Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Unterbringung und Betreuung von Tieren in der Tierärztlichen Praxis Dr. Renate Reisinger Der Überbringer/Halter des Tieres (Katze, Nager etc.) versichert hiermit, dass er der Eigentümer des Tieres ist und die Besitzer- und Tierdaten korrekt und vollständig sind. Des weiteren versichert der Überbringer, dass a. das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und frei von Parasiten (Würmern, Flöhen, Zecken, Haarlingen ... ) ist und auch nicht mit erkrankten bzw. von Parasiten befallenen Tieren Kontakt hatte. b. das Tier sowohl gegen Menschen als auch gegen andere Tiere nicht bösartig/aggressiv ist c. die Katze gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft ist und die Impfungen nicht älter als ein Jahr sind; Impfungen gegen Katzenleucose, FIP und bei Freigängern auch Tollwut sind empfehlenswert. Ungeimpfte Tiere werden während des Aufenthaltes nur in Quarantäne gehalten. Unkastrierte Kater werden nicht aufgenommen. Kaninchen sollten gegen RHD (Chinaseuche) und Myxomatose (Kaninchenpest) geimpft sein und die Impfungen nicht älter als ein Jahr sein. Ungeimpfte Tiere werden während des Aufenthaltes nur in Quarantäne gehalten. Der Impfausweis verbleibt für den Zeitraum der Unterbringung in der Tierärztlichen Praxis. Falls das Tier (Katze, Vogel, Nager etc.) während des Aufenthaltes erkrankt oder verunfallt und eine Behandlung / Operation notwendig wird, erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass das Tier entweder vom Haustierarzt, in der Tierärztlichen Praxis Dr. Renate Reisinger oder in der Tierklinik Sattled behandelt wird, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde. Fahrtkosten 2,57€/km. Der Eigentümer wird die entstehenden Tierarztkosten übernehmen und zusätzlich zu dem hier vereinbarten Entgelt bezahlen. Dies gilt auch für eine eventuell notwendige medikamentöse Nachbehandlungen. Für die Folgen von unvorhersehbaren Erkrankungen oder Verletzungen des Tieres haftet die Tierärztliche Praxis Dr. Renate Reisinger nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Das Gleiche gilt für Ansprüche Dritter gegen den Eigentümer 1 des Tieres, die aus Ereignissen während der Vertragszeit resultieren. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres. Sollte das Tier binnen 7 Tage nach dem vereinbarten Abholtermin nicht abgeholt worden sein, kann über das Tier anderweitig verfügt werden. Die entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres. Im Notfall kann eine Verlängerung des Pensionsvertrages telefonisch vereinbart werden. Die zusätzlich anfallenden Kosten, sind jedoch umgehend bar zu bezahlen oder auf das Konto der Tierärztlichen Praxis Dr. Renate Reisinger zu überweisen. Sollten Sie innerhalb von 7 Tagen nach Abholung Ihres Tieres aus der Tierärztlichen Praxis Dr. Renate Reisinger irgendwelche Veränderungen an Ihrem Tier feststellen, so ist dies sofort telefonisch mitzuteilen. Sollte für Ihr Tier Gruppenhaltung (Katze, Kaninchen, Meerschweinchen) gewünscht und vereinbart werden, wird aufgrund des erhöhten Risikos keinerlei Haftung bzgl. Schäden an dem Tier und bzgl. Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind übernommen. Der Vertrag kommt durch die Unterschrift des Vertrages durch den Tierbesitzer und durch die Tierärztliche Praxis Dr. Renate Reisinger zustande. Der Vertrag kann nur schriftlich zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die gesamten Aufenthaltskosten und die Kautionsgebühr sind am Anreisetages des Tieres in bar zahlbar. An- und Abreisetag gelten als je ein Verrechnungstag. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anrecht auf Rückzahlung der nicht in Anspruch genommen Aufenthalts- bzw. Pensionstage. Die Kautionsgebühr wird am Tag der Abreise zurückerstatten, vorausgesetzt sämtliche Aufenthaltskosten wurden bezahlt. Für Decken, Körbchen etc. und mitgebrachtem Spielzeug wird keine Haftung übernommen. Bei Stornierungen ab 7 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag oder Nichterscheinen, werden 50 % der Pensionskosten für den gebuchten Zeitraum verrechnet. Der Wortlaut des Vertrages versteht sich Singular gleich Plural, Maskulin gleich Feminin. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 4201 Eidenberg. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 2