Darstellung der Projektwerkstatt: Soziale Arbeit in der Jugendhilfe

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Darstellung der Projektwerkstatt:
Soziale Arbeit in der Jugendhilfe
mit einem Schwerpunkt:
Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Leiterin:
Prof. Dr. Marlene Jansen-Schulze
1.
Verortung der Projektwerkstatt innerhalb des Studiengangs Bachelor of
Arts Soziale Arbeit:
Im Bachelor Studiengang Soziale Arbeit des Fachbereichs Sozialwissenschaften der
Hochschule Koblenz werden wissenschaftliche Grundlagen für die künftige Berufspraxis von SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen gelegt. Der Studiengang zeichnet sich durch eine intensive Zusammenarbeit mit der Praxis der Sozialen Arbeit aus.
Insbesondere die Projektwerkstätten, die von den Studierenden im 5. 6. und 7. Semester absolviert werden, sind auf eine Integration von Theorie und Praxis ausgerichtet. In engem Kontakt mit der Projektpraxis soll die Fähigkeit der Studierenden
gefördert werden, theoretische Ausbildung und praktische berufliche Tätigkeit zu
verbinden.
Die handlungsfeldbezogenen dreisemestrigen Projektwerkstätten setzen sich aus einer Theorieeinheit und einer Theorie-Praxis-Einheit zusammen. Die Theorie-PraxisEinheit ermöglicht den Studierenden, über einen längeren zusammenhängenden
Zeitraum, ein Praxisfeld der Sozialen Arbeit in vielen Facetten kennen zu lernen und
in den wöchentlich stattfindenden Projektberatungen ihre Erfahrungen nicht nur zu
reflektieren, sondern auch professionell weiterzuentwickeln. In den parallel dazu angebotenen wöchentlich stattfindenden Theorieeinheiten wird den Studierenden speziell auf ihr Handlungsfeld bezogenes theoretisches Wissen vermittelt.
2.
Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Projektwerkstatt
Der Titel der Projektwerkstatt „Soziale Arbeit in der Jugendhilfe, mit einem Schwerpunkt - Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule -“ beinhaltet schon die Ausrichtung
der Veranstaltung. Die Vorstellungen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und
Schule, die der Projektwerkstatt zugrunde liegen, gehen weit über das klassische
Verständnis von Schulsozialarbeit hinaus. Nachfolgende Faktoren bilden die Grundlage für die Arbeit in der Projektwerkstatt.
Prof. Dr. Marlene Jansen-Schulze
Fachbereich Sozialwesen
2.1
Koblenz, im Januar 2016
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Der soziale Wandel in der „post modernen Gesellschaft“ führt bekanntlich zu erheblichen Veränderungen der Gesellschaftsstruktur u. a. Individualisierung, Globalisierung, steigende Erwerbstätigkeit von Frauen, veränderte Kompetenzanforderungen,
soziale Desintegration. Damit einher geht ein Wandel, vielfach sogar ein Funktionsverlust, der Familie und eine Infragestellung traditioneller Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Die hieraus erwachsenen neuen Anforderungen an das Schulsystem
und an die Jugendhilfe sind mit den traditionellen, getrennten institutionellen Mustern
der beiden Systeme nicht mehr zu beantworten. (vgl. Deinet / Icking 2005, S. 4)
2.2.
Stand der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
Im Laufe ihrer Entwicklung haben Jugendhilfe und Schule für das jeweilige System
charakteristische Ressourcen zur Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Jenseits der zu überwindenden institutionellen Hürden fordert
die gesellschaftliche Realität die Jugendhilfe, die Schule und vor allem die Politik geradezu heraus, die traditionell gewachsenen Systembarrieren zu durchbrechen und
neue Formen der (institutionellen) Zusammenarbeit zu etablieren.
Vor dem Hintergrund eines zunehmend ganzheitlichen Bildungsverständnisses, das
davon ausgeht, die Angebote von Bildung, Erziehung und Betreuung aufeinander
abzustimmen, haben sich in den letzten Jahren eine Vielzahl unterschiedlicher Formen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule herausgebildet.
In Rheinland-Pfalz wurden entsprechend auf kommunaler Ebene zahlreiche Modelle
der institutionsübergreifenden Zusammenarbeit entwickelt und somit die Empfehlung
des Landesjugendhilfeausschuss zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule beispielsweise auf den Feldern der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz und Hilfen zur Erziehung umgesetzt. (vgl. Landesamt für
Soziales Jugend und Versorgung RLP, 2003)
Es wurden aber auch die strukturellen Voraussetzungen für eine Kooperation von
Jugendhilfe und Schule weiterentwickelt, was nicht zuletzt in der immer deutlicher
werdenden Verankerung der Verpflichtungen zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe
und Schule auf gesetzlicher Ebene zum Ausdruck kommt. Ansätze, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule gesetzlich zu verankern, finden sich im Kinderund Jugendhilfegesetz (§81 SGB VIII) sowie im Schulgesetz des Landes Rheinlandpfalz (§19 SchulG).
Diese Kooperation kann langfristig aber nur gelingen, wenn wirklich tragfähige Strukturen geschaffen werden, die den beiden sehr verschiedenen Systemen eine stabile
Zusammenarbeit ermöglichen. (vgl. LWL- Landesjugendamt Westfalen 2009)
2.1.1. Systemtheoretischer Exkurs:
Vor zu viel Optimismus bei der Beurteilung des Veränderungspotentials der sozialen
Systeme Jugendhilfe und Schule, das für eine wirkliche Kooperation notwendig wäre,
muss allerdings gewarnt werden.
Aus systemtheoretischer Sicht stellen sich Jugendhilfe und Schule als zwei geschlossene Systeme dar, die grundlegend andere Funktionen erfüllen und die unterschiedliche Traditionen und Organisationskulturen mit je eigenen Rationalitäten und
Regeln ausgebaut haben.
Prof. Dr. Marlene Jansen-Schulze
Fachbereich Sozialwesen
Koblenz, im Januar 2016
Die Logiken sozialer Systeme haben eine so große innere Determinationskraft, dass
sie nicht von personellen Absichten und Wünschen abhängig sind. Nur die geltenden
Regelsysteme einer Organisation legen fest, ob und welche Informationen verarbeitet
werden (können) oder nicht. Erst wenn die Aufmerksamkeit auf die Regelgebundenheit
und Vorstrukturiertheit von Abläufen innerhalb von Systemen gelenkt wird, wird vorstellbar, wie schwierig und voraussetzungsvoll eine wirkliche Kooperation von Schule
und Jugendhilfe ist und dass es nicht genügt, durch Schulung oder Personalentwicklung auf Organisationsmitglieder einzuwirken.
Eine Kooperation zweier sozialer Systeme ist nur dann möglich, wenn die Systeme
strukturell auf eine Zusammenarbeit vorbereitet sind oder Strukturen schaffen, die eine
Kooperation ermöglichen. Neue Strukturen schaffen bedeutet aber, einen
einschneidenden Eingriff in bestehende Systemstrukturen vorzunehmen.
Bezogen auf die Kooperation von Jugendhilfe und Schule bedeutet dies, dass die naive
Vorstellung eines direkten Durchgriffs auf Systemprozesse und die damit verbundene
Vorstellung einer direkten Transferierbarkeit wissenschaftlich erarbeiteter Problemlösungen der Revidierung bedürfen. (vgl. Jansen-Schulze 1997, S. 143 -160) Es gilt immer noch der von Wilke geprägte Satz: „Zu viel Schaden und Zerstörung ist dadurch
angerichtet worden und wird weiter angerichtet, dass lebende oder soziale Systeme
künstlich trivialisiert werden.“ (Willke, Helmut 2005, S. 64)
2.3.
Berufspolitische Sicht
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass es im Zuge des Ausbaus der Ganztagsschulen auch zu einem Ausbau der Schulsozialarbeit kam. Weiterhin wurden
Teile der Jugendarbeit und sogar der Jugendsozialarbeit in die Schule verlagert, d.h.
insgesamt wird neben der Schulsozialarbeit die Soziale Arbeit an Schulen insgesamt
immer mehr eingefordert. Die Notwendigkeit einer intensiveren Kooperation zwischen beiden Systemen wird mit der Zunahme der Probleme in der Schule (z. B.
Schulverweigerung, Schulangst, Gewalt usw.) immer deutlicher. Zudem wird es zukünftig für SozialarbeiterInnen / Sozialarbeiterinnen im Bereich der Schule immer
mehr freiberufliche Arbeitsmöglichkeiten geben, besonders im Bereich der Nachmittagsbetreuung.
Literatur:
Deinet, Ulrich/Icking, Maria (2005): Bildungsprozesse im Kontext der Kooperation
von Jugendhilfe und Schule, Expertise zum 8. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NRW, Ministerium für Schule, Jugend und Kinder, Düsseldorf.
Jansen-Schulze, Marlene (1997): Soziologie und politische Praxis. Kleine Verlag
Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung RLP (2003): Ganztagsschulen.
Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz.
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.07.2003 /siehe auch 1995.
LWL-Landesjugendamt Westfalen / Das Landesjugendamt (2009): Kinder- und Jugendförderung; Kooperation von Jugendhilfe und Schule.
http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/jufoe/koop_jugendhilfe_schule
Willke, Helmut (2005): Systemtheorie II: Interventionstheorie. Grundzüge einer Theorie der Intervention in komplexe Systeme. Fischer: Stuttgart, Jena, 4. unveränderte
Auflage.
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Fachbereich Sozialwesen
Koblenz, im Januar 2016
Darstellung der Struktur der Projektwerkstatt:
„Soziale Arbeit in der Jugendhilfe
mit einem Schwerpunkt:
Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule“
Das Ziel dieser Projektwerkstatt ist die gemeinsame Planung, Durchführung und
Evaluation eines Projektes mit Kindern oder Jugendlichen.
Dieses Projekt sollte an den Ressourcen und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen ansetzen und in der Gruppe zu erarbeitende pädagogische Ziele verfolgen.
Die dreisemestrige Theorie-Praxis-Einheit innerhalb dieser Projektwerkstatt unterteilt
sich in folgende Seminarabschnitte:
-
Die Studierenden setzen sich in den Theorieseminaren theoretisch mit dem
Handlungsfeld auseinander.
-
In der Praxisphase beobachten und analysieren die Studierenden ihre Praxisstelle (Strukturen, Personen, Abläufe, usw. unter bestimmten Fragestellungen). Auf dieser Grundlage erstellen sie eine Konzeption zur Durchführung eines Projekts (theoriegeleitetes Vorgehen). Sie führen das Projekt
durch, evaluieren und dokumentieren es.
-
Gleichzeitig findet in der wöchentlich stattfindenden Projektberatung eine
unterstützende, begleitende Betreuung der Studierenden statt. Hier werden
Konzepte, Methoden und Techniken erarbeitet, die für eine kompetente
Durchführung der Projekte unerlässlich sind.
(Einzelheiten sind der unten eingefügten Kopie einer Power- Point- Präsentation zu
entnehmen.)
Kompetenzen:
Die Studierenden sollen am Ende der Projektwerkstatt folgende Kompetenzen besitzen:
-
Jugendarbeit als Teil der Jugendhilfe zu betrachten und nicht als Entertainment für die Jugendlichen missverstehen.
-
An der Schnittstelle zwischen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und
Schulsozialarbeit kritisch agieren können.
-
Die unterschiedlichen Funktionen und Strukturen der beiden Systeme kennen und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben.
-
Ausgewählte Modelle der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und
Schule vergleichen und bewerten können.
-
Die Herausforderungen und Möglichkeiten, die sich aus der Etablierung
von Ganztagsschulen für die Jugendarbeit ergeben, richtig einschätzen
können.
-
Eine Sozialraum-/ Lebensweltanalyse durchführen können und in der Lage
sein, die Lebens- Wohn- und Schulverhältnisse der Jugendlichen daraus
adäquat abzuleiten.
Prof. Dr. Marlene Jansen-Schulze
Fachbereich Sozialwesen
Koblenz, im Januar 2016
-
Die Fähigkeit besitzen, Problemlagen in ihrem gesellschaftlichen Kontext
zu erkennen.
-
Von der eigenen Wahrnehmung und dem eigenen sozialen Hintergrund
abstrahieren können.
-
Die Ressourcen und Fähigkeiten der Jugendlichen erkennen und unterstützen können.
-
Im Handlungsfeld adressatengerecht agieren können.
-
Eigenständig ein größeres Projekt von der Planung bis zur Auswertung
durchführen können.
-
Im Team und vernetzt arbeiten können.
-
In der Gruppe erarbeitete pädagogische Ziele gemeinsam verfolgen können.
Lernform:
Seminar, Arbeitsgruppen, selbstorganisiertes Lernen, Literaturstudium, Übung, Erprobung, Präsentation
Prof. Dr. Marlene Jansen-Schulze
Fachbereich Sozialwesen
Koblenz, im Januar 2016
Prof. Dr. Marlene Jansen-Schulze
Fachbereich Sozialwesen
Koblenz, im Januar 2016
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