Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro

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Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Relevanz und
Zielsetzungen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Risiken für die lokale Umwelt
BNB_BK
1.1.6
Die Zielsetzung des Kriteriums besteht darin, die Verwendung von Stoffen,
Gemischen und Erzeugnissen (in Form von Produkten) zu reduzieren bzw. zu
vermeiden, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile
während ihrer Verarbeitung auf der Baustelle oder durch längerfristige Bewitterung
(Außenbauteile) ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser,
Oberflächenwasser, Boden und Außenluft enthalten.
Hierbei sind relevant:
1.
Bauprodukte und Baustoffe, die im Zuge der Bestandsmaßnahme (bauliche
Realisierung) zusätzlich verbaut bzw. neu eingebracht werden
2.
Bauprodukte und Baustoffe, die bereits vor der Bestandsmaßnahme im
Bestand vorhanden waren und dort während zukünftiger Nutzungsphasen
verbleiben werden
Da in der Bauphase i. d. R. alle Baustoffe und -produkte während ihres Einbaus
Kontakt zur Außenluft haben, sind im Kriterium „Risiken für die lokale Umwelt“ auch
die innen liegenden Bauteile hinsichtlich ihrer Umweltwirkungen zu betrachten und
zu bewerten.
Wirkungen während der Herstellung und des Transports, oder im Zuge einer
Beseitigung entstehende Risiken, werden vorerst nicht adressiert.
Beschreibung,
Kommentar
Im Rahmen der Bewertung werden ersatzweise die Stoffe und Stoffgruppen, die mit
entsprechenden Risikopotenzialen verbunden sind, einzeln und produktbezogen
abgefragt, da die öko- und humantoxikologischen Wirkungskategorien der
Ökobilanzierung mangels konsensfähiger Erfassungs- und Bewertungsverfahren
derzeit noch nicht für die Beurteilung der Risiken für die lokale Umwelt
herangezogen werden können.
Für die Festlegung der zu vermeidenden Stoffe und Stoffgruppen in diesem
Kriterium wurden produktbezogene Informationen der Berufsgenossenschaften
(GISCODE), die verfügbaren Stofflisten und Stoffinformationen aus dem Anhang VI
der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – auch CLP-Verordnung genannt – (der
europäischen Umsetzung des weltweit harmonisierten Einstufungs- und
Kennzeichnungssystems GHS) und den technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS,
Informationen aus unabhängig verifizierten Deklarationen wie EPD, der Stoffdatenbank GESTIS (BGIA) sowie branchenbezogenen Regelwerke (z. B. RAL, VdLRichtline) oder brancheneigene Zertifizierungen (z. B. EmiCode) herangezogen.
Folgende Stoffgruppen sind zu betrachten:
1. Halogenierte und teilhalogenierte Kälte- und Treibmittel mit besonders
hohem Treibhauspotenzial
Die Reduzierung der Emissionen wird mit der negativen Auswirkung auf das Klima
und gegebenenfalls der Zerstörung der Ozonschicht sowie potenziell
gesundheitsschädigenden Wirkungen begründet. Eine Summen-Bewertung wird
bereits in den Kriterien 1.1.1 (Treibhauspotenzial) und 1.1.2 (Ozonschichtabbaupotenzial) durchgeführt. Da dort in die Bewertung auch die Nutzungsphase der
Gebäude mit einfließt, wird das Ergebnis für das Treibhauspotenzial i. d. R. durch
den Energieverbrauch des Gebäudes dominiert. Deshalb wird für Kälte- und Treibmittel im vorliegenden Kriterium 1.1.6 eine eigenständige Bewertung durchgeführt.
Die Bewertung erfolgt auf Basis der deklarierten Inhaltsstoffe. Für die Erfüllung
bestimmter Qualitätsniveaus ist daher eine Produktdeklaration beim Hersteller
anzufordern.
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Risiken für die lokale Umwelt
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1.1.6
Die Bewertung des Treibhauspotenzials erfolgt anhand der CO2-Äquivalente aus der
Tabelle 2.14 im Beitrag der Arbeitsgruppe I zum 4. Sachstandsbericht des IPCC. Ein
niedriges Treibhauspotenzial haben Kältemittel mit einem Faktor kleiner gleich der
zwanzigfachen Wirkung von CO2. Ein Faktor von 20 – 150-facher Wirkung von CO2
bedeutet ein mittleres Treibhaus-potenzial.
2. Schwermetalle als Bestandteile von Bauprodukten
Die Reduzierung der Einträge von Schwermetallen in die Umwelt, z. B. durch Abfälle
auf der Baustelle oder andere Beseitigungsprozesse, Korrosion, Abwitterung und
Brand betreffen die Metalle Zink, Chrom, Kupfer, Blei und Cadmium (Nickel,
Quecksilber und Arsen sind im Bausektor weniger relevant).
Blei und Cadmium finden als Stabilisatoren in Kunststoffrezepturen sowie als
Pigmente und Sikkative in Lacken Anwendung. Bleibleche als Bekleidung, sind zu
berücksichtigen. Bleifugen und Bleiabdichtungen, die nicht unmittelbar Kontakt mit
der Umwelt haben, sind nicht zu betrachten.
Chrom in den Oxidationsstufen Chrom III und Chrom VI können in prozessbedingten
Abfällen von Produkten mit Korrosionsschutzbehandlung auftreten.
Chrom und Kupfer in Holzschutzmitteln sind für die Beurteilung relevant.
Witterungsbedingte Abträge von Kupfer und Zink können bei unsachgemäßer
Handhabung des Ablaufwassers von entsprechenden Metalldachflächen unter
bestimmten Umgebungsbedingungen ein Risiko für Gewässer und Böden darstellen.
Für den Nachweis des witterungsbedingten Abtrages von Zink und Kupfer aus Dachund Fassadenbekleidungen wird der Leitfaden für das Bauwesen des
Umweltbundesamtes 17/05 herangezogen.
3. Stoffe und Produkte, die unter die Biozid-Richtline fallen
Die zu betrachtenden Produktgruppen umfassen Holzschutzmittel sowie
Bauprodukte mit sonstigen bioziden Rezepturbestandteilen, z. B. in Putzen
(Algizide), Klebstoffen, Belägen und Beschichtungen.
Generell stellen Biozide bei Transport, Lagerung, Anwendung und Beseitigung ein
potenzielles Umweltrisiko dar. Angestrebtes Ziel ist die Vermeidung von Stoffen und
Produkten, die nicht unter die "Liste zulässiger Wirkstoffe" der Biozid-Richtlinie
fallen. Die Biozid-Richtlinie 98/8/EG schreibt vor, dass bis Mai 2010 alle alten
Wirkstoffe erfasst und einer systematischen Überprüfung zugeführt werden. Am
Ende dieser Überprüfung steht jeweils die Entscheidung darüber, ob ein Wirkstoff in
die "Liste zulässiger Wirkstoffe" (Anhang I der Biozid-Richtlinie) aufgenommen wird
oder nicht [vgl. EC (2010)]. Die derzeit gehandelten Holzschutzwirkstoffe sind
überwiegend alte Wirkstoffe.
4. Stoffe und Gemische, deren Stoffinformationen entspr. CLP- / REACHVerordnung auf sensibilisierende, humantoxische oder umweltgefährdende
Eigenschaften hinweisen sowie besonders besorgniserregende Stoffe
Die Verwendung von Stoffen, die nach den Kriterien des Artikels 57 der REACHVerordnung (EG 1907/2006) besonders besorgniserregend sind, ist zu vermeiden.
Dies gilt auch für Gemische und Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende
Stoffe (substances of very high con-cern, SVHC) enthalten. Als besonders
besorgniserregend gelten nach REACH-Verordnung krebserzeugende,
erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe) sowie
Stoffe die persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT-Stoffe), sehr persistent und
sehr bioakkumulierend (vPvB-Stoffe) oder aus anderen Gründen vergleichbar
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Risiken für die lokale Umwelt
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1.1.6
besorgniserregend sind. Langfristiges politisches Ziel der EU ist es, diese Stoffe
soweit wie möglich durch weniger besorgniserregende Stoffe zu ersetzen.
Zur Definition des Umweltgefährdungspotenzials von Gemischen werden bis 2015
ausgewählte Gefahrenmerkmale (R-Sätze) der Gefahrstoffverordnung bzw. der
europäischen Stoffrichtlinie (67/548/EWG) herangezogen, die im
Sicherheitsdatenblatt des Gemisches gemäß der REACH-Verordnung enthalten
sind.
Berücksichtigt werden zum einen die Gefahrenmerkmale, die Auswirkungen auf die
Umwelt entsprechend Kap. 5 der Stoffrichtlinie 67/548/EWG beschreiben (R 50, R
50/53, R 51/53). Ebenfalls berücksichtigt werden die Gefahrenmerkmale R 26 – R 28
(sehr giftig) und R 42/43 (sensibilisierend), da sie die humantoxischen Risiken in
einzelnen Existenzphasen der Stoffe oder Produkte beschreiben. Ab 2015 ist eine
durchgehende Deklaration von Gemischen mit H-Sätzen entsprechend dem
„Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS)
nach CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen
verpflichtend [vgl. UBA (2009)]. Für Stoffe gelten die neuen Regeln ab Dezember
2010.
Darüber hinaus gibt die Umwandlungstabelle in Anhang VII der CLP-Verordnung
Auskunft über die üblichen Umwandlungen von H-Sätzen in R-Sätze und umgekehrt.
Die alleinige Nennung von Gefahrenmerkmalen als Anforderung in
Bauausschreibungen ist nicht praxistauglich, da diese nicht explizit dafür entwickelt
wurden. Zum Zweck der praktischen Umsetzung werden die kritisch zu
betrachtenden Produkte mit Hilfe des GISCODEs der Berufsgenossenschaften
identifiziert, da Bauprodukte speziell bei GISCODE in Produktgruppen beschrieben
und eingestuft werden. Im GISCODE eines Bauproduktes sind u. a. auch die R- und
S-Sätze dargestellt.
Bis zur hinreichenden Integration der Einstufungs- und Kennzeichnungsmerkmale
der CLP-Verordnung in den Bauprozess, wird festgelegt, dass die GISCODEs /
Gefahrenmerkmale richtungsweisend für den Umweltschutz ersatzweise zu
verwenden sind.
Sofern Produkte im Gebäude Verwendung finden, die bereits nach dem GHS
gekennzeichnet wurden, sind diese Einstufungen den noch bis 2015 gültigen R- und
S-Sätzen zuzuordnen und in der Beurteilung mit entsprechendem Hinweis zu
versehen.
5. Organische Lösemittel
Als Maß zur Bewertung der lokalen Wirkungen organischer Lösungsmittel und deren
Toxizitätspotenzialen wird ersatzweise der zulässige VOC-Gehalt in den Vor-Ort
verarbeiteten Produkten (Beschichtungen, Kleber etc.) bewertet.
6. Freisetzung gefährlicher Stoffe
Die Freisetzung von gefährlichen Stoffen wird nach Möglichkeit nach den
„Grundsätzen zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und
Grundwasser“ des Deutschen Instituts für Bautechnik beurteilt [vgl. DIBT (2009)].
Der Umgang mit einigen der genannten Bauprodukte und ihren Anwendungen ist
planungsrelevant. Dies gilt hauptsächlich für die eingesetzten Materialien im Bereich
des Daches, der Fassade und der regenwasserführenden Bauteile und für die
Planung der Kältetechnik. Sämtliche anderen genannten Materialien sind zum
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Kriterium
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1.1.6
größten Teil innerhalb der jeweiligen Bauproduktgruppen austauschbar. Sie sind
damit ohne Einschränkung der gestalterischen und funktionalen Planung erst im
Rahmen der Bauproduktwahl in den Ausschreibungen und in der Ausführung
relevant.
Bewertung
Qualitative Bewertung.
Methode
Die Methode unterscheidet zwei Fälle. Beide sind getrennt voneinander zu
untersuchen und jeweils in den Bewertungsmaßstab einzuordnen.
Teilkriterium 1: Bewertung der Risiken aus Bauprodukten, die im Zuge der
Bestandsmaßnahme zusätzlich verbaut bzw. neu eingebracht werden
Punktezuordnung entsprechend Anforderungsniveaus auf Basis der Dokumentation
folgender Bauprodukte:
•
•
•
Dämmstoffe: Hierbei sind alle Dämmstoffe aufzuführen, die bereits über die
EnEV-Berechnungen erfasst wurden (Wärmedämmung) und die als
Hauptisolierungsmaterialien für die Haustechnik Verwendung finden.
Produkte zur Belegung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken
oder Dächern in großflächiger Anwendung
Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen, Imprägnierungen, Kleber oder
Schutzmittel zur Belegung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken
oder Dächern in großflächiger Anwendung (> 20 %), die Polyurethan (PU),
Epoxidharz oder Bitumen enthalten
Teilkriterium 2: Bewertung der Risiken aus Bauprodukten der Altsubstanz
Punktezuordnung entsprechend Anforderungsniveaus auf Basis der
Gebäudeschadstoffuntersuchung:
Im Rahmen der Bauzustandserfassung (s. Steckbrief: 5.1.6 Bauwerksdiagnose)
werden diejenigen Materialien identifiziert, die Risiken für die Umwelt darstellen
können. Lokalisierte Produkte werden auf ihr Schädigungspotenzial untersucht und
gehen qualitativ in den Bewertungsmaßstab ein. Als Untersuchungsmethoden
können z.B. Messungen, chemische Analysen, Materialprüfberichte von
unabhängigen Instituten etc. herangezogen werden.
Für die Bewertung der beiden Teilkriterien besteht keine stetige Funktion. Die
Anforderungen können nur in Qualitätsniveaus benannt werden, die sich am
Aufwand und am Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung einerseits und an
der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes andererseits orientieren.
Beschreibung der
Methode
Teilkriterium 1: Bewertung der Risiken aus Bauprodukten, die im Zuge der
Bestandsmaßnahme zusätzlich verbaut bzw. neu eingebracht werden
Die nachfolgend benannten Qualitätsniveaus bauen aufeinander auf. Die
Anforderungen eines jeweils höheren Qualitätsniveaus beziehen die erfolgreiche
Umsetzung aller notwendigen Anforderungen der darunter liegenden Niveaus mit
ein.
Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d. h. in Ermangelung eines
funktional gleichwertigen Bauproduktes oder einer Konstruktionsalternative, welche
die Anforderungen erfüllen), eine der genannten Bauproduktanforderungen nicht
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Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Risiken für die lokale Umwelt
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1.1.6
umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die
Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Bauproduktes, der
technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet
werden. Bauproduktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die
Ausnahmeregelung. Die Regelungen zum Denkmalschutz werden im Anschluss an
die Beschreibung der Qualitätsniveaus detailliert beschreiben.
Typ III Umweltproduktdeklarationen (EPD), welche die erforderlichen Angaben
enthalten, gelten bei Erfüllung der Qualitätsniveaus als Nachweis.
Grundsätzlich sind die Mengenbezüge (m², m³, Stück) eines verwendeten Produkts /
der verwendeten Produkte in Bezug zur Gesamtmenge und ihrer Funktion
nachvollziehbar darzustellen. Der Nachweis ist für mindestens 80 % der jeweiligen
funktionalen Einheiten / Oberflächen (z. B. Bodenbelag, Innenwandbekleidung,
Abdichtungen etc.) zu führen.
Liegen keine Daten zur Freisetzung gefährlicher Stoffe aufgrund fehlender
Nachweise vor, kann im Kriterium „Risiken für die lokale Umwelt“ lediglich das
Qualitätsniveau 1 erreicht werden.
Qualitätsniveau 1 – Bestandsmaßnahme (neu eingebrachte Bauprodukte)
Dokumentation folgender Bauprodukte:
•
•
•
Dämmstoffe: Hierbei sind alle Dämmstoffe, die schon über die EnEVBerechnungen erfasst sind (Wärmedämmung), und die
Hauptisoliermaterialien für die Haustechnik aufzuführen.
Bauprodukte zur Belegung von Oberflächen von Wänden, Fußböden,
Decken oder Dächern. Zu betrachten sind mehr als 80 % der jeweiligen
Oberflächen.
Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen, Imprägnierungen, Kleber oder
Schutzmittel zur Belegung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken
oder Dächern, die PU, Epoxidharz oder Bitumen enthalten. Zu betrachten
sind mehr als 80 % der jeweiligen Bauteilflächen.
Qualitätsniveau 2 – Bestandsmaßnahme (neu eingebrachte Bauprodukte)
•
Erfüllung Qualitätsniveau 1
Verwendung und Bewertung folgender Bauprodukte:
•
•
•
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Kunstschaumdämmstoffe ohne halogenierte Treibmittel. Hierbei sind alle
Dämmstoffe, die schon über die EnEV-Berechnungen erfasst sind
(Wärmedämmung) und die Hauptisoliermaterialien für die Haustechnik zu
bewerten
Vor-Ort verarbeitete Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung der Oberflächen
von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern dürfen in großflächiger
Anwendung einen VOC-Gehalt von 25 % nicht überschreiten
Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen, Imprägnierungen, Kleber oder
Schutzmittel zur Belegung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken
oder Dächern in großflächiger Anwendung (> 10 %), die PU, Epoxidharz
oder Bitumen enthalten und keiner der folgenden GISCODEs und ProduktCodes zuzurechnen sind:
- DD 1/2 (Polyurethansiegel für Fußbodenbeläge, stark lösemittelhaltig)
- PU 30/40/50/60 (Polyurethansysteme, lösemittelhaltig,
gesundheitsschädlich)
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Risiken für die lokale Umwelt
-
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1.1.6
RE 2,5/3/4/5/6/7/8/9 (Epoxidharzsysteme, lösemittelhaltig bzw.
sensibilisierend bis giftig und Krebs erzeugend)
BBP 30-70 (Bitumenmassen, lösemitttelhaltig, gesundheitsschädlich)
D 6/7; RU 4; S 1 – S 6 (Verlegewerkstoffe, lösemittelhaltig bzw. stark
lösemittelhaltig)
Ö 60/70 Öle/ Wachse (stark lösemittelhaltig)
Qualitätsniveau 3 – Bestandsmaßnahme (neu eingebrachte Bauprodukte)
•
Erfüllung Qualitätsniveau 2
Verwendung folgender Bauprodukte:
•
•
•
•
•
•
•
•
Gemische oder Erzeugnisse, die keine besonders besorgniserregenden
Stoffe (gemäß Punkt 4 in „Beschreibung“) über 0,1 % aufweisen
Pigmente und Sikkative in Lacken zur Beschichtung der Oberflächen von
Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern ohne Blei, Cadmium, Chrom VI
und deren Verbindungen (eingefärbt bzw. sikkativiert)
Keine mit Holzschutzmitteln behandelten Bauprodukte entsprechend dem
GISCCODE HSM-W 60-90 (Chrom- Kupferverbindungen). Zu betrachten
sind mindestens 80 % der Bauteilflächen von Tragwerken, Fußböden und
Wandverkleidungen.
Bodenbelagsklebstoffe der Gruppen EmiCode EC 1 (sehr emissionsarm)
oder RAL UZ 113 (emissionsarm). Zu betrachten sind mindestens 80 % der
Bodenbelagsflächen
Bitumenanstriche erfüllen die Kriterien des RAL-UZ 115
Wärmedämmverbundsysteme erfüllen die Kriterien des RAL-UZ 140
Vor-Ort verarbeitete Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung der Oberflächen
von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern mit einem VOC-Gehalt von
max. 15 %. EPDs mit entsprechenden Nachweisen oder das Zeichen RAL
UZ 12a (schadstoffarme Lacke) gelten automatisch als Erfüllungsnachweise.
Ansonsten sind äquivalente Herstellernachweise oder -erklärungen
vorzulegen. Zu betrachten sind mindestens 80 % der Oberflächen.
Für mind. 50 % der Bauprodukte, die im direkten Kontakt mit Boden und
Grundwasser stehen, ist ein Unbedenklichkeitsnachweis der
ökotoxikologischen Auswirkungen zu erbringen (z. B. gemäß der
„Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden
und Grundwasser“ im Rahmen der Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher
Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik oder vergleichbarer
Nachweisverfahren).
Qualitätsniveau 4 – Bestandsmaßnahme (neu eingebrachte Bauprodukte)
•
Erfüllung Qualitätsniveau 3
Verwendung folgender Bauprodukte:
Es kann eine der Anforderungen unbewertet bleiben, ohne dass die maximal
erreichbare Punktzahl beeinträchtigt wird.
•
•
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Chromoxidfreie Oberflächenveredelungen und Beschichtungen bei
Aluminium- und Edelstahlbauteilen. Zu betrachten sind Aluminium- und
Edelstahlbauteile der Gebäudehülle.
Die Verwendung von bauartgeprüften Vorreinigungsanlagen für die
unterirdische Regenwasserableitung (Sickerschächte, Sickerrohre, Rigolen),
A6
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
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Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Risiken für die lokale Umwelt
•
•
•
•
•
•
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1.1.6
wenn Metalldachflächen aus Kupfer oder Zink mehr als 50 m² betragen.
Alternativ wird der Nachweis des witterungsbedingten Abtrages geneigter
und senkrechter Bauteile entsprechend Leitfaden für das Bauwesen
(Umweltbundesamt 17/05) gefordert.
Vor-Ort verarbeitete Bitumenemulsionen der Gruppen GISCODE BBP 10.
Betrachtet werden Bauprodukte, die Bitumenemulsionen enthalten und zur
Belegung/Bekleidung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken
oder Dächern verwendet werden.
Vor-Ort verarbeitete Epoxidharzprodukte der Gruppen GISCODE RE 1
(lösemittelfrei). Betrachtet werden epoxidharzhaltige Bauprodukte zur
Belegung/Bekleidung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken
oder Dächern.
Vor-Ort verarbeitete Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung oder
Beschichtung der nicht mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden,
Decken oder Dächern, mit einem VOC-Gehalt von max. 10 %
Vor-Ort verarbeitete Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung oder
Beschichtung der mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden,
Decken oder Dächern mit einem VOC-Gehalt von max. 3 %
Korrosionsschutz-, Dichtungs-, Kleber- oder Versiegelungshilfsmittel, die zur
Bearbeitung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder
Dächern sowie Stahlkonstruktionen im wettergeschützten Bereich verwendet
werden, dürfen einem VOC-Gehalt von 10 % nicht überschreiten.
Für alle Bauprodukte, die im direkten Kontakt mit Boden und Grundwasser
stehen, ist ein Unbedenklichkeitsnachweis der ökotoxikologischen
Auswirkungen zu erbringen (z. B. gemäß der „Grundsätze zur Bewertung
der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser“ im
Rahmen der Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen des
Deutschen Instituts für Bautechnik oder vergleichbarer Nachweisverfahren).
Qualitätsniveau 5 – Bestandsmaßnahme (neu eingebrachte Bauprodukte)
•
Erfüllung Qualitätsniveau 4
Verwendung folgender Bauprodukte:
Es können zwei der Anforderungen unbewertet bleiben, ohne dass die maximale
Punktzahl beeinträchtigt wird.
•
•
•
•
•
•
© BMVBS Version 2012_2
Keine halogenierten oder teilhalogenierten Kältemittel
Keine Kunststoffe mit Blei-Cadmium- und Zinnstabilisatoren. Dabei werden
Fenster, Fußbodenbeläge und Wandbekleidungen betrachtet.
Vor-Ort verarbeitete Epoxidharzprodukte der Gruppen GISCODE RE 0
(Epoxidharzdispersionen). Dabei werden Bauprodukte zur
Belegung/Bekleidung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken
oder Dächern betrachtet.
Vor-Ort verarbeitete reaktive 1- oder 2-K Polyurethan-Systeme der Gruppen
GISCODE PU 10. Dabei werden Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung der
Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern betrachtet.
Vor-Ort verarbeitete Korrosionsschutzbeschichtungen der Gruppen
GISCODE BS 10 (wasserverdünnbar, Lösemittelgehalt < 5 %). Dabei
werden Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung der Oberflächen von
Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern betrachtet.
Vor-Ort verarbeitete Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung oder
Beschichtung der nicht mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden,
Decken oder Dächern, deren VOC-Gehalt 3 % des eingebauten
A7
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Risiken für die lokale Umwelt
•
•
•
BNB_BK
1.1.6
Bauprodukts nach 2004/42/EG (Richtlinie über die Begrenzung der VOCEmissionen) nicht überschreitet, z. B. in Deutschland:
- GISCODE M DF 01 (lösemittelfreie Dispersionsfarben)
- M GF 01 (wasserverdünnbare, farblose Grundanstrichstoffe)
- Ö 10 (lösemittelfreie Öle/ Wachse)
- PU 10 (lösemittelfreie PU-Systeme)
Die Begrenzung auf einen VOC-Gehalt von 3 % des eingebauten
Bauprodukts nach 2004/42/EG gilt auch für vor-Ort verarbeitete
Korrosionsschutzbeschichtungen, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen.
Emissions- und lösemittelfrei ausgewiesene vor-Ort verarbeitete
Beschichtungen der mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden,
Decken oder Dächern
In den Gefährdungsklassen (zukünftig: Gebrauchsklassen) 1 und 2 nach
DIN 68800 erfolgt der vorbeugende Holzschutz ausschließlich konstruktiv
oder durch artentypische Resistenzen.
Alternative Vorgehensweise für die Qualitätsniveaus 2 bis 5 (nur bei
Denkmalschutz)
Fall 1
•
•
Erfüllung Qualitätsniveau 1
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz bzw. wird durch einen
Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert
eingestuft. Für das Gebäude sind alle mit den Anforderungen an den
Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Bei
Neueinbau kritischer Materialien und Bauprodukte sind diese unter Angabe
des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge zu
dokumentieren und es ist zu begründen, warum keine Handlungsalternative
vorliegt.
Liegt dieser Fall vor gilt das Qualitätsniveau 5 als erfüllt.
Fall 2
•
•
Erfüllung Qualitätsniveau 1
Teile des Gebäudes (z.B. Gebäudeflügel) oder einzelne Bauteile (z.B.
Fassade, Fenster) stehen unter Denkmalschutz bzw. werden durch einen
Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert
eingestuft. Für diese Bereiche des Gebäudes sind alle mit den
Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen
durchzuführen. Bei Neueinbau kritischer Materialien und Bauprodukte sind
diese unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der
eingesetzten Menge zu dokumentieren und es ist zu begründen, warum
keine Handlungsalternative vorliegt.
Für die nicht unter Denkmalschutz stehenden Bereiche bzw. Bauteile gilt:
Der Umgang mit bestehenden Materialien und Bauprodukte ist entsprechend
Qualitätsniveau 1 bis 5 zu bewerten. Das hier ermittelte Qualitätsniveau
fließt in die Gesamtbewertung ein.
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A8
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
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Büro- und Verwaltungsgebäude
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Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Risiken für die lokale Umwelt
BNB_BK
1.1.6
Teilkriterium 2: Bewertung der Risiken aus Bauprodukten der Altbausubstanz
Die nachfolgend benannten Qualitätsniveaus bauen aufeinander auf. Die
Anforderungen eines jeweils höheren Qualitätsniveaus beziehen die erfolgreiche
Umsetzung aller notwendigen Anforderungen der darunter liegenden Niveaus mit
ein.
Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d. h. in Ermangelung eines
funktional gleichwertigen Bauproduktes oder einer Konstruktionsalternative, welche
die Anforderungen erfüllen), eine der genannten Produktanforderungen nicht
umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen.
Darüber hinaus können Reparaturen, Ansatzarbeiten u.ä. mit den seinerzeit
verwendeten Materialien und Produkten erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass die
kritischen Materialien und Produkte nur ein geringfügiges Risiko für die
Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden oder Außenluft sowie für
den Menschen darstellen und ansonsten ein unverhältnismäßig großer Aufwand für
Beseitigung und Ersatz der noch mängelfreien Hauptflächen betrieben werden
müsste. Diese Ausnahmeregel beschränkt sich auf den Fall, dass technisch keine
Alternative eines höheren Qualitätsniveaus vorliegt UND/ODER ansonsten nur der
vollständige Rückbau in Frage käme.
Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produktes, der
technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet
werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die
Ausnahmeregelung. Die Regelungen zum Denkmalschutz werden im Anschluss an
die Beschreibung der Qualitätsniveaus detailliert beschreiben.
Grundsätzlich sind die Mengenbezüge (m², m³, Stück) der verwendeten Bauprodukte
bzw. Materialien in Bezug zur Gesamtmenge und ihrer Funktion nachvollziehbar
darzustellen. Der Nachweis ist für mindestens 80 % der jeweiligen funktionalen
Einheiten / Oberflächen (z. B. Bodenbelag, Innenwandbekleidung, Abdichtungen
etc.) zu führen.
Qualitätsniveau 1 – Weitergenutzte Altbausubstanz
Untersuchung der Gebäudesubstanz auf Schadstoffe, die ein Risikopotenzial für die
Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Außenluft beinhalten.
Die Untersuchung umfasst dabei mindestens die in den Anlagen 1a bis 1d
aufgeführten Bauprodukte. Verdachtsmomente werden erfasst und anhand
geeigneter Verfahren analysiert.
Die Schadstoffanalyse wird ausführlich dokumentiert (Schadstoffkataster). Der
Ausschluss von Verdachtsmomenten wird ebenfalls belegt. Die Untersuchung wird
durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen.
Qualitätsniveau 2 - Weitergenutzte Altbausubstanz
•
•
© BMVBS Version 2012_2
Erfüllung Qualitätsniveau 1- Weitergenutzte Altbausubstanz
Bauprodukte, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen auszubauen oder zu
sanieren sind, werden vorschriftsmäßig saniert bzw. entsorgt. Relevante
Bauprodukte sind Anlage 1a zu entnehmen.
A9
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Risiken für die lokale Umwelt
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1.1.6
Qualitätsniveau 3 - Weitergenutzte Altbausubstanz
•
•
Erfüllung Qualitätsniveau 2 - Weitergenutzte Altbausubstanz
Weiter genutzte Bauprodukte, die als sehr kritisch eingestuft werden, werden
vorschriftsmäßig saniert bzw. entsorgt. Relevante Bauprodukte sind Anlage
1b zu entnehmen.
ODER
• Erfüllung Qualitätsniveau 2 - Weitergenutzte Altbausubstanz
• Weiter genutzten Bauprodukte, die als sehr kritisch eingestuft werden,
stellen nachweislich kein Risiko für die Umweltmedien Grundwasser,
Oberflächenwasser, Boden und Außenluft sowie für den Menschen dar.
Relevante Bauprodukte sind Anlage 1b zu entnehmen; die Nachweisführung
hat entsprechend Anlage 02 zu erfolgen.
Qualitätsniveau 4 - Weitergenutzte Altbausubstanz
•
•
Erfüllung Qualitätsniveau 3 - Weitergenutzte Altbausubstanz
Weiter genutzte Bauprodukte, die als kritisch eingestuft werden, werden
vorschriftsmäßig saniert bzw. entsorgt. Relevante Bauprodukte sind Anlage
1c zu entnehmen.
ODER
• Erfüllung Qualitätsniveau 1 - Weitergenutzte Altbausubstanz
• Weiter genutzte Bauprodukte, die als kritisch eingestuft werden, stellen
nachweislich kein Risiko für die Umweltmedien Grundwasser,
Oberflächenwasser, Boden und Außenluft sowie für den Menschen dar.
Relevante Bauprodukte sind Anlage 1c zu entnehmen; die Nachweisführung
hat entsprechend Anlage 02 zu erfolgen.
Qualitätsniveau 5 - Weitergenutzte Altbausubstanz
•
•
Erfüllung Qualitätsniveau 4 - Weitergenutzte Altbausubstanz
Weiter genutzte Bauprodukte, die als geringfügig kritisch eingestuft werden,
werden vorschriftsmäßig saniert bzw. entsorgt Relevante Bauprodukte sind
Anlage 1d zu entnehmen.
ODER
• Erfüllung Qualitätsniveau 4 - Weitergenutzte Altbausubstanz
• Weiter genutzte Bauprodukte, die als geringfügig kritisch eingestuft werden,
stellen nachweislich kein Risiko für die Umweltmedien Grundwasser,
Oberflächenwasser, Boden und Außenluft sowie für den Menschen dar.
Relevante Bauprodukte sind Anlage 1d zu entnehmen; die Nachweisführung
hat entsprechend Anlage 02 zu erfolgen.
Beide Teilkriterien sind gesondert zu analysieren, nachzuweisen und in den
jeweiligen Bewertungsmaßstab einzuordnen. Sofern keine Untersuchung des einen
Teilkriteriums erfolgt oder kein Qualitätsniveau erreicht wird, können trotzdem
Punkte aus dem anderen Teilkriterium erzielt werden.
Alternative Vorgehensweise für die Qualitätsniveaus 2 bis 5 (nur bei
Denkmalschutz)
Fall 1
•
•
© BMVBS Version 2012_2
Erfüllung Qualitätsniveau 1
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz bzw. wird durch einen
Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert
A 10
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Risiken für die lokale Umwelt
BNB_BK
1.1.6
eingestuft. Für das Gebäude sind alle mit den Anforderungen an den
Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Bei
Weiterverwendung kritischer Materialien und Bauprodukte sind diese unter
Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten
Menge zu dokumentieren und es ist zu begründen, warum keine
Handlungsalternative vorliegt.
Liegt dieser Fall vor gilt das Qualitätsniveau 5 als erfüllt.
Fall 2
•
•
Erfüllung Qualitätsniveau 1
Teile des Gebäudes (z.B. Gebäudeflügel) oder einzelne Bauteile (z.B.
Fassade, Fenster) stehen unter Denkmalschutz bzw. werden durch einen
Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert
eingestuft. Für diese Bereiche des Gebäudes sind alle mit den
Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen
durchzuführen. Bei Weiterverwendung kritischer Materialien und
Bauprodukte sind diese unter Angabe des Produktes, der technischen
Anwendung und der eingesetzten Menge zu dokumentieren und es ist zu
begründen, warum keine Handlungsalternative vorliegt.
Für die nicht unter Denkmalschutz stehenden Bereiche bzw. Bauteile gilt:
Der Umgang mit bestehenden Materialien und Bauprodukte ist
entsprechend Qualitätsniveau 1 bis 5 zu bewerten. Das hier ermittelte
Qualitätsniveau fließt in die Gesamtbewertung ein.
Dokumente,
Normen und
Richtlinien
•
Hinweise auf
Datengrundlagen
und Rechenhilfen
•
•
•
•
•
•
•
DIBT (2009): DIBT-Mitteilungen 4 und 5, 40. Jahrgang, Deutsches Institut für
Bautechnik, Berlin, 2009
VdL-Richtlinien: Technische Richtlinien des Verbandes der deutschen
Lackindustrie, www.lackindustrie.de
EC (2010): Konsolidierte Liste der Wirkstoffe, die nicht mehr vermarktet
werden dürfen, veröffentlicht und ständig aktualisiert durch die Europäische
Kommission:
ec.europa.eu/environment/biocides/pdf/list_dates_product_phasing_out.pdf
UBA (2009): Leitfaden zur Anwendung der GHS-Verordnung – Das neue
Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS – kurz
erklärt – Umweltbundesamt Dessau 2009
EmiCode (Zertifizierung emissionskontrollierte Verlegestoffe,
www.emicode.de)
GISCODE (Gefahrstoffinformationssystem, www.gisbau.de)
RAL Umweltzeichen „Blauer Engel“, „Euro-Blume“, www.ral.de
GESTIS Stoffdatenbank: BGIA, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung
Die abgefragten Deklarationen und Bauprodukteigenschaften können durch EPDs,
Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter oder gleichwertige Einzelnachweise der
Hersteller und im bauproduktneutral durch das Baustoffinformationssystem
WECOBIS ermittelt werden.
Beziehungen zu
weiteren Kriterien
© BMVBS Version 2012_2
Für die Anforderung an eine Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen aus Produkten oder deren Risikopotenziale während der Nutzung,
ergeben sich Überschneidungen hinsichtlich des VOC-Gehalts im Produkt und der
daraus resultierenden Freisetzung von VOCs durch das Produkt. Im Kriterium
A 11
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Risiken für die lokale Umwelt
BNB_BK
1.1.6
„Risiken für die lokale Umwelt“ wird lediglich der VOC-Gehalt im Produkt bewertet
und nicht die Freisetzung. Die quantitativen Emissionen leicht flüchtiger Stoffe in den
Innenraum werden im Kriterium 3.1.3 „Innenraumhygiene“ betrachtet.
Weitere Wechselwirkung zu den Kriterien:
• 5.1.6 Bauwerksdiagnose
• 5.2.3 Qualitätssicherung der Bauausführung
Für die Beurteilung Für den Nachweis der erforderlichen Umsetzung ist das Führen eines Material- und
Produktkatasters erforderlich, in dem Art, Menge und Einbauart aller eingebauten
zwingend
Materialien und Produkte zugeordnet werden. (Nur digital einzureichen.)
erforderliche
Unterlagen
Darüber hinaus ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit der relevanten
Materialien und Produkte im Sinne des Kriteriums wie folgt zu erbringen:
•
Auflistung der unten genannten verwendeten Bauprodukte nach Bauteilen
bzw. Bauteilschichten mit Kennung des jeweiligen erfüllten Qualitätsniveaus
und Angaben über Hersteller, verbauter Menge (inkl. prozentualem Anteil
am gesamten Bauteil z. B. Dach, Fassade, Fußbodenbeläge etc.):
- Dämmstoffe: Hierbei sind alle Dämmstoffe, die schon über die EnEVBerechnungen erfasst sind (Wärmedämmung) und die
Hauptisoliermaterialien für die Haustechnik aufzuführen.
- Produkte zur Belegung von Oberflächen in großflächiger Anwendung, der
Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern.
- Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen, Imprägnierungen, Kleber oder
Schutzmittel zur Belegung von Oberflächen in großflächiger Anwendung
(> 20 %) in den Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder
Dächern, die PU, Epoxidharz oder Bitumen enthalten,
• Dokumentation der Erfüllung der jeweiligen Anforderungen, unterteilt nach:
Anforderung erfüllt / grundsätzlich erfüllt mit zulässigen Ausnahmen / nicht
erfüllt (Zusammenfassung der Ergebnisse aus oben genannter Auflistung)
• Leistungsverzeichnisse der Gewerke, die die relevanten Materialien verbaut
haben – in entsprechenden Auszügen (nur digital einzureichen)
• Bauproduktangaben (nur digital einzureichen):
- Produktdeklarationen (z. B. EPD, RAL, GISCODE),
- Sicherheitsdatenblätter
• Schadstoffanalyse (s.a. Kriterium 5.1.6 Bauwerksdiagnose), einschließlich
Qualifikationsnachweis des Erstellers
Alternativ: andere Nachweise über die Inhaltsstoffe (z. B. WECOBIS)
Sämtliche Anforderungen beruhen auf Deklarationen in technischen Merkblättern
und Sicherheitsdatenblättern. Ergänzend werden die Deklarationen der
Berufsgenossenschaften und Angaben der Hersteller, sofern sie unabhängig
verifiziert oder zertifiziert sind, aufgenommen.
Ergänzung der erforderlichen Unterlagen für die weiter genutzte Altbausubstanz
sowie für den Denkmalschutzerfolgt
Hinweise zur
Bewertung
© BMVBS Version 2012_2
Wechselwirkungen, die evtl. aus der Kombination zwischen Altsubstanz und
baulicher Erneuerung herrühren, unterliegen dem 2. Teilkriterium (s.
Bewertungsmaßstab) und fließen dort in die Bewertung ein.
A 12
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Risiken für die lokale Umwelt
BNB_BK
1.1.6
Qualifikationsnachweis
Die Schadstoffanalyse sollte durchweg durch qualifiziertes Personal erfolgen.
Folgenden Aspekte können Hinweise auf eine ausreichende Qualifizierung geben:
-
Erfahrungsnachweis / Referenzen
geschützte Titel und Berufsbezeichnungen
Zertifikate, Akkreditierungen u. Ä.
Hinweis: Da Bezeichnungen oder Titel nicht immer geschützt sind ist eine sorgfältige
Prüfung der Qualifikation in jedem Fall anzuraten. Ebenfalls lässt die
Berufsbezeichnung allein nicht auf die Erfahrung des Personals schließen.
Als Beispiele für qualifiziertes Personal sind zu nennen:
Qualifikation wird ergänzt s. a. Steckbrief 5.1.6
© BMVBS Version 2012_2
A 13
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Risiken für die lokale Umwelt
BNB_BK
1.1.6
Bewertungsmaßstab
Zielwert Z
Referenzwert R
Grenzwert G
INTERPOLATION
Anforderungsniveau
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100.
100
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 60
60
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10
10
Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren
1. Teilkriterium
Bewertung Bestandsmaßnahme
50 Erfüllung des Qualitätsniveaus 5
40 Erfüllung des Qualitätsniveaus 4
30 Erfüllung des Qualitätsniveaus 3
20 Erfüllung des Qualitätsniveaus 2
5 Erfüllung des Qualitätsniveaus 1
© BMVBS Version 2012_2
2. Teilkriterium
Bewertung weiter genutzte Altbausubstanz
50 Erfüllung des Qualitätsniveaus 5
40 Erfüllung des Qualitätsniveaus 4
30 Erfüllung des Qualitätsniveaus 3
20 Erfüllung des Qualitätsniveaus 2
5 Erfüllung des Qualitätsniveaus 1
B1
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Anlage 1a
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Risiken für die lokale Umwelt
BNB_BK
1.1.6
Qualitätsniveau 2 – Weitergenutzte Bauteile – Relevante Baustoffe
Hier werden Bauprodukte ergänzt, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen
auszubauen oder zu sanieren sind.
Anlage 1b
Qualitätsniveau 3 – Weitergenutzte Bauteile – Relevante Baustoffe
Hier werden Bauprodukte ergänzt, für die es zwar keine gesetzlichen Anforderungen
hinsichtlicht Ausbau oder Sanierung gibt, welche jedoch dennoch als sehr kritisch
einzustufen sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. kein Kontakt mit
der Innenluft) im Gebäude verbleiben sollten.
Anlage 1c
Qualitätsniveau 4 – Weitergenutzte Bauteile – Relevante Baustoffe
Hier werden Bauprodukte ergänzt, für die es zwar keine gesetzlichen Anforderungen
hinsichtlicht Ausbau oder Sanierung gibt, welche jedoch dennoch als kritisch
einzustufen sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. kein Kontakt mit
der Innenluft) im Gebäude verbleiben sollten.
Anlage 1d
Qualitätsniveau 5 – Weitergenutzte Bauteile – Relevante Baustoffe
Hier werden Bauprodukte ergänzt, für die es zwar keine gesetzlichen Anforderungen
hinsichtlicht Ausbau oder Sanierung gibt, welche jedoch dennoch als geringfügig
kritisch einzustufen sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. kein
Kontakt mit der Innenluft) im Gebäude verbleiben sollten.
Anlage 2
Anforderungen an durchzuführende Maßnahmen bzw. an vorgefundenen
Einbaussituationen
Hier werden Maßnahmen bzw. bereits vorgefundene Einbausituationen für die in den
Anlagen 1b bis 1d aufgeführten Bauprodukte benannt, die einen Verbleib dieser im
Gebäude ermöglichen.
Dabei wird eine Öffnungsklausel formuliert, die es ermöglicht auch nicht in Anlage 2
aufgeführte Maßnahmen durchzuführen, um gebäudespezifische Lösungen zu
ermöglichen. Dieshezüglich ist jedoch eine Bestätigung des Schadstoffgutachters
über die Gleichwertigkeit der Maßnahme vorzulegen.
© BMVBS Version 2012_2
C1
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Relevanz und
Zielsetzungen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Nachhaltige Materialgewinnung / Holz
BNB_BK
1.1.7
Wälder haben eine herausragende Bedeutung für die Sicherung unserer natürlichen
Lebensgrundlagen und für die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der
biologischen Vielfalt. Unverzichtbare Voraussetzungen zur Eindämmung der
anhaltenden Zerstörung und Degradierung von Wäldern weltweit sind eine
nachhaltige Waldbewirtschaftung und ein legaler Holzeinschlag.
Primäres Ziel ist es, durch Ausschluss von Holz und Holzwerkstoffen aus
unkontrollierter Gewinnung die gefährdeten tropischen, subtropischen und
borealen Waldregionen der Erde zu schützen. Der dramatischen globalen
Waldzerstörung soll durch die Förderung von nachhaltig gewonnenem Holz
entgegengewirkt werden.
Durch Steigerung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder kann die Rodung dieser
zugunsten anderer Agrarerzeugnisse als Hauptursache der Zerstörung verringert
werden.
Beschreibung,
Kommentar
Hölzer und Holzprodukte aus regionaler bzw. europäischer Forstwirtschaft sowie
tropische, subtropische und boreale Hölzer dürfen nur dann verwendet werden,
wenn vom Lieferanten des Holzes / des Holzproduktes durch Vorlage eines
Zertifikates die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes
nachgewiesen wird.
Als Nachweise werden gemäß des - Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von
Holzprodukten - des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 22. Dezember 2010
(GMBl 2010, Nr. 85/86), daher folgende Zertifikate für eine Nachweisführung
anerkannt:
•
•
•
PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes)
FSC (Forest Stewardship Council)
vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise bei erbrachtem Nachweis,
dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder
PEFC erfüllt werden
Vergleichbare Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind gemäß dem gemeinsamen
Erlass nachzuweisen.
Die durch PEFC und FSC aufgestellten Grundsätze zu einer nachhaltigen
Forstwirtschaft sind zurzeit die einzigen Zertifizierungskriterien, bei denen ein
internationaler Konsens besteht. Zur Nachprüfbarkeit müssen durch den
Lieferanten sowohl das Herkunftsland als auch die Holzart zusätzlich deklariert
werden. Ein solches Zertifikat gilt nur in Verbindung mit dem zugehörigen
Handelszertifikat „chain of custody“ (CoC Zertifikat).
Als Mindestanforderung gilt, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus
tropischen, subtropischen und borealen Forsten verwendet werden sollen. Die
Anforderung gilt für das Bauwerk. Die Mindestanforderung gilt auch dann als
erfüllt, wenn im Bauvorhaben kein Holz verwendet wird. Die Verwendung von
mitteleuropäischen und einheimischen Hölzern unterliegt für den privatrechtlichen
Nachweis keinen Beschränkungen, für Gebäude des Bundes ist der Erlass darüber
hinaus maßgebend.
Um den wirtschaftlichen Wert zertifizierter Forstflächen zu fördern, gilt als
maximale Anforderung die gezielte Verwendung zertifizierter Hölzer für regionale
© BMVBS Version 2012_3
A1
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Nachhaltige Materialgewinnung / Holz
BNB_BK
1.1.7
und europäische Holzprodukte sowie Holzprodukten aus tropischen, subtropischen
und borealen Klimazonen auch unter Berücksichtigung von temporären
Konstruktionshölzern.
Bewertung
Qualitative Bewertung
Methode
Für die verbauten Hölzer und Holzwerkstoffe ist durch Zertifikate nachzuweisen,
dass diese nicht aus unkontrollierter Gewinnung stammen.
Es werden dabei lediglich jene Holzprodukte und Holzwerkstoffe betrachtet, die im
Verlauf der Bestandsmaßnahme eingebaut werden oder anderweitig Verwendung
finden. Holzprodukte und Holzwerkstoffe, die bereits zuvor im Bestand eingebaut
waren oder während des damaligen Bauprozesses Verwendung fanden, sind von der
Beurteilung auszuklammern.
Beschreibung der
Methode
Die Anforderung und Bewertung gliedert sich in vier Qualitätsstufen.
Qualitätsstufe 1:
Die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen enthalten nachweislich einen
Hinweis zur Vermeidung von nicht zertifizierten tropischen, subtropischen oder
borealen Hölzern. Die Abfrage von Nachweisen nach Zertifikaten für
mitteleuropäische Hölzer erfolgt in dieser Stufe nicht.
Für alle verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe tropischer,
subtropischer oder borealer Herkunft ist eine anerkannte Zertifizierung und ein
zugehöriges CoC-Zertifikat oder ein alternativer zugelassener Nachweis zu
dokumentieren.
Qualitätsstufe 2:
Erfüllung der Qualitätsstufe 1
Für mindestens 50 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe
ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger
Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates
und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen.
Die Quantifizierung erfolgt über eine Mengenabschätzung auf Grundlage des
Bauteilkataloges für die Ökobilanzierung oder gewerkeweise auf Grundlage der
Ausschreibungsunterlagen in der Planungsphase bzw. der Abrechnungsunterlagen
mit Gebäudefertigstellung. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die
Bezugsgröße für die unterschiedlichen Gewerke auf Masse oder Volumen zu
vereinheitlichen.
Qualitätsstufe 3:
Erfüllung der Qualitätsstufe 1
Für mindestens 80 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe
ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger
Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates
und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen.
Die Quantifizierung erfolgt über eine Mengenabschätzung auf Grundlage des
Bauteilkataloges für die Ökobilanzierung oder gewerkeweise auf Grundlage der
Ausschreibungsunterlagen in der Planungsphase bzw. der Abrechnungsunterlagen
© BMVBS Version 2012_3
A2
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Nachhaltige Materialgewinnung / Holz
BNB_BK
1.1.7
mit Gebäudefertigstellung. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die
Bezugsgröße für die unterschiedlichen Gewerke auf Masse oder Volumen zu
vereinheitlichen.
Qualitätsstufe 4:
Erfüllung der Qualitätsstufe 1
Für mindestens 95 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe
ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger
Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates
und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen.
Die Quantifizierung erfolgt über eine Mengenabschätzung auf Grundlage des
Bauteilkataloges für die Ökobilanzierung oder gewerkeweise auf Grundlage der
Ausschreibungsunterlagen in der Planungsphase bzw. der Abrechnungsunterlagen
mit Gebäudefertigstellung.
Zusätzlich sind Zertifikate bzw. alternative Nachweise zur Sicherstellung des
Einsatzes von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft für die temporär
eingesetzten Bauhölzer, Schaltafeln etc. zu erbringen. Für die Bestimmung der
absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße für die unterschiedlichen Gewerke auf
Masse oder Volumen zu vereinheitlichen.
Hinweise auf
Datengrundlagen
und Rechenhilfen
Keine erforderlich. Der prozentuale Anteil ergibt sich gewerkebezogen aus den
Ausschreibungsmengen.
Beziehungen zu
weiteren Kriterien
Das Thema Biodiversität ist im Kontext der Ressourceninanspruchnahme zu
betrachten und wird perspektivisch im "Ressourcenschutz" berücksichtigt.
Für die Beurteilung
zwingend
erforderliche
Unterlagen
•
•
•
•
•
Hinweise zur
Bewertung
Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden
Materialien (z. B. Fenster, Türen, Böden, Wände, Treppen) nach Gewerken
inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen vereinheitlichte Bezugsgröße - mit Angaben über vorhandene Zertifikate,
über die jeweilige Herkunft (mitteleuropäische Länder, tropische,
subtropische oder boreale Region) und über die Kennung der jeweiligen
erfüllten Qualitätsstufe
PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification
Schemes) und das zugehörige Handelszertifikat "chain of custody"
FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) und das zugehörige
Handelszertifikat "chain of custody"
ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die
für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC
erfüllt werden
Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den
relevanten Materialien in Auszügen
Die Qualitätsstufe 1 beschreibt den Mindeststandard. Darunter kann nur der Fall
eintreten, dass nicht zertifizierte tropische, subtropische oder boreale Hölzer
verwendet wurden bzw. die erforderlichen Nachweise nicht vorliegen. Für diesen
Fall wird kein Punkt gewährt.
Für den seltenen Fall, dass im Gebäude nachweislich kein Holz verwendet wird, kann
dies aus rechnerischen Gründen wie Qualitätsstufe 4 bewertet werden.
© BMVBS Version 2012_3
A3
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Nachhaltige Materialgewinnung / Holz
BNB_BK
1.1.7
Voraussetzung hierfür ist, dass in der Bauphase für das Bauholz (Schaltafeln etc.) die
Zertifikate (gemäß Nachweismethodik eingebaute Hölzer) nachgewiesen werden,
bzw. dass kein Bauholz angefallen ist. Sonst ist mit der Qualitätsstufe 3 zu bewerten.
Sofern im Bestand Holzprodukte oder Holzwerkstoffe der Qualitätsstufe 1 oder
schlechter Verwendung fanden und noch intakt und weitgehend mängelfrei sind,
ist ein Ausbau und Ersatz durch Produkte höherer Qualitätsstufen nicht erforderlich.
Es sollte im Gegenteil angestrebt werden, die technische Lebensdauer der bereits
verwendeten Tropenholzprodukte zu verlängern.
© BMVBS Version 2012_3
A4
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Ökologische Qualität
Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt
Nachhaltige Materialgewinnung / Holz
BNB_BK
1.1.7
Bewertungsmaßstab
Zielwert Z
Referenzwert R
Grenzwert G
© BMVBS Version 2009_4
Anforderungsniveau
100
Nachweis der Qualitätsstufe 3
50
Nachweis der Qualitätsstufe 2
10
Nachweis der Qualitätsstufe 1
0
Die Anforderungen der Qualitätsstufen wurden nicht erfüllt.
B1
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Relevanz und
Zielsetzungen
BNB_BK
1.2.4
Ökologische Qualität
Ressourceninanspruchnahme
Flächeninanspruchnahme
Das bereits 1998 formulierte Konzept für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland ordnet der ökologischen Dimension im Bereich Bauen und Wohnen die Ziele der
Reduzierung des Flächenverbrauchs, der Beendigung der Zersiedelung der Landschaft sowie der Geringhaltung zusätzlicher Bodenversiegelung und Ausschöpfung
von Entsiegelungspotenzialen zu. Die tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist heute eine wesentliche Größe im Bewertungssystem von Kernkriterien im
Bereich Umwelt. In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2002 wurde
das Ziel formuliert, bis 2020 die tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche
auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine ausgeglichene Flächenbilanz
für Deutschland angestrebt.
Fläche wird nicht „verbraucht“. Durch eine Bebauung erfolgt eine Umwandlung der
Flächennutzung, bei der sich i. d. R. Art und Anteil der Bodenbedeckung ändert. Bei
der Bestandsmaßnahme hängt es von Art und Umfang der Maßnahme ab, inwieweit
sich Art und Anteil der Bodenbedeckung ändern.
Beschreibung
Die Flächeninanspruchnahme ist ein Teilaspekt der ökologischen Dimension der
Nachhaltigkeit. Unversiegelte Flächen wirken sich positiv auf den Wasserhaushalt,
das Mikroklima sowie auf die Tier- und Pflanzenwelt aus. Neue Versiegelungen sollten
daher vermieden oder durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.
Daher ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen zu reduzieren bzw. zu
verhindern. Es wird angestrebt, Flächen möglichst durch Flächenrecycling zu gewinnen, d. h. Flächen zu nutzen, die zuvor bereits baulich genutzt oder mit Altlasten beansprucht und als Siedlungs- und Verkehrsfläche bereits ausgewiesen waren. Zum
anderen können Ausgleichsmaßnahmen oder ein Gründach ausgeführt werden, um
die versiegelte Fläche zu kompensieren. Generell ist die Nutzung eines Altbestandes
und ggf. des Nachverdichtung im Vergleich zu Neubauprojekten positiv zu bewerten.
Um Maßnahmen zur Minimierung, Reduzierung und Kompensierung versiegelter
Flächen bereits im frühen Planungsstadium zu implementieren, dient das Ver- und
Entsiegelungskonzept (vgl. BNB_BK_5.1.3.) als Steuerungsinstrument. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der gesamtökologischen Analyse. Die Erstellung und Umsetzung
eines Ver- und Entsiegelungskonzeptes soll der quantitativen und qualitativen Optimierung der unversiegelten Fläche dienen. Es umfasst die Analyse der Ausgangssituation, die Bewertung der Baumaßnahme, einen Vergleich der Maßnahmen sowie
Handlungsempfehlungen.
Die Betrachtung der Flächeninanspruchnahme beschränkt sich in diesem Kriterium
auf das eigentliche (Bau-)Grundstück. Flächen für die Gewinnung von Rohstoffen oder
für Produktionsstätten werden (zunächst) nicht berücksichtigt. Es wird bewertet, ob
und inwieweit (d. h. in welchem Ausmaß) sich die Art der Flächennutzung durch das
Bauvorhaben ändert.
Bewertung
Qualitative Bewertung
Methode
Die Bewertung der Flächeninanspruchnahme der Bestandsmaßnahme erfolgt anhand
des Verhältnisses von versiegelter Fläche zu Nutzfläche bezogen auf das Grundstück.
Zur Ermittlung des Verhältnisses wird die Flächeninanspruchnahme des Altbestands
mit der des Gebäudebestands verglichen, welcher nach Durchführen der Bestandsmaßnahme in Betrieb geht.
BMVBS
Version 2012_3
A1
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
1.2.4
Ökologische Qualität
Ressourceninanspruchnahme
Flächeninanspruchnahme
Für die Bewertung ist der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL der
Bestandsmaßnahme wie folgt zu berechnen:
VFFL = ( AMVF / AMNF ) / ( ABVF / ABNF )
mit
ABVF
Summe der versiegelten Bodenflächen des Grundstücks vor Durchführung
der Bestandsmaßnahme.
AMVF
Summe der versiegelten Bodenflächen des Grundstücks nach Durchführung
der Bestandsmaßnahme.
ABNF
Summe der Nutzflächen nach DIN 277 vor Durchführung der Bestandsmaßnahme.
AMNF
Summe der Nutzflächen nach DIN 277 nach Durchführung der Bestandsmaßnahme.
Wird eine Optimierung im Sinne der Nachhaltigkeit durch eine Verbesserung des
Verhältnisses angestrebt, kann dies einerseits erreicht werden durch die Erhöhung
der Nutzfläche, beispielsweise durch das Aufstocken vorhandener Bausubstanz, sofern sich die entsprechenden Maßnahmen innerhalb der sich aus der LBO, Bebauungsplanung und anderen baurechtlichen Vorgaben ergebenden Rahmenbedingungen bewegen. Oder andererseits durch die Reduzierung der versiegelten Fläche
z.B. durch die Begrünung von bisher versiegelten Flächen auf dem Grundstück. Wurden neue Flächen in Anspruch genommen, die fünf Jahre vor Bauantragsstellung
nicht dem Innenbereich nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) zugeordnet werden konnten, können in Teilkriterium 1 maximal 10 Punkte erreicht werden.
Die Bewertung ist desto positiver, je besser das Verhältnis von versiegelter Fläche zu
Nutzfläche ausfällt. Darüber hinaus können Punkte erzielt werden, wenn im Zuge der
Bestandsmaßnahme ein Flächenrecycling bisher stark oder schwach belasteter Industriebrachen oder Militärgelände erfolgt oder eine Ausgleichsmaßnahme bzw. ein
Gründach ausgeführt wird. Somit fließen folgende drei Aspekten in die Bewertung der
Flächeninanspruchnahme für den Bestand ein:
•
•
•
•
Verhältnis von versiegelter Fläche zur Nutzfläche im Vergleich zum Altbestand. Zu Grunde zu legen sind das Grundstück sowie die Summen der jeweiligen Flächen des Bestandsgebäudes und ggf. des Erweiterungsgebäudes.
Art der neu versiegelten Flächen
Vorbelastung des Grundstückes u. a. durch Altlasten, Munition usw. Die Bebauung eines vorbelasteten Grundstücks wird positiv bewertet.
Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen bzw. Gründach
Unter versiegelten Flächen sind alle Böden mit einer nicht natürlichen Bodenabdeckung zu verstehen. Der Grad der Versiegelung kann dabei variieren (Voll- und Teilversiegelung). Auch Flächen mit unterirdischen Bauwerken sowie stark verdichtete
Böden sind dabei den versiegelten Flächen zuzuordnen.
BMVBS
Version 2012_3
A2
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Fachinformationen
und
Anwendungshilfen
BNB_BK
1.2.4
Ökologische Qualität
Ressourceninanspruchnahme
Flächeninanspruchnahme
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Anlage 1: Teilkriterium Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche
Anlage 2: Hinweise zum Grundbuch
Anlage 3: Hinweise zum Liegenschaftskataster
Anlage 4: Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen
Anlage 5: Hinweise zur Anerkennung von Gründächern als Ausgleichsmaßnahme
Anlage 6: Auszüge aus dem Bundesnaturschutzgesetz
BBR (2007): Kreislaufwirtschaft in der Flächennutzung, Werkstatt: Praxis Heft
51; Bonn 2007
BBodSchG (1998): Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) § 4 Anhang 2, Bewertung der Altlasten
Bundesregierung (2002): Nationale Nachhaltigkeitsstrategie "Perspektiven
für Deutschland",
www.bundesregierung.de/Webs/Breg/nachhaltigkeit/DE/NationaleNachhaltigkeitsstrategie/Nationale-Nachhaltigkeitsstrategie.html
DLR: Bodenbedeckungsdaten für Deutschland,
www.corine.dfd.dlr.de/intro_de.html
ROG (2008) Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008, zuletzt geändert am
31.07.2009
Wechselwirkungen
Es besteht eine Wechselwirkung zum Teilkriterium Ver- und Entsiegelungskonzept
zu weiteren Kriterien des Kriteriums BNB_BK 5.3.1 Komplexität und Optimierung der Planung. Wird ein
solches Konzept erarbeitet, wirkt sich das positiv auf die Flächeninanspruchnahme
aus.
Für die Bewertung
erforderliche
Unterlagen
Flächenverhältnis
• Dokumentation des Bestands bzw. Grundstücks (Grundrisszeichnungen, Lageplan) und Größe der versiegelten Fläche
• Dokumentation des Objekts bzw. Grundstücks nach Durchführen der Bestandsmaßnahme (Grundrisszeichnungen, Lageplan) und Größe der versiegelten Fläche
• Flächenermittlungen nach DIN 277 vor Durchführung der Bestandsmaßnahme
• Flächenermittlungen nach DIN 277 nach Durchführung der Bestandsmaßnahme
• Nachweis über die Zuordnung der baulich in Anspruch genommenen Flächen
zum Innenbereich nach §34 BauGB.
Vorbelastung des Grundstücks
• Dokumentation der Vorbelastung des Grundstücks über Auszüge aus dem
Bodengutachten, ggf. Schadstoffkataster bzw. aus einer Schadstoffuntersuchung mit Angaben zum Belastungsgrad, zur Abfalleinstufung und zur räumlichen Lage (Kartierung) der Schadstoffe
• Bewertung im Sinne des Kriteriums, ob die Flächen hoch oder schwach belastet oder ohne nennenswerte Belastung sind.
Ausgleichsmaßnahmen gemäß BNatSchG
• Erbrachte und anerkannte Ausgleichsmaßnahmen sind nachzuweisen und zu
belegen (Größe, Nutzungsart vor und nach der Maßnahme, Lage).
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Version 2012_3
A3
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
1.2.4
Ökologische Qualität
Ressourceninanspruchnahme
Flächeninanspruchnahme
Dokumentation der Anerkennung der realisierten Maßnahme als Ausgleichsflächen / Ausgleichsmaßnahmen gemäß BNatSchG durch die zuständige Genehmigungsbehörde mit Angaben zum Belastungsgrad, zur
Abfalleinstufung und zur räumlichen Lage (Kartie rung) der Schadstoffe
und eine Bewertung im Sinne des Kriteriums, ob die Flächen hoch oder
schwach belastet oder ohne nennenswerte Belastung sind.
o Alternativ: Relevanter Auszug aus dem Bauleitplan, aus dem hervorgeht,
dass für das zu bewertende Objekt Gründächer als Ausgleichsmaßnahme
anerkannt werden und welche Anforderungen an Gründächer gestellt
werden.
o Alternativ: Auszug aus den textlichen und zeichnerischen Festlegungen
zum Gründach aus denen die Umsetzung der Anforderungen an Gründächer als Ausgleichsmaßnahmen hervorgeht.
o Ggf. zusätzlich Fotodokumentation
Auf der Basis von Planungsunterlagen sowie weiterer Dokumente wird geprüft, ob und inwieweit ein neues Gründach (extensiv oder intensiv) geplant
und als Ausgleichsmaßnahme anerkannt wird.
o
•
BMVBS
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A4
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
1.2.4
Ökologische Qualität
Ressourceninanspruchnahme
Flächeninanspruchnahme
Bewertungsmaßstab
Z: 100
Anforderungsniveau
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt ≥ 100.
90
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 90.
80
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 80.
70
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 70.
R: 60
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 60.
G: 10
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10.
0
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien < 10.
Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren.
Bewertung der einzelnen für die Flächeninanspruchnahme relevanten Aspekte:
1. Veränderung der Flächeninanspruchnahme
Punkte Anforderungsniveau
100
Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor
und nach der Bestandsmaßnahme wurde durchgeführt. Der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL ist kleiner als 0,6.
und:
Für bauliche Ergänzungen durch neuerrichtete Bausubstanz wurden ausschließlich Flächen verwendet, die bereits fünf Jahre vor Bauantragsstellung dem Innenbereich nach §34 BauGB zugeordnet werden konnten.
und:
Die Summe der versiegelten Bodenflächen des Grundstücks vor Durchführung der Bestandsmaßnahme ist größer als die Summe der versiegelten
Bodenflächen des Grundstücks nach Durchführung der Bestandsmaßnahme.
90
Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor
und nach der Bestandsmaßnahme wurde durchgeführt. Der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL ist kleiner als 0,6.
und:
Für bauliche Ergänzungen durch neuerrichtete Bausubstanz wurden ausschließlich Flächen verwendet, die bereits fünf Jahre vor Bauantragsstellung dem Innenbereich nach §34 BauGB zugeordnet werden konnten.
70
Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor
und nach der Bestandsmaßnahme wurde durchgeführt. Der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL ist gleich oder kleiner als 1
und größer als 0,8.
und:
Für bauliche Ergänzungen durch neuerrichtete Bausubstanz wurden ausschließlich Flächen verwendet, die bereits fünf Jahre vor Bauantragsstellung dem Innenbereich nach §34 BauGB zugeordnet werden konnten.
60
Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor
und nach der Bestandsmaßnahme wurde durchgeführt. Der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL ist größer als 1,1.
und:
Für bauliche Ergänzungen durch neuerrichtete Bausubstanz wurden ausschließlich Flächen verwendet, die bereits fünf Jahre vor BauantragsstelBMVBS
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B5
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
1.2.4
Ökologische Qualität
Ressourceninanspruchnahme
Flächeninanspruchnahme
10
0
lung dem Innenbereich nach §34 BauGB zugeordnet werden konnten.
Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor
und nach der Bestandsmaßnahme wurde durchgeführt. Der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL wurde ermittelt.
Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor
und nach der Bestandsmaßnahme wurde nicht durchgeführt.
Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren.
2. Ausgleichsmaßnahmen und Flächenrecycling
Punkte
Anforderungsniveau (Mehrfachnennungen sind möglich)
40
Die bauliche zu nutzende Fläche wird überwiegend auf dem Wege des
"Flächenrecycling" (brownfields redevelopment") gewonnen, insbesondere durch die (Wieder-) Nutzbarmachung von hoch belasteten Industrieund Militärstandorten bzw. das Bestandsgebäude befindet sich auf einer
solchen Fläche.
BMVBS
Version 2012_3
20
Die bauliche zu nutzende Fläche wird überwiegend auf dem Wege des
"Flächenrecycling" (brownfields redevelopment") gewonnen, insbesondere durch die (Wieder-) Nutzbarmachung von schwach belasteten Industrie- und Militärstandorten bzw. das Bestandsgebäude befindet sich
auf einer solchen Fläche.
20
20
10
Es werden Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt
Es wird ein intensives Gründach ausgeführt.
Es wird ein extensives Gründach ausgeführt.
B6
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Relevanz und
Zielsetzungen
BNB_BK
3.2.3
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Funktionalität
Umnutzungsfähigkeit
Umnutzungsbedarf kann bei veränderten Nutzerbedürfnissen oder einem Nutzerwechsel entstehen. Besonders bei Bürobauten lässt sich die Nutzung kaum für die zu
erwartende Gebäudelebensdauer vorhersehen.
Durch eine gute Umnutzungsfähigkeit soll die dauerhafte Auslastung und Wirtschaftlichkeit des Gebäudes verbessert werden, um seine tatsächliche Lebensdauer zu verlängern. Gleichzeitig sollen die gebäudebezogenen Kosten und Stoffströme im Lebenszyklus, z. B. durch geringere bauliche Eingriffe und Abfallvermeidung optimiert
werden.
Dies gilt für einen Neubau ebenso wie für ein Bestandsgebäude, insbesondere sofern
Grundrisse und technische Ausstattung des Bestandsgebäudes im Zuge der Bestandsmaßnahme wesentlich verändert werden.
Beschreibung
Je vielseitiger ein Gebäude ist und je einfacher es sich umnutzen lässt, umso nachhaltiger ist es. Die Umnutzungsfähigkeit wird an folgenden Aspekten gemessen:
•
•
•
•
Gebäudegeometrie (Tiefe, Raumhöhen, Erschließung)
Grundrisse (Schachtanordnung, Achsraster, Nutzungseinheiten)
Konstruktion (Trennwände, Nutzlasten)
Technische Ausstattung (Anschlüsse, Haustechnik)
Die Bewertung einer Bestandsmaßnahme kann zum Teil nur eingeschränkt über die
vorstehenden Aspekte erfolgen. Dies ist stark von der Eingriffstiefe in das Bestandsobjekt abhängig.
Bewertung
Qualitative und quantitative Bewertung
Methode
Die Bewertung der Umnutzungsfähigkeit des betrachteten Bauwerks erfolgt mittels
einer Bewertungsliste. Das Kriterium gliedert sich in vier Teilkriterien, die nachfolgend beschrieben sind. Unterscheiden sich einzelne Gebäudeteile hinsichtlich eines
Kriteriums, so müssen diese einzeln betrachtet werden und entsprechend ihres Anteils an der Brutto-Grundfläche gewichtet werden. Eine Untergliederung ist sowohl
horizontal als auch vertikal möglich, Gebäudeteile mit einem Anteil am Gesamtgebäude von unter 10 % können vernachlässigt werden.
1. Gebäudegeometrie:
Die Erfüllung der folgenden Anforderungen ist anhand von Planunterlagen nachzuweisen.
Lichte Raumhöhe
Höhere Decken erlauben eine größere Nutzungsvielfalt, sind Voraussetzung für größere Räume und verbessern dadurch die Umnutzungsfähigkeit. Der Bewertung liegen
die Vorgaben der alten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV vom 20. März 1975) zugrunde. Variiert die lichte Raumhöhe innerhalb eines Raumes, z.B. im Dachgeschoß,
so ist die mittlere lichte Raumhöhe maßgebend.
Gebäudetiefe
Die Gebäudetiefe kann im günstigen Fall Flexibilität für Nutzungsänderungen bieten
oder im ungünstigen Fall ein Gebäude auf eine bestimmte Nutzung festlegen. Bei
schmalen Bürobauten ist z. B., falls die Erschließung es erlaubt, auch eine Wohnnutzung möglich. Unbelichtete Mittelzonen bei größeren Gebäudetiefen schränken hingegen die Nutzung allgemein stark ein.
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A1
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.2.3
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Funktionalität
Umnutzungsfähigkeit
Bei der Bewertung der Gebäudetiefe werden zwei Fälle unterschieden. Im Regelfall
mit ein- oder mehrhüftiger Erschließung wird die gesamte Gebäudetiefe von Außenwand zu Außenwand gemessen. Im Bereich von Erschließungskernen (z. B. bei
Punkt(hoch)-häusern oder Kopfbauten) wird die Gebäudetiefe vor dem Kern, also die
Entfernung von Kernwand zur Außenwand, gemessen.
Vertikale Erschließung
Die Anordnung der Treppen und Aufzüge beeinflusst die Flexibilität im Bezug auf die
Größe der Nutzungseinheiten (und erlaubt unter Umständen auch eine sinnvolle Erschließung anderer Nutzungen, wie z. B. Wohnen). Für das Regelgeschoss wird die
Brutto-Grundfläche je Erschließungskern betrachtet. Je kleiner diese ist, umso kleinteiliger lässt sich das Gebäude grundsätzlich aufteilen. Es sind nur Erschließungskerne
mit Rettungsweg zu betrachten, für Gebäude mit mehr als drei Obergeschossen zählen nur Kerne mit Aufzug.
Bei der Bewertung einer Bestandsmaßnahme kann dieses Teilkriterium als in vollem
Umfang erfüllt bewertet werden, wenn eine Modifikation des Verhältnisses der Brutto-Grundfläche je Erschließungskern im Zuge der Bestandsmaßnahme nicht möglich
oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich war. Das Vorliegen einer
der vorstehenden Sachverhalte ist nachzuweisen. Dies ist z.B. der Fall, wenn
• Auflagen des Denkmalschutzes entgegenstanden oder
• aus bautechnischen Gründen eine Modifikation nicht möglich war oder
• Modifikationen zu einer erheblichen Verlängerung der Bauzeit geführt hätten oder
• Modifikationen nur mit unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwendungen
umgesetzt werden konnten. Hierbei ist das Verhältnis der berechneten Mehrkosten
durch die Modifikation gegenüber den berechneten Gesamtbaukosten ohne die
betreffende Modifikation zu betrachten.
2. Grundrisse
Die Erfüllung der folgenden Anforderungen ist anhand von Planunterlagen nachzuweisen.
• Die Brutto-Grundfläche der Nutzungseinheiten ist jeweils kleiner als 400 m².
Der Begriff Nutzungseinheit definiert sich über das am Standort des betrachteten Gebäudes zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung geltende Bauordnungsrecht. Bauaufsichtlich sind in diesem Fall keine notwendigen Flure innerhalb der Nutzungseinheiten gefordert. Das erhöht die Flexibilität bereits
im Gebäudebetrieb.
• Kein Rettungsweg führt durch eine andere Nutzungseinheit. Dadurch können
Nutzungseinheiten besser getrennt genutzt werden, was zur höheren Flexibilität und Verwertbarkeit des Gebäudes beiträgt.
• Die Anordnung der HT- Schächte gestattet eine kleinteilige Nutzung.
Bei der Bewertung einer Bestandsmaßnahme kann dieses Teilkriterium als in vollem
Umfang erfüllt bewertet werden, wenn eine Modifikation der Brutto-Grundflächen
der Nutzungseinheiten im Zuge der Bestandsmaßnahme nicht möglich oder nur mit
einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich war. Das Vorliegen einer der vorstehenden Sachverhalte ist nachzuweisen. Dies ist z.B. der Fall, wenn
• Auflagen des Denkmalschutzes entgegenstanden oder
• aus bautechnischen Gründen eine Modifikation nicht möglich war oder
• Modifikationen zu einer erheblichen Verlängerung der Bauzeit geführt hätten oder
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A2
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.2.3
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Funktionalität
Umnutzungsfähigkeit
• Modifikationen nur mit unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwendungen
umgesetzt werden konnten. Hierbei ist das Verhältnis der berechneten Mehrkosten
durch die Modifikation gegenüber den berechneten Gesamtbaukosten ohne die
betreffende Modifikation zu betrachten.
3. Konstruktion
Die Baukonstruktion begünstigt die Umnutzungsfähigkeit von Bürogebäuden folgendermaßen:
•
•
•
•
Die Innenwände sind weitestgehend nicht tragend. Für Bestandsmaßnahmen
gilt, dass nur Innenwände betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden.
Trennwände können an jeder Fassadenachse des Grundrasters ohne Eingriff
in die Fassadenkonstruktion eingesetzt werden. (Nachweis durch Detail der
Fassadenanschlüsse). Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Fassadenkonstruktionen betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden.
Die Anschlüsse leichter Trennwände greifen nicht in Fußbodenaufbau, Decke
oder die Abhangdecke ein. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Trennwände betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut
wurden.
Trennwende können wiederverwendet werden (Produktnachweis). Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Trennwände betrachtet werden, die im Zuge
der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden.
4. Technische Ausstattung
Die TA kann die Umnutzungsfähigkeit durch folgende Maßnahmen verbessern.
•
•
•
•
Wechselwirkung zu
weiteren Kriterien
© BMVBS Version 2012_3
BUS-Systeme erleichtern eine räumliche Veränderung, z. B. die Umwandlung
von Großraum- in Einzelbüros.
Die Beleuchtung und andere Haustechnik sind so ausgelegt, dass keine Einschränkung der Trennwandstellung besteht. Für Bestandsmaßnahmen gilt,
dass nur Installationen betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurde.
Die Haustechnikschächte sind nach einem Schachtkonzept geplant und realisiert worden, welches eine einfache Revisionierbarkeit und die zukünftige
Nachrüstung von technischer Ausstattung ermöglicht. In den Schächten sind
insgesamt noch mind. 20% der Querschnitte frei. Elektro- und IT- Kabel sind
revisionierbar. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Elektro- und IT- Kabel
betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden.
Das Heizungs- und Lüftungskonzept erlaubt eine kleinteilige Aufteilung des
Gebäudes.
Die Umnutzungsfähigkeit eines Gebäudes steht in enger Beziehung zur Flächeneffizienz und zum A/V- Verhältnis. Durch redundante Gebäudeteile (extra Raumhöhe,
zusätzliche Treppenhäuser) oder geringere Gebäudetiefe verbessert sich die Umnutzungsfähigkeit in der Regel auf Kosten der Flächeneffizienz und des A/V- Verhältnisses. Diese beeinflussen wiederum das Ergebnis der LCA, der LCC und des Energieverbrauchs maßgeblich. Hier ist folglich eine Abwägung zu treffen.
A3
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.2.3
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Funktionalität
Umnutzungsfähigkeit
Die Umnutzungsfähigkeit wird als Teilkriterium auch im Kriterium „Drittverwendungsfähigkeit“ bewertet.
Für die Bewertung
erforderliche
Unterlagen
•
•
2.2.1 Drittverwendungsfähigkeit
3.2.2 Flächeneffizienz
•
Relevante Auszüge aus der Baubeschreibung oder dem EW-BauErläuterungsbericht
Flächenberechnung nach DIN 277 (Nutzflächen pro Geschoss, BruttoGrundfläche)
ggf. Deckenspiegel
Relevante Grundrisse (mit Kennzeichnung der Nutzungseinheiten) und
Schnittzeichnung der Ausführungsplanung Architektur, Heizung, Lüftung,
Sanitär
Detailpläne z. B. Decken- und Bodenanschlüsse der leichten Trennwände,
Schächte
Ggf. Nachweis des Sachverhalts, dass Teilanforderungen nicht erbracht werden konnten.
ggf. Fotodokumentation
•
•
•
•
•
•
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A4
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungsmaßstab
BNB_BK
3.2.3
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Funktionalität
Umnutzungsfähigkeit
Anforderungsniveau
Z:100 Die Summe der Bewertungspunkte ergibt 100.
R: 50 Die Summe der Bewertungspunkte ergibt 50.
G: 10 Die Eignung des Gebäudes zur Umnutzung wurde nachvollziehbar dokumentiert. Die Summe der Bewertungspunkte ist ≤ 10.
0 Die Anforderungen der Qualitätsstufe wurden nicht erfüllt.
Zwischenwerte sind möglich.
1. Gebäudegeometrie (Summe: 45 Punkte)
Nachweise mittels Planunterlagen
Lichte Raumhöhe
gemessen im Bürobereich zwischen Oberkante des Fertigfußbodens und Unterkante
der Fertigdecke.
Anforderungsniveau
15 h ≥ 3,00 m
10 h = 2,99 m
8 h = 2,75 m
5 h = 2,74 m
1 H = 2,50 m
Zwischenwerte können abschnittsweise interpoliert werden.
Gebäudetiefe
Die Gebäudetiefe wird analog zur Brutto-Grundfläche ermittelt. Sie wird also von den
Gebäudeaussenkanten einschließlich Bekleidung gemessen. Konstruktive und gestalterische Versprünge der Außenwandbekleidung bleiben dabei unberücksichtigt. Der
Abstand von Kernen zu Außenwänden wird von der Außenkante Kern bis Gebäudeaussenkante gemessen.
Anforderungsniveau
15
Gesamte Gebäudetiefe ≤ 11,50m oder Gebäudetiefe vor Kernen ≤ 7,20m
10
Gesamte Gebäudetiefe = 13,00m oder Gebäudetiefe vor Kernen = 7,80m
6
Gesamte Gebäudetiefe = 15,00m oder Gebäudetiefe vor Kernen = 9,00m
1 Gesamte Gebäudetiefe ≥ 20,00m oder Gebäudetiefe vor Kernen ≥ 10,00m
Zwischenwerte können abschnittsweise interpoliert werden.
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B1
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.2.3
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Funktionalität
Umnutzungsfähigkeit
Vertikale Erschließung
Geschossweise Betrachtung des Verhältnis Brutto-Grundfläche/ Anzahl Erschließungskerne.
Anforderungsniveau
15
BGFEtage / NErschließungskern ≤ 400 m²
ODER:
Alternativbewertung für Bestandsmaßnahmen:
• Eine Modifikation des Verhältnisses der Brutto-Grundfläche je Erschließungskern war im Zuge der Bestandsmaßnahme nicht möglich
oder
• eine Modifikation des Verhältnisses der Brutto-Grundfläche je Erschließungskern war im Zuge der Bestandsmaßnahme nur mit einem
unverhältnismäßigen Aufwand möglich.
10 BGFEtage / NErschließungskern = 600 m²
1 BGFEtage / NErschließungskern ≥ 1200 m²
Zwischenwerte können abschnittsweise interpoliert werden.
2. Grundrisse
Nachweis in Planform
Anforderungsniveau (Mehrfachnennungen möglich)
15 Alle Nutzungseinheiten sind < 400m² Brutto-Grundfläche
ODER:
Alternativbewertung für Bestandsmaßnahmen:
• Eine Modifikation der Brutto-Grundflächen der Nutzungseinheiten
war im Zuge der Bestandsmaßnahme nicht möglich oder
• eine Modifikation der Brutto-Grundflächen der Nutzungseinheiten
war im Zuge der Bestandsmaßnahme nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich.
6
4
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Jede Nutzungseinheit hat für sich alle bauaufsichtlich erforderlichen Rettungswege
Jede Nutzungseinheit liegt an einem Sanitärschacht
B2
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.2.3
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Funktionalität
Umnutzungsfähigkeit
3. Konstruktion
Anforderungsniveau (Mehrfachnennungen möglich)
9 Innenwände sind zu über 80% nicht tragend, oder überwiegend Großraumbüros. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Innenwände betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden.
5 Trennwände können an jeder Fassadenachse des Grundrasters ohne wesentliche Eingriffe in die Fassadenkonstruktion eingesetzt werden. Für
Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Fassadenkonstruktionen betrachtet
werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden.
3 Die Anschlüsse leichter Trennwände greifen nicht in Fußbodenaufbau,
Decke oder die Abhangdecke ein. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur
Trennwände betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme
eingebaut wurden.
3 Die Trennwände sind laut Herstellerangabe wiederverwendbar und können staubfrei montiert werden. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur
Trennwände betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme
eingebaut wurden.
4. Technische Ausstattung
Anforderungsniveau (Mehrfachnennungen möglich)
2 Ein BUS- System ist vorhanden.
2 Die Installationen schränken die Stellmöglichkeiten für Innenwände
nicht ein. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Installationen betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurde.
3 Die Haustechnikschächte sind nach einem Schachtkonzept geplant und
realisiert worden, welches eine einfache Revisionierbarkeit und die zukünftige Nachrüstung von technischer Ausstattung ermöglicht. In den
Schächten sind insgesamt noch mind. 20% der Querschnitte frei. Elektround IT- Kabel sind revisionierbar. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur
Elektro- und IT- Kabel betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden.
3 Heizung- , Kühlung und Lüftungskonzept erlauben eine kleinteilige Nutzung mit Nutzungseinheiten ≤400 m² Brutto-Grundfläche.
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B3
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Relevanz und
Zielsetzungen
BNB_BK
3.3.1
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Gestalterische und städtebauliche Qualität
Ein wichtiger Bestandteil der soziokulturellen Dimension der Nachhaltigkeit ist die
gestalterische und städtebauliche Qualität. Gebäude mit einer hohen Gestaltungsqualität können zu einem verantwortungsvollen Umgang der Nutzer mit der Substanz
beitragen. Darüber hinaus üben Gebäude mit einer hohen Gestaltungsqualität positiven Einfluss auf das gesamte städtebauliche Umfeld aus.
Bauwerke stehen in einer ständigen Wechselwirkung zu benachbarten Gebäuden
sowie seinen Nutzern und Passanten. Bauwerke gestalten den öffentlichen Raum und
sind ein wichtiger Teil der kulturellen Fortentwicklung der Gesellschaft und deren
Abbild. Durch eine gezielte Planung und Steuerung der Bebauung können attraktive
Lebensräume für Menschen, aber auch für die Flora und Fauna geschaffen werden.
Dies gilt in besonderem Maße auch für die qualitative Weiterentwicklung von Bestandsgebäuden im Zuge von Bestandsmaßnahmen. Der Gebäudebestand prägt das
bestehende Erscheinungsbild des öffentlichen Raums und wirkt identitätsstiftend. Ein
Verlust von erhaltenswerter Bausubstanz geht immer auch mit einem Verlust an Identität einher. Die gestalterischen und städtebaulichen Qualitäten eines bestehenden
Gebäudes gilt es im Zuge der qualitativen Weiterentwicklung zu erhalten oder zu
steigern, mit dem Ziel, die baukulturelle Vielfalt und das unverwechselbare sowie
identitätsstiftende Erscheinungsbild der Städte zu erhalten.
Eine hohe Qualität kann am ehesten mit Hilfe des Planungswettbewerbs um die beste
Lösung für die architektonische und baulich-konstruktive Aufgaben erreicht werden.
Die Vergabe von Planungsleistungen über Wettbewerbe hat sich bewährt. Damit
kann die baukulturelle Vielfalt gesichert werden.
Die Durchführung von Wettbewerben unter Beurteilung einer fachkundigen Jury ist
eine sachgerechte Lösung, um die architektonisch-gestalterische Lösungen und die
Einbindung in den städtebaulichen Gegebenheiten zu beurteilen. Wettbewerbe bieten infolge der Anonymität der Teilnehmer eine vorzügliche Möglichkeit für eine
nachvollziehbare, nur an sachlichen Kriterien orientierte Vergabe von Planungsaufträgen. Sie geben jedem Teilnehmer ohne Ansehen der Person die gleiche Chance,
durch eigene Leistung zu überzeugen.
Daher sind Planungswettbewerbe für die architektonische Gestaltung eines Gebäudes
positiv zu bewerten. Die verwendeten Mittel dafür müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der Verwertbarkeit des Wettbewerbsergebnisses sowie
zu den Gesamtinvestitionskosten stehen.
Beschreibung
Planungswettbewerbe werden in Deutschland nach definierten Regeln durchgeführt.
Wettbewerbe erlauben es den Auftraggebern, in einem klar strukturierten, transparenten Verfahren den geeigneten Auftragnehmer zu finden. Wettbewerbe fordern im
wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus, fördern innovative Lösungen und sind effiziente Verfahren zur Optimierung von Qualität und Wirtschaftlichkeit.
Die architektonisch, technische Gestaltung eines Gebäudes soll einen direkten Bezug
zwischen Öffentlichkeit und Gebäude herstellen. Durch die Auslobung von Planungswettbewerben können alternative Lösungen entwickelt werden, die den Anforderungen an Gestaltung, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, Energieeinsparung und Umweltschutz in gleicher Weise gerecht werden. Diese Lösungen können die innere und
äußere Gestaltung des Bauwerks, die technische Ausrüstung, die infrastrukturelle
Anbindung und die Freianlagen betreffen.
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Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.3.1
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Gestalterische und städtebauliche Qualität
Die Grundlage für eine qualitätsvolle Bestandsentwicklung ist das objektive Erfassen
der gestalterischen Qualitäten des Bestandsgebäudes. Nur auf der Grundlage der
festgestellten historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen
Qualitäten kann diesen die gebührende Wertschätzung zukommen, die für eine Erhaltung oder Steigerung der gestalterischen und städtebaulichen Qualitäten des Bestandes notwendig ist.
Bewertung
Qualitative Bewertung
Methode
Die gestalterische und städtebauliche Qualität der Bestandsmaßnahme wird bestimmt durch den Umgang mit der vorgefundenen Qualität sowie deren Weiterentwicklung. In diesem Zusammenhang werden die Qualität der Erfassung des Bestandsgebäudes und des Planungswettbewerbs untersucht. Anstelle der Bewertung des Planungswettbewerbs kann eine Bewertung über die erfolgte Auszeichnung mit einem
Architekturpreis oder die Anerkennung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität durch ein unabhängiges Expertengremium erfolgen. Darüber hinaus gibt es die
Möglichkeit einer Alternativbewertung für Gebäude mit Denkmaleigenschaften.
Hinsichtlich der Bewertung ist daher grundsätzlich zwischen dem Umgang mit einem
Bestandsgebäude mit und ohne Denkmaleigenschaften zu unterscheiden. Ein Bestandsgebäude weist im Sinne dieses Kriteriums Denkmaleigenschaften auf,
• wenn es sich bei dem Bestandsgebäude um ein Denkmal im Sinne des Landesdenkmalgesetzes handelt (Baudenkmal), oder
• wenn es sich bei dem Bestandsgebäude um einen Teil eines nach Landesdenkmalgesetz geschützten Bereichs, Ensembles, Gesamtanlage oder Sachgesamtheit handelt (Denkmalbereich), oder
• wenn es aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen
oder städtebaulichen Bedeutung einen Denkmalwert besitzt (denkmalwürdiges Gebäude). Der Denkmalwert ist durch ein Gutachten zu belegen.
Hinsichtlich der Sicherung der Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme ist für
Baudenkmäler und Denkmalbereiche die Planungs- und Baubegleitung durch Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden von hoher Bedeutung. Im Regelfall bewirken
diese bereits aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Denkmalschutzgesetzte der Länder die Sicherstellung einer hohen gestalterischen und städtebaulichen Qualität der Bestandsmaßnahme in Verbindung mit einer umfassenden
Dokumentation der Maßnahme.
Dies trifft jedoch hinsichtlich der denkmalwürdigen Gebäude nur bedingt zu, da für
diese unter Umständen die rechtliche Grundlage fehlt. Betroffen hiervon sind insbesondere Bauwerke außerhalb der Staatsgrenzen der BRD, aber auch in Einzelfällen
Bauwerke in Bundesländern mit konstitutiven Unterschutzstellungsverfahren. Bei
diesen Bauwerken kann zwar von dem Bestehen einer hohen gestalterischen und
städtebaulichen Qualität ausgegangen werden, es fehlt jedoch im Regelfall die Planungs- und Baubegleitung durch Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden. Eine
behördliche Sicherstellung der Gestaltungsqualität ist bei den denkmalwürdigen
Gebäuden somit nicht gegeben. Eine Begleitung der Baumaßnahme durch einen unabhängigen Denkmalpfleger (z.B. Sachverständiger für Denkmalschutz/Denkmalpflege oder vergleichbar) muss hier das Fehlen der Denkmalbehörden kompensieren.
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Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Gestalterische und städtebauliche Qualität
Folgende Sachverhalte werden in drei Teilkriterien abgeprüft:
1.
2.
3.
Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes
Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme
Denkmalschutz und Denkmalpflege als Alternativbewertung für Bauwerke
mit Denkmaleigenschaften
1. Teilkriterium: Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes
Damit im Rahmen einer Bestandsmaßnahme die vorhandene gestalterische und städtebauliche Qualität eine angemessene Berücksichtigung finden kann, müssen Art und
Umfang der vorhandenen Qualitäten zunächst erfasst werden. Das Vergegenwärtigen der vorhandenen Qualitäten bildet den ersten Schritt einer Baumaßnahme im
Gebäudebestand und stellt eine wesentliche Qualität des Umgangs mit dem Bestand
dar. Im Rahmen des ersten Schritts wird auch eine Bewertung der vorhandenen Qualitäten vorgenommen, da diese den Ausgangspunkt der Gestaltung der Bestandsmaßnahme bilden.
1.1 . Erfassung und Bewertung der vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes
Hinsichtlich der Erfassung und Bewertung ist grundsätzlich zwischen dem Umgang
mit Bestandsgebäude mit und ohne Denkmaleigenschaften zu unterscheiden.
Bauwerke ohne Denkmaleigenschaften:
Zunächst ist festzustellen, ob bei dem Bestandsbauwerk von einer hohen vorhandenen Qualität ausgegangen werden kann. Dies ist der Fall, wenn das Bestandsgebäude
•
•
•
•
in seiner Ausführung nach Umfang und Qualität im Wesentlichen der Wettbewerbsarbeit eines der Preisträger eines Planungswettbewerbs entspricht,
oder
nach seiner Fertigstellung im Rahmen einer anerkannten Architekturpreisverleihung für die hohe gestalterische Qualität mit einem Preis ausgezeichnet
wurde, oder
durch die zuständige Kommune als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft wurde, oder
im Rahmen einer anerkannten unabhängigen Bewertung durch ein Expertengremium bzgl. der gestalterischen Qualität mindestens mit der Qualitätsstufe „gute architektonische Qualität“ bewertet wurde.
Im Rahmen der Erfassung der vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität ist eine Untersuchung mit anschließender Dokumentation durchzuführen. Die
Untersuchung sollte mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
• Eine Baubeschreibung unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen zu
den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie zum städtebaulichen Umfeld des Bauwerks, zu den Außenanlagen, zur Konstruktion des Gebäudes, zu den
konstruktiven Bauteilen, zur festen sowie beweglichen Ausstattung (Mobiliar und
Kunstwerke) ist zu erstellen. Die Baubeschreibung wird durch eine Fotodokumentation ergänzt.
• Eine Bewertung des Bauwerks und einzelner Bauteile hinsichtlich ihrer städtebaulichen und gestalterischen Qualität ist vorzunehmen.
• Die Dokumentation enthält Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten).
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Gestalterische und städtebauliche Qualität
• Eine Dokumentation des Sachverhalts über das Vorliegen einer hohen vorhandenen Qualität ist durchzuführen.
Bauwerke mit Denkmaleigenschaften:
Bei Baudenkmälern, Denkmalbereichen und denkmalwürdigen Gebäuden kann bereits aufgrund der Denkmaleigenschaften und der damit einhergehenden baukulturellen Bedeutung von dem Bestehen einer hohen gestalterischen und städtebaulichen
Qualität ausgegangen werden.
In der Phase der Projektvorbereitung sind Bauwerke mit Denkmaleigenschaften umfassend zu untersuchen. Hierbei ist das Bestandsbauwerk im Allgemeinen und unter
Gesichtspunkten des Denkmalschutzes sowie der Zustand vor Beginn der Maßnahme
zu untersuchen, zu dokumentieren und zu bewerten. Diesbezüglich ist grundsätzlich
in der Phase der Projektvorbereitung ein wissenschaftliches Gutachten zu erstellen.
Form, Inhalt und Zuständigkeiten für die Erstellung des Gutachtens sind mit den zuständigen Denkmalbehörden abzustimmen und entsprechend ihrer Vorgaben umzusetzen. Hierbei sind insbesondere die Vorgaben der Denkmalfachbehörden zu beachten, z.B. der „Leitfaden zur Erstellung von Dokumentationen in der Restaurierung“ des
Landesdenkmalamts Berlin.
An die Stelle des wissenschaftlichen Gutachtens tritt das nachfolgend als „denkmalpflegerisches Gutachten“ bezeichnete Gutachten, wenn keine Anforderungen seitens der Denkmalbehörden an das wissenschaftliche Gutachten bestehen (z.B. bei
denkmalwürdigen Gebäuden). Die Umsetzung der Inhalte des denkmalpflegerischen
Gutachtens (vgl. Anlage 1) stellt jedoch in jedem Fall eine besonders hohe Qualität dar,
so dass die Umsetzung dessen auch bei Baudenkmälern und bei Denkmalbereichen
positiv bewertet wird (siehe Teilkriterium 3 „Denkmalschutz und Denkmalpflege“).
Wird im Rahmen der Bestandsmaßnahme eine Liegenschaft bearbeitet, die für sich
einen Denkmalbereich darstellt (z.B. der denkmalgeschützte Campus einer Universität), so ist der Betrachtungsfokus des denkmalpflegerischen Gutachtens mit einem
sogenannten „Denkmalpflegeplan“ auf die Gesamtliegenschaft zu erweitern. Form,
Inhalt und Zuständigkeiten für die Erstellung des Denkmalpflegeplans sind mit den
zuständigen Denkmalbehörden abzustimmen und entsprechend ihrer Vorgaben
umzusetzen (vgl. Anlage 2).
1.2. Fortentwicklung der festgestellten vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes
Nachdem die vorhandene gestalterische und städtebauliche Qualität erfasst worden
ist, gilt es diese angemessen bei der Fortentwicklung des Bestandsgebäudes zu berücksichtigen. Hierbei stellt die Durchführung eines Planungswettbewerbs die sachgerechte Lösung dar.
Vergleichende Planungen oder Variantenuntersuchungen innerhalb einer Planung
können einen Planungswettbewerb qualitativ nicht ersetzen. Mit diesen kann daher
nur die Mindestanforderung zur Erzielung des Grenzwerts erfüllt werden. Hierzu sind
mindestens zwei vollständige Entwurfsvarianten in der Vorplanung zu erarbeiten und
zu dokumentieren. Die Dokumentation der vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsbauwerks muss hierbei als Grundlage für den Entwurf
der Varianten verwendet werden. Darüber hinaus muss in den Entwurfsvarianten das
Bestandsgebäude mit seinen Qualitäten angemessen gewürdigt und berücksichtigt
werden.
Für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften gilt hinsichtlich der Mindestanforderungen
zusätzlich, dass die Entwurfsvarianten denkmalrechtlich genehmigungsfähig sein
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Sicherung der Gestaltungsqualität
Gestalterische und städtebauliche Qualität
müssen und alle Auflagen und Anforderungen der Denkmalschutzbehörde bei der
Projektdurchführung vollständig erfüllt werden müssen.
2. Teilkriterium: Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme
Wie bereits ausgeführt, kann eine hohe Gestaltungsqualität am ehesten mit Hilfe des
Planungswettbewerbs erzielt werden. Der Planungswettbewerb stellt somit das geeignete Instrument zur Sicherung der Gestaltungsqualität dar. Es wird daher postuliert, dass mit Durchführung eines qualitativ hochwertigen Planungswettbewerbs
auch eine hohe Gestaltungsqualität erzielt wird.
Im Rahmen des Teilkriteriums 2 wird daher die Qualität des Wettbewerbverfahrens
bewertet. Alternativ hierzu kann auch eine Bewertung über eine nachweislich erzielte
Gestaltungsqualität durchgeführt werden. Es stehen daher insgesamt die folgenden
drei Bewertungswege zur Verfügung, von denen bei einer Bewertung des Teilkriteriums 2 nur einer Anwendung finden darf:
2a. Planungswettbewerb
2b. Sonderfall 1: Auszeichnung mit einem Architekturpreis
2c. Sonderfall 2: Unabhängiges Expertengremium
2a. Planungswettbewerb
Geprüft wird in diesem Kontext, ob ein Planungswettbewerb durchgeführt wurde
sowie die Qualität des Verfahrens und das Maß der Umsetzung (Teilkriterium 2). Planungswettbewerbe sind nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der
jeweils gültigen Fassung oder einem vergleichbaren internationalen Verfahren entsprechend UNESCO und UIA durchzuführen. Im Rahmen des Planungswettbewerbs
erfolgt die Bewertung und Auswahl der Wettbewerbsarbeiten durch ein unabhängiges Preisgericht. Vergleichbare Verfahren sind beispielsweise Verfahren in der Europäischen Union. Der angemessene Umgang mit dem Bestand muss explizit Teil der
Wettbewerbsaufgabe sein.
Im Rahmen der Bewertung der Qualität des Wettbewerbverfahrens sind im Einzelnen
folgende Aspekte zu prüfen:
2a.1. Wettbewerbsverfahren
Welches Wettbewerbsverfahren wurde gewählt; lässt es möglichst wenige Einschränkungen zu?
2a.2. Ausführung des Entwurfs eines der Preisträger
Entspricht das Gebäude in der Ausführung nach Umfang und Qualität im Wesentlichen der Wettbewerbsarbeit eines der Preisträger?
2a.3. Beauftragung des Planungsteams
Die Bearbeitung eines Wettbewerbes erfolgt in der Regel in interdisziplinären Planungsteams, die für die Gesamtqualität des Projektes verantwortlich sind.
Um die Bereitschaft zu dieser Zusammenarbeit im Wettbewerb zu unterstützen, wird
die Beauftragung des Planungsteams zusätzlich positiv bewertet.
2b. Sonderfall 1: Auszeichnung mit einem Architekturpreis
Ist das Bauwerk zum Zeitpunkt der Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung mit
einem Architekturpreis für die hohe gestalterische Qualität ausgezeichnet worden,
der ein Bewerbungsverfahren mit mindestens bundes- oder landesweiter Auslobung
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Gestalterische und städtebauliche Qualität
voraussetzt? Die Bewertung muss durch eine Fachjury erfolgen, bei der mehr als 50 %
der Preisrichter die Qualifikation der Teilnehmer aufweisen.
Wird eine Bewertung über dieses Teilkriterium vorgenommen, so kann diese nur in
Kombination mit einer Bewertung des Teilkriteriums 1 „Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes“ erfolgen, d.h. die erzielten Punkte in diesem Kriterium dürfen nur den im Teilkriterium 1 erzielten Punkten
aufaddiert werden.
2c. Sonderfall 2: Unabhängiges Expertengremium
Ist die architektonische Qualität des Gebäudes zum Zeitpunkt der Durchführung der
Nachhaltigkeitsbewertung durch ein unabhängiges Expertengremium aus mindestens drei von den jeweils zuständigen Länderarchitektenkammern benannten Architekten bewertet worden?
Erfolgt eine Bewertung über dieses Teilkriterium, können keine weiteren Punkte in
anderen Teilkriterien erzielt werden.
Wird eine Bewertung über dieses Teilkriterium vorgenommen, so kann diese nur in
Kombination mit einer Bewertung des Teilkriteriums 1 „Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes“ erfolgen, d.h. die erzielten Punkte in diesem Kriterium dürfen nur den im Teilkriterium 1 erzielten Punkten
aufaddiert werden.
3. Teilkriterium: Alternativbewertung für Gebäude mit Denkmaleigenschaften
Weist das Bestandsgebäude Denkmaleigenschaften auf, kann es wahlweise auch einer
ausschließlichen Bewertung mit der Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften nach dem 3. Teilkriterium „Denkmalschutz und Denkmalpflege“
unterzogen werden. Eine Bewertung über die Teilkriterien 1 und 2 ausgeschlossen,
wenn eine Bewertung über das Teilkriterium 3 durchgeführt wird.
Eine gesonderte Betrachtung der Thematik ist vornehmlich darin begründet, dass die
Planungs- und Baubegleitung durch Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden im
Regelfall bereits die Sicherstellung einer hohen Qualität bei der Fortentwicklung der
vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität bewirkt. Bei Bestandsgebäude mit Denkmaleigenschaften müssen hingegen andere Aspekte fokussiert werden, um den besonderen Anforderungen gerecht werden zu können.
Aufgrund der rechtlichen Rahmbedingungen stellt die vollständige Erfüllung der
Auflagen der Denkmalschutzbehörde eine Grundvoraussetzung für eine Bewertung
dar. Diesbezüglich wird das Vorliegen einer Bestätigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde bewertet.
Handelt es sich bei dem Bestandsgebäude um ein denkmalwürdiges Gebäude, so muss
durch einen unabhängigen Denkmalpfleger ein denkmalpflegerisches Maßnahmenkonzept erstellt werden. Für eine Bewertung ist das Vorliegen des Maßnahmenkonzepts, dessen Umsetzung und die Dokumentation der Umsetzung relevant.
Darüber hinaus wird die Qualität der Dokumentation bewertet. Diese sollte mindestens den Anforderungen der Denkmalschutzbehörden oder der Arbeitshilfe Nr. 14
„Orientierungshilfe zur Untersuchung und Dokumentation in der Restaurierung“ der
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland gerecht
werden. Die entsprechenden Vorgaben an die Dokumentation durch die zuständigen
Denkmalfachbehörden des jeweiligen Bundeslandes (z.B. „Leitfaden zur Erstellung
von Dokumentationen in der Restaurierung“ des Landesdenkmalamts Berlin) sind
ebenfalls umzusetzen.
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Sicherung der Gestaltungsqualität
Gestalterische und städtebauliche Qualität
Insbesondere hinsichtlich der Bauwerksteile, an die keine Anforderungen des Denkmalschutz bzw. der Denkmalpflege gestellt werden, ist eine Sicherung der Gestaltungsqualität durch die Projektverantwortlichen von Bedeutung. Dies kann erreicht
werden, indem die Vergabe der Architektenleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5
nach HOAI nicht über einen Planungswettbewerb, sondern über ein VOF oder ein
VOF-ähnliches Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen vergeben wird. Für das Erzielen eines hohen Erfüllungsgrades gilt es in
diesem Kriterium, frühzeitig ein Gestaltungskonzept aufzustellen, welches selbstverständlich auf die Anforderungen des Denkmalschutz und der Denkmalpflege an die
übrigen Bauteile reagiert. Um ein möglichst qualitätsvolles Gestaltungskonzept zu
erhalten, muss bei der Aufstellung ein unabhängiger Gestaltungsbeirat hinzugezogen
werden.
Maßgebende
Regelwerke
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der jeweils gültigen Fassung
Für die Bewertung
erforderliche
Unterlagen
1. Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes
• Wissenschaftliches Gutachten, denkmalpflegerisches Gutachten oder Denkmalpflegeplan
• Dokumentation der Erfassung der vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität (Baubeschreibung mit Fotodokumentation; Bewertung
des Bauwerks; Bestandspläne; Dokumentation des Sachverhalts über das Vorliegen einer hohen vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität, z.B. mit Dokumentation des seinerzeit durchgeführten Planungswettbewerbs in Form von Auszügen aus der Wettbewerbsauslobung mit Angabe der
berücksichtigten Wettbewerbsrichtlinien, Wettbewerbskriterien, des Raumprogramms und einer Liste der Preisgerichtsmitglieder ).
• Auszug aus den Auslobungsunterlagen des Planungswettbewerbs der Bestandsmaßnahme (Auslobungstext, Inhaltsverzeichnis, etc.)
• Dokumentation des durchgeführten Planungswettbewerbs in Form von Auszug aus der Wettbewerbsauslobung mit Angabe der berücksichtigten Wettbewerbsrichtlinien, Wettbewerbskriterien, des Raumprogramms, einer Liste
der Preisgerichtsmitglieder
• Dokumentation über die Berücksichtigung eines angemessenen Umgangs
mit dem Bestand in der Wettbewerbsaufgabe
• Dokumentation über die Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutz und der Denkmalpflege in der Wettbewerbsaufgabe
• Dokumentation der Planungsgrundlagen des Planungsteams (Protokolle,
Emails, etc.)
• Dokumentation zweier Entwurfsvarianten der Vorplanung
• Auflistung der Auflagen und Bestätigung der Denkmalschutzbehörde über
die vollständige Erfüllung
2. Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme
2a. Planungswettbewerb
2a.1. Wettbewerbsverfahren
• Dokumentation des angewendeten Wettbewerbsverfahrens durch Auszüge
aus dem Vorprüfbericht und dem Preisprotokoll
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Sicherung der Gestaltungsqualität
Gestalterische und städtebauliche Qualität
2a.2. Ausführung des Entwurfs eines der Preisträger
• Dokumentation der Durchführung des Preisträgerentwurfs und der nachweislichen Beauftragung des Preisträgers mit Benennung der entsprechenden Leistungsphasen in Form von Auszügen aus dem Vertrag
• Ggf. Dokumentation / Gegenüberstellung Wettbewerbsentwurf des Preisträgers und Fotos des realisierten Gebäudes
• Auflistung der Auflagen und Bestätigung der Denkmalschutzbehörde über
die vollständige Erfüllung
2a.3. Beauftragung des Planungsteams
• Dokumentation der nachweislichen Beauftragung des Fachplanerteams des
Preisträgers in Form von Auszügen aus den Verträgen
2b. Sonderfall Auszeichnung mit einem Architekturpreis
• Dokumentation der Auszeichnung des Architekturpreises mit Angaben zur Jury und zur Begründung sowie Nachweis über die Berücksichtigung
des Umgangs mit dem Bestand im Rahmen der Auszeichnung
2c. Sonderfall Unabhängiges Expertengremium
• Dokumentation der anerkannten unabhängigen Architekturbewertung mit
Angaben zur Jury und zur Begründung sowie Nachweis über die Berücksichtigung des Umgangs mit dem Bestand im Rahmen der Architekturbewertung
3. Alternativbewertung Denkmalschutz und Denkmalpflege
• Wissenschaftliches Gutachten, denkmalpflegerisches Gutachten oder Denkmalpflegeplan
• Vollständiges denkmalpflegerische Dokumentation nach Arbeitshilfe Nr. 14
der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der BRD; Baubeschreibung;
Aufmass; Quellenstudium; Bauphasenpläne; denkmalfachliche Bewertung;
Darstellung der Denkmalpflegebereiche; Maßnahmenkonzept; Raumbuch
mit Fotodokumentation)
• Dokumentation der Planungsgrundlagen des Planungsteams (Protokolle,
Emails, etc.)
• Denkmalpflegerisches Maßnahmenkonzept
• Fortgeschriebenes Raumbuch
• Vollständige Dokumentation der umgesetzten denkmalpflegerischen Maßnahmen am Bestandsgebäude
• Auflistung der Auflagen und Bestätigung der Denkmalschutzbehörde über
die vollständige Erfüllung
• Vollständiges Gestaltungskonzept einschl. Dokumentation der Umsetzung.
• Protokolle der Sitzungen des Gestaltungsbeirats.
• Aufführung der Teilnehmer des Gestaltungsbeirats inkl. Nachweis der Qualifikation
• Stellungnahme des Gestaltungsbeirats zum umgesetzten Gestaltungskonzept
• Dokumentation des VOF-Verfahrens (Dokumentation nach §12 VOF, veröffentlichte Bekanntmachung, Aufgabenbeschreibung, Zuschlagskriterien und
Gewichtung, Protokolle, Dokumentation der Aufgabenstellung und der eingegangenen Lösungsvorschläge, Protokoll der Sitzung des Bewertungsgre-
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Gestalterische und städtebauliche Qualität
miums, Mitgliederliste des Bewertungsgremiums und Qualifikation der Mitglieder)
Hinweise zur
Bewertung
Für das Erzielen einer positiven Bewertung wird im Regelfall die Durchführung eines
Planungswettbewerbs notwendig sein (Bewertung über Teilkriterium 1 und 2a). Eine
Ausnahme bilden diesbezüglich nur Bestandsmaßnahmen an Bauwerken mit Denkmaleigenschaften, die mit einer sehr hohen Qualität umgesetzt werden (Bewertung
über Teilkriterium 3).
Die Bewertung von Bauwerken mit Denkmaleigenschaften kann wahlweise über die
Teilkriterien 1 und 2 oder ausschließlich über das Teilkriterium 3 erfolgen.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die zur Verfügung stehenden Bewertungswege.
Es stehen folglich für Bestandsgebäude mit Denkmaleigenschaften die Bewertungswege A1.1 und A2.1 bis A2.3 zur Verfügung. Für Bestandsgebäude ohne Denkmaleigenschaften stehen die Bewertungswege B1.1 bis B1.3 zur Verfügung.
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Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungsmaßstab
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Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Gestalterische und städtebauliche Qualität
Anforderungsniveau
100 (Z) Summe der Bewertungspunkte ≥100
50 (R) Summe der Bewertungspunkte = 50
10 (G) Summe der Bewertungspunkte = 10
0 Summe der Bewertungspunkte ≤ 0
Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren
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Kriteriengruppe
Kriterium
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Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Gestalterische und städtebauliche Qualität
Teilkriterium 1: Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes
Voraussetzung: Keine Bewertung über
• 3. Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften
Pkt
40
Anforderungsniveau
Beschreibung
Qualitätsstufe 3:
Im Zuge der Projektvorbereitung wurde die gestalterische und städtebauliche Qualität des Bestandsbauwerks untersucht und dokumentiert. Die
Dokumentation wurde Teil der Auslobungsunterlagen eines im Rahmen
der Bestandsmaßnahme durchgeführten Planungswettbewerbs. Der Planungswettbewerb wurde nach RPW in der jeweils gültigen Fassung oder
einem vergleichbaren internationalen Verfahren entsprechend UNESCO
und UIA erfolgreich durchgeführt. Im Rahmen des Planungswettbewerbs
erfolgte die Bewertung und Auswahl der Wettbewerbsarbeiten durch ein
unabhängiges Preisgericht. Der angemessene Umgang mit dem Bestand
war explizit Teil der Wettbewerbsaufgabe.
Für Bestandsgebäude mit Denkmaleigenschaften gilt zusätzlich:
Die Dokumentation der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des
Bestandsgebäudes erfolgt durch ein wissenschaftlichen Gutachten, in
welchem das Bestandsbauwerk im Allgemeinen und unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes sowie des Zustands vor Beginn der Maßnahme
umfassend untersucht, dokumentiert und bewertet wurde.
Die Erfüllung von Anforderungen des Denkmalschutz und der Denkmalpflege sowie der angemessene Umgang mit dem Bestand war explizit Teil
der Aufgabe des Planungswettbewerbs.
15
Qualitätsstufe 2: wie Qualitätsstufe 1, jedoch zusätzlich:
10
Es kann von einer hohen vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität ausgegangen werden oder das Bestandsgebäude ist ein
Bauwerk mit Denkmaleigenschaften.
Qualitätsstufe 1:
Im Zuge der Projektvorbereitung wurde die gestalterische und städtebauliche Qualität des Bestandsbauwerks untersucht und dokumentiert.
Es wurden mindestens zwei vollständige Entwurfsvarianten in der Vorplanung erarbeitet und dokumentiert. Die Dokumentation der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsbauwerks wurde als
Grundlage für den Entwurf der Varianten verwendet. In den Entwurfsvarianten wurde das Bestandsgebäude mit seinen Qualitäten angemessen
gewürdigt und berücksichtigt.
Für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften gilt zusätzlich:
Die Entwurfsvarianten waren denkmalrechtlich genehmigungsfähig.
Im Zuge der Projektdurchführung wurden
• alle Auflagen der Denkmalschutzbehörde vollständig erfüllt und
• die Anforderungen der Denkmalschutzbehörden bezüglich der Maßnahmendokumentation umgesetzt.
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Kriteriengruppe
Kriterium
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Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Gestalterische und städtebauliche Qualität
Teilkriterium 2: Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme
2a. Planungswettbewerb
Voraussetzung: Keine Bewertung über
• 2b. Auszeichnung mit einem Architekturpreis (Sonderfall 1)
• 2c. Unabhängiges Expertengremium (Sonderfall 2)
• 3. Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften
2a.1. Wettbewerbsverfahren
Pkt
35
20
Anforderungsniveau
Beschreibung
Es wurde ein offener Wettbewerb (ein- oder zweiphasig) durchgeführt.
Es wurde ein nicht offener Wettbewerb (einphasig oder zweiphasig; mit
Teilnahmewettbewerb) oder ein kooperatives Verfahren (mit Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
2a.2. Ausführung des Entwurfs der Preisträger
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
20 Qualitätsstufe 3, wie Qualitätsstufe 2 jedoch zusätzlich:
12
Ein Büro der Preisträger wurde mindestens bis einschließlich Leistungsphase 8 nach HOAI beauftragt.
Qualitätsstufe 2, wie Qualitätsstufe 1 jedoch zusätzlich:
5
Ein Büro der Preisträger wurde mindestens bis einschließlich Leistungsphase 5 nach HOAI beauftragt.
Qualitätsstufe 1:
Das Gebäude entspricht in der Ausführung nach Umfang und Qualität im
Wesentlichen der Wettbewerbsarbeit eines der Preisträger. Ein Büro der
Preisträger wurde mindestens bis einschließlich Leistungsphase 3 nach
HOAI beauftragt.
Für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften gilt zusätzlich:
Im Zuge der Projektdurchführung wurden
•
•
alle Auflagen der Denkmalschutzbehörde vollständig erfüllt und
die Anforderungen der Denkmalschutzbehörden bezüglich der Maßnahmendokumentation umgesetzt.
2a.3. Beauftragung des Planungsteams
Anforderungsniveau
Pkt
5
0
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Beschreibung
Zusätzlich zur Beauftragung des Preisträgers wurde gleichzeitig das Fachplanerteam des Preisträgers beauftragt.
Das Fachplanerteam des Preisträgers wurde nicht beauftragt.
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Kriteriengruppe
Kriterium
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Gestalterische und städtebauliche Qualität
Sonderfälle:
2b. Auszeichnung mit einem Architekturpreis (Sonderfall 1)
Voraussetzung: Keine Bewertung über
• 2a. Planungswettbewerb
• 2c. Unabhängiges Expertengremium (Sonderfall 2)
• 3. Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften
Pkt
60
Anforderungsniveau
Beschreibung
Qualitätsstufe 3, wie Qualitätsstufe 2 jedoch zusätzlich:
Das Bauwerk wurde mit dem ersten Platz ausgezeichnet.
50
Qualitätsstufe 2, wie Qualitätsstufe 1 jedoch zusätzlich:
Das Bauwerk wurde mit dem zweiten Platz ausgezeichnet.
40
Qualitätsstufe 1:
Das Bauwerk wurde nach Fertigstellung der Bestandsmaßnahme im Rahmen einer anerkannten Architekturpreisverleihung für hohe gestalterische Qualität mit dem dritten Platz ausgezeichnet. Das Verfahren der
Preisverleihung beinhaltete ein Bewerbungsverfahren mit mindestens
landesweiter Auslobung und eine Bewertung durch eine Fachjury, deren
Mitglieder mindestens zur Hälft aus Architekten bestand. Ein wesentliches Kriterium der Architekturpreisverleihung war der angemessene
Umgang mit dem Bestand.
2c. Unabhängiges Expertengremium (Sonderfall 2)
Voraussetzung: Keine Bewertung über
• 2a. Planungswettbewerb
• 2b. Auszeichnung mit einem Architekturpreis (Sonderfall 1)
• 3. Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften
Pkt
40
Anforderungsniveau
Beschreibung
Qualitätsstufe 2, wie Qualitätsstufe 1 jedoch zusätzlich:
Das Bauwerk wurde mit der Qualitätsstufe „exzellente architektonische
Qualität“ bewertet.
20
Qualitätsstufe 1:
Das Bauwerk wurde nach Fertigstellung der Bestandsmaßnahme im Rahmen einer anerkannten unabhängigen Bewertung durch ein Expertengremium bzgl. der gestalterischen Qualität mit der Qualitätsstufe „gute
architektonische Qualität“ bewertet. Die Bewertung adressierte insbesondere den angemessenen Umgang mit dem Bestand.
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Kriteriengruppe
Kriterium
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Gestalterische und städtebauliche Qualität
Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften
Teilkriterium 3: Denkmalschutz und Denkmalpflege
Voraussetzung: Bauwerk mit Denkmaleigenschaften und keine Bewertung über
• Teilkriterium 1 „Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen
Qualität des Bestandsgebäudes“ und
• Teilkriterium 2 „Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme“.
Pkt
100
Anforderungsniveau
Beschreibung
Qualitätsstufe 4, wie Qualitätsstufe 3 jedoch zusätzlich:
An der Aufstellung des Gestaltungskonzepts war ein unabhängiger Gestaltungsbeirat mit Kompetenzen auf den einschlägigen Fachgebieten
(Architektur, Denkmalschutz, etc.) beteiligt. Das Gestaltungskonzept
wurde im Benehmen mit dem Gestaltungsbeirat beschlossen und im Wesentlichen umgesetzt
80
Qualitätsstufe 3, wie Qualitätsstufe 2 jedoch zusätzlich:
•
•
•
•
65
Die Bestandsmaßnahme wurde auf der Grundlage eines umfassenden denkmalpflegerischen Gutachtens bzw. eines Denkmalpflegeplans erstellt.
Das Raumbuch des denkmalpflegerischen Gutachtens wurde bis
zur Fertigstellung der Bestandsmaßnahme fortgeschrieben.
Das Maßnahmenkonzept wurde vollständig umgesetzt.
Alle Maßnahmen am Bestandsgebäude sind vollständig entsprechend der Arbeitshilfe Nr. 14 „Orientierungshilfe zur Untersuchung und Dokumentation in der Restaurierung“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland dokumentiert worden.
Qualitätsstufe 2, wie Qualitätsstufe 1 jedoch zusätzlich:
Hinsichtlich der Gebäudeteile und Bauteile der fertiggestellten Bestandsmaßnahme an die keine Anforderungen des Denkmalschutz bzw.
der Denkmalpflege gestellt worden sind, wurde zudem
• die Vergabe der Architektenleistungen der Leistungsphasen 2 bis
5 nach HOAI nicht über einen Planungswettbewerb, sondern über
ein VOF oder ein VOF-ähnliches Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen vergeben. Die
Bieter haben diesbezüglich Lösungsvorschläge zur Gestaltung der
Bestandsmaßnahme unter besonderer Berücksichtigung der
betreffenden Gebäudeteile und Bauteile erarbeitet. Die Bewertung der Lösungsvorschläge durch ein Gremium hatte maßgeblichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung. Das Gremium bestand mehrheitlich aus Personen mit Kompetenzen auf den einschlägigen Fachgebieten (Architektur, Denkmalschutz, etc.).
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Gestalterische und städtebauliche Qualität
50
Qualitätsstufe 1:
Das Bestandsgebäude ist ein Bauwerk mit Denkmaleigenschaften. Im
Zuge der Projektvorbereitung wurde
• ein wissenschaftliches Gutachten oder denkmalpflegerische Gutachten bzw. ein Denkmalpflegeplan erstellt, in welchem das Bestandsbauwerk im Allgemeinen und unter Gesichtspunkten des
Denkmalschutzes sowie des Zustands vor Beginn der Maßnahme
umfassend untersucht, dokumentiert und bewertet wurde.
• Das Gutachten wurde dem Planungsteam als Grundlage für die
Vor- und Entwurfsplanung zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der Gebäudeteile und Bauteile der fertiggestellten Bestandsmaßnahme an die keine Anforderungen des Denkmalschutz bzw.
der Denkmalpflege gestellt worden sind, wurde
• im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung ein umfassendes Gestaltungskonzept erarbeitet. Im Rahmen der Aufstellung des Gestaltungskonzepts wurden Entwurfsvarianten, Farb- und Materialkataster sowie Leitdetails erarbeitet. Das Gestaltungskonzept
wurde im Wesentlichen umgesetzt und dokumentiert.
Im Zuge der Projektdurchführung wurden
• alle Auflagen der Denkmalschutzbehörde vollständig erfüllt und
• die Anforderungen der Denkmalschutzbehörden bezüglich der
Maßnahmendokumentation umgesetzt.
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B6
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Anlage 1
3.3.1
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Gestalterische und städtebauliche Qualität
Ein denkmalpflegerisches Gutachten soll mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. Hiervon kann abgewichen werden, wenn begründet werden kann,
dass einzelne Anforderungen nicht zielführend sind, einen unnötig hohen Aufwand
verursachen oder den behördlichen Anforderungen entgegenstehen.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Anlage 2
BNB_BK
Eine Baubeschreibung ist zu erstellen.
Ein Aufmass und ein Quellenstudium sind durchzuführen.
Bauphasenpläne / Baualterspläne sind zu erstellen.
Eine denkmalfachliche Bewertung des Bauwerks und der erhaltenswerten Substanz ist vorzunehmen. Hierbei ist das Umfeld und ggf. der gesamte Denkmalbereich zu berücksichtigen.
Denkmalpflegebereiche des Bestandsgebäudes sind in Planunterlagen graphisch
auszuweisen. Hierin sind erhaltenswerte Bauteile, Materialien, Oberflächen und
Einbauten darzustellen.
Die Arbeitshilfe Nr. 14 „Orientierungshilfe zur Untersuchung und Dokumentation
in der Restaurierung“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland ist umzusetzen. Hierbei sind mindestens die Phasen „Vorbereitung / Sammlung von Unterlagen“ und „Untersuchungsstufe 1“ sowie „Entscheidungsstufe 1“ vollumfänglich umzusetzen. Je nach festgestellter Notwendigkeit
sind auch die weiteren Stufen umzusetzen.
Ein Maßnahmenkonzept ist zu erstellen.
Eine raumweise Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation ist durchzuführen.
Ein Raumbuch ist zu erstellen. Alle für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege
relevanten Angaben einschließlich der Untersuchungsergebnisse und der Angaben des Maßnahmenkonzepts sind im Raumbuch einzutragen.
Alle für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege relevanten Informationen
zum städtebaulichen Umfeld des Bauwerks, zu den Außenanlagen, zur Konstruktion des Gebäudes, zu den konstruktiven Bauteilen, zur festen sowie beweglichen
Ausstattung (Mobiliar und Kunstwerke) sind im Raumbuch eingetragen.
Ein Denkmalpflegeplan soll mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen.
Hiervon kann abgewichen werden, wenn begründet werden kann, dass einzelne Anforderungen nicht zielführend sind, einen unnötig hohen Aufwand verursachen oder
den behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Inhalt und Zuständigkeiten für
die Erstellung des Denkmalpflegeplans sind mit den zuständigen Denkmalbehörden
abzustimmen und entsprechend ihrer Vorgaben umzusetzen.
• Dokumentation der Baugeschichte (Dokumentation der Planungs- und Baugeschichte, Kurzbiographie der Architekten, Beschreibung und Darstellung der Bauteiltypologien)
• Durchführung und Dokumentation einer Bestandsaufnahme des Gebäudebestands und der zugehörigen Außenanlagen einschl. Dokumentation der Überformungen und Veränderungen sowie Zustandserfassung, -beschreibung und bewertung mit Fotodokumentation. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind in
Analyseplänen zu den Gebäuden und den zugehörigen Außenanlagen darzustellen.
• Denkmalfachliche Bewertung der Gesamtliegenschaft und ihrer Bestandteile
• Durchführung und Dokumentation von Befunduntersuchungen der Denkmalsubstanz einschl. Ermittlung des bauzeitlichen Farbkonzepts, Erstellung eines Farbbefundkatasters sowie Farbkonzepts auf der Grundlage des Katasters
• Denkmalpflegerische Ziele und Anforderungen zu dokumentieren.
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B7
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.3.1
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Gestalterische und städtebauliche Qualität
• Erarbeitung und Dokumentation von Leitlinien zum Umgang mit der historischen
Substanz einschl. der Beschreibung und Darstellung möglicher denkmalverträglicher Modifikationen.
Aufstellen eines Maßnahmenkatalogs mit Priorisierung notwendiger Sanierungen.
Der Maßnahmenkatalog muss auf Maßnahmen zur Erhaltung der Originalsubstanz,
Modernisierungsmaßnahmen einschl. der energetischen Ertüchtigung und Maßnahmen im Außenraum eingehen. Hierbei muss auch auf die Thematik notwendiger
Nachbauten eingegangen und mögliche Konstruktionen vorgeschlagen werden.
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B8
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Relevanz und
Zielsetzungen
BNB_BK
3.3.2
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Kunst am Bau
Kunst am Bau ist ein Element von Baukultur, das die Qualität und die Ausdruckskraft
eines Bauwerks mitprägt. Sie ist daher ein integraler Bestandteil der Bauaufgabe und
Bauherrenverantwortung. Mit diesem Selbstverständnis von öffentlicher Hand und
privaten Unternehmen soll Kunst am Bau eine funktionale Bestimmung und eine Rolle zur Erhöhung der gebauten Qualität übernehmen.
Die öffentliche Hand steht mit ihren Bauwerken in besonderer Weise im Blickfeld der
Öffentlichkeit. Ihr kommt eine Vorbildfunktion zu. Die Bauwerke des Bundes sollen
das baukulturelle Niveau und Verständnis in Deutschland widerspiegeln und nationale Visitenkarte sein (Quelle: Leitfaden Kunst am Bau).
Daher gilt es unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zum einen, die bestehende
Kunst am Bau zu erfassen, zu erhalten und würdig mit dem Bestand umzugehen.
Zum anderen sind bei Baumaßnahmen des Bundes Mittel für die Kunst am Bau zu
veranschlagen und somit Leistungen an bildende Künstler zu vergeben, sofern Zweck
und Bedeutung des Bauwerks dies rechtfertigen (nach RBBau - Richtlinien für die
Durchführung von Bauaufgaben des Bundes). Dies gilt für Baumaßnahmen im Bestand wie für den Neubau, unabhängig vom Umfang der Maßnahme. Bei Büro- und
Verwaltungsgebäuden ist dies regelmäßig der Fall (vgl. RBBau K7). Maßgebend ist die
Prüfung und Abwägung im Einzelfall. Die Prüfung und ihr Ergebnis – auch im Falle
einer Nichteignung für Kunst am Bau - sind mit Begründung aktenkundig zu machen.
Bei privaten Bauherren sollen solche Maßnahmen in gleicher Weise bewertet werden
wie für die öffentliche Hand. Private Bauherren sollen für die Baukultur ebenfalls eine
hohe Verantwortung übernehmen.
Beschreibung
Kunst am Bau ist eine künstlerische Aufgabe, die einen direkten Bezug zwischen Öffentlichkeit, Gebäude und Nutzung herstellt. Sie soll jeweils einen speziellen Orts- und
Objektbezug haben und dazu beitragen, Akzeptanz und Identifikation der Nutzer mit
ihrem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen und Standorten ein zusätzliches Profil zu verleihen. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, neben der Umsetzung
von neuer Kunst am Bau der bestehenden Kunst einen würdigen Umgang zukommen
zu lassen, diese zu erhalten und zu pflegen und ihren Wert entsprechend zu vermitteln. Kunst am Bau bezieht sich auf das Gebäude bzw. das Baugrundstück; eine künstlerische Ausgestaltung mit mobilen Bildwerken z.B. für Büros und Flure ist damit nicht
gemeint. Bei der Umsetzung von Kunst am Bau gibt es keine Einschränkung auf bestimmte Kunstgattungen.
Bewertung
Qualitative Bewertung
Methode
Die Bewertung erfolgt durch Prüfung des Umgangs mit der bestehenden Kunst am
Bau bzw. der Realisierung von neuer Kunst am Bau sowie über die Beurteilung der
Vermittlung der Kunst am Bau an die Öffentlichkeit. Positiv beurteilt wird Kunst am
Bau, wenn sie gemäß „Leitfaden Kunst am Bau“ umgesetzt wurde.
Werden die Mindestanforderungen aus Teilkriterium 1 (Bestandsaufnahme der bestehenden Kunst am Bau bzw. Einleitung von Maßnahmen zur Umsetzung von Kunst am
Bau oder begründete Ausnahmeentscheidung, Kunst am Bau nicht zu realisieren) und
alle relevanten gesetzlichen Regelungen sowie die Auflagen des Denkmalschutzes
nicht eingehalten, so ist das Gebäude von der Nachhaltigkeitsbewertung auszuschließen.
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A1
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.3.2
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Kunst am Bau
Umgang mit bestehender Kunst am Bau
Verfügt das Bestandsgebäude bereits über Kunst am Bau, so ist als Mindestanforderung eine Bestandsaufnahme vorzunehmen mit einer Einschätzung zum Zustand des
Objektes sowie zum Vorgehen für einen würdigen Umgang, Pflege und Erhalt des
Kunstwerkes. Liegt eine Objektdokumentation bereits vor, kann diese zugrunde gelegt und um Aspekte des aktuellen Zustandes und zum Vorgehen ergänzt werden.
Des Weiteren wird ermittelt, inwiefern der Leitfaden Kunst am Bau eingehalten wurde und wie viele der folgenden wesentlichen Aspekte des Leitfadens Kunst am Bau
berücksichtigt werden:
•
•
•
•
•
•
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Auflagen des Denkmalschutzes
Erhalt und Instandsetzung des Kunstwerkes
Im Falle von Umbaumaßnahmen o. Ä. Abstimmung von Veränderungen mit
den Künstlern bzw. Hinzuziehung von Kunstsachverständigen und entsprechende Umsetzung.
Im Falle von Entfernung oder Zerstörung des Kunstwerkes Einholung der Zustimmung der Obersten Technischen Instanz sowie Prüfung aller Möglichkeiten einer alternativen Unterbringung des Kunstwerkes im Gebäude, auf dem
Gelände oder in einer anderen Liegenschaft des Bundes bzw. Rückgabe an
den Künstler .
Erstellung einer Wartungs- und Pflegeanleitung
Erstellung einer Dokumentation des Kunstwerkes
Realisierung neuer Kunst am Bau
Sind im Rahmen einer Bundesbaumaßnahme Mittel für Kunst am Bau zu veranschlagen, entsteht also neue Kunst am Bau, ist zu prüfen, ob Maßnahmen zur Umsetzung
von Kunst am Bau eingeleitet wurden(Mindestanforderung), ob Kunst am Bau verwirklicht wurde und ob die Auswahlverfahren dem Leitfaden Kunst am Bau entsprechen. Für den Fall, dass Kunst am Bau trotz prinzipiellen Erfordernisses bei öffentlichen Bauherren nicht umgesetzt wurde, wird geprüft, ob eine begründete Ausnahmeentscheidung bzw. die Zustimmung der Obersten Technischen Instanz vorliegt. Bei
privaten Bauherren hat der BNB-Nachhaltigkeitskoordinator als Mindestmaßnahme
eine schriftliche Stellungnahme des Bauherrn zu dieser Frage einzuholen.
Des Weiteren wird ermittelt, wie viele der folgenden wesentlichen Empfehlungen des
Leitfadens „Kunst am Bau“ bei der Umsetzung berücksichtigt wurden:
•
•
•
Beratung durch Kunstsachverständige / Durchführung eines Auswahlverfahrens
Transparenz und Angemessenheit der Auswahlverfahren
Berücksichtigung junger Nachwuchskünstler
Vermittlung der Kunst am Bau an die Öffentlichkeit
Zusätzlich wird geprüft, inwiefern die Kunst am Bau der Öffentlichkeit kommuniziert
wurde. Hierzu wird festgestellt, wie viele der folgenden Maßnamen erfolgten:
• Kennzeichnung der Kunstwerke unter Nennung des Künstlers bzw. der Künstlerin und ggf. des Titels
• Vorstellung auf den Einweihungs- und Eröffnungsveranstaltungen
• Führungen für die Öffentlichkeit
• Ausstellung
• Publikationen, Veröffentlichungen, Internetpräsentation
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A2
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Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Maßgebende
Regelwerke
Für die Bewertung
erforderliche
Unterlagen
BNB_BK
3.3.2
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Kunst am Bau
•
•
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Leitfaden Kunst
am Bau. Eigenverlag, 2007.
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: RBBauRichtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Eigenverlag, 2003.
1. Mindestanforderung
Bestehende Kunst am Bau
a) Bestandsaufnahme, ggf. vorhandenen Dokumentation mit aktuellen Hinweisen zu Zustand des Kunstwerkes
b) Einschätzung der daraus resultierende erforderliche Maßnahmen für einen
würdigen Umgang, Pflege und Erhalt des Kunstwerkes
Neue Kunst am Bau
a) Öffentlicher Bauherr: Nachweis zur Einleitung von Maßnahmen zur Umsetzung von Kunst am Bau (z.B. Aufnahme in ES-Bau oder HU-Bau) oder
b) Alternativ zu 1a): Begründete Ausnahmeentscheidung bzw. die Zustimmung
der Obersten Technischen Instanz, Kunst am Bau nicht zu realisieren oder
c) Alternativ zu 1a) und 1b) bei privatem Bauherr: Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme des Bauherren, mit der die Motive (Verwirklichung oder Nichtdurchführung) für Kunst am Bau dokumentiert werden.
2. Neue Kunst am Bau: Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der Bauaufgabe
Dokumentation der veranschlagten Kosten für Kunstwerk und Auswahlverfahren (KG
620 + KG 750) anteilig an den Gesamtkosten des Gebäudes (KG 300 + 400) anhand von
einer Kostenfeststellungsübersicht.
3. Umsetzung des BMVBS-Leitfadens Kunst am Bau
Bestehende Kunst am Bau
a) Nachweis der Einhaltung der Auflagen des Denkmalschutzes und relevanter
gesetzlicher Regelungen
b) Nachweis über Maßnahmen zur Instandhaltung des Kunstwerkes bzw. Nachweis über regelmäßige Prüfung des Zustandes in Form von Aufträgen des ausführenden Firma, Fotos, etc.
c) Dokumentation der Einbindung der Künstler in Form von Protokollen und der
entsprechenden Umsetzung in Form von Plänen bzw. Fotos
d) Dokumentation der erfolgten Beratung durch Kunstsachverständige in Form
von Protokollen und der entsprechenden Umsetzung in Form von Plänen bzw.
Fotos
e) Im Falle der Entfernung bzw. Zerstörung des Kunstwerkes Zustimmung der
Obersten Technischen Instanz in Form von Erklärung, Protokollen sowie Dokumentation der Prüfung der alternativen Möglichkeiten
f) Auszüge aus der Pflege- und Wartungsanleitung
g) Auszüge aus der Dokumentation des Kunstwerkes
Neue Kunst am Bau
a) Dokumentation der erfolgten Beratung durch Kunstsachverständige in Form
von Protokollen
b) Nachweis der Durchführung eines offenen oder beschränkt-offenen Wettbewerbs bzw. Durchführung eines Ankaufverfahrens nach Leitfaden Kunst am
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A3
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Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.3.2
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Kunst am Bau
c)
Bau in Form von Protokollen, Auszügen aus Wettbewerbsergebnissen und
Aufträgen
Dokumentation der Einbindung junger Künstler (z.B. durch angemessene Anforderungen an die Teilnehmer) anhand eines Auszugs aus der Wettbewerbsauslobung
4. Vermittlung der Kunst am Bau Öffentlichkeitsarbeit, (bestehende und neue)
Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung über
a) Fotografischer oder zeichnerischer Nachweis über Kennzeichnung des
Kunstwerks unter Nennung des Künstlers und ggf. des Titels
b) Einladung zur Einweihungs- und Eröffnungsveranstaltung bzw. Konzept für
Führungen und Ausstellungen für die Öffentlichkeit
c) Auszüge aus eigenen Buchpublikationen, Broschüren, Faltblättern, Internetpräsentation bzw. Auszüge aus Vereinbarungen mit einem Verlag über geplante Publikationen
Hinweise zur
Bewertung
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Wurden die Empfehlungen des „Leitfadens Kunst am Bau“ in besonderem Maße umgesetzt, so sind für die vorbildliche Umsetzung bis zu 100 Bewertungspunkte vorgesehen.
A4
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.3.2
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Kunst am Bau
Bewertungsmaßstab
Z: 100
90
80
70
60
R: 50
40
30
G: 20
Anforderungsniveau
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100.
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 90
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 80
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 70
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 60
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 50
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 40
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 30
Die Mindestanforderung ist erfüllt.
Grundsätzlich sind auf die Bestandsmaßnahme beide Bewertungsskalen (Bestehende
Kunst am Bau, Neue Kunst am Bau) anzuwenden. Die Gesamtsumme der Bewertungspunkte berechnet sich wie folgt:
Summe Kunst am Bau = (Summe Bestehende Kunst am Bau + Summe Neue Kunst am Bau ) / 2
Verfügt das Bestandsgebäude über keine bestehende Kunst am Bau, ist nur die Bewertungsskala Neue Kunst am Bau heranzuziehen (maximal 100 Punkte).
1. Mindestanforderung
Anforderungsniveau
Bestehende Kunst am Bau
Pkt Beschreibung
Pkt
10 Bestandsaufnahme der Kunst am
10
Bau und Einschätzung des Zustandes
und dem daraus resultierenden Vorgehen für einen würdigen Umgang,
Pflege und Erhalt des Objektes (erforderliche finanzielle Mittel, erforderliche Sanierungsmaßnahmen
etc.).
Liegt bereits eine Objektdokumentation vor, kann diese zugrunde gelegt
und um Aspekte zu aktuellem Zustand und Vorgehen ergänzt werden.
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Anforderungsniveau
Neue Kunst am Bau
Beschreibung
Öffentlicher Bauherr:
Einleitung von Maßnahmen zur
Umsetzung von Kunst am Bau (z.B.
ES-Bau oder HU-Bau) oder begründete Ausnahmeentscheidung bzw.
die Zustimmung der Obersten
Technischen Instanz, Kunst am Bau
nicht zu realisieren.
Privater Bauherr:
Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme des Bauherren mit der
die Motive (Verwirklichung oder
Nichtdurchführung) für Kunst am
Bau dokumentiert werden.
B1
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Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.3.2
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Kunst am Bau
2. Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der Bauaufgabe
Anforderungsniveau
Nur Kategorie Neue Kunst am Bau
Pkt
Beschreibung
30
Öffentlicher und Privater Bauherr:
Anteil der Mittel für Kunst am Bau an den Gesamtkosten des Gebäudes (KG
300+400) gemäß Regelungen des Leitfadens Kunst am Bau, d.h.
•
20
bei Bauwerkskosten > 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥ 0,5
%
• bei Bauwerkskosten 20 - 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥
1,0 %
• bei Bauwerkskosten < 20 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥
1,5 %
Privater Bauherr:
Unterschreitung des Anteils der Mittel für Kunst am Bau an den Gesamtkosten des Gebäudes (KG 300+400) gemäß Regelungen des Leitfadens
Kunst am Bau um 25 %, d.h.
•
10
bei Bauwerkskosten > 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥
0,375 %
• bei Bawerkskosten 20 - 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥
0,75 %
• bei Bauwerkskosten < 20 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥
1,125 %
Privater Bauherr:
Unterschreitung des Anteils der Mittel für Kunst am Bau an den Gesamtkosten des Gebäudes (KG 300+400) gemäß Regelungen des Leitfadens
Kunst am Bau um 50 %, d.h.
•
•
•
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bei Bauwerkskosten > 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥
0,25 %
bei Bauwerkskosten 20 - 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥
0,5 %
bei Bauwerkskosten < 20 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥
0,75%
B2
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.3.2
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Kunst am Bau
3. Umsetzung des BMVBS- Leitfadens Kunst am Bau
Anforderungsniveau
Bestehende Kunst am Bau
Neue Kunst am Bau
Pkt Beschreibung
Pkt Beschreibung
70 Zusätzlich zur Qualitätsstufe 2 werden
40 alle nachfolgenden Anforderunfolgende Anforderungen erfüllt (Q 3):
gen wurden erfüllt:
60
50
•
Eine Dokumentation zum Kunstwerk wird nach Abschluss der
Maßnahme erstellt. Sie ist Grundlage ist für die Öffentlichkeitsarbeit
(Teilkriterium 4).
•
•
Eine Anleitung zu Wartung und
Pflege des Kunstwerkes wird erstellt bzw. , falls bereits vorhanden,
aktualisiert.
•
•
Im Falle von Umbaumaßnahmen,
die zu Veränderung des Kunstwerkes führen, werden die Veränderungen mit der Künstlerin bzw.
dem Künstler abgestimmt und entsprechend umgesetzt.
•
•
Im Falle der Entfernung oder Zerstörung des Kunstwerkes wurden
alle Möglichkeiten einer alternativen Unterbringung des Kunstwerkes im Gebäude, auf dem Gelände
oder in einer anderen Liegenschaft
des Bundes geprüft. Zuletzt wurde
der Künstler hinsichtlich einer
Rückgabe an denselbigen angefragt.
Durchführung eines offenen
Wettbewerbs oder begrenztoffenen Wettbewerbs mit
vorgeschaltetem Auswahlverfahren
• Beratung durch Kunstsach•
Im Falle von Umbaumaßnahmen,
verständige
die zu Veränderung des Kunstwer• der Wettbewerb stand junkes führen, werden Kunstsachvergen Künstlern offen bzw. die
ständige beratend herangezogen,
Anforderungen entsprachen
um eine bestmögliche Lösung zu
den Möglichkeiten junger
erhalten. Diese wird auch umgeKünstler (z.B. keine Refesetzt.
renzprojekte erforderlich)
Zusätzlich zur Qualitätsstufe 1 werden
30 alle nachfolgenden Anforderunfolgende Anforderungen erfüllt (Q 2):
gen wurden erfüllt:
Alle nachfolgenden Anforderungen wer- 20 alle nachfolgenden Anforderunden erfüllt (Qualitätsstufe Q1):
gen wurden erfüllt:
•
•
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•
Durchführung eines begrenzt-offenen Wettbewerbs
Durchführung eines Auswahlverfahrens
Beratung durch Kunstsachverständige
Das Kunstwerk wird der künstlerischen Idee und der Bestandsaufnahme entsprechend erhalten und
instand gesetzt.
Im Falle der Entfernung bzw. Zerstörung eines bestehenden Kunst-
•
•
Durchführung eines Ankaufverfahrens *)
Beratung durch Kunstsachverständige
B3
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
3.3.2
Soziokulturelle und funktionale Qualität
Sicherung der Gestaltungsqualität
Kunst am Bau
werkes – nur in Ausnahmefällen zulässig – liegt die Zustimmung der
Obersten Technischen Instanz vor.
10
•
10 Durchführung eines AnkaufverEtwaige Auflagen des Denkmalfahrens *)
schutzes sowie alle relevanten gesetzlichen Regelungen wurden eingehalten.
*) gemäß Definition des Leitfaden Kunst am Bau, Kap. 6.5
4. Vermittlung der Kunst am Bau, Öffentlichkeitsarbeit
Anforderungsniveau
Kategorie Bestehende Kunst am Bau und Kategorie Neue Kunst am Bau
Pkt je
Beschreibung
Kategorie
20
alle drei nachfolgenden Anforderungen werden erfüllt:
•
10
Kennzeichnung der Kunstwerke unter Nennung des Künstlers bzw.
der Künstlerin und ggf. des Titels
• Die Kunst am Bau wird auf Einweihungs- und Eröffnungsveranstaltungen vorgestellt, bzw. es finden Führungen oder Ausstellungen
für die Öffentlichkeit statt.
• Die Kunst am Bau wird in eigenen Publikationen, Broschüren, Faltblättern oder im Internet veröffentlicht.
zwei der drei nachfolgenden Anforderungen werden erfüllt:
•
5
Kennzeichnung der Kunstwerke unter Nennung des Künstlers bzw.
der Künstlerin und ggf. des Titels
• Die Kunst am Bau wird auf Einweihungs- und Eröffnungsveranstaltungen vorgestellt, bzw. es finden Führungen oder Ausstellungen
für die Öffentlichkeit statt.
• Die Kunst am Bau wird in eigenen Publikationen, Broschüren, Faltblättern oder im Internet veröffentlicht.
eine der drei nachfolgenden Anforderungen wird erfüllt:
•
•
•
© BMVBS Version 2012_3
Kennzeichnung der Kunstwerke unter Nennung des Künstlers bzw.
der Künstlerin und ggf. des Titels
Die Kunst am Bau wird auf Einweihungs- und Eröffnungsveranstaltungen vorgestellt, bzw. es finden Führungen oder Ausstellungen
für die Öffentlichkeit statt.
Die Kunst am Bau wird in eigenen Publikationen, Broschüren, Faltblättern oder im Internet veröffentlicht.
B4
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
4.1.2
Technische Qualität
Technische Ausführung
Wärme- und Tauwasserschutz
Relevanz und
Zielsetzungen
Ziel ist die Minimierung des Wärme- und Kältebedarfs für die Raumkonditionierung
von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung von Bauschäden.
Beschreibung
Um die wärme- und feuchteschutztechnische Qualität der Gebäudehülle sicherzustellen, müssen die Einzelanforderungen an die Bauteile der Gebäudehülle, an die Räume
oder an das gesamte Gebäude erfüllt werden.
Bewertung
Quantitative Bewertung mit den Bezugsgrößen Ū [W/(m²·K)], ΔUWB [W/(m²·K)], Luftdurchlässigkeit [m³/(hm²)], m [kg/m²], n50 [h-1] und q50 [m/h] sowie S.
Methode
Die Bewertung des Kriteriums Wärme- und Tauwasserschutz erfolgt über sechs Teilkriterien. Darüber hinaus ist für die Bewertung von Bestandsgebäuden zu berücksichtigen, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder es sich bei dem Gebäude um
besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt.
Die jeweiligen Eingangsgrößen der Teilkriterien werden nach den Vorgaben der EnEV
2009 bzw. der entsprechenden DIN-Normen ermittelt. Die Ermittlungsverfahren finden sich in den folgend aufgeführten Gesetzes- und Normungstexten:
1. Bauteilbezogene mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten Ū: EnEV 2009
2. Wärmebrückenzuschlag ΔUWB: DIN V 18599-2
3. Klasse der Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit): DIN EN 12207
4. Tauwassermenge innerhalb der Konstruktion m:
DIN 4108-3 bzw. DIN EN 15026 (Instationäres Wärme- und Feuchteermittlungsverfahren)
5. Luftwechsel n50 und ggf. q50
a) bei Gebäuden mit einem Innenvolumen ≤ 1.500 [m3]: Luftwechselrate (bei einer Druckdifferenz von 50 Pa) n50: [h-1]: DIN EN 13829: 2001-02 (Verfahren B)
b) bei Gebäuden mit einem Innenvolumen > 1.500 [m3] gilt zusätzlich: hüllflächenbezogener Luftwechsel q50 [m/h]: DIN EN 13829: 2001-02 (Verfahren B)
6. Sonneneintragskennwert S: DIN 4108-02
Maßgebende
Regelwerke
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•
EnEV 2009: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV
2009) vom 29. April 2009, in Kraft getreten 01. Oktober 2009
•
DIN 4108-2: 2003-07 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil
2: Mindestanforderungen an der Wärmeschutz
•
DIN 4108-3: 2001-07: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung
A1
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Für die Bewertung
erforderlichen
Unterlagen
BNB_BK
4.1.2
Technische Qualität
Technische Ausführung
Wärme- und Tauwasserschutz
•
DIN EN 12207: 2000-06: Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung; Deutsche Fassung EN 12207: 1999
•
DIN EN 13829: 2001-02: Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden - Differenzdruckverfahren
(ISO 9972:1996, modifiziert); Deutsche Fassung EN 13829: 2000
•
DIN EN 15026: 2007-07: Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen - Bewertung der Feuchteübertragung durch numerische Simulation; Deutsche Fassung EN 15026: 2007
•
DIN V 18599-2: 2007-02: Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen; Deutsche Fassung
0. Denkmalschutz:
Nachweis über den Denkmalschutz des Gebäudes oder der Gebäudeteile: Eintrag Denkmalliste o.Ä., Nachweis, dass es sich um besonders erhaltenswerte
Bausubstanz handelt: Gutachten Sachverständiger für Denkmalschutz o.Ä..
1. Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten
a) Dokumentation der Ermittlung des bauteilbezogenen mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten Ū unter Ausweisung der U-Wertberechnungen der
Bauteile sowie der Flächenanteile z.B. durch Auszüge aus dem öffentlichrechtlichen Nachweis nach gültiger EnEV.
b) Nur bei Denkmalschutz: Begründung, warum kein höherer Dämmstandard
umgesetzt werden kann.
2. Wärmebrückenzuschlag
a) Dokumentation des gewählten Wärmebrückenzuschlag ∆UWB nach DIN V
18599-2, in Abhängigkeit von der gewählten Qualitätsstufe:
Qualitätsstufe 1: Auszüge aus dem öffentlich-rechtlichen Nachweis nach gültiger EnEV, aus denen dieser ersichtlich ist
Qualitätsstufe 2: Dokumentation des Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN
4108 Beiblatt 2
Qualitätsstufe 3 oder Interpolation: Dokumentation der detaillierten Wärmebrückenberechnung
b) Nur bei Denkmalschutz: Nachweis, dass die Fassade aus Gründen des Denkmalschutzes nur auf der Innenseite gedämmt werden kann.
3. Klasse der Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit)
a) Dokumentation der Fugendurchlässigkeit der eingebauten außen liegenden
Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern nach DIN EN 12207-1 z.B.
über Produktdatenblätter. Bei unterschiedlichen Klassen ist die niedrigste
Klasse zu dokumentieren. Alternativ ist über eine Flächenaufstellung nachzuweisen, dass die Abweichung maximal für einen Flächenanteil von 10 % gilt.
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A2
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
4.1.2
Technische Qualität
Technische Ausführung
Wärme- und Tauwasserschutz
c)
Nur bei Denkmalschutz: Begründung, warum keine höhere Klasse der Luftdurchlässigkeit umgesetzt werden kann.
4. Tauwassermenge innerhalb der Konstruktion
a) Auflistung der Bauteile, für die nach DIN 4108-3 Kap. 4.3 kein rechnerischer
Tauwasser-Nachweis erforderlich ist. Wurden Bauteile eingesetzt, für die ein
rechnerischer Tauwasser-Nachweis erforderlich ist, muss eine Berechnung
nach b) oder c) vorliegen.
b) Dokumentation des Berechnungsergebnisses nach DIN 4108-3 Kapitel 4.2
c)
Dokumentation des Berechnungsergebnisses unter Anwendung von instationärem Berechnungsverfahren
d) Nachweis des Bauphysikers, dass im Gebäude keine kritischen Bauteile eingebaut sind bzw. keine kritischen Situationen vorliegen, für welche die Anwendung eines instationären Berechnungsverfahrens zu empfehlen wäre.
5. Luftwechsel
a) Dokumentation des Messergebnisses bzw. der Messergebnisse durch z.B. Auszüge aus der Luftdichtigkeitsmessung
b) Dokumentation des Innenvolumens sowie der Hüllfläche des Gebäudes bzw.
der Mess-Abschnitte
c)
Dokumentation der verschiedenen Mess-Abschnitte und der Mittelung des
Messwertes
6. Sonneneintragskennwert
a) Dokumentation des Berechnungsergebnisses des Sonneneintragskennwertes
z.B. über Auszüge aus dem öffentlich-rechtlichen Nachweis nach gültiger
EnEV (Hinweis: Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist nicht in
jedem Fall erforderlich.)
b) Nur bei Denkmalschutz: Begründung, warum keine zusätzlichen Sonnenschutzmaßnahmen umgesetzt werden können.
Hinweise zur
Bewertung
Die bei den folgenden Teilkriterien erreichte Punktzahl wird zu einer Gesamtpunktzahl addiert und entsprechend dem Grenz-, Referenz-, und Zielwert aus der Tabelle
bewertet. Zwischen diesen Werten kann linear interpoliert werden.
Öffentlich-Rechtliche Vorgaben bleiben von den im Folgenden aufgeführten Anforderungen unberührt.
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A3
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
4.1.2
Technische Qualität
Technische Ausführung
Wärme- und Tauwasserschutz
1. Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten
Qualitätsniveau 1
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der
jeweiligen Bauteile für
Zonen mit Raum Solltemperaturen
im Heizfall
≥ 19°C
Zonen mit Raum Solltemperaturen
im Heizfall
12°C bis < 19°C
Opake Außenbauteile, soweit nicht in
den Bauteilen der Vorhangfassade bzw.
Glasdächer und Lichtbänder enthalten: ≤ 0,49 [W/(m²·K)]
≤ 0,70 [W/(m²·K)]
Fenster:
≤ 2,66 [W/(m²·K)]
≤ 3,92 [W/(m²·K)]
Vorhangfassaden:
≤ 2,66 [W/(m²·K)]
≤ 4,20 [W/(m²·K)]
Glasdächer und Lichtkuppeln:
≤ 4,34[W/(m²·K)]
≤ 4,34[W/(m²·K)]
Lichtbänder:
≤ 4,34[W/(m²·K)]
≤ 4,34[W/(m²·K)]
Qualitätsniveau 2
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der
jeweiligen Bauteile für
Zonen mit Raum Solltemperaturen
im Heizfall
≥ 19°C
© BMVBS Version 2012_3
Zonen mit Raum Solltemperaturen
im Heizfall
12°C bis < 19°C
Opake Außenbauteile, soweit nicht in
den Bauteilen der Vorhangfassade bzw.
Glasdächer und Lichtbänder enthalten: ≤ 0,35 [W/(m²·K)]
≤ 0,50 [W/(m²·K)]
Fenster:
≤ 1,90 [W/(m²·K)]
≤ 2,80 [W/(m²·K)]
Vorhangfassaden:
≤ 1,90 [W/(m²·K)]
≤ 3,00 [W/(m²·K)]
Glasdächer und Lichtkuppeln:
≤ 3,10 [W/(m²·K)]
≤ 3,10 [W/(m²·K)]
Lichtbänder:
≤ 3,10 [W/(m²·K)]
≤ 3,10 [W/(m²·K)]
A4
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
4.1.2
Technische Qualität
Technische Ausführung
Wärme- und Tauwasserschutz
Qualitätsniveau 3
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der
jeweiligen Bauteile für
Zonen mit Raum Solltemperaturen
im Heizfall
≥ 19°C
Zonen mit Raum Solltemperaturen
im Heizfall
12°C bis < 19°C
Opake Außenbauteile, soweit nicht in
den Bauteilen der Vorhangfassade bzw.
Glasdächer und Lichtbänder enthalten: ≤ 0,28 [W/(m²·K)]
≤ 0,35 [W/(m²·K)]
Fenster:
≤ 1,30 [W/(m²·K)]
≤ 1,90 [W/(m²·K)]
Vorhangfassaden:
≤ 1,40 [W/(m²·K)]
≤ 1,90 [W/(m²·K)]
Glasdächer und Lichtkuppeln:
≤ 2,70 [W/(m²·K)]
≤ 2,70 [W/(m²·K)]
Lichtbänder:
≤ 2,40 [W/(m²·K)]
≤ 2,40 [W/(m²·K)]
Qualitätsniveau 4
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der
jeweiligen Bauteile für
Zonen mit Raum Solltemperaturen
im Heizfall
≥ 19°C
Zonen mit Raum Solltemperaturen
im Heizfall
12°C bis < 19°C
Opake Außenbauteile, soweit nicht in
den Bauteilen der Vorhangfassade bzw.
Glasdächer und Lichtbänder enthalten: ≤ 0,20 [W/(m²·K)]
≤ 0,30 [W/(m²·K)]
Fenster:
≤ 1,00 [W/(m²·K)]
≤ 1,50 [W/(m²·K)]
Vorhangfassaden:
≤ 1,30 [W/(m²·K)]
≤ 1,70 [W/(m²·K)]
Glasdächer und Lichtkuppeln:
≤ 2,00 [W/(m²·K)]
≤ 2,70 [W/(m²·K)]
Lichtbänder:
≤ 1,70 [W/(m²·K)]
≤ 2,40 [W/(m²·K)]
Alternative Vorgehensweise (nur bei Denkmalschutz)
Fall 1
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz bzw. wird durch einen Sachverständigen für
Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für das Gebäude sind alle mit
den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Die erzielten mittleren U-Werte sind zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu
begründen, warum kein höherer Dämmstandard umgesetzt werden kann. Liegt dieser Fall vor gilt das Qualitätsniveau 4 als erfüllt.
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A5
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
4.1.2
Technische Qualität
Technische Ausführung
Wärme- und Tauwasserschutz
Fall 2
Teile des Gebäudes (z.B. Gebäudeflügel) stehen unter Denkmalschutz bzw. werden
durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für diese Bereiche des Gebäudes sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Die erzielten mittleren UWerte sind zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu begründen, warum kein höherer
Dämmstandard umgesetzt werden kann.
Für die nicht unter Denkmalschutz stehenden Bereiche gilt: Die Höchstwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der jeweiligen Bauteile
sind zu ermitteln und entsprechend Qualitätsniveau 1 bis 4 zu bewerten. Das hier ermittelte Qualitätsniveau fließt in die Gesamtbewertung ein.
Fall 3
Einzelne Bauteile des Gebäudes (z.B. Fassade, Fenster) stehen unter Denkmalschutz
bzw. werden durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für diese Bereiche des Gebäudes sind alle mit den Anforderungen
an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Die erzielten
mittleren U-Werte sind zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu begründen, warum
kein höherer Dämmstandard umgesetzt werden kann.
Es gilt: Die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der jeweiligen Bauteile sind über alle Bauteile – einschließlich der denkmalgeschützten Bauteile- zu ermitteln und entsprechend der Qualitätsniveaus 1 bis 4 zu bewerten. Für die unter Denkmalschutz stehenden Bauteile sind dabei nicht die tatsächlichen U-Werte, sondern die U-Werte des Referenzgebäudes gemäß Anlage 2, Tabelle
1 EnEV 2009 anzusetzen. Das hier ermittelte Qualitätsniveau fließt in die Gesamtbewertung ein.
2. Wärmebrückenzuschlag
Ermittlung des Wärmebrückenzuschlags ΔUWB nach DIN V 18599-2. Liegt eine detaillierte Wärmebrückenberechnung vor, kann bei der späteren Punktevergabe zwischen
den jeweiligen Qualitätsniveaus linear interpoliert werden.
Qualitätsniveau 1: Wärmebrückenzuschlag ΔUWB :
≤ 0,10 [W/(m²·K)]
Qualitätsniveau 2: Wärmebrückenzuschlag ΔUWB :
≤ 0,05 [W/(m²·K)]
Qualitätsniveau 3: Wärmebrückenzuschlag ΔUWB :
≤ 0,01 [W/(m²·K)]
Alternative Vorgehensweise (nur bei Denkmalschutz)
Kann aus Gründen des Denkmalschutzes die Fassade nur von Innen gedämmt werden
und besitzt das Gebäude einbindende Massivdecken, gilt das Qualitätsniveau 1 auch
ohne detaillierte Wärmebrückenberechnung bei einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag von 0,15 W/(m²K) als erfüllt.
Erläuterung: Ohne Nachweis ist im Rahmen der energetischen Bilanzierung in der Regel
ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²K) anzusetzen. Dies ist jedoch
nicht der Fall bei Gebäude mit von Innen gedämmten Außenbauteilen und einbindenden
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A6
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
4.1.2
Technische Qualität
Technische Ausführung
Wärme- und Tauwasserschutz
Massivdecken. Hier sieht die DIN V 18599 einen pauschalen Wärmebrückenzuschlag von
0,15 W/(m²K) vor.
3. Klassen der Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit)
Ermittlung der Fugendurchlässigkeit (a-Wert) nach DIN EN 12207-1. Bei unterschiedlichen Klassen dürfen Abweichungen bis zu einem Flächenanteil von 10% vernachlässigt
werden.
Bei unterschiedlichen Klassen ist die niedrigste vorgefundene Klasse maßgeblich
Qualitätsniveau 1: Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit)
Klasse 3
Qualitätsniveau 2: Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit)
Klasse 4
Alternative Vorgehensweise (nur bei Denkmalschutz)
Das Gebäude oder Teile des Gebäudes (z.B. Gebäudeflügel) oder einzelne Bauteile (z.B.
Fassade, Fenster) stehen unter Denkmalschutz bzw. werden durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für diese Bereiche
des Gebäudes sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Die Klassen der Luftdurchlässigkeit sind zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu begründen, warum keine höhere Klasse der Luftdurchlässigkeit umgesetzt werden kann.
4. Tauwasserbildung
Führung des feuchteschutztechnischen Nachweises bzw. Ermittlung der Tauwasserbildung m innerhalb der Konstruktion.
Qualitätsniveau 1: Tauwasserbildung m
a) Nachweis nach DIN 4108-3 Kapitel 4.2 oder
b) Nachweis nach DIN 4108-3 Kapitel 4.3
Die durch DIN 4108-3 gegebenen Anforderungen zum Tauwasserschutz wurden eingehalten.
Gemäß DIN 4108-3 Anhang A.2.1. kann für begrünte Dachkonstruktionen das statische
Glaser-Verfahren nicht angewendet werden. In diesem Fall muss ein instationäres
Verfahren für die Beurteilung der anfallenden Tauwassermenge eingesetzt werden.
Wird mit diesem Verfahren nachgewiesen, dass die Tauwasserbildung im betrachteten Bauteil unkritisch ist, gilt DIN 4108-3 als erfüllt.
Qualitätsniveau 2: Tauwasserbildung m
c)
instationäres Verfahren
Über das Glaserverfahren hinaus können instationäre Verfahren eingesetzt werden,
um ggf. wichtige Zusatzinformationen zu liefern. Das können beispielsweise Aussa© BMVBS Version 2012_3
A7
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
4.1.2
Technische Qualität
Technische Ausführung
Wärme- und Tauwasserschutz
gen zum natürlichen Austrocknungsverhalten (Abgabe von Rohbaufeuchte oder Niederschlagswasser) oder zum kapillaren Feuchtetransport sein.
Auch gibt es Fälle, die über das Glaserverfahren nicht abgebildet werden können (z.B.
feuchteadaptive Dampfbremsen), für welche die Normung jedoch die Anwendung
instationärer Verfahren nicht vorsieht.
In diesen Fällen muss zwar in jedem Fall der Glaser-Nachweis mit gegebenen Randbedingungen geführt werden (z.B. Herstellerangabe über den im Glaser-Verfahren zu
verwendenden sd-Wert); die zusätzliche Anwendung instationärer Verfahrens ist jedoch zu empfehlen.
Das Qualitätsniveau 2 wird eingehalten, wenn kritische Bauteile zusätzlich zum stationären Glaser-Verfahren über eine instationäre Betrachtung untersucht werden. Alternativ sind im Gebäude keine kritischen Bauteile vorhanden bzw. liegen keine kritischen Situationen vor. Dieser Fall ist durch den Bauphysiker zu begründen.
5. Luftwechsel
Die Grenze für die Luftdichtheitsmessung bildet in der Regel die wärmedämmende
Gebäudehüllfläche - analog der Festlegungen, die für die energetische Bilanzierung
getroffen werden. Bei Gebäuden, die aufgrund ihrer Größe oder Ihrer Konstruktionsform nicht vollständig durch Messungen erfasst werden können, sind diese in entsprechende Abschnitte aufzuteilen und zu messen. Die Einhaltung der Anforderungen ist über einen aus den Einzelmessungen gebildeten und gewichteten Mittelwert
nachzuweisen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die gemessenen Werte auch Undichtheiten zu benachbarten Gebäudeteilen enthalten können.
a) Bei Gebäuden mit einem Innenvolumen ≤ 1.500 [m3] :
Ohne
RLT-Anlagen
Mit
RLT-Anlagen
≤ 3,0 [h-1]
≤ 1,5 [h-1]
≤ 1,5 [h-1]
≤ 1,0 [h-1]
≤ 1,0 [ h-1]
≤ 0,6 [ h-1]
Qualitätsniveau 1a:
Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei
einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN
13829: 2001-02 (Verfahren B):
Qualitätsniveau 2a:
Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei
einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN
13829: 2001-02 (Verfahren B):
Qualitätsniveau 3a:
Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei
einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN
13829: 2001-02 (Verfahren B):
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A8
BNB_BK
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
4.1.2
Technische Qualität
Technische Ausführung
Wärme- und Tauwasserschutz
b) Bei Gebäuden mit einem Innenvolumen > 1.500 [m3] :
Ohne
RLT-Anlagen
Mit
RLT-Anlagen
≤ 3,0 [h-1]
≤ 1,5 [h-1]
Qualitätsniveau 1b:
Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei
einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN
13829: 2001-02 (Verfahren B):
Ermittlung des hüllflächenbezogenen Luftwech- ≤ 3,0 [m/h]
sels q50 in [m/h]: DIN EN 13829:2001-02 (Verfahren
B)
≤ 3,0 [m/h]
Qualitätsniveau 2b:
Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei
einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN
13829: 2001-02 (Verfahren B):
≤ 1,5 [h-1]
Ermittlung des hüllflächenbezogenen Luftwech- ≤ 2,5 [m/h]
sels q50 in [m/h]: DIN EN 13829:2001-02 (Verfahren
B)
≤ 1,0 [h-1]
≤ 2,5 [m/h]
Qualitätsniveau 3b:
Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei
einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN
13829: 2001-02 (Verfahren B):
≤ 1,0 [ h-1]
Ermittlung des hüllflächenbezogenen Luftwech- ≤ 2,0 [m/h]
sels q50 in [m/h]: DIN EN 13829:2001-02 (Verfahren
B)
≤ 0,6 [ h-1]
≤ 2,0 [m/h]
6. Sonneneintragskennwert
Ermittlung des Sonneneintragskennwert S nach DIN 4108-02. Es sind alle „kritischen“
Räume bzw. Raumbereiche des Gebäudes zu betrachten.
Qualitätsniveau 1: Sonneneintragskennwert S:
S ≤ Szul
Alternative Vorgehensweise (nur bei Denkmalschutz)
Das Gebäude oder Teile des Gebäudes (z.B. Gebäudeflügel) oder einzelne Bauteile (z.B.
Fassade, Fenster) stehen unter Denkmalschutz bzw. werden durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für diese Bereiche
des Gebäudes sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Der Sonneneintragskennwert ist zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu begründen, warum keine darüber hinaus gehenden Sonnenschutzmaßnahmen umgesetzt werden können.
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Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungsmaßstab
BNB_BK
4.1.2
Technische Qualität
Technische Ausführung
Wärme- und Tauwasserschutz
Anforderungsniveau
Z: 100 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100.
R: 50 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 50.
G: 10 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10.
Zwischenwerte sind linear zu interpolieren
1. Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
30 Qualitätsniveau 4
25 Qualitätsniveau 3
20 Qualitätsniveau 2
15 Qualitätsniveau 1
0 Der Nachweis wurde nicht geführt.
ODER
Die Anforderungen des Qualitätsniveau 1 werden nicht eingehalten.
2. Wärmebrückenzuschlag
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
15 Qualitätsniveau 3
8 Qualitätsniveau 2
3 Qualitätsniveau 1
0 Der Nachweis wurde nicht geführt.
ODER
Die Anforderungen des Qualitätsniveau 1 werden nicht eingehalten.
Zwischenwerte sind linear zu interpolieren. Die Ergebnispunktzahl ist auf eine Kommastelle zu runden.
Beispiel 1: Der detailliert ermittelte Wärmebrückenzuschlag beträgt 0,024 W/(m²K).
Es können also 12,6 Punkte vergeben werden.
Beispiel 2: Der detailliert ermittelte Wärmebrückenzuschlag beträgt 0,06 W/(m²K). Es
können also 7 Punkte vergeben werden.
Mehr als 15 Punkte können nicht vergeben werden!
3. Klassen der Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit)
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
15 Qualitätsniveau 2
8 Qualitätsniveau 1
0 Der Nachweis wurde nicht geführt.
ODER
Die Anforderungen des Qualitätsniveau 1 werden nicht eingehalten.
4. Tauwasserbildung
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
10 Qualitätsniveau 2
5 Qualitätsniveau 1
0 Anforderungen des Qualitätsniveau 1 wurden nicht eingehalten
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B1
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
4.1.2
Technische Qualität
Technische Ausführung
Wärme- und Tauwasserschutz
5. Luftwechsel
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
15 Qualitätsniveau 3
8 Qualitätsniveau 2
3 Qualitätsniveau 1
0 Der Nachweis wurde nicht geführt.
ODER
Die Anforderungen des Qualitätsniveau 1 werden nicht eingehalten.
6. Sonneneintragskennwert
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
15 Qualitätsniveau 1
0 Der Nachweis wurde nicht geführt.
ODER
Die Anforderungen des Qualitätsniveau 1 werden nicht eingehalten.
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B2
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Relevanz und
Zielsetzungen
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
Die Planung eines nachhaltigen Gebäudes erfordert eine komplexe Herangehensweise. Die Erstellung von Konzepten unter Einbeziehung ökologischer, ökonomischer,
soziokultureller/funktionaler und technischer Gesichtspunkte dient der konsequenten, systematischen Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei der Gebäudeherstellung
und -bewirtschaftung.
Die Optimierung der Planung erfolgt im Wesentlichen durch Qualitätssicherungsmaßnahmen wie der Prüfung von Planungsunterlagen und durch Variantenvergleiche bzw. Abwägungen von verschiedenen Lösungsmöglichkeiten.
1. Komplexität der Herangehensweise
1.1 SiGe-Plan
Nach Baustellenverordnung (BaustellV) ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte
mehrerer Arbeitgeber tätig sein werden, ein Koordinator zu bestellen, der einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ausarbeitet und dessen Umsetzung
überwacht und koordiniert.
Die Bestellung des sogenannten SiGe-Koordinators wirkt der Unfallhäufigkeit auf
Baustellen in Deutschland entgegen, die derzeitdoppelt so hoch ist wie die durchschnittliche Unfallhäufigkeit in der gesamten gewerblichen Wirtschaft.
Besondere Gefahrensituationen auf Baustellen ergeben sich aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden.
Mit dem SiGe-Plan soll ein Konzept für den sicherheits- und gesundheitsschutzgerechten Baustellenbetrieb geschaffen werden um diese und weitere Gefahren abzuwenden.
1.2 Energiekonzept
Die rationelle Nutzung von Energie spielt aus ökologischen und ökonomischen Gründen eine immer wichtigere Rolle. Die Senkung des Energiebedarfs und der Einsatz
erneuerbarer Energie trägt entscheidend zum Erreichen der nationalen Ziele bei. So
sollen in Deutschland bis 2020 mindestens 30 % des Strombedarfs und 14 % des Energiebedarfs im Bereich Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien gedeckt und der CO2Ausstoß um 40 % gegenüber dem Basisjahr 1990 reduziert werden.
Die Erstellung und Umsetzung eines Energiekonzepts dient der systematischen Minimierung des Energieverbrauchs sowie der Planung der Energiebereitstellung des
Gebäudes. Im Energiekonzept werden sämtliche Fragen des Verbrauchs sowie der
Bedarfsdeckung geklärt. Hierbei gilt der passiven Energienutzung sowie den regenerativen Energien ein besonderes Augenmerk. Gerade energieeffiziente Gebäude eignen sich für den Einsatz alternativer Energiequellen wie Solarenergie, Erdwärme etc.
Das Energiekonzept beginnt schon in der Vorentwurfsphase mit der Definition des
Gebäudetyps, der Gebäudeform und der Positionierung und zieht sich über alle Leistungsphasen bis hin zur Objektbetreuung z. B. durch Monitoring.
Die Erstellung und Umsetzung eines Energiekonzepts, d.h. die systematische Berücksichtigung des Energiebedarfs und der Energieversorgung des Gebäudes in allen Planungsphasen, soll zu einer Verringerung des Energiebedarfs und damit zu einer besseren Performance in allen Qualitätsbereichen führen.
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A1
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
1.3 Messkonzept
Ein Messkonzept trägt entscheidend zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Gebäudes bei. Der umweltschonende und wirtschaftliche Betrieb technischer Anlagen
von Gebäuden setzt voraus, dass die Energie- und Medienströme messtechnisch erfasst und ausgewertet werden. Anhand von Analysen der Messwerte können Schwachstellen erkannt und beseitigt werden.
Ein einfaches Messkonzept dient der Abrechnung von Energie- und Wasserlieferungen sowie der Betriebsführung und Betriebsüberwachung.
Ein weiterführendes Mess- und Monitoringkonzept dient neben den oben genannten
Aufgaben der intensiven Überwachung aller betriebs- und verbrauchsrelevanten,
technischen Anlagen im Zeitraum von zwei Jahren nach Inbetriebnahme des Gebäudes mit dem Ziel einer Betriebsoptimierung nach Ablauf dieser Frist. Es beinhaltet
zudem eine Verpflichtung zur Weitergabe der Messdaten zur zentralen Erfassung und
Überprüfung durch das BBSR .
Das Messkonzept unterstützt somit die Optimierung des Energie- und Wasserverbrauchs, die Überprüfung von Garantiewerten bei der Abnahme sowie die Betriebsoptimierung und Erfolgskontrolle. Weiterhin ist ein Messkonzept die Grundlage
für eine verursachergerechte Erfassung und damit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Energiekosten. Durch die Erstellung und Umsetzung eines Messkonzepts ist in der Nutzungsphase ein verbessertes Medienmanagement möglich.
1.4 Wasserkonzept
Die Schonung der natürlichen Ressource Wasser ist ein wichtiger Bestandteil der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Nur der sparsame und sorgsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen erhält künftigen Generationen ihre
Lebenschancen und Handlungsspielräume.
Die Erstellung und Umsetzung eines Wasserkonzepts beinhaltet sowohl die Wasserversorgung als auch die Wasserentsorgung. Jede zusätzliche Bebauung führt zu einer
weiteren Versiegelung von Flächen für das Gebäude und dessen Infrastruktur. Damit
stellt es einen unvermeidlichen Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt dar, da die
damit verbundene erhöhte Regenwasserableitung bzw. verringerte Regenwasserversickerung eine Vergrößerung der Hochwasserabflussspitzen bzw. ein Rückgang der
Grundwasserneubildung bewirkt. Neben dem sorgsamen Umgang mit Regenwasser
und Abwasser gilt es, die natürlichen Ressource Wasser zu schützen und durch ein
geeignetes Wasserkonzept den Frischwasserverbrauch zu reduzieren.
Der sorgsame Umgang mit Wasser spielt eine wesentliche Rolle im Konzept einer ökologischen Siedlungsentwicklung. Die Ziele ökologischer Wasserkonzepte sind der
Erhalt des natürlichen Wasserhaushaltes im Gebiet, die Schonung des Grundwassers
durch einen geringen Trinkwasserverbrauch sowie die Senkung der Betriebskosten
für Frischwasser und Abwasserbeseitigung.
1.5. Ver- und Entsiegelungskonzept
Unversiegelte Flächen wirken sich positiv auf den Wasserhaushalt, das Mikroklima
sowie auf die Tier- und Pflanzenwelt aus. In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
aus dem Jahr 2002 wurde das Ziel formuliert, bis 2020 die tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine
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Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
ausgeglichene Flächenbilanz für Deutschland angestrebt. Neue Versiegelungen sollten daher vermieden oder durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden
Das Ver- und Entsiegelungskonzept dient als Steuerungsinstrument, um Maßnahmen zur Minimierung, Reduzierung und Kompensierung versiegelter Flächen bereits
im frühen Planungsstadium zu implementieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der
gesamtökologischen Analyse; eine Überschneidung mit dem Wasserkonzept ist lediglich in Bezug auf die Betrachtung des Wasserhaushaltes denkbar.
Die Erstellung und Umsetzung eines Ver- und Entsiegelungskonzeptes soll zu einer
quantitativen und qualitativen Optimierung der Flächeninanspruchnahme führen
und damit zum Schutz von Boden und Wasserhaushalt beitragen.
1.6 Abfallkonzept
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, seine Rohstoffeffizienz bis zum Jahr 2020 um
20 % zu erhöhen. Die Abfallwirtschaft ist ein wichtiges Element bei der Steigerung der
Ressourcen- und Rohstoffeffizienz in Deutschland, darüber hinaus aber ebenso in der
EU und weltweit.
Bereits in der Planung muss ein für die spezifischen Betriebsverhältnisse aufgebautes
und betreutes Abfallkonzept erstellt werden, um die daraus resultierenden baulichen
Anforderungen umzusetzen. Hierzu gehören die ausreichende Bereitstellung von
Flächen für die Abfallentsorgung bis hin zu ggf. technisch aufwendigen zentralen
Entsorgungsanlagen mit dem Ziel, die Abfallvermeidung, -verminderung und verwertung mit den baulichen Anlagen bestmöglich zu unterstützen.
Die frühzeitige Erstellung eines Abfallkonzepts ist erforderlich, um die baulichen Anlagen daraufhin anzupassen. Das Abfallkonzept trägt zu einer Vermeidung, Verminderung und Verwertung der Abfälle bei und sorgt für eine Schonung der Ressourcen
und eine bessere Wirtschaftlichkeit in der Bewirtschaftungsphase.
1.7 Tages-/ Kunstlichtoptimierung
Mit Hilfe von Simulation von Tages- und Kunstlicht können Energieeinsatz und visueller Komfort optimiert werden.
Positiv bewertet wird der Nachweis einer Optimierung von Tageslicht und Kunstlicht
mit Hilfe von Tageslichtsimulation bzw. einer Kunstlichtberechnung. Erreicht werden
kann z. B. eine Reduzierung des spezifischen Leistungsbedarfs oder eine Erhöhung der
Tageslichtquotienten.
1.8 Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
Instandhaltungs- und insbesondere Reinigungskosten haben einen hohen Einfluss auf
die Nutzungskosten. Durch eine entsprechende Planung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit können diese Kosten deutlich reduziert, die Qualität der
Nutzung und Bewirtschaftung verbessert und die Langlebigkeit von Systemen und
Konstruktionen gesichert werden.
Die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit wird bereits in der Planungsphase beeinflusst und festgelegt. Die Instandhaltungsfreundlichkeit schließt hier die Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsfreundlichkeit (Siehe auch DIN
31051:2003) mit ein.
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Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
Die Erstellung eines detaillierten Konzeptes zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit führt zu einer Reduktion der gebäudebezogenen Kosten
im Lebenszyklus in der Nutzungsphase.
1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit
Umbau und Rückbau von Gebäuden und Recycling von Produkten tragen zur Ressourcenschonung und zur Verbesserung der Rohstoffproduktivität bei.
Die Voraussetzungen für die Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit während oder am Ende der Nutzungsdauer werden bereits in der Planung
geschaffen. Es ist erforderlich, diese Eigenschaften gezielt zu planen (design for deconstruction) und die Ergebnisse der Planung so zu dokumentieren, dass die geplanten Eigenschaften später auch bekannt sind und genutzt werden können.
2. Optimierung der Planung
2.1 Prüfung der Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte
Die Prüfung der Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Qualität der Planung.
Im Rahmen der Deregulierung werden die Pflichten zur Prüfung von Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte, wie z. B. bauaufsichtliche Prüfungen reduziert. Es
kann jedoch davon ausgegangen werden, dass eine derartige Prüfung die Sicherheit
und Qualität des Gebäudes erhöht. Insofern soll ein Anreiz für zusätzliche / freiwillige
Prüfungen gegeben werden.
2.2. Durchführung von Variantenvergleichen
Es besteht ein generelles Anliegen, die Qualität der Planung und Ausführung zu
verbessern – siehe hierzu auch „DIALOG Bauqualität“. Als ein Mittel hierzu kann die
Durchführung von Variantenvergleichen in der Planung angesehen werden.
Im Leistungsbild der HOAI ist die Erarbeitung, Analyse und Bewertung alternativer
Lösungsmöglichkeiten Bestandteil sowohl der Grundleistungen als auch der gesondert zu vereinbarenden besonderen Leistungen. Die Durchführung von Variantenvergleichen steht in einem engen Zusammenhang mit der Gebäude und Bauteiloptimierung. Hierzu wird empfohlen das Hilfsmittel der Variantenvergleiche in den einzelnen Planungsschritten konsequent zu nutzen und die verschiedenen Varianten
umfassend zu bewerten. Die Ergebnisse sind für die Nachhaltigkeitsbewertung zu
dokumentieren.
Es besteht ein Interesse, die Bedeutung der Durchführung von Variantenvergleichen
insbesondere unter Einbeziehung ökologischer, ökonomischer, soziokultureller/funktionaler und technischer und Parameter zu stärken. Damit soll sowohl die
Qualität des Planungsergebnisses verbessert, als auch eine entsprechende Zahlungsbereitschaft bei den Auftraggebern / Bauherren ausgelöst werden.
Eine über den Umfang der in den Grundleistungen der Objektplanung in der HOAI
genannten Leistungen hinausgehende Erarbeitung und Untersuchung alternativer
Lösungsmöglichkeiten wird als positiv bewertet. Diese zusätzlichen Leistungen können sowohl quantitativ (Anzahl der untersuchten Varianten) als auch qualitativ (Art
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Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
und Umfang der im Variantenvergleich berücksichtigten Kriterien) bewertet werden.
An dieser Stelle wird jedoch der qualitative Aspekt beurteilt.
Bewertung
Qualitative Bewertung
Methode
Mit dem Kriterium „Optimierung und Komplexität der Planung“ werden Vorhandensein und Umfang nachfolgender Unterlagen und Konzepte innerhalb der Teilkriterien
bewertet:
1. Komplexität der Herangehensweise
1.1 SiGe-Plan
Die Erstellung und Durchführung des SiGe-Plans erfolgt auf Basis der SiGe Unterlagen
und muss für jedes Projekt nachgewiesen werden.
1.2 Energiekonzept
Die Betrachtung erfolgt unter dem Regelwerk EnEV.
1.3 Messkonzept
Überprüfung der Erstellung eines Messkonzeptes und dessen Umfangs.
1.4 Wasserkonzept
Überprüfung der Erstellung eines Wasserkonzeptes und dessen Umfangs.
1.5 Ver- und Entsiegelungskonzept
Überprüfung der Erstellung eines Ver- und Entsiegelungskonzeptes und dessen Umfang.
1.6 Abfallkonzept
Überprüfung der Erstellung eines Abfallkonzeptes. Das Abfallkonzept bezieht sich auf
die Nutzungsphase und behandelt die Möglichkeiten zum Transportieren, Sammeln
und Lagern des nutzer- bzw. nutzungsbedingten Abfalls.
1.7 Tages-/ Kunstlichtoptimierung
Gewertet wird die Durchführung von Tageslichtsimulation und Kunstlichtberechnung und der Nachweis einer tatsächlich ereichten Optimierung.
1.8 Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
Überprüfung der entsprechenden Konzepte auf Vorhandensein, Umfang und Vollständigkeit.
1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit
Überprüfung der Erstellung eines Konzeptes zur Unterstützung der Umbaubarkeit,
Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit.
Ersatzweise können auch alternative Konzepte / Aspekte entsprechend den Kriterien
des nachhaltigen Bauens berücksichtigt werden.
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Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
2. Optimierung der Planung
2.1 Prüfung der Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte
Überprüfung der zusätzlich erbrachten Prüfleistungen.
Die Prüfung der Planungsunterlagen erfolgte durch:
-
unabhängige Dritte / externer Fachprüfer oder
interne Prüfung durch eine Fachperson, z. B. "Design-Review" oder
4-Augen-Prinzip:Mitwirkung und Kontrolle durch zweiten Bearbeiter innerhalb oder außerhalb des Bearbeiterteams.
2.2 Durchführung von Variantenvergleichen
Es werden Art und Umfang durchgeführter Variantenvergleiche auf der Basis einer
nachvollziehbaren Regel bewertet.
Maßgebende
Regelwerke
1.1 SiGe-Plan
• § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S.1246).
• Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV).
1.3 Messkonzept
• DIN V 18599-2: 2007-02: Energetische Bewertung von Gebäuden- Berechnung
des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung,
Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen
und Kühlen von Gebäudezonen: 2007-2
1.6 Abfallkonzept
• Die jeweiligen städtischen Satzungen.
Fachinformationen
und
Anwendungshilfen
1. SiGe-Plan
• Tepasse, Rainer (Hrsg.) 1998: Handbuch Sicherheits- und GesundheitsschutzKoordination auf der Baustelle, Erich Schmidt Verlag, Berlin.
1.3 Messkonzept
• Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler
Verwaltungen (Hrsg.): Messgeräte für Energie und Medien (EnMess 2001),
www.amev-online.de
• EnOB: Leitfaden für das Monitoring der Demonstrationsbauten im Förderkonzept EnBau und EnSan.
• Braun, H.-P.; et al.: Facility Management: Erfolg in der Immobilienbewirtschaftung, Berlin 2004.
1.6 Abfallkonzept
• Baudirektion Kanton Zürich (Hrsg.): Leitfaden für die Erstellung eines betrieblichen Abfallbewirtschaftungskonzeptes (2003).
1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit
• Bredenbals, B.; u. a.: Neue Konstruktionsalternativen für recyclingfähige Gebäude.
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Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Wechselwirkung zu
weiteren Kriterien
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5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
1.2 Energiekonzept
- Treibhauspotenzial
- Ozonschichtabbaupotenzial
- Ozonbildungspotenzial
- Versauerungspotenzial
- Überdüngungspotenzial
- Primärenergiebedarf nicht erneuerbar
- Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil erneuerbarer Primärenergie
- Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
1.3 Messkonzept
- Primärenergiebedarf nicht erneuerbar
- Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil erneuerbarer Primärenergie
- Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus
- Systematische Inbetriebnahme
1.4 Wasserkonzept
- Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
- Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus
1.5 Ver- und Entsiegelungskonzept
- Flächeninanspruchnahme
1.6 Abfallkonzept
- Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus
1.7 Tages-/Kunstlichtoptimierung
- Primärenergiebedarf nicht erneuerbar
- Visueller Komfort
1.8 Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
- Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus
1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit
- Treibhauspotenzial
- Ozonschichtabbaupotenzial
- Ozonbildungspotenzial
- Versauerungspotenzial
- Überdüngungspotenzial
- Primärenergiebedarf nicht erneuerbar
- Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil erneuerbarer Primärenergie
- Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus
2.2 Durchführung von Variantenvergleichen
- Treibhauspotenzial
- Ozonschichtabbaupotenzial
- Ozonbildungspotenzial
- Versauerungspotenzial
- Überdüngungspotenzial
- Primärenergiebedarf nicht erneuerbar
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Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
- Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil erneuerbarer Primärenergie
- Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus, ggf. auch weitere
Für die Bewertung
erforderliche
Unterlagen
1. Komplexität der Herangehensweise
1.1 SiGe-Plan
• Auszug aus (SiGe-Plan) gemäß Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
1.2 Energiekonzept
• Auszug aus dem Energiekonzept, insbesondere Hinweise zur Minimierung
des Energiebedarfs, zur Beschreibung des geplanten haustechnischen Anlagesystems und zur passiven und regenerativen Energienutzung mit Untersuchung der jeweiligen Wirtschaftlichkeit und Nachweis der Fortschreibung
während der Planung und Ausführung
1.3 Messkonzept
• Auszug aus dem Mess- und Monitoringkonzept, insbesondere Hinweise zur
Überwachung technischer Anlagen innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme, zur anschließenden Betriebsoptimierung und zur dauerhaften Ermittlung der Verbräuche sowie zur Weitergabe der Daten an das BBSR
1.4 Wasserkonzept
• Auszug aus Konzept Wasserver- und -entsorgung, aus dem hervorgeht, dass
verschiedene Möglichkeiten der Verringerung des Frischwasserbedarfs, der
Regenwasserversickerung sowie der Regen- und Grauwassernutzung geprüft
wurden
1.5 Ver- und Entsiegelungskonzept
• Auszug aus dem Ver- und Entsiegelungskonzept, aus dem hervorgeht, dass
Maßnahmen zur Minimierung, Reduzierung und Kompensierung der versiegelten Fläche geprüft wurden (Variantenvergleich).
• Auszug aus dem Ver- und Entsiegelungskonzept mit Angaben zu
- den bestehenden Bodenverhältnisse und den Auswirkungen der Baumaßnahme auf Versiegelungsgrad des Standorts,
- der Qualität der unversiegelten Flächen sowie
- Handlungsempfehlungen für die weitere Planung.
1.6 Abfallkonzept
• Auszug aus Abfallkonzept, aus dem die spezifischen Betriebsverhältnisse und
die resultierenden baulichen Maßnahmen hervorgehen
1.7 Tages-/ Kunstlichtoptimierung
• Auszug einer Tageslichtsimulation mit Angaben zu den jeweiligen Tageslichtquotienten und eine Kunstlichtberechnung mit Angaben zum spezifischen Leistungsbedarf
•
Auszug aus einer Stellungnahme / Bewertung o. g. Berechnungen mit Hinweisen zu erreichten Optimierungen
1.8 Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
• Auszug aus Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit des Gebäudes mit Hinweisen auf:
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Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
-
die Auswahl geeigneter stofflicher, systemtechnischer und konstruktiver Lösungen
die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit reinigungs- und instandhaltungsintensiver Bauteile
das Vorhalten entsprechender Medienanschlüsse und Lagerräume
1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit
• Auszug aus Konzept für die Umbaubarkeit des Gebäudes mit Hinweisen zu
Änderung der Nutzungsart incl. der Konsequenzen für bauliche und anlagentechnischen Komponenten
•
Auszug aus Konzept für den Rückbau und das Recycling verwendeter Bauteile
und Bauprodukte mit Hinweisen auf die Berücksichtigung in der Planung
2. Optimierung der Planung
2.1 Prüfung der Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte
• Auszüge aus Prüfberichten und Stellungnahmen zur Optimierung der Nachhaltigkeitsaspekte sowie Verträgen, etc. aus denen hervorgeht, dass
die Prüfung mind. eines der im Kriterium benannten Konzepte durch unabhängige Dritte erfolgt ist
2.2 Durchführung von Variantenvergleichen
• Dokumentation der Ergebnisse des Variantenvergleichs
• Auszüge aus Variantenvorschlägen und Entscheidungsvorlagen
• Auszüge aus Besprechungsprotokollen, Aktenvermerken oder Stellungnahmen, aus denen die Bewertung der Varianten unter Betrachtung technischer,
funktionaler, ökonomischer und ökologischer Aspekte hervorgeht.
Hinweise zur
Bewertung
Die Bewertung des Kriteriums erfolgt über die Summierung der Bewertungspunkte
der Teilkriterien.
Im Zuge einer qualitativen Bewertung besteht die Möglichkeit, bei der Bewertungspunktevergabe projektspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen und gegebenenfalls weitere Zwischenabstufungen einzuführen.
1.5 Ver- und Entsiegelungskonzept
Unter versiegelten Flächen sind alle Böden mit einer nicht natürlichen Bodenabdeckung zu verstehen. Der Grad der Versiegelung kann dabei variieren (Voll- und Teilversiegelung). Auch Flächen mit unterirdischen Bauwerken sowie stark verdichteter
Böden sind dabei den versiegelten Flächen zuzuordnen.
Die Betrachtungsgrenze umfasst mindestens das Grundstück. Wirkt die Baumaßnahme über das Grundstück hinaus (z.B. Verwendung von Parkflächen außerhalb des
Grundstückes), sind die betroffenen Flächen im Ver- und Entsiegelungskonzept zu
berücksichtigen.
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Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
Bewertungsmaßstab
Z: 100
90
80
70
60
R: 50
40
30
20
G: 10
0
Anforderungsniveau
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 90
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 80
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 70
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 60
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 60
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 40
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 30
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 20
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wurde nicht erstellt und / oder
nicht durchgeführt.
1. Komplexität der Herangehensweise
1.1 SiGe-Plan
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
10 Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wurde erstellt und durchgeführt.
0 Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wurde nicht erstellt und / oder
nicht durchgeführt.
1.2 Energiekonzept
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
10 Es wurde ein Energiekonzept erstellt und umgesetzt, welches insbesondere
die ausführliche Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme sowie
den Einsatz regenerativer Energien berücksichtigt – bei gleichzeitiger Untersuchung der jeweiligen Wirtschaftlichkeit unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
5 Es wurde ein Energiekonzept erstellt und umgesetzt.
0 Es wurde kein Energiekonzept erstellt und umgesetzt.
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Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
1.3 Messkonzept
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
10 Es wurde ein Mess- und Monitoringkonzept erstellt und umgesetzt, mit dem
Ziel einer intensiven Überwachung aller betriebs- und verbrauchsrelevanten technischen Anlagen im Zeitraum von zwei Jahren nach Inbetriebnahme des Gebäudes sowie einer anschließenden Betriebsoptimierung nach
Ablauf dieser Frist. Im Anschluss gewährleistet das Messkonzept die dauerhafte Ermittlung der Verbräuche als Grundlage einer optimalen Bewirtschaftung des Gebäudes sowie der Betriebsführung und Betriebsüberwachung. Die Messdaten sind dem BBSR zu übermitteln.
5 Es wurde ein Messkonzept in Anlehnung an die Empfehlungen der EnMess
2001 oder ein vergleichbares Messkonzept erstellt und umgesetzt. Dieses
gewährleistet die dauerhafte Ermittlung der Verbräuche als Grundlage
einer optimalen Bewirtschaftung des Gebäudes sowie der Betriebsführung
und Betriebsüberwachung.
0 Es wurde kein Messkonzept erstellt.
1.4 Wasserkonzept
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
10 Es wurde ein Wasserkonzept erstellt und umgesetzt, bei dem alle Möglichkeiten der Verringerung des Frischwasserbedarfs, der Regenwasserversickerung sowie der Regen- und Grauwassernutzung geprüft wurden.
5 Es wurde ein Wasserkonzept erstellt und umgesetzt, bei dem alle Möglichkeiten der Verringerung des Frischwasserbedarfs geprüft wurden.
0 Es wurde kein Wasserkonzept erstellt.
1.5 Ver- und Entsiegelungskonzept
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
10 Es wurde ein Ver- und Entsiegelungskonzept erstellt und umgesetzt: In
diesem wurden die bestehenden Bodenverhältnisse evaluiert und die Baumaßnahme hinsichtlicht ihrer Auswirkungen auf den Standort beurteilt. Es
wurden Maßnahmen zur Minimierung, Reduzierung und Kompensierung
der versiegelten Fläche betrachtet (Variantenvergleich). Darüber hinaus
wurden Aussagen zur Qualität der unversiegelten Flächen getroffen. Für
die weitere Planung wurden Handlungsempfehlungen aufgezeigt.
5 Es wurde ein Ver- und Entsiegelungskonzept erstellt und umgesetzt, bei
dem Maßnahmen zur Minimierung, Reduzierung und Kompensierung der
versiegelten Fläche betrachtet wurden (Variantenvergleich).
0 Es wurde kein Ver- und Entsiegelungskonzept erstellt.
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Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
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Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
1.6 Abfallkonzept
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
5 Bereits in der Planungsphase wurde ein Abfallkonzept erstellt und die daraus resultierenden baulichen Anforderungen wurden umgesetzt.
0 Es wurde kein Abfallkonzept erstellt.
1.7 Tages-/ Kunstlichtoptimierung
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
10 Es wurde eine Tageslichtsimulation und eine Kunstlichtberechnung durchgeführt, hieraus wurden Optimierungen abgeleitet (Nachweis erforderlich;
spezifischer Leistungsbedarf; Tageslichtquotient)
5 Es wurde eine Tageslichtsimulation oder eine Kunstlichtberechnung
durchgeführt.
0 Es wurde kein Lichtkonzept erstellt.
1.8 Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
10 Es liegt ein detailliertes Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit vor. Dieses weist u. a. die Auswahl geeigneter
stofflicher, systemtechnischer und konstruktiver Lösungen, die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit reinigungs- und instandhaltungsintensiver Bauteile und Komponenten sowie das Vorhalten entsprechender Medienanschlüsse und Lagerräume nach.
5 Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Sicherstellung der Reinigungsund Instandhaltungsfreundlichkeit werden in der Planung berücksichtigt.
0 Es wurde kein Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit erstellt.
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Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
BNB_BK
5.1.3
Prozessqualität
Planung
Komplexität und Optimierung der Planung
1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
10 Möglichkeiten der Umbaubarkeit und Rückbaubarkeit des Gebäudes sowie
zum Recycling verwendeter Bauteile und Bauprodukte werden in der Planung berücksichtigt und dokumentiert. Es liegt ein ausformuliertes Konzept vor. Dieses umfasst insbesondere
- ein Konzept für die Änderung der Nutzungsart incl. der Konsequenzen für
bauliche und anlagentechnischen Komponenten und
- ein Konzept für den Rückbau und das Recycling.
5 Möglichkeiten der Umbaubarkeit und Rückbaubarkeit des Gebäudes sowie
zum Recycling verwendeter Bauteile und Bauprodukte wurden in der Planung berücksichtigt.
0 Es wurde kein Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit erstellt.
2 Optimierung der Planung
2.1. Prüfung der Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
5 Die Prüfung der Planungsunterlagen erfolgte durch unabhängige Dritte
und geht deutlich über die gesetzlichen Anforderungen, wie z. B. bauaufsichtliche Prüfungen bzw. Bescheinigungen von Prüfsachverständigen für
bautechnische Nachweise, hinaus. Die Prüfung sollte mindestens zwei der
im Kriterium genannten Konzepte oder der dazugehörigen Planungsunterlagen betreffen.
0 Die Prüfung der Planungsunterlagen erfolgte nicht.
2.2. Durchführung von Variantenvergleichen
Anforderungsniveau
Pkt Beschreibung
10 Variantenvergleiche wurden im Umfang der Grundleistungen und der
besonderen Leistungen zur Objektplanung im Rahmen der Vorplanung
(LP2) und der Entwurfsplanung (LP3) nach HOAI durchgeführt. Die Analyse
und Bewertung der Varianten erfolgt unter Beachtung ökologischer, ökonomischer, soziokultureller/funktionaler und technischer und Aspekte (z. B.
Wirtschaftlichkeitsberechnung, Lebenszykluskostenanalyse, Ökobilanzierung). Zu vergleichen sind Varianten für das Gesamtgebäude, Gebäudebereiche bzw. für ausgewählte wesentliche Bauteile. Dabei sind technische,
ökonomische und ökologische Parameter gleichermaßen einzubeziehen.
5
0
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Variantenvergleiche wurden im Umfang der Grundleistungen zur Objektplanung im Rahmen der Vorplanung (LP2) und der Entwurfsplanung (LP3)
nach HOAI – Grundleistungen und besondere Leistungen – durchgeführt.
Es wurden keine Variantenvergleiche durchgeführt.
B4
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Relevanz und
Zielsetzungen
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
BNB_BK
5.1.6
Die sorgfältige Bauzustandserfassung und die Erfassung der Gebäudeschadstoffe
bilden die maßgebliche Grundlage für den gesamten Planungsprozess. Im Zuge der
Bauzustandserfassung erfolgt eine Bestandsaufnahme, deren Ziel die Erfassung der
vorhandenen Gebäudesubstanz darstellt. Daraus sollten im Anschluss Rückschlüsse
gezogen werden, ob beispielsweise mit schadstoffhaltigen Abbruchmaterialien zu
rechnen ist und ob eine weiterführende Bausubstanzuntersuchung bis hin zu einer
Analytik des Materials notwendig wird.
Aufgrund von wachsenden Qualitätsansprüchen, veränderter Umweltbedingungen
oder wirtschaftlicher Vorgaben ist das Messen von physikalischen Größen als Kontrolle der Qualität und Tauglichkeit verbleibender Baumaterialien eine entscheidende Voraussetzung im Zuge baulicher Maßnahmen. Das Erfassen von Belastungen
und Verformungen an Bestandsgebäuden ist im Hinblick auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit wichtig. Eine minimalinvasive zerstörungsfreie Prüfung im Rahmen
einer Bestandsanalyse ist besonders dort von Vorteil, wo Analyseverfahren aufgrund
einer nicht vermeidbaren Beschädigung zu einer Qualitätsminderung der Bauteile
führen würden. Dies gilt für Kunst- und Kulturobjekte (Denkmalschutz) ebenso wie
für tragende Bauteile.
Die Qualität der Bestandsanalyse hat entscheidenden Einfluss auf den gesamten
Planungs- und Bauprozess: Je sorgfältiger die Analyse des Ist-Zustandes im Rahmen
der Projektvorbereitung erfolgt, desto besser können Planungsunsicherheiten vermieden werden und desto effizienter und kostenoptimierter kann die Baumaßnahme durchgeführt werden. Um zu gewährleisten, dass die Ergebnisse der Bauwerkdiagnose in Planung und Ausführung berücksichtigt werden, sind diese zu Projektbeginn allen Planern zur Verfügung zu stellen.
Beschreibung
Im Rahmen der Bestandsanalyse werden der Umfang und die Vollständigkeit der
Gebäudedokumentation bewertet. Die Gesamtbewertung ergibt sich dabei additiv
aus den Teilkriterien:
• Bauzustandserfassung
• Prüfen auf Gebäudeschadstoffe
Das Teilkriterium Bauzustandserfassung ist in 6 Unterkriterien aufgegliedert. Abgeprüft werden Faktoren, die sich maßgeblich auf den Planungs- und Bauprozess auswirken.
Bewertung
Qualitative Bewertung
Methode
1. Bauzustandserfassung
Die Bewertung des Bauzustandes erfolgt über sechs Teilkriterien. Dabei können sich
zwischen den Kriterien Überschneidungen ergeben bzw. ist eine gemeinsame Bearbeitung in der Praxis durchaus üblich. Dies betrifft insbesondere die technische und
energetische Bestandsaufnahme sowie den Bereich Statik / Konstruktion. Über eine
separate Bewertung der Teilkriterien soll erreicht werden, dass eine umfassende
Beurteilung der Bausubstanz erfolgt, ohne dass einzelne Aspekte vernachlässigt werden.
Die Verwendung zerstörungsfreier Prüfverfahren (Anlage 2) kann unterstützen, die
benötigten Informationen zu erhalten. Sie sind besonders dort von Vorteil, wo das
Analyseverfahren selbst zur Qualitätsminderung des Bauteils führen würde, weil es
zu Beschädigungen käme. Dies gilt insbesondere für Kunst- und Kulturobjekte
(Denkmalschutz) sowie für tragende Bauteile.
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Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
BNB_BK
5.1.6
1.1 Maßliche Bestandsaufnahme
Grundlage für Baumaßnahmen im Bestand ist die bauliche Bestandsaufnahme. Sie
stellt die Basis dar für den Umgang mit dem Bestand und der Statik, für Kostenschätzungen und planerische Entscheidungen und ist nicht zuletzt Dokumentation für
Bauforschung und Denkmalpflege.
Liegen Bestandspläne des Bestandsobjektes vor, so sind diese auf Konformität zu
prüfen und entsprechend zu ergänzen. Liegen keine Planunterlagen vor, so ist ein
Aufmass zu erstellen. Unterschieden wird zwischen einem einfachen Aufmass und
einem verformungsgetreuen Aufmass. Unter einem einfachen Aufmass wird die
schematische Darstellung des Bauobjektes verstanden. Verformungen selbst werden
nicht erfasst. Das verformungsgetreue Aufmass ermöglicht eine wirklichkeitsgetreue Darstellung. Alle Verformungen, die im Laufe der Zeit entstanden sind, werden
im Maßstab 1:50 erfasst.
Sämtliche Grundrisse, Ansichten und Hauptschnitt sind digital aufzubereiten (CAD).
Ist dies nicht der Fall, können maximal zwei Punkte erreicht werden.
1.2 Technische Bestandsaufnahme / Prüfen auf Wiederverwendbarkeit
Die technische Bestandsaufnahme dient der umfassenden Dokumentation und qualitative Bewertung aller baulichen und anlagentechnischen Komponenten des Gebäudes. Darüber hinaus liegt mit ihr ein Instrument vor, die Wiederverwendbarkeit
von Baukonstruktion und Anlagentechnik einzuschätzen.
1.3.1 Erfassung des Zustands der statisch relevanten Baukonstruktion
Unerlässlich für Baumaßnahmen im Bestand ist die Analyse der statisch relevanten
Bausubstanz. Geprüft werden die optische Mängelfreiheit sowie die Funktionsfähigkeit und Tragfähigkeit. Bei Bedarf muss eine Beprobung vorgenommen werden. Zu
Berücksichtigen sind bei den Untersuchungen die zukünftigen Anforderungen an
die Bausubstanz.
1.3.2 Erfassung des Zustands der statisch nicht relevanten Baukonstruktion
Die technische Bestandsaufnahme der Baukonstruktion fokussiert sich anders als die
statische oder energetische Bestandaufnahme nicht auf ausgewählte Bauteileigenschaften (z.B. Statik oder Wärmeschutz), sondern betrachtet das Bauteil in seiner
Gesamtheit. Die systematische Erfassung und flächendeckende qualitative Bewertung der Bauteile soll helfen eine Übersicht über alle im Gebäude verbauten Bauteile
/ Baustoffe zu erhalten und eine Aussage über ihre potentielle Wiederverwendbarkeit treffen zu können. Als maßgebliche Bewertungsgrößen werden die Kriterien
Funktionsfähigkeit, optische Mängelfreiheit, verbliebene Lebensdauer sowie individuelle gebäudespezifische Anforderungen (z.B. Repräsentativität) angesehen.
Neben der reinen Bauteilerfassung und -bewertung sollte die Bestandsaufnahme der
Baukonstruktion auch dazu dienen baualtersspezifische und / oder konstruktionsbedingte Probleme bzw. Schäden zu identifizieren, damit diese in der weiteren Planung berücksichtigt werden können.
1.3.3 Erfassung des Zustands der Gebäudetechnik
Die technische Bestandsaufnahme der Gebäudetechnik umfasst in der Regel die
Bereiche:
• - Sanitärtechnik
• - Wärmeversorgungs-, Brauchwassererwärmungs-, Raumluft- und Klimatechnik
• - Elektrotechnik
• - Aufzugstechnik
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Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
BNB_BK
5.1.6
In Einzelfällen können weitere Bereiche wie z.B. Feuerlöschtechnik, Drucklufttechnik o. Ä. hinzukommen. Die Aufgabe der Bestandsaufnahme der Gebäudetechnik ist
weitestgehend identisch mit der Bestandsaufnahme der Baukonstruktion, nur dass
hier nicht die Bausubstanz, sondern die technische Ausstattung des Gebäudes betrachtet wird.
1.3 Energetische Bestandsaufnahme und Ermittlung des Potentials für eine
energetische Ertüchtigung
Die energetische Bestandsaufnahme dient der Einschätzung der vorhandenen und
potentiellen energetischen Qualität des Gebäudes. Diese kann auf der baulichen und
technischen Bestandsaufnahme aufbauen; eine Begutachtung des Gebäudes unter
energetischen Gesichtspunkten ist dennoch zu empfehlen.
Um die maximale Punktzahl in diesem Kriterium zu erreichen muss die ingenieurmäßige Erfassung und Bewertung der vorhandenen und potentiellen energetischen
Eigenschaften des Bestandgebäudes mindestens folgende Vorgaben erfüllen
1)
2)
3)
4)
5)
Energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes gemäß aktueller EnEV: Definieren
der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, Erfassen der wärmedämmtechnischen Eigenschaften der Bauteile, Ermitteln der U-Werte, Erfassen der energetischen Eigenschaften der anlagentechnischen Komponenten, Erstellen eines Bilanzmodells entsprechenden der Vorgaben der EnEV 2009.
Ausweisen der maßgeblichen energetischen Schwachstellen: Auswerten der
Ergebnisse der energetischen Bilanzierung, Aufzeigen der energetischen Defizite z.B. unter den Gesichtspunkten: erhöhter Energiebedarf, Komforteinbußen,
Nichteinhalten gesetzlicher Anforderungen (z.B. Dämmung von Rohrleitungen),
bauphysikalische Schäden u. Ä. .
Auswerten der Verbrauchsstruktur des Gebäudes: Erheben der Energieverbräuche, Ermitteln der Energieverbrauchskennwerte, Analyse und Vergleich der ermittelten Energieverbrauchskennwerte mit Benchmarks und den ermittelten
Energiebedarfswerten, Bewerten der Energieversorgungslösung
Identifizieren von bauphysikalische Probleme und Schäden (Detailanalyse): Ermitteln der baualtersspezifischen und konstruktionsbedingten Schwachstellen,
Untersuchen der Gebäudesubstanz hinsichtlicht Wärmebrücken und Luftundichtheiten, Erfassen von bauphysikalisch bedingten Schäden (z.B. Tauwasser),
Aufzeigen potentieller Gefährdungen, Bewerten des sommerlichen Wärmeschutzes
Variantenbetrachtung zur Ermittlung des Potentials für eine energetische Ertüchtigung: Erstellen von potentiellen Sanierungsvarianten (Minimale Variante,
Optimierte Variante, Effizienz-Variante), Analysieren der Varianten hinsichtlicht
Energiebedarf und -einsparung (End- und Primärenergie), CO2-Einsparung,
Wirtschaftlichkeit, Behaglichkeit u. Ä.
Die Ermittlung des Potentials für eine energetische Ertüchtigung muss über eine
überschlägige Variantenbetrachtung erfolgen, da es im Regelfall eine Vielzahl von
denkbaren Möglichkeiten und Abstufungen gibt, ein Gebäude energetisch zu sanieren. In diesem Sinne sollte die Variantenbetrachtung mindestens folgende Stufen
umfassen:
•
•
•
Minimale Variante
Optimierte Variante
Effizienz-Variante
In der minimalen Variante können beispielweise Modernisierungsmaßnahmen an
Gebäudehülle und Anlagentechnik betrachtet werden, welche lediglich die gesetzli© BMVBS Version 2012_3
A3
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
BNB_BK
5.1.6
chen Mindestanforderungen hinsichtlicht Wärme- und Feuchteschutz sowie Energieeffizienz einhalten.
In der optimierten Variante sollte darüber hinaus aufgezeigt werden, wie das Optimum zwischen Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und weiteren Aspekten (z.B.
Denkmalschutz, Architektur) aussehen könnte. Alternativ können auch spezifische
Zielvorgaben - z.B. energetische Ertüchtigung des Gebäudes auf Neubau-Niveau
gemäß Energieeinsparverordnung - betrachtet werden
In der Effizienzvariante sollte eine ambitionierte energetische Ertüchtigung des Gebäudes geprüft werden. Hier wären beispielsweise auch zukünftige politische Entwicklungen (Niedrigstenergiegebäude) zu berücksichtigen.
Die Abstufungen zwischen den Varianten sind für jedes Gebäude individuell festzulegen. Die Effizienz-Variante eines denkmalgeschützten Gebäudes kann unter Umständen durchaus der minimalen Variante eines Standard-Bürogebäudes entsprechen. Die Ermittlung des energetischen Potentials kann als Grundlage für die Erstellung eines Energiekonzeptes im späteren Planungsverlauf dienen (s. Steckbrief 5.1.3).
Im Rahmen der Detailanalyse können Schwachstellen wie z.B. Wärmebrücken oder
Luftundichtheiten aufgezeigt werden. Hier ist besonderes Augenmerk auf die Stellen
zu legen, die sich nach erfolgter Sanierung als kritisch erweisen könnten, falls keine
entsprechende Fachplanung erfolgt (z.B. Holzbalkendecken, denkmalgeschützte
Fassade).
1.4 Erfahrungen aus der Vornutzung
Im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung des Gebäudebestands sind neben
einer Bestandsanalyse zum aktuellen Zustand des Bestandsgebäudes auch Erfahrungen aus der Vornutzung für die Weiterentwicklung heranzuziehen. Optimal stellt
sich die Ausgangslage einer Baumaßnahme im Bestand dar, wenn das BNB-Modul
Nutzung und Bewirtschaftung bereits regelmäßig und fortlaufend nutzungsbegleitend durch qualifiziertes Personal angewandt wurde. Die Erfassung, Analyse und
Bewertung der Nutzungskosten, der Verbrauchswerte und der Nutzerzufriedenheit
liefern wichtige Erkenntnisse über die tatsächliche Objektqualität. Eine derartige
umfassende Bestandsanalyse ermöglicht die Feststellung der Gebäudequalität im
Vergleich zu einem Neubau sowie die Identifikation von Stärken und Schwächen
sowie Optimierungspotentialen und Risiken des Bestandsgebäudes. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Planungsgrundlage für Modernisierungs-, Umbau- oder
Umnutzungsentscheidung.
2. Prüfen auf Gebäudeschadstoffe
Beschreibung wird noch ergänzt
Maßgebende Regelwerke
•
•
•
•
•
•
•
•
•
© BMVBS Version 2012_3
DIN ISO 16000 Teile 1-28. Innenraumluftverunreinigungen
AGI U31 TIB, 1998: Integrierte Bauplanung und Umweltschutz
AGI W7, 2007: Bauen und Revitalisieren
Asbest Richtlinie, 1996: Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach
gebundener Asbestprodukte
PCB-Richtlinie, 1994: Rili für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter
Baustoffe und Bauteile in Gebäuden
PCP-Richtlinie, 1996: Rili für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung –
GefStoffV) v. 23.12.2004
VDI 2067 – Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen
EnEV 2009: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energieA4
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
•
•
•
•
BNB_BK
5.1.6
sparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV
2009) vom 29. April 2009, in Kraft getreten 01. Oktober 2009
DIN V 18599-1: 2007-02 bis DIN V 18599-10: 2007-02: Energetische Bewertung
von Gebäuden
DIN V 18599-100: 2009-10: Energetische Bewertung von Gebäuden - Änderungen zu DIN V 18599-1 bis DIN V 18599-10
BMVBS: Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und
der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2009
BMVBS: Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2009
Maßliche Bestandsaufnahme wird noch ergänzt
Statik / Konstruktion wird noch ergänzt
Fachinfromationen
und Anwendungshilfen
•
•
•
•
•
•
•
•
Gesamtverband Schadstoffsanierung GbR (2010), Schadstoffe in Innenräumen
und an Gebäuden, Rudolf Müller, Köln
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (2005), Zerstörungsfreie Prüfverfahren
und Bauwerksdiagnose im Betonbau, Beuth, Berlin
Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V. http://www.dgzfp.de
Fraunhofer IZFP http://www.izfp.fraunhofer.de/
BAM Bundesanstalt für Materialprüfung und –forschung
http://www.bam.de/de/kompetenzen/fachabteilungen/abteilung_8/index.htm
BMVBS: Arbeitshilfen zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie
zum Einsatz von Recycling-Baustoffen auf Liegenschaften des Bundes
(www.arbeitshilfen-recycling.de)
BMVBS: Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau (Ausgabe EnEV 2009)
BMVBS: BNB-Modul Nutzung- und Bewirtschaftung
Maßliche Bestandsaufnahme wird noch ergänzt
Statik / Konstruktion wird noch ergänzt
Wechselwirkungen Es besteht eine Wechselwirkung zum Steckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt,
Steckbrief 5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung sowie zum Steckbrief 5.1.5
zu weiteren Krite"Schaffung von Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung"
rien
Für die Beurteilung
erforderliche Unterlagen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
© BMVBS Version 2012_3
Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
Nachweis über das Gebäudeaufmaß
Protokoll der Konformitätsprüfung zur Planaktualität
Dokumentation und Ergebnisse der Analyse der statischen Bausubstanz
Dokumentation der technischen Bestandsaufnahme – Baukonstruktion
Bauteilkatalog
Dokumentation der technischen Bestandsaufnahme – Gebäudetechnik
Dokumentation der energetischen Bestandsaufnahme und Potentialermittlung zur energetischen Ertüchtigung
Ergebnisdokumentation der Bewertung durch das Zusatzmodul „Nutzung +
Bewirtschaftung“ (BNB)
Ergebnisdokumentation der Gebäudebewertung auf Basis der Erfahrungen
des laufenden Gebäudebetriebs
Dokumentation der Schadstoffanalyse (Schadstoffkataster), einschließlich
Nachweis über den Ausschluss von Verdachtsmomenten
Nachweis über die Anwendung der Arbeitshilfen Recycling
Qualifikationsnachweis der Ausführenden
A5
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
•
Hinweise zur Bewertung
BNB_BK
5.1.6
Nachweis, dass den Planern die für sie maßgeblichen Nachweis zur Verfügung gestellt wurden
Alle Teilkriterien
Es ist zu gewährleisten, dass die Vor-Ort-Begehungen (z.B. Gebäudeaufmaß, energetische Bestandsaufnahme) und die damit verbundenen jeweiligen Auswertungen
(z.B. Digitalisierung des Gebäudeaufmaßes, Erstellen eines energetischen Bilanzmodells) durch denselben Auftragnehmer erfolgen. Damit können Reibungsverluste
vermieden und eine qualitativ hochwertige Bearbeitung gewährleistet werden. Ausnahmen von dieser Anforderung sind zu begründen und mit der Konformitätsprüfungsstelle abzustimmen.
Maßliche Bestandsaufnahme
Für den Fall, dass Verformungen der Bausubstanz zu erwarten sind (z.B. historische
Bausubstanz, insbesondere Denkmäler) und für die weitere Planung relevant werden, gilt die maximale Anforderung nur erfüllt, wenn ein verformungsgetreues Gebäudeaufmaß für das Gebäude bzw. für Teile des Gebäudes erstellt wurde. Bedeutende Detailpunkte sind dabei gesondert zur erfassen.
Liegt keine Planungsrelevanz der Verformungen vor, ist dieser Fall nachvollziehbar
zu begründen.
Technische Bestandsaufnahme / Prüfen auf Wiederverwendbarkeit
Der Zeitpunkt der Bewertung darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Wurden seit
der letzten Bewertung Modernisierungs-, Renovierungsarbeiten o. Ä. durchgeführt,
sind die entsprechenden Gebäudeteile erneut zu begutachten.
Energetische Bestandsaufnahme und Ermittlung des Potentials für eine energetische Ertüchtigung
Inwieweit eine energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes gemäß EnEV sinnvoll ist,
hängt im hohen Maße von den baulichen Maßnahmen ab.
Wird das Bestandsgebäude lediglich saniert, ohne dass die beheizte und/oder gekühlte Fläche im Sinne der EnEV erweitert wird, ist lediglich ein gemeinsames Bilanzierungsmodell für die potentiellen Fälle Energiekonzept, Nachweis nach Energieeinsparverordnung sowie Energieausweis erforderlich. Die Abbildung des IstZustandes dient in diesem Fall, über die energetische Evaluierung hinaus, als Basis
für die weitere Planung.
Kommt es darüber hinaus jedoch zu einer Erweiterung des Gebäudes um beheizte
und/oder gekühlte Flächen im Sinne der EnEV, ist eine reine Betrachtung des IstZustandes nicht sinnvoll. Hier sollte unabhängig von den öffentlich-rechtlichen Anforderungen zusätzlich eine Evaluierung der Bestandsgebäudes einschließlich der
Erweiterung erfolgen.
Qualifikationsnachweis
Die Bauwerkdiagnose sollte durchweg durch qualifiziertes Personal erfolgen. Folgenden Aspekte können Hinweise auf eine ausreichende Qualifizierung geben:
•
•
•
Erfahrungsnachweis / Referenzen
geschützte Titel und Berufsbezeichnungen
Zertifikate, Akkreditierungen u. Ä.
Hinweis: Da Bezeichnungen oder Titel nicht immer geschützt sind (Beispiel: Energieberater) ist eine sorgfältige Prüfung der Qualifikation in jedem Fall anzuraten.
© BMVBS Version 2012_3
A6
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
BNB_BK
5.1.6
Ebenfalls lässt die Berufsbezeichnung allein nicht auf die Erfahrung des Personals
schließen.
Als Beispiele für qualifiziertes Personal für die einzelnen Kriterien sind zu nennen:
•
•
•
•
•
•
•
Maßliche Bestandsaufnahme: Qualifikation wird noch ergänzt
Statik / Konstruktion: Qualifikation wird noch ergänzt
Bauliche Bestandsaufnahme: Architekten, Ingenieure (Bereich: Bautechnik,
Bauphysik u. Ä.)
Technische Bestandsaufnahme: Ingenieure (Bereich: TGA, Versorgungstechnik u. Ä.)
Energetische Bestandsaufnahme: Architekten und Ingenieure mit nachweislichen Referenzen im Bereich Bauphysik und Energieberatung sowie falls erforderlich im Bereich Denkmalsanierung
Erfahrungen aus der Vornutzung: Qualifikation wird noch ergänzt
Prüfen auf Gebäudeschadstoffe: Qualifikation wird noch ergänzt / Baubiologe
Es handelt sich nicht um eine abschließende Auflistung!
© BMVBS Version 2012_3
A7
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
Bewertungsmaßstab
BNB_BK
5.1.6
Anforderungsniveau
Z: 100
R: 50
G: 10
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 50
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10
Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren
1. Teilkriterium
1.1 Maßliche Bestandsaufnahme
Pkt Beschreibung
10 • Es wurde ein vollständig oder in Teilbereichen verformungsgetreues
Gebäudeaufmaß erstellt. Die digitale Aufbereitung (CAD) umfasst sämtliche Grundrisse, Ansichten und Hauptschnitte des Gebäudes.
• Aus dem Gebäudeaufmaß gehen Bestandspläne im Maßstab 1:50 hervor.
Einzelne bedeutende Detailpunkte wurden mit einem Maßstab zwischen
1:1 bis 1:25 dargestellt.
• Die maßliche Bestandsaufnahme wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen.
• Die Bestandspläne werden den Planern digital zur Verfügung gestellt.
5
•
•
•
•
•
•
•
2
•
•
•
0
© BMVBS Version 2012_2
Es wird ein detailliertes Gebäudeaufmaß erstellt. Die digitale Aufbereitung (CAD) umfasst sämtliche Grundrisse, Ansichten und Hauptschnitte
des Gebäudes.
Die maßliche Bestandsaufnahme wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen.
Die Bestandspläne werden den Planern digital zur Verfügung gestellt.
ODER
Es liegen Bestandspläne vor. Die Aktualität der Pläne muss durch eine
Konformitätsprüfung bestätigt werden. Die digitale Aufbereitung (CAD)
umfasst sämtliche Grundrisse, Ansichten und Hauptschnitte des Gebäudes.
Die Konformitätsprüfung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen.
Die Bestandspläne werden den Planern digital zur Verfügung gestellt.
Es liegen Bestandspläne vor. Die Aktualität der Pläne muss durch eine
Konformitätsprüfung bestätigt werden. Eine digitale Aufbereitung liegt
nicht oder nur unvollständig vor.
Die Konformitätsprüfung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen.
Die Bestandspläne werden den Planern zur Verfügung gestellt.
Es liegen nur unvollständige bzw. nicht auf Konformität geprüfte Bestandspläne vor
ODER
Die Bestandspläne wurden den Planern nicht zu Verfügung gestellt.
B1
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
BNB_BK
5.1.6
1.2 Technische Bestandsaufnahme / Prüfen auf Wiederverwendbarkeit
1.2.1 Erfassung des Zustands der statisch relevanten Baukonstruktion
Pkt
15
0
Beschreibung
• Es erfolgt eine systematische Analyse der statisch relevanten Bausubstanz. Diese beinhaltet eine Sichtprüfung der Bauteile hinsichtlicht optischer Mängelfreiheit sowie die Anwendung zerstörungsfreier Prüfverfahren zur Überprüfung der einwandfreien Funktionsfähigkeit und Tragfähigkeit auch in Hinblick auf zukünftige Anforderungen. Ist eine Aussage über die Tragfähigkeit der Bauteile auf Basis dieser Maßnahmen nicht
möglich, wird eine Beprobung vorgenommen.
• Die Analyse der statisch relevanten Bausubstanz ist ausführlich zu dokumentieren.
• Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
vorgenommen.
• Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
Eine Prüfung der Statik / Konstruktion erfolgt nicht.
ODER
Es findet eine Prüfung der Statik / Konstruktion statt; diese entspricht aber in
Art, Umfang und Verfügbarkeit nicht den Vorgaben.
1.2.2 Erfassung des Zustands der statisch nicht relevanten Baukonstruktion
Pkt
15
7,5
Beschreibung
• Es erfolgt eine systematische Erfassung aller Bauteile, auch durch
stichprobenhaftes Entfernen von Verkleidungen, Vorsatzschalen und
anderem Ausbaumaterial. Unter Berücksichtigung der Kriterien Funktionsfähigkeit, optische Mängelfreiheit, verbliebene Lebensdauer und des
Einbezuges gebäudespezifischer Anforderungen erfolgt eine qualitative
Bewertung der Bauteile. Darüber hinaus wird eine Aussage über die
Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. Baustoffe getroffen.
• Gebäudespezifische Probleme und Schäden werden identifiziert und
ausgewiesen (Detailanalyse).
• Die bauliche Bestandsaufnahme ist ausführlich zu dokumentieren (Bericht und Bauteilkatalog).
• Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
vorgenommen.
•
• Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
•
•
•
•
•
© BMVBS Version 2012_2
Es findet eine Gebäudebegehung statt, in der eine qualitative Bewertung
der maßgeblichen Bauteile vorgenommen wird. Darüber hinaus wird eine Aussage über die Wiederverwendbarkeit der jeweiligen Bauteile bzw.
Baustoffe getroffen.
Das Gebäude wird auf offensichtliche sowie zu erwartende und / oder
bautypische Schäden untersucht,
Ein Protokoll der Begehung liegt vor
Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
vorgenommen.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
B1
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
BNB_BK
5.1.6
gestellt.
0
Es findet keine Bestandsaufnahme der Bausubstanz statt.
ODER
Es findet eine Bestandsaufnahme der Bausubstanz statt; diese entspricht aber
in Art, Umfang und Verfügbarkeit nicht den Vorgaben.
1.2.3 Erfassung des Zustands der Gebäudetechnik
Pkt
15
7,5
Beschreibung
• Gebäudespezifische Probleme und Schäden werden identifiziert und
ausgewiesen (Detailanalyse).
• Die technische Bestandsaufnahme ist ausführlich zu dokumentieren.
• Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
vorgenommen.
• Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
•
•
•
•
0
Es findet eine Gebäudebegehung statt, in der eine qualitative Bewertung
der maßgeblichen technischen Komponenten vorgenommen wird. Darüber hinaus wird eine Aussage über die Wiederverwendbarkeit dieser
getroffen.
Ein Protokoll der Begehung liegt vor.
Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
vorgenommen.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
Es findet keine Bestandsaufnahme der Gebäudetechnik statt.
ODER
Es findet eine Bestandsaufnahme der Gebäudetechnik statt; diese entspricht
aber in Art, Umfang und Verfügbarkeit nicht den Vorgaben.
1.3 Energetische Bestandsaufnahme und Ermittlung des Potentials für eine
energetische Modernisierung
Pkt Beschreibung
15 • Es erfolgt eine Erfassung und Bewertung der energetischen Eigenschaften des Bestandgebäudes. Diese umfasst folgende Kriterien:
- energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes gemäß aktueller EnEV
- Ausweisung der maßgeblichen energetischen Schwachstellen
- Auswertung der Verbrauchsstruktur des Gebäudes
- Identifikation von bauphysikalische Probleme und Schäden.
- Variantenbetrachtung zur Ermittlung des Potentials für eine energetische Ertüchtigung
• Die energetische Bestandsaufnahme ist ausführlich zu dokumentieren.
• Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
vorgenommen.
• Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
© BMVBS Version 2012_2
B2
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
10
•
•
•
•
•
5
0
BNB_BK
5.1.6
Es erfolgt eine Erfassung und Bewertung der energetischen Eigenschaften des Bestandgebäudes. Diese umfasst mindesten zwei der folgenden
Kriterien
- energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes gemäß aktueller EnEV
- Ausweisung der maßgeblichen energetischen Schwachstellen
- Auswertung der Verbrauchsstruktur des Gebäudes
- Identifikation von bauphysikalische Probleme und Schäden.
Es wird Variantenbetrachtung zur Ermittlung des Potentials für eine
energetische Ertüchtigung erstellt.
Die energetische Bestandsaufnahme ist ausführlich zu dokumentieren.
Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
vorgenommen.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
•
Es erfolgt eine Erfassung und Bewertung der energetischen Eigenschaften des Bestandgebäudes. Diese umfasst mindesten zwei der folgenden
Kriterien
- energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes gemäß aktueller EnEV
- Ausweisung der maßgeblichen energetischen Schwachstellen
- Auswertung der Verbrauchsstruktur des Gebäudes
- Identifikation von bauphysikalische Probleme und Schäden.
• Die energetische Bestandsaufnahme ist ausführlich zu dokumentieren.
• Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
vorgenommen.
• Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
Es findet keine energetische Bestandsaufnahme statt.
ODER
Es findet eine energetische Bestandsaufnahme statt; diese entspricht aber in
Art, Umfang und Verfügbarkeit nicht den Vorgaben.
1.4 Erfahrungen aus der Vornutzung
Pkt
10
5
Beschreibung
• Es findet eine Bewertung des Gebäudes durch das Zusatzmodul „Nutzung
+ Bewirtschaftung“ (BNB) statt. Der Zeitpunkt der Bewertung darf nicht
länger als 3 Jahre zurückliegen und es darf seit der Bewertung zu keiner
maßgeblichen Nutzungsänderung bzw. Nutzerwechsel gekommen sein.
• Die Bewertung des Gebäudes wird durch erfahrenes und qualifiziertes
Personal vorgenommen.
• Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
•
•
•
© BMVBS Version 2012_2
Es findet eine Bewertung des Gebäudes auf Basis von Daten und Erfahrungen des laufenden Gebäudebetriebs (z.B. Nutzerhinweise, Facility
Management, Verbrauchsdaten) statt.
Die Bewertung des Gebäudes wird durch erfahrenes und qualifiziertes
Personal vorgenommen.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
B3
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
0
BNB_BK
5.1.6
Es findet keine Bewertung der Vornutzung statt.
ODER
Es findet eine Bewertung der Vornutzung statt; diese entspricht aber in Art,
Umfang und Verfügbarkeit nicht den Vorgaben.
2. Teilkriterium
Prüfen auf Gebäudeschadstoffe
Pkt Beschreibung
20 • Das Gebäude wird auf Schadstoffe gem. Anlage 1a getestet. Verdachtsmomente werden erfasst und anhand geeigneter Verfahren analysiert.
Auf Basis der Analyseergebnisse erfolgt eine Abschätzung des Risikos für
Mensch, Umwelt und Material.
• Die Schadstoffanalyse ist ausführlich zu dokumentieren (Schadstoffkataster). Der Ausschluss von Verdachtsmomenten ist ebenfalls zu belegen.
• Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
vorgenommen.
• Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
15
•
•
•
•
5
•
•
•
•
0
© BMVBS Version 2012_2
Das Gebäude wird auf Schadstoffe gem. Anlage 1b getestet. Verdachtsmomente werden erfasst und anhand geeigneter Verfahren analysiert.
Auf Basis der Analyseergebnisse erfolgt eine Abschätzung des Risikos für
Mensch und Material.
Die Schadstoffuntersuchung ist ausführlich zu dokumentieren (Schadstoffkataster). Der Ausschluss von Verdachtsmomenten ist ebenfalls zu
belegen.
Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
vorgenommen.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
Das Gebäude wurde auf Schadstoffe gem. Anlage 1b seit den letzten baulichen Eingriffen (Modernisierung o. Ä.) getestet – jedoch längstens vor 6
Jahren. Verdachtsmomente wurden erfasst und anhand geeigneter Verfahren analysiert.
Die Schadstoffuntersuchung wurde ausführlich dokumentiert (Schadstoffkataster).
Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
vorgenommen.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung
gestellt.
Es findet keine Prüfung auf Gebäudeschadstoffe statt. bzw. es hat seit den
letzten baulichen Eingriffen oder innerhalb der vergangenen 6 Jahre keine
Prüfung stattgefunden.
ODER
Es hat eine Prüfung stattgefunden, aber die Prüfung entspricht in Art, Umfang und Verfügbarkeit nicht den erforderlichen Vorgaben.
B4
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Anlage 1a
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
BNB_BK
5.1.6
Inhalte der Schadstoffuntersuchung
1. Chemische Analytik Materialproben
•
•
•
•
•
Analysen auf Asbest
Analysen auf KMF
Analysen auf PAK-EPA
Analysen auf Holzschutzmittel (Pentachlorphenol, Lindan und DDT)
Analysen auf PCB
2. Chemische Analytik Raumluft
•
•
•
•
•
•
Raumluftmessung Asbest
Raumluftmessung KMF
Raumluftmessung Formaldehyd
VOC-Screening (TVOC)
Raumluftmessung PCB
Raumluftmessung Schimmelpilze (LKS)
3. Chemische Analytik Material- und Raumluftproben biologischer Natur
•
•
Schimmelpilze
MVOC
a) Anlage wird auf Vollständigkeit geprüft (z.B. Blei in Wasserleitungen, FCKW)
b) Anlage wird hinsichtlich potentieller in Zukunft als schädlich eingestufter Stoffe
(z.B. durch zu erwartenden neue Grenzwertvorgaben) erweitert
c) Anlage wird hinsichtlich Schadstoffe für die Umwelt (s. Steckbrief 1.1.6) erweitert
Anlage 1b
Inhalte der Schadstoffuntersuchung
4. Chemische Analytik Materialproben
• Analysen auf Asbest
• Analysen auf KMF
• Analysen auf PAK-EPA
• Analysen auf Holzschutzmittel (Pentachlorphenol, Lindan und DDT)
• Analysen auf PCB
5. Chemische Analytik Raumluft
• Raumluftmessung Asbest
• Raumluftmessung KMF
• Raumluftmessung Formaldehyd
• VOC-Screening (TVOC)
• Raumluftmessung PCB
• Raumluftmessung Schimmelpilze (LKS)
6. Chemische Analytik Material- und Raumluftproben biologischer Natur
• Schimmelpilze
• MVOC
Anlage wird auf Vollständigkeit geprüft (z.B. Blei in Wasserleitungen, FCKW)
- ENTWURF Stand 02.07.2012 -
© BMVBS Version 2009_4
C1
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Anlage 2
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Bestand | Modul Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Bestandsanalyse
BNB_BK
5.1.6
Zerstörungsfreie Prüfverfahren von Gebäudeteilen
Zu den zerstörungsfreien Prüfverfahren sind unter anderem zu zählen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Infrarotthermographie
Endoskopie
Feuchtemessung mit Neutronensonde
Impuls-Radar
Rißtiefenbestimmung mit Radionukliden
Rißanalyse nach dem Wirbelstromprinzip
Durchstrahlungsprüfung mit Röntgenstrahlen
Ultraschallmessung
Blower Door Verfahren
- ENTWURF Stand 02.07.2012 © BMVBS Version 2009_4
C2
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Rückbaumaßnahmen
BNB_BK
5.1.7
Relevanz und
Zielsetzungen
Der Rückbau von Gebäudeteilen kann erforderlich sein, um ein Bestandsgebäude
nachhaltig fortentwickeln und einer zeitgemäßen Nutzung zuführen zu können bzw.
eine Erweiterung zu ermöglichen. Rückbaumaßnahme sollten möglichst nachhaltig
geplant und durchgeführt werden, da die Qualität der Rückbaumaßnahmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit erheblichen Einfluss auf die Nachhaltigkeitsqualität des Bestandsgebäudes hat.
Beschreibung
Nachhaltig ist eine Rückbaumaßnahme dann, wenn sie einem ganzheitlich angelegten Rückbaukonzept folgt, die besonderen Bedingungen für einen selektiven Rückbau sowie die technischen Arbeitsschutzbedingungen eingehalten werden und die
Entsorgung der Abfälle fachgerecht erfolgt. Die Rückbauplanung und -umsetzung
sollte durchweg durch qualifiziertes Personal erfolgen. Als Grundlage dienen u.a. die
im Zuge der Bauwerksdiagnose (Steckbrief 5.1.6) ermittelten Ergebnisse wie die
festgestellten Eigenschaften des Gebäudes und die identifizierten Schadstoffe und
Altlastenkontamination. Sie sind bei der Einrichtung der Baustelle und bei der Ausschreibung und Vergabe der Rückbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Gemäß § 2
der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung – BaustellV)1 sind vor der Einrichtung der Baustelle besondere Maßnahmen für den Umgang mit Gefahrenstoffen zu erstellen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen zu treffen, wenn Nutzer während der Bauzeit vor Ort sind,
bzw. Räumlichkeiten trotz baulicher Maßnahmen weitergenutzt werden sollen. Ferner ist der Bauherr zu einer ordnungsgemäßen Verwertung von Abfallprodukten
verpflichtet, soweit dieses im Rahmen des technisch Möglichen und des wirtschaftlich Zumutbaren liegt. Hierfür müssen alle Abbruchmaterialien identifiziert und anschließend abfallrechtlich ordnungsgemäß deklariert werden
Bewertung
Qualitative Bewertung
Methode
Bewertet wird die Nachhaltigkeit der Rückbaumaßnahmen anhand der Qualität der
Rückbauplanung und -umsetzung. Die Gesamtbewertung ergibt sich dabei additiv
aus den Teilkriterien:
1. Technische Arbeitsschutzbedingungen
2. Planung des Rückbaus
3. Selektiver Rückbau (unter den Voraussetzungen aktiver/inaktiver Bestand)
4. Prüfen auf Abfalltrennung und Entsorgung
1. Technische Arbeitsschutzbedingungen
Beschäftigte im Baubereich sind einem besonders großen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Insbesondere beim Bauen im Bestand sind durch unerwartete
Situationen im Zuge der Baumaßnahmen, Termindruck oder Witterungseinflüsse die
Anforderungen an Koordination und Abstimmung der Schutzmaßnahmen sehr hoch.
1
BaustellV (2004) © BMVBS Version 2012_3
A1
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Rückbaumaßnahmen
BNB_BK
5.1.7
Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist Grundlage der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
Erforderlich für eine gute Bewertung ist es, das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren sowie einen Koordinator zur Planstellung und Überwachung zu bestellen, der sich insbesondere mit den
Belangen der Sicherheit und Gesundheit beschäftigt (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator – SiGeKo gemäß BaustellV l). Darüber hinaus ist nachzuweisen, in welchem Umfang ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) besteht (Mindestanforderungen und / oder zusätzliche Elemente gem. RAB 31, vgl. Anlage 1).
2. Planung des Rückbaus
Um den Rückbau planen und weiter zu verwendende Bauteile und Baustoffe identifizieren zu können, ist das Erfassen von Belastungen und Verformungen an Bestandsgebäuden im Hinblick auf deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit erforderlich.
Auf Grundlage der Bauzustandserfassung sollen darüber hinaus Rückschlüsse gezogen werden, ob beispielsweise mit schadstoffhaltigen Abbruchmaterialien zu rechnen ist und ob eine weiterführende Bausubstanzuntersuchung bis hin zu einer Analytik des Materials notwendig wird. Auf Grundlage dieser Bestandsanalyse sind die
Planung des Rückbaus aufzubauen und wieder zu verwendende Bauteile und Baustoffe sowie Schadstoffe und Altlastenkontamination zu bestimmen. Ein Rückbaukonzept ist durch entsprechend qualifiziertes Personal vor Beginn des Rückbaus als
Grundlage der Ausführung zu erstellen. Darin enthalten sind ein Logistikkonzept,
Analyse der Erschütterungsanfälligkeit, Berücksichtigung der Umwelt-/ Umfeldbelästigung, Konzept zum Umgang mit Bauschutt und belasteten Materialien, Zeitplan,
Rückbaumethode und Zuständigkeiten (vgl. Anlage 2).
3. Selektiver Rückbau
Im Vergleich zu Baustellen des Neubaus sind bei einem Umbau unter laufendem
Betrieb besondere Vorkehrungen zu treffen, da hier Nutzer während der Bauzeit vor
Ort sind bzw. ggf. Räumlichkeiten trotz baulicher Maßnahmen weitergenutzt werden.
In diesem Fall ist neben der Umsetzung des Rückbaukonzepts und dem fachgerechten Umgang mit schadstoffhaltigen Materialien eine Zusammenstellung der notwendigen Nutzerinformationen erforderlich. Dabei sind Maßnahmen zur Sicherstellung
der störungsfreien Weiternutzung (unter Berücksichtigung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes, des Arbeitsrechts bzw. -schutzes) nicht betroffener Gebäudeabschnitte zu treffen und ein entsprechend abgestimmter Bauzeitenplan zu erstellen.
4. Prüfen auf Abfalltrennung und Entsorgung
Eine fachgerechte Entsorgung der Abbruch- und Verpackungsmaterialien ist erforderlich, um die Nachhaltigkeit der Rückbaumaßnahme zu gewährleisten. Dies gilt es
kontinuierlich zu kontrollieren, ggf. nachzubessern sowie zu dokumentieren, z.B. im
Rahmen eines Bautagebuches.
© BMVBS Version 2012_3
A2
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Maßgebende
Regelwerke
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Rückbaumaßnahmen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Fachinformationen
und
Anwendungshilfen
BNB_BK
5.1.7
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung (BaustellV)) v. 10.06.1998RAB 31 (Regeln zum Arbeitsschutz auf
Baustellen)
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) v. 10.09.1996
RAB 31 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen)
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei
der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) v. 07.08.1996
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW/AbfG) v. 27.09.1994
Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AbfallverzeichnisVerordnung – AVV) v. 10.12.2001
AGI U30 TIB, 1998: Integrierte Bauplanung und Umweltschutz – Rückbau von
Ind.-und Gewerbegebäuden, Handlungsempfehlungen, Beispiele
Arbh Recyc, 2008: Arbeitshilfen Recycling
Asbest Richtlinie, 1996: Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach
gebundener Asbestprodukte
PCB-Richtlinie, 1994: Rili für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden
PCP-Richtlinie, 1996: Rili für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol
(PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden
VDI 2074, 2000: Recycling in der Technischen Gebäudeausrüstung
•
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen: Erläuterungen zur Baustellenverordnung / Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg; [Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt und Verkehr, Abteilung Industrie und
Gewerbe] Stuttgart: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg,
1999
•
SiGeKo-Praxis: Kompaktdarstellung; Arbeitshilfen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren / Torsten Schüler; Ulf-Joachim Schappmann; KarlDieter Röbenack - 2., aktualisierte u. erw. Aufl.
Berlin : Bauwerk, 2009. – IX
•
Umweltamt Düsseldorf, Rückbau und Abbruch von baulichen Anlagen, 1997
•
BMVBS: Arbeitshilfen zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie zum
Einsatz von Recycling-Baustoffen auf Liegenschaften des Bundes
(www.arbeitshilfen-recycling.de)
Wechselwirkungen Es besteht eine Wechselwirkung zu den Steckbriefen "Baustelle / Bauprozess",
"Qualitätssicherung der Bauausführung" und „Bauwerksdiagnose“. Weiterhin besteht
zu weiteren Kritehoher Einfluss auf den Steckbrief "Ausschreibung und Vergabe".
rien
Für die Beurteilung • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie Nachweis über die Einhaltung
erforderliche Under Mindestanforderungen bzw. über zusätzliche Elemente gem. RAB31
terlagen
• Nachweis über die Information des Amts für Arbeitsschutz und Sicherheitsschutz
• Qualifikationsnachweis Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
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A3
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Rückbaumaßnahmen
BNB_BK
5.1.7
• Rückbaukonzept vor Beginn des Rückbaus als Grundlage der Rückbauausführung und Nachweis über die Qualifikation der Verfasser
• Nachweise über die Maßnahmen zur Belastungsminimierung des Umfeldes und
der Nachbarschaft
• Dokumentation über die Maßnahmen zur Nutzerinformation und zur Sicherstellung der störungsfreien Weiternutzung nicht betroffener Gebäudeabschnitte
• Bauzeitenplan
• Nachweis über den fachgerechte Umgang mit schadstoffhaltigen Materialien
(Identifikation, Ausbau, Zwischenlagerung, Transport)
• Entsorgungsnachweise Abfälle
• Nachweis über die kontinuierlich Kontrolle der Abfallentsorgung bzw. ggf. entsprechende Nachbesserungen
Hinweise zur Bewertung
Qualifikationsnachweis
Die Rückbauplanung und -umsetzung sollte durchweg durch qualifiziertes Personal
erfolgen. Folgenden Aspekte können Hinweise auf eine ausreichende Qualifizierung
geben: Erfahrungsnachweis / Referenzen, geschützte Titel und Berufsbezeichnungen, Zertifikate, Akkreditierungen u. Ä.
Hinweis: Da Bezeichnungen oder Titel nicht immer geschützt sind (Beispiel: Energieberater) ist eine sorgfältige Prüfung der Qualifikation in jedem Fall anzuraten.
Ebenfalls lässt die Berufsbezeichnung allein nicht auf die Erfahrung des Personals
schließen.
Als Beispiele für qualifiziertes Personal für die einzelnen Kriterien sind zu nennen:
• Technische Arbeitsschutzbedingungen: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (RAB 30)
•
Planung des Rückbaus: Qualifikation wird noch ergänzt
Liste wird noch ergänzt
© BMVBS Version 2012_3
A4
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Rückbaumaßnahmen
Bewertungsmaßstab
BNB_BK
5.1.7
Anforderungsniveau
Z: 100
R: 50
G: 10
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 50
Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10
Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren
1. Teilkriterium
Technische Arbeitsschutzbedingungen
Pkt Beschreibung
25
• Das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik wird über die beabsichtigte Maßnahme informiert.
• Es existiert ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) für
den baulichen Eingriff. Neben den inhaltlichen Mindestanforderungen
gem. RAB 31 – 3.2 (vgl. Anlage 1) wurden mindestens vier zusätzliche
Elemente gem. RAB 31 – 3.3 aufgenommen.
- dies gilt über die Anforderungen der Baustellenverordnung hinaus
auch bei kleineren Maßnahmen.
• Ein qualifizierter Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (externes Büro oder interne Kontrollstelle) wurde mit der Planstellung und Überwachung beauftragt.
15
• Das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik wird über die beabsichtigte Maßnahme informiert.
• Es existiert ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) für
den baulichen Eingriff. Die inhaltlichen Mindestanforderungen gem. RAB
31– 3.2 (vgl. Anlage 1) werden erfüllt.
- dies gilt über die Anforderungen der Baustellenverordnung hinaus auch
bei kleineren Maßnahmen.
• Ein qualifizierter Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (externes Büro oder interne Kontrollstelle) wurde mit der Planstellung und Überwachung beauftragt.
0
Es wurde kein Arbeits- und Gesundheitsschutzplan für die bauliche Maßnahme aufgestellt. Konkrete Kontrollen finden diesbezüglich nicht statt.
2. Teilkriterium
Planung des Rückbaus
Pkt Beschreibung
25 •
Vor dem eigentlichen Rückbauprozess im Zuge des Umbaus und dem
Einholen der Abbruchgenehmigung wird ein Rückbaukonzept erstellt,
das Grundlage der Ausführung ist (vgl. Anlage 2). Das Rückbaukonzept
© BMVBS Version 2009_4
B1
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Rückbaumaßnahmen
BNB_BK
5.1.7
berücksichtigt u.a. die in der Bauwerksdiagnose festgestellten Eigenschaften des Gebäudes und die identifizierte Schadstoff- und Altlastenkontamination.
15
0
•
Das Rückbaukonzept wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
erstellt.
•
Vor dem eigentlichen Rückbauprozess wird ein Konzept zu Abbau,
Transport und Entsorgung von Schadstoff- und Altlastenkontaminationen erarbeitet.
•
Das Rückbaukonzept wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal
erstellt.
Eine Planung des Rückbaus erfolgt nicht.
3. Teilkriterium
Selektiver Rückbau
inaktiver Bestand
(Das Objekt ist freigezogen)
Pkt Beschreibung
Pkt
25 Der Rückbauprozess erfolgt in
25
kontrollierter Form. Dabei werden
schadstoffhaltige Materialien vorab identifiziert und sach- und
fachgerecht ausgebaut, zwischengelagert und abtransportiert.
Der Rückbau findet statt unter
Berücksichtigung minimaler Belastungen für das Umfeld und die
Nachbarschaft.
-----
© BMVBS Version 2009_4
15
aktiver Bestand
(Nutzer verbleiben im Objekt)
Beschreibung
Der Rückbauprozess erfolgt in
kontrollierter Form. Dabei werden
schadstoffhaltige Materialien vorab identifiziert und sach- und
fachgerecht ausgebaut, zwischengelagert und abtransportiert.
Die baulichen Maßnahmen finden
ausschließlich in Gebäudeabschnitten statt, die nicht genutzt
werden (separater Eingang, Abschottung von Lärm und Staub
etc.) und werden gem. eines Bauzeitenplans terminiert und kontinuierlich durchgeführt. Die Nutzer
der angrenzenden Gebäude/abschnitte werden vorab über die
geplante Maßnahme in Kenntnis
gesetzt und erhalten Informationen über die Anlaufstelle bei
Problemen.
Der Rückbauprozess erfolgt in
kontrollierter Form. Dabei werden
schadstoffhaltige Materialien vorab identifiziert und sach- und
fachgerecht ausgebaut, zwischengelagert und abtransportiert.
B2
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Rückbaumaßnahmen
BNB_BK
5.1.7
Während der Maßnahme werden
die Räumlichkeiten weiter genutzt
– unter Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz
sowie des Arbeitsrechts und des
Arbeitsschutzes der Nutzer und
der am Bau tätigen.
-----
0 Es findet kein selektiver Rückbau
statt.
5
Der Rückbauprozess erfolgt in
kontrollierter Form. Schadstoffhaltige Materialien sind nicht zu erwarten oder werden nicht explizit
untersucht. Die baulichen Maßnahmen im Bestand sind derart,
dass ein besonderer Schutz der
Nutzer nicht notwendig erscheint.
0
Es findet kein selektiver Rückbau
statt.
4. Teilkriterium
Prüfen auf Abfalltrennung und Entsorgung
Pkt Beschreibung
25
• Die fachgerechte Entsorgung der im Zuge des Rückbaus angefallenen
Abfälle wird durch die Bauunternehmer anhand von Entsorgungsnachweisen nachgewiesen.
• Der Bauherr verpflichtet sich, bzw. einen Erfüllungsgehilfen (Projektsteuerer, SiGeKo, Architekt o. Ä.), die tatsächlich vorgenommene Abfalltrennung im Zuge des Rückbaus zu überprüfen. Die Kontrollen finden vor
Abtransport jedes Containers statt. Bei festgestellten Mängeln wird das
verantwortliche Bauunternehmen zur umgehenden Nachbesserung aufgefordert. Über das Ergebnis der Inspektion wird Bericht geführt (z.B. im
Rahmen eines Bautagebuchs).
15
0
© BMVBS Version 2009_4
Die fachgerechte Entsorgung der im Zuge des Rückbaus angefallenen Abfälle wird durch die Bauunternehmer anhand von Entsorgungsnachweisen
nachgewiesen.
Es findet keine Überprüfung statt, ob im Zuge der baulichen Maßnahmen
eine korrekte Abfalltrennung vorgenommen wurde.
ODER
Es findet keine fachgerechte Entsorgung statt.
B3
Kriterium
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
Büro- und Verwaltungsgebäude
Modul Bestand | Komplettmaßnahme
Prozessqualität
Planung
Rückbaumaßnahmen
Anlage 1
Auszug aus RAB 31
Hauptkriteriengruppe
Kriteriengruppe
BNB_BK
5.1.7
„3.2. Inhaltliche Mindestanforderungen
Grundelemente eines SiGePlans sind:
o
o
o
o
o
Arbeitsabläufe
Gefährdungen
Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe
Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen
Arbeitsschutzbestimmungen
[…]
3.3. Inhaltliche Empfehlungen
Es wird empfohlen, zusätzliche Elemente in den SiGePlan aufzunehmen. Dies können je nach Erkenntnisstand bei der Bearbeitung des SiGePlans sein:
o
o
o
o
o
Vorgesehene bzw. beauftragte Unternehmer
Gefährdungen Dritter
Termine
Informations- und Arbeitsmaterialien zum Arbeits- u. Gesundheitsschutz
Ausschreibungstexte
Die aufgeführten Nennungen sind nicht abschließend zu verstehen.“
Anlage 2
Obligatorische Inhalte eines Rückbaukonzeptes
•
•
•
•
•
•
•
•
Logistikkonzept (Anfahrt, Bereitstellung von Maschinen, Platzbedarf, An/Abtransport etc.)
Analyse der Erschütterungsanfälligkeit des Objektes und der Umgebung
Berücksichtigung der Umwelt- und Umfeldbelästigung
Konzept zur Zwischenlagerung, Verwertung, Entsorgung des Bauschutts
Konzept zur Zwischenlagerung und Entsorgung des belasteten Materials
Konzept des zeitlichen Ablaufs
Konzept der eingesetzten Rückbaumethoden (Demontieren, Entkernen, Abtragen, Abgreifen, Einreißen, Demolieren, Eindrücken etc.)
Zuständigkeiten und Generalverantwortung
weiteres siehe:
Umweltamt Düsseldorf, Rückbau und Abbruch von baulichen Anlagen, 1997
© BMVBS Version 2009_4
C1
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