Antworten auf häufig gestellte Fragen | FAQs

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Stand: 17.03.2017 – 10:00h
Geflügelinfluenza: Antworten auf häufig gestellte Fragen | Stand 17.03.2017
Ist im Kreis Unna und in der Stadt Hamm die Aufstallungspflicht aufgehoben?
Ja,
nachdem in NRW seit 24. Februar 2017 kein neuer Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr festgestellt
wurde und seit dem 15. Februar 2017 kein neuer Ausbruch bei gehaltenen Vögeln zu verzeichnen war, hat
das Landestierseuchenkontrollzentrum (LATIKO) eine neue Risikobewertung durchgeführt.
Fachlicher Hintergrund ist, dass durch UV-Strahlung bei Sonnenschein und den höheren Temperaturen der
Erreger innerhalb weniger Stunden unschädlich gemacht wird.
Außerdem haben die Vogelschutzexperten des LANUV beobachtet, dass die Wildgänse in Anbetracht der
frühlingshaften Wetterlage zunehmend die Rastplätze verließen. Auch dies trägt zur einer Minimierung des
Einschleppungsrisikos bei.
Die Aufhebung der Stallpflicht ist auch eine Frage des Tierschutzes, da für Freilandhühner, aber auch für
Wasservögel wie Enten und Gänse das Halten im Stall über einen solch langen Zeitraum nicht unproblematisch ist.
Was ist Geflügelpest / aviäre Influenza (AI)?
Die Geflügelpest wird auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt. Bei der Geflügelinfluenza handelt es sich um eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten. Viele andere Vögel sind ebenfalls empfänglich.
Bei den aviären Influenzaviren ist grundsätzlich zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden:
 den so genannten niedrig pathogenen („wenig krank machenden“) und
 den hoch pathogenen („stark krank machenden“) Influenzaviren.
Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (insbesondere H5N1 und H5N8) können bei Nutzgeflügel, zum
Beispiel bei Hühnern oder Puten zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen
dagegen oft nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum
Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen.
Nur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.
Da die Influenzaviren in Wildvögeln überleben können, kann es immer wieder zu Ausbrüchen der AI kommen,
die gelegentlich - auch bei Einhaltung aller Schutzmaßnahmen - auf Hausgeflügelbestände übergreifen können.
Die Geflügelpest richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Verheerend sind auch
die großen wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Handelssperren, Sperren um den Seuchenherd und
schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.
Was sind die Symptome der AI?
Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreitet. Nach einer Inkubationszeit von wenigen Stunden bis hin zu maximal 21 Tagen erkranken die Tiere. Die Seuche verläuft danach schnell und endet meist tödlich.
Betroffene Tiere zeigen folgende Symptome:
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hohes Fieber
Appetitlosigkeit
drastischer Rückgang der Legeleistung
hochgradige Apathie
Atemnot
ausgeprägtes Kropfödem
Blaufärbung von Kamm und Kehllappen
wässrig-schleimiger, grünlicher Durchfall
Wie wird Geflügelpest übertragen?
Übertragen wird das Virus über direkten oder indirekten Kontakt:
Stand: 17.03.2017 – 10:00h
Direkt
 infizierte Vögel scheiden das Virus über die Luftwege, sowie über Sekrete und Exkrete aus. Durch den
direkten Kontakt von Tier zu Tier im Stall oder auf dem Transport breitet sich das Virus sehr schnell aus.
 Insbesondere wild lebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie erkranken selbst nicht an Geflügelpest, können das Virus aber über große Entfernungen verschleppen.
 Das Virus verbreitet sich auch über die Luft.
Indirekt

über Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten kann der Seuchenerreger übertragen
bzw. verschleppt werden. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die AI weiter verbreitet werden.
Welche Tiere sind für das Virus empfänglich?
Empfänglich ist in erster Linie das Hausgeflügel, wie z. B. Hühner, Puten (Truthühner), Perlhühner, Hausenten und Hausgänse. Aber auch Pfauen, Strauße, Emus und Nandus können an Geflügelpest erkranken. Wildvögel, vor allem Wasserfederwild wie Wildenten, Wildgänse, Schwäne und Möwen, aber auch Greifvögel
sowie Fasane, Rebhühner und Wachteln können sich ebenfalls infizieren.
Andere Säugetiere, wie z. B. Pferde, Katzen und Schweine können sich theoretisch mit dem Virus infizieren
und erkranken. Grippeviren sind sehr tierartspezifisch, zwischen den einzelnen Tierarten ist eine Infektion
daher weniger wahrscheinlich als innerhalb einer Tierart.
Generell sind Katzen bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren zwar empfänglich für das Geflügelpestvirus und können es untereinander übertragen, allerdings besteht beim Kontakt von Hauskatzen mit hiesigen
Singvögeln im Moment ein vernachlässigbar geringes Risiko einer Infektion. Eine Infektion von Hunden konnte bislang nicht nachgewiesen werden.
Wo kommt das Virus her?
Das Wildgeflügel (insbesondere Enten) kann als Reservoir des Virus betrachtet werden. Die Tiere sind häufig
Träger, ohne selbst zu erkranken. Aviäre Influenzaviren sind weltweit verbreitet.
Weshalb ist Impfung derzeit keine Möglichkeit?
Durch Impfung gesunder Tiere in einem betroffenen Gebiet wird die Weiterverbreitung des Virus nicht verhindert. Geimpfte Tiere bleiben Träger und Ausscheider des Virus, damit auch Verbreiter der Seuche.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass geimpfte Tiere dieselben Antikörper produzieren wie Tiere, die sich
mit Geflügelpest angesteckt haben. Eine Unterscheidung zwischen geimpften und erkrankten Tieren ist daher
nicht möglich.
Warum gibt es verschiedene Gebiete mit unterschiedlichen Regelungen?
Kann nicht besser nur ein Gebiet ausgewiesen werden?
Ausgangspunkt der Seuchenbekämpfung ist das tiermedizinische Risiko, das Mensch und Tier bei der weiteren Verbreitung des Virus darstellen. Die Gebiete sind nach Einschätzung dieses Risikos unterteilt worden.
So gelten in einem bestimmten Bereich dicht am Seuchengehöft oder dem Verdachtsbetrieb strengere Maßregeln als in einem Gebiet, in dem das Virus noch nicht festgestellt wurde; da die Möglichkeit der Weiterverbreitung bei Betrachtung der maßgeblichen Faktoren kleiner ist als im engeren Bereich.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit erstellt Risikobewertungssysteme und legt zusammen mit der Veterinärverwaltung von Bund und Ländern Risikogebiete fest, in denen
die Einschleppung von Tierseuchen erhöht ist. Dabei werden Geflügelpest - zugvögelrouten, große Seen und
Flüsse und spezifische geographische Besonderheiten berücksichtigt. In diesen Gebieten herrscht
Aufstallungspflicht.
Zurzeit sind in Nordrhein-Westfalen 16 Gemeinden betroffen (Stand 15.11.16). Im Kreis Unna sind derzeit
keine Risikogebiete ausgewiesen.
Dürfen Geflügelausstellungen oder Geflügelmessen noch stattfinden?
Nein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 16. November Geflügelausstellungen,
-messen oder ähnliche Veranstaltungen verboten. Die Kreis-Veterinärbehörde hat eine entsprechende Tierseuchenverfügung erlassen.
Wie kann die Ausbreitung der Seuche verhindert werden?
Allgemeinheit
Stand: 17.03.2017 – 10:00h

Jeder kann die AI unbewusst verbreiten. Das gilt für alle Personen, die Geflügel halten, Besucher von
Standorten mit Geflügel, gleichgültig ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby-)Haltungen handelt.
AI lässt sich sehr leicht verbreiten über die Kleidung, Schuhe, Hände usw. Das Virus kann vorhanden
sein, ohne dass es bemerkt wird. Ein wenig Mist unter den Schuhen reicht z.B. aus, um damit das Virus
weiterzutragen. Standorte mit Geflügel sollten deshalb möglichst nicht aufgesucht werden. Geflügel,
auch Wildgeflügel, sollte auch nicht gefüttert werden.
Geflügelhalter
 Vor dem Besuch anderer Geflügelbestände ist kurz vor Verlassen des eigenen Grundstückes zu duschen, die Haare sind zu waschen und es sind Schuhe und Bekleidung anzuziehen, die nicht in Berührung gekommen sind mit Schuhen und Bekleidung, die im Betrieb bzw. im Bereich des Geflügels getragen wurden.
 Vor dem Verlassen des Grundstückes sollten noch die Hände mit Wasser und Seife gewaschen werden.
 Kein Besuch von Bereichen/Orten, in denen Geflügel gehalten wird, wie z.B. Tierparks, Zoos, Streichelzoos und bäuerliche Betriebe mit „Ab Hof Verkauf“ und Geflügelhaltung.
 Nach der Heimkehr sind sofort wieder Bekleidung und Schuhe zu wechseln und getrennt zu halten von
der Arbeitskleidung.
 Auch Kinder haben die gleichen Vorsichtsmaßregeln bezüglich Duschen, Waschen, Bekleidung, Schuhwerk und Besuchen anderer Orte mit Geflügel zu beachten. Hier ist auch das Reinigen und eventuell sogar desinfizieren von Fahrrad, Roller oder ähnlichem nach jeder Rückkehr zu überlegen.

Geflügelpest - FAQ - Stand 16 11 16.docxSeite 4 von 5
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Das Geflügel darf nur erreichbar sein nach Passieren eines Desinfektionsbeckens oder einer Desinfektionsmatte. Diese Einrichtungen sollten an den viel begangenen Wegen auf dem Gelände aufgestellt werden, insbesondere an den Eingängen zum Stall. Wichtig ist die Entfernung von Mist oder Kotresten vom
Schuhwerk.
Es sind nur DVG-gelistete und DLG-zugelassene Desinfektionsmittel zu verwenden.

Ich halte nur einige Hühner und Gänse. Gelten für mich auch Maßregeln?
Ja, alle getroffenen/angeordneten Maßnahmen gelten auch für Halter von einzelnen oder wenigen Tieren.
Das Risiko der Weiterverbreitung der Geflügelinfluenza ist bei Hobbyhaltungen genauso groß wie bei gewerblichen Haltungen.
Von großer Bedeutung ist die Meldung des Bestandes an das zuständige Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse NRW (Tel. 02 51 / 28 29 20 oder www.tierseuchenkasse.nrw.de).
Ist die Geflügelpest ein Risiko für die menschliche Gesundheit?
Bisher sind keine Fälle von HPAIV H5N8 Infektionen beim Menschen bekannt. Verlässliche Aussagen zur
Virulenz des Erregers für den Menschen sind derzeit nicht möglich, da sich das Virus verändert haben könnte.
Darf man in einem Seuchenfall weiter Geflügel und Eier essen?
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich. Selbst bei einer
Infektion von Hausgeflügelbeständen ist für den Verbraucher keine Gefahr zu erwarten, weil das Virus bereits
bei +70° Celsius - und damit bei der üblichen küchenmäßigen Zubereitung - sicher abgetötet wird.
Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?
Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden. Im Kreislauf der Natur ist
das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere durch
Kälte oder durch schlechte Ernährung häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote
Vogel an Geflügelpest gestorben sein! Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Veterinäramt oder die Polizei benachrichtigen.
Kann ich Wildvögel wie Enten und Schwäne noch füttern oder mein Vogelhäuschen aufbauen?
Vögel scheiden mit ihrem Kot immer verschiedenste Erreger aus. Deshalb sollte man sich nach dem Kontakt
mit Wildvögeln oder ihren Ausscheidungen gründlich die Hände waschen. Das Füttern von Wildvögeln wie
Enten und Schwäne sollte generell unterbleiben, da man durch das künstliche Nahrungsangebot massiv in
den Kreislauf der Natur eingreift und mehr schadet als hilft.
Wie viele Betriebe mit Geflügelhaltung gibt es im Kreis Unna?
Stand: 17.03.2017 – 10:00h
Kreis Unna
Kreis Unna
Hühner
328.859
453
Puten
75.014
20
Gänse
Enten
4.391
5.667
72
99
Stand 14.10.2016
Anzahl der Tiere
Bestände*
*Es kann vorkommen, dass Bestände mehrere Tierarten in einem Betrieb halten. Deshalb können die Zahlen
nicht einfach addiert werden.
Ist die Gefahr einer Verbreitung der Vogelgrippe im Herbst größer, weil jetzt Zugvögel unterwegs sind,
die die Krankheit schneller verbreiten?
Bei der Verbreitung kommen mehrere Faktoren zusammen. Zum einen kann das Virus durch die Zugvögel
über große Entfernungen verbreitet werden. Außerdem hält sich das Virus durch die tiefen Temperaturen sehr
lange im Kot infizierter Tiere. Im Sommer hilft zusätzlich der UV-Anteil im Sonnenlicht bei der Abtötung des
Erregers.
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