Zwischenlagerung, über welche Zeiträume sprechen wir?

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Zwischenlagerung des
hochradioaktiven Atommülls – über
welche Zeiträume reden wir?
Thorben Becker
Atommüll lagert (fast) überall
Hoch radioaktiver Atommüll
Abfallart
Zahl der Behälter
Brennelemente aus AKW
ca. 1250
Brennelemente aus Forschungsund Demonstrations-AKW
ca. 350
Hoch radioaktive Abfälle aus WAA
134
Mittel radioaktive Abfälle aus WAA
157
Gesamtzahl der Behälter
ca. 1900
Voraussichtlich müssen 34.630 Brennelemente mit
10445 t Kernbrennstoff zunächst zwischen- und
dann endgelagert werden.
Hoch radioaktiver Müll
• 99 % der Aktivität aller radioaktiven Abfälle
• 1/20 der geschätzten Gesamtmenge
Wo lagert der Müll derzeit:
• AKW-Lagerbecken
• Standortzwischenlager (352 Behälter)
• Zwischenlager Ahaus (329 Behälter), Gorleben
(113 Behälter) und Lubmin (74 Behälter).
• WAA: La Hague und Sellafield (26)
Aktuelle Probleme
•Zwischenlager Brunsbüttel und Jülich: Beide
Zwischenlager derzeit ohne ordentliche
Genehmigung.
Brunsbüttel: neue Genehmigung?
geplante „Bereitstellungslagerung“
Jülich: Neubau, Transport nach Ahaus oder
Export in die USA.
•Obrigheim: Neubau oder Transport nach
Neckarwestheim.
•Zwischenlager Lubmin: Neubau erforderlich?
Aktuelle Probleme
Wiederaufarbeitungsabfälle aus La Hague und
Sellafield
Transporte nach Brokdorf, Biblis, Philippsburg und
Landshut geplant.
Änderungsgenehmigung erforderlich.
Bisher keine Anträge gestellt.
BMUB und BfS/BfE: UVP nicht erforderlich, keine ÖBeteiligung.
BUND: wesentliche Änderung!
Sicherheitsprobleme
• mangelnder Terrorschutz (Sicherung, SEWD)
• fehlende heiße Zelle (spätestens nach Rückbau der
AKW)
• Alterungsprobleme (Castoren sind für eine 40jährige Lagerung ausgelegt und genehmigt.)
befristete Genehmigungen
Lager
Genehmigung befristet bis:
Gorleben
31.12. 2034
Ahaus
31.12. 2036
Lubmin
31.10. 2039
Lingen
10.12. 2042
Biblis,
Grafenrheinfeld,
Grohnde,
Gundremmingen,
Krümmel,
Neckarwestheim.
2046
Brokdorf,
Unterweser, Isar,
Philippsburg.
2047
Brunsbüttel,
Jülich.
?
Wann gibt es ein „Endlager“?
Problem Eingangslager
• NaPro sieht Errichtung eines „Eingangslagers“ am
Endlagerstandort nach erster Teilgenehmigung für
Endlager vor.
Bedeutet große Probleme für das Suchverfahren,
ohne das Zeitproblem der Zwischenlagerung lösen
zu können.
Wann Zwischenlagerung diskutieren?
• Jetzt?
• Rechtzeitig vor Genehmigungsverlängerung?
Problem: Je später, desto größer die Gefahr einer
schlichten Genehmigungsverlängerung.
Problem: eine deutliche Sicherheitsverbesserung
birgt die Gefahr einer Dauerlagerung.
Problem: Aktuell ändert sich die Verantwortung für
die Zwischenlager.
Staat übernimmt die Verantwortung
Entsorgungsübergangsgesetz (Entwurf)
§ 2 Übergang der Handlungspflicht für die Entsorgung radioaktiver Abfälle
(1) Radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung einer Anlage zur
Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität,
deren Betreiber Einzahlender nach § 2 Absatz 1 des
Entsorgungsfondsgesetzes ist, können nach Maßgabe der folgenden Absätze
an einen vom Bund mit der Wahrnehmung der Zwischenlagerung
beauftragten Dritten abgegeben werden. Dieser Dritte ist in privater
Rechtsform zu organisieren; alleiniger Gesellschafter des Dritten ist der Bund.
…
Neue staatliche Zwischenlagergesellschaft (BGZ).
Voraussetzungen für die Abgabe
Entsorgungsübergangsgesetz (Entwurf)
§ 3 Zwischenlager
(3) …Der Einzahlende nach § 2 Absatz 1 des Entsorgungsfondsgesetzes hat
einen Anspruch auf die Abgabe, wenn er den nach § 7 Absatz 2 des
Entsorgungsfondsgesetzes fälligen Grundbetrag oder die erste Rate auf
Grundlage einer nach § 7 Absatz 4 Satz 3 des Entsorgungsfondsgesetzes
wirksamen Ratenzahlungsvereinbarung eingezahlt hat und
1. bestrahlte Kernbrennstoffe in Transport- und Lagerbehältern angedient
werden, die den Annahmebedingungen des jeweiligen Zwischenlagers
entsprechen, und dies von der zuständigen Aufsichtsbehörde festgestellt wird
…
Zwischenlager gehen über
Entsorgungsübergangsgesetz (Entwurf)
§ 3 Zwischenlager
(1) Die Betreiber übertragen dem Dritten nach § 2 Absatz 1 Satz 1 zum 1.
Januar 2019 unentgeltlich die in dem Anhang Tabelle 1 aufgeführten
Zwischenlager, die über eine Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes
verfügen. Nach der Übertragung gelten die in Bezug auf den bisherigen
Betreiber erteilten Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen für und
gegen den Dritten nach § 2 Absatz 1 Satz 1; das Bundesamt für
kerntechnische Entsorgungssicherheit hat in angemessener Zeit zu prüfen,
wie der Dritte durch organisatorische Maßnahmen und durch die
Bereitstellung von sachlichen und personellen Mitteln die Fortführung des
Betriebs gewährleistet.
…
Probleme bei der
Verantwortungsübernahme
• Übernahme von GNS-Anteilen: Wie viele zu
welchem Preis?
• Wer betreibt real die Zwischenlager ab 2019?!
• AKW-Betreiber als beauftragte Dritte? Zu welchem
Preis?
• Kosten für echte Sicherheitsverbesserungen oder
Neukonzeptionierung der Zwischenlagerung sind
bei der Ausstattung des Fonds nicht berücksichtigt.
Finanzminister als neuer Bremser?!
BUND-Forderungen
Es muss jetzt in einem breiten öffentlichen Prozess
geklärt werden,
• wie die Zwischenlagerung weitergehen soll,
• welche Nachrüstungen erforderlich sind und auch
• ob eventuell Neubauten die alten Lager ersetzen
müssen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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