Berufsrisiko HIV-Infektion - biomed

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rascher verträgliches Blut bereitgestellt werden kann. PatientInnen mit Antikörpern gegen hochfrequente Antigene stellen
eine besondere Herausforderung für die Transfusionsdienste
dar. Das Screening von BlutspenderInnen auf das Fehlen
dieser Antigene (z.B. Vel, Lan) ist dabei ein vorrangiges
Ziel. Die bei den SpenderInnen angestrebte Genotypisierung
des gesamten Antigenprofils später auch auf die PatientInnen auszudehnen, um bei Transfusionen die Antigenmuster
von SpenderInnen und PatientInnen anzugleichen – um die
Kreuzprobe wegzulassen –, wird sich praktisch kaum umsetzen lassen. Durch die zahlreichen Polymorphismen werden sich im jeweiligen Blutdepot nie genügend antigenfreie
Erythrozytenkonzentrate finden, und die Einberufung von
geeigneten SpenderInnen ist organisatorisch nur in Ausnahmefällen zu bewältigen.
Die klassische Serologie wird daher bei Antikörpersuche
und -differenzierung sowie Verträglichkeitstestung weiterhin
einen festen Platz einnehmen. Die DNA-Analyse von Blutgruppenmerkmalen hilft, serologisch unklare Reaktionen
abzuklären und liefert im Transfusionswesen, in der Schwangerschaftsbetreuung und in der Abstammungsbegutachtung
wesentliche Verbesserungen. Das Miteinander beider Techniken und ihre gegenseitige Ergänzung wird zur Optimierung
n
auf den genannten Gebieten beitragen.
Univ.-Prof. Dr. Diether Schönitzer
Vorstand a.D. des Zentralinstituts
für Bluttransfusion und
Immunologische Abteilung,
Innsbruck
[email protected]
Keine Lösung der Antikörperproblematik
auf DNA-Ebene
Das wichtigste Aufgabengebiet der Transfusions-Serologie ist
der Nachweis von Antikörpern. Das Immunglobulinmolekül
weist eine enorme Vielfalt von Konstruktionsmöglichkeiten
auf, die mit mehr als 108 angegeben werden. Selbst wenn man
sich nur auf den antigenbindenden Teil – der für die Spezifität
des Antikörpers maßgeblich ist – konzentriert, so ist dort die
Variabilität in der Aminosäuresequenz derart hoch, dass sich
verschiedene Antikörper gleicher Spezifität voneinander unterscheiden. Deshalb wird es auch für eine Genotypisierung
z.B. eines Anti-D keinen allgemeingültigen Primer geben.
Für die außerordentlich organisierte Fort
bildung „Stimm- und Sprechtraining“ mit
Frau Mag. Brigitta Prochazka suchen wir noch
TeilnehmerInnen! Der Termin wurde auf 4./5.
September verschoben. Sehen Sie sich dazu bitte die Referenzen von Frau Mag Prochazka an unter: www.anklang.at
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Berufsrisiko HIV-Infektion
Präventionsstrategien
1. Auf der Gesetzesebene
Gemäß dem ArbeitnehmerInnenSchutzgesetz
besteht die Verpflichtung
Infektionsprävention im medizinischen Arbeitsumfeld
des Arbeitgebers, für die Information
der ArbeitnehmerInnen über die GefahDie Möglichkeit einer HIV-Übertragung im ren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen
Rahmen der Patientenversorgung ist abschätz- zur Gefahrenverhütung nachweislich und wiederholt Sorge
bar und – wie Untersuchungen zeigen – gering. zu tragen. Des Weiteren sind geeignete Schutzmaßnahmen
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So liegt z.B. das Risiko nach einer Blutexposi- anzuwenden.
tion von Schleimhäuten bei 0,03 %.
2. Auf der Handlungsebene
Hauptgefahrenquellen
Die Indikationsliste für eine HIV-PEP (Postexpositionelle
Prophylaxe) weist klar auf die Infektionswahrscheinlichkeit
bei verschiedenen Gegebenheiten hin und zeigt deutlich, wo
die Hauptgefahr liegt: in der perkutanen Exposition mit Nadeln, Skalpellen oder Lanzetten, die mit Blut von nachweislich HIV-positiven Patientinnen und Patienten kontaminiert
sind.
Dabei liegt das Übertragungsrisiko bei etwa 0,3 %
(HCV 3 %, HBV 30 %!). Verletzungen mit kontaminierten
Hohlnadeln sind gefährlicher als solche mit chirurgischen
Nadeln.
Das Bewusstmachen von risikoreichen Aktivitäten und
Situationen (z.B. „Recapping“; das Drücken von weiteren Nadeln in einen bereits vollen Abfallbehälter; falsche
Entsorgung in einen Plastiksack etc.) ist ein erster Schritt
zur Sicherheit. Ein Vermeiden derselbigen ist soweit wie
möglich durch Training von „sicheren Handlungsabläufen“
unter Anwendung aller gebotenen Schutzmaßnahmen zu erreichen. Obwohl jede Blut- oder Serumprobe als potenziell
infektiös anzusehen ist, müssen Proben von HIV-infizierten
Personen gekennzeichnet sein. Es ist dafür zu sorgen, dass
bei Kenntnis eines HIV-positiven Serostatus einer Patientin/
eines Patienten das untersuchende bzw. weiterbehandelnde
Personal darüber, soweit erforderlich, unterrichtet wird. Eine klare Richtlinie zur Vorgangsweise nach Zwischenfällen
mit menschlichem Blut oder anderen möglicherweise infek-
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tiösen Körperflüssigkeiten sollte aufliegen (z.B. verringern
sofortige Desinfektionsmaßnahmen an der kontaminierten
Stelle die Gefahr einer Infektion erheblich!).
den Daumen gestochen, also bestehende Hygienevorschriften
missachtet hatte.
Postexpositionelle Prophylaxe (PEP) bei HIV
Einhaltung der Meldepflicht bei AIDS
Das jeweils am letzten Stand der Technik befindliche Material für die Expositionsprophylaxe sollte vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Die ArbeitnehmerInnen verpflichten sich,
dieses sachgemäß zu verwenden und einzusetzen (z.B. Adaptersysteme; Sicherheitskanülen, die nach der Benutzung die
Nadelspitze „entschärfen“, indem ein stumpfer Metallstift
über die Spitze hinausragt; geeignete Entsorgungsbehälter
mit breiter Öffnung und einem festen Stand; flüssigkeitsdichte Operationsmäntel, speziell verstärkte Operationshandschuhe; Masken, Schutzbrillen etc.).
Derzeit leben in Österreich etwa 12.000 HIV-infizierte
Menschen. Ein erster Gipfel hoher Infektiosität liegt in der
Zeit zwischen Infektion und Serokonversion. Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen immer als infektiös zu betrachten, ist ein wichtiger Ansatz in der Prävention. Des
Weiteren gibt es keine Hinweise dafür, dass das Wissen um
den HIV-Status einer Patientin/eines Patienten das Risiko
von akzidentiellen Expositionen vermindert. Übertragungen im Krankenhaus oder in der Arztpraxis sind äußerst
selten. In Österreich gab es seit den ersten HIV-Patienten
vor 26 Jahren bereits mehrere hundert Stichverletzungen
beim Personal, das HIV-PatientInnen betreut, eine einzige
Infektion ist dabei angegangen. Betroffen war ein Arzt, der
sich beim Zurückstecken der Schutzkappe auf die Kanüle in
Das im Gesundheitswesen tätige Personal
kann sich gegen viele Erkrankungen durch
Impfungen schützen:
Eine Initiative der Österreichischen AIDS-Gesellschaft
Angesichts der schwerwiegenden Konsequenzen einer HIVInfektion wurde seit 1989 bei Gefahr einer Infektion im beruflichen Alltag die postexpositionelle Einnahme von Zidovudine empfohlen. Die Verfügbarkeit neuer antiretroviraler
Substanzen hat eine Aktualisierung der Empfehlungen zur
postexpositionellen Prophylaxe (PEP) und eine Indikationserweiterung auf nicht-berufliche Expositionen notwendig
gemacht. Grundsätzlich gilt: je größer die Virenmenge und je
länger die infektiösen Flüssigkeiten auf Wunden, geschädigte
Haut oder Schleimhaut/Bindehaut einwirken, desto höher
wird die Wahrscheinlichkeit der Übertragung.
Indikationen für eine HIV-PEP
Nicht jeder berufliche Risikokontakt führt zu einer HIVÜbertragung. Ist der Serostatus der Indexperson nicht bekannt, sollte eine Empfehlung für eine HIV-PEP zurückhaltend gehandhabt werden. Gegebenenfalls kann eine HIVPEP begonnen werden, bis durch Einlangen der Befunde der
Serostatus der Indexperson geklärt ist und über die weitere
Vorgehensweise entschieden werden kann. Bei Stich-/Schnittverletzungen im Zusammenhang mit HIV-hältigem Material, Schleimhautkontakt oder Hautkontakt bei gleichzeitig
bestehendem Hautekzem, frischer Wunde oder sichtbaren
Verletzungen ist eine HIV-PEP indiziert. Bei allen fraglichen
HIV-Expositionen ohne bzw. mit geringem Risiko wie z.B.
Kontakt von infektiösem Material mit intakter Haut kann
von einer HIV-PEP abgesehen werden.
Wann sollte mit der HIV-PEP begonnen werden?
Das Personal in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, das Kontakt zu PatientInnen oder mit infektiösem Material hat, sollte zum eigenen Schutz und zum Schutz
der betreuten Personen nachweislich und ausreichend vor
den durch Impfung vermeidbaren Erkrankungen geschützt
sein.
1. Routinemäßiger Schutz wie allgemein empfohlen: Diphterie, Pertussis, Poliomyelitis, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln
2. Wichtiger Schutz für jegliches Gesundheitspersonal: Varizellen, Hepatitis A, Hepatitis B, jährliche Influenzaimpfung.
Neu eintretendes Personal an Abteilungen für Pädiatrie, Geburtshilfe, Infektionskrankheiten, Onkologie und Transplantation sollte vor Dienstantritt die Immunität gegen die durch
Impfung vermeidbaren Krankheiten Masern, Mumps, Röteln
und Varizellen durch serologische Untersuchung (oder durch
Vorlage eines Impfpasses mit je zweimaliger Impfung gegen
diese Erkrankungen) nachweisen. Bei fehlender Immunität ist
die Impfung anzuraten.
3. Zum eigenen Schutz sollte für Personal an Versorgungseinheiten für Pädiatrie und/oder Infektionskrankheiten und für
Laborpersonal eine Immunität gegen Meningokokken gegeben sein. Informationen zum genauen Impfprozedere werden
alljährlich vom Obersten Sanitätsrat aktualisiert.
Der Impfplan 2009 Österreich des Obersten Sanitätsrates ist
erhältlich unter: www.bmgfj.gv.at
Im Idealfall innerhalb von 1–2 Stunden, möglichst binnen
36–48 Stunden über einen Zeitraum von vier Wochen.
Anfragen im Notfall
Über das notwendige Prozedere und die aktuellen Medikationsempfehlungen gibt z.B. die Immunambulanz des
Otto-Wagner-Spitals, täglich von 0–24 Uhr, Auskunft.
n
Tel: 01/91060-42610 oder 01/91060-42710.
Dr. Peter Traxler
Arzt für Allgemeinmedizin
Betriebsarzt im Hanuschkrankenhaus
[email protected]
www.tropenmedizin.at
Linktipp: www.aidsgesellschaft.at
Nachdruck aus MEDMIX 3-4/2009
mit freundlicher Genehmigung des Autors.
www.medmix.at
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