ABZV aktuell Ausgabe 90 / April 2013 richtig rechtschreiben Groß- und Kleinschreibung von Verbindungen mit recht/Recht 1. Kleinschreibung gilt, wenn recht – in festen Verbindungen mit dem Verb sein als Adjektiv verwendet wird: Das ist mir recht. – ein Adjektiv oder Verb näher bestimmt und somit als Adverb gebraucht wird: Das hat er recht gemacht. – in dem Wortpaar recht und billig auftritt. Dieses kann nur in Verbindung mit sein, bleiben oder werden verwendet werden: Es ist recht und billig, dir ein Lob auszusprechen. 2. Großschreibung gilt für – das Substantiv das Recht: mit/ohne Recht, Recht sprechen, von Rechts wegen, zu Recht bestehen. – das Substantiv Recht, das in festen Verbindungen als Adverb auftritt und dabei seine Eigenständigkeit bewahrt hat: Er hat zu Recht (= berechtigterweise) so gehandelt. 3. Groß- und Kleinschreibung sind zulässig, wenn recht/Recht – in Verbindung mit den Verben behalten, bekommen, geben, haben, tun vorkommt und daher sowohl als Substantiv oder auch als Adjektiv interpretiert werden kann: Er hat recht/Recht behalten. Ich hoffe, dass sie in dem Verfahren recht/Recht bekommt. Ich gebe ihm recht/Recht. Sie hat in der Angelegenheit recht/Recht. Er hat recht/Recht daran getan, eine Versicherung abzuschließen. ! ! ! Die ► deutschsprachigen Nachrichtenagenturen verwenden die unterstrichene Variante. Lisa Walgenbach, Sprachwissenschaftlerin und Dozentin, Worms