Die Stütz- und Förderangebote der Schule Rafz Merkblatt Kinder entwickeln sich unterschiedlich. Eigenarten und Schwierigkeiten gehören zu jeder Entwicklung. Wenn sich nun aber die Störung zur nachhaltigen Krise oder zum andauernden Lebensproblem auswächst? Dann werden Reifungs-, Lern- und Sozialisierungsprozesse empfindlich gestört. Man spricht von einer Verhaltens-, Lern- oder Entwicklungsstörung. Es muss abgeklärt werden, was dem Kinde fehlt und wie den besonderen Bedürfnissen des Kindes in seiner Umgebung entsprochen werden kann. Die Schule Rafz stellt dafür eine ganze Reihe spezieller Angebote bereit. Diese sollen hier vorgestellt werden. Angebote und Fachlehrpersonen im Überblick Schulpsychologischer Dienst (SPD) IF (Integrative Förderung) Irene Krauer Nicole Kaspar Götzen Tannewäg Schalmenacker Kindergarten Ursula Knecht Ruth Liggenstorfer Lilian Russ Andreas Zivkovic Daniela Hunziker Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Barbara Kohli Ursula Widmer Logopädie Cornelia Baur Psychotherapie (Spiel- und Kreativitätstherapie) Hanne Hofmann Psychomotorische Therapie Fabienne Capeder Begabtenförderung Schulsozialarbeit mathem./naturwiss. sprachlich/musisch William Jones Christine Witschi Gabriela Sigg Nicole Welti Wozu dienen diese Angebote ? Schulpsychologischer Dienst Rafz (SPD) Dieser Dienst steht der Schulgemeinde als neutrale Beratungs- und Abklärungsstelle zur Seite. Für Eltern, Schüler/innen, Lehrpersonen und Behördenmitglieder zu Lern- und Leistungsschwierigkeiten Erziehungs- und Entwicklungsfragen Verhaltensauffälligkeiten Emotionale oder sonstige Auffälligkeiten Fragen zu Einschulung, Schullaufbahn, Dispensation und Promotion Fragen zu schwierigen Klassensituationen u.ä. sind jederzeit ohne schriftliche Anmeldung oder vorausgehendes schulisches Standortgespräch möglich. Bei Bedarf können Schulbesuche, Abklärungsuntersuchungen oder die Teilnahme an Elterngesprächen sowie die Teilnahme an schulischen Standortgesprächen vereinbart werden. Integrative Förderung (IF) Eine zentrale Zielsetzung der Volksschule des Kantons Zürich besteht darin, dass alle Kinder und Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten möglichst gemeinsam in der Regelklasse unterrichtet werden. Dabei spielt die Integrative Förderung (IF) eine wichtige Rolle. Vom Angebot der IF können Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen im Bereich des Lernens, im Umgang mit Anforderungen oder mit Menschen profitieren. Besondere pädagogische Bedürfnisse können im Zusammenhang mit spezifischen Schwächen, schwierigem Verhalten, aber auch mit Stärken und Begabungen stehen. Sowohl in der Regelklasse als auch in der Fördergruppe wird eine möglichst gute Entwicklung des Kindes bezüglich Selbstbewusstsein, sozialem Verhalten und schulischer Leistungsfähigkeit angestrebt. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere der Lehrpersonen erforderlich. Die IF findet durch eine Fachperson der schulischen Heilpädagogik statt. Folgende Formen der Unterstützung sind möglich: - Beratung und Unterstützung der Lehrperson bei der Unterrichtsplanung und -durchführung, im Umgang mit der spezifischen Problematik der Schülerin / des Schülers oder bei schwierigen Schulsituationen, Teamteaching zusammen mit der Lehrperson, Förderung von Schülerinnen und Schülern in Fördergruppen, ausnahmsweise auch einzeln. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Durch die DaZ-Angebote werden Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Erstsprache darin unterstützt, ihre Deutschkompetenzen so aufzubauen, dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen und in weiterführenden Schulen und in der Lehre bestehen können. Logopädie Bei Sprachstörungen (Verzögerung der Sprach- und Schriftsprachentwicklung, Schwierigkeiten im Sprachfluss oder Sprachaufbau, Sprech-, Hör- oder Stimmstörungen) hat das Kind Anrecht auf eine Behandlung durch eine Logopädin. Im Kindergarten wird eine logopädische Reihenuntersuchung durchgeführt. Die Eltern werden vorgängig mit einem Brief informiert. Die Eltern können sich auch direkt bei der Logopädin melden. Psychotherapie (Spiel- und Kreativitätstherapie) Sie hilft dem Kind bei grossen emotionalen Spannungen und Konflikten. Das Kind und seine Bezugspersonen werden angeregt, sich mit den psychischen Schwierigkeiten bewusster auseinanderzusetzen und sie erfolgreicher anzugehen. 2 Psychomotorische Therapie Kinder mit psychomotorischen Schwierigkeiten fallen auf durch unkoordinierte, verkrampfte oder ausfahrende Bewegungen oder durch mangelndes Körperbewusstsein. Diese Merkmale sind oft eng mit psychischen Faktoren verbunden. Die psychomotorische Therapie verhilft dem Kind durch Bewegungsübungen, Wahrnehmungsübungen, Musik und Rhythmik zu einer besseren körperlich-psychischen Bewegungsfähigkeit und Sicherheit. Starke Schreibschwierigkeiten können im Rahmen einer Graphomotoriktherapie angegangen werden. Ziele sind dort die Verbesserung der Haltungsvoraussetzungen und der Bewegungsabläufe: Schreiben soll - wenn nicht Spass - so doch immerhin keine Schmerzen bereiten. Im Kindergarten wird eine psychomotorische Reihenuntersuchung durchgeführt. Die Eltern werden vorgängig mit einem Brief informiert. Begabtenförderung Um ausserordentlich begabte Kinder ebenfalls bestmöglich zu fördern, bestehen an der Schule Rafz zwei Fördergruppen, eine mathematisch-naturwissenschaftlich, die andere sprachlich-musisch orientiert. Hier wird meist projektartig gearbeitet. Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit ist eine niederschwellige, neutrale und schulinterne Anlauf- und Beratungsstelle. Ziel ist es, die Schüler und Schülerinnen in ihren schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, ihre sozialen Kompetenzen zu fördern und mit ihnen positive Lebensbewältigungsstrategien zu erarbeiten. Das Angebot kann von Schülern und Schülerinnen, Eltern, Lehrpersonen und weiteren Bezugspersonen der Schüler und Schülerinnen auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden. Die Beratungen sind kostenlos und die Inhalte werden vertraulich behandelt. Einige nützliche Telefonnummern Präsident der Schulbehörde Rafz, Albin Sigrist Ressortchef Sonderpädagogik, Patrick Büchel Schulpsychologischer Dienst, Rafz Bildungsdirektion des Kantons ZH, Sonderschulung Bildungsdirektion des Kantons ZH, Rechtsdienst Jugendsekretariat Bülach, Erziehungsberatung 044 869 24 11 044 869 48 21 044 879 20 45 [email protected] [email protected] [email protected] 043 259 22 91 043 259 22 63 044 860 41 69 [email protected] [email protected] 3 Die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu den Angeboten Wird ein besonderes pädagogisches Bedürfnis einer Schülerin oder eines Schülers vermutet, so steht immer am Anfang des Prozesses ein „Schulisches Standortgespräch“. Beratung im interdisziplinären Team, Ressourcenfragen und schulpsychologische Abklärungen sind dem schulischen Standortgespräch nachgelagert. Ausgangspunkt ist der Wunsch der Eltern oder der Lehrperson, die aktuelle Situation einer Schülerin oder eines Schülers zu besprechen und einzuschätzen oder die Überprüfung einer bereits angeordneten sonderpädagogischen Massnahme. Das schulische Standortgespräch erfolgt auf Antrag der Lehrperson oder der Eltern. Die Lehrperson lädt – auch auf Antrag der Eltern – zum schulischen Standortgespräch ein. Allfällige Massnahmen, sei es auf Wunsch der Eltern oder der Lehrperson, werden gemeinsam besprochen. Nicht jedes schulische Standortgespräch hat eine sonderpädagogische Massnahme zur Folge. Sonderpädagogische Massnahmen bedürfen der Zustimmung aller Beteiligten. Sie werden der Schulleitung vorgeschlagen und von dieser bewilligt. Bei Bedarf können auch der Schulpsychologische Dienst, Fachlehrpersonen oder der Schularzt beigezogen werden. Eltern können sich auch direkt an den Schulpsychologischen Dienst wenden. Er kann Auskünfte geben und beraten. Sprach- und psychomotorische Störungen werden direkt bei den zuständigen Fachpersonen abgeklärt und therapiert. Wenn Unklarheiten bestehen oder von den Beteiligten keine Einigung über den Vorschlag einer allfälligen sonderpädagogischen Massnahme erzielt werden kann oder die Schülerin oder der Schüler einer Sonderschulung, Psychotherapie oder Begabtenförderung zugewiesen werden soll, wird eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt. Der Schulpsychologische Dienst verfasst einen Bericht mit einer Empfehlung über Art und Umfang einer allfälligen Massnahme. Auch wenn im Zentrum aller schulischen Bemühungen das Kind steht, können im Einzelfall die Vorstellungen über die zu treffenden Massnahmen auseinander gehen, insbesondere wenn Schulschwierigkeiten auftreten. Da ist es für eine Staatsschule selbstverständlich, dass den Beteiligten und insbesondere den Eltern gewisse Rechte eingeräumt werden. Diese Rechte sind allerdings beschränkt und müssen sich in das von der Volksschule definierte und festgeschriebene Allgemeinwohl einfügen. So ist beispielsweise die freie Wahl von Lehrperson und Schulklasse aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Auch können keine Bildungsansprüche oder Freiräume geltend gemacht werden, die das übliche Mass übersteigen. Immerhin, den Eltern sind auf der Ebene der freien Zusammenarbeit und im Bereich amtlicher Entscheidungen viele Wege offen, um ihre Interessen wahrzunehmen. Das Wohl des Kindes soll dabei im Vordergrund stehen. Für alle sonderpädagogischen Massnahmen gilt die Regel, dass alle Beteiligten mit der Massnahme einverstanden sein müssen. Es ist möglich, dass sich Eltern, Lehrperson und Schulleitung auch nach einer schulpsychologischen Abklärung nicht auf Massnahmen einigen können. In diesem Fall entscheidet die Schulpflege. Mit einem Beschluss der Schulpflege kann der Entscheid von den Eltern gemäss ordentlichem Rekursverfahren angefochten werden. Es kann Situationen geben, in denen sich die am schulischen Standortgespräch Beteiligten zwar einig wurden, der gewünschten Massnahme jedoch nicht zugestimmt wird. Je nach Art der Massnahme handelt es sich dabei um die Zustimmung der Schulleitung oder der Schulpflege. Es ist alsdann nach einer neuen Lösung zu suchen. Die Schulpflege kann bei Unklarheiten und Uneinigkeit eine schulpsychologische Abklärung auch gegen den Willen der Eltern anordnen. Wenn die Eltern mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden sind, bleiben verschieden Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten: Es kann ein Wiedererwägungsgesuch gestellt, eine Einsprache oder ein Rekurs gemacht, oder schliesslich eine Aufsichtsbeschwerde erhoben werden. Auskünfte über das Vorgehen holt man sich am besten telefonisch bei der Bildungsdirektion. Wenn im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Zuweisungen gegen den Willen der Eltern möglich sein müssen, bleiben solche Fälle in der Praxis sehr selten. Eine Massnahme erscheint erst dann sinnvoll und aussichtsreich, wenn sie von den Eltern unterstützt wird. Empfehlung an die Eltern Die Kosten für gewisse Therapien werden teilweise durch die Krankenkasse übernommen, wenn die Deckung entsprechend abgeschlossen wurde. Wir empfehlen Ihnen deshalb, für Ihr Kind bei Ihrer Krankenkasse den Zusatz für alternative Heilmethoden bzw. präventivmedizinische Massnahmen abzuschliessen. Stand August 2011 Verfasst von der Sonderpädagogischen Arbeitsgruppe der Schule Rafz überarbeitet durch die Arbeitsgruppe Umsetzung Volksschulgesetz, Sonderpädagogik 4