Tierseuchen Tierseuchenbekämpfung Georg Hader Staatl. geprüfter Desinfektor Grundlage der Seuchenbekämpfung Das Tierseuchengesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Seuchen, die bei Haustieren oder Süßwasserfischen oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere oder Süßwasserfische übertragen werden können. Haustiere im Sinne des Tierseuchengesetzes sind von Menschen gehaltene Tiere einschließlich der Bienen, jedoch ausschließlich der Fische. Die Maßnahmen der Seuchenbekämpfung Die Maßnahmen dienen sowohl der Vorbeuge gegen eine Seucheneinschleppung als auch der Tilgung entstandener Seuchenherde. Das Tierseuchengesetz enthält Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen, Rohstoffen u. a. zur Abwehr der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland. Außerdem enthält es Vorschriften für die Bekämpfung der Tierseuchen im Inland. Die Maßnahmen zur Abwehr der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland sowie zur Vorbeuge und Tilgung der Seuchen im Inland ergänzen sich. Für den Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen ist die Mitarbeit der Tierbesitzer, der Landwirte und Züchter und ihrer Organisationen Voraussetzung . Tierseuchenbekämpfung und Tierzucht Im innerstaatlichen und internationalen Handelsverkehr ist das Freisein von Seuchen Vorbedingung für die Freizügigkeit der Tiertransporte. Die Tierseuchenbekämpfung ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Staates und der Tierhalter, sowohl zum eigenen Schutz als auch zur planvollen Entwicklung des internationalen Tierverkehrs. Ohne weitsichtige Maßnahmen für die Gesundheit der Tierbestände ist keine Leistungszucht möglich. Anzeigepflicht Eine der wichtigsten Vorschriften im Tierseuchengesetz ist die Anzeigepflicht. • Welche Seuchen sind anzeigepflichtig? Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes vom 15. Februar l991 (BGBl. I S. 461), mit dem § 10 des Tierseuchengesetzes geändert worden ist, wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, die bisher im Gesetz sowie in mehreren Verordnungen zur Bekämpfung einzelner Tierseuchen genannten anzeigepflichtigen Seuchen in einer einzigen Rechtsverordnung zu bestimmen. • Die anzeigepflichtigen Seuchen umfassen auch solche Tierseuchen, die in der Bundesrepublik Deutschland noch nie oder seit langer Zeit nicht mehr vorgekommen sind. Dies ist u. a. aus Gründen der Übernahme des EWG-Rechtes und wegen bilateraler Abkommen erforderlich. • Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die Anzeigepflicht auch für weitere Seuchen einzuführen oder für einzelne Seuchen wieder aufzuheben. Warum sind nicht alle Tierseuchen anzeigepflichtig? • Die staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände setzen dort ein wo der einzelne Besitzer allein seinen Bestand vor Verlusten nicht schützen kann. Staatliche Maßnahmen sind jedoch nur dann notwendig, wenn die Seuche eine volkswirtschaftliche Bedeutung hat oder die menschliche Gesundheit gefährdet. Die Anzeigepflicht für die in der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen genannten Seuchen soll bewirken, dass Seuchenausbrüche frühzeitig erkannt und getilgt werden können, bevor die Seuche weiterverbreitet wird. Was ist anzeigepflichtig? • Anzeigepflichtig ist nicht nur der Ausbruch (d. h. die amtliche Feststellung) einer Seuche, sondern bereits der Seuchenverdacht. • Seuchen können in ihrem Erscheinungsbild so verschieden auftreten, dass bereits jeder Seuchenverdacht umgehend untersucht und abgeklärt werden muss. • Es liegt im eigenen Interesse des Tierbesitzers, so bald wie möglich über die seuchenverdächtigen Erscheinungen Klarheit zu bekommen. Seuchenerreger werden schon von der Ansteckung bis zum Auftreten der Erkrankung (Inkubationsstadium) ausgeschieden. Um größere Verluste zu vermeiden, ist die Seuche frühzeitig zu bekämpfen. Wer ist zur Seuchenmeldung verpflichtet? • Gemäß § 9 des Tierseuchengesetzes sind zur Anzeige verpflichtet: – der Besitzer oder sein Vertreter, – wer anstelle des Besitzers zeitweilig mit der Aufsicht der Tiere beauftragt ist, – wer berufsmäßig mit Tierbeständen zu tun hat (z. B. Tierärzte, Schäfer, Fischereiberechtigter, Viehhändler, ). Wann und an wen ist die Seuchenanzeige zu erstatten? • Die Seuchenmeldung ist unverzüglich an das zuständige Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt zu erstatten. Unverzüglich bedeutet: ohne jeden Zeitverlust und ohne schuldhafte Verzögerung. Auch am Wochenende darf es keine Verzögerung geben. Der Amtstierarzt oder sein Vertreter sind immer zu erreichen. • Wer die ihm obliegende Anzeige nicht oder nicht unverzüglich erstattet, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. • Die Bedeutung der unverzüglichen Seuchenanzeige sollte jedem einsichtsvollen Tierhalter klar sein. Eine Seuchenverheimlichung oder eine verspätete Anzeige würde den betreffenden Tierbesitzer schwer belasten, da ggf. die Seuche direkt (z. B. Tierhandel) oder indirekt (z.B. Personenverkehr) aus dem Gehöft verschleppt und weiter verbreitet werden kann. Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen • • • • • • • • • • • • • • • • • • • § 1 Anzeigepflichtige Tierseuchen Folgende Tierseuchen sind anzeigepflichtig: 1. Affenpocken, 1a. Afrikanische Pferdepest, 2. Afrikanische Schweinepest, 2a. Amerikanische Faulbrut, 3. Ansteckende Blutarmut der Einhufer, 3a. Ansteckende Blutarmut der Lachse, 4. (weggefallen) 5. Aujeszkysche Krankheit, 5a. Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer (Aethina tumida), 5b. Befall mit der Tropilaelaps-Milbe, 6. Beschälseuche der Pferde, 7. Blauzungenkrankheit, 8. Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion (alle Formen), 8a. Bovine Virus Diarrhoe, 9. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, usw Tierseuchenbekämpfung • • • • • • • • • ausgewählte Tierseuchen: Blauzungenkrankheit Geflügelpest Maul- und Klauenseuche Schweinepest Amerikanische Faulbrut (Bienen) Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) Psaittakose (Papageienkrankheit) Newcastle Disease Tierseuchen sind trotz der großen Fortschritte der Wissenschaft in der Diagnostik, der Vorbeugung und der Bekämpfung eine große Gefahr für die Tierbestände und die menschliche Gesundheit. Gerade hochansteckende Tierseuchen verursachen erhebliche wirtschaftliche Schäden. Hierzu gehören unter anderem die Maul- und Klauenseuche (MKS), Schweinepest oder Geflügelpest. Andere Tierseuchen können zu lebensbedrohenden Erkrankungen des Menschen führen und werden aus diesem Grunde bekämpft. Dies sind insbesondere die Tollwut oder Psittakose (Papageienkrankheit). MKS Schweinepest Vogelgrippe Wie werden Tierseuchen bekämpft? • Die Bekämpfung von Tierseuchen richtet sich generell nach den Vorgaben des Tierseuchengesetzes und dazu erlassenen Spezialverordnungen • Beim Ausbruch einer Seuche, auch schon bei dem Verdacht, ordnet das zuständige Veterinäramt (Amtstierärzte und Amtstierärztinnen) bestimmte Maßnahmen an. Sie betreffen • den Tierbestand • die nähere und weitere Umgebung • regionale Wirtschaftsunternehmen, wie Viehhandel, Schlachthöfe, Molkereien Betroffener Tierbestand • Der betroffene Tierbestand wird gesperrt. Das heißt, es dürfen keine Tiere mehr zugekauft werden und es darf auch kein Tier den Bestand verlassen. Außerdem dürfen keine tierischen Produkte wie Eier oder Milch und auch kein Mist oder Gülle aus dem Bestand gebracht werden. Tiere, die Krankheitserscheinungen zeigen, müssen von den anderen abgesondert werden und beobachtet werden. Betriebsfremde Personen dürfen die Tierhaltung nicht betreten. Probennahmen und Untersuchung • Der zuständige Amtstierarzt untersucht die Tiere und entnimmt Proben, die er zur Untersuchung an das zuständige staatliche Untersuchungsinstitut schickt. • Wird von dort bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine hochansteckende Tierseuche wie z.B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest handelt, müssen alle Tiere des Bestandes getötet werden. Handelt es sich dagegen um BSE, müssen nur die Rinder des Bestandes getötet werden, mit dem das betroffene Tier gemeinsam aufgewachsen ist oder die von diesem stammen. Desinfektion und PSA • Während und nach der Tötung der Tiere werden Ställe, Gebäude, Einrichtungen, Geräte, Betriebsflächen und Transportfahrzeuge unter behördlicher Überwachung gereinigt und desinfiziert. • Alle Beteiligten haben sich an die vorgegebene Persönliche Schutzausrüstung zu halten • Unter Umständen werden Futtermittelreste und Gülle entsorgt. PersönlicheSchutzAusrüstung • Ausrüstung Fänger Treiber usw • Ausrüstung Desinfektionsbeteiligte Desinfektion bei Tierseuchen • Ständige Desinfektion • Personendesinfektion • Materialdesinfektion • Punktuelle Desinfektion • Fahrzeugdesinfektion • Aufbereitung Stall und Gebäudedesinfektion • Alle berührten und angrenzende Räume Ställe Lager auch Hof Haus usw Desinfektionsarten • Personendesinfektion Fahrzeugdesinfektion Aufbereitung Was ist Desinfektion •? Desinfektionsbuch pdf Datei unter www.georg-hader.de Beispiele aus dem Einsatz • Wachenroth und Landau Vergleich Desinfektionsbögen LKW • Bisherige Bögen Vergleich Schaumbögen LKW • Zukünftige Schaumbögen Beispiele Aufbereitung • Nach der Beseitigung des Tierbestandes erfolgt die Aufbereitung aller Bereiche Logistik bei Tierseuchen • Personenschleuse LKW Schleuse • Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit