Merkblatt Tiertransportunternehmer Ich möchte Tiere transportieren Erleichterungen für Landwirte Ich bin Landwirt und - ich transportiere meine eigenen Tiere im eigenen Transportmittel bis 65 km Ich transportiere bis max 65 km über 65 km Ich transportiere über 65 km (eigene oder fremde Tiere, im eigenen oder fremden Transportmittel, egal ob Landwirt oder nicht) (eigene oder fremde Tiere, im eigenen oder fremden Transportmittel, egal ob Landwirt oder nicht) bis max. 50 km Entfernung, bzw. bis 8 Std. = "Kurzstrecke" - ich transportiere Tiere im eigenen Transportmittel zur Weide (ohne km Begrenzung) über 8 Std. = "Langstrecke" Einhaltung der "Allgemeinen Bedingungen für den Transport von Tieren (Artikel 3 der EU VO 1/2005) TP Transportpapiere mitführen (Artikel 4 der EU VO 1/2005) Einhaltung der "Technischen Vorschriften" (Anhang I der EU VO 1/2005) Zusätzliche Ausstattung für Langstrecken-Transportmittel Befähigungsnachweis ab 05.01.2008 Zulassung als TransZulassung als Transportunternehportunternehmer für mer für "Langstrecke" "Kurzstrecke Zulassung des Fahrzeuges für "Langstrecke" Führen eines Fahrtenbuches Erstellt am: 07.10.2008 Geprüft am: 07.10.2008 Freigabe am: 13.10.2008 Dokument: MB-05-10 durch: 53.21 durch: QMB durch: 53.1 Fassung: 01 Seite 1/1