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Ausgabe 90 / April 2013
richtig rechtschreiben
Groß- und Kleinschreibung von Verbindungen mit recht/Recht
1. Kleinschreibung gilt, wenn recht
– in festen Verbindungen mit dem Verb sein als Adjektiv verwendet wird: Das ist mir recht.
– ein Adjektiv oder Verb näher bestimmt und somit als Adverb gebraucht wird: Das hat er recht gemacht.
– in dem Wortpaar recht und billig auftritt. Dieses kann nur in Verbindung mit sein, bleiben oder werden
verwendet werden: Es ist recht und billig, dir ein Lob auszusprechen.
2. Großschreibung gilt für
– das Substantiv das Recht: mit/ohne Recht, Recht sprechen, von Rechts wegen, zu Recht bestehen.
– das Substantiv Recht, das in festen Verbindungen als Adverb auftritt und dabei seine Eigenständigkeit bewahrt
hat: Er hat zu Recht (= berechtigterweise) so gehandelt.
3. Groß- und Kleinschreibung sind zulässig, wenn recht/Recht
– in Verbindung mit den Verben behalten, bekommen, geben, haben, tun vorkommt und daher sowohl als
Substantiv oder auch als Adjektiv interpretiert werden kann: Er hat recht/Recht behalten. Ich hoffe, dass sie in
dem Verfahren recht/Recht bekommt. Ich gebe ihm recht/Recht. Sie hat in der Angelegenheit recht/Recht.
Er hat recht/Recht daran getan, eine Versicherung abzuschließen.
! ! ! Die ► deutschsprachigen Nachrichtenagenturen verwenden die unterstrichene Variante.
Lisa Walgenbach, Sprachwissenschaftlerin und Dozentin, Worms
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