VORNORM ÖVE/ÖNORM E 8850 Ausgabe: 2006-02-01 Normengruppen 330, E, S, S3 und U1 Ersatz für VORNORM ÖNORM S 1119:1994-01, VORNORM ÖNORM S 1120:1992-07 und VORNORM ÖNORM S 1120/AC1:1998-08 ICS 13.280; 17.220.99 Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz – Beschränkung der Exposition von Personen Electric, magnetic and electromagnetic fields in the frequency range from 0 Hz to 300 GHz – Restrictions on human exposure Champs électriques, magnétiques et électromagnétiques dans le domaine de fréquence de 0 Hz à 300 GHz – Restrictions pour l'exposition de personnes AS+ Shop 07.04.2017 Zurückziehung: 2017 04 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Dieses Dokument hat sowohl den Status von ÖSTERREICHISCHEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ELEKTROTECHNIK gemäß ETG 1992 als auch den einer ÖNORM gemäß NG 1971. Fortsetzung VORNORM ÖVE/ÖNORM E 8850 Seiten 2 bis 36 Medieninhaber und Hersteller: Österreichischer Verband für Elektrotechnik, 1010 Wien Österreichisches Normungsinstitut, 1020 Wien Copyright © OVE/ON - 2006. Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger nur mit Zustimmung des OVE/ON gestattet! Verkauf von in- und ausländischen Normen und technischen Regelwerken durch: Österreichisches Normungsinstitut (ON), Heinestraße 38, 1020 Wien Tel.: (+43 1) 213 00-805, Fax: (+43 1) 213 00-818, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.on-norm.at Alle Regelwerke für die Elektrotechnik auch erhältlich bei: Österreichischer Verband für Elektrotechnik (OVE), Eschenbachgasse 9, 1010 Wien, Telefon: (+43 1) 587 63 73, Telefax: (+43 1) 586 74 08, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.ove.at Fach(normen)ausschuss FA/FNA EMV Elektromagnetische Verträglichkeit Fach(normen)ausschuss FA/FNA 186 Schutz gegen nichtionisierende Strahlung Preisgruppe 24 Seite 2 Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung .........................................................................................................................................................3 1 Anwendungsbereich...................................................................................................................................4 2 Normative Verweisungen ...........................................................................................................................4 3 Begriffe .......................................................................................................................................................4 3.1 Allgemeine Begriffe ....................................................................................................................................4 3.2 Physikalische Begriffe und Größen ............................................................................................................5 4 Beurteilung der Exposition........................................................................................................................10 5 Basisgrenzwerte.......................................................................................................................................11 6 Referenzwerte ..........................................................................................................................................13 6.1 6.2 Allgemeines..............................................................................................................................................13 Kontaktströme und induzierte Ströme ......................................................................................................17 7 Exposition durch Felder bei einer Frequenz oder gleichzeitige Exposition durch Felder verschiedener Frequenzen ..............................................................................................................................................17 8 Allgemeine Regelungen und Maßnahmen zum Schutz von Personen.....................................................20 8.1 8.2 Allgemeines..............................................................................................................................................20 Maßnahmen für beruflich exponierte Personen .......................................................................................20 Anhang A (informativ): Anwendungsbeispiele ........................................................................................................21 Anhang A.1: Anwendung der Referenzwerte .........................................................................................................21 Anhang A.2: Beispiele für Mittelungsverfahren.......................................................................................................25 Anhang A.3: Gepulste und nichtsinusförmige Größen mit Spektralanteilen bis 100 kHz........................................28 Anhang A.4: Beispiele für Warn– und Verbotsschilder ...........................................................................................33 Anhang A.5: Umsichtige Vermeidung.....................................................................................................................33 Anhang A.6: Ergänzende Erläuterungen ................................................................................................................34 AS+ Shop 07.04.2017 Zurückziehung: 2017 04 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Anhang A.7:Beurteilung einer Expositionssituation ................................................................................................34 Anhang B (informativ) : Literaturhinweise...............................................................................................................35 Seite 3 VORNORM ÖVE/ÖNORM E 8850 Vorbemerkung Die vorliegende VORNORM ÖVE/ÖNORM hat sowohl den Status von ÖSTERREICHISCHEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ELEKTROTECHNIK gemäß ETG 1992 als auch den einer ÖNORM gemäß NG 1971. Bei ihrer Anwendung ist dieses Nationale Vorwort zu berücksichtigen. Diese ÖVE/ÖNORM ist als VORNORM herausgegeben worden, weil die Entwicklung auf diesem Fachgebiet noch in Fluss ist und weitere praktische Erfahrungen abgewartet werden sollen. Es wird gebeten, Erfahrungen und Vorschläge schriftlich dem OVE mitzuteilen. Für den Fall einer undatierten normativen Verweisung (Verweisung auf einen Standard ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste Ausgabe dieser Norm. Für den Fall einer datierten normativen Verweisung bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm. Die vorliegende VORNORM ÖVE/ÖNORM wurde vom Fach(normen)unterausschuss FUA-EMV-EMF (AG 186.EMF) auf Basis der EU Ratsempfehlung (1999/519/EG – Council Recommendation on the Limitation of Exposure of the General Public to Electromagnetic Fields – 0 Hz to 300 GHz) und der ICNIRP Richtlinien 1998 (ICNIRP – International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) sowie der Richtlinie 2004/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) erstellt. Die verfügbaren Daten über die Exposition gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern unterhalb der Basisgrenzwerte dieser VORNORM ÖVE/ÖNORM weisen die Existenz von gesundheitsrelevanten Langzeiteffekten und gesundheitsrelevanten langfristigen Auswirkungen nicht nach. AS+ Shop 07.04.2017 Zurückziehung: 2017 04 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Um die Einhaltung der Schutzziele dieser VORNORM ÖVE/ÖNORM sicherzustellen wird im Sinne einer umsichtigen Vermeidung empfohlen, die Emissionen einer Quelle entsprechend der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und technischen Machbarkeit auch über die Vorgaben dieser VORNORM ÖVE/ÖNORM hinaus möglichst gering zu halten. Seite 4 VORNORM ÖVE/ÖNORM E 8850 1 Anwendungsbereich Die Bestimmungen dieser VORNORM ÖVE/ÖNORM sind zum Schutz von Personen vor unzulässiger Exposition in elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz anzuwenden. Die medizinische Anwendung von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (EMF) an Patienten wird von dieser VORNORM ÖVE/ÖNORM nicht berührt. Die ÖVE/ÖNORM gilt jedoch für die Einwirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das medizinische und technische Personal; für die im Bereich Magnetresonanz tätigen Personen sind die in Ausarbeitung befindlichen Festlegungen für Magnetresonanztomographen zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Basisgrenzwerte und Referenzwerte dieser VORNORM schließt Störung bei medizinischen Geräten wie metallische Prothesen, Herzschrittmacher und Defibrillatoren sowie Cochlea-Implantate und sonstige Implantate oder Auswirkungen auf den Betrieb solcher Geräte nicht zwangsläufig aus. ANMERKUNG: Im Rahmen der Arbeiten des zuständigen Fachgremiums befasst man sich mit der Problematik der Wechselwirkung elektromagnetischer Felder auf Implantate. Zweck der vorliegenden Bestimmung ist es, Grenzwerte für die Exposition durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) festzulegen, deren Einhaltung Schutz gegen bekannte schädliche Effekte auf die Gesundheit bietet. Das Schutzziel soll durch die Vorgabe von Basisgrenzwerten und Referenzwerten erreicht werden. 2 Normative Verweisungen AS+ Shop 07.04.2017 Zurückziehung: 2017 04 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). Rechtsvorschriften sind immer in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. BGBl. Nr. 450/1994 Arbeitnehmerschutzgesetz – ASchG einschließlich der zugehörigen Verordnungen in der gültigen Fassung BGBl. Nr. 159/2001 Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz – ANS-RG einschließlich der zugehörigen Verordnungen in der gültigen Fassung 2004/40/EG Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (18. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) zusammen mit Berichtigung vom 24.5.2004 1999/519/EG EU-Ratsempfehlung, Council Recommendation on the limitation of exposure of the general public to electromagnetic fields – 0 Hz to 300 GHz (1999-07-12) ICNIRP-Guidelines Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz) (1998), Health Physics Vol. 74 (494-522) ICNIRP-Statement Use of the ICNIRP EMF Guidelines (1999) 3 Begriffe 3.1 3.1.1 Allgemeine Begriffe Allgemeinbevölkerung alle Personen unbeachtet des Geschlechts, Alters und Gesundheitszustandes, die nicht gemäß 3.1.2 beruflich exponierte Personen sind ANMERKUNG: Gefährdungsmöglichkeiten für die Träger metallischer Implantate und elektronischer Implantate sind in dieser VORNORM ÖVE/ÖNORM nicht berücksichtigt. Für diese Personen sind die Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung anzuwenden. Seite 5 VORNORM ÖVE/ÖNORM E 8850 3.1.2 beruflich exponierte Personen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit an Arbeitsplätzen EMF-exponiert werden Für beruflich exponierte Personen sind im Regelfall die Grenzwerte der beruflichen Exposition anzuwenden. ANMERKUNG 1: Beruflich EMF-Exponierte müssen im erforderlichen Ausmaß über mögliche Gefährdungen durch EMF, die im Zuge ihrer Tätigkeit auftreten können, sowie über die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen sein. ANMERKUNG 2: Gefährdungsmöglichkeiten für die Träger metallischer Prothesen und elektronischer Implantate sind in dieser VORNORM ÖVE/ÖNORM nicht berücksichtigt. Berufsbedingt exponiert können auch besonders schutzbedürftige Personen sein. Es ist darauf zu achten, dass bei besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. chronisch Kranke, Jugendliche sowie werdende oder stillende Mütter) die Grenzwerte der Allgemeinbevölkerung anzuwenden sind oder gegebenenfalls eine arbeitsmedizinische Beurteilung vorzunehmen ist. ANMERKUNG 3: Im Einzelfall ist der zuständige Arbeitsmediziner beratend beizuziehen. Nähere Regelungen sind dem Arbeitnehmerschutzgesetz zu entnehmen. 3.1.3 Unterweisung Informationsübermittelung im Sinne des ASchG ANMERKUNG: Arbeitgeber müssen nachweislich während der Arbeitszeit das notwendige Wissen über Sicherheit und Gesundheitsschutz vermitteln und haben sich zu vergewissern, dass die Arbeitnehmer die Unterweisung auch verstanden haben. Die Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen erfolgen. Eine Unterweisung gemäß ASchG muss jedenfalls vor Aufnahme der Tätigkeit, bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches, bei Neueinführung oder Änderung von Betriebsmitteln, bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren sowie nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, erfolgen, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint. 3.2 AS+ Shop 07.04.2017 Zurückziehung: 2017 04 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen 3.2.1 Physikalische Begriffe und Größen Absorption teilweise oder gänzliche Umwandlung der Energie einer elektromagnetischen Welle in eine andere Energieform aufgrund der Wechselwirkung mit Materie ANMERKUNG: z.B. Wärme. 3.2.2 äquivalente Leistungsflussdichte ein üblicherweise in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern verwendeter Begriff, dessen Größe gleich der Leistungsflussdichte einer ebenen Welle mit der gleichen elektrischen oder magnetischen Feldstärke ist ANMERKUNG: Im Nahfeld oder im Falle von Mehrwegausbreitung und Reflexionen ist die durch die Messung von elektrischer und magnetischer Feldstärke errechnete äquivalente Leistungsflussdichte oft sehr verschieden von der Leistungsflussdichte. 3.2.3 ebene Welle elektromagnetische Welle, bei der die elektrischen und magnetischen Feldvektoren in zur Wellenausbreitungsrichtung senkrecht aufeinander stehenden Ebenen liegen und deren magnetische Feldstärke multipliziert mit der Impedanz des r E Ausbreitungsmediums gleich der elektrischen Feldstärke ist ( Z 0 = r ) H 3.2.4 Eindringtiefe bei ebenen Wellen eines elektromagnetischen Feldes, die auf die Grenzfläche unterschiedlicher Medien auftreffen, jene Tiefe, bei der die Feldstärke auf 1/e, das sind rund 37 % des ursprünglichen Wertes, abgesunken ist Seite 6 VORNORM ÖVE/ÖNORM E 8850 3.2.5 elektromagnetische Welle wird verursacht durch Verschiebung elektrischer Ladungen bzw. Veränderung von Strömen im Medium oder Vakuum Sie ist charakterisiert durch ein zeitlich veränderliches elektromagnetisches Feld und wird beschrieben durch – elektrische Feldstärke r E r, – magnetische Feldstärke H , r – elektrische Flussdichte D , r – magnetische Flussdichte B , wobei die Geschwindigkeit und Richtung bei der Ausbreitung in jedem Punkt durch die das Medium charakterisierenden Eigenschaften bestimmt sind (siehe 3.2.15 und 3.2.19). ANMERKUNG: EMF bezeichnet in diesem Dokument elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. 3.2.6 elektrostatisches Feld; elektrisches Gleichfeld elektrisches Feld, bei dem die zeitlichen Änderungen von Betrag und Richtung vernachlässigbar sind 3.2.7 elektrische Ersatzfeldstärke r E elektrische Feldstärke, die sich aus den Feldstärken in drei aufeinander folgenden normalen Raumrichtungen v v v ( x , y , z ) ohne Berücksichtigung der gegenseitigen Phasendifferenzen errechnet Ee = E x 2 + E y 2 + E z 2 (3.1) ANMERKUNG: Die elektrische Ersatzfeldstärke ist bei der hier angenommenen Vernachlässigung der Phasendifferenzen für die Beurteilung einer Gefährdung größer oder gleich der tatsächlich auftretenden maximalen elektrischen Feldstärke. (Wenn die Vektorkomponenten nicht gleichzeitig das Maximum erreichen, ist die Ersatzfeldstärke größer als der maximal auftretende Wert.) Ee elektrische Ersatzfeldstärke in V ⋅ m −1 3.2.8 Fernfeld einer Strahlungsquelle AS+ Shop 07.04.2017 Zurückziehung: 2017 04 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Bereich außerhalb des Nahfeldes (siehe 3.2.18) r r Im Fernfeld stehen sowohl die Feldkomponenten ( E und H ) als auch diese zur Ausbreitungsrichtung normal aufeinander, wobei der Feldwellenwiderstand im freien Raum Z 0 = 120 ⋅ π ⋅ ( ≈ 377 Ω) beträgt. Die Ausbreitung von r r r r E und H in der Fernfeldzone erfolgt phasengleich ( E ⊥ H ). Es gilt r Ee2 S = = H Z0 e 2 ⋅ Z0 = Ee ⋅ H e (3.2) Es bedeutet: Ee elektrische Ersatzfeldstärke in V ⋅ m −1 He r S magnetische Ersatzfeldstärke in A ⋅ m −1 3.2.9 Leistungsflussdichte in W ⋅ m −2 Frequenz Anzahl der periodischen Schwingungen pro Sekunde f 3.2.10 Frequenz in Hz (s-1) Induktion Ladungsverschiebung in elektrisch leitfähiger Materie durch ein zeitlich veränderliches magnetisches Feld (siehe auch 3.2.17) Seite 7 VORNORM ÖVE/ÖNORM E 8850 3.2.11 Influenz durch ein elektrisches Feld in elektrisch leitfähiger Materie bewirkte Veränderung der elektrischen Ladungsverteilung 3.2.12 Kontaktstrom durch den Körper fließender Strom, der infolge elektromagnetischer Felder beim Berühren leitfähiger Gegenstande zustande kommt und durch Induktion oder Influenz verursacht wird 3.2.13 Körperstrom im Körper fließender Strom, der durch Induktion, Influenz oder Berühren leitfähiger Gegenstände verursacht wird 3.2.14 r Leistungsflussdichte S Leistung, die bei der Ausbreitung von elektromagnetischen Wellen durch eine Einheitsfläche normal zur Ausbreitungsrichtung der Wellen hindurch tritt Es bedeutet: r S Leistungsflussdichte in W ⋅ m −2 3.2.15 magnetische Ersatzfeldstärke magnetische Feldstärke in A ⋅ m −1 , die sich aus den Beträgen der Feldstärkekomponenten in drei aufeinander normalen v v v Raumrichtungen ( x , y , z ) ohne Berücksichtigung der gegenseitigen Phasendifferenzen errechnet He = H x2 + H y2 + H z 2 (3.3) ANMERKUNG: Die magnetische Ersatzfeldstärke ist bei angenommener Vernachlässigung der Phasendifferenzen für die Beurteilung einer Gefährdung größer oder gleich der tatsächlich auftretenden maximalen magnetischen Feldstärke. (Wenn die Vektorkomponenten nicht gleichzeitig das Maximum erreichen, ist die Ersatzfeldstärke größer als der maximal auftretende Wert.) AS+ Shop 07.04.2017 Zurückziehung: 2017 04 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen 3.2.16 r magnetische Feldstärke H Ausmaß der Kraftwirkung auf einen im Magnetfeld befindlichen Probemagneten Da kein Magnetpol alleine vorkommt, erfahren Nord- und Südpol des Probemagneten entgegen gerichtete Kraftwirkungen, es entsteht ein Drehmoment, das ein Maß für die magnetische Feldstärke in diesem Punkt ist. Beispielsweise ist bei einem geraden, Strom durchflossenen Leiter die Feldstärke H entlang einer kreisförmigen Feldlinie um den Leiter konstant und beträgt r H= r I 2⋅r ⋅π (3.4) Es bedeutet: r v I r H Radius in m 3.2.17 magnetische Flussdichte B , vormals: magnetische Induktion Stromstärke in A magnetische Feldstärke in A ⋅ m −1 vektorielle Größe, die im Vakuum der Richtung der magnetischen Feldstärke r r B = µ0 ⋅ H Es bedeutet: r B magnetische Flussdichte in Tesla ( T = Vs/m²) µ0 Permeabilitätskonstante µ 0 = 4 ⋅ π ⋅ 10 − 7 V ⋅ s ⋅ A −1 ⋅ m −1 r H entspricht, wobei (3.5)