Natamycin in Käserinde – alles sicher? Die Käserinde entsteht bei der Reifung und schützt den Käse vor Austrocknung und vor Verderb. Damit sich eine Rinde bildet, wird der Käse in Salzwasser gelegt. Dabei entzieht das Salz dem Käse an der Oberfläche Wasser, und es entsteht eine feste Rinde. Diese Rinde wird während der Reifezeit gepflegt, das heißt die Käselaibe werden immer wieder gewaschen, gebürstet und bei Käse mit sehr langer Reifungszeit zur Erzielung einer besonders festen Rinde wiederholt mit Salzlake eingerieben. Zum Schutz vor unerwünschtem Schimmelbefall und Verderb kann die Oberfläche mit dem Konservierungsstoff Natamycin (E 235), einer antibiotisch wirkenden Substanz, behandelt werden. Diese Oberflächenbehandlung ist nach der EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe nur für gereiften Käse bis zu einer Höchstmenge von 1 mg/dm2 Oberfläche zugelassen, und Natamycin darf nicht tiefer als 5 mm ins Käseinnere eindringen. Da Natamycin in geringem Umfang auch in der Humanmedizin als Therapeutikum verwendet wird, ist es ein Anliegen des Bundesinstituts für Risikobewertung, den Einsatz von Natamycin als Lebensmittelzusatzstoff so begrenzt wie möglich zu halten. Die Kennzeichnung von Natamycin erfolgt bei Fertigpackungen über das Zutatenverzeichnis mit dem Klassenamen "Konservierungsstoff" gefolgt von "E 235" oder der Bezeichnung "Natamycin". Ein weiterer Hinweis auf die Oberflächenbehandlung ist nicht erforderlich. Die Rinde ist essbar. Bei loser Abgabe an der Käsetheke muss die Verwendung von Natamycin auf einem Schild an der Ware durch die Angabe "mit Konservierungsstoff" bzw. "konserviert" oder in einem eigenen Zusatzstoffordner kenntlich gemacht werden. Im Jahr 2015 wurden im LVI Oldenburg 34 Proben Gouda auf ihren Natamycingehalt untersucht. Untersucht wurden sowohl die Rinde als auch das Käseinnere. Bei der Untersuchung der Rinde wurde ini einer Probe kein Natamycin nachgewiesen, in einer weiteren Probe lag der Natamycingehalt unter der Bestimmungsgrenze. In 32 Proben wurde Natamycin nachgewiesen, erfreulicherweise unter der festgelegten Höchstmenge. Allerdings war bei sieben losen und zwei verpackten Proben der Natamycingehalt nicht deklariert. Im Käseinneren wurde bei keiner Probe Natamycin nachgewiesen. Wie sieht nun die Situation bei geriebenem Käse aus, der ja aus mit Natamycin behandeltem Käse hergestellt werden kann? Auch hier ist das Ergebnis erfreulich: In keiner der 45 untersuchten Proben wurde Natamycin nachgewiesen. Link zum Thema "Natamycin als Lebensmittelzusatzstoff": BfR-Stellungnahme Nr. 003/2012 vom 12.01.2012: http://www.bfr.bund.de/cm/343/der-einsatzbereich-von-natamycin-alslebensmittelzusatzstoff-sollte-nicht-erweitert-werden.pdf Weitere, häufig zu findende Angaben bei Käse: „Kunststoffüberzug nicht zum Verzehr geeignet“ Schnittkäse wird nach dem Reifen zum Schutz oft mit Überzügen aus Paraffinen mit Leinenoder Kunstgeweben, Wachs oder Kunststoff versehen. Typisch ist z. B. der rote Wachsüberzug von Edamer. Diese Überzüge sind nicht essbar, und die Käse sind entsprechend der Käseverordnung mit dem Hinweis "Kunststoffüberzug nicht zum Verzehr geeignet" gekennzeichnet. „Rinde nicht zum Verzehr geeignet“ Die durch die Reifung entstandene Rinde gehört per se zum Lebensmittel Käse und ist auch für den Verzehr geeignet. Die Angabe "Rinde nicht zum Verzehr geeignet" ist eine freiwillige Angabe der Hersteller. Häufig wird fälschlicherweise die Angabe "Rinde nicht zum Verzehr geeignet" synonym für die Angabe "Kunststoffüberzug nicht zum Verzehr geeignet" verwendet.