Anzeige über die Haltung von Wirbeltieren besonders geschützter Arten gem. § 7 Bundesartenschutzverordnung (Bitte für jede Art ein eigenes Blatt verwenden) Landratsamt Ebersberg Sg. 45 - Untere Naturschutzbehörde Eichthalstr. 5 85560 Ebersberg Ansprechpartner Frau Pühl Zimmer 0.28 Tel.: 08092 823 447 Fax: 08092 823 9447 Frau Haber Zimmer 0.22 Tel.: 08092 823 221 Fax: 08092 823 9221 1. Besitzer / Inhaber Name, Vorname Geburtsdatum Straße, HsNr. PLZ, Wohnort Telefon tagsüber Mobiltelefon E-Mail-Adresse 2. Vollständige Beschreibung der Art a) wissenschaftlich Bezeichnung b) übliche Bezeichnung 5. Alter 3. Anzahl 4. Geschlecht 6. Gewicht 7. Datum der Bestandsveränderung 8. Unveränderliche Kennzeichen (z.B. Ringnummer, Farbmuster, etc.) 9. Herkunft (Vollständige Adresse des Vorbesitzers, Ursprungsland mit Genehmigungsnummer, Wildfang, etc.) Bitte alle vorhandenen Papiere angeben und in Kopie beilegen! 10. Das Tier wurde abgegeben an: (Vollständige Adresse des neuen Besitzers) 11. Vorübergehende Standortverlegung: (z.B. Urlaubspflege) 12. Das Tier verstarb am: Ort, Datum Seite 1von 2 Bitte alle vorhandenen Papiere im Original und Ring bzw. sonstige Kennzeichen beilegen) Unterschrift des Tierhalters Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 2! © Landratsamt Ebersberg 2014 45_ArtSch_Bestandsanzeige.pdf Anzeige über die Haltung von Wirbeltieren besonders geschützter Artenzum Informationen des Landratsamtes Ebersberg gem. § 7 von Bundesartenschutzverordnung Halten Tieren der besonders geschützten Arten (Bitte für jede Art ein eigenes Blatt verwenden) Ansprechpartner Landratsamt Ebersberg Frau Pühl Sg. 45 - Untere Naturschutzbehörde Zimmer 0.28 Wer wildlebende Wirbeltiere der besonders geschützten Arten z.B. als Hobby oder zu Zuchtzwecken hält, Tel.: 08092 823 447 Eichthalstr. 5 Fax: 08092 823 9447 ist verpflichtet, dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, also dem Landratsamt Ebersberg, 85560 Ebersberg unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Frau Haber Zimmer 0.22 08092 823 221 wildlebendenTel.:heimischen Fax: 08092 823 9221 Beispielsweise gehören zu den besonders geschützten Tierarten fast alle Säugetiere, alle europäischen Vogel-, Reptilien- und Lurcharten, aber auch Tiere wie Papageien, Schildkröten, Leguane, Raubkatzen, Krokodile, Schlangen und Fische. Die besonders geschützten Tierarten sind im Wesentlichen im Washingtoner Artenschutzabkommen, der Bundesartenschutz-verordnung und in EG-Verordnungen aufgeführt. Auch spätere Zu- oder Abgänge sowie Nachzuchten müssen dem Landratsamt Ebersberg baldmöglichst mitgeteilt werden. Dies schreibt die Bundesartenschutzverordnung vor. Die Anzeige muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und detaillierte Angaben z.B. zu Art, Zahl, Geschlecht, Alter, Herkunft sowie besonderen Kennzeichen der Tiere enthalten. Um die Tiere eindeutig identifizieren zu können, sind sie zu kennzeichnen. Abhängig von Art und Gewicht hat dies durch Fußringe (z.B. bei Vögeln), Transponder oder regelmäßige Fotodokumentation zu erfolgen. Zur fachgerechten Haltung gehören auch die nötigen Papiere. Abhängig vom Schutzstatus der Tiere benötigt man einen Herkunftsnachweis vom Züchter oder eine amtliche EG-Bescheinigung (früher Cites genannt). Beim Tod von Tieren sind freigewordene Kennzeichen sowie ggf. vorhandene private oder amtliche Bescheinigungen dem Landratsamt im Original auszuhändigen. Beim Landratsamt Ebersberg können weitere Auskünfte und entsprechende Anzeigeformblätter unter Telefon-Nummer: 08092 823 447 08092 823 221 Telefax-Nummer: 08092 823 9447 08092 823 9221 eMail: [email protected] [email protected] angefordert werden. Vor einer persönlichen Vorsprache im Landratsamt empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung. Dies ist meist auch kurzfristig möglich. Seite 1von 2 © Landratsamt Ebersberg 2014 45_ArtSch_Bestandsanzeige.pdf