FSME - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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FSME
Erreger:
Die Frühsommer-Meningo-Encephalitis (FSME) ist eine Entzündung der Hirnhäute und des Gehirns. Sie wird durch Viren hervorgerufen. In Deutschland kommt der zentraleuropäische Subtyp
vor, der vor allem durch Zecken übertragen wird. Zecken halten sich bevorzugt in Wäldern, in
hohem Gras und Gebüsch sowie in losem Laub auf. Die Erkrankung kann zu schweren Schäden
bis hin zum Tod führen.
Reservoir:
Circa 0,1 – 5 % der Zecken sind in Deutschland infiziert.
In Deutschland gehören Baden-Württemberg, Bayern, südliches Hessen und Thüringen zu den
hauptsächlichen Risikogebieten. Eine aktuelle Karte steht unter www.rki.de/fsme zur Verfügung.
Infektionsweg:
Die Infektion erfolgt durch den Biss einer mit FSME-Viren infizierten Zecke. Die Infektionsgefahr
ist jedoch gering, da nicht jede Zecke Virusträger ist. Bei über der Hälfte der Infizierten verläuft
die Erkrankung völlig unbemerkt und ohne Folgen. Die FSME-Viren werden in der Regel schnell
übertragen, trotzdem sollte jede Zecke sofort mit einer Pinzette entfernt werden (nicht mit Öl
oder anderen Hausmitteln). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 1-2 Wochen.
Symptome:
1-2 Wochen nach dem Biss treten grippeähnliche Symptome auf. In einigen Fällen kann es nach
einem kurzen, beschwerdefreien Intervall zu Komplikationen am Gehirn kommen, die sich in
starken Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, Verwirrtheit oder Bewusstseinsverlust äußern und mit
Fieber eingehen können.
Therapie:
Eine spezielle Therapie gegen diese Viruserkrankung ist nicht bekannt. Bei einem Zeckenbiss in
einem Verbreitungsgebiet der Viren sollte in jedem Falle ein Arzt aufgesucht werden
Erregernachweis:
Sie ergibt sich in hoher Wahrscheinlichkeit schon aus der Krankengeschichte Zeckenbiss.
Wichtig sind neurologische und Laboruntersuchungen, um die Diagnose zu sichern und von der
Borreliose, die ebenfalls durch Zecken übertragen wird, abzugrenzen.
Eine Untersuchung von Zecken auf Infektionserreger wird nicht als sinnvoll angesehen. Ein positiver Nachweis in der Zecke, lässt keine Schlüsse zu, dass es auch zu einer Infektion der betroffenen Person gekommen ist.
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Vorbeugende Maßnahmen:
Ein wichtiger Grundsatz der Prävention der FSME ist, Zeckenstiche nach Möglichkeit zu vermeiden. Bei Wanderungen, die durch Strauchwerk oder hohes Gras führen, beim Beerensuchen usw.
empfiehlt sich zur leichteren Erkennung der Zecken eine helle Kleidung, die möglichst viel Körperoberfläche bedeckt. Die Anwendung von Repellents (Insektenschutz für die Haut) bietet nur
einen zeitlich begrenzten Schutz. Nach naturnahem Aufenthalt in zeckengefährdeten Gebieten
wird ein sorgfältiges Absuchen des Körpers empfohlen. Bei Zeckenbefall muss die Zecke umgehend, möglichst mit einer Zeckenpinzette, entfernt werden. Ein Quetschen sollte vermieden werden, da dann vermehrt Viren in den Wirtsorganismus gelangen. Aus dem gleichen Grund darf
keinesfalls Öl oder Klebstoff angewandt werden. Nach Entfernung der Zecke ist eine sorgfältige
Desinfektion der Wunde erforderlich. Bei Bedarf sollte eine Tetanus-Impfung verabreicht werden.
Für Haustiere bietet ein Zeckenhalsband einen zeitlich begrenzten Schutz. Auch andere Zeckenschutzmittel stehen für Haustiere zur Verfügung.
Impfung:
Eine gut wirkende Schutzimpfung gegen FSME ist im Handel. Folgendes Impfschema wird empfohlen:
 Erstimpfung,
 Folgeimpfung nach 2-4 Wochen,
 dritte Impfung nach 9-12 Monaten.
Ein Impfschutz tritt ca. 2 Wochen nach der 2. Teilimpfung ein. Auffrischimpfungen sind nach 3-5
Jahren empfehlenswert
Nicht geimpfte Personen sollten nach einem Zeckenbiss 4 Wochen mit der FSME Grundimmunisierung warten, da die nach einer evtl. Infektion gebildeten Antikörper nicht von denen durch
eine Impfung gebildeten Antikörper unterschieden werden können. Außerdem kann selbst eine
sofort begonnene FSME Impfung mit größter Wahrscheinlichkeit die Infektion nicht verhindern,
weil ein sicherer Schutz erst nach 2 Teilimpfungen erreicht wird.
Meldepflicht:
Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 14 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der direkte oder indirekte Nachweis
namentlich meldepflichtig.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: August 2015
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