Hilfestellung für die Erstellung eines Maßnahmenplans (Schwein) Achtung! Häufig fehlende Angaben in Maßnahmenplänen: Angaben zum Betrieb, speziell: o Wasserversorgung o Ausstattung/Einrichtung (z. B. Haltungssystem, Lüftung, Beschäftigungsmaterial) o Art und Weise der Arzneimittelverabreichung (per Injektion, über die Tränke, über das Futter) Zeitraum der Umsetzung der genannten Maßnahmen (nicht zu verwechseln mit Zeitplan bei länger dauernden Maßnahmen!) Maßnahmen bitte detailliert angeben und nur die aufführen, die geeignet sind, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren! Hintergrund: Aufgrund der Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben ist seit Juli 2015 festgelegt, welche Bestandteile ein Maßnahmenplan zu enthalten hat. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, schnell und zielgerichtet einen vollständigen Maßnahmenplan zu erstellen, wenn Sie im jeweiligen Erfassungshalbjahr die Kennzahl 2 überschritten haben. Die Verwendung des Formulars, das Sie hier auf der Homepage des LGL finden, hilft, alle nötigen Punkte zu erfassen. Punkte, die ein vollständiger Maßnahmenplan zu enthalten hat: 1) Angabe der Nutzungsart (Mastferkel (vom Absetzen bis 30 kg); Mastschweine (ab 30 kg)) Hier bitte nur die Nutzungsart angeben, für welche die Kennzahl 2 überschritten wurde! 2) System des Zu- und Verkaufs der Tiere z. B. Angaben zur Herkunft der Tiere (eigene Nachzucht oder Zukauf? Bei Zukauf: Anzahl der Herkunftsbetriebe), Vermarktungswege der Tiere nach Mastende 3) Angaben zur Hygiene in Ihrem Betrieb z. B. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Schädlingsbekämpfung, Verfügbarkeit von Krankenbuchten, Zugangsbeschränkung zu Ställen, Verwendung von Schutzkleidung 4) Angaben zur Fütterung und Wasserversorgung Hier bitte neben der Art der Fütterung auch die Wasserversorgung (Herkunft des Wassers, Tränkeanzahl pro Tier, Art der Tränke, usw.) nicht vergessen! 5) Art und Weise der Mast (Rein-Raus-Prinzip oder kontinuierlich), einschließlich Mastdauer 6) Ausstattung und Einrichtung der Ställe z. B. Haltungssysteme (wie Vollspaltenboden, Teilspaltenboden, Tiefstreu); Beschäftigungsmaterial; Art der Trennung von Funktionsbereichen wie Fressen und Liegen; Wandbeschaffenheit; Lüftungssystem (z. B. Zwangslüftung: Unterdruck-, Gleichdruck-, Überdrucklüftung; Freie Lüftung: Querlüftung, Trauf-First-Lüftung, Schachtlüftung); Heizung (z. B. Wärmetauscher, Gaskanone, Fußbodenheizung); Kühlungstechnik (z. B. Hochdruckvernebelung, Wasserverrieselung im Zuluftkanal); Fenster 7) Besatzdichte der Ställe: Angabe bitte in m2 pro Tier! 8) Art und Weise der Verabreichung von Arzneimitteln z. B. per Injektion, über das Futter, über das Trinkwasser oder lokal (z.B. Salben oder Sprays) 9) Vermutete Gründe für den Antibiotikaeinsatz: - Angaben zu Erkrankungen, die im Erfassungshalbjahr die Anwendung von Antibiotika notwendig gemacht haben - Angaben zur veranlassten Diagnostik und Befunden (z. B. Untersuchungen und Ergebnisse von Nasentupfern, Kotproben, Antibiogrammen) - Angaben zu Tierverlusten (Wie viele Tiere sind im Erfassungshalbjahr verendet?) - Angaben zu Prophylaxeprogammen im Betrieb z. B. Antibiotika zur Metaphylaxe, Impfprogramme, nicht-antibiotische Arzneimittel, Homöopathika oder andere Naturheilmitteln 10) Name und Anschrift des den Bestand behandelnden Tierarztes 11) Ergebnis der tierärztlichen Beratung 12) Beabsichtigte Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes Hier sollten Maßnahmen formuliert werden, die helfen können, den Einsatz von Antibiotika künftig zu minimieren. Sinnvoll ist eine Nennung von zu ergreifenden Maßnahmen, welche geeignet sind, die zuvor aufgeführten Gründe, die im Erfassungshalbjahr zu einem erhöhten Einsatz von Antibiotika geführt haben, zu reduzieren bzw. zu beseitigen. Eine Angabe von Maßnahmen, die Sie im jeweiligen Erfassungshalbjahr bereits durchgeführt haben, ist ebenfalls möglich. Maßnahmen, die schon seit längerer Zeit in Ihrem Betrieb umgesetzt wurden, sollten nicht mehr erfasst werden. 13) Zeitraum, in welchem die angegebenen Maßnahmen umgesetzt werden sollen Wichtiger Hinweis: Der Zeitraum ist auch dann anzugeben, wenn die Umsetzung der Maßnahmen weniger als 6 Monate in Anspruch nimmt (z.B. „ab jetzt - bis“, „ab dem (Datum) - bis“, „bei der nächsten Einstallung - bis“, usw.)! Dauert die Umsetzung länger als 6 Monate, ist darüber hinaus ein Zeitplan mit genauen Einzelheiten zur zeitlichen Planung vorzulegen.