G-04 Gesunde Ernährung für MitarbeiterInnen - gefuege

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Maßnahmen-Beschreibung G04
betriebliche Gesundheitsförderung
für Führungskräfte
Gesunde Ernährung für Mitarbeiter/innen
Stand: 31.07.2006
Maßnahmen-Beschreibung
Gesunde Ernährung für Mitarbeiter/innen
Inhaltsverzeichnis
1.
STICHWORT GESUNDE ERNÄHRUNG FÜR MITARBEITERINNEN ............... 3
2.
KURZBESCHREIBUNG ..................................................................................... 3
3.
EINSATZBEREICH ............................................................................................. 3
4.
AUFWAND.......................................................................................................... 3
5.
HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG ......................................................................... 4
6.
PRAXISBEISPIELE, ANLAGEN......................................................................... 4
7.
HINWEISE FÜR WEITERE INFORMATIONEN:............................................... 10
Stand: 31.07.2006 V4
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Maßnahmen-Beschreibung
Gesunde Ernährung für Mitarbeiter/innen
1.
Stichwort Gesunde Ernährung für MitarbeiterInnen
Maßnahmen im Betrieb, um eine gesundheitsgerechte Ernährung während der Arbeitszeit sicher zu stellen und außerhalb der Arbeitszeit zu fördern.
2.
Kurzbeschreibung
Berufstätige verbringen durchschnittlich 40 bis 50 Prozent ihrer Zeit am Arbeitsplatz
bzw. auf dem Arbeitsweg. Auch die Ernährung findet somit größtenteils im Arbeitsleben statt. Durch eine übermäßige und falsche Ernährung und stetig abnehmende
körperliche Aktivität treten immer mehr ernährungsbedingte Erkrankungen auf (vgl.
Studie der TAUNUS BKK, dem Institut für Sport und Sportwissenschaft der Uni
Karlsruhe und der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel: Vital
am Arbeitsplatz, 2004).
Ziele von arbeitsplatzbezogenen Ernährungsprogrammen sind:
1. alle Beschäftigten über die Prinzipien der gesunden Ernährung insbesondere im
Hinblick auf die Ausübung ihrer Tätigkeit zu informieren und Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung aufzeigen (z.B. das gesunde Pausenfrühstück, Zwischenmahlzeiten, Trinkverhalten).
2. das Ernährungsverhalten in Richtung „Gesunde Ernährung“ zu verändern.
3. ein gesundes Speisenangebot (entsprechend den Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, siehe Anlage) in der Kantine - falls vorhanden - zu realisieren.
besonders übergewichtigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Kenntnisse und
Handlungsmöglichkeiten vermitteln, langfristig eine Gewichtsreduktion zu realisieren
und damit einem wesentlichen Risikofaktor für die Entstehung von chronischen
Krankheiten vorzubeugen
3.
Einsatzbereich
Das Programm ‚gesunde Ernährung im Betrieb’ ist grundsätzlich für alle Mitarbeiter/innen geeignet, besonders aber bei jenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die
Nacht- und Schichtarbeit verrichten oder besonders bewegungsarmen Tätigkeiten
ausgesetzt sind. Besondere Berücksichtigung verdient die Risikogruppe der Übergewichtigen.
4.
Aufwand
Der Aufwand ist abhängig vom Umfang der Maßnahme. Möglich sind folgende Varianten, die sich auch miteinander kombinieren lassen:
1. Allgemeine Informationsstunden / -abende, die zu bestimmten Themen, Terminen und über einen bestimmten Zeitraum angeboten werden (möglichst innerhalb der Arbeitszeit). Hierzu eignen sich externe ReferentInnen, die die MitarbeiStand: 31.07.2006 V4
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terInnen mit gezielten allgemeinen Informationen zur Gesunden Ernährung versorgen und zur Mitarbeit motivieren
2. Regelmäßiges persönliches Beratungsangebot oder Gruppenberatungen durch
eine fachkundige Person, die stundenweise im Betrieb tätig ist (z.B. 3 Stunden
pro Woche).
3. Jährliche betriebliche Gesundheitstage mit einem Schwerpunkt „Vollwertige und
gesunde Ernährung“. Hierzu bieten die Krankenkassen Unterstützung bei der Organisation und Durchführung an.
4. „Gesundes“ Speisenangebot der Kantine.
5. Kostenlose Getränkeautomaten (Mineralwasser).
6. Allgemeine oder spezifische schriftliche Information der Beschäftigten zu einzelnen Themen, die den MA schriftlich (Ernährungsinfos) oder elektronisch (email,
Intranet u.a.) zur Verfügung gestellt werden.
Je nach Variante müssen unterschiedliche Kosten im Hinblick auf den Einsatz von
Personal, Räumen und Sachmitteln kalkuliert werden.
5.
Hinweise zur Einführung
Sinnvoll ist die externe Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten und Formen
der Angebote z.B. durch die Krankenkasse oder andere Fachleute. Mögliche Angebote und Formen der Ernährungsberatung / Ernährungsangebote sind zunächst mit
dem Betriebsrat und im Arbeitsschutzausschuss unter Beteiligung von Expert/innen
ausführlich zu erörtern. Die Einbindung der Führungskräfte hat wesentliche Bedeutung.
Wichtig ist die Klärung der Rahmenbedingungen, wie:
- finanzielle, räumliche und personelle Ressourcen.
- Angebote innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeiten
- Hinweise und finanzielle Unterstützung von externen Anbietern (Unterstützungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen), siehe Hinweisliste in der Anlage
ggf. Anreize und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten nach SGB V, §23 a
durch die Krankenkasse organisieren
6.
Praxisbeispiele, Anlagen
Ernährungstipps der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zum Kantinenessen
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Gesunde Ernährung für Mitarbeiter/innen
Essen am Arbeitsplatz und in der Kantine - So halten Sie sich fit und leistungsfähig
Kennen Sie das Problem: Sie haben soviel zu tun, dass Sie eigentlich keine Zeit zum
Essen haben. Entweder Sie übergehen Ihren Hunger, essen etwas nebenbei oder
auf die Schnelle in der Imbiss-Bude um die Ecke. Das verleitet oft dazu, zu schnell
und zuviel zu essen oder sich einseitig zu ernähren und ist kaum geeignet, die Energie und Nährstoffe zu liefern, die Sie für Ihre Arbeit brauchen.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) e.V. rät allen, die nicht in eine Kantine gehen können oder möchten, wenigstens kleine Pausen einzulegen, Zwischenmahlzeiten einzunehmen und einseitige Ernährung z.B. durch Obst, Gemüse und
Milchprodukte auszugleichen. So bleiben Sie dauerhaft leistungsfähig, fühlen sich
wohl und können Ihr Gewicht besser halten.
Wer viel leisten will, sollte sich auch eine abwechslungsreiche Ernährung gönnen,
die alle notwendigen Nährstoffe für Körper und Geist liefert. Die meisten Kantinen
bieten ein abwechslungsreiches, vollwertiges Essen an. Falls keine Kantine vorhanden ist, ist es aber gar nicht so aufwendig, sich am Arbeitsplatz vollwertig zu ernähren. Dabei sollten einige Tipps berücksichtigt werden.
Tipps der DGE für eine gesunde Ernährung am Arbeitsplatz:
•
Frühstücken Sie am besten in zwei Etappen: Wer frühmorgens nicht viel zu
sich nehmen kann, sollte dies nach zwei bis drei Stunden nachholen. Essen
Sie einmal großzügiger z.B. mit Müsli oder Vollkornbrot, einmal leichter z.B.
mit Obst oder Joghurt. So erhalten auch "Morgenmuffel" genug Energie für
den Tagesanfang.
•
Zwischenmahlzeiten vermeiden Leistungstiefs: Verteilen Sie kleinere Mahlzeiten aus Obst, fettarmen Milchprodukten oder dünn belegten Broten über den
Tag. Das erhält die Konzentrationsfähigkeit, belastet Verdauungsorgane und
Kreislauf wenig und vermeidet Heißhunger.
•
Essen Sie nicht nebenbei: In einer kleinen Pause können Sie Ihr Essen besser genießen. Sie fühlen sich nicht nur satt, sondern auch wohl. Außerdem
verlieren Sie nicht so schnell den Überblick darüber, wie viel Sie gegessen
haben. Das hilft, das Körpergewicht zu halten.
•
Fastfood sinnvoll ergänzen: Das Essen an der Imbissbude, der Theke einer
Metzgerei etc. ist meist einseitig, salzig und fett. Wer hier ißt, sollte die fehlenden Vitamine, Mineral- und Ballaststoffe zwischendurch oder abends durch
Gemüse, Obst, Vollkorn- und Milchprodukte ergänzen. Mitgebrachtes kann eine gute Alternative sein: Wer beim Kochen regelmäßig eine Portion einfriert
oder am nächsten Tag zur Arbeit mitnimmt, spart nicht nur Geld, sondern
kann die gesamte Pause beim Essen, anstatt in der Warteschlange der Imbissbude verbringen.
•
Belegte Brote werden durch Salatblätter, Gurkenscheiben oder eine Gemüsebeilage attraktiver. Salat bleibt frisch, wenn Sie ihn in einem luftdichten Behälter von der Soße getrennt aufbewahren und ihn erst vor dem Essen mischen.
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Gesunde Ernährung für Mitarbeiter/innen
Wissenswertes über die Bewertung von Speisen in der Betriebsverpflegung
An der Betriebsverpflegung sind zwei Personengruppen beteiligt: Produzierende und
Tischgäste. Diese kurzgefasste Information wendet sich an die Tischgäste und soll
dabei helfen, die Qualität einer Betriebsverpflegung zu beurteilen. Die Leistung einer
Kantine wird vom Tischgast zu allererst an den produzierten Speisen beurteilt. Aber
auch der Tischgast hat, um das Ziel einer vollwertigen Ernährung zu erreichen, einige Aufgaben zu erledigen. Es ist die Aufgabe des Tischgastes, für seine eigene
Speiseplangestaltung vernünftig aus den Auswahlmenüs oder den einzelnen Komponenten auszuwählen (nicht jeden Tag Fleisch, mindestens einmal pro Woche Seefisch, reichlich Gemüse und frische Salate). Es kann auch in der besten Kantine
"falsch" gegessen werden, wenn täglich das gleiche und immer zuviel verzehrt wird.
Wird beruflich einer leichten körperlichen Arbeit nachgegangen (z. B. Büroangestellte, PKW-Fahrer, Laboranten) sollte täglich zwischen einer Vorspeise oder einem
Nachtisch als Ergänzung zur Hauptspeise gewählt werden.
Wenn ein Tischgast seine Kantine einem ersten Qualitätstest unterziehen möchte,
sollte er sich folgende Fragen stellen. Kann eine dieser Fragen nicht mit ja beantwortet werden, bestehen Möglichkeiten, das Angebot zu verbessern.
Hier unser „Kantinenschnelltest“:
•
Gibt es mehrere Gerichte/Menüs bzw. Speisekomponenten zur Auswahl?
•
Werden auch fleischlose Gerichte angeboten?
•
Gibt es regelmäßig Pell- oder Folienkartoffeln?
•
Wird zwischen Kartoffeln, Reis und Nudeln abgewechselt?
•
Werden täglich Gemüse und frischer Salat angeboten?
•
Gibt es mindestens einmal pro Woche Seefisch?
•
Bietet Ihre Kantine frisches Obst sowie Milch und Milchprodukte an?
•
Gibt es ein reichhaltiges Angebot an alkoholfreien Getränken (z.B. Mineralwasser, Fruchtsäfte und Schorlen)?
•
Werden reichlich Kräuter (am besten frisch) bei der Speisenzubereitung eingesetzt?
•
Wird grundsätzlich Jodsalz (aber sparsam!) verwendet?
•
Werden auf der Speisenkarte Nährstoffangaben gemacht? (Ein während der
Arbeitszeit eingenommenes Mittagessen sollte 1000 kcal nicht überschreiten).
•
Besteht die Möglichkeit, sich über die verwendeten Zusatzstoffe in jeder einzelnen Komponente zu informieren?
Bei der Aufstellung der Speisepläne kommt es nicht darauf an, dass täglich alle benötigten Nährstoffe in ausreichenden Mengen angeboten werden. Nährstofflücken
bzw. Überschüsse eine Tages können ohne weiteres innerhalb eines größeren Zeitraumes (z.B. 4-Wochen-Speiseplan) ausgeglichen werden. Es genügt, wenn das
durchschnittliche Nährstoffangebot über diesen Zeitraum den DACH-Referenzwerten
entspricht.
Wichtig ist auch, dass Tischgäste dem Küchenpersonal sagen können, was Ihnen
besonders gut oder nicht so gut geschmeckt hat. Jede Kantine sollte über einen
Briefkasten oder eine e-Mail Adresse verfügen, mit der sie in Kontakt mit den TischStand: 31.07.2006 V4
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gästen treten können. Damit gute Vorschläge auch ihr Ziel erreichen. Bei größeren
Problemen sollten sich die Tischgäste an ihren Betriebs- bzw. Personalrat wenden.
Wenn der „Kantinenschnelltest“ Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt (und nicht nur
dann) ist das Referat Gemeinschaftsverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung der optimale Ansprechpartner. Wir bieten eine neutrale, auf spezielle Probleme eingehende Beratung an. Die Beratung kann sich auf einzelne Punkte konzentrieren oder alle Bereiche der Gemeinschaftsverpflegung erfassen. Sie wird von
sachverständigen Beratern unserer Gesellschaft durchgeführt. Die Beratungszeit
wird individuell vereinbart, wobei sich die Beratungsthemen nach den individuellen
Erfordernissen und Wünschen zusammenstellen. Module dieses Beratungsangebotes sind:
•
Speiseplanung
•
Speiseplanbewertung
•
Warenwirtschaft
•
Lagerhaltung
•
Vor- und Zubereitung
•
Organisation
•
Personalorganisation
•
Hygiene
•
Leitbilder
© 2003 Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
http://www.dge.de/Pages/navigation/verbraucher_infos/berufstaetige
Muster einer Betriebsvereinbarung "Kantinenessen"
(Quelle: BKK, Essen: Gesundheitsförderung im Betrieb/Handlungsfelder)
1. Grundsätze
Die Betriebsparteien sind sich dahingehend einig, dass eine gesunde, schmackhafte
und anregend präsentierte Verpflegung im Betrieb von grundlegender Bedeutung für
das Wohlbefinden der Beschäftigten und Bestandteil einer modernen Unternehmenskultur
ist. Der Kantine kommt darüber hinaus wesentliche Bedeutung als Ort der Begegnung,
der Kommunikation, der Erholung und als Lernfeld für eine gesunde Lebensweise
zu. Die Gestaltung der Räumlichkeiten und die Versorgung mit Speisen
und Getränken soll diesen Bedürfnissen Rechnung tragen.
2. Angebot an Speisen und Getränken
2.1. Hauptmahlzeiten
2.1.1 Es werden drei Menügruppen als Hauptmahlzeit angeboten, bei denen eine
Gruppe Fleisch enthält, eine Gruppe vegetarisch ist und eine Gruppe variabel
gestaltet wird, wobei mindestens zweimal wöchentlich Fisch vorzusehen ist.
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Soweit das Fleischgericht Schweinefleisch enthält, soll das dritte Gericht Fisch
oder eine andere Fleischart enthalten.
2.1.2 Die Stärkebeilagen (Reis, Nudeln, Kartoffeln und Kartoffelprodukte) sollen austauschbar sein. Die Vollkornvarianten bei Reis und Teigwaren sind angemessen
zu berücksichtigen. Bei den Kartoffelbeilagen sollen nicht die fettreichen Zubereitungsarten (wie braten, frittieren) vorherrschen.
2.1.3 Die Gemüsebeilagen sollen sowohl aus gegarten Komponenten als auch aus
Salaten bestehen: Die Salate sollen sich aus mehreren Sorten zusammensetzen, keinesfalls nur aus Kopfsalat. Bei den Salaten sollen täglich mindestens
drei verschiedene Varianten angeboten werden.
2.1.4 in der Regel soll mageres bis mittelfettes Fleisch verwendet werden (nicht über
20% Fett). Die Fleischportionen sollen im Normalfall ein Rohgewicht von 100 bis
150 Gramm haben. Bei typischen Fleischgerichten kann das Gewicht gelegentlich überschritten werden. Es sollen auch fleischarme Gerichte angeboten werden, Die verschiedenen Fleischarten sind abwechslungsreich zu verwenden.
2.1.5 Bei Fischgerichten gilt die Gewichtsobergrenze für Fleischgerichte nicht. Seefische und fettarme Zubereitungsarten sind zu bevorzugen.
2.1.6 Vegetarische Gerichte sollen nicht nur Gemüse, sondern auch Komponenten
auf der Basis von Vollkorn (z. B. Grünkernbratlinge) oder Hülsenfrüchten (z. B.
Linsen, Bohnen, Soja) enthalten.
2.1.7 Es wird täglich eine Suppe angeboten. Gemüsesuppen sind zu bevorzugen.
2.1.8 Es sind verschiedene Nachspeisen zur Auswahl anzubieten. Zubereitungen
aus Milchprodukten und frischem Obst sind zu bevorzugen.
2.1.9 Die Speisen sind appetitanregend zu präsentieren.
2.2 Zwischenverpflegung
2.2.1 Es wird eine Cafeteria unterhalten, in der Zwischenverpflegung angeboten wird.
Betriebsbereiche, die zu weit von der Cafeteria entfernt sind, als dass sie in der
zur Verfügung stehenden Pausenzeit in Anspruch genommen werden könnten,
sind durch dezentrale Angebote (Speisewagen, Kiosk, Speisenautomaten) zu
versorgen,
2.2.2 Im Angebot müssen Milch- und Sauermilchprodukte (möglichst fettarm, auch
ungesüßt), frisches Obst, belegte Brote und Brötchen, auch Vollkorn), Müsli sowie Heiß- und Kaltgetränke (einschließlich Mineralwasser und kalorienarmer Erfrischungsgetränke) enthalten sein. Werden in der Cafeteria alkoholische Getränke verkauft, so ist bei der Preisgestaltung darauf zu achten, dass mehrere
alkoholfreie Getränke zu niedrigeren Preisen als z. B. Bier angeboten werden.
Es sollen neben traditionellem Gebäck auch Vollkornbackwaren angeboten
werden, 2.2.3 Brotbeläge sollen möglichst fettarm sein, ebenso Streichfette. Für
das Selbstbedienungsverfahren sind Margarine und Butter als Portlonspackungen zu 10 Gramm anzubieten.
3. Organisation der Verpflegung
3.1 Es wird im Betrieb täglich frisch gekocht.
3.2 Es werden neuzeitliche Gargeräte verwendet, die kurze, Nährwert schonende
Zubereitungszeiten ermöglichen.
3.3 Es wird chargenweise gekocht, um die Warmhaltezeiten so kurz wie möglich zu
halten. Die Warmhaltezeiten sollen eine Stunde nicht überschreiten.
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3.4 Es werden bevorzugt frische Rohstoffe eingesetzt. Halbfertigprodukte können
verwendet werden, wenn sie unter ernährungswissenschaftlichen und geschmacklichen Gesichtspunkten eine vergleichbare Qualität gewährleisten.
3.5 Erfolgt die Ausgabe der Speisen nicht unmittelbar bei der Produktion, darf die
Warmhaltezeit auf keinen Fall drei Stunden überschreiten, Die Temperatur der
Warmspeisen darf aus hygienischen Gründen nicht unter 65° Celsius abfallen.
4. Gestaltung des Speiseraums
4.1 Die Gestaltung des Speiseraums soll eine restaurantartige Atmosphäre gewährleisten. Die Tische sollen nicht in Reihen aufgestellt werden, vielmehr sind aufgelockerte Sitzgruppen zu bilden, die das Zusammensitzen unterschiedlich großer Personengruppen ermöglichen. Es sollten auch runde Tische verwendet
werden.
4.2 Der Raum wird durch Grünpflanzen unterteilt.
4.3 Für die Beleuchtung werden warmtönige Leuchten verwendet. Der Speiseraum
soll über großflächige Fenster verfügen, die ansprechend dekoriert sind.
4.4 Durch geeignete Lärmdämmungsmaßnahmen wird gewährleistet, dass der
Lärmpegel 50 dB (A) nicht überschreitet. Es wird insbesondere sichergestellt,
dass aus dem Küchenbereich und von der Geschirrentsorgung kein störender
Lärm ausgeht.
4,5 Die Kassenanordnung erfolgt in einer Weise, die Schlangenbildung bei der
Ausgabe möglichst verhindert.
4.6 Die Kantinenräume werden mindestens alle fünf Jahre grundlegend renoviert.
4.7 Es wird Porzellangeschirr und Metallbesteck verwendet.
5. Mitbestimmungsorganisation
5.1 Zur Verwaltung der Kantine bildet der Betriebsrat eine Kantinenkommission. Die
Kantinenkommission nimmt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß
§ 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG wahr, soweit sie einstimmig entscheidet. Kommt eine
einstimmige Entscheidung nicht zustande, ist die Angelegenheit dem gesamten
Betriebsrat zur Entscheidung vorzulegen. Über Kantinenpreise entscheidet immer der gesamte Betriebsrat.
5.2 Der Kantinenkommission werden die Menüpläne jeweils für einen Monat im
Voraus vorgelegt. Die Menüpläne gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht binnen einer Frist von einer Woche widersprochen wird.
5.3 Der Betriebsrat hat das Recht, jederzeit in alle Unterlagen der Kantinenverwaltung Einsicht zu nehmen. Die Kantinenleitung ist verpflichtet, die Unterlagen zu
erläutern. Dies gilt insbesondere für Kalkulationsunterlagen. Mitarbeiter der
Kantine sind berechtigt und verpflichtet, dem Betriebsrat jederzeit die mit ihrer
Arbeit zusammenhängenden Auskünfte zu erteilen. Sie bedürfen dazu nicht der
Zustimmung ihrer Vorgesetzten.
5.4 Sobald Zweifel an der gesundheitlichen Verträglichkeit von Speisen oder Getränken oder an ihrer Übereinstimmung mit den vereinbarten Standards bestehen, kann der Betriebsrat Untersuchungen durch geeignete Laboratorien durchführen lassen. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Darüber hinaus kann
sich der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmungsaufgaben durch Sachverständige gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG beraten lassen. Die Entscheidung über
die Person des Sachverständigen trifft der Betriebsrat. Der Betriebsrat kann eiStand: 31.07.2006 V4
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genständige Honorarvereinbarungen treffen, soweit sie sich im marktüblichen
Rahmen halten.
Ort, Datum
Geschäftsleitung
Betriebsrat
In Anlehnung an einen Entwurf der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten
NGG, Verwaltungsstelle Frankfurt
7.
-
Hinweise für weitere Informationen:
Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Frankfurt (www.DGE.de)
Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten Beratungshilfe und weitere Informationen
zur gesunden Ernährung im Betrieb an (z.B. BKK- Betriebliche Gesundheitsförderung; AOK: Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung; TKK – Betriebliche Gesundheitsförderung; IKK – Betriebliche Gesundheitsförderung)
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