DOKUMENTAR-AKKREDITIV GELD NUR GEGEN WARE Das Dokumentar-Akkreditiv ist die Verpflichtung einer Bank, im Auftrag des Käufers/ Importeurs dem Verkäufer/ Exporteur einer Ware oder Dienstleistung bei fristgerechter Einreichung konformer Dokumente einen bestimmten Betrag sofort (Sicht) oder aufgeschoben (Termin) zu erstatten. Ihre Vorteile Profitieren Sie von folgenden Vorteilen: -mehr Sicherheit durch die Reduktion des Zahlungsrisikos Das Dokumentar-Akkreditiv ist geeignet für Gewerbebetriebe und Unternehmen, die insbesondere mit weniger bekannten Kunden oder in grossem Ausmass im Ausland geschäftlich tätig sind. Ihr nächster Schritt Preise und Konditionen Preis auf Anfrage Leistungsumfang Sicherstellung der Zahlung bei Warenlieferung ins Ausland Ihr nächster Schritt Das Dokumentar-Akkreditiv in sieben Schritten erklärt: Beschreibung des Ablaufs eines Dokumentar-Akkreditives 1. Vertragsabschluss zwischen Käufer/Importeur und dem Verkäufer/Exporteur. Als Zahlungsbedingung wird ein Akkreditiv vereinbart, das von der Bank des Verkäufers/Exporteurs bestätigt werden muss. 2. Auftrag - Der Käufer/Importeur beauftragt seine Bank, ein Akkreditiv zu eröffnen, das vertragsgemäss von der Bank des Exporteurs zu bestätigen ist. Im Auftrag verlangt der Auftraggeber jene Dokumente, die er für die Einfuhr der Ware benötigt. 3. Prüfung der Bonität des Schuldners - Die eröffnende Bank überprüft die Bonität des Auftraggebers, die augenscheinliche Echtheit der Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 07.04.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen. DOKUMENTAR-AKKREDITIV GELD NUR GEGEN WARE Unterschriften auf dem Auftrag und die Vollständigkeit des Auftrages. 4. Eröffnung - Die eröffnende Bank eröffnet das Akkreditiv und übermittelt es in der Regel per SWIFT an die Bank des Verkäufers/Exporteurs mit dem Auftrag, das Akkreditiv dem Verkäufer/Exporteur unter Beifügung ihrer Bestätigung zu avisieren. Der Auftraggeber erhält eine Ausführungsanzeige. 5. Prüfung des Akkreditivs sowie der Bonität der eröffnenden Bank - Die avisierende Bank überprüft nach Akkreditiverhalt die Bonität der eröffnenden Bank und das Länderrisiko, die augenscheinliche Echtheit des Akkreditivs, ob es den ERA unterstellt und vollständig ist und ob es unklare Weisungen enthält. 6. Avisierung und Bestätigung - Aufgrund verfügbarer Banken- und Länderlimiten fügt die Bank dem Akkreditiv ihre Bestätigung bei und avisiert es dem Begünstigten. Dieser ist sich bewusst, dass ihm gegenüber sowohl die eröffnende als auch die bestätigende Bank für die Zahlung haften. 7. Prüfung des Akkreditivs - Der Begünstigte prüft bei Erhalt, ob die Akkreditivbedingungen mit den Abmachungen im Kaufvertrag übereinstimmen. Er beginnt alsdann mit der Warenproduktion. Falls der Begünstigte mit dem Wortlaut des Akkreditivs nicht einverstanden ist, muss er beim Auftraggeber eine Änderung beantragen. Ihr nächster Schritt Akkreditiv-Antrag ausfüllen, unterschreiben und abschicken Sind Sie bereits Kunde oder Kundin unserer Bank? Dann füllen Sie den PDF-Akkreditiv-Antrag ganz einfach online aus. Drucken Sie ihn aus und senden Sie ihn uns unterzeichnet per Post zu. PDF-Antrag öffnen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren Bei der TKB steht Ihr Bedürfnis im Vordergrund. Damit Sie Ihre individuelle Lösung verwirklichen können, laden wir Sie zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein. Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren Ihren Kundenberater direkt kontaktieren Sind Sie bereits Kunde oder Kundin unserer Bank und haben Sie einen persönlichen Kundenberater? Kontaktieren Sie ihn direkt. Sie finden seine Kontaktangaben in unserem Beraterverzeichnis. Beraterverzeichnis anzeigen Details als PDF öffnen Antragsformular öffnen Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 07.04.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.