Aggravation, Simulation

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Aggravation, Simulation
Krankheitsverhalten
Motivation
Abnorm
unbewusst
bewusst
Symptombildung
Unabsichtlich
Absichtlich
Absichtlich
Ergebnis
Somatoforme
Störung
Artifizielle
Störung
Simulation,
Aggravation
Wiley 1998
Definition
Symptomausweitung
F43.1
Posttraumatische
Belastungsstörung
Typ1
Symtomausweiter
(Flüchtling)
F44: Dissoziative Störungen
[Konversionsstörungen]
F45.- Somatoforme Störungen
F43.2 Anpassungsstörungen
Typ2
Symptomausweiter
(Spieler)
Typ3
Symptomausweiter
(identifizierter
Patient)
Matheson 1988
Definition
(Simulation, Aggravation)
Simulation,
Aggravation
Keine Simulation/
Aggravation
Bewusst
Ungesteuerte
Prozesse
Steuerung
unterliegend
Unbewusste
Vortäuschung/
Erhöhung
Motive
Beschwerden
Definition
(Simulation, Aggravation)
Simulation
• Bewusstes, absichtliches
Vortäuschen einer krankhaften
Störung
• Zu klar erkennbaren Zwecken
• Zu bestimmten, klar erkennbaren
Zwecken
• Um materielle und andere
unmittelbare Vorteile zu erlangen
• Steuerungsfähigkeit ist erhalten
• Z.B. Vermeiden von Haft,
Strafverfolgung; Erlangen der
Rente,
Aggravation
• Bewusste, absichtliche
verschlimmernde (überhöhende)
Darstellung einer vorhanden
Störung
• Zur Erlangung unmittelbarer
materieller Vorteile
• Ausprägung ist unterschiedlich
Beschwerdevalidität
Symptombildung
Absicht
Bewusst
Beschwerdevalidität
Beschwerdenvalidierung
• Untersuchungstechnik
Über die Validität
geltend gemachter
Beschwerden
Anstrengungsbereitschaft
Beschwerdenvalidität
• Authentizität oder
Glaubhaftigkeit der
durch eine Person
gezeigten Symptome
Antwortverzerrungen
• (response bias)
Bemühen, den
Untersucher durch
ungenaue oder unvollständige Antworten
falsche Eindrücke zu
vermitteln
Bush et al.
(2005, 2006)
Beschwerdevalidität
Negative Antwortverzerrungen
• Präsentation von zu schlechten Leistungen
• mehr oder gravierenderen Symptomen als tatsächlich vorliegen
Anstrengungsbereitschaft oder Leistungsmotivation (effort)
• Bereitschaft einer Person, in einer Testuntersuchung Leistungen zu zeigen, die
dem tatsächlichen Fähigkeitsniveau der Person entsprechen
• eingeschränkten Anstrengungsbereitschaft resultiert eine suboptimale Leistung
eine intentionale Beschwerdenübertreibung oder –ausweitung
• im Kern sind reale Symptome vorhanden
• (symptom exaggeration) im englischen Sprachraum häufig der
Beschwerdenerfindung (symptom fabrication) beide werden zur Simulation
(malingering) zusammengefasst
Aktueller Forschungsstand
Deutschland weniger als in Nordamerika
Kognitive Störungen
• Häufig, valide Messmethoden,
Gefahr
• suboptimalem Leistungsverhalten lässt sich als „Risiko
und Chance“
vgl. Merten & Puhlmann, 2004, Giger & Mert
Umgang mit dem Thema Simulation
größere
soziale
Gerechtigkeit
Mitnahmeeffekt
Bedingungen des
westeuropäischen Sozialstaats
Früher
unbegrenzte
Möglichkeiten
als soziales
Regulativ
Ungehinderten Missbrauch
Billigung einer
Frühberentung
Thomann, 2005
• Aus untadligen Bürgern, denen eher die Hand
abfallen würde, bevor sie ihren Nachbarn
genau nehmen. Zum entstandenen Schaden
wird leicht noch etwas hinzugeschwindelt… „
(Thomann, 2005, S. 3).
Rolle des Gutachters
Privatrechtliche Klage
(Gutachterh
aftung)
Medienangriff
Gutachter
gibt „nicht
Recht“
Intemetforen von
Opferverbänden
Beschwerde
Rolle des Gutachters
Gutachterwahlrecht
• (§ 200 SGB VII)
Meiden von
Zivilcourage
• kritische und sorgfältig
abwägende Untersucher
Bevorzugung
• großzügig und
unproblematische
Gutachter
Richtig positiv
Richtig nagativ
fälschlich positive
Ergebnisse (falsch
positive) (Rente zu
Unrecht)
Zu Unrecht negative
Beurteilungen (falsch
negative) Keine Rente
zu Unrecht
Schaden beim Proband
Schaden bei Gesellschaft
Problem der Fehlbeurteilung
Ethisches Problem
Je besser die Reflexion der Begrenzungen der eigenen
Urteilsfähigkeit
desto sorgfaltiger können Informationen gesammelt,
abgewogen und Urteile überprüft werden
Geringhalten der subjektiven Evidenzgefühle [des
Untersuchers]
Objektive Evidenz (Akten und FremdanamnesE)
Henningsen (2004 S. 106)
Rollenkonflikt des Gutachters
nicht
Therapeut
Objektiv
Unparteiisch
sachwaltender
Gutachter
Kritisch
Stevens (2004 S. 31)
Kein Patientenanwalt
Permanent kritisch Prüfender
Nicht unbedingt im
Interesse des Patienten
Entgegen persönlicher Ethik,
kann kein Gutachten machen
(vgl. Committee on Ethical Guidelines for Forensic Psychologists, 1991; Jochheim, 2000)
Schätzungen zur „Simulation“,
„Aggravation“
30 %
• base -rate aus 33.000 Fälle, Mittenberg, Patton, Canyock und Condit (2002)
• Grundraten fiir Simulation oder Aggravation kontext- bzw. diagnosespezifisch
20 %
• strafrechtliche Fragestellung (Resnick, 1997)
• speziell tatbezogene Amnesien (Mittenberg et al. 2002)
44%
• bei Fibromyalgie-Patienten einer rheumatologischen Klinik
• Im laufenden Rentenverfahren: (4% ohne Berentungswunsch)
• (Merten, Friedel & Stevens, 2006). Gervais et al. (2001)
82%
• US-amerikanische Antragsteller (Rente) auffallige Ergebnisse in wenigstens einem Indikator fiir
suboptimales Leistungsverhalten fest,/68 % wenigstens ein Beschwerdenvalidiemngstest auffällig.
Chafetz, Abrahams und Kohlmaier (2007) sowie Chafetz (2008)
Methodenüberblick
Vorgehen
Reihung
Konsistenzprüfung
• Plausibilität von
Symptompräsentation
• Beschwerdenvortrag
• Konsistenzprüfung
• Symptompräsentation
• Beschwerdeprüfung
• Akten (Anknüpfungstatbestände)
• eigenen
Untersuchungsbefunde
und Beobachtungen
• Ergebnisse von Tests und
Fragebögen
• innerhalb jeder einzelnen
• zwischen ihnen
Kritik der Konsistenzprüfung
„Reported Symptoms and the correlation with a particular disorder requires that the
doctor have a thorough knowledge and experience with the disorder in question. … The
greatest insurance against being deceived by a counterfeit in the diagnostic process is
knowing what the genuine looks like „ (Cripe (2002, S. 98).
Gutachterdelegation
• Hohe Erfahrung,
Wissen für die
Konsistenzprüfung
nötig
• Gutachten werden
von Hilfskräften
durchgeführt
Verschriftung
• Darstellung
• Argumentationslogik
• Ausführlicher
Umfang
• Bestimmen die
Beurteilung
Schlecht
• Aktenlage,
Beschwerden,
Befund, Deutung,
Beurteilung unklar
getrennt
• Durchsetzung von
Beurteilung und
Daten
Konistenzfehler
vier wichtigsten
Konsistenzprobleme
Larrabee (2005):
Konsistenz der Daten innerhalb der einzelnen neuropsychologischen
Funktionsbereiche sowie zwischen ihnen.
Die Konsistenz des neuropsychologischen Störungsprofils mit der
geltend gemachten (oder vermuteten) Erkrankung oder Verletzung.
Die Konsistenz der neuropsychologischen Daten mit der
dokumentierten Schwere der Verletzung.
Die Konsistenz der neuropsychologischen Daten mit dem tatsächlichen
Verhalten, das der Proband oder Patient zeigt.
Beschwerdenvalidierungstests (BVT)
Testname und Autor
Abkürzung
Zielfunktion
Amsterdamer Kurzzeitgedächtnistest
(Schmand & Lindeboom, 2005)
AKGT, ASTM
Verbales Gedächtnis
Non-Verbal Medical Symptom Validity Test
(Green, 2008)
NV-MSVT
Bildgedächtnis
Test of Memory Malingering ombaugh,
1996)
TOMM
Bildgedächtnis
Testbatterie zur Forensischen
Neuropsychologie (Heubrock &
Petermann, 2000)
TBFN
Diverse
Word Memory Test (Green, 2003)
WMT
Verbales Gedächtnis
Blaskewitz und Merten (2007
Beschwerdenvalidierungstests (BVT)
Testname und Autor
Zielfunktion
Auditory Verbal Learning Test
Lernen und Gedächtnis,
verbal
Δ zwischen Abruf und Wiedererkennung;
Positionseffekte; usw
Aufmerksamkeits-Belastungstest d2
Kurzfristige
Konzentration
Buchstabenfehler, Doppelfehler
Judgement of Line Orientation Test
Visuell-räumliches
Urteilsvermögen
Gesamtzahl richtiger Antworten
Rey-Osterrieth Complex Figure Test
Figurales Gedächtnis
Wiedererkennung ;Analyse ehe von
Fehlertypen, Memory Error Pattern
Stroop-Test
Interferenzneigung
Unplausibles Verhältnis von Reaktionszeiten
(verschiedene Bedingungen )
Standard Progressive Matrices
Intelligenz
Formel zur Berechnung eines Trennwertes,
Fehler bei bestimmten einfachen Items
Recognition Memory Test
Verbales und visuelles
Gedächtnis
Gesamtfehlerzahl
Aktuelle rechtliche Trends
Asylverfahren
• kritische Überprüfung der Glaubhaftigkeit und der Konsistenz
Hessische Landessozialgericht in einem Beschluss vom 17. Juli 2003
• „Die Simulationsnähe neurotischer Störungen und die Schwierigkeit, solche Störungen von
Fällen der Simulation und Aggravation klar zu unterscheiden, gebieten, eine eindeutig
abgegrenzte Beweisantwort vom ärztlichen Sachverständigen zu verlangen und bei der
Beweiswürdigung einen strengen Maßstab anzulegen“ (Az: L 3 U 36/02)
18. Januar 2008 hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt (3 U 171/06)
• Versicherungsnehmer einer Berfusunfähigkeitsversicherung hat sämtliche Voraussetzungen
des Versicherungsfalls zu beweisen
• Zweifel bei der Feststellung, die aus einer Aggravation erwachsen, gehen zu Lasten des Klägers
• Die nicht auszuschließende Möglichkeit einer Erkrankung genügt als ausreichende
Wahrscheinlichkeit nicht.
Sozialrechtlicher Kontext
Allein aus einer mangelnden Kooperation zunächst kein nachteiliger Schluss gezogen
werden dürfe;
Die Frage istz u prüfen, ob sich die aufgrund eingeschränkter Kooperativität nicht
zugänglichen Daten oder Fakten möglicherweise auf andere Weise gewinnen lassen
oder sie möglicherweise bereits zu einem früheren Zeitpunkt gewonnen wurden;
Im Gutachten selbst darzulegen ist, in welcher Weise sich die mangelnde Kooperation
auf die gutachtliche Bewertung und die Beantwortung der Beweisfragen auswirkt;
Ungeachtet all dessen der Grundsatz gilt, dass Krankheiten nachgewiesen sein
müssen.
Brockmeyer (2005)
Aggravation als
Beweisführungshindernis
• Landessozialgericht BadenWürttemberg vom 19. 06. 2008,
Az: L 6 R 3419/07
• Somatoforme Schmerzstörung
Aggravation
Anteil
• tatsächlich vorliegenden
Beeinträchtigungen
• Beschwerden -Ausweitung
• negative Antwortverzerrungen,
so dass der tatsächliche Anteile
authentischer Psychopathologie
ist nicht bestimmbar
• Beweislast für das
Vorhandensein der
anspruchbestimmenden
Voraussetzungen
• Ausprägung der
Beurteilungsgrundlage aus der
Schilderung ist nicht messbar
• Beeinträchtigung ist nicht
messbar.
• Zu Lasten der Klägerin
Kläger
Abgrenzung
Simulation/ Aggravation und psychische/ psychosomatische Störung
These: fehlende organische Erklärung der Beschwerden
Problem
Kurzschluss ist falsch!
Psychische Störungen
Genaue Prüfung ist
notwendig
(malingering/feigned
illness)
vgl. Main und Spanswick
1995, Wiley 1998
Fehlende
Differenzierung:
• Simulation /Aggravation
• Psychoische Störung von
Krankheitswert 8depression,
somatoforme Störung)*
Rechtsprechung vor 1964:
Neurosen, sind nicht organisch
begründeten Krankheit,
damit gibt es keine
Rentenansprüche
Bewusstes Erleben
„Störungen werden
erlebt“ und präsentiert
Ist durchaus auch
überlistbar
Überlistung beweist
nichts!
Abgrenzung
Simulation/ Aggravation und psychische/ psychosomatische Störung
Simulation, Aggravation
Psychische/Psychosomatische
Störung
Bewusst, Vorsatz
Unbewusst
Präsentation von
Beschwerden
Präsentation von
Beschwerden
Beschwerden werden
nicht erlebt
Beschwerden werden
erlebt
Überlistung möglich
Überlistung möglich
Problem
Problem
des Zugangs
Kurzschluss der
Simulation
Zum bewussten/
unbewussten Erleben
Körperbeschwerden
ohne
Organkorrelat
Täuschung
des
Gegenübers
Gefahr der Kränkung
des Gutachters
Vorgehen
Entlarven der
„Nicht
Organik“
Gefahr des
Getäuscht Fühlens
Frage:
„Selbsttäuschung“?
Somatoforme
Symptomatik
Pat. leiden darunter
Pat. ist überzeugt
von Somatik
Die zentrale Frage
Unterliegt der Pat. einer Selbsttäuschung?
• Somatoforme Symptomatik führt zu identischen
Beschwerden
• Überzeugung des Patienten entspricht anfänglich der
des Arztes
Beispiel
Chronischer Rückenschmerz
• Häufiger Rentenantragsanlass
Studien (Waddel u.a.)
• Symptome die gegen eine Organische Komponente verweisen
(non organic, behvioral signs), Anatomische Verteilung ist
unpassend, Druckschmerz ist oberflächlich, Lasègue instabil,
use)
• Angst als Ursache der chronischen Rückenschmerzen
• In der sozialrechtlichen Begutachtung : immer wieder
Interpretation: „Simulation“ ohne psychologische,
psychosomatische und psychiatrische Abklärung
, Waddell und Mitarbeiter 1980 ; Main und Waddell (1998)
Fehlläufer
Rückenschmerz – Simulations – skala
(Laevitt 1991)
• Häufig falsch interpretiert, das Konzept ist
wissenschaftlich unzureichend
• Analyse von Begriffen, mit der der Patienten
Schmerzen beschreibt
• Diskriminanzanalyse: Simulant oder nicht Simulant
• Schrecklich, bohrend, oberflächlich spräche hier
für Simulation
• Wellenförmig, Knochenschmerz, ärgerlich für Nicht
Simulation*
* Adler 1997
Zukunft
Neurophysiologische Methoden
• Unterschiede in der P300 bei Pat. mit dissoziativer
Gefühlsstörung
• Im Gegensatz zu einem instruierten Patienten*
PET Untersuchungen
• Unterschiede der regionalen Hirnfunktionen im
präfrontalen Kortex (Konversionsstörung versus
simulierter Lähmung )
Lorenz s.a. 1998
Definition „artefizielle Störung“
ICD -10
Artifizielle
Störung
Simulation,
Aggravation
Symptome werden erzeugt
oder vorgetäuscht
Unbewusste Vortäuschung
Bewusste Vortäuschung
(könnten auch anders)
Ohne äußere Motivation
(pekuniär, oder Flucht vor
Verantwortung)
Für Außenstehenden nicht
erkennbar
Für Außenstehenden
sofort erkennbar
Gestörte
Persönlichkeitsentwicklung
Ggf. Aufmerksamkeit
Vorteile (finanziell,
Vermeidung)
Abgrenzung Aggravation /unbewusst
mitdeterminierter Verschlimmerung
Aggravation als
bewusstes, der
Steuerung unterlegende
Verschlimmerung
Verschlimmerungen, die
in relevanten Teilen nicht
bewusst motiviert sind
(Sterungsfähigkeit
erheblich eingeschränkt)
Schema nach Wiley 1998)
Somatoforme Störung
• Anerkennung von organsich nicht
erklärbaren Körperbeschwerden
als legitimes Leiden
• Das ärztliche Gegenüber wird von
den vorhandenen Beschwerden
überzeugt
• (Verschlimmerung,
Verdeutlichung ist auch bei
anderen ärztlichen
Untersuchungen zu beobachten)
• Kriterium somatoformer
Störungen
• Je nach Kultur, Persönlichkeit
unterschiedlich
• Verschlimmerung aber auch
bei
• Legitimität
• Gerechtigkeit
• Wiedergutmachung aus
biographisch
determinierten Konflikten
oder Erfahrungen heraus
(individuelle bedeutung)
Einschätzung des Bewusstheitsgrad
Bewusst
• Erhaltene
Steuerungsfähigkeit
Unbewusst
• Aufgehobene (erheblich
geminderte)
Steuerungsfähigeit
Im zeitlichen Längsschnitt inkonstant
Erheblich
geminder
t
bewusst
unbewus
st
unbewusst
Erheblich
gemindert
unbewusst
Erheblich
gemindert
bewusst
bewusst
Zeit
Bewusstheit
Mangelnde Flexibiltät
/Freiheitsgrade
Beispiel mangelnde
Flexibilität
• Umgang mit dem Motiv –
Anspruch auf Gerechtigkeit
• Umgang mit Kränkungen des
Lebens 8lebensplanung,
Beziehungen, Partnerschaften
usw.)
• Starkes Drängen auf
Entschädigung
• Auf Rente auch in der
Begutachtungssituation
• Der berechnende Patient taktiert
eher defensiv
Bewusstheit
Kontext
Reaktion
• Infragestellung der
Legitimität des Leiden
• z.B. Gutachten
• Freiheitsgrad wird
niedriger
• Anspruch auf
Gerechtigkeit nimmt zu
• Selbsttäuschung
/Täuschung nimmt zu
• Motiv wird
verleugnet/verdrängt
• Maß der
Selbstgerechtigkeit steigt
• erhöhte Aktivität bei der
Verfolgung des
Anerkennungszieles
•
Faustregel
unbewusste
Störung
Je mehr
Desto
• Ahnt, dass in jedem Nicht Können ein
Nicht – Wollen ruht
• Das Leiden In Frage gestellt wird
• Heftiger der Kampf um Anerkennung
Henningsen und Priebe 1999
Vice versa
Hinweis
Wenn
Also
Aber
• Für relativ stabile, „gesunde psychische Struktur“
• Hohe Täuschung des Gegenübers
• Ohne Selbsttäuschung
• Wenn er definitionsgemäß simuliert, d.h. täuscht
• Simulation tritt häufig bei narzisstischen und dissozialen Personen*auf
• Dann muss Krankheitswert und Anspruchsberechtigung darüber erfolgen
Turner 1997, 1999
Die Feststellung von Simulation und
Aggravation
Einzelfall bei Vd. auf
Aggravation (Simulation
Grundsätzliches Nein
Verbreiterung der Beobachtungsbasis des
Gutachtens (z.B. stationär )
Nach Aktenlage Aussage zu Simulation
oder Aggravation
Im Zweifel: „non liquet“
Haltung des Grundsätzlichen (d.h. alle
Störungen ohne somatisches Korrelat
abzulehnen.
Begabung des Gutachters ist
unterschiedlich
Aggravation/Simulation
Kriterien
Bericht über schwere Schmerzen ohne jede
begleitende psychologische Auswikung
Starke Inkonsistenzen in den Auswirkungen
des Schmerz auf allgemeine Aktivitäten
Schlechte Arbeitsleistungen und anhaltende
Beschwerden bei Arbeitsbeurteilungen
Frühere Rentenanträge
Aggravation/Simulation
Keine Kriterien dagegen:
Mangelnde Compliance bei vernünftiger Behandlung
Diskrepanz zwischen organischen Befunden und berichteten
Beschwerden
Bericht über schweren und kontinuierlichen Schmerz
Ärger
Schlechte Therapieergebnisse
Sog. Nicht-organische Symptome.
Hinweise für eine ausgeprägte
Aggravation oder gar Simulation»:
Hinweise für eine
ausgeprägte Aggravation
oder gar Simulation
Auffallende Diskrepanz zwischen subjektiver Beschwerdeschilderung
und beobachtbarem Verhalten in der Untersuchungssituation
Intensität der Beschwerden kontrastiert zur Vagheit
Angaben zum Verlauf sind nicht präzisierbar
Diskrepanzen zwischen Eigen- und Fremdanamnese
Beschwerdeausmaß diskrepant zur Intensität der bisherigen Inanspruchnahme
therapeutischer Hilfe
appellativ-demonstratives Vorbringen der Klagen, ohne dass beim
Gutachter ein Gefühl des Betroffenseins
Angabe schwerer Beeinträchtigungen trotz intaktes psychosoziales
Funktionsniveau im Alltag
Winckler und Foerster (1996) nen
Vorgehen und Haltung
1)
2)
3)
• Subjektive Gewissheit ist nicht handlungsleitend
• Gefahr von Urteilsstereotypen
• In Experimenten nur Ergebnisse auf Zufallsniveau
• ob bzw. in welchem Ausmaß gibt es ein Motiv zur Täuschung
• Je größer das Motiv, desto größer sollte der Verdacht
• „ „
„
„ desto niedriger die Schwelle der Gewissheit
• nicht ausschließlich Daten aus Untersuchungsgespräch und körperlicher Untersuchung
• Nutze immer Umfeldinformationen
• z. B. von Angehörigen, Vorbehandlern und anderen Informationsquellen
Wiley (1998, S. 885f; Übers. RH.) zitiert die folgenden «Leitlinien» von Faust 1995)
für die Entdeckung von Täuschung:
Haltung um Simulation und
Aggravation zu entdecken
rascher situationsangemessener Wechsel zwischen Empathie und
Klärung/Konfrontation (Beibehaltung der basalen Allianz zum
Patienten)
• Empathische Haltung: Proband fühlt sich ermutigt zu täuschen, baut «Geschichte»
aus, schafft Inkohärenzen
• Klärung, Konfrontation: baut Angst und Abwehr beim Prb. auf (enttäuscht)
Eine Simulation und Aggravation ist nur belegt wenn:
• Betreffende bestätigt diese im Nachhinein
• Wenn wohlwollende Betrachtung nur den Schluss einer Vortäuschung zulässt
• Wenn unbeobachtet die Symptomatik völlig fehlt
• Sonst ist es eine reine Verdachtsäußerung
Wiley (1998)
Haltung um Simulation und
Aggravation zu entdecken
Die Möglichkeit ist angemessen in Betracht zu ziehen
• Wenn das Gesamtbild dafür spricht
Gänzlich unplausible Beschwerdeentstehung,
fehlende Anzeichen einer prämorbiden Vulnerabilität,
ausgeprägte Inkonsistenzen in der Beschwerdeschilderung und –
ausprägung etc.).
Psychometrische Tests
kognitive Leistungsfähigkeit
Nicht geeignet Simulation oder Aggravation aufzudecken
Problem ist das inhaltliche Konstrukt
• Bestenfalls zeigen die Tests Divergenzen zwischen Leistung und
Äußerung auf.
Dissimulation und unbewusste
Minimierung von Beschwerden
eine bewusst verringernde, herunterspielende
Darstellung von Beschwerden
• bei sozialrechtlichen Begutachtungen selten
• Bei strafrechtlichen oder verkehrsrechtlichen häufig
überwiegend unbewusst motivierten Minimierung von
Beschwerden
• intrapsychisch oder interpersonell
• Verleugnung von Affekten
• Angst oder Scham
• organisch begründete verminderte Wahrnehmungsfähigkeit (PNP bei
Diabetes)
«Rentenneurose» und zur «Tatsache
des Versichertseins»
Populär. Rentenneurose
Aber
erkennbarer Anspruchs auf
Entschädigung
Folge von Unfällen oder anderen
schädigenden Ereignissen
Probanden mit
Begehrensvorstellungen
Begehrensvorstellungen
Wird oft synchron mit Simulation
benannt
Unrichtigkeiten
Eine Rentenneurose (<compensation neurosis>) ist ein Geisteszustand, der aus Angst geboren,
durch Habgier lebendig erhalten, von Rechtsanwälten stimuliert und durch ein Urteil geheilt wird
Meinung: keinesfalls dürfe eine Rente gewährt
werden
Winckler 1998, S.
219
Möglichkeit der Reaktivierung eines gesunden
Lebensgefühls ausgeschlossen sei
Foster Kennedy 1946 (zit. N.
Mendelson 1995, S. 695; übers.)
Reihe von empirischen Studien
nach gerichtlicher Klärung eines Renten- oder
Entschädigungsbegehrens bleiben Prb. in der
Mehrzahl krank bzw. erwerbsunfähig
bei Rentengewährung werden diese nicht
kränker
vgl. Foerster 1984,
Mendelson 1995
Was ist nun eine Rentenneurose?
Rentenneurose:
keine absichtliche,
bewusste
Täuschung
Zweckgerichtete
Begehrenshaltung
Rentenneurose
spezielle Form der
Neurose F 68.0
(Krankheit)
BSG; auch psychische Störungen sind
unter bestimmten Bedingungen als
Schädigungsfolge anzuerkennen
(Winckler 1998)
F68.0
Entwicklung körperlicher Symptome
aus psychischen Gründens
Diese müssen ursprünglich durch
eine gesicherte körperliche Störung,
Krankheit oder Behinderung
verursacht worden sein
Infolge des psychischen Zustand des
Betreffenen aggraviert werden oder
länger anhalten
Rentenneurose: zu vermeidender
Begriff
(Winckler 1998)
bewussten,
gesteuert
unbewusst, nicht
der Steuerung
unterliegend
Eintreten eines
schädigenden
Ereignisses
Wiedergutmachung
unterschiedlich
akzentuierte
unbewusste Konflikte
(Konflikt zwischen
Kontrolle und
Unterwerfung ;
Versorgung und
Autarkie)
Art des auslösenden Umstands
bestimmte typische
Auslöser
Beschwerden aus
Versicherungsanspruch
Persönlichkeitsentwicklung
Der biographische Hintergrund
Reaktionsweisen des
Gegenübels
Querulatorische
Personen (Kohlhaas)
Langjährige
juristische Verfahren
andauernden Persönlichkeitsveränderung / Erwartungshaltungen
Umgang eines Probanden mit seinem
Anspruch auf Entschädigung
Unbewusst
nach Aktenlage
Ungeschickt
in früheren Untersuchungen
unflexibel
in früheren Begutachtungen
vorgebracht
uniform
plausible Ableitbarkeit aus
biografischen Informationen
drängend
auf Kosten des Wohlwollens
des Gutachters
desto wahrscheinlicher
ist der unbewusste
Charakter des
Verschlimmerungsmotivs
(z. B. früher erlittene Ungerechtigkeiten, Versagungen etc.)
Ableitbarkeit
Interpretationsansatz
Schulenmotiv
Biographie
In beiden Richtungen
problematisch,
Sowohl das Verstehen jeder
Aggravation
Als für den Patienten als
notwendig zu verstehen
Ebenso wie die Unterstellung
des Bewussten
Was bedeutet der Versichertenstatus
(*vgl. Gallagher et al. 1995)
**(Rohling et al. 1995,
Binder und Rohling 1996)
Was bedeutet der Versichertenstatus
BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung
Simulation/
Aggravation
private Zusatzversicherungen
gruppenstatistischkorrelativen
Zusammenhang
Nicht der Einzelfall
Simulation (Versicherung) vs Dissimulation
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