Oktober - Augenverletzungen

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Verletzungen des Auges
Nicht selten werden im Klinikalltag Tiere mit Verletzungen des Auges vorgestellt. Diese können
traumatisch bedingt sein (z.B. durch Kampfverletzungen, Verletzungen an Sträuchern und anderen Pflanzen, Autounfällen), oder aber atraumatisch (hier v.a. durch bakterielle und virale Infekte).
Solche Verletzungen treten zumeist am äußeren Auge auf und zeigen sich sowohl an den Lidern,
als auch an Binde- und Hornhaut.
Nicht immer stellen sie eine ernste Bedrohung dar, aber fast immer sind sie schmerzhaft oder
schränken die Lebensqualität unserer Lieblinge ein. Angesichts dessen und der Tatsache, dass
wir es am Auge mit sehr schmerzempfindlichen und feinen Gewebsstrukturen zu tun haben,
empfiehlt es sich, solche Patienten dem Tierarzt vorzustellen.
Sehr tückisch stellen sich insbesondere Verletzungen der Hornhaut dar, da sie häufig mit bloßem
Auge kaum zu erkennen sind. Die Zuhilfenahme spezieller Färbemethoden oder Instrumente lässt
solche sichtbar werden. Fast immer kommt es in diesem Zusammenhang zum Auftreten eines
sogenannten „Blepharospasmus“, dem Kneifen der Augenlider. Liegt dieses Symptom vor, sollten
sie ohne vorherige Untersuchung durch einen Tierarzt Abstand von der Gabe jeglicher Augenmedikamente nehmen und ihr Tier davon abhalten, durch Reiben oder Kratzen am Auge die Verletzung zu verschlimmern. Durch die Gabe ungeeigneter Medikamente droht hier die Gefahr einer
erheblichen Verschlechterung der Erkrankung. Augenmedikamente enthalten zumeist keine
Konservierungsstoffe, weshalb sie häufig schon nach wenigen Wochen bakteriell besiedelt sind.
Dies gilt selbst für antibiotische Salben oder Tropfen. Nach spätestens 6 Wochen sollten sie
weggeworfen werden.
Verletzungen der inneren Augenstrukturen, wie sie z.B. bei perforierenden Verletzungen auftreten, sollten schnellstmöglich einem Tierarzt gezeigt werden. In solchen Fällen liegen häufig
höchstgradig schmerzhafte Veränderungen vor, welche zudem die Gefahr des Verlustes der
Sehkraft, z.T. auch des gesamten Auges, bergen. Falls ein perforierender Fremdkörper, wie ein
Stachel oder die Kralle eines Gegners, noch in der Hornhaut steckt, darf dieser unter keinen
Umständen gezogen werden, da es hier zum Auslaufen des Auges kommen kann. Ist ein solcher
Fremdkörper sehr lang, kann er ggf. mit einer Schere vorsichtig gekürzt werden. Das überstehende Ende sollte für den Augenchirurgen aber möglichst noch greifbar sein. Erst unter Narkose wird
er diesen Fremdkörper entfernen und die Hornhautverletzung in einem mikrochirurgischen Vorgang nähen.
Einen besonderen Notfall stellt der „Bulbusprolaps“ dar. Dieser Begriff beschreibt den Vorfall des
Augapfels, wie er insbesondere bei Hunde- und Katzenrassen mit sehr kurzer Schnauze (z.B.
Pekinese, Shi Tzu, Mops / Perser) auftreten kann. In diesem Falle sollten sie versuchen, den
Augapfel mit einem feuchten Mulltupfer vorsichtig zu halten, uns umgehend benachrichtigen und
aufsuchen. Nicht selten ist es möglich diese Augen zu retten.
Ihre Kleintierklinik am Landratsamt
Dr. H. Scholl, J. Fritz, Dr. S. Dahnken
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