Wir liefern Ihnen Strom nach den jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“ und den geltenden "Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Emmerich GmbH“ zu folgenden Preisen: Strompreise der Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 1. Januar 2015 Stand ab 1. Januar 2016 Die Brutto-Preise enthalten 19 % Umsatzsteuer. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zu den Netzentgelten sind auf unserer Internetseite unter www.stadtwerke-emmerich.de veröffentlicht. Erläuterungen Strompreise Der Strompreis errechnet sich aus dem Verbrauchspreis, dem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis pro Zähler. Als Mengeneinheit für den Verbrauchspreis gilt die Kilowattstunde (kWh). Das Verbrauchsentgelt ergibt sich aus dem Verbrauchspreis multipliziert mit dem Verbrauch (in kWh). Die Höhe des festen Leitungspreises ist abhängig von der Zuordnung der Bedarfsart (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf). Art und Umfang der Messeinrichtungen bestimmen die Höhe des Verrechnungspreises. Bei einem geringen Verbrauch (z. B. bei einem Leerstand) wird der günstigere Durchschnittshöchstpreis abgerechnet. Der Durchschnittspreis - ermittelt aus dem Verbrauchs- und festen Leistungsentgelt - ist auf den Durchschnittshöchstpreis begrenzt. Stromkennzeichnung gemäß § 42 des Stromwirtschaftsgesetzes vom 03.08.2012 In dieser Grafik erhalten Sie einen Überblick über die Zusammensetzung der einzelnen Stromträger, aus denen Ihr Strom erzeugt wurde. Unser Strommix 2016 Umweltauswirkungen in g/kWh CO2-Emissionen Radioaktiver Abfall 411 0,0004 436 0,0004 508 0,0005 0 0 Allgemeines Grundsätzlich wird der gesamte Strombezug durch den örtlichen Netzbetreiber einer Bedarfsart zugeordnet und dem jeweiligen Vertrieb mitgeteilt. In der Regel erfolgen die Zuordnungen wie folgt: Haushaltsbedarf (Strombedarf für den Haushalt natürlicher Personen für private Zwecke), landwirtschaftlicher Bedarf (Strombedarf von Betrieben oder Betriebsteilen, bei denen die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen im Sinne des Bewertungsgesetzes die Betriebsgrundlage bilden) und gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf (jeglicher Bedarf, der nicht Haushaltsbedarf oder landwirtschaftlicher Bedarf ist). Nicht zum landwirtschaftlichen Bedarf gehört z. B. der Strombezug für eine Tierhaltung, wenn diese die Grenzen des § 51 Abs. 1 und des § 51a des Bewertungsgesetzes überschreitet und für die Weiterverarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Produkte, wenn diese gewerbsmäßig betrieben wird. Weicht der Abrechnungszeitraum von 365 bzw. 366 Tagen ab oder verkürzt er sich durch Kundenwechsel, so wird der feste Leistungspreis, Verrechnungspreis oder Grundpreis zeitanteilig berechnet. Die Abrechnung erfolgt i. d. R. einmal im Jahr. Auf Wunsch erstellen wir zusätzlich halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Rechnungen. Hierfür sowie für sonstige gewünschte zusätzliche Abrechnungen berechnen wir je Lieferstelle und Abrechnung brutto 13,71 € (netto 11,52 €). Die angegebenen Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet. Kundenservice und Kontakt Haben Sie noch Fragen (Beanstandungen) zur Rechnung oder zur Stromlieferung? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Stadtwerke Emmerich GmbH, Kundenservice, Postfach 100865, 46428 Emmerich am Rhein, Telefon 02822/604-188, E-Mail: [email protected] Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: [email protected] Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Strom beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert und keine beidseitig zufrieden-stellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Strom e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240-0, Telefax: 030/2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-Strom.de, E-Mail: [email protected]