EHEC neu

Werbung
Gesundheitsamt
MERKBLATT
EHEC-Infektionen
Allgemein:
Infektionen des Menschen durch enterohämorrhagische Escherichia - coli (EHEC)Bakterien
führen zu entzündlichen Prozessen am Dickdarm. Daraus kann es bis zum lebensbedrohlichen
hämolytisch - urämische Syndrom kommen ( HUS ).
Wichtigster Serovar ist E.coli O157:H7; aber auch E.coli O157:H, E.coli O26:H11, O111:H, O103:H2,
O145:HErreger, Übertragung:
Als Reservoir der EHEC- Bakterien gelten Tiere in der Landwirtschaft, vor allem Rinder aber
auch Wiederkäuer, wie Schafe und Ziegen, und die von diesen gewonnene Lebensmittel,
besonders Fleisch- und Milchprodukte.
Eine große Bedeutung hat auch Übertragung von Mensch zu Mensch. Vor allem in
Gemeinschaftseinrichtungen kann dies eine Infektkette begründen.
Auch sind Tier- Menschansteckungen bekannt, insbesondere zwischen Nutz- bzw. Haustieren
und Kindern.
Krankheitsbild, Inkubationszeit:
Die Inkubationszeit beträgt je nach Infektionsdosis meist 1-3 Tage, kann aber auch bis zu 8
Tage betragen.
Meist beginnt die Erkrankung mit wässrigen Durchfällen, die im Verlaufe der Erkrankung immer
wässriger und wässrig-blutig erscheinen. Selten tritt Fieber auf, häufig aber Übelkeit, Erbrechen
und zunehmende Bauchschmerzen.
Aus der Erkrankung kann sich dann die hämorrhagische Colitis mit Leibschmerzen, blutigem
Stuhl und Fieber entwickeln,
in ca. 5- 10 % der Fälle entwickeln sich die lebensbedrohlichen Symptome des hämolytischen urämischen Syndroms.
Die Sterblichkeit ist besonders im Kindsalter sehr hoch (5- 10%).
Die Keimausscheidung dauert in der Regel 5- 20 Tage, kann aber im Einzelfall über einen Monat
betragen.
Behandlung:
Bei einer EHEC Infektion ist eine antibakterielle Chemotherapie nicht angezeigt. Eine
Behandlung kann nur symptomatisch erfolgen.
Verhütung und Bekämpfung:
Erkrankte oder Erkrankungsverdächtige dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen,
Kindergärten usw. besuchen. Ebenso ist es Erkrankten oder Erkrankungsverdächtige nicht
erlaubt, gewerbsmäßig Lebensmittel zuzubereiten (Tätigkeitsverbot für Beschäftigte im
Lebensmittelbereich)
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do 14.00 – 16.00 Uhr
Mi
14.00 – 17.00 Uhr
Untersuchungstage:
Mi und Fr
08.00 – 12.00 Uhr
Mi
14.00 – 17.00 Uhr
Informationen und Kontakt:
www.biberach.de
kreisgesundheitsamt@biberach,de
Zentrale
07351/52-6151
Fax
07351/52-6160
Hausanschrift:
Landratsamt Biberach
Rollinstraße 17
88400 Biberach
Bankverbindung:
Kreissparkasse Biberach
BLZ 654 500 70
Kto-Nr. 6303
-2-
Desinfektion:
Eine laufende Desinfektion aller Gegenstände und Flächen während der Erkrankung ist
notwendig. Leibwäsche muss gekocht bzw. bei mindestens 60° C gewaschen werden.
Gründliche Handdesinfektionen ist sehr wichtig.
Vorbeugung:
Aufbewahrung von tierischen Lebensmitteln nur im Kühlschrank, garen bei mindestens 70 °C 10
min.
Kein Verzehr von roher Kuhmilch !
Gesetzliche Vorgaben:
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist der Erregernachweis dem Gesundheitsamt zu melden.
Dieses geschieht in der Regel durch das die Stuhlprobe untersuchende Labor. Der Verdacht
bzw. die Erkrankung ist meldepflichtig wenn:
-
sich in der Folge des Erregerbefalls ein HUS entwickelt (enteropathisch
hämolytisch - urämisches Syndrom )
der Betroffene im Lebensmittelbereich tätig ist
2 oder mehr Personen von der Erkrankung betroffen sind und ein
epidemiologischer Zusammenhang besteht
Es besteht nach dem Infektionsschutzgesetz:
♦ ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen für Erkrankte und
Krankheitsverdächtige, aber auch wenn Haushaltsmitglieder erkrankt oder der Erkrankung
verdächtig sind! Nach Abklingen der Krankheitssymptome entscheidet der behandelnde Arzt
oder das Gesundheitsamt über eine Wiederzulassung.
♦ ein Tätigkeitsverbot für Küchenpersonal, aber auch für andere im Lebensmittelgewerbe
tätige Personen, wenn diese krank oder krankheitsverdächtig sind und unmittelbar mit
Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Aufhebung des Tätigkeitsverbotes erfolgt in
Absprache mit dem Gesundheitsamt
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Biberach
Kreisgesundheitsamt
Postfach 18 37, 88388 Biberach
Rollinstraße 17, 88400 Biberach
Telefon: 0 73 51 / 52-6151
Telefax: 0 73 51 / 52-6160
E-Mail: [email protected]
Internet: www.biberach.de
Herunterladen