Tierseuchen - Georg Hader

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Tierseuchen
Tierseuchenbekämpfung
Georg Hader
Staatl. geprüfter Desinfektor
Grundlage der
Seuchenbekämpfung
Das Tierseuchengesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage
für die staatliche Bekämpfung von Seuchen, die bei Haustieren oder
Süßwasserfischen oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere oder
Süßwasserfische übertragen werden können. Haustiere im Sinne des
Tierseuchengesetzes sind von Menschen gehaltene Tiere einschließlich der
Bienen, jedoch ausschließlich der Fische.
Die Maßnahmen der
Seuchenbekämpfung
Die Maßnahmen dienen sowohl der Vorbeuge gegen eine Seucheneinschleppung als
auch der Tilgung entstandener Seuchenherde.
Das Tierseuchengesetz enthält Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und
tierischen Erzeugnissen, Rohstoffen u. a. zur Abwehr der Einschleppung von
Tierseuchen aus dem Ausland. Außerdem enthält es Vorschriften für die Bekämpfung der
Tierseuchen im Inland.
Die Maßnahmen zur Abwehr der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland sowie
zur Vorbeuge und Tilgung der Seuchen im Inland ergänzen sich.
Für den Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen ist die Mitarbeit der Tierbesitzer, der
Landwirte und Züchter und ihrer Organisationen Voraussetzung
.
Tierseuchenbekämpfung und
Tierzucht
Im innerstaatlichen und internationalen Handelsverkehr ist das Freisein von Seuchen
Vorbedingung für die Freizügigkeit der Tiertransporte. Die Tierseuchenbekämpfung ist
eine Gemeinschaftsaufgabe des Staates und der Tierhalter, sowohl zum eigenen Schutz
als auch zur planvollen Entwicklung des internationalen Tierverkehrs. Ohne weitsichtige
Maßnahmen für die Gesundheit der Tierbestände ist keine Leistungszucht möglich.
Anzeigepflicht
Eine der wichtigsten Vorschriften im Tierseuchengesetz ist die
Anzeigepflicht.
• Welche Seuchen sind anzeigepflichtig?
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes vom
15. Februar l991 (BGBl. I S. 461), mit dem § 10 des
Tierseuchengesetzes geändert worden ist, wurde die
Rechtsgrundlage geschaffen, die bisher im Gesetz sowie in
mehreren Verordnungen zur Bekämpfung einzelner Tierseuchen
genannten anzeigepflichtigen Seuchen in einer einzigen
Rechtsverordnung zu bestimmen.
• Die anzeigepflichtigen Seuchen umfassen auch solche Tierseuchen,
die in der Bundesrepublik Deutschland noch nie oder seit langer Zeit
nicht mehr vorgekommen sind. Dies ist u. a. aus Gründen der
Übernahme des EWG-Rechtes und wegen bilateraler Abkommen
erforderlich.
• Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist
ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates die Anzeigepflicht
auch für weitere Seuchen einzuführen oder für einzelne Seuchen
wieder aufzuheben.
Warum sind nicht alle
Tierseuchen anzeigepflichtig?
• Die staatlichen Maßnahmen zum Schutz der
Tierbestände setzen dort ein wo der einzelne
Besitzer allein seinen Bestand vor Verlusten
nicht schützen kann. Staatliche Maßnahmen
sind jedoch nur dann notwendig, wenn die
Seuche eine volkswirtschaftliche Bedeutung hat
oder die menschliche Gesundheit gefährdet. Die
Anzeigepflicht für die in der Verordnung über
anzeigepflichtige Tierseuchen genannten
Seuchen soll bewirken, dass Seuchenausbrüche
frühzeitig erkannt und getilgt werden können,
bevor die Seuche weiterverbreitet wird.
Was ist anzeigepflichtig?
• Anzeigepflichtig ist nicht nur der Ausbruch (d. h. die
amtliche Feststellung) einer Seuche, sondern bereits der
Seuchenverdacht.
• Seuchen können in ihrem Erscheinungsbild so
verschieden auftreten, dass bereits jeder
Seuchenverdacht umgehend untersucht und abgeklärt
werden muss.
• Es liegt im eigenen Interesse des Tierbesitzers, so bald
wie möglich über die seuchenverdächtigen
Erscheinungen Klarheit zu bekommen. Seuchenerreger
werden schon von der Ansteckung bis zum Auftreten der
Erkrankung (Inkubationsstadium) ausgeschieden. Um
größere Verluste zu vermeiden, ist die Seuche frühzeitig
zu bekämpfen.
Wer ist zur Seuchenmeldung
verpflichtet?
• Gemäß § 9 des Tierseuchengesetzes sind
zur Anzeige verpflichtet:
– der Besitzer oder sein Vertreter,
– wer anstelle des Besitzers zeitweilig mit der
Aufsicht der Tiere beauftragt ist,
– wer berufsmäßig mit Tierbeständen zu tun hat
(z. B. Tierärzte, Schäfer,
Fischereiberechtigter, Viehhändler, ).
Wann und an wen ist die
Seuchenanzeige zu erstatten?
• Die Seuchenmeldung ist unverzüglich an das zuständige Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt zu erstatten. Unverzüglich
bedeutet: ohne jeden Zeitverlust und ohne schuldhafte
Verzögerung.
Auch am Wochenende darf es keine Verzögerung geben. Der
Amtstierarzt oder sein Vertreter sind immer zu erreichen.
• Wer die ihm obliegende Anzeige nicht oder nicht unverzüglich
erstattet, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis
zu 25.000 Euro bestraft werden.
• Die Bedeutung der unverzüglichen Seuchenanzeige sollte jedem
einsichtsvollen Tierhalter klar sein. Eine Seuchenverheimlichung
oder eine verspätete Anzeige würde den betreffenden Tierbesitzer
schwer belasten, da ggf. die Seuche direkt (z. B. Tierhandel) oder
indirekt (z.B. Personenverkehr) aus dem Gehöft verschleppt und
weiter verbreitet werden kann.
Verordnung über
anzeigepflichtige Tierseuchen
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§ 1 Anzeigepflichtige Tierseuchen
Folgende Tierseuchen sind anzeigepflichtig:
1. Affenpocken,
1a. Afrikanische Pferdepest,
2. Afrikanische Schweinepest,
2a. Amerikanische Faulbrut,
3. Ansteckende Blutarmut der Einhufer,
3a. Ansteckende Blutarmut der Lachse,
4. (weggefallen)
5. Aujeszkysche Krankheit,
5a. Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer
(Aethina tumida),
5b. Befall mit der Tropilaelaps-Milbe,
6. Beschälseuche der Pferde,
7. Blauzungenkrankheit,
8. Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion (alle Formen),
8a. Bovine Virus Diarrhoe,
9. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen,
usw
Tierseuchenbekämpfung
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ausgewählte Tierseuchen:
Blauzungenkrankheit
Geflügelpest
Maul- und Klauenseuche
Schweinepest
Amerikanische Faulbrut (Bienen)
Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE)
Psaittakose (Papageienkrankheit)
Newcastle Disease
Tierseuchen sind trotz der großen Fortschritte der Wissenschaft in der
Diagnostik, der Vorbeugung und der Bekämpfung eine große Gefahr
für die Tierbestände und die menschliche Gesundheit.
Gerade hochansteckende Tierseuchen verursachen erhebliche
wirtschaftliche Schäden. Hierzu gehören unter anderem die
Maul- und Klauenseuche (MKS),
Schweinepest oder
Geflügelpest.
Andere Tierseuchen können zu lebensbedrohenden Erkrankungen des
Menschen führen und werden aus diesem Grunde bekämpft. Dies sind
insbesondere die
Tollwut oder
Psittakose (Papageienkrankheit).
MKS
Schweinepest
Vogelgrippe
Wie werden Tierseuchen
bekämpft?
• Die Bekämpfung von Tierseuchen richtet sich generell
nach den Vorgaben des Tierseuchengesetzes und dazu
erlassenen Spezialverordnungen
• Beim Ausbruch einer Seuche, auch schon bei dem
Verdacht, ordnet das zuständige Veterinäramt
(Amtstierärzte und Amtstierärztinnen) bestimmte
Maßnahmen an. Sie betreffen
• den Tierbestand
• die nähere und weitere Umgebung
• regionale Wirtschaftsunternehmen, wie Viehhandel,
Schlachthöfe, Molkereien
Betroffener Tierbestand
• Der betroffene Tierbestand wird gesperrt. Das
heißt, es dürfen keine Tiere mehr zugekauft
werden und es darf auch kein Tier den Bestand
verlassen. Außerdem dürfen keine tierischen
Produkte wie Eier oder Milch und auch kein Mist
oder Gülle aus dem Bestand gebracht werden.
Tiere, die Krankheitserscheinungen zeigen,
müssen von den anderen abgesondert werden
und beobachtet werden. Betriebsfremde
Personen dürfen die Tierhaltung nicht betreten.
Probennahmen und Untersuchung
• Der zuständige Amtstierarzt untersucht die Tiere und
entnimmt Proben, die er zur Untersuchung an das
zuständige staatliche Untersuchungsinstitut schickt.
• Wird von dort bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine
hochansteckende Tierseuche wie z.B. Schweinepest,
Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest handelt,
müssen alle Tiere des Bestandes getötet werden.
Handelt es sich dagegen um BSE, müssen nur die
Rinder des Bestandes getötet werden, mit dem das
betroffene Tier gemeinsam aufgewachsen ist oder die
von diesem stammen.
Desinfektion und PSA
• Während und nach der Tötung der Tiere werden
Ställe, Gebäude, Einrichtungen, Geräte,
Betriebsflächen und Transportfahrzeuge unter
behördlicher Überwachung gereinigt und
desinfiziert.
• Alle Beteiligten haben sich an die vorgegebene
Persönliche Schutzausrüstung zu halten
• Unter Umständen werden Futtermittelreste und
Gülle entsorgt.
PersönlicheSchutzAusrüstung
• Ausrüstung Fänger Treiber usw
• Ausrüstung Desinfektionsbeteiligte
Desinfektion bei Tierseuchen
• Ständige Desinfektion
• Personendesinfektion
• Materialdesinfektion
• Punktuelle Desinfektion
• Fahrzeugdesinfektion
• Aufbereitung Stall und
Gebäudedesinfektion
• Alle berührten und angrenzende Räume Ställe Lager auch Hof
Haus usw
Desinfektionsarten
• Personendesinfektion
Fahrzeugdesinfektion
Aufbereitung
Was ist Desinfektion
•?
Desinfektionsbuch pdf Datei unter www.georg-hader.de
Beispiele aus dem Einsatz
• Wachenroth und Landau
Vergleich Desinfektionsbögen LKW
• Bisherige Bögen
Vergleich Schaumbögen LKW
• Zukünftige Schaumbögen
Beispiele Aufbereitung
• Nach der Beseitigung des Tierbestandes
erfolgt die Aufbereitung aller Bereiche
Logistik bei Tierseuchen
• Personenschleuse
LKW Schleuse
• Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
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