Ergebnisbericht_Strausberg_160614 1

Werbung
B-Plan 41/07 „Mittelfeldring“
Stadt Strausberg
Dokumentation zur
Durchführung CEF-Maßnahmen und
Zauneidechsenumsiedlung 2014
Rangsdorf, 16. Juni 2014
B-Plan 41/07 „Mittelfeldring“
Stadt Strausberg
Dokumentation zur
Durchführung CEF-Maßnahmen und
Zauneidechsenumsiedlung 2014
Vorhabensträger / LEONWERT Vertriebsmanagement GmbH
Auftraggeber:
Orleansstraße
12167 Berlin
Auftragnehmer:
Natur+Text GmbH
Forschung und Gutachten
Friedensallee 21, 15834 Rangsdorf
Telefon: 03 37 08 / 2 04 31
E-Mail: [email protected]
Bearbeitung:
Mirko Krowiorz (Natur+Text)
Rangsdorf, 16.06.2014
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
Inhaltsverzeichnis
1
Anlass und Aufgabenstellung........................................................................... 5
1.1
Rechtliche Grundlagen ........................................................................................... 5
2
Lage des Vorhabensgebietes............................................................................ 8
3
Maßnahmenbeschreibung ................................................................................. 9
3.1
Habitataufwertungen (CEF- Maßnahmen) .............................................................. 9
3.2
Errichtung Reptilienschutzzaun ............................................................................ 15
3.3
Fang und Umsiedlung von Zauneidechsen........................................................... 15
4
Ergebnisse ........................................................................................................ 16
5
Quellenverzeichnis .......................................................................................... 21
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Im Vorhabensgebiet untersuchte Reptilienarten ............................................. 6
Abb. 2: adultes Zauneidechsenmännchen .................................................................. 7
Abb. 3: Lage des Bauvorhabens der Firma Buchal+Partner (Kartengrundlage TK 10)
............................................................................................................................. 8
Abb. 4: Übersicht über die Maßnahmen ...................................................................... 9
Abb. 5: Darstellung der Ersatzmaßnahmen .............................................................. 10
Abb. 6: Fläche vor Auflichtung
(Natur+Text) ..................................................... 12
Abb. 7: ...und nach der Auflichtung
(Natur+Text) .............................................. 12
Abb. 8: Winterquartier 1
(Natur+Text) ............................................................. 13
Abb. 9: Winterquartier 2
(Natur+Text) ............................................................. 13
Abb. 10: Habitatstrukturen in der Ausgleichfläche
Abb. 11: Detail ehem. Kiesgrube
Natur+Text GmbH
(Natur+Text) ........................ 14
( Natur+Text) ............................................... 14
Seite 3
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
Abb. 12: Darstellung des Maßnahmengebietes mit Schutzzaun, Fanggebiet sowie
CEF-Maßnahmen .............................................................................................. 16
Abb. 13: Fangstatistik Zauneidechsen ...................................................................... 17
Abb. 14: Altersklassen- und Geschlechterverteilung Zauneidechsen ....................... 17
Abb. 15: Verteilung der Zauneidechsenfänge ........................................................... 18
Abb. 16: adultes Männchen im Habitat ..................................................................... 20
Abb. 17: adultes Männchen ...................................................................................... 20
Abb. 18: trächtiges Weibchen / Handfang................................................................. 20
Abb. 19: adultes Männchen und Weibchen .............................................................. 20
Abb. 20: subadulte Zauneidechse ............................................................................ 20
Abb. 21: Weibchen .................................................................................................. 20
Seite 4
Natur+Text GmbH
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
1
Anlass und Aufgabenstellung
Die LEONWERT Vertriebsmanagement GmbH plant im Rahmen eines
Bebauungsplans, die Bebauung mit Wohngebäuden am Mittelfeldring in Strausberg.
Im Zuge der Arbeiten sind Eingriffe in Natur und Umwelt zu erwarten. In einer
Stellungnahme des LUGV vom 23.07.2013 wurden Maßnahmen zum Schutz von
Zauneidechsen gefordert.
Zur Gewährleistung des Schutzes der besonders und streng geschützten Arten
(Arten des Anhang IV FFH-RL) ist im Vorfeld des Bauvorhabens das
vorhabensbedingte Eintreten von Verbotsbeständen gem. § 44 BNatSchG zu prüfen
und ggf. zu berücksichtigen. Nachdem bereits im Jahr 2013 im westlichen Teil des
Vorhabensgebietes Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechsen durchgeführt
worden sind, wurden im laufenden Jahr im östlichen Vorhabensgebiet Vermeidungsund Kompensationsmaßnahmen für die Reptilien durchgeführt. Gegenstand des
vorliegenden Ergebnisberichtes ist die Darstellung der Vermeidungs-und
Ersatzmaßnahmen der Artengruppe Reptilien, im Speziellen der Zauneidechse.
1.1
Rechtliche Grundlagen
Das deutsche Naturschutzrecht unterscheidet zwischen besonders geschützten
Arten und streng geschützten Arten. Alle europäischen Reptilienarten sind durch §7
Abs.2 Nr.13 BNatSchG besonders geschützt. Die Bundesartenschutzverordnung
klassifiziert zudem ausgewählte Reptilienarten als streng geschützt. Die
Bestimmungen des besonderen Artenschutzes sind in §44 BNatSchG verankert:
(Abs.1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor,
wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population
einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
beschädigen oder zu zerstören
Natur+Text GmbH
Seite 5
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
Weiterhin ist Abs.5 zu beachten:
Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im
Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe
der Sätze 2 bis 5.
2. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte
Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer
Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein
Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit
verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch
gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische
Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
3. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
festgesetzt werden.
4. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der
Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3
entsprechend.
5. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur
Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.
Abb. 1: Im Vorhabensgebiet untersuchte Reptilienarten
Art deutsch
Art wissensch.
Zauneidechse
Lacerta agilis
RL BB
RL D
FFH-RL Anhang
GS
3
V
IV
§§
RL D
Rote Liste Deutschland (Kühnel et al. 2009)
FFH-RL
RL BB
Rote Liste Brandenburg (Schneeweiß et al. 2004)
(Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)
Gefährdungskategorien der Roten Liste:
GS
Richtlinie 92/43/EWG
Gesetzlicher Schutz
1
vom Aussterben bedroht
2
stark gefährdet
§
besonders geschützt
3
gefährdet
§§
streng geschützt
G
Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
R
extrem seltene Arten mit geograph. Restriktion
V
Arten der Vorwarnliste
D
Daten defizitär
Seite 6
(nach BNatSchG und BArtSchV)
Natur+Text GmbH
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
Zauneidechse – Lacerta agilis
Abb. 2: adultes Zauneidechsenmännchen
Die Zauneidechse besiedelt wärmebegünstigte, strukturreiche Habitate mit hoher
Grenzliniendichte,
beispielsweise
Heiden,
Ränder
von
Trockenrasen,
Waldlichtungen, Wegraine, Bahntrassen und Wegböschungen (ELBING et al. 1996).
Wichtig ist dabei ein kleinräumiges Nebeneinander von Jagdhabitaten, Verstecken,
und sich rasch erwärmenden, günstig exponierten Sonnplätzen. Diese können unter
anderem aus sandigem Offenboden, Totholz und Schotter bestehen, Verstecke in
Kleintierbauen, dichter Vegetation oder dem Inneren von Totholz- und Steinhaufen.
Zauneidechsen werden je nach Witterung zwischen Ende Februar und Anfang April
aktiv. Zwischen Ende April und Mitte Juni kommt es zu Paarungen, woraufhin meist
zwischen Anfang Juni und Mitte Juli die Eiablage erfolgt. Hierbei werden 9 – 14 Eier
in sonnenenexponiertem, lockerem Bodensubstrat vergraben. Seltener erfolgt die
Ablage unter Brettern, Planen oder Steinen. Der Schlupf der Jungtiere erfolgt nach
ca. 50 Tagen zwischen Ende Juli und Anfang September (ELBING et al. 1996). Wenn
Zauneidechsen genügend Fettreserven aufgebaut haben suchen sie ihre
Winterquartiere auf. Dies kann bei den Männchen bereits Mitte August geschehen.
Während Jungtiere mitunter noch bis in den Oktober aktiv sind. Zauneidechsen
ernähren sich vorwiegend von Arthropoden wie Käfern, Heuschrecken und Spinnen
(BLANKE 2004).
Natur+Text GmbH
Seite 7
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
2
Lage des Vorhabensgebietes
Das Bauvorhaben ist im nördlichen Stadtgebiet von Strausberg, südwestlich des
Strausberger Flugplatzes angesiedelt und wird durch den Mittelfeldring umschlossen.
Nördlich der Vorhabensfläche, zwischen Mittelfeldring und Wirtschaftweg, schließt
eine Bebauung mit Einfamilienhäusern sowie Kleingartengrundstücken an. Südlich
des Eingriffsbereiches befinden sich Flächen mit gewerblichem Charakter.
Der östliche circa 1,8 ha große Eingriffsbereich wird nördlich der Straße durch eine
ruderale Vegetation geprägt. Südlich des Mittelfeldrings wurden im Winter 2013/14
im Zuge von bauvorbereitenden Maßnahmen Rodungen durchgeführt.
Westlich des Eingriffsbereiches befindet sich eine aufgelassene Kiesgrube mit
Strukturen eines Kiefernvorwaldes. In diesem Bereich sind auch die Ersatzflächen für
Zauneidechsen integriert.
In der Abbildung 3 ist die Lage des Bauvorhabens dargestellt.
Abb. 3: Lage des Bauvorhabens der Firma Buchal+Partner (Kartengrundlage TK 10)
Seite 8
Natur+Text GmbH
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
3
Maßnahmenbeschreibung
3.1
Habitataufwertungen (CEF- Maßnahmen)
Auf Grundlage des Konzeptes für Vermeidungs-und Ersatzmaßnahmen für
Zauneidechsen (Natur+Text GmbH) vom Januar 2014, wurden gemeinsam mit dem
Auftraggeber geeignete Ersatzflächen für die Umsiedlung von Zauneidechsen
identifiziert. Diese schließen an die bereits im Jahr 2013 errichteten Ersatzflächen
an. Weiterhin wurde für die Abgrenzung des Eingriffsbereiches, die Methodik des
Fangs und der Umsiedlung von Zauneidechsen sowie Details zum Zeitplan erörtert.
Zudem wurde der Abfangbereich definiert (siehe Abb. 4)
Abb. 4: Übersicht über die Maßnahmen
Im Zeitraum vom 22.04. bis 25.04.2014 wurden durch eine von Natur+Text
nachbeauftragte GaLaBau-Firma die geplanten Ersatzhabitate für Zauneidechsen
errichtet. Da im Zuge der Ersatzmaßnahmen Fällungen von einzelnen Kiefern
erforderlich waren, wurden im Vorfeld die zu fällenden Bäume durch einen Biologen
auf Nist- und Fortpflanzungsstätten der Avifauna untersucht und anschließend
aufgrund des Negativnachweises freigegeben. Die Errichtung der Ersatzhabitate
wurde durch einen Mitarbeiter der Firma Natur+Text, in Funktion der ökologischen
Baubegleitung koordiniert und überwacht.
Natur+Text GmbH
Seite 9
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
Abb. 5: Darstellung der Ersatzmaßnahmen
Es wurden gemäß des von Natur+Text erstellten und mit dem LUGV (RO7)
abgestimmten
Maßnahmenkonzeptes,
im
zentralen
Bereich
des
Maßnahmengebietes, folgende Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt
(siehe Abb. 5).
1. Auflichtung des Kiefernbestandes zwischen dem 2013 errichteten
Ersatzhabitates und der ehemaligen Kiesgrube, auf ca. 850m². Zur Erreichung
eines Biotopverbundes wurde der Kiefernvorwald zwischen dem bestehenden
Ersatzhabitat und der aufgelassenen Kiesgrube deutlich aufgelichtet. Ziel war
es, einen Korridor zu schaffen, welcher einen Austausch der
Zauneidechsenpopulationen zwischen dem 2013 errichteten Ersatzhabitat
sowie den in der Kiesgrube vorkommenden Tieren ermöglicht. Um eine
ausreichende Besonnung der Bodenschicht zu erreichen, wurden
ausgesuchte Einzelbäume entfernt. Hierbei wurden insbesondere schwache
und unterständige Kiefern ausgewählt. Das anfallende Material wurde zum
Teil zur weiteren Habitataufwertung verwendet.
2. Entfernung von Jungaufwuchs im südlichen Bereich der ehemaligen
Kiesgrube auf ca. 550m². Mit der Entfernung von Eschenahorn-, Robiniensowie Kiefernjungaufwuchs wurden günstigere Bedingungen für die licht- und
Seite 10
Natur+Text GmbH
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
wärmeliebenden Zauneidechsen geschaffen. Darüber hinaus wurde die
Sukzession von neophytischen Gehölzen zurückgedrängt.
3. Errichtung von zwei, als Winterhabitat geeigneten Zauneidechsenstrukturen.
Um eine Eignung als Winterquartier zu erzielen, wurde der Oberboden
mindestens 0,5 m ausgehoben sowie ein Strukturaufbau von ca. 0,5 m über
GOK erreicht. Für den Aufbau der beiden Habitatelemente sind je Quartier 7,5
m³ Totholz/ Reisig, 5 m³ Feldsteine sowie die 12,5 m³ anfallenden
Bodenaushubs verwendet worden. Nach dem Aushub des Oberbodens wurde
in die ausgehobene Mulde Totholz und Reisig, zur Schaffung von Hohlräumen
eingebracht. Danach ist mit dem seitlich gelagerten Oberboden aufgefüllt
worden. Seitlich am Wall angeordnete Feldsteinhaufen stellen zusätzliche
Strukturaufwertungen dar.
Weitere Versteckmöglichkeiten auf den noch unbewachsenen Strukturhaufen
bieten aufgebrachte Reisigmatten (vgl.Abb. 8).
4. Anlage von zehn Reisigwällen. Zur zusätzlichen Aufwertung von bestehenden
Zauneidechsenlebensräumen,
mit
dem
Ziel
der
Erhöhung
der
Aufnahmekapazität von Individuen, wurden im Bereich der Kiesgrube sowie
entlang der Auflichtungsflächen 10 Reisigwälle angelegt. Diese bieten den
Zauneidechsen Schutz vor Prädatoren, stellen für die Ausbreitung der Tiere
wichtige Trittsteinstrukturen dar und bilden insgesamt zusätzliche
Habitatrequisiten. Der Abstand zwischen den Reisigwällen beträgt zwischen
10 - 20 m. Die Reisigwälle wurden vorrangig aus dem aus den Fällungen
anfallenden Material gewonnen. Die Anordnung der ca. 5 m langen, 1 m
breiten und 1 m hohen Wälle erfolgt an sonnenexponierten strukturarmen
Flächen.
5. Als weitere Struktur wurde in der Kiesgrube ein ca. 2 m³ großer
Feldsteinhaufen angelegt.
Die ausgeführten Leistungen der GaLaBau-Firma wurden am 25. April 2014 fachlich
geprüft und ohne Mängel abgenommen.
In Abstimmung mit dem LUGV wurde auf die Errichtung eines Absperrzaunes
zwischen Eingriffsfläche und Ersatzhabitat verzichtet.
Natur+Text GmbH
Seite 11
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
Abb. 6: Fläche vor Auflichtung
(Natur+Text)
Abb. 7: ...und nach der Auflichtung
(Natur+Text)
Seite 12
Natur+Text GmbH
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
Abb. 8: Winterquartier 1
(Natur+Text)
Abb. 9: Winterquartier 2
(Natur+Text)
Natur+Text GmbH
Seite 13
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
Abb. 10: Habitatstrukturen in der Ausgleichfläche
(Natur+Text)
Abb. 11: Detail ehem. Kiesgrube
( Natur+Text)
Seite 14
Natur+Text GmbH
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
3.2
Errichtung Reptilienschutzzaun
Auf Grund der für Zauneidechsen günstigen Strukturen auf der südöstlich
angrenzenden Industriebrache, ist mit einem Vorkommen von Zauneidechsen auf
der benachbarten Fläche auszugehen (siehe Abb. 12). Um ein Einwandern in den
Eingriffsbereich zu verhindern, wurde im Vorfeld der Umsiedlung von
Zauneidechsen, am 24. April ein 200 m langer Absperrzaunes errichtet. Dieser
verhindert das Einwandern von Zauneidechsen in das Vorhabensgebiet.
Der Reptilienschutzzaun bleibt während der Dauer des Eingriffs erhalten.
3.3
Fang und Umsiedlung von Zauneidechsen
In Abstimmung mit der dem Auftraggeber wurde der circa 1,8 ha große Fangbereich
festgelegt. Der lag im östlichen Teil des Vorhabensgebietes und wird im Osten durch
die „Straße am Flugplatz“, im Norden durch eine Wohnbebauung sowie im Süden
durch eine Industriebrache begrenzt (siehe Abb. 12). Dieser Bereich ist geprägt
durch ruderale Pflanzengesellschaften sowie Aufwuchs von Junggehölzen. Das
Fanggebiet wird vom Mittelfeldring durchquert. Der nördliche Teilbereich zeichnet
sich durch Aufschüttungsflächen sowie ruderalen Pflanzengesellschaften aus. Der
südliche Teilbereich wurde durch bauvorbereitende Maßnahmen vollständig gerodet.
Neben den vorgefundenen großflächigen Offenbodenbereichen, sind einige
vergraste Bereiche verblieben.
Die Firma Natur+Text GmbH erhielt den Auftrag an fünfzehn Fangtagen, mit einem
Umfang von jeweils acht Stunden, Zauneidechsen aus dem Eingriffsbereich
abzufangen und in die im Vorfeld errichteten Ersatzflächen umzusiedeln. Hierfür
wurde jeweils ein Herpetologe vorgesehen. Im Zeitraum vom 30.04.2014 bis
27.05.2014 wurde das ca. 1,8 ha große Fangareal, an insgesamt 15 Tagen, bei für
Zauneidechsen günstiger Witterung, durch einen Diplom Biologen der Firma
Natur+Text GmbH begangen.
Die Zauneidechsen wurden vorrangig per Handfang, mit einem Kescher oder einer
sog. Angel abgefangen. Zusätzlich wurden verschiedene speziell für den Fang von
Zauneidechsen konstruierte Lebendfallen eingesetzt. Diese kamen speziell in den
Bereichen zum Einsatz, in denen aufgrund der vorhandenen Vegetationsstrukturen
sowie von Ablagerungen ein Handfang schwierig war.
Sämtliche abgefangenen Zauneidechsen wurden in das im Vorfeld östlich des
Eingriffsbereich errichtete Ersatzhabitat umgesiedelt (siehe Abb. 5). Die Ersatzfläche
verfügt über geeignete Sommer- und Winterlebensräume. Weiterhin zeigt der
Standort der Ersatzhabitate gutes Potenzial als Trittsteinbiotop. So ist es zu
erwarten, dass die umgesiedelten Zauneidechsen sich über die im östlichen Teil
befindliche ehemalige Kiesgrube weiterverbreiten.
Natur+Text GmbH
Seite 15
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
Alle Fänge wurden nach Fangtag- und Ort, Geschlecht sowie Altersklasse
dokumentiert.
Abb. 12: Darstellung des Maßnahmengebietes mit Schutzzaun, Fanggebiet sowie CEFMaßnahmen
4
Ergebnisse
Tabelle 1: Im UG gefangene und umgesiedelte Reptilienarten
Art deutsch
Zauneidechse
Art wissensch.
Lacerta agilis
RL-D:
Rote Liste Deutschland (BFN 2009)
RL-BB:
Rote Liste Brandenburg (Schneeweiß et al. 2004)
*- ungefährdet
3- gefährdet
2 - stark gefährdet
1- vom Aussterben bedroht
0- ausgestorben oder verschollen
V - Vorwarnliste
G - Gefährdung unbekannten Ausmaßes
D - Daten unzureichend, älter 15 Jahre
RL BB
RL D
FFH-RL Anhang
GS
3
V
IV
§§
FFH:
FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
II
Art
ist
im
Anhang
II
gelistet
(ggf.
Schutzgebietsausweisung erforderlich)
IV - Art ist im Anhang IV gelistet (streng zu schützende
Art)
V - Art ist im Anhang V
gelistet (ggf.
Verwaltungsmaßnahmen bei der Entnahme aus der
Natur)
*- prioritäre Arten
GS:
gesetzlicher
BArtSchV 2005)
Schutz
(BNatSchG 2009
und
§ - besonders geschützt
§§ - streng geschützt
Seite 16
Natur+Text GmbH
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
Insgesamt konnten 53 Zauneidechsen an 15 Fangtagen gefangen und in die
Ersatzhabitate umgesiedelt werden.
Die Fangtermine sind aus Tabelle 3 ersichtlich.
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
Abb. 13: Fangstatistik Zauneidechsen
Unter den abgefangenen Zauneidechsen befanden sich 35 adulte Männchen, elf
adulte Weibchen, sieben subadulte Zauneidechsen.
Die nachfolgenden Abbildungen 14 und 15 stellen die Altersklassen- und
Geschlechterverteilung der umgesiedelten Zauneidechsen dar.
7
?
m
?
w
11
35
Subadult
Abb. 14: Altersklassen- und Geschlechterverteilung Zauneidechsen
Natur+Text GmbH
Seite 17
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
7
6
5
4
?
m
3
?
w
2
Subadult
1
0
Abb. 15: Verteilung der Zauneidechsenfänge
Tabelle 3: Fangstatistik
Datum
ART
30.04.14 ZaEid
01.05.14 ZaEid
03.05.14 ZaEid
07.05.14 ZaEid
08.05.14 ZaEid
16.05.14 ZaEid
19.05.14 ZaEid
20.05.14 ZaEid
21.05.14 ZaEid
22.05.14 ZaEid
23.05.14 ZaEid
24.05.14 ZaEid
25.05.14 ZaEid
26.05.14 ZaEid
27.05.14 ZaEid
Gesamtsummen:
♂
m
♀
w
Subadult
1
1
2
1
1
3
2
2
2
6
4
4
2
2
2
5
35
1
1
1
1
1
2
1
1
1
2
1
11
7
∑ ZaEi
3
2
1
1
4
3
2
2
8
5
6
2
2
5
7
53
Per Handfang konnten 2 Tiere sowie mit dem Kescher und der „Angel“ 25 Tiere
abgefangen werden. In speziellen Lebendfallen konnten 26 Tiere gefangen werden.
Auf der südlichen Teilfläche wurden die Zauneidechsen insbesondere an der
südlichen Vorhabensgrenze sowie entlang der Strukturen zur Straße am Flugplatz
Seite 18
Natur+Text GmbH
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
gefangen. Auf dem nördlichen, sehr heterogenen Teilbereich wurden die Tiere in
sämtlichen natürlichen und anthropogenen Strukturen vorgefunden.
Das vorgefundene Geschlechterverhältnis spiegelt eine kräftige stabile Population
wieder. Auf Grund der Strukturvielfalt im Eingriffsbereich sowie der üppigen
Vegetation konnten einige Zauneidechsen gesehen, aber nicht gefangen und
umgesiedelt werden.
Erfahrungsgemäß ist ein vollständiges
Lebensräumflächen ist nicht möglich.
Leerfangen
von
Zauneidechsen-
Zum Ende der Fangaktion wurden auf der Vorhabensfläche noch einzelne
Zauneidechsen gesichtet.
Nach Beendigung der Vermeidungsmaßnahmen wurden die Ergebnisse mit der
Unteren Naturschutzbehörde erörtert sowie die weitere Verfahrensweise abgestimmt.
Die Untere Naturschutzbehörde kam am 17. Juni 2014 zu der Einschätzung, dass
die Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen angemessen und ausreichend waren.
Weiterführende Maßnahmen wurden als nicht notwendig erachtet.
Natur+Text GmbH
Seite 19
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
Abb. 16: adultes Männchen im Habitat
Abb. 17: adultes Männchen
Abb. 18: trächtiges Weibchen / Handfang
Abb. 19: adultes Männchen und Weibchen
Abb. 20: subadulte Zauneidechse
Abb. 21: Weibchen
Seite 20
Natur+Text GmbH
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
5
Quellenverzeichnis
Literatur
BEUTLER, A., A. G EIGER, P.M. KORNACKER, K.-D. KÜHNEL, H. LAUFER, R. PODLOUCKY, P. BOYE, & E.
DIETRICH (1998): ROTE LISTE DER KRIECHTIERE (REPTILIA) UND ROTE LISTE DER LURCHE
(AMPHIBIA) [BEARBEITUNGSSTAND 1997]. I N: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (H RSG.): ROTE
LISTEN GEFÄHRDETER TIERE DEUTSCHLANDS. - SCHR.R. F. LANDSCHAFTSPFL. U.
NATURSCHUTZ 55: 48-52
BLANKE, I.,.(2010): DIE ZAUNEIDECHSE –ZWISCHEN LICHT UND SCHATTEN- – LAURENTI VERLAG
G ÜNTHER R. (1996): DIE AMPHIBIEN UND REPTILIEN DEUTSCHLANDS. – G USTAV FISCHER VERLAG
KÜHNEL, K.-D., A. G EIGER, H. LAUFER, R. PODLOUCKY & M. SCHLÜPMANN (2009): ROTE LISTE UND
G ESAMTARTENLISTE DER KRIECHTIERE (REPTILIA) DEUTSCHLANDS – IN: BUNDESAMT FÜR
NATURSCHUTZ (HRSG.): ROTE LISTEN GEFÄHRDETER T IERE, PFLANZEN UND PILZARTEN
DEUTSCHLANDS, BD 1 W IRBELTIERE. – NATURSCHUTZ UND BIOLOGISCHE VIELFALT 70 (1): 231256
PAULY, A., G. L UDWIG, H. HAUPT & H. G RUTTKE (2009): AUSWERTUNGEN ZU DEN ROTEN LISTEN
DIESES BANDES – IN: BUNDESAMT FÜR N ATURSCHUTZ (H RSG.):R OTE LISTEN GEFÄHRDETER
T IERE, PFLANZEN UND PILZARTEN DEUTSCHLANDS, BD. 1: W IRBELTIERE. – NATURSCHUTZ UND
BIOLOGISCHE VIELFALT 70 (1): 321-337
SCHNEEWEIß N., A. KRONE & R. BAIER (2004): ROTE L ISTE UND ARTENLISTEN DER LURCHE (A MPHIBIA)
UND KRIECHTIERE (R EPTILIA ) DES LANDES BRANDENBURG. – N ATURSCHUTZ UND
LANDSCHAFTSPFLEGE IN BRANDENBURG 13 (4), BEILAGE
SCHNITTER, P., EICHEN, C., ELLWANGER, G., NEUKIRCHEN, M. & E. S CHRÖDER (HRSG.) (2006):
EMPFEHLUNGEN FÜR DIE ERFASSUNG UND BEWERTUNG VON ARTEN ALS BASIS FÜR DAS
MONITORING NACH A RT. 11 UND 17 DER FFH-RICHTLINIE IN DEUTSCHLAND. – BERICHTE DES
LANDESAMTES FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT, SONDERHEFT 2/2006, 370 S.
ELBING,K., R. G ÜNTHER & RAHMEL (1996): ZAUNEIDECHSE – LACERTA AGILIS LINNAEUS 1758 –. IN
G ÜNTHER, R. (HRSG.): DIE AMPHIBIEN UND REPTILIEN DEUTSCHLANDS: JENA (FISCHER)
NATUR+TEXT G MBH (2014): KONZEPT: „VERMEIDUNGS- UND E RSATZMAßNAHMEN FÜR ZAUNEIDECHSEN,
B-PLAN 41/07 „MITTELFELDRING“ STADT STRAUSBERG, RANGSDORF, J ANUAR 2014
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
BA RTSCHV
(B UNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG):
VERORDNUNG
ZUR
NEUFASSUNG
DER
BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG UND ZUR ANPASSUNG WEITERER RECHTSVORSCHRIFTEN. –
BUNDESGESETZBL. J G. 2005 T EIL I NR. 11, BONN 24.2.2005: 258-317
BNATSCHG (B UNDESNATURSCHUTZGESETZ): G ESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND L ANDSCHAFTSPFLEGE
VOM 25.3.2002. – BUNDESDESETZBL. J G. 2002, T EIL I N R. 22, ZULETZT GEÄNDERT DURCH
ARTIKEL 1 DES G ESETZES VOM 12.12.2007 (BGBI. I S. 2873; 2008, 47)
FFH-RICHTLINIE (FLORA-FAUNA-HABITAT-RICHTLINIE): RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES VOM
21.5.1992 ZUR E RHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILDLEBENDEN
T IERE UND PFLANZEN. – ABL. EG N R. L 206, ZULETZT GEÄNDERT DURCH RICHTLINIE 97/49/EG
VOM 27.10.1997 – ABL. EG N R. L 305: 42
BFN (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, HRSG.; 2009): ROTE LISTE GEFÄHRDETER T IERE, PFLANZEN
UND PILZE D EUTSCHLANDS . BAND 1: W IRBELTIERE . - STAND 2008. BONN - BAD G ODESBERG.
386 S.
Natur+Text GmbH
Seite 21
Dokumentation CEF-Maßnahmen/Umsiedlung Zauneidechsen
BBGNATSCH AG:
BRANDENBURGISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ
(BRANDENBURGISCHES NATURSCHUTZAUSFÜHRUNGSGESETZ - BBGNATSCHAG) VOM 21.
J ANUAR 2013 (GVBL. I NR. 3)
NATSCHZUSTV: VERORDNUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER NATURSCHUTZBEHÖRDEN
(NATURSCHUTZ-ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - NATSCHZUSTV) VOM 27. MAI 2013 (GVBL. II
NR. 43)
Seite 22
Natur+Text GmbH
Herunterladen