Umgang mit Infektionskrankheiten

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Infektionskrankheiten
in der Kindertagesstätte
Landkreis Fulda| 03.03.2015
Fachbereich Gesundheit
Infektionen
• Krankheitserreger sind allgegenwärtig.
• Körpereigene Abwehr verhindert die meisten
Infektionen.
• Im Kleinkind- und Vorschulalter ereignen sich die
meisten Infektionskrankheiten.
Bildquelle: fotolia
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Infektionen
Begünstigende Infektionsfaktoren in
Kindergemeinschaftseinrichtungen:
•
•
•
•
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enger Kontakt
unvollständige Immunität
Umgang mit Wickelkindern
altersbedingtes Verhalten
Was kann Infektionen auslösen?
Quelle: http://www.infektionsschutz.de/wissenswertes/uebertragungswege/ vom 28.01.2014
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Übertragungsweg - Tröpfcheninfektion
Krankheitserreger gelangen beim Niesen, Husten,
Sprechen direkt über die Luft und werden von anderen
Menschen eingeatmet und über die Schleimhäute
aufgenommen.
Manche Erreger in Tröpfchen von sehr geringer Größe (< 5 µm) können
lange Zeit in der Luft schweben und dadurch auch über große Distanzen
verbreitet werden (z. B. Windpocken, Masern).
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Übertragungswege: Tröpfcheninfektion
Typische Tröpfcheninfektionen sind:
z. B.: Masern, Mumps, Röteln,
Windpocken, Meningokokken,
Hämophilus B, Diphtherie, Keuchhusten
Vorbeugen: Impfungen schützen gegen viele
Erkrankungen!
Allgemein: Hustenhygiene, Mund-Nasen-Schutz
Hygiene:
• Lüften
• Scheuer-Wisch-Desinfektion
Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014
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Übertragungsweg – Kontakt-/Schmierinfektion
Erreger werden über Berührungen weiter gereicht:
1. Von Mensch zu Mensch (direkt)
- über die Hände
2. Über Gegenstände (indirekt)
Keime werden über die Hände auf Flächen (wie Türklinge,
Lichtschalter) weiter gegeben und anschließend unbemerkt zum
Mund geführt werden.
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Übertragungsweg – Kontakt-/Schmierinfektion
Typische Kontakt-/Schmierinfektionen sind
z.B.: Gastroenteritis durch Noroviren, Rotaviren,
Bindehautentzündung durch Adenoviren, Herpes
Vorbeugung durch Hygiene:
• Gründliches Händewaschen!
• Scheuer-Wisch-Desinfektion
Bildquelle: fotolia
Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014
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Übertragung über Blutkontakt
Typische Infektionskrankheiten über Blutkontakt sind
z. B.: Hepatitis B, Hepatitis C, HIV
Vorbeugung:
Hepatitis B-Impfung
(nicht impfpräventabel: Hepatitis C, HIV)
Grundsätzlich: Tragen von Einmalhandschuhen
bei Kontakt mit Blut, Körpersekreten
Händedesinfektion
Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014
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Übertragungsweg - Lebensmittelinfektion
Erreger, darunter sowohl Bakterien wie auch Viren,
können an verunreinigten Lebensmitteln haften und zum
Menschen gelangen. Es gibt Bakterien, die Toxine in den
Lebensmitteln bilden.
Bildquelle: fotolia
Man sieht den betroffenen Lebensmitteln nicht immer an,
dass sie mit Erregern befallen sind: Die Keime kann man
weder schmecken oder riechen.
Symptome: Erbrechen, Übelkeit, Durchfall, Fieber
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Übertragungsweg - Lebensmittelinfektion
Typische Lebensmittelinfektionen sind
z.B.: Gastroenteritis durch Salmonellen,
Campylobacter,Hepatitis A, Noroviren, EHEC,
Shigellen, Listerien, S.aureustoxin u.a.
Vorbeugung durch Hygiene:
• Händehygiene!
• Lebensmittelhygiene
• Küchenhygiene
• Scheuer-Wisch-Desinfektion
Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014
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Übertragungsweg Wasser
Erreger können über Wasser in den menschlichen Körper
gelangen.
• Genuss von Wasser
• Sprühende Wasserquellen (Dusche)
• Verunreinigtes Gewässer (z. B. Planschbecken)
Symptome vielfältig je nach Erreger:
z. B. Atemwegserkrankungen, Gehörgangentzündungen, Magen-Darm-Erkrankungen
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Schutz vor Infektionskrankheiten in der
Gemeinschaftseinrichtung:
1. Sorgfältiges und gründliches Händewaschen.
2. Gegen viele Infektionskrankheiten gibt es eine
Schutzimpfung.
3. Gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz besteht beim
Vorliegen bestimmter Erkrankungen ein Besuchs-
verbot der Gemeinschaftseinrichtung.
4. Gutes Hygienemanagement in der Einrichtung.
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Vorbeugen: Impfstatus erfassen
• Personal vor der Aufnahme der Tätigkeit
• (Betriebsarzt ansprechen!)
• Impfstatus der Kinder vor der Aufnahme in die
Kindertagesstätte
• Aufklärung nach den Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) und über die Prävention
übertragbarer Krankheiten (§ 34 (10) IfSG)
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Masernausbruch in Berlin – Kind stirbt:
Diskussion über Impfpflicht in Deutschland
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Impfpflicht – gute Gründe dafür, aber auch
dagegen...exemplarische Argumente
Pro
Contra
WHO-Ziel der Masernausrottung
nicht erreichbar
Impflicht verletzt das Grundrecht auf
körperliche Unversehrtheit
Pocken: Impfpflicht war erfolgreich
Gesunde werden zu einer
Maßnahme verpflichtet, die extrem
selten ernste Gesundheitsschäden
verursachen kann
Masernerkrankte stecken mit hoher
Wahrscheinlichkeit andere
ungeimpfte Menschen an
Impfgegner lassen sich nicht
überzeugen
Schwere und tödliche Verläufe auch
bei aktuellem Ausbruch
Kinder in öffentlichen Einrichtungen
haben einen Anspruch darauf, vor
vermeidbaren Gefährdungen
geschützt zu werden
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Kontrolle der Impfpflicht –
Sanktionen – Personelle Ressourcen
Polio konnte in Europa ohne Impfpflicht
eliminiert werden
Kinder werden „nur“ zu spät geimpft –
Impfverweigerer sind nicht die Ursache
Impfpflicht - mehr Impfgegner
Prinzip der Herdenimmunität
Quelle © 2014 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), vom 28.01.2014
Seite 17
Prinzip der Herdenimmunität
Quelle © 2014 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), vom 28.01.2014
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Empfehlungen für Erwachsene
Impfdefizite häufig im
Erwachsenenalter!
Aufklärungskampagne der BZgA
Quelle © 2014 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), vom 28.01.2014
Seite 21
Quelle © 2014 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), vom 28.01.2014
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Gesetzliche Regelungen für
Gemeinschaftseinrichtungen
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Regelungen für Gemeinschaftseinrichtungen
gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz
Tritt eine der im §34 genannten Krankheiten auf,
müssen die Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten
sowie auch betroffenes Personal die Gemeinschaftseinrichtung informieren.
Ein Besuchsverbot der Kindertagesstätte
tritt automatisch in Kraft, sobald Kenntnis
über den Verdacht oder die Diagnose
besteht.
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Besuchsverbot der Gemeinschaftseinrichtung
gemäß Infektionsschutzgesetz (§
§ 34 IfSG)
Erkrankte
Ausscheider
Kontaktpersonen
1. Cholera
2. Diphtherie
3. Enteritis durch (EHEC)
4. Viral Hämorrhagisches Fieber
5. Haem. Infl. B-Meningitis
6. Impetigo contagiosa
7. Keuchhusten
8. Offene Lungentuberkulose
9. Masern
10. Meningokokken-Infektion
11. Mumps
12. Paratyphus
13. Pest
14. Poliomyelitis
15. Scabies (Krätze)
16. Scharlach oder sonstige
Streptococcus-Infektionen
17. Shigellose
18. Typhus abdominalis
19. Virushepatitis A oder E
20. Windpocken
21. Verlausung
22. Enteritis < 6 Jahre
1. Vibrio cholerae O 1 und 139
2. Corynebacterium diphteriae
Toxin bildend
3. Salmonella Typhi
4. Salmonella Paratyphi
5. Shigella sp.
6. EHEC
1. Cholera
2. Diphtherie
3. Enteritis durch EHEC
4. VHF
5. Haem. Infl. B -Meningitis
6. offene Lungentuberkulose
7. Masern
8. Meningokokken-Infektion
9. Mumps
10. Paratyphus
11. Pest
12. Poliomyelitis
13. Shigellose
14. Typhus abdominalis
15. Virushepatitis A oder E
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Mitwirkungs-/Meldepflicht gemäß IfSG
Eltern und Mitarbeiter melden:
• die Erkrankung gemäß § 34 IfSG,
• den Verdacht auf die Erkrankung gemäß §34 IfSG,
• das Ausscheiden von Krankheitserregern oder
• das Vorliegen einer Erkrankung gemäß § 34 IfSG
in der gleichen Wohngemeinschaft der Kindergemeinschaftseinrichtung.
Die Kindergemeinschaftseinrichtung meldet namentlich
unverzüglich (innerhalb 24 Stunden) weiter an das
Gesundheitsamt.
Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014
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Meldewege und Informationspflicht gem. IfSG
Kindergemeinschaftseinrichtung informiert die Eltern
und Mitarbeiter ohne Hinweis auf die Person über das
Auftreten einer Erkrankung.
Kindertagesstätte
Eltern
Gesundheitsamt
Mitarbeiter
Quelle: Amt für Gesundheit Frankfurt am Main 2014
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Arzt,
Labor
Empfehlungen zum Umgang mit Infektionen
(hsm.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz)
Der IfSG-Leitfaden des
Hess. Sozialministeriums
informiert über die gesundheitlichen Anforderungen
für Kinder und Personal,
die Mitwirkungspflichten,
das Besuchsverbot sowie
die empfohlenen Wiederzulassungsbestimmungen.
Die häufigsten Infektionskrankheiten werden
ausführlich beschrieben.
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Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und des
Hess. Sozialministeriums regeln die Wiederzulassung
Tritt eine der im §34 genannten Krankheiten auf,
müssen die Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten
sowie auch ggf. betroffenes Personal die
Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich informieren.
Ein Besuchsverbot von der Kindertagesstätte tritt
automatisch in Kraft, sobald Kenntnis über den Verdacht
oder die Diagnose besteht.
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Belehrungen gemäß §§ 34 und 35 IfSG
• Gemäߧ 35 Infektionsschutzgesetz sind Personen,
die in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
tätig sind, über die gesundheitlichen Anforderungen
und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 IfSG zu
belehren.
• Die Dokumentation der Belehrung ist drei Jahre beim
Arbeitgeber aufzubewahren.
• Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat bei
Aufnahme eines Kindes die Sorgeberechtigten über
ihre Pflichten zu belehren (§ 34 (5) IfSG).
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Erfolgreicher Infektionsschutz
Erfolgreicher Infektionsschutz zur Vermeidung der
Infektionsausbreitung gelingt NUR durch
VERTRAUENSVOLLE ZUSAMMENARBEIT
ALLER BETEILIGTEN:
• Kindergemeinschaftseinrichtungen
• Eltern und
• dem Gesundheitsamt (öffentlichen Gesundheitsdienst)
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Häufige Infektionsmeldungen aus
Kindergemeinschaftseinrichtungen
Landkreis Fulda (2011-2014)
Unsere TOP 5
• Gastroenteritis
• Kopflausbefall
• Scharlach/Streptokokken pyogenes
• Windpocken
• Keuchhusten
+ (aktuell wegen gehäufter Nachfragen: Krätze)
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Gastroenteritis - Durchfallerkrankung (Diarrhöe)
• Am häufigsten sind Darminfektionen die Ursache
• Ansteckung u. a. über Nahrungsmittel, die mit
Erregern kontaminiert sind
• Infektion durch Kontakt mit Erkrankten
http://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/durchfallerkrankung-diarrhoee/ [22.11.2014]
Seite 33
Gastroenteritis - Durchfallerkrankung (Diarrhöe)
Viren
•
Noroviren
•
Rotaviren
Bakterien
•
•
Campylobacter jejuni
Coli-Bakterien (Escherichia coli)
•
Staphylokokken
•
Salmonellen
http://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheirten/durchfall.diarrhoe
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Kopfläusebefall (Pedikulose)
Keine Frage schlechter Hygiene
Eine Frage konsequenter,
gleichzeitiger Behandlung
•
Bildquelle: fotolia
Wiederzulassung unmittelbar nach der
ersten von 2 Behandlungen mit einem
zugelassenen Kopfläusemittel
(empfohlene Präparate siehe IfSGLeitfaden)
http://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/kopflausebefall-pedikulose/was-ist-kopflausbefall-pedikulose
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Scharlach
Scharlach ist eine Sonderform der eitrigen Angina, die häufig im
Kita-Alter auftritt.
Verantwortlich ist ein Streptokokken-Bakterium (Streptokokkus
pyogenes), das sich über Tröpfchen ausbreitet.
Zum Bild der Erkrankung zählen:
• Fieber
• Halsschmerzen
• stark gerötete Zunge mit verdickten
Zungenknospen („Himbeerzunge“)
• feinfleckiger Hautausschlag.
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Bis zum Ausbruch der Erkrankung vergehen meist
nur 1 bis 3 Tage.
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Windpocken
Windpocken (Varizellen) sind eine sehr ansteckende
Viruserkrankung. Die Infektion erfolgt über Tröpfchen.
Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 10 bis 28 Tage.
Nach Ausbruch der Krankheit entwickelt sich der typische
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Hautausschlag mit zahlreichen Bläschen und starkem Juckreiz.
Wenn die Bläschen abtrocknen, bilden sich Krusten, die in der Regel
narbenlos abfallen.
Während einer Schwangerschaft durchaus schwere Komplikationen für
das ungeborene Kind.
Tückisch dabei ist, dass Windpocken bereits 1 bis 2 Tage vor Erscheinen
des Ausschlages ansteckend sind.
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Keuchhusten
Keuchhusten (Pertussis) wird durch Bakterien
ausgelöst und per Tröpfcheninfektion übertragen.
Die Behandlung erfolgt mit Antibiotika.
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Nach anfänglich eher untypischen Beschwerden treten schwere,
krampfartige Hustenanfälle auf, die mehrere Wochen anhalten
können.
Im Säuglingsalter zählt Keuchhusten zu den gefährlichsten
Infektionskrankheiten, da es bei Kleinkindern neben dem Husten auch
zu Atempausen kommen kann.
Als Komplikationen treten häufig Mittelohr- und Lungenentzündungen
auf. Keuchhusten hat eine Inkubationszeit von 7 bis 20 Tagen.
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Krätzmilbenbefall (Skabies)
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Die Krätze ist eine Hauterkrankung, die durch die Krätzmilbe verursacht
wird.
Krätzmilben werden nur von Mensch zu Mensch übertragen.
Für die Infektion einer Kontaktperson genügt ein einziges begattetes
Krätzmilbenweibchen. Bei erstmaligem Befall vergehen 3 – 4 Wochen,
bevor etwas zu merken ist.
Personen mit Verdacht oder Erkrankung an Krätzmilbenbefall haben ein
Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen.
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http://www.landkreisfulda.de/buergerservice/gesundheit/hygien
e/infektionsschutz-meldepflichtigekrankheiten-tuberkulose/merkblaetterinfektionskrankheiten.html
Seite 40
Informationen finden Sie:
Informationsblätter zu vielen Infektionskrankheiten in
verschiedenen Sprachen finden Sie unter:
www.infektionsschutz.de
Seite 41
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