Antrag zum Halten von gefährlichen Tieren

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Amt für Sicherheit und Ordnung
Königstr. 15
83022 Rosenheim
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Tieren
wildlebender Art gem. Art. 37 Abs. 1 LStVG
1. Angaben zur Person
Name, Vorname, ggf. Geburtsname
Geburtsdatum, -ort (Gemeinde, Landkreis, Land)
Staatsangehörigkeit
Aktuelle Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ)
Telefon
Aktueller Nebenwohnsitz (Straße, Haus-Nr., PLZ, Gemeinde, Landkreis, Land)
Früherer Wohnsitz in den letzten fünf Jahren (Str., Haus-Nr., PLZ, Gemeinde, Landkreis, Land)
Name, Vorname, Geburtsdatum des Ehegatten
2. Angaben zur Sache
A. Folgende Tiere beabsichtige ich zu halten:
Anzahl
Art (lat. und dt. Bezeichnung)
Besondere Kennzeichen
(ggf. Name d. Tieres, Farbe u. Zeichnung,
Tätowier-Nr., Narben,etc.)
B. Angaben zur beabsichtigten Unterbringung des Tieres / der Tiere:
Das Tier / die Tiere werden in der Halterwohnung unter der oben angegebenen Adresse gehalten.
Das Tier / die Tiere werden unter folgender Adresse gehalten:
Das Tier / die Tiere werden dort wie folgt untergebracht:
(Bitte möglichst genaue Angaben zum Aufstellungsort des Käfigs / Terrariums in der Wohnung)
Der Käfig / das Terrarium ist wie folgt ausgestaltet
(Bitte Angaben zu Größe, Material und Sicherungsmaßnahmen)
C. Das Tier / die Tiere werden außer von mir selbst von folgenden Personen betreut und
beaufsichtigt: (Bitte jeweils Namen, Vornamen, Adresse u. Geb. – Datum angeben)
D. Das Tier / die Tiere möchte ich aus folgenden Gründen halten:
(Fortsetzung ggf. auf gesondertem Beiblatt!)
Hinweis: Im Rahmen dieses Antragsverfahrens ist beim Einwohnermeldeamt ggf.
ein Führungszeugnis zu beantragen. Bitte verlangen Sie dort Belegart O und geben
Sie an, dass Sie das Führungszeugnis zur Vorlage beim Amt für Sicherheit, Ordnung
und Verkehr benötigen. Die beantragte Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn das
Führungszeugnis vorliegt und keine Bedenken hinsichtlich der persönlichen
Zuverlässigkeit bestehen. Ebenso ist der Nachweis einer ausreichenden
Haftpflichtversicherung zu führen. Hierzu ist eine formlose Bescheinigung des
Versicherungsgebers zur Risikoabdeckung dieser Tierhaltung vorzulegen. Beachten
Sie bitte, dass für die Ausstellung einer Halterlaubnis von der Verwaltungsbehörde
Kosten und ggf. Auslagen erhoben werden.
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Datum
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Unterschrift
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