FA Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

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Weiterbildung: Facharztbezeichnung in einem Gebiet
Gebiet:
17. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Facharztkompetenz:
FA Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Klinik/Institut:
Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Standort:
Marburg
Befugte/r Arzt/Ärzte: PD Dr. Dr. Andreas Neff
Kontaktadresse
Name:
PD Dr. Dr. Andreas Neff
Klinik/Institut:
Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Straße:
Georg-Voigt-Straße 3
PLZ:
35039
Ort:
Marburg
Telefon:
06421 - 586 3208
Fax:
06421 - 586 8990
Email:
[email protected]
Voraussetzungen für die Weiterbildung:
Ärztliche Approbation oder Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs gemäß Bundesärzteordnung.
Erwünschte Voraussetzungen seitens des Klinik-/Institutleiters:
Der Abschluss in der Facharztweiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie setzt auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus. In der
Regel erfolgt die Weiterbildung von Ärzten mit bereits abgeschlossenem Studium der Zahnheilkunde, wobei grundsätzlich auch die
Möglichkeit einer, das Studium der Zahnmedizin begleitenden Teilzeittätigkeit gegeben ist.
Bereitschaft zum Engagement in Forschung und Lehre wird erwartet.
Weiterbildung: Facharztbezeichnung in einem Gebiet, Seite 2 von 3
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im oben genannten Gebiet ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach
Ableistung der in der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vorgeschriebenen
Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte. Die erforderliche Facharztkompetenz ist in einer
Prüfung nachzuweisen.
Weitere Ziele seitens des Weiterbildungsbefugten:
Das Gebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie umfasst Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung,
Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen, Tumoren, Fehlbildungen und Formveränderungen des
Zahnes, des Zahnhalteapparates, der Alveolarfortsätze, des Gaumens, der Kiefer, der Mundhöhle, der Speicheldrüsen sowie des
Gesichtsschädels und der bedeckenden Weichteile einschließlich der chirurgischen Kieferorthopädie, prothetischen Versorgung und
Implantologie.
Die Weiterbildung beinhaltet den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeit unter Berücksichtigung gebietsspezifischer
Ausprägungen fachübergreifender Weiterbildungsinhalte und fachspezifischer Untersuchungen und Behandlungsmethoden im Gebiet
der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Vermittelt werden die Inhalte der Weiterbildung gemäß den allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der
Landesärztekammer Hessen (siehe unter www.laekh.de und www.bundesaerztekammer.de)
Dokumentation der Weiterbildung:
Der in der Weiterbildung befindliche Arzt hat die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte
zu dokumentieren. Die Zulassung zur Prüfung wird von der Ärztekammer nur erteilt, wenn die Erfüllung
der zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen durch Zeugnisse und Nachweise, einschließlich der Dokumentationen belegt ist.
Weiterbildungszeit (in Monaten / formale Aufteilung):
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate im Gebiet Chirurgie und/oder in Anästhesiologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Neurochirurgie angerechnet
werden.
- 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden.
Die Anerkennung von Tätigkeiten mit Monoapprobation (ärztlicher Approbation) ist gemäß WBO der Landesärztekammer Hessen
möglich, der Abschluss in der Facharztweiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie setzt allerdings auch das zahnärztliche
Staatsexamen voraus.
Seitens der Hessischen Ärztekammer wurde dem kommissarischen Direktor die vorläufige Ermächtigung für die Weiterbildung von 4
Jahren ausgesprochen, ab August 2008 wird die volle Weiterbildungsermächtigung beantragt.
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Rotationsplan Weiterbildung Facharztkompetenz:
(Angabe der verschiedenen Module/Stationen, die von der/dem in der Weiterbildung befindlichen Ärztin/Arzt
durchlaufen werden.)
Eine feste Rotation ist gemäß WBO nicht vorgesehen.
Vgl. bitte auch Erläuterungen zum Weiterbildungskonzept.
In der Weiterbildung sind folgende Module zu durchlaufen:
1. Poliklinische Ambulanz mit poliklinischem OP (vorwiegend dentoalveoläre Chirurgie)
2. Stationsdienst (1.-5. Weiterbildungsjahr)
3. Einsatz im mund-kiefer-gesichtschirurgischem OP (Assistenzen und operative Eingriffe unter Anleitung, Supervision)
4. Spezialsprechstunden (Kieferorthopädische Operationen, Tumor, Implantologie, LKG, Trauma, Kiefergelenkfunktionsstörungen,
Sonographie)
Allgemeine Erläuterungen zur/m weiterbildenden Klinik/Institut und zum
Weiterbildungskonzept: (freier Text)
Das operative Spektrum der Klinik umfasst die gesamte Mund-, Kiefer- und Gesichtschirugie mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der
Traumatologie, Spaltchirurgie, der Kieferorthopädischen Chirurgie, Tumorchirurgie einschließlich mikrovaskulären Techniken und der
rekonstruktiv-plastischen Chirurgie im Kopf-Halsbereich.
Die Klinik verfügt über 25 Betten zuzüglich Belegungsrecht in der Kinderklinik und auf der Intensivstation. Es stehen 2 stationäre und
2 ambulante Operationssäle zur Verfügung, sowie eine umfangreiche Ambulanz mit 8 Behandlungseinheiten; der
röntgendiagnostische Bereich des Zentrums untersteht der ärztlichen Leitung der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und
Gesichtschirurgie.
Die operative Weiterbildung erfolgt gemäß folgenden, intern definierten Modulen (Schwerpunkt):
1. Jahr dentoalveoläre und septische Chirurgie, Tätigkeiten der poliklinischen Ambulanz
2. Jahr Traumatologie des Unterkiefers und Mittelgesichts (laterale Mittelgesichtsfraktur)
3. Jahr Traumatologie des Mittelgesichts (zentrales Mittelgesicht) und Kieferorthopädische Operationen
4. Jahr Komplexe Traumatologie und fortgeschrittene Dysgnathiechirurgie
5. Jahr Tumorchirurgie / LKG und rekonstruktive Chirurgie
Parallel dazu Teilnahme an den Spezialsprechstunden der Klinik (KFO, Tumor, Implantologie, LKG, Trauma, Kiefergelenk und
Funktionsstörungen)
Während der gesamten Weiterbildung Einbindung in den ärztlichen Stationsdienst und Teilnahme am mund-kiefergesichtschirurgischen Bereitschaftsdienst.
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