Tierschutz-Ferienplattform

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STS-Ferienplattform
SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS
Dornacherstrasse 101, CH-4008 Basel, Tel. 061 365 99 99, Fax 061 365 99 90
[email protected]; www.tierschutz.com
Hier finden Sie alle Antworten rund um Ferien und Tiere – wie Sie eine optimale
Hundepension für ihren Liebling finden, wie man Tiersitter beurteilt, woran Sie denken müssen, wenn Ihr Tier mit in die Ferien kommt und wie Sie mit Tierschutzproblemen an der Feriendestination umgehen können.
Mit dem Tier in die Ferien?
In der Regel ist es besser, Heimtiere wie Nager, Kaninchen, Vögel und Katzen bei
guter Pflege durch Nachbarn, bekannte oder professionelle Tiersitter zuhause zu
lassen, da sie sich in ihrer angestammten Umgebung wohl fühlen und ein Ortswechsel bzw. eine Reise eine grosse Stressbelastung für diese Tiere darstellt. Werden
Kaninchen und Meerschweinchen zum Beispiel in einem grosszügigen, tiergerechten
Aussengehege gehalten, so kann dieses schon gar nicht erst transportiert werde.
Und viel Platz gewohnte Tiere während der eigenen Ferien in einen kleineren Käfig
zu sperren ist ja auch nicht gerade fair. Wenn Kleinnager, Vögel und Katzen aber in
grosszügiger, tiergerechter Haltung in einem Tierheim oder einer Tierpension unterkommen können, ist dies durchaus auch eine tiergerechte Möglichkeit. Hunde dagegen sind am liebsten mit ihren Menschen unterwegs, wenn immer es die Reisedauer,
das Verkehrsmittel, die Reisedistanz und Reisedestination erlauben. Wenn Kurzreisen, Städtereisen, Flugreisen oder die Reise an einen Ort, der sehr komplizierte und
restriktive Vorschriften für Hunde hat, anstehen, sollte der Hund wohl besser zuhause bleiben und von bekannten, einem Tiersitter oder im Tierheim betreut werden,
damit die Reise nicht zur Stresspartie verkommt.
Link:
Bundesamt für Veterinäwesen BVET:
«Kleine Checkliste für die Grossen Ferien mit Bäri und Büsi» >> www.bvet.admin.ch
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Ihr Tier bleibt zuhause...
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Betreuung durch Bekannte und Nachbarn
Wünschen Sie eine Betreuung Ihrer Tiere zuhause, so finden sich meist – wenn rechtzeitig
angefragt – freundliche Nachbarn, Verwandte oder Bekannte, welche die Pflege der Tiere für
die Ferienzeit übernehmen. Hängen Sie nicht einfach einen Zettel an die Tür der Nachbarn
„Wir sind ab sofort für ca. 2 Wochen in den Ferien, bitte füttern Sie unsere Zebrafinken.“ –
die Nachbarn könnten ja selber abwesend sein! Besprechen Sie mit den Nachbarn genau,
was in der Pflege der Tiere zu tun ist, zeigen Sie ihnen alles – wo ist das Futter, wo die Einstreu, wie wird das Gehege gereinigt, wie geht man mit dem Hund spazieren etc. Hinterlassen Sie den Nachbarn auch noch schriftlich genaue Instruktionen zur Pflege der Tiere:
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Welche Arbeiten sind zu verrichten
Was für Futter und wie viel
Tierarzt-Adresse
Ihre Kontaktadresse in den Ferien
Vergessen Sie nicht:
• Genügend Futtervorrat und Einstreu / Katzenstreu (wo nötig) hinterlassen
• Schlüssel übergeben
• Notgroschen hinterlassen (ca. 200 CHF für unvorhergesehene Tierarztbesuche)
• Geld für Frischfutter hinterlassen
• Bringen Sie Ihren „Tiersittern“ als Dankeschön auch etwas Nettes aus den Ferien mit!
Betreuung durch Tiersitter
Professionelle Tiersitter übernehmen die Tierpflege von Heimtieren zuhause gegen Entgelt,
füttern, pflegen und beschäftigen die Tiere, putzen deren Gehege, gehen wenn nötig mit
einem Tier zum Tierarzt und übernehmen meist auch noch weitere Arbeiten wie Pflanzengiessen und Post hereinholen. Tiersitter findet man über Anzeigenbretter beim Tierarzt,
übers Internet oder die gelben Seiten. Da Tiersitter kein anerkannter Beruf ist und es keine
unabhängige Kontrolle bzw. keine offizielle Liste von Tiersittern gibt, müssen Sie Tiersitter
selber vergleichen und einen aussuchen. Es lohnt sich, potentielle Tiersitter lange vor den
Ferien einmal einzuladen, so dass sie die Tiere kennen lernen können. So können Sie auch
deren Umgang mit Ihren Tieren beurteilen. Lassen Sie sich eine Offerte schreiben und, wenn
Sie sich entschieden haben, stellen Sie eine schriftliche Vereinbarung auf, die Sie und der
Tiersitter beide unterschreiben.
Kosten Tiersitter:
- Kleintiere / Vögel: 5 bis 10 CHF pro Tier und Tag
- Katze: 15 bis 25 CHF pro Tag
- Hund: 25 bis 50 CHF pro Tag (abhängig von Anzahl Spaziergängen. Hunde nimmt ein Tiersitter meist zu sich nach Hause)
Dazu kommen Fahrt- und Futterkosten, falls dieses nicht als Vorrat bereitgestellt wird, sowie
Tierarztkosten bei Krankheit des Tieres. Hinterlassen Sie dem Tiersitter auch noch schriftlich
genaue Instruktionen zur Pflege der Tiere:
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Welche Arbeiten sind zu verrichten
Was für Futter und wie viel
Tierarzt-Adresse
Ihre Kontaktadresse in den Ferien
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Vergessen Sie nicht:
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Genügend Futtervorrat und Einstreu / Katzenstreu (wo nötig) hinterlassen
Schlüssel übergeben
Betreuung in Tierheim oder Tierpension
In der Schweiz gibt es rund 300 Tierheime und Tierpensionen. Während Tierheime meist von
Tierschutzvereinen und Tierschutzstiftungen betrieben werden und vorwiegend Findel- und
Verzichttiere zur Weiterplatzierung aufnehmen, aber auch Ferientiere temporär betreuen,
nehmen Tierpensionen nur Ferientiere auf, sind also eigentlich „Hotels“ für Hunde und Katzen. Wie wählt man ein Tierheim oder eine Tierpension für seine Tiere aus? Es gibt keine
gesamtschweizerische Liste von solchen Institutionen, keine unabhängige Kontrolle oder
Qualitäts-Empfehlungen. Tierheime werden alle 1-2 Jahre vom jeweiligen kantonalen Veterinäramt kontrolliert, allerdings nur auf Einhaltung der Mindestvorschriften aus der Tierschutzverordnung, welche allein noch lange keine artgemässe Haltung und Betreuung gewährleistet, sondern nur das gesetzlich Notwendige. Wenn Sie also ein Tierheim oder eine Tierpension aussuchen möchten, gibt es nur eines: verschiedene Heime besuchen, sich alles
zeigen lassen und selber beurteilen und vergleichen.
Beurteilungskriterien:
- Personal nimmt sich für Sie Zeit
- Personal zeigt Ihnen die ganze Anlage (ausser vielleicht Quarantäne), die Anlage ist
sauber, die Tiergehege sind artgemäss und reichhaltig eingerichtet, mit Liegeplätzen und
Rückzugsmöglichkeiten im Überangebot, Spielzeug
- Sie werden bezüglich Ferienaufenthalt des Tieres gut beraten
- Ihr Tier kann 1 bis 3 Probetage im Tierheim verbringen
- Es wird eine schriftliche Vereinbarung verfasst / ausgefüllt
- Spezielle Wünsche Ihrerseits und spezielle Bedürfnisse des Tieres werden aufgenommen und notiert.
Achtung: beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Ferienplatz für Ihr
Tier. Viele Tierheime und –Pensionen sind bereits im Mai für die Sommerferien ausgebucht!
Ausserdem benötigt Ihr Tier bestimmte Impfungen für einen Tierheimaufenthalt, daher sollten Sie es erst beim Tierarzt wieder impfen lassen, wenn Sie dies nicht regelmässig tun.
Kosten:
- Nager 5 bis 15 CHF pro Tag
- Vögel 10 bis 20 CHF pro Tag
- Katzen 25 bis 35 CHF pro Tag
- Hunde 35 bis 50 CHF pro Tag
Weshalb publiziert der STS keine Liste mit Tierheimen und Tierpensionen? Ein Qualitätssicherungslabel für Tierheime zu schaffen ist eine sehr zeit- und geldaufwendige Aufgabe. Der
STS hat bisher darauf verzichtet, ein solches Label zu schaffen. Eine Liste mit kantonalen
und regionalen Tierschutzvereinen, die Sektionen des Schweizer Tierschutz STS sind, finden Sie unter www.tierschutz.com (>> Sektionen). Viele dieser regionalen und kantonalen
Tierschutzvereine betreiben ein eigenes Tierheim. Der Schweizer Tierschutz STS hat hier
jedoch keine Kontrollfunktion, die Sektionen betreiben ihre Tierheime autonom.
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Aussetzen ist verboten!
Aussetzen von Tieren ist in der Schweiz ist strafbar. Wenn Sie ein ausgesetztes Tier finden,
können Sie es vorerst einmal selber aufnehmen oder an ein Tierheim in der Nähe weitergeben. Unbedingt müssen Sie jedoch Meldung an die kantonale Tierfund-Meldestelle machen,
denn falls das Tier nicht ausgesetzt wurde, sondern entlaufen ist, kann so der ursprüngliche
Besitzer wieder ermittelt werden. Wenn das Tier gechipt ist (bei Hunden und Katzen ist der
Chip oft an der linken Halsseite unter der Haut spürbar), so können Sie bei der Gemeinde,
der Polizei, einem Tierarzt oder einer Tierschutzorganisation anfragen, dass diese die Chipnummer mit ihrem Lesegerät ablesen können. Diese Chipnummer können Sie dann der
kantonalen Tierfund-Meldestelle und / oder der ANIS melden, welche die Adresse des Besitzers ermitteln. Wurde das Tier ausgesetzt und war nicht gechipt, ist es oft schwierig, den
Besitzer ausfindig zu machen und ihn zur Verantwortung zu ziehen. Wenn Sie jedoch Hinweise oder gar Beweise haben, dass das Tier absichtlich ausgesetzt wurde, können Sie
beim kantonalen Veterinäramt oder bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt einreichen.
Links:
Schweizerische Tiermelde-Zentrale; Kantonale Meldestellen >> www.stmz.ch
Animal Identity Service AG (ANIS) >> www.anis.ch
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Tierfreundliche
Feriendestinationen?
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Welche Ferienziele eignen sich für Hunde?
Wer mit dem Hund in die Ferien verreist, sollte sich einerseits früh vorbereiten, mindestens
zwei Monate vor der Abreise, andererseits aber Reiseziele wählen, die in einer vernünftigen
Distanz liegen, so dass keine viele Stunden dauernde, komplizierte Anreise nötig ist. Nicht
jede Reisedestination ist für Hunde geeignet, so verbringen Hunde lieber Wanderferien mit
ihren Menschen statt bei einer Städtereise auf Pflaster laufen zu müssen. Grundsätzlich sind
für Hunde Länder mit heissem, feuchtem Klima ungeeignet. Ausserdem sind gewisse Regionen stark mit belastet mit Parasiten, die den Hund befallen können, wie zum Beispiel dem
Herzwurm in vielen Mittelmeerländern. Dies erfordert einen rechtzeitigen Besuch, 2 bis 3
Monate vor Abreise, beim eigenen Tierarzt, um mit ihm die Prophylaxemöglichkeiten für den
Hund zu bestimmen. Zu berücksichtigen bei der Wahl des Ferienziels sind auch Vorschriften
des Ferienlandes und aller Länder, die auf der Anreise durchquert werden: wo gelten welche
Impf- und Kennzeichnungsvorschriften? Gilt allenfalls in einem Land Leinen- oder Maulkorbzwang an bestimmten Orten oder für bestimmte Rassen oder sind gewisse Rassen im
Ferienland gar ganz unerwünscht? Informationen über Einreise-Bestimmungen können Ihnen in der Regel die Botschaften, Konsulate oder Veterinärbehörden des Ferienlandes geben. Einige Adressen geläufiger Ferienländer finden Sie auf der Website des Bundesamtes
für Veterinärwesen BVET. Unter Umständen benötigt man Blutanalysen und Gesundheitszeugnisse für die Einreise ins Ferienland und / oder für die Wiedereinreise in die Schweiz.
Diese müssen rechtzeitig beantragt werden. Einreisebewilligungen in die Schweiz müssen
z.B. drei Wochen vor Einreise beim BVET beantragt werden. Sind diese Punkte abgeklärt
und können erfüllt werden, so beginnt die Suche nach einer geeigneten, hundefreundlichen
Unterkunft.
Links:
Bundesamt für Veterinärwesen, BVET >> www.bvet.admin.ch
Bedingungen für Reisen in EU-Länder
>> http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_third_de.htm
Informationen zur gegenwärtigen Tollwutsituation
>> www.ivv.unibe.ch/Swiss_Rabies_Center/swiss_rabies_center_d.html
Welche Transportmittel eignen sich für Hunde?
Als Hundehalter muss man sich überlegen, welche Transportmittel überhaupt in Frage kommen. Klar ist es möglich, einen Hund auf eine Flugreise zu schicken, die er entweder in der
Box im beheizten Laderaum des Flugzeugs oder – nur für kleine Hunde möglich - in der Kabine bzw. in einer Tasche unter dem Sitz vor dem Hundehalter verbringt. Wohler ist es einem
Hund vermutlich aber bei einer Bahnreise oder gar einer Autoreise, wenn flexibel immer mal
wieder Pausen gemacht und kleine Spaziergänge eingebaut werden können. Von daher sind
die Reiseziele distanzmässig bereits eingeschränkt und sollten per Auto oder Zug, Pausen
einberechnet, nicht länger als 8 Stunden dauern.
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Wie findet man tierfreundliche Hotels und Feriendestinationen?
Tierfreundliche Hotels und Ferienwohnungen werden in entsprechenden Tierzeitschriften,
zum Beispiel der Tierwelt oder dem Schweizer Hunde Magazin ausgeschrieben. Manche
Websites listen hundfreundliche Hotels und Ferienwohnungen auf. An der Hundemesse Anfang Februar in Winterthur stellen sich ebenfalls hundefreundliche Hotels vor und auf Kleinanzeigen-Portalen mit Tierangeboten finden sich ebenfalls tierfreundliche Hotelangebote.
Wer mit dem Hund in einem Hotel wohnt, sollte auch einen hoteltauglichen Hund vorzeigen.
Dazu gehört Rücksichtnahme auf den Hotelbetrieb und die anderen Gäste, also: der Hund
sollte im Hotelzimmer nicht dauernd kläffen, er wird im Hotel an der Leine geführt, badet
nicht im Hotelpool und wird vor dem Hotel abgetrocknet, wenn er anderswo baden ging, und
sein Kot wird, notfalls mit mitgebrachten Robidog-Säcklein, immer aufgenommen und entsorgt. Natürlich dürfen die üblichen Hundeutensilien beim Packen nicht vergessen gehen:
Wasser- und Futternapf, Kamm und Hundebett sowie das gewohnte Futter. Gewisse Hotels
verlangen für den Hund einen Zuschlag, weil meist mehr Reinigungsaufwand entsteht.
Links:
Coopzeitung: «Tierfreundliche Hotels»; www.coopzeitung.ch/tierhotels
Tierzeitschriften: www.tierwelt.ch; www.hundemagazin.ch
Hundefreundliche Hotels und Ferienwohnungen:
www.e-domizil.ch/urlaub-mit-hund; www.urlaub-mit-hund.de; www.hunde-hotels.de
Hundemesse: www.hundemesse.ch
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Stressfrei reisen mit Tieren
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Vorsorgen ist besser
Alle EU-Länder verlangen eine gültige Tollwut-Impfung im roten Heimtierausweis, in der tollwutfreien Schweiz ist diese Impfung nicht notwendig. Ebenso muss jeder Hund gechippt
sein. Die Einreisebestimmungen anderer Länder sind unterschiedlich und können beim Bundesamt für Veterinärwesen nachgefragt werden. Je nach Reiseziel ist eine zusätzliche Gesundheitsprophylaxe notwendig, darüber kann aber der Tierarzt am besten beraten, am besten 2 bis 3 Monate vor der Abreise. Je nach Vorgaben des Ferienlandes gehören Leine und
Maulkorb ins Reisegepäck. Wenn der Hund nicht an den Maulkorb gewöhnt ist, empfiehlt es
sich, den Hund bereits Monate vor Abreise schrittweise und mit positiver Verstärkung an das
Tragen des Maulkorbes zu gewöhnen. Wie dies genau gemacht wird, kann man bei einem
Hundekursleiter / einer Hundekursleiterin in Erfahrung bringen.
Gepäck-Checkliste für Reisen mit dem Hund:
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Heimtierpass mit aktuellen, gültigen Impfungen für das Ferienland und Chipnummer
Bei coupierten Hunden: Attest des Kantonstierarztes auf der letzten Seite des Heimtierpass, dass der Hund legal wieder einreisen darf
Allfällige Reisedokumente, Bewilligungen für Aus- und Wiedereinreise, Gesundheitszeugnis (je nach Vorschriften des Reiselandes)
Halsband, Leine
evtl. Maulkorb, angepasst und angewöhnt
Futternapf und gewohntes Futter
Wassernapf und Wasservorrat für die Reise
Gesundheitsprophylaxe (Medikamente, Floh-Halsbänder, Zeckenzange, Erste Hilfe-Kasten)
Adressen von Tierschutzorganisationen und Tierarzt am Ferienort
Autoreisen mit Hund
Bei Autoreisen mit dem Hund müssen genügend Pausen mit kurzen Spaziergängen eingebaut werden – das tut nicht nur dem Hund gut, sondern sich alle zwei Stunden kurz die Beine zu vertreten, fördert auch die Konzentration der zweibeinigen Autofahrer. Im Sommer
kann in unklimatisierten Autos die Temperatur zu einem Problem werden, vor allem im Laderaum, wo sich die Hunde meistens aufhalten, selbst bei klimatisierten Autos kann der
Laderaum noch sehr heiss werden. Daher ist es sinnvoll, die Reise in die frühen Morgenstunden oder gar in die Nacht zu verlegen. Im Auto sollte der Hund aus Sicherheitsgründen
in einer Box transportiert werden, die gross genug ist, dass er sitzen und ausgestreckt liegen
kann. Der Hund sollte sich nicht frei im Auto bewegen können, da er sonst den Autofahrer
ablenkt oder selbst gefährdet ist durch herumrutschende Gepäckstücke. Der Hund sollte
lange vor der Abreise, zum Teil schon ein halbes Jahr vorher, an die Box und ans Autofahren gewöhnt werden
Zugreisen mit Hund
In der Schweiz gilt, dass Hunde jeder Grösse, die im Zug mitgenommen werden, den halben
Preis 2. Klasse bezahlen müssen. Es gibt auch ein Hunde-GA für 650 CHF, oder wer selber
ein GA oder ein gültiges Billett besitzt, kann eine Hunde-Tageskarte für die ganze Schweiz
zu CHF 32 lösen. Hunde-GA und Hunde-Tageskarte gelten in der ersten und zweiten Klasse, je nachdem, für welche Klasse der Hundehalter / die Hundehalterin das Billett gelöst hat.
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Kleine Hunde bis 30cm Schulterhöhe in Käfigen, Körben oder Taschen dürfen als „Handgepäck“ gratis mitgenommen werden. Bei Zugreisen mit Hund ins Ausland müssen Sie bei der
jeweiligen Zuggesellschaft nachfragen, welche Bedingungen, Billette und Preise für Hunde
gelten – bei Reisen aus der Schweiz kann Ihnen auch das Schalterpersonal der SBB Auskunft geben.
Denken Sie bei Zugreisen daran, Pinkelpausen für den Hund einzubauen, also je nach Verbindung vielleicht einen Zug später zu nehmen, damit bis zum Anschluss Zeit bleibt, mit dem
Hund einen kurzen Spaziergang zu machen. Unbedingt ins Reisegepäck gehören Wasser,
Wassernapf, Futter, Leine, Hundedecke und ein Frottiertuch – falls mal ein Unglück geschieht oder der Hund bei einem Zwischenhalt-Spaziergang ein Bad nimmt.
Tier im Flugzeug
Hunde und Katzen können entweder in einer Transportbox im geheizten, belüfteten und unter genügend Druck gesetzten Gepäckraum des Flugzeuges mitreisen oder bei kleinen Tieren in einer geschlossenen Carriertasche oder Box unter dem Vordersitz in der Kabine
(Swiss: Tier mit Behälter bis max. 8 kg). Erlaubt ist in der Regel nur ein Tier pro Kabine und
das Tier darf sich nicht frei bewegen, sondern verbringt die gesamte Flugzeit inklusive der
Zeit ab dem Passieren des Sicherheitscheck in dieser Tasche oder Box. In der Regel ist daher der Transport im Gepäckraum für die Tiere weniger stressig, da es dort ruhiger und
dunkler ist als in der Kabine. Die meisten Airlines transportieren nur gesunde (z.T. wird Gesundheitszeugnis verlangt), nicht trächtige, nicht stark riechende und in Boxen von vorgeschriebenen Massen untergebrachte Tiere. Es lohnt sich, das Tier mehrere Monate vor der
Reise bereits an die Flugbox zu gewöhnen. Die Tierbesitzer müssen dafür sorgen, dass das
Tier in der Box genügend Futter und Wasser für die gesamte Reise hat – gerade Wasser
kann wegen Auslaufen ein Problem sein, kann aber z.B. durch sogenannte „Solid Water“Gel-Pakete ersetzt werden, an die das Tier aber auch erst gewöhnt werden muss. Von Beruhigungsmitteln für die Flugreise raten Fachleute ab, da solche Mittel, zusammen mit den
Luftdruckveränderungen und dem Stress einer Flugreise zu Kreislaufproblemen führen können.
Links:
Informationen über Flugreisen mit Hund: www.swiss.com
Vorschriften für den Flugtransport von Heimtieren: www.iata.org ( Website in Englisch )
Erste Hilfe und Tierarzt am Ferienort
Auch in den Ferien können Unfälle passieren. Sorgen Sie deshalb vor und besorgen Sie sich
vor der Abreise bereits die Adresse eines Tierarztes am Ferienort. Sie können dazu Ihr hundefreundliches Hotel anfragen oder die Touristeninformation bzw. die Behörden des Ferienortes.
Ein Erste-Hilfe-Kurs für Hundehalter kann sicher nicht schaden, nicht nur in den Ferien. Gegenwärtig bietet die Stiftung für das Wohl des Hundes einen solchen Kurs an.
Link:
Stiftung für das Wohl des Hundes: www.certodog.ch
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Tierschutz an der
Feriendestination
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Kaufen Sie keine Tiere auf dem Markt!
Bei einem Bummel durch den Ferienort schlendert man oft durch pittoreske Märkte. Zwischen Souvenirs und exotischen Früchten stehen da nicht selten auch lebende Tiere zum
Verkauf. Hundewelpen, fünflibergrosse Wasserschildkröten und Gesangskanarien auf dem
Gemüsemarkt? In vielen Mittelmeerländern noch durchaus Realität, ja nicht einmal in der
Schweiz wirklich verboten. In ostasiatischen Ländern werden lebende Tiere auch als Nahrungsmittel angeboten, von Hunden bis zu (oftmals bedrohten) Wildtieren. Oftmals geht einem beim Anblick dieser Tiere das Herz vor Mitleid über. Sie sollten diese Tiere aber trotzdem auf keinen Fall kaufen! Für jedes „gerettete“ Tier liefert der Händler neue nach, entweder aus Massenzucht oder aus freier Wildbahn. Mit einem Kauf hält man als Tourist eben
gerade diesen Tierhandel in Schwung, den man eigentlich ablehnt. Wer die Landessprache
gut genug beherrscht, kann das Gespräch mit dem Verkäufer suchen, um herauszufinden,
woher die Tiere kommen und ihm erklären, warum man sie nicht kauft.
Achten Sie auf gut gepflegte und schonend behandelte Reittiere
Sich vom Kamel zu den Pyramiden oder von einem Muli in den Grand Canyon und wieder
hinauf tragen lassen, das ist verlockend. Wenn die Tiere gut gepflegt und ernährt sind und
schonungsvoll behandelt werden, spricht wenig gegen einen solchen Ritt. Was aber ist zu
tun, wenn die Tiere mager, ungepflegt und krank aussehen, wenn sie wunde Stellen unter
dem Sattel entdecken oder wenn die Tiere geschlagen werden? Als Tourist gerät man in ein
Dilemma, denn verzichtet man auf den Ritt, verdient der Tierhalter nichts, und die Tiere werden erst recht nicht versorgt. Auch hier gilt: wer die Landessprache gut genug beherrscht,
diskutiert am besten mit den Tierbesitzern und versucht zu erreichen, das die Tiere richtig
versorgt und gepflegt werden, bevor man in einen Ritt einwilligt. Solche Gespräche sind nicht
einfach, aber es lohnt sich, hier zwar diplomatisch, aber auch recht unnachgiebig zu sein.
Seien Sie kritisch beim Zoobesuch im Ausland
Dass man als tierfreundlicher Tourist keinen Stier- oder Bärenkämpfen beiwohnen sollte,
leuchtet den meisten Mitteleuropäern ein.
Die Bandbreite bei der Qualität der Tierhaltung in Zoos und Aquarien ist enorm, vom miserablen Ausstellen von Tieren in kleinen Käfigen bis hin zu modernen, edukativ wertvollen Zoos
und Aquarien mit wissenschaftlich durchdachter, tiergerechter Haltung (z.B. Arnheim, Niederlande; Monterey Bay Aquarium, USA). Die meisten Zoos bieten allerdings eine Mischung
zwischen guten und schlechten Gehegen, die anzeigen, dass sie sich auf dem schrittweisen
Weg zu moderner Zootierhaltung befinden (z.B. Safari Park Vergell, Spanien; Bergzoo Halle,
Deutschland). Solche Zoos darf man als Tierfreund durchaus mit einem Besuch unterstützen. Das Problem ist, dass man vor dem Besuch oft nicht weiss, was einem erwartet.
Besuchen Sie keine Delfinarien und Tiershows mit Wildtieren!
Aus Tierschutzsicht lassen sich Delfine und Wale nicht artgerecht halten, die angebotenen
Becken sind viel zu klein und fördern das stereotype Im-Kreis-Schwimmen. In solchen Bekken schaffen es Delfine kaum je, Junge aufzuziehen.
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Die meisten Tiere sind immer noch Wildfänge, unter anderem aus Japan, wo jedes Jahr gegen 17'000 Delfine bei Treibjagden zur Gewinnung von – oft quecksilberverseuchtem - „Walfleisch“ mit Messern und Widerhaken qualvoll getötet werden. Einige Tiere werden lebendig
ausgesondert und landen für teures Geld in Delfinarien. 50 Prozent dieser traumatisierten
Tiere überleben bereits den Fang nicht, vom Rest stirbt wiederum die Hälfte auf dem Transport zum Zielort. In Delfinarien werden diese hochintelligenten, sozialen Tiere dann in fragwürdigen, weil stark vermenschlichenden Shows gezeigt. Eine artgerechte Beschäftigung ist
dies aber nicht!
Solche "Vergnügungsparks“ sollte man als Tierfreund daher nicht durch einen Besuch unterstützen.
Verzichten Sie auf Tierbabys als Fotosujets
An bestimmten Feriendestinationen können sich Touristen mit jungen Tigern oder Orang
Utans gegen Bezahlung ablichten lassen. Wer allerdings das Schicksal solcher „Fotosujets“
kennt, verzichtet darauf. Meist wurde das Muttertier geschossen, um mit den herzigen Jungtieren Geld machen zu können. Solche Tiere haben keine Zukunft: fehlgeprägt, abhängig
vom Menschen, als Erwachsene nicht mehr attraktiv, verhaltensgestört oder aggressiv geworden, bringen sie kein Geld mehr und werden entsorgt. Die Rehabilitation solcher Wildtiere ist langwierig und teuer, eine Wiederauswilderung kaum erfolgreich. Klären Sie auch Ihre
Mitreisenden auf. Sinnvollerweise investiert man sein Geld stattdessen in eine Rehabilitationsstation für eben diese missbrauchten Wildtiere.
Helfen Sie Tierschutzvereinen vor Ort
Wenn Sie als Tierfreund am Ferienort etwas Konkretes tun möchten, um die Zustände vor
Ort zu verändern, wäre eine Möglichkeit, eine Tierschutzorganisation im Ferienland zu kontaktieren. Man muss allerdings realistisch sein: in vielen Ländern ist die Tierschutzgesetzgebung rudimentär, die Behörden lasch bis tierschutzfeindlich, so dass diese Tierschutzorganisationen oft wenig Chancen haben werden, bei gemeldeten Tierschutzfällen einzugreifen.
Für alle Fälle sollte man die relevanten Adressen aber doch bereits vor der Reise heraussuchen. Auf der Website der Welttierschutzorganisation WSPA sind deren regionale Mitgliedorganisationen aufgeführt.
Link:
World Society for the Protection of Animals, WSPA: www.wspa-international.org
Streunerhunden und Streunerkatzen helfen heisst kastrieren
Fast überall an Feriendestinationen sind Streunerhunde und verwilderte Katzen anzutreffen.
Oft sind diese Tiere mager, krank und scheu und oft wissen sich Behörden und Hotelmanagement nicht zu helfen und rücken der „Plage“ mit Gewehr oder Gift zuleibe, weil dies vermeintlich schneller zum Erfolg führt als die von der Welttierschutzorganisation WSPA empfohlene Strategie Fangen-Kastrieren-Freilassen-Überwachen. Füttern Sie Streuner nicht,
ausser es geht darum, die Tiere anzulocken, um sie einzufangen. Leben die verwilderten
Tiere auf dem Hotelgelände, sollte man auf jeden Fall mit der Hotelleitung sprechen und auf
einer tiergerechten Lösung beharren. Ganz praktisch Veranlagte suchen sich die Adresse
des nächsten Tierarztes heraus und lassen die Streuner auf eigene Kosten von einem lokalen Tierarzt kastrieren, bzw. suchen Kontakt zu einem lokalen Tierschutzverein und bezahlen
diesem die Kastration.
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Verzichten Sie auf lebende Souvenirs
Manche Tierfreunde können nicht widerstehen und entscheiden sich, aus den Ferien ein Tier
mitzunehmen, um es zu „retten“. Diese Aktion endet oft bereits an der Grenze. Wer einen
Hund oder eine Katze mitnehmen will, braucht in der EU und der Schweiz einen Heimtierausweis mit den erforderlichen Impfungen. Informationen dazu bietet die Website des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET. Wer die erforderlichen Papiere nicht hat, leistet dem
Tier einen Bärendienst, denn dann landet es in der Quarantäne, wird auf Kosten der Importeurs gepflegt und wieder zurückgeschickt oder gar eingeschläfert. An Ohren oder Schwanz
coupierte Hunde werden auch an der Grenze abgefangen und können nicht einreisen.
Als echter Tierfreund sollte man von solchem Tiertourismus absehen. Wer helfen will, unterstützt Tierschutzvereine oder Tierheime zuhause und im Ferienland, Adressen dazu finden
Sie bei der Welttierschutzorganisation WSPA.
Links
Bundesamt für Veterinärwesen BVET www.bvet.admin.ch
World Society for the Protection of Animals, WSPA: www.wspa-international.org
Bringen Sie keine tierischen Souvenirs mit!
Manche Produkte von Tieren dürfen aus Artenschutzgründen gar nicht eingeführt werden.
Informationen zu den Einreisebestimmungen sind zu finden auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET, welches auch die wichtigste Anlaufstelle ist, um sich über
die erforderlichen Papiere zu informieren.
Link:
Bundesamt für Veterinärwesen BVET, www.bvet.admin.ch
STS-Ferienplattform
Autorin:
Dr. sc. nat. Eva Waiblinger, Fachstelle Heimtiere, Schweizer Tierschutz STS
Gestaltung und Website:
Helen Sandmeier / sa.
www.tierschutz.com/heimtiere/ferien
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