Weiterbildung: Facharztbezeichnung in einem Gebiet Gebiet: 17. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Facharztkompetenz: FA Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Klinik/Institut: Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Standort: Marburg Befugte/r Arzt/Ärzte: PD Dr. Dr. Andreas Neff Kontaktadresse Name: PD Dr. Dr. Andreas Neff Klinik/Institut: Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Straße: Georg-Voigt-Straße 3 PLZ: 35039 Ort: Marburg Telefon: 06421 - 586 3208 Fax: 06421 - 586 8990 Email: [email protected] Voraussetzungen für die Weiterbildung: Ärztliche Approbation oder Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs gemäß Bundesärzteordnung. Erwünschte Voraussetzungen seitens des Klinik-/Institutleiters: Der Abschluss in der Facharztweiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie setzt auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus. In der Regel erfolgt die Weiterbildung von Ärzten mit bereits abgeschlossenem Studium der Zahnheilkunde, wobei grundsätzlich auch die Möglichkeit einer, das Studium der Zahnmedizin begleitenden Teilzeittätigkeit gegeben ist. Bereitschaft zum Engagement in Forschung und Lehre wird erwartet. Weiterbildung: Facharztbezeichnung in einem Gebiet, Seite 2 von 3 Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung im oben genannten Gebiet ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der in der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte. Die erforderliche Facharztkompetenz ist in einer Prüfung nachzuweisen. Weitere Ziele seitens des Weiterbildungsbefugten: Das Gebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie umfasst Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen, Tumoren, Fehlbildungen und Formveränderungen des Zahnes, des Zahnhalteapparates, der Alveolarfortsätze, des Gaumens, der Kiefer, der Mundhöhle, der Speicheldrüsen sowie des Gesichtsschädels und der bedeckenden Weichteile einschließlich der chirurgischen Kieferorthopädie, prothetischen Versorgung und Implantologie. Die Weiterbildung beinhaltet den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeit unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen fachübergreifender Weiterbildungsinhalte und fachspezifischer Untersuchungen und Behandlungsmethoden im Gebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Vermittelt werden die Inhalte der Weiterbildung gemäß den allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen (siehe unter www.laekh.de und www.bundesaerztekammer.de) Dokumentation der Weiterbildung: Der in der Weiterbildung befindliche Arzt hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. Die Zulassung zur Prüfung wird von der Ärztekammer nur erteilt, wenn die Erfüllung der zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen durch Zeugnisse und Nachweise, einschließlich der Dokumentationen belegt ist. Weiterbildungszeit (in Monaten / formale Aufteilung): Weiterbildungszeit: 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu - 12 Monate im Gebiet Chirurgie und/oder in Anästhesiologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Neurochirurgie angerechnet werden. - 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden. Die Anerkennung von Tätigkeiten mit Monoapprobation (ärztlicher Approbation) ist gemäß WBO der Landesärztekammer Hessen möglich, der Abschluss in der Facharztweiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie setzt allerdings auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus. Seitens der Hessischen Ärztekammer wurde dem kommissarischen Direktor die vorläufige Ermächtigung für die Weiterbildung von 4 Jahren ausgesprochen, ab August 2008 wird die volle Weiterbildungsermächtigung beantragt. Weiterbildung: Facharztbezeichnung in einem Gebiet, Seite 3 von 3 Rotationsplan Weiterbildung Facharztkompetenz: (Angabe der verschiedenen Module/Stationen, die von der/dem in der Weiterbildung befindlichen Ärztin/Arzt durchlaufen werden.) Eine feste Rotation ist gemäß WBO nicht vorgesehen. Vgl. bitte auch Erläuterungen zum Weiterbildungskonzept. In der Weiterbildung sind folgende Module zu durchlaufen: 1. Poliklinische Ambulanz mit poliklinischem OP (vorwiegend dentoalveoläre Chirurgie) 2. Stationsdienst (1.-5. Weiterbildungsjahr) 3. Einsatz im mund-kiefer-gesichtschirurgischem OP (Assistenzen und operative Eingriffe unter Anleitung, Supervision) 4. Spezialsprechstunden (Kieferorthopädische Operationen, Tumor, Implantologie, LKG, Trauma, Kiefergelenkfunktionsstörungen, Sonographie) Allgemeine Erläuterungen zur/m weiterbildenden Klinik/Institut und zum Weiterbildungskonzept: (freier Text) Das operative Spektrum der Klinik umfasst die gesamte Mund-, Kiefer- und Gesichtschirugie mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Traumatologie, Spaltchirurgie, der Kieferorthopädischen Chirurgie, Tumorchirurgie einschließlich mikrovaskulären Techniken und der rekonstruktiv-plastischen Chirurgie im Kopf-Halsbereich. Die Klinik verfügt über 25 Betten zuzüglich Belegungsrecht in der Kinderklinik und auf der Intensivstation. Es stehen 2 stationäre und 2 ambulante Operationssäle zur Verfügung, sowie eine umfangreiche Ambulanz mit 8 Behandlungseinheiten; der röntgendiagnostische Bereich des Zentrums untersteht der ärztlichen Leitung der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Die operative Weiterbildung erfolgt gemäß folgenden, intern definierten Modulen (Schwerpunkt): 1. Jahr dentoalveoläre und septische Chirurgie, Tätigkeiten der poliklinischen Ambulanz 2. Jahr Traumatologie des Unterkiefers und Mittelgesichts (laterale Mittelgesichtsfraktur) 3. Jahr Traumatologie des Mittelgesichts (zentrales Mittelgesicht) und Kieferorthopädische Operationen 4. Jahr Komplexe Traumatologie und fortgeschrittene Dysgnathiechirurgie 5. Jahr Tumorchirurgie / LKG und rekonstruktive Chirurgie Parallel dazu Teilnahme an den Spezialsprechstunden der Klinik (KFO, Tumor, Implantologie, LKG, Trauma, Kiefergelenk und Funktionsstörungen) Während der gesamten Weiterbildung Einbindung in den ärztlichen Stationsdienst und Teilnahme am mund-kiefergesichtschirurgischen Bereitschaftsdienst. drucken Per E-Mail senden