Landratsamt Waldshut – Gesundheitsamt Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-865101, Fax: 07751-865199 E-mail: [email protected], web: www.landkreis-waldshut.de Erkrankung mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) Was ist EHEC? Es handelt sich um eine Infektion mit Darmbakterien, die die Fähigkeit zur Bildung bestimmter Zellgifte (Toxine) haben. Sie können leichte Magen-DarmErkrankungen, manchmal jedoch auch eine blutige Dickdarmentzündung oder ein schweres Krankheitsbild mit Blutungen und Nierenversagen (hämolytischurämisches Syndrom – HUS) hervorrufen. EHEC-Infektionen treten weltweit auf. Wie wird EHEC übertragen? EHEC wird häufig durch den Kot von Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen, Rehe und Hirsche), aber auch von anderen Nutz- und Haustieren übertragen. Bei der Übertragung werden die Bakterien über den Mund aufgenommen. Bei Kindern unter drei Jahren birgt der direkte Kontakt zu Wiederkäuern das höchste Ansteckungsrisiko (Landwirtschaft, Streichelzoo). Bei Kindern über neun Jahren und Erwachsenen wird EHEC wahrscheinlich in erster Linie durch verunreinigte Lebensmittel wie Rohmilch, Lamm- und Rinderfleisch und Rohwürste (z. B. Mettwurst, Salami), nicht pasteurisierte Säfte und rohes Blattgemüse (z. B. Sprossen, Spinat) sowie verunreinigtes Trink- und Badewasser übertragen. Auch die Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich. Welche Krankheitszeichen haben Erkrankte? EHEC-Infektionen können ohne wesentliche Krankheitszeichen verlaufen oder Durchfälle verursachen. Begleitsymptome sind Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen, seltener Fieber. Bei 10–20 % der Erkrankten entwickelt sich als schwere Verlaufsform eine blutige Dickdarmentzündung mit krampfartigen Bauchschmerzen und blutigem Stuhl. Säuglinge, Kleinkinder, alte Menschen und abwehrgeschwächte Personen erkranken häufiger schwer. Gefürchtet ist das vor allem bei Kindern vorkommende hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) mit Blutungen und Nierenversagen bis hin zur Dialysepflicht. HUS tritt in etwa 5–10 % der symptomatischen EHEC-Infektionen auf. Sie kann in wenigen Fällen zu dauerhaften Nierenschäden, u. U. mit Dialysepflicht , oder zum Tod führen. Wann bricht die Erkrankung aus und wie lange ist man ansteckend? Die Zeit zwischen Ansteckung und Erkrankung beträgt ca. 2-10 Tage (durchschnittlich 3-4 Tage). Ansteckungsfähigkeit besteht einige Tage bis zu mehreren Wochen, solange EHEC-Bakterien im Stuhl ausgeschieden werden. Kommt es zu der HUS-Erkrankung, so beginnen diese Krankheitszeichen ungefähr 7 Tage (5 bis 12 Tage) nach Beginn des Durchfalls. Seite 1/2 Merkblatt EHEC Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt Version 05/2014 Wer ist besonders gefährdet? Kinder unter 3 Jahren sind besonders gefährdet, schwere Krankheitsverläufe zu entwickeln. Wie kann ich mich schützen? Händewaschen mit Seife nach Tierkontakten ist besonders wichtig. Nach Tierkontakt sollten die Finger nicht in den Mund gesteckt werden. Speisen und Getränke sollten nur außerhalb der Tierkontaktzonen eingenommen werden. Der sichere, hygienische Umgang mit Lebensmitteln ist zu beachten. Insbesondere Kleinkinder sollten nur pasteurisierte oder abgekochte Milch und niemals rohe Milch trinken. Kinder, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit einer Immunschwäche sollten Lebensmittel tierischer Herkunft grundsätzlich nur durchgegart oder nach Anwendung eines anderen Bakterien abtötenden Verfahrens zu sich nehmen. Was muss ich bei einer Erkrankung beachten? Die Behandlung der Krankheit erfolgt nur symptomatisch. Eine antibakterielle Therapie ist nicht angezeigt. Sie kann die Bakterienausscheidung verlängern und zur Stimulierung der Toxinbildung führen. Bei den Erkrankten ist eine gute Händehygiene und Desinfektion von Handkontaktflächen (z. B. Gegenstände, Flächen) in Küche und Bad besonders wichtig. Mit Stuhl oder Erbrochenem verunreinigte Gegenstände, Kleidungsstücke oder Flächen sollten umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Bei entsprechenden Kontakten sollten Einmalschutzhandschuhe getragen werden. Die Wäsche sollte bei Temperaturen über 60 °C mit einem Vollwaschmittel gewaschen werden. Ein EHEC-Nachweis ist nach § 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Labor dem Gesundheitsamt zu melden. Behandelnde Ärzte müssen nach § 6 IfSG das Auftreten eines HUS melden. Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten sind nach § 34 IfSG verpflichtet, Magen-Darm-Infektionen durch EHEC an das Gesundheitsamt zu melden. Erkrankte oder krankheitsverdächtige Personen dürfen die Einrichtungen vorübergehend nicht betreten. Gleiches gilt auch für Personen, in deren Familie (Wohngemeinschaft) eine EHEC-Erkrankung oder der Verdacht darauf aufgetreten ist, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist und sie keine EHEC-Erreger mehr ausscheiden. Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann erfolgen, wenn nachgewiesen wurde, dass keine EHECErreger mehr ausgeschieden werden (durch 3 negative Stuhlproben im Abstand von 1–2 Tagen). Ein schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich. Für erkrankte oder erkrankungsverdächtige Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, gilt nach § 42 IfSG ein Tätigkeitsverbot. Wo kann ich mich informieren? Seite 2/2 Merkblatt EHEC Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt steht Ihnen für die weitere Beratung zur Verfügung. Im Gesundheitsamt liegen u. U. auch Informationen zur aktuellen Situation im Kindergarten oder in der Schule vor. Informationen zum Krankheitsbild finden Sie auch im Internet z.B. auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de). Version 05/2014