Die sonderpädagogischen Angebote der Schule Rafz

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Die Stütz- und Förderangebote der Schule Rafz
Merkblatt
Kinder entwickeln sich unterschiedlich. Eigenarten und Schwierigkeiten gehören zu jeder Entwicklung. Wenn
sich nun aber die Störung zur nachhaltigen Krise oder zum andauernden Lebensproblem auswächst? Dann
werden Reifungs-, Lern- und Sozialisierungsprozesse empfindlich gestört. Man spricht von einer Verhaltens-,
Lern- oder Entwicklungsstörung. Es muss abgeklärt werden, was dem Kinde fehlt und wie den besonderen
Bedürfnissen des Kindes in seiner Umgebung entsprochen werden kann. Die Schule Rafz stellt dafür eine
ganze Reihe spezieller Angebote bereit. Diese sollen hier vorgestellt werden.
Angebote und Fachlehrpersonen im Überblick
Schulpsychologischer Dienst (SPD)
IF (Integrative Förderung)
Irene Krauer
Nicole Kaspar
Götzen
Tannewäg
Schalmenacker
Kindergarten
Ursula Knecht
Ruth Liggenstorfer
Lilian Russ
Andreas Zivkovic
Daniela Hunziker
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Barbara Kohli
Ursula Widmer
Logopädie
Cornelia Baur
Psychotherapie (Spiel- und Kreativitätstherapie)
Hanne Hofmann
Psychomotorische Therapie
Fabienne Capeder
Begabtenförderung
Schulsozialarbeit
mathem./naturwiss.
sprachlich/musisch
William Jones
Christine Witschi
Gabriela Sigg
Nicole Welti
Wozu dienen diese Angebote ?
Schulpsychologischer Dienst Rafz (SPD)
Dieser Dienst steht der Schulgemeinde als neutrale Beratungs- und Abklärungsstelle zur Seite.
Für Eltern, Schüler/innen, Lehrpersonen und Behördenmitglieder zu
Lern- und Leistungsschwierigkeiten
Erziehungs- und Entwicklungsfragen
Verhaltensauffälligkeiten
Emotionale oder sonstige Auffälligkeiten
Fragen zu Einschulung, Schullaufbahn, Dispensation und Promotion
Fragen zu schwierigen Klassensituationen
u.ä.
sind jederzeit ohne schriftliche Anmeldung oder vorausgehendes schulisches Standortgespräch möglich. Bei
Bedarf können Schulbesuche, Abklärungsuntersuchungen oder die Teilnahme an Elterngesprächen sowie die
Teilnahme an schulischen Standortgesprächen vereinbart werden.
Integrative Förderung (IF)
Eine zentrale Zielsetzung der Volksschule des Kantons Zürich besteht darin, dass alle Kinder und
Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten möglichst gemeinsam in der
Regelklasse unterrichtet werden. Dabei spielt die Integrative Förderung (IF) eine wichtige Rolle.
Vom Angebot der IF können Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen im
Bereich des Lernens, im Umgang mit Anforderungen oder mit Menschen profitieren. Besondere pädagogische
Bedürfnisse können im Zusammenhang mit spezifischen Schwächen, schwierigem Verhalten, aber auch mit
Stärken und Begabungen stehen. Sowohl in der Regelklasse als auch in der Fördergruppe wird eine möglichst
gute Entwicklung des Kindes bezüglich Selbstbewusstsein, sozialem Verhalten und schulischer
Leistungsfähigkeit angestrebt. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere der
Lehrpersonen erforderlich.
Die IF findet durch eine Fachperson der schulischen Heilpädagogik statt. Folgende Formen der Unterstützung
sind möglich:
-
Beratung und Unterstützung der Lehrperson bei der Unterrichtsplanung und -durchführung, im Umgang
mit der spezifischen Problematik der Schülerin / des Schülers oder bei schwierigen Schulsituationen,
Teamteaching zusammen mit der Lehrperson,
Förderung von Schülerinnen und Schülern in Fördergruppen, ausnahmsweise auch einzeln.
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Durch die DaZ-Angebote werden Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Erstsprache darin unterstützt, ihre
Deutschkompetenzen so aufzubauen, dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen und in weiterführenden
Schulen und in der Lehre bestehen können.
Logopädie
Bei Sprachstörungen (Verzögerung der Sprach- und Schriftsprachentwicklung, Schwierigkeiten im Sprachfluss
oder Sprachaufbau, Sprech-, Hör- oder Stimmstörungen) hat das Kind Anrecht auf eine Behandlung durch
eine Logopädin. Im Kindergarten wird eine logopädische Reihenuntersuchung durchgeführt. Die Eltern werden
vorgängig mit einem Brief informiert. Die Eltern können sich auch direkt bei der Logopädin melden.
Psychotherapie (Spiel- und Kreativitätstherapie)
Sie hilft dem Kind bei grossen emotionalen Spannungen und Konflikten. Das Kind und seine Bezugspersonen
werden angeregt, sich mit den psychischen Schwierigkeiten bewusster auseinanderzusetzen und sie
erfolgreicher anzugehen.
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Psychomotorische Therapie
Kinder mit psychomotorischen Schwierigkeiten fallen auf durch unkoordinierte, verkrampfte oder ausfahrende
Bewegungen oder durch mangelndes Körperbewusstsein. Diese Merkmale sind oft eng mit psychischen
Faktoren verbunden. Die psychomotorische Therapie verhilft dem Kind durch Bewegungsübungen,
Wahrnehmungsübungen, Musik und Rhythmik zu einer besseren körperlich-psychischen Bewegungsfähigkeit
und Sicherheit.
Starke Schreibschwierigkeiten können im Rahmen einer Graphomotoriktherapie angegangen werden. Ziele
sind dort die Verbesserung der Haltungsvoraussetzungen und der Bewegungsabläufe: Schreiben soll - wenn
nicht Spass - so doch immerhin keine Schmerzen bereiten.
Im Kindergarten wird eine psychomotorische Reihenuntersuchung durchgeführt. Die Eltern werden vorgängig
mit einem Brief informiert.
Begabtenförderung
Um ausserordentlich begabte Kinder ebenfalls bestmöglich zu fördern, bestehen an der Schule Rafz zwei
Fördergruppen, eine mathematisch-naturwissenschaftlich, die andere sprachlich-musisch orientiert. Hier wird
meist projektartig gearbeitet.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine niederschwellige, neutrale und schulinterne Anlauf- und Beratungsstelle. Ziel ist
es, die Schüler und Schülerinnen in ihren schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, ihre sozialen
Kompetenzen zu fördern und mit ihnen positive Lebensbewältigungsstrategien zu erarbeiten. Das Angebot kann
von Schülern und Schülerinnen, Eltern, Lehrpersonen und weiteren Bezugspersonen der Schüler und
Schülerinnen auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden. Die Beratungen sind kostenlos und die
Inhalte werden vertraulich behandelt.
Einige nützliche Telefonnummern
Präsident der Schulbehörde Rafz, Albin Sigrist
Ressortchef Sonderpädagogik, Patrick Büchel
Schulpsychologischer Dienst, Rafz
Bildungsdirektion des Kantons ZH,
Sonderschulung
Bildungsdirektion des Kantons ZH, Rechtsdienst
Jugendsekretariat Bülach, Erziehungsberatung
044 869 24 11
044 869 48 21
044 879 20 45
[email protected]
[email protected]
[email protected]
043 259 22 91
043 259 22 63
044 860 41 69
[email protected]
[email protected]
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Die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu den Angeboten
Wird ein besonderes pädagogisches Bedürfnis einer Schülerin oder eines Schülers vermutet, so steht immer am
Anfang des Prozesses ein „Schulisches Standortgespräch“. Beratung im interdisziplinären Team,
Ressourcenfragen und schulpsychologische Abklärungen sind dem schulischen Standortgespräch
nachgelagert. Ausgangspunkt ist der Wunsch der Eltern oder der Lehrperson, die aktuelle Situation einer
Schülerin oder eines Schülers zu besprechen und einzuschätzen oder die Überprüfung einer bereits
angeordneten sonderpädagogischen Massnahme. Das schulische Standortgespräch erfolgt auf Antrag der
Lehrperson oder der Eltern. Die Lehrperson lädt – auch auf Antrag der Eltern – zum schulischen
Standortgespräch ein. Allfällige Massnahmen, sei es auf Wunsch der Eltern oder der Lehrperson, werden
gemeinsam besprochen. Nicht jedes schulische Standortgespräch hat eine sonderpädagogische Massnahme
zur Folge. Sonderpädagogische Massnahmen bedürfen der Zustimmung aller Beteiligten. Sie werden der
Schulleitung vorgeschlagen und von dieser bewilligt. Bei Bedarf können auch der Schulpsychologische Dienst,
Fachlehrpersonen oder der Schularzt beigezogen werden. Eltern können sich auch direkt an den
Schulpsychologischen Dienst wenden. Er kann Auskünfte geben und beraten. Sprach- und psychomotorische
Störungen werden direkt bei den zuständigen Fachpersonen abgeklärt und therapiert.
Wenn Unklarheiten bestehen oder von den Beteiligten keine Einigung über den Vorschlag einer allfälligen
sonderpädagogischen Massnahme erzielt werden kann oder die Schülerin oder der Schüler einer
Sonderschulung, Psychotherapie oder Begabtenförderung zugewiesen werden soll, wird eine
schulpsychologische Abklärung durchgeführt. Der Schulpsychologische Dienst verfasst einen Bericht mit einer
Empfehlung über Art und Umfang einer allfälligen Massnahme.
Auch wenn im Zentrum aller schulischen Bemühungen das Kind steht, können im Einzelfall die Vorstellungen
über die zu treffenden Massnahmen auseinander gehen, insbesondere wenn Schulschwierigkeiten auftreten. Da
ist es für eine Staatsschule selbstverständlich, dass den Beteiligten und insbesondere den Eltern gewisse
Rechte eingeräumt werden. Diese Rechte sind allerdings beschränkt und müssen sich in das von der
Volksschule definierte und festgeschriebene Allgemeinwohl einfügen. So ist beispielsweise die freie Wahl von
Lehrperson und Schulklasse aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Auch können keine
Bildungsansprüche oder Freiräume geltend gemacht werden, die das übliche Mass übersteigen. Immerhin, den
Eltern sind auf der Ebene der freien Zusammenarbeit und im Bereich amtlicher Entscheidungen viele Wege
offen, um ihre Interessen wahrzunehmen. Das Wohl des Kindes soll dabei im Vordergrund stehen.
Für alle sonderpädagogischen Massnahmen gilt die Regel, dass alle Beteiligten mit der Massnahme
einverstanden sein müssen. Es ist möglich, dass sich Eltern, Lehrperson und Schulleitung auch nach einer
schulpsychologischen Abklärung nicht auf Massnahmen einigen können. In diesem Fall entscheidet die
Schulpflege. Mit einem Beschluss der Schulpflege kann der Entscheid von den Eltern gemäss ordentlichem
Rekursverfahren angefochten werden. Es kann Situationen geben, in denen sich die am schulischen
Standortgespräch Beteiligten zwar einig wurden, der gewünschten Massnahme jedoch nicht zugestimmt wird.
Je nach Art der Massnahme handelt es sich dabei um die Zustimmung der Schulleitung oder der Schulpflege.
Es ist alsdann nach einer neuen Lösung zu suchen. Die Schulpflege kann bei Unklarheiten und Uneinigkeit eine
schulpsychologische Abklärung auch gegen den Willen der Eltern anordnen.
Wenn die Eltern mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden sind, bleiben verschieden
Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten: Es kann ein Wiedererwägungsgesuch gestellt, eine Einsprache oder
ein Rekurs gemacht, oder schliesslich eine Aufsichtsbeschwerde erhoben werden. Auskünfte über das
Vorgehen holt man sich am besten telefonisch bei der Bildungsdirektion.
Wenn im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Zuweisungen gegen den Willen der Eltern möglich sein
müssen, bleiben solche Fälle in der Praxis sehr selten. Eine Massnahme erscheint erst dann sinnvoll und
aussichtsreich, wenn sie von den Eltern unterstützt wird.
Empfehlung an die Eltern
Die Kosten für gewisse Therapien werden teilweise durch die Krankenkasse übernommen, wenn die Deckung
entsprechend abgeschlossen wurde. Wir empfehlen Ihnen deshalb, für Ihr Kind bei Ihrer Krankenkasse den
Zusatz für alternative Heilmethoden bzw. präventivmedizinische Massnahmen abzuschliessen.
Stand August 2011
Verfasst von der Sonderpädagogischen Arbeitsgruppe der Schule Rafz
überarbeitet durch die Arbeitsgruppe Umsetzung Volksschulgesetz, Sonderpädagogik
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