Geflügelinfluenza: Antworten auf häufig gestellte Fragen | Stand 06.02.2017 Besteht im Kreis Unna noch eine Aufstallungspflicht? Die Stallpflicht wurde mit Wirkung vom 06.02.2017 für die Städte Lünen, Bergkamen, Kamen und Schwerte sowie die Gemeinde Holzwickede aufgehoben. Anlass ist eine neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom 24.01.2017. Danach zeichnet sich nach wie vor ein erhöhtes Einschleppungsrisiko für Regionen ab, die sowohl als klassisches Risikogebiet gelten (z. B. Sammelplätze für durchziehende Wildvögel oder Rast- und Ruheplätze an Seen, Flüssen usw.) als auch eine hohe Geflügeldichte aufweisen. 2 Die flächendeckende Aufstallung von Nutzgeflügel in Nicht-Risikogebieten – weniger als 300 Tiere je km - bietet nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht mehr Sicherheit. In den genannten fünf Städten liegt die Geflügeldichte unter der Messgröße. Weiter bestehen bleibt die Stallpflicht in Bönen, Fröndenberg, Selm, Unna und Werne. Hier liegt nach Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) die Geflügeldichte bei über 300 Tieren pro km². Was ist Geflügelpest / aviäre Influenza (AI)? Die Geflügelpest wird auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt. Bei der Geflügelinfluenza handelt es sich um eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten. Viele andere Vögel sind ebenfalls empfänglich. o Bei den aviären Influenzaviren ist grundsätzlich zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden: den so genannten niedrig pathogenen („wenig krank machenden“) und den hoch pathogenen („stark krank machenden“) Influenzaviren. Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (insbesondere H5N1 und H5N8) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oft nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Nur die Infektion mit hoch pathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet. Da die Influenzaviren in Wildvögeln überleben können, kann es immer wieder zu Ausbrüchen der AI kommen, die gelegentlich – auch bei Einhaltung aller Schutzmaßnahmen – auf Hausgeflügelbestände übergreifen können. Die Geflügelpest richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Verheerend sind auch die großen wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Handelssperren, Sperren um den Seuchenherd und schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt. Was sind Symptome der AI? Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreitet. Nach einer Inkubationszeit von wenigen Stunden bis hin zu maximal 21 Tagen erkranken die Tiere. Die Seuche verläuft danach schnell und endet meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen folgende Symptome: hohes Fieber Appetitlosigkeit drastischer Rückgang der Legeleistung hochgradige Apathie Atemnot ausgeprägtes Kropfödem Blaufärbung von Kamm und Kehllappen wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall Wie wird Geflügelpest übertragen? Übertragen wird das Virus über direkten oder indirekten Kontakt: direkt: infizierte Vögel scheiden das Virus über die Luftwege, sowie über Sekrete und Exkrete aus. Durch den Direkten Kontakt von Tier zu Tier im Stall oder auf dem Transport breitet sich das Virus sehr schnell aus. Insbesondere wild lebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie zeigen selbst keine Symptome, können das Virus aber über große Entfernungen Verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Indirekt: über Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten kann der Seuchenerreger übertragen bzw. verschleppt werden. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die AI weiter verbreitet werden. Welche Tiere sind für das Virus empfänglich? Empfänglich ist in erster Linie Hausgeflügel, wie z. B. Hühner, Puten (Truthühner), Perlhühner, Hausenten und Hausgänse. Aber auch Pfauen, Strauße, Emus und Nandus können an Geflügelpest erkranken. Wildvögel, vor allem Wasserfederwild wie Wildenten, Wildgänse, Schwäne und Möwen, aber auch Greifvögel sowie Fasane, Rebhühner und Wachteln können sich ebenfalls infizieren, zeigen aber keine Symptome. Andere Säugetiere, wie z. B. Pferde, Katzen und Schweine können sich theoretisch mit dem Virus infizieren und erkranken. Grippeviren sind tierartspezifisch, zwischen den einzelnen Tierarten ist eine Infektion daher weniger wahrscheinlich als innerhalb einer Tierart. Generell sind Katzen bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren zwar empfänglich für das Geflügelpestvirus und können es untereinander übertragen, allerdings besteht beim Kontakt von Hauskatzen mit hiesigen Singvögeln im Moment ein vernachlässigbar geringes Risiko einer Infektion. Eine Infektion von Hunden konnte bislang nicht nachgewiesen werden. Wo kommt das Virus her? Das Wildgeflügel (insbesondere Enten) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Die Tiere sind häufig Träger, ohne selbst zu erkranken. Aviäre Influenzaviren sind weltweit verbreitet. Weshalb ist Impfung derzeit keine Möglichkeit? Durch Impfung gesunder Tiere in einem betroffenen Gebiet wird die Weiterleitung des Virus nicht verhindert. Geimpfte Tiere bleiben Träger und Ausscheider des Virus, damit auch Verbreiter der Seuche. Ein weiteres Problem besteht darin, dass geimpfte Tiere dieselben Antikörper produzieren wie Tiere, die sich mit Geflügelpest angesteckt haben. Eine Unterscheidung zwischen geimpften und erkrankten Tieren ist daher nicht möglich. Warum gibt es verschiedene Gebiete mit unterschiedlichen Regelungen? Ausgangspunkt der Seuchenbekämpfung ist das tiermedizinische Risiko, das Mensch und Tier bei der Verbreitung des Virus darstellen. Die Gebiete sind nach Einschätzung dieses Risikos unterteilt worden. So gelten in einem bestimmten Bereich dicht am Seuchengehöft oder dem Verdachtsbetrieb strengere Maßregeln als in einem Gebiet, in den das Virus noch nicht festgestellt wurde; da die Möglichkeit der Weiterverbreitung bei Betrachtung der maßgeblichen Faktoren kleiner ist als im engeren Bereich. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit erstellt Risikobewertungssysteme und legt zusammen mit der Veterinärverwaltung von Bund und Ländern Risikogebiete fest, in denen die Einschleppung der Tierseuche erhöht ist. Dabei werden Zugvögelrouten, große Seen und Flüsse und spezifische geographische Besonderheiten berücksichtigt. In diesen Gebieten herrscht Aufstallungspflicht. Wie kann die Ausbreitung der Seuche verhindert werden? Allgemeinheit: Jeder kann die AI unbewusst verbreiten. Das gilt für alle Personen, die Geflügel halten. Besucher von Standorten mit Geflügel, gleichgültig ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby-) Haltungen handelt. AI lässt sich sehr leicht verbreiten über die Kleidung, Schuhe, Hände usw. Das Virus kann vorhanden sein, ohne dass es bemerkt wird. Ein wenig Mist unter den Schuhen reicht z. B. aus, um damit das Virus weiterzutragen. Standorte mit Geflügel sollten deshalb möglichst nicht aufgesucht werden. Geflügel, auch Wildgeflügel, sollten auch nicht gefüttert werden. Geflügelhalter: Vor dem Besuch anderer Geflügelbestände ist kurz vor dem Verlassen des eigenen Grundstückes zu duschen, die Haare sind zu waschen und es sind Schuhe und Bekleidung anzuziehen, die nicht in Berührung gekommen sind mit Schuhen und Bekleidung, die im Betrieb bzw. im Bereich des Geflügels getragen wurden. Vor dem Verlassen des Grundstückes sollten noch die Hände mit Wasser und Seife gewaschen werden. Kein Besuch von Bereichen/Orten, in denen Geflügel gehalten wird, wie z. B. Tierparks, Zoos, Streichelzoos und bäuerliche Betriebe mit „Ab Hof Verkauf“ und Geflügelhaltung. Nach der Heimkehr sind sofort wieder Bekleidung und Schuhe zu wechseln und getrennt zu halten von der Arbeitskleidung. Auch Kinder haben die gleichen Vorsichtsmaßregeln bezüglich Duschen, Waschen, Bekleidung, Schuhwerk und Besuchen anderer Orte mit Geflügel zu beachten. Hier ist auch das Reinigen und eventuell sogar desinfizieren von Fahrrad, Roller oder ähnlichem nach jeder Rückkehr zu überlegen. Das Geflügel darf nur erreichbar sein nach Passieren eines Desinfektionsbeckens oder einer Desinfektionsmatte. Diese Einrichtungen sollten an den viel begangenen Wegen auf dem Gelände aufgestellt werden, insbesondere an den Eingängen zum Stall. Wichtig ist die Entfernung von Mist oder Kotresten vom Schuhwerk. Es sind nur DVG-gelistete und DLG-zugelassene Desinfektionsmittel zu verwenden. Ich halte nur einige Hühner und Gänse. Gelten für mich auch Maßregeln? Ja, alle getroffenen/angeordneten Maßnahmen gelten auch für Halter von einzelnen oder wenigen Tieren. Das Risiko einer Weiterverbreitung der Geflügelinfluenza ist bei Hobbyhaltungen genauso groß wie bei gewerblichen Haltungen. Von großer Bedeutung ist die Meldung des Bestandes an das zuständige Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse NRW (Tel. 02 51 / 28 29 20 oder www.tierseuchenkasse.nrw.de). Ist die Geflügelpest ein Risiko für die menschliche Gesundheit? Bisher sind keine Fälle von HPAIV H5N8 Infektionen bei Menschen bekannt. Verlässliche Aussagen zur Virulenz des Erregers für den Menschen sind derzeit nicht möglich, da sich das Virus verändert haben könnte. Darf man in einem Seuchenfall weiter Geflügel und Eier essen? Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher abgetötet wird. Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde? Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein! Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Veterinäramt oder die Polizei benachrichtigen. Kann ich Wildvögel wie Enten und Schwäne noch füttern oder mein Vogelhäuschen aufbauen? Vögel scheiden mit ihrem Kot immer verschiedenste Erreger aus. Deshalb sollte man sich nach dem Kontakt mit Wildvögeln oder ihren Ausscheidungen gründlich die Hände waschen. Das Füttern von Wildvögeln wie Enten und Schwänen sollte generell unterbleiben, da man durch das künstliche Nahrungsangebot massiv in den Kreislauf der Natur eingreift und mehr schadet als hilft. Es spricht nichts dagegen, ein Vogelhäuschen aufzustellen. Wie viele Betriebe mit Geflügelhaltung gibt es im Kreis Unna? Hühner Puten Gänse Enten Kreis Unna 328.859 75.014 4.391 5.667 Anzahl der Tiere Kreis Unna 453 20 72 99 Bestände* Stand: 14.10.2016 * Es kann vorkommen, dass in einem Betrieb mehrere Tierarten gehalten werden. Deshalb können die Zahlen nicht einfach addiert werden. Ist die Gefahr einer Verbreitung der Vogelgrippe im Herbst größer, weil jetzt Zugvögel unterwegs sind, die die Krankheit schneller verbreiten? Bei der Verbreitung kommen mehrere Faktoren zusammen. Zum einen kann das Virus durch die Zugvögel über große Entfernungen verbreitet werden. Außerdem hält sich das Virus durch die tiefen Temperaturen sehr lange im Kot infizierter Tiere. Im Sommer hilft zusätzlich der UV-Anteil im Sonnenlicht bei der Abtötung des Erregers.