Zu den Ausstellungsbestimmungen

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Ausstellungsbestimmungen
zur offenen Rassegeflügelschau
mit Sonderpräsentation japanischer Zwerghühner
des
RGZV-1948-Elsdorf
vom 09.01. – 10.01.2016 im Bürgerhaus in Elsdorf, Neu-Etzweiler, Irisweg 101
Maßgebend sind die AAB des BDRG, soweit sie nicht durch Sonderbestimmungen ergänzt werden.
Zugelassen sind nur Tiere mit geschlossenem Fußring des BDRG. Ausländische Ringe müssen eine Jahreszahl tragen und in
der Weite mit dem entsprechenden Bundesring übereinstimmen oder diesen unterschreiten. Zuchtgemeinschaften müssen
eine LV-Genehmigung, in Kopie, der Meldung beilegen.
Meldeschluss: 15. Dezember 2015
Preisrichter:
Groß-, Wassergeflügel und Hühner: Karl-Otto Semmler;
Zwerghühner: Wilma Oesterwind; Tauben: Helmut van Briel
Das Standgeld plus Nebenkosten sind beim Einsetzen der Tiere in bar zu entrichten.
Das Preisgeld wird am Sonntag ab 10.00 Uhr direkt bar ausbezahlt.
Bewertungen abzufragen ab dem 09.01.2016 (abends) über Internet. www.elsdorfer-gefluegelfreunde.de
Bitte besonders beachten!
Durch die Bearbeitung mit EDV wird nur noch ein Meldebogen benötigt. Nach der Katalogisierung erhalten Sie einen
computergeschriebenen B-Bogen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen zurück.
Bitte prüfen Sie diesen B-Bogen sofort auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit Ihrer Meldung. Der B-Bogen gilt als
alleiniger Ausweis gegenüber der Ausstellungsleitung bei Auszahlung der Preisgelder.
Wer seinen B-Bogen bis 01.01.2016 noch nicht zurückerhalten hat, sollte sich sofort mit der Ausstellungs-Leitung in
Verbindung setzen.
Für Tiere und Versandbehälter, die durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse verloren gehen oder für Tiere,
die auf dem Transport oder während der Schau verenden, lehnt die AL jegliche Entschädigung ab.
Veterinärpolizeiliche Bestimmungen: Aus Sperrgebieten (Geflügelpest, Geflügelcholera, Maul- und Klauenseuche) dürfen
keine Tiere der Ausstellung zugeführt werden; auch keine Tiere aus Beständen, in denen eine übertragbare Geflügelkrankheit
herrscht.
Impfung
Achtung! Bei Einsetzen der Tiere ist die jeweilige Impfbescheinigung vorzulegen.
a) Hühnergeflügel darf nur zur Ausstellung gebracht werden, wenn es aus Beständen stammt, die gegen die NewcastleKrankheit regelmäßig geimpft sind. Die letzte Impfung muss spätestens 3 Wochen vor der Ausstellung erfolgt sein und darf
nicht länger als 3 Monate zurückliegen..
b) Tauben dürfen zur Ausstellung gebracht werden, wenn sie aus Beständen stammen, in denen alle Tauben mit inaktiviertem
Impfstoff gegen Paramyxovirose schutzgeimpft wurden. Die Schutzimpfung muss mindestens 3 Wochen vor dem
Verbringen der Tauben zur Ausstellung erfolgt sein und darf nicht länger als 4 Monate zurückliegen.
Wichtige Termine:
Einlieferungstag:
Bewertung:
Eröffnung und
Züchterabend
Fr.
Sa.
Sa.
Besuchszeiten:
Sa.
So.
So.
Tierausgabe:
08.01.2016
09.01.2016
09.01.2016
09.01.2016
10.01.2016
10.01.2016
17.00 – 21.00 Uhr
ab 07.00 Uhr
ab 18.00 Uhr
Meldepapiere bitte an die
Ausstellungsleitung schicken:
14.00 – 18.00 Uhr
10.00 – 18.00 Uhr
18.00 Uhr
Vera Spix
Gladbacher Str.228
50189 Elsdorf
Tel./Fax: 02274-6306
Mobil: 015221615843
[email protected]
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