Bauaufsichtlich anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle von Baustoffen und Bauteilen. Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Wärme- und Feuchteschutzes Kritische Betrachtung der Kostensteigerung im Mehrfamilienhausneubau durch Einführung der EnEV 2016 Prof.-Dr. Ing. Andreas H. Holm Dipl.-Ing. Christoph Sprengard FIW München Bericht Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München Lochhamer Schlag 4 | DE-82166 Gräfelfing Geschäftsführender Institutsleiter: T+49 89 85800-0 | F +49 89 85800-40 [email protected] | www.fiw-muenchen.de Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm 1 Einleitung Das Energiekonzept der Bundesregierung [BMWI, 2010] sieht einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahre 2050 vor. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, soll der Wärmebedarf von Gebäuden bis 2020 um 20%, und der Primärenergiebedarf bis 2050 um 80% gegenüber 2008 gesenkt werden. Die Bundesregierung hat 2011 in ihren Eckpunkten zur Energiewende beschlossen, die Effizienzstandards von Gebäuden ambitioniert zu erhöhen, soweit dies im Rahmen einer ausgewogenen Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Belastungen der Eigentümer und Mieter wirtschaftlich vertretbar ist. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein zentrales Element der Energieeinsparpolitik der Bundesregierung im Gebäudebereich. Durch die Einführung der EnEV 2009 [EnEV 2009] wurden im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit insbesondere die energetischen Anforderungen an Neubauten um durchschnittlich 30% verschärft. Die Verschärfung für bestehende Gebäude war geringer und griff ohnehin nur, wenn größere Änderungen an bestehenden Bauteilen vorgenommen wurden oder größere An- oder Umbauten errichtet wurden. Die derzeit gültige Fassung (EnEV 2014) trat am 1. Mai 2014 erst einmal ohne weitere Verschärfungen an die energetischen Standards und nur mit minimalen Änderungen im Nachweisverfahren in Kraft. Die Anhebung der energetischen Standards wurde bis zum Jahresbeginn 2016 zurückgestellt. Diese sind als eindeutiges Signal für die notwendige Anpassung der Neubauanforderung im Hinblick auf den bereits beschlossenen EU-Niedrigstenergiegebäude-Standard zu sehen. Die energetische Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf wird bei neu zu errichtenden Gebäuden um 25 Prozent angehoben. Im Nachweisverfahren geschieht dies über einen Faktor von 0,75, mit dem der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes (der einzuhaltende Maximalwert) zu multiplizieren ist. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss nun ebenfalls den Anforderungen des Referenzgebäudes entsprechen. Die aus der EnEV 2009 bekannten tabellierten Maximalwerte des Transmissionswärmeverlustes dienen hier nur noch zur Deckelung der Verluste bei Gebäuden mit sehr großem Oberflächen-Volumen-Verhältnis (z.B. für stark gegliederte Gebäude). Die Änderungen gelten allerdings erst mit Jahresbeginn 2016. Derzeit wird intensiv von verschieden Interessengruppen versucht die schon seit langen geplante, bekannte, sinnvolle und notwendige Anpassung der EnEV 2016 auszusetzen. Als Hauptargument wird herangeführt dass die Novellierung der EnEV 2016 das Bauen von Wohnraum um 7 bis 8 % verteuert [ARGE Kiel, 2014]. Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. 2 Fakten zur aktuelle Kostenentwicklung von Wohnraum in Deutschland Technologische Entwicklungen haben auch unsere Gebäude in den letzten Jahrzehnten verändert. So sind neben neuen sinnvollen Anforderungen an den Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz auch gestiegene Ansprüche an den Wohnkomfort der Bewohner entstanden. Die Diskussion um erhöhte Kosten durch steigende Anforderungen an die Gebäudeenergieeffizienz ist nicht neu. Schon die Novellierung der Wärmeschutzverordnung im Jahr 1995 war für viele Experten der Endpunkt der Entwicklung. Trotzdem haben alle Novellierungen – stets unter zwingender Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes des EnEG – zum heutigen Stand der EnEV 2014 mit den als wirtschaftlich eingestuften bevorstehenden Verschärfungen 2016 geführt. Möglich wurden diese wirtschaftlichen Anpassungen der Anforderungen u.a. durch stetige Innovation rund um das energieeffiziente Bauen. Eine korrekte Beurteilung der Investitionskosten zu verschiedenen Betrachtungszeitpunkten ist nur möglich wenn diese preisbereinigt werden. Dies erfolgte korrekterweise mittels des Baupreisindexes. Dieser misst die „durchschnittliche Entwicklung der Preise für ausgewählte, fest umrissene Bauleistungen, die beim Neubau und der Instandhaltung von Bauwerken erbracht und vom Bauherrn tatsächlich gezahlt werden“ [destatis a]. In der öffentlichen Diskussion wird häufig ein direkter Zusammenhang zwischen regulatorischen Anforderungen an den Wärmeschutz und der Baupreisentwicklung hergestellt. Die von DESTATIS veröffentlichen Baupreisindizes sind aufgrund der umfangreichen Datenbasis statistisch gut belastbar. Abbildung 1 stellt die zeitliche Entwicklung der Preisindizes für die beiden Bauwerkskosten „Rohbau“ und „Ausbau“ für den Neubau von Wohngebäuden seit 1960. Das Jahr 2010 dient als Vergleichsjahr [destatis]. Im Betrachtungszeitraum schwankt die Steigung des Baupreisindexes stärker als die des Verbraucherpreisindexes, im Mittel ist sie jedoch nahezu gleich groß. Zur Verdeutlichung sind auch die Zeitpunkte der jeweiligen Anpassungen der Wärmeschutzverordnungen (WSchV) bzw. der Energieeinsparverordnungen (EnEV) dargestellt. Auffällig ist, dass keine der Anpassungen der Anforderungen der Energieeffizienz der Gebäude unmittelbar zu einem starken Anstieg des Baupreisindexes geführt haben. Im Gegenteil, im Jahr 1995 und in den Folgejahren sind trotz Anpassung der WSchV die Bauwerkskosten für Rohbauarbeiten gefallen. Seit 2000 haben sich die der Kostengruppe (KG) 300 zugeordneten Bauleistungen mit einem Plus von 25,3 % annähernd wie der Verbraucherpreisindex (26,2 %) entwickelt, die Preise der KG 400 sind mit 45,9 % überdurchschnittlich stärker gestiegen. Bemerken muss man, dass im Zeitablauf nur die reinen Preisveränderungen für identische Bauleistungen beobachtet werden, weil die Qualität und ZusammensetPrüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. zung der Bauleistungen gemäß dem verfolgten Indexkonzept konstant gehalten werden. Die Zusammensetzung des sogenannten Warenkorbes und die Gewichtung einzelner Bauleistungen innerhalb dieses Korbes liefern Anhaltspunkte dafür, wie sich gesetzliche Änderungen oder auch geänderte Qualitäten auf das Preisgefüge sämtlicher Bauleistungen und somit auch auf die Höhe der Baukosten auswirken. Abbildung 1: Zeitliche Entwicklung der Preisindizes für die beiden Bauwerkskosten „Rohbau KG 300“ und „Ausbau KG 400“ für den Neubau von Wohngebäuden seit 1960. Das Jahr 2010 dient als Vergleichsjahr. [destatis] Zur Verdeutlichung sind auch die Zeitpunkte der jeweiligen Anpassungen der Wärmeschutzverordnungen (WSchV) bzw. der Energieeinsparverordnungen (EnEV) dargestellt. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE Kiel) hat ihn ihrer Studie „Kostentreiber für den Wohnungsbau - Untersuchung und Betrachtung der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Gestehungskosten und auf die aktuelle Kostenentwicklung von Wohnraum in Deutschland“ die wichtigsten Kostentreiber auf die Gestehungskosten (Kostengruppen 100 bis 700 nach DIN 276) untersucht [ARGE Kiel]. Dazu werden die Gestehungskosten für ein Mehrfamilienhaus mit gutem Wohnkomfort im Jahr 2000 und im Jahr 2014 untersucht. Für das Jahr 2000 liegen der Studie Bau- bzw. Bauwerkskostendaten von über 250 Neubauvorhaben mit ca. 6.000 WE im mehrgeschossigen Wohnungsbau vor (Bautätigkeit im Zeitraum 1999 bis 2001, Quelle: internes Datenarchiv der ARGE). Für das Jahr 2014 liegen ebenfalls diese Kosten von über 400 Neubauvorhaben mit ca. 11.000 WE im mehrgeschossigen Wohnungsbau vor (Bautätigkeit im Zeitraum 2011 bis 2014, Quelle: internes Datenarchiv der ARGE). Hierbei unterscheidet die Studie in die Gestehungskosten der Bauwerke und die tatsächlichen Bauwerkskosten. Zitiert wird aus dieser Studie bedauerlicherweise jedoch immer nur ein kleiner Abschnitt zur EnEV. Die genannte Verteuerung durch die Einführung der EnEV 2016 Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. von 7-8 % bezieht sich ausschließlich auf die Bauwerkskosten und nicht auf die vollständigen Gestehungskosten. Die wahren Kostentreiber werden in der Studie ausführlich und wissenschaftlich fundiert gut dargelegt Gestehungskosten Die im nachfolgendem Abschnitt getroffenen Aussagen basieren auf den in der Studie der ARGE Kiel genannten Preisen und Baukosten. Sie werden anders ausgewertet und berücksichtigen die Preisentwicklung. Abbildung 2 vergleicht die Gestehungskosten eines Mehrfamilienhausneubaus mit gutem Wohnkomfort errichtet im Jahr 2000 (links) nach Anforderungen der damals gültigen Wärmeschutzverordnung WSchV 1995 und eines Mehrfamilienhauses gleichen Wohnkomfortstandards erbaut im Jahr 2014 nach den Anforderungen der zukünftigen EnEV 2016. Abbildung 2: Vergleich der Gestehungskosten eines Mehrfamilienhausneubaus mit gutem Wohnkomfort errichtet im Jahr 2000 (links) nach Anforderungen der damals gültigen Wärmeschutzverordnung WSchV 1995 und eines vergleichbaren Gebäudes erbaut im Jahr 2014 nach den Anforderungen der zukünftigen EnEV 2016. Dargestellt sind die Kosten im jeweiligen Jahr, also ohne Preisbereinigung. Der rote Balken repräsentiert den Anteil der Bauwerkskosten (KG 300 und 400). Zum Vergleich: Preisbereinigt würden die Gestehungskosten des Gebäudes im Baustandard 2000 im Jahr 2014 bei 2805 €/m² Wohnfläche liegen. Dargestellt sind die Kosten im jeweiligen Jahr, also ohne Preisbereinigung. Der rote Balken repräsentiert den Anteil der Bauwerkskosten (KG 300 und 400). Um nahezu 40 Prozent sind die Kosten rund um den Neubau von Mehrfamilienhäusern in Deutschland seit dem Jahr 2000 gestiegen. Bei den reinen Baupreisen gab es im gleichen Zeitraum dagegen – wie bei den Lebenshaltungskosten auch –einen Anstieg von rund 27 Prozent. Preisbereinigt würden die Gestehungskosten des Gebäudes aus dem Jahr 2000 im Jahr 2014 bei 2805 €/m² Wohnfläche liegen. Das gleiche Gebäude errichtet nach den Anforderungen der EnEV 2016 verursacht Gestehungskosten von ca. 3080 €/m² Wohnfläche. Das bedeutet über die Anpassung der Baupreise hinaus eine Verteuerung von nur 9,8 %. Die Ursachen hierfür sind Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. vielfältig und nicht ausschließlich auf gestiegene energetische Anforderungen zurückzuführen. Bauwerkskosten In Tabelle 1 sind für die zwei Mehrfamilienhäuser aus dem Jahr 2000 bzw. 2014 die ermittelten Bauwerkskosten dargestellt. Außerdem sind hier sowohl die Rohbaukosten (001-006) als auch die Ausbaukosten (007-024) differenziert nach den entsprechenden Leistungsbereichen aufgeführt. Die für das Bezugsjahr 2000 gelisteten Kosten beziehen sich auf den gesetzlichen Mindeststandard für Wohnungsneubauten nach Wärmeschutzverordnung 1995 in Verbindung mit der damals geltenden Heizungsanlagenverordnung. Die für das Betrachtungsjahr 2014 gelisteten Kosten beziehen sich auf den gesetzlichen Mindeststandard für Wohnungsneubauten nach EnEV 2016 in Verbindung mit dem EEWärmeG in der gültigen Fassung. Abbildung 3: Vergleich der Bauwerkskosten eines Mehrfamilienhausneubaus mit gutem Wohnkomfort errichtet im Jahr 2000 (links) nach Anforderungen der damals gültigen Wärmeschutzverordnung WSchV 1995 und eines vergleichbaren Gebäudes erbaut im Jahr 2014 nach den Anforderungen der zukünftigen EnEV 2016. Dargestellt sind die Kosten im jeweiligen Jahr, also ohne Preisbereinigung. Durch die Berücksichtigung von „Errichtungsjahr“, „Bezugsjahr“ und dem jeweils geltenden „energetischen Standard“ wird die Kostenbetrachtung transparent und vergleichbar. Der direkte Vergleich zeigt, dass sich die gesamten der KG 300 zugeordneten Bauleistungen mit einem Plus von 25 % ebenfalls leicht unterhalb des Verbraucherpreisindex (26,2 %) entwickelt haben. Die technische Anlagen – KG 400 sind dagegen generell deutlich oberhalb der Inflationsrate teurer geworden (+70 %). Dies zeigt sich insbesondere für Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen und Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen. Der Anteil des Rohbaus an den Gesamtbaukosten ist von 54 Prozent (2000) auf 46 Prozent (2014) zurückgegangen. Durch geringere Lebensdauern der technischen Anlagen erhöhen sich die Gesamtkosten bei einer Betrachtung über den Lebenszyklus hinweg noch weiter. Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. Bei den energiebedingten Kosten seit dem Jahr 2000 hat sich die Wärmedämmung dabei sogar gegen den allgemeinen Trend entwickelt. So sind die tatsächlichen Kosten für „Dämmarbeiten“ seit dem Jahr 2000 von 50 €/m² Wohnfläche auf 79 €/m² Wohnfläche gestiegen. Das bedeutet einen Anstieg von 58 %. Allerdings muss man anmerken, dass unter Berücksichtigung der Preisbereinigung das gleiche Gewerk trotz zugenommen Anforderungen an die U-Werte der Gebäudehülle nur um 22,6 % gestiegen ist. Sie ist günstiger geworden und unterhalb der Teuerungsrate geblieben. Die Materialkosten der Dämmstoffe in einem Neubau betragen hierbei etwa 2 bis 3 Prozent an den gesamten Gestehungskosten. Abbildung 4 zeigt den energiebedingten Anteil der Bauwerkskosten für die zwei betrachteten Fälle. Insgesamt ist der Anteil von 2000 auf 2014 von 9 % auf 14 % der gesamten Baukosten (preisbereinigt und bezogen auf 2014) gestiegen. Gleichzeitig wurde aber der Endenergiebedarf um fast 55 % reduziert, was sich direkt in den Energiekosten für den Betrieb der Gebäude wiederspiegelt. Abbildung 4: Vergleich der energiebedingten Bauwerkskosten eines Mehrfamilienhausneubaus mit gutem Wohnkomfort errichtet im Jahr 2000 (links) nach Anforderungen der damals gültigen Wärmeschutzverordnung WSchV 1995 und eines vergleichbaren Gebäudes erbaut im Jahr 2014 (rechts) nach den Anforderungen der zukünftigen EnEV 2016. Die Höhe der Bauwerkskosten, die aus den bisherigen energetischen Standards bzw. unterschiedlichen Anforderungsniveaus (einschließlich KfW-Vorgaben für eine Förderung) resultieren, sind in Tabelle 1 dargestellt. Hinsichtlich der jeweiligen energetischen Standards bzw. unterschiedlichen Anforderungsniveaus ist über die Kostenbetrachtung hinaus zu berücksichtigen, dass diese i.d.R. mit unterschiedlichen Energieverbräuchen und Emissionen (CO2-Äquvalente) verbunden sind. Grundsätzlich weisen Gebäude, die in hohen energetischen Standards errichtet werden, deutlich geringe Energieverbräuche und Emissionen auf. Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. Tabelle 1: Ermittelte Bauwerkskosten des Typengebäudes MFH in seiner Grundvariante inkl. Differenzierung der entsprechenden Leistungsbereiche (001-024). Die energiebedingten Gewerke sind rot dargestellt. Errichtungsjahr 2014 2000 2000 2014 2000 Bezugsjahr 2014 2000 2014 2014 2014 energetischer Standard EnEV 2016 WSchV 95 WSchV 95 EnEV 2016 WSchV 95 Gewerk € je m² € je m² WohnWohnfläche fläche (Median) (Median) Veränderung € je m² Wohnfläche (Median) Veränderung % der Gesamtbauwerkskosten 001 Erdarbeiten 36 26 38% 32 11,7% 2,5% 2,6% 002 Maurer-/Betonarbeiten 423 363 17% 444 -4,9% 29,5% 36,9% 003 Dämmarbeiten 79 50 58% 61 22,6% 5,5% 5,1% 004 Zimmer-/Holzbauarbeiten 47 37 27% 45 3,7% 3,3% 3,8% 005 Klempner-/Stahlbauarbeiten 30 19 58% 23 22,6% 2,1% 1,9% 006 Dachdecker-/abdichtungsarbeiten 42 32 31% 39 6,8% 2,9% 3,3% Rohbau 658 527 25% 644 2,1% 45,9% 53,6% 007 Sanitäre Installation/Obj. 79 44 80% 58 26,7% 5,5% 4,5% 008 Elektrische Installation 70 44 59% 58 17,3% 4,9% 4,5% 009 Heizungsinstallation 89 36 147% 47 46,8% 6,2% 3,7% 010 Def. Be- und Entlüftung 27 0 - - 100,0% 1,9% 0,0% 011 Fliesenarbeiten 48 40 20% 53 -9,6% 3,4% 4,1% 012 Tischlerarbeiten (außen) 73 31 135% 41 44,1% 5,1% 3,2% 013 Tischlerarbeiten (innen) 50 35 43% 46 7,9% 3,5% 3,6% 014 Trockenbau 36 27 33% 36 1,3% 2,5% 2,7% 015 Malerarbeiten 41 34 21% 45 -9,1% 2,9% 3,5% 016 Schlosserarbeiten 22 14 57% 18 16,3% 1,5% 1,4% 017 Balkone 58 34 71% 45 22,9% 4,1% 3,5% 018 Innenputz 33 27 22% 36 -7,7% 2,3% 2,7% 019 Estricharbeiten 35 19 84% 25 28,6% 2,4% 1,9% 020 Bodenbelagsarbeiten 39 26 50% 34 12,3% 2,7% 2,6% 021 Küchen 48 28 71% 37 23,2% 3,4% 2,8% 022 Betonwerkstein 17 13 31% 17 -0,6% 1,2% 1,3% 023 Schließanlage 3 2 50% 3 12,3% 0,2% 0,2% 024 Baureinigung 5 3 67% 4 21,1% 0,3% 0,3% 774 456 70% 600 22,5% 54,1% 46,4% Bauwerkskosten 1.432 983 46% 1.244 13% 100% 100% Gestehungskosten 3.080 2.209 39% 2.892 215% 225% Ausbau Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. Abbildung 5 vergleicht die Gestehungskosten eines Mehrfamilienhausneubaus mit gutem Wohnkomfort errichtet im Jahr 2000 (links) nach Anforderungen der damals gültigen Wärmeschutzverordnung WSchV 1995 und eines gleichgroßen Mehrfamilienhauses erbaut im Jahr 2014 (rechts) nach den Anforderungen der zukünftigen EnEV 2016. Die energiebedingten Kosten sind grün dargestellt. Die Zunahme der energetischen Anforderungen führt zu einem Anteil von nur 12,5 % an der gesamten Kostensteigerung der Gestehungskosten seit dem Jahr 2000. Abbildung 5: Vergleich der Gestehungskosten eines Mehrfamilienhausneubaus mit gutem Wohnkomfort errichtet im Jahr 2000 (links) nach Anforderungen der damals gültigen Wärmeschutzverordnung WSchV 1995 und eines vergleichbaren Gebäudes erbaut im Jahr 2014 (rechts) nach den Anforderungen der zukünftigen EnEV 2016. Die energiebedingten Kosten sind grün dargestellt. Die Zunahme der energetischen Anforderungen führt zu einem Anteil von 12,5 % an der gesamten Kostensteigerung der Gestehungskosten seit dem Jahr 2000. Durch die höheren Standards entstehen Mehrkosten, denen auf der anderen Seite aber deutlich verringerte Energieverbräuche und damit gesunkene Betriebskosten entgegenstehen. Damit verbunden sind natürlich auch wesentlich verminderte CO2Ausstöße, deren Reduzierung Deutschland in europäischen und internationalen Vereinbarungen verbindlich zugestimmt hat. Nachfolgend ist in Tabelle 2 der Endenergieverbrauch typischer Gebäude nach der Wärmeschutzverordnung 1995 und diversen Energieeinsparverordnungen, sowie die Bauwerks- und Gestehungskosten dieser Gebäude dargestellt. Hierbei ist die EnEV 2014 als Bezug für die Ermittlung der prozentualen Steigerungen hergenommen worden. In die Zukunft blickt die Berücksichtigung der Effizienzhäuser 70 und 55 und 40. Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. Tabelle 2: Bauwerks- und Gestehungskosten (KG 300/400) sowie Endenergieverbrauch von verschiedenen energetischen Standards (Bezug: Typengebäude MFH in seiner Grundvariante) nach ARGE Endenergieverbrauch Bauwerkskosten (Median) Steigerung der Bauwerkskosten Gestehungskosten (Median) Steigerung der Gestehungskosten kWh/m²a € je m² Wohnfläche % € je m² Wohnfläche % WSchV 1995 113 1.244* -7,2 2.892* -3,1 EnEV 2014 67 1.334 0,0 2.982 0,0 EnEV ab 2016 53 1.432 6,8 3.080 3,2 EffH 70 45 1.484 10,1 3.132 4,8 EffH 55 40 1.567 14,9 3.215 7,2 EffH 40 36 1.685 20,8 3.333 10,5 energetischer Standard * preisbereinigt für das Errichtungsjahr 2000 und das Betrachtungsjahr 2014 In seiner Studie zur „Wirtschaftlichkeit von Wärmedämmenden Maßnahmen“ stellt das FIW München im Auftrag des Gesamtverbands der Dämmstoffindustrie (GDI) Untersuchungen zu den maßgeblichen Einflussfaktoren bei der Berechnung von Amortisationszeiträumen von wärmedämmenden Maßnahmen zusammen [FIW 2015]. Dabei werden auch diverse Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit miteinander verglichen. Basis für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit ist dabei die Berechnung des Mehrkosten-Nutzen-Verhältnisses (MNV), das die energetisch bedingten Mehrkosten (was für den erhöhten energetischen Standard benötigt wird) mit der daraus resultierenden Einsparung an Energie (Auswirkung des erhöhten energetischen Standards) ins Verhältnis setzt. Je kleiner das MNV ist, umso wirtschaftlicher ist eine Maßnahme. Für den Fall eines Neubaus eines MFH mit gutem Wohnkomfort betragen die energiebedingten Mehrkosten für den Sprung des Standards WSchV 1995 auf EnEV 2016 188 €/m². Dabei wird der Endenergiebedarf um 60 kWh/² verringert. Daraus berechnet sich ein MNV von 1,44. Aus wirtschaftlicher Sicht bedeutet das eine durchschnittliche Amortisationszeit von ca. 10 Jahren. Dabei liegen unter den heutigen Randbedingungen 95 % aller betrachteten Gebäude mit ihrer wirtschaftlichen Amortisationszeit zwischen 8 und 17 Jahren (schraffierte Fläche in Abbildung 6). Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. Abbildung 6: Amortisationszeit eines Mehrfamilienhausneubaus mit gutem Wohnkomfort errichtet im Jahr 2014 nach Anforderungen der zukünftigen EnEV 2016. Die energiebedingten Kosten im Vergleich zum Standard WSchV 1995 sind (über das MNV von 1,44) grün dargestellt. Tabelle 3 zeigt, dass die heutigen Anforderungen der EnEV genau auf dem Niveau der EnEV 2009 sind, denn mit der Novelle 2014 wurden keinerlei Werte „verschärft“. Die derzeitige Anforderung an die Fassade des sogenannten Referenzgebäudes, nach dem sich alle Neubauten richten müssen, ist U = 0,28 W/(m²K). Die 2016er EnEV-Werte werden allerdings heute schon bei den meisten Bauteilen standardmäßig erreicht und sind keine besondere Herausforderung, sondern bereits seit Längerem Stand der Technik. Fenster haben im Referenzgebäude einen U-Wert von nur 1,3 W/(m²K). Der Fenster-Standard heute liegt bei 1,0 W/(m²K) oder besser. Nach Inkrafttreten der nächsten EnEV-Stufe wird genau das abgebildet, was der Markt heute längst anbietet. Die EnEV zieht 2016 mit ihrer „Verschärfung“ lediglich das nach, was seit Jahren bei vielen Architekten und Bauherren längst Alltag ist. Tabelle 3: Verschärfung der energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung (U-Wert) in [W/(m²K)] für einzelne Bauteile EnEV 2014 Bauteil Altbau WSchV 84 WSchV 95 EnEV 2002 Außenwand 1,4 0,6 0,5 /0,42) Fenster 5,2 1) Dach 1,0 Kellerdecke 0,8 NEH Potential 0,24 0,18 0,1 1,3 1,3 0,95 0,65 0,25 0,20 0,24 0,18 0,1 0,4 0,35 0,3 0,2 0,2 Referenzgebäude Sanierung 0,45 /0,352) 0,28 1,8 1,7 0,45 0,3 0,70 0,5 1) Doppel- oder Isolierverglasung 2) bei Erneuerungsmaßnahmen mit Außendämmung Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. 3 Zusammenfassung Bauen ist in den letzten Jahren wird immer teurer und komplizierter: Um nahezu 40 Prozent sind die Kosten rund um den Neubau von Mehrfamilienhäusern in Deutschland seit dem Jahr 2000 gestiegen. Bei den reinen Baupreisen gab es im gleichen Zeitraum dagegen – wie bei den Lebenshaltungskosten auch – lediglich einen Anstieg von rund 27 Prozent. Die zusätzliche Kostensteigerung, die die Preisspirale beim Wohnungsneubau – und damit auch beim Wohnen – enorm nach oben gedreht hat sind nicht ausschließlich auf die gestiegen Anforderungen des energiesparenden Bauens zurückzuführen. Die Verschärfung der Anforderungen von der WSchV 1995 hin zu den zukünftigen Anforderungen der EnEV 2016 sind für 12,5 % der Gestehungskostensteigerung verantwortlich. Die geplante Verschärfung der EnEV 2016 verteuert die Gestehungskosten um 3,2 %. Gleichzeitig wird aber der Primärenergiebedarf um 25 % reduziert. Das heißt: das Anforderungsniveau 2016 ist bei den gewählten Randbedingungen als wirtschaftlich vertretbar einzustufen die bisherige Referenzanlagentechnik ist in Verbindung mit verbessertem Wärmeschutz auch in 2016 umsetzbar Durch die Umsetzung der EnEV-Verschärfungen zum 1. Januar 2016 lassen sich Kostenerhöhungen nicht vermeiden. Aber eine Abkehr von der EnEV wäre für die klimapolitischen Zielsetzungen fatal. Man darf sich nicht von derzeit niedrigen Energiepreises täuschen lassen: die fossilen Energieträger sind endlich und es ist unsere gesamtgesellschafts- wie sozialpolitische Verpflichtung, mit diesen Energieträgern verantwortungsvoll umzugehen. Daher ist ein Moratorium abzulehnen und stattdessen zu fordern, nunmehr endlich die EU Gebäuderichtlinie 2020 in nationales Recht umzusetzen. Anstatt Kostensteigerungen mit energetischen Anforderungen zu begründen, sollten die wahren Kostensteigerungen beleuchtet werden, als da wären: gestiegene Grundstückskosten ob der hohen Nachfrage und des knappen Angebotes in Ballungszentren gestiegene Lohnkosten, nicht zuletzt auch durch gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gestiegene öffentliche Abgaben wie z.B. Grunderwerbsteuer, Grundsteuer Stellplatzsatzungen Anforderungen an Barrierefreiheit (z.B. Aufzüge) hohe Qualitätsanforderungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau Erschließungsbeiträge für soziale Wohnfolgekosten (z.B. Kita, Schule) hohe Schallschutzanforderungen Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. Dies belegt auch eindeutig eine kritische Betrachtung der Studie der ARGE Kiel. Zitiert wird aus dieser Studie bedauerlicherweise jedoch immer nur ein kleiner Abschnitt zur EnEV, der sich ausschließlich auf die Bauwerkskosten und nicht auf die vollständigen Gestehungskosten bezieht. Die wahren Kostentreiber werden in der Studie ausführlich und wissenschaftlich fundiert gut dargelegt. Die Aussetzung der EnEV würde überdies zu deutlich höheren finanziellen Belastungen der Kommunen und Mieter führen. Schon heute machen die Betriebs- und Energiekosten einen großen Teil der Haushaltskosten aus. Aus niedrigen Anfangskosten resultieren i.d.R. damit langfristig deutlich höhere Folgekosten. Die in den nächsten 5 Jahren gebauten oder umgebauten Immobilien werden ab 2021 voraussichtlich nicht in einen energetisch höherwertigen Zustand versetzt. Mit großer Wahrscheinlichkeit bleiben diese Immobilien in den nächsten Jahrzehnten unverändert. Die Aussetzung der EnEV würde sich also negativ auf die Standards des (sozialen) Wohnungsbaus in den Jahren bis zum Inkrafttreten der EUGebäuderichtlinie 2021 auswirken. Das sollte unbedingt verhindert werden. Deutschland hat sich international verbindlich verpflichtet seinen CO2-Ausstoß bis zur Mitte dieses Jahrhunderts um 80% zu senken. Die Gefährdung der Energiewende im Gebäudebereich durch ein Aussetzen der EnEV wird Deutschland in seinen internationalen Einsparverpflichtungen um Jahre zurückwerfen und ist unbedingt zu vermeiden. Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. 4 Literaturverzeichnis BMWI, 2010. Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung., s.l.: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Statistisches Bundesamt: Preisindizes für die Bauwirtschaft, Ausgabe 2015 Manteuffel, v., 2014. Preisentwicklung Gebäudeenergieeffizienz - Initialstudie, s.l.: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V.- DENEFF. Walberg et all, 2015. Kostentreiber für den Wohnungsbau: Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.. Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt. Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München T+49 89 85800-0 | F +49 89 85800-40 Lochhamer Schlag 4 | DE-82166 Grä[email protected] | www.fiw-muenchen.de Prüfergebnisse beziehen sich nur auf die genannten Prüfgegenstände. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Prüfberichts ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München erlaubt.