Die in diesem Leitbild hinterlegten Ziele und Prinzipien bilden

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Die in diesem Leitbild hinterlegten Ziele und Prinzipien bilden Grundlage und Orientierung für die gemeinsame und individuelle Arbeit im Kreisjugendring SchleswigFlensburg [KJR]. Die Inhalte sind Selbstverpflichtung und Maßstab für die zukünftige
Arbeit des KJR.
Der KJR ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendgruppierungen und deren
Verbänden im Kreis Schleswig-Flensburg. Er ist der Interessenvertreter seiner Mitglieder, sowie aller Kinder und Jugendlichen in seinem Wirkungskreis.
Es ist den Jugendgruppierungen freigestellt dem Kreisjugendring beizutreten. Der
Kreisjugendring greift in die Arbeit seiner Mitglieder nicht ein und achtet deren Interessen. Er wahrt parteipolitische und konfessionelle Neutralität. Der Aufbau des KJR
ist demokratisch; er ist ein eigenständig organisierter Verein.
Jugendarbeit trägt durch Bildung, Erziehung und Gemeinschaftsaktionen zur Entwicklung des jungen Menschen bei. Die aktive Mitgestaltung der Gesellschaft durch
Kinder und Jugendliche und deren Selbstverwirklichung sind ihre Ziele. Freie Jugendarbeit fördert die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen. Neben
Familie, Schule und Berufswelt versteht sich Jugendarbeit somit als eigenständige
Sozialisationsinstanz junger Menschen. Sie fördert insbesondere deren Handlungsund Sozialkompetenzen. Sie trägt weiterhin dazu bei, dass junge Menschen sich zu
mündigen Bürgern in ihrer politischen Ordnung entwickeln. Zur Selbstverwirklichung
junger Menschen gehören auch Erholung und Entspannung. Durch altersspezifische
Aktionen müssen alle Entwicklungsstufen in der Jugendarbeit angesprochen werden.
Der KJR wahrt die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Öffentlichkeit, politischen Amtsträgern, Behörden, Parteien und sonstigen Institutionen. Der
KJR versteht sich als kompetenter Gesprächspartner in Sachen Jugendpolitik. Zu
aktuellen Themen der Jugendpolitik im Kreis Schleswig-Flensburg nimmt der KJR in
der Öffentlichkeit Stellung. Gleichzeitig setzt sich der KJR als treibende Kraft in der
Jugendpolitik für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Schleswig-Flensburg ein. Verantwortungs- und vertrauensvoll
handeln die stimmberechtigten Mitglieder des KJR im Kreisjugendhilfeausschuss für
die Kinder und Jugendlichen in unserem Kreis.
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Der KJR fördert die Zusammenarbeit der Jugendgruppen und Jugendverbände im
Kreis Schleswig-Flensburg. Im Rahmen des Informations- und Erfahrungsaustausches versteht sich der KJR als Moderator und Koordinator. Der KJR organisiert geeignete Veranstaltungen, die Zusammenhalt, gemeinsames Handeln und Erfahrungsaustausch fördern.
Der KJR dient seinen Mitgliedern als Servicestation. Mit kompetenter Beratung, diversen Materialien und qualifizierten Referenten zu verschiedenen Themen im Bereich Jugendarbeit unterstützt der KJR seine Mitglieder.
Der KJR unterstützt und fördert Initiativen in der Jugendarbeit. Hierfür bietet speziell
die Arbeitsgemeinschaft „Sonderveranstaltungen“ Freiraum, in dem Vertreter von
Initiativen die Möglichkeit haben, ihre Ideen vorzustellen, sich beraten zu lassen und
bei der Durchführung ihrer Vorhaben aktiv betreut zu werden.
Der KJR sieht es als seine Aufgabe an, ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit öffentlich zu fördern und attraktiv zu gestalten. Der KJR setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit ein und er organisiert Veranstaltungen speziell für Inhaber der Jugendgruppenleiter-Card.
Der KJR bietet Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleitern
an. Dabei orientiert sich der KJR an den Bedürfnissen seiner Mitglieder. Durch Ausund Fortbildung sorgt der KJR für Qualität in der Jugendarbeit im Kreis SchleswigFlensburg. Wichtige thematische Bereiche sind dabei Persönlichkeitsentwicklung,
Gruppen- und Freizeitpädagogik, politische Bildung sowie Erlebnispädagogik. Zusätzlich bietet der KJR Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche an.
Der KJR bietet Veranstaltungen im Bereich der internationalen Jugendarbeit an.
Durch die Begegnungen auf Freizeiten, Fahrten und im Austausch fördert der KJR
die Verständigung und Zusammenarbeit junger Menschen über politische Grenzen
hinweg. Ziel ist es, einen Beitrag zu einer toleranten und friedvollen Gemeinschaft
der Menschen zu leisten.
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Der KJR bietet das Jahr über verschiedene Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche an. Es wird für unterschiedliche Altersgruppen ein attraktives Angebot zu
geschaffen. Die Zeltlager des KJR in der Jugendfreizeitstätte Neukirchen/Ostsee bilden den Schwerpunkt, in dem aktiv das Selbstverständnis von Jugendarbeit umgesetzt wird.
Die vom KJR eigenständig geführte Jugendfreizeitstätte in Neukirchen/Ostsee stellt
einen Ort der Begegnung und des Austausches junger Menschen dar. Der KJR bietet die Freizeitstätte jeglichen Jugendgruppierungen kostengünstig an. Darüber hinaus setzt der KJR sich das Ziel durch Investitionen in Erhalt und Ausstattung die Attraktivität der Freizeitstätte zu sichern und auszubauen.
Der KJR finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln, Teilnehmerbeiträgen und Zuschüssen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Mitteln und
Transparenz ist selbstverständlich. Gleichzeitig weist der KJR darauf hin, dass die
Förderung der Jugendarbeit durch die öffentlichen Haushalte eine gesetzliche
Pflichtaufgabe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist. Eine finanzielle
Unterversorgung von Jugendarbeit verursacht weit höhere Folgekosten in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Jugendarbeit beinhaltet einen präventiven Charakter.
Sparen und Wirtschaftlichkeit sind nicht zwangsläufig das Gleiche.
Der KJR ist auf die Unterstützung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angewiesen. Pädagogisches Fachpersonal schafft Kontinuität und ist für eine
qualifizierte Betreuung und Ausbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern sowie die
erfolgreiche Planung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen unerlässlich.
Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben im Bereich der Verwaltung ist der KJR auf
Fachpersonal angewiesen.
Arbeitsausschuss des KJR SL-FL, 12. Februar 2004
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