Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Relevanz und Zielsetzungen Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 Die Zielsetzung des Kriteriums besteht darin, die Verwendung von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen (in Form von Produkten) zu reduzieren bzw. zu vermeiden, die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile während ihrer Verarbeitung auf der Baustelle oder durch längerfristige Bewitterung (Außenbauteile) ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Außenluft enthalten. Hierbei sind relevant: 1. Bauprodukte und Baustoffe, die im Zuge der Bestandsmaßnahme (bauliche Realisierung) zusätzlich verbaut bzw. neu eingebracht werden 2. Bauprodukte und Baustoffe, die bereits vor der Bestandsmaßnahme im Bestand vorhanden waren und dort während zukünftiger Nutzungsphasen verbleiben werden Da in der Bauphase i. d. R. alle Baustoffe und -produkte während ihres Einbaus Kontakt zur Außenluft haben, sind im Kriterium „Risiken für die lokale Umwelt“ auch die innen liegenden Bauteile hinsichtlich ihrer Umweltwirkungen zu betrachten und zu bewerten. Wirkungen während der Herstellung und des Transports, oder im Zuge einer Beseitigung entstehende Risiken, werden vorerst nicht adressiert. Beschreibung, Kommentar Im Rahmen der Bewertung werden ersatzweise die Stoffe und Stoffgruppen, die mit entsprechenden Risikopotenzialen verbunden sind, einzeln und produktbezogen abgefragt, da die öko- und humantoxikologischen Wirkungskategorien der Ökobilanzierung mangels konsensfähiger Erfassungs- und Bewertungsverfahren derzeit noch nicht für die Beurteilung der Risiken für die lokale Umwelt herangezogen werden können. Für die Festlegung der zu vermeidenden Stoffe und Stoffgruppen in diesem Kriterium wurden produktbezogene Informationen der Berufsgenossenschaften (GISCODE), die verfügbaren Stofflisten und Stoffinformationen aus dem Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – auch CLP-Verordnung genannt – (der europäischen Umsetzung des weltweit harmonisierten Einstufungs- und Kennzeichnungssystems GHS) und den technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS, Informationen aus unabhängig verifizierten Deklarationen wie EPD, der Stoffdatenbank GESTIS (BGIA) sowie branchenbezogenen Regelwerke (z. B. RAL, VdLRichtline) oder brancheneigene Zertifizierungen (z. B. EmiCode) herangezogen. Folgende Stoffgruppen sind zu betrachten: 1. Halogenierte und teilhalogenierte Kälte- und Treibmittel mit besonders hohem Treibhauspotenzial Die Reduzierung der Emissionen wird mit der negativen Auswirkung auf das Klima und gegebenenfalls der Zerstörung der Ozonschicht sowie potenziell gesundheitsschädigenden Wirkungen begründet. Eine Summen-Bewertung wird bereits in den Kriterien 1.1.1 (Treibhauspotenzial) und 1.1.2 (Ozonschichtabbaupotenzial) durchgeführt. Da dort in die Bewertung auch die Nutzungsphase der Gebäude mit einfließt, wird das Ergebnis für das Treibhauspotenzial i. d. R. durch den Energieverbrauch des Gebäudes dominiert. Deshalb wird für Kälte- und Treibmittel im vorliegenden Kriterium 1.1.6 eine eigenständige Bewertung durchgeführt. Die Bewertung erfolgt auf Basis der deklarierten Inhaltsstoffe. Für die Erfüllung bestimmter Qualitätsniveaus ist daher eine Produktdeklaration beim Hersteller anzufordern. © BMVBS Version 2012_2 A1 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 Die Bewertung des Treibhauspotenzials erfolgt anhand der CO2-Äquivalente aus der Tabelle 2.14 im Beitrag der Arbeitsgruppe I zum 4. Sachstandsbericht des IPCC. Ein niedriges Treibhauspotenzial haben Kältemittel mit einem Faktor kleiner gleich der zwanzigfachen Wirkung von CO2. Ein Faktor von 20 – 150-facher Wirkung von CO2 bedeutet ein mittleres Treibhaus-potenzial. 2. Schwermetalle als Bestandteile von Bauprodukten Die Reduzierung der Einträge von Schwermetallen in die Umwelt, z. B. durch Abfälle auf der Baustelle oder andere Beseitigungsprozesse, Korrosion, Abwitterung und Brand betreffen die Metalle Zink, Chrom, Kupfer, Blei und Cadmium (Nickel, Quecksilber und Arsen sind im Bausektor weniger relevant). Blei und Cadmium finden als Stabilisatoren in Kunststoffrezepturen sowie als Pigmente und Sikkative in Lacken Anwendung. Bleibleche als Bekleidung, sind zu berücksichtigen. Bleifugen und Bleiabdichtungen, die nicht unmittelbar Kontakt mit der Umwelt haben, sind nicht zu betrachten. Chrom in den Oxidationsstufen Chrom III und Chrom VI können in prozessbedingten Abfällen von Produkten mit Korrosionsschutzbehandlung auftreten. Chrom und Kupfer in Holzschutzmitteln sind für die Beurteilung relevant. Witterungsbedingte Abträge von Kupfer und Zink können bei unsachgemäßer Handhabung des Ablaufwassers von entsprechenden Metalldachflächen unter bestimmten Umgebungsbedingungen ein Risiko für Gewässer und Böden darstellen. Für den Nachweis des witterungsbedingten Abtrages von Zink und Kupfer aus Dachund Fassadenbekleidungen wird der Leitfaden für das Bauwesen des Umweltbundesamtes 17/05 herangezogen. 3. Stoffe und Produkte, die unter die Biozid-Richtline fallen Die zu betrachtenden Produktgruppen umfassen Holzschutzmittel sowie Bauprodukte mit sonstigen bioziden Rezepturbestandteilen, z. B. in Putzen (Algizide), Klebstoffen, Belägen und Beschichtungen. Generell stellen Biozide bei Transport, Lagerung, Anwendung und Beseitigung ein potenzielles Umweltrisiko dar. Angestrebtes Ziel ist die Vermeidung von Stoffen und Produkten, die nicht unter die "Liste zulässiger Wirkstoffe" der Biozid-Richtlinie fallen. Die Biozid-Richtlinie 98/8/EG schreibt vor, dass bis Mai 2010 alle alten Wirkstoffe erfasst und einer systematischen Überprüfung zugeführt werden. Am Ende dieser Überprüfung steht jeweils die Entscheidung darüber, ob ein Wirkstoff in die "Liste zulässiger Wirkstoffe" (Anhang I der Biozid-Richtlinie) aufgenommen wird oder nicht [vgl. EC (2010)]. Die derzeit gehandelten Holzschutzwirkstoffe sind überwiegend alte Wirkstoffe. 4. Stoffe und Gemische, deren Stoffinformationen entspr. CLP- / REACHVerordnung auf sensibilisierende, humantoxische oder umweltgefährdende Eigenschaften hinweisen sowie besonders besorgniserregende Stoffe Die Verwendung von Stoffen, die nach den Kriterien des Artikels 57 der REACHVerordnung (EG 1907/2006) besonders besorgniserregend sind, ist zu vermeiden. Dies gilt auch für Gemische und Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high con-cern, SVHC) enthalten. Als besonders besorgniserregend gelten nach REACH-Verordnung krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe) sowie Stoffe die persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT-Stoffe), sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB-Stoffe) oder aus anderen Gründen vergleichbar © BMVBS Version 2012_2 A2 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 besorgniserregend sind. Langfristiges politisches Ziel der EU ist es, diese Stoffe soweit wie möglich durch weniger besorgniserregende Stoffe zu ersetzen. Zur Definition des Umweltgefährdungspotenzials von Gemischen werden bis 2015 ausgewählte Gefahrenmerkmale (R-Sätze) der Gefahrstoffverordnung bzw. der europäischen Stoffrichtlinie (67/548/EWG) herangezogen, die im Sicherheitsdatenblatt des Gemisches gemäß der REACH-Verordnung enthalten sind. Berücksichtigt werden zum einen die Gefahrenmerkmale, die Auswirkungen auf die Umwelt entsprechend Kap. 5 der Stoffrichtlinie 67/548/EWG beschreiben (R 50, R 50/53, R 51/53). Ebenfalls berücksichtigt werden die Gefahrenmerkmale R 26 – R 28 (sehr giftig) und R 42/43 (sensibilisierend), da sie die humantoxischen Risiken in einzelnen Existenzphasen der Stoffe oder Produkte beschreiben. Ab 2015 ist eine durchgehende Deklaration von Gemischen mit H-Sätzen entsprechend dem „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) nach CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen verpflichtend [vgl. UBA (2009)]. Für Stoffe gelten die neuen Regeln ab Dezember 2010. Darüber hinaus gibt die Umwandlungstabelle in Anhang VII der CLP-Verordnung Auskunft über die üblichen Umwandlungen von H-Sätzen in R-Sätze und umgekehrt. Die alleinige Nennung von Gefahrenmerkmalen als Anforderung in Bauausschreibungen ist nicht praxistauglich, da diese nicht explizit dafür entwickelt wurden. Zum Zweck der praktischen Umsetzung werden die kritisch zu betrachtenden Produkte mit Hilfe des GISCODEs der Berufsgenossenschaften identifiziert, da Bauprodukte speziell bei GISCODE in Produktgruppen beschrieben und eingestuft werden. Im GISCODE eines Bauproduktes sind u. a. auch die R- und S-Sätze dargestellt. Bis zur hinreichenden Integration der Einstufungs- und Kennzeichnungsmerkmale der CLP-Verordnung in den Bauprozess, wird festgelegt, dass die GISCODEs / Gefahrenmerkmale richtungsweisend für den Umweltschutz ersatzweise zu verwenden sind. Sofern Produkte im Gebäude Verwendung finden, die bereits nach dem GHS gekennzeichnet wurden, sind diese Einstufungen den noch bis 2015 gültigen R- und S-Sätzen zuzuordnen und in der Beurteilung mit entsprechendem Hinweis zu versehen. 5. Organische Lösemittel Als Maß zur Bewertung der lokalen Wirkungen organischer Lösungsmittel und deren Toxizitätspotenzialen wird ersatzweise der zulässige VOC-Gehalt in den Vor-Ort verarbeiteten Produkten (Beschichtungen, Kleber etc.) bewertet. 6. Freisetzung gefährlicher Stoffe Die Freisetzung von gefährlichen Stoffen wird nach Möglichkeit nach den „Grundsätzen zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser“ des Deutschen Instituts für Bautechnik beurteilt [vgl. DIBT (2009)]. Der Umgang mit einigen der genannten Bauprodukte und ihren Anwendungen ist planungsrelevant. Dies gilt hauptsächlich für die eingesetzten Materialien im Bereich des Daches, der Fassade und der regenwasserführenden Bauteile und für die Planung der Kältetechnik. Sämtliche anderen genannten Materialien sind zum © BMVBS Version 2012_2 A3 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 größten Teil innerhalb der jeweiligen Bauproduktgruppen austauschbar. Sie sind damit ohne Einschränkung der gestalterischen und funktionalen Planung erst im Rahmen der Bauproduktwahl in den Ausschreibungen und in der Ausführung relevant. Bewertung Qualitative Bewertung. Methode Die Methode unterscheidet zwei Fälle. Beide sind getrennt voneinander zu untersuchen und jeweils in den Bewertungsmaßstab einzuordnen. Teilkriterium 1: Bewertung der Risiken aus Bauprodukten, die im Zuge der Bestandsmaßnahme zusätzlich verbaut bzw. neu eingebracht werden Punktezuordnung entsprechend Anforderungsniveaus auf Basis der Dokumentation folgender Bauprodukte: • • • Dämmstoffe: Hierbei sind alle Dämmstoffe aufzuführen, die bereits über die EnEV-Berechnungen erfasst wurden (Wärmedämmung) und die als Hauptisolierungsmaterialien für die Haustechnik Verwendung finden. Produkte zur Belegung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern in großflächiger Anwendung Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen, Imprägnierungen, Kleber oder Schutzmittel zur Belegung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern in großflächiger Anwendung (> 20 %), die Polyurethan (PU), Epoxidharz oder Bitumen enthalten Teilkriterium 2: Bewertung der Risiken aus Bauprodukten der Altsubstanz Punktezuordnung entsprechend Anforderungsniveaus auf Basis der Gebäudeschadstoffuntersuchung: Im Rahmen der Bauzustandserfassung (s. Steckbrief: 5.1.6 Bauwerksdiagnose) werden diejenigen Materialien identifiziert, die Risiken für die Umwelt darstellen können. Lokalisierte Produkte werden auf ihr Schädigungspotenzial untersucht und gehen qualitativ in den Bewertungsmaßstab ein. Als Untersuchungsmethoden können z.B. Messungen, chemische Analysen, Materialprüfberichte von unabhängigen Instituten etc. herangezogen werden. Für die Bewertung der beiden Teilkriterien besteht keine stetige Funktion. Die Anforderungen können nur in Qualitätsniveaus benannt werden, die sich am Aufwand und am Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung einerseits und an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes andererseits orientieren. Beschreibung der Methode Teilkriterium 1: Bewertung der Risiken aus Bauprodukten, die im Zuge der Bestandsmaßnahme zusätzlich verbaut bzw. neu eingebracht werden Die nachfolgend benannten Qualitätsniveaus bauen aufeinander auf. Die Anforderungen eines jeweils höheren Qualitätsniveaus beziehen die erfolgreiche Umsetzung aller notwendigen Anforderungen der darunter liegenden Niveaus mit ein. Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d. h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Bauproduktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen), eine der genannten Bauproduktanforderungen nicht © BMVBS Version 2012_2 A4 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Bauproduktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden. Bauproduktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung. Die Regelungen zum Denkmalschutz werden im Anschluss an die Beschreibung der Qualitätsniveaus detailliert beschreiben. Typ III Umweltproduktdeklarationen (EPD), welche die erforderlichen Angaben enthalten, gelten bei Erfüllung der Qualitätsniveaus als Nachweis. Grundsätzlich sind die Mengenbezüge (m², m³, Stück) eines verwendeten Produkts / der verwendeten Produkte in Bezug zur Gesamtmenge und ihrer Funktion nachvollziehbar darzustellen. Der Nachweis ist für mindestens 80 % der jeweiligen funktionalen Einheiten / Oberflächen (z. B. Bodenbelag, Innenwandbekleidung, Abdichtungen etc.) zu führen. Liegen keine Daten zur Freisetzung gefährlicher Stoffe aufgrund fehlender Nachweise vor, kann im Kriterium „Risiken für die lokale Umwelt“ lediglich das Qualitätsniveau 1 erreicht werden. Qualitätsniveau 1 – Bestandsmaßnahme (neu eingebrachte Bauprodukte) Dokumentation folgender Bauprodukte: • • • Dämmstoffe: Hierbei sind alle Dämmstoffe, die schon über die EnEVBerechnungen erfasst sind (Wärmedämmung), und die Hauptisoliermaterialien für die Haustechnik aufzuführen. Bauprodukte zur Belegung von Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern. Zu betrachten sind mehr als 80 % der jeweiligen Oberflächen. Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen, Imprägnierungen, Kleber oder Schutzmittel zur Belegung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern, die PU, Epoxidharz oder Bitumen enthalten. Zu betrachten sind mehr als 80 % der jeweiligen Bauteilflächen. Qualitätsniveau 2 – Bestandsmaßnahme (neu eingebrachte Bauprodukte) • Erfüllung Qualitätsniveau 1 Verwendung und Bewertung folgender Bauprodukte: • • • © BMVBS Version 2012_2 Kunstschaumdämmstoffe ohne halogenierte Treibmittel. Hierbei sind alle Dämmstoffe, die schon über die EnEV-Berechnungen erfasst sind (Wärmedämmung) und die Hauptisoliermaterialien für die Haustechnik zu bewerten Vor-Ort verarbeitete Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern dürfen in großflächiger Anwendung einen VOC-Gehalt von 25 % nicht überschreiten Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen, Imprägnierungen, Kleber oder Schutzmittel zur Belegung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern in großflächiger Anwendung (> 10 %), die PU, Epoxidharz oder Bitumen enthalten und keiner der folgenden GISCODEs und ProduktCodes zuzurechnen sind: - DD 1/2 (Polyurethansiegel für Fußbodenbeläge, stark lösemittelhaltig) - PU 30/40/50/60 (Polyurethansysteme, lösemittelhaltig, gesundheitsschädlich) A5 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt - BNB_BK 1.1.6 RE 2,5/3/4/5/6/7/8/9 (Epoxidharzsysteme, lösemittelhaltig bzw. sensibilisierend bis giftig und Krebs erzeugend) BBP 30-70 (Bitumenmassen, lösemitttelhaltig, gesundheitsschädlich) D 6/7; RU 4; S 1 – S 6 (Verlegewerkstoffe, lösemittelhaltig bzw. stark lösemittelhaltig) Ö 60/70 Öle/ Wachse (stark lösemittelhaltig) Qualitätsniveau 3 – Bestandsmaßnahme (neu eingebrachte Bauprodukte) • Erfüllung Qualitätsniveau 2 Verwendung folgender Bauprodukte: • • • • • • • • Gemische oder Erzeugnisse, die keine besonders besorgniserregenden Stoffe (gemäß Punkt 4 in „Beschreibung“) über 0,1 % aufweisen Pigmente und Sikkative in Lacken zur Beschichtung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern ohne Blei, Cadmium, Chrom VI und deren Verbindungen (eingefärbt bzw. sikkativiert) Keine mit Holzschutzmitteln behandelten Bauprodukte entsprechend dem GISCCODE HSM-W 60-90 (Chrom- Kupferverbindungen). Zu betrachten sind mindestens 80 % der Bauteilflächen von Tragwerken, Fußböden und Wandverkleidungen. Bodenbelagsklebstoffe der Gruppen EmiCode EC 1 (sehr emissionsarm) oder RAL UZ 113 (emissionsarm). Zu betrachten sind mindestens 80 % der Bodenbelagsflächen Bitumenanstriche erfüllen die Kriterien des RAL-UZ 115 Wärmedämmverbundsysteme erfüllen die Kriterien des RAL-UZ 140 Vor-Ort verarbeitete Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern mit einem VOC-Gehalt von max. 15 %. EPDs mit entsprechenden Nachweisen oder das Zeichen RAL UZ 12a (schadstoffarme Lacke) gelten automatisch als Erfüllungsnachweise. Ansonsten sind äquivalente Herstellernachweise oder -erklärungen vorzulegen. Zu betrachten sind mindestens 80 % der Oberflächen. Für mind. 50 % der Bauprodukte, die im direkten Kontakt mit Boden und Grundwasser stehen, ist ein Unbedenklichkeitsnachweis der ökotoxikologischen Auswirkungen zu erbringen (z. B. gemäß der „Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser“ im Rahmen der Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik oder vergleichbarer Nachweisverfahren). Qualitätsniveau 4 – Bestandsmaßnahme (neu eingebrachte Bauprodukte) • Erfüllung Qualitätsniveau 3 Verwendung folgender Bauprodukte: Es kann eine der Anforderungen unbewertet bleiben, ohne dass die maximal erreichbare Punktzahl beeinträchtigt wird. • • © BMVBS Version 2012_2 Chromoxidfreie Oberflächenveredelungen und Beschichtungen bei Aluminium- und Edelstahlbauteilen. Zu betrachten sind Aluminium- und Edelstahlbauteile der Gebäudehülle. Die Verwendung von bauartgeprüften Vorreinigungsanlagen für die unterirdische Regenwasserableitung (Sickerschächte, Sickerrohre, Rigolen), A6 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt • • • • • • BNB_BK 1.1.6 wenn Metalldachflächen aus Kupfer oder Zink mehr als 50 m² betragen. Alternativ wird der Nachweis des witterungsbedingten Abtrages geneigter und senkrechter Bauteile entsprechend Leitfaden für das Bauwesen (Umweltbundesamt 17/05) gefordert. Vor-Ort verarbeitete Bitumenemulsionen der Gruppen GISCODE BBP 10. Betrachtet werden Bauprodukte, die Bitumenemulsionen enthalten und zur Belegung/Bekleidung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern verwendet werden. Vor-Ort verarbeitete Epoxidharzprodukte der Gruppen GISCODE RE 1 (lösemittelfrei). Betrachtet werden epoxidharzhaltige Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern. Vor-Ort verarbeitete Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung oder Beschichtung der nicht mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern, mit einem VOC-Gehalt von max. 10 % Vor-Ort verarbeitete Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung oder Beschichtung der mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern mit einem VOC-Gehalt von max. 3 % Korrosionsschutz-, Dichtungs-, Kleber- oder Versiegelungshilfsmittel, die zur Bearbeitung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern sowie Stahlkonstruktionen im wettergeschützten Bereich verwendet werden, dürfen einem VOC-Gehalt von 10 % nicht überschreiten. Für alle Bauprodukte, die im direkten Kontakt mit Boden und Grundwasser stehen, ist ein Unbedenklichkeitsnachweis der ökotoxikologischen Auswirkungen zu erbringen (z. B. gemäß der „Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser“ im Rahmen der Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik oder vergleichbarer Nachweisverfahren). Qualitätsniveau 5 – Bestandsmaßnahme (neu eingebrachte Bauprodukte) • Erfüllung Qualitätsniveau 4 Verwendung folgender Bauprodukte: Es können zwei der Anforderungen unbewertet bleiben, ohne dass die maximale Punktzahl beeinträchtigt wird. • • • • • • © BMVBS Version 2012_2 Keine halogenierten oder teilhalogenierten Kältemittel Keine Kunststoffe mit Blei-Cadmium- und Zinnstabilisatoren. Dabei werden Fenster, Fußbodenbeläge und Wandbekleidungen betrachtet. Vor-Ort verarbeitete Epoxidharzprodukte der Gruppen GISCODE RE 0 (Epoxidharzdispersionen). Dabei werden Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern betrachtet. Vor-Ort verarbeitete reaktive 1- oder 2-K Polyurethan-Systeme der Gruppen GISCODE PU 10. Dabei werden Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern betrachtet. Vor-Ort verarbeitete Korrosionsschutzbeschichtungen der Gruppen GISCODE BS 10 (wasserverdünnbar, Lösemittelgehalt < 5 %). Dabei werden Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern betrachtet. Vor-Ort verarbeitete Bauprodukte zur Belegung/Bekleidung oder Beschichtung der nicht mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern, deren VOC-Gehalt 3 % des eingebauten A7 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt • • • BNB_BK 1.1.6 Bauprodukts nach 2004/42/EG (Richtlinie über die Begrenzung der VOCEmissionen) nicht überschreitet, z. B. in Deutschland: - GISCODE M DF 01 (lösemittelfreie Dispersionsfarben) - M GF 01 (wasserverdünnbare, farblose Grundanstrichstoffe) - Ö 10 (lösemittelfreie Öle/ Wachse) - PU 10 (lösemittelfreie PU-Systeme) Die Begrenzung auf einen VOC-Gehalt von 3 % des eingebauten Bauprodukts nach 2004/42/EG gilt auch für vor-Ort verarbeitete Korrosionsschutzbeschichtungen, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen. Emissions- und lösemittelfrei ausgewiesene vor-Ort verarbeitete Beschichtungen der mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern In den Gefährdungsklassen (zukünftig: Gebrauchsklassen) 1 und 2 nach DIN 68800 erfolgt der vorbeugende Holzschutz ausschließlich konstruktiv oder durch artentypische Resistenzen. Alternative Vorgehensweise für die Qualitätsniveaus 2 bis 5 (nur bei Denkmalschutz) Fall 1 • • Erfüllung Qualitätsniveau 1 Das Gebäude steht unter Denkmalschutz bzw. wird durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für das Gebäude sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Bei Neueinbau kritischer Materialien und Bauprodukte sind diese unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge zu dokumentieren und es ist zu begründen, warum keine Handlungsalternative vorliegt. Liegt dieser Fall vor gilt das Qualitätsniveau 5 als erfüllt. Fall 2 • • Erfüllung Qualitätsniveau 1 Teile des Gebäudes (z.B. Gebäudeflügel) oder einzelne Bauteile (z.B. Fassade, Fenster) stehen unter Denkmalschutz bzw. werden durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für diese Bereiche des Gebäudes sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Bei Neueinbau kritischer Materialien und Bauprodukte sind diese unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge zu dokumentieren und es ist zu begründen, warum keine Handlungsalternative vorliegt. Für die nicht unter Denkmalschutz stehenden Bereiche bzw. Bauteile gilt: Der Umgang mit bestehenden Materialien und Bauprodukte ist entsprechend Qualitätsniveau 1 bis 5 zu bewerten. Das hier ermittelte Qualitätsniveau fließt in die Gesamtbewertung ein. © BMVBS Version 2012_2 A8 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 Teilkriterium 2: Bewertung der Risiken aus Bauprodukten der Altbausubstanz Die nachfolgend benannten Qualitätsniveaus bauen aufeinander auf. Die Anforderungen eines jeweils höheren Qualitätsniveaus beziehen die erfolgreiche Umsetzung aller notwendigen Anforderungen der darunter liegenden Niveaus mit ein. Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d. h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Bauproduktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen), eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Darüber hinaus können Reparaturen, Ansatzarbeiten u.ä. mit den seinerzeit verwendeten Materialien und Produkten erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass die kritischen Materialien und Produkte nur ein geringfügiges Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden oder Außenluft sowie für den Menschen darstellen und ansonsten ein unverhältnismäßig großer Aufwand für Beseitigung und Ersatz der noch mängelfreien Hauptflächen betrieben werden müsste. Diese Ausnahmeregel beschränkt sich auf den Fall, dass technisch keine Alternative eines höheren Qualitätsniveaus vorliegt UND/ODER ansonsten nur der vollständige Rückbau in Frage käme. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung. Die Regelungen zum Denkmalschutz werden im Anschluss an die Beschreibung der Qualitätsniveaus detailliert beschreiben. Grundsätzlich sind die Mengenbezüge (m², m³, Stück) der verwendeten Bauprodukte bzw. Materialien in Bezug zur Gesamtmenge und ihrer Funktion nachvollziehbar darzustellen. Der Nachweis ist für mindestens 80 % der jeweiligen funktionalen Einheiten / Oberflächen (z. B. Bodenbelag, Innenwandbekleidung, Abdichtungen etc.) zu führen. Qualitätsniveau 1 – Weitergenutzte Altbausubstanz Untersuchung der Gebäudesubstanz auf Schadstoffe, die ein Risikopotenzial für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Außenluft beinhalten. Die Untersuchung umfasst dabei mindestens die in den Anlagen 1a bis 1d aufgeführten Bauprodukte. Verdachtsmomente werden erfasst und anhand geeigneter Verfahren analysiert. Die Schadstoffanalyse wird ausführlich dokumentiert (Schadstoffkataster). Der Ausschluss von Verdachtsmomenten wird ebenfalls belegt. Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. Qualitätsniveau 2 - Weitergenutzte Altbausubstanz • • © BMVBS Version 2012_2 Erfüllung Qualitätsniveau 1- Weitergenutzte Altbausubstanz Bauprodukte, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen auszubauen oder zu sanieren sind, werden vorschriftsmäßig saniert bzw. entsorgt. Relevante Bauprodukte sind Anlage 1a zu entnehmen. A9 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 Qualitätsniveau 3 - Weitergenutzte Altbausubstanz • • Erfüllung Qualitätsniveau 2 - Weitergenutzte Altbausubstanz Weiter genutzte Bauprodukte, die als sehr kritisch eingestuft werden, werden vorschriftsmäßig saniert bzw. entsorgt. Relevante Bauprodukte sind Anlage 1b zu entnehmen. ODER • Erfüllung Qualitätsniveau 2 - Weitergenutzte Altbausubstanz • Weiter genutzten Bauprodukte, die als sehr kritisch eingestuft werden, stellen nachweislich kein Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Außenluft sowie für den Menschen dar. Relevante Bauprodukte sind Anlage 1b zu entnehmen; die Nachweisführung hat entsprechend Anlage 02 zu erfolgen. Qualitätsniveau 4 - Weitergenutzte Altbausubstanz • • Erfüllung Qualitätsniveau 3 - Weitergenutzte Altbausubstanz Weiter genutzte Bauprodukte, die als kritisch eingestuft werden, werden vorschriftsmäßig saniert bzw. entsorgt. Relevante Bauprodukte sind Anlage 1c zu entnehmen. ODER • Erfüllung Qualitätsniveau 1 - Weitergenutzte Altbausubstanz • Weiter genutzte Bauprodukte, die als kritisch eingestuft werden, stellen nachweislich kein Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Außenluft sowie für den Menschen dar. Relevante Bauprodukte sind Anlage 1c zu entnehmen; die Nachweisführung hat entsprechend Anlage 02 zu erfolgen. Qualitätsniveau 5 - Weitergenutzte Altbausubstanz • • Erfüllung Qualitätsniveau 4 - Weitergenutzte Altbausubstanz Weiter genutzte Bauprodukte, die als geringfügig kritisch eingestuft werden, werden vorschriftsmäßig saniert bzw. entsorgt Relevante Bauprodukte sind Anlage 1d zu entnehmen. ODER • Erfüllung Qualitätsniveau 4 - Weitergenutzte Altbausubstanz • Weiter genutzte Bauprodukte, die als geringfügig kritisch eingestuft werden, stellen nachweislich kein Risiko für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Außenluft sowie für den Menschen dar. Relevante Bauprodukte sind Anlage 1d zu entnehmen; die Nachweisführung hat entsprechend Anlage 02 zu erfolgen. Beide Teilkriterien sind gesondert zu analysieren, nachzuweisen und in den jeweiligen Bewertungsmaßstab einzuordnen. Sofern keine Untersuchung des einen Teilkriteriums erfolgt oder kein Qualitätsniveau erreicht wird, können trotzdem Punkte aus dem anderen Teilkriterium erzielt werden. Alternative Vorgehensweise für die Qualitätsniveaus 2 bis 5 (nur bei Denkmalschutz) Fall 1 • • © BMVBS Version 2012_2 Erfüllung Qualitätsniveau 1 Das Gebäude steht unter Denkmalschutz bzw. wird durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert A 10 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 eingestuft. Für das Gebäude sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Bei Weiterverwendung kritischer Materialien und Bauprodukte sind diese unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge zu dokumentieren und es ist zu begründen, warum keine Handlungsalternative vorliegt. Liegt dieser Fall vor gilt das Qualitätsniveau 5 als erfüllt. Fall 2 • • Erfüllung Qualitätsniveau 1 Teile des Gebäudes (z.B. Gebäudeflügel) oder einzelne Bauteile (z.B. Fassade, Fenster) stehen unter Denkmalschutz bzw. werden durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für diese Bereiche des Gebäudes sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Bei Weiterverwendung kritischer Materialien und Bauprodukte sind diese unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge zu dokumentieren und es ist zu begründen, warum keine Handlungsalternative vorliegt. Für die nicht unter Denkmalschutz stehenden Bereiche bzw. Bauteile gilt: Der Umgang mit bestehenden Materialien und Bauprodukte ist entsprechend Qualitätsniveau 1 bis 5 zu bewerten. Das hier ermittelte Qualitätsniveau fließt in die Gesamtbewertung ein. Dokumente, Normen und Richtlinien • Hinweise auf Datengrundlagen und Rechenhilfen • • • • • • • DIBT (2009): DIBT-Mitteilungen 4 und 5, 40. Jahrgang, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin, 2009 VdL-Richtlinien: Technische Richtlinien des Verbandes der deutschen Lackindustrie, www.lackindustrie.de EC (2010): Konsolidierte Liste der Wirkstoffe, die nicht mehr vermarktet werden dürfen, veröffentlicht und ständig aktualisiert durch die Europäische Kommission: ec.europa.eu/environment/biocides/pdf/list_dates_product_phasing_out.pdf UBA (2009): Leitfaden zur Anwendung der GHS-Verordnung – Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS – kurz erklärt – Umweltbundesamt Dessau 2009 EmiCode (Zertifizierung emissionskontrollierte Verlegestoffe, www.emicode.de) GISCODE (Gefahrstoffinformationssystem, www.gisbau.de) RAL Umweltzeichen „Blauer Engel“, „Euro-Blume“, www.ral.de GESTIS Stoffdatenbank: BGIA, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Die abgefragten Deklarationen und Bauprodukteigenschaften können durch EPDs, Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter oder gleichwertige Einzelnachweise der Hersteller und im bauproduktneutral durch das Baustoffinformationssystem WECOBIS ermittelt werden. Beziehungen zu weiteren Kriterien © BMVBS Version 2012_2 Für die Anforderung an eine Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus Produkten oder deren Risikopotenziale während der Nutzung, ergeben sich Überschneidungen hinsichtlich des VOC-Gehalts im Produkt und der daraus resultierenden Freisetzung von VOCs durch das Produkt. Im Kriterium A 11 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 „Risiken für die lokale Umwelt“ wird lediglich der VOC-Gehalt im Produkt bewertet und nicht die Freisetzung. Die quantitativen Emissionen leicht flüchtiger Stoffe in den Innenraum werden im Kriterium 3.1.3 „Innenraumhygiene“ betrachtet. Weitere Wechselwirkung zu den Kriterien: • 5.1.6 Bauwerksdiagnose • 5.2.3 Qualitätssicherung der Bauausführung Für die Beurteilung Für den Nachweis der erforderlichen Umsetzung ist das Führen eines Material- und Produktkatasters erforderlich, in dem Art, Menge und Einbauart aller eingebauten zwingend Materialien und Produkte zugeordnet werden. (Nur digital einzureichen.) erforderliche Unterlagen Darüber hinaus ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit der relevanten Materialien und Produkte im Sinne des Kriteriums wie folgt zu erbringen: • Auflistung der unten genannten verwendeten Bauprodukte nach Bauteilen bzw. Bauteilschichten mit Kennung des jeweiligen erfüllten Qualitätsniveaus und Angaben über Hersteller, verbauter Menge (inkl. prozentualem Anteil am gesamten Bauteil z. B. Dach, Fassade, Fußbodenbeläge etc.): - Dämmstoffe: Hierbei sind alle Dämmstoffe, die schon über die EnEVBerechnungen erfasst sind (Wärmedämmung) und die Hauptisoliermaterialien für die Haustechnik aufzuführen. - Produkte zur Belegung von Oberflächen in großflächiger Anwendung, der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern. - Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen, Imprägnierungen, Kleber oder Schutzmittel zur Belegung von Oberflächen in großflächiger Anwendung (> 20 %) in den Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern, die PU, Epoxidharz oder Bitumen enthalten, • Dokumentation der Erfüllung der jeweiligen Anforderungen, unterteilt nach: Anforderung erfüllt / grundsätzlich erfüllt mit zulässigen Ausnahmen / nicht erfüllt (Zusammenfassung der Ergebnisse aus oben genannter Auflistung) • Leistungsverzeichnisse der Gewerke, die die relevanten Materialien verbaut haben – in entsprechenden Auszügen (nur digital einzureichen) • Bauproduktangaben (nur digital einzureichen): - Produktdeklarationen (z. B. EPD, RAL, GISCODE), - Sicherheitsdatenblätter • Schadstoffanalyse (s.a. Kriterium 5.1.6 Bauwerksdiagnose), einschließlich Qualifikationsnachweis des Erstellers Alternativ: andere Nachweise über die Inhaltsstoffe (z. B. WECOBIS) Sämtliche Anforderungen beruhen auf Deklarationen in technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern. Ergänzend werden die Deklarationen der Berufsgenossenschaften und Angaben der Hersteller, sofern sie unabhängig verifiziert oder zertifiziert sind, aufgenommen. Ergänzung der erforderlichen Unterlagen für die weiter genutzte Altbausubstanz sowie für den Denkmalschutzerfolgt Hinweise zur Bewertung © BMVBS Version 2012_2 Wechselwirkungen, die evtl. aus der Kombination zwischen Altsubstanz und baulicher Erneuerung herrühren, unterliegen dem 2. Teilkriterium (s. Bewertungsmaßstab) und fließen dort in die Bewertung ein. A 12 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 Qualifikationsnachweis Die Schadstoffanalyse sollte durchweg durch qualifiziertes Personal erfolgen. Folgenden Aspekte können Hinweise auf eine ausreichende Qualifizierung geben: - Erfahrungsnachweis / Referenzen geschützte Titel und Berufsbezeichnungen Zertifikate, Akkreditierungen u. Ä. Hinweis: Da Bezeichnungen oder Titel nicht immer geschützt sind ist eine sorgfältige Prüfung der Qualifikation in jedem Fall anzuraten. Ebenfalls lässt die Berufsbezeichnung allein nicht auf die Erfahrung des Personals schließen. Als Beispiele für qualifiziertes Personal sind zu nennen: Qualifikation wird ergänzt s. a. Steckbrief 5.1.6 © BMVBS Version 2012_2 A 13 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 Bewertungsmaßstab Zielwert Z Referenzwert R Grenzwert G INTERPOLATION Anforderungsniveau Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100. 100 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 60 60 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10 10 Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren 1. Teilkriterium Bewertung Bestandsmaßnahme 50 Erfüllung des Qualitätsniveaus 5 40 Erfüllung des Qualitätsniveaus 4 30 Erfüllung des Qualitätsniveaus 3 20 Erfüllung des Qualitätsniveaus 2 5 Erfüllung des Qualitätsniveaus 1 © BMVBS Version 2012_2 2. Teilkriterium Bewertung weiter genutzte Altbausubstanz 50 Erfüllung des Qualitätsniveaus 5 40 Erfüllung des Qualitätsniveaus 4 30 Erfüllung des Qualitätsniveaus 3 20 Erfüllung des Qualitätsniveaus 2 5 Erfüllung des Qualitätsniveaus 1 B1 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Anlage 1a Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Risiken für die lokale Umwelt BNB_BK 1.1.6 Qualitätsniveau 2 – Weitergenutzte Bauteile – Relevante Baustoffe Hier werden Bauprodukte ergänzt, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen auszubauen oder zu sanieren sind. Anlage 1b Qualitätsniveau 3 – Weitergenutzte Bauteile – Relevante Baustoffe Hier werden Bauprodukte ergänzt, für die es zwar keine gesetzlichen Anforderungen hinsichtlicht Ausbau oder Sanierung gibt, welche jedoch dennoch als sehr kritisch einzustufen sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. kein Kontakt mit der Innenluft) im Gebäude verbleiben sollten. Anlage 1c Qualitätsniveau 4 – Weitergenutzte Bauteile – Relevante Baustoffe Hier werden Bauprodukte ergänzt, für die es zwar keine gesetzlichen Anforderungen hinsichtlicht Ausbau oder Sanierung gibt, welche jedoch dennoch als kritisch einzustufen sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. kein Kontakt mit der Innenluft) im Gebäude verbleiben sollten. Anlage 1d Qualitätsniveau 5 – Weitergenutzte Bauteile – Relevante Baustoffe Hier werden Bauprodukte ergänzt, für die es zwar keine gesetzlichen Anforderungen hinsichtlicht Ausbau oder Sanierung gibt, welche jedoch dennoch als geringfügig kritisch einzustufen sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. kein Kontakt mit der Innenluft) im Gebäude verbleiben sollten. Anlage 2 Anforderungen an durchzuführende Maßnahmen bzw. an vorgefundenen Einbaussituationen Hier werden Maßnahmen bzw. bereits vorgefundene Einbausituationen für die in den Anlagen 1b bis 1d aufgeführten Bauprodukte benannt, die einen Verbleib dieser im Gebäude ermöglichen. Dabei wird eine Öffnungsklausel formuliert, die es ermöglicht auch nicht in Anlage 2 aufgeführte Maßnahmen durchzuführen, um gebäudespezifische Lösungen zu ermöglichen. Dieshezüglich ist jedoch eine Bestätigung des Schadstoffgutachters über die Gleichwertigkeit der Maßnahme vorzulegen. © BMVBS Version 2012_2 C1 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Relevanz und Zielsetzungen Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Nachhaltige Materialgewinnung / Holz BNB_BK 1.1.7 Wälder haben eine herausragende Bedeutung für die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und für die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Unverzichtbare Voraussetzungen zur Eindämmung der anhaltenden Zerstörung und Degradierung von Wäldern weltweit sind eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und ein legaler Holzeinschlag. Primäres Ziel ist es, durch Ausschluss von Holz und Holzwerkstoffen aus unkontrollierter Gewinnung die gefährdeten tropischen, subtropischen und borealen Waldregionen der Erde zu schützen. Der dramatischen globalen Waldzerstörung soll durch die Förderung von nachhaltig gewonnenem Holz entgegengewirkt werden. Durch Steigerung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder kann die Rodung dieser zugunsten anderer Agrarerzeugnisse als Hauptursache der Zerstörung verringert werden. Beschreibung, Kommentar Hölzer und Holzprodukte aus regionaler bzw. europäischer Forstwirtschaft sowie tropische, subtropische und boreale Hölzer dürfen nur dann verwendet werden, wenn vom Lieferanten des Holzes / des Holzproduktes durch Vorlage eines Zertifikates die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Als Nachweise werden gemäß des - Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten - des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 22. Dezember 2010 (GMBl 2010, Nr. 85/86), daher folgende Zertifikate für eine Nachweisführung anerkannt: • • • PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) FSC (Forest Stewardship Council) vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise bei erbrachtem Nachweis, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden Vergleichbare Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind gemäß dem gemeinsamen Erlass nachzuweisen. Die durch PEFC und FSC aufgestellten Grundsätze zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft sind zurzeit die einzigen Zertifizierungskriterien, bei denen ein internationaler Konsens besteht. Zur Nachprüfbarkeit müssen durch den Lieferanten sowohl das Herkunftsland als auch die Holzart zusätzlich deklariert werden. Ein solches Zertifikat gilt nur in Verbindung mit dem zugehörigen Handelszertifikat „chain of custody“ (CoC Zertifikat). Als Mindestanforderung gilt, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Forsten verwendet werden sollen. Die Anforderung gilt für das Bauwerk. Die Mindestanforderung gilt auch dann als erfüllt, wenn im Bauvorhaben kein Holz verwendet wird. Die Verwendung von mitteleuropäischen und einheimischen Hölzern unterliegt für den privatrechtlichen Nachweis keinen Beschränkungen, für Gebäude des Bundes ist der Erlass darüber hinaus maßgebend. Um den wirtschaftlichen Wert zertifizierter Forstflächen zu fördern, gilt als maximale Anforderung die gezielte Verwendung zertifizierter Hölzer für regionale © BMVBS Version 2012_3 A1 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Nachhaltige Materialgewinnung / Holz BNB_BK 1.1.7 und europäische Holzprodukte sowie Holzprodukten aus tropischen, subtropischen und borealen Klimazonen auch unter Berücksichtigung von temporären Konstruktionshölzern. Bewertung Qualitative Bewertung Methode Für die verbauten Hölzer und Holzwerkstoffe ist durch Zertifikate nachzuweisen, dass diese nicht aus unkontrollierter Gewinnung stammen. Es werden dabei lediglich jene Holzprodukte und Holzwerkstoffe betrachtet, die im Verlauf der Bestandsmaßnahme eingebaut werden oder anderweitig Verwendung finden. Holzprodukte und Holzwerkstoffe, die bereits zuvor im Bestand eingebaut waren oder während des damaligen Bauprozesses Verwendung fanden, sind von der Beurteilung auszuklammern. Beschreibung der Methode Die Anforderung und Bewertung gliedert sich in vier Qualitätsstufen. Qualitätsstufe 1: Die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen enthalten nachweislich einen Hinweis zur Vermeidung von nicht zertifizierten tropischen, subtropischen oder borealen Hölzern. Die Abfrage von Nachweisen nach Zertifikaten für mitteleuropäische Hölzer erfolgt in dieser Stufe nicht. Für alle verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe tropischer, subtropischer oder borealer Herkunft ist eine anerkannte Zertifizierung und ein zugehöriges CoC-Zertifikat oder ein alternativer zugelassener Nachweis zu dokumentieren. Qualitätsstufe 2: Erfüllung der Qualitätsstufe 1 Für mindestens 50 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen. Die Quantifizierung erfolgt über eine Mengenabschätzung auf Grundlage des Bauteilkataloges für die Ökobilanzierung oder gewerkeweise auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen in der Planungsphase bzw. der Abrechnungsunterlagen mit Gebäudefertigstellung. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße für die unterschiedlichen Gewerke auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen. Qualitätsstufe 3: Erfüllung der Qualitätsstufe 1 Für mindestens 80 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen. Die Quantifizierung erfolgt über eine Mengenabschätzung auf Grundlage des Bauteilkataloges für die Ökobilanzierung oder gewerkeweise auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen in der Planungsphase bzw. der Abrechnungsunterlagen © BMVBS Version 2012_3 A2 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Nachhaltige Materialgewinnung / Holz BNB_BK 1.1.7 mit Gebäudefertigstellung. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße für die unterschiedlichen Gewerke auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen. Qualitätsstufe 4: Erfüllung der Qualitätsstufe 1 Für mindestens 95 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen. Die Quantifizierung erfolgt über eine Mengenabschätzung auf Grundlage des Bauteilkataloges für die Ökobilanzierung oder gewerkeweise auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen in der Planungsphase bzw. der Abrechnungsunterlagen mit Gebäudefertigstellung. Zusätzlich sind Zertifikate bzw. alternative Nachweise zur Sicherstellung des Einsatzes von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft für die temporär eingesetzten Bauhölzer, Schaltafeln etc. zu erbringen. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße für die unterschiedlichen Gewerke auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen. Hinweise auf Datengrundlagen und Rechenhilfen Keine erforderlich. Der prozentuale Anteil ergibt sich gewerkebezogen aus den Ausschreibungsmengen. Beziehungen zu weiteren Kriterien Das Thema Biodiversität ist im Kontext der Ressourceninanspruchnahme zu betrachten und wird perspektivisch im "Ressourcenschutz" berücksichtigt. Für die Beurteilung zwingend erforderliche Unterlagen • • • • • Hinweise zur Bewertung Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien (z. B. Fenster, Türen, Böden, Wände, Treppen) nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen vereinheitlichte Bezugsgröße - mit Angaben über vorhandene Zertifikate, über die jeweilige Herkunft (mitteleuropäische Länder, tropische, subtropische oder boreale Region) und über die Kennung der jeweiligen erfüllten Qualitätsstufe PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes) und das zugehörige Handelszertifikat "chain of custody" FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) und das zugehörige Handelszertifikat "chain of custody" ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen Die Qualitätsstufe 1 beschreibt den Mindeststandard. Darunter kann nur der Fall eintreten, dass nicht zertifizierte tropische, subtropische oder boreale Hölzer verwendet wurden bzw. die erforderlichen Nachweise nicht vorliegen. Für diesen Fall wird kein Punkt gewährt. Für den seltenen Fall, dass im Gebäude nachweislich kein Holz verwendet wird, kann dies aus rechnerischen Gründen wie Qualitätsstufe 4 bewertet werden. © BMVBS Version 2012_3 A3 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Nachhaltige Materialgewinnung / Holz BNB_BK 1.1.7 Voraussetzung hierfür ist, dass in der Bauphase für das Bauholz (Schaltafeln etc.) die Zertifikate (gemäß Nachweismethodik eingebaute Hölzer) nachgewiesen werden, bzw. dass kein Bauholz angefallen ist. Sonst ist mit der Qualitätsstufe 3 zu bewerten. Sofern im Bestand Holzprodukte oder Holzwerkstoffe der Qualitätsstufe 1 oder schlechter Verwendung fanden und noch intakt und weitgehend mängelfrei sind, ist ein Ausbau und Ersatz durch Produkte höherer Qualitätsstufen nicht erforderlich. Es sollte im Gegenteil angestrebt werden, die technische Lebensdauer der bereits verwendeten Tropenholzprodukte zu verlängern. © BMVBS Version 2012_3 A4 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Nachhaltige Materialgewinnung / Holz BNB_BK 1.1.7 Bewertungsmaßstab Zielwert Z Referenzwert R Grenzwert G © BMVBS Version 2009_4 Anforderungsniveau 100 Nachweis der Qualitätsstufe 3 50 Nachweis der Qualitätsstufe 2 10 Nachweis der Qualitätsstufe 1 0 Die Anforderungen der Qualitätsstufen wurden nicht erfüllt. B1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Relevanz und Zielsetzungen BNB_BK 1.2.4 Ökologische Qualität Ressourceninanspruchnahme Flächeninanspruchnahme Das bereits 1998 formulierte Konzept für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland ordnet der ökologischen Dimension im Bereich Bauen und Wohnen die Ziele der Reduzierung des Flächenverbrauchs, der Beendigung der Zersiedelung der Landschaft sowie der Geringhaltung zusätzlicher Bodenversiegelung und Ausschöpfung von Entsiegelungspotenzialen zu. Die tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist heute eine wesentliche Größe im Bewertungssystem von Kernkriterien im Bereich Umwelt. In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2002 wurde das Ziel formuliert, bis 2020 die tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine ausgeglichene Flächenbilanz für Deutschland angestrebt. Fläche wird nicht „verbraucht“. Durch eine Bebauung erfolgt eine Umwandlung der Flächennutzung, bei der sich i. d. R. Art und Anteil der Bodenbedeckung ändert. Bei der Bestandsmaßnahme hängt es von Art und Umfang der Maßnahme ab, inwieweit sich Art und Anteil der Bodenbedeckung ändern. Beschreibung Die Flächeninanspruchnahme ist ein Teilaspekt der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit. Unversiegelte Flächen wirken sich positiv auf den Wasserhaushalt, das Mikroklima sowie auf die Tier- und Pflanzenwelt aus. Neue Versiegelungen sollten daher vermieden oder durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Daher ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen zu reduzieren bzw. zu verhindern. Es wird angestrebt, Flächen möglichst durch Flächenrecycling zu gewinnen, d. h. Flächen zu nutzen, die zuvor bereits baulich genutzt oder mit Altlasten beansprucht und als Siedlungs- und Verkehrsfläche bereits ausgewiesen waren. Zum anderen können Ausgleichsmaßnahmen oder ein Gründach ausgeführt werden, um die versiegelte Fläche zu kompensieren. Generell ist die Nutzung eines Altbestandes und ggf. des Nachverdichtung im Vergleich zu Neubauprojekten positiv zu bewerten. Um Maßnahmen zur Minimierung, Reduzierung und Kompensierung versiegelter Flächen bereits im frühen Planungsstadium zu implementieren, dient das Ver- und Entsiegelungskonzept (vgl. BNB_BK_5.1.3.) als Steuerungsinstrument. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der gesamtökologischen Analyse. Die Erstellung und Umsetzung eines Ver- und Entsiegelungskonzeptes soll der quantitativen und qualitativen Optimierung der unversiegelten Fläche dienen. Es umfasst die Analyse der Ausgangssituation, die Bewertung der Baumaßnahme, einen Vergleich der Maßnahmen sowie Handlungsempfehlungen. Die Betrachtung der Flächeninanspruchnahme beschränkt sich in diesem Kriterium auf das eigentliche (Bau-)Grundstück. Flächen für die Gewinnung von Rohstoffen oder für Produktionsstätten werden (zunächst) nicht berücksichtigt. Es wird bewertet, ob und inwieweit (d. h. in welchem Ausmaß) sich die Art der Flächennutzung durch das Bauvorhaben ändert. Bewertung Qualitative Bewertung Methode Die Bewertung der Flächeninanspruchnahme der Bestandsmaßnahme erfolgt anhand des Verhältnisses von versiegelter Fläche zu Nutzfläche bezogen auf das Grundstück. Zur Ermittlung des Verhältnisses wird die Flächeninanspruchnahme des Altbestands mit der des Gebäudebestands verglichen, welcher nach Durchführen der Bestandsmaßnahme in Betrieb geht. BMVBS Version 2012_3 A1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 1.2.4 Ökologische Qualität Ressourceninanspruchnahme Flächeninanspruchnahme Für die Bewertung ist der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL der Bestandsmaßnahme wie folgt zu berechnen: VFFL = ( AMVF / AMNF ) / ( ABVF / ABNF ) mit ABVF Summe der versiegelten Bodenflächen des Grundstücks vor Durchführung der Bestandsmaßnahme. AMVF Summe der versiegelten Bodenflächen des Grundstücks nach Durchführung der Bestandsmaßnahme. ABNF Summe der Nutzflächen nach DIN 277 vor Durchführung der Bestandsmaßnahme. AMNF Summe der Nutzflächen nach DIN 277 nach Durchführung der Bestandsmaßnahme. Wird eine Optimierung im Sinne der Nachhaltigkeit durch eine Verbesserung des Verhältnisses angestrebt, kann dies einerseits erreicht werden durch die Erhöhung der Nutzfläche, beispielsweise durch das Aufstocken vorhandener Bausubstanz, sofern sich die entsprechenden Maßnahmen innerhalb der sich aus der LBO, Bebauungsplanung und anderen baurechtlichen Vorgaben ergebenden Rahmenbedingungen bewegen. Oder andererseits durch die Reduzierung der versiegelten Fläche z.B. durch die Begrünung von bisher versiegelten Flächen auf dem Grundstück. Wurden neue Flächen in Anspruch genommen, die fünf Jahre vor Bauantragsstellung nicht dem Innenbereich nach §34 Baugesetzbuch (BauGB) zugeordnet werden konnten, können in Teilkriterium 1 maximal 10 Punkte erreicht werden. Die Bewertung ist desto positiver, je besser das Verhältnis von versiegelter Fläche zu Nutzfläche ausfällt. Darüber hinaus können Punkte erzielt werden, wenn im Zuge der Bestandsmaßnahme ein Flächenrecycling bisher stark oder schwach belasteter Industriebrachen oder Militärgelände erfolgt oder eine Ausgleichsmaßnahme bzw. ein Gründach ausgeführt wird. Somit fließen folgende drei Aspekten in die Bewertung der Flächeninanspruchnahme für den Bestand ein: • • • • Verhältnis von versiegelter Fläche zur Nutzfläche im Vergleich zum Altbestand. Zu Grunde zu legen sind das Grundstück sowie die Summen der jeweiligen Flächen des Bestandsgebäudes und ggf. des Erweiterungsgebäudes. Art der neu versiegelten Flächen Vorbelastung des Grundstückes u. a. durch Altlasten, Munition usw. Die Bebauung eines vorbelasteten Grundstücks wird positiv bewertet. Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen bzw. Gründach Unter versiegelten Flächen sind alle Böden mit einer nicht natürlichen Bodenabdeckung zu verstehen. Der Grad der Versiegelung kann dabei variieren (Voll- und Teilversiegelung). Auch Flächen mit unterirdischen Bauwerken sowie stark verdichtete Böden sind dabei den versiegelten Flächen zuzuordnen. BMVBS Version 2012_3 A2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Fachinformationen und Anwendungshilfen BNB_BK 1.2.4 Ökologische Qualität Ressourceninanspruchnahme Flächeninanspruchnahme • • • • • • • • • • • Anlage 1: Teilkriterium Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche Anlage 2: Hinweise zum Grundbuch Anlage 3: Hinweise zum Liegenschaftskataster Anlage 4: Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen Anlage 5: Hinweise zur Anerkennung von Gründächern als Ausgleichsmaßnahme Anlage 6: Auszüge aus dem Bundesnaturschutzgesetz BBR (2007): Kreislaufwirtschaft in der Flächennutzung, Werkstatt: Praxis Heft 51; Bonn 2007 BBodSchG (1998): Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) § 4 Anhang 2, Bewertung der Altlasten Bundesregierung (2002): Nationale Nachhaltigkeitsstrategie "Perspektiven für Deutschland", www.bundesregierung.de/Webs/Breg/nachhaltigkeit/DE/NationaleNachhaltigkeitsstrategie/Nationale-Nachhaltigkeitsstrategie.html DLR: Bodenbedeckungsdaten für Deutschland, www.corine.dfd.dlr.de/intro_de.html ROG (2008) Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008, zuletzt geändert am 31.07.2009 Wechselwirkungen Es besteht eine Wechselwirkung zum Teilkriterium Ver- und Entsiegelungskonzept zu weiteren Kriterien des Kriteriums BNB_BK 5.3.1 Komplexität und Optimierung der Planung. Wird ein solches Konzept erarbeitet, wirkt sich das positiv auf die Flächeninanspruchnahme aus. Für die Bewertung erforderliche Unterlagen Flächenverhältnis • Dokumentation des Bestands bzw. Grundstücks (Grundrisszeichnungen, Lageplan) und Größe der versiegelten Fläche • Dokumentation des Objekts bzw. Grundstücks nach Durchführen der Bestandsmaßnahme (Grundrisszeichnungen, Lageplan) und Größe der versiegelten Fläche • Flächenermittlungen nach DIN 277 vor Durchführung der Bestandsmaßnahme • Flächenermittlungen nach DIN 277 nach Durchführung der Bestandsmaßnahme • Nachweis über die Zuordnung der baulich in Anspruch genommenen Flächen zum Innenbereich nach §34 BauGB. Vorbelastung des Grundstücks • Dokumentation der Vorbelastung des Grundstücks über Auszüge aus dem Bodengutachten, ggf. Schadstoffkataster bzw. aus einer Schadstoffuntersuchung mit Angaben zum Belastungsgrad, zur Abfalleinstufung und zur räumlichen Lage (Kartierung) der Schadstoffe • Bewertung im Sinne des Kriteriums, ob die Flächen hoch oder schwach belastet oder ohne nennenswerte Belastung sind. Ausgleichsmaßnahmen gemäß BNatSchG • Erbrachte und anerkannte Ausgleichsmaßnahmen sind nachzuweisen und zu belegen (Größe, Nutzungsart vor und nach der Maßnahme, Lage). BMVBS Version 2012_3 A3 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 1.2.4 Ökologische Qualität Ressourceninanspruchnahme Flächeninanspruchnahme Dokumentation der Anerkennung der realisierten Maßnahme als Ausgleichsflächen / Ausgleichsmaßnahmen gemäß BNatSchG durch die zuständige Genehmigungsbehörde mit Angaben zum Belastungsgrad, zur Abfalleinstufung und zur räumlichen Lage (Kartie rung) der Schadstoffe und eine Bewertung im Sinne des Kriteriums, ob die Flächen hoch oder schwach belastet oder ohne nennenswerte Belastung sind. o Alternativ: Relevanter Auszug aus dem Bauleitplan, aus dem hervorgeht, dass für das zu bewertende Objekt Gründächer als Ausgleichsmaßnahme anerkannt werden und welche Anforderungen an Gründächer gestellt werden. o Alternativ: Auszug aus den textlichen und zeichnerischen Festlegungen zum Gründach aus denen die Umsetzung der Anforderungen an Gründächer als Ausgleichsmaßnahmen hervorgeht. o Ggf. zusätzlich Fotodokumentation Auf der Basis von Planungsunterlagen sowie weiterer Dokumente wird geprüft, ob und inwieweit ein neues Gründach (extensiv oder intensiv) geplant und als Ausgleichsmaßnahme anerkannt wird. o • BMVBS Version 2012_3 A4 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 1.2.4 Ökologische Qualität Ressourceninanspruchnahme Flächeninanspruchnahme Bewertungsmaßstab Z: 100 Anforderungsniveau Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt ≥ 100. 90 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 90. 80 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 80. 70 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 70. R: 60 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 60. G: 10 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10. 0 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien < 10. Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren. Bewertung der einzelnen für die Flächeninanspruchnahme relevanten Aspekte: 1. Veränderung der Flächeninanspruchnahme Punkte Anforderungsniveau 100 Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor und nach der Bestandsmaßnahme wurde durchgeführt. Der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL ist kleiner als 0,6. und: Für bauliche Ergänzungen durch neuerrichtete Bausubstanz wurden ausschließlich Flächen verwendet, die bereits fünf Jahre vor Bauantragsstellung dem Innenbereich nach §34 BauGB zugeordnet werden konnten. und: Die Summe der versiegelten Bodenflächen des Grundstücks vor Durchführung der Bestandsmaßnahme ist größer als die Summe der versiegelten Bodenflächen des Grundstücks nach Durchführung der Bestandsmaßnahme. 90 Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor und nach der Bestandsmaßnahme wurde durchgeführt. Der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL ist kleiner als 0,6. und: Für bauliche Ergänzungen durch neuerrichtete Bausubstanz wurden ausschließlich Flächen verwendet, die bereits fünf Jahre vor Bauantragsstellung dem Innenbereich nach §34 BauGB zugeordnet werden konnten. 70 Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor und nach der Bestandsmaßnahme wurde durchgeführt. Der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL ist gleich oder kleiner als 1 und größer als 0,8. und: Für bauliche Ergänzungen durch neuerrichtete Bausubstanz wurden ausschließlich Flächen verwendet, die bereits fünf Jahre vor Bauantragsstellung dem Innenbereich nach §34 BauGB zugeordnet werden konnten. 60 Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor und nach der Bestandsmaßnahme wurde durchgeführt. Der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL ist größer als 1,1. und: Für bauliche Ergänzungen durch neuerrichtete Bausubstanz wurden ausschließlich Flächen verwendet, die bereits fünf Jahre vor BauantragsstelBMVBS Version 2012_3 B5 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 1.2.4 Ökologische Qualität Ressourceninanspruchnahme Flächeninanspruchnahme 10 0 lung dem Innenbereich nach §34 BauGB zugeordnet werden konnten. Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor und nach der Bestandsmaßnahme wurde durchgeführt. Der Veränderungsfaktor der Flächeninanspruchnahme VFFL wurde ermittelt. Ein Vergleich der Verhältnisse von versiegelter Fläche zur Nutzfläche vor und nach der Bestandsmaßnahme wurde nicht durchgeführt. Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren. 2. Ausgleichsmaßnahmen und Flächenrecycling Punkte Anforderungsniveau (Mehrfachnennungen sind möglich) 40 Die bauliche zu nutzende Fläche wird überwiegend auf dem Wege des "Flächenrecycling" (brownfields redevelopment") gewonnen, insbesondere durch die (Wieder-) Nutzbarmachung von hoch belasteten Industrieund Militärstandorten bzw. das Bestandsgebäude befindet sich auf einer solchen Fläche. BMVBS Version 2012_3 20 Die bauliche zu nutzende Fläche wird überwiegend auf dem Wege des "Flächenrecycling" (brownfields redevelopment") gewonnen, insbesondere durch die (Wieder-) Nutzbarmachung von schwach belasteten Industrie- und Militärstandorten bzw. das Bestandsgebäude befindet sich auf einer solchen Fläche. 20 20 10 Es werden Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt Es wird ein intensives Gründach ausgeführt. Es wird ein extensives Gründach ausgeführt. B6 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Relevanz und Zielsetzungen BNB_BK 3.2.3 Soziokulturelle und funktionale Qualität Funktionalität Umnutzungsfähigkeit Umnutzungsbedarf kann bei veränderten Nutzerbedürfnissen oder einem Nutzerwechsel entstehen. Besonders bei Bürobauten lässt sich die Nutzung kaum für die zu erwartende Gebäudelebensdauer vorhersehen. Durch eine gute Umnutzungsfähigkeit soll die dauerhafte Auslastung und Wirtschaftlichkeit des Gebäudes verbessert werden, um seine tatsächliche Lebensdauer zu verlängern. Gleichzeitig sollen die gebäudebezogenen Kosten und Stoffströme im Lebenszyklus, z. B. durch geringere bauliche Eingriffe und Abfallvermeidung optimiert werden. Dies gilt für einen Neubau ebenso wie für ein Bestandsgebäude, insbesondere sofern Grundrisse und technische Ausstattung des Bestandsgebäudes im Zuge der Bestandsmaßnahme wesentlich verändert werden. Beschreibung Je vielseitiger ein Gebäude ist und je einfacher es sich umnutzen lässt, umso nachhaltiger ist es. Die Umnutzungsfähigkeit wird an folgenden Aspekten gemessen: • • • • Gebäudegeometrie (Tiefe, Raumhöhen, Erschließung) Grundrisse (Schachtanordnung, Achsraster, Nutzungseinheiten) Konstruktion (Trennwände, Nutzlasten) Technische Ausstattung (Anschlüsse, Haustechnik) Die Bewertung einer Bestandsmaßnahme kann zum Teil nur eingeschränkt über die vorstehenden Aspekte erfolgen. Dies ist stark von der Eingriffstiefe in das Bestandsobjekt abhängig. Bewertung Qualitative und quantitative Bewertung Methode Die Bewertung der Umnutzungsfähigkeit des betrachteten Bauwerks erfolgt mittels einer Bewertungsliste. Das Kriterium gliedert sich in vier Teilkriterien, die nachfolgend beschrieben sind. Unterscheiden sich einzelne Gebäudeteile hinsichtlich eines Kriteriums, so müssen diese einzeln betrachtet werden und entsprechend ihres Anteils an der Brutto-Grundfläche gewichtet werden. Eine Untergliederung ist sowohl horizontal als auch vertikal möglich, Gebäudeteile mit einem Anteil am Gesamtgebäude von unter 10 % können vernachlässigt werden. 1. Gebäudegeometrie: Die Erfüllung der folgenden Anforderungen ist anhand von Planunterlagen nachzuweisen. Lichte Raumhöhe Höhere Decken erlauben eine größere Nutzungsvielfalt, sind Voraussetzung für größere Räume und verbessern dadurch die Umnutzungsfähigkeit. Der Bewertung liegen die Vorgaben der alten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV vom 20. März 1975) zugrunde. Variiert die lichte Raumhöhe innerhalb eines Raumes, z.B. im Dachgeschoß, so ist die mittlere lichte Raumhöhe maßgebend. Gebäudetiefe Die Gebäudetiefe kann im günstigen Fall Flexibilität für Nutzungsänderungen bieten oder im ungünstigen Fall ein Gebäude auf eine bestimmte Nutzung festlegen. Bei schmalen Bürobauten ist z. B., falls die Erschließung es erlaubt, auch eine Wohnnutzung möglich. Unbelichtete Mittelzonen bei größeren Gebäudetiefen schränken hingegen die Nutzung allgemein stark ein. © BMVBS Version 2012_3 A1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.2.3 Soziokulturelle und funktionale Qualität Funktionalität Umnutzungsfähigkeit Bei der Bewertung der Gebäudetiefe werden zwei Fälle unterschieden. Im Regelfall mit ein- oder mehrhüftiger Erschließung wird die gesamte Gebäudetiefe von Außenwand zu Außenwand gemessen. Im Bereich von Erschließungskernen (z. B. bei Punkt(hoch)-häusern oder Kopfbauten) wird die Gebäudetiefe vor dem Kern, also die Entfernung von Kernwand zur Außenwand, gemessen. Vertikale Erschließung Die Anordnung der Treppen und Aufzüge beeinflusst die Flexibilität im Bezug auf die Größe der Nutzungseinheiten (und erlaubt unter Umständen auch eine sinnvolle Erschließung anderer Nutzungen, wie z. B. Wohnen). Für das Regelgeschoss wird die Brutto-Grundfläche je Erschließungskern betrachtet. Je kleiner diese ist, umso kleinteiliger lässt sich das Gebäude grundsätzlich aufteilen. Es sind nur Erschließungskerne mit Rettungsweg zu betrachten, für Gebäude mit mehr als drei Obergeschossen zählen nur Kerne mit Aufzug. Bei der Bewertung einer Bestandsmaßnahme kann dieses Teilkriterium als in vollem Umfang erfüllt bewertet werden, wenn eine Modifikation des Verhältnisses der Brutto-Grundfläche je Erschließungskern im Zuge der Bestandsmaßnahme nicht möglich oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich war. Das Vorliegen einer der vorstehenden Sachverhalte ist nachzuweisen. Dies ist z.B. der Fall, wenn • Auflagen des Denkmalschutzes entgegenstanden oder • aus bautechnischen Gründen eine Modifikation nicht möglich war oder • Modifikationen zu einer erheblichen Verlängerung der Bauzeit geführt hätten oder • Modifikationen nur mit unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwendungen umgesetzt werden konnten. Hierbei ist das Verhältnis der berechneten Mehrkosten durch die Modifikation gegenüber den berechneten Gesamtbaukosten ohne die betreffende Modifikation zu betrachten. 2. Grundrisse Die Erfüllung der folgenden Anforderungen ist anhand von Planunterlagen nachzuweisen. • Die Brutto-Grundfläche der Nutzungseinheiten ist jeweils kleiner als 400 m². Der Begriff Nutzungseinheit definiert sich über das am Standort des betrachteten Gebäudes zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung geltende Bauordnungsrecht. Bauaufsichtlich sind in diesem Fall keine notwendigen Flure innerhalb der Nutzungseinheiten gefordert. Das erhöht die Flexibilität bereits im Gebäudebetrieb. • Kein Rettungsweg führt durch eine andere Nutzungseinheit. Dadurch können Nutzungseinheiten besser getrennt genutzt werden, was zur höheren Flexibilität und Verwertbarkeit des Gebäudes beiträgt. • Die Anordnung der HT- Schächte gestattet eine kleinteilige Nutzung. Bei der Bewertung einer Bestandsmaßnahme kann dieses Teilkriterium als in vollem Umfang erfüllt bewertet werden, wenn eine Modifikation der Brutto-Grundflächen der Nutzungseinheiten im Zuge der Bestandsmaßnahme nicht möglich oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich war. Das Vorliegen einer der vorstehenden Sachverhalte ist nachzuweisen. Dies ist z.B. der Fall, wenn • Auflagen des Denkmalschutzes entgegenstanden oder • aus bautechnischen Gründen eine Modifikation nicht möglich war oder • Modifikationen zu einer erheblichen Verlängerung der Bauzeit geführt hätten oder © BMVBS Version 2012_3 A2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.2.3 Soziokulturelle und funktionale Qualität Funktionalität Umnutzungsfähigkeit • Modifikationen nur mit unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwendungen umgesetzt werden konnten. Hierbei ist das Verhältnis der berechneten Mehrkosten durch die Modifikation gegenüber den berechneten Gesamtbaukosten ohne die betreffende Modifikation zu betrachten. 3. Konstruktion Die Baukonstruktion begünstigt die Umnutzungsfähigkeit von Bürogebäuden folgendermaßen: • • • • Die Innenwände sind weitestgehend nicht tragend. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Innenwände betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden. Trennwände können an jeder Fassadenachse des Grundrasters ohne Eingriff in die Fassadenkonstruktion eingesetzt werden. (Nachweis durch Detail der Fassadenanschlüsse). Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Fassadenkonstruktionen betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden. Die Anschlüsse leichter Trennwände greifen nicht in Fußbodenaufbau, Decke oder die Abhangdecke ein. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Trennwände betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden. Trennwende können wiederverwendet werden (Produktnachweis). Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Trennwände betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden. 4. Technische Ausstattung Die TA kann die Umnutzungsfähigkeit durch folgende Maßnahmen verbessern. • • • • Wechselwirkung zu weiteren Kriterien © BMVBS Version 2012_3 BUS-Systeme erleichtern eine räumliche Veränderung, z. B. die Umwandlung von Großraum- in Einzelbüros. Die Beleuchtung und andere Haustechnik sind so ausgelegt, dass keine Einschränkung der Trennwandstellung besteht. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Installationen betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurde. Die Haustechnikschächte sind nach einem Schachtkonzept geplant und realisiert worden, welches eine einfache Revisionierbarkeit und die zukünftige Nachrüstung von technischer Ausstattung ermöglicht. In den Schächten sind insgesamt noch mind. 20% der Querschnitte frei. Elektro- und IT- Kabel sind revisionierbar. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Elektro- und IT- Kabel betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden. Das Heizungs- und Lüftungskonzept erlaubt eine kleinteilige Aufteilung des Gebäudes. Die Umnutzungsfähigkeit eines Gebäudes steht in enger Beziehung zur Flächeneffizienz und zum A/V- Verhältnis. Durch redundante Gebäudeteile (extra Raumhöhe, zusätzliche Treppenhäuser) oder geringere Gebäudetiefe verbessert sich die Umnutzungsfähigkeit in der Regel auf Kosten der Flächeneffizienz und des A/V- Verhältnisses. Diese beeinflussen wiederum das Ergebnis der LCA, der LCC und des Energieverbrauchs maßgeblich. Hier ist folglich eine Abwägung zu treffen. A3 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.2.3 Soziokulturelle und funktionale Qualität Funktionalität Umnutzungsfähigkeit Die Umnutzungsfähigkeit wird als Teilkriterium auch im Kriterium „Drittverwendungsfähigkeit“ bewertet. Für die Bewertung erforderliche Unterlagen • • 2.2.1 Drittverwendungsfähigkeit 3.2.2 Flächeneffizienz • Relevante Auszüge aus der Baubeschreibung oder dem EW-BauErläuterungsbericht Flächenberechnung nach DIN 277 (Nutzflächen pro Geschoss, BruttoGrundfläche) ggf. Deckenspiegel Relevante Grundrisse (mit Kennzeichnung der Nutzungseinheiten) und Schnittzeichnung der Ausführungsplanung Architektur, Heizung, Lüftung, Sanitär Detailpläne z. B. Decken- und Bodenanschlüsse der leichten Trennwände, Schächte Ggf. Nachweis des Sachverhalts, dass Teilanforderungen nicht erbracht werden konnten. ggf. Fotodokumentation • • • • • • © BMVBS Version 2012_3 A4 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungsmaßstab BNB_BK 3.2.3 Soziokulturelle und funktionale Qualität Funktionalität Umnutzungsfähigkeit Anforderungsniveau Z:100 Die Summe der Bewertungspunkte ergibt 100. R: 50 Die Summe der Bewertungspunkte ergibt 50. G: 10 Die Eignung des Gebäudes zur Umnutzung wurde nachvollziehbar dokumentiert. Die Summe der Bewertungspunkte ist ≤ 10. 0 Die Anforderungen der Qualitätsstufe wurden nicht erfüllt. Zwischenwerte sind möglich. 1. Gebäudegeometrie (Summe: 45 Punkte) Nachweise mittels Planunterlagen Lichte Raumhöhe gemessen im Bürobereich zwischen Oberkante des Fertigfußbodens und Unterkante der Fertigdecke. Anforderungsniveau 15 h ≥ 3,00 m 10 h = 2,99 m 8 h = 2,75 m 5 h = 2,74 m 1 H = 2,50 m Zwischenwerte können abschnittsweise interpoliert werden. Gebäudetiefe Die Gebäudetiefe wird analog zur Brutto-Grundfläche ermittelt. Sie wird also von den Gebäudeaussenkanten einschließlich Bekleidung gemessen. Konstruktive und gestalterische Versprünge der Außenwandbekleidung bleiben dabei unberücksichtigt. Der Abstand von Kernen zu Außenwänden wird von der Außenkante Kern bis Gebäudeaussenkante gemessen. Anforderungsniveau 15 Gesamte Gebäudetiefe ≤ 11,50m oder Gebäudetiefe vor Kernen ≤ 7,20m 10 Gesamte Gebäudetiefe = 13,00m oder Gebäudetiefe vor Kernen = 7,80m 6 Gesamte Gebäudetiefe = 15,00m oder Gebäudetiefe vor Kernen = 9,00m 1 Gesamte Gebäudetiefe ≥ 20,00m oder Gebäudetiefe vor Kernen ≥ 10,00m Zwischenwerte können abschnittsweise interpoliert werden. © BMVBS Version 2012_3 B1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.2.3 Soziokulturelle und funktionale Qualität Funktionalität Umnutzungsfähigkeit Vertikale Erschließung Geschossweise Betrachtung des Verhältnis Brutto-Grundfläche/ Anzahl Erschließungskerne. Anforderungsniveau 15 BGFEtage / NErschließungskern ≤ 400 m² ODER: Alternativbewertung für Bestandsmaßnahmen: • Eine Modifikation des Verhältnisses der Brutto-Grundfläche je Erschließungskern war im Zuge der Bestandsmaßnahme nicht möglich oder • eine Modifikation des Verhältnisses der Brutto-Grundfläche je Erschließungskern war im Zuge der Bestandsmaßnahme nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich. 10 BGFEtage / NErschließungskern = 600 m² 1 BGFEtage / NErschließungskern ≥ 1200 m² Zwischenwerte können abschnittsweise interpoliert werden. 2. Grundrisse Nachweis in Planform Anforderungsniveau (Mehrfachnennungen möglich) 15 Alle Nutzungseinheiten sind < 400m² Brutto-Grundfläche ODER: Alternativbewertung für Bestandsmaßnahmen: • Eine Modifikation der Brutto-Grundflächen der Nutzungseinheiten war im Zuge der Bestandsmaßnahme nicht möglich oder • eine Modifikation der Brutto-Grundflächen der Nutzungseinheiten war im Zuge der Bestandsmaßnahme nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich. 6 4 © BMVBS Version 2012_3 Jede Nutzungseinheit hat für sich alle bauaufsichtlich erforderlichen Rettungswege Jede Nutzungseinheit liegt an einem Sanitärschacht B2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.2.3 Soziokulturelle und funktionale Qualität Funktionalität Umnutzungsfähigkeit 3. Konstruktion Anforderungsniveau (Mehrfachnennungen möglich) 9 Innenwände sind zu über 80% nicht tragend, oder überwiegend Großraumbüros. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Innenwände betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden. 5 Trennwände können an jeder Fassadenachse des Grundrasters ohne wesentliche Eingriffe in die Fassadenkonstruktion eingesetzt werden. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Fassadenkonstruktionen betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden. 3 Die Anschlüsse leichter Trennwände greifen nicht in Fußbodenaufbau, Decke oder die Abhangdecke ein. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Trennwände betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden. 3 Die Trennwände sind laut Herstellerangabe wiederverwendbar und können staubfrei montiert werden. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Trennwände betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden. 4. Technische Ausstattung Anforderungsniveau (Mehrfachnennungen möglich) 2 Ein BUS- System ist vorhanden. 2 Die Installationen schränken die Stellmöglichkeiten für Innenwände nicht ein. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Installationen betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurde. 3 Die Haustechnikschächte sind nach einem Schachtkonzept geplant und realisiert worden, welches eine einfache Revisionierbarkeit und die zukünftige Nachrüstung von technischer Ausstattung ermöglicht. In den Schächten sind insgesamt noch mind. 20% der Querschnitte frei. Elektround IT- Kabel sind revisionierbar. Für Bestandsmaßnahmen gilt, dass nur Elektro- und IT- Kabel betrachtet werden, die im Zuge der Bestandsmaßnahme eingebaut wurden. 3 Heizung- , Kühlung und Lüftungskonzept erlauben eine kleinteilige Nutzung mit Nutzungseinheiten ≤400 m² Brutto-Grundfläche. © BMVBS Version 2012_3 B3 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Relevanz und Zielsetzungen BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität Ein wichtiger Bestandteil der soziokulturellen Dimension der Nachhaltigkeit ist die gestalterische und städtebauliche Qualität. Gebäude mit einer hohen Gestaltungsqualität können zu einem verantwortungsvollen Umgang der Nutzer mit der Substanz beitragen. Darüber hinaus üben Gebäude mit einer hohen Gestaltungsqualität positiven Einfluss auf das gesamte städtebauliche Umfeld aus. Bauwerke stehen in einer ständigen Wechselwirkung zu benachbarten Gebäuden sowie seinen Nutzern und Passanten. Bauwerke gestalten den öffentlichen Raum und sind ein wichtiger Teil der kulturellen Fortentwicklung der Gesellschaft und deren Abbild. Durch eine gezielte Planung und Steuerung der Bebauung können attraktive Lebensräume für Menschen, aber auch für die Flora und Fauna geschaffen werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für die qualitative Weiterentwicklung von Bestandsgebäuden im Zuge von Bestandsmaßnahmen. Der Gebäudebestand prägt das bestehende Erscheinungsbild des öffentlichen Raums und wirkt identitätsstiftend. Ein Verlust von erhaltenswerter Bausubstanz geht immer auch mit einem Verlust an Identität einher. Die gestalterischen und städtebaulichen Qualitäten eines bestehenden Gebäudes gilt es im Zuge der qualitativen Weiterentwicklung zu erhalten oder zu steigern, mit dem Ziel, die baukulturelle Vielfalt und das unverwechselbare sowie identitätsstiftende Erscheinungsbild der Städte zu erhalten. Eine hohe Qualität kann am ehesten mit Hilfe des Planungswettbewerbs um die beste Lösung für die architektonische und baulich-konstruktive Aufgaben erreicht werden. Die Vergabe von Planungsleistungen über Wettbewerbe hat sich bewährt. Damit kann die baukulturelle Vielfalt gesichert werden. Die Durchführung von Wettbewerben unter Beurteilung einer fachkundigen Jury ist eine sachgerechte Lösung, um die architektonisch-gestalterische Lösungen und die Einbindung in den städtebaulichen Gegebenheiten zu beurteilen. Wettbewerbe bieten infolge der Anonymität der Teilnehmer eine vorzügliche Möglichkeit für eine nachvollziehbare, nur an sachlichen Kriterien orientierte Vergabe von Planungsaufträgen. Sie geben jedem Teilnehmer ohne Ansehen der Person die gleiche Chance, durch eigene Leistung zu überzeugen. Daher sind Planungswettbewerbe für die architektonische Gestaltung eines Gebäudes positiv zu bewerten. Die verwendeten Mittel dafür müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der Verwertbarkeit des Wettbewerbsergebnisses sowie zu den Gesamtinvestitionskosten stehen. Beschreibung Planungswettbewerbe werden in Deutschland nach definierten Regeln durchgeführt. Wettbewerbe erlauben es den Auftraggebern, in einem klar strukturierten, transparenten Verfahren den geeigneten Auftragnehmer zu finden. Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus, fördern innovative Lösungen und sind effiziente Verfahren zur Optimierung von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Die architektonisch, technische Gestaltung eines Gebäudes soll einen direkten Bezug zwischen Öffentlichkeit und Gebäude herstellen. Durch die Auslobung von Planungswettbewerben können alternative Lösungen entwickelt werden, die den Anforderungen an Gestaltung, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, Energieeinsparung und Umweltschutz in gleicher Weise gerecht werden. Diese Lösungen können die innere und äußere Gestaltung des Bauwerks, die technische Ausrüstung, die infrastrukturelle Anbindung und die Freianlagen betreffen. © BMVBS Version 2012_3 A1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität Die Grundlage für eine qualitätsvolle Bestandsentwicklung ist das objektive Erfassen der gestalterischen Qualitäten des Bestandsgebäudes. Nur auf der Grundlage der festgestellten historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Qualitäten kann diesen die gebührende Wertschätzung zukommen, die für eine Erhaltung oder Steigerung der gestalterischen und städtebaulichen Qualitäten des Bestandes notwendig ist. Bewertung Qualitative Bewertung Methode Die gestalterische und städtebauliche Qualität der Bestandsmaßnahme wird bestimmt durch den Umgang mit der vorgefundenen Qualität sowie deren Weiterentwicklung. In diesem Zusammenhang werden die Qualität der Erfassung des Bestandsgebäudes und des Planungswettbewerbs untersucht. Anstelle der Bewertung des Planungswettbewerbs kann eine Bewertung über die erfolgte Auszeichnung mit einem Architekturpreis oder die Anerkennung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität durch ein unabhängiges Expertengremium erfolgen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Alternativbewertung für Gebäude mit Denkmaleigenschaften. Hinsichtlich der Bewertung ist daher grundsätzlich zwischen dem Umgang mit einem Bestandsgebäude mit und ohne Denkmaleigenschaften zu unterscheiden. Ein Bestandsgebäude weist im Sinne dieses Kriteriums Denkmaleigenschaften auf, • wenn es sich bei dem Bestandsgebäude um ein Denkmal im Sinne des Landesdenkmalgesetzes handelt (Baudenkmal), oder • wenn es sich bei dem Bestandsgebäude um einen Teil eines nach Landesdenkmalgesetz geschützten Bereichs, Ensembles, Gesamtanlage oder Sachgesamtheit handelt (Denkmalbereich), oder • wenn es aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung einen Denkmalwert besitzt (denkmalwürdiges Gebäude). Der Denkmalwert ist durch ein Gutachten zu belegen. Hinsichtlich der Sicherung der Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme ist für Baudenkmäler und Denkmalbereiche die Planungs- und Baubegleitung durch Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden von hoher Bedeutung. Im Regelfall bewirken diese bereits aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Denkmalschutzgesetzte der Länder die Sicherstellung einer hohen gestalterischen und städtebaulichen Qualität der Bestandsmaßnahme in Verbindung mit einer umfassenden Dokumentation der Maßnahme. Dies trifft jedoch hinsichtlich der denkmalwürdigen Gebäude nur bedingt zu, da für diese unter Umständen die rechtliche Grundlage fehlt. Betroffen hiervon sind insbesondere Bauwerke außerhalb der Staatsgrenzen der BRD, aber auch in Einzelfällen Bauwerke in Bundesländern mit konstitutiven Unterschutzstellungsverfahren. Bei diesen Bauwerken kann zwar von dem Bestehen einer hohen gestalterischen und städtebaulichen Qualität ausgegangen werden, es fehlt jedoch im Regelfall die Planungs- und Baubegleitung durch Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden. Eine behördliche Sicherstellung der Gestaltungsqualität ist bei den denkmalwürdigen Gebäuden somit nicht gegeben. Eine Begleitung der Baumaßnahme durch einen unabhängigen Denkmalpfleger (z.B. Sachverständiger für Denkmalschutz/Denkmalpflege oder vergleichbar) muss hier das Fehlen der Denkmalbehörden kompensieren. © BMVBS Version 2012_3 A2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität Folgende Sachverhalte werden in drei Teilkriterien abgeprüft: 1. 2. 3. Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme Denkmalschutz und Denkmalpflege als Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften 1. Teilkriterium: Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes Damit im Rahmen einer Bestandsmaßnahme die vorhandene gestalterische und städtebauliche Qualität eine angemessene Berücksichtigung finden kann, müssen Art und Umfang der vorhandenen Qualitäten zunächst erfasst werden. Das Vergegenwärtigen der vorhandenen Qualitäten bildet den ersten Schritt einer Baumaßnahme im Gebäudebestand und stellt eine wesentliche Qualität des Umgangs mit dem Bestand dar. Im Rahmen des ersten Schritts wird auch eine Bewertung der vorhandenen Qualitäten vorgenommen, da diese den Ausgangspunkt der Gestaltung der Bestandsmaßnahme bilden. 1.1 . Erfassung und Bewertung der vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes Hinsichtlich der Erfassung und Bewertung ist grundsätzlich zwischen dem Umgang mit Bestandsgebäude mit und ohne Denkmaleigenschaften zu unterscheiden. Bauwerke ohne Denkmaleigenschaften: Zunächst ist festzustellen, ob bei dem Bestandsbauwerk von einer hohen vorhandenen Qualität ausgegangen werden kann. Dies ist der Fall, wenn das Bestandsgebäude • • • • in seiner Ausführung nach Umfang und Qualität im Wesentlichen der Wettbewerbsarbeit eines der Preisträger eines Planungswettbewerbs entspricht, oder nach seiner Fertigstellung im Rahmen einer anerkannten Architekturpreisverleihung für die hohe gestalterische Qualität mit einem Preis ausgezeichnet wurde, oder durch die zuständige Kommune als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft wurde, oder im Rahmen einer anerkannten unabhängigen Bewertung durch ein Expertengremium bzgl. der gestalterischen Qualität mindestens mit der Qualitätsstufe „gute architektonische Qualität“ bewertet wurde. Im Rahmen der Erfassung der vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität ist eine Untersuchung mit anschließender Dokumentation durchzuführen. Die Untersuchung sollte mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: • Eine Baubeschreibung unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie zum städtebaulichen Umfeld des Bauwerks, zu den Außenanlagen, zur Konstruktion des Gebäudes, zu den konstruktiven Bauteilen, zur festen sowie beweglichen Ausstattung (Mobiliar und Kunstwerke) ist zu erstellen. Die Baubeschreibung wird durch eine Fotodokumentation ergänzt. • Eine Bewertung des Bauwerks und einzelner Bauteile hinsichtlich ihrer städtebaulichen und gestalterischen Qualität ist vorzunehmen. • Die Dokumentation enthält Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). © BMVBS Version 2012_3 A3 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität • Eine Dokumentation des Sachverhalts über das Vorliegen einer hohen vorhandenen Qualität ist durchzuführen. Bauwerke mit Denkmaleigenschaften: Bei Baudenkmälern, Denkmalbereichen und denkmalwürdigen Gebäuden kann bereits aufgrund der Denkmaleigenschaften und der damit einhergehenden baukulturellen Bedeutung von dem Bestehen einer hohen gestalterischen und städtebaulichen Qualität ausgegangen werden. In der Phase der Projektvorbereitung sind Bauwerke mit Denkmaleigenschaften umfassend zu untersuchen. Hierbei ist das Bestandsbauwerk im Allgemeinen und unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes sowie der Zustand vor Beginn der Maßnahme zu untersuchen, zu dokumentieren und zu bewerten. Diesbezüglich ist grundsätzlich in der Phase der Projektvorbereitung ein wissenschaftliches Gutachten zu erstellen. Form, Inhalt und Zuständigkeiten für die Erstellung des Gutachtens sind mit den zuständigen Denkmalbehörden abzustimmen und entsprechend ihrer Vorgaben umzusetzen. Hierbei sind insbesondere die Vorgaben der Denkmalfachbehörden zu beachten, z.B. der „Leitfaden zur Erstellung von Dokumentationen in der Restaurierung“ des Landesdenkmalamts Berlin. An die Stelle des wissenschaftlichen Gutachtens tritt das nachfolgend als „denkmalpflegerisches Gutachten“ bezeichnete Gutachten, wenn keine Anforderungen seitens der Denkmalbehörden an das wissenschaftliche Gutachten bestehen (z.B. bei denkmalwürdigen Gebäuden). Die Umsetzung der Inhalte des denkmalpflegerischen Gutachtens (vgl. Anlage 1) stellt jedoch in jedem Fall eine besonders hohe Qualität dar, so dass die Umsetzung dessen auch bei Baudenkmälern und bei Denkmalbereichen positiv bewertet wird (siehe Teilkriterium 3 „Denkmalschutz und Denkmalpflege“). Wird im Rahmen der Bestandsmaßnahme eine Liegenschaft bearbeitet, die für sich einen Denkmalbereich darstellt (z.B. der denkmalgeschützte Campus einer Universität), so ist der Betrachtungsfokus des denkmalpflegerischen Gutachtens mit einem sogenannten „Denkmalpflegeplan“ auf die Gesamtliegenschaft zu erweitern. Form, Inhalt und Zuständigkeiten für die Erstellung des Denkmalpflegeplans sind mit den zuständigen Denkmalbehörden abzustimmen und entsprechend ihrer Vorgaben umzusetzen (vgl. Anlage 2). 1.2. Fortentwicklung der festgestellten vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes Nachdem die vorhandene gestalterische und städtebauliche Qualität erfasst worden ist, gilt es diese angemessen bei der Fortentwicklung des Bestandsgebäudes zu berücksichtigen. Hierbei stellt die Durchführung eines Planungswettbewerbs die sachgerechte Lösung dar. Vergleichende Planungen oder Variantenuntersuchungen innerhalb einer Planung können einen Planungswettbewerb qualitativ nicht ersetzen. Mit diesen kann daher nur die Mindestanforderung zur Erzielung des Grenzwerts erfüllt werden. Hierzu sind mindestens zwei vollständige Entwurfsvarianten in der Vorplanung zu erarbeiten und zu dokumentieren. Die Dokumentation der vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsbauwerks muss hierbei als Grundlage für den Entwurf der Varianten verwendet werden. Darüber hinaus muss in den Entwurfsvarianten das Bestandsgebäude mit seinen Qualitäten angemessen gewürdigt und berücksichtigt werden. Für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften gilt hinsichtlich der Mindestanforderungen zusätzlich, dass die Entwurfsvarianten denkmalrechtlich genehmigungsfähig sein © BMVBS Version 2012_3 A4 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität müssen und alle Auflagen und Anforderungen der Denkmalschutzbehörde bei der Projektdurchführung vollständig erfüllt werden müssen. 2. Teilkriterium: Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme Wie bereits ausgeführt, kann eine hohe Gestaltungsqualität am ehesten mit Hilfe des Planungswettbewerbs erzielt werden. Der Planungswettbewerb stellt somit das geeignete Instrument zur Sicherung der Gestaltungsqualität dar. Es wird daher postuliert, dass mit Durchführung eines qualitativ hochwertigen Planungswettbewerbs auch eine hohe Gestaltungsqualität erzielt wird. Im Rahmen des Teilkriteriums 2 wird daher die Qualität des Wettbewerbverfahrens bewertet. Alternativ hierzu kann auch eine Bewertung über eine nachweislich erzielte Gestaltungsqualität durchgeführt werden. Es stehen daher insgesamt die folgenden drei Bewertungswege zur Verfügung, von denen bei einer Bewertung des Teilkriteriums 2 nur einer Anwendung finden darf: 2a. Planungswettbewerb 2b. Sonderfall 1: Auszeichnung mit einem Architekturpreis 2c. Sonderfall 2: Unabhängiges Expertengremium 2a. Planungswettbewerb Geprüft wird in diesem Kontext, ob ein Planungswettbewerb durchgeführt wurde sowie die Qualität des Verfahrens und das Maß der Umsetzung (Teilkriterium 2). Planungswettbewerbe sind nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der jeweils gültigen Fassung oder einem vergleichbaren internationalen Verfahren entsprechend UNESCO und UIA durchzuführen. Im Rahmen des Planungswettbewerbs erfolgt die Bewertung und Auswahl der Wettbewerbsarbeiten durch ein unabhängiges Preisgericht. Vergleichbare Verfahren sind beispielsweise Verfahren in der Europäischen Union. Der angemessene Umgang mit dem Bestand muss explizit Teil der Wettbewerbsaufgabe sein. Im Rahmen der Bewertung der Qualität des Wettbewerbverfahrens sind im Einzelnen folgende Aspekte zu prüfen: 2a.1. Wettbewerbsverfahren Welches Wettbewerbsverfahren wurde gewählt; lässt es möglichst wenige Einschränkungen zu? 2a.2. Ausführung des Entwurfs eines der Preisträger Entspricht das Gebäude in der Ausführung nach Umfang und Qualität im Wesentlichen der Wettbewerbsarbeit eines der Preisträger? 2a.3. Beauftragung des Planungsteams Die Bearbeitung eines Wettbewerbes erfolgt in der Regel in interdisziplinären Planungsteams, die für die Gesamtqualität des Projektes verantwortlich sind. Um die Bereitschaft zu dieser Zusammenarbeit im Wettbewerb zu unterstützen, wird die Beauftragung des Planungsteams zusätzlich positiv bewertet. 2b. Sonderfall 1: Auszeichnung mit einem Architekturpreis Ist das Bauwerk zum Zeitpunkt der Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung mit einem Architekturpreis für die hohe gestalterische Qualität ausgezeichnet worden, der ein Bewerbungsverfahren mit mindestens bundes- oder landesweiter Auslobung © BMVBS Version 2012_3 A5 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität voraussetzt? Die Bewertung muss durch eine Fachjury erfolgen, bei der mehr als 50 % der Preisrichter die Qualifikation der Teilnehmer aufweisen. Wird eine Bewertung über dieses Teilkriterium vorgenommen, so kann diese nur in Kombination mit einer Bewertung des Teilkriteriums 1 „Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes“ erfolgen, d.h. die erzielten Punkte in diesem Kriterium dürfen nur den im Teilkriterium 1 erzielten Punkten aufaddiert werden. 2c. Sonderfall 2: Unabhängiges Expertengremium Ist die architektonische Qualität des Gebäudes zum Zeitpunkt der Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung durch ein unabhängiges Expertengremium aus mindestens drei von den jeweils zuständigen Länderarchitektenkammern benannten Architekten bewertet worden? Erfolgt eine Bewertung über dieses Teilkriterium, können keine weiteren Punkte in anderen Teilkriterien erzielt werden. Wird eine Bewertung über dieses Teilkriterium vorgenommen, so kann diese nur in Kombination mit einer Bewertung des Teilkriteriums 1 „Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes“ erfolgen, d.h. die erzielten Punkte in diesem Kriterium dürfen nur den im Teilkriterium 1 erzielten Punkten aufaddiert werden. 3. Teilkriterium: Alternativbewertung für Gebäude mit Denkmaleigenschaften Weist das Bestandsgebäude Denkmaleigenschaften auf, kann es wahlweise auch einer ausschließlichen Bewertung mit der Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften nach dem 3. Teilkriterium „Denkmalschutz und Denkmalpflege“ unterzogen werden. Eine Bewertung über die Teilkriterien 1 und 2 ausgeschlossen, wenn eine Bewertung über das Teilkriterium 3 durchgeführt wird. Eine gesonderte Betrachtung der Thematik ist vornehmlich darin begründet, dass die Planungs- und Baubegleitung durch Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden im Regelfall bereits die Sicherstellung einer hohen Qualität bei der Fortentwicklung der vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität bewirkt. Bei Bestandsgebäude mit Denkmaleigenschaften müssen hingegen andere Aspekte fokussiert werden, um den besonderen Anforderungen gerecht werden zu können. Aufgrund der rechtlichen Rahmbedingungen stellt die vollständige Erfüllung der Auflagen der Denkmalschutzbehörde eine Grundvoraussetzung für eine Bewertung dar. Diesbezüglich wird das Vorliegen einer Bestätigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde bewertet. Handelt es sich bei dem Bestandsgebäude um ein denkmalwürdiges Gebäude, so muss durch einen unabhängigen Denkmalpfleger ein denkmalpflegerisches Maßnahmenkonzept erstellt werden. Für eine Bewertung ist das Vorliegen des Maßnahmenkonzepts, dessen Umsetzung und die Dokumentation der Umsetzung relevant. Darüber hinaus wird die Qualität der Dokumentation bewertet. Diese sollte mindestens den Anforderungen der Denkmalschutzbehörden oder der Arbeitshilfe Nr. 14 „Orientierungshilfe zur Untersuchung und Dokumentation in der Restaurierung“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland gerecht werden. Die entsprechenden Vorgaben an die Dokumentation durch die zuständigen Denkmalfachbehörden des jeweiligen Bundeslandes (z.B. „Leitfaden zur Erstellung von Dokumentationen in der Restaurierung“ des Landesdenkmalamts Berlin) sind ebenfalls umzusetzen. © BMVBS Version 2012_3 A6 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität Insbesondere hinsichtlich der Bauwerksteile, an die keine Anforderungen des Denkmalschutz bzw. der Denkmalpflege gestellt werden, ist eine Sicherung der Gestaltungsqualität durch die Projektverantwortlichen von Bedeutung. Dies kann erreicht werden, indem die Vergabe der Architektenleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI nicht über einen Planungswettbewerb, sondern über ein VOF oder ein VOF-ähnliches Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen vergeben wird. Für das Erzielen eines hohen Erfüllungsgrades gilt es in diesem Kriterium, frühzeitig ein Gestaltungskonzept aufzustellen, welches selbstverständlich auf die Anforderungen des Denkmalschutz und der Denkmalpflege an die übrigen Bauteile reagiert. Um ein möglichst qualitätsvolles Gestaltungskonzept zu erhalten, muss bei der Aufstellung ein unabhängiger Gestaltungsbeirat hinzugezogen werden. Maßgebende Regelwerke Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der jeweils gültigen Fassung Für die Bewertung erforderliche Unterlagen 1. Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes • Wissenschaftliches Gutachten, denkmalpflegerisches Gutachten oder Denkmalpflegeplan • Dokumentation der Erfassung der vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität (Baubeschreibung mit Fotodokumentation; Bewertung des Bauwerks; Bestandspläne; Dokumentation des Sachverhalts über das Vorliegen einer hohen vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität, z.B. mit Dokumentation des seinerzeit durchgeführten Planungswettbewerbs in Form von Auszügen aus der Wettbewerbsauslobung mit Angabe der berücksichtigten Wettbewerbsrichtlinien, Wettbewerbskriterien, des Raumprogramms und einer Liste der Preisgerichtsmitglieder ). • Auszug aus den Auslobungsunterlagen des Planungswettbewerbs der Bestandsmaßnahme (Auslobungstext, Inhaltsverzeichnis, etc.) • Dokumentation des durchgeführten Planungswettbewerbs in Form von Auszug aus der Wettbewerbsauslobung mit Angabe der berücksichtigten Wettbewerbsrichtlinien, Wettbewerbskriterien, des Raumprogramms, einer Liste der Preisgerichtsmitglieder • Dokumentation über die Berücksichtigung eines angemessenen Umgangs mit dem Bestand in der Wettbewerbsaufgabe • Dokumentation über die Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutz und der Denkmalpflege in der Wettbewerbsaufgabe • Dokumentation der Planungsgrundlagen des Planungsteams (Protokolle, Emails, etc.) • Dokumentation zweier Entwurfsvarianten der Vorplanung • Auflistung der Auflagen und Bestätigung der Denkmalschutzbehörde über die vollständige Erfüllung 2. Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme 2a. Planungswettbewerb 2a.1. Wettbewerbsverfahren • Dokumentation des angewendeten Wettbewerbsverfahrens durch Auszüge aus dem Vorprüfbericht und dem Preisprotokoll © BMVBS Version 2012_3 A7 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität 2a.2. Ausführung des Entwurfs eines der Preisträger • Dokumentation der Durchführung des Preisträgerentwurfs und der nachweislichen Beauftragung des Preisträgers mit Benennung der entsprechenden Leistungsphasen in Form von Auszügen aus dem Vertrag • Ggf. Dokumentation / Gegenüberstellung Wettbewerbsentwurf des Preisträgers und Fotos des realisierten Gebäudes • Auflistung der Auflagen und Bestätigung der Denkmalschutzbehörde über die vollständige Erfüllung 2a.3. Beauftragung des Planungsteams • Dokumentation der nachweislichen Beauftragung des Fachplanerteams des Preisträgers in Form von Auszügen aus den Verträgen 2b. Sonderfall Auszeichnung mit einem Architekturpreis • Dokumentation der Auszeichnung des Architekturpreises mit Angaben zur Jury und zur Begründung sowie Nachweis über die Berücksichtigung des Umgangs mit dem Bestand im Rahmen der Auszeichnung 2c. Sonderfall Unabhängiges Expertengremium • Dokumentation der anerkannten unabhängigen Architekturbewertung mit Angaben zur Jury und zur Begründung sowie Nachweis über die Berücksichtigung des Umgangs mit dem Bestand im Rahmen der Architekturbewertung 3. Alternativbewertung Denkmalschutz und Denkmalpflege • Wissenschaftliches Gutachten, denkmalpflegerisches Gutachten oder Denkmalpflegeplan • Vollständiges denkmalpflegerische Dokumentation nach Arbeitshilfe Nr. 14 der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der BRD; Baubeschreibung; Aufmass; Quellenstudium; Bauphasenpläne; denkmalfachliche Bewertung; Darstellung der Denkmalpflegebereiche; Maßnahmenkonzept; Raumbuch mit Fotodokumentation) • Dokumentation der Planungsgrundlagen des Planungsteams (Protokolle, Emails, etc.) • Denkmalpflegerisches Maßnahmenkonzept • Fortgeschriebenes Raumbuch • Vollständige Dokumentation der umgesetzten denkmalpflegerischen Maßnahmen am Bestandsgebäude • Auflistung der Auflagen und Bestätigung der Denkmalschutzbehörde über die vollständige Erfüllung • Vollständiges Gestaltungskonzept einschl. Dokumentation der Umsetzung. • Protokolle der Sitzungen des Gestaltungsbeirats. • Aufführung der Teilnehmer des Gestaltungsbeirats inkl. Nachweis der Qualifikation • Stellungnahme des Gestaltungsbeirats zum umgesetzten Gestaltungskonzept • Dokumentation des VOF-Verfahrens (Dokumentation nach §12 VOF, veröffentlichte Bekanntmachung, Aufgabenbeschreibung, Zuschlagskriterien und Gewichtung, Protokolle, Dokumentation der Aufgabenstellung und der eingegangenen Lösungsvorschläge, Protokoll der Sitzung des Bewertungsgre- © BMVBS Version 2012_3 A8 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität miums, Mitgliederliste des Bewertungsgremiums und Qualifikation der Mitglieder) Hinweise zur Bewertung Für das Erzielen einer positiven Bewertung wird im Regelfall die Durchführung eines Planungswettbewerbs notwendig sein (Bewertung über Teilkriterium 1 und 2a). Eine Ausnahme bilden diesbezüglich nur Bestandsmaßnahmen an Bauwerken mit Denkmaleigenschaften, die mit einer sehr hohen Qualität umgesetzt werden (Bewertung über Teilkriterium 3). Die Bewertung von Bauwerken mit Denkmaleigenschaften kann wahlweise über die Teilkriterien 1 und 2 oder ausschließlich über das Teilkriterium 3 erfolgen. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die zur Verfügung stehenden Bewertungswege. Es stehen folglich für Bestandsgebäude mit Denkmaleigenschaften die Bewertungswege A1.1 und A2.1 bis A2.3 zur Verfügung. Für Bestandsgebäude ohne Denkmaleigenschaften stehen die Bewertungswege B1.1 bis B1.3 zur Verfügung. © BMVBS Version 2012_3 A9 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungsmaßstab BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität Anforderungsniveau 100 (Z) Summe der Bewertungspunkte ≥100 50 (R) Summe der Bewertungspunkte = 50 10 (G) Summe der Bewertungspunkte = 10 0 Summe der Bewertungspunkte ≤ 0 Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren © BMVBS Version 2012_3 B1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität Teilkriterium 1: Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes Voraussetzung: Keine Bewertung über • 3. Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften Pkt 40 Anforderungsniveau Beschreibung Qualitätsstufe 3: Im Zuge der Projektvorbereitung wurde die gestalterische und städtebauliche Qualität des Bestandsbauwerks untersucht und dokumentiert. Die Dokumentation wurde Teil der Auslobungsunterlagen eines im Rahmen der Bestandsmaßnahme durchgeführten Planungswettbewerbs. Der Planungswettbewerb wurde nach RPW in der jeweils gültigen Fassung oder einem vergleichbaren internationalen Verfahren entsprechend UNESCO und UIA erfolgreich durchgeführt. Im Rahmen des Planungswettbewerbs erfolgte die Bewertung und Auswahl der Wettbewerbsarbeiten durch ein unabhängiges Preisgericht. Der angemessene Umgang mit dem Bestand war explizit Teil der Wettbewerbsaufgabe. Für Bestandsgebäude mit Denkmaleigenschaften gilt zusätzlich: Die Dokumentation der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes erfolgt durch ein wissenschaftlichen Gutachten, in welchem das Bestandsbauwerk im Allgemeinen und unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes sowie des Zustands vor Beginn der Maßnahme umfassend untersucht, dokumentiert und bewertet wurde. Die Erfüllung von Anforderungen des Denkmalschutz und der Denkmalpflege sowie der angemessene Umgang mit dem Bestand war explizit Teil der Aufgabe des Planungswettbewerbs. 15 Qualitätsstufe 2: wie Qualitätsstufe 1, jedoch zusätzlich: 10 Es kann von einer hohen vorhandenen gestalterischen und städtebaulichen Qualität ausgegangen werden oder das Bestandsgebäude ist ein Bauwerk mit Denkmaleigenschaften. Qualitätsstufe 1: Im Zuge der Projektvorbereitung wurde die gestalterische und städtebauliche Qualität des Bestandsbauwerks untersucht und dokumentiert. Es wurden mindestens zwei vollständige Entwurfsvarianten in der Vorplanung erarbeitet und dokumentiert. Die Dokumentation der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsbauwerks wurde als Grundlage für den Entwurf der Varianten verwendet. In den Entwurfsvarianten wurde das Bestandsgebäude mit seinen Qualitäten angemessen gewürdigt und berücksichtigt. Für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften gilt zusätzlich: Die Entwurfsvarianten waren denkmalrechtlich genehmigungsfähig. Im Zuge der Projektdurchführung wurden • alle Auflagen der Denkmalschutzbehörde vollständig erfüllt und • die Anforderungen der Denkmalschutzbehörden bezüglich der Maßnahmendokumentation umgesetzt. © BMVBS Version 2012_3 B2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität Teilkriterium 2: Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme 2a. Planungswettbewerb Voraussetzung: Keine Bewertung über • 2b. Auszeichnung mit einem Architekturpreis (Sonderfall 1) • 2c. Unabhängiges Expertengremium (Sonderfall 2) • 3. Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften 2a.1. Wettbewerbsverfahren Pkt 35 20 Anforderungsniveau Beschreibung Es wurde ein offener Wettbewerb (ein- oder zweiphasig) durchgeführt. Es wurde ein nicht offener Wettbewerb (einphasig oder zweiphasig; mit Teilnahmewettbewerb) oder ein kooperatives Verfahren (mit Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. 2a.2. Ausführung des Entwurfs der Preisträger Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 20 Qualitätsstufe 3, wie Qualitätsstufe 2 jedoch zusätzlich: 12 Ein Büro der Preisträger wurde mindestens bis einschließlich Leistungsphase 8 nach HOAI beauftragt. Qualitätsstufe 2, wie Qualitätsstufe 1 jedoch zusätzlich: 5 Ein Büro der Preisträger wurde mindestens bis einschließlich Leistungsphase 5 nach HOAI beauftragt. Qualitätsstufe 1: Das Gebäude entspricht in der Ausführung nach Umfang und Qualität im Wesentlichen der Wettbewerbsarbeit eines der Preisträger. Ein Büro der Preisträger wurde mindestens bis einschließlich Leistungsphase 3 nach HOAI beauftragt. Für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften gilt zusätzlich: Im Zuge der Projektdurchführung wurden • • alle Auflagen der Denkmalschutzbehörde vollständig erfüllt und die Anforderungen der Denkmalschutzbehörden bezüglich der Maßnahmendokumentation umgesetzt. 2a.3. Beauftragung des Planungsteams Anforderungsniveau Pkt 5 0 © BMVBS Version 2012_3 Beschreibung Zusätzlich zur Beauftragung des Preisträgers wurde gleichzeitig das Fachplanerteam des Preisträgers beauftragt. Das Fachplanerteam des Preisträgers wurde nicht beauftragt. B3 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität Sonderfälle: 2b. Auszeichnung mit einem Architekturpreis (Sonderfall 1) Voraussetzung: Keine Bewertung über • 2a. Planungswettbewerb • 2c. Unabhängiges Expertengremium (Sonderfall 2) • 3. Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften Pkt 60 Anforderungsniveau Beschreibung Qualitätsstufe 3, wie Qualitätsstufe 2 jedoch zusätzlich: Das Bauwerk wurde mit dem ersten Platz ausgezeichnet. 50 Qualitätsstufe 2, wie Qualitätsstufe 1 jedoch zusätzlich: Das Bauwerk wurde mit dem zweiten Platz ausgezeichnet. 40 Qualitätsstufe 1: Das Bauwerk wurde nach Fertigstellung der Bestandsmaßnahme im Rahmen einer anerkannten Architekturpreisverleihung für hohe gestalterische Qualität mit dem dritten Platz ausgezeichnet. Das Verfahren der Preisverleihung beinhaltete ein Bewerbungsverfahren mit mindestens landesweiter Auslobung und eine Bewertung durch eine Fachjury, deren Mitglieder mindestens zur Hälft aus Architekten bestand. Ein wesentliches Kriterium der Architekturpreisverleihung war der angemessene Umgang mit dem Bestand. 2c. Unabhängiges Expertengremium (Sonderfall 2) Voraussetzung: Keine Bewertung über • 2a. Planungswettbewerb • 2b. Auszeichnung mit einem Architekturpreis (Sonderfall 1) • 3. Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften Pkt 40 Anforderungsniveau Beschreibung Qualitätsstufe 2, wie Qualitätsstufe 1 jedoch zusätzlich: Das Bauwerk wurde mit der Qualitätsstufe „exzellente architektonische Qualität“ bewertet. 20 Qualitätsstufe 1: Das Bauwerk wurde nach Fertigstellung der Bestandsmaßnahme im Rahmen einer anerkannten unabhängigen Bewertung durch ein Expertengremium bzgl. der gestalterischen Qualität mit der Qualitätsstufe „gute architektonische Qualität“ bewertet. Die Bewertung adressierte insbesondere den angemessenen Umgang mit dem Bestand. © BMVBS Version 2012_3 B4 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität Alternativbewertung für Bauwerke mit Denkmaleigenschaften Teilkriterium 3: Denkmalschutz und Denkmalpflege Voraussetzung: Bauwerk mit Denkmaleigenschaften und keine Bewertung über • Teilkriterium 1 „Fortentwicklung der gestalterischen und städtebaulichen Qualität des Bestandsgebäudes“ und • Teilkriterium 2 „Gestaltungsqualität der Bestandsmaßnahme“. Pkt 100 Anforderungsniveau Beschreibung Qualitätsstufe 4, wie Qualitätsstufe 3 jedoch zusätzlich: An der Aufstellung des Gestaltungskonzepts war ein unabhängiger Gestaltungsbeirat mit Kompetenzen auf den einschlägigen Fachgebieten (Architektur, Denkmalschutz, etc.) beteiligt. Das Gestaltungskonzept wurde im Benehmen mit dem Gestaltungsbeirat beschlossen und im Wesentlichen umgesetzt 80 Qualitätsstufe 3, wie Qualitätsstufe 2 jedoch zusätzlich: • • • • 65 Die Bestandsmaßnahme wurde auf der Grundlage eines umfassenden denkmalpflegerischen Gutachtens bzw. eines Denkmalpflegeplans erstellt. Das Raumbuch des denkmalpflegerischen Gutachtens wurde bis zur Fertigstellung der Bestandsmaßnahme fortgeschrieben. Das Maßnahmenkonzept wurde vollständig umgesetzt. Alle Maßnahmen am Bestandsgebäude sind vollständig entsprechend der Arbeitshilfe Nr. 14 „Orientierungshilfe zur Untersuchung und Dokumentation in der Restaurierung“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland dokumentiert worden. Qualitätsstufe 2, wie Qualitätsstufe 1 jedoch zusätzlich: Hinsichtlich der Gebäudeteile und Bauteile der fertiggestellten Bestandsmaßnahme an die keine Anforderungen des Denkmalschutz bzw. der Denkmalpflege gestellt worden sind, wurde zudem • die Vergabe der Architektenleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI nicht über einen Planungswettbewerb, sondern über ein VOF oder ein VOF-ähnliches Verfahren mit Teilnahmewettbewerb und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen vergeben. Die Bieter haben diesbezüglich Lösungsvorschläge zur Gestaltung der Bestandsmaßnahme unter besonderer Berücksichtigung der betreffenden Gebäudeteile und Bauteile erarbeitet. Die Bewertung der Lösungsvorschläge durch ein Gremium hatte maßgeblichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung. Das Gremium bestand mehrheitlich aus Personen mit Kompetenzen auf den einschlägigen Fachgebieten (Architektur, Denkmalschutz, etc.). © BMVBS Version 2012_3 B5 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität 50 Qualitätsstufe 1: Das Bestandsgebäude ist ein Bauwerk mit Denkmaleigenschaften. Im Zuge der Projektvorbereitung wurde • ein wissenschaftliches Gutachten oder denkmalpflegerische Gutachten bzw. ein Denkmalpflegeplan erstellt, in welchem das Bestandsbauwerk im Allgemeinen und unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes sowie des Zustands vor Beginn der Maßnahme umfassend untersucht, dokumentiert und bewertet wurde. • Das Gutachten wurde dem Planungsteam als Grundlage für die Vor- und Entwurfsplanung zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Gebäudeteile und Bauteile der fertiggestellten Bestandsmaßnahme an die keine Anforderungen des Denkmalschutz bzw. der Denkmalpflege gestellt worden sind, wurde • im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung ein umfassendes Gestaltungskonzept erarbeitet. Im Rahmen der Aufstellung des Gestaltungskonzepts wurden Entwurfsvarianten, Farb- und Materialkataster sowie Leitdetails erarbeitet. Das Gestaltungskonzept wurde im Wesentlichen umgesetzt und dokumentiert. Im Zuge der Projektdurchführung wurden • alle Auflagen der Denkmalschutzbehörde vollständig erfüllt und • die Anforderungen der Denkmalschutzbehörden bezüglich der Maßnahmendokumentation umgesetzt. © BMVBS Version 2012_3 B6 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Anlage 1 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität Ein denkmalpflegerisches Gutachten soll mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. Hiervon kann abgewichen werden, wenn begründet werden kann, dass einzelne Anforderungen nicht zielführend sind, einen unnötig hohen Aufwand verursachen oder den behördlichen Anforderungen entgegenstehen. • • • • • • • • • • Anlage 2 BNB_BK Eine Baubeschreibung ist zu erstellen. Ein Aufmass und ein Quellenstudium sind durchzuführen. Bauphasenpläne / Baualterspläne sind zu erstellen. Eine denkmalfachliche Bewertung des Bauwerks und der erhaltenswerten Substanz ist vorzunehmen. Hierbei ist das Umfeld und ggf. der gesamte Denkmalbereich zu berücksichtigen. Denkmalpflegebereiche des Bestandsgebäudes sind in Planunterlagen graphisch auszuweisen. Hierin sind erhaltenswerte Bauteile, Materialien, Oberflächen und Einbauten darzustellen. Die Arbeitshilfe Nr. 14 „Orientierungshilfe zur Untersuchung und Dokumentation in der Restaurierung“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland ist umzusetzen. Hierbei sind mindestens die Phasen „Vorbereitung / Sammlung von Unterlagen“ und „Untersuchungsstufe 1“ sowie „Entscheidungsstufe 1“ vollumfänglich umzusetzen. Je nach festgestellter Notwendigkeit sind auch die weiteren Stufen umzusetzen. Ein Maßnahmenkonzept ist zu erstellen. Eine raumweise Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation ist durchzuführen. Ein Raumbuch ist zu erstellen. Alle für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege relevanten Angaben einschließlich der Untersuchungsergebnisse und der Angaben des Maßnahmenkonzepts sind im Raumbuch einzutragen. Alle für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege relevanten Informationen zum städtebaulichen Umfeld des Bauwerks, zu den Außenanlagen, zur Konstruktion des Gebäudes, zu den konstruktiven Bauteilen, zur festen sowie beweglichen Ausstattung (Mobiliar und Kunstwerke) sind im Raumbuch eingetragen. Ein Denkmalpflegeplan soll mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. Hiervon kann abgewichen werden, wenn begründet werden kann, dass einzelne Anforderungen nicht zielführend sind, einen unnötig hohen Aufwand verursachen oder den behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Inhalt und Zuständigkeiten für die Erstellung des Denkmalpflegeplans sind mit den zuständigen Denkmalbehörden abzustimmen und entsprechend ihrer Vorgaben umzusetzen. • Dokumentation der Baugeschichte (Dokumentation der Planungs- und Baugeschichte, Kurzbiographie der Architekten, Beschreibung und Darstellung der Bauteiltypologien) • Durchführung und Dokumentation einer Bestandsaufnahme des Gebäudebestands und der zugehörigen Außenanlagen einschl. Dokumentation der Überformungen und Veränderungen sowie Zustandserfassung, -beschreibung und bewertung mit Fotodokumentation. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind in Analyseplänen zu den Gebäuden und den zugehörigen Außenanlagen darzustellen. • Denkmalfachliche Bewertung der Gesamtliegenschaft und ihrer Bestandteile • Durchführung und Dokumentation von Befunduntersuchungen der Denkmalsubstanz einschl. Ermittlung des bauzeitlichen Farbkonzepts, Erstellung eines Farbbefundkatasters sowie Farbkonzepts auf der Grundlage des Katasters • Denkmalpflegerische Ziele und Anforderungen zu dokumentieren. © BMVBS Version 2012_3 B7 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.1 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Gestalterische und städtebauliche Qualität • Erarbeitung und Dokumentation von Leitlinien zum Umgang mit der historischen Substanz einschl. der Beschreibung und Darstellung möglicher denkmalverträglicher Modifikationen. Aufstellen eines Maßnahmenkatalogs mit Priorisierung notwendiger Sanierungen. Der Maßnahmenkatalog muss auf Maßnahmen zur Erhaltung der Originalsubstanz, Modernisierungsmaßnahmen einschl. der energetischen Ertüchtigung und Maßnahmen im Außenraum eingehen. Hierbei muss auch auf die Thematik notwendiger Nachbauten eingegangen und mögliche Konstruktionen vorgeschlagen werden. © BMVBS Version 2012_3 B8 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Relevanz und Zielsetzungen BNB_BK 3.3.2 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Kunst am Bau Kunst am Bau ist ein Element von Baukultur, das die Qualität und die Ausdruckskraft eines Bauwerks mitprägt. Sie ist daher ein integraler Bestandteil der Bauaufgabe und Bauherrenverantwortung. Mit diesem Selbstverständnis von öffentlicher Hand und privaten Unternehmen soll Kunst am Bau eine funktionale Bestimmung und eine Rolle zur Erhöhung der gebauten Qualität übernehmen. Die öffentliche Hand steht mit ihren Bauwerken in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit. Ihr kommt eine Vorbildfunktion zu. Die Bauwerke des Bundes sollen das baukulturelle Niveau und Verständnis in Deutschland widerspiegeln und nationale Visitenkarte sein (Quelle: Leitfaden Kunst am Bau). Daher gilt es unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zum einen, die bestehende Kunst am Bau zu erfassen, zu erhalten und würdig mit dem Bestand umzugehen. Zum anderen sind bei Baumaßnahmen des Bundes Mittel für die Kunst am Bau zu veranschlagen und somit Leistungen an bildende Künstler zu vergeben, sofern Zweck und Bedeutung des Bauwerks dies rechtfertigen (nach RBBau - Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes). Dies gilt für Baumaßnahmen im Bestand wie für den Neubau, unabhängig vom Umfang der Maßnahme. Bei Büro- und Verwaltungsgebäuden ist dies regelmäßig der Fall (vgl. RBBau K7). Maßgebend ist die Prüfung und Abwägung im Einzelfall. Die Prüfung und ihr Ergebnis – auch im Falle einer Nichteignung für Kunst am Bau - sind mit Begründung aktenkundig zu machen. Bei privaten Bauherren sollen solche Maßnahmen in gleicher Weise bewertet werden wie für die öffentliche Hand. Private Bauherren sollen für die Baukultur ebenfalls eine hohe Verantwortung übernehmen. Beschreibung Kunst am Bau ist eine künstlerische Aufgabe, die einen direkten Bezug zwischen Öffentlichkeit, Gebäude und Nutzung herstellt. Sie soll jeweils einen speziellen Orts- und Objektbezug haben und dazu beitragen, Akzeptanz und Identifikation der Nutzer mit ihrem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen und Standorten ein zusätzliches Profil zu verleihen. Dies macht deutlich, wie wichtig es ist, neben der Umsetzung von neuer Kunst am Bau der bestehenden Kunst einen würdigen Umgang zukommen zu lassen, diese zu erhalten und zu pflegen und ihren Wert entsprechend zu vermitteln. Kunst am Bau bezieht sich auf das Gebäude bzw. das Baugrundstück; eine künstlerische Ausgestaltung mit mobilen Bildwerken z.B. für Büros und Flure ist damit nicht gemeint. Bei der Umsetzung von Kunst am Bau gibt es keine Einschränkung auf bestimmte Kunstgattungen. Bewertung Qualitative Bewertung Methode Die Bewertung erfolgt durch Prüfung des Umgangs mit der bestehenden Kunst am Bau bzw. der Realisierung von neuer Kunst am Bau sowie über die Beurteilung der Vermittlung der Kunst am Bau an die Öffentlichkeit. Positiv beurteilt wird Kunst am Bau, wenn sie gemäß „Leitfaden Kunst am Bau“ umgesetzt wurde. Werden die Mindestanforderungen aus Teilkriterium 1 (Bestandsaufnahme der bestehenden Kunst am Bau bzw. Einleitung von Maßnahmen zur Umsetzung von Kunst am Bau oder begründete Ausnahmeentscheidung, Kunst am Bau nicht zu realisieren) und alle relevanten gesetzlichen Regelungen sowie die Auflagen des Denkmalschutzes nicht eingehalten, so ist das Gebäude von der Nachhaltigkeitsbewertung auszuschließen. © BMVBS Version 2012_3 A1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.2 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Kunst am Bau Umgang mit bestehender Kunst am Bau Verfügt das Bestandsgebäude bereits über Kunst am Bau, so ist als Mindestanforderung eine Bestandsaufnahme vorzunehmen mit einer Einschätzung zum Zustand des Objektes sowie zum Vorgehen für einen würdigen Umgang, Pflege und Erhalt des Kunstwerkes. Liegt eine Objektdokumentation bereits vor, kann diese zugrunde gelegt und um Aspekte des aktuellen Zustandes und zum Vorgehen ergänzt werden. Des Weiteren wird ermittelt, inwiefern der Leitfaden Kunst am Bau eingehalten wurde und wie viele der folgenden wesentlichen Aspekte des Leitfadens Kunst am Bau berücksichtigt werden: • • • • • • Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Auflagen des Denkmalschutzes Erhalt und Instandsetzung des Kunstwerkes Im Falle von Umbaumaßnahmen o. Ä. Abstimmung von Veränderungen mit den Künstlern bzw. Hinzuziehung von Kunstsachverständigen und entsprechende Umsetzung. Im Falle von Entfernung oder Zerstörung des Kunstwerkes Einholung der Zustimmung der Obersten Technischen Instanz sowie Prüfung aller Möglichkeiten einer alternativen Unterbringung des Kunstwerkes im Gebäude, auf dem Gelände oder in einer anderen Liegenschaft des Bundes bzw. Rückgabe an den Künstler . Erstellung einer Wartungs- und Pflegeanleitung Erstellung einer Dokumentation des Kunstwerkes Realisierung neuer Kunst am Bau Sind im Rahmen einer Bundesbaumaßnahme Mittel für Kunst am Bau zu veranschlagen, entsteht also neue Kunst am Bau, ist zu prüfen, ob Maßnahmen zur Umsetzung von Kunst am Bau eingeleitet wurden(Mindestanforderung), ob Kunst am Bau verwirklicht wurde und ob die Auswahlverfahren dem Leitfaden Kunst am Bau entsprechen. Für den Fall, dass Kunst am Bau trotz prinzipiellen Erfordernisses bei öffentlichen Bauherren nicht umgesetzt wurde, wird geprüft, ob eine begründete Ausnahmeentscheidung bzw. die Zustimmung der Obersten Technischen Instanz vorliegt. Bei privaten Bauherren hat der BNB-Nachhaltigkeitskoordinator als Mindestmaßnahme eine schriftliche Stellungnahme des Bauherrn zu dieser Frage einzuholen. Des Weiteren wird ermittelt, wie viele der folgenden wesentlichen Empfehlungen des Leitfadens „Kunst am Bau“ bei der Umsetzung berücksichtigt wurden: • • • Beratung durch Kunstsachverständige / Durchführung eines Auswahlverfahrens Transparenz und Angemessenheit der Auswahlverfahren Berücksichtigung junger Nachwuchskünstler Vermittlung der Kunst am Bau an die Öffentlichkeit Zusätzlich wird geprüft, inwiefern die Kunst am Bau der Öffentlichkeit kommuniziert wurde. Hierzu wird festgestellt, wie viele der folgenden Maßnamen erfolgten: • Kennzeichnung der Kunstwerke unter Nennung des Künstlers bzw. der Künstlerin und ggf. des Titels • Vorstellung auf den Einweihungs- und Eröffnungsveranstaltungen • Führungen für die Öffentlichkeit • Ausstellung • Publikationen, Veröffentlichungen, Internetpräsentation © BMVBS Version 2012_3 A2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Maßgebende Regelwerke Für die Bewertung erforderliche Unterlagen BNB_BK 3.3.2 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Kunst am Bau • • Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Leitfaden Kunst am Bau. Eigenverlag, 2007. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: RBBauRichtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Eigenverlag, 2003. 1. Mindestanforderung Bestehende Kunst am Bau a) Bestandsaufnahme, ggf. vorhandenen Dokumentation mit aktuellen Hinweisen zu Zustand des Kunstwerkes b) Einschätzung der daraus resultierende erforderliche Maßnahmen für einen würdigen Umgang, Pflege und Erhalt des Kunstwerkes Neue Kunst am Bau a) Öffentlicher Bauherr: Nachweis zur Einleitung von Maßnahmen zur Umsetzung von Kunst am Bau (z.B. Aufnahme in ES-Bau oder HU-Bau) oder b) Alternativ zu 1a): Begründete Ausnahmeentscheidung bzw. die Zustimmung der Obersten Technischen Instanz, Kunst am Bau nicht zu realisieren oder c) Alternativ zu 1a) und 1b) bei privatem Bauherr: Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme des Bauherren, mit der die Motive (Verwirklichung oder Nichtdurchführung) für Kunst am Bau dokumentiert werden. 2. Neue Kunst am Bau: Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der Bauaufgabe Dokumentation der veranschlagten Kosten für Kunstwerk und Auswahlverfahren (KG 620 + KG 750) anteilig an den Gesamtkosten des Gebäudes (KG 300 + 400) anhand von einer Kostenfeststellungsübersicht. 3. Umsetzung des BMVBS-Leitfadens Kunst am Bau Bestehende Kunst am Bau a) Nachweis der Einhaltung der Auflagen des Denkmalschutzes und relevanter gesetzlicher Regelungen b) Nachweis über Maßnahmen zur Instandhaltung des Kunstwerkes bzw. Nachweis über regelmäßige Prüfung des Zustandes in Form von Aufträgen des ausführenden Firma, Fotos, etc. c) Dokumentation der Einbindung der Künstler in Form von Protokollen und der entsprechenden Umsetzung in Form von Plänen bzw. Fotos d) Dokumentation der erfolgten Beratung durch Kunstsachverständige in Form von Protokollen und der entsprechenden Umsetzung in Form von Plänen bzw. Fotos e) Im Falle der Entfernung bzw. Zerstörung des Kunstwerkes Zustimmung der Obersten Technischen Instanz in Form von Erklärung, Protokollen sowie Dokumentation der Prüfung der alternativen Möglichkeiten f) Auszüge aus der Pflege- und Wartungsanleitung g) Auszüge aus der Dokumentation des Kunstwerkes Neue Kunst am Bau a) Dokumentation der erfolgten Beratung durch Kunstsachverständige in Form von Protokollen b) Nachweis der Durchführung eines offenen oder beschränkt-offenen Wettbewerbs bzw. Durchführung eines Ankaufverfahrens nach Leitfaden Kunst am © BMVBS Version 2012_3 A3 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.2 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Kunst am Bau c) Bau in Form von Protokollen, Auszügen aus Wettbewerbsergebnissen und Aufträgen Dokumentation der Einbindung junger Künstler (z.B. durch angemessene Anforderungen an die Teilnehmer) anhand eines Auszugs aus der Wettbewerbsauslobung 4. Vermittlung der Kunst am Bau Öffentlichkeitsarbeit, (bestehende und neue) Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung über a) Fotografischer oder zeichnerischer Nachweis über Kennzeichnung des Kunstwerks unter Nennung des Künstlers und ggf. des Titels b) Einladung zur Einweihungs- und Eröffnungsveranstaltung bzw. Konzept für Führungen und Ausstellungen für die Öffentlichkeit c) Auszüge aus eigenen Buchpublikationen, Broschüren, Faltblättern, Internetpräsentation bzw. Auszüge aus Vereinbarungen mit einem Verlag über geplante Publikationen Hinweise zur Bewertung © BMVBS Version 2012_3 Wurden die Empfehlungen des „Leitfadens Kunst am Bau“ in besonderem Maße umgesetzt, so sind für die vorbildliche Umsetzung bis zu 100 Bewertungspunkte vorgesehen. A4 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.2 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Kunst am Bau Bewertungsmaßstab Z: 100 90 80 70 60 R: 50 40 30 G: 20 Anforderungsniveau Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100. Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 90 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 80 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 70 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 60 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 50 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 40 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 30 Die Mindestanforderung ist erfüllt. Grundsätzlich sind auf die Bestandsmaßnahme beide Bewertungsskalen (Bestehende Kunst am Bau, Neue Kunst am Bau) anzuwenden. Die Gesamtsumme der Bewertungspunkte berechnet sich wie folgt: Summe Kunst am Bau = (Summe Bestehende Kunst am Bau + Summe Neue Kunst am Bau ) / 2 Verfügt das Bestandsgebäude über keine bestehende Kunst am Bau, ist nur die Bewertungsskala Neue Kunst am Bau heranzuziehen (maximal 100 Punkte). 1. Mindestanforderung Anforderungsniveau Bestehende Kunst am Bau Pkt Beschreibung Pkt 10 Bestandsaufnahme der Kunst am 10 Bau und Einschätzung des Zustandes und dem daraus resultierenden Vorgehen für einen würdigen Umgang, Pflege und Erhalt des Objektes (erforderliche finanzielle Mittel, erforderliche Sanierungsmaßnahmen etc.). Liegt bereits eine Objektdokumentation vor, kann diese zugrunde gelegt und um Aspekte zu aktuellem Zustand und Vorgehen ergänzt werden. © BMVBS Version 2012_3 Anforderungsniveau Neue Kunst am Bau Beschreibung Öffentlicher Bauherr: Einleitung von Maßnahmen zur Umsetzung von Kunst am Bau (z.B. ES-Bau oder HU-Bau) oder begründete Ausnahmeentscheidung bzw. die Zustimmung der Obersten Technischen Instanz, Kunst am Bau nicht zu realisieren. Privater Bauherr: Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme des Bauherren mit der die Motive (Verwirklichung oder Nichtdurchführung) für Kunst am Bau dokumentiert werden. B1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.2 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Kunst am Bau 2. Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der Bauaufgabe Anforderungsniveau Nur Kategorie Neue Kunst am Bau Pkt Beschreibung 30 Öffentlicher und Privater Bauherr: Anteil der Mittel für Kunst am Bau an den Gesamtkosten des Gebäudes (KG 300+400) gemäß Regelungen des Leitfadens Kunst am Bau, d.h. • 20 bei Bauwerkskosten > 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥ 0,5 % • bei Bauwerkskosten 20 - 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥ 1,0 % • bei Bauwerkskosten < 20 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥ 1,5 % Privater Bauherr: Unterschreitung des Anteils der Mittel für Kunst am Bau an den Gesamtkosten des Gebäudes (KG 300+400) gemäß Regelungen des Leitfadens Kunst am Bau um 25 %, d.h. • 10 bei Bauwerkskosten > 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥ 0,375 % • bei Bawerkskosten 20 - 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥ 0,75 % • bei Bauwerkskosten < 20 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥ 1,125 % Privater Bauherr: Unterschreitung des Anteils der Mittel für Kunst am Bau an den Gesamtkosten des Gebäudes (KG 300+400) gemäß Regelungen des Leitfadens Kunst am Bau um 50 %, d.h. • • • © BMVBS Version 2012_3 bei Bauwerkskosten > 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥ 0,25 % bei Bauwerkskosten 20 - 100 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥ 0,5 % bei Bauwerkskosten < 20 Mio. €: Kostenanteil für Kunst am Bau ≥ 0,75% B2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.2 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Kunst am Bau 3. Umsetzung des BMVBS- Leitfadens Kunst am Bau Anforderungsniveau Bestehende Kunst am Bau Neue Kunst am Bau Pkt Beschreibung Pkt Beschreibung 70 Zusätzlich zur Qualitätsstufe 2 werden 40 alle nachfolgenden Anforderunfolgende Anforderungen erfüllt (Q 3): gen wurden erfüllt: 60 50 • Eine Dokumentation zum Kunstwerk wird nach Abschluss der Maßnahme erstellt. Sie ist Grundlage ist für die Öffentlichkeitsarbeit (Teilkriterium 4). • • Eine Anleitung zu Wartung und Pflege des Kunstwerkes wird erstellt bzw. , falls bereits vorhanden, aktualisiert. • • Im Falle von Umbaumaßnahmen, die zu Veränderung des Kunstwerkes führen, werden die Veränderungen mit der Künstlerin bzw. dem Künstler abgestimmt und entsprechend umgesetzt. • • Im Falle der Entfernung oder Zerstörung des Kunstwerkes wurden alle Möglichkeiten einer alternativen Unterbringung des Kunstwerkes im Gebäude, auf dem Gelände oder in einer anderen Liegenschaft des Bundes geprüft. Zuletzt wurde der Künstler hinsichtlich einer Rückgabe an denselbigen angefragt. Durchführung eines offenen Wettbewerbs oder begrenztoffenen Wettbewerbs mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren • Beratung durch Kunstsach• Im Falle von Umbaumaßnahmen, verständige die zu Veränderung des Kunstwer• der Wettbewerb stand junkes führen, werden Kunstsachvergen Künstlern offen bzw. die ständige beratend herangezogen, Anforderungen entsprachen um eine bestmögliche Lösung zu den Möglichkeiten junger erhalten. Diese wird auch umgeKünstler (z.B. keine Refesetzt. renzprojekte erforderlich) Zusätzlich zur Qualitätsstufe 1 werden 30 alle nachfolgenden Anforderunfolgende Anforderungen erfüllt (Q 2): gen wurden erfüllt: Alle nachfolgenden Anforderungen wer- 20 alle nachfolgenden Anforderunden erfüllt (Qualitätsstufe Q1): gen wurden erfüllt: • • © BMVBS Version 2012_3 • Durchführung eines begrenzt-offenen Wettbewerbs Durchführung eines Auswahlverfahrens Beratung durch Kunstsachverständige Das Kunstwerk wird der künstlerischen Idee und der Bestandsaufnahme entsprechend erhalten und instand gesetzt. Im Falle der Entfernung bzw. Zerstörung eines bestehenden Kunst- • • Durchführung eines Ankaufverfahrens *) Beratung durch Kunstsachverständige B3 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 3.3.2 Soziokulturelle und funktionale Qualität Sicherung der Gestaltungsqualität Kunst am Bau werkes – nur in Ausnahmefällen zulässig – liegt die Zustimmung der Obersten Technischen Instanz vor. 10 • 10 Durchführung eines AnkaufverEtwaige Auflagen des Denkmalfahrens *) schutzes sowie alle relevanten gesetzlichen Regelungen wurden eingehalten. *) gemäß Definition des Leitfaden Kunst am Bau, Kap. 6.5 4. Vermittlung der Kunst am Bau, Öffentlichkeitsarbeit Anforderungsniveau Kategorie Bestehende Kunst am Bau und Kategorie Neue Kunst am Bau Pkt je Beschreibung Kategorie 20 alle drei nachfolgenden Anforderungen werden erfüllt: • 10 Kennzeichnung der Kunstwerke unter Nennung des Künstlers bzw. der Künstlerin und ggf. des Titels • Die Kunst am Bau wird auf Einweihungs- und Eröffnungsveranstaltungen vorgestellt, bzw. es finden Führungen oder Ausstellungen für die Öffentlichkeit statt. • Die Kunst am Bau wird in eigenen Publikationen, Broschüren, Faltblättern oder im Internet veröffentlicht. zwei der drei nachfolgenden Anforderungen werden erfüllt: • 5 Kennzeichnung der Kunstwerke unter Nennung des Künstlers bzw. der Künstlerin und ggf. des Titels • Die Kunst am Bau wird auf Einweihungs- und Eröffnungsveranstaltungen vorgestellt, bzw. es finden Führungen oder Ausstellungen für die Öffentlichkeit statt. • Die Kunst am Bau wird in eigenen Publikationen, Broschüren, Faltblättern oder im Internet veröffentlicht. eine der drei nachfolgenden Anforderungen wird erfüllt: • • • © BMVBS Version 2012_3 Kennzeichnung der Kunstwerke unter Nennung des Künstlers bzw. der Künstlerin und ggf. des Titels Die Kunst am Bau wird auf Einweihungs- und Eröffnungsveranstaltungen vorgestellt, bzw. es finden Führungen oder Ausstellungen für die Öffentlichkeit statt. Die Kunst am Bau wird in eigenen Publikationen, Broschüren, Faltblättern oder im Internet veröffentlicht. B4 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 4.1.2 Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Relevanz und Zielsetzungen Ziel ist die Minimierung des Wärme- und Kältebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung von Bauschäden. Beschreibung Um die wärme- und feuchteschutztechnische Qualität der Gebäudehülle sicherzustellen, müssen die Einzelanforderungen an die Bauteile der Gebäudehülle, an die Räume oder an das gesamte Gebäude erfüllt werden. Bewertung Quantitative Bewertung mit den Bezugsgrößen Ū [W/(m²·K)], ΔUWB [W/(m²·K)], Luftdurchlässigkeit [m³/(hm²)], m [kg/m²], n50 [h-1] und q50 [m/h] sowie S. Methode Die Bewertung des Kriteriums Wärme- und Tauwasserschutz erfolgt über sechs Teilkriterien. Darüber hinaus ist für die Bewertung von Bestandsgebäuden zu berücksichtigen, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder es sich bei dem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt. Die jeweiligen Eingangsgrößen der Teilkriterien werden nach den Vorgaben der EnEV 2009 bzw. der entsprechenden DIN-Normen ermittelt. Die Ermittlungsverfahren finden sich in den folgend aufgeführten Gesetzes- und Normungstexten: 1. Bauteilbezogene mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten Ū: EnEV 2009 2. Wärmebrückenzuschlag ΔUWB: DIN V 18599-2 3. Klasse der Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit): DIN EN 12207 4. Tauwassermenge innerhalb der Konstruktion m: DIN 4108-3 bzw. DIN EN 15026 (Instationäres Wärme- und Feuchteermittlungsverfahren) 5. Luftwechsel n50 und ggf. q50 a) bei Gebäuden mit einem Innenvolumen ≤ 1.500 [m3]: Luftwechselrate (bei einer Druckdifferenz von 50 Pa) n50: [h-1]: DIN EN 13829: 2001-02 (Verfahren B) b) bei Gebäuden mit einem Innenvolumen > 1.500 [m3] gilt zusätzlich: hüllflächenbezogener Luftwechsel q50 [m/h]: DIN EN 13829: 2001-02 (Verfahren B) 6. Sonneneintragskennwert S: DIN 4108-02 Maßgebende Regelwerke © BMVBS Version 2012_3 • EnEV 2009: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV 2009) vom 29. April 2009, in Kraft getreten 01. Oktober 2009 • DIN 4108-2: 2003-07 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an der Wärmeschutz • DIN 4108-3: 2001-07: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung A1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Für die Bewertung erforderlichen Unterlagen BNB_BK 4.1.2 Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz • DIN EN 12207: 2000-06: Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung; Deutsche Fassung EN 12207: 1999 • DIN EN 13829: 2001-02: Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden - Differenzdruckverfahren (ISO 9972:1996, modifiziert); Deutsche Fassung EN 13829: 2000 • DIN EN 15026: 2007-07: Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen - Bewertung der Feuchteübertragung durch numerische Simulation; Deutsche Fassung EN 15026: 2007 • DIN V 18599-2: 2007-02: Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen; Deutsche Fassung 0. Denkmalschutz: Nachweis über den Denkmalschutz des Gebäudes oder der Gebäudeteile: Eintrag Denkmalliste o.Ä., Nachweis, dass es sich um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt: Gutachten Sachverständiger für Denkmalschutz o.Ä.. 1. Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten a) Dokumentation der Ermittlung des bauteilbezogenen mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten Ū unter Ausweisung der U-Wertberechnungen der Bauteile sowie der Flächenanteile z.B. durch Auszüge aus dem öffentlichrechtlichen Nachweis nach gültiger EnEV. b) Nur bei Denkmalschutz: Begründung, warum kein höherer Dämmstandard umgesetzt werden kann. 2. Wärmebrückenzuschlag a) Dokumentation des gewählten Wärmebrückenzuschlag ∆UWB nach DIN V 18599-2, in Abhängigkeit von der gewählten Qualitätsstufe: Qualitätsstufe 1: Auszüge aus dem öffentlich-rechtlichen Nachweis nach gültiger EnEV, aus denen dieser ersichtlich ist Qualitätsstufe 2: Dokumentation des Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 Qualitätsstufe 3 oder Interpolation: Dokumentation der detaillierten Wärmebrückenberechnung b) Nur bei Denkmalschutz: Nachweis, dass die Fassade aus Gründen des Denkmalschutzes nur auf der Innenseite gedämmt werden kann. 3. Klasse der Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit) a) Dokumentation der Fugendurchlässigkeit der eingebauten außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern nach DIN EN 12207-1 z.B. über Produktdatenblätter. Bei unterschiedlichen Klassen ist die niedrigste Klasse zu dokumentieren. Alternativ ist über eine Flächenaufstellung nachzuweisen, dass die Abweichung maximal für einen Flächenanteil von 10 % gilt. © BMVBS Version 2012_3 A2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 4.1.2 Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz c) Nur bei Denkmalschutz: Begründung, warum keine höhere Klasse der Luftdurchlässigkeit umgesetzt werden kann. 4. Tauwassermenge innerhalb der Konstruktion a) Auflistung der Bauteile, für die nach DIN 4108-3 Kap. 4.3 kein rechnerischer Tauwasser-Nachweis erforderlich ist. Wurden Bauteile eingesetzt, für die ein rechnerischer Tauwasser-Nachweis erforderlich ist, muss eine Berechnung nach b) oder c) vorliegen. b) Dokumentation des Berechnungsergebnisses nach DIN 4108-3 Kapitel 4.2 c) Dokumentation des Berechnungsergebnisses unter Anwendung von instationärem Berechnungsverfahren d) Nachweis des Bauphysikers, dass im Gebäude keine kritischen Bauteile eingebaut sind bzw. keine kritischen Situationen vorliegen, für welche die Anwendung eines instationären Berechnungsverfahrens zu empfehlen wäre. 5. Luftwechsel a) Dokumentation des Messergebnisses bzw. der Messergebnisse durch z.B. Auszüge aus der Luftdichtigkeitsmessung b) Dokumentation des Innenvolumens sowie der Hüllfläche des Gebäudes bzw. der Mess-Abschnitte c) Dokumentation der verschiedenen Mess-Abschnitte und der Mittelung des Messwertes 6. Sonneneintragskennwert a) Dokumentation des Berechnungsergebnisses des Sonneneintragskennwertes z.B. über Auszüge aus dem öffentlich-rechtlichen Nachweis nach gültiger EnEV (Hinweis: Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist nicht in jedem Fall erforderlich.) b) Nur bei Denkmalschutz: Begründung, warum keine zusätzlichen Sonnenschutzmaßnahmen umgesetzt werden können. Hinweise zur Bewertung Die bei den folgenden Teilkriterien erreichte Punktzahl wird zu einer Gesamtpunktzahl addiert und entsprechend dem Grenz-, Referenz-, und Zielwert aus der Tabelle bewertet. Zwischen diesen Werten kann linear interpoliert werden. Öffentlich-Rechtliche Vorgaben bleiben von den im Folgenden aufgeführten Anforderungen unberührt. © BMVBS Version 2012_3 A3 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 4.1.2 Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz 1. Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten Qualitätsniveau 1 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der jeweiligen Bauteile für Zonen mit Raum Solltemperaturen im Heizfall ≥ 19°C Zonen mit Raum Solltemperaturen im Heizfall 12°C bis < 19°C Opake Außenbauteile, soweit nicht in den Bauteilen der Vorhangfassade bzw. Glasdächer und Lichtbänder enthalten: ≤ 0,49 [W/(m²·K)] ≤ 0,70 [W/(m²·K)] Fenster: ≤ 2,66 [W/(m²·K)] ≤ 3,92 [W/(m²·K)] Vorhangfassaden: ≤ 2,66 [W/(m²·K)] ≤ 4,20 [W/(m²·K)] Glasdächer und Lichtkuppeln: ≤ 4,34[W/(m²·K)] ≤ 4,34[W/(m²·K)] Lichtbänder: ≤ 4,34[W/(m²·K)] ≤ 4,34[W/(m²·K)] Qualitätsniveau 2 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der jeweiligen Bauteile für Zonen mit Raum Solltemperaturen im Heizfall ≥ 19°C © BMVBS Version 2012_3 Zonen mit Raum Solltemperaturen im Heizfall 12°C bis < 19°C Opake Außenbauteile, soweit nicht in den Bauteilen der Vorhangfassade bzw. Glasdächer und Lichtbänder enthalten: ≤ 0,35 [W/(m²·K)] ≤ 0,50 [W/(m²·K)] Fenster: ≤ 1,90 [W/(m²·K)] ≤ 2,80 [W/(m²·K)] Vorhangfassaden: ≤ 1,90 [W/(m²·K)] ≤ 3,00 [W/(m²·K)] Glasdächer und Lichtkuppeln: ≤ 3,10 [W/(m²·K)] ≤ 3,10 [W/(m²·K)] Lichtbänder: ≤ 3,10 [W/(m²·K)] ≤ 3,10 [W/(m²·K)] A4 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 4.1.2 Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Qualitätsniveau 3 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der jeweiligen Bauteile für Zonen mit Raum Solltemperaturen im Heizfall ≥ 19°C Zonen mit Raum Solltemperaturen im Heizfall 12°C bis < 19°C Opake Außenbauteile, soweit nicht in den Bauteilen der Vorhangfassade bzw. Glasdächer und Lichtbänder enthalten: ≤ 0,28 [W/(m²·K)] ≤ 0,35 [W/(m²·K)] Fenster: ≤ 1,30 [W/(m²·K)] ≤ 1,90 [W/(m²·K)] Vorhangfassaden: ≤ 1,40 [W/(m²·K)] ≤ 1,90 [W/(m²·K)] Glasdächer und Lichtkuppeln: ≤ 2,70 [W/(m²·K)] ≤ 2,70 [W/(m²·K)] Lichtbänder: ≤ 2,40 [W/(m²·K)] ≤ 2,40 [W/(m²·K)] Qualitätsniveau 4 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der jeweiligen Bauteile für Zonen mit Raum Solltemperaturen im Heizfall ≥ 19°C Zonen mit Raum Solltemperaturen im Heizfall 12°C bis < 19°C Opake Außenbauteile, soweit nicht in den Bauteilen der Vorhangfassade bzw. Glasdächer und Lichtbänder enthalten: ≤ 0,20 [W/(m²·K)] ≤ 0,30 [W/(m²·K)] Fenster: ≤ 1,00 [W/(m²·K)] ≤ 1,50 [W/(m²·K)] Vorhangfassaden: ≤ 1,30 [W/(m²·K)] ≤ 1,70 [W/(m²·K)] Glasdächer und Lichtkuppeln: ≤ 2,00 [W/(m²·K)] ≤ 2,70 [W/(m²·K)] Lichtbänder: ≤ 1,70 [W/(m²·K)] ≤ 2,40 [W/(m²·K)] Alternative Vorgehensweise (nur bei Denkmalschutz) Fall 1 Das Gebäude steht unter Denkmalschutz bzw. wird durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für das Gebäude sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Die erzielten mittleren U-Werte sind zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu begründen, warum kein höherer Dämmstandard umgesetzt werden kann. Liegt dieser Fall vor gilt das Qualitätsniveau 4 als erfüllt. © BMVBS Version 2012_3 A5 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 4.1.2 Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Fall 2 Teile des Gebäudes (z.B. Gebäudeflügel) stehen unter Denkmalschutz bzw. werden durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für diese Bereiche des Gebäudes sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Die erzielten mittleren UWerte sind zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu begründen, warum kein höherer Dämmstandard umgesetzt werden kann. Für die nicht unter Denkmalschutz stehenden Bereiche gilt: Die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der jeweiligen Bauteile sind zu ermitteln und entsprechend Qualitätsniveau 1 bis 4 zu bewerten. Das hier ermittelte Qualitätsniveau fließt in die Gesamtbewertung ein. Fall 3 Einzelne Bauteile des Gebäudes (z.B. Fassade, Fenster) stehen unter Denkmalschutz bzw. werden durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für diese Bereiche des Gebäudes sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Die erzielten mittleren U-Werte sind zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu begründen, warum kein höherer Dämmstandard umgesetzt werden kann. Es gilt: Die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten, bezogen auf den Mittelwert der jeweiligen Bauteile sind über alle Bauteile – einschließlich der denkmalgeschützten Bauteile- zu ermitteln und entsprechend der Qualitätsniveaus 1 bis 4 zu bewerten. Für die unter Denkmalschutz stehenden Bauteile sind dabei nicht die tatsächlichen U-Werte, sondern die U-Werte des Referenzgebäudes gemäß Anlage 2, Tabelle 1 EnEV 2009 anzusetzen. Das hier ermittelte Qualitätsniveau fließt in die Gesamtbewertung ein. 2. Wärmebrückenzuschlag Ermittlung des Wärmebrückenzuschlags ΔUWB nach DIN V 18599-2. Liegt eine detaillierte Wärmebrückenberechnung vor, kann bei der späteren Punktevergabe zwischen den jeweiligen Qualitätsniveaus linear interpoliert werden. Qualitätsniveau 1: Wärmebrückenzuschlag ΔUWB : ≤ 0,10 [W/(m²·K)] Qualitätsniveau 2: Wärmebrückenzuschlag ΔUWB : ≤ 0,05 [W/(m²·K)] Qualitätsniveau 3: Wärmebrückenzuschlag ΔUWB : ≤ 0,01 [W/(m²·K)] Alternative Vorgehensweise (nur bei Denkmalschutz) Kann aus Gründen des Denkmalschutzes die Fassade nur von Innen gedämmt werden und besitzt das Gebäude einbindende Massivdecken, gilt das Qualitätsniveau 1 auch ohne detaillierte Wärmebrückenberechnung bei einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag von 0,15 W/(m²K) als erfüllt. Erläuterung: Ohne Nachweis ist im Rahmen der energetischen Bilanzierung in der Regel ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²K) anzusetzen. Dies ist jedoch nicht der Fall bei Gebäude mit von Innen gedämmten Außenbauteilen und einbindenden © BMVBS Version 2012_3 A6 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 4.1.2 Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Massivdecken. Hier sieht die DIN V 18599 einen pauschalen Wärmebrückenzuschlag von 0,15 W/(m²K) vor. 3. Klassen der Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit) Ermittlung der Fugendurchlässigkeit (a-Wert) nach DIN EN 12207-1. Bei unterschiedlichen Klassen dürfen Abweichungen bis zu einem Flächenanteil von 10% vernachlässigt werden. Bei unterschiedlichen Klassen ist die niedrigste vorgefundene Klasse maßgeblich Qualitätsniveau 1: Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit) Klasse 3 Qualitätsniveau 2: Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit) Klasse 4 Alternative Vorgehensweise (nur bei Denkmalschutz) Das Gebäude oder Teile des Gebäudes (z.B. Gebäudeflügel) oder einzelne Bauteile (z.B. Fassade, Fenster) stehen unter Denkmalschutz bzw. werden durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für diese Bereiche des Gebäudes sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Die Klassen der Luftdurchlässigkeit sind zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu begründen, warum keine höhere Klasse der Luftdurchlässigkeit umgesetzt werden kann. 4. Tauwasserbildung Führung des feuchteschutztechnischen Nachweises bzw. Ermittlung der Tauwasserbildung m innerhalb der Konstruktion. Qualitätsniveau 1: Tauwasserbildung m a) Nachweis nach DIN 4108-3 Kapitel 4.2 oder b) Nachweis nach DIN 4108-3 Kapitel 4.3 Die durch DIN 4108-3 gegebenen Anforderungen zum Tauwasserschutz wurden eingehalten. Gemäß DIN 4108-3 Anhang A.2.1. kann für begrünte Dachkonstruktionen das statische Glaser-Verfahren nicht angewendet werden. In diesem Fall muss ein instationäres Verfahren für die Beurteilung der anfallenden Tauwassermenge eingesetzt werden. Wird mit diesem Verfahren nachgewiesen, dass die Tauwasserbildung im betrachteten Bauteil unkritisch ist, gilt DIN 4108-3 als erfüllt. Qualitätsniveau 2: Tauwasserbildung m c) instationäres Verfahren Über das Glaserverfahren hinaus können instationäre Verfahren eingesetzt werden, um ggf. wichtige Zusatzinformationen zu liefern. Das können beispielsweise Aussa© BMVBS Version 2012_3 A7 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 4.1.2 Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz gen zum natürlichen Austrocknungsverhalten (Abgabe von Rohbaufeuchte oder Niederschlagswasser) oder zum kapillaren Feuchtetransport sein. Auch gibt es Fälle, die über das Glaserverfahren nicht abgebildet werden können (z.B. feuchteadaptive Dampfbremsen), für welche die Normung jedoch die Anwendung instationärer Verfahren nicht vorsieht. In diesen Fällen muss zwar in jedem Fall der Glaser-Nachweis mit gegebenen Randbedingungen geführt werden (z.B. Herstellerangabe über den im Glaser-Verfahren zu verwendenden sd-Wert); die zusätzliche Anwendung instationärer Verfahrens ist jedoch zu empfehlen. Das Qualitätsniveau 2 wird eingehalten, wenn kritische Bauteile zusätzlich zum stationären Glaser-Verfahren über eine instationäre Betrachtung untersucht werden. Alternativ sind im Gebäude keine kritischen Bauteile vorhanden bzw. liegen keine kritischen Situationen vor. Dieser Fall ist durch den Bauphysiker zu begründen. 5. Luftwechsel Die Grenze für die Luftdichtheitsmessung bildet in der Regel die wärmedämmende Gebäudehüllfläche - analog der Festlegungen, die für die energetische Bilanzierung getroffen werden. Bei Gebäuden, die aufgrund ihrer Größe oder Ihrer Konstruktionsform nicht vollständig durch Messungen erfasst werden können, sind diese in entsprechende Abschnitte aufzuteilen und zu messen. Die Einhaltung der Anforderungen ist über einen aus den Einzelmessungen gebildeten und gewichteten Mittelwert nachzuweisen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die gemessenen Werte auch Undichtheiten zu benachbarten Gebäudeteilen enthalten können. a) Bei Gebäuden mit einem Innenvolumen ≤ 1.500 [m3] : Ohne RLT-Anlagen Mit RLT-Anlagen ≤ 3,0 [h-1] ≤ 1,5 [h-1] ≤ 1,5 [h-1] ≤ 1,0 [h-1] ≤ 1,0 [ h-1] ≤ 0,6 [ h-1] Qualitätsniveau 1a: Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN 13829: 2001-02 (Verfahren B): Qualitätsniveau 2a: Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN 13829: 2001-02 (Verfahren B): Qualitätsniveau 3a: Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN 13829: 2001-02 (Verfahren B): © BMVBS Version 2012_3 A8 BNB_BK Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium 4.1.2 Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz b) Bei Gebäuden mit einem Innenvolumen > 1.500 [m3] : Ohne RLT-Anlagen Mit RLT-Anlagen ≤ 3,0 [h-1] ≤ 1,5 [h-1] Qualitätsniveau 1b: Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN 13829: 2001-02 (Verfahren B): Ermittlung des hüllflächenbezogenen Luftwech- ≤ 3,0 [m/h] sels q50 in [m/h]: DIN EN 13829:2001-02 (Verfahren B) ≤ 3,0 [m/h] Qualitätsniveau 2b: Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN 13829: 2001-02 (Verfahren B): ≤ 1,5 [h-1] Ermittlung des hüllflächenbezogenen Luftwech- ≤ 2,5 [m/h] sels q50 in [m/h]: DIN EN 13829:2001-02 (Verfahren B) ≤ 1,0 [h-1] ≤ 2,5 [m/h] Qualitätsniveau 3b: Ermittlung der Luftwechselrate n50 in [h-1] bei einer Druckdifferenz von 50 Pa nach DIN EN 13829: 2001-02 (Verfahren B): ≤ 1,0 [ h-1] Ermittlung des hüllflächenbezogenen Luftwech- ≤ 2,0 [m/h] sels q50 in [m/h]: DIN EN 13829:2001-02 (Verfahren B) ≤ 0,6 [ h-1] ≤ 2,0 [m/h] 6. Sonneneintragskennwert Ermittlung des Sonneneintragskennwert S nach DIN 4108-02. Es sind alle „kritischen“ Räume bzw. Raumbereiche des Gebäudes zu betrachten. Qualitätsniveau 1: Sonneneintragskennwert S: S ≤ Szul Alternative Vorgehensweise (nur bei Denkmalschutz) Das Gebäude oder Teile des Gebäudes (z.B. Gebäudeflügel) oder einzelne Bauteile (z.B. Fassade, Fenster) stehen unter Denkmalschutz bzw. werden durch einen Sachverständigen für Denkmalschutz als besonders erhaltenswert eingestuft. Für diese Bereiche des Gebäudes sind alle mit den Anforderungen an den Denkmalschutz zu vereinbarenden Maßnahmen durchzuführen. Der Sonneneintragskennwert ist zu dokumentieren. Darüber hinaus ist zu begründen, warum keine darüber hinaus gehenden Sonnenschutzmaßnahmen umgesetzt werden können. © BMVBS Version 2012_3 A9 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungsmaßstab BNB_BK 4.1.2 Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Anforderungsniveau Z: 100 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100. R: 50 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 50. G: 10 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10. Zwischenwerte sind linear zu interpolieren 1. Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 30 Qualitätsniveau 4 25 Qualitätsniveau 3 20 Qualitätsniveau 2 15 Qualitätsniveau 1 0 Der Nachweis wurde nicht geführt. ODER Die Anforderungen des Qualitätsniveau 1 werden nicht eingehalten. 2. Wärmebrückenzuschlag Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 15 Qualitätsniveau 3 8 Qualitätsniveau 2 3 Qualitätsniveau 1 0 Der Nachweis wurde nicht geführt. ODER Die Anforderungen des Qualitätsniveau 1 werden nicht eingehalten. Zwischenwerte sind linear zu interpolieren. Die Ergebnispunktzahl ist auf eine Kommastelle zu runden. Beispiel 1: Der detailliert ermittelte Wärmebrückenzuschlag beträgt 0,024 W/(m²K). Es können also 12,6 Punkte vergeben werden. Beispiel 2: Der detailliert ermittelte Wärmebrückenzuschlag beträgt 0,06 W/(m²K). Es können also 7 Punkte vergeben werden. Mehr als 15 Punkte können nicht vergeben werden! 3. Klassen der Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlässigkeit) Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 15 Qualitätsniveau 2 8 Qualitätsniveau 1 0 Der Nachweis wurde nicht geführt. ODER Die Anforderungen des Qualitätsniveau 1 werden nicht eingehalten. 4. Tauwasserbildung Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 10 Qualitätsniveau 2 5 Qualitätsniveau 1 0 Anforderungen des Qualitätsniveau 1 wurden nicht eingehalten © BMVBS Version 2012_3 B1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 4.1.2 Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz 5. Luftwechsel Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 15 Qualitätsniveau 3 8 Qualitätsniveau 2 3 Qualitätsniveau 1 0 Der Nachweis wurde nicht geführt. ODER Die Anforderungen des Qualitätsniveau 1 werden nicht eingehalten. 6. Sonneneintragskennwert Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 15 Qualitätsniveau 1 0 Der Nachweis wurde nicht geführt. ODER Die Anforderungen des Qualitätsniveau 1 werden nicht eingehalten. © BMVBS Version 2012_3 B2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Relevanz und Zielsetzungen BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung Die Planung eines nachhaltigen Gebäudes erfordert eine komplexe Herangehensweise. Die Erstellung von Konzepten unter Einbeziehung ökologischer, ökonomischer, soziokultureller/funktionaler und technischer Gesichtspunkte dient der konsequenten, systematischen Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei der Gebäudeherstellung und -bewirtschaftung. Die Optimierung der Planung erfolgt im Wesentlichen durch Qualitätssicherungsmaßnahmen wie der Prüfung von Planungsunterlagen und durch Variantenvergleiche bzw. Abwägungen von verschiedenen Lösungsmöglichkeiten. 1. Komplexität der Herangehensweise 1.1 SiGe-Plan Nach Baustellenverordnung (BaustellV) ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein werden, ein Koordinator zu bestellen, der einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ausarbeitet und dessen Umsetzung überwacht und koordiniert. Die Bestellung des sogenannten SiGe-Koordinators wirkt der Unfallhäufigkeit auf Baustellen in Deutschland entgegen, die derzeitdoppelt so hoch ist wie die durchschnittliche Unfallhäufigkeit in der gesamten gewerblichen Wirtschaft. Besondere Gefahrensituationen auf Baustellen ergeben sich aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden. Mit dem SiGe-Plan soll ein Konzept für den sicherheits- und gesundheitsschutzgerechten Baustellenbetrieb geschaffen werden um diese und weitere Gefahren abzuwenden. 1.2 Energiekonzept Die rationelle Nutzung von Energie spielt aus ökologischen und ökonomischen Gründen eine immer wichtigere Rolle. Die Senkung des Energiebedarfs und der Einsatz erneuerbarer Energie trägt entscheidend zum Erreichen der nationalen Ziele bei. So sollen in Deutschland bis 2020 mindestens 30 % des Strombedarfs und 14 % des Energiebedarfs im Bereich Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien gedeckt und der CO2Ausstoß um 40 % gegenüber dem Basisjahr 1990 reduziert werden. Die Erstellung und Umsetzung eines Energiekonzepts dient der systematischen Minimierung des Energieverbrauchs sowie der Planung der Energiebereitstellung des Gebäudes. Im Energiekonzept werden sämtliche Fragen des Verbrauchs sowie der Bedarfsdeckung geklärt. Hierbei gilt der passiven Energienutzung sowie den regenerativen Energien ein besonderes Augenmerk. Gerade energieeffiziente Gebäude eignen sich für den Einsatz alternativer Energiequellen wie Solarenergie, Erdwärme etc. Das Energiekonzept beginnt schon in der Vorentwurfsphase mit der Definition des Gebäudetyps, der Gebäudeform und der Positionierung und zieht sich über alle Leistungsphasen bis hin zur Objektbetreuung z. B. durch Monitoring. Die Erstellung und Umsetzung eines Energiekonzepts, d.h. die systematische Berücksichtigung des Energiebedarfs und der Energieversorgung des Gebäudes in allen Planungsphasen, soll zu einer Verringerung des Energiebedarfs und damit zu einer besseren Performance in allen Qualitätsbereichen führen. © BMVBS Version 2012_3 A1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung 1.3 Messkonzept Ein Messkonzept trägt entscheidend zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Gebäudes bei. Der umweltschonende und wirtschaftliche Betrieb technischer Anlagen von Gebäuden setzt voraus, dass die Energie- und Medienströme messtechnisch erfasst und ausgewertet werden. Anhand von Analysen der Messwerte können Schwachstellen erkannt und beseitigt werden. Ein einfaches Messkonzept dient der Abrechnung von Energie- und Wasserlieferungen sowie der Betriebsführung und Betriebsüberwachung. Ein weiterführendes Mess- und Monitoringkonzept dient neben den oben genannten Aufgaben der intensiven Überwachung aller betriebs- und verbrauchsrelevanten, technischen Anlagen im Zeitraum von zwei Jahren nach Inbetriebnahme des Gebäudes mit dem Ziel einer Betriebsoptimierung nach Ablauf dieser Frist. Es beinhaltet zudem eine Verpflichtung zur Weitergabe der Messdaten zur zentralen Erfassung und Überprüfung durch das BBSR . Das Messkonzept unterstützt somit die Optimierung des Energie- und Wasserverbrauchs, die Überprüfung von Garantiewerten bei der Abnahme sowie die Betriebsoptimierung und Erfolgskontrolle. Weiterhin ist ein Messkonzept die Grundlage für eine verursachergerechte Erfassung und damit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Energiekosten. Durch die Erstellung und Umsetzung eines Messkonzepts ist in der Nutzungsphase ein verbessertes Medienmanagement möglich. 1.4 Wasserkonzept Die Schonung der natürlichen Ressource Wasser ist ein wichtiger Bestandteil der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Nur der sparsame und sorgsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen erhält künftigen Generationen ihre Lebenschancen und Handlungsspielräume. Die Erstellung und Umsetzung eines Wasserkonzepts beinhaltet sowohl die Wasserversorgung als auch die Wasserentsorgung. Jede zusätzliche Bebauung führt zu einer weiteren Versiegelung von Flächen für das Gebäude und dessen Infrastruktur. Damit stellt es einen unvermeidlichen Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt dar, da die damit verbundene erhöhte Regenwasserableitung bzw. verringerte Regenwasserversickerung eine Vergrößerung der Hochwasserabflussspitzen bzw. ein Rückgang der Grundwasserneubildung bewirkt. Neben dem sorgsamen Umgang mit Regenwasser und Abwasser gilt es, die natürlichen Ressource Wasser zu schützen und durch ein geeignetes Wasserkonzept den Frischwasserverbrauch zu reduzieren. Der sorgsame Umgang mit Wasser spielt eine wesentliche Rolle im Konzept einer ökologischen Siedlungsentwicklung. Die Ziele ökologischer Wasserkonzepte sind der Erhalt des natürlichen Wasserhaushaltes im Gebiet, die Schonung des Grundwassers durch einen geringen Trinkwasserverbrauch sowie die Senkung der Betriebskosten für Frischwasser und Abwasserbeseitigung. 1.5. Ver- und Entsiegelungskonzept Unversiegelte Flächen wirken sich positiv auf den Wasserhaushalt, das Mikroklima sowie auf die Tier- und Pflanzenwelt aus. In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2002 wurde das Ziel formuliert, bis 2020 die tägliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine © BMVBS Version 2012_3 A2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung ausgeglichene Flächenbilanz für Deutschland angestrebt. Neue Versiegelungen sollten daher vermieden oder durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden Das Ver- und Entsiegelungskonzept dient als Steuerungsinstrument, um Maßnahmen zur Minimierung, Reduzierung und Kompensierung versiegelter Flächen bereits im frühen Planungsstadium zu implementieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der gesamtökologischen Analyse; eine Überschneidung mit dem Wasserkonzept ist lediglich in Bezug auf die Betrachtung des Wasserhaushaltes denkbar. Die Erstellung und Umsetzung eines Ver- und Entsiegelungskonzeptes soll zu einer quantitativen und qualitativen Optimierung der Flächeninanspruchnahme führen und damit zum Schutz von Boden und Wasserhaushalt beitragen. 1.6 Abfallkonzept Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, seine Rohstoffeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 % zu erhöhen. Die Abfallwirtschaft ist ein wichtiges Element bei der Steigerung der Ressourcen- und Rohstoffeffizienz in Deutschland, darüber hinaus aber ebenso in der EU und weltweit. Bereits in der Planung muss ein für die spezifischen Betriebsverhältnisse aufgebautes und betreutes Abfallkonzept erstellt werden, um die daraus resultierenden baulichen Anforderungen umzusetzen. Hierzu gehören die ausreichende Bereitstellung von Flächen für die Abfallentsorgung bis hin zu ggf. technisch aufwendigen zentralen Entsorgungsanlagen mit dem Ziel, die Abfallvermeidung, -verminderung und verwertung mit den baulichen Anlagen bestmöglich zu unterstützen. Die frühzeitige Erstellung eines Abfallkonzepts ist erforderlich, um die baulichen Anlagen daraufhin anzupassen. Das Abfallkonzept trägt zu einer Vermeidung, Verminderung und Verwertung der Abfälle bei und sorgt für eine Schonung der Ressourcen und eine bessere Wirtschaftlichkeit in der Bewirtschaftungsphase. 1.7 Tages-/ Kunstlichtoptimierung Mit Hilfe von Simulation von Tages- und Kunstlicht können Energieeinsatz und visueller Komfort optimiert werden. Positiv bewertet wird der Nachweis einer Optimierung von Tageslicht und Kunstlicht mit Hilfe von Tageslichtsimulation bzw. einer Kunstlichtberechnung. Erreicht werden kann z. B. eine Reduzierung des spezifischen Leistungsbedarfs oder eine Erhöhung der Tageslichtquotienten. 1.8 Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit Instandhaltungs- und insbesondere Reinigungskosten haben einen hohen Einfluss auf die Nutzungskosten. Durch eine entsprechende Planung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit können diese Kosten deutlich reduziert, die Qualität der Nutzung und Bewirtschaftung verbessert und die Langlebigkeit von Systemen und Konstruktionen gesichert werden. Die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit wird bereits in der Planungsphase beeinflusst und festgelegt. Die Instandhaltungsfreundlichkeit schließt hier die Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsfreundlichkeit (Siehe auch DIN 31051:2003) mit ein. © BMVBS Version 2012_3 A3 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung Die Erstellung eines detaillierten Konzeptes zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit führt zu einer Reduktion der gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus in der Nutzungsphase. 1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit Umbau und Rückbau von Gebäuden und Recycling von Produkten tragen zur Ressourcenschonung und zur Verbesserung der Rohstoffproduktivität bei. Die Voraussetzungen für die Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit während oder am Ende der Nutzungsdauer werden bereits in der Planung geschaffen. Es ist erforderlich, diese Eigenschaften gezielt zu planen (design for deconstruction) und die Ergebnisse der Planung so zu dokumentieren, dass die geplanten Eigenschaften später auch bekannt sind und genutzt werden können. 2. Optimierung der Planung 2.1 Prüfung der Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte Die Prüfung der Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Qualität der Planung. Im Rahmen der Deregulierung werden die Pflichten zur Prüfung von Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte, wie z. B. bauaufsichtliche Prüfungen reduziert. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass eine derartige Prüfung die Sicherheit und Qualität des Gebäudes erhöht. Insofern soll ein Anreiz für zusätzliche / freiwillige Prüfungen gegeben werden. 2.2. Durchführung von Variantenvergleichen Es besteht ein generelles Anliegen, die Qualität der Planung und Ausführung zu verbessern – siehe hierzu auch „DIALOG Bauqualität“. Als ein Mittel hierzu kann die Durchführung von Variantenvergleichen in der Planung angesehen werden. Im Leistungsbild der HOAI ist die Erarbeitung, Analyse und Bewertung alternativer Lösungsmöglichkeiten Bestandteil sowohl der Grundleistungen als auch der gesondert zu vereinbarenden besonderen Leistungen. Die Durchführung von Variantenvergleichen steht in einem engen Zusammenhang mit der Gebäude und Bauteiloptimierung. Hierzu wird empfohlen das Hilfsmittel der Variantenvergleiche in den einzelnen Planungsschritten konsequent zu nutzen und die verschiedenen Varianten umfassend zu bewerten. Die Ergebnisse sind für die Nachhaltigkeitsbewertung zu dokumentieren. Es besteht ein Interesse, die Bedeutung der Durchführung von Variantenvergleichen insbesondere unter Einbeziehung ökologischer, ökonomischer, soziokultureller/funktionaler und technischer und Parameter zu stärken. Damit soll sowohl die Qualität des Planungsergebnisses verbessert, als auch eine entsprechende Zahlungsbereitschaft bei den Auftraggebern / Bauherren ausgelöst werden. Eine über den Umfang der in den Grundleistungen der Objektplanung in der HOAI genannten Leistungen hinausgehende Erarbeitung und Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten wird als positiv bewertet. Diese zusätzlichen Leistungen können sowohl quantitativ (Anzahl der untersuchten Varianten) als auch qualitativ (Art © BMVBS Version 2012_3 A4 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung und Umfang der im Variantenvergleich berücksichtigten Kriterien) bewertet werden. An dieser Stelle wird jedoch der qualitative Aspekt beurteilt. Bewertung Qualitative Bewertung Methode Mit dem Kriterium „Optimierung und Komplexität der Planung“ werden Vorhandensein und Umfang nachfolgender Unterlagen und Konzepte innerhalb der Teilkriterien bewertet: 1. Komplexität der Herangehensweise 1.1 SiGe-Plan Die Erstellung und Durchführung des SiGe-Plans erfolgt auf Basis der SiGe Unterlagen und muss für jedes Projekt nachgewiesen werden. 1.2 Energiekonzept Die Betrachtung erfolgt unter dem Regelwerk EnEV. 1.3 Messkonzept Überprüfung der Erstellung eines Messkonzeptes und dessen Umfangs. 1.4 Wasserkonzept Überprüfung der Erstellung eines Wasserkonzeptes und dessen Umfangs. 1.5 Ver- und Entsiegelungskonzept Überprüfung der Erstellung eines Ver- und Entsiegelungskonzeptes und dessen Umfang. 1.6 Abfallkonzept Überprüfung der Erstellung eines Abfallkonzeptes. Das Abfallkonzept bezieht sich auf die Nutzungsphase und behandelt die Möglichkeiten zum Transportieren, Sammeln und Lagern des nutzer- bzw. nutzungsbedingten Abfalls. 1.7 Tages-/ Kunstlichtoptimierung Gewertet wird die Durchführung von Tageslichtsimulation und Kunstlichtberechnung und der Nachweis einer tatsächlich ereichten Optimierung. 1.8 Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit Überprüfung der entsprechenden Konzepte auf Vorhandensein, Umfang und Vollständigkeit. 1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit Überprüfung der Erstellung eines Konzeptes zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit. Ersatzweise können auch alternative Konzepte / Aspekte entsprechend den Kriterien des nachhaltigen Bauens berücksichtigt werden. © BMVBS Version 2012_3 A5 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung 2. Optimierung der Planung 2.1 Prüfung der Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte Überprüfung der zusätzlich erbrachten Prüfleistungen. Die Prüfung der Planungsunterlagen erfolgte durch: - unabhängige Dritte / externer Fachprüfer oder interne Prüfung durch eine Fachperson, z. B. "Design-Review" oder 4-Augen-Prinzip:Mitwirkung und Kontrolle durch zweiten Bearbeiter innerhalb oder außerhalb des Bearbeiterteams. 2.2 Durchführung von Variantenvergleichen Es werden Art und Umfang durchgeführter Variantenvergleiche auf der Basis einer nachvollziehbaren Regel bewertet. Maßgebende Regelwerke 1.1 SiGe-Plan • § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S.1246). • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV). 1.3 Messkonzept • DIN V 18599-2: 2007-02: Energetische Bewertung von Gebäuden- Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen: 2007-2 1.6 Abfallkonzept • Die jeweiligen städtischen Satzungen. Fachinformationen und Anwendungshilfen 1. SiGe-Plan • Tepasse, Rainer (Hrsg.) 1998: Handbuch Sicherheits- und GesundheitsschutzKoordination auf der Baustelle, Erich Schmidt Verlag, Berlin. 1.3 Messkonzept • Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (Hrsg.): Messgeräte für Energie und Medien (EnMess 2001), www.amev-online.de • EnOB: Leitfaden für das Monitoring der Demonstrationsbauten im Förderkonzept EnBau und EnSan. • Braun, H.-P.; et al.: Facility Management: Erfolg in der Immobilienbewirtschaftung, Berlin 2004. 1.6 Abfallkonzept • Baudirektion Kanton Zürich (Hrsg.): Leitfaden für die Erstellung eines betrieblichen Abfallbewirtschaftungskonzeptes (2003). 1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit • Bredenbals, B.; u. a.: Neue Konstruktionsalternativen für recyclingfähige Gebäude. © BMVBS Version 2012_3 A6 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Wechselwirkung zu weiteren Kriterien BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung 1.2 Energiekonzept - Treibhauspotenzial - Ozonschichtabbaupotenzial - Ozonbildungspotenzial - Versauerungspotenzial - Überdüngungspotenzial - Primärenergiebedarf nicht erneuerbar - Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil erneuerbarer Primärenergie - Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus 1.3 Messkonzept - Primärenergiebedarf nicht erneuerbar - Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil erneuerbarer Primärenergie - Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus - Systematische Inbetriebnahme 1.4 Wasserkonzept - Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen - Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus 1.5 Ver- und Entsiegelungskonzept - Flächeninanspruchnahme 1.6 Abfallkonzept - Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus 1.7 Tages-/Kunstlichtoptimierung - Primärenergiebedarf nicht erneuerbar - Visueller Komfort 1.8 Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit - Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus 1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit - Treibhauspotenzial - Ozonschichtabbaupotenzial - Ozonbildungspotenzial - Versauerungspotenzial - Überdüngungspotenzial - Primärenergiebedarf nicht erneuerbar - Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil erneuerbarer Primärenergie - Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus 2.2 Durchführung von Variantenvergleichen - Treibhauspotenzial - Ozonschichtabbaupotenzial - Ozonbildungspotenzial - Versauerungspotenzial - Überdüngungspotenzial - Primärenergiebedarf nicht erneuerbar © BMVBS Version 2012_3 A7 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung - Gesamtprimärenergiebedarf und Anteil erneuerbarer Primärenergie - Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus, ggf. auch weitere Für die Bewertung erforderliche Unterlagen 1. Komplexität der Herangehensweise 1.1 SiGe-Plan • Auszug aus (SiGe-Plan) gemäß Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) 1.2 Energiekonzept • Auszug aus dem Energiekonzept, insbesondere Hinweise zur Minimierung des Energiebedarfs, zur Beschreibung des geplanten haustechnischen Anlagesystems und zur passiven und regenerativen Energienutzung mit Untersuchung der jeweiligen Wirtschaftlichkeit und Nachweis der Fortschreibung während der Planung und Ausführung 1.3 Messkonzept • Auszug aus dem Mess- und Monitoringkonzept, insbesondere Hinweise zur Überwachung technischer Anlagen innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme, zur anschließenden Betriebsoptimierung und zur dauerhaften Ermittlung der Verbräuche sowie zur Weitergabe der Daten an das BBSR 1.4 Wasserkonzept • Auszug aus Konzept Wasserver- und -entsorgung, aus dem hervorgeht, dass verschiedene Möglichkeiten der Verringerung des Frischwasserbedarfs, der Regenwasserversickerung sowie der Regen- und Grauwassernutzung geprüft wurden 1.5 Ver- und Entsiegelungskonzept • Auszug aus dem Ver- und Entsiegelungskonzept, aus dem hervorgeht, dass Maßnahmen zur Minimierung, Reduzierung und Kompensierung der versiegelten Fläche geprüft wurden (Variantenvergleich). • Auszug aus dem Ver- und Entsiegelungskonzept mit Angaben zu - den bestehenden Bodenverhältnisse und den Auswirkungen der Baumaßnahme auf Versiegelungsgrad des Standorts, - der Qualität der unversiegelten Flächen sowie - Handlungsempfehlungen für die weitere Planung. 1.6 Abfallkonzept • Auszug aus Abfallkonzept, aus dem die spezifischen Betriebsverhältnisse und die resultierenden baulichen Maßnahmen hervorgehen 1.7 Tages-/ Kunstlichtoptimierung • Auszug einer Tageslichtsimulation mit Angaben zu den jeweiligen Tageslichtquotienten und eine Kunstlichtberechnung mit Angaben zum spezifischen Leistungsbedarf • Auszug aus einer Stellungnahme / Bewertung o. g. Berechnungen mit Hinweisen zu erreichten Optimierungen 1.8 Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit • Auszug aus Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit des Gebäudes mit Hinweisen auf: © BMVBS Version 2012_3 A8 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung - die Auswahl geeigneter stofflicher, systemtechnischer und konstruktiver Lösungen die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit reinigungs- und instandhaltungsintensiver Bauteile das Vorhalten entsprechender Medienanschlüsse und Lagerräume 1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit • Auszug aus Konzept für die Umbaubarkeit des Gebäudes mit Hinweisen zu Änderung der Nutzungsart incl. der Konsequenzen für bauliche und anlagentechnischen Komponenten • Auszug aus Konzept für den Rückbau und das Recycling verwendeter Bauteile und Bauprodukte mit Hinweisen auf die Berücksichtigung in der Planung 2. Optimierung der Planung 2.1 Prüfung der Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte • Auszüge aus Prüfberichten und Stellungnahmen zur Optimierung der Nachhaltigkeitsaspekte sowie Verträgen, etc. aus denen hervorgeht, dass die Prüfung mind. eines der im Kriterium benannten Konzepte durch unabhängige Dritte erfolgt ist 2.2 Durchführung von Variantenvergleichen • Dokumentation der Ergebnisse des Variantenvergleichs • Auszüge aus Variantenvorschlägen und Entscheidungsvorlagen • Auszüge aus Besprechungsprotokollen, Aktenvermerken oder Stellungnahmen, aus denen die Bewertung der Varianten unter Betrachtung technischer, funktionaler, ökonomischer und ökologischer Aspekte hervorgeht. Hinweise zur Bewertung Die Bewertung des Kriteriums erfolgt über die Summierung der Bewertungspunkte der Teilkriterien. Im Zuge einer qualitativen Bewertung besteht die Möglichkeit, bei der Bewertungspunktevergabe projektspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen und gegebenenfalls weitere Zwischenabstufungen einzuführen. 1.5 Ver- und Entsiegelungskonzept Unter versiegelten Flächen sind alle Böden mit einer nicht natürlichen Bodenabdeckung zu verstehen. Der Grad der Versiegelung kann dabei variieren (Voll- und Teilversiegelung). Auch Flächen mit unterirdischen Bauwerken sowie stark verdichteter Böden sind dabei den versiegelten Flächen zuzuordnen. Die Betrachtungsgrenze umfasst mindestens das Grundstück. Wirkt die Baumaßnahme über das Grundstück hinaus (z.B. Verwendung von Parkflächen außerhalb des Grundstückes), sind die betroffenen Flächen im Ver- und Entsiegelungskonzept zu berücksichtigen. © BMVBS Version 2012_3 A9 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung Bewertungsmaßstab Z: 100 90 80 70 60 R: 50 40 30 20 G: 10 0 Anforderungsniveau Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 90 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 80 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 70 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 60 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 60 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 40 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 30 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 20 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10 Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wurde nicht erstellt und / oder nicht durchgeführt. 1. Komplexität der Herangehensweise 1.1 SiGe-Plan Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 10 Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wurde erstellt und durchgeführt. 0 Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wurde nicht erstellt und / oder nicht durchgeführt. 1.2 Energiekonzept Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 10 Es wurde ein Energiekonzept erstellt und umgesetzt, welches insbesondere die ausführliche Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme sowie den Einsatz regenerativer Energien berücksichtigt – bei gleichzeitiger Untersuchung der jeweiligen Wirtschaftlichkeit unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes. 5 Es wurde ein Energiekonzept erstellt und umgesetzt. 0 Es wurde kein Energiekonzept erstellt und umgesetzt. © BMVBS Version 2012_3 B1 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung 1.3 Messkonzept Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 10 Es wurde ein Mess- und Monitoringkonzept erstellt und umgesetzt, mit dem Ziel einer intensiven Überwachung aller betriebs- und verbrauchsrelevanten technischen Anlagen im Zeitraum von zwei Jahren nach Inbetriebnahme des Gebäudes sowie einer anschließenden Betriebsoptimierung nach Ablauf dieser Frist. Im Anschluss gewährleistet das Messkonzept die dauerhafte Ermittlung der Verbräuche als Grundlage einer optimalen Bewirtschaftung des Gebäudes sowie der Betriebsführung und Betriebsüberwachung. Die Messdaten sind dem BBSR zu übermitteln. 5 Es wurde ein Messkonzept in Anlehnung an die Empfehlungen der EnMess 2001 oder ein vergleichbares Messkonzept erstellt und umgesetzt. Dieses gewährleistet die dauerhafte Ermittlung der Verbräuche als Grundlage einer optimalen Bewirtschaftung des Gebäudes sowie der Betriebsführung und Betriebsüberwachung. 0 Es wurde kein Messkonzept erstellt. 1.4 Wasserkonzept Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 10 Es wurde ein Wasserkonzept erstellt und umgesetzt, bei dem alle Möglichkeiten der Verringerung des Frischwasserbedarfs, der Regenwasserversickerung sowie der Regen- und Grauwassernutzung geprüft wurden. 5 Es wurde ein Wasserkonzept erstellt und umgesetzt, bei dem alle Möglichkeiten der Verringerung des Frischwasserbedarfs geprüft wurden. 0 Es wurde kein Wasserkonzept erstellt. 1.5 Ver- und Entsiegelungskonzept Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 10 Es wurde ein Ver- und Entsiegelungskonzept erstellt und umgesetzt: In diesem wurden die bestehenden Bodenverhältnisse evaluiert und die Baumaßnahme hinsichtlicht ihrer Auswirkungen auf den Standort beurteilt. Es wurden Maßnahmen zur Minimierung, Reduzierung und Kompensierung der versiegelten Fläche betrachtet (Variantenvergleich). Darüber hinaus wurden Aussagen zur Qualität der unversiegelten Flächen getroffen. Für die weitere Planung wurden Handlungsempfehlungen aufgezeigt. 5 Es wurde ein Ver- und Entsiegelungskonzept erstellt und umgesetzt, bei dem Maßnahmen zur Minimierung, Reduzierung und Kompensierung der versiegelten Fläche betrachtet wurden (Variantenvergleich). 0 Es wurde kein Ver- und Entsiegelungskonzept erstellt. © BMVBS Version 2012_3 B2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung 1.6 Abfallkonzept Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 5 Bereits in der Planungsphase wurde ein Abfallkonzept erstellt und die daraus resultierenden baulichen Anforderungen wurden umgesetzt. 0 Es wurde kein Abfallkonzept erstellt. 1.7 Tages-/ Kunstlichtoptimierung Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 10 Es wurde eine Tageslichtsimulation und eine Kunstlichtberechnung durchgeführt, hieraus wurden Optimierungen abgeleitet (Nachweis erforderlich; spezifischer Leistungsbedarf; Tageslichtquotient) 5 Es wurde eine Tageslichtsimulation oder eine Kunstlichtberechnung durchgeführt. 0 Es wurde kein Lichtkonzept erstellt. 1.8 Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 10 Es liegt ein detailliertes Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit vor. Dieses weist u. a. die Auswahl geeigneter stofflicher, systemtechnischer und konstruktiver Lösungen, die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit reinigungs- und instandhaltungsintensiver Bauteile und Komponenten sowie das Vorhalten entsprechender Medienanschlüsse und Lagerräume nach. 5 Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Sicherstellung der Reinigungsund Instandhaltungsfreundlichkeit werden in der Planung berücksichtigt. 0 Es wurde kein Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit erstellt. © BMVBS Version 2012_3 B3 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium BNB_BK 5.1.3 Prozessqualität Planung Komplexität und Optimierung der Planung 1.9 Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 10 Möglichkeiten der Umbaubarkeit und Rückbaubarkeit des Gebäudes sowie zum Recycling verwendeter Bauteile und Bauprodukte werden in der Planung berücksichtigt und dokumentiert. Es liegt ein ausformuliertes Konzept vor. Dieses umfasst insbesondere - ein Konzept für die Änderung der Nutzungsart incl. der Konsequenzen für bauliche und anlagentechnischen Komponenten und - ein Konzept für den Rückbau und das Recycling. 5 Möglichkeiten der Umbaubarkeit und Rückbaubarkeit des Gebäudes sowie zum Recycling verwendeter Bauteile und Bauprodukte wurden in der Planung berücksichtigt. 0 Es wurde kein Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit erstellt. 2 Optimierung der Planung 2.1. Prüfung der Planungsunterlagen durch unabhängige Dritte Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 5 Die Prüfung der Planungsunterlagen erfolgte durch unabhängige Dritte und geht deutlich über die gesetzlichen Anforderungen, wie z. B. bauaufsichtliche Prüfungen bzw. Bescheinigungen von Prüfsachverständigen für bautechnische Nachweise, hinaus. Die Prüfung sollte mindestens zwei der im Kriterium genannten Konzepte oder der dazugehörigen Planungsunterlagen betreffen. 0 Die Prüfung der Planungsunterlagen erfolgte nicht. 2.2. Durchführung von Variantenvergleichen Anforderungsniveau Pkt Beschreibung 10 Variantenvergleiche wurden im Umfang der Grundleistungen und der besonderen Leistungen zur Objektplanung im Rahmen der Vorplanung (LP2) und der Entwurfsplanung (LP3) nach HOAI durchgeführt. Die Analyse und Bewertung der Varianten erfolgt unter Beachtung ökologischer, ökonomischer, soziokultureller/funktionaler und technischer und Aspekte (z. B. Wirtschaftlichkeitsberechnung, Lebenszykluskostenanalyse, Ökobilanzierung). Zu vergleichen sind Varianten für das Gesamtgebäude, Gebäudebereiche bzw. für ausgewählte wesentliche Bauteile. Dabei sind technische, ökonomische und ökologische Parameter gleichermaßen einzubeziehen. 5 0 © BMVBS Version 2012_3 Variantenvergleiche wurden im Umfang der Grundleistungen zur Objektplanung im Rahmen der Vorplanung (LP2) und der Entwurfsplanung (LP3) nach HOAI – Grundleistungen und besondere Leistungen – durchgeführt. Es wurden keine Variantenvergleiche durchgeführt. B4 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Relevanz und Zielsetzungen Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse BNB_BK 5.1.6 Die sorgfältige Bauzustandserfassung und die Erfassung der Gebäudeschadstoffe bilden die maßgebliche Grundlage für den gesamten Planungsprozess. Im Zuge der Bauzustandserfassung erfolgt eine Bestandsaufnahme, deren Ziel die Erfassung der vorhandenen Gebäudesubstanz darstellt. Daraus sollten im Anschluss Rückschlüsse gezogen werden, ob beispielsweise mit schadstoffhaltigen Abbruchmaterialien zu rechnen ist und ob eine weiterführende Bausubstanzuntersuchung bis hin zu einer Analytik des Materials notwendig wird. Aufgrund von wachsenden Qualitätsansprüchen, veränderter Umweltbedingungen oder wirtschaftlicher Vorgaben ist das Messen von physikalischen Größen als Kontrolle der Qualität und Tauglichkeit verbleibender Baumaterialien eine entscheidende Voraussetzung im Zuge baulicher Maßnahmen. Das Erfassen von Belastungen und Verformungen an Bestandsgebäuden ist im Hinblick auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit wichtig. Eine minimalinvasive zerstörungsfreie Prüfung im Rahmen einer Bestandsanalyse ist besonders dort von Vorteil, wo Analyseverfahren aufgrund einer nicht vermeidbaren Beschädigung zu einer Qualitätsminderung der Bauteile führen würden. Dies gilt für Kunst- und Kulturobjekte (Denkmalschutz) ebenso wie für tragende Bauteile. Die Qualität der Bestandsanalyse hat entscheidenden Einfluss auf den gesamten Planungs- und Bauprozess: Je sorgfältiger die Analyse des Ist-Zustandes im Rahmen der Projektvorbereitung erfolgt, desto besser können Planungsunsicherheiten vermieden werden und desto effizienter und kostenoptimierter kann die Baumaßnahme durchgeführt werden. Um zu gewährleisten, dass die Ergebnisse der Bauwerkdiagnose in Planung und Ausführung berücksichtigt werden, sind diese zu Projektbeginn allen Planern zur Verfügung zu stellen. Beschreibung Im Rahmen der Bestandsanalyse werden der Umfang und die Vollständigkeit der Gebäudedokumentation bewertet. Die Gesamtbewertung ergibt sich dabei additiv aus den Teilkriterien: • Bauzustandserfassung • Prüfen auf Gebäudeschadstoffe Das Teilkriterium Bauzustandserfassung ist in 6 Unterkriterien aufgegliedert. Abgeprüft werden Faktoren, die sich maßgeblich auf den Planungs- und Bauprozess auswirken. Bewertung Qualitative Bewertung Methode 1. Bauzustandserfassung Die Bewertung des Bauzustandes erfolgt über sechs Teilkriterien. Dabei können sich zwischen den Kriterien Überschneidungen ergeben bzw. ist eine gemeinsame Bearbeitung in der Praxis durchaus üblich. Dies betrifft insbesondere die technische und energetische Bestandsaufnahme sowie den Bereich Statik / Konstruktion. Über eine separate Bewertung der Teilkriterien soll erreicht werden, dass eine umfassende Beurteilung der Bausubstanz erfolgt, ohne dass einzelne Aspekte vernachlässigt werden. Die Verwendung zerstörungsfreier Prüfverfahren (Anlage 2) kann unterstützen, die benötigten Informationen zu erhalten. Sie sind besonders dort von Vorteil, wo das Analyseverfahren selbst zur Qualitätsminderung des Bauteils führen würde, weil es zu Beschädigungen käme. Dies gilt insbesondere für Kunst- und Kulturobjekte (Denkmalschutz) sowie für tragende Bauteile. © BMVBS Version 2012_3 A1 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse BNB_BK 5.1.6 1.1 Maßliche Bestandsaufnahme Grundlage für Baumaßnahmen im Bestand ist die bauliche Bestandsaufnahme. Sie stellt die Basis dar für den Umgang mit dem Bestand und der Statik, für Kostenschätzungen und planerische Entscheidungen und ist nicht zuletzt Dokumentation für Bauforschung und Denkmalpflege. Liegen Bestandspläne des Bestandsobjektes vor, so sind diese auf Konformität zu prüfen und entsprechend zu ergänzen. Liegen keine Planunterlagen vor, so ist ein Aufmass zu erstellen. Unterschieden wird zwischen einem einfachen Aufmass und einem verformungsgetreuen Aufmass. Unter einem einfachen Aufmass wird die schematische Darstellung des Bauobjektes verstanden. Verformungen selbst werden nicht erfasst. Das verformungsgetreue Aufmass ermöglicht eine wirklichkeitsgetreue Darstellung. Alle Verformungen, die im Laufe der Zeit entstanden sind, werden im Maßstab 1:50 erfasst. Sämtliche Grundrisse, Ansichten und Hauptschnitt sind digital aufzubereiten (CAD). Ist dies nicht der Fall, können maximal zwei Punkte erreicht werden. 1.2 Technische Bestandsaufnahme / Prüfen auf Wiederverwendbarkeit Die technische Bestandsaufnahme dient der umfassenden Dokumentation und qualitative Bewertung aller baulichen und anlagentechnischen Komponenten des Gebäudes. Darüber hinaus liegt mit ihr ein Instrument vor, die Wiederverwendbarkeit von Baukonstruktion und Anlagentechnik einzuschätzen. 1.3.1 Erfassung des Zustands der statisch relevanten Baukonstruktion Unerlässlich für Baumaßnahmen im Bestand ist die Analyse der statisch relevanten Bausubstanz. Geprüft werden die optische Mängelfreiheit sowie die Funktionsfähigkeit und Tragfähigkeit. Bei Bedarf muss eine Beprobung vorgenommen werden. Zu Berücksichtigen sind bei den Untersuchungen die zukünftigen Anforderungen an die Bausubstanz. 1.3.2 Erfassung des Zustands der statisch nicht relevanten Baukonstruktion Die technische Bestandsaufnahme der Baukonstruktion fokussiert sich anders als die statische oder energetische Bestandaufnahme nicht auf ausgewählte Bauteileigenschaften (z.B. Statik oder Wärmeschutz), sondern betrachtet das Bauteil in seiner Gesamtheit. Die systematische Erfassung und flächendeckende qualitative Bewertung der Bauteile soll helfen eine Übersicht über alle im Gebäude verbauten Bauteile / Baustoffe zu erhalten und eine Aussage über ihre potentielle Wiederverwendbarkeit treffen zu können. Als maßgebliche Bewertungsgrößen werden die Kriterien Funktionsfähigkeit, optische Mängelfreiheit, verbliebene Lebensdauer sowie individuelle gebäudespezifische Anforderungen (z.B. Repräsentativität) angesehen. Neben der reinen Bauteilerfassung und -bewertung sollte die Bestandsaufnahme der Baukonstruktion auch dazu dienen baualtersspezifische und / oder konstruktionsbedingte Probleme bzw. Schäden zu identifizieren, damit diese in der weiteren Planung berücksichtigt werden können. 1.3.3 Erfassung des Zustands der Gebäudetechnik Die technische Bestandsaufnahme der Gebäudetechnik umfasst in der Regel die Bereiche: • - Sanitärtechnik • - Wärmeversorgungs-, Brauchwassererwärmungs-, Raumluft- und Klimatechnik • - Elektrotechnik • - Aufzugstechnik © BMVBS Version 2012_3 A2 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse BNB_BK 5.1.6 In Einzelfällen können weitere Bereiche wie z.B. Feuerlöschtechnik, Drucklufttechnik o. Ä. hinzukommen. Die Aufgabe der Bestandsaufnahme der Gebäudetechnik ist weitestgehend identisch mit der Bestandsaufnahme der Baukonstruktion, nur dass hier nicht die Bausubstanz, sondern die technische Ausstattung des Gebäudes betrachtet wird. 1.3 Energetische Bestandsaufnahme und Ermittlung des Potentials für eine energetische Ertüchtigung Die energetische Bestandsaufnahme dient der Einschätzung der vorhandenen und potentiellen energetischen Qualität des Gebäudes. Diese kann auf der baulichen und technischen Bestandsaufnahme aufbauen; eine Begutachtung des Gebäudes unter energetischen Gesichtspunkten ist dennoch zu empfehlen. Um die maximale Punktzahl in diesem Kriterium zu erreichen muss die ingenieurmäßige Erfassung und Bewertung der vorhandenen und potentiellen energetischen Eigenschaften des Bestandgebäudes mindestens folgende Vorgaben erfüllen 1) 2) 3) 4) 5) Energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes gemäß aktueller EnEV: Definieren der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, Erfassen der wärmedämmtechnischen Eigenschaften der Bauteile, Ermitteln der U-Werte, Erfassen der energetischen Eigenschaften der anlagentechnischen Komponenten, Erstellen eines Bilanzmodells entsprechenden der Vorgaben der EnEV 2009. Ausweisen der maßgeblichen energetischen Schwachstellen: Auswerten der Ergebnisse der energetischen Bilanzierung, Aufzeigen der energetischen Defizite z.B. unter den Gesichtspunkten: erhöhter Energiebedarf, Komforteinbußen, Nichteinhalten gesetzlicher Anforderungen (z.B. Dämmung von Rohrleitungen), bauphysikalische Schäden u. Ä. . Auswerten der Verbrauchsstruktur des Gebäudes: Erheben der Energieverbräuche, Ermitteln der Energieverbrauchskennwerte, Analyse und Vergleich der ermittelten Energieverbrauchskennwerte mit Benchmarks und den ermittelten Energiebedarfswerten, Bewerten der Energieversorgungslösung Identifizieren von bauphysikalische Probleme und Schäden (Detailanalyse): Ermitteln der baualtersspezifischen und konstruktionsbedingten Schwachstellen, Untersuchen der Gebäudesubstanz hinsichtlicht Wärmebrücken und Luftundichtheiten, Erfassen von bauphysikalisch bedingten Schäden (z.B. Tauwasser), Aufzeigen potentieller Gefährdungen, Bewerten des sommerlichen Wärmeschutzes Variantenbetrachtung zur Ermittlung des Potentials für eine energetische Ertüchtigung: Erstellen von potentiellen Sanierungsvarianten (Minimale Variante, Optimierte Variante, Effizienz-Variante), Analysieren der Varianten hinsichtlicht Energiebedarf und -einsparung (End- und Primärenergie), CO2-Einsparung, Wirtschaftlichkeit, Behaglichkeit u. Ä. Die Ermittlung des Potentials für eine energetische Ertüchtigung muss über eine überschlägige Variantenbetrachtung erfolgen, da es im Regelfall eine Vielzahl von denkbaren Möglichkeiten und Abstufungen gibt, ein Gebäude energetisch zu sanieren. In diesem Sinne sollte die Variantenbetrachtung mindestens folgende Stufen umfassen: • • • Minimale Variante Optimierte Variante Effizienz-Variante In der minimalen Variante können beispielweise Modernisierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik betrachtet werden, welche lediglich die gesetzli© BMVBS Version 2012_3 A3 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse BNB_BK 5.1.6 chen Mindestanforderungen hinsichtlicht Wärme- und Feuchteschutz sowie Energieeffizienz einhalten. In der optimierten Variante sollte darüber hinaus aufgezeigt werden, wie das Optimum zwischen Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und weiteren Aspekten (z.B. Denkmalschutz, Architektur) aussehen könnte. Alternativ können auch spezifische Zielvorgaben - z.B. energetische Ertüchtigung des Gebäudes auf Neubau-Niveau gemäß Energieeinsparverordnung - betrachtet werden In der Effizienzvariante sollte eine ambitionierte energetische Ertüchtigung des Gebäudes geprüft werden. Hier wären beispielsweise auch zukünftige politische Entwicklungen (Niedrigstenergiegebäude) zu berücksichtigen. Die Abstufungen zwischen den Varianten sind für jedes Gebäude individuell festzulegen. Die Effizienz-Variante eines denkmalgeschützten Gebäudes kann unter Umständen durchaus der minimalen Variante eines Standard-Bürogebäudes entsprechen. Die Ermittlung des energetischen Potentials kann als Grundlage für die Erstellung eines Energiekonzeptes im späteren Planungsverlauf dienen (s. Steckbrief 5.1.3). Im Rahmen der Detailanalyse können Schwachstellen wie z.B. Wärmebrücken oder Luftundichtheiten aufgezeigt werden. Hier ist besonderes Augenmerk auf die Stellen zu legen, die sich nach erfolgter Sanierung als kritisch erweisen könnten, falls keine entsprechende Fachplanung erfolgt (z.B. Holzbalkendecken, denkmalgeschützte Fassade). 1.4 Erfahrungen aus der Vornutzung Im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung des Gebäudebestands sind neben einer Bestandsanalyse zum aktuellen Zustand des Bestandsgebäudes auch Erfahrungen aus der Vornutzung für die Weiterentwicklung heranzuziehen. Optimal stellt sich die Ausgangslage einer Baumaßnahme im Bestand dar, wenn das BNB-Modul Nutzung und Bewirtschaftung bereits regelmäßig und fortlaufend nutzungsbegleitend durch qualifiziertes Personal angewandt wurde. Die Erfassung, Analyse und Bewertung der Nutzungskosten, der Verbrauchswerte und der Nutzerzufriedenheit liefern wichtige Erkenntnisse über die tatsächliche Objektqualität. Eine derartige umfassende Bestandsanalyse ermöglicht die Feststellung der Gebäudequalität im Vergleich zu einem Neubau sowie die Identifikation von Stärken und Schwächen sowie Optimierungspotentialen und Risiken des Bestandsgebäudes. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Planungsgrundlage für Modernisierungs-, Umbau- oder Umnutzungsentscheidung. 2. Prüfen auf Gebäudeschadstoffe Beschreibung wird noch ergänzt Maßgebende Regelwerke • • • • • • • • • © BMVBS Version 2012_3 DIN ISO 16000 Teile 1-28. Innenraumluftverunreinigungen AGI U31 TIB, 1998: Integrierte Bauplanung und Umweltschutz AGI W7, 2007: Bauen und Revitalisieren Asbest Richtlinie, 1996: Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte PCB-Richtlinie, 1994: Rili für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden PCP-Richtlinie, 1996: Rili für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) v. 23.12.2004 VDI 2067 – Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen EnEV 2009: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energieA4 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse • • • • BNB_BK 5.1.6 sparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV 2009) vom 29. April 2009, in Kraft getreten 01. Oktober 2009 DIN V 18599-1: 2007-02 bis DIN V 18599-10: 2007-02: Energetische Bewertung von Gebäuden DIN V 18599-100: 2009-10: Energetische Bewertung von Gebäuden - Änderungen zu DIN V 18599-1 bis DIN V 18599-10 BMVBS: Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2009 BMVBS: Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand vom 30. Juli 2009 Maßliche Bestandsaufnahme wird noch ergänzt Statik / Konstruktion wird noch ergänzt Fachinfromationen und Anwendungshilfen • • • • • • • • Gesamtverband Schadstoffsanierung GbR (2010), Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden, Rudolf Müller, Köln Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (2005), Zerstörungsfreie Prüfverfahren und Bauwerksdiagnose im Betonbau, Beuth, Berlin Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V. http://www.dgzfp.de Fraunhofer IZFP http://www.izfp.fraunhofer.de/ BAM Bundesanstalt für Materialprüfung und –forschung http://www.bam.de/de/kompetenzen/fachabteilungen/abteilung_8/index.htm BMVBS: Arbeitshilfen zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie zum Einsatz von Recycling-Baustoffen auf Liegenschaften des Bundes (www.arbeitshilfen-recycling.de) BMVBS: Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau (Ausgabe EnEV 2009) BMVBS: BNB-Modul Nutzung- und Bewirtschaftung Maßliche Bestandsaufnahme wird noch ergänzt Statik / Konstruktion wird noch ergänzt Wechselwirkungen Es besteht eine Wechselwirkung zum Steckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt, Steckbrief 5.1.3 Komplexität und Optimierung der Planung sowie zum Steckbrief 5.1.5 zu weiteren Krite"Schaffung von Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung" rien Für die Beurteilung erforderliche Unterlagen • • • • • • • • • • • • • © BMVBS Version 2012_3 Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) Nachweis über das Gebäudeaufmaß Protokoll der Konformitätsprüfung zur Planaktualität Dokumentation und Ergebnisse der Analyse der statischen Bausubstanz Dokumentation der technischen Bestandsaufnahme – Baukonstruktion Bauteilkatalog Dokumentation der technischen Bestandsaufnahme – Gebäudetechnik Dokumentation der energetischen Bestandsaufnahme und Potentialermittlung zur energetischen Ertüchtigung Ergebnisdokumentation der Bewertung durch das Zusatzmodul „Nutzung + Bewirtschaftung“ (BNB) Ergebnisdokumentation der Gebäudebewertung auf Basis der Erfahrungen des laufenden Gebäudebetriebs Dokumentation der Schadstoffanalyse (Schadstoffkataster), einschließlich Nachweis über den Ausschluss von Verdachtsmomenten Nachweis über die Anwendung der Arbeitshilfen Recycling Qualifikationsnachweis der Ausführenden A5 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse • Hinweise zur Bewertung BNB_BK 5.1.6 Nachweis, dass den Planern die für sie maßgeblichen Nachweis zur Verfügung gestellt wurden Alle Teilkriterien Es ist zu gewährleisten, dass die Vor-Ort-Begehungen (z.B. Gebäudeaufmaß, energetische Bestandsaufnahme) und die damit verbundenen jeweiligen Auswertungen (z.B. Digitalisierung des Gebäudeaufmaßes, Erstellen eines energetischen Bilanzmodells) durch denselben Auftragnehmer erfolgen. Damit können Reibungsverluste vermieden und eine qualitativ hochwertige Bearbeitung gewährleistet werden. Ausnahmen von dieser Anforderung sind zu begründen und mit der Konformitätsprüfungsstelle abzustimmen. Maßliche Bestandsaufnahme Für den Fall, dass Verformungen der Bausubstanz zu erwarten sind (z.B. historische Bausubstanz, insbesondere Denkmäler) und für die weitere Planung relevant werden, gilt die maximale Anforderung nur erfüllt, wenn ein verformungsgetreues Gebäudeaufmaß für das Gebäude bzw. für Teile des Gebäudes erstellt wurde. Bedeutende Detailpunkte sind dabei gesondert zur erfassen. Liegt keine Planungsrelevanz der Verformungen vor, ist dieser Fall nachvollziehbar zu begründen. Technische Bestandsaufnahme / Prüfen auf Wiederverwendbarkeit Der Zeitpunkt der Bewertung darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Wurden seit der letzten Bewertung Modernisierungs-, Renovierungsarbeiten o. Ä. durchgeführt, sind die entsprechenden Gebäudeteile erneut zu begutachten. Energetische Bestandsaufnahme und Ermittlung des Potentials für eine energetische Ertüchtigung Inwieweit eine energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes gemäß EnEV sinnvoll ist, hängt im hohen Maße von den baulichen Maßnahmen ab. Wird das Bestandsgebäude lediglich saniert, ohne dass die beheizte und/oder gekühlte Fläche im Sinne der EnEV erweitert wird, ist lediglich ein gemeinsames Bilanzierungsmodell für die potentiellen Fälle Energiekonzept, Nachweis nach Energieeinsparverordnung sowie Energieausweis erforderlich. Die Abbildung des IstZustandes dient in diesem Fall, über die energetische Evaluierung hinaus, als Basis für die weitere Planung. Kommt es darüber hinaus jedoch zu einer Erweiterung des Gebäudes um beheizte und/oder gekühlte Flächen im Sinne der EnEV, ist eine reine Betrachtung des IstZustandes nicht sinnvoll. Hier sollte unabhängig von den öffentlich-rechtlichen Anforderungen zusätzlich eine Evaluierung der Bestandsgebäudes einschließlich der Erweiterung erfolgen. Qualifikationsnachweis Die Bauwerkdiagnose sollte durchweg durch qualifiziertes Personal erfolgen. Folgenden Aspekte können Hinweise auf eine ausreichende Qualifizierung geben: • • • Erfahrungsnachweis / Referenzen geschützte Titel und Berufsbezeichnungen Zertifikate, Akkreditierungen u. Ä. Hinweis: Da Bezeichnungen oder Titel nicht immer geschützt sind (Beispiel: Energieberater) ist eine sorgfältige Prüfung der Qualifikation in jedem Fall anzuraten. © BMVBS Version 2012_3 A6 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse BNB_BK 5.1.6 Ebenfalls lässt die Berufsbezeichnung allein nicht auf die Erfahrung des Personals schließen. Als Beispiele für qualifiziertes Personal für die einzelnen Kriterien sind zu nennen: • • • • • • • Maßliche Bestandsaufnahme: Qualifikation wird noch ergänzt Statik / Konstruktion: Qualifikation wird noch ergänzt Bauliche Bestandsaufnahme: Architekten, Ingenieure (Bereich: Bautechnik, Bauphysik u. Ä.) Technische Bestandsaufnahme: Ingenieure (Bereich: TGA, Versorgungstechnik u. Ä.) Energetische Bestandsaufnahme: Architekten und Ingenieure mit nachweislichen Referenzen im Bereich Bauphysik und Energieberatung sowie falls erforderlich im Bereich Denkmalsanierung Erfahrungen aus der Vornutzung: Qualifikation wird noch ergänzt Prüfen auf Gebäudeschadstoffe: Qualifikation wird noch ergänzt / Baubiologe Es handelt sich nicht um eine abschließende Auflistung! © BMVBS Version 2012_3 A7 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse Bewertungsmaßstab BNB_BK 5.1.6 Anforderungsniveau Z: 100 R: 50 G: 10 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 50 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10 Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren 1. Teilkriterium 1.1 Maßliche Bestandsaufnahme Pkt Beschreibung 10 • Es wurde ein vollständig oder in Teilbereichen verformungsgetreues Gebäudeaufmaß erstellt. Die digitale Aufbereitung (CAD) umfasst sämtliche Grundrisse, Ansichten und Hauptschnitte des Gebäudes. • Aus dem Gebäudeaufmaß gehen Bestandspläne im Maßstab 1:50 hervor. Einzelne bedeutende Detailpunkte wurden mit einem Maßstab zwischen 1:1 bis 1:25 dargestellt. • Die maßliche Bestandsaufnahme wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. • Die Bestandspläne werden den Planern digital zur Verfügung gestellt. 5 • • • • • • • 2 • • • 0 © BMVBS Version 2012_2 Es wird ein detailliertes Gebäudeaufmaß erstellt. Die digitale Aufbereitung (CAD) umfasst sämtliche Grundrisse, Ansichten und Hauptschnitte des Gebäudes. Die maßliche Bestandsaufnahme wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. Die Bestandspläne werden den Planern digital zur Verfügung gestellt. ODER Es liegen Bestandspläne vor. Die Aktualität der Pläne muss durch eine Konformitätsprüfung bestätigt werden. Die digitale Aufbereitung (CAD) umfasst sämtliche Grundrisse, Ansichten und Hauptschnitte des Gebäudes. Die Konformitätsprüfung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. Die Bestandspläne werden den Planern digital zur Verfügung gestellt. Es liegen Bestandspläne vor. Die Aktualität der Pläne muss durch eine Konformitätsprüfung bestätigt werden. Eine digitale Aufbereitung liegt nicht oder nur unvollständig vor. Die Konformitätsprüfung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. Die Bestandspläne werden den Planern zur Verfügung gestellt. Es liegen nur unvollständige bzw. nicht auf Konformität geprüfte Bestandspläne vor ODER Die Bestandspläne wurden den Planern nicht zu Verfügung gestellt. B1 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse BNB_BK 5.1.6 1.2 Technische Bestandsaufnahme / Prüfen auf Wiederverwendbarkeit 1.2.1 Erfassung des Zustands der statisch relevanten Baukonstruktion Pkt 15 0 Beschreibung • Es erfolgt eine systematische Analyse der statisch relevanten Bausubstanz. Diese beinhaltet eine Sichtprüfung der Bauteile hinsichtlicht optischer Mängelfreiheit sowie die Anwendung zerstörungsfreier Prüfverfahren zur Überprüfung der einwandfreien Funktionsfähigkeit und Tragfähigkeit auch in Hinblick auf zukünftige Anforderungen. Ist eine Aussage über die Tragfähigkeit der Bauteile auf Basis dieser Maßnahmen nicht möglich, wird eine Beprobung vorgenommen. • Die Analyse der statisch relevanten Bausubstanz ist ausführlich zu dokumentieren. • Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. • Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. Eine Prüfung der Statik / Konstruktion erfolgt nicht. ODER Es findet eine Prüfung der Statik / Konstruktion statt; diese entspricht aber in Art, Umfang und Verfügbarkeit nicht den Vorgaben. 1.2.2 Erfassung des Zustands der statisch nicht relevanten Baukonstruktion Pkt 15 7,5 Beschreibung • Es erfolgt eine systematische Erfassung aller Bauteile, auch durch stichprobenhaftes Entfernen von Verkleidungen, Vorsatzschalen und anderem Ausbaumaterial. Unter Berücksichtigung der Kriterien Funktionsfähigkeit, optische Mängelfreiheit, verbliebene Lebensdauer und des Einbezuges gebäudespezifischer Anforderungen erfolgt eine qualitative Bewertung der Bauteile. Darüber hinaus wird eine Aussage über die Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. Baustoffe getroffen. • Gebäudespezifische Probleme und Schäden werden identifiziert und ausgewiesen (Detailanalyse). • Die bauliche Bestandsaufnahme ist ausführlich zu dokumentieren (Bericht und Bauteilkatalog). • Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. • • Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. • • • • • © BMVBS Version 2012_2 Es findet eine Gebäudebegehung statt, in der eine qualitative Bewertung der maßgeblichen Bauteile vorgenommen wird. Darüber hinaus wird eine Aussage über die Wiederverwendbarkeit der jeweiligen Bauteile bzw. Baustoffe getroffen. Das Gebäude wird auf offensichtliche sowie zu erwartende und / oder bautypische Schäden untersucht, Ein Protokoll der Begehung liegt vor Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung B1 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse BNB_BK 5.1.6 gestellt. 0 Es findet keine Bestandsaufnahme der Bausubstanz statt. ODER Es findet eine Bestandsaufnahme der Bausubstanz statt; diese entspricht aber in Art, Umfang und Verfügbarkeit nicht den Vorgaben. 1.2.3 Erfassung des Zustands der Gebäudetechnik Pkt 15 7,5 Beschreibung • Gebäudespezifische Probleme und Schäden werden identifiziert und ausgewiesen (Detailanalyse). • Die technische Bestandsaufnahme ist ausführlich zu dokumentieren. • Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. • Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. • • • • 0 Es findet eine Gebäudebegehung statt, in der eine qualitative Bewertung der maßgeblichen technischen Komponenten vorgenommen wird. Darüber hinaus wird eine Aussage über die Wiederverwendbarkeit dieser getroffen. Ein Protokoll der Begehung liegt vor. Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. Es findet keine Bestandsaufnahme der Gebäudetechnik statt. ODER Es findet eine Bestandsaufnahme der Gebäudetechnik statt; diese entspricht aber in Art, Umfang und Verfügbarkeit nicht den Vorgaben. 1.3 Energetische Bestandsaufnahme und Ermittlung des Potentials für eine energetische Modernisierung Pkt Beschreibung 15 • Es erfolgt eine Erfassung und Bewertung der energetischen Eigenschaften des Bestandgebäudes. Diese umfasst folgende Kriterien: - energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes gemäß aktueller EnEV - Ausweisung der maßgeblichen energetischen Schwachstellen - Auswertung der Verbrauchsstruktur des Gebäudes - Identifikation von bauphysikalische Probleme und Schäden. - Variantenbetrachtung zur Ermittlung des Potentials für eine energetische Ertüchtigung • Die energetische Bestandsaufnahme ist ausführlich zu dokumentieren. • Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. • Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. © BMVBS Version 2012_2 B2 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse 10 • • • • • 5 0 BNB_BK 5.1.6 Es erfolgt eine Erfassung und Bewertung der energetischen Eigenschaften des Bestandgebäudes. Diese umfasst mindesten zwei der folgenden Kriterien - energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes gemäß aktueller EnEV - Ausweisung der maßgeblichen energetischen Schwachstellen - Auswertung der Verbrauchsstruktur des Gebäudes - Identifikation von bauphysikalische Probleme und Schäden. Es wird Variantenbetrachtung zur Ermittlung des Potentials für eine energetische Ertüchtigung erstellt. Die energetische Bestandsaufnahme ist ausführlich zu dokumentieren. Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. • Es erfolgt eine Erfassung und Bewertung der energetischen Eigenschaften des Bestandgebäudes. Diese umfasst mindesten zwei der folgenden Kriterien - energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes gemäß aktueller EnEV - Ausweisung der maßgeblichen energetischen Schwachstellen - Auswertung der Verbrauchsstruktur des Gebäudes - Identifikation von bauphysikalische Probleme und Schäden. • Die energetische Bestandsaufnahme ist ausführlich zu dokumentieren. • Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. • Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. Es findet keine energetische Bestandsaufnahme statt. ODER Es findet eine energetische Bestandsaufnahme statt; diese entspricht aber in Art, Umfang und Verfügbarkeit nicht den Vorgaben. 1.4 Erfahrungen aus der Vornutzung Pkt 10 5 Beschreibung • Es findet eine Bewertung des Gebäudes durch das Zusatzmodul „Nutzung + Bewirtschaftung“ (BNB) statt. Der Zeitpunkt der Bewertung darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und es darf seit der Bewertung zu keiner maßgeblichen Nutzungsänderung bzw. Nutzerwechsel gekommen sein. • Die Bewertung des Gebäudes wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. • Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. • • • © BMVBS Version 2012_2 Es findet eine Bewertung des Gebäudes auf Basis von Daten und Erfahrungen des laufenden Gebäudebetriebs (z.B. Nutzerhinweise, Facility Management, Verbrauchsdaten) statt. Die Bewertung des Gebäudes wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. B3 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse 0 BNB_BK 5.1.6 Es findet keine Bewertung der Vornutzung statt. ODER Es findet eine Bewertung der Vornutzung statt; diese entspricht aber in Art, Umfang und Verfügbarkeit nicht den Vorgaben. 2. Teilkriterium Prüfen auf Gebäudeschadstoffe Pkt Beschreibung 20 • Das Gebäude wird auf Schadstoffe gem. Anlage 1a getestet. Verdachtsmomente werden erfasst und anhand geeigneter Verfahren analysiert. Auf Basis der Analyseergebnisse erfolgt eine Abschätzung des Risikos für Mensch, Umwelt und Material. • Die Schadstoffanalyse ist ausführlich zu dokumentieren (Schadstoffkataster). Der Ausschluss von Verdachtsmomenten ist ebenfalls zu belegen. • Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. • Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. 15 • • • • 5 • • • • 0 © BMVBS Version 2012_2 Das Gebäude wird auf Schadstoffe gem. Anlage 1b getestet. Verdachtsmomente werden erfasst und anhand geeigneter Verfahren analysiert. Auf Basis der Analyseergebnisse erfolgt eine Abschätzung des Risikos für Mensch und Material. Die Schadstoffuntersuchung ist ausführlich zu dokumentieren (Schadstoffkataster). Der Ausschluss von Verdachtsmomenten ist ebenfalls zu belegen. Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. Das Gebäude wurde auf Schadstoffe gem. Anlage 1b seit den letzten baulichen Eingriffen (Modernisierung o. Ä.) getestet – jedoch längstens vor 6 Jahren. Verdachtsmomente wurden erfasst und anhand geeigneter Verfahren analysiert. Die Schadstoffuntersuchung wurde ausführlich dokumentiert (Schadstoffkataster). Die Untersuchung wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal vorgenommen. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den Planern zur Verfügung gestellt. Es findet keine Prüfung auf Gebäudeschadstoffe statt. bzw. es hat seit den letzten baulichen Eingriffen oder innerhalb der vergangenen 6 Jahre keine Prüfung stattgefunden. ODER Es hat eine Prüfung stattgefunden, aber die Prüfung entspricht in Art, Umfang und Verfügbarkeit nicht den erforderlichen Vorgaben. B4 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Anlage 1a Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse BNB_BK 5.1.6 Inhalte der Schadstoffuntersuchung 1. Chemische Analytik Materialproben • • • • • Analysen auf Asbest Analysen auf KMF Analysen auf PAK-EPA Analysen auf Holzschutzmittel (Pentachlorphenol, Lindan und DDT) Analysen auf PCB 2. Chemische Analytik Raumluft • • • • • • Raumluftmessung Asbest Raumluftmessung KMF Raumluftmessung Formaldehyd VOC-Screening (TVOC) Raumluftmessung PCB Raumluftmessung Schimmelpilze (LKS) 3. Chemische Analytik Material- und Raumluftproben biologischer Natur • • Schimmelpilze MVOC a) Anlage wird auf Vollständigkeit geprüft (z.B. Blei in Wasserleitungen, FCKW) b) Anlage wird hinsichtlich potentieller in Zukunft als schädlich eingestufter Stoffe (z.B. durch zu erwartenden neue Grenzwertvorgaben) erweitert c) Anlage wird hinsichtlich Schadstoffe für die Umwelt (s. Steckbrief 1.1.6) erweitert Anlage 1b Inhalte der Schadstoffuntersuchung 4. Chemische Analytik Materialproben • Analysen auf Asbest • Analysen auf KMF • Analysen auf PAK-EPA • Analysen auf Holzschutzmittel (Pentachlorphenol, Lindan und DDT) • Analysen auf PCB 5. Chemische Analytik Raumluft • Raumluftmessung Asbest • Raumluftmessung KMF • Raumluftmessung Formaldehyd • VOC-Screening (TVOC) • Raumluftmessung PCB • Raumluftmessung Schimmelpilze (LKS) 6. Chemische Analytik Material- und Raumluftproben biologischer Natur • Schimmelpilze • MVOC Anlage wird auf Vollständigkeit geprüft (z.B. Blei in Wasserleitungen, FCKW) - ENTWURF Stand 02.07.2012 - © BMVBS Version 2009_4 C1 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Anlage 2 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Bestand | Modul Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Bestandsanalyse BNB_BK 5.1.6 Zerstörungsfreie Prüfverfahren von Gebäudeteilen Zu den zerstörungsfreien Prüfverfahren sind unter anderem zu zählen: • • • • • • • • • Infrarotthermographie Endoskopie Feuchtemessung mit Neutronensonde Impuls-Radar Rißtiefenbestimmung mit Radionukliden Rißanalyse nach dem Wirbelstromprinzip Durchstrahlungsprüfung mit Röntgenstrahlen Ultraschallmessung Blower Door Verfahren - ENTWURF Stand 02.07.2012 © BMVBS Version 2009_4 C2 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Rückbaumaßnahmen BNB_BK 5.1.7 Relevanz und Zielsetzungen Der Rückbau von Gebäudeteilen kann erforderlich sein, um ein Bestandsgebäude nachhaltig fortentwickeln und einer zeitgemäßen Nutzung zuführen zu können bzw. eine Erweiterung zu ermöglichen. Rückbaumaßnahme sollten möglichst nachhaltig geplant und durchgeführt werden, da die Qualität der Rückbaumaßnahmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit erheblichen Einfluss auf die Nachhaltigkeitsqualität des Bestandsgebäudes hat. Beschreibung Nachhaltig ist eine Rückbaumaßnahme dann, wenn sie einem ganzheitlich angelegten Rückbaukonzept folgt, die besonderen Bedingungen für einen selektiven Rückbau sowie die technischen Arbeitsschutzbedingungen eingehalten werden und die Entsorgung der Abfälle fachgerecht erfolgt. Die Rückbauplanung und -umsetzung sollte durchweg durch qualifiziertes Personal erfolgen. Als Grundlage dienen u.a. die im Zuge der Bauwerksdiagnose (Steckbrief 5.1.6) ermittelten Ergebnisse wie die festgestellten Eigenschaften des Gebäudes und die identifizierten Schadstoffe und Altlastenkontamination. Sie sind bei der Einrichtung der Baustelle und bei der Ausschreibung und Vergabe der Rückbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Gemäß § 2 der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung – BaustellV)1 sind vor der Einrichtung der Baustelle besondere Maßnahmen für den Umgang mit Gefahrenstoffen zu erstellen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen zu treffen, wenn Nutzer während der Bauzeit vor Ort sind, bzw. Räumlichkeiten trotz baulicher Maßnahmen weitergenutzt werden sollen. Ferner ist der Bauherr zu einer ordnungsgemäßen Verwertung von Abfallprodukten verpflichtet, soweit dieses im Rahmen des technisch Möglichen und des wirtschaftlich Zumutbaren liegt. Hierfür müssen alle Abbruchmaterialien identifiziert und anschließend abfallrechtlich ordnungsgemäß deklariert werden Bewertung Qualitative Bewertung Methode Bewertet wird die Nachhaltigkeit der Rückbaumaßnahmen anhand der Qualität der Rückbauplanung und -umsetzung. Die Gesamtbewertung ergibt sich dabei additiv aus den Teilkriterien: 1. Technische Arbeitsschutzbedingungen 2. Planung des Rückbaus 3. Selektiver Rückbau (unter den Voraussetzungen aktiver/inaktiver Bestand) 4. Prüfen auf Abfalltrennung und Entsorgung 1. Technische Arbeitsschutzbedingungen Beschäftigte im Baubereich sind einem besonders großen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Insbesondere beim Bauen im Bestand sind durch unerwartete Situationen im Zuge der Baumaßnahmen, Termindruck oder Witterungseinflüsse die Anforderungen an Koordination und Abstimmung der Schutzmaßnahmen sehr hoch. 1 BaustellV (2004) © BMVBS Version 2012_3 A1 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Rückbaumaßnahmen BNB_BK 5.1.7 Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist Grundlage der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Erforderlich für eine gute Bewertung ist es, das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren sowie einen Koordinator zur Planstellung und Überwachung zu bestellen, der sich insbesondere mit den Belangen der Sicherheit und Gesundheit beschäftigt (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator – SiGeKo gemäß BaustellV l). Darüber hinaus ist nachzuweisen, in welchem Umfang ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) besteht (Mindestanforderungen und / oder zusätzliche Elemente gem. RAB 31, vgl. Anlage 1). 2. Planung des Rückbaus Um den Rückbau planen und weiter zu verwendende Bauteile und Baustoffe identifizieren zu können, ist das Erfassen von Belastungen und Verformungen an Bestandsgebäuden im Hinblick auf deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit erforderlich. Auf Grundlage der Bauzustandserfassung sollen darüber hinaus Rückschlüsse gezogen werden, ob beispielsweise mit schadstoffhaltigen Abbruchmaterialien zu rechnen ist und ob eine weiterführende Bausubstanzuntersuchung bis hin zu einer Analytik des Materials notwendig wird. Auf Grundlage dieser Bestandsanalyse sind die Planung des Rückbaus aufzubauen und wieder zu verwendende Bauteile und Baustoffe sowie Schadstoffe und Altlastenkontamination zu bestimmen. Ein Rückbaukonzept ist durch entsprechend qualifiziertes Personal vor Beginn des Rückbaus als Grundlage der Ausführung zu erstellen. Darin enthalten sind ein Logistikkonzept, Analyse der Erschütterungsanfälligkeit, Berücksichtigung der Umwelt-/ Umfeldbelästigung, Konzept zum Umgang mit Bauschutt und belasteten Materialien, Zeitplan, Rückbaumethode und Zuständigkeiten (vgl. Anlage 2). 3. Selektiver Rückbau Im Vergleich zu Baustellen des Neubaus sind bei einem Umbau unter laufendem Betrieb besondere Vorkehrungen zu treffen, da hier Nutzer während der Bauzeit vor Ort sind bzw. ggf. Räumlichkeiten trotz baulicher Maßnahmen weitergenutzt werden. In diesem Fall ist neben der Umsetzung des Rückbaukonzepts und dem fachgerechten Umgang mit schadstoffhaltigen Materialien eine Zusammenstellung der notwendigen Nutzerinformationen erforderlich. Dabei sind Maßnahmen zur Sicherstellung der störungsfreien Weiternutzung (unter Berücksichtigung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes, des Arbeitsrechts bzw. -schutzes) nicht betroffener Gebäudeabschnitte zu treffen und ein entsprechend abgestimmter Bauzeitenplan zu erstellen. 4. Prüfen auf Abfalltrennung und Entsorgung Eine fachgerechte Entsorgung der Abbruch- und Verpackungsmaterialien ist erforderlich, um die Nachhaltigkeit der Rückbaumaßnahme zu gewährleisten. Dies gilt es kontinuierlich zu kontrollieren, ggf. nachzubessern sowie zu dokumentieren, z.B. im Rahmen eines Bautagebuches. © BMVBS Version 2012_3 A2 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Maßgebende Regelwerke Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Rückbaumaßnahmen • • • • • • • • • • • • Fachinformationen und Anwendungshilfen BNB_BK 5.1.7 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung (BaustellV)) v. 10.06.1998RAB 31 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV) v. 10.09.1996 RAB 31 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) v. 07.08.1996 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW/AbfG) v. 27.09.1994 Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AbfallverzeichnisVerordnung – AVV) v. 10.12.2001 AGI U30 TIB, 1998: Integrierte Bauplanung und Umweltschutz – Rückbau von Ind.-und Gewerbegebäuden, Handlungsempfehlungen, Beispiele Arbh Recyc, 2008: Arbeitshilfen Recycling Asbest Richtlinie, 1996: Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte PCB-Richtlinie, 1994: Rili für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden PCP-Richtlinie, 1996: Rili für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden VDI 2074, 2000: Recycling in der Technischen Gebäudeausrüstung • Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen: Erläuterungen zur Baustellenverordnung / Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg; [Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt und Verkehr, Abteilung Industrie und Gewerbe] Stuttgart: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, 1999 • SiGeKo-Praxis: Kompaktdarstellung; Arbeitshilfen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren / Torsten Schüler; Ulf-Joachim Schappmann; KarlDieter Röbenack - 2., aktualisierte u. erw. Aufl. Berlin : Bauwerk, 2009. – IX • Umweltamt Düsseldorf, Rückbau und Abbruch von baulichen Anlagen, 1997 • BMVBS: Arbeitshilfen zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie zum Einsatz von Recycling-Baustoffen auf Liegenschaften des Bundes (www.arbeitshilfen-recycling.de) Wechselwirkungen Es besteht eine Wechselwirkung zu den Steckbriefen "Baustelle / Bauprozess", "Qualitätssicherung der Bauausführung" und „Bauwerksdiagnose“. Weiterhin besteht zu weiteren Kritehoher Einfluss auf den Steckbrief "Ausschreibung und Vergabe". rien Für die Beurteilung • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie Nachweis über die Einhaltung erforderliche Under Mindestanforderungen bzw. über zusätzliche Elemente gem. RAB31 terlagen • Nachweis über die Information des Amts für Arbeitsschutz und Sicherheitsschutz • Qualifikationsnachweis Sicherheits- und Gesundheitskoordinator © BMVBS Version 2012_3 A3 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Rückbaumaßnahmen BNB_BK 5.1.7 • Rückbaukonzept vor Beginn des Rückbaus als Grundlage der Rückbauausführung und Nachweis über die Qualifikation der Verfasser • Nachweise über die Maßnahmen zur Belastungsminimierung des Umfeldes und der Nachbarschaft • Dokumentation über die Maßnahmen zur Nutzerinformation und zur Sicherstellung der störungsfreien Weiternutzung nicht betroffener Gebäudeabschnitte • Bauzeitenplan • Nachweis über den fachgerechte Umgang mit schadstoffhaltigen Materialien (Identifikation, Ausbau, Zwischenlagerung, Transport) • Entsorgungsnachweise Abfälle • Nachweis über die kontinuierlich Kontrolle der Abfallentsorgung bzw. ggf. entsprechende Nachbesserungen Hinweise zur Bewertung Qualifikationsnachweis Die Rückbauplanung und -umsetzung sollte durchweg durch qualifiziertes Personal erfolgen. Folgenden Aspekte können Hinweise auf eine ausreichende Qualifizierung geben: Erfahrungsnachweis / Referenzen, geschützte Titel und Berufsbezeichnungen, Zertifikate, Akkreditierungen u. Ä. Hinweis: Da Bezeichnungen oder Titel nicht immer geschützt sind (Beispiel: Energieberater) ist eine sorgfältige Prüfung der Qualifikation in jedem Fall anzuraten. Ebenfalls lässt die Berufsbezeichnung allein nicht auf die Erfahrung des Personals schließen. Als Beispiele für qualifiziertes Personal für die einzelnen Kriterien sind zu nennen: • Technische Arbeitsschutzbedingungen: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (RAB 30) • Planung des Rückbaus: Qualifikation wird noch ergänzt Liste wird noch ergänzt © BMVBS Version 2012_3 A4 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Rückbaumaßnahmen Bewertungsmaßstab BNB_BK 5.1.7 Anforderungsniveau Z: 100 R: 50 G: 10 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 100 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 50 Die Summe der Bewertungspunkte der Teilkriterien ergibt 10 Zwischenwerte sind abschnittsweise linear zu interpolieren 1. Teilkriterium Technische Arbeitsschutzbedingungen Pkt Beschreibung 25 • Das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik wird über die beabsichtigte Maßnahme informiert. • Es existiert ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) für den baulichen Eingriff. Neben den inhaltlichen Mindestanforderungen gem. RAB 31 – 3.2 (vgl. Anlage 1) wurden mindestens vier zusätzliche Elemente gem. RAB 31 – 3.3 aufgenommen. - dies gilt über die Anforderungen der Baustellenverordnung hinaus auch bei kleineren Maßnahmen. • Ein qualifizierter Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (externes Büro oder interne Kontrollstelle) wurde mit der Planstellung und Überwachung beauftragt. 15 • Das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik wird über die beabsichtigte Maßnahme informiert. • Es existiert ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) für den baulichen Eingriff. Die inhaltlichen Mindestanforderungen gem. RAB 31– 3.2 (vgl. Anlage 1) werden erfüllt. - dies gilt über die Anforderungen der Baustellenverordnung hinaus auch bei kleineren Maßnahmen. • Ein qualifizierter Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (externes Büro oder interne Kontrollstelle) wurde mit der Planstellung und Überwachung beauftragt. 0 Es wurde kein Arbeits- und Gesundheitsschutzplan für die bauliche Maßnahme aufgestellt. Konkrete Kontrollen finden diesbezüglich nicht statt. 2. Teilkriterium Planung des Rückbaus Pkt Beschreibung 25 • Vor dem eigentlichen Rückbauprozess im Zuge des Umbaus und dem Einholen der Abbruchgenehmigung wird ein Rückbaukonzept erstellt, das Grundlage der Ausführung ist (vgl. Anlage 2). Das Rückbaukonzept © BMVBS Version 2009_4 B1 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Rückbaumaßnahmen BNB_BK 5.1.7 berücksichtigt u.a. die in der Bauwerksdiagnose festgestellten Eigenschaften des Gebäudes und die identifizierte Schadstoff- und Altlastenkontamination. 15 0 • Das Rückbaukonzept wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal erstellt. • Vor dem eigentlichen Rückbauprozess wird ein Konzept zu Abbau, Transport und Entsorgung von Schadstoff- und Altlastenkontaminationen erarbeitet. • Das Rückbaukonzept wird durch erfahrenes und qualifiziertes Personal erstellt. Eine Planung des Rückbaus erfolgt nicht. 3. Teilkriterium Selektiver Rückbau inaktiver Bestand (Das Objekt ist freigezogen) Pkt Beschreibung Pkt 25 Der Rückbauprozess erfolgt in 25 kontrollierter Form. Dabei werden schadstoffhaltige Materialien vorab identifiziert und sach- und fachgerecht ausgebaut, zwischengelagert und abtransportiert. Der Rückbau findet statt unter Berücksichtigung minimaler Belastungen für das Umfeld und die Nachbarschaft. ----- © BMVBS Version 2009_4 15 aktiver Bestand (Nutzer verbleiben im Objekt) Beschreibung Der Rückbauprozess erfolgt in kontrollierter Form. Dabei werden schadstoffhaltige Materialien vorab identifiziert und sach- und fachgerecht ausgebaut, zwischengelagert und abtransportiert. Die baulichen Maßnahmen finden ausschließlich in Gebäudeabschnitten statt, die nicht genutzt werden (separater Eingang, Abschottung von Lärm und Staub etc.) und werden gem. eines Bauzeitenplans terminiert und kontinuierlich durchgeführt. Die Nutzer der angrenzenden Gebäude/abschnitte werden vorab über die geplante Maßnahme in Kenntnis gesetzt und erhalten Informationen über die Anlaufstelle bei Problemen. Der Rückbauprozess erfolgt in kontrollierter Form. Dabei werden schadstoffhaltige Materialien vorab identifiziert und sach- und fachgerecht ausgebaut, zwischengelagert und abtransportiert. B2 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Rückbaumaßnahmen BNB_BK 5.1.7 Während der Maßnahme werden die Räumlichkeiten weiter genutzt – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz sowie des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes der Nutzer und der am Bau tätigen. ----- 0 Es findet kein selektiver Rückbau statt. 5 Der Rückbauprozess erfolgt in kontrollierter Form. Schadstoffhaltige Materialien sind nicht zu erwarten oder werden nicht explizit untersucht. Die baulichen Maßnahmen im Bestand sind derart, dass ein besonderer Schutz der Nutzer nicht notwendig erscheint. 0 Es findet kein selektiver Rückbau statt. 4. Teilkriterium Prüfen auf Abfalltrennung und Entsorgung Pkt Beschreibung 25 • Die fachgerechte Entsorgung der im Zuge des Rückbaus angefallenen Abfälle wird durch die Bauunternehmer anhand von Entsorgungsnachweisen nachgewiesen. • Der Bauherr verpflichtet sich, bzw. einen Erfüllungsgehilfen (Projektsteuerer, SiGeKo, Architekt o. Ä.), die tatsächlich vorgenommene Abfalltrennung im Zuge des Rückbaus zu überprüfen. Die Kontrollen finden vor Abtransport jedes Containers statt. Bei festgestellten Mängeln wird das verantwortliche Bauunternehmen zur umgehenden Nachbesserung aufgefordert. Über das Ergebnis der Inspektion wird Bericht geführt (z.B. im Rahmen eines Bautagebuchs). 15 0 © BMVBS Version 2009_4 Die fachgerechte Entsorgung der im Zuge des Rückbaus angefallenen Abfälle wird durch die Bauunternehmer anhand von Entsorgungsnachweisen nachgewiesen. Es findet keine Überprüfung statt, ob im Zuge der baulichen Maßnahmen eine korrekte Abfalltrennung vorgenommen wurde. ODER Es findet keine fachgerechte Entsorgung statt. B3 Kriterium Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude Modul Bestand | Komplettmaßnahme Prozessqualität Planung Rückbaumaßnahmen Anlage 1 Auszug aus RAB 31 Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe BNB_BK 5.1.7 „3.2. Inhaltliche Mindestanforderungen Grundelemente eines SiGePlans sind: o o o o o Arbeitsabläufe Gefährdungen Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen Arbeitsschutzbestimmungen […] 3.3. Inhaltliche Empfehlungen Es wird empfohlen, zusätzliche Elemente in den SiGePlan aufzunehmen. Dies können je nach Erkenntnisstand bei der Bearbeitung des SiGePlans sein: o o o o o Vorgesehene bzw. beauftragte Unternehmer Gefährdungen Dritter Termine Informations- und Arbeitsmaterialien zum Arbeits- u. Gesundheitsschutz Ausschreibungstexte Die aufgeführten Nennungen sind nicht abschließend zu verstehen.“ Anlage 2 Obligatorische Inhalte eines Rückbaukonzeptes • • • • • • • • Logistikkonzept (Anfahrt, Bereitstellung von Maschinen, Platzbedarf, An/Abtransport etc.) Analyse der Erschütterungsanfälligkeit des Objektes und der Umgebung Berücksichtigung der Umwelt- und Umfeldbelästigung Konzept zur Zwischenlagerung, Verwertung, Entsorgung des Bauschutts Konzept zur Zwischenlagerung und Entsorgung des belasteten Materials Konzept des zeitlichen Ablaufs Konzept der eingesetzten Rückbaumethoden (Demontieren, Entkernen, Abtragen, Abgreifen, Einreißen, Demolieren, Eindrücken etc.) Zuständigkeiten und Generalverantwortung weiteres siehe: Umweltamt Düsseldorf, Rückbau und Abbruch von baulichen Anlagen, 1997 © BMVBS Version 2009_4 C1