Ringelröteln neu

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Gesundheitsamt
MERKBLATT
Ringelröteln
1.
Häufigkeit, Erreger und Ansteckung:
Die Ringelröteln (Erythema infectiosum) sind eine Viruskerkrankung (Paravovirus B 19)
und treten in kleinen Epidemien auf. Sie ist eine relativ seltene Kinderkrankheit mit
Hautausschlag und nur minimalen Krankheitssymptomen. Übertragung durch Tröpfchen.
Vorkommen gehäuft im Kindergarten- und Schulalter vor allem im Frühjahr und Herbst. Die
Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten des Hautausschlages beträgt 13 - 18 Tage.
Die Krankheit ist bereits einige Tage vor Beginn des Hautausschlages ansteckend.
2.
Krankheitsverlauf:
Manchmal kommt es etwa 1 Woche nach der Ansteckung zu Fieber, Kopfschmerzen und
Muskelschmerzen. 3 Wochen nach der Anstreckung äußert sich die Erkrankung anfänglich
in einem stark geröteten Ausschlag mit drei Hauptlokalisationen: schmetterlingsförmig im
Gesicht, an den Streckseiten der Extremitäten und des am Rumpf. Der Ausschlag in Form
von girlandenförmigen Hautflecken blasst ab und tritt wieder auf und verschwindet nach 1
- 3 Wochen wieder, evtl. begleitet von Juckreiz und etwas Fieber,
Schnupfen/Schluckschmerzen oder Gelenkschmerzen.
3.
Beschwerden:
⇒ häufig nur Hautausschlag
⇒ evtl. Juckreiz, Schnupfen/Schluckbeschwerden
⇒ leichtes Fieber
4.
Komplikationen:
allgemein:
⇒ Gelenksentzündungen (Arthritis)
⇒ Blutarmut (aplastische Anämie, hämolytische Anämie)
⇒ Bei Infektion während der Schwangerschaft: Gefahr einer
behandlungsbedürftigen Blutarmut des ungeborenen Kindes.
Schwangerschaft:
Schwangere, die zuvor keine Ringelröteln hatten, sind hochgradig gefährdet. Das Virus kann den
Fötus infizieren, die Blutbildung beim Ungeborenen beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zu einer
Fehl- oder Totgeburt führen.
Eine mögliche Infektion lässt sich durch eine Blutuntersuchung feststellen. Bei Verdacht auf eine
Infektion im Mutterleib, kann das Ringelrötelnvirus und die Bestimmung der IgM-Antikörper im fetalen
Blut ab der 20. Schwangerschaftswoche erfolgen. Bei fehlendem Erregernachweis kann eine
embryonale oder fetale Infektion ausgeschlossen werden.
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do 14.00 – 16.00 Uhr
Mi
14.00 – 17.00 Uhr
Untersuchungstage:
Mi und Fr
08.00 – 12.00 Uhr
Mi
14.00 – 17.00 Uhr
Informationen und Kontakt:
www.biberach.de
kreisgesundheitsamt@biberach,de
Zentrale
07351/52-6151
Fax
07351/52-6160
Hausanschrift:
Landratsamt Biberach
Rollinstraße 17
88400 Biberach
Bankverbindung:
Kreissparkasse Biberach
BLZ 654 500 70
Kto-Nr. 6303
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4.
Impfung:
Keine Impfung
6.
Behandlung:
a ) zu Hause:
♦ symptomatische Therapie gegen Fieber
♦ keine spezifischen Maßnahmen
♦ keine Isolation, da nach Ausbruch des Ausschlages bereits nicht mehr ansteckend!
b) zum Arzt:
Sofort zum Arzt bei einem der unten nachfolgenden Zustände:
♦ Krämpfe, Schläfrigkeit oder Apathie, schlechtes Aussehen, Reizbarkeit,
Berührungsempfindlichkeit, rote Hautflecken, die auf Druck nicht verschwinden
(Hinweis auf Hautblutung)
♦ Sehr hohes Fieber: 41° Celsius oder mehr
♦ Deutliche Austrocknung
(Durst, trockene Schleimhäute, Tränen und Urin vermindert)
♦ Fieberdauer länger als zwei bis drei Tage
♦ Fieber während der ersten zwei Lebensmonate
♦ Wenn eine Vorkrankheit besteht, bei der Fieber sofort abgeklärt werden muss, z.B.
Abwehrschwäche, Krebskrankheit oder Unterernährung
7.
Besuch von Kindertagseinrichtungen:
Nach Abklingen der klinischen Symptomatik
8.
Meldepflicht:
Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht keine Meldepflicht!!!
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Biberach
Kreisgesundheitsamt
Postfach 18 37, 88388 Biberach
Rollinstraße 17, 88400 Biberach
Telefon: 0 73 51 / 52-6151
Telefax: 0 73 51 / 52-6160
E-Mail: [email protected]
Internet: www.biberach.de
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