Die Landesversammlung möge beschließen: Der Bundesminister

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Landesversammlung
der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft
Sachkundenachweis auch in der Heimtierhaltung
Antragsteller:
AGL Neustadt Waldnaab und AGL-Bezirksverband
Oberpfalz
20. Februar 2016
Beschluss:
 Zustimmung
 Ablehnung
 Überweisung
 Änderung
Die Landesversammlung möge beschließen:
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
erwägt im Interesse des Tierschutzes und des Tierwohls die Einführung eines
Sachkundenachweises im Bereich der Nutztierhaltung. Sollte dieses Vorhaben
umgesetzt werden, wird folgender Antrag gestellt:
Dieser Sachkundenachweis ist auch in der Heimtierhaltung und in der
Tierhaltung zum Zweck der Sportausübung, in gleicher Weise einzuführen.
Begründung:
1. Tierschutz ist nicht teilbar! Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert.
Deshalb haben alle Tierhaltungsformen den gleichen Schutzanspruch.
Diesen bestimmten Haltungsarten vorzuenthalten widerspricht dem
Grundsatz der Gleichbehandlung.
2. Nahezu alle Halter von Nutztieren haben während ihrer Ausbildung ein
hohes Wissensniveau auf dem Gebiet der Tierhaltung erworben.
Bei den übrigen Tierhaltern fehlt in der Regel der Nachweis über
detaillierte Kenntnisse zum Anspruch der Tiere in Bezug auf z. B.
bedarfsgerechte Ernährung und Haltungsbedingungen.
3. Nicht selten sind Halter von Heimtieren in ihrer Aufgabe überfordert.
Tiere werden dann, entweder unversorgt ihrem Schicksal überlassen und
ausgesetzt, oder in Tierheimen abgegeben. Eine verpflichtende
Vermittlung von entsprechender Sachkunde könnte hier im Sinne des
Tierschutzes Abhilfe schaffen.
4.
Es ist die Absicht des o. g. Ministeriums, den Tierschutz und das Tierwohl
„in die Mitte der Gesellschaft“ zu rücken. Dies gelingt am besten, wenn
alle Tierhaltungsarten vollumfänglich und gleichermaßen in diese
Bemühungen mit einbezogen werden. So kann das Bewußtsein der
Bevölkerung zu diesem Thema am ehesten geschärft werden.
Beschluss der Landesversammlung:
Überweisung an den Landesvorstand
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