Gesundheitsamt MERKBLATT Ringelröteln 1. Häufigkeit, Erreger und Ansteckung: Die Ringelröteln (Erythema infectiosum) sind eine Viruskerkrankung (Paravovirus B 19) und treten in kleinen Epidemien auf. Sie ist eine relativ seltene Kinderkrankheit mit Hautausschlag und nur minimalen Krankheitssymptomen. Übertragung durch Tröpfchen. Vorkommen gehäuft im Kindergarten- und Schulalter vor allem im Frühjahr und Herbst. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten des Hautausschlages beträgt 13 - 18 Tage. Die Krankheit ist bereits einige Tage vor Beginn des Hautausschlages ansteckend. 2. Krankheitsverlauf: Manchmal kommt es etwa 1 Woche nach der Ansteckung zu Fieber, Kopfschmerzen und Muskelschmerzen. 3 Wochen nach der Anstreckung äußert sich die Erkrankung anfänglich in einem stark geröteten Ausschlag mit drei Hauptlokalisationen: schmetterlingsförmig im Gesicht, an den Streckseiten der Extremitäten und des am Rumpf. Der Ausschlag in Form von girlandenförmigen Hautflecken blasst ab und tritt wieder auf und verschwindet nach 1 - 3 Wochen wieder, evtl. begleitet von Juckreiz und etwas Fieber, Schnupfen/Schluckschmerzen oder Gelenkschmerzen. 3. Beschwerden: ⇒ häufig nur Hautausschlag ⇒ evtl. Juckreiz, Schnupfen/Schluckbeschwerden ⇒ leichtes Fieber 4. Komplikationen: allgemein: ⇒ Gelenksentzündungen (Arthritis) ⇒ Blutarmut (aplastische Anämie, hämolytische Anämie) ⇒ Bei Infektion während der Schwangerschaft: Gefahr einer behandlungsbedürftigen Blutarmut des ungeborenen Kindes. Schwangerschaft: Schwangere, die zuvor keine Ringelröteln hatten, sind hochgradig gefährdet. Das Virus kann den Fötus infizieren, die Blutbildung beim Ungeborenen beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zu einer Fehl- oder Totgeburt führen. Eine mögliche Infektion lässt sich durch eine Blutuntersuchung feststellen. Bei Verdacht auf eine Infektion im Mutterleib, kann das Ringelrötelnvirus und die Bestimmung der IgM-Antikörper im fetalen Blut ab der 20. Schwangerschaftswoche erfolgen. Bei fehlendem Erregernachweis kann eine embryonale oder fetale Infektion ausgeschlossen werden. Öffnungszeiten: Mo bis Fr 08.00 – 12.00 Uhr Mo, Di, Do 14.00 – 16.00 Uhr Mi 14.00 – 17.00 Uhr Untersuchungstage: Mi und Fr 08.00 – 12.00 Uhr Mi 14.00 – 17.00 Uhr Informationen und Kontakt: www.biberach.de kreisgesundheitsamt@biberach,de Zentrale 07351/52-6151 Fax 07351/52-6160 Hausanschrift: Landratsamt Biberach Rollinstraße 17 88400 Biberach Bankverbindung: Kreissparkasse Biberach BLZ 654 500 70 Kto-Nr. 6303 -2- 4. Impfung: Keine Impfung 6. Behandlung: a ) zu Hause: ♦ symptomatische Therapie gegen Fieber ♦ keine spezifischen Maßnahmen ♦ keine Isolation, da nach Ausbruch des Ausschlages bereits nicht mehr ansteckend! b) zum Arzt: Sofort zum Arzt bei einem der unten nachfolgenden Zustände: ♦ Krämpfe, Schläfrigkeit oder Apathie, schlechtes Aussehen, Reizbarkeit, Berührungsempfindlichkeit, rote Hautflecken, die auf Druck nicht verschwinden (Hinweis auf Hautblutung) ♦ Sehr hohes Fieber: 41° Celsius oder mehr ♦ Deutliche Austrocknung (Durst, trockene Schleimhäute, Tränen und Urin vermindert) ♦ Fieberdauer länger als zwei bis drei Tage ♦ Fieber während der ersten zwei Lebensmonate ♦ Wenn eine Vorkrankheit besteht, bei der Fieber sofort abgeklärt werden muss, z.B. Abwehrschwäche, Krebskrankheit oder Unterernährung 7. Besuch von Kindertagseinrichtungen: Nach Abklingen der klinischen Symptomatik 8. Meldepflicht: Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht keine Meldepflicht!!! Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Landratsamt Biberach Kreisgesundheitsamt Postfach 18 37, 88388 Biberach Rollinstraße 17, 88400 Biberach Telefon: 0 73 51 / 52-6151 Telefax: 0 73 51 / 52-6160 E-Mail: [email protected] Internet: www.biberach.de