Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung („Best Execution Policy“) Diese allgemeinen Grundsätze der Auftragsausführung sind ein integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen der MainFirst Group („MFG“) und werden jedem Kunden vor dem ersten Auftrag zur Verfügung gestellt. MFG wendet die folgenden Prinzipien der Auftragsausführung für jede Kundentransaktion an, es sei denn der Kunde gibt spezielle Anweisungen bezüglich der Ausführung. Gibt der Kunde spezielle Anweisungen, so akzeptiert er, dass MFG nicht gezwungen ist, den Auftrag unter Beachtung dieser Grundsätze der Auftragsausführung durchzuführen. MFG wird nicht in jedem Einzelfall separat darauf hinweisen. Auf Anfrage kann MFG den Kunden den Nachweis erbringen, dass ihre Aufträge nach den festgelegten Prinzipien ausgeführt wurden. Die Grundsätze der Auftragsausführung werden mindestens einmal jährlich überprüft. 1. Allgemeine Bedingungen bezüglich der Ausführung von Kundenaufträgen durch MainFirst Group MFG führt Kundenaufträge (Secondary Brokerage und Agency Business) lediglich im Bereich Aktien und Zertifikate aus. Die Auftragsausführung findet in regulierten Märkten und durch multilaterale Handelssysteme statt. MFG führt Eigenhandel nur in sehr beschränktem Umfang durch. Diese Handelsart wird hauptsächlich verwendet, um aus strategischen Erwägungen heraus Kundenpositionen zu schließen. Zu Beginn einer Geschäftsbeziehung verhandelt MFG mit dem Kunden einen festen Kommissionssatz, der für alle Geschäftstransaktionen, ganz gleich an welchem Handelsplatz, gilt. Der Kommissionssatz kann in beiderseitigem Einvernehmen von Zeit zu Zeit geändert werden. 2. Kunden von MainFirst Group und die Ausführungskriterien aus Sicht dieser Kunden Kunden von MFG sind ausschließlich geeignete Gegenparteien oder professionelle Kunden. Die Klassifizierung wird jedem Kunden vor Beginn der Geschäftsbeziehung mitgeteilt. Diese Klassifizierung wird nur dann überprüft, wenn MFG Beweise vorliegen, dass eine andere Klassifizierung geeigneter wäre. Obwohl die Einhaltung der Grundsätze der Auftragsausführung bei geeigneten Gegenparteien gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird MFG sie trotzdem bei solchen Kunden anwenden. Die fünf wichtigsten Ausführungskriterien von MFG sind: Ref A 22 Preis des Finanzinstruments Wahrscheinlichkeit der Ausführung Rechtzeitigkeit der Ausführung Abrechnung des Kundenauftrags Ausführungskosten 1 Sofern bei der Ausführung eines Kundenauftrags bestimmte Umstände eintreten, wird MFG nach freiem Ermessen entscheiden, dass es wichtigere als die oben genannten Faktoren gibt, um das bestmögliche Ausführungsergebnis im Rahmen dieser Richtlinie zu erzielen. Die Grundsätze der Auftragsausführung und die oben genannten Kriterien werden mindestens einmal jährlich überprüft. Sollten sich die Kriterien hinsichtlich der Zusammensetzung oder Wichtigkeit ändern, werden alle Kunden rechtzeitig informiert. 3. Börsenplätze und Handelssysteme MainFirst Group MFG verwendet solche Börsenplätze oder Liquiditätsquellen innerhalb der Ausführungsrichtlinie, die konsistent das bestmögliche Ergebnis für die Ausführung von Kundentransaktionen liefern. MFG kann die folgenden verschiedenen Börsenplätze und Handelssysteme bei der Orderausführung von Kundenaufträgen verwenden: MiFID-regulierte Handelsplätze Plattformen, die einen Status als multilaterales Handelssystem nach MiFID haben Systematische Internalisierer Nicht-EU Entitäten, die eine ähnliche Funktion wie alle oben genannten erfüllen MFG behält sich das Recht vor, den Kundenauftrag nicht selbst auszuführen, sondern ihn an einen anderen Händler (Ausführungspartner) weiterzuleiten, um sicherzustellen, dass der Auftrag nach diesen Grundsätzen der Auftragsausführung getätig wird. In diesem Fall wird der Kundenauftrag nach den Ausführungsgrundsätzen des Ausführungspartners getätigt. Unsere Ausführungspartner werden nach festgelegten Kriterien ausgewählt. Die Auswahl ist beschränkt auf solche Partner, die die Kundenanforderungen erfüllen und die die Grundsätze der Auftragsausführung umsetzen können. Die Auswahl der Ausführungspartner wird regelmäßig überwacht und einmal jährlich geprüft. Die Kunden können Anweisungen bezüglich des Handelsplatzes für ihre Aufträge geben. 4. Bewertung des Handelsplatzes, der Kundeninteressen und der Auftragsart Wenn der Kunde und MFG sich auf einen festen Preis für einen bestimmten Auftrag einigen (Festpreisgeschäft), bedeutet es, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde und folglich erhält MFG die Finanzprodukte als Käufer oder stellt sie als Verkäufer zur Verfügung. MFG berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, wobei die Ausführungskriterien nur beschränkt Anwendung finden. Prinzipiell werden Festpreisgeschäfte nur auf Kundenanweisung ausgeführt; MFG ist nicht verpflichtet eine Festpreistransaktion abzuschließen. 5. MainFirst Group Grundsätze der Auftragsausführung - Best Execution Diese Richtlinie wird Ihnen als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei zur Verfügung gestellt. Ref A 22 2 MFG wird alles Nötige unternehmen, um die bestmögliche Ausführung Ihrer Aufträge zu erreichen. D.h. wir haben Richtlinien und Verfahren in Kraft, die das bestmögliche Ausführungsergebnis gewährleisten sollen, in Abhängigkeit von und unter Berücksichtigung der Art des Auftrags und Ihrer festgesetzten Prioritäten für Ausführung und Handelsplatz. Dabei versuchen wir, die nach unserem Ermessen beste Balance von gelegentlich konkurrierenden Faktoren herzustellen. Wir werden eine Reihe verschiedener Faktoren berücksichtigen, wie in Absatz 2 erwähnt, die den Preis aber auch andere Faktoren beinhalten, wie z.B. die Notwendigkeit der termingerechten Ausführung, die Liquidität des Marktes (was es schwierig machen könnte, einen Auftrag auszuführen), die Größe des Auftrags, die Kosten des Auftrags und die Art der Finanztransaktion sowie auch, ob die Transaktion in einem regulierten Markt, einer multilateralen Handelsplattform („MTF“) oder durch einen externen Makler durchgeführt wurde. MFG hat die Pflicht der Ausführung Ihrer Aufträge zum bestmöglichen Preis. Wir betrachten einen Auftrag als erteilt, wenn uns eine Ausführungsanweisung gegeben wurde, die vertragliche Verpflichtungen oder Kommissionsverpflichtungen für Sie zur Folge hat. In den Absätzen 2 und 3 haben wir Informationen über unsere Auswahl der Handelsplätze bereitgestellt, an denen wir Ihren Auftrag ausführen könnten. Wir haben außerdem die Handelsplätze identifiziert, an denen wir regelmäßig versuchen werden Ihre Orders auszuführen und von denen wir glauben, dass sie die besten Aussichten für die Ausführung zum bestmöglichen Preis gewährleisten. Sie haben Ihr Einverständnis zur Ausführung von Aufträgen außerhalb von regulierten Märkten oder MTF gegeben. MFG ist autorisiert von den oben genannten Vorschriften abzuweichen, um den Auftrag über das Eigenhandelskonto abzuwickeln, zu einem Preis, der nicht schlechter ist, als der Preis, den der Kunde bei Einhaltung der oben genannten Ausführungskriterien erhalten würde. Insofern Sie MFG spezielle Instruktionen in Bezug auf Ihren Auftrag oder Aspekte Ihres Auftrags inklusive der Auswahl eines bestimmten Handelsplatzes erteilen, so wird die Ausführung gemäß den Instruktionen durch MFG automatisch dahingehend angesehen, dass MFG alles Nötige für das bestmögliche Ergebnis für diesen Auftrag oder für Aspekte dieses Auftrags getan hat. Sollte es erforderlich sein, dass Ihr Auftrag in einer bestimmten Weise ausgeführt wird und nicht unter Befolgung dieser Richtlinie, sind Sie angehalten, uns bei Auftragserteilung die gewünschten Kriterien zu nennen. Wenn die speziellen Instruktionen nicht konkret genug sind, werden wir alle nicht spezifizierten Komponenten in Anlehnung and diese Richtlinie erzgänzen. Unsere Grundsätze der für Sie bestmöglichen Auftragsausführung werden angewendet, um gleiche Prozesse und Standards für alle Handelsplätze und – systeme in allen Märkten und für die verschiedenen Finanzinstrumente zu erreichen. Nichtsdestotrotz bedeuten die Vielfalt in diesen Märkten und Instrumenten und Ihre verschiedenartigen Aufträge, dass verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen, um die Zusammenstellung unserer Ausführungsrichtlinie im Zusammenhang mit den verschiedenen Finanzinstrumenten und Märkten festzulegen. Ref A 22 3 Falls MFG einen Auftrag anhand einer expliziten Kundenanweisung ausführt und sofern diese Anweisung befolgt wird, gilt die Verpflichtung zur bestmöglichen Auftragsausführung als erfüllt. 6. Auftragsabwicklung MFG muss Kundenaufträge unverzüglich und folgerichtig ausführen, es sei denn, die Eigenheiten des Auftrags oder vorherrschende Marktumstände gestalten dies unmöglich oder das Kundeninteresse verlangt es anderweitig. Aufträge, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von MFG eingehen, werden nach der Wiederaufnahme des Handels berücksichtigt. MFG nimmt nicht an bilateralen Geschäften teil (bekannt als “over-the-counter“). 7. Überprüfung der Best Execution Policy MFG prüft die in dieser Richtlinie genannte Auswahl der genutzten Handelsplätze und –systeme mindestens einmal jährlich. Außerdem wird geprüft, ob es merkliche Änderungen innerhalb der Marktstruktur gibt. Der Kunde wird über jegliche Änderungen der Handelsplätze informiert. 8. Genehmigungsverfahren für Broker und Makler MFG wendet bestimmte Kriterien für die Auswahl Ihrer Broker und Makler an. Bevor ein Börsenmakler zur Liste der Kontrahenten hinzugefügt wird, wird folgendes bewertet: Konkurrenzfähigkeit der Provisionsgebühren und Spreads, Schnelligkeit der Auführung, Historie der Auftragsausführung, Clearing- und Abwicklungsfähigkeiten, Qualität des Service, Bereitschaft Kapital einzusetzen, Zugang zu Neuemissionen, Zugang zu Märkten und Wahrgenommene Kreditwürdigkeit, Ruf und finanzielle Stabilität. Die Auswahl unserer Partner wird regelmäßig überwacht und wird mindestens einmal jährlich überarbeitet. Diese Richtlinie muss in jeder Tochtergesellschaft der MainFirst Group Anwendung finden. Zürich, im März 2013 MainFirst Holding AG - Der Verwaltungsrat - Ref A 22 4