die seniorenpartei deutschlands (die

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Name:
Kurzbezeichnung:
Zusatzbezeichnung:
DIE SENIORENPARTEI DEUTSCHLANDS (DIE
SENIORENPARTEI)
-
Anschrift:
Forstgrund 1
30629 Hannover
z. H. Herrn Prof. Dr. Kuno Winn
Telefon:
(05 11) 51 06 40 70
Telefax:
(05 11) 51 06 40 71
E-Mail:
[email protected]
INHALT
Übersicht der Vorstandsmitglieder
Satzung
Programm
(Stand: 05.07.2016)
Name:
Kurzbezeichnung:
Zusatzbezeichnung:
DIE SENIORENPARTEI DEUTSCHLANDS (DIE
SENIORENPARTEI)
-
Bundesvorstand:
Vorsitzender:
Prof. Dr. Kuno Winn
Stellvertreter:
Klaus Nöldner
Generalsekretär:
Detlev Fricke
Landesverbände:
./.
DIE SENIORENPARTEI
Statut
1
Inhaltsverzeichnis
Präambel
Seite 3
§ 1 Name und Sitz
Seite 3
§ 2 Zweck der Partei
Seite 4
§ 3 Organisationsform
Seite 4
§ 4 Organe
Seite 5
§ 5 Bundesvorstand
Seite 5
§ 6 Bundesparteitag
Seite 6
§ 7 Präsidium
Seite 7
§ 8 Generalsekretär/in
Seite 7
§ 9 Mitgliedschaft (Rechte und Pflichten)
Seite 7
§ 10 Kandidatenaufstellung
Seite 8
§ 11 Finanzen
Seite 9
§ 12 Satzungsänderung
Seite 9
§ 13 Auflösung der Partei sowie Verschmelzung mit anderen
Parteien
Seite 9
§ 14 Schlussbestimmung
Seite 10
2
Vorläufiges Statut vom 27.09.2012
Präambel
DIE SENIORENPARTEI Deutschlands (DIE SENIORENPARTEI) versteht sich als
Interessenvertretung der älteren Generation, die an dem wirtschaftlichen
Aufschwung und der Stabilität der Bundesrepublik Deutschland durch ihr
Arbeitsleben einen entscheidenden Anteil hat. Der Grundsatz der politischen
Orientierung ist der Gemeinsinn, d. h. die gemeinsam empfundene
Verantwortung für alle nachfolgenden Generationen, um so ein
Auseinanderbrechen unserer Gesellschaft zu verhindern. Die Senioren haben
keine ausreichende Lobby in den Parteien und fühlen sich politisch an den Rand
gedrängt.
§ 1 Name und Sitz
1. Die Partei führt den Namen DIE SENIORENPARTEI DEUTSCHLANDS (DIE
SENIORENPARTEI) (www.dieseniorenpartei.de) und hat ihren Sitz in
30629 Hannover, Forstgrund 1 (Niedersachsen).
2. Die Partei ist deutschlandweit tätig.
3
3. Das Geschäftsjahr der Partei ist das Kalenderjahr.
4. Die Partei wird als nicht rechtsfähiger Verein gegründet.
§ 2 Zweck der Partei
Der Zweck der Partei ist die Interessenvertretung der älteren Generation im
gesellschaftlichen und politischen Raum.
Sie will auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der
Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag, in den Landtagen und
Kommunen mitwirken.
Insbesondere sind dies:
1. Die Wirtschafts- und Finanzpolitik hat die Sicherung der
Versorgungsbezüge und Ruhegelder sowie deren Teilhabe an der
wirtschaftlichen Entwicklung zu garantieren.
2. Die Sozialpolitik hat dafür Sorge zu tragen, dass eine gerechte und
menschenwürdige Existenz der Senioren durch eine entsprechende
gesellschaftliche Weiterentwicklung gewährleistet wird.
3. Die Gesundheitspolitik hat die Geriatrie auszubauen und die Finanzierung
sicherzustellen. Auf die Kosten der Plätze in Seniorenheimen ist
dahingehend Einfluss zu nehmen, dass die Pflegebedürftigen nicht der
Sozialhilfe anheimfallen. Das Gleiche gilt für Hospizplätze.
4. Beim Wohnungsbau ist auf mehr alten- und behindertengerechte
Wohnungen sowie auf bezahlbare Mieten hinzuwirken.
5. Die Innere Sicherheit ist besonders in Ballungsgebieten so zu verbessern,
dass kriminelle Delikte gegen Senioren minimiert werden.
6. In der Bildungspolitik müssen für die Senioren spezielle Weiterbildungsangebote gemacht und spezifische Maßnahmen zur Wissensvermittlung an
die nachfolgende Generation ergriffen werden.
4
§ 3 Organisationsform
Die Organisationsform der Partei besteht aus:
1.
2.
3.
4.
Der Bundespartei,
Den Landesverbänden,
Den Bezirksverbänden,
Den Kreisverbänden.
Die Landesverbände sind die Parteiorganisationen in den staatsrechtlichen
Grenzen der Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Durch Satzung der Landesverbände können weitere Untergliederungen
(Bezirks- und Kreisverbände) geschaffen werden, die deckungsgleich mit
den entsprechenden politischen Grenzen sein müssen.
Die Satzung der Landesverbände hat sich an dem Bundesstatut
auszurichten und bedarf der Genehmigung durch den Bundesvorstand.
§ 4 Organe
Die Organe der Bundespartei sind:
Der Bundesvorstand,
der Bundesparteitag (Mitgliederversammlung).
§ 5 Bundesvorstand
1. Der Bundesvorstand besteht aus mindestens drei, höchstens neun
Mitgliedern, d.h. aus dem/der Vorsitzenden, einem oder zwei
Stellvertretern, dem/der Generalsekretär/in, dem/der
Schatzmeister/in sowie maximal vier Beisitzern.
5
2. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Ein
schriftliches Verfahren ist zulässig.
3. Die Sitzungen des Bundesvorstandes müssen mindestens viermal pro
Jahr stattfinden.
4. Der/die Vorsitzende vertritt die Partei nach außen.
5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung einzeln in
geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die
Wiederwahl ist zulässig.
6. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Partei zuständig. Er
kann sich eine Geschäftsordnung geben.
7. Der Vorstand kann sich für die Erledigung der Aufgaben einer
Geschäftsführung bedienen.
§ 6 Bundesparteitag
1. Der Bundesparteitag findet einmal jährlich statt. Er wird vom
Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich
unter Angabe der Tagesordnung und der Anträge einberufen. Eine
verkürzte Einladungsfrist ist aus besonders wichtigem Grund zulässig.
Auf Antrag von mindestens fünf Landesverbänden muss er einberufen
werden.
2. Der Bundesparteitag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der
erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
3. Der Bundesparteitag ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Wahl des Vorstandes und auf Vorschlag des/der Vorsitzenden des
Generalsekretärs/in
- Entgegennahme des gesetzlichen Rechenschaftsberichtes der
Partei sowie anderer Berichte und der Beschlussfassung darüber
- Wahl der Finanzprüfungskommission
- Genehmigung des Jahresabschlusses
- Genehmigung des Haushaltsplanes
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und evtl. Umlagen
- Ernennung von Ehrenvorsitzenden/-mitglieder
6
- Beschlussfassung über Änderung der Satzung, des
Parteiprogrammes, der Schiedsordnung, der Beitragsordnung, die
Auflösung der Partei sowie die Verschmelzung mit anderen
Parteien
- Beschlussfassung über Anträge und alle sonstigen
Tagesordnungspunkte
4. Die Beschlüsse des Bundesparteitages sind öffentlich bekannt zu
geben.
5. Die Beschlüsse des Bundesparteitages werden von zwei vom
Generalsekretär bestellten Personen beurkundet.
§ 7 Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Bundesvorstand und den Vorsitzenden der
Landesverbände.
Es berät den Vorstand in allen Parteiangelegenheiten.
§ 8 Generalsekretär/in
Der/die Generalsekretär/in ist in Abstimmung mit dem/der Vorsitzenden für
alle Parteiangelegenheiten zuständig, insbesondere für die finanziellen
Geschäfte der Partei.
Er/sie bestellt im Einvernehmen mit dem Vorstand einen/eine
Bundesgeschäftsführer/in.
Er/sie hat das Recht an den Sitzungen aller Parteigremien mit Rederecht
teilzunehmen.
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§ 9 Mitgliedschaft (Rechte und Pflichten)
Mitglied der Partei kann jede volljährige Person werden, die sich zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes bekennt
und das aktive und passive Wahlrecht besitzt. Sie muss ihren Erstwohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland haben.
Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand nach Eintragung als Partei.
Das Mitglied muss bereit sein, sich für die Ziele der Partei einzusetzen.
Der Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Alle Mitglieder sind mit je einer Stimme stimmberechtigt und können in die
Organe der Partei und deren Gliederungen gewählt werden.
Die Mitglieder erkennen mit ihrem Beitritt die Satzung (Statut) an.
Jedes Mitglied hat Beiträge zu entrichten, die bargeldlos erhoben werden. Das
Weitere wird in der Beitrags- und Finanzordnung geregelt.
Die Rechte eines Mitglieds ruhen, wenn es mit den Beiträgen mehr als 3
Monate im Verzug ist.
Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung (Statut), Grundsätze oder die Ordnung
der Partei, kann die zuständige Schiedskommission Sanktionen nach Schwere
des Verstoßes verhängen: Verwarnung, Verweis oder Enthebung von
Parteiämtern. Ein Widerspruch kann bei der nächsthöheren Instanz schriftlich
eingereicht werden.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt erfolgt nach schriftlicher Kündigung mit sofortiger Wirkung.
Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes auf Entscheidung der
Schiedskommission, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung der Partei
verstoßen hat oder rechtskräftig wegen eines ehrenrührigen, strafbaren
Vergehens verurteilt worden ist. Gegen den Beschluss ist ein Berufungsverfahren durch das nächsthöhere Schiedsgericht zulässig.
Maßnahmen gegen Gebietsverbände regelt die Schiedsordnung.
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§ 10 Kandidatenaufstellung
Die Kandidatenaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgen in
geheimer Wahl.
Das Nähere regelt die Wahlordnung der Partei.
§ 11 Finanzen
Der/Die Bundesschatzmeister/in legt jährlich einen Rechenschaftsbericht vor,
in dem die Einnahmen und Ausgaben sowie die Spendengelder aufgeführt sind.
Er wird dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Prüfung vorgelegt.
Die Beschlussfassung des Haushaltsplanes erfolgt durch den Bundesvorstand.
Der/Die Bundesschatzmeister/in darf für die Haushaltsführung nur Kredite in
Abstimmung mit dem Vorstand aufnehmen.
Das Gebot der sparsamen Haushaltsführung muss beachtet werden.
Er/sie darf Spendenbescheinigungen ausstellen.
§ 12 Satzungsänderung (Statut)
Eine Satzungsänderung kann nur der Bundesparteitag beschließen. Der
entsprechende Antrag muss mit der Einladung verschickt werden.
§ 13 Auflösung der Partei sowie Verschmelzung mit anderen Parteien
Die Auflösung der Partei sowie Verschmelzung mit anderen Parteien kann nur
von einem hierzu einberufenen Parteitag mit Dreiviertelmehrheit beschlossen
werden. Es müssen hierzu mindestens 70% der Mitglieder bzw. Delegierte
anwesend sein.
Der Beschluss ist durch eine Urabstimmung zu bestätigen.
Im Falle der Auflösung fließt das Vermögen gemeinnützigen Zwecken zu.
9
§ 14 Schlussbestimmung
Dieses Statut tritt mit der Anerkennung der Partei in Kraft.
Brelingen, den 27.09.2012
Geändert durch Vorstandsbeschluss am 27.12.12
Geändert durch Vorstandsbeschluss am 24.10.2015 in Hannover
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 02.04.2016
10
DIE SENIORENPARTEI
Grundsatzprogramm
1
Inhaltsverzeichnis
Präambel
Seite 3
Wirtschafts- und Finanzpolitik
Seite 4
Gesundheits- und Sozialpolitik
Seite 5
Wohnungsbaupolitik
Seite 6
Innenpolitik
Seite 7
Bildungspolitik
Seite 8
2
Präambel
Der demografische Wandel bewirkt eine zunehmende Bedeutung der
älteren Generation, die über eine hohe Bildung und einen großen
Erfahrungsschatz verfügt. Sie ist wirtschaftlich die stärkste
Gruppierung unserer Gesellschaft. Zurzeit ist jeder Vierte älter als 60
Jahre, 2050 wird es jeder Zweite sein.
DIE SENIORENPARTEI versteht sich als Interessenvertretung der
älteren Generation. Sie will einen Konflikt der Generationen
vermeiden helfen, der durch die Hinwendung zu den Jüngeren im
Erwerbsleben vorprogrammiert ist.
Die ältere Generation hat an dem wirtschaftlichen Aufschwung und
der Stabilität der Bundesrepublik Deutschland durch ihr Erwerbs- und
Gesellschaftsleben einen entscheidenden Anteil und fordert deshalb
eine entsprechende Mitsprache in der Politik. Als zuverlässige Wähler
angesehen zu werden, reicht den Senioren nicht mehr.
Die Senioren haben keine ausreichende Lobby in den Parteien und
fühlen sich politisch an den Rand gedrängt und zunehmend
diskriminiert.
Die Bezeichnung „Rentner“ ist diskriminierend und aus dem
deutschen Wortschatz zu streichen!
Ab jetzt reden wir mit!!!
3
Wirtschafts- und Finanzpolitik
Die Wirtschafts- und Finanzpolitik hat die Sicherung der
Versorgungsbezüge sowie deren Teilhabe an der wirtschaftlichen
Entwicklung zu garantieren. Das gilt auch für Bürger, die statt des
Ruhegeldes eine Grundsicherung erhalten. Diese muss auch als
Ruhegeld gezahlt werden.
Empfänger von Versorgungsbezügen dürfen nicht von der
wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Es kann nicht sein,
dass die Einkommen der Arbeitnehmer um mehrere Prozentpunkte
steigen und die Ruhegeldempfänger mit weniger als ein Prozent
abgespeist werden. Real sinken dadurch die Ruhegelder. Deshalb ist
die durchschnittliche Lohn- und Gehaltssteigerung, mindestens aber
der jährliche Inflationsausgleich, auf die Versorgungsbezüge in
entsprechender Höhe anzuwenden.
Der beabsichtigten Absenkung der Versorgungsbezüge auf 43 % wird
eine klare Absage erteilt.
Die Bundesregierung hat zusammen mit der Wirtschaft dafür Sorge
zu tragen, dass Projekte aufgelegt werden, die arbeitsfähige, früh
verrenteten Arbeitnehmern und älteren Arbeitslosen eine
Perspektive bieten.
Ruhegeldempfänger haben während des Erwerbslebens ihre
Versorgungsbezüge von ihren Einkommen bezahlt. Wir lehnen eine
Mehrfachbesteuerung gerade für die ältere Generation ab. Das
Alterseinkünftegesetz ist zu revidieren. Es ist ein Wechsel vom
(Versorgungs-)Leistungsgesetz zu einer Kapital gedeckten Form
anzustreben.
4
Sozial- und Gesundheitspolitik
Die Politik hat Maßnahmen zu ergreifen, dass eine gerechte und
menschenwürdige Existenz der Senioren in unserer Gesellschaft
möglich ist. Die Diskriminierung als „Rentner“ muss ein Ende haben.
Die Solidarität mit den Senioren muss eine neue Grundlage erhalten.
Die Gesundheitspolitik hat die Geriatrie auszubauen und die
Finanzierung sicherzustellen.
Selbsthilfegruppen sind finanziell zu fördern.
Die Selbstständigkeit der älteren Bürger hat Vorrang vor stationärer
Pflege.
Rehabilitation geht vor Pflege.
Die Zuzahlungen werden sozial gestaffelt.
Es sind Angebote zu entwickeln, die einer Vereinsamung von
Senioren entgegenwirken und damit psychische Schäden vermeiden
helfen.
Auf die Kosten der Plätze in Seniorenheimen ist dahingehend Einfluss
zu nehmen, dass die Pflegebedürftigen nicht der Sozialhilfe
anheimfallen. Die Pflegeberufe sind besser zu qualifizieren und
besser zu entlohnen.
Der Ausbau von Hospizplätzen ist von den Ländern und Kommunen
finanziell zu fördern.
5
Wohnungsbaupolitik
Beim Wohnungsbau ist auf die Planung und Erstellung von mehr
alten- und behindertengerechten Wohnungen bei der
Stadtentwicklung (Bebauungsplan) sowie auf bezahlbare Mieten
hinzuwirken.
Der demografische Faktor zu mehr Singlehaushalten ist angemessen
zu berücksichtigen.
Eine Wohnraumberatung wird verpflichtend.
6
Innenpolitik
Die Landesregierungen haben die innere Sicherheit so zu verbessern,
dass besonders in Ballungsgebieten kriminelle Delikte gegen Senioren
minimiert werden. Dazu gehört der gesamte öffentliche Raum mit
den öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Besonders in den Abend- und Nachtzeiten ist die Sicherheit zu
erhöhen.
Ausländer, politisch Verfolgte und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten sind
in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich willkommen. Sie
haben sich unserer Wertegemeinschaft anzupassen, haben unser
Grundgesetz anzuerkennen und sich die deutsche Sprache
anzueignen. Die Religionsfreiheit bleibt garantiert. Ausländer, die
rechtskräftig verurteilt worden sind, haben das Aufenthaltsrecht
verwirkt und müssen die Bundesrepublik sofort verlassen.
„Wirtschaftsflüchtlingen“ wird kein Aufenthaltsrecht gewährt.
DIE SENIORENPARTEI steht uneingeschränkt zur Bundeswehr als
Garant für die äußere Sicherheit, für Frieden und Freiheit.
7
Bildungspolitik
Bund, Land und Kommunen sind aufgefordert, Programme zu
entwickeln, die Senioren die Möglichkeit eröffnen, ihre Erfahrung
und Wissen an die jüngere Generation weiterzugeben. Angebote zur
Aktualisierung ihres Wissens sollten gemacht werden.
Auch für Auslandseinsätze stehen Senioren zur Verfügung (z. B. Dritte
Welt).
Das Ehrenamt ist so zu stärken, dass für Inlands- und
Auslandseinsätze eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, die die
Kosten auch tatsachlich deckt.
Die Kommunen sind aufgefordert, stärker als bisher auf Senioren für
die Schülerbetreuung zurückzugreifen.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 02.04.2016
8
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