Cholesteatom-Operation Therapie der chronischen Otitis media (epitympanalis) Ein Cholesteatom wird auch als Knocheneiterung bezeichnet. Sie wird als eine Unterform der chronischen Mittelohrentzündung angesehen (veraltete Bezeichnung: Otitis media epitympanalis). Der Verdacht auf ein Cholesteatom ergibt sich durch den Ohrbefund, den der HNO-Arzt mit dem Mikroskop erhebt. Oft leiden die betroffenen Patienten unter Ohrenlaufen, wobei das Sekret aus dem Ohr nicht selten unangenehm riecht (sogenannte „fötide Otorrhoe“). Cholesteatoma sind immer operationspflichtig Bei einem Cholesteatom kommt es durch Entzündungsvorgänge zu einem Abbau des Knochens im Mittelohr. Dies kann potentiell schwerwiegende Komplikationen haben, beispielsweise Hörverschlechterung, Taubheit, Schwindel, Gesichtsnervenlähmung oder auch Schädigung an Hirnhaut und Gehirn. Aus diesem Grund sind Cholesteatome immer operationspflichtig. Bei einem Cholesteatom handelt es sich nur selten um Notfallereignisse, so dass der Eingriff in der Regel in Ruhe geplant werden kann. Bei einem Cholesteatom muss der Zugang zum Ohr über einen Schnitt hinter der Ohrmuschel erfolgen. Anschließend erfolgt die Entfernung sämtlichen vom Cholesteatom infiltrierten beziehungsweise zerstörten Gewebes. Hiernach erfolgt die Rekonstruktion der zerstörten Bereiche (Tympanoplastik). Zerstörung des Trommelfells und der Gehörknöchelchenkette Ist durch das Cholesteatom das Trommelfell zerstört worden, so erfolgt gleichzeitig eine Trommelfelloperation. Für die Rekonstruktion wird in der Regel auch Knorpel (aus der Ohrmuschel) und Knorpelhaut zurückgegriffen. Das Cholesteatom kann auch die Gehörknöchelchen zerstören. Je nachdem, wie viel von der Gehörknöchelchenkette noch intakt ist, können unterschiedliche Prothesen zum Einsatz kommen, die die Gehörknöchelchenkette teilweise oder vollständig ersetzen. Über die Prothese ist anschließend wieder die Weiterleitung des Schalls möglich, so dass das Hören verbessert wird. Mittelohrprothesen und Hörverbesserung Moderne Mittelohr-Prothesen sind aus Titan, äußerst leicht und nur wenige Millimeter groß. Diese filgranen Titanprothesen werden vom Körper sehr gut toleriert. Eine Vielzahl von MittelohrProthesen sind an unserer Klinik selbst entwickelt worden und werden mittlerweile als Standardversorgung weltweit an HNO-Kliniken im Rahmen von Mittelohr-Operationen eingesetzt. Einige Prothesen können durch kleine Titanclips an den Resten der Gehörknöchelchenkette fixiert werden; andere müssen mit Knorpel stabilisiert werden und halten zunächst nur durch die Fixation von Wassermolekülen. Die eingesetzte und gut funktionierende Mittelohrprothese ist jedoch keine Garantie dafür, dass die Hörleistung hiernach wieder 100% beträgt. Vielmehr bestimmen auch weitere (und durch den Ohr- Chirurgen und HNO-Arzt oft wenig beeinflussbare) Faktoren das Hören nach der Operation. In der Regel muss der Verband im Ohr (die Ohr-Tamponade) für drei Wochen nach der Operation belassen werden. Bei der Entlassung aus der Klinik wird für die Patienten ein Wiedervorstellungstermin in unserer Ohrsprechstunde festgelegt, zu welchem die Tamponade entfernt wird und ein erster Hörtest erfolgt. Wichtig für den Patienten ist zu wissen, dass ein Cholesteatom wiederkommen kann. Daher sollten Patienten in den Jahren nach einer Cholesteatom- Operation in regelmäßiger HNO-Nachsorge sein. Second Look Operationen Manchmal kann im Rahmen einer Operation die Entfernung eines Cholesteatoms auch mit mikroskopischer Kontrolle nicht 100%ig garantiert werden. Dann kann es notwendig sein, in einer zweiten Operation (sogenannte Second Look - Operation) nach zirka sechs Monaten noch einmal im Rahmen einer Operation das Ohr zu öffnen, um sicherzustellen, dass es zu keinem erneuten Cholesteatom-Wachstum gekommen ist.