Ausstellungsbestimmungen zur offenen Rassegeflügelschau mit Sonderpräsentation japanischer Zwerghühner des RGZV-1948-Elsdorf vom 09.01. – 10.01.2016 im Bürgerhaus in Elsdorf, Neu-Etzweiler, Irisweg 101 Maßgebend sind die AAB des BDRG, soweit sie nicht durch Sonderbestimmungen ergänzt werden. Zugelassen sind nur Tiere mit geschlossenem Fußring des BDRG. Ausländische Ringe müssen eine Jahreszahl tragen und in der Weite mit dem entsprechenden Bundesring übereinstimmen oder diesen unterschreiten. Zuchtgemeinschaften müssen eine LV-Genehmigung, in Kopie, der Meldung beilegen. Meldeschluss: 15. Dezember 2015 Preisrichter: Groß-, Wassergeflügel und Hühner: Karl-Otto Semmler; Zwerghühner: Wilma Oesterwind; Tauben: Helmut van Briel Das Standgeld plus Nebenkosten sind beim Einsetzen der Tiere in bar zu entrichten. Das Preisgeld wird am Sonntag ab 10.00 Uhr direkt bar ausbezahlt. Bewertungen abzufragen ab dem 09.01.2016 (abends) über Internet. www.elsdorfer-gefluegelfreunde.de Bitte besonders beachten! Durch die Bearbeitung mit EDV wird nur noch ein Meldebogen benötigt. Nach der Katalogisierung erhalten Sie einen computergeschriebenen B-Bogen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen zurück. Bitte prüfen Sie diesen B-Bogen sofort auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit Ihrer Meldung. Der B-Bogen gilt als alleiniger Ausweis gegenüber der Ausstellungsleitung bei Auszahlung der Preisgelder. Wer seinen B-Bogen bis 01.01.2016 noch nicht zurückerhalten hat, sollte sich sofort mit der Ausstellungs-Leitung in Verbindung setzen. Für Tiere und Versandbehälter, die durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse verloren gehen oder für Tiere, die auf dem Transport oder während der Schau verenden, lehnt die AL jegliche Entschädigung ab. Veterinärpolizeiliche Bestimmungen: Aus Sperrgebieten (Geflügelpest, Geflügelcholera, Maul- und Klauenseuche) dürfen keine Tiere der Ausstellung zugeführt werden; auch keine Tiere aus Beständen, in denen eine übertragbare Geflügelkrankheit herrscht. Impfung Achtung! Bei Einsetzen der Tiere ist die jeweilige Impfbescheinigung vorzulegen. a) Hühnergeflügel darf nur zur Ausstellung gebracht werden, wenn es aus Beständen stammt, die gegen die NewcastleKrankheit regelmäßig geimpft sind. Die letzte Impfung muss spätestens 3 Wochen vor der Ausstellung erfolgt sein und darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.. b) Tauben dürfen zur Ausstellung gebracht werden, wenn sie aus Beständen stammen, in denen alle Tauben mit inaktiviertem Impfstoff gegen Paramyxovirose schutzgeimpft wurden. Die Schutzimpfung muss mindestens 3 Wochen vor dem Verbringen der Tauben zur Ausstellung erfolgt sein und darf nicht länger als 4 Monate zurückliegen. Wichtige Termine: Einlieferungstag: Bewertung: Eröffnung und Züchterabend Fr. Sa. Sa. Besuchszeiten: Sa. So. So. Tierausgabe: 08.01.2016 09.01.2016 09.01.2016 09.01.2016 10.01.2016 10.01.2016 17.00 – 21.00 Uhr ab 07.00 Uhr ab 18.00 Uhr Meldepapiere bitte an die Ausstellungsleitung schicken: 14.00 – 18.00 Uhr 10.00 – 18.00 Uhr 18.00 Uhr Vera Spix Gladbacher Str.228 50189 Elsdorf Tel./Fax: 02274-6306 Mobil: 015221615843 [email protected]