Sie wollen mit Hund, Katze oder Frettchen verreisen? Tipps für die Reise mit Haustieren Für Hunde, Katzen und Frettchen müssen die EU-einheitlichen blauen Passformulare verwendet werden. Bei Reisen in Drittländer gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes. Wo bekomme ich den Heimtierausweis? Er wird von einem niedergelassenen Tierarzt, der im Besitz einer behördlichen Ermächtigung ist, ausgestellt. Wie sicher ist die Identifizierung des Tieres zum Heimtierausweis? Das Tier muss durch Tätowierung oder Mikrochip der Isonorm ISO 11785 im Zusammenhang mit ISO 11784 identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Bei Tieren, die nach dem 03.07.2011 geboren sind, ist die Mikrochip-Kennzeichnung erforderlich. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Der Impfschutz ist dann als gültig anzusehen, wenn zum Zeitpunkt des Reiseantritts die Tollwutschutzimpfung mindestens 21 Tage und längstens bis zur Gültigkeit der eingetragenen Wiederholungsimpfung zurückliegt. Hunde, Katzen und Frettchen sind erst mit einem Alter ab drei Monaten gegen Tollwut impffähig. Was geschieht, wenn die Einreisebedingungen nicht erfüllt sind? Die EU- Richtlinien sehen vor, dass Tiere, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen, in das Herkunftsland zurückzusenden unter amtlicher Kontrolle zu isolieren als äußerstes Mittel, sofern eine Rücksendung oder Isolierung durch Quarantäne nicht möglich ist, zu töten sind. Bei der Reise in Drittländer: Die EU hat eine Liste von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwutstatus dem der EUMitglieder entspricht. Für diese Länder gelten gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliche Reisen (z. B. Schweiz, Norwegen). Bei der Reise aus Drittländern: Die Vorschriften für die Mitnahme von Tieren aus Drittländern (wie z.B. der Türkei) sind verschärft worden. Bei der Einreise in einen EU-Mitgliedstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein und einen Tollwuttiter aufweisen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Der Tollwuttiter (Antikörper) kann erst bestimmt werden, wenn die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage zurückliegt, der Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens vor drei Monaten erfolgt ist und die Untersuchung von einem zugelassenen Labor durchgeführt wurde. Das bedeutet, die Tiere können frühestens im Alter von 7 Monaten mitgeführt werden. Für amtstierärztliche Bescheinigungen bringen Sie bitte mit: Ihr Tier / Ihre Tiere den Impfpass mit den eingetragenen gültigen Impfungen Sittiche, Papageien Die Einreisebestimmungen vieler Reiseländer schreiben für mitgeführte Sittiche und Papageien eine amtstierärztliche Seuchenfreiheitsbescheinigung vor, die von uns ausgestellt wird. Bitte bringen Sie dazu Ihre Tiere mit. Transport/Verbringen von Nutztieren: Bei Ausfuhren arbeiten wir i.d.R. mithilfe eines Datenbanksystems, mit dem der gesamte Tierverkehr innerhalb der EU sowie aus der und in die EU erfasst wird. Die mit diesem System ausgestellten Bescheinigungen begleiten die Transporte sowohl in elektronischer als auch in Papierform über den gesamten Transportweg entlang. Anhand der Rückverfolgbarkeit lassen sich potenzielle Infektionsträger von Tierseuchen nach Ausbruch einer Tierseuche in anderen Beständen auffinden. Für registrierte Pferde gilt eine Sonderregelung: Fahren Sie z.B. mit Ihrem Pferd lediglich auf ein Turnier ins Ausland oder planen einen nur vorübergehenden Aufenthalt, genügt eine einfache Gesundheitsbescheinigung in Papierform, welche nach Inaugenscheinnahme des Tieres durch einen hiesigen amtlichen Tierarzt ausgestellt wird. Nur wenn Sie Ihr Pferd dauerhaft ins Ausland verbringen möchten wie bei einem Verkauf oder einem Umzug, müssen die Daten elektronisch gemeldet werden und Sie müssen den Antrag vollständig ausfüllen. Für ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sind folgende Angaben erforderlich: Name und Anschrift des Absenders (und des Herkunftsortes, falls unterschiedlich, z.B. der Reitstall und separat der Pferdebesitzer) Name und Anschrift des Empfängers (und des Bestimmungsortes einschließlich Postleitzahl -Stall etc.separat, falls unterschiedlich) mögliche Transitmitgliedsstaaten Name und Anschrift des Transporteurs bzw. Transportunternehmens (inkl. Registriernummer) und die verantwortliche Person (Name) während der Fahrt Angaben zum Transportmittel einschließlich Kennzeichen geplantes Abfahrtsdatum und geplante Abfahrtszeit ungefähre Transportdauer und Route die Pferdepassnummer Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen. Für die amtstierärztliche Abfertigung Ihres Pferdes sollten Sie mindestens zwei Werktage vorher einen Termin mit uns vereinbaren.