Erkrankung mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC)

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Landratsamt Waldshut – Gesundheitsamt
Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751-865101, Fax: 07751-865199
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Erkrankung mit enterohämorrhagischen
Escherichia coli (EHEC)
Was ist EHEC?
Es handelt sich um eine Infektion mit Darmbakterien, die die Fähigkeit zur
Bildung bestimmter Zellgifte (Toxine) haben. Sie können leichte Magen-DarmErkrankungen, manchmal jedoch auch eine blutige Dickdarmentzündung oder
ein schweres Krankheitsbild mit Blutungen und Nierenversagen (hämolytischurämisches Syndrom – HUS) hervorrufen. EHEC-Infektionen treten weltweit
auf.
Wie wird EHEC übertragen?
EHEC wird häufig durch den Kot von Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen,
Rehe und Hirsche), aber auch von anderen Nutz- und Haustieren übertragen.
Bei der Übertragung werden die Bakterien über den Mund aufgenommen. Bei
Kindern unter drei Jahren birgt der direkte Kontakt zu Wiederkäuern das
höchste Ansteckungsrisiko (Landwirtschaft, Streichelzoo). Bei Kindern über
neun Jahren und Erwachsenen wird EHEC wahrscheinlich in erster Linie durch
verunreinigte Lebensmittel wie Rohmilch, Lamm- und Rinderfleisch und Rohwürste (z. B. Mettwurst, Salami), nicht pasteurisierte Säfte und rohes Blattgemüse (z. B. Sprossen, Spinat) sowie verunreinigtes Trink- und Badewasser
übertragen. Auch die Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich.
Welche Krankheitszeichen
haben Erkrankte?
EHEC-Infektionen können ohne wesentliche Krankheitszeichen verlaufen oder
Durchfälle verursachen. Begleitsymptome sind Übelkeit, Erbrechen und
Bauchschmerzen, seltener Fieber. Bei 10–20 % der Erkrankten entwickelt
sich als schwere Verlaufsform eine blutige Dickdarmentzündung mit krampfartigen Bauchschmerzen und blutigem Stuhl. Säuglinge, Kleinkinder, alte Menschen und abwehrgeschwächte Personen erkranken häufiger schwer. Gefürchtet ist das vor allem bei Kindern vorkommende hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) mit Blutungen und Nierenversagen bis hin zur Dialysepflicht. HUS
tritt in etwa 5–10 % der symptomatischen EHEC-Infektionen auf. Sie kann in
wenigen Fällen zu dauerhaften Nierenschäden, u. U. mit Dialysepflicht , oder
zum Tod führen.
Wann bricht die Erkrankung aus und wie lange ist
man ansteckend?
Die Zeit zwischen Ansteckung und Erkrankung beträgt ca. 2-10 Tage (durchschnittlich 3-4 Tage). Ansteckungsfähigkeit besteht einige Tage bis zu mehreren Wochen, solange EHEC-Bakterien im Stuhl ausgeschieden werden.
Kommt es zu der HUS-Erkrankung, so beginnen diese Krankheitszeichen ungefähr 7 Tage (5 bis 12 Tage) nach Beginn des Durchfalls.
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Merkblatt EHEC
Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt
Version 05/2014
Wer ist besonders gefährdet?
Kinder unter 3 Jahren sind besonders gefährdet, schwere Krankheitsverläufe
zu entwickeln.
Wie kann ich mich schützen?
Händewaschen mit Seife nach Tierkontakten ist besonders wichtig. Nach
Tierkontakt sollten die Finger nicht in den Mund gesteckt werden. Speisen und
Getränke sollten nur außerhalb der Tierkontaktzonen eingenommen werden.
Der sichere, hygienische Umgang mit Lebensmitteln ist zu beachten. Insbesondere Kleinkinder sollten nur pasteurisierte oder abgekochte Milch und
niemals rohe Milch trinken. Kinder, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit einer Immunschwäche sollten Lebensmittel tierischer Herkunft
grundsätzlich nur durchgegart oder nach Anwendung eines anderen Bakterien
abtötenden Verfahrens zu sich nehmen.
Was muss ich bei einer
Erkrankung beachten?
Die Behandlung der Krankheit erfolgt nur symptomatisch. Eine antibakterielle
Therapie ist nicht angezeigt. Sie kann die Bakterienausscheidung verlängern
und zur Stimulierung der Toxinbildung führen.
Bei den Erkrankten ist eine gute Händehygiene und Desinfektion von Handkontaktflächen (z. B. Gegenstände, Flächen) in Küche und Bad besonders
wichtig. Mit Stuhl oder Erbrochenem verunreinigte Gegenstände, Kleidungsstücke oder Flächen sollten umgehend gereinigt und desinfiziert werden. Bei
entsprechenden Kontakten sollten Einmalschutzhandschuhe getragen werden.
Die Wäsche sollte bei Temperaturen über 60 °C mit einem Vollwaschmittel
gewaschen werden.
Ein EHEC-Nachweis ist nach § 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Labor dem Gesundheitsamt zu melden. Behandelnde Ärzte müssen nach § 6
IfSG das Auftreten eines HUS melden.
Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten sind
nach § 34 IfSG verpflichtet, Magen-Darm-Infektionen durch EHEC an das Gesundheitsamt zu melden. Erkrankte oder krankheitsverdächtige Personen
dürfen die Einrichtungen vorübergehend nicht betreten. Gleiches gilt auch für
Personen, in deren Familie (Wohngemeinschaft) eine EHEC-Erkrankung oder
der Verdacht darauf aufgetreten ist, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist und sie keine
EHEC-Erreger mehr ausscheiden. Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann erfolgen, wenn nachgewiesen wurde, dass keine EHECErreger mehr ausgeschieden werden (durch 3 negative Stuhlproben im Abstand von 1–2 Tagen). Ein schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich.
Für erkrankte oder erkrankungsverdächtige Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, gilt nach § 42 IfSG ein Tätigkeitsverbot.
Wo kann ich mich informieren?
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Merkblatt EHEC
Landratsamt Waldshut –Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt steht Ihnen für die weitere Beratung zur Verfügung. Im
Gesundheitsamt liegen u. U. auch Informationen zur aktuellen Situation im
Kindergarten oder in der Schule vor.
Informationen zum Krankheitsbild finden Sie auch im Internet z.B. auf den
Seiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de).
Version 05/2014
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