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Geflügelinfluenza: Antworten auf häufig gestellte Fragen | Stand 06.02.2017
Besteht im Kreis Unna noch eine Aufstallungspflicht?
Die Stallpflicht wurde mit Wirkung vom 06.02.2017 für die Städte Lünen, Bergkamen, Kamen und
Schwerte sowie die Gemeinde Holzwickede aufgehoben. Anlass ist eine neue Risikobewertung des
Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) vom 24.01.2017. Danach zeichnet sich nach wie vor ein erhöhtes
Einschleppungsrisiko für Regionen ab, die sowohl als klassisches Risikogebiet gelten (z. B.
Sammelplätze für durchziehende Wildvögel oder Rast- und Ruheplätze an Seen, Flüssen usw.) als auch
eine hohe Geflügeldichte aufweisen.
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Die flächendeckende Aufstallung von Nutzgeflügel in Nicht-Risikogebieten – weniger als 300 Tiere je km
- bietet nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht mehr Sicherheit. In den genannten fünf Städten liegt
die Geflügeldichte unter der Messgröße.
Weiter bestehen bleibt die Stallpflicht in Bönen, Fröndenberg, Selm, Unna und Werne. Hier liegt nach
Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) die
Geflügeldichte bei über 300 Tieren pro km².
Was ist Geflügelpest / aviäre Influenza (AI)?
Die Geflügelpest wird auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt. Bei der Geflügelinfluenza
handelt es sich um eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten. Viele andere Vögel
sind ebenfalls empfänglich.
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Bei den aviären Influenzaviren ist grundsätzlich zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden:

den so genannten niedrig pathogenen („wenig krank machenden“) und

den hoch pathogenen („stark krank machenden“) Influenzaviren.
Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (insbesondere H5N1 und H5N8) können bei Nutzgeflügel,
zum Beispiel bei Hühnern oder Puten zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen
Influenzaviren rufen dagegen oft nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren
die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen.
Nur die Infektion mit hoch pathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.
Da die Influenzaviren in Wildvögeln überleben können, kann es immer wieder zu Ausbrüchen der AI
kommen, die gelegentlich – auch bei Einhaltung aller Schutzmaßnahmen – auf Hausgeflügelbestände
übergreifen können.
Die Geflügelpest richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Verheerend sind
auch die großen wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Handelssperren, Sperren um den Seuchenherd
und schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.
Was sind Symptome der AI?
Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die sich sehr schnell über
größere Gebiete ausbreitet. Nach einer Inkubationszeit von wenigen Stunden bis hin zu maximal 21
Tagen erkranken die Tiere. Die Seuche verläuft danach schnell und endet meist tödlich.
Betroffene Tiere zeigen folgende Symptome:

hohes Fieber

Appetitlosigkeit

drastischer Rückgang der Legeleistung

hochgradige Apathie

Atemnot

ausgeprägtes Kropfödem

Blaufärbung von Kamm und Kehllappen

wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall
Wie wird Geflügelpest übertragen?
Übertragen wird das Virus über direkten oder indirekten Kontakt:
direkt:

infizierte Vögel scheiden das Virus über die Luftwege, sowie über Sekrete und Exkrete aus.
Durch den Direkten Kontakt von Tier zu Tier im Stall oder auf dem Transport breitet sich das
Virus sehr schnell aus.

Insbesondere wild lebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie zeigen selbst keine
Symptome, können das Virus aber über große Entfernungen Verschleppen.

Das Virus verbreitet sich auch über die Luft.
Indirekt:

über Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten kann der Seuchenerreger
übertragen bzw. verschleppt werden. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche:
Über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die AI weiter verbreitet
werden.
Welche Tiere sind für das Virus empfänglich?
Empfänglich ist in erster Linie Hausgeflügel, wie z. B. Hühner, Puten (Truthühner), Perlhühner,
Hausenten und Hausgänse. Aber auch Pfauen, Strauße, Emus und Nandus können an Geflügelpest
erkranken. Wildvögel, vor allem Wasserfederwild wie Wildenten, Wildgänse, Schwäne und Möwen, aber
auch Greifvögel sowie Fasane, Rebhühner und Wachteln können sich ebenfalls infizieren, zeigen aber
keine Symptome.
Andere Säugetiere, wie z. B. Pferde, Katzen und Schweine können sich theoretisch mit dem Virus
infizieren und erkranken. Grippeviren sind tierartspezifisch, zwischen den einzelnen Tierarten ist eine
Infektion daher weniger wahrscheinlich als innerhalb einer Tierart.
Generell sind Katzen bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren zwar empfänglich für das
Geflügelpestvirus und können es untereinander übertragen, allerdings besteht beim Kontakt von
Hauskatzen mit hiesigen Singvögeln im Moment ein vernachlässigbar geringes Risiko einer Infektion.
Eine Infektion von Hunden konnte bislang nicht nachgewiesen werden.
Wo kommt das Virus her?
Das Wildgeflügel (insbesondere Enten) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Die Tiere sind
häufig Träger, ohne selbst zu erkranken. Aviäre Influenzaviren sind weltweit verbreitet.
Weshalb ist Impfung derzeit keine Möglichkeit?
Durch Impfung gesunder Tiere in einem betroffenen Gebiet wird die Weiterleitung des Virus nicht
verhindert. Geimpfte Tiere bleiben Träger und Ausscheider des Virus, damit auch Verbreiter der Seuche.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass geimpfte Tiere dieselben Antikörper produzieren wie Tiere, die
sich mit Geflügelpest angesteckt haben. Eine Unterscheidung zwischen geimpften und erkrankten Tieren
ist daher nicht möglich.
Warum gibt es verschiedene Gebiete mit unterschiedlichen Regelungen?
Ausgangspunkt der Seuchenbekämpfung ist das tiermedizinische Risiko, das Mensch und Tier bei der
Verbreitung des Virus darstellen. Die Gebiete sind nach Einschätzung dieses Risikos unterteilt worden.
So gelten in einem bestimmten Bereich dicht am Seuchengehöft oder dem Verdachtsbetrieb strengere
Maßregeln als in einem Gebiet, in den das Virus noch nicht festgestellt wurde; da die Möglichkeit der
Weiterverbreitung bei Betrachtung der maßgeblichen Faktoren kleiner ist als im engeren Bereich.
Das
Friedrich-Löffler-Institut
(FLI)
als
Bundesforschungsinstitut
für
Tiergesundheit
erstellt
Risikobewertungssysteme und legt zusammen mit der Veterinärverwaltung von Bund und Ländern
Risikogebiete fest, in denen die Einschleppung der Tierseuche erhöht ist. Dabei werden Zugvögelrouten,
große Seen und Flüsse und spezifische geographische Besonderheiten berücksichtigt. In diesen
Gebieten herrscht Aufstallungspflicht.
Wie kann die Ausbreitung der Seuche verhindert werden?
Allgemeinheit:

Jeder kann die AI unbewusst verbreiten. Das gilt für alle Personen, die Geflügel halten. Besucher
von Standorten mit Geflügel, gleichgültig ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby-)
Haltungen handelt. AI lässt sich sehr leicht verbreiten über die Kleidung, Schuhe, Hände usw.
Das Virus kann vorhanden sein, ohne dass es bemerkt wird. Ein wenig Mist unter den Schuhen
reicht z. B. aus, um damit das Virus weiterzutragen. Standorte mit Geflügel sollten deshalb
möglichst nicht aufgesucht werden. Geflügel, auch Wildgeflügel, sollten auch nicht gefüttert
werden.
Geflügelhalter:

Vor dem Besuch anderer Geflügelbestände ist kurz vor dem Verlassen des eigenen
Grundstückes zu duschen, die Haare sind zu waschen und es sind Schuhe und Bekleidung
anzuziehen, die nicht in Berührung gekommen sind mit Schuhen und Bekleidung, die im Betrieb
bzw. im Bereich des Geflügels getragen wurden.

Vor dem Verlassen des Grundstückes sollten noch die Hände mit Wasser und Seife gewaschen
werden.

Kein Besuch von Bereichen/Orten, in denen Geflügel gehalten wird, wie z. B. Tierparks, Zoos,
Streichelzoos und bäuerliche Betriebe mit „Ab Hof Verkauf“ und Geflügelhaltung.

Nach der Heimkehr sind sofort wieder Bekleidung und Schuhe zu wechseln und getrennt zu
halten von der Arbeitskleidung.

Auch Kinder haben die gleichen Vorsichtsmaßregeln bezüglich Duschen, Waschen, Bekleidung,
Schuhwerk und Besuchen anderer Orte mit Geflügel zu beachten. Hier ist auch das Reinigen und
eventuell sogar desinfizieren von Fahrrad, Roller oder ähnlichem nach jeder Rückkehr zu
überlegen.

Das Geflügel darf nur erreichbar sein nach Passieren eines Desinfektionsbeckens oder einer
Desinfektionsmatte. Diese Einrichtungen sollten an den viel begangenen Wegen auf dem
Gelände aufgestellt werden, insbesondere an den Eingängen zum Stall. Wichtig ist die
Entfernung von Mist oder Kotresten vom Schuhwerk.

Es sind nur DVG-gelistete und DLG-zugelassene Desinfektionsmittel zu verwenden.
Ich halte nur einige Hühner und Gänse. Gelten für mich auch Maßregeln?
Ja, alle getroffenen/angeordneten Maßnahmen gelten auch für Halter von einzelnen oder wenigen
Tieren. Das Risiko einer Weiterverbreitung der Geflügelinfluenza ist bei Hobbyhaltungen genauso groß
wie bei gewerblichen Haltungen.
Von großer Bedeutung ist die Meldung des Bestandes an das zuständige Veterinäramt und bei der
Tierseuchenkasse NRW (Tel. 02 51 / 28 29 20 oder www.tierseuchenkasse.nrw.de).
Ist die Geflügelpest ein Risiko für die menschliche Gesundheit?
Bisher sind keine Fälle von HPAIV H5N8 Infektionen bei Menschen bekannt. Verlässliche Aussagen zur
Virulenz des Erregers für den Menschen sind derzeit nicht möglich, da sich das Virus verändert haben
könnte.
Darf man in einem Seuchenfall weiter Geflügel und Eier essen?
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei
einer Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das
Virus bereits bei +70° Celsius – und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung – sicher
abgetötet wird.
Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Im Kreislauf der
Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke
Tiere durch Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss
nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein! Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank
erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Veterinäramt oder die
Polizei benachrichtigen.
Kann ich Wildvögel wie Enten und Schwäne noch füttern oder mein Vogelhäuschen aufbauen?
Vögel scheiden mit ihrem Kot immer verschiedenste Erreger aus. Deshalb sollte man sich nach dem
Kontakt mit Wildvögeln oder ihren Ausscheidungen gründlich die Hände waschen. Das Füttern von
Wildvögeln wie Enten und Schwänen sollte generell unterbleiben, da man durch das künstliche
Nahrungsangebot massiv in den Kreislauf der Natur eingreift und mehr schadet als hilft. Es spricht nichts
dagegen, ein Vogelhäuschen aufzustellen.
Wie viele Betriebe mit Geflügelhaltung gibt es im Kreis Unna?
Hühner
Puten
Gänse
Enten
Kreis Unna
328.859
75.014
4.391
5.667
Anzahl der Tiere
Kreis Unna
453
20
72
99
Bestände*
Stand: 14.10.2016
* Es kann vorkommen, dass in einem Betrieb mehrere Tierarten gehalten werden. Deshalb können die
Zahlen nicht einfach addiert werden.
Ist die Gefahr einer Verbreitung der Vogelgrippe im Herbst größer, weil jetzt Zugvögel unterwegs
sind, die die Krankheit schneller verbreiten?
Bei der Verbreitung kommen mehrere Faktoren zusammen. Zum einen kann das Virus durch die
Zugvögel über große Entfernungen verbreitet werden. Außerdem hält sich das Virus durch die tiefen
Temperaturen sehr lange im Kot infizierter Tiere. Im Sommer hilft zusätzlich der UV-Anteil im Sonnenlicht
bei der Abtötung des Erregers.
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