17. KOLOREKTALES KARZINOM Patienten-ID (A3) C17.26 Kolorektales Karzinom 1 7 Kenn-Nr (A1) Zentrumsinternes Kennzeichen (A2) Fachrichtung (A2) 1. 2. Geburtsdatum Tag 3. Monat Jahr Geschlecht (M=Männlich, W=Weiblich) Tumoridentifikationsnummer (A4) 4 Erhebungsteil-Nr. (A5) IV. Definitive Stadiengruppierung und R-Klassifikation (siehe auch Schema S. C17.58) Definitive Stadiengruppierung nach neoadjuvanter Therapie? N = Nein, J = Ja 476 Für definitive Stadiengruppierung maßgebliche Befunde (A32) (alle TNM-Befunde linksbündig eintragen!) Primärtumor: Maßgebliche Komponente Kategorie∗ X 0 1 2 1 = T, 2 = pT o o o o 3 3a 3b 3c 3d 477 o o o o o 4 4a 4b o o o a) nach 5. Aufl. 478 b) nach 6. Aufl. 479 Regionäre Lymphknoten: Maßgebliche Komponente Kategorie∗ X o 0 o 1 = N, 2 = pN 1 480 o 2 o a) nach 5. Aufl. 481 a) nach 6. Aufl. 482 Fernmetastasen: Gesamt-M Kategorie∗ X 0 1 o o o 1cy+ o 483 O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM Patienten-ID (A3) C17.27 Lokalisation von Fernmetastasen (mehrere Angaben möglich) 0 = Nein 1 = Ja Nicht-regionäre Lymphknoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o o 484 Leber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o o 485 Peritoneum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o o 486 Lunge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o o 487 Pleura . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o o 488 Knochen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o o 489 Gehirn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o o 490 Nebennieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o o 491 Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o o 492 Andere Lokalisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o o 493 Generalisiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o o 494 5. Definitive Stadiengruppierung nach UICC (A32) nach: a) 5. Aufl. 6. b) 6. Aufl. 495 10 = Stadium I, 20 = Stadium II, 21 = Stadium IIA, 22 = Stadium IIB, 30 = Stadium III, 31 = Stadium IIIA, 32 = Stadium IIIB, 33 = Stadium IIIC, 40 =Stadium IV, X = F.A. Nähere Angaben bei R0-resezierten Kolonkarziomen im Stadium II 5 Risikogruppen nach Merkel et al. 2001 (S93) a) nach 5. Aufl. 6 b) nach 6. Aufl. 496 L = Low risk, H = High risk, E = Entfällt, kein Kolonkarzinom R0 St. II, X = F.A. Nähere Angaben bei resezierten Karziomen (Kolon und Rektum) im Stadium III (jedes R) 5 Substadien nach Merkel et al. 2001 (S28) a) nach 5. Aufl. b) nach 6. Aufl. 6 497 A = Stadium IIIA, B = Stadium IIIB, C = Stadium IIIC, E = Entfällt, nicht St. III, X = F.A. Nähere Angaben bei palliativer Chemotherapie im Stadium IV: Risikogruppen nach Köhne et al. 2002 (S94) 498 L = Low risk, I=Intermediate risk, H = High risk, E = Entfällt, kein Stadium IV oder keine palliative Chemotherapie, X = F.A. Definitive R-Klassifikation (A33) 499 00 = Kein Residualtumor (R0), 01= Kein Residualtumor, Tumormarker normal (R0a), 02 = Kein Residualtumor, Tumormarker bleiben erhöht (R0b), 10 = Nur mikroskopischer invasiver Residualtumor (R1), 12 = Nur positiver zytologischer Befund in Peritonealflüssigkeit oder Aszites (R1cy+), 21 = Makroskopischer Residualtumor, mikroskopisch nicht bestätigt (R2a), 22 = Makroskopischer Residualtumor, auch mikroskopisch bestätigt (R2b), XX= Unbestimmt (RX) Japanische „Curability“-Klassifikation (S95) 500 A = Curability A, B = Curability B, C = Curability C, X = F.A. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.28 Spezielle Verschlüsselungsanweisungen S1 Anlass für Arztbesuch Früherkennungsuntersuchungen werden in erster Linie bei entsprechender Familienanamnese, nach Entfernung gutartiger Adenome, bei chronischer Colitis ulcerosa und nach Diagnose einer familiären Adenomatose bei einem Blutsverwandten vorgenommen. Als „Nachsorgeuntersuchung“ gelten nur Untersuchungen im Rahmen der Langzeitbetreuung nach behandelter Krebserkrankung des Kolorektums, nicht solche nach Entfernung gutartiger Adenome. S2 Krebserkrankungen bei Blutsverwandten Etwa 5 - 15% aller kolorektalen Karzinome entstehen im Rahmen hereditärer Syndrome, deren häufigstes der „Hereditary Non-Polyposis Colorectal Cancer“ (HNPCC) ist (s. S3). Für die Erkennung dieses Syndroms ist die Erhebung einer Familienanamnese nicht nur bezüglich kolorektaler Karzinome, sondern auch anderer maligner Tumoren von entscheidender Bedeutung. Bei Diagnose eines kolorektalen Karzinoms ist daher stets eine Familienanamnese zu erheben [22]. Hierbei ist auch die Feststellung des Alters, in dem bei den Blutsverwandten ein Karzinom aufgetreten ist, von Bedeutung. Im Erhebungsformular wird zunächst festgehalten, ob bei den aufgeführten Blutsverwandten Krebserkrankungen vorgekommen sind. Falls dies zutrifft, sind Lokalisation und Alter bei Erkrankung zu dokumentieren; die entsprechende laufende Nummer wird oben eingetragen. Auch beim sog. sporadischen kolorektalen Karzinom (s. S3) finden sich in der Anamnese in 10 bis 20% Blutsverwandte 1. Grades (Eltern, Geschwister, Kinder), bei denen ebenfalls kolorektale Karzinome auftraten. Eine derartige Familienanamnese zeigt ein erhöhtes Risiko zur Entwicklung kolorektaler Karzinome an. S3 Präkanzeröse Bedingungen/Hereditäre Syndrome Kolorektale Karzinome kommen vermehrt im Rahmen hereditärer Syndrome vor (man spricht auch von genetisch determinierten Karzinomen) [70, 81]. Im Gegensatz hierzu werden alle anderen Karzinome als sogenannte sporadische kolorektale Karzinome bezeichnet [52]. Bei familiärer adenomatöser Polypose (FAP) (Adenomatosis coli) finden sich im Kolon und Rektum zahlreiche (Hunderte bis Tausende) polypöse Adenome. Unterschiedlich häufig treten verschiedene extrakolonische Veränderungen auf. Patienten mit solchen extrakolonischen Veränderungen wurden früher z. T. als Gardner-Syndrom eingestuft. Bei der abgeschwächten (attenuierten) familiären adenomatösen Polypose (AFAP) handelt es sich um eine Variante der FAP mit einer geringeren Zahl von Adenomen. Die meisten hiervon sind im proximalen Kolon und flach, weshalb früher auch die Bezeichnung HFAS (hereditary flat adenoma syndrome) gebraucht wurde. Karzinome treten meist erst im späteren Alter auf [53, 79]. Auch bei zwei nicht-neoplastischen hamartomatösen Polyposesyndromen besteht ein erhöhtes Risiko für kolorektale Karzinome [32]. Bei der familiären juvenilen Polypose besteht schon bei Auftreten von mehr als 5-10 juvenilen Polypen im Gastrointestinaltrakt ein erhöhtes Krebsrisiko, und zwar vor allem dann, wenn es sich um sogenannnte atypische juvenile Polypen handelt; diese sind durch papilläre Strukturen, nur geringe zystische Dilatation und geringe Stromakomponente gekennzeichnet. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.29 Erst in den letzten Jahren wurde klar, daß beim Peutz-Jeghers-Syndrom ein relativ hohes Krebsrisiko besteht. Die Karzinome entstehen aber nur relativ selten im Kolorektum und nur selten in Polypen; extrakolonische Karzinome, z. B. in Mamma, Cervix uteri und Pankreas überwiegen [41]. Als HNPCC („hereditary non-polyposis colorectal cancer“, Lynch-Syndrom) werden kolorektale Karzinome auf dem Boden eines hereditären Syndroms bezeichnet [80, 81], die oft multipel (syn- oder metachron), in relativ frühem Alter auftreten und das proximale Kolon bevorzugen. Daneben können ein oder mehrere Adenome beobachtet werden, aber keine Polypose. Das Syndrom tritt in 2 klinischen Formen auf: Entweder finden sich lediglich kolorektale Karzinome (Lynch-Syndrom I), oder es treten zusätzlich auch maligne Tumoren außerhalb des Kolons auf, insbesondere in Corpus uteri, Magen, Dünndarm, Nierenbecken und Ureter sowie Ovar (Lynch-Syndrom II). Die Erkennung eines HNPCC ist aus 2 klinischen Gründen wichtig: 1. Der Patient hat gehäuft mit syn- und metachronen Karzinomen anderer Organe zu rechnen; daher ist die Diagnostik primär und im Laufe der Nachsorge auch auf Magen, Dünndarm, weibliches Genitale, Niere und harnableitende Wege zu richten; 2. die Familienmitglieder sind einer entsprechenden Beratung und ggf. genetischen Diagnostik zu unterziehen, um bei vorliegender genetischer Disposition eine Betreuung im Sinne einer Früherkennung und ggf. auch einen prophylaktischen chirurgischen Eingriff zu ermöglichen [22, 33, 39]. Grundlage der klinischen Verdachtsdiagnose des HNPCC sind zunächst die sogenannten Amsterdam-Kriterien I [125]: 1. Mindestens 3 Familienmitglieder mit kolorektalem Karzinom; 2. Mindestens 2 aufeinanderfolgende Generationen betroffen; 3. Ein Familienmitglied erstgradig verwandt mit den beiden anderen; 4. Ein Erkrankter zum Zeitpunkt der Diagnose jünger als 50 Jahre; 5. Ausschluss einer familiären adenomatösen Polypose (FAP). Für die klinische Verdachtsdiagnose HNPCC müssen alle 5 Punkte zutreffen. Nach den Beschlüssen der ICG-HNPCC (International Collaboration Group on HNPCC) [126] werden die Amsterdam-Kriterien I für die klinische Einteilung der HNPCC-Familien den Amsterdam-Kriterien II gleichgestellt. Die Amsterdam-Kriterien II unterscheiden sich von den Amsterdam-Kriterien I darin, daß Kriterium 1. nicht nur kolorektale Karzinome, sondern auch Endometrium-, Dünndarm-, Ureter- und Nierenbeckenkarzinome miteinschließt. Die Diagnose einer HNPCC-Familie kann daher auch dann gestellt werden, wenn keine kolorektale Manifestation vorliegt. Die Bethesda-Kriterien [105] dienen in erster Linie der Indikation zur Vornahme einer Analyse auf Mikrosatelliteninstabilität. Sie treffen zu, wenn mindestens einer der nachstehenden Punkte erfüllt ist: 1. Patienten mit Krebserkrankung in Familien, die die Amsterdam-Kriterien erfüllen. 2. Patienten mit zwei HNPCC-assoziierten Karzinomen, einschließlich synchroner und metachroner kolorektaler Karzinome oder assoziierter extrakolonischer Karzinome. 3. Patienten mit kolorektalem Karzinom und einem erstgradigen Verwandten mit kolorektalem oder assoziiertem extrakolonischen Karzinom und/oder einem kolorektalen Adenom; eine der Krebserkrankungen wurde im Alter von < 45 Jahren diagnostiziert, das Adenom bei < 40 Jahren. 4. Patienten mit kolorektalem Karzinom oder Endometriumkarzinom, diagnostiziert im Alter von < 45 Jahren. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.30 5. Patienten mit rechtsseitigem Kolonkarzinom mit einem undifferenzierten (solid/kribiformen) Zelltyp in der Histopathologie, diagnostiziert im Alter von < 45 Jahren. 6. Patienten mit kolorektalem Karzinom vom Siegelring-Typ, diagnostiziert im Alter von < 45 Jahren. 7. Patienten mit Adenomen, diagnostiziert im Alter von < 40 Jahren. Unabhängig von der Familienanamnese sollte der Verdacht auf ein HNPCC immer dann gestellt werden, wenn in früherem Lebensalter ein muzinöses Adenokarzinom des proximalen Kolons (Flexura lienalis und oral hiervon) oder ein medulläres Karzinom diagnostiziert wird und wenn in einem Kolonkarzinom eine ausgeprägte intratumoröse lymphoide Infiltration (s. S79) und/oder peritumoröse Lymphozytenaggregate (s. S80) gefunden werden. Das Vorliegen der Amsterdam-Kriterien (I oder II) und/oder der Bethesda-Kriterien wie auch die angeführten klinisch-pathologischen Verdachtsmerkmale sollten eine Mikrosatellitenanalyse veranlassen. Eine Mikrosatelliteninstabilität (MSI) ist bei fast 90% aller HPNCC-Tumoren feststellbar, kommt allerdings auch bei fast 15% der sporadischen Karzinome vor. Bei MSI sind daher der immunhistologische Nachweis von Mismatch-Repair- (MMR-) Genprodukten (hMSH2, hMLH1, hMSH6 u. a.) in Tumorzellen und schließlich ein Beweis von MMR-Gen-Mutationen durch Sequenzanalysen zu führen [14, 33, 39]. Beim Li-Fraumeni-Syndrom treten multiple primäre Neoplasien bei Kindern und jungen Erwachsenen auf, in 7% gastrointestinale Karzinome und dabei meistens im Kolorektum. Weitere hereditäre Syndrome, bei denen auch kolorektale Karzinome vermehrt auftreten, sind das Muir-Torre-Syndrom (HNPCC-Malignom mit Talgdrüsentumoren [16], das Turcot-Syndrom (Kombination von HNPCC oder FAP mit Hirntumoren, meist Glioblastomen) und das familiäre Mamma-Ovar-Karzinom-Syndrom (die dabei beobachteten kolorektalen Karzinome treten in früherem Alter auf [31]). S4 Präkanzeröse Bedingungen für sporadische Karzinome Als präkanzeröse Bedingungen für sporadische Karzinome kommen in Frage chronische Colitis ulcerosa (in einem Teil der Fälle auch im Pouch nach restorativer Proktokolektomie [37], M. Crohn des Dickdarms und sonstige chronische Kolitiden (z. B. Strahlenkolitis, Schistosomiasis intestinalis), weiterhin länger bestehende Ureterosigmoidostomien. Ein erhöhtes Risiko für kolorektale Karzinome besteht auch nach Auftreten kolorektaler Adenome sowie bei kolorektalen Adenomen bei Blutsverwandten 1. Grades (Literatur bei [52]). Auch beim seltenen Cronkhite- Canada-Syndrom kommt es überdurchschnittlich häufig zur Karzinomentwicklung (Lit. bei [137]). In einer neuen großen schwedischen Studie ergab sich auch nach Cholezystektomie ein erhöhtes Risiko für rechtsseitieg Kolonkarzinome (und Dünndarmkarzinome) [78]. Auch bei Patienten mit Dermatomyositis ist das Risiko für kolorektale Karzinome erhöht [56]. S5 Gruppen mit erhöhtem Karzinomrisiko Für die Indikation zu Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen und deren spezielle Durchführung wurde in der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten [108] zwischen 3 Risikogruppen unterschieden: Gruppe I: Personen mit einem individuell gesteigerten Risiko für sporadisches kolorektales Karzinom: • Verwandte ersten Grades von Patienten mit einem kolorektalen Karzinom, • Verwandte ersten Grades von Patienten, bei denen ein kolorektales Adenom vor dem 60.Lebensjahr nachgewiesen wurde, • Patienten, bei denen 3 oder mehr Adenome oder ein mehr als 1 cm großes Adenom vollständig abgetragen wurde(n) oder die Arenomabtragung fraglich komplett oder inkomplett erfolgte. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.31 Gruppe II: Anlageträger für ein hereditäres kolorektales Karzinom: Patienten mit • • • • • • familiärer adenomatöser Poylpose (FAP) , attenuierter familiärer adenomatöser Polypose HNPCC Peutz-Jeghers-Syndrom juveniler Polypose Cowden-Syndrom Gruppe III: Risikopersonen auf dem Boden eienr chronisch-entzündlichen Darmerkrankung: Patienten mit Colitis ulcerosa oder M. Crohn . S6 Unterteilung des Karzinomrisikos aufgrund der Familienanamnese In der australischen Leitlinie zur Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung des kolorektalen Karzinoms [94] werden Patienten vor allem nach der Familienanamnese in 3 Kategorien mit unterschiedlichem Risiko der Karzinomentwicklung unterteilt, für die unterschiedliche Früherkennungsprogramme vorgesehen sind : Kategerie 1: durchschnittliches oder leicht erhöhtes Risiko: • kein kolorektales Karzinom in der Familienanamnese, kein vorangegangenes kolorektales Karzinom, keine Colitis ulcerosa (durchschnittliches Risiko) • kolorektales Karzinom bei 1 Verwandten 1. oder 2. Grades, diagnostiziert im Alter von 55 Jahren oder später (Risikoerhöhung bis auf das Zweifache) Kategorie 2: mäßig erhöhtes Risiko (3- bis 5-fach) • kolorektales Karzinom bei 1 Verwandten 1. Grades, diagnsotiziert vor dem Alter von 55 Jahren und ohne die nachstehend angeführten Hochrisikofaktoren • kolorektales Karzinom bei 2 Verwandten 1. oder 2. Grades ungeachtet des Zeitpunkts der Diagnose und ohne die nachstehend angeführen Hochrisikofaktoren: – multiple kolorektale Karzinome bei wenigstens 1 Verwandten 1. oder 2. Grades – Diagnose vor dem Alter von 50 Jahren – wenigstens 1 Verwandter mit Endometrium- oder Ovarkarzinom (Verdacht auf HNPCC) Kategorie 3: hohes Risiko • kolorektales Karzinom bei 3 oder mehr Verwandten 1. oder 2. Grades (Verdacht auf HNPCC) • kolorekatels Karzinom bei 2 oder mehr Verwandten 1. oder 2. Grades mit Hochrisikofaktoren (siehe oben) • kolorektales Karzinom mit großer Zahl kolorektaler Adenome (Verdacht auf FAP) bei wenigstens 1 Verwandten 1. oder 2. Grades • Nachweis einer APC-Gen-Mutation oder einer Mutation in einem MMR-Gen bei wenigstens 1 Verwandten 1. oder 2. Grades S7 Synchrone Adenome Als Adenome werden hier nur solche Tumoren gewertet, die getrennt vom Karzinom früher oder gleichzeitig mit dem Karzinom entdeckt werden. Nicht berücksichtigt werden Adenome, die am Rande des Karzinoms in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem stehen (sogenannte Residuen eines präexistenten Adenoms). O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.32 S8 Body-Mass-Index Der Body-Mass-Index gilt heute als bester Parameter zur Beurteilung des Ernährungszustandes. Die Berechung erfolgt durch Division des Körpergewichtes durch die Körpergröße in Meter zum Quadrat: BMI = K örpergewicht(kg) (K örpergröβ e in m)2 Als Normalbereich des BMI gilt 18,5 – 24,9, als Untergewicht < 18,5, als Ubergewicht 25,0 – 29,9, als Adipositas ≥ 30,0. Die Adipositas wird oft weiter unterteilt in Grad I (30,0 – 34,9), Grad II (35,0 – 39,9) und Grad III (≥ 40,0). S9 Diagnose in asymptomatischem Zustand Die Prognose von Patienten, bei denen das Karzinom in asymptomatischem Zustand diagnostiziert wird, ist günstiger als bei Patienten mit karzinombedingten Symptomen. Dabei hat es keinen Einfluß, ob die Diagnose bei Vorsorge- oder Nachsorgeuntersuchungen gestellt wird oder ob das Karzinom als Zufallsbefund bei ärztlicher Untersuchung wegen Symptomen anderer Erkrankungen entdeckt wird. S10 Gewichtsverlust Als Gewichtsverlust zählt nur die unbeabsichtigte Abnahme des Körpergewichts um mindestens 2 kg innerhalb der letzten 3 Monate. S11 Änderung der Stuhlgewohnheiten Hierbei werden sowohl gehäufte Obstipationen oder zunehmende Perioden mit Durchfällen als auch ein auffälliger Wechsel zwischen Obstipation und Diarrhö erfaßt. S12 Innere Fistel Hierzu zählen z. B. Sigma-Dünndarm-Fisteln und Rektovaginalfisteln. S13 Massive Blutung Eine massive Blutung liegt vor, wenn diese kreislaufwirksam ist oder eine Transfusion erforderlich macht. S14 Obstruktion Nach den Vorschlägen des Internationalen Dokumentationssystems für kolorektale Karziome [30, 111] ist für die Unterscheidung in Obstruktion für festen Stuhl und solche für festen Stuhl und Gas die Röntgenübersichtsaufnahme des Abdomens maßgebend. Bei Obstruktion für festen Stuhl und Gas ist der Darm aboral der Obstruktion im allgemeinen luftleer, proximal der Obstruktion dilatiert und zeigt hier evtl. Spiegelbildung. Bei der Obstruktion für festen Stuhl ist die Luftverteilung im Darm annähernd normal, proximal der Obstruktion läßt sich teilweise impaktierter Stuhl nachweisen. Als Allgemeinerscheinungen gelten Ubelkeit, Erbrechen, Abdominalschmerz, palpatorischer Peritonismus (Bauchdeckenspannung) sowie schwerste Symptome im Sinne der Ileuskrankheit. S15 Tastbarer Rektumtumor (Klinisches Stadium nach Mason) Bei tastbaren Rektumkarzinomen wird eine klinische Stadieneinteilung nach Mason [84] vorgenommen. Die Definitionen sind der Abb. 17.1 zu entnehmen. „Unklarer Befund“ soll verschlüsselt werden, wenn ein tastbarer Befund zwar vorliegt, aber nicht eindeutig den 4 Stadien zugeordnet werden kann. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.33 Abbildung 17.1: Klinische Stadieneinteilung nach Mason (Aus [84]). S16 Leberperfusionsindex Der Leberperfusionsindex (HPI) drückt das Verhältnis von arterieller zur Gesamtdurchblutung der Leber aus. Bei Lebermetastasen ist der HPI in etwa 90% abnormal. Nach bisher vorliegenden Daten an relativ beschränkter Patientenzahl scheint ein abnormer HPI bei Patienten nach kurativer Resektion eines Karzinoms der Stadien I bis III ein unabhängiger Indikator einer schlechten Prognose zu sein [127]. Der HPI wird durch dynamische Leberszintigraphie bestimmt. S17 Tumormarker In neueren Untersuchungen (Literatur bei [18]) konnte gezeigt werden, daß der präoperative CEA-Wert im Serum ein unabhängiger Prognosefaktor ist. Deshalb hat das AJCC [18] eine C-Klassifikation als Zusatz zur TNM-Klassifikation vorgeschlagen. Ihre Kategorien sind: CX C0 C1 Serum-CEA kann nicht beurteilt werden, Serum-CEA nicht erhöht (< 5ng/ml), Serum-CEA erhöht (≥ 5ng/ml) S18 Andere Laborwerte Die Werte sind jeweils rechtsbündig unter Berücksichtigung der Kommastelle einzutragen. S19 Präoperative Befunde bei Becken-MRT Nach vorläufigen Untersuchungen scheint mit einer hochauflösenden Dünnschicht-MRT des Beckens [12] die Möglichkeit gegeben, das Ausmaß der Tumorinfiltration jenseits der Muscularis propria und die Beziehungen des Tumors zur mesorektalen Faszie präoperativ sehr genau bestimmen zu können. Dies ist insbesondere für die Beurteilung der Möglichkeit einer R0-Resektion und damit die Indikation zur neoadjuvanten Therapie von Bedeutung. Diese Untersuchungsmethode wird seit Anfang 2002 in einer prospektiven internationalen Multizenterstudie (M.E.R.C.U.R.Y - Project: Magnetic Resonance Imaging and Rectal Cancer European Equivalence Study [82] geprüft. Die vorgesehene Dokumentation wurde übernommen. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.34 S20 Lokalisation des Primärtumors Im Schrifttum gibt es bezüglich der Abgrenzung zwischen Kolon und Rektum unterschiedliche Definitionen, die für die vergleichende Beurteilung von Therapieempfehlungen (Leitlinien) und Therapieergebnissen von Bedeutung sind. Die nachstehenden Definitionen beruhen auf den Empfehlungen des Internationalen Dokumentationssystems für kolorektale Karzinome [30, 111] sowie ergänzenden Empfehlungen des TNM-Systems [122], denen auch die Vorschläge der Deutschen Krebsgesellschaft zur Klassifikation maligner Tumoren [70] folgen. Als Lokalisation ist bei Kolontumoren diejenige Region einzutragen, in der der größere Teil des Tumors gelegen ist. Ein Tumor, der zu 2/3 im Colon ascendens und zu 1/3 im Zäkum liegt, wird als Tumor des Colon ascendens klassifiziert. Bei Tumoren, die zu gleichen Teilen in 2 Regionen liegen, wird nach dem TNM Supplement 2001 [122] C18.8 verschlüsselt. Die Grenze zwischen Colon ascendens und Zäkum ist die Höhe der Valvula Bauhini. Als Gebiet der Flexura hepatica und Flexura lienalis gilt ein Abschnitt von je 2 cm oral und aboral der theoretischen Grenzlinie zwischen Colon ascendens und transversum bzw. Colon transversum und descendens. Die Grenze zwischen Sigma und Colon descendens liegt in Höhe der linken Crista iliaca; hier beginnt das freibewegliche Mesosigma. Das Rektum ist durch fehlende Appendices epiploicae und durch Fehlen der Tänien gekennzeichnet. Es ist definiert als der aborale Dickdarmabschnitt, der in Höhe des Promontoriums beginnt und bis zur oberen Grenze des Analkanals reicht. Bei Messung mit dem starren Rektosigmoidoskop liegt die obere Grenze bei 16 cm ab Anokutanlinie. Für die Einordnung eines Tumors zu Sigma bzw. Rektum ist die Höhe des unteren Tumorrandes maßgebend. Liegt dieser bei 16 cm oder tiefer, wird der Tumor als Rektumkarzinom klassifiziert [30, 111]. Tumoren des Analkanals zählen nicht zu den kolorektalen Malignomen. Die Einordnung in die Rektumdrittel erfolgt nach der Entfernung von der Anokutanlinie (s. S21) bzw., falls diese nicht bekannt ist, nach der Schätzung durch den Operateur. Maßgebend ist dabei der untere Tumorrand. Tumoren des oberen Rektumdrittels (C20.93): unterer Tumorrand zwischen 12 und 16 cm; Tumoren des mittleren Rektumdrittels (C20.92): unterer Tumorrand zwischen 7,5 und weniger als 12 cm; Tumoren des unteren Rektumdrittels (C20.91): unterer Tumorrand weniger als 7,5 cm von der Anokutanlinie. Die topographische Bezeichnung Rektosigmoid (C19.9) sollte nach den Vorschlägen des IDS [30, 111] möglichst nicht verwendet werden, ist aber bei den seltenen Fällen, bei denen eine Unterscheidung zwischen Rektum und Sigmakarzinom nach den obigen Kriterien nicht möglich ist, anwendbar. S21 Entfernung von der Anokutanlinie/Linea dentata Nach dem Internationalen Dokumentatiosnsystem für kolorektale Karzinome [30, 111] ist für die Becshreibung der Lage von Rektumkarzinomen die Entfernung des makroskopisch erkennbaren unteren Tumorrandes von der Anokutanlinie maßgebend. Sie ist zu messen bei der Rektosigmoidoskopie mit dem starren Rektoskop. Im Schrifttum wird daneben oder anstatt zum Teil noch die Entfernung von der Linea dentata angegeben z.B. auch nach den Empfehlungen des Royal College of Pathologists [102]. Die Linea dentata liegt am unteren Ende der Übergangszone des Analkanals in Höhe der Analpapillen und -krypten und ist im Mittel 2,1 cm von der Anokutanlinie entfernt, wobei aber eine beträchtliche Variabilität beobachtet wird (1,0 bis 3,8 cm [96]. Um Vergleiche mit dem Schrifttum zu ermöglichen, empfiehlt sich auch die Dokumentation der Entfernung des Tumors zur Linea dentata. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.35 S22 Ventrale/dorsale Lage bei Rektumkarzinomen Bei fortgeschrittenen ventral gelegenen Rektumkarzinomen besteht aus anatomischen Gründen eher die Gefahr einer Invasion von Nachbarorganen (Samenblasne, Prostata, Vagina, Harnblase) als bei dorsal gelegenen Tumoren. Daher wird die Lage des Tumors zum Teil für die Indikation zu einer neoadjuvanten Therapie mitberücksichtigt. Eine Unterscheidung in ventral und dorsal gelegenen Tumoren ist bei zirkulären oder vorwiegend lateral gelegenen Tumoren nicht möglich. S23 Invasionstiefe Nach den Vorschlägen des TNM Supplement 2001 [122] wird innerhalb von (p)T4 zwischen Invasion von Nachbarorganen bzw. -strukturen [(p)T4a] und Perforation bzw. Befall des viszeralen Peritoneums [(p)T4b] unterschieden. Eine freie Perforation eines kolorektalen Karzinoms in die Peritonealhöhle wird als T4b klassifiziert. Das AJCC [18] schlug vor, statt der von der UICC gewählten Formulierung „Perforation des viszeralen Peritoneums“ für (p)T4 von „Befall des viszeralen Peritoneums“ zu sprechen. Aufgrund der Untersuchungen von Shepherd et al. [109] ist ein solcher zu diagnostizieren, wenn 1. Tumor nahe bei, aber nicht an der Serosaoberfläche gefunden wird und dabei am Mesothel eine entzündliche und/oder hyperplastische Läsion vorliegt, 2. der Tumor an der Serosaoberfläche mit entzündlicher Reaktion, mesothelialer Hyperplasie und/oder Erosion bzw. Ulzeration gefunden wird, 3. freie Tumorzellen an der Oberfläche über einer Ulzeration des viszeralen Peritoneums nachgewiesen werden. Nur Situation 2 und 3 entsprechen einer Perforation des viszeralen Peritoneums im Sinne der UICC [122] und auch des Royal College of Pathologists [102]. Situation 1 (Tumorzellen nahe bel der Serosaoberfläche) kann im Abschnitt IIIC dokumentiert werden. Als Invasion von Nachbarorganen/-strukturen wird jede Fixation des Tumors an die Umgebung bzw. die nicht mehr mögliche Abgrenzung zwischen Tumor und Nachbarorgan/-struktur bei bildgebenden Verfahren verstanden. Der klinischen Diagnose T4a in diesem Sinne entspricht erfahrungsgemäß nur in etwa der Hälfte der Fälle eine tatsächliche neoplastische Infiltration der Nachbarorgane bzw. der Nachbarstrukturen. Beim Rektumkarzinom gilt Infiltration des M. levator ani als Infiltration von Nachbarstrukturen (T/pT4), nicht jedoch Infiltration des M. sphincter ani externus und internus, s. S24 [122]. S24 Andere Abschnitte des Kolorektums Eine intramurale direkte Ausbreitung eines Karzinoms eines Unterbezirks (Segments) des Kolon in einen benachbarten Unterbezirk (Segment) - z. B. eines Karzinoms des Colon ascendens in die Flexura hepatica - wird in der T-Kategorie nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die direkte intramurale Ausbreitung eines Rektumkarzinoms in das Colon sigmoideum und umgekehrt, eines Rektumkarzinoms in den Analkanal (Infiltration des M. sphincter ani externus und internus) und eines Zäkumkarzinoms in das Ileum. Als (p)T4 wird ausschließlich eine direkte Ausbreitung in andere Abschnitte des Kolons klassifiziert, die am Wege über die Serosa oder das Mesokolon erfolgt, z. B. die Ausbreitung eines Sigmakarzinoms in das Zäkum [122]. S25 Regionäre Lymphknoten Die regionären Lymphknoten für Kolonkarzinome sind je nach befallenem Unterbezirk unterschiedlich [122]: O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM Appendix Zäkum Colon ascendens Flexura hepatica Colon transversum Flexura lienalis Colon descendens Sigma C17.36 an A. ileocolica an A. ileocolica und A. colica dextra an A. ileocoecalis, A. colica dextra und A. colica media an A. colica media und A. colica dextra an A. colica dextra, A. colica media, A. colica sinistra und A. mesenterica inferior an A. colica media, A. colica sinistra und A. mesenterica inferior an A. colica sinistra und A. mesenterica inferior an Aa. sigmoideae, A. colica sinistra, A. mesenterica inferior und A. rectalis superior Dabei gelten als regionäre Lymphknoten jene am Stamm der A. mesenterica inferior und die Lymphknoten am Stamm und an den Verzweigungen der übrigen genannten Arterien. Regionäre Lymphknoten für das Rektumkarzinom sind • die Lymphknoten am Stamm und den Verzweigungen der A. rectalis superior und der Aa. iliacae internae beidseits, • die Lymphknoten am Stamm der A. mesenterica inferior, • die perirektalen Lymphknoten: als solche zählen auch jene im Mesorektum (Paraproktium), die lateral-sakralen und präsakralen Lymphknoten (einschließlich jener am Promontorium [Gerota]) sowie jene an der A. rectalis media und A. rectalis inferior einschließlich deren Verzweigungen. Befallene Lymphknoten an anderen Gefäßstämmen als den oben angeführten gelten als Fernmetastasen. Zum Beispiel wird bei einem Rektumkarzinom eine Lymphknotenmetastase an der A. colica media als (p)M1 klassifiziert. Wenn ein Primärtumor sich kontinuierlich auf einen anderen Unterbezirk des Kolorektums ausbreitet, so gelten die Lymphknoten auch dieses Unterbezirkes als regionär. Bei direkter Ausbreitung auf den Dünndarm werden auch die Lymphknoten des Mesenteriums der befallenen Dünndarmschlinge als regionär bewertet [122]. Befall der Lymphknoten an den benannten Gefäßstämmen galt nach der 4. Auflage der TNM-Klassifikation als (p)N3. Seit der 5. Auflage [120] wird in der N/pN-Klassifikation aber ausschließlich die Zahl befallener regionärer Lymphknoten berücksichtigt (s. S72). Von Chirurgen wird oft noch die alte Einteilung der Lymphknoten in epikolische, parakolische, intermediäre und Hauptlymphknoten („principal nodes“) [60] verwendet. Die epikolischen Lymphknoten (direkt am Kolon gelegen) und die parakolischen Lymphknoten (entlang der Marginalarterie und zwischen dieser und dem Kolon) entsprechen den perikolischen Lymphknoten. Die intermediären Lymphknoten schließen sowohl die Lymphknoten entlang der Verzweigung der großen Gefäßstämme (nach TNM noch perikolisch) als auch jene entlang der großen Gefäßstämme ein. Die Hauptlymphknoten umfassen die Lymphknoten an der A. mesenterica inferior und jene an der A. mesenterica superior. (Deren Befall gilt als Fernmetastasierung.) S26 Nicht-regionäre abdominale Lymphknoten Metastasen in anderen Lymphknoten als den perirektalen und perikolischen sowie jenen an den entsprechenden großen Gefäßstämmen (s. S25) werden als nicht-regionäre Lymphknoten angesehen und ihr Befall als Fernmetastasierung klassifiziert. Befall von Lymphknoten an den Aa. iliacae externae und communes gilt ebenfalls als Fernmetastasierung. S27 Klinische TNM-Klassifikation Die 5.Auflage der TNM-Klassifikation [120] und die 6. Auflage [123, 124] unterscheiden sich lediglich hinsichtlich der Stadiengruppienrung und zwar durch die UnterteIlung der Stadien II und III in der 6.Auflage: O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.37 5. Aufl. 6. Aufl. St. II St. IIA St. IIB (p)T3 (p)N0 M0 (p)T4 (p)N0 M0 St. III St. IIIA St. IIIB St. IIIC (p)T1,2 (p)N1 M0 (p)T3,4 (p)N1 M0 jedes (p)T (p)N2 M0 Neuerdings hat das AJCC vorgeschlagen, Karzinome der Appendix von der TNM-Klassifikation auszuschließen, ohne allerdings hierfür sprechende Daten vorzulegen [18]. Nach der 5. Auflage von TNM [120] und auch dem TNM Supplement 2001 [122] ist aber die TNM-Klassifikation auch für Karzinome der Appendix anzuwenden; statistische Auswertungen sollen aber für Appendixkarzinome getrennt von anderen Kolonkarzinomen erfolgen. Als multiple simultane Tumoren gelten nur voneinander getrennte, makroskopisch erkennbare Tumoren, nicht jedoch nur histologisch festgestellte isolierte Tumorbezirke in der Nachbarschaft eines makroskopisch erkennbaren Tumors. Diese werden als Satelliten gewertet (s. S71). C-Faktor Primärtumor C1: Klinische Untersuchung, Rektosigmoidoskopie C2: Koloskopie, Doppelkontrasteinlauf, Zystoskopie, Urographie, Sonographie (perkutan, endoluminal), CT, MRT, Biopsie C3: Chirurgische Exploration einschließlich Biopsie und Zytologie Regionäre Lymphknoten C1: C2: FernMetastasen C1: Klinische Untersuchung, Standardröntgenaufnahmen C2: Sonographie, Röntgenaufnahmen in speziellen Projektionen, CT, MRT, Laparoskopie, Peritonealspülung, nuklearmedizinische Untersuchungen, Biopsie und Zytologie C3: Chirurgische Exploration einschließlich Biopsie und Zytologie. entfällt Sonographie (perkutan, endoluminal), Urographie, CT, MRT, Biopsie, Zytologie C3: Chirurgische Exploration einschließlich Biopsie und Zytologie S28 Nähere Unterteilung des Stadiums III nach Merkel et al. Das Stadium III ist prognostisch inhomogen. Daher wurde vom Erlanger Register kolorektaler Karzinome (Merkel et al. [88]) eine Unterteilung in drei Substadien vorgeschlagen: Definition Substadien Häufigkeit Beobachtete 5-Jahres-Uberlebensraten nach Tumor-Resektion (mit 95%-Vertrauensbereich) (%) IIIA IIIB T1,2 N1 M0 T3,4 N1 M0 T1,2 N2 M0 T3,4 N2 M0 10% 50% 81,0 (72,5 – 89,4) 57,8 (53,0 – 62,5) 40% 29,9 (24,9 – 34,8) IIIC Diese Unterteilung ist insbesondere bedeutungsvoll bei klinischen Studien und interinstitutionellen Vergleichen von Therapiestudien. Die Beziehungen zwischen der Unterteilung des Stadiums III nach Merkel et al [88] und jener der 6. Auflage von TNM [123, 124] sind nachstehend schematisch dargestellt: O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.38 Merkel et al. 6. Auflage TNM IIIA (p)T1,2 (p)N1 IIIA (p)T3,4 (p)N1 (p)T1,2 (p)N1 IIIB IIIB IIIC (p)T3,4 (p)N1 IIIC S29 Zirkumferentielles Wachstum Als „insulär“ wird ein Tumor bezeichnet, wenn er die Darmwand nicht zur Gänze zirkulär befallen hat. Ein „semizirkulärer“ Tumor ist als insulär zu verschlüsseln. S30 Makroskopischer Tumortyp (Abb. 17.2) Nur eine Angabe ist möglich. Geringgradig erhabene Tumoren, bei denen die Vorwölbung maximal der doppelten Höhe der Schleimhaut entspricht, werden als flach („flat“) bezeichnet [48]. Sie können auch eine leichte zentrale Eindellung zeigen und heißen dann „depressed“ [59]. Ulzeröse Tumoren mit erhabenen polypösen Rändern gelten als ulzerös. Abbildung 17.2: Makroskopischer Tumortyp bei frühen und fortgeschrittenen Formen „F.A.“ ist zu kodieren, wenn über den Tumortyp keine Angaben vorliegen, „Unklassifizierbar“, wenn der Tumortyp zwar untersucht wurde, aber infolge ungewöhnlicher Beschaffenheit nicht zwanglos in die vorgegebenen Kategorien einzuordnen ist. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.39 S31 Pit-Pattern-Klassifikation Zur besseren Erkennung umschriebener kleiner (1-5 mm messender) vorwiegend flacher oder leicht eingesunkener Läsionen wird in Japan und in den letzten Jahren auch zunehmend in westlichen Ländern die Chromoendoskopie mit intravitaler Färbung eingesetzt [71, 93]. Dabei wird nach Farbstoffanwendung die sog. Pit-Pattern-Klassifikation [76, 77] vorgenommen, bei der das Erscheinungsbild des Oberflächenreliefs der Schleimhaut, speziell der Form der Kryptenmündungen mit hochauflösenden bzw. Vergrößerungsendoskopen beurteilt wird. Die Klassifikation kann auch an Darmresektaten mittels Stereomikroskopie vorgenommen werden [114]. Es werden folgende Typen unterschieden (wobei allerdings die Interobservervariabilität relativ hoch ist [72] (Näheres siehe [70]): Typ I: Typ II: Typ IIIS: Typ IIIL: Typ VA: Typ VN: runde normale pits (Kryptenmündungen) asteroide/ sternförmige und/ oder papilläre pits tubuläre oder runde pits, kleiner als beim Normaltyp I tubuläre oder runde pits, größer als beim Normaltyp I irreguläre Anordnung und Größe von pits vom Typ IIIS , IIIL und/ oder IV amorphes oder unstruktiertes Aussehen. Typ I und II wird bei nicht-neoplastischen Läsionen, insbesondere hyperplastischen Poylpen und entzündlichen Veränderungen gesehen. Infiltrierende Karzinome zeigen überwiegend Typ IV und V. Die Häufigkeit invasiver Karzinome steigt vom Typ III bis zum Typ VN stark an, so im Krankengut vcn Tanaka et al. [116] von 2% bei Typ IIIL über 4% bei Typ IIIS, 6% bei Typ IV auf 20% bei Typ VA und 91% bei Typ VN. S32 Datum der definitiven chirurgischen Behandlung Als „Datum der definitiven chirurgischen Behandlung“ gilt bei mehrzeitigem Vorgehen der Tag, an dem der am weitesten ausgedehnte Eingriff durchgeführt wurde, z. B. 1. bei zunächst angelegtem Anus praeter und später durchgeführter Sigmaresektion ist das Datum der Sigmaresektion der Zeitpunkt der definitiven Karzinomoperation; 2. bei zunächst vorgenommener Polypektomie und danach angeschlossener radikaler Resektion ist die letztere die definitive Karzinomoperation, und zwar auch dann, wenn bei der 2. Operation kein Tumorgewebe mehr erkennbar ist. S33 Operateur Entsprechend den Empfehlungen der Working Party of World Congresses of Gastroenterology [30, 111] ist in der Dokumentation kolorektaler Karzinome der Operateur festzuhalten. An den einzelnen Kliniken sollte ein örtlicher Code festgelegt werden, der anonym bleibt. S34 Dringlichkeit der Operation Als dringlich wird eine Operation bezeichnet, wenn sie wegen Tumorkomplikationen innerhalb der ersten 48 h nach stationärer Aufnahme vorgenommen wird. Eine Notfalloperation liegt vor, wenn die Operation innerhalb von 6 h nach stationärer Aufnahme durchgeführt wird [30, 111]. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.40 S35 Art der chirurgischen Behandlung „Lokale Therapie“ umfasst lokale Tumordestruktion durch Elektrokoagulation, Kryotherapie oder Laser, weiterhin endoskopische Polypektomie und lokale chirurgische Exzision (ohne Resektion). „Limitierte Resektion“ ist jede Darmresektion ohne systematische Dissektion der regionären Lymphknoten einschließlich jener an den Gefäßstämmen. Segmentresektion, Ileozäkalresektion und tubuläre Resektion entsprechen den limitierten Resektionen. „Radikale Resektion“ ist eine Resektion mit systematischer Dissektion der regionären Lymphknoten einschließlich jener an den Gefäßstämmen. S36 Zeitlicher Ablauf der chirurgischen Therapie Zweizeitige Eingriffe liegen vor, wenn z. B. zunächst wegen einer akut-dringlichen Situation (Notfall) ein entlastendes Enterostoma angelegt wurde und erst zu einem späteren Zeitpunkt die Tumorresektion erfolgt. Als zweizeitig gilt aber auch eine Behandlung, bei der zunächst eine endoskopische oder chirurgische Polypektomie zur Klärung der Diagnose und erst später eine radikale Resektion vorgenommen wird. Dreizeitige Eingriffe liegen dann vor, wenn nach dem vorangegangenen Eingriff die Tumorresektion ohne Wiederherstellung der Kontinuität des Darms erfolgt, diese vielmehr in einer 3. Sitzung vorgenommen wird. S37 Definitiver chirurgischer Eingriff Die unter Code-Nr. 31-37 angeführten radikalen Resektionen sind konventionelle Eingriffe, die unter 51 - 58 angeführten sogenannte erweiterte radikale Resektionen. Koloanale Anastomosen (41) können sowohl bei konventionellen Eingriffen als auch bei erweiterten radikalen Resektionen angelegt werden und sind wegen der besonderen Art der Anastomosierung besonders hervorgehoben. Kolo-pouch-anale Anastomosen (42) werden bei erweiterten radikalen Resektionen durchgeführt. Als Sigmaresektion (34) wird eine hohe anteriore Resektion wegen eines Sigmakarzinoms verstanden. Hohe anteriore Resektionen (35) (oft kurz als anteriore Resektion bezeichnet) sind als Entfernung eines höhergelegenen Rektumkarzinoms mit intraabdominaler Anastomose (oberhalb der peritonealen Umschlagsfalte) definiert. Bei tiefer anteriorer Resektion (36) wird das Rektumkarzinom mit Anastomose unterhalb der peritonealen Umschlagsfalte entfernt. Gelegentlich kann ein solcher Eingriff mit Pouchbildung verbunden werden (38). Unterscheidung zwischen Sigmaresektion (34) und Hemikolektomie links (33): Die Sigmaresektion reicht maximal bis zur Mitte des Colon descendens nach oral; bei der Hemikolektomie links werden das gesamte Colon descendens, die Flexur und die linksseitige Hälfte des Colon transversum entfernt. Erweiterte Hemikolektomie links (52): Hierbei werden das gesamte Colon transversum, das Colon descendens und das Sigma entfernt. (Erweiterung in Form von Entfernung anderer Organe - die sogenannte multiviszerale Resektion - wird nachfolgend unter Mitentfernung von Nachbarorganen dokumentiert.) Transversumresektion (32): Entfernung des gesamten Colon transversum einschließlich der beiden Flexuren. Erweiterte Hemikolektomie rechts (51): Entfernung des unteren Ileum, des Zäkum, des Colon ascendens, der rechten Flexur und des gesamten Colon transversum. (Erweiterung in Form von Entfernung anderer Organe - die sogenannte multiviszerale Resektion - wird nachfolgend unter Mitentfernung von Nachbarorganen dokumentiert). Subtotale Kolektomie (53): 1. Entfernung des unteren Ileums und des Kolons vom Zäkum bis zum Sigma mit Ileosigmoidostomie oder O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.41 2. Entfernung des Kolons vom Beginn des Colon ascendens an bis zum Ubergang ins Rektum mit Aszendorektostomie. Totale Kolektomie (54): Entfernung des unteren Ileums und des Kolons bis zum Rektum mit Ileorektostomie. Die vollständige Entfernung von Kolon und Rektum kann entweder als herkömmliche Proktokolektomie mit endständigem Ileostoma (55) oder als sogenannte restorative Proktokolektomie mit ileoanaler Anastomose (56) oder mit zusätzlicher Bildung eines Ileumpouchs (57) erfolgen. S38 Radioimmunoguided Surgery Bei der Radioimmunoguided Surgery (RIGS) wird versucht, durch präoperative Verabreichung radioaktiver Substanzen mikroskopisch nicht sichtbare abdominale Metastasen während der Operation durch ihre Radioaktivität zu entdecken und durch deren Entfernung die Radikalität des Vorgehens zu erhöhen [2, 95]. S39 Sentinel-Lymphknoten-Darstellung In den letzten Jahren wurde mehrfach über die Darstellung des/der Sentinel-Lymphknoten(s) bei Kolon-und Rektumkarzinomen berichtet [5, 19, 29, 69, 89, 106, 133]. Dabei zeigt sich zum Teil eine hohe Rate falsch negativer Befunde (Anteil negativer Sentinel-Lymphknoten bei lymphknotenpositiven Patienten (45 60%). Für die Darstellung der Sentinel-Lymphknoten (durch Farbstoffe und/oder Radionuklide) ergibt sich derzeit am ehesten insofern eine Indikation, als hierdurch eine gewisse Hilfe für die histologische Bearbeitung der Lymphknoten und damit ein genaueres pathologisches Staging gegeben ist [19, 106, 133]. S40 Infrapylorische Lymphknotendissektion Bei Tumoren der rechten Flexur und des rechten Transversumdrittels wird gelegentlich auch Metastasierung in die infrapylorischen Lymphknoten beobachtet. Daher wird an manchen Institutionen diese Lymphknotengruppe mitentfernt. Ihr Befall muß nach dem TNM-System als Fernmetastasierung klassifiziert werden. Die prognostische Bedeutung des Befalls der infrapylorischen Lymphknoten bei Fernmetastasierung lediglich an dieser Stelle ist noch ungeklärt. S41 Laterale Lymphknotendissektion Die laterale Lymphknotendissektion beim Rektumkarzinom wird in Japan propagiert u.zw. vorwiegend bei Karzinomen unterhalb der Peritonealumschlagsfalte [54, 91, 92], in den westlichen Ländern vor allem wegen der hohen Komplikationsrate aber kaum durchgeführt. Das laterale Lymphknotenkompartiment umfasst die Lymphknoten außerhalb der mesorektalen Faszie an den beiden Aa. rectales mediae und die Lymphknoten an den beiden Aa. iliacae internae lateral des pelvinen Nervenplexus (einschl. Obturatoria-Lymphknoten). Fakultativ werden auch die (nicht-regionären) Lymphknoten an den Aa. iliacae communes et externae miteinbezogen. S42 Japanische D-(Dissektions- )Klassifikation Zur Beschreibung des Ausmaßes der Lymphknotendissektion wird in Japan [61] die D-(Dissektions-)Klassifikation verwendet. Ihre Kategorien sind: • D0: Keine oder inkomplette Dissektion der Lymphknotengruppe 1, • DI: Komplette Dissektion der Lymphknotengruppe 1, • D2: Komplette Dissektion der Lymphknotengruppen 1 und 2, • D3: Komplette Dissektion der Lymphknotengruppen 1,2 und 3. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.42 Die „Lymphknotengruppen“ sind wie folgt definiert: Lymphknotengruppen bei Kolonkarzinomen • Gruppe 1: Para- und epikolische Lymphknoten bis 5 cm proximal und distal der makroskopischen Tumorränder, • Gruppe 2: Para- und epikolische Lymphknoten weiter als 5 cm von den proximalen und distalen Tumorrändern sowie intermediäre Lymphknoten (entlang der benannten Gefäße Aa. ileocolica, colica dextra, colica media, colica sinistra und mesenterica inferior distal des Abgangs der A. colica sinistra), • Gruppe 3: Lymphknoten am Ursprung von Aa. ileocolica, colica dextra, colica media und colica sinistra) (fakultativ auch Lymphknoten an gastroepiploischen Gefäßen, infrapylorische Lymphknoten und jene am Milzhilus), • Gruppe 4: Lymphknoten an A. mesenterica inferior proximal des Abgangs der A. colica media und paraaortale Lymphknoten. Lymphknotengruppen bei Rektumkarzinomen • Gruppe 1: Para- und epikolische Lymphknoten im Sigmabereich und pararektale Lymphknoten an Aa. rectalis superior und inferior, bis 5 cm proximal und distal von den makroskopischen Tumorrändern, • Gruppe 2: Para- und epikolische Lymphknoten im Sigmabereich und pararektale Lymphknoten an Aa. rectalis superior und rectalis inferior, weiter als 5 cm von den proximalen und distalen Tumorrändern, ferner Lymphknoten an Aa. sigmoideae, am Stamm der A. mesenterica inferior distal des Abgangs der A. cotica sinistra, an A. rectalis media lateral des pelvinen Nervenplexus und an A. iliaca interna (fakultativ inguinale Lymphknoten), • Gruppe 3: Lymphknoten am Stamm der A. mesenterica inferior proximal des Abgangs der A. cotica sinistra und an A. itiaca communis (fakultativ laterale und mediane sakrale Lymphknoten und Lymphknoten an Aortenbifurkation und an A. iliaca externa), • Gruppe 4: Paraaoartale Lymphknoten. S43 Technik der Tumormobilisation Bei der „No-touch isolation“-Technik, von Turnbull et al. [118] eingeführt, wird vor jeder Manipulation am Tumor und seiner engeren Umgebung eine Ligatur des Gefäßstieles (zuerst Vene, dann Arterie) durchgeführt und das Darmlumen oral und aboral des Tumors abgebunden. Wenngleich ein eindeutiger Beweis für den günstigen Effekt dieser Technik nicht vorliegt, so ist diese Methode heute doch zu bevorzugen [46]. S44 Protektives Enterostoma Hier werden nur Enterostomata dokumentiert, die protektiv sind, nicht jedoch definitive Enterostomata, etwa bei Rektumexstirpation. Bei präliminarem protektivem Enterostoma ist immer auch eine entsprechende Angabe in der Rubrik „Operative Behandlungseinleitung“ erforderlich. S45 Art der Beckendissektion Die früher geübte stumpfe Herauslösung des Rektums wird heute allgemein abgelehnt („there is no place for blunt pelvic dissection for rectal cancer“ [15]). An einzelnen Institutionen bzw. von einzelnen Chirurgen wird diese Methode aber auch mit gutem Erfolg vorgenommen [99]. Neuerdings wird zur Erleichterung der Beckendissektion auch die Wasserstrahltechnik eingesetzt [73, 74]. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.43 S46 Mesorektumexzision Die Bedeutung der Mesorektumexzision wird seit den Untersuchungen von Heald [44, 45] zunehmend anerkannt [13, 15, 28, 43, 55]. Für Tumoren des mittleren und unteren Rektumdrittels wird die totale Mesorektumexzision (TME) bis zum Beckenboden durchgeführt. Bei Tumoren des oberen Rektumdrittels erfolgt die partielle Mesorektumexzision (PME). Dabei wird das Mesorektum in einer Höhe von 5 cm unterhalb des makroskopischen distalen Tumorrandes (gemessen in situ) durchtrennt, wobei die Durchtrennungsebene in den äußeren Anteilen des Mesorektums in gleicher Höhe wie in den inneren Anteilen und in der Muskelwand des Rektums liegen soll (Vermeidung des sog. Coning) (s. S 91). Sowohl bei der TME als auch bei der PME soll die Oberfläche des Mesorektums glatt und intakt sein (lipomähnliches Aussehen) und keine Defekte und Einrisse zeigen. Diese „Qualität“ der Mesorektumexzision soll vom Chirurgen selbst und später davon unabhängig vom Pathologen beurteilt werden (s. S 91). In der Klinik für Chirurgie des Kantonsspitals St. Gallen wird seit kurzem auch eine endoskopische Resektion des Mesorektums nach lokaler Exzision eines Rektumkarzinoms als Stagingoperation vorgenommen, um den regionären Lymphknotenstatus sicher beurteilen zu können [135]. Der Zugang erfolgt nach lokaler Tumorexzision und konventionellem Staging über eine dorsoposteriore extraperitoneale Pelviskopie (DEP). S47 Minimaler aboraler Sicherheitsabstand Unabhängig von der durch den Pathologen vorzunehmenden Messung des aboralen Sicherheitsabstandes bei Rektumkarzinomen soll dieser auch durch den Operateur bestimmt werden, und zwar sowohl noch in situ (vor Resektion) als auch nach Durchführung der Resektion am frischen nicht ausgespannten Präparat. Maßgeblich ist hierbei die Durchtrennung im Bereich der sogenannten eigentlichen Rektumwand, d. h. der Schleimhaut, Submukosa und M. propria. Die Messung entfällt bei Rektumexstirpation. S48 Prophylaxe einer Dünndarmretention im Becken Nach tiefer anteriorer Resektion mit totaler Mesorektum-Exzision wird an manchen Institutionen eine Omentoplastik empfohlen, um die Häufigkeit von Anastomoseninsuffizienz zu verringern [3]. Bei Nachbestrahlung ist mit oft schweren Komplikationen zu rechnen, wenn sich im kleinen Becken Dünndarm befindet. Um dies zu verhindern, wird prophylaktisch das Beckenperitoneum verschlossen bzw. ein resorbierbares Netz als Beckenverschluss eingenäht oder eine Omentoplastik vorgenommen. S49 Intraoperative Rektoskopie-Befunde Nach Anlegen von Klammernahtanastomosen im unteren Rektum können durch Rektoskopie noch intraoperativ Blutungen aus der Anastomose ausgeschlossen und die Durchblutung und eventuelle Dehiszenzen erfasst werden [58]. Zusätzlich kann die Dichtigkeit der Anastomose durch Instillation von Methylenblaulösung geprüft werden. Auf diese Weise nachgewiesene Lecks können dann übernäht werden. S50 Biopsie aus Adhärenz zu Nachbarorganen Nach dem heutigen Standard der kolorektalen Karzinomchirurgie [23] ist bei Adhärenz benachbarter Strukturen die En-bloc-Resektion der befallenen Organe im Sinne einer multiviszeralen Resektion anzustreben. Biopsien aus der Gegend der vermuteten Tumorinfiltration sind zu vermeiden, da diese zu einer örtlichen Tumorzelldissemination mit dem Risiko eines lokoregionären Rezidivs führen können [136]. Daher ist im Sinne der Qualitätssicherung die Vornahme von Biopsien aus Adhärenzen zu dokumentieren [50]. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.44 S51 Prophylaktische Oophorektomie Bei 0-9% der weiblichen Patienten mit kolorektalem Karzinom (durchschnittlich in 3,4%) finden sich synchrone Ovarialmetastasen, die zum Teil erst bei der histologischen Untersuchung der Ovarien entdeckt werden. Außerdem scheint das Risiko für primäre Ovarialkarzinome bei Patienten mit kolorektalem Karzinom erhöht zu sein [98]. S52 Nicht-tumorbedingte Simultaneingriffe Hier werden gleichzeitig mit der Karzinomoperation vorgenommene zusätzliche Eingriffe wegen nichtneoplastischer Erkrankungen dokumentiert (z. B. Cholezystektomien, Appendektomien oder Uterusexstirpationen). Wird eine Gallenblase, eine Appendix oder ein Uterus wegen Verdachts auf Tumorinfiltration entfernt, wird dies unter dem Item „Mitentfernung von Nachbarorganen“ dokumentiert. Die prophylaktische Entfernung von Eierstöcken wird ebenfalls gesondert erfasst (s. S51). S53 Örtliche Tumorzelldissemination „Schnitt durch Tumorgewebe“ wird verschlüsselt, wenn • bei der Mobilisation in den Tumor eingeschnitten wird, ohne dass aber die Darmlichtung erreicht wird (in letzterem Fall läge eine iatrogene Perforation vor), • bei der Resektion Tumor an den Resektionslinien durchschnitten wird, • zunächst eine Resektion vorgenommen wird, bei der durch Tumor geschnitten wird, danach aber in der gleichen Sitzung ein weiteres Stück Darm oder ein Nachbarorgan reseziert wird und dann die Entfernung im Gesunden erfolgt [136]. S54 Zeitdauer der Operation Bei einzeitiger operativer Behandlung (nur ein Eingriff) werden die Angaben zur Zeitdauer der Operation, zur Dauer der Intensivbehandlung und zur Zahl der verabreichten Bluttransfusionen nur in der Spalte „Ersteingriff“ eingetragen und die anderen Spalten für den Zweit- und Dritteingriff gestrichen. Analog wird bei zweizeitigem Vorgehen die Spalte für die 3. Operation gestrichen. Auch eine metachrone Leberresektion wird hier miterfasst. S55 Bluttransfusionen Dass nach ausgiebigen perioperativen Bluttransfusionen die Prognose des kolorektalen Karzinoms ungünstiger ist, ist seit langem bekannt (Metaanalyse siehe [1]). Immer noch ist aber offen, ob der Bluttransfusion ein unabhängiger prognostischer Einfluss zukommt oder ob nicht ausschließlich die klinischen und operationstechnischen Umstände, die die Bluttransfusionen erforderlich machen, maßgeblich sind [27, 57] S56 Leberresektion im Rahmen der Ersttherapie In die Ersterfassung gehen metachrone Leberresektionen nur dann ein, wenn sie wegen bereits bei der Resektion des Primärtumors erkannter Lebermetastasen vorgenommen werden (in der Regel innerhalb der ersten 3 Monate nach Darmresektion). Werden Lebermetastasen erst im Follow-up entdeckt und dann reseziert, so ist dies in den Verlaufsdaten zu dokumentieren. S57 Zusätzliche Angaben bei Leberresektion im Rahmen der Ersttherapie Hier sollen sowohl Biopsien vor der Operation des Primärtumors (z. B. perkutane Stanzoder Feinnadelbiopsien) als auch solche während der Operation des Primärtumors bzw. der Leberresektion erfasst werden. S58 Lokoregionärer Residualtumor Als „lokoregionärer Residualtumor“ gilt belassener Tumor im Operationsgebiet als Rest des nicht komplett entfernten Primärtumors oder Resttumor in regionären Lymphknoten. Belassene Metastasen in nichtregionären abdominalen Lymphknoten sind als „andere abdominale Fernmetastasen“ zu verschlüsseln. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.45 S59 Tumormarker nach Tumorresektion Als postoperativer Wert von CEA nach Tumorresektion soll der Wert eingetragen werden, der 7-14 Tage nach Tumorresektion erhoben wird. S60 Klinisch manifeste Anastomoseninsuffizienz Nur radiologisch zu diagnostizierende Anastomoseninsuffizienzen ohne klinische Symptomatik bleiben unberücksichtigt. S61 Chirurgische Komplikationen Ein Ileus liegt vor, wenn in der Abdomenleeraufnahme stehende Schlingen und/oder Spiegel sichtbar sind. Eine Bauchwanddehiszenz ist auch dann zu vermerken, wenn sie nur inkomplett ist. Als Nachblutung werden Blutungen dokumentiert, die kreislaufwirksam sind oder eine Bluttransfusion oder eine operative Revision erforderlich machen. S62 Histologischer Tumortyp Die Bestimmung des histologischen Tumortyps erfolgt nach den Empfehlungen der WHO-Klassifikation [41, 65], des Tumorhistologieschlüssels [35] und der Deutschen Krebsgesellschaft [70]. Die in Frage kommenden Tumortypen sind: Tumortyp Adenokarzinom Muzinöses Adenokarzinom Siegelringzellkarzinom Plattenepithelkarzinom Adenosquamöses Karzinom Medulläres Karzinom Kleinzelliges Karzinom Undifferenziertes Karzinom ICD-O-Code-Nr. Anmerkung 8140/3 8480/3 8490/3 8070/3 8560/3 8510/3 8041/3 8020/3 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Anmerkungen: 1. Adenokarzinome können Areale mit Schleimbildung aufweisen; sofern diese weniger als 50% des Tumors einnehmen, wird hierdurch die Einordnung als Adenokarzinom nicht beeinflusst. Gleiches gilt für das Vorhandensein kleiner Herde von plattenepithelialer oder neuroendokriner Differenzierung. Ein gemischt exokrin-endokrines Karzinom darf nur dann diagnostiziert werden, wenn exo- und endokrine Zellen zu annähernd gleichen Teilen vorliegen (diese Tumoren werden in der Organspezifische Tumordokumentation nicht erfasst). 2. Als muzinöses Adenokarzinom gilt ein Adenokarzinom, das zu mehr als 50% aus extrazellulärem Schleim besteht. 3. Ein Siegelringzellkarzinom ist ein Tumor, der mehr als 50% Siegelringzellen mit intrazellulärem Schleim enthält. 4. Nur Tumoren, die ausschließlich aus plattenepithelial differenzierten Anteilen (Interzellularbrücken, Verhornung) bestehen, werden als Plattenepithelkarzinome klassifiziert. Umschriebene Areale mit plattenepithelialer Differenzierung können auch in Adenokarzinomen, ausgedehntere Areale in adenosquamösen Karzinomen beobachtet werden. 5. Das adenosquamöse Karzinom ist ein Tumor mit sowohl adenokarzinomatöser als auch plattenepithelkarzinomatöser Komponente. Vorhandensein von nur umschriebenen Herden mit plattenepithelialer Differenzierung in einem Adenokarzinom berechtigt nicht zur Diagnose eines adenosquamösen Karzinoms. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.46 6. Das medulläre Karzinom besteht aus Zügen maligner Zellen mit bläschenförmigen Kernen, deutlichen Nukleolen und reichlich Zytoplasma und weist eine ausgeprägte Infiltration mit intraepithelialen Lymphozyten (TIL’s = tumorinfiltrierende Lymphozyten) auf. Der Tumor zeigt trotz fehlender histologischer Differenzierung eine günstigere Prognose als schlecht differenzierte Adenokarzinome und undifferenzierte Karzinome. Meist findet sich eine Mikrosatelliteninstabilität hohen Grades (MIS-H). Stets sollte an ein HNPCC gedacht werden bzw. dieses bewiesen oder ausgeschlossen werden (s. S 3). 7. Ein kleinzelliges Karzinom ist ein maligner Tumor, der in Histologie, Histochemie, Immunhistologie und biologischem Verhalten dem kleinzelligen Karzinom der Lunge entspricht. Der Tumor wird nach der WHO-Klassifikation endokriner Tumoren [110] als „schlecht differenziertes neuroendokrines Karzinom“ bezeichnet. Obwohl hierfür in der ICD-O eine eigene Code-Nummer (8246/3) vorgesehen ist, sollte dieser Tumor aber nach Vorschlägen der WHO-Klassifikationen intestinaler wie auch endokriner Tumoren [65, 110] besser als kleinzelliges Karzinom (8041/3) verschlüsselt werden, 8. Ein undifferenziertes Karzinom wird dann diagnostiziert, wenn der Tumor nirgends drüsige oder plattenepitheliale Differenzierung zeigt, keine Schleimbildung erkennen läßt und auch die Kriterien eines kleinzelligen Karzinoms nicht erfüllt. Der Tumor kann dabei uniform oder auch pleomorph strukturiert sein. Zur Unterscheidung gegenüber kleinzelligen Karzinomen, Lymphomen und leukämischen Infiltraten sind Schleimfärbungen und immunhistochemische Methoden wertvoll. In der WHO-Klassifikation 2000 der Tumoren des Verdauungssystems [41] wurden als sonstige nicht-endokrine Karzinome ohne Literaturhinweise und ohne nähere Beschreibung angeführt: Spindelzellkarzinom (sarkomatöses Karzinom) (8032/3), pleomorphes (riesenzellhaltiges) Karzinom (8022/3), Chorionkarzinom (9100/3), Panethzell-reiches Karzinom (Kryptenzellkarzinom), pigmentiertes Karzinom, Stammzellkarzinom (die letzten 3 Typen sind in der ICD-O nicht erwähnt). S63 Grading Das Grading kann 4-stufig (G1 gut, G2 mäßiggradig, G3 schlecht differenziert, G4 undifferenziert) oder 2-stufig (Low grade, High grade) erfolgen. Das zweistufige Grading ist wegen geringerer Interobservariabiltät zu bevorzugen [18]. Bei Vorliegen verschiedener Differenzierungsgrade erfolgt die Einordnung nach dem ungünstigeren Differenzierungsgrad. Beim Grading soll aber die Tumorrandzone nicht mitberücksichtigt werden. Abweichend von den Empfehlungen der WHO [41, 65] wird in Großbritannien das Grading nach dem überwiegenden Anteil vorgenommen [102]. Das Vorkommen unterschiedlicher Differenzierungsgrade kann im Abschnitt IIIC durch Angabe des jeweiligen prozentualen Anteils dokumentiert werden, wodurch auch ein Vergleich mit Daten aus Großbritannien möglich wird. Konventionell beruht das Grading der Adenokarzinome auf dem Ausmaß der zytologischen und strukturellen Ähnlichkeit zum Ausgangsgewebe unter Berücksichtigung auch der Kernmorphie und der mitotischen Aktivität. High grade ist dementsprechend beim Adenokarzinom dann gegeben, wenn die Ähnlichkeit mit normalem Epithel nur mit Mühe erkennbar ist, wenigstens stellenweise starke Kernpolymorphie und reichlich Mitosen zu sehen sind und die Drüsenbildung nur spärlich angedeutet und schwer erkennbar ist In der WHO-Klassifikation 2000 [41] wird dazu alternativ ein semiquantitatives Grading angegeben, das auf dem Anteil von Drüsen beruht: G1: >95% Drüsen, G2: 50-95% Drüsen, G3: 5 - 50% Drüsen, G4: <5% Drüsen. Das College of American Pathologists [17] schlug vor, dieses semiquantitative Grading zweistufig vorzunehmen: Low grade: >50% Drüsenbildung, High grade: < 50% Drüsen. (In beiden Publikationen bleibt offen, wie ein Tumor mit genau 50% Drüsen einzuordnen ist.) High grade beim muzinösen Adenokarzinom liegt vor, wenn größere Mengen von Siegelringzellen (aber weniger als 50%) oder kleine solide unregelmäßige Zellhaufen oder reichlich Mitosen und starke Kernpolymorphie zu sehen sind. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.47 Beim High grade-Plattenepithelkarzinom fehlen Schichtung und Verhornung oder sind diese nur minimal ausgeprägt. Interzellularbrücken sind nur minimal und schwer erkennbar, Mitosen finden sich reichlich. Beim adenosquamösen Karzinom wird die adenokarzinomatöse und die plattenepitheliale Komponente gesondert beurteilt; der ungünstigere Grad bestimmt dann die Gesamtbeurteilung. Siegelringzellkarzinome sind per definitionem als G3, undifferenzierte und kleinzellige Karzinome als G4 zu klassifizieren [122]. Beim medullären Karzinom entfällt ein Grading. S64 Invasionstiefe / Regionäre lymphogene Metastasierung Die Definitionen für die pT- und pN-Kategorien unterscheiden sich in der 5. und 6. Auflage von TNM nicht. Allerdings ergeben sich insofern Unterschiede zwischen beiden Auflagen, als für die Bestimmung der pT- und pN-Kategorien nach vorangegangener neoadjuvanter Therapie unterschiedliche Kriterien gelten. Dies betrifft 1) die Einstufung von vom Primärtumor getrennten Tumorknötchen im Fettgewebe des Lymphabflussgebietes ohne nachweisbare Reste eines Lymphknotens und 2) die Bestimmung der Tumorausbreitung nach vorangegangener neoadjuvanter Therapie. Ein vom Primärtumor getrenntes Tumorknötchen im Bindegewebe des Lymphabflussgebietes ohne nachweisbare Reste eines Lymphknotens wird nach der 5. Auflage von TNM (gültig bis 31.12.2002) [120] dann als regionäre Lymphknotenmetastase klassifiziert, wenn es über 3 mm groß ist; nach der 6. Auflage von TNM (gültig ab 01.01.2003) [123, 124] wird ein solches Knötchen ungeachtet der Größe als regionäre Lymphknotenmetastase klassifiziert, wenn es die Form und glatte Kontur eines Lymphknotens aufweist. Für die Bestimmung der Tumorausbreitung nach vorangegangener neoadvanter Therapie wird in der 5. Auflage von TNM sowohl vitaler als auch regressierter Tumor (Narben, fibrotische Areale, Granulatiosgewebe, Schleimseen etc.) berücksichtigt, nach der 6. Auflage jedoch ausschließlich vitales Tumorgewebe. Dadurch ergeben sich nach neoadjuvanter Therapie in einem Teil der Fälle auch Unterschiede in der Stadiengruppierung. S65 Ausmaß der perirektal-perikolischen Invasion Die Messung der perikolischen/perirektalen Invasion erfolgt am histologischen Schnitt. Besonders empfohlen werden hierfür Großflächenschnitte. Ansonsten sollen Blöcke von der tiefsten Invasion herangezogen werden, wobei der Tumor mit angrenzendem intaktem Fettgewebe nach Fixation senkrecht zur Darmachse lamelliert wird und Blöcke von der Stelle entnommen werden, an der die tiefste Infiltration vorzuliegen scheint [104]. Bei der Bestimmung der Invasionstiefe des Primärtumors wird die direkte kontinuierliche Ausbreitung des Tumors und die diskontinuierliche Ausbreitung in Form sogenannter Satelliten berücksichtigt, nicht jedoch die Ausbreitung in Venen oder Lymphgefäßen [122]; letztere wird in der L- und V-Klassifikation gesondert erfasst (s. S77). Als sogenannte Satelliten werden bis 3 mm große diskontinuierliche Tumorherde ohne Nachweis von Residuen eines Lymphknötchens bezeichnet. Sind solche Tumorherde im Bindegewebe des Lymphabflußgebietes größer als 3 mm, werden sie als regionäre Lymphknotenmetastase berücksichtigt, sofern sie die Form und glatte Kontur eines Lymphknotens aufweisen (s. S71 und S72). Beispiele: • Karzinom mit kontinuierlicher Ausbreitung in die Submukosa, Tumorzellen in kleiner Vene innerhalb der Muscularis propria: pT1 • Karzinom mit kontinuierlicher Ausbreitung in die Muscularis propria, Satellit im perirektalen Gewebe: pT3. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.48 Nach den Vorschlägen des TNM Supplement 2001 [122] wird die perimuskuläre Infiltration je nach dem mikroskopisch gemessenen Ausmaß näher unterteilt: • pT3a ≤ 1 mm • pT3b > 1 - 5 mm • pT3c > 5 - 15 mm • pT3d > 15 mm In neueren Untersuchungen konnten für das Rektumkarzinom signifikante Unterschiede zwischen Tumoren mit einer perimuskulären Infiltration bis zu 5 mm (pT3a und 3b obiger Unterteilung) und solchen mit weiter reichender Infiltration (pT3c und 3d) gezeigt werden [87] u.zw. sowohl bezüglich Rate lokoregionärer Rezidive als auch für 5 Jahres- Uberleben; dies traf bei lymphknotennegativen wie -positiven Patienten zu. Bei Kolonkarzinompatienten des Stadiums II konnte neuerdings festgestellt werden, dass perimuskuläre Infiltration von mehr als 15 mm (pT3d obiger Klassifikation) einen ungünstigen prognostischen Faktor darstellt [86]. S66 Örtliche Tumorzelldissemination Diese Feststellung soll unabhängig vom Operateur auch vom Pathologen vorgenommen werden (s. S53). S67 Tumordicke/Transversaler Darmumfang Die Messung erfolgt nach Fixation makroskopisch auf lamellierenden Querschnitten durch den Tumor, senkrecht zur Darmachse angelegt. S68 Lage des Tumors zur Peritonealumschlagfalte Nach der Lage zur Peritonealumschlagsfalte wird zwischen 3 Gruppen unterschieden [82]: 1. Tumoren zur Gänze oberhalb der Umschlagsfalte 2. Tumoren in Höhe der Umschlagsfalte 3. Tumoren zur Gänze unterhalb der Umschlagsfalte. S69 Makroskopischer Befall der Serosa Dieser Sachverhalt wird in erster Linie deshalb dokumentiert, um im pathologischen Laboratorium eine Qualitätskontrolle sicherzustellen [30]. Wird makroskopisch ein Serosabefall angenommen und ein solcher aufgrund der histologischen Untersuchung nicht festgestellt, so sollten neue Gewebsblöcke zur histologischen Untersuchung eingebettet werden. S70 Abstrichzytologie von Serosa über dem Primärtumor Durch Abstrichzytologie von der Serosa über dem Primärtumor kann der Befall des viszeralen Peritoneums nachgewiesen werden, während bei der histologischen Untersuchung u. U. diesbezüglich eindeutige Ergebnisse nicht erzielt werden [134]. S71 Zusätzliche Angaben bei pT 1-Tumoren Die Schätzung ders Risikos bereits bestehender regionärer Lymphknotenmetastasen ist für die Differentialindikation zwischen lokalen Therapieverfahren (Polypektomie, Mukosektomie, lokale Exzision) und radikaler Chirurgie (mit systematischer Lymphadenektomie) von wesentlicher Bedeutung. In Deutschland wird eine Unterteilung in „low risk“ und „high risk“ vorgenommen [70]: low risk: G1,2(low grade) und keine Lymphgefäßinvasion high risk: G3,4 (high grade) oder Lymphgefäßinvasion (L1) O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.49 Andere Hinweise auf das Risiko bereits bestehender Lymphknotenmetastasen beruhen auf dem Ausmaß der Infiltration der Submukosa. Für pT1-Karzinome in gestielten Polypen wurde eine stratigraphsiche Unterteilung von Haggitt et al [38] angegeben: Level 1: Invasion nur in den Polypenkopf, Level 2: Invasion bis zum Polypenhals (Grenze zwischen Kopf und Stiel), Level 3: Invasion in den Polypenstiel, Level 4: Invasion in die Submukosa der Darmwand unterhalb des Polypenstiels. In Japan werden pT1-Karzinome in 3 Gruppen unterteilt, wobei die Definitionen allerdings unterschiedlich sind: a) Nivatvongs [97] sm1: Invasion beschränkt auf oberes Drittel der Submukosa, sm2: Invasion bis ins mittlere Drittel der Submukosa, sm3: Invasion bis in unteres Drittel der Submukosa. b) Tanaka et al [117] sm1: Invasion bis 200 µm von Muscularis mucosae, sm2: weder sm1 noch sm3, sm3: Invasion bis an Muscularis propria. Der Wert dieser zusätzlichen Unterteilungen von pTI-Tumoren gegenüber der in Deutschland üblichen Klassifikation in Low und High risk ist bislang nicht erwiesen [70]. S72 Satelliten Vom Primärtumor getrennte Tumorknötchen im perirektalen bzw. perikolischen Fettgewebe ohne nachweisbare Reste eines Lymphknotens werden nach der 5. Auflage von TNM [120] als diskontinuierliche Ausbreitung des Primärtumors (sog. Satelliten, Bindegewebsmetastasen) in der pT-Klassifikation erfasst, sofern sie nicht größer als 3 mm sind. Nach der 6. Auflage von TNM [123, 124] werden solche Tumorknötchen ohne Berücksichtigung der Größe dann in der pT-Klassifikation erfasst, wenn sie eine unregelmäßige Kontur aufweisen und nicht Form und glatte Kontur von Lymphknoten zeigen (siehe auch S64). Satelliten werden bei der pT-Klassifikation als diskontinuierliche Tumorausbreitung berücksichtigt, insbesondere auch bei der Ausmessung der perirektalen bzw. perikolischen Ausbreitung (s. S65). Bezüglich der Lokalisation von Satelliten wird einerseits der Bezug zur Tumorhöhe, andererseits die Lokalisation in den Darmwandschichten berücksichtigt. Dabei werden als intramurale Satelliten jene bezeichnet, die in der Submukosa und/oder Muscularis propria liegen. S73 Apikaler Lymphknoten Als apikaler Lymphknoten gilt der Lymphknoten eines Lymphabflussgebietes, der am nächsten der Resektionslinie am Mesokolon und damit am weitesten vom Tumor entfernt liegt. Sein Befall soll nach den Empfehlungen des Royal College of Pathologists [102] und der australischen Leitlinie [94] dokumentiert werden. S74 Lokalisation innerhalb der einzelnen Lymphabflussgebiete Innerhalb der einzelnen Lymphabflussgebiete haben Cserni et al. [20] zwischen Lymphknoten in Höhe des Tumors und der jeweils oral und aboral anschließenden 3 cm langen Darmabschnitte („tumornahe ≤ 3 cm“) und weiter entfernt gelegenen Lymphknoten („tumorferne > 3 cm“) unterschieden. Nach den Untersuchungen von Cserni et al [20] ist der Lymphknotenstatus im Bereich der tumornahen Lymphknoten in diesem Sinne nahezu immer repräsentativ für den Gesamtlymphknotenstatus, da Metastasen jenseits der 3 cm fast immer bei Befall auch der tumornahen Lymphknoten zu beobachten sind. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.50 S75 Regressive Veränderungen nach neoadjuvanter Therapie Nach neoadjuvanter Therapie, die vor allem beim lokal fortgeschrittenen Rektumkarzinom als kombinierte Radiochemotherapie zunehmend eingesetzt wird, findet man am Tumorgewebe in wechselndem Ausmaß regressive Veränderungen, vor allem unterschiedliche Typen der Nekrose und Fibrose mit spezifischen Gefäß- und Zellveränderungen. Für ein Regressionsgrading wird die quantitative Schätzung der Veränderungen vorgeschlagen, wie sie in der laufenden deutschen Multizenterstudie zur neoadjuvanten Therapie des Rektumkarzinoms verwendet wird [26]. Die Graduierung soll gesondert für den Primärtumor und die regionären Lymphknoten erfolgen. Wesentlich für die Verlässlichkeit ist die Menge untersuchten Gewebes, weshalb die Zahl der histologisch untersuchten Gewebsblöcke anzugeben ist. Bei Diagnose einer kompletten Regression ist – zumindest in Studien – die vollständige Untersuchung des Primärtumors erforderlich. Dies umfasst die Einbettung des gesamten Primärtumorareals und Aufarbeitung in je 3 Stufen (oberes, mittleres, unteres Drittel). Alternativ kann auch ein Regressionsgrading verwendet werden, das an der Technischen Universität München zunächst für Magenkarzinome eingesetzt wurde und nunmehr für alle gastrointestinalen Karzinome benutzt wird [130]. In Japan wird ein Regressionsgrading mit den Graden 0 bis 3 verwendet [61]: • Grad 0 (keine Veränderung): weder Nekrosen noch zelluläre oder strukturelle Veränderungen nachweisbar • Grad 1 (geringe Regrssion): – Grad 1a: Nekrose oder Verschwinden des Tumors in weniger als 1/3 der Läsion oder nur zelluläre oder strukturelle Veränderungen – Grad 1b: Nekrose oder Verschwinden des Tumors in weniger als 2/3 der Läsion, aber vitaler Tumor noch vorhanden • Grad 2 (mäßiggradige Regression): Nekrose oder Verschwinden des Tumors in mehr als 2/3 der Läsion, vitaler Tumor nicht vorhanden • Grad 3 (starke Regression): Gesamte Läsion nekrotisch und/oder durch Fibrose mit oder ohne granulomatöse Reaktion ersetzt, keine vitalen Tumorzellen. Nicht empfohlen wird das von einzelnen Autoren [8, 11] übernommene Regressionsgrading von Mandard et al. [83], das für Plattenepithelkarzinome des Ösophagus verwendet wird. S76 Unterschiedliche histologische Strukturen (%-Anteil) Bei uniform gebauten Tumoren wird bei der entsprechenden Struktur „98“ eingetragen, die Kästchen für die anderen Komponenten werden freigelassen. Das Vorkommen neuroendokriner Zellen in Adenokarzinomen scheint mit schlechterer Prognose verbunden zu sein [21]. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.51 S77 Invasion von Lymphgefäßen, Venen, nicht klassifizierbaren Gefäßen und Perineuralräumen Bei der Invasion vaskulärer Strukturen wird auch die Lokalisation berücksichtigt. Dabei ist „intramural“ als „nicht jenseits der Muscularis propria“ definiert, „extramural“ bezeichnet die Invasion der betreffenden Strukturen im Bereich des perikolischen bzw. perirektalen Gewebes. Vor allem der Befall extramuraler Venen ist ein ungünstiger prognostischer Faktor [119]. Dabei wird auch zwischen dünn- und dickwandigen Venen unterschieden. Die Diagnose von Lymphgefäßeinbrüchen muß restriktiv erfolgen. Tumorzellen in artefiziellen Gewebsspalten dürfen nicht als Lymphgefäßinvasion gewertet werden. Der Nachweis von Endothel um die Tumorzellen ist erforderlich [49]. Nach Möglichkeit soll zwischen Lymphgefäßen und Venen unterschieden werden. Vorhandensein von glatter Muskulatur und regelmäßig konzentrisch angeordneten elastischen Fasern in der Wand spricht für Venen [90]. Bei kleinen Gefäßen der Submukosa ohne Muskulatur kann es sich um postkapillare Venen oder Lymphgefäße handeln. In diesen Fällen wird der Block „Invasion von nicht klassifizierbaren Gefäßen“ ausgefüllt. Als Veneninvasion werden auch Tumorherde im Bindegewebe des Lymphabflussgebietes ohne histologisch erkennbare Residuen von Lymphknoten klassifiziert, die unregelmäßige Kontur aufweisen (vgl. S72) Neuerdings hat das AJCC eine Unterteilung von pT1 vorgeschlagen: • pT1a kein Nachweis von Lymphgefäß- oder Veneninvasion; • pT1b Lymphgefäß- oder Veneninvasion [18]. Vom AJCC [17, 18] wird auch die Erfassung einer Perineuralinvasion im pathohistologischen Gutachten empfohlen. Im TNM-Supplement [122] wurden hierfür die Kategorien Pn0 (keine Perineuralinvasion) und Pn1 (Perineuralinvasion) als fakultative Klassifikation vorgeschlagen. S78 Histologie des Tumorrandes Als „irregulär infiltrierend“ (schlecht begrenzt, tentakulär, diffus infiltrierend) ist der Tumorrand dann zu klassifizieren, wenn sich ein dissoziierendes Wachstum zwischen präexistentem Gewebe findet. Es erfolgt in der Regel in Form von einzeln liegenden kleinen Drüsen oder einzelnen kleinen soliden Zellgruppen bzw. Einzelzellen ohne Stromreaktion. Auch der Nachweis einer Perineuralinvasion erlaubt die Diagnose eines irregulär infiltrierenden Tumorrandes [17, 66]. Beim „expansiven Tumorrand“ (gut begrenzt, „pushing“) findet sich eine mehr oder minder scharfe Begrenzung zwischen Tumorgewebe und Normalgewebe. Letzteres wird nicht dissoziiert, sondern komprimiert oder verdrängt [64]. Wenn das Tumorrandgebiet unterschiedlich beschaffen ist, soll die Klassifikation nach dem überwiegenden Typ des Tumorrandes erfolgen. S79 Entzündliche Infiltration Bei der Beurteilung der peritumorösen Infiltration ist das Gebiet der tiefsten Tumorinvasion maßgeblich. Ausgeprägte peritumoröse Entzündung („1“) soll dann diagnostiziert werden, wenn sich eine mantelartige, nicht abszedierende entzündliche Infiltration findet. Es überwiegen Lymphozyten; aber auch Plasmazellen, neutrophile und eosinophile Granulozyten sowie Histiozyten können beigemengt sein [40, 64]. Eine ausgeprägte intratumoröse lymphoide Infiltration (TIL’s = tumorinfiltrierende Lymphozyten) erweckt den Verdacht auf medulläres Karzinom und HNPCC (s. S62/Anmerkung 6, S3 und S84), ist aber auch bei Nichtvorliegen dieser Veränderungen ein prognostisch günstiger Faktor [101]. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.52 S80 Peritumoröse Lymphozytenaggregate „Peritumoröse Lymphozytenaggregate“ [40] sind knötchenartige Lymphozytenansammlungen in der näheren Tumorumgebung. Ihr Vorkommen wird auch als „Crohn-ähnliche lymphoide Reaktion“ bezeichnet [42]. S81 Peritumoröse Fibrose (Desmoplasie) Bezüglich der prognostischen Bedeutung liegen kontroverse Publikationen vor (Literatur bei [18]). S82 Reaktive Veränderungen in perikolischen/perirektalen Lymphknoten Reaktive Veränderungen der Lymphknoten im Abflußgebiet kolorektaler Karzinome sind nicht selten [24]. Bei der follikulären Hyperplasie soll zwischen Fällen mit Vorkommen dieser Veränderungen in mehr als 50% der regionären Lymphknoten und solchen mit geringerem Auftreten unterschieden werden. Das Fehlen jeglicher reaktiver Veränderung scheint mit schlechterer Prognose einherzugehen [25]. S83 Prognosegruppen nach Sternberg et al. Die Prognosegruppen nach Sternberg et al. [113] beruhen auf einem Score-System. Dabei werden berücksichtigt: a. Veneninvasion: b. Invasionstiefe: c. Regionäre Lymphknoten: Nein = kein Punkt, Ja = 1 Punkt; Muscularis propria oder weniger tief = kein Punkt, jenseits Muscularis propria = 1 Punkt; ohne Metastasen = kein Punkt, Metastasen = 1 Punkt. Die Gesamtsumme der Punkte bestimmt die Prognosegruppe: 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte Prognosegruppe 1 Prognosegruppe 2 Prognosegruppe 3 Prognosegruppe 4 exzellente Prognose intermediär - gute Prognose intermediär - schlechte Prognose schlechte Prognose S84 Klassifikation nach Mikrosatellitenanalyse Aufgrund der Testung auf Mikrosatellitenstabilität wurde vorgeschlagen, drei Gruppen von kolorektalen Karzinomen zu unterscheiden [7, 62]: 1. Tumoren mit Mikrosatellitenstabilität (MSS ∼78%); 2. Tumoren mit geringer Mikrosatelliteninstabilität (MSI-L[ow] ∼10%); 3. Tumoren mit ausgeprägter Mikrosatelliteninstabilität (MSI-H[igh] ∼10%): hierbei zeigen bei Testung von 5 Referenzmarkern 2 oder mehr, bei Testung einer größeren Zahl von Markern ≥ 30-40% Instabilität. Karzinome im Rahmen eines HNPCC gehören durchwegs zur Gruppe MSI-H. Histopathologische Hinweise für ein MSI-H-Karzinom sind: 1. Medulläres Karzinom, 2. Muzinöses Adenokarzinom im proximalen Kolon (Flexura lienalis und oral hiervon), 3. Schlecht differenziertes Adenokarzinom im proximalen Kolon, 4. Karzinom mit ausgeprägter intratumoröser lymphoider Infiltration (s. S79) und/oder Crohn-ähnlicher lymphoider Reaktion (s. S85). O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.53 MSI-H-Karzinome verhalten sich (sowohl wenn sie sporadisch auftreten als auch bei HNPCC) prognostisch günstiger als die anderen molekularen Gruppen [36, 62, 67, 107, 129]. Die unabhängige prognostische Bedeutung des Mikrosatellitenstatus bedarf aber noch weiterer Untersuchungen. MSI-H-Karzinome zeigen aber eine höhere Tendenz zur Entwicklung multipler syn- und metachroner kolorektaler Karzinome und sprechen wahrscheinlich auch weniger auf Chemotherapie an [62]. Weitere Literatur bei [34]. S85 Adenomresiduen im Tumor Als Adenomresiduen gelten benigne Adenomanteile in unmittelbarem Anschluss an das infiltrative Karzinom. Vom Tumor durch normale Schleimhaut gesonderte Adenome werden als begleitende Veränderungen dokumentiert. S86 Chronische entzündliche Darmerkrankungen Bei Karzinomen auf dem Boden einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung soll auch dokumentiert werden, ob in den Resektionspräparaten im Anschluss an das Karzinom oder an anderen Stellen Dysplasien vorhanden sind und welchen Grad diese haben. Die Graduierung erfolgt nach den Vorschlägen einer internationalen Arbeitsgruppe [9]. S87 Begleitende Adenome Als flaches Adenom (flat adenoma) gelten Läsionen, bei denen die Schleimhaut entweder nicht oder maximal auf ihre doppelte Dicke verbreitert ist. Gelegentlich findet sich dabei auch eine seichte zentrale Eindellung (sog. depressed adenomas). Das Adenoma serratum zeigt bei schwacher Vergrößerung die typische sägezahnartige Stuktur hyperplastischer Polypen, jedoch findet sich in den oberen Kryptenabschnitten Epithel mit Dysplasien [63]. Für die Unterteilung in tubuläre, tubulovillöse und villöse Adenome gelten die Empfehlungen der WHO [65]: mindestens 80% tubulär strukturiert mindestens 80% villös strukturiert 20% oder mehr tubulär und 20% oder mehr villös strukturiert tubuläres Adenom, villöses Adenom tubulovillöses Adenom S88 Durchführung von Spezialuntersuchungen Die hier angeführten Spezialuntersuchungen sind bisher in ihrem klinischen Stellenwert noch nicht abgesichert. Möglicherweise ergeben sich in Zukunft hieraus Konsequenzen für die Therapiewahl und für die Schätzung der Prognose. Zur Klärung dieser Frage sollen Patienten, bei denen solche Untersuchungen vorgenommen wurden, identifizierbar sein. Als sonstige morphometrische Untersuchungen werden Messungen der Kernflächen oder der longitudinalen Kerndurchmesser dokumentiert. Molekulare Marker, die im Tumorgewebe bestimmt werden, schließen ein 18q/DCC, k-ras-Mutationen, Mikrosatelliteninstabilität (MSI) (s. S77), Thymidylat-Synthase (TS), p53, p27, nm23, Bcl-2 u.a. (Literatur bei [4, 10, 18, 57, 68, 85, 100, 115, 119, 128].) O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.54 S89 Histologische Befunde an den Resektionsrändern Von der Untersuchung des oralen oder aboralen Resektionsrandes sowie der Resektionsränder an Nachbarorganen kann bei großer Entfernung vom Tumor (mehr als 5 cm am frischen, nicht ausgespannten Resektat) abgesehen werden, sofern nicht ein Tumor von hohem Malignitätsgrad (G3, 4) oder mit ausgedehnter Lymphgefäß- oder Veneninvasion vorliegt [22]. Von besonderer Bedeutung ist die Untersuchung der zirkumferentiellen (lateralen, radialen, tiefen) Resektionslinien am Mesorektum oder Mesokolon [30, 70, 111, 132]. Bei der Untersuchung der Resektionsränder sind sowohl kontinuierliche Ausläufer des Primärtumors als auch Lymphknoten und diskontinuierliche Tumorherde im perirektalen bzw. perikolischen Bindegewebe (sog. Satelliten) zu erfassen. Die entsprechenden Befunde sollten dokumentiert werden. Tumorzellen in Lymph- und Blutgefäßen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie Kontakt mit dem Endothel oder Invasion der Gefäßwand zeigen; andernfalls werden sie als in Lymphe oder Blut frei zirkulierende Tumorzellen nicht erfasst [131]. Befall der viszeralen Serosa darf nicht als Befall der zirkumferentiellen Resektionslinien angesehen werden, Serosapenetration wird bei der R-Klassifikation nicht berücksichtigt. Für die Untersuchung empfiehlt sich die Markierung der Resektionsflächen durch Tipp-Ex® oder Tusche. Dies gewährleistet eine sichere Identifizierung der tatsächlichen Resektionslinien in den histologischen Schnitten. Bei Stapleranastomosen ist der histologische Befund an der Staplermanschette miteinzubeziehen. Bei Polypektomien und lokalen Exzisionen entspricht die Abtragungsfläche in der Darmwand dem lateralen Resektionsrand. Bis vor kurzem wurde bei der histologischen Beurteilung von Resektionsrändern lediglich Tumor direkt an der Resektionslinie als positiv angesehen („tumor transsected“) [30]. Vor allem von Quirke und im Vereinigten Königreich [102, 103, 104] wird auch dann von Tumorbefall gesprochen, wenn Tumor 1 mm oder weniger von der Resektionslinie entfernt angetroffen wird. Dieses Vorgehen befürwortet neuerdings auch das AJCC [18]. Nach den Regeln der UICC [122] gilt jedoch nach wie vor, tumorbefallene Resektionsränder nur dann zu diagnostizieren, wenn Tumor direkt an der Resektionslinie zu sehen ist. Jedoch sollen Fälle mit Tumor 1 mm oder weniger von der Resektionslinie identifiziert und mit „Nahe“ verschlüsselt werden. S90 Zytologische Untersuchung der zirkumferentiellen Resektionsflächen Durch zytologische Untersuchung von Abstrichen von den zirkumferentiellen Resektionsflächen (s. S89) am frischen Tumorresektionspräparat können bisweilen positive Befunde erhoben werden, ohne dass sich bei der histologischen Untersuchung Tumor am Resektionsrand nachweisen lässt. Derartige Befunde sind als R1 zu klassifizieren. S91 Zusätzliche Angaben bei radikaler Entfernung von Rektumkarzinomen Zur Beurteilung der Qualität des chirurgischen Vorgehens bei radikaler Entfernung von Rektumkarzinomen sind vom Pathologen spezielle Angaben zur Entfernung des Mesorektums erforderlich [50, 51, 70, 103]. Dabei ist zum Ausmaß der Mesorektumentfernung und ihrer Qualität Stellung zu nehmen. Bei Tumoren des mittleren und unteren Rektumdrittels ist die totale mesorektale Exzision (TME), d.h. die Entfernung des Mesorektums bis zu Beckenboden indiziert. Bei Karzinomen des oberen Rektumdrittels genügt die Entfernung des Mesorektums bis zu einer horizontalen Ebene, die bei Messung in situ 5 cm, bei Messung am frischen nicht ausgespannten Resektat 3 cm unterhalb des distalen Tumorrandes liegt [50, 111]: sog. partielle Mesorektumexzision (PME). Die Qualitätsbeurteilung der mesorektalen Exzision schließt ein: O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.55 1. Beurteilung der Oberflächenbeschaffenheit des Resektates bei TME und PME: bei hoher Qualität des chirurgischen Eingriffs ist die Oberfläche glatt und intakt (mit lipomähnlichem Aussehen), ohne Defekte und ohne Einrisse der Grenzlamelle (sog. mesorektale, viszerale oder viszerale pelvine Faszie). 2. Bei PME ist zusätzlich festzustellen, dass die distale Resektionfläche kein sog. Coning zeigt. Als solches wird eine nicht horizontal gelegene Ebene der distalen Resektionfläche verstanden, bei der die Distanz zwischen der Ebene des distalen Tumorrandes und der Resektionsfläche in den inneren Schichten (muskuläre Rektumwand) größer ist als in den äußeren Lagen des Präparates (peripheres Mesorektum) (Abb. 17.3). Abbildung 17.3: Entfernung des Mesorektums bei Karzinomen des oberen Rektumdrittels. Die punktierten Linien entsprechen dem Coning, das zu vermeiden ist (Aus Hermanek [50]). Im Falle eines solchen Conings wird das Mesorektum peripher nicht ausreichend entfernt, dabei ist das Risiko für lokoregionäre Rezidive erhöht. Für die Beurteilung der mesorektalen Exzision wurde von Sterk et al. [112] eine postoperative Farbdarstellung des Mesorektums angegeben. Hierbei wird am frischen Resektat die A. rectalis superior freipräpariert und inzidiert, sodann nach Einführung einer Knopfkanüle 10ml eines Gemisches von 1 Teil Tusche (Rotring Zeichentusche R 591417) und 10 Teilen eines Plasmaexpanders (HAES. steril 6%, Fa. Fresenius) injiziert. Auch Methylenblaulösung kann dazu verwendet werden [73, 74]. Die Beurteilung des Präparates erfolgt nach folgendem Schema: Klasse 1: Kein Farbaustritt während und nach der Injektion: komplette Mesorektumsexzision, Klasse 2: Punktförmige(r) Farbaustritt(e) während und nach der Injektion oft makroskopisch nicht eindeutig erkennbare kleine Einrisse des Mesorektums, Klasse 3: Flächenhafter Farbaustritt: makroskopisch unvollständige Mesorektumexzision. Zur Beurteilung der Qualität der Chirurgie wurde für die CLASSICC-Studie des britischen Medical Research Councils eine Unterteilung in 3 Stufen angegeben [103]: • Qualitätsgrad 1 („poor“): Mesorektum irregulär, mit Defekten bis 1 cm2 oder Inzision bis zur Muscularis propria; unregelmäßiger zirkumferentieller Resektionsrand mit geringer Menge von Mesorektum und wenig Sicherheitsabstand an Vorderseite; • Qualitätsgrad 2 („suboptimal“): mäßige Menge des Mesorektums mit einiger Unregelmäßigkeit; mäßiges distales Coning kann vorhanden sein. • Qualitätsgrad 3 („optimal“): gute Menge des Mesorektums, glatte Oberfläche, guter Sicherheitsabstand an der Vorderseite, keine Defekte im Mesorektum. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.56 Eine ähnliche Graduierung, allerdings mit unterschiedlicher Zahlenbezeichnung erfolgt auch in der M.E.R.C.U.R.Y-Studie [82]: • Grad 1 („good“ ): Intaktes Mesorektum mit nur geringen Unregelmäßigkeiten der glatten Mesorektumoberfläche, kein Defekt größer als 5 mm. Kein Coning. • Grad 2 („moderate“): Mäßige Menge von Mesorektum mit Unregelmäßigkeiten an der Mesorektumoberfläche. Mäßiges Coning. Muscularis propria nicht sichtbar (außer am Ansatz der Levatormuskulatur). • Grad 3 („poor“): Wenig Mesorektum mit Defekten bis zur Muscularis propria. In der M.E.R.C.U.R.Y.-Studie wird bei abdomino-perienaler Rektumextirpation zusätzlich auch die Qualität der Chirurgie im Bereich der Levatormuskulatur (wo kein Mesorektum vorhanden ist) beurteilt u.zw. in 3 Kategorien: • Substandard: Teile der Muscularis propria fehlend oder Eröffnung des Darmes oder des Tumors; • Standard: Muscularis propria erhalten, keine Eröffnung von Darm oder Tumor, keine Levatoranteile entfernt; • erhöhte Radikalität: Levatormuskulatur mitreseziert, keine Eröffnung von Darm oder Tumor. S92 Minimale Sicherheitsabstände Bei makroskopischer Messung ist vor allem für den oralen und aboralen Resektionsrand, aber auch für den Resektionsrand an Nachbarorganen die Angabe der Messbedingungen unerlässlich [47]. Bezüglich der Notwendigkeit der histologischen Messung s. S89. Bei der Messung des aboralen Sicherheitsabstandes im Rektum ist die Durchtrennungslinie der sog. eigentlichen Rektumwand, d. h. Mukosa, Submukosa und M. propria maßgeblich. Hiervon zu trennen ist die Durchtrennung im Mesorekturm (s. S91, Abb. 17.3). Auch bei Messung der Sicherheitsabstände werden sowohl kontinuierliche Ausläufer des Primärtumors als auch Satelliten und Lymphknotenmetastasen berücksichtigt. Tumorzellen in Lymph-und Blutgefäßen werden nur dann miterfasst, wenn sie Kontakt mit dem Endothel oder Invasion der Gefäßwand zeigen (vgl. auch S89). S93 Risikogruppen bei R0-resezierten Kolonkarzinomen im Stadium II Innerhalb der durch radikale Tumorresektion kurativ (R0) behandelten Patienten mit Kolonkarzinom des Stadiums II kann nach Untersuchungen von Merkel et al [86] zwischen einer Low-risk- und einer High-risk-Gruppe unterschieden werden Als High-risk-Gruppe gelten: 1. Patienten mit dringlicher Operation oder Operation im Notfall (Operation innerhalb 48 Stunden nach Aufnahme) 2. Elektiv operierte Patienten mit Tumor im linken Kolon (Sigma und Colon descendens) und histologisch bestimmter Infiltration jenseits der Muscularis propria mehr als 15 mm. Low- und High-risk-Gruppen unterscheiden sich im Erlanger Krankengut hinsichtlich der Rate der im Follow-up auftretenden Fernmetastasen (11% vs. 30%) und im krebsbezogenen 5 Jahres-Uberleben (94% vs. 78%). O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.57 S94 Risikogruppen nach Köhne et al. 2002 Bei palliativer 5-FU-basierter Chemotherapie im Stadium IV konnten Köhne et al. [75] durch multivariate Analyse von 3825 Patienten (2549 Patienten zur Erstellung, 1276 Patienten zur Validierung) drei Risikogruppen mit unterschiedlichen medianen Uberlebenszeiten abgrenzen. RisikoDefinition Mediane Uberlebensgruppe ECOG Zahl der Fernalkalische Leukozeit in Monaten metastasenloPhosphatase zyten PrimärValidierungskalisationen U/l 109 /l daten daten Low risk 0/1 1 - - Intermediate risk 0/1 oder >1 >1 < 300 - 1 - < 10 High risk 0/1 oder >1 oder >1 >1 > 300 - >1 - - - - > 10 15 14,7 10,7 10,5 6.1 6,4 S95 Japanische „Curability“-Klassifikation In Japan [61] wird nach Entfernung kolorektaler Karzinome eine sog. „Curability-Klassifikation“ vorgenommen, die zusätzlich zur R-Klassifikation noch andere Parameter berücksichtigt und für chirurgische und endoskopische Tumorentfernung unterschiedlich definiert ist. Alle R1- und R2-Resektionen werden als Curability C (Cur C) klassifiziert. Innerhalb der R0-Resektionen wird zwischen Curability A und B (Cur A und Cur B) unterschieden. Einordnung in Cur A erfordert: 1. R0, 2. Fehlen von Fernmetastasen im Sinne der japanischen Definition (d.h. ausgenommen Metastasen in nichtregionären abdominalen Lymphknoten) und 3. D-Kategorie (s. S42) muss gleich oder größer sein als japanische Lymphknotenkategorie (D>n). Zum Beispiel ist bei n0 D0 ausreichend, bei n1 zumindest D1, bei n2 zumindest D2 notwendig etc. Alle anderen R0-Resektionen werden als Cur B klassifiziert. Japanische pathologische Lymphknotenklassifiaktion: • n0: keine Lymphknotenmetastasen, • n1: Metastasen in Lymphknotengruppe 1, • n2: Metastasen in Lymphknotengruppe 2, • n3: Metastasen in Lymphknotengruppe 3, • n4: Metastasen in Lymphknotengruppe 4. Definition der „Lymphknotengruppen“ siehe S42. O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.58 Schema zur TNM/pTNM-Klassifikation Angaben zu den durch einen seitlichen Balken gekennzeichneten Zeilen beziehen sich auf fakultative Ramifikationen Primärtumor Primärtumor kann nicht beurteilt werden Kein Anhalt für Primärtumor Infiltration der Submukosa Infiltration der Muscularis propria Infiltration von Subserosa bzw. perirektalem/periproktischem Gewebe ≤ 1 mm > 1 - 5 mm > 5 - 15 mm > 15 mm Infiltration von Nachbarorganen oder Perforation des viszeralen Peritoneums Infiltration von Nachbarorganen, aber keine Perforation des viszeralen Peritoneums Befall des viszeralen Peritoneums TNM pTNM TX T0 T1 T2 T3 T3a T3b T3c T3d T4 pTX pT0 pT1 pT2 pT3 pT3a pT3b pT3c pT3d pT4 T4a pT4a T4b pT4b NX N0 pNX pN0 N1 N2 pN1 pN2 MX M0 M1cy+ M1 pMX pM0 pM1 Regionäre Lymphknoten Regionäre Lymphknoten können nicht beurteilt werden Keine regionären Lymphknotenmetastasen Regionäre Lymphknotenmetastasen 1-3 >3 Fernmetastasen Das Vorliegen von Fernmetastasen kann nicht beurteilt werden Keine Fernmetastasen Lediglich positiver Befund in Peritonealzytologie Fernmetastasen vorhanden O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. AUFL . GEPD 17. KOLOREKTALES KARZINOM C17.59 Stadiengruppierung Stadiengruppierung nach 5. Aufl. TNM M0 / Gesamt-M0 (p)T (p)N0 1 (p)N1 I 2 3 M1 / Gesamt-M1 (p)N2 III IV II 4 Stadiengruppierung nach 6. Aufl. TNM Unterteilung des Stadiums II: wenn (p)T3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wenn (p)T4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterteilung des Stadiums II: wenn (p)N1 (p)T1,2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wenn (p)N1 (p)T3,4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wenn (p)N2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterteilung des Stadiums III nach Merkel et al p(T) (p)N1 (p)N2 1,2 St. IIIA St. IIIB 3,4 St. IIIB St. IIIC St. IIA St. IIB St. IIIA St. IIIB St. IIIC Erfordernisse für pTNM: pT: Histologische Untersuchung des durch limitierte oder radikale Resektion entfernten Primärtumors ohne makroskopisch erkennbaren Tumor an den zirkumferentiellen (tiefen, lateralen), oralen und aboralen Resektionsrändern oder histologische Untersuchung des durch endoskopische Polypektomie oder lokale Exzision entfernten Primärtumors mit histologisch tumorfreien Resektionsrändern oder mikroskopische Bestätigung einer Perforation der viszeralen Serosa (pT4b) 1 oder mikroskopische Bestätigung der Infiltration benachbarter Organe oder Strukturen (pT4a). pN 0: Histologische Untersuchung von üblicherweise 12 oder mehr regionären Lymphknoten2 . pN 1: Histologische Bestätigung von Metastasen in nicht mehr als 3 regionären Lymphknoten bei histologischer Untersuchung von üblicherweise 12 oder mehr regionären Lymphknoten. pN 2: Histologische Bestätigung von Metastasen in mehr als 3 regionären Lymphknoten. pM 1: Mikroskopischer (histologischer oder zytologischer) Nachweis von Fernmetastasen. 1 Die mikroskopische Bestätigung einer Perforation des viszeralen Peritoneums durch Tumorgewebe kann durch Untersuchung von Biopsien oder durch Abstrichzytologie von der Serosa über dem Tumor erfolgen. 2 Wenn weniger als 12, aber mindestens ein regionärer Lymphknoten untersucht werden und diese(r) tumorfrei ist/sind,ist dem Befund pN0 in Klammern die Zahl befallener und untersuchter Lymphknoten zuzusetzen, um die Verlässlichkeit der pN-Klassifikation anzuzeigen, z.B. pN0(0/4) O RGANSPEZIFISCHE T UMORDOKUMENTATION 3. 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