschriften über das
geistige und gewerbliche Eigentum (Warenzeichen
und Patente) wurde ein besseres Umfeld für die
industrielle Zusammenarbeit geschaffen.
Behinderungen der Freizügigkeit wurden beseitigt:
an den meisten Binnengrenzen der EU wurden die
Passkontrollen abgeschafft, und die Berufsabschlüsse
und Diplome werden von den EU-Ländern
gegenseitig anerkannt.
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Anzahl der EU-Bürger, die in einem
anderen Staat der EU arbeiten
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Anzahl der am Programm Erasmus
teilnehmenden Studenten
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Laufende Arbeiten


Die Liberalisierung des Telekommunikationssektors hat
bereits zu Preissenkungen geführt. Ende 2001 waren
Ferngespräche durchschnittlich um 11 % günstiger als in 2000
und 45 % günstiger als in 1998.
Im November 2000 veröffentlichte die Kommission ein
Diskussionspapier (‘Grünbuch’) mit Leitlinien für eine
europaweite Energiepolitik, die die Nutzung einer Vielfalt von
Energiequellen vorsieht und eine Versorgungssicherheit
gewährleistet. Falls die EU in diesem Bereich nicht tätig wird,
muss sie in 20 bis 30 Jahren 70 % ihres Energiebedarfs
gegenüber 50 % heute importieren. Bereits jetzt stammen
45 % ihrer Erdölimporte aus dem Mittleren Osten und 40 %
ihrer Erdgasimporte aus Russland.
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Primärenergieerzeugung in EU-15
2001
in Prozent pro Quelle
CO2-Emissionen
in t pro Person
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

Die Entwicklung neuer und erneuerbarer
Energiequellen (einschließlich Bio-Diesel), damit sich
der Anteil dieser ‘sauberen’ Energiequellen an den
Gesamtenergielieferungen der EU bis 2010 von 6 %
auf 12 % verdoppelt
Verkehrspolitik bietet in der EU die Möglichkeit,
Energie zu sparen und dem Umweltschutz zu dienen.
Die EU will den Frachtverkehr so weit wie möglich
von der Straße auf Schiene und Binnenschifffahrt
verlagern.
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Nutzung von fünf Verkehrsarten für
die Personenbeförderung in EU-15
in Prozent des gesamten
Personenverkehrs (in
Passagierkilometern)
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