Tierseuchen- bekämpfung Rind, Schwein

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04.02.2015
Tierseuchenbekämpfung
Rind, Schwein
Hygiea …Göttin der
Gesundheit
Tiergesundheitsmanagement
Planung und Durchführung von betrieblichen und
überbetrieblichen Grundsatzentscheidungen sowie deren
Durchsetzung und Kontrolle mit dem Ziel, einen
möglichst hohen, eindeutig definierten und damit
zertifizierbaren Tiergesundheits- und Hygienestatus zu
erreichen und zu erhalten.
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Maßnahmen des modernen
Tiergesundheitsmanagements
• Entwicklung eines „Tiergesundheitsbewußtseins“
• Reduzierung von Tierumsetzungen durch Dritte (Direktbezug unter
Mitteilung von Informationen vom Lieferer an den Empfänger zur
Tiergesundheit)
• Preisgestaltung nach Tiergesundheit
• Trennung von Altersgruppen auf verschiedene Standorte
• Informationsaustausch und Anpassung der Präventions-maßnahmen
(Schlachtbefunde, zootechnische Eingriffe) entlang der
Produktionskette (Schlachtbefunde, Salmonellenergebnisse etc.)
Zeichen der Gesundheit:
Guter Allgemeinzustand mit physiologischen, artspezifischen
Parametern für alle Organfunktionen
Rege Anteilnahme an der Umwelt
Ungestörtes Verhalten zu Artgenossen
Realisierung bestimmter Leistungen (Fortpflanzung)
Tier
Umwelt
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Gesundheit ist das Vermögen des
Organismus sich an wechselnde
Umweltverhältnisse anzupassen.
Veränderungen am Tier
Anpassung der
Umwelt
(Hochleistungstier)
Störungen der Umwelt
Ausgleich durch das Tier
-Herstellung der Gesundheit
-Sicherung des Gleichgewich-tes
(Parasitosen)
-Chronische Krankheiten
Tierseuchenbekämpfung
Epizootiologie
Gegenstand:
übertragbare Krankheiten und
Massenerscheinungen die auf
Tierpopulationen einwirken
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• Endemie – regelmäßige Vorkommen einer Krankheit (für Mensch
und Tier pathogen) in einem bestimmten Gebiet.
• Enzootie – gleichbedeutend wie Endemie, jedoch nur auf
Tierkrankheiten bezogen
• Epidemie – sich von einem Herd flächenhaft ausbreitende
Krankheit, die weit häufiger als „normal“ auftritt.
• Epizoodemie – gleichbedeutend wie Epidemie, jedoch nur auf
Tierkrankheiten bezogen
• Pandemie – Epidemien (Epizootien), die die Population in
besonders großen Gebieten befallen (Erdteile oder mehrere
Erdteile), z.B. Grippevirus).
• Zoonose – Tierkrankheit, die auf den Menschen übertragbar ist
Vorgehen:
• Messung der Häufigkeit einer Erkrankung
• Erfassung der Verteilung der Fälle
 Differenziertheit der Häufung
 lokale Aspekte
 Zeitliche Aspekte
 Tierart, Rassen
 Altersgruppen
 Haltungstechnologien
• Untersuchung aller Faktoren, die möglicherweise die
Häufung und das Muster der Verteilung beeinflussen.
• Beurteilung der Zusammenhänge zw. Faktoren und
Verteilungsmuster, um daran Empfehlungen für
Prophylaxe und Bekämpfung abzuleiten
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• Diagnose der Krankheit
• Beschreibung der Verbreitung und ihrer
Dynamik in der Population
• Ermittlung der Leistungsbeeinträchtigung
• Ermittlung der sozio-ökonomischen
Bedeutung
Seuchenprophylaxe
• Tierzukauf und Tiertransporte minimieren
Dokumentation des Tierbestandes
• Einschränkung / Unterbindung des Personenverkehrs
• Einschränkung / Unterbindung des Fahrzeugverkehrs
• Stallungen vor unbefugten Zutritt sichern
SCHWARZ – WEISS – PRINZIP
Zaun
• Desinfektion von Maschinen, Geräten u. Fahrzeugen
(Wirkung nur bei Sauberkeit!)
• Transporte von Milch, Futtermittel etc. kontrollieren
• Funktionstüchtige Desinfektionswannen (neben Desinfektion
auch gewisser Reinigungseffekt)
• Tierbeobachtung – Meldepflicht bei Symptomen! (Tierleistung,
Krankheitssymptome)
• Stallbelegungsverfahren!
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Praevalenz (P)
Häufigkeit in der Population
=
n kranker Tiere zum Beobachtungszeitraum
n kranker Tiere zum Beobachtungszeitraum
Inzidenz (I)
Auftreten einer Erkrankung
in der Population
=
n auftretende Fälle im Zeitraum
Summe der Risiko Tier-Jahre
n erkranke Tiere
Morbidität (Mb) =
n empfängliche Tiere
n gestorbene Tiere
Mortalität (M) =
n klinisch erkrankte Tiere
Bestandsmortalität (MB) =
n gestorbene Tiere
n empfängliche u. der Infektion ausgesetzte Tiere
n gestorbene Tiere
Gesamtmortalität (MG) =
n empfängliche Tiere der Population
Schutzsysteme für
Tierproduktionsbetriebe
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Vorgaben für den erweiterten und engeren Produktionsbereich
Erweiterter Produktionsbereich
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Freihalten von Tierseuchen (Strategie u.
Taktik)
Verbot des Ausbringens von
Abprodukten aus anderen Betrieben
bzw. von menschlicher Herkunft auf
Futterflächen
Verbot von Campingplätzen
Meiden von Überschwemmungsgebieten
zur Grünfuttergewinnung
Weideverbot für andere Klauentiere
Natürliche Begrenzungen zw.
Weidegebieten
Verbot des öffentlichen Personen- u.
Fahrzeugverkehrs
Keine TBA‘s u. kommunale
Abwasserkläranlagen
Möglichst keine Passage von
Verkehrswegen
Engerer Produktionsbereich
• Keine Wohnsiedlung und
Gesellschaftsbauten
• Keine Tierhaltung außerhalb der
eigentlichen Tierproduktion
• Keine öffentlichen Straßen und Wege
• Keine Ackerflächen auf die
Abprodukte anderer Tierproduktionsbetriebe ausgebracht werden
• Keine kommunalen Abwasserkläranlagen
• Keine Mülldeponie
Staatliche Tierseuchenbekämpfung
Gesetzliche Grundlagen:
Tierseuchengesetz 28.03.1980: regelt Bekämpfung von
Seuchen
Definition „Haustiere“: vom Menschen gehaltene Tiere incl.
Bienen, aber keine Fische
Abwehr von Tierseuchen
Bekämpfung v. T.-seuchen
nach außen wirksam
nach innen wirksam
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsordnungen gegen
Gefahren, für Abwendung
Handel
Haltung
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Tierseuchenbekämpfung
=
Maßnahme von Staat und Tierhalter
Primär muss Tierhalter aktiv sein.
Freisein von Tierseuchen
=
Voraussetzung für Tierhandel
Das Tierseuchengesetz (TierSG) = Grundlage für die
staatliche Bekämpfung von Seuchen, die bei Haustieren
oder Süßwasserfischen oder bei anderen Tieren
auftreten und auf Haustiere oder Süßwasserfische
übertragen werden können
…dient sowohl der Vorbeuge gegen eine Seucheneinschleppung als auch der Tilgung entstandener Seuchenherde.
TierSG enthält Vorschriften für die Durch- und Ausfuhr
von Tieren u. tierischen Erzeugnissen, Rohstoffen u.a.
zur Abwehr der Einschleppung von Tierseuchen aus dem
Ausland. Es enthält Maßnahmen zur Bekämpfung von
Tierseuchen im Inland
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Anzeigepflicht ist die wichtigste Vorschrift im TierSG!
Staatliche Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände
setzen dort ein, wo der Besitzer allein seinen Bestand
vor Verlusten nicht schützen kann.
Staatl. Maßnahmen sind nur dann notwendig, wenn die
Seuche eine volkswirtschaftliche Bedeutung hat und die
menschliche Gesundheit gefährdet.
Anzeigepflicht soll bewirken, dass Seuchenausbrüche
frühzeitig erkannt und getilgt werden können, bevor die
Seuche weiterverbreitet wird.
Anzeigepflichtig ist nicht nur der Ausbruch, sondern
bereits der Seuchenverdacht.
Anzeigepflicht - Meldepflicht
Anzeigepflicht ist Maßnahme der staatlichen
Tierseuchenbekämpfung. Sie hat oberste Priorität!
Verstoß dagegen = Straftat!
Anzeigepflicht kann auf andere Seuchen erweitert,
für einzelne evtl. gestrichen werden.
Personenkreis, der zur Anzeige verpflichtet ist:
-Tierbesitzer
-Tierarzt
-Pflege- und Begleitpersonal
-Besitzer von Pensionsbetrieben
-Leiter von Untersuchungsstellen
-Alle Personen, die mit Tieren und Beständen zu
tun haben
Anzeige an die zuständige Behörde!
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Anzeigepflichtige Tierseuchen
(Anzahl der Betriebe)
Krankheit
1988
1998
Aujeszkysche Krankheit
1475
15
Brucellose der Rinder
25
2
Leukose der Rinder
90
74
Maul- und Klauenseuche
4
0
Salmonellose
459
219
Schweinepest
3
11
1521
32
16
5
Tollwut
Tuberkulose der Rinder
Anzeigepflicht - Meldepflicht
Meldepflicht besteht bei Tierseuchen, die noch
nicht staatlich bekämpft werden.
Bedeutung ist groß, erfordert öffentliches
Interesse.
evtl. Ableitung von Gegenmaßnahmen!
Personenkreis, der zur Meldepflicht verpflichtet ist:
-Tierbesitzer
-Tierarzt
-Pflege- und Begleitpersonal
-Besitzer von Pensionsbetrieben
-Leiter von Untersuchungsstellen
-Alle Personen, die mit Tieren und Beständen zu
tun haben
Meldung an die zuständige Behörde!
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Meldung muss enthalten:
-Krankheit
-Tierart
-Betroffenen Bestände
Ziel:
Überblick über das Vorkommen und die Häufigkeit
von Tierseuchen
evtl. Ableitung von Schutzmaßnahmen
Entschädigung für Verluste durch
Tierseuchen:
Geregelt durch Tierseuchengesetz
Entschädigung durch Bundesländer bestimmt
z.B. Abwicklung über Tierseuchenkasse
Tierseuchenkasse ist rechtliches Sondervermögen des
Landes
Beitragspflicht vom Tierhalter
Entschädigung ist
möglich
Beitragshöhe wird nach Tierseuchenumlage je Haustier
berechnet.
Entschädigung von TSK festgelegt: 50 % von TSK
50% vom Land
TSK arbeitet mithilfe eines Beirates!
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Notwendige Veränderungen in der
Produktionsstruktur und im Management
• Schaffung spezialisierter Betriebe, die vertikal in Größe und
Produktionsorganisation präzise aufeinander abgestimmt sind
• Einführung von Informationssystemen entlang der Produktionskette
mit standardisierter Datenerfassung und –auswertung sowie
zentraler Datenbank
• Einführung von Qualitätssicherungssystemen beginnend beim
Schweinehalter bis zum Handel
• Einführung von Zertifikationssystemen auch im Stall sowie in vorund nachgelagerten Bereichen
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