Strompreise der Grund- und Ersatzversorgung

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Wir liefern Ihnen Strom nach den jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die
Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“ und den geltenden "Ergänzenden
Bestimmungen der Stadtwerke Emmerich GmbH“ zu folgenden Preisen:
Strompreise der Grund- und Ersatzversorgung
gültig ab 1. Januar 2015
Stand ab 1. Januar 2016
Die Brutto-Preise enthalten 19 % Umsatzsteuer. Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der
internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zu den
Netzentgelten sind auf unserer Internetseite unter www.stadtwerke-emmerich.de veröffentlicht.
Erläuterungen
Strompreise
Der Strompreis errechnet sich aus dem Verbrauchspreis, dem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis pro Zähler. Als Mengeneinheit für den Verbrauchspreis gilt die Kilowattstunde (kWh). Das Verbrauchsentgelt ergibt sich aus dem Verbrauchspreis multipliziert mit
dem Verbrauch (in kWh). Die Höhe des festen Leitungspreises ist abhängig von der Zuordnung der Bedarfsart (Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf). Art und Umfang der Messeinrichtungen bestimmen die Höhe des
Verrechnungspreises. Bei einem geringen Verbrauch (z. B. bei einem Leerstand) wird der günstigere Durchschnittshöchstpreis abgerechnet.
Der Durchschnittspreis - ermittelt aus dem Verbrauchs- und festen Leistungsentgelt - ist auf den Durchschnittshöchstpreis begrenzt.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 des Stromwirtschaftsgesetzes vom 03.08.2012
In dieser Grafik erhalten Sie einen Überblick über die Zusammensetzung der einzelnen Stromträger, aus denen Ihr Strom erzeugt wurde.
Unser Strommix
2016
Umweltauswirkungen in g/kWh
CO2-Emissionen
Radioaktiver Abfall
411
0,0004
436
0,0004
508
0,0005
0
0
Allgemeines
Grundsätzlich wird der gesamte Strombezug durch den örtlichen Netzbetreiber einer Bedarfsart zugeordnet und dem jeweiligen Vertrieb
mitgeteilt. In der Regel erfolgen die Zuordnungen wie folgt: Haushaltsbedarf (Strombedarf für den Haushalt natürlicher Personen für private Zwecke), landwirtschaftlicher Bedarf (Strombedarf von Betrieben oder Betriebsteilen, bei denen die land- und forstwirtschaftlichen
Nutzungen im Sinne des Bewertungsgesetzes die Betriebsgrundlage bilden) und gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf (jeglicher
Bedarf, der nicht Haushaltsbedarf oder landwirtschaftlicher Bedarf ist). Nicht zum landwirtschaftlichen Bedarf gehört z. B. der Strombezug
für eine Tierhaltung, wenn diese die Grenzen des § 51 Abs. 1 und des § 51a des Bewertungsgesetzes überschreitet und für die Weiterverarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Produkte, wenn diese gewerbsmäßig betrieben wird.
Weicht der Abrechnungszeitraum von 365 bzw. 366 Tagen ab oder verkürzt er sich durch Kundenwechsel, so wird der feste Leistungspreis,
Verrechnungspreis oder Grundpreis zeitanteilig berechnet. Die Abrechnung erfolgt i. d. R. einmal im Jahr. Auf Wunsch erstellen wir zusätzlich halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Rechnungen. Hierfür sowie für sonstige gewünschte zusätzliche Abrechnungen berechnen wir je Lieferstelle und Abrechnung brutto 13,71 € (netto 11,52 €). Die angegebenen Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet.
Kundenservice und Kontakt
Haben Sie noch Fragen (Beanstandungen) zur Rechnung oder zur Stromlieferung? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Stadtwerke Emmerich GmbH, Kundenservice, Postfach 100865, 46428 Emmerich am Rhein, Telefon 02822/604-188, E-Mail: [email protected]
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht,
Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice,
Postfach 80 01, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500 oder 01805/101000, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: [email protected]
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Strom beantragt werden. Voraussetzung dafür
ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert und keine beidseitig zufrieden-stellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Strom e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240-0, Telefax: 030/2757240-69,
Internet: www.schlichtungsstelle-Strom.de, E-Mail: [email protected]
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