Gesundheitsamt MERKBLATT EHEC-Infektionen Allgemein: Infektionen des Menschen durch enterohämorrhagische Escherichia - coli (EHEC)Bakterien führen zu entzündlichen Prozessen am Dickdarm. Daraus kann es bis zum lebensbedrohlichen hämolytisch - urämische Syndrom kommen ( HUS ). Wichtigster Serovar ist E.coli O157:H7; aber auch E.coli O157:H, E.coli O26:H11, O111:H, O103:H2, O145:HErreger, Übertragung: Als Reservoir der EHEC- Bakterien gelten Tiere in der Landwirtschaft, vor allem Rinder aber auch Wiederkäuer, wie Schafe und Ziegen, und die von diesen gewonnene Lebensmittel, besonders Fleisch- und Milchprodukte. Eine große Bedeutung hat auch Übertragung von Mensch zu Mensch. Vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen kann dies eine Infektkette begründen. Auch sind Tier- Menschansteckungen bekannt, insbesondere zwischen Nutz- bzw. Haustieren und Kindern. Krankheitsbild, Inkubationszeit: Die Inkubationszeit beträgt je nach Infektionsdosis meist 1-3 Tage, kann aber auch bis zu 8 Tage betragen. Meist beginnt die Erkrankung mit wässrigen Durchfällen, die im Verlaufe der Erkrankung immer wässriger und wässrig-blutig erscheinen. Selten tritt Fieber auf, häufig aber Übelkeit, Erbrechen und zunehmende Bauchschmerzen. Aus der Erkrankung kann sich dann die hämorrhagische Colitis mit Leibschmerzen, blutigem Stuhl und Fieber entwickeln, in ca. 5- 10 % der Fälle entwickeln sich die lebensbedrohlichen Symptome des hämolytischen urämischen Syndroms. Die Sterblichkeit ist besonders im Kindsalter sehr hoch (5- 10%). Die Keimausscheidung dauert in der Regel 5- 20 Tage, kann aber im Einzelfall über einen Monat betragen. Behandlung: Bei einer EHEC Infektion ist eine antibakterielle Chemotherapie nicht angezeigt. Eine Behandlung kann nur symptomatisch erfolgen. Verhütung und Bekämpfung: Erkrankte oder Erkrankungsverdächtige dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten usw. besuchen. Ebenso ist es Erkrankten oder Erkrankungsverdächtige nicht erlaubt, gewerbsmäßig Lebensmittel zuzubereiten (Tätigkeitsverbot für Beschäftigte im Lebensmittelbereich) Öffnungszeiten: Mo bis Fr 08.00 – 12.00 Uhr Mo, Di, Do 14.00 – 16.00 Uhr Mi 14.00 – 17.00 Uhr Untersuchungstage: Mi und Fr 08.00 – 12.00 Uhr Mi 14.00 – 17.00 Uhr Informationen und Kontakt: www.biberach.de kreisgesundheitsamt@biberach,de Zentrale 07351/52-6151 Fax 07351/52-6160 Hausanschrift: Landratsamt Biberach Rollinstraße 17 88400 Biberach Bankverbindung: Kreissparkasse Biberach BLZ 654 500 70 Kto-Nr. 6303 -2- Desinfektion: Eine laufende Desinfektion aller Gegenstände und Flächen während der Erkrankung ist notwendig. Leibwäsche muss gekocht bzw. bei mindestens 60° C gewaschen werden. Gründliche Handdesinfektionen ist sehr wichtig. Vorbeugung: Aufbewahrung von tierischen Lebensmitteln nur im Kühlschrank, garen bei mindestens 70 °C 10 min. Kein Verzehr von roher Kuhmilch ! Gesetzliche Vorgaben: Nach dem Infektionsschutzgesetz ist der Erregernachweis dem Gesundheitsamt zu melden. Dieses geschieht in der Regel durch das die Stuhlprobe untersuchende Labor. Der Verdacht bzw. die Erkrankung ist meldepflichtig wenn: - sich in der Folge des Erregerbefalls ein HUS entwickelt (enteropathisch hämolytisch - urämisches Syndrom ) der Betroffene im Lebensmittelbereich tätig ist 2 oder mehr Personen von der Erkrankung betroffen sind und ein epidemiologischer Zusammenhang besteht Es besteht nach dem Infektionsschutzgesetz: ♦ ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen für Erkrankte und Krankheitsverdächtige, aber auch wenn Haushaltsmitglieder erkrankt oder der Erkrankung verdächtig sind! Nach Abklingen der Krankheitssymptome entscheidet der behandelnde Arzt oder das Gesundheitsamt über eine Wiederzulassung. ♦ ein Tätigkeitsverbot für Küchenpersonal, aber auch für andere im Lebensmittelgewerbe tätige Personen, wenn diese krank oder krankheitsverdächtig sind und unmittelbar mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Aufhebung des Tätigkeitsverbotes erfolgt in Absprache mit dem Gesundheitsamt Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Landratsamt Biberach Kreisgesundheitsamt Postfach 18 37, 88388 Biberach Rollinstraße 17, 88400 Biberach Telefon: 0 73 51 / 52-6151 Telefax: 0 73 51 / 52-6160 E-Mail: [email protected] Internet: www.biberach.de