B-Plan 41/07 „Mittelfeldring“ Stadt Strausberg Dokumentation zur Durchführung CEF-Maßnahmen und Zauneidechsenumsiedlung 2014 Rangsdorf, 16. Juni 2014 B-Plan 41/07 „Mittelfeldring“ Stadt Strausberg Dokumentation zur Durchführung CEF-Maßnahmen und Zauneidechsenumsiedlung 2014 Vorhabensträger / LEONWERT Vertriebsmanagement GmbH Auftraggeber: Orleansstraße 12167 Berlin Auftragnehmer: Natur+Text GmbH Forschung und Gutachten Friedensallee 21, 15834 Rangsdorf Telefon: 03 37 08 / 2 04 31 E-Mail: [email protected] Bearbeitung: Mirko Krowiorz (Natur+Text) Rangsdorf, 16.06.2014 Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung........................................................................... 5 1.1 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................... 5 2 Lage des Vorhabensgebietes............................................................................ 8 3 Maßnahmenbeschreibung ................................................................................. 9 3.1 Habitataufwertungen (CEF- Maßnahmen) .............................................................. 9 3.2 Errichtung Reptilienschutzzaun ............................................................................ 15 3.3 Fang und Umsiedlung von Zauneidechsen........................................................... 15 4 Ergebnisse ........................................................................................................ 16 5 Quellenverzeichnis .......................................................................................... 21 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Im Vorhabensgebiet untersuchte Reptilienarten ............................................. 6 Abb. 2: adultes Zauneidechsenmännchen .................................................................. 7 Abb. 3: Lage des Bauvorhabens der Firma Buchal+Partner (Kartengrundlage TK 10) ............................................................................................................................. 8 Abb. 4: Übersicht über die Maßnahmen ...................................................................... 9 Abb. 5: Darstellung der Ersatzmaßnahmen .............................................................. 10 Abb. 6: Fläche vor Auflichtung (Natur+Text) ..................................................... 12 Abb. 7: ...und nach der Auflichtung (Natur+Text) .............................................. 12 Abb. 8: Winterquartier 1 (Natur+Text) ............................................................. 13 Abb. 9: Winterquartier 2 (Natur+Text) ............................................................. 13 Abb. 10: Habitatstrukturen in der Ausgleichfläche Abb. 11: Detail ehem. Kiesgrube Natur+Text GmbH (Natur+Text) ........................ 14 ( Natur+Text) ............................................... 14 Seite 3 Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen Abb. 12: Darstellung des Maßnahmengebietes mit Schutzzaun, Fanggebiet sowie CEF-Maßnahmen .............................................................................................. 16 Abb. 13: Fangstatistik Zauneidechsen ...................................................................... 17 Abb. 14: Altersklassen- und Geschlechterverteilung Zauneidechsen ....................... 17 Abb. 15: Verteilung der Zauneidechsenfänge ........................................................... 18 Abb. 16: adultes Männchen im Habitat ..................................................................... 20 Abb. 17: adultes Männchen ...................................................................................... 20 Abb. 18: trächtiges Weibchen / Handfang................................................................. 20 Abb. 19: adultes Männchen und Weibchen .............................................................. 20 Abb. 20: subadulte Zauneidechse ............................................................................ 20 Abb. 21: Weibchen .................................................................................................. 20 Seite 4 Natur+Text GmbH Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen 1 Anlass und Aufgabenstellung Die LEONWERT Vertriebsmanagement GmbH plant im Rahmen eines Bebauungsplans, die Bebauung mit Wohngebäuden am Mittelfeldring in Strausberg. Im Zuge der Arbeiten sind Eingriffe in Natur und Umwelt zu erwarten. In einer Stellungnahme des LUGV vom 23.07.2013 wurden Maßnahmen zum Schutz von Zauneidechsen gefordert. Zur Gewährleistung des Schutzes der besonders und streng geschützten Arten (Arten des Anhang IV FFH-RL) ist im Vorfeld des Bauvorhabens das vorhabensbedingte Eintreten von Verbotsbeständen gem. § 44 BNatSchG zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen. Nachdem bereits im Jahr 2013 im westlichen Teil des Vorhabensgebietes Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechsen durchgeführt worden sind, wurden im laufenden Jahr im östlichen Vorhabensgebiet Vermeidungsund Kompensationsmaßnahmen für die Reptilien durchgeführt. Gegenstand des vorliegenden Ergebnisberichtes ist die Darstellung der Vermeidungs-und Ersatzmaßnahmen der Artengruppe Reptilien, im Speziellen der Zauneidechse. 1.1 Rechtliche Grundlagen Das deutsche Naturschutzrecht unterscheidet zwischen besonders geschützten Arten und streng geschützten Arten. Alle europäischen Reptilienarten sind durch §7 Abs.2 Nr.13 BNatSchG besonders geschützt. Die Bundesartenschutzverordnung klassifiziert zudem ausgewählte Reptilienarten als streng geschützt. Die Bestimmungen des besonderen Artenschutzes sind in §44 BNatSchG verankert: (Abs.1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören Natur+Text GmbH Seite 5 Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen Weiterhin ist Abs.5 zu beachten: Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. 2. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. 3. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. 4. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. 5. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. Abb. 1: Im Vorhabensgebiet untersuchte Reptilienarten Art deutsch Art wissensch. Zauneidechse Lacerta agilis RL BB RL D FFH-RL Anhang GS 3 V IV §§ RL D Rote Liste Deutschland (Kühnel et al. 2009) FFH-RL RL BB Rote Liste Brandenburg (Schneeweiß et al. 2004) (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) Gefährdungskategorien der Roten Liste: GS Richtlinie 92/43/EWG Gesetzlicher Schutz 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet § besonders geschützt 3 gefährdet §§ streng geschützt G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Arten mit geograph. Restriktion V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär Seite 6 (nach BNatSchG und BArtSchV) Natur+Text GmbH Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen Zauneidechse – Lacerta agilis Abb. 2: adultes Zauneidechsenmännchen Die Zauneidechse besiedelt wärmebegünstigte, strukturreiche Habitate mit hoher Grenzliniendichte, beispielsweise Heiden, Ränder von Trockenrasen, Waldlichtungen, Wegraine, Bahntrassen und Wegböschungen (ELBING et al. 1996). Wichtig ist dabei ein kleinräumiges Nebeneinander von Jagdhabitaten, Verstecken, und sich rasch erwärmenden, günstig exponierten Sonnplätzen. Diese können unter anderem aus sandigem Offenboden, Totholz und Schotter bestehen, Verstecke in Kleintierbauen, dichter Vegetation oder dem Inneren von Totholz- und Steinhaufen. Zauneidechsen werden je nach Witterung zwischen Ende Februar und Anfang April aktiv. Zwischen Ende April und Mitte Juni kommt es zu Paarungen, woraufhin meist zwischen Anfang Juni und Mitte Juli die Eiablage erfolgt. Hierbei werden 9 – 14 Eier in sonnenenexponiertem, lockerem Bodensubstrat vergraben. Seltener erfolgt die Ablage unter Brettern, Planen oder Steinen. Der Schlupf der Jungtiere erfolgt nach ca. 50 Tagen zwischen Ende Juli und Anfang September (ELBING et al. 1996). Wenn Zauneidechsen genügend Fettreserven aufgebaut haben suchen sie ihre Winterquartiere auf. Dies kann bei den Männchen bereits Mitte August geschehen. Während Jungtiere mitunter noch bis in den Oktober aktiv sind. Zauneidechsen ernähren sich vorwiegend von Arthropoden wie Käfern, Heuschrecken und Spinnen (BLANKE 2004). Natur+Text GmbH Seite 7 Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen 2 Lage des Vorhabensgebietes Das Bauvorhaben ist im nördlichen Stadtgebiet von Strausberg, südwestlich des Strausberger Flugplatzes angesiedelt und wird durch den Mittelfeldring umschlossen. Nördlich der Vorhabensfläche, zwischen Mittelfeldring und Wirtschaftweg, schließt eine Bebauung mit Einfamilienhäusern sowie Kleingartengrundstücken an. Südlich des Eingriffsbereiches befinden sich Flächen mit gewerblichem Charakter. Der östliche circa 1,8 ha große Eingriffsbereich wird nördlich der Straße durch eine ruderale Vegetation geprägt. Südlich des Mittelfeldrings wurden im Winter 2013/14 im Zuge von bauvorbereitenden Maßnahmen Rodungen durchgeführt. Westlich des Eingriffsbereiches befindet sich eine aufgelassene Kiesgrube mit Strukturen eines Kiefernvorwaldes. In diesem Bereich sind auch die Ersatzflächen für Zauneidechsen integriert. In der Abbildung 3 ist die Lage des Bauvorhabens dargestellt. Abb. 3: Lage des Bauvorhabens der Firma Buchal+Partner (Kartengrundlage TK 10) Seite 8 Natur+Text GmbH Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen 3 Maßnahmenbeschreibung 3.1 Habitataufwertungen (CEF- Maßnahmen) Auf Grundlage des Konzeptes für Vermeidungs-und Ersatzmaßnahmen für Zauneidechsen (Natur+Text GmbH) vom Januar 2014, wurden gemeinsam mit dem Auftraggeber geeignete Ersatzflächen für die Umsiedlung von Zauneidechsen identifiziert. Diese schließen an die bereits im Jahr 2013 errichteten Ersatzflächen an. Weiterhin wurde für die Abgrenzung des Eingriffsbereiches, die Methodik des Fangs und der Umsiedlung von Zauneidechsen sowie Details zum Zeitplan erörtert. Zudem wurde der Abfangbereich definiert (siehe Abb. 4) Abb. 4: Übersicht über die Maßnahmen Im Zeitraum vom 22.04. bis 25.04.2014 wurden durch eine von Natur+Text nachbeauftragte GaLaBau-Firma die geplanten Ersatzhabitate für Zauneidechsen errichtet. Da im Zuge der Ersatzmaßnahmen Fällungen von einzelnen Kiefern erforderlich waren, wurden im Vorfeld die zu fällenden Bäume durch einen Biologen auf Nist- und Fortpflanzungsstätten der Avifauna untersucht und anschließend aufgrund des Negativnachweises freigegeben. Die Errichtung der Ersatzhabitate wurde durch einen Mitarbeiter der Firma Natur+Text, in Funktion der ökologischen Baubegleitung koordiniert und überwacht. Natur+Text GmbH Seite 9 Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen Abb. 5: Darstellung der Ersatzmaßnahmen Es wurden gemäß des von Natur+Text erstellten und mit dem LUGV (RO7) abgestimmten Maßnahmenkonzeptes, im zentralen Bereich des Maßnahmengebietes, folgende Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt (siehe Abb. 5). 1. Auflichtung des Kiefernbestandes zwischen dem 2013 errichteten Ersatzhabitates und der ehemaligen Kiesgrube, auf ca. 850m². Zur Erreichung eines Biotopverbundes wurde der Kiefernvorwald zwischen dem bestehenden Ersatzhabitat und der aufgelassenen Kiesgrube deutlich aufgelichtet. Ziel war es, einen Korridor zu schaffen, welcher einen Austausch der Zauneidechsenpopulationen zwischen dem 2013 errichteten Ersatzhabitat sowie den in der Kiesgrube vorkommenden Tieren ermöglicht. Um eine ausreichende Besonnung der Bodenschicht zu erreichen, wurden ausgesuchte Einzelbäume entfernt. Hierbei wurden insbesondere schwache und unterständige Kiefern ausgewählt. Das anfallende Material wurde zum Teil zur weiteren Habitataufwertung verwendet. 2. Entfernung von Jungaufwuchs im südlichen Bereich der ehemaligen Kiesgrube auf ca. 550m². Mit der Entfernung von Eschenahorn-, Robiniensowie Kiefernjungaufwuchs wurden günstigere Bedingungen für die licht- und Seite 10 Natur+Text GmbH Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen wärmeliebenden Zauneidechsen geschaffen. Darüber hinaus wurde die Sukzession von neophytischen Gehölzen zurückgedrängt. 3. Errichtung von zwei, als Winterhabitat geeigneten Zauneidechsenstrukturen. Um eine Eignung als Winterquartier zu erzielen, wurde der Oberboden mindestens 0,5 m ausgehoben sowie ein Strukturaufbau von ca. 0,5 m über GOK erreicht. Für den Aufbau der beiden Habitatelemente sind je Quartier 7,5 m³ Totholz/ Reisig, 5 m³ Feldsteine sowie die 12,5 m³ anfallenden Bodenaushubs verwendet worden. Nach dem Aushub des Oberbodens wurde in die ausgehobene Mulde Totholz und Reisig, zur Schaffung von Hohlräumen eingebracht. Danach ist mit dem seitlich gelagerten Oberboden aufgefüllt worden. Seitlich am Wall angeordnete Feldsteinhaufen stellen zusätzliche Strukturaufwertungen dar. Weitere Versteckmöglichkeiten auf den noch unbewachsenen Strukturhaufen bieten aufgebrachte Reisigmatten (vgl.Abb. 8). 4. Anlage von zehn Reisigwällen. Zur zusätzlichen Aufwertung von bestehenden Zauneidechsenlebensräumen, mit dem Ziel der Erhöhung der Aufnahmekapazität von Individuen, wurden im Bereich der Kiesgrube sowie entlang der Auflichtungsflächen 10 Reisigwälle angelegt. Diese bieten den Zauneidechsen Schutz vor Prädatoren, stellen für die Ausbreitung der Tiere wichtige Trittsteinstrukturen dar und bilden insgesamt zusätzliche Habitatrequisiten. Der Abstand zwischen den Reisigwällen beträgt zwischen 10 - 20 m. Die Reisigwälle wurden vorrangig aus dem aus den Fällungen anfallenden Material gewonnen. Die Anordnung der ca. 5 m langen, 1 m breiten und 1 m hohen Wälle erfolgt an sonnenexponierten strukturarmen Flächen. 5. Als weitere Struktur wurde in der Kiesgrube ein ca. 2 m³ großer Feldsteinhaufen angelegt. Die ausgeführten Leistungen der GaLaBau-Firma wurden am 25. April 2014 fachlich geprüft und ohne Mängel abgenommen. In Abstimmung mit dem LUGV wurde auf die Errichtung eines Absperrzaunes zwischen Eingriffsfläche und Ersatzhabitat verzichtet. Natur+Text GmbH Seite 11 Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen Abb. 6: Fläche vor Auflichtung (Natur+Text) Abb. 7: ...und nach der Auflichtung (Natur+Text) Seite 12 Natur+Text GmbH Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen Abb. 8: Winterquartier 1 (Natur+Text) Abb. 9: Winterquartier 2 (Natur+Text) Natur+Text GmbH Seite 13 Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen Abb. 10: Habitatstrukturen in der Ausgleichfläche (Natur+Text) Abb. 11: Detail ehem. Kiesgrube ( Natur+Text) Seite 14 Natur+Text GmbH Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen 3.2 Errichtung Reptilienschutzzaun Auf Grund der für Zauneidechsen günstigen Strukturen auf der südöstlich angrenzenden Industriebrache, ist mit einem Vorkommen von Zauneidechsen auf der benachbarten Fläche auszugehen (siehe Abb. 12). Um ein Einwandern in den Eingriffsbereich zu verhindern, wurde im Vorfeld der Umsiedlung von Zauneidechsen, am 24. April ein 200 m langer Absperrzaunes errichtet. Dieser verhindert das Einwandern von Zauneidechsen in das Vorhabensgebiet. Der Reptilienschutzzaun bleibt während der Dauer des Eingriffs erhalten. 3.3 Fang und Umsiedlung von Zauneidechsen In Abstimmung mit der dem Auftraggeber wurde der circa 1,8 ha große Fangbereich festgelegt. Der lag im östlichen Teil des Vorhabensgebietes und wird im Osten durch die „Straße am Flugplatz“, im Norden durch eine Wohnbebauung sowie im Süden durch eine Industriebrache begrenzt (siehe Abb. 12). Dieser Bereich ist geprägt durch ruderale Pflanzengesellschaften sowie Aufwuchs von Junggehölzen. Das Fanggebiet wird vom Mittelfeldring durchquert. Der nördliche Teilbereich zeichnet sich durch Aufschüttungsflächen sowie ruderalen Pflanzengesellschaften aus. Der südliche Teilbereich wurde durch bauvorbereitende Maßnahmen vollständig gerodet. Neben den vorgefundenen großflächigen Offenbodenbereichen, sind einige vergraste Bereiche verblieben. Die Firma Natur+Text GmbH erhielt den Auftrag an fünfzehn Fangtagen, mit einem Umfang von jeweils acht Stunden, Zauneidechsen aus dem Eingriffsbereich abzufangen und in die im Vorfeld errichteten Ersatzflächen umzusiedeln. Hierfür wurde jeweils ein Herpetologe vorgesehen. Im Zeitraum vom 30.04.2014 bis 27.05.2014 wurde das ca. 1,8 ha große Fangareal, an insgesamt 15 Tagen, bei für Zauneidechsen günstiger Witterung, durch einen Diplom Biologen der Firma Natur+Text GmbH begangen. Die Zauneidechsen wurden vorrangig per Handfang, mit einem Kescher oder einer sog. Angel abgefangen. Zusätzlich wurden verschiedene speziell für den Fang von Zauneidechsen konstruierte Lebendfallen eingesetzt. Diese kamen speziell in den Bereichen zum Einsatz, in denen aufgrund der vorhandenen Vegetationsstrukturen sowie von Ablagerungen ein Handfang schwierig war. Sämtliche abgefangenen Zauneidechsen wurden in das im Vorfeld östlich des Eingriffsbereich errichtete Ersatzhabitat umgesiedelt (siehe Abb. 5). Die Ersatzfläche verfügt über geeignete Sommer- und Winterlebensräume. Weiterhin zeigt der Standort der Ersatzhabitate gutes Potenzial als Trittsteinbiotop. So ist es zu erwarten, dass die umgesiedelten Zauneidechsen sich über die im östlichen Teil befindliche ehemalige Kiesgrube weiterverbreiten. Natur+Text GmbH Seite 15 Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen Alle Fänge wurden nach Fangtag- und Ort, Geschlecht sowie Altersklasse dokumentiert. Abb. 12: Darstellung des Maßnahmengebietes mit Schutzzaun, Fanggebiet sowie CEFMaßnahmen 4 Ergebnisse Tabelle 1: Im UG gefangene und umgesiedelte Reptilienarten Art deutsch Zauneidechse Art wissensch. Lacerta agilis RL-D: Rote Liste Deutschland (BFN 2009) RL-BB: Rote Liste Brandenburg (Schneeweiß et al. 2004) *- ungefährdet 3- gefährdet 2 - stark gefährdet 1- vom Aussterben bedroht 0- ausgestorben oder verschollen V - Vorwarnliste G - Gefährdung unbekannten Ausmaßes D - Daten unzureichend, älter 15 Jahre RL BB RL D FFH-RL Anhang GS 3 V IV §§ FFH: FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) II Art ist im Anhang II gelistet (ggf. Schutzgebietsausweisung erforderlich) IV - Art ist im Anhang IV gelistet (streng zu schützende Art) V - Art ist im Anhang V gelistet (ggf. Verwaltungsmaßnahmen bei der Entnahme aus der Natur) *- prioritäre Arten GS: gesetzlicher BArtSchV 2005) Schutz (BNatSchG 2009 und § - besonders geschützt §§ - streng geschützt Seite 16 Natur+Text GmbH Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen Insgesamt konnten 53 Zauneidechsen an 15 Fangtagen gefangen und in die Ersatzhabitate umgesiedelt werden. Die Fangtermine sind aus Tabelle 3 ersichtlich. 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Abb. 13: Fangstatistik Zauneidechsen Unter den abgefangenen Zauneidechsen befanden sich 35 adulte Männchen, elf adulte Weibchen, sieben subadulte Zauneidechsen. Die nachfolgenden Abbildungen 14 und 15 stellen die Altersklassen- und Geschlechterverteilung der umgesiedelten Zauneidechsen dar. 7 ? m ? w 11 35 Subadult Abb. 14: Altersklassen- und Geschlechterverteilung Zauneidechsen Natur+Text GmbH Seite 17 Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen 7 6 5 4 ? m 3 ? w 2 Subadult 1 0 Abb. 15: Verteilung der Zauneidechsenfänge Tabelle 3: Fangstatistik Datum ART 30.04.14 ZaEid 01.05.14 ZaEid 03.05.14 ZaEid 07.05.14 ZaEid 08.05.14 ZaEid 16.05.14 ZaEid 19.05.14 ZaEid 20.05.14 ZaEid 21.05.14 ZaEid 22.05.14 ZaEid 23.05.14 ZaEid 24.05.14 ZaEid 25.05.14 ZaEid 26.05.14 ZaEid 27.05.14 ZaEid Gesamtsummen: ♂ m ♀ w Subadult 1 1 2 1 1 3 2 2 2 6 4 4 2 2 2 5 35 1 1 1 1 1 2 1 1 1 2 1 11 7 ∑ ZaEi 3 2 1 1 4 3 2 2 8 5 6 2 2 5 7 53 Per Handfang konnten 2 Tiere sowie mit dem Kescher und der „Angel“ 25 Tiere abgefangen werden. In speziellen Lebendfallen konnten 26 Tiere gefangen werden. Auf der südlichen Teilfläche wurden die Zauneidechsen insbesondere an der südlichen Vorhabensgrenze sowie entlang der Strukturen zur Straße am Flugplatz Seite 18 Natur+Text GmbH Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen gefangen. Auf dem nördlichen, sehr heterogenen Teilbereich wurden die Tiere in sämtlichen natürlichen und anthropogenen Strukturen vorgefunden. Das vorgefundene Geschlechterverhältnis spiegelt eine kräftige stabile Population wieder. Auf Grund der Strukturvielfalt im Eingriffsbereich sowie der üppigen Vegetation konnten einige Zauneidechsen gesehen, aber nicht gefangen und umgesiedelt werden. Erfahrungsgemäß ist ein vollständiges Lebensräumflächen ist nicht möglich. Leerfangen von Zauneidechsen- Zum Ende der Fangaktion wurden auf der Vorhabensfläche noch einzelne Zauneidechsen gesichtet. Nach Beendigung der Vermeidungsmaßnahmen wurden die Ergebnisse mit der Unteren Naturschutzbehörde erörtert sowie die weitere Verfahrensweise abgestimmt. Die Untere Naturschutzbehörde kam am 17. Juni 2014 zu der Einschätzung, dass die Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen angemessen und ausreichend waren. Weiterführende Maßnahmen wurden als nicht notwendig erachtet. Natur+Text GmbH Seite 19 Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen Abb. 16: adultes Männchen im Habitat Abb. 17: adultes Männchen Abb. 18: trächtiges Weibchen / Handfang Abb. 19: adultes Männchen und Weibchen Abb. 20: subadulte Zauneidechse Abb. 21: Weibchen Seite 20 Natur+Text GmbH Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen 5 Quellenverzeichnis Literatur BEUTLER, A., A. G EIGER, P.M. KORNACKER, K.-D. KÜHNEL, H. LAUFER, R. PODLOUCKY, P. BOYE, & E. DIETRICH (1998): ROTE LISTE DER KRIECHTIERE (REPTILIA) UND ROTE LISTE DER LURCHE (AMPHIBIA) [BEARBEITUNGSSTAND 1997]. I N: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (H RSG.): ROTE LISTEN GEFÄHRDETER TIERE DEUTSCHLANDS. - SCHR.R. F. LANDSCHAFTSPFL. U. 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L 305: 42 BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, HRSG.; 2009): ROTE LISTE GEFÄHRDETER T IERE, PFLANZEN UND PILZE D EUTSCHLANDS . BAND 1: W IRBELTIERE . - STAND 2008. BONN - BAD G ODESBERG. 386 S. Natur+Text GmbH Seite 21 Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen BBGNATSCH AG: BRANDENBURGISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BRANDENBURGISCHES NATURSCHUTZAUSFÜHRUNGSGESETZ - BBGNATSCHAG) VOM 21. J ANUAR 2013 (GVBL. I NR. 3) NATSCHZUSTV: VERORDNUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER NATURSCHUTZBEHÖRDEN (NATURSCHUTZ-ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - NATSCHZUSTV) VOM 27. MAI 2013 (GVBL. II NR. 43) Seite 22 Natur+Text GmbH