Tier-Vermisstmeldung Zutreffendenes bitte ankreuzen, Formular vollständig ausfüllen! Einsenden oder faxen an Tierschutzverlag Zürich, Freudenbergstrasse 30, 8044 Zürich, Fax 0848 848 720. Publikation erfolgt auf http://vermisst.tierschutz.ch. Tierkategorie Hund Vogel Schaf, Ziege Tierart / Rasse Geschlecht Kastration Grössengruppe Grösse in cm Anzahl Farben Farbe(n) z.B. Meerschweinchen männlich weiblich unbekannt ja nein unbekannt klein mittel gross gemessen von Boden bis Rücken, bei Kleintieren Länge einfarbig zweifarbig dreifarbig und mehr beige/gold blau braun gelb grau grün rot schwarz weiss langhaarig kurzhaarig keine Haare keine getigert gestreift gestromt gefleckt getüpfelt gesprenkelt gebändert andere Musterung Elektronischer Mikrochip Halsband Marke Namensschild Ring Tätowierung Andere Merkmale, evtl. Identifikations-Nummer: Felllänge Musterung Zubehör und Kennzeichen Katze Reptil anderes Tier Kleinsäuger Pferd, Pony, Esel Tiername Tierbild Bitte diesem Formular womöglich eine Farbfoto Ihres Tieres im Querformat beifügen! Datum/Zeit des Entweichens Ort des Entweichens PLZ, Ort Adresse, Gemeinde etc. Kanton des Vorfalles Bemerkungen Es darf Weitere Angaben publiziert werden: x Eigentümer Eigentümerin Vorname Nachname gegebenenfalls Organisation Datenschutz: Ich ermächti- Strasse ge Sie zur Publikation der PLZ, Ort personenbezogenen Daten, Telefon welche in den Boxen ganz rechts mit einem x markiert Handy Fax sind. Unterschrift: ........................................... Email Einen allfälligen Finderlohn bitte unter „Bemerkungen“ anführen. Bei Ihrer kantonalen Meldestelle für Findeltiere werden alle gefundenen Tiere von Gesetzes wegen gemeldet, was bedeutet, dass Ihr Tier möglicherweise schon gefunden und registriert wurde. Konsultieren Sie deshalb regelmässig die Liste der gefundenen Tiere auf http://gefunden.tierschutz.ch. Bequemer und schneller können Sie Ihre Vermisstmeldung auch online auf http://vermisst.tierschutz.ch eingeben. Achtung: Schon nach zwei Monaten geht das Eigentum des Tieres nach dem Zivilgesetzbuch an die Finderperson über.