Landesversammlung der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft Sachkundenachweis auch in der Heimtierhaltung Antragsteller: AGL Neustadt Waldnaab und AGL-Bezirksverband Oberpfalz 20. Februar 2016 Beschluss: Zustimmung Ablehnung Überweisung Änderung Die Landesversammlung möge beschließen: Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erwägt im Interesse des Tierschutzes und des Tierwohls die Einführung eines Sachkundenachweises im Bereich der Nutztierhaltung. Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, wird folgender Antrag gestellt: Dieser Sachkundenachweis ist auch in der Heimtierhaltung und in der Tierhaltung zum Zweck der Sportausübung, in gleicher Weise einzuführen. Begründung: 1. Tierschutz ist nicht teilbar! Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Deshalb haben alle Tierhaltungsformen den gleichen Schutzanspruch. Diesen bestimmten Haltungsarten vorzuenthalten widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. 2. Nahezu alle Halter von Nutztieren haben während ihrer Ausbildung ein hohes Wissensniveau auf dem Gebiet der Tierhaltung erworben. Bei den übrigen Tierhaltern fehlt in der Regel der Nachweis über detaillierte Kenntnisse zum Anspruch der Tiere in Bezug auf z. B. bedarfsgerechte Ernährung und Haltungsbedingungen. 3. Nicht selten sind Halter von Heimtieren in ihrer Aufgabe überfordert. Tiere werden dann, entweder unversorgt ihrem Schicksal überlassen und ausgesetzt, oder in Tierheimen abgegeben. Eine verpflichtende Vermittlung von entsprechender Sachkunde könnte hier im Sinne des Tierschutzes Abhilfe schaffen. 4. Es ist die Absicht des o. g. Ministeriums, den Tierschutz und das Tierwohl „in die Mitte der Gesellschaft“ zu rücken. Dies gelingt am besten, wenn alle Tierhaltungsarten vollumfänglich und gleichermaßen in diese Bemühungen mit einbezogen werden. So kann das Bewußtsein der Bevölkerung zu diesem Thema am ehesten geschärft werden. Beschluss der Landesversammlung: Überweisung an den Landesvorstand