DOKUMENTAR-AKKREDITIV GELD NUR GEGEN WARE

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DOKUMENTAR-AKKREDITIV
GELD NUR GEGEN WARE
Das Dokumentar-Akkreditiv ist die Verpflichtung einer Bank, im Auftrag des Käufers/ Importeurs dem Verkäufer/ Exporteur einer Ware oder
Dienstleistung bei fristgerechter Einreichung konformer Dokumente einen bestimmten Betrag sofort (Sicht) oder aufgeschoben (Termin) zu erstatten.
Ihre Vorteile
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
-mehr Sicherheit durch die Reduktion des Zahlungsrisikos
Das Dokumentar-Akkreditiv ist geeignet für Gewerbebetriebe und Unternehmen, die insbesondere mit weniger bekannten Kunden oder in grossem
Ausmass im Ausland geschäftlich tätig sind.
Ihr nächster Schritt
Preise und Konditionen
Preis
auf Anfrage
Leistungsumfang
Sicherstellung der Zahlung bei Warenlieferung ins Ausland
Ihr nächster Schritt
Das Dokumentar-Akkreditiv in sieben Schritten erklärt:
Beschreibung des Ablaufs eines Dokumentar-Akkreditives
1. Vertragsabschluss zwischen Käufer/Importeur und dem Verkäufer/Exporteur. Als Zahlungsbedingung wird ein Akkreditiv vereinbart, das
von der Bank des Verkäufers/Exporteurs bestätigt werden muss.
2. Auftrag - Der Käufer/Importeur beauftragt seine Bank, ein Akkreditiv zu eröffnen, das vertragsgemäss von der Bank des Exporteurs zu
bestätigen ist. Im Auftrag verlangt der Auftraggeber jene Dokumente, die er für die Einfuhr der Ware benötigt.
3. Prüfung der Bonität des Schuldners - Die eröffnende Bank überprüft die Bonität des Auftraggebers, die augenscheinliche Echtheit der
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
07.04.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
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GELD NUR GEGEN WARE
Unterschriften auf dem Auftrag und die Vollständigkeit des Auftrages.
4. Eröffnung - Die eröffnende Bank eröffnet das Akkreditiv und übermittelt es in der Regel per SWIFT an die Bank des Verkäufers/Exporteurs mit
dem Auftrag, das Akkreditiv dem Verkäufer/Exporteur unter Beifügung ihrer Bestätigung zu avisieren. Der Auftraggeber erhält eine
Ausführungsanzeige.
5. Prüfung des Akkreditivs sowie der Bonität der eröffnenden Bank - Die avisierende Bank überprüft nach Akkreditiverhalt die
Bonität der eröffnenden Bank und das Länderrisiko, die augenscheinliche Echtheit des Akkreditivs, ob es den ERA unterstellt und vollständig ist und
ob es unklare Weisungen enthält.
6. Avisierung und Bestätigung - Aufgrund verfügbarer Banken- und Länderlimiten fügt die Bank dem Akkreditiv ihre Bestätigung bei und
avisiert es dem Begünstigten. Dieser ist sich bewusst, dass ihm gegenüber sowohl die eröffnende als auch die bestätigende Bank für die Zahlung
haften.
7. Prüfung des Akkreditivs - Der Begünstigte prüft bei Erhalt, ob die Akkreditivbedingungen mit den Abmachungen im Kaufvertrag
übereinstimmen. Er beginnt alsdann mit der Warenproduktion. Falls der Begünstigte mit dem Wortlaut des Akkreditivs nicht einverstanden ist, muss
er beim Auftraggeber eine Änderung beantragen.
Ihr nächster Schritt
Akkreditiv-Antrag ausfüllen, unterschreiben und abschicken
Sind Sie bereits Kunde oder Kundin unserer Bank? Dann füllen Sie den PDF-Akkreditiv-Antrag ganz einfach online aus. Drucken Sie ihn aus und
senden Sie ihn uns unterzeichnet per Post zu.
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