Infektionskrankheiten in der Kindertagesstätte Landkreis Fulda| 03.03.2015 Fachbereich Gesundheit Infektionen • Krankheitserreger sind allgegenwärtig. • Körpereigene Abwehr verhindert die meisten Infektionen. • Im Kleinkind- und Vorschulalter ereignen sich die meisten Infektionskrankheiten. Bildquelle: fotolia Seite 2 Infektionen Begünstigende Infektionsfaktoren in Kindergemeinschaftseinrichtungen: • • • • Seite 3 enger Kontakt unvollständige Immunität Umgang mit Wickelkindern altersbedingtes Verhalten Was kann Infektionen auslösen? Quelle: http://www.infektionsschutz.de/wissenswertes/uebertragungswege/ vom 28.01.2014 Seite 4 Übertragungsweg - Tröpfcheninfektion Krankheitserreger gelangen beim Niesen, Husten, Sprechen direkt über die Luft und werden von anderen Menschen eingeatmet und über die Schleimhäute aufgenommen. Manche Erreger in Tröpfchen von sehr geringer Größe (< 5 µm) können lange Zeit in der Luft schweben und dadurch auch über große Distanzen verbreitet werden (z. B. Windpocken, Masern). Seite 5 Übertragungswege: Tröpfcheninfektion Typische Tröpfcheninfektionen sind: z. B.: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Meningokokken, Hämophilus B, Diphtherie, Keuchhusten Vorbeugen: Impfungen schützen gegen viele Erkrankungen! Allgemein: Hustenhygiene, Mund-Nasen-Schutz Hygiene: • Lüften • Scheuer-Wisch-Desinfektion Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014 Seite 6 Übertragungsweg – Kontakt-/Schmierinfektion Erreger werden über Berührungen weiter gereicht: 1. Von Mensch zu Mensch (direkt) - über die Hände 2. Über Gegenstände (indirekt) Keime werden über die Hände auf Flächen (wie Türklinge, Lichtschalter) weiter gegeben und anschließend unbemerkt zum Mund geführt werden. Seite 7 Übertragungsweg – Kontakt-/Schmierinfektion Typische Kontakt-/Schmierinfektionen sind z.B.: Gastroenteritis durch Noroviren, Rotaviren, Bindehautentzündung durch Adenoviren, Herpes Vorbeugung durch Hygiene: • Gründliches Händewaschen! • Scheuer-Wisch-Desinfektion Bildquelle: fotolia Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014 Seite 8 Übertragung über Blutkontakt Typische Infektionskrankheiten über Blutkontakt sind z. B.: Hepatitis B, Hepatitis C, HIV Vorbeugung: Hepatitis B-Impfung (nicht impfpräventabel: Hepatitis C, HIV) Grundsätzlich: Tragen von Einmalhandschuhen bei Kontakt mit Blut, Körpersekreten Händedesinfektion Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014 Seite 9 Übertragungsweg - Lebensmittelinfektion Erreger, darunter sowohl Bakterien wie auch Viren, können an verunreinigten Lebensmitteln haften und zum Menschen gelangen. Es gibt Bakterien, die Toxine in den Lebensmitteln bilden. Bildquelle: fotolia Man sieht den betroffenen Lebensmitteln nicht immer an, dass sie mit Erregern befallen sind: Die Keime kann man weder schmecken oder riechen. Symptome: Erbrechen, Übelkeit, Durchfall, Fieber Seite 10 Übertragungsweg - Lebensmittelinfektion Typische Lebensmittelinfektionen sind z.B.: Gastroenteritis durch Salmonellen, Campylobacter,Hepatitis A, Noroviren, EHEC, Shigellen, Listerien, S.aureustoxin u.a. Vorbeugung durch Hygiene: • Händehygiene! • Lebensmittelhygiene • Küchenhygiene • Scheuer-Wisch-Desinfektion Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014 Seite 11 Übertragungsweg Wasser Erreger können über Wasser in den menschlichen Körper gelangen. • Genuss von Wasser • Sprühende Wasserquellen (Dusche) • Verunreinigtes Gewässer (z. B. Planschbecken) Symptome vielfältig je nach Erreger: z. B. Atemwegserkrankungen, Gehörgangentzündungen, Magen-Darm-Erkrankungen Seite 12 Schutz vor Infektionskrankheiten in der Gemeinschaftseinrichtung: 1. Sorgfältiges und gründliches Händewaschen. 2. Gegen viele Infektionskrankheiten gibt es eine Schutzimpfung. 3. Gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz besteht beim Vorliegen bestimmter Erkrankungen ein Besuchs- verbot der Gemeinschaftseinrichtung. 4. Gutes Hygienemanagement in der Einrichtung. Seite 13 Vorbeugen: Impfstatus erfassen • Personal vor der Aufnahme der Tätigkeit • (Betriebsarzt ansprechen!) • Impfstatus der Kinder vor der Aufnahme in die Kindertagesstätte • Aufklärung nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und über die Prävention übertragbarer Krankheiten (§ 34 (10) IfSG) Seite 14 Masernausbruch in Berlin – Kind stirbt: Diskussion über Impfpflicht in Deutschland Seite 15 Impfpflicht – gute Gründe dafür, aber auch dagegen...exemplarische Argumente Pro Contra WHO-Ziel der Masernausrottung nicht erreichbar Impflicht verletzt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Pocken: Impfpflicht war erfolgreich Gesunde werden zu einer Maßnahme verpflichtet, die extrem selten ernste Gesundheitsschäden verursachen kann Masernerkrankte stecken mit hoher Wahrscheinlichkeit andere ungeimpfte Menschen an Impfgegner lassen sich nicht überzeugen Schwere und tödliche Verläufe auch bei aktuellem Ausbruch Kinder in öffentlichen Einrichtungen haben einen Anspruch darauf, vor vermeidbaren Gefährdungen geschützt zu werden Seite 16 Kontrolle der Impfpflicht – Sanktionen – Personelle Ressourcen Polio konnte in Europa ohne Impfpflicht eliminiert werden Kinder werden „nur“ zu spät geimpft – Impfverweigerer sind nicht die Ursache Impfpflicht - mehr Impfgegner Prinzip der Herdenimmunität Quelle © 2014 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), vom 28.01.2014 Seite 17 Prinzip der Herdenimmunität Quelle © 2014 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), vom 28.01.2014 Seite 18 Seite 19 Seite 20 Empfehlungen für Erwachsene Impfdefizite häufig im Erwachsenenalter! Aufklärungskampagne der BZgA Quelle © 2014 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), vom 28.01.2014 Seite 21 Quelle © 2014 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), vom 28.01.2014 Seite 22 Gesetzliche Regelungen für Gemeinschaftseinrichtungen Seite 23 Regelungen für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz Tritt eine der im §34 genannten Krankheiten auf, müssen die Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten sowie auch betroffenes Personal die Gemeinschaftseinrichtung informieren. Ein Besuchsverbot der Kindertagesstätte tritt automatisch in Kraft, sobald Kenntnis über den Verdacht oder die Diagnose besteht. Seite 24 Besuchsverbot der Gemeinschaftseinrichtung gemäß Infektionsschutzgesetz (§ § 34 IfSG) Erkrankte Ausscheider Kontaktpersonen 1. Cholera 2. Diphtherie 3. Enteritis durch (EHEC) 4. Viral Hämorrhagisches Fieber 5. Haem. Infl. B-Meningitis 6. Impetigo contagiosa 7. Keuchhusten 8. Offene Lungentuberkulose 9. Masern 10. Meningokokken-Infektion 11. Mumps 12. Paratyphus 13. Pest 14. Poliomyelitis 15. Scabies (Krätze) 16. Scharlach oder sonstige Streptococcus-Infektionen 17. Shigellose 18. Typhus abdominalis 19. Virushepatitis A oder E 20. Windpocken 21. Verlausung 22. Enteritis < 6 Jahre 1. Vibrio cholerae O 1 und 139 2. Corynebacterium diphteriae Toxin bildend 3. Salmonella Typhi 4. Salmonella Paratyphi 5. Shigella sp. 6. EHEC 1. Cholera 2. Diphtherie 3. Enteritis durch EHEC 4. VHF 5. Haem. Infl. B -Meningitis 6. offene Lungentuberkulose 7. Masern 8. Meningokokken-Infektion 9. Mumps 10. Paratyphus 11. Pest 12. Poliomyelitis 13. Shigellose 14. Typhus abdominalis 15. Virushepatitis A oder E Seite 25 Mitwirkungs-/Meldepflicht gemäß IfSG Eltern und Mitarbeiter melden: • die Erkrankung gemäß § 34 IfSG, • den Verdacht auf die Erkrankung gemäß §34 IfSG, • das Ausscheiden von Krankheitserregern oder • das Vorliegen einer Erkrankung gemäß § 34 IfSG in der gleichen Wohngemeinschaft der Kindergemeinschaftseinrichtung. Die Kindergemeinschaftseinrichtung meldet namentlich unverzüglich (innerhalb 24 Stunden) weiter an das Gesundheitsamt. Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014 Seite 26 Meldewege und Informationspflicht gem. IfSG Kindergemeinschaftseinrichtung informiert die Eltern und Mitarbeiter ohne Hinweis auf die Person über das Auftreten einer Erkrankung. Kindertagesstätte Eltern Gesundheitsamt Mitarbeiter Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014 Seite 27 Arzt, Labor Empfehlungen zum Umgang mit Infektionen (hsm.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz) Der IfSG-Leitfaden des Hess. Sozialministeriums informiert über die gesundheitlichen Anforderungen für Kinder und Personal, die Mitwirkungspflichten, das Besuchsverbot sowie die empfohlenen Wiederzulassungsbestimmungen. Die häufigsten Infektionskrankheiten werden ausführlich beschrieben. Seite 28 Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und des Hess. Sozialministeriums regeln die Wiederzulassung Tritt eine der im §34 genannten Krankheiten auf, müssen die Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten sowie auch ggf. betroffenes Personal die Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich informieren. Ein Besuchsverbot von der Kindertagesstätte tritt automatisch in Kraft, sobald Kenntnis über den Verdacht oder die Diagnose besteht. Seite 29 Belehrungen gemäß §§ 34 und 35 IfSG • Gemäߧ 35 Infektionsschutzgesetz sind Personen, die in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen tätig sind, über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 IfSG zu belehren. • Die Dokumentation der Belehrung ist drei Jahre beim Arbeitgeber aufzubewahren. • Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat bei Aufnahme eines Kindes die Sorgeberechtigten über ihre Pflichten zu belehren (§ 34 (5) IfSG). Seite 30 Erfolgreicher Infektionsschutz Erfolgreicher Infektionsschutz zur Vermeidung der Infektionsausbreitung gelingt NUR durch VERTRAUENSVOLLE ZUSAMMENARBEIT ALLER BETEILIGTEN: • Kindergemeinschaftseinrichtungen • Eltern und • dem Gesundheitsamt (öffentlichen Gesundheitsdienst) Seite 31 Häufige Infektionsmeldungen aus Kindergemeinschaftseinrichtungen Landkreis Fulda (2011-2014) Unsere TOP 5 • Gastroenteritis • Kopflausbefall • Scharlach/Streptokokken pyogenes • Windpocken • Keuchhusten + (aktuell wegen gehäufter Nachfragen: Krätze) Seite 32 Gastroenteritis - Durchfallerkrankung (Diarrhöe) • Am häufigsten sind Darminfektionen die Ursache • Ansteckung u. a. über Nahrungsmittel, die mit Erregern kontaminiert sind • Infektion durch Kontakt mit Erkrankten http://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/durchfallerkrankung-diarrhoee/ [22.11.2014] Seite 33 Gastroenteritis - Durchfallerkrankung (Diarrhöe) Viren • Noroviren • Rotaviren Bakterien • • Campylobacter jejuni Coli-Bakterien (Escherichia coli) • Staphylokokken • Salmonellen http://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheirten/durchfall.diarrhoe Seite 34 Kopfläusebefall (Pedikulose) Keine Frage schlechter Hygiene Eine Frage konsequenter, gleichzeitiger Behandlung • Bildquelle: fotolia Wiederzulassung unmittelbar nach der ersten von 2 Behandlungen mit einem zugelassenen Kopfläusemittel (empfohlene Präparate siehe IfSGLeitfaden) http://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/kopflausebefall-pedikulose/was-ist-kopflausbefall-pedikulose Seite 35 Scharlach Scharlach ist eine Sonderform der eitrigen Angina, die häufig im Kita-Alter auftritt. Verantwortlich ist ein Streptokokken-Bakterium (Streptokokkus pyogenes), das sich über Tröpfchen ausbreitet. Zum Bild der Erkrankung zählen: • Fieber • Halsschmerzen • stark gerötete Zunge mit verdickten Zungenknospen („Himbeerzunge“) • feinfleckiger Hautausschlag. Bildquelle: fotolia Bis zum Ausbruch der Erkrankung vergehen meist nur 1 bis 3 Tage. Seite 36 Windpocken Windpocken (Varizellen) sind eine sehr ansteckende Viruserkrankung. Die Infektion erfolgt über Tröpfchen. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 10 bis 28 Tage. Nach Ausbruch der Krankheit entwickelt sich der typische Bildquelle: fotolia Hautausschlag mit zahlreichen Bläschen und starkem Juckreiz. Wenn die Bläschen abtrocknen, bilden sich Krusten, die in der Regel narbenlos abfallen. Während einer Schwangerschaft durchaus schwere Komplikationen für das ungeborene Kind. Tückisch dabei ist, dass Windpocken bereits 1 bis 2 Tage vor Erscheinen des Ausschlages ansteckend sind. Seite 37 Keuchhusten Keuchhusten (Pertussis) wird durch Bakterien ausgelöst und per Tröpfcheninfektion übertragen. Die Behandlung erfolgt mit Antibiotika. Bildquelle: fotolia Nach anfänglich eher untypischen Beschwerden treten schwere, krampfartige Hustenanfälle auf, die mehrere Wochen anhalten können. Im Säuglingsalter zählt Keuchhusten zu den gefährlichsten Infektionskrankheiten, da es bei Kleinkindern neben dem Husten auch zu Atempausen kommen kann. Als Komplikationen treten häufig Mittelohr- und Lungenentzündungen auf. Keuchhusten hat eine Inkubationszeit von 7 bis 20 Tagen. Seite 38 Krätzmilbenbefall (Skabies) Bildquelle: fotolia Die Krätze ist eine Hauterkrankung, die durch die Krätzmilbe verursacht wird. Krätzmilben werden nur von Mensch zu Mensch übertragen. Für die Infektion einer Kontaktperson genügt ein einziges begattetes Krätzmilbenweibchen. Bei erstmaligem Befall vergehen 3 – 4 Wochen, bevor etwas zu merken ist. Personen mit Verdacht oder Erkrankung an Krätzmilbenbefall haben ein Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen. Seite 39 http://www.landkreisfulda.de/buergerservice/gesundheit/hygien e/infektionsschutz-meldepflichtigekrankheiten-tuberkulose/merkblaetterinfektionskrankheiten.html Seite 40 Informationen finden Sie: Informationsblätter zu vielen Infektionskrankheiten in verschiedenen Sprachen finden Sie unter: www.infektionsschutz.de Seite 41