Ethik-Bericht - Klinikum Nürnberg

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Klinikum Nürnberg
Ethik-Bericht
Klinikum Nürnberg 2011 – 2014
Herausgegeben von Vorstand und Ethikforum
des Klinikums Nürnberg
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Inhaltsverzeichnis:
Einführung
Ethikprojekt
1
2
Aktivitäten und Angebote im Klinikum Nürnberg
Ethikforum
5
Ethikcafe
7
Ethikberatung
- ZME
- Ethikkreis
10
Fortbildungen
14
Fernlehrgang
16
Veranstaltungen
17
Klinische Ethik – Forumsmitglieder publizieren
Die Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung – Langzeiterfahrungen
mit einer hausinternen Leitlinie im Krankenhaus (Christof Oswald)
21
Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge – Schwierige intensivmedizinische
Entscheidungen am Lebensende (Prof. Dr. Frank Erbguth)
31
Der Ethikreis der 4. Medizinischen Klinik – Evaluation 1999 – 2011
(Dr. Stephan Kolb)
42
Medizingeschichte – Initiative zum Ärztetag 2012
61
Im Gedenken an die Opfer der Medizin im Nationalsozialismus
62
Nürnberger Erklärung des Deutschen Ärztetages 2012
64
The art of medicine
Apologising for Nazi medicine: a constructive starting point
65
Anhang – Wichtige Grundlagen und Dokumente
67
Nürnberger Kodex 1947
67
Ethik-Code Klinikum Nürnberg 1999
68
Empfehlungen zum Umgang mit Schwerstkranken
69
Impressum
Herausgeber: Klinikum Nürnberg, Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg
V.i.S.d.P.: Dr. Stephan Kolb | Gestaltung: Jo Meyer | Titelfoto: Rudi Ott
Druck: optimum. Druckdienstleistungen Nürnberg | Auflage: 500, November 2014
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Einführung
Viele Kolleginnen und Kollegen im Klinikum Nürnberg engagieren sich seit Jahren
rund um das Thema „Ethik“. Sie reflektieren die eigene Arbeit und bilden sich weiter,
entwickeln Leitlinien, bieten Diskussionsforen und helfen nicht zuletzt im Rahmen der
Klinischen Ethikberatung unseren Ärztinnen und Ärzten, Pflegenden, Patienten und
Angehörigen in konkreten Entscheidungsnöten.
In einem Krankenhaus der maximalen Versorgungsstufe mit nahezu der gesamten
Bandbreite moderner Medizin und Pflege finden sich jeden Tag aufs Neue schwierige
medizinische, pflegerische und ethische Herausforderungen: nicht nur auf den hochtechnisierten Intensivstationen, der Palliativstation, dem Dialysebereich, der Einheit
für Schwerbrandverletzte oder in den beiden Notaufnahmen im Klinikum Nord und im
Südklinikum, sondern auch in den vielen anderen Fachabteilungen und Stationen des
Klinikums.
Die Beschäftigung mit ethischen Fragen ist daher naheliegend, notwendig und wichtig
und wir freuen uns darüber, dass sich hierzu in den vergangenen 15 Jahren eine regelrechte Tradition entwickelt hat. Wie die einleitende Entstehungsgeschichte der Befassung mit Ethik zeigt, hat das Klinikum Nürnberg dieses Themenfeld frühzeitig erkannt
und auf den Weg gebracht. Über die Aktivitäten aus den Jahren 2011 bis 2014 informiert
Sie der vorliegende Bericht.
Im ersten Teil bietet dieser Bericht einen Überblick zu den verschiedenen Angeboten
innerhalb des Klinikums und erläutert die involvierten Gremien und Arbeitszirkel. Im
zweiten Teil dokumentiert er zu einigen ausgewählten Themen eine Reihe lesenswerter
Veröffentlichungen von Mitgliedern des Ethikforums.
An dieser Stelle danken wir allen Kolleginnen und Kollegen im Klinikum Nürnberg, die
sich in den Ethik-Gremien und der Ethikberatung engagieren, sehr herzlich! Sie legen
damit eine wichtige Grundlage für die Entwicklung und Vertiefung einer ethisch reflektierten Arbeit von uns allen!
Allen Leserinnen und Lesern dieses Ethikberichts wünschen wir interessante Erkenntnisse
und nützliche Anregungen!
Dr. Alfred Estelmann
Prof. Dr. Frank Erbguth
Richard Schuster
Dr. Stephan Kolb
Vorstand
Klinikum Nürnberg
1. Vorsitzender
Ethikforum
2. Vorsitzender
Ethikforum
Geschäftsführer
Ethikforum
1
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Ethikprojekt –
Ursprung der Aktivitäten
Die im Folgenden beschriebenen ersten Aktivitäten zur Unternehmensethik und klinischen Ethik am Klinikum Nürnberg entstanden lange vor der Dynamik durch die Einführung des DRG-Systems. Fallzahlsteigerung, Verweildauer, PCCL oder Casemix waren noch
kein gebräuchliches Alltagsvokabular, als sich die Leitung des Klinikums 1998 entschloss,
ein eigenes Ethikprojekt zu initiieren, d.h. zunächst eine umfassende qualitative Mitarbeiterbefragung in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse der Befragung begründeten in den
Folgejahren eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen, mit denen das Klinikum die
Debatte moralischer Fragen und damit auch die ethische Kompetenz seiner Mitarbeiter
systematisch fördern wollte. Von Anfang an war damit eine Initiative gemeint, „die nicht
nur die klassischen Fragen der Medizin- und Pflegeethik betraf, sondern auch Aspekte
der Unternehmenskultur wie Führung, Kommunikation und Transparenz.“1
Ein erster Meilenstein war 1999 die Entwicklung eines Ethik-Codes2 für das Klinikum, der
die Würde des Patienten und seine stets individuelle Situation in den Mittelpunkt stellte
und zum Maßstab des Handelns machte. Vor dem Hintergrund der historischen Bedeutung Nürnbergs in der Medizingeschichte verweist der Ethik-Code auf den Nürnberger
Kodex von 19473 mit seinem ersten und prägenden Prinzip des „informed consent“; dem
Prinzip, dem auch in dieser Arbeit eine besondere Bedeutung zukommt, da es eines der
Kernprinzipien der Ethikberatung und der von ihr geförderten gemeinsamen Entscheidungsfindung darstellt.
Der Ethik-Code, so heißt es in seiner Präambel, wurde im Klinikum in einem „offenen
Diskussionsprozess“ erarbeitet. Seine ethischen Grundsätze stellten keine endgültigen
Festlegungen dar, sondern blieben einer „lebendigen Überprüfung und Weiterentwicklung“ unterworfen. Damit stelle der Code eine Art „öffentliche Selbstverpflichtung“ dar
und schaffe verbindliche Grundlagen aller Handlungen und Entscheidungsprozesse im
Arbeitalltag. Ergänzt werde der Ethik-Code durch einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter, der nicht nur den angestrebten Umgang mit Patienten und Angehörigen betreffe,
sondern auch den Umgang der Beschäftigten untereinander und vor allem das Verhalten
der Führungskräfte.
Neben dem Verhaltenskodex brachten der damalige Vorstand Klaus Wambach und die
Personalvertretung des Klinikums auch eine gemeinsame Vereinbarung zur Konfliktvermeidung und Konfliktbewältigung auf den Weg, eine für Krankenhäuser bis dahin
unübliche Form der Selbstverpflichtung in Fragen der Unternehmenskultur.
Neben der ambitionierten Initiierung derartiger Dokumente und Leitbilder waren es
vor allem die praktischen Konsequenzen und Aktivitäten des Ethikprojektes, die für
den Alltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spürbar und relevant wurden: Ethische
Themen wurden fortan systematisch in die pflegerischen Fort- und Weiterbildungen
(z.B. Stationsleitungslehrgänge) aufgenommen; eigene Ethikseminare für Mitarbeiter
aller Berufsgruppen wurden veranstaltet, zwei berufsgruppenübergreifende Lehrgänge
für Führungskräfte organisiert sowie das Angebot von Supervision, Coaching und Teamentwicklung personell verstärkt und ab 2002 als dauerhaftes internes Dienstleistungsangebot des „Centrums für Kommunikation Information Bildung“ etabliert. Ziel der
Aktivitäten war es, mit dem Ethikprojekt auch die Unternehmenskultur im beschriebenen
Sinne positiv zu beeinflussen.
1 Erbguth/Fichtner/Sieber (2007), S. 157.
2 Wehkamp (1999) und (2001). Ethik-Code Klinikum
Nürnberg – Siehe Anhang
3 Nürnberger Kodex 1947 – Siehe Anhang
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Um die bisherigen und zukünftigen Aktivitäten zur Ethik im Klinikum nachhaltig sicherzustellen und weiterzuentwickeln, berief Klinikumsvorstand Klaus Wambach in der Folge
ein klinikübergreifendes Ethikkomitee, das „Ethikforum“. Laut seiner Geschäftsordnung
setzt sich das derzeit vierzehnköpfige Gremium nicht nur aus internen Mitarbeitern
unterschiedlicher Hierarchien aus Medizin, Pflegedienst, Zentralen Diensten und den
Servicebereichen zusammen, sondern bindet auch externe Expertise sein. So wirken
eine pensionierte Richterin und ein Vorstandsmitglied der AOK-Mittelfranken seit seiner
Gründung im Ethikforum des Klinikums mit.3
Geleitet wird das Ethikforum derzeit von zwei Vorsitzenden und organisiert von einer
Geschäftsführung. Nach einer intensiven Aufbauphase in den ersten Jahren hat das
Ethikforum wieder verstärkt seit 2009 verschiedene inhaltliche Impulse gesetzt, so eine
Veranstaltung zur Unternehmenskultur, die Überarbeitung interner Handlungsempfehlungen sowie öffentliche Informationsveranstaltungen zum Patientenverfügungsgesetz
im Jahr 2009 und den entsprechenden Urteilen des Bundesgerichtshofes im Jahr 2010.
Um neben der klinikspezifischen Ethikberatung in der Medizinischen Klinik 4, die bereits
seit dem Jahr 1997 besteht, auch eine klinikumsweite und zentral erreichbare Ethikberatung aufzubauen, beauftragte das Ethikforum 2003 zunächst eine Befragung von Ärzten
und Pflegenden zum Thema „Patientenbetreuung und Entscheidungen am Lebensende“
durch die Medizinethikerin Prof. Dr. Stella Reiter-Theil aus Basel.4 An der schriftlichen
Befragung nahmen Beschäftigte aus den Bereichen Intensivmedizin, Onkologie, Palliativmedizin, Geriatrie und Neurologie teil. Im Ergebnis zeigte die Befragung über alle Abteilungen und Berufsgruppen hinweg eine Unzufriedenheit bezüglich folgender Aspekte:
- Fehlen schriftlicher hausinterner Leitlinien
- Fehlen von Ansprechpartnern
- Befürchtung von rechtlichen Konsequenzen
- Personalknappheit und Zeitmangel
- Kommunikationsschwierigkeiten der Berufsgruppen
Im Hinblick auf die hier benannten Defizite entwickelten das Ethikforum und die
Klinikumsleitung daraufhin im Jahr 2004 in Anlehnung an die Vorschläge der Bundesärztekammer gemeinsam mit der Nürnberger Hospizakademie und der Seelsorge am
Klinikum Nürnberg die „Empfehlungen zum ethischen Umgang mit Schwerstkranken
und Sterbenden“.5
Nach diesen vorbereitenden Aktivitäten initiierten das Ethikforum und sein damaliger
Geschäftsführer Roland Fichtner im Jahr 2004 auch die Einführung der klinikumsweiten
Ethikberatung, mit der die Rahmenbedingungen und die Qualität gemeinsamer Entscheidungsfindungen in schwierigen akuten Versorgungssituationen verbessert werden sollte.
Mit seiner Zentralen Mobilen Ethikberatung (ZME) hat das Ethikforum für das Klinikum
Nürnberg eine Ethikberatung auf den Weg gebracht, die klinikumsweit und kurzfristig,
wenn nötig auch binnen weniger Stunden, stattfindet und in der speziell geschulte
Mitarbeiter aus Medizin, Pflege, Seelsorge und Sozialdienst aktiv sind.
3 Klinikum Nürnberg (2007)
4 Reiter-Theil (2003) Es handelt sich um einen internen
Ergebnisbericht im Klinikum Nürnberg.
5 Siehe Anlage
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Die folgende aktuelle Übersicht (Stand Oktober 2014) stellt abschließend die grundsätzliche Struktur der Gremien dar sowie die vom Ethikforum ausgehenden Aktivitäten
am Klinikum Nürnberg.
Vorstand
Leitungskonferenz
Ethikforum
14 interne und externe Mitglieder vom Vorstand berufen
aus Medizin, Pflege, Seelsorge, Zentralen Diensten u.a.
1. und 2. Vorsitzender
Geschäftsordnung und Geschäftsführung
ca. vier Treffen im Jahr
bearbeitet und begleitet u.a. folgende Schwerpunktthemen
ZME
Ethikcafé
Grundsätze
Bildung
Initiativen
Zentrale
Mobile
Ethikberatung
KNN/KNS
Angebot
für den
Erfahrungsaustausch
Empfehlungen
z.B. zum
Umgang mit
Sterbenden
Vorträge,
Seminare,
Fernlehrgang
Ethikberater
Sterberaum
PEG
Betriebsethik
etc.
Gemeinsame Veranstaltungen von Vorstand und Ethikforum
2010: Zwischen Ethik und Monetik
2011: Führung und Mitarbeitergespräche
2012: Visitenkultur und Kommunikation
2013: Organspende und Transplantationsmedizin
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Ethikforum –
Impulse und Diskussionen
Auch in Nürnberg sind die wichtigsten Aufgaben des sich vierteljährig treffenden Forums
die Veranstaltung von Fort- und Weiterbildungen zu ethischen Themen, die Entwicklung
klinikumseigener ethischer Empfehlungen und Richtlinien sowie die Initiierung und
Begleitung ethischer Angebote, wie der Ethikberatung oder der Ethik-Cafés. Das unabhängige Forum kann darüber hinaus von Beschäftigten, Patienten und Angehörigen
involviert und um die Befassung bzw. Stellungnahme zu vorgebrachten Themen gebeten
werden, es wird aber auch selbst initiativ, bestimmt seine eigene Agenda und setzt
entsprechende Prioritäten.
So ist das Ethikforum z.B. von niedergelassenen Ärzten zum klinikumsinternen Umgang
mit dem Thema „PEG-Magensonde“ angefragt worden, es hat die Initiativen am Klinikum
zur Einrichtung und Gestaltung von Sterbezimmern unterstützt und sich gegenüber der
Klinikumsleitung um eine offene Diskussion des wachsenden Spannungsfeldes zwischen
Ethik, Ökonomie und Mitarbeiterzufriedenheit eingesetzt. In der Anfangszeit wurde das
Ethikforum irrtümlich von Seiten verschiedener Kliniken um die Genehmigung von Studien und Forschungsvorhaben ersucht. Dies ist ausdrücklich nicht sein Aufgabengebiet,
sondern Tätigkeitsbereich entsprechender Ethik-Kommissionen.
Insgesamt befindet sich das Ethikforum damit in jenem inhaltlichen Rahmen, den die
internationale Literatur für Klinische Ethikkomitees seit Jahren vorschlägt. Dem Grunde nach kann sich auch das Ethikforum im Klinikum Nürnberg mit sehr verschiedenen
Themen befassen, sofern dabei Fragen behandelt werden, die im weitesten Sinne der
klinischen Ethik zuzordnen sind.
Da es bis heute keine verbindlichen Kriterien einer wissenschaftlichen Untersuchung
Klinischer Ethikkomitees gibt, fehlt es an überprüfbaren Kriterien für ihre Evaluation.
Letztlich müssen sich sämtliche Einrichtungen im Umfeld eines Krankenhauses – und
damit auch eine solche Institution – daran messen lassen, ob und wie sie sich auf die
Qualität der Krankenversorgung positiv auswirken.
Die Zusammensetzung des Ethikforums soll die Hierarchieebenen und Bereiche des
Klinikums angemessen widerspiegeln und externe Expertise einbinden. Derzeit – im
Mai 2012 – besteht das Ethikforum aus einem interdisziplinären Team von 14 Mitgliederinnen und Mitgliedern.
Das Ethikforum wurde zunächst vom Chefarzt der Psychiatrie, Herrn Prof. Dr. Dr. Günter
Niklewski, geleitet; später übernahm der Chefarzt der Geriatrie, Prof. Dr. Cornel Sieber
diese Funktion; seit dem Sommer 2011 leiten Prof. Dr. med. Dipl. Psych. Frank Erbguth,
Chefarzt der Klinik für Neurologie, und Pfarrer Richard Schuster, Mitglied der ökumenischen Krankenhausseelsorge im Südklinikum das Forum. Die Geschäftsführung obliegt
Dr. Stephan Kolb und in organisatorischen Belangen wird die Leitung des Ethikforums
von Frau Cornelia Sternberg-Lautner aus dem Sekretariat des Bereichs Unternehmensentwicklung unterstützt.
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Die folgende Grafik bietet einen Überblick über die Mitglieder des Ethikforums und deren
unterschiedliche Disziplinen und Tätigkeitsbereiche (Stand November 2014).
Prof. Dr. Frank Erbguth
1. Vorsitzender
Pfarrer Richard Schuster
2. Vorsitzender
Mitglieder
klinischer Bereich
Externe
Mitglieder
Mitglieder der
zentralen Dienste u.a.
Dr. Dirk Debus
Oberarzt Hautklinik
Hauttumorzentrum
Carola Glenk
Pfarrerin
Roland Fichtner
Leitung Personal
management
Christof Oswald
Pflegedienstleitung
Ethikkreis 4. Med.
Norbert Kettlitz
AOK Bayern
Dr. Stephan Kolb
Leitung
Unternehmensentwicklung
Martin Röttinger
Krankenpflege ZME
Elisabeth Senft-Wenny
Richterin a.D.
Christiane Lehner
Vertrauensperson
Schwerbehinderte
Adriane Yiannouris
Krankenpflege
Koordination ZME
Horst-Dieter Stein
Personalrat
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Ethikcafé –
Einstieg ohne Schwellenangst
Neben den dezidierten Beratungsmodellen wie etwa der Klinischen Ethikberatung existieren an vielen Krankenhäusern auch „niederschwellige“ offene Strukturen, in denen
betroffene Ärzte, Pflegende, Seelsorger oder andere Mitarbeiter und nicht zuletzt
Patienten oder Angehörige ihre Anliegen vortragen und diskutieren können. Diese
eher informellen Angebote können dazu beitragen, spätere explizite Beratungsformen
vorzubereiten oder diese zu ergänzen. Eine Fallberatung im eigentlichen Sinn kann hier
nicht stattfinden, wohl aber die Einübung einer moderierten Reflexion und damit die
Sensibilisierung für die Relevanz und Vorteile gemeinsamer ethischer Diskurse.
Die offenen Formen haben eine wichtige Funktion im Sinne der Fort- und Weiterbildung
in ethischer Kompetenz. Sie eignen sich aber auch als Gelegenheit und Ort, um an ethischen Fragen interessierte Mitarbeiter anzusprechen und für eine spätere Mitarbeit im
Rahmen von Ethik-Projekten zu gewinnen.
Mit dieser Zielsetzung wurde am Klinikum im Jahr 2007 das Ethik-Café entwickelt, zu
dem auch 2011 bis 2014 die Beschäftigten des Klinikums zweimal pro Jahr im Klinkum
Nord und Südklinikum eingeladen waren.
Was Sie schon immer über Patientenverfügungen wissen wollten –
Zahlen, Daten, Fakten und die Empfehlungen des Ethik Forums
Unter diesem Titel fand das inzwischen 8. Ethikcafé am 22. Februar 2011 im Klinikum
Nürnberg Süd und am 1. März 2011 im Klinikum Nürnberg Nord für jeweils 2 Stunden
statt. Christof Oswald, damals Pflegerische Stationsleitung in der Klinik für Nephrologie,
hielt zur Einstimmung einen Impulsvortrag, in dem er in seiner Funktion als Mitglied
des Ethikforums die rechtlichen Aspekte darlegte sowie die Überlegungen des Forums
hinsichtlich der Patientenverfügung.
Die Resonanz und Atmosphäre der meist kleinen Veranstaltungen war positiv. Die
teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen kamen aus Medizin, Pflege, Seelsorge und
Verwaltung. Es zeigte ich, dass gerade das Thema „Patientenverfügung“ immer wieder
auf Interesse stößt, weil die Kollegen im klinischen Alltag oft mit Patientenverfügungen
konfrontiert werden und der Umgang damit durchaus mit Unsicherheiten verbunden ist;
aber auch, weil es sich um ein Thema handelt, welches auch im privaten Umfeld immer
wichtiger wird.
Kein Land in Sicht – Umgang mit der Überlastungsanzeige
Am 20. September 2011 im Südklinikum und am 27. September 2012 im Nordklinikum
ging es jeweils um die damals neu eingeführte Dienstanweisung der Klinikumsleitung
zum Thema „Umgang mit Überlastungsanzeigen“. Frau Angelika Öhlschläger vom Personalrat hielt ein einführendes Referat. Wiederholt wurde darauf hingewiesen, dass das
Instrument der Überlastungsanzeige allein nicht ausreiche, um spürbare Entlastung
zu schaffen. Es wird als unerlässlich angesehen, frühzeitig präventive Ausfallkonzepte
zu erarbeiten und abgestimmte Handlungsmuster für die Abteilungen und Kliniken zu
definieren.
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Angehörige im Krankenhaus
Auch im Jahr 2012 setzten die Kolleginnen und Kollegen des Ethik-Cafés ihr Angebot
fort – am 13. März und 20. März 2012 und mit Alois Hirth und Judith Krukenberg vom
Marketing und den Patientenvertreterinnen Frau Bungartz, Frau Haider und Frau Yiyit
sowie den Teilnehmenden u.a. aus den Abteilungen der Herzchirurgie, Endoskopie,
OP, Seelsorge, Geriatrie und Gefäßchirurgie. Moderiert wurde durch die Kolleginnen
Judith Berthold, Christina Lehner, Martin Röttinger und Sabine Salinger. Dabei zeigte
sich einmal mehr, dass viele verstärkt den Eindruck gewinnen, wie der Anspruch der
Patienten und Angehörigen im Krankenhaus steige und für wie dringend entsprechende
Schulungen gehalten werden – womöglich schon während der Ausbildung.
Lässt keine Fragen offen!? – Das neue Transplantationsgesetz
Im Oktober 2012 fanden erneut zwei weitere Ethik-Cafés statt, diesmal mit den Referentinnen Frau. Dr. Bamberger und Frau Dr. Grammenos, besucht von Kolleginnen und
Kollegen u.a. aus der Rechtsabteilung, Radiologie, Neurologie und der Seelsorge. Von
der ersten Abklärung einer Organentahme bis zur tatsächlichen Entnahme wurden alle
wichtigen Aspekte angesprochen und in der Gruppe lebhaft diskutiert, u.a. juristische
Voraussetzungen, die spezielle Situation von Unfallopfern, das Procedere zur Feststellung des Hirntodes, das weitere Vorgehen nach dem Hirntod, die Rolle der Deutschen
Stiftung Organtransplantation, den Umgang mit Angehörigen und auch den Pflegenden
Brennt unsere Flamme noch? Schutz vor Resignation und Frustration
im Klinikalltag
In Zeiten der Diskussion um ausgebrannte Beschäftigte ein naheliegendes Thema, das
am 16. April und 23. April 2013 jeweils im Klinikum Nord und Südklinikum zunächst
differenziert dargelegt und dann lebhaft diskutiert wurde. So referierte etwa im Norden
Dr. Andrea Eisenberg, Oberärztin der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie über
die Definition von Burn-Out, entsprechende Symptome, die Phasen von Burn-out, innere
und äußere Ursachen sowie Behandlungsansätze und Prophylaxe. Die anschließende
Diskussion befasste sich unter anderem mit der Frage der zunehmenden Vereinzelung
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem mangelnden Austausch untereinander.
Eine entsprechende Anlaufstelle für Mitarbeiter wurde thematisiert und sollte weiter
verfolgt werden.
Mythos und/oder Realität der Palliativstation
Am 8. und 15. Oktober 2013 steht die Palliativstation des Klinikums im Mittelpunkt der
Ethikcafes in den beiden Standorten im Norden und Süden Nürnbergs. Nach der Begrüßung stellte die verantwortliche Oberärztin Dr. Hofmann-Wackersreuther die typischen
Patienten, Abläufe und die verschiedenen Ansätze der Therapie auf der Palliativstation
vor. Immer wieder wurde klar, dass nur durch ein multidisziplinäres Team eine professionelle Behandlung auf einer Palliativstation möglich ist. Auch der Unterschied zu einem
Hospiz, etwa im Bezug auf die Aufnahmekriterien, wurde diskutiert.
Stationsleitung Frau Beyerlein erläuterte den Stationsablauf aus der Sicht der Pflegenden – von den verschiedenen pflegerischen Tätigkeiten bis hin zur Selbstpflege und
verschiedenen Angeboten von Supervision und gemeinsamen Teamunternehmungen.
Ein großer Schwerpunkt der Arbeit, so Beyerlein, sei die Angehörigenbetreuung, die
gerade nach dem Tod eine besondere Bedeutung hätte.
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Was heißt denn hier Sterbehilfe?
Mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus Pflege, Physiotherapie, Seelsorge, Apotheke und Personalrat standen am 18. und 25. März 2014 das erneut aktuelle Thema
„Sterbehilfe“ auf dem Programm der beiden Ethikcafes in Nord und Süd. An beiden
Standorten führte Judith Berthold aus dem Centrum für Kommunikation Information
Bildung (cekib) ins Thema ein und erläuterte die oftmals missverständlich und auch
falsch benutzen Begriffe wie „Aktive Sterbehilfe“, „Tötung auf Verlangen“, „Passive
Sterbehilfe“, „Beihilfe zum Suizid“ oder „Indirekte Sterbehilfe“.
Unter Einbezug der Regelungen in Belgien, der Schweiz und in den Niederlanden und
immer wieder ausgehend von beruflichen und persönlichen Erfahrungen erlebten die
Teilnehmerinnen eine sehr lebhafte Diskussion. Es konnte dabei der Bogen von der
Intensivmedizin bis zu Vorstellungen zur palliativen Geriatrie gespannt werden. Die
Teilnehmerinnen zeigten sich erneut zufrieden mit dem Angebot des Ethikcafes.
Kontakt zum Ethik-Café
Die Termine des Ethik-Cafés werden auf Handzetteln in den Postfächern im Klinikum
Nord und Süd verteilt und stehen im Intranet unter der Rubrik „Projekte & QM“. Für
weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Klinikum Nürnberg Nord, Centrum für Kommunikation Information Bildung
Judith Berthold M.A., Telefon 398-3788
[email protected]
Klinikum Nürnberg Süd, Kinderklinik
Sabine Salinger, Telefon 398-2217
[email protected]
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Ethikberatung
Aufgaben, Ziele, Ablauf
Die rasante Entwicklung der Medizin, insbesondere der Intensivmedizin, verlangt von
Patienten, Angehörigen, Ärzten und Pflegenden gerade am Ende des Lebens häufig
schwierigste Entscheidungen. Um diese oft ambivalent erlebten Situationen im Sinne
aller Beteiligter zu tragfähigen Lösungen zu führen, verbreitet sich seit den 1990er
Jahren auch in Deutschland das Instrument der Klinischen Ethikberatung. In Form
moderierter Gespräche fördert sie gemeinsame Entscheidungsfindungen unter professioneller Moderation.
Seit 2006 wird die Einrichtung einer Klinischen Ethikberatung von der Zentralen
Ethikkommission an der Bundesärztekammer explizit empfohlen. Der „Ethikkreis“ der
Medizinischen Klinik 4 im Klinikum Nürnberg praktiziert sie bereits seit 1997. Auch das
zweite Angebot von Ethikberatung im Klinikum, die Zentrale Mobile Ethikberatung (ZME)
besteht bereits seit 2004 und kann auf große Erfahrung aufbauen. Inzwischen bietet
bundesweit etwa jedes fünfte Krankenhaus Ethikberatungen an.
Für den Ablauf des eigentlichen Beratungsgespräches gibt es eine Vielzahl publizierter
Vorschläge, die sich meist auf die folgenden Grundprinzipien konzentrieren: Jedes
Beratungsgespräch sollte in der einen oder anderen Form eine Eröffnung, Informationssammlung, Formulierung des ethischen Konfliktes, Diskussion der ethischen Fragestellung und einen Abschluss enthalten. Die verschiedenen Modelle setzen dabei lediglich
eigene Akzente bzw. Schwerpunkte oder sie unterscheiden sich durch die chronologische
Anordnung der genannten Gesprächsteile.
Ethische Fallbesprechungen sind vor allem ein kommunikativer Prozess, bei dem ethische Inhalte im Mittelpunkt stehen. Daher ist neben der kommunikativen Kompetenz
die fachliche sowie die methodische Expertise der Prozessgestaltung wichtig. Gerade
der Moderation kommt im Gespräch eine zentrale Rolle zu. Dabei unterscheidet sich das
Gespräch im Rahmen einer Ethikberatung deutlich von den ansonsten üblichen Besprechungsformen im Krankenhaus oder auf der Station. Es verlangt vor allem Haltungs- und
Wertevermittlung statt Information und Wissensvermittlung.
Zentrale Mobile Ethikberatung
Am Klinikum Nürnberg existieren traditionell zwei Angebote der Ethikberatung. Während
die nephrologische Klinik und ihre Stationen seit 1997 von einem internen Ethikkreis,
dem sogenannten Ethikkreis der 4. Medizin, beraten wird, steht für alle anderen Kliniken
des Hauses seit 2004 die Zentrale Mobile Ethikberatung (ZME) für Ethikberatungen zur
Verfügung.
Die Zentrale Mobile Ethikberatung bietet Hilfestellungen in ganz konkreten Entscheidungssituationen, in denen unter den Beteiligten keine Einigkeit oder Ungewissheit
dahingehend besteht, welches Vorgehen für den Patienten das Beste ist. Die Ethikberatung kann u.a. folgende Aspekte beinhalten:
- Fragen der Therapiebegrenzung oder Therapieeinstellung
- Klärung des Patientenwillens
- Interpretation von Patientenverfügungen
- Einsatz von PEG-Sonden
- Hilfestellung in Konfliktfällen
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Seit 1. Februar 2004 stehen für die Lösung derartiger Fragen Ansprechpartner, sogenannte Ethikberater zur Verfügung, die alle eine spezielle Zusatzausbildung zur
Ethikberatung absolviert haben. Die Ethikberatung kann prinzipiell von jedem gerufen
werden, von Ärzten, Pflegenden, Patienten, Angehörigen oder auch von anderen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Klinikums. Die Beratungsgruppe der Ethikberatung ist
interdisziplinär besetzt (Pflege, Medizin, Seelsorge, Psychologen, Verwaltung, externe
Mitglieder), womit vielfältigste Kompetenzen in die Beratung mit einfließen und eine
umfassende Feldkompetenz geschaffen wird.
Ziel der Ethikberatung ist es, mithilfe von Moderation und Analyse zu einer konkreten
Lösung der ethischen Fragestellung zu gelangen. Aus der Ethikberatung resultiert
entweder eine einvernehmliche Vereinbarung (Konsens) oder eine Empfehlung für das
weitere Vorgehen.
Zentrale Mobile Ethikberatung
Klinikum Nürnberg Nord
Medizin
Zentrale Dienste
Pflege
Dr. Andrea Eisenberg
Judith Berthold
Martin Röttinger
Psychosomatik
Centrum Kommunikation Information
Bildung
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Dr. Bernd Langenstein
Gastroenterologie
Carina Stadtmüller
Intensivmedizin
Elisabeth Fischer (extern)
Klinikseelsorgerin
Bettina Schmitkunz
Pneumologie
Gertrud E. Müller
Organisationsentwicklung
Klinikum Nürnberg Süd
Medizin
Pflege
Dr. Jutta Bamberger
Anästhesie / Intensivmedizin
Uwe Müller
Nephrologie
Sabine Salinger
Kinderklinik
Joachim Süßenbach
Anästhesie/Intensivmedizin
Adriane Yiannouris
Kardiologie
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Die zentralen Ethikberater sind an beiden Standorten jeweils über eine feste Telefonnummer bzw. einen bekannten Funkpiepser erreichbar. Sie können von Mitarbeitern, Patienten und Angehörigen eingeschaltet werden, klären nach Kontaktaufnahme zunächst
Beratungsanlass bzw. Ausgangssituation und initiieren dann eine Ethikberatung, an
der im Regelfall zwei Berater teilnehmen. Einer von beiden dokumentiert die Beratung
anschließend als Ergebnisprotokoll. Sämtliche Aufgaben rund um die Ethikberatung –
vom ersten Telefonkontakt, über die inhaltliche Vorbereitung der Beratung, die Moderation und Gesprächsführung bis zur Nachbereitung im Sinne des Protokolls und/oder
abschließender oder weiterführender Gespräche – werden zwar in der Regel während
der Kernarbeitszeit, formal aber außerhalb der Dienstzeit erbracht und eigens vergütet.
Damit bestätigt das Klinikum die Bedeutung, die es diesem Engagement beimisst.
Die zentralen Ethikberater des Klinikums wurden entweder durch die geförderte Teilnahme am Fernlehrgang „Ethikberater/in im Gesundheitswesen“ oder durch eine mehrtägige
Schulung durch die Medizinethikerin Prof. Stella Reiter-Theil von der Universität Basel
für diese Aufgabe vorbereitet. Damit sind einige der Ethikberater/innen konzeptionell
im Sinne des oben geschilderten Basler Modells für Ethikberatung geschult worden.
In den ersten Jahren wurde die zentrale Ethikberatung pro Jahr zu etwa 10 bis 15 Fällen hinzugezogen. Bis heute ist diese Zahl leicht gestiegen und entspricht damit den
Erfahrungen anderer vergleichbarer Kliniken in Deutschland, wie im sechsten Kapitel
der Arbeit noch gezeigt wird. Bei jährlich über 90.000 voll- und teilstationären Patienten weist dies auf die institutionellen und womöglich auch „kulturellen Hürden“ hin,
die einer breiteren Nutzung vielerorts noch im Wege stehen. Oft fehlt es bereits an der
notwendigen Zeit, die Beteiligten (Mitarbeiter, Angehörige, Patienten) zu einem gemeinsamen und ungestörten Termin zusammenzubringen. Daneben erfordert es Selbstbewusstsein, Standvermögen und eine gewisse Unabhängigkeit, um als ärztliches oder
pflegerisches Mitglied eines Stationsteams eine Ethikberatung im Kollegenkreis trotz
der nicht seltenen Bedenken und Widerstände vorzuschlagen bzw. durchzusetzen. Und
drittens bleibt die Zentrale Mobile Ethikberatung ungeachtet ihrer Informationsbroschüre und der Informationen im hauseigenen Intranet zunächst ein weitgehend anonymes
Angebot, dessen Akteure in einem Krankenhaus von der Größe des Nürnberger Klinikums
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Ethikkreis der Medizinischen Klinik 4
Entstanden aus der Dialyseberatung, bildete sich der Ethikkreis der Medizinischen
Klinik 4 bereits 1997 und bot sich Mitarbeitern, Patienten und Angehörigen an, um
Hilfestellung in Konfliktfällen zu geben, bei Entscheidungen zu vermitteln und Beistand in schwierigen Situation zu leisten. Hieraus entwickelte sich das Angebot einer
Klinischen Ethikberatung, die bis heute von sieben Mitarbeitern aus Pflege, Medizin und
Seelsorge getragen wird. Die Beratung erfolgt mindestens zu zweit und besteht meist
aus zwei Teilen: einem Gespräch mit den betreuenden Ärzten und Pflegenden, um den
Hintergrund differenziert zu klären; und einem zweiten Gespräch mit Patienten und
Angehörigen, der eigentlichen Ethikberatung. Deren Ergebnis wird dokumentiert und
dem Behandlungsteam übermittelt, das am Beratungsgespräch selbst nicht notwendigerweise teilnehmen muss.
Auf der Grundlage von 262 Beratungsprotokollen aus den Jahren 1999 bis 2011 wurde
die bisherige Beratungspraxis mittels eines eigens entworfenen Analysebogens deskriptiv-quantitativ ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass an jeder zweiten Beratung der Patient
selbst teilgenommen hat, wenn auch nur zu 43% kontaktfähig. Der Patientenwille war
in 58% der Fälle direkt oder indirekt bekannt und eindeutig, in 19% der Fälle war er
ambivalent. 59% der Gespräche verliefen unstrittig, 36% dagegen kontrovers. In 89%
der Beratungen konnte ein Konsens erzielt werden, in 96% wurde eine Empfehlung ausgesprochen. Insgesamt wurden 331 Empfehlungen gegeben. Von den 163 Empfehlungen
zur Dialyse votierten 81 für eine Fortsetzung und 82 für eine Beendigung; ein Ergebnis,
das die Ausgewogenheit der Beratungen durch den Ethikkreis deutlich bestätigt.
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Aus den meist kurzen Protokollen lassen sich keine Gesprächsverläufe nachvollziehen.
Daher bleiben leider der Kern dessen, was sich im Verlauf der Gespräche vollzieht, und
die Genese von Meinungsänderungen unklar. Wohl aber lässt sich zeigen, dass der
Ethikkreis mit seinen Ethikberatungen ein patientenorientiertes Angebot etabliert hat,
das in fast allen Fällen zu einem Konsens führt. Ob die gefundenen Entscheidungen
letztlich hilfreich, belastbar und dauerhaft waren, können nur künftige Befragungen
aller Beteiligten zeigen.
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Die besondere Nähe des Ethikkreises zu den Kolleginnen und Kollegen der
Klinik – ähnlich wie bei einem Liaisondienst – scheint ein erfolgverspreberg
chendes Modell von Ethikberatung zu sein und sollte weitere Verbreitung
finden. Eine ausführliche Darstellung des Ethikkreises findet sich ab
Seite 42.
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Fortbildungen – Wissen,
Methoden, Selbstreflektion
Dank der Koordination der Zentralen Mobilen Ethikberatung (ZME) durch Kolleginnen
und Kollegen aus dem Kreis der Beratenden, findet inzwischen auch eine kontinuierliche
Fortbildung statt. Zunächst hatte der Diakon Bertram Linsenmeyer die Koordination
inne, im September 2011 übernahm die Krankenschwester Adriane Yiannouris die Aufgabe. Insgesamt fanden in den Jahren 2011 bis 2014 pro Jahr ca. vier Sitzungen der
ZME und 2-3 Fortbildungen statt.
Für die Fortbildungen der ZME konnten jeweils erfahrene Ethikberater gewonnen werden: Dr. Gerald Neitzke von der Medizinischen Hochschule Hannover und Dr. Uwe Fahr,
Ethikberater, Erwachsenenbilder und Coach. Die Fortbildungen dienten einerseits der
praktischen Fallarbeit und Supervision zurückliegender Ethikberatungen – hierzu stellen
Mitglieder der Gruppe jeweils einen entsprechenden Fall vor, andererseits wurde auch
die Dokumentation von Ethikberatungen thematisiert – ein für die klinische Transparenz
und spätere Evaluation wichtiger Aspekt.
Insofern tragen die aktuellen „Empfehlungen für die Dokumentation von Ethik-Fallberatungen“ der Arbeitsgruppe „Ethikberatung im Krankenhaus“ der Akademie für Ethik in
der Medizin (AEM) dazu bei, ein lange bestehendes Vakuum zu füllen. Die Empfehlungen
wurden 2011 von Dr. Uwe Fahr im Namen der Arbeitsgruppe publiziert und bieten eine
hilfreiche Orientierung für die unterschiedlichen hier dargestellten Formen von Ethikberatung. Dr. Fahr stellte die Empfehlungen im Rahmen einer Fortbildung in Nürnberg
persönlich vor.
Empfehlungen für die Dokumentation von Ethik-Fallberatungen
Grundsätzlich unterscheiden die Empfehlungen der „Akademie für Ethik in der Medizin“
zwischen einer externen Dokumentation im Sinne von Ergebnisberichten und einer
internen Dokumentation als Aufzeichnung des Beraters. Auf der Basis grundsätzlicher
Einordnungen zu Fallberatungen allgemein, der angestrebten „Konsensorientierung
der Ethikberatung“, dem „Schutz von Beratungen“ und der Definition möglicher „Ratsuchender“, nennen die Empfehlungen die Ziele einer Dokumentation: „Orientierung
und Erinnerungsfunktion“, „Absicherung“, „Qualitätssicherung“, „Ausbildung von
Ethikberatern“ und „Tätigkeitsnachweis“ – und geben konkrete Anhaltspunkte für den
„Ergebnisbericht“.
Der Ergebnisbericht solle Angaben enthalten zu
- Datum, Ort und Dauer der Beratung
- Namen und Funktion der Teilnehmer
- Ethische Fragestellung(en)
- Aktuelle medizinische, pflegerische, psychosoziale Situation
- Wünsche, Wertvorstellungen, erklärter/mutmaßlicher Wille des Patienten
- Ergebnis der Beratung/Begründung (erzielter Konsens oder Divergenzen)
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Die AEM-Empfehlungen betonen die Vertraulichkeit der Dokumentation und stufen sie
als „Bestandteile der Krankenunterlagen“ ein. „Als solche wenden sie sich an alle, die
an der Behandlung/Versorgung beteiligt sind und entsprechende Einsichtsrechte in die
jeweiligen Unterlagen haben.“
Daher sei die Vertraulichkeit der Beratung zu wahren und in der Dokumentation auf solche Zitate zu verzichten, die einzelnen Personen eindeutig zugeordnet werden könnten.
„Eine wichtige Ausnahme stellten Äußerungen über den mutmaßlichen Patientenwillen
dar.“
Es wird den Beratern empfohlen, die Dokumentation selbst zu erstellen und vor allem
Ergebnisse mit praktischen Konsequenzen für die Versorgung des Patienten ausdrücklich
schriftlich festzuhalten. Der Ergebnisbericht sollte den Beteiligten „zur Kenntnis“ gegeben werden, bevor er den Krankenunterlagen hinzugefügt wird. Und es wird empfohlen,
den Bericht durch den Protokollanten unterschreiben zu lassen.
Für die Form regt die Arbeitsgruppe der AEM gegliederte Erhebungsbögen (Dokumentationsbögen) an, die durch ihre Struktur eine Arbeitserleichterung bieten könnten und
ggf. schon eine erste Bestätigung des Berichtes direkt im Anschluss an die Beratung
ermöglichen. Auch Aufbewahrung, Datenschutz und Einsichtsrecht thematisiert die
Arbeitsgruppe ausdrücklich. Hier betonen die Empfehlungen die Einhaltung der Schweigepflicht, eine Aufbewahrung analog den ärztlichen Aufzeichnungen von zehn Jahren
und das Einsichtsrecht betroffener Patienten bzw. Betreuer oder Bevollmächtigter.
Insgesamt sind die Empfehlungen der Akademie ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu
einer Standardisierung von Ethikberatungen.
Newsletter Ethikforum – ein weiteres Angebot
Die Mitglieder des Ethikforums beschäftigen sich auch zwischen den Sitzungen mit medizinethischen Themen und Fragestellungen bzw. mit aktueller Berichterstattung darüber.
Schon bisher gab es dafür intern einen Email-Verteiler. Wer daran Interesse hat, kann
sich über aktuellen Publikationen, Zeitungsartikel, Kommentare, Veranstaltungen und
andere Informationen zum Thema Ethik in der Medizin informiert lassen und den eigens
dafür initiierten Newsletter bestellen. Er wird in loser Folge, meist unkommentiert und
ohne Anspruch auf Vollständigkeit vom Ethikforum zur Verfügung gestellt und per Email
versendet.
Anmeldungen bitte per E-Mail an Cornelia Sternberg-Lautner unter: cornelia.sternberg@
klinikum-nuernberg.de
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Fernlehrgang Berater/in für Ethik
im Gesundheitswesen
Die Möglichkeiten der modernen Medizin werfen bei Therapie und Behandlung immer
wieder ethische Fragen auf. Doch angewandte Ethik spielte bisher in der Ausbildung
von Berufen im Gesundheitswesen kaum eine Rolle. Dabei ist ethisches Wissen für die
tägliche Arbeit im Gesundheitswesen zur Klärung von kritischen Situationen und der
Entwicklung von Qualität unablässig.
Jenseits von spezifischem Fachwissen sind zusätzliche Kenntnisse von ethischen, juristischen, psychologischen und praktischen Aspekten nötig, damit komplexe Entscheidungen mit Patienten und Angehörigen befriedigend besprochen und vereinbart werden
können. Ethik-Berater können an dieser Stelle eine Lotsen-Funktion übernehmen, die
zwar keine Entscheidungen abnimmt, aber moderierend und verantwortlich versucht,
zwischen den unterschiedlichen Interessen zu vermitteln und somit bei den Beteiligten
(Angehörige, Patient, Mediziner, Pflege) für Entlastung sorgt.
Der Kurs
Der cekib-Fernlehrgang »Berater/in für Ethik im Gesundheitswesen«, die in Kooperation
mit der Akademie Ethik in der Medizin e.V. in Göttingen angeboten wird, dient insgesamt
der Wissensvermittlung von
• Grundlagen aus Ethik und angewandter Ethik,
• ethischen Fragen und Problemkreisen aus der Medizin- und Pflegepraxis,
• ethischer Organisationsentwicklung und
• Klinischer Ethikberatung.
Der Fernlehrgang fördert das Problembewusstsein für ethische Fragestellungen im Gesundheitswesen und vermittelt praktische Kenntnisse in der Anwendung für die ethische
Unternehmensentwicklung und die Klinische Ethikberatung.
Das Praxis-Training der Präsenzphase vertieft und ergänzt die erworbenen Kenntnisse
und Fähigkeiten mit Blick auf die Ethikberatung in unterschiedlichen Settings.
Zielgruppe
Der Lehrgang spricht besonders alle Personen an, die sich an der Entwicklung der Ethik
in ihrem Unternehmen aktiv beteiligen möchten oder andere Unternehmen, Einzelpersonen, Gruppen und Teams beraten wollen.
Umfang
31 Lehrbriefe + 4 Tage Praxistraining in Nürnberg, begleitende Online-Lernplattform
im Internet
Dauer ca. 1 Jahr
Präsenztage 3 Tage Praxistraining in Nürnberg + 1 Prüfungstag (gekoppelt)
Kosten
2.190,– Euro (1.990,– Euro für cekib-Partnerhäuser)
Kontaktperson für Rückfragen
Judith Berthold M.A. (Kursleiterin) [email protected]
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Veranstaltungen von Ethikforum
und Klinikumsvorstand
Seit 2010 laden der Vorstand des Klinikums und der Vorsitzende des Ethikforums einmal
jährlich zu einer gemeinsamen Veranstaltung für die Kolleginnen und Kollegen des Klinikums ein. Ziel der Veranstaltung ist es, für wichtige ethische Themen eines Krankenhauses zu sensibilisieren und Diskussionsprozesse innerhalb des Klinikums anzuregen.
Die Zielgruppen dieser Veranstaltungen sind daher ausdrücklich alle Berufsgruppen und
Hierarchien des Klinikums und seiner Töchter.
In der ersten Veranstaltung im Jahr 2010 stand der Spagat zwischen „Ethik und Monetik“ im Mittelpunkt – der wirtschaftliche Druck auf Krankenhäuser und die damit
verbundenen Auswirkungen auf Arbeit und Atmosphäre. Prof. Dr. Arne Manzeschke von
der Universität Bayreuth hatte vor weit über 100 Zuhörerinnen und Zuhörern einen
anregenden Impulsvortrag gehalten, in dem er auch auf die Dynamik der gegenseitigen
Erwartungen von Führungskräften und Mitarbeitern einging.
Von der positiven Resonanz auf diese Veranstaltung motiviert, fanden auch in den
Jahren 2011 bis 2014 gemeinsame Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen statt. Am
4. Oktober 2011 luden Dr. Estelmann als Vorstand und Prof. Erbguth als neuer Vorsitzender des Ethikforums zum Thema „Führung und Mitarbeitergespräche“ zu einer
methodisch eher unkonventionellen Veranstaltung ein.
Führung und Mitarbeitergespräche
Zunächst referierte Dr. Wolfgang Mache, Psychologe und Chefarzt der Fachklink für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirkskrankenhaus Regensburg. Er hatte
sich schon als Oberarzt mit Fragen der Führung intensiv befasst und systematisch das
anlassfreie Mitarbeitergespräch in seinem Verantwortungsbereich eingeführt. Mache
berichtete sehr praxisnah über die Vorteile dieses regelmäßigen Rituals, aber auch über
die vielen Vorurteile gegenüber dem Instrument. Anschließend eröffnete die Moderatorin Dorothea Lehmann aus Bamberg eine sogenannte Fishbowl – einen kleinen Kreis im
Zentrum der Veranstaltung, der erst unter sich diskutiert und dabei beobachtet wird, in
den man später aber auch ein- oder aussteigen kann.
Die Veranstaltung belegte mit vielen Beispielen, weshalb es die Einführung von Mitarbeitergesprächen für beide Seiten – Führungskräfte und Mitarbeiter – eigentlich
unverzichtbar ist. Sie zeigte aber auch, dass Uneinigkeit bei der Umsetzung bestand:
Kann die Einführung verordnet werden oder sollte sie auch freiwilliger Basis erfolgen?
Kommunikation als Handwerk
Kommunikation ist eben doch ein echtes Handwerk. Und wer es drauf hat, spart sich
und seinen Mitmenschen richtig viel Zeit. Oder anders gesagt: Es gibt ein paar einfache
Regeln, um scheinbar schwierige Situationen auch in wenigen Minuten zu meistern. Die
Anspielung auf die 5-Minuten-Terrine passte also genau. Der Flyer für die gemeinsame
Veranstaltung von Vorstand und Ethikforum am 30. Oktober 2012 hatte nicht zu viel
versprochen: Der Nachmittag war eine echte Lehrstunde – und unterhaltsam obendrein!
Mit einigen nachdenklichen, aber eben auch kurzweiligen und inspirierenden Einblicken
in die Welt der Klinik eröffneten zunächst die Krankenschwester Adriane Yiannouris aus
der Kardiologie und der Stationsleiter Christof Oswald aus der Nephrologie das Thema.
Anschließend entführte Dr. Susanne Gutberlet, Oberärztin in der Klinik für Psychoso-
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matik und Psychotherapie, die Teilnehmenden auf eine „kleine Reise“: Was braucht der
Mensch in einer fremden Umgebung? Oder auf uns bezogen: Was brauchen Patienten und
auch neue Mitarbeiter, wenn sie ins Krankenhaus kommen? Die Antwort erschien banal,
aber doch nachvollziehbar. „Drei Begriffe braucht man dafür nur im Sinn zu haben.“,
so Gutberlet: Orientierung, Wissen und Beziehung. Die brauche jeder – und nicht die
unausgesprochene und abgrenzende Haltung „Sprich mich bloß nicht an!“
Aber Susanne Gutberlet beschreibt auch Stolpersteine und mögliche Hemmnisse, die
manche Kommunikation erschweren oder gar verhindern: Der Unmut, in seinen Arbeitsabläufen immer wieder unterbrochen zu werden; der Konzentrationsverlust, der damit
einhergeht; oder auch die gefühlte oder tatsächliche Überforderung. Die im Kommunikationstraining erfahrene Oberärztin hält dem aber entgegen, dass offenbar noch
immer das Gerücht umgehe, gute Kommunikation koste in jedem Fall viel Zeit. „Dabei
braucht es oft nur die kleinen Gesten, d.h. ganz banal Höflichkeit, ein nettes Zeichen
der Freundlichkeit, damit diese drei Begriffe anfangen zu leben.“
Diesen Hinweis greift später der Prof. Manfred Langewitz, der Leiter der Psychosomatik
an der Universitätsklinik in Basel auf und spielt ihn in vielen Situationen durch, vor
allem Situationen aus dem Stationsalltag. Ob die Pause in einem Gespräch, das Spiegeln
von Emotionen oder die Einleitung eines Gesprächs – das Wissen um die verschiedenen
Interventionswege kann sehr konkret zu mehr Sicherheit und Zeit verhelfen.
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Fakten und Positionen zur
Transplantationsmedizin
Am 12. November 2013 fand die jährliche Veranstaltung von Vorstand und Ethikforum
des Klinikums Nürnberg erstmals als öffentlicher Vortragsabend im Marmorsaal der
Nürnberger Akademie statt. Die Nürnberger Zeitung nahm die Ankündigung auf und
berichtete vorab:
„Wie soll ich mich entscheiden?“
Fehler sind passiert, es wurden Konsequenzen daraus gezogen
Oben ein blauer Streifen, dann ein orangefarbenes Feld mit dem Bundesadler, darunter
helles Gelb – mittlerweile dürfte ihn jeder kennen: den Organspendeausweis. Trotzdem
tragen ihn noch immer viel zu wenige bei sich. Drei Experten wollen morgen bei einer
Veranstaltung Entscheidungshilfe leisten, darunter Professor Frank Erbguth, Chefarzt der
Klinik für Neurologie und Vorsitzender des Ethikforums im Klinikum Nürnberg.
Nürnberger Zeitung: Seit dem Skandal Anfang des Jahres ging die Zahl der Organspenden um rund 20 Prozent zurück. Was hat sich seither gesetzlich verbessert?
Erbguth: Es sind verschiedene Sicherheitsvorkehrungen von der Krankenhausgesellschaft, von der Bundesärztekammer und im Transplantationsgesetz getroffen worden,
so dass ein Missbrauch nicht mehr möglich ist. Zum Beispiel das Sechsaugenprinzip: Es
sind nicht mehr ein oder zwei, sondern mindestens drei Menschen, die Patienten auf
die Warteliste setzen. Außerdem wird jedes Transplantationszentrum innerhalb von drei
Jahren unangemeldet kontrolliert. Darum könnte man auch mal ein bisschen gnädig
sein mit dem Transplantationssystem und sagen: Es sind Fehler passiert. Es wurden
Konsequenzen daraus gezogen und jetzt ist das System besser und transparenter. Aber
das Misstrauen bleibt leider. Der Sinn der Veranstaltung ist deshalb zu sagen: Habt
wieder Vertrauen!
Nürnberger Zeitung: Jetzt schreiben die Kassen ihre Versicherten an, um sie mit dem
Thema zu konfrontieren. Mit Erfolg?
Erbguth: Ich fürchte, ehrlich gesagt, nicht viel. Die Krankenkassen bitten in dem Schreiben um eine Entscheidung. Aber Sie können den Brief auch einfach nehmen und den
Organspendeausweis in den Papierkorb werfen.
Nürnberger Zeitung: Es bleibt immer noch die Angst davor, dass Hirntote gar nicht
tot sind.
Erbguth: Die Feststellung des Hirntodes gehört zu den akribischsten Diagnostiken, die
es in der Medizin gibt, und ist absolut sicher. Beim klassischen Leichentod passiert es
in Deutschland pro Jahr etwa dreimal, dass scheinbar Tote plötzlich in der Leichenhalle
zu husten anfangen – das regt niemanden auf. Beim Hirntod gibt es solche Fälle nicht.
Die zweite Frage lautet: Ist Hirntod gleichbedeutend mit dem Tod des Menschen? In
Deutschland haben sich der Staat und die Kirchen dafür entschieden. Manche Kritiker
finden das unangemessen und es wird debattiert. Aber für mich ist ein Hirntoter ein
innerlich Geköpfter.
Nürnberger Zeitung: Was hindert uns daran, das zu glauben?
Erbguth: Der Hirntote sieht nicht aus wie eine klassische Leiche, sondern, weil er beatmet wird, noch sehr rosig. Den Leichentod können wir aufgrund der sinnlichen Erfahrung gut akzeptieren, den Hirntod müssen wir verstehen. Wer hirntot ist, wacht nicht
mehr auf. Es geht um Menschen – lassen Sie es mich ganz drastisch formulieren –, in
deren Schädel Zellmatsch ist. In der Natur folgt auf den Hirntod automatisch der Herz-
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Kreislauf-Stillstand. Die Intensivmedizin hat den Hirntod erst möglich gemacht, indem
sie Luft in den Körper pumpt und nach dem Hirntod das Herz am Stillstehen hindert.
Nürnberger Zeitung: Wie viele Menschen warten in Deutschland auf ein Organ?
Erbguth: Ungefähr 12000. Jeden Tag sterben drei Leute auf der Warteliste. Wenn irgendwo ein Terrorist jeden Tag drei Menschen erschießen würde, wäre die Gesellschaft
empört. Natürlich darf es keine Verpflichtung zur Organspende geben. Aber es ist ein
gesellschaftliches Thema, mit dem man sich auseinandersetzen sollte. Das ist der Sinn
unserer Veranstaltung. Ein begründetes Nein ist uns lieber, als sich um eine Entscheidung zu drücken.
Nürnberger Zeitung: Wie viele Hirntote gibt es?
Erbguth: Etwa 0,8 Prozent der Sterbefälle in Deutschland sterben über den Hirntod.
Wenn Sie also von etwa 6500 Hirntoten ausgehen, und selbst wenn alle einen Organspendeausweis bei sich hätten, wäre das Problem noch nicht gelöst. Deshalb muss man
darauf hinweisen, dass Organspenden auch von Lebenden geleistet werden können. Die
öffentlichen Fälle wie SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzender Frank-Walter Steinmeier und
DGB-Chef Michael Sommer zeigen das. Und Herr Steinmeier sieht ja eigentlich noch
ganz munter aus.
Nürnberger Zeitung: Wie viele Deutsche spenden ihre Organe?
Erbguth: Hier kommen 15 Totspenden auf eine Million Einwohner. In Spanien, das ist
der Spitzenreiter, sind es 35.
Nürnberger Zeitung: Woher kommt der Unterschied?
Erbguth: In Spanien und Österreich gibt es eine Widerspruchslösung: Es wird davon
ausgegangen, dass ein Mensch der Spende zustimmt, es sei denn, er widerspricht.
Die deutsche Regelung besteht aus einer aktiven Zustimmung. Außerdem hat Spanien
ein sehr gut organisiertes Aufklärungssystem. Obwohl es sich um ein konservatives,
klassisch katholisches Land handelt, stehen 85 Prozent der Bevölkerung hinter dem
Konzept Organspende.
Nürnberger Zeitung: Ist der Organspendeausweis Voraussetzung für eine Spende?
Erbguth: Nein. Es können auch Angehörige in Vertretung zustimmen. Aber stellen
Sie sich das mal vor, wie groß die Belastung für den Ehepartner und die Kinder einer
für hirntot erklärten 40-jährigen Frau ist, die vom Arzt auf das Thema Organspende
angesprochen werden. Wenn die Frau im Ausweis der Organspende zugestimmt oder
widersprochen hat, entlastet sie mit der Vorausentscheidung ihre Familie.
Fragen: Kathrin Walther
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Veröffentlichungen
Die Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung –
Langzeiterfahrungen mit einer hausinternen Leitlinie
im Krankenhaus
Christof Oswald
Einführung
Mit dem Verzicht auf Wiederbelebung (VaW), als Option zur Therapiebegrenzung am
Lebensende, bewegen wir uns in einem der klassischen Spannungsfelder klinisch angewandter Medizinethik. Die Begrenzung der medizinischen Therapie erzeugt neben
ethischen, juristischen und kommunikationstheoretischen Implikationen auch ganz
konkrete Schwierigkeiten in der Praxis. Dazu zählen Mängel der Kommunikation und
der Transparenz ethischer Entscheidungen im therapeutischen Team.
Kann die Implementierung und Umsetzung einer hausinternen Leitlinie diese Problemlage verbessern? Die 4. Medizinische Klinik für Nephrologie (Med 4) am Klinikum Nürnberg
setzt seit Ende 2004 die Empfehlung zur „Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung
(VaW)“ in der klinischen Praxis um.I Die Evaluationsstudie, mit der die neunmonatige
Erprobung der VaW-Anordnung begleitet wurde, belegte die Förderung der Kommunikation und Transparenz im Behandlungsteam und konnte, als weiteren Benefit, die
Explikation der Entscheidungsgründe zum VaW aufzeigen.II In der Nephrologie in Nürnberg hat sich das VaW-Modell in der Praxis dauerhaft etabliert. Dies wirft die Frage nach
den Erfolgsfaktoren einer nachhaltigen Umsetzung auf, die aus unserer Praxis heraus
beantwortet werden soll.
Grundsätzliches
Die Anordnung zum VaW ist eine vorweg getroffene Entscheidung, im Falle eines HerzKreislauf-Stillstandes von lebenserhaltenden Maßnahmen wie Herzdruckmassage,
Intubation, künstlicher Beatmung oder von medikamentöser und elektrischer Behandlung abzusehen. Die Entscheidung darüber treffen der Patient oder der behandelnde
Arzt. Aus ethischer Sicht lässt sich der VaW aus deontologischer und aus teleologischer
Perspektive vor dem Hintergrund der „Principles of Biomedical Ethics“ (autonomy, nonmaleficence, beneficence, justice) gerechtfertigt werden.III Der Arzt seinerseits soll nur
die Behandlung anbieten, für die er auch eine medizinische Indikation sieht.
Deontologisch, aus der Recht- und Pflichtenethik heraus betrachtet, wird der medizinische Behandlungsauftrag durch die Ablehnung des Betroffenen limitiert. Zudem endet
die Behandlungspflicht des Arztes, wenn keine Therapieindikation (mehr) vorliegt. Diese
fehlt teleologisch, mit Blick auf das Behandlungsziel dann, wenn eine Wiederbelebung
dem Patienten statt einem Nutzen, d.h. einer entsprechenden Überlebenschance und
-qualität, eine Leidensverlängerung als Schaden in Aussicht stellt. Weiterhin sollte die
Allokation begrenzter medizinischer Ressourcen i. S. der Verteilungsgerechtigkeit nur
bei entsprechender Indikation durchgeführt werden. Ein zentraler Begriff im Zusammenhang mit der Rechtfertigung zum VaW in Deutschland ist die Achtung der Menschenwürde.IV Aus der Warte der Fürsorgeethik sollte neben der rationalen auch eine emotionale
Auseinandersetzung stattfinden.V
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Juristisch gründet der VaW in Deutschland auf der im Grundgesetz garantierten Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 GG), der Freiheit der Person (Art. 2. Abs. 1 GG)
und der körperlichen Unversehrtheit (Art.2, Abs. 2 GG). Im strafrechtlichen Spannungsfeld bewegt sich der VaW zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und
der Fürsorgepflicht des Arztes. Eine vom Patienten abgelehnte Therapie stellt, wenn
Sie dennoch durchgeführt wird, gemäß § 223 StGB Körperverletzung dar, während die
ungerechtfertigte Verweigerung ärztlicher Hilfe als unterlassene Hilfeleistung gemäß
§ 323c StGB sanktioniert werden kann. Die Bedeutung der Patientenautonomie wurde
zuletzt auch durch die Regelung der Patientenverfügung im Betreuungsgesetz (§§
1901a, 1901b, 1901c, 1904 BGB) unterstrichen. Zusammenfassend ist somit der VaW
aus ethisch-rechtlicher Sicht begründet, wenn
1. der Patient eine Reanimation ablehnt oder
2. die medizinische Indikation für eine Reanimation fehlt.
Kommunikationstheoretisch ist die Beziehungsebene für die Sachebene als zumeist
unbewusste Metakommunikation maßgeblich.VI Die Patienten-Arzt-Beziehung ist vom
asymmetrischen Kompetenzvorsprung des Arztes geprägt. Dies gilt ähnlich in seiner
Beziehung zum Pflegeteam. Im Gegensatz zum analytischen Mediziner verfügen Pflegende aber über eine ganzheitliche, von zahlreichen Patientenkontakten geprägte
Wahrnehmung, die eher den Menschen im Leben, denn das Leben im Menschen betrachtet. Daher verfügen Pflegende über weitreichendere Möglichkeiten, die über die
Sachaussage hinausgehenden, Schulz von Thun´schen Dimensionen der Kommunikation
zu entschlüsseln, als ihre medizinischen Kollegen. Mit Blick auf die Organisation Krankenhaus ist zudem zu beachten, dass es auch die Strukturen und Hierarchien in der Klinik
sind, die Kommunikation hemmen oder fördern.VII Die Kommunikation im Team sollte
konsensorientiert und dialogisch angelegt sein. Die
Merke: Der VaW ist mit der Selbstbestimmung
unverstellte Wahrnehmung gleichberechtigter Meides Patienten oder mit dem Fehlen der
nungen und Positionen führt eher zur besten Lömedizinischen Indikation zu rechtfertigen.
sung als diskursive Rhetorik und Debattierkunst.VIII
Stand der Forschung
Die, mit dem Therapieverzicht am Lebensende befasste Ethicus-Studie untersuchte
von 1999-2000 die entsprechende Praxis auf 37 Intensivstationen in 17 europäischen
Ländern. Während die Mortalität bei 13,5% lag, waren immerhin 72,6% aller eingeschlossenen Patienten von Therapielimitationen betroffen. Diese reichten von der
Wiederbelebung mit letalem Ausgang (20%) und dem Verzicht (38%) bzw. Abbruch
(33%) lebensverlängernder Interventionen bis zur aktiven Beschleunigung des Sterbeprozesses (2%).IX 2001 ergab eine Schweizer Todesfallanalyse zur Häufigkeit und Art
der Behandlungsbegrenzungen, dass die im Krankenhaus Verstorbenen von 43% aller
Therapiebegrenzungen und vor allem von der Limitation der Intubation (90%) und der
Wiederbelebung (81%) betroffen waren. Dabei schätzten die behandelnden Mediziner
die damit verbundene Lebensverkürzung kaum höher als einen Monat.X
In 2002 sahen von 503 befragten Klinikärzten in Bochum und Magdeburg 82% den
Patientenwillen als wichtig an, 54,4% versuchten diesen jedoch in ihrem Sinne zu beeinflussen. Der Patientenverfügung wurde der Vorrang vor dem Willen des Arztes oder
der Angehörigen gegeben. Hierarchisch höherstehende Ärzte waren der Entscheidungsfindung im Team weniger zugeneigt, als ihre untergeordneten Kollegen.XI Eine 2001
durchgeführte Erhebung bei den Mitarbeitern der Medizinischen Hochschule Hannover
zur Behandlung ethischer Konflikte zeigte die Notwendigkeit, die Transparenz und die
Kommunikation zwischen den Berufsgruppen zu verbessern.XII Wie Dörries 2005 i. R.
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einer bundesweiten Krankenhausbefragung feststellte, verfügten 14% aller deutschen
Krankenhäuser über die Institution einer klinischen Ethikberatung bzw. waren dabei,
solche Strukturen zu etablieren.XIII
Dass Therapieentscheidungen impliziten Einflüssen unterliegen, wie dem Patientenalter
oder den erwarteten Behandlungskosten, belegte eine Interviewstudie mit 56 Ärzten
und Pflegenden, die 2007 in der Schweiz durchgeführt wurde. Die Autorinnen stellten
sich daher die Frage, inwieweit die formelle Strukturierung der Entscheidungsprozesse
durch Leitlinien, zur Explikation der Entscheidungen beitragen könnte.XIV Auch die
VaW-Order selbst, steht in der Diskussion, als unabhängiger Mortalitätsprädiktor zu
wirken. Die Annahme, Patienten mit einer VaW-Order hätten ohnehin geringere Überlebenschancen, könnte i. S. einer self-fulfilling-prophecy dazu führen, dass diese Patient
deshalb schlechter therapiert werden und schließlich tatsächlich häufiger versterben als
Patienten ohne VaW-Anordnung. Die zumeist US-amerikanische Datenlage kommt nicht
zu diesem Ergebnis. Allerdings ist im neurologischen Bereich eine gewisse Gelassenheit
geboten. So ergab eine aktuelle Arbeit von Zahuranec und Kollegen bei 487 Patienten
mit hämorrhagischem Insult, dass innerhalb der ersten 24 Stunden getroffene VaWEntscheidungen mit einer Verdoppelung der Mortalität einhergingen.XV Eine 2007 erfolgte
Betrachtung von 8233 Schlaganfallpatienten in 234 Kliniken Californiens zeigte jedoch
auch, dass die Kliniken, die häufig frühe Therapieverzichtsentscheidungen getroffen
hatten, zugleich insgesamt relativ geringe Kosten für die Diagnostik und Therapie bei
hämorrhagischem Insult aufwiesen. Insofern war es weniger entscheidend, ob ein VaWEntschluss vorhanden war oder nicht, sondern in welcher Klinik die Patienten versorgt
wurden.XVI Die ökonomische Komponente spielte hier offensichtlich eine zentrale Rolle.
Inwieweit diese Studien auf die Entscheidungskultur in deutschen Krankenhäusern
übertragbar sind, bleibt kritisch zu diskutieren. Resümierend bleibt zu sagen, dass
eilig getroffenen VaW-Entscheidungen ebenso problematisch zu bewerten sind wie
eine unterentwickelte ethische Kommunikationskultur. Forschungsergebnisse über die
Auswirkung der Anwendung strukturierter Entscheidungsprozesse und Leitlinien in deutschen Krankenhäusern wurden, abgesehen von den
Merke: Entscheidungen zur Therapiebegrenzung führen
nachfolgend vorgestellten Erfahrungen am Klinikum
zu ethischen Konflikten im interdisziplinären Behandlungs- Nürnberg, bislang nicht publiziert. Die zunehmende
team, wenn sie nicht ausreichend kommuniziert und
Auseinandersetzung mit dem VaW in den deutschen
transparent gemacht werden.
Kliniken lässt allerdings auf eine zunehmende Datenlage hoffen.
Die Evaluation der Einführung der VaW-Anordnung
als klinikinterne Leitlinie
Die „Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung (VaW-Anordnung)“ ist eine Empfehlung, die das Klinische Ethikkomitee des Universitätsklinikums Erlangen 2003 in
Kooperation mit der juristischen Fakultät und dem Institut für Medizinethik entwickelt
und online veröffentlicht hat. Die Leitlinie, die von 2009 bis 2010 überarbeitet wurde,
beschreibt, neben grundlegenden Begriffsbestimmungen zum VaW und seinen Rahmenbedingungen, die Kommunikation und die konsensorientierte Entscheidungsanbahnung
mit dem Patienten, seinen Angehörigen und dem Behandlungsteam. Der Beschluss zum
VaW, seine Rechtfertigungsgründe und alle Termine der geführten Gespräche, werden
auf einem Formular (Abb. 1) mit Ankreuzoptionen und Freitextfeldern dokumentiert.
Die VaW-Entscheidung wird schließlich durch die Unterschrift des Arztes und ggf. des
Patienten in Kraft gesetzt und ist täglich zu evaluieren. In der Med 4 wird dies auf der
Intensivstation so praktiziert. Auf den Allgemeinstationen wurde stattdessen ein Ree-
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valuationsintervall von 3-4 Tagen eingeführt. Als Teil der Krankenunterlagen können
alle für die Versorgung des Patienten zuständigen Personen jederzeit auf die VaWDokumentation zugreifen.
Merke: Die VaW-Anordnung dokumentiert die zu unterlassenden Maßnahmen, die Termine aller relevanten
Gespräche, die konkreten Entscheidungsgründe und die
regelmäßig wiederkehrenden Neubewertungen der
Entscheidung.
Abb. 1: Das VaW-Formular
Ausgangslage
2004 – 2005 waren in der Med 4 in Nürnberg 29 ärztliche und 118 pflegerische Kolleginnen und Kollegen auf vier Allgemeinstationen und einer Intensiveinheit tätig. Der
Chefarzt der Nephrologie am Klinikum Nürnberg ist zugleich ärztlicher Leiter der Nephrologie des Universitätsklinikums Erlangen. Kommunikations- und Transparenzmängel
zum VaW im therapeutischen Team führten zu redundanten Auseinandersetzungen, zu
nicht mehr indizierten Intensivzuweisungen und sogar zu Reanimationen, die nicht mehr
vorgesehen waren. Nach entsprechender Recherche und Diskussion im Ethikkreis der
Med 4, wurde die Erlanger VaW-Anordnung am 28.10.2004 in der Klinik implementiert.
Die Erprobung erstreckte sich über einen Zeitraum von neun Monaten und wurde vom
01.11.2004 bis zum 31.07.2005 wissenschaftlich begleitet. In dieser Zeit wurden bei
4718 Patienten 118 VaW-Anordnungen in Kraft gesetzt.
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Fragestellung
Als Entscheidungsgrundlage für eine dauerhafte Implementierung musste die Evaluationsstudie zeigen, ob die Anwendung der VaW-Anordnung die Kommunikation über
den VaW und die Transparenz der Entscheidung sichern kann. Dazu sollten Ärzte wie
Pflegekräfte am Entscheidungsprozess teilnehmen. Auch für die nicht an diesem Prozess
beteiligten Mitarbeiter sollten die Gründe des VaWs nachvollziehbar sein. Schließlich war
die Praxistauglichkeit des VaW-Verfahrens und dessen Akzeptanz in der Mitarbeiterschaft
zu untersuchen.
Methode
Bei allen 118 VaW-Anordnungen wurden die Parameter Teambesprechung, Reevaluationsintervall und die dokumentierten Entscheidungsgründe zur Operationalisierung der
Kommunikation und Transparenz mit einer statistischen Dokumentationsanalyse untersucht. Zudem wurden die Patienten- und Angehörigengespräche, die vorliegenden Betreuungen oder Vollmachten und der Entlassungsstatus betrachtet. Zur EDV-technischen
Verarbeitung wurde das Statistikprogramm NSD-Stat, Version 1,3 verwendet.
Diese quantitative Untersuchung wurde durch qualitative, teilstandardisierte Leitfadeninterviews mit acht Ärzten und acht Pflegekräften verschiedener Hierarchieebenen
ergänzt. Die Interviews wurden zwischen Juni und Juli 2005, zum Abschluss der Erprobungsphase, auf der Intensivstation und auf zwei Allgemeinstationen durchgeführt,
tontechnisch aufgezeichnet, transkribiert und schließlich durch eine zusammenfassende
Inhaltsanalyse ausgewertet. Dabei wurden die Allgemeinstationen mit der höchsten und
mit der niedrigsten VaW-Anordnungsrate einbezogen. Die Fragen des Leitfadeninterviews
fokussierten, nach einer Eröffnungsfrage, die Beteiligung am Entscheidungsprozess, die
Nachvollziehbarkeit der VaW-Gründe, den Nutzen und die Tauglichkeit des Modells in der
praktischen Anwendung und die Meinung der Befragten zur dauerhaften Einführung der
VaW-Anordnung (Tab. 1).
1. Bei einem Patienten soll eine Entscheidung zum Verzicht auf Wiederbelebung
getroffen werden. Was ist Ihnen dabei besonders wichtig?
2. In Ihrem Arbeitsbereich wurden mehrere VaW-Anordnungen getroffen.
Hatten Sie den Eindruck, dass alle von der Entscheidung betroffenen Personen
in den Entscheidungsprozess mit einbezogen wurden?
Welche Gründe haben Sie für Ihren Eindruck?
3. Haben Sie sich selbst ausreichend informiert und in den Entscheidungsprozess
eingebunden gefühlt und worauf begründet sich Ihre Meinung?
4. Hat das VaW-Konzept Ihrer Meinung nach Vorteile oder Schwächen gegenüber
der vorherigen Praxis?
5. Haben Sie zurückblickend den Eindruck, dass in Ihrem Arbeitsbereich relativ
viele bzw. relativ wenige VaW-Anordnungen getroffen wurden?
Welche Gründe sehen Sie dafür?
6. Empfanden Sie das Instrument der VaW insgesamt als hilfreich und anwenderfreundlich und was würden Sie gerne am Verfahren oder der Dokumentation
verändern?
7. Würden Sie eine dauerhafte Einführung des Konzepts befürworten?
Tab. 1: Interviewleitfaden
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Die Verschränkung beider Methoden diente der Ergebnisvalidation. Die relativ kleine
Stichprobe der Interviewteilnehmer (16%) ist den begrenzten personellen Studienressourcen geschuldet. Die daher nicht repräsentativen Resultate entfalten, in der
Kombination mit den quantitativen Statistikdaten, dennoch ausreichend verwertbare
Aussagekraft. Die Erhebung wurde von der Hamburger Fernhochschule betreut.
Diskussion
Folgende Hypothesen wurden als Gradmesser einer erfolgreichen Einführung und Umsetzung der VaW-Anordnung in der Med 4 formuliert:
1. Bei zwei Drittel aller VaW-Verfahren in der Klinik findet eine Kommunikation
der Entscheidungsprozesse im Team statt.
2. Bei zwei Drittel aller VaW-Verfahren in der Klinik sind die Entscheidungsprozesse
transparent, d.h. dauerhaft nachvollziehbar.
3. Zwei Drittel der befragten Mitarbeiter halten das VaW-Konzept für praxistauglich
und befürworten die Dauereinführung des VaW-Verfahrens.
Dokumentenanalyse
Von 118 VaWs wurden 49 auf der Intensivstation und 69 im allgemeinstationären Bereich angeordnet. 73,7% wurden aufgrund der fehlenden medizinischen Indikation,
11,9% i. S. der Patientenautonomie und 14,4% aufgrund beider Rechtfertigungsgründe
eingerichtet. Eine klinische Ethikberatung erfolgte bei 6,8% der VaW-Fälle. Bei 44,2%
der VaW-Anordnungen fanden Gespräche mit dem Betroffenen und/oder mit seinem Betreuer, respektive Bevollmächtigten, statt. Die Angehörigen wurden bei 78,8% der VaWFälle einbezogen. 21% der VaWs erfolgten ohne entsprechende Gespräche. Bei 66,1%
der VaW-Patienten kam es im Krankenhaus zum Exitus letalis. 4,2% wurden hausintern
bzw. -extern verlegt und 29,7% der Patienten konnten nach Hause (16,1%) oder in eine
stationäre Pflegeeinrichtung (13,6%) entlassen werden.
Eine Dokumentation von Teamgesprächen lag bei 62,7% der VaW-Fälle vor. Die regelhafte
Reevaluation war bei 42,3% der Fälle dokumentiert. Die Angabe von frei formulierten
Entscheidungsgründen lag bei 74,6% der VaW-Anordnungen vor. Damit wurde die erste
Hypothese anhand der Teamgesprächserfassung verifiziert, was angesichts der erfassten
Reevaluationen nur zum Teil möglich war. Die zweite Hypothese zur Frage der Transparenz konnte durch die Zahl der dokumentierten Entscheidungsgründe nachdrücklich
bestätigt werden. Die dritte Hypothese entzieht sich der quantitativen Dokumentationsanalyse und wird i. R. der Befragungen in den Blick genommen.
Leitfadeninterview
Die erste der sieben offenen Fragen diente der thematischen Annäherung und wurde
nicht ausgewertet. „Bei einem Patienten soll eine Entscheidung zum Verzicht auf Wiederbelebung getroffen werden. Was ist Ihnen dabei besonders wichtig?“
Die zweite Frage „In Ihrem Arbeitsbereich wurden mehrere VaW-Anordnungen getroffen.
Hatten Sie den Eindruck, dass alle von der Entscheidung betroffenen Personen in den
Entscheidungsprozess mit einbezogen wurden? Haben Sie Gründe für Ihren Eindruck?“,
wurde von den allgemeinstationär tätigen Ärzten bestätigt, während ihre intensivmedizinischen Kollegen hier etwas zurückhaltender reagierten. Im Gegensatz dazu monierten
einige allgemeinstationär Pflegende eine z. T. mangelnde Einbindung, während andere
von sehr positiven Erlebnissen berichteten. Dieses heterogene Bild zeichneten auch die
Intensivpflegekräfte, die allerdings oftmals den Anstoß für die Annäherung an einen
VaW gaben. Manchmal, so wurde kritisiert, werden die Pflegekräfte nur über getroffene
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Entscheidungen informiert. Damit konnte die eingangs formulierte These zur Teamkommunikation aus ärztlicher Sicht relativ eindeutig verifiziert werden, während dies aus
pflegerischer Perspektive nur zum Teil gelang.
Die dritte Frage „Haben Sie sich selbst ausreichend informiert und in den Entscheidungsprozess eingebunden gefühlt und worauf begründet sich Ihre Meinung?“, fokussierte im
ersten Abschnitt die Transparenz der VaW-Entscheidung, der zweite Teil der Frage zielte
auf die partizipative Kommunikation. Die Ergebnisse entsprachen den zu Frage 2 gemachten Äußerungen. Während sich die entscheidungstragenden Ärzte stets gut eingebunden
und informiert fühlten, gingen die Pflegenden nur auf den Partizipationsaspekt der Frage
ein und äußerten sich analog zu den Resultaten der zweiten Frage.
Die vierte Frage „Hat das VaW-Konzept Ihrer Meinung nach Vorteile oder Schwächen gegenüber der vorherigen Praxis?“, führte bei allen Befragten zu einem übereinstimmenden Ergebnis. Als Vorteile wurden die klar strukturierte Dokumentation, die die Entscheidungsgründe explizit darlegt und die redundante Reevaluation der VaW-Anordnung benannt.
Für den Konfliktfall fühlten sich die Ärzte, aufgrund der schlüssigen VaW-Dokumentation,
juristisch besser aufgestellt.
In der Zusammenschau der Fragen 2 und 3 wurde die zweite Hypothese, aufgrund der
großen Zustimmung der Interviewpartner zur Frage der Entscheidungstransparenz, klar
verifiziert.
Die Fragen 4, 5 und 6 dienten dazu, die Praxistauglichkeit, den Nutzen und die Anwenderfreundlichkeit des VaW-Verfahrens darzustellen und lauteten wie folgt:
„Hat das VaW-Konzept Ihrer Meinung nach Vorteile oder Schwächen gegenüber der vorherigen Praxis? (Frage 4)
„Haben Sie zurückblickend den Eindruck, dass in Ihrem Arbeitsbereich relativ viele bzw.
relativ wenige VaW-Anordnungen getroffen wurden? Welche Gründe sehen Sie dafür?“
(Frage 5)
„Empfanden Sie das Instrument der VaW insgesamt als hilfreich und anwenderfreundlich
(…)?“ (Frage 6)
In Anbetracht der positiv bewerteten Dokumentation hielt die Mehrheit der Mediziner
den damit verbundenen Aufwand für vertretbar und sah ihn als Sicherheitsschwelle
gegen übereilte Entscheidungen an. Die Verantwortung des zuletzt behandelnden Arztes
dürfe aber – so eine Bemerkung aus dem Intensivbereich – nicht übersehen werden.
Während die Allgemeinmediziner in ihren Bereichen anfangs eine gewisse Zurückhaltung
beim angeordneten VaW wahrzunehmen glaubten, sah man im Intensivbereich keinerlei
hemmende Effekte. Alle befragten Ärzte kamen zu dem Schluss, dass die VaW-Anordnung
insgesamt hilfreich und anwenderfreundlich sei. Eine Intensivpflegekraft stellte fest,
dass eine über den VaW hinausreichende Therapiebegrenzung nur unzureichend abzubilden sei. Die Allgemeinpflege hätte mehr VaW-Anordnungen für angezeigt gehalten, während die Intensivpflege die Zahl der VaW-Entscheidungen als angemessen betrachtete.
Der Nutzen und die Anwenderfreundlichkeit der VaW-Anordnung wurden von der großen
Mehrheit der Pflegekräfte bestätigt. Eine Pflegekraft einer Normalstation war generell
gegen einen Therapieverzicht und somit auch gegen den VaW eingestellt.
Der zweite Teil der sechsten Frage „(…) was würden Sie gerne am Verfahren oder an der
Dokumentation ändern?“ ergab folgende Anregungen. Auf der Intensivstation wurde
vorgeschlagen, die Reevaluation auf der Tageskurve am Bett zu dokumentieren. Weiter
sollte die Aufhebung einer VaW-Anordnung klar und unmissverständlich kommuniziert
werden. Die Intensivpflegekräfte hofften auf eine fortschreitende Entwicklung der Teamkommunikation.
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Die Forderung nach der Praxistauglichkeit i. S. der Hypothese 3 wurde durch die Bestätigung der Handhabbarkeit des VaW-Verfahrens und der erneuten Bestätigung seiner
transparenzsichernden Wirkung verifiziert.
„Würden Sie eine dauerhafte Einführung des Konzepts befürworten?“ Dieser siebten Frage
stimmten 15 von 16 Interviewteilnehmern größtenteils sehr nachdrücklich zu. Manche
zeigten sich überrascht, dass man darüber noch nachdenken könnte. Die Pflegekraft, die
einen Therapieverzicht generell ablehnte, wollte sich zu dieser Frage nicht festlegen. Die
Akzeptanzfrage der Hypothese 3 konnte somit eindeutig bestätigt werden.
Erfolgsfaktoren einer gelungenen Praxis
Die gelungene Einführung der VaW-Anordnung in der Med 4 am Klinikum Nürnberg und
deren nachhaltige Umsetzung über die Jahre hinweg, wirft die Frage nach den dafür
verantwortlichen Erfolgsfaktoren auf. Aus unserer Erfahrung kamen bei uns folgende
Faktoren positiv zum Tragen:
1. Gemeinsame Vision
Am Beginn der Einführung des VaW-Verfahrens stand die gemeinsame Vision einer Linderung des gemeinsamen defizitbedingten Leidensdrucks.
2. Verantwortung der Leitung
Vor und während der Einführung haben sich die pflegerischen und ärztlichen Führungskräfte „top down“ klar für die VaW-Anordnung ausgesprochen. In der Praxis waren sie
bemüht, mit gutem Beispiel voranzugehen und auf die konsequente Umsetzung der
Leitlinie zu achten und diese ggf. auch einzufordern.
3. Engagement der Mitarbeiter
Im Gegenzug hat die engagierte Mitwirkung der Mitarbeiter „bottom up“ dafür gesorgt,
dass über VaW-Anordnungen nachgedacht, diese eingerichtet, regelmäßig evaluiert und
auch dokumentiert wurden.
4. Ethikkreis als Moderator und Motor
Der Ethikkreis der Med 4 gab nicht nur die Initialzündung zur Implementierung sondern
moderierte auch den Einführungsprozess und die Einbindung der Entscheidungsträger
und aller Mitarbeiter und sorgt sich seitdem auch um den Fortbestand des VaW-Verfahrens.
5. Ständiger Kontakt in der Erprobungsphase
Ein wichtiges motivationsstützendes Element war das stets spürbare Interesse an der
wertvollen Mitwirkung der Mitarbeiter, das durch meine persönlichen Kontakte als Leiter
der Evaluationsstudie konkretisiert wurde. So konnte ich als Adressat für alle Fragen und
Unklarheiten auch manchen Ärger aufgreifen und ausräumen.
6. Übersichtlichkeit im Setting
Der überschaubare Rahmen der Med 4 gab uns die Möglichkeit, die Implementierung
engmaschig zu begleiten und auftretende Störungen und Probleme zeitnah zu bearbeiten. Das umschriebene Setting war zugleich Voraussetzung für die wissenschaftliche
Begleitung.
7. Nutzen überwiegt Aufwand
Da alle Mitarbeiter im Krankenhaus nur über begrenzte Zeit- und Kraftressourcen verfügen, musste die VaW-Anordnung ihre Daseinsberechtigung in der utilitaristischen
Abwägung von Aufwand und Nutzen beweisen, was dank der geistigen Vorarbeit der
Kollegen in Erlangen gelungen ist.
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8. Laufender Fortbildungsbedarf
Für eine nachhaltige Verankerung und für die Sicherung des Überlebens des VaW-Modells
besteht ein laufender Fortbildungsbedarf in der Klinik. Auch angesichts der laufenden
Mitarbeiterfluktuation ist es notwendig das Wissen
Merke: Die nachhaltige Implementierung der VaW-Anordnung um das VaW-Verfahren, dessen ethisch-rechtliche
bedarf der Begleitung des Einführungsprozesses und der
Grundlagen und dessen Abgrenzung zu weiteren
laufenden Bemühung um den Fortbestand der Umsetzung
Formen der Therapiebegrenzung immer wieder auf
im überschaubaren Setting.
den aktuellen Stand zu bringen.
Schlussfolgerung
Die Rechtfertigung eines VaW ist in zweifacher Hinsicht – durch die Selbstbestimmung
des Patienten oder bei Fehlen einer medizinischen Indikation – möglich. Im Prozess der
Entscheidung für eine VaW-Anordnung, die vom zuletzt behandelnden Arzt verantwortet
werden muss, ist die Einbindung aller Beteiligten, vom Patienten, über seine Angehörigen, bis hin zu den pflegerischen und ärztlichen Kollegen i. S. eines gleichberechtigten
Dialogs dringend anzuraten. Dazu kann die VaW-Anordnung beitragen und darüber
hinaus für die Sicherstellung der notwendigen Transparenz im Behandlungsteam sorgen,
wie wir für unsere Klinik belegen konnten. Die Dokumentation bildet den Entscheidungsprozess und die entsprechenden Gründe für den VaW auch für Nichtbeteiligte dauerhaft
nachvollziehbar ab. Dadurch werden weitere Diskussionen und die Reevaluation der
Entscheidung nicht überflüssig, im Gegenteil! Es kommt allerdings zu einer Strukturierung und Systematisierung der vormals gelegentlich heftigen und häufig redundanten
Auseinandersetzungen. Darüber lässt sich eine Reihe von Faktoren identifizieren die, die
Implementierung wie das Langzeitüberleben der Leitlinie begünstigen. Dazu gehören
eine gemeinsame Vision, die Übernahme von Leitungsverantwortung, das Engagement
der Mitarbeiter oder ein Ethikkomitee als moderierenden Motor.
Die Med 4 am Klinikum Nürnberg ist ein Praxisbeispiel dafür, dass der leitliniengestützte
Umgang mit dem Verzicht auf Wiederbelebung nutzbringend gelingen kann. Dennoch
kann die Einführung der VaW-Anordnung nicht jedes Problem im Zusammenhang „endof-life therapy“ beseitigten. Damit würde man
sowohl die Wirkung dieser Leitlinie überschätzen,
Merke: Die VaW-Anordnung sichert die Kommunikation
als auch die Menschen, die damit umgehen. Auch
und Transparenz im interdisziplinären Team und führt zur
bei uns treten immer noch Kommunikations- und
Explikation der Entscheidungsgründe. Gleichwohl kann
Betreuungsbrüche auf. Diese müssen im Einzelfall
die Leitlinie das Fehlen einer ethischen Gesprächskultur
bewältigt und manchmal auch einfach ausgehalten
nicht substituieren.
werden.
In der Med 4 am Klinikum Nürnberg geht die VaW-Anordnung 2011 in das siebte Praxisjahr. Am Klinikum wurde die Implementierung der VaW-Anordnung seinerzeit mit großem
Interesse aufgenommen und vom Ethikforum zur Anwendung empfohlen. Eine konkrete
Übertragung auf andere Fachbereiche gelang in den ersten Jahren allenfalls sporadisch.
Mittlerweile erleben wir allerdings einen Dammbruch auf den anderen Intensivstationen
des Hauses, die nun mit Nachdruck an der Einführung der VaW-Anordnung arbeiten. Auch
in der deutschen Krankenhauslandschaft sind hier Veränderungen spürbar, wie uns die
zahlreichen Anfragen und Kontakte zeigen. Angesichts der enormen medizinethischen
und -juristischen Entwicklung der vergangenen Jahre, gepaart mit der zunehmenden
Multimorbidität und Chronifizierung einer alternden Gesellschaft, findet die Notwendigkeit zunehmend Beachtung, geordnet entwickelte Einzelfallentscheidungen zum VaW
herbeizuführen.
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Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge – Schwierige
intensivmedizinische Entscheidungen am Lebensende
Frank Erbguth, Nürnberg
Nach dem Festvortrag auf den 41. Bayerischen Anästhesietagen in Garmisch-Partenkirchen am 7.10.2011. Publiziert in: Der Anästhesist 2012; 61: 521 bis 528
1. Einleitung
Viele ethische Aspekte und Probleme der Intensivmedizin treten beim Thema „Patientenverfügung“ brennglasartig in den Vordergrund; es sind u.a. die Konflikte: „Kämpfen oder
Sterbenlassen“ und „Selbstbestimmung oder Fürsorge“ [19]. Solche Themen bestimmen
mittlerweile etwa 30% der Visitengesprächszeit auf Intensivstationen und Top-Journals
wie der Lancet und das New England Journal of Medicine widmen der Problematik ganze
Artikelserien und Editorials [8, 26, 28]. Die Themenformulierung mag die Erwartung
wecken, es gäbe einen „schönen Kompromiss“ in dieser Frage, eine Art „Königsweg“
des Umgangs mit Patientenverfügungen. Aber Fragen des Lebens und Sterbens im
Krankenhaus entziehen sich den einfachen Antworten und so kann im Folgenden nur
versucht werden, unterschiedliche Eckpunkte und Facetten des Themas zu beleuchten.
2. Das Szenario
In den genannten Polen Autonomie und Fürsorge spiegelt sich die öffentliche Bewertung
der Intensivmedizin als solcher wieder. Es geht um zwei Ängste: Selbstbestimmung
äußert sich als Angst der Menschen vor zu viel Medizin – da wird Selbstbestimmung
als Abwehrrecht gegen Medizin verstanden, gegen den befürchteten Verlust an Würde.
Fürsorge äußert sich als Angst vor zu wenig Medizin – hier wird gefürchtet, es werde
verfrüht zum therapeutischen Rückzug geblasen oder sogar zu Tode gespritzt – nicht
zuletzt auch begleitet von ökonomischen Zwängen. In den Niederlanden gibt es als
Gegenwehr zur ärztlichen Euthanasiepraxis mittlerweile eine „Credo-Card“ mit der
Botschaft: „docter mach mich nijet dodd“ (Doktor töte mich nicht!). Im deutschen
Gesetzgebungsverfahren zur Patientenverfügung hatte sich der sogenannte StünkerEntwurf durchgesetzt, der die Patientenautonomie in den Vordergrund stellte – der
unterlegene Entwurf des Abgeordneten Bosbach wollte der Selbstbestimmung Grenzen
setzen zu Gunsten eines kategorischeren Lebensschutzes. Im Jahr 2010 hatten 38% der
über 70-Jährigen Bundesbürger eine Patientenverfügung verfasst [15]. Diese ist seit
2009 gesetzlich geregelt und wird in der Praxis fast ausschließlich als antizipierende
Abwehrfestlegung genutzt: dies zeigte sich in einer Stichprobe von Patientenverfügungen von 30 konsekutiven Patienten auf der neurologischen Intensivstation in Nürnberg
in denen 29 mal (97%) ausschließlich Verzichtsverfügungen ohne Einforderungen an
die kurative Medizin ausgesprochen wurden. Solche Einforderungen wären eigentlich
angesichts der ständigen Diskussion um Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen eher
zu erwarten. Darin drückt sich ein tiefes Mißtrauen gegenüber Ärzten aus, wenn es um
eine angemessene Medizin geht – es wird eine Übertherapie befürchtet. Man könnte
auch sagen: hatten die Menschen im 19. Jahrhundert Angst vor dem Scheintot, so haben
sie heute Angst vor einem Scheinleben.
3. Intensivmedizin als Klischee für maßlose Medizin
Als klischeebehaftetes Paradebeispiel für maßlose Medizin muss insbesondere die Intensivmedizin herhalten, besonders hier wird ein gnadenloses Zuviel an Medizin unterstellt.
Die Schlagworte sind: „seelenlose Apparatemedizin“ und „Sterben zwischen Maschinen
und Schläuchen“. Ein Zitat von Heiner Geißler gibt diese Ängste stellvertretend wieder:
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„Die Intensivstation wird zur Hölle der Einsamkeit, zum Absturz der Seele ins Nichts, zur
wissenschaftlichen Versuchsstation und Folterkammer“ [14].
Interessant dabei ist jedoch, dass es in nahezu allen aufsehenerregenden und medienbeachteten Gerichtsverfahren zu Therapieabbrüchen überhaupt nicht um intensivmedizinische High-Tech-Interventionen wie Beatmung, Dialyse, oder Katecholamin-Perfusoren
ging, sondern um das technologisch eher dürftige Schläuchlein der perkutanen endoskopische Gastrostomie (PEG) und die damit verbundene künstliche Ernährung. Zwar
hat High-Tech Intensivmedizin diese Verläufe erst möglich gemacht – aber in allen
diesen Fällen wie Terry Schiavo in den USA, oder Eluana Englaro in Italien, oder im
BGH-verhandelten Fall Küllmer von 2010 – auf den hier noch eingegangen wird – war
die initiale intensivmedizinische Behandlung nie in Frage gestellt worden. Diese Fälle
betrafen schwere zerebrale Schädigungen. In der momentanen öffentlichen Meinung
wandert momentan denn auch die Rolle des „Bad Guy“ von der Intensivmedizin weg in
Richtung der PEG.
4. Eckpunkte ärztlichen Handelns im Kontext der Patientenverfügung
4.1. Ärztliches Handeln als Körperverletzung
Rechtlich gesehen stellt jede diagnostische und therapeutische Handlung an einem
Patienten primär eine Körperverletzung dar; legitimiert wird sie durch zwei Voraussetzungen: die erste ist die Indikation – die zweite ist die Einwilligung. Die Indikation
steht hierarchisch über der Einwilligung; besteht keine Indikation, ist der Patientenwille
diesbezüglich unerheblich. Dass fürsorglich gemeintes Handeln rein juristisch primär
ein Delikt darstellt, ist für den durch Ideale und durch das Berufsethos des Helfens
geprägten Arzt- und Pflegeberuf oft eine schwer nachvollziehbare Herausforderung [11].
4.2. Ethische Grundlagen ärztlichen Handelns
Lange Zeit galt Lebenserhalt um jeden Preis als unumstößliches ärztliches Handlungsprinzip im Sinne einer deontologischen Ethik (= Pflichtethik). Die pflichtethisch begründete Maximaltherapie hat Christoph Wilhelm Hufeland 1806 eindrücklich beschrieben:
»Der Arzt soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten, ob es ein Glück oder Unglück
sei, ob es Wert habe oder nicht, dies geht ihn nichts an. Und maßt er sich einmal an, diese
Rücksicht in sein Geschäft mit aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar und der Arzt
wird der gefährlichste Mensch im Staate« [18].
Anders als die deontologische Ethik fragt die teleologische Ethik (neben der »utilitaristischen Ethik« und »Verantwortungsethik« eine Form der konsequenzialistischen Ethik)
nach Handlungszielen und -folgen. Solche sind nach Beauchamp und Childress [1]:
• Wohl des Patienten (Benefizienz)
• Nicht-Schaden (Non-Malefizienz)
• Gerechtigkeit
• Autonomie
Spätestens seit durch Anwendung der modernen Medizin der Lebenserhalt zum gutgemeinten Wohle des Patienten gravierende Folgen haben kann, tritt das ethische Grundgebot des „Nicht-Schadens“ in Konkurrenz zum Gebot des Lebenserhalts. Und in einer
pluralen Wertegesellschaft sieht der eine Patient im Lebenserhalt per se noch einen Nutzen, während ein Anderer ihn als Zufügung von Schaden und Leid für sich empfindet. Dadurch tritt notgedrungen das Autonomieprinzip in den Vordergrund, welches sich nicht
mehr an der rein medizinischen Bewertung von Therapiezielen orientiert, sondern an
den Präferenzen des Betroffenen, auch wenn dies dem Arzt im Einzelfall unverständlich
erscheint. Dies hat in eindrucksvoller Weise das Deutsche Reichsgericht 1894 im Urteil
gegen einen Arzt ausgedrückt , der von einem Patienten wegen eines lebensrettenden
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aber eben nicht gewünschten Eingriff verklagt wurde: »So gewiss ist der derselbe Kranke
auch befugt, der Anwendung jedes Heilmittels, seien es innerlich wirkende Medikamente,
seien es äußere operative Eingriffe, rechtswirksame Weigerung entgegenzusetzen, auch
wenn dies dem Arzt unvernünftig erscheint.« (RGSt 25, 375).
Mag diese Abwehr ärztlich-fürsorglichen Handelns beim Einwilligungsfähigen zwar
nicht immer nachvollziehbar – aber wenigstens authentisch und damit eher akzeptabel
sein, so besteht bei einer Patientenverfügung eines Nicht-Mehr Einwilligungsfähigen
doch oft der Zweifel, ob der zuvor geäußerte Ablehnungswunsch aus gesunden Tagen
in der aktuellen Situation noch Bestand habe. Es ist insbesondere bei neurologischen
und onkologischen Erkrankungen empirisch mehrfach belegt worden, dass Menschen in
schwerer Erkrankung ihre Überlebenspräferenzen unerwartet doch an die neue Situation adjustieren [10]. So berechtigt das Unwohlsein der Ärzte an ihnen zugemuteten
therapiebegrenzenden Vollzug einer Patientenverfügung auch sein mag, so ist doch
ganz pragmatisch festzustellen: wenn ein Mensch seine Autonomie für den Fall einer
schweren Erkrankung durch eine Verfügung antizipierend wahrnehmen will, lädt er sich
die Bürde des Irrtums auf. Daher ist eine verstärkte Aufklärung der Patienten bei der
Abfassung von Verfügungen wünschenswert, damit die Tragweite einer Verfügung in
unterschiedlichen Erkrankungssituationen verstanden werden kann.
Die Ethik heute orientiert sich nicht mehr am „Lebenserhalt um jeden Preis“ – sondern
fragt nach Handlungszielen – der Respekt vor dem antizipierenden Willen des Patienten ist Teil des Handlungsziels. Auch für die Indikationsstellung ist nicht mehr der
Lebenserhalt allein oberstes Behandlungsziel. Dies findet sich so in den Grundsätzen
der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung [7]: »Die ärztliche Verpflichtung
zur Lebenserhaltung besteht daher nicht unter allen Umständen. Es gibt Situationen, in
denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und
Begrenzungen geboten sind. Dann tritt eine palliativmedizinische Versorgung in den
Vordergrund«.
4.3. Verhältnis zwischen Autonomie und Fürsorge
Das Verhältnis zwischen Autonomie und Fürsorge wurde bereits ansatzweise skizziert.
Der manchmal erweckte Eindruck eines grundsätzlichen Gegensatzpaares ist jedoch nicht
zutreffend: ärztliche Fürsorge ist nicht beendet oder aufgehoben, wenn sich ein Patient
gegen eine weitere lebenserhaltende oder kurativen Therapie wendet oder wenn für eine
solche keine Indikation mehr besteht. Floskeln des Arztjargons wie „austherapiert“ oder
„wir können dann nichts mehr für sie tun“ sind obsolet, weil nicht mehr mögliche oder
nicht mehr gewollte kurative Fürsorge sich in palliative Fürsorge umwandeln muss – auch
in der Intensivmedizin [25]. Dabei handelt es sich um eine Therapiezieländerung mit
Aufgabe des kurativen Ziels und eventuellem Abbruch entsprechender Therapiemodalitäten zugunsten einer palliativmedizinischen Zielsetzung. Selbstbestimmtheit darf nicht in
ein Sich-Selbst-Überlassen-Werden umschlagen – das wäre eine zynische Interpretation
von Patientenautonomie.
4.4. Therapieabbruch durch Unterlassung und aktives Handeln
Durch Umfragen ist belegt, dass Ärzte oft fürchten, der Abbruch einer invasiven Maßnahme – beispielsweise einer Beatmung oder Sondenernährung stünde in gefährlicher Nähe
zur verbotenen „aktiven Sterbehilfe“. Für unproblematischer wird das „Nicht-Beginnen“
gehaltern – weil es „passiv“ erscheint [9]. Es kann aber weder unter medizinischer noch
unter ethisch-moralischer Betrachtung einen Unterschied darstellen, einen Patienten
in einer bestimmten Situation beispielsweise nicht zu intubieren oder ihn in der identischen Erkrankungs- und Prognosekonstellation – zu extubieren. „Passiv werden“ in
einer ausweglosen oder vom Patienten nicht mehr gewollten Situation kann nicht anders
bewertet werden als „passiv bleiben“. Es geht – ethisch gesprochen – um „Geschehen-
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lassen durch Tun“. Diese Sicht hat erfreulicherweise im Jahr 2010 der 2. Strafsenat
des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt. In dem vielbeachteten Urteil ging es um das
Durchschneiden einer PEG (BGH 2 StR 454/09): das Landgericht Fulda hatte zunächst
den Münchner Medizinrechtler Wolfgang Putz wegen versuchten Totschlags erstinstanzlich verurteilt, weil er einer Betreuerin den Rat gegeben hatte, die PEG-Ernährung ihrer
76-jährigen Mutter im langjährigem Wachkoma unter Berufung auf deren Willen durch
„aktives Tun“ – nämlich mittels Durchschneiden der Sonde zu beenden. Das betreuende
Heim hatte sich geweigert, die Ernährung zu beenden. Das Landgericht hatte zwar die
fortgesetzte Ernährung durch das Heim als gesetzwidrige Körperverletzung angesehen,
hatte aber gemeint, dagegen dürfe man sich nicht durch Tötung wehren. Dem widersprach der BGH: es handele sich bei der „aktiven Beendigung“ nicht um Tötung – sondern um Sterbenlassen und sprach den Rechtsanwalt vollumfänglich frei. Die Richter
formulierten, dass es bei einem medizinischen Therapieabbruch unerheblich sei, ob er
durch Nicht-Beginnen oder Beenden geschehe.
Damit besteht beim Therapieabbruch auf der Intensivstation endlich Rechtssicherheit
und im Gegensatz zu einigen Kommentatoren dürfte sich das BGH-Urteil – gerade im
Kontext von Patientenverfügungen – nicht lebensfeindlich sondern (über-) lebensförderlich auswirken. Ein Fall soll dies erläutern: unser neurologisches Intensivteam
war mit der Verfügung eines 65-jährigen bewusstlosen Patienten mit einer lebensbedrohlichen Hirnblutung konfrontiert, der eine Trepanation zur Anlage einer externen
Liquordrainage benötigte. Der Betroffene hatte aber in einer Verfügung festgelegt,
dass er bei „dauerhafter Bewusstlosigkeit und bleibender schwerer Behinderung“ nicht
lebensverlängernd behandelt werden wollte. Die als Betreuerin eingesetzte Ehefrau und
die Tochter konnten für die Einwilligung in die Operation gewonnen werden, weil sie die
40%-ige Chance auf ein Überleben zwar mit Halbseitenlähmung – aber erhaltenem Bewusstsein und moderater Behinderung – im Sinne ihres Ehemanns wahrnehmen wollten.
Sie willigten in die Behandlung aber nur ein, weil wir ihr versicherten, dass wir für den
zu etwa 25% anzunehmenden Fall eines bleibenden Bewusstseinsverlusts bereit wären,
dann die bereits eingeleiteten lebensverlängernden Maßnahmen abzubrechen – notfalls
auch eine Sondenernährung – um der Patientenverfügung dann bei mehr prognostischer
Klarheit Rechnung zu tragen und Geltung zu verschaffen. Ein halbes Jahr später kam die
Familie zu Besuch in die Klinik und alle Beteiligten einschließlich des Patienten waren
rückblickend mit der Entscheidung und dem Vorgehen sehr zufrieden. Manche Patienten
oder ihre Betreuer werden sich nur dann auf riskante Kämpfe um eine Lebensverlängerung einlassen, wenn wir Ärzte ihnen vermitteln, dass wir eine einmal begonnene
Therapie im Fall des Scheiterns auch wieder abbrechen werden.
4.5. Der schlechte Informationsstand von Ärzten und Richtern
Weil der Informationsstand vieler Intensivärzte über die ethisch-juristische Faktenlage
bei Therapieabbrüchen dürftig ist, wird oft aus Angst vor vermeintlich drohenden juristischen Sanktionen eine unreflektierte Maximaltherapie propagiert und durchgeführt.
Dafür sprechen jedenfalls unterschiedliche Befragungs-Ergebnisse, in denen unter
anderem auch neurologische Chefärzte zu einem hohen Prozentsatz beispielsweise in
einer palliativen Extubation oder der Morphingabe bei terminaler Dyspnoe aktive Sterbehilfe vermuteten [4]. Aktuelle Befragungen an bayerischen Ärzten bestätigen diese
Ergebnisse [31]. Auch die Grundsätze der Bundesärztekammer zur Ärztlichen Sterbebegleitung oder die Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen sind nur
mangelhaft präsent [6, 7]. Es ist leider anzunehmen, dass sich in Deutschland ständig
Assistenzärzte, Oberärzte und Chefärzte gebotenen Therapieverzichten aufgrund solcher Fehleinschätzungen widersetzen und dem einen oder anderen mit sich ringenden
Angehörigen bei der Frage nach einer Einwilligung zur PEG-Anlage erklärt wird, man
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dürfe beispielsweise die 94-jährige komatöse Mutter nach mehreren Schlaganfällen doch
nicht „verhungern“, „verdursten“ oder im Falle einer anstehenden Extubation nicht „ersticken“ lassen. Zusätzliches Unbehagen bereiten dann noch Umfrageergebnisse, nach
denen auch deutsche Vormundschaftrichter – inzwischen Betreuungsrichter genannt –
über die Fakten des Erlaubten und Verbotenen ebenso miserabel informiert waren wie
die Ärzte und beispielsweise 35% die Beendigung einer Beatmung fälschlicherweise
für aktive Sterbehilfe hielten [27]. Hier besteht durchaus die Hoffnung, dass die neue
Gesetzeslage zur Patientenverfügung sowohl die Richter als auch die Ärzte zur besseren
Informiertheit zwingt.
4.6. Regelungen im sogenannten „Patientenverfügungsgesetz“
Die gesetzliche Regelung in den Paragraphen §§ 1901 ff bzw. 1904 BGB war kein
Wunschkind der Ärzte, die Verfügung war und ist umstritten und eine Äußerung des
Herzchirurgen Bruno Reichert in der Wochenzeitung „Die Zeit“ verdeutlicht die Skepsis:
„… ich verstehe diese Diskussion nicht. Sie ist zu weiten Teilen absurd. Wenn Patient oder
Angehörige von Patienten kommen und sagen, Herr Doktor, hier ist eine Patientenverfügung, dann sage ich, sie können sie ruhig in ihrem Nachtkästchen lassen, sie interessiert
mich nicht; …. wir behandeln ihn, solange wir eine Chance sehen, dass dieser Mensch
überlebt….. Wenn nun ein Angehöriger kommt und sagt, der Patient hat in seiner Verfügung geschrieben, er wolle nicht abhängig sein von Maschinen: soll ich den Patienten
deswegen umbringen? Nein ich ignoriere das.“ [24]
Das „3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ enthält in den Paragraphen §§1901
und 1904 BGB eine sehr angemessene Rollenverteilung zwischen dem Fürsorge- und
Autonomieprinzip [4]. Es ist vom Grundsatz her dialogisch angelegt und macht den Arzt
gerade nicht zum willenlosen Vollstrecker von niedergeschriebenen oder mutmaßlichen
Autonomiepräferenzen [13]. So ist rein von der Rechtssystematik her gedacht ja gar
nicht der Arzt der primäre Adressat der Patientenverfügung, sondern der Vertreter im
Willen – also der Vorsorgebevollmächtigte oder Betreuer. Der behandelnde Arzt – so
heißt es wörtlich – „prüft, welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist“. „Er und der Betreuer erörtern diese
Maßnahme gemeinsam unter Berücksichtigung des Patientenwillens als Grundlage für die
zu treffende Entscheidung“. Dem Betreuer ist die Aufgabe gegeben, zu prüfen, ob die
Festlegungen einer Verfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, die er natürlich auch nur mit Hilfe des Arztes beurteilen kann. Besteht Konsens,
so ist die Entscheidung nicht gerichtlich überprüfungspflichtig – im Dissensfall ist das
Betreuungsgericht anzurufen – das sind meistens Fälle, in denen der Arzt es inakzeptabel findet, die verfügten Unterlassungen zu „vollstrecken“, weil er beispielsweise glaubt,
dass die in der Verfügung gemeinte Erkrankungskonstellation im Moment nicht oder
noch nicht besteht – beispielsweise der dauerhafter und unwiederbringliche Verlust des
Bewusstseins. Über die juristischen Aspekte und praktischen Probleme des neuen Gesetzes wurde aktuell auch im anästhesiologischen Schrifttum differenziert berichtet [29].
5. Zum Umgang mit Patientenverfügungen
5.1. Indikationsstellung
Die uns gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Indikationsstellung müssen wir selbstbewusst nutzen. So schwierig das im Einzelfall sein kann, so sind wir doch zu einer Position
eines begründeten Ja oder Nein zur Indikation lebensverlängernder Maßnahmen aufgerufen. Ärzte indizieren bei sich selbst oft kritischer als bei ihren Patienten: so lehnten in
einer Studie 57% der Ärzte bestimmte Intensivmaßnahmen in vorgegebenen Szenarien
für sich selbst ab, 90% hätten sie aber ihren Patienten zugemutet [16]. Gerade im Zuge
der Patientenverfügungs-Diskussion ist eine Krise der ärztlichen Bereitschaft zur dezi-
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dierten Indikationsstellung festzustellen in dem Sinne, dass primär der Patientenwille
zum vorrangigen Maßstab für Therapieentscheidungen wird. Dies ist in einem vor dem
Landgericht Mannheim verhandelten Fall so weit gegangen, dass ein Arzt eine wegen
ständigem Erbrechen gar nicht mehr mögliche PEG-Ernährung einer multimorbiden soporösen Patientin nicht etwa aus mangelnder Indikation abbrach, sondern eine Patientenverfügung fälschte, weil er glaubte, damit sei sein Therapieverzicht besser legitimiert
(1 Kls 200 Js 34036/04). Eine etwas mildere Form der Scheu zur Indikationsstellung ist
klinischer Alltag in der Neurologie: da berichtet ein Assistenzarzt in der Frühkonferenz
von der Aufnahme eines 75jährigen bewusstlosen Patienten mit ausgedehnter letztlich
infauster Hirnstammblutung: er habe angesichts der progredienten Dyspnoe die begleitenden Ehefrau gefragt, ob sie denn für oder gegen eine Intubation und Beatmung sei.
Als wenn die arme emotional verstörte Ehefrau hier eine gute Ratgeberin sein könnte.
Die Therapiestrategie muss primär über die Indikationsfrage entschieden werden, die
der Assistent seinem Oberarzt und nicht der Ehefrau zu stellen hat. Zumindest muss es
versucht werden. Es entspricht falsch verstandener Patientenautonomie, wenn Ärzte ihre
Verantwortung zur Indikationsstellung in lebensbedrohlichen Situationen auf Patienten
oder deren Angehörige verlagern, in dem diese nach ihren „Wünschen“ gefragt werden
und sich die Ärzte nur als Anbieter einer unverbindlichen Pluralität an „Möglichkeiten“
verstehen. Die ärztliche Haltung soll sich nicht auf eine allgemeine distanziert deskriptiv-fachliche Ebene zurückziehen, sondern sollte normative Elemente z.B. eine durchaus
„väterlich wohlmeinende Bevormundung“ nicht verbergen; vielleicht funktioniert die
Arzt-Patienten-Beziehung manchmal so wie die zwischen einem erfahrenen Bergführer
und einem bergunkundigen Touristen. Das belässt dem Arzt eine fachlich unterfütterte
fürsorgliche Positionierung, die allerdings nicht ohne Rückbindung und Verzahnung mit
den Präferenzen des Patienten in praktisches Handeln umsetzbar ist [30].
5.2. Sicherheit und Unsicherheit von Prognosen:
Die Stellung einer Indikation für eine bestimmte Maßnahme ist abhängig von einer möglichst verlässlichen Einschätzung der Prognose und die ist zweifelsohne oft schwierig zu
treffen. Wenn man den schlechten Verlauf vorhersehen könnte, wäre manche Abbruchsentscheidung leichter. Wann ist der „point of no return“ erreicht, den die angloamerikanische Literatur mit „futility“ bezeichnet. In der intensivmedizinischen Literatur wurden
die prognostische Genauigkeit sowohl bei score-basierten als auch bei klinisch-intuitiven
Vorhersagen evaluiert [12, 23]. Die Ergebnisse für Score-Systeme wie APACHE II, SOFA
oder SAPS sind insbesondere in mittleren Score-Bereichen widersprüchlich. Aber es
existieren durchaus in den oberen und unteren Skalenbereichen „Cut-Offs“ – bei denen
die Überlebens- oder Sterbensrate jeweils fast 100% beträgt und die somit zusammen
mit intuitiven Einschätzungen eine verlässliche Entscheidungsbasis darstellen könnten.
Die intuitiven Vorhersagen alleine sind auch auf den ersten Blick stark irrtumsbelastet.
In einer aktuellen Publikation erwiesen sich auf einer internistischen Intensivstation
getroffene Vorhersagen eines tödlichen Verlaufs nur bei knapp der Hälfte als zutreffend
– die andere Hälfte der vermeintlichen Todeskandidaten hatte wider Erwarten überlebt
[20]. Allerdings wurde die Prognoseeinschätzung in den ersten Behandlungstagen
abgegeben und zwar von allen Befragten separat – eine kritische Diskussion fand nicht
statt. Prognosen sind und bleiben irrtumsbehaftet – aber es gibt genug Patienten wo
sie eindeutig möglich sind, vor allem wenn man einige Zeit abwartet.
An dieser Stelle soll auf eine Prognose-Problematik aufmerksam gemacht werden, die
insbesondere bei schweren Hirnschädigungen zum Tragen kommt: durch die Zergliederung des Behandlungsablaufs in Akut-Intensivstation und Frührehabilitations-Beatmungs-Station werden fast alle Patienten mit schwereren Hirnblutungen oder SchädelHirn-Trauma, die nach 10 oder 14 Tagen Intensivstation noch leben tracheotomiert in
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die Früh-Reha verlegt. Das Team der Akut-Intensivmedizin erlebt sinnlich keine Langzeitverläufe mehr und die unerwartet guten Verläufe bleiben ihm verborgen. Dennoch
soll gerade der Akut-Intensivarzt eine verlässliche Prognose abgeben. Zu Beginn meiner
Ausbildung in der Intensivmedizin in den 80er Jahren betrug die mittlere Verweildauer
in einer neurologischen Uniklinik 21 Tage – mittlerweile sind es 5? . Ich kann mich doch
an einige erstaunlich positive Verläufe erinnern, die nach ihrer Intensivbehandlung noch
wochenlang in der Klinik zu verfolgen waren. Wenn heute die Ärzte während der kürzeren
Verweildauer nur noch die anfangs schlechten und tödlichen Verläufe persönlich erleben
– vielleicht auch wegen früh umgesetzter Patientenverfügungen – besteht die Gefahr
der Generierung einer Self-fulfilling-Prophecy. Mit ihr verstärken sich negative Prognoseerfahrungen und führen zu reduziertem Engagement, was wiederum eine Zunahme
fataler Verläufe zur Folge hat. Dies kann im Zweifelsfall zu einer intensivtherapeutischen
Abwärtsspirale führen. Die neurologische Intensivmedizinerin Kira Becker aus Seattle
hat dies in einer Studie bei 87 Patienten mit Hirnblutungen eindrucksvoll nachweisen
können [2]; auch andere Studien zeigte ähnliche Auswirkungen therapielimitierender
Verhaltens, beispielsweise auch die Anwendung von „Verzicht auf WiederbelebungsAnordnungen“ („Do-not-resuscitate-Orders“; DNR-Orders) [17, 32].
5.3. Transparenz und Dokumentation schwieriger Entscheidungen
Intensivstationen funktionieren nur in Teamarbeit. Werden Therapieabbrüche von Ärzten intransparent vollzogen, kann sich das in drastischer Weise rächen: mehrere Ärzte
die durchaus indizierte Behandlungsabbrüche ohne ausreichende Kommunikation und
Transparenz vorgenommen hatten, wurden von Angehörigen des Pflegepersonals verklagt und landeten vor Gericht. Verwiesen sei hier auf den Magdeburger Strafprozess
gegen Prof. Dr. Dr. Paul Schönle, Träger des Bundesverdienstkreuzes und einen der
renommiertesten deutschsprachigen Rehabilitations-Wissenschaftler. Es ging um die
Beendigung einer Beatmung – Schönle wurde schließlich freigesprochen – seinen Chefarztposten hatte zu diesem Zeitpunkt aber bereits verloren [22]. Ein solches Verhalten
von Pflegekräften ist auf den ersten Blick vielleicht verwunderlich, da aus den meisten
Befragungen und auch aus unseren Alltagserfahrungen hervorgeht, dass Intensivpflegekräfte eher finden, dass Ärzte in Grenzsituationen „zu viel“ therapieren. Auf den
zweiten psychologischeren Blick sind die Klagen aber nachvollziehbar und können nur
als dringender Appell zu maximaler Transparenz schwieriger Entscheidungen auf der
Intensivstation verstanden werden. Die inzwischen institutionell in Kliniken verankerten
Ethikkonsile und –beratungen sowie von einem klinischen Ethik-Komitee unterstützte
ethische Fallberatungen leisten hier wichtige Hilfe [3]. Zur Transparenz gehört auch eine
angemessene Dokumentation: erfolgt sie nicht, kann es im Streitfall kritisch werden;
zu denken ist hier an den Prozess wegen mehrfachen Mordes gegen die Ärztin Dr. Bach
in Hannover. Die diametral unterschiedlichen Bewertungen ihrer Medikamentengaben
durch die anästhesiologischen Gutachter waren unter anderem darin begründet, dass
Nichts zu den Motiven und Umständen der hohen vermeintlich palliativ indizierten
Medikamentendosierungen dokumentiert war. Nach mehreren Jahren des schwierigen
Prozesses hat sich Frau Dr. Bach schließlich zu Beginn des Jahres 2011 suizidiert.
Das Thema Ärzte und Pflegekräfte ist auch deswegen interessant, weil es Entwicklungen
einer Pflege-Ethik gibt, die in Abgrenzung von ärztlicher Ethik manche Therapieverzichte
als einen Tabubruch des pflegerischen Ethos ansehen – das zeigte sich in einigen Fällen,
wo es um die Einstellung der PEG-Ernährung ging: sowohl im berühmten Kemptner-Fall
1994 als auch im Traunsteiner-Fall des Peter K. 2005 waren sich zwar Arzt und Betreuer
über die Beendigung der Ernährung einig, Pflegekräfte wollten diese Unterlassung jedoch im Widerstand gegen eine ärztliche Anordnung nicht vollziehen bzw. haben auch
hier Anzeige erstattet. Dies dürfte sich in Zukunft noch zu einem spannenden Diskussi-
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onsthema entwickeln, das hier nur angerissen werden kann.
5.4. Behandlungskultur im „Zeitalter“ von Patientenverfügungen
Vielleicht nicht ganz zufällig fällt die Patientenverfügungsdebatte in eine Zeit in der
Patienten „Kunden“ und Ärzte „Leistungserbringer“ genannt werden. In dieser medizinischen Werkvertragsmentalität bestehen hohe Ansprüche an die Machbarkeit im Bereich Gesundheit. Der Philosoph Peter Sloterdijk hat einmal gesagt, dass der ehemalige
Gott in Weiß vom Thron gestoßen werde und von mit Internetausdrucken bewaffneten
Patienten vor sich hergetrieben werde. Der Arzt als tief verunsicherter Akteur in einem
Dschungel von Patienten-Ansprüchen, Gerichtsentscheiden und Leitlinien, die ihm von
der Hypertonie bis zum Fußpilz vorschreiben, was zu tun sei. Dem gegenüber treten
Patientenforderungen nach grenzenlosen Wunscherfüllung. In diesen konkreten Utopien
ist der Wunschtod die logische Konsequenz des Wunschkindes. Wer die Machbarkeit
von ewiger Jugend und Schönheit in irdischen Paradiesbildern nährt oder propagiert,
der wird auch die Wegmachbarkeit menschlichen Lebens mitdenken, wenn menschliches Leben an Grenzen gerät und brüchig wird. Ein „memento mori“ – bedenke, dass
Du sterblich bist – würde uns in unseren Machbarkeitsphantasien nicht schaden. Und
diese Kulturfragen zu Leben und Sterben berühren auf zweierlei Weise das Thema Patientenverfügung. Einerseits ist es durchaus zu begrüßen, dass Menschen in den Zeiten
der Todesverdrängung ein gewisses „memento mori“ pflegen, wenn sie eine Verfügung
ausfüllen. Andererseits bedeutet das Verfassen einer Verfügung oft gar keine echte
persönliche Auseinandersetzung mit Sterben und Tod, sondern eine Art vertragliche
„Entsorgungsregelung“ für den Fall brüchiger Hängepartien zwischen Leben und Tod.
Diese sind offensichtlich in unserer Vorstellung schwer auszuhalten und haben keinen
Platz in der Entweder-oder Mentalität des Lebens und Sterbens. Im klinischen Alltag ist
auch das zu spüren: schon am ersten Behandlungstag drängen manche Angehörigen,
den Schlaganfall des Patienten nicht lebensrettend zu therapieren – oft in Übereinstimmung mit unserer ärztlichen Entscheidung. Wehe, wenn sich der Patient aber dann
als stabil erweist, vielleicht gerade wegen unserer fehlenden Interventionen. Da wird
schnell die vorwurfsvolle Frage laut, warum der Kranke trotz Patientenverfügung denn
immer noch lebe. In einer Kultur des schnellen Alles oder Nichts bleiben die auch in der
Intensivmedizin notwendigen Tugenden einer Bereitschaft zum Abwarten und zur Geduld
in problematischen und prognostisch unklaren lebensbedrohlichen Situationen auf der
Strecke. Ärzte müssen die Menschen heute beraten über das, was eine Patientenverfügung in solchen Situationen bedeuten kann und dabei auch ihre Einstellungen zu jenen
schweren Krankheitsphasen plastisch thematisieren, die aktuell im Deutschen Ärzteblatt
als „Chronisch kritische Krankheit“ bezeichnet wurden [21]. Intensivmedizin hat es
möglich gemacht, dass man heutzutage beatmet zuhause grundsätzlich gut überleben
kann – und einige Menschen darin durchaus eine akzeptable Lebensqualität erkennen.
Darüber müssen wir und die Gesellschaft reden und diskutieren. Ärzte müssen aufklären
über die Zustände schwerer Behinderung zwischen Leben und Tod, damit jeder Einzelne
informiert seine Entscheidungen treffen kann. Neben einem „Memento mori“ kann auch
ein „Memento vulnerabilis esse“ stehen.
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6. Zusammenfassung und Ausblick
Wie jede medizinische Maßnahme, so beinhalten auch Patientenverfügungen Chancen
und Risiken. Die Chancen sind zu sehen in
• der Wahrung der Selbstbestimmung
• einer Entlastung der Stellvertreter
• erleichterter Orientierung für den Arzt
• vermehrtem Druck zur Informiertheit der Beteiligteneiner Bahnung ja sogar
einem Zwang zum Dialog zwischen Arzt und dem Patientenvertreter
Die konkreten Risiken und Gefahren der Patientenverfügung liegen in ihrer potentiellen
Missverständlichkeit und Fehlinterpretierbarkeit. In ihrem Gefolge könnten sich leise
und unbemerkt generelle Erosionen unseres intensivmedizinischen Engagements und
der Behandlungskultur schwerer Krankheiten entwickeln. Um solche Entwicklungen
zu bemerken und zu verstehen, ist eine wissenschaftliche Begleitforschung über den
Umgang mit und die Folgen von Patientenverfügungen notwendig. Es ist zu begrüßen,
dass sich das Thema aus den Nischen betulicher ethischer Kamingespräche heraus in
den intensivmedizinischen Alltag hineinemanzipiert hat und zum Gegenstand einer
wissenschaftlich unterfütterten ethischen Diskurskultur wird.
Eine kompetente intensivmedizinische Behandlung darf und muss Spielräume bei
schwierigen Entscheidungen zwischen Autonomie und Fürsorge nützen; sie muss Sterben
lassen können, wo dies geboten ist oder vom einzelnen Patienten mehr oder weniger
nachvollziehbar eingefordert wird. Das bedeutet die Implementierung palliativmedizinischer Kultur und Kompetenz auch auf Intensivstationen. Würden sich die Intensivmediziner hier verweigern, stärkte dies nur die Verfechter einer aktiven Rolle der Ärzte beim
Sterben. Das balancierte Ausloten zwischen Autonomie und Fürsorge bedarf jedoch der
Informiertheit über die ethischen und juristischen Aspekte der intensivmedizinischen
Therapie. Zusammen mit einer ständigen offen geführten Diskussion im Behandlungsteam sollte dies dazu führen, dass der Umgang mit komplexen ethisch brisanten Situationen nicht mehr länger defensiv als „manchmal unvermeidbar“, sondern offensiv als
originäre intensivmedizinische Aufgabe betrachtet wird. Ein Intensivteam muss dafür
genauso gut und professionell gerüstet sein, wie für das Management einer Reanimation
oder eines Multiorganversagens. Dabei werden Konflikte, Verwerfungen und Fehlentscheidungen nicht ausbleiben; Irrtum auf hohem Niveau – aus dem man auch lernen
kann – gehört zum Arztberuf und ist ein Teil des Spannenden und Herausfordernden
der Intensivmedizin. Eine solche Formulierung mag etwas pathetisch erscheinen und
deswegen sei darauf hingewiesen, dass auch eine Portion an ironischer Gelassenheit
in den Dingen des Lebens und Sterbens auch im intensivmedizinischen Alltag nicht
schadet. Auf dem Friedhof in Kramsach in Österreich findet sich mit einer GrabkreuzInschrift ein Beispiel für diese Gelassenheit: „Hier ruht mein Arzt Herr Grimm. Und alle
die er heilte neben ihm“.
Fazit für die Praxis
Das neue „Patientenverfügungsgesetz“ (§§ 1901a-c, 1904 BGB; § 287 FamFG) fordert
eine dialogische Entscheidung zwischen dem Arzt und dem Vertreter des Patienten
unter Berücksichtigung der konkreten Prognose und der darauf bezogenen konkreten Festlegungen bzw. mutmaßlichen Prioritäten des Patienten. Die Achtung vor der
Selbstbestimmung des Patienten bedeutet keinen Verzicht auf eine dezidierte und
kritische ärztliche Indikationsstellung: bei ausreichend sicherer Aussichtslosigkeit ist
ein Therapieverzicht bereits aus „mangelnder Indikation“ gerechtfertigt und bedarf
nicht der Einbeziehung des Patientenwillens. Dem Autonomieprinzip soll eine fürsorg-
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lich ausgerichtete Intensivmedizin („Ethics of care“) an die Seite gestellt werden, die
bei Aussichtlosigkeit kurativer Maßnahmen und dem dann nicht mehr angemessenem
Lebenserhalt „um jeden Preis“ eine palliative Therapie durchführt. Ein strafrechtlich
erlaubter Therapieverzicht umfasst auch „aktive“ Beendigungen nicht (mehr) indizierter
oder nicht (mehr) eingewilligter invasiver Maßnahmen wie beispielsweise Beatmung,
Dialyse oder Ernährung. Ethikkonsile oder -beratungen erleichtern die Entscheidungsfindung in schwierigen Situationen.
Literatur:
[1] Beauchamp TL, Childress JF (2001) Principles of Biomedical Ethics. Oxford University Press,
New York, Oxford.
[2] Becker KJ, Baxter AB, Cohen WA et al. (2001) Withdrawal of support in intracerebral hemorrhage may lead to self-fulfilling prophecies. Neurology 56:766-772.
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letzten Lebensphase. Eine Umfrage bei neurologischen Chefärzten. Nervenarzt 75: 1187-1193.
[6] Bundesärztekammer (2010) Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis. Deutsches Ärzteblatt 107A: 877-882
[7] Bundesärztekammer (2011) Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung. Deutsches Ärzteblatt 101: A1298-1299
[8] Curtis JR, Vincent JL (2010) Ethics and end-of-life care for adults in the intensive care unit.
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[9] Edwards MJ, Tolle SW (1992) Disconnecting a ventilator at the request of a patient who knows
he will then die: The doctor’s anguish. Ann Intern Med 117: 254-256
[10] Erbguth F (2003) Ethische und juristische Aspekte der intensivmedizinischen Behandlung bei
chronisch-progredienten neuromuskulären Erkrankungen. Intensivmed 40:646–657
[11] Erbguth F (2012) Ethische und rechtliche Grundlagen. In: Schwab S et al (Hrsg) NeuroIntensiv. Springer, Berlin, Heidelberg.
[12] Finley Caulfield A, Gabler L, Lansberg MG et al. (2010) Outcome prediction in mechanically
ventilated neurologic patients by junior neurointensivists. Neurology 74:1096–1101
[13] Frewer A, Fahr U, Rascher W (2009) Patientenverfügung und Ethik. Beiträge zur guten klinischen Praxis. Königshausen & Neumann, Würzburg.
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Korrespondenzadresse
Christof Oswald, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege, Dipl. Pflegewirt (FH)
Klinikum Nürnberg, Breslauer Str. 201, 90471 Nürnberg,
[email protected]
41
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Klinische Ethikberatung im Ethikkreis der Medizinischen
Klinik 4 – Fallevaluation für den Zeitraum von 1999 bis
2011
Stephan Kolb, Nürnberg
1. Zur Entwicklung des Nürnberger „Ethikkreises“
Die Geschichte der Klinischen Ethikberatung beginnt dramatisch als Diskussion über
Leben und Tod im Auftrag eines Krankenhauses: Sieben „Auserwählte“, die aber lieber
unerkannt und anonym bleiben wollten, mussten Anfang der 1960er Jahre im amerikanischen Seattle immer wieder darüber entscheiden, welche Patienten mit Nierenversagen
die seltene Möglichkeit einer Nierenersatztherapie kommen sollten – und damit eine
Überlebens chance – und wer nicht.6 Bei einem Faktor von etwa 1 zu 50-100 bedeutete
der Platz auf der Warteliste der Dialyse für viele Nierenkranke nichts anderes als den
baldigen Tod. Insofern ist nachvollziehbar, dass die sieben Mitglieder des offiziellen
„Kidney Dialysis Selection Committee“, besser bekannt als „Life and Death Committee“,
in Seattle Wert darauf legten, nicht namentlich erwähnt zu werden oder öffentlich
entscheiden zu müssen. Dennoch erlangte die kleine Gruppe – ein Chirurg, ein Pfarrer
und fünf Bürger, darunter nur eine Frau – in der amerikanischen Öffentlichkeit als „God
Committee“ schon bald eine zweifelhafte Berühmtheit.7
Auch wenn das Seattle-Komitee nicht mit der heutigen Klinischen Ethikberatung vergleichbar ist: Die hier bereits anklingenden organisatorischen Fragen der Besetzung,
Transparenz und Entscheidungsbefugnis von Ethikkomitees und ähnlichen Beratungsgremien werden bis heute auch in der Debatte um die Methoden und Modelle der
Klinischen Ethikberatung kontrovers diskutiert. Gerade in den 60er und 70er Jahren
warfen die rasanten Fortschritte der Medizin am Anfang oder am Ende des Lebens immer
schwierigere ethische Fragen auf. Intensiv- und „Apparatemedizin“, Organtransplantation wie auch Reproduktionsmedizin stellten Ärzte und letztlich die Gesellschaft vor neue
ethische Herausforderungen: Sollte das, was technisch möglich war, auch gut sein?
Mit seiner Entstehung und Geschichte bildet auch der Nürnberger Ethikkreis der Nephrologie die Entwicklung der modernen Medizin und Intensivmedizin ab, insbesondere der
Nierenersatztherapie. Gerade die Möglichkeiten der Dialyse bedeuteten von Anfang an
neben hilfreichen Therapieoptionen auch schwerwiegende Konflikte – in den 1960er
Jahren zunächst die Verteilung weniger Dialyseplätze, heute etwa die Entscheidungen
über das Fortführen oder Beenden einer Therapie. Diese für Patienten und Angehörige
wie Ärzte und Pflegende, belastende Situation hat im Klinikum Nürnberg ein Beratungsangebot hervorgebracht, das inzwischen seit 15 Jahren erfolgreich eingesetzt wird: Der
„Ethikkreis“ der Medizinischen Klinik 4.
Zunächst hatte sich 1989 eine Dialyseberatung aus Ärzten und Pflegenden gebildet,
die bei schwierigen Entscheidungen allen Beteiligten beratend und begleitend zur
Seite stand. Sie vermittelte medizinische Informationen, klärte über die verschiedenen
Nierenersatzverfahren auf und beriet in beruflichen wie auch psychosozialen Fragen. In
den Jahren 1992 und 1995 gaben dann zwei besonders schwierige Einzelfälle den Anlass
für ein außerordentliches Beratungsgespräch zur sogenannten „Dialyse nach Werten“,
zu dem die Dialyseberatung jeweils auch Ärzte, Pflegende, Patienten und Angehörige
einlud – dies wurde zur Geburtsstunde der späteren Ethikberatung.
„1992 führten wir in unserer Klinik erstmals eine Ethikberatung in großem Kreise durch.
Der Patient mit allen diabetischen Spätfolgen (Amputationen, schwere Einschränkung
der Herzleistung, starke Sehschwäche und Kreislaufprobleme an der Dialyse) war ausgelaugt durch mehrere Jahre Dialyse und hatte keine Kraft mehr, er wollte die Behandlung
beenden und äußerte diesen Wunsch bei jeder Dialyse. Trotz mehrerer Gespräche war
6 Frewer (2008).
7 Alexander (1962).
42
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er nicht von diesem Wunsch abzubringen. In einer Beratung mit Angehörigen, Ärzten
und Pflegenden von Station und Dialyse sowie unserem Dialyseberatungsteam konnten
wir uns zur damaligen Zeit aus Angst vor juristischen Konsequenzen nicht zu einem
klaren Abbruch der Behandlung entscheiden. Der Beschluss dieser Besprechung (Ethikberatung) war die Entscheidung, eine, Dialyse nach Laborwerten‘ durchzuführen.“8
Die „Dialyse nach Werten“ begann oft dann, wenn eine Dialyse für die Patienten zur
kaum erträglichen Belastung geworden war. Zunächst wurden einzelne Dialysen ausgelassen, was bereits zum starken körperlichen Abbau und zum Tod führen konnte.
Bei akuter Überwässerung oder zu hohem Kaliumgehalt folgte eine verkürzte Dialyse,
dann wurde erneut ausgesetzt. Zur juristischen Absicherung der verantwortlichen Ärzte
wurden fortlaufend Laborparameter bestimmt. Diese sogenannte „Dialyse nach Werten“
war aus vielen Gründen problematisch, da den Patienten nur vordergründig geholfen
wurde. Sie erhielten zwar weniger Dialysen, erholten sich aber kaum und litten unter
einem verlängerten Leiden und Sterben.
Vor diesem Hintergrund entstand 1997 der Ethikkreis der 4. Medizinischen Klinik, der
sich vor allem schwierigen Entscheidungen bei akuten und chronisch Kranken widmen
sollte.
2. Struktur des Beratungsangebotes
Zum Start der Ethikberatung formulierten die Beteiligten ein internes Informationsblatt,9 in dem es heißt:
„Die langjährigen Erfahrungen von einigen Arbeitskollegen im Dialysebereich und auf
der Intensivstation wollten wir auch anderen Stationen der Medizinischen Klinik 4 anbieten. Als Konfliktfelder kristallisierten sich an unserer Klinik heraus: Dialyseabbruch,
Dialysebeginn, Beendigung intensivmedizinischer Maßnahmen.“
Der Ethikkreis ist interdisziplinär zusammengesetzt und bewusst hierarchiefrei. Seit
1999 Jahren sieben Mitarbeiter an,
- die verantwortliche Pflegekraft der Dialyseberatung
- ein Pfarrer der evangelischen Klinikseelsorge
- eine Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin/Psychosomatik
- ein Internist und Oberarzt
- zwei weitere Mitarbeiter/innen aus dem Pflegedienst
- eine Diabetesberaterin
Die ersten vier der Kollegen beraten regelmäßig. Der Ethikkreis trifft sich einmal im
Monat zu inhaltlichen, organisatorischen und fallbezogenen Klärungen, und einmal pro
Woche lädt die Dialyseberatung zu einer Fallbesprechung ein, an der auch Kollegen des
Ethikkreises teilnehmen und sich gegenseitig supervidieren.
8 Aus der Abschlussarbeit Heidi Stephans im Fernlehr-
gang Ethikberater im Gesundheitswesen: „Kritische
Betrachtung der Vorgeschichte, Entwicklung und
Arbeitsweise des Ethikkreises der Med. Klinik 4 am
Klinikum Süd in Nürnberg“. Mit freundlicher Genehmigung der Autorin.
9 Dies umfasst ein vierseitiges Leitbild, das neben einer
Das Angebot des Ethikkreises steht allen Personen offen, die am Behandlungs- und
Betreuungsprozess beteiligt sind, etwa Patienten, Angehörige, Pflegende oder Ärzte.
Ein besonderes Charakteristikum des Nürnberger Ethikkreises ist seine große Nähe zum
Stationsalltag. Die Schwester der Dialyseberatung besucht täglich sowohl die Dialysestation als auch die Normalstationen und steht damit in regelmäßigem Kontakt zu den
pflegerischen und ärztlichen Kollegen. Die hier typischen Krankheiten – insbesondere
Diabetes mellitus und chronisches Nierenversagen – bringen es mit sich, dass sie viele
Patienten bereits seit Jahren persönlich kennt, begleitet und ihren Krankheitsverlauf
eng mitverfolgt.
Standortbestimmung auch die Schwerpunkte der bisherigen Beratungsarbeit nennt und das Thema Behandlungsabbruch näher erläutert. Das Papier mit den
mobilen Telefonnummern der Beteiligten diente als
klinikinterne Information.
43
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Die Initiative zu einer Ethikberatung entsteht oft während der täglichen Visiten der
Dialyseberaterin, wenn diese von Ärzten oder Pflegenden darauf hingewiesen wird, dass
sich bald die Notwendigkeit einer Ethikberatung abzeichnen könnte. Dabei sprechen sie
häufiger Ärzte als Pflegende an, insbesondere Stationsärzte. Pflegende werden ebenfalls aktiv, zeigen aber in der Regel eher Zurückhaltung, u.a. aus Unsicherheit wegen
möglicher Reaktionen innerhalb des Teams. Bei vielen Kontakten wird deutlich, dass die
Möglichkeit einer Ethikberatung im Rahmen der Visite erörtert worden ist.10
Wenn die konkrete Anfrage einer Ethikberatung erfolgt ist, kontaktiert die Schwester der
Dialyseberatung zunächst eine weitere Person aus dem Ethikkreis. Sofern die Patienten
nicht längst bekannt sind, informieren sich beide im Sinne der Auftragsklärung vorab bei
den jeweiligen Ärzten und Pflegenden nach dem medizinischen und pflegerischen Stand
der Patienten, den Handlungsoptionen, ihren Prognosen und dem sozialen Umfeld. Das
Beratungsgespräch selbst, das meist ohne die verantwortlichen Ärzte und Pflegenden
stattfindet, führen oft zwei Berater – möglichst unterschiedlichen Geschlechts – und in
einer möglichst ungestörten Atmosphäre.
Bei bettlägerigen Patienten in Zweibettzimmern werden die jeweils anderen Patienten
für den Zeitraum des Gesprächs in ein anderes Zimmer oder auf den Gang gefahren.
Wenn die Patienten mobil sind, findet das Gespräch gesondert in einem anderen Raum
statt. Zu Beginn des Gesprächs stellen sich die Berater zunächst in ihrer Rolle vor, wobei
die Institution und der Begriff „Ethikkreis“ immer explizit genannt werden, um allen
Beteiligten den Rahmen des Gesprächs transparent zu machen.
Eine eindeutige Rollenverteilung der Beratenden gibt es nicht, im Gegenteil: Beide
Berater ergänzen sich im Verlauf des Gesprächs, indem sie es der Situation überlassen,
zu wem der beiden der Patient oder die Angehörigen schneller einen Kontakt und die
notwendige Nähe aufbauen. Gerade bei Patienten, die nur noch mühsam kommunizieren
können, eher müde oder geschwächt sind und am Gespräch evtl. nur mit geschlossenen
Augen teilnehmen können, spielt selbst der Klang der Stimme der Berater eine wichtige
Rolle, vor allem bei der persönlichen Kontaktaufnahme und den ersten Gesprächsmomenten.
„Wir vergessen da auch oft unsere eigentliche Profession“, so die Dialyse¬beraterin
über ihre Gesprächsführung im Rahmen der Ethikberatung.11 Beide Berater sind durch
die entsprechende Vorinformation von Ärzten, Pflegenden und der Krankenakte in der
Lage, den Patienten und ihren Angehörigen oder Betreuern medizinische Fragen und
Fragen zur Prognose zu beantworten. Häufig berühren die Fragen den Sterbeprozess
und das Sterben selbst: „Wie lange wird es dauern?“ – „Wird es größere Schmerzen
geben?“ – „Was werde ich davon mitbekommen?“
Das Gespräch des Ethikkreises endet meist mit einer ausdrücklichen Empfehlung. Der
Ethikkreis spricht zunächst mit dem behandelnden Team, um ihm nach der Beratung
eine konkrete Empfehlung zu geben, die auch schriftlich in der Akte dokumentiert wird.
Im Anschluss daran, in der Regel noch am selben Tag, wird ein Protokoll verfasst, das
vom Protokollanten und grundsätzlich auch vom zweiten Berater unterzeichnet sowie
in der Krankenakte abgeheftet wird. In der Regel wird das Ethikprotokoll auch im Entlassungsbrief ausdrücklich erwähnt.
Der Ethikkreis hat sich zudem bei der Erarbeitung von Leitlinien12 engagiert. Der Einsatz
einer „Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung“ (VaW), angelehnt an ein Verfahren
am Erlanger Universitätsklinikum, wurde im Jahr 2004 für die Medizinische Klinik 4
adaptiert und im Rahmen eines Projektes eingeführt. Nach einer neunmonatigen Erprobung und einer anschließenden Evaluation wurde sie ab 2005 in der Regelversorgung
der Klinik etabliert.13
10 Persönliche Mitteilung der Dialyseberaterin im Rahmen
eines Interviews im November 2010.
11 Persönliche Mitteilung 2011
12 McGee (2001).
13 Oswald (2008) sowie Oswald (2009) als Evaluationsstudie.
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3. Evaluation der Beratungsfälle – Kollektiv und Methoden
Die systematische Auswertung der Ethikberatungen in der Medizinischen Klinik 4 am
Klinikum Nürnberg bezieht sich auf den Zeitraum zwischen Januar 1999 und September
2011. Für diesen Zeitraum liegen 262 schriftlich dokumentierte Protokolle vor, wobei
zum Teil ein einzelnes Protokoll mehrere Beratungen bzw. Einzelgespräche dokumentiert. Die Protokolle wurden überwiegend von vier Personen geschrieben, etwa die Hälfte
von der verantwortlichen Pflegekraft der Dialyseberatung. Nahezu alle 262 Protokolle
wurden handschriftlich von den teilnehmenden Kollegen des Ethikkreises unterschrieben. Keines der Protokolle trägt eine Unterschrift anderer Gesprächsteilnehmer.
Die Protokolle verteilen sich entsprechend der folgenden Tabelle ungleichmäßig auf die
untersuchten Jahre. Zu Beginn fanden vergleichsweise wenige Beratungen statt oder
wurden als solche dokumentiert, in den Jahren 2007 und 2008 bewirkte vermutlich
eine klinikinterne Befragung zu ethischen Fragen im Berufsalltag den deutlichen
Anstieg der Beratungen. In die Untersuchung wurden diejenigen Protokolle
einbezogen, die ein stattgefundenes Beratungsgespräch dokumentieren. Fünf
Protokolle geben lediglich den Klärungsprozess der Vorbereitung der Beratung
wieder, z.B. ein Informationsgespräch mit Ärzten oder Pflegenden. Das eigentliche Beratungsgespräch mit Mitgliedern des Ethikkreises fand dann nicht statt,
da die Patienten unmittelbar nach dem Vorbereitungsgespräch verstarben. Diese
Protokolle wurden daher nicht berücksichtigt. Andere Gründe für einen abgebrochenen Beratungsprozess fanden sich nicht. Vor diesem Hintergrund schließt die
vorliegende Untersuchung von den 262 Protokollen insgesamt 257 Protokolle ein.
Abb. 1: Anzahl der Protokolle pro Jahr
(1/1999 bis 9/2011)
Für ihre Auswertung wurden die weitgehend unstrukturierten Protokolle zunächst
chronologisch nummeriert und anhand eines für die Untersuchung entworfenen Auswertungsbogens analysiert. Der Bogen umfasst neben dem Jahr der Protokollierung drei Kategorien von personen-, fall- und gesprächsbezogenen Angaben. Diese Unterscheidung
erfolgt zur besseren Beurteilung der Gespräche. Wegen des begrenzten Umfangs vieler
Protokolle war eine genauere sprachliche Untersuchung der Beratungen nicht sinnvoll.
Um dennoch einen differenzierten Eindruck von den Protokollen zu ermöglichen, werden
sie auszugsweise zitiert; inhaltliche Verfälschungen sollen dabei möglichst vermieden
werden, daher wurden die Auszüge redaktionell nicht bearbeitet.
4. Ergebnisse der Ethikberatungen
Die Verteilung der Geschlechter ist nahezu ausgewogen: 51% der Patienten waren
männlich, 49% weiblich. In der Altersverteilung ergibt sich folgendes Bild: 39%
der Patienten gehörten zur Altersgruppe zwischen 80 und 89 Jahren, gefolgt von
30% der Patienten zwischen 70 und 79 Jahren. Lediglich 5% der Patienten waren
49 Jahre alt oder jünger, 7% der Patienten allerdings auch über 90 Jahre alt.
Abb. 2: Anzahl der Ethikberatungen
je Altersgruppe
Zur quantitativen Erfassung der wesentlichen Fragestellungen wurden nach einer Sichtung der Protokolle sechs inhaltliche Schwerpunkte gebildet, wobei auch mehrfache
Zuordnungen möglich waren. Ihre Festlegung orientierte sich am untersuchten Patientenkollektiv. Es ergaben sich dabei folgende Themen:
- Fragen zur Dialyse
- Allgemeine Therapiefragen
- Verzicht auf Wiederbelebungsmaßnahmen (VaW)
- Ernährung bzw. Anlegen einer Magensonde (PEG)
- Fragen der Pflege bzw. Unterbringung in Heim oder Hospiz
- Sonstige Themen
45
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Zu den 257 untersuchten Protokollen wurden anhand des Auswertungsbogens
insgesamt 312 thematische Zuordnungen und Anlässe getroffen, allein 181 (d.h
70% der Protokolle) zum Thema „Dialyse“, gefolgt von 52 (20%) Zuordnungen
zu „Allgemeine Therapiefragen“, 25 zu „Ernährung/PEG“, 22 zu „Verzicht auf
Wiederbelebungsmaßnahmen/VaW“, 17 zum Thema „Pflege, Heim, Hospiz“ und
15 weitere Zuordnungen zu „sonstigen Themen“.
Die Ethikberatungen des Ethikkreises fanden wie beschrieben zweigeteilt statt:
Zunächst führen die Ethikberater ein Informations- oder Vorgespräch mit den involvierten Ärzten und Pflegenden, von denen in vielen Fällen auch die Initiative zur Ethikberatung ausgeht. Dann folgt das eigentliche Beratungsgespräch, das entsprechend
der Protokolle von beiden Seiten in unterschiedlichen Besetzungen geführt wird. Die
häufigsten Konstellationen auf Seiten der Anfragenden sind:
- Patient und Angehörige (z.T. als Betreuer)
33%
- allein Angehörige (z.T. als Betreuer)
27%
- allein Patient
14%
- Patient, Angehörige und Mitarbeiter
10%
- allein Mitarbeiter (von der Station)
5%
- Angehörige und Mitarbeiter
7%
- andere Settings
4%
Abb. 3: Anzahl der Fragestellungen pro
Themenschwerpunkt
Jeder Patient wird persönlich aufgesucht und an mehr als der Hälfte der Ethikberatungen (57%) nimmt der Patient auch selbst teil. Die dabei ermittelten kommunikativen
Einschränkungen sind Gegenstand des nächsten Abschnitts.
Auf Seiten des Ethikkreises verteilt sich das Engagement für den Zeitraum von Januar
1999 bis September 2011 auf insgesamt sieben Personen (vier Ärzte, zwei Pflegekräfte
und ein Seelsorger), von denen eine der Pflegekräfte, der Seelsorger und zwei Ärzte
ca. 90% der Ethikberatungen durchgeführt haben. Über die größte Erfahrung verfügt
die für Dialyseberatung verantwortliche Pflegekraft. Sie ist in 230 der 257 Protokolle
(89%) als Teilnehmende genannt und hat viele der Gespräche dokumentiert, wobei sehr
viele Protokolle gemeinsam verfasst werden. Die Teilnahme des Ethikkreises an den 257
untersuchten Ethikberatungen gliedert sich wie folgt:
- Pflegekraft/Seelsorger
46% der Beratungen
- Pflegekraft/Arzt
32% der Beratungen
- Seelsorger/Pflegekraft/Arzt
- Arzt/Seelsorger
- andere Konstellationen
9% der Beratungen
10% der Beratungen
3% der Beratungen
Die Ärzte des Ethikkreises sind dabei nicht als Behandler, sondern als Ethikberater
tätig. Die Gespräche finden fast immer zu zweit statt. Da an mindestens jeder zweiten
Ethikberatung auch die Patienten selbst teilnehmen, ist eine mögliche körperliche oder
geistige Einschränkung ihrer Teilnahme in Betracht zu ziehen. Aus den Protokollen ist
erkennbar, dass die Fähigkeit zu Orientierung und Kontaktaufnahme in 43% der Fälle
gegeben war. Diese Fähigkeit wurde entweder ausdrücklich erwähnt oder konnte aus
den Gesprächsschilderungen indirekt geschlossen werden: „Am Anfang war Frau B. noch
kontaktfähig und örtlich und zeitlich orientiert“ (Protokoll 17). In 19% der Fälle waren
laut Protokollen die Orientierung und Kontaktfähigkeit der Patienten nur eingeschränkt
vorhanden: „Sie selbst ist kontaktierbar, kann sich aber nicht mehr äußern“ (Protokoll
57). In 26% der Gespräche waren laut Beratungsprotokollen die Orientierung und
Kontaktfähigkeit der Patienten nicht gegeben bzw. nicht möglich: „Der Patient war zu
diesem Zeitpunkt schon dement“ (Protokoll 71). Oder:
46
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„[...] führten wir ein ausführliches Gespräch mit dem Ehemann von Frau E. (zugleich
ihr Betreuer) über das weitere medizinische Vorgehen bei seiner Frau. Sie selbst war
nicht mehr kontaktfähig. Auf einfache Aufforderungen, z.B. die Augen zu öffnen, hat
sie nicht eindeutig reagiert.“ (Protokoll 40)
„Hier war der Patient nicht kontaktfähig. Wiederholt war es bei versuchter Kontaktaufnahme zu einem scheinbaren Wahrnehmen der Gesprächspartner gekommen. Nach
kurzer Zeit hat der Patient aber jeweils die Augen geschlossen. Eine augenblickliche
Willensäußerung war nicht zu eruieren.“ (Protokoll 29)
In weiteren 12% der Fälle fanden sich in den Protokollen zu den Aspekten Orientierung
und Kontaktfähigkeit keine eindeutig verwertbaren Aussagen. Sie fehlten entweder vollständig oder waren missverständlich und zu einem kleineren Teil auch widersprüchlich
formuliert.
In Ergänzung der Frage nach Orientierung und Kontaktfähigkeit der Patienten stellte
sich die Frage nach dem Vorliegen bzw. der Kenntnis eines ausdrücklichen Patientenwillens. Dieser galt bei der Auswertung der Protokolle dann als bekannt, wenn er durch
den teilnehmenden Patienten im Gespräch selbst geäußert, von den Angehörigen oder
Betreuern indirekt geschildert und gemutmaßt wurde oder wenn er in Form einer Patientenverfügung vorlag – mit der Einschränkung, dass weder der mutmaßliche Wille
noch eine Äußerung im Rahmen einer Patientenverfügung stets mit der vorliegenden
Situation eindeutig übereinstimmen muss, was in vielen Gesprächen wiederum zu Kontroversen führen kann.
In mehr als der Hälfte der untersuchten Protokolle (58%) wird der Patientenwille im
hier genannten Sinne als „bekannt“ und „eindeutig“ beschrieben:
„Heute führten wir mehrere Gespräche mit Frau T. hinsichtlich weiterer medizinischer
Maßnahmen bei fortgeschrittener pAVK durch. Frau T. äußerte mehrfach klar, dass sie
keine weiteren Maßnahmen (diagnostischer oder operativer Art) wünscht und umgehend wieder ins Pflegeheim zurückverlegt werden möchte. Hingegen wünscht sie die
weitere Durchführung ihrer chronischen Dialysebehandlung.“ (Protokoll 102)
In 19% der Fälle galt der Patientenwille als „ambivalent“ und „uneindeutig“:
„Herr D. schwankt in seinen Aussagen sehr. So äußerte er, dass er nicht mehr könne,
er auf keinen Fall in das von der Nichte avisierte Heim gehen wolle. Zu einer exakten
Aussage jedoch, die Dialyse zu beenden, konnte sich der Patienten nicht durchringen.
Diese Ambivalenz ist dem Patienten jedoch bewusst. Sein letzter Satz war die Bitte um
Entschuldigung, dass er sich nicht entscheiden könne.“ (Protokoll 11)
„Herr H. ist uns schon seit mehreren Wochen bekannt und es wurden [...] viele Gespräche geführt, in denen er schon immer sehr schwankend war und konkrete schon
gefasste Entscheidungen mehrmals änderte.“ (Protokoll 184)
In 23% der Fälle wird der Patientenwille als „unbekannt“ festgehalten oder es fehlten
in den Protokollen entsprechende Angaben bzw. Informationen:
„Ein schriftlicher Wille des Patienten liegt nicht vor. Die Patientenverfügung wurde
laut Aussage der Familie von seinen Angehörigen verfasst. Der Patient war zu diesem
Zeitpunkt schon dement. Ein mutmaßlicher Wille zum Dialyseabbruch wurde vom Patienten nicht geäußert. Auch in anderen Dingen überließ er die Entscheidungen seiner
Ehefrau.“ (Protokoll 71)
Lückenhaft sind die Protokolle bezüglich der Angaben zum Vorliegen einer Patientenverfügung. Erst seit der Überarbeitung des Dokumentationsbogens „Ethikkreis“ im Jahr
2009 wird das Vorliegen einer Patientenverfügung im Protokoll systematisch abgefragt
und festgehalten. Insgesamt findet sich daher in 67% der Fälle keine Erwähnung einer
Verfügung oder einer Vorsorgevollmacht und nur in 16% der Fälle wird das Vorliegen
47
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einer Patientenverfügung ausdrücklich bestätigt. In 17% der Fälle wird das Fehlen einer
Verfügung erwähnt.
In der überwiegenden Zahl der Fälle (64%) hat die eigentliche Ethikberatung innerhalb
eines einzigen Gesprächs stattgefunden, in fast jedem dritten Fall (29%) waren es
zwei bis drei Gespräche und in 7% der Fälle mehr als drei Beratungs¬gespräche. Der
umfangreichste Beratungsprozess fand im Sommer 2011 statt mit insgesamt neunzehn
Einzelgesprächen innerhalb von acht Wochen. Schätzungsweise beziehen sich die hier
ausgewerteten 257 Protokolle auf etwa 430 einzelne Beratungsgespräche. Grundsätzlich
versuchen die Ethikberater, den Kontakt auch nach dem Beratungsprozess in geeigneter
Form zu halten.
Der Gesprächsverlauf kann den Charakter und das Grundverständnis der Beratung
widerspiegeln, sofern er sich aus den Protokollen angemessen nachvollziehen lässt.
Angesichts der zum Teil sehr kurzen und prägnanten Protokolle, die weniger Verlaufsals Ergebnisprotokolle darstellen, ist dies – wie oben beschrieben – nur eingeschränkt
möglich. Dennoch enthalten die Protokolle hilfreiche Informationen und weiterführende
Hinweise: In der Mehrheit (59%) vermitteln sie einen unstrittigen Gesprächsverlauf,
36% der Beratungen verliefen dagegen kontrovers und 5% waren nicht eindeutig zuzuordnen. Unstrittig meint hier einen Verlauf der Beratung, in dem sich bei den Beteiligten
weder intra- noch interpersonelle Konflikte oder Ambivalenzen zeigen, die das Gespräch
prägen und einer gemeinsamen oder vom Patienten gefällten Entscheidung entgegenstehen. Bei unstrittigen Gesprächsverläufen scheint die Beratung eher der Bestätigung
bzw. Vergewisserung und/oder Dokumentation vorliegender Haltungen zu dienen:
„Wie schon in vorherigen Kontakten angesprochen, empfand Frau R. die Dialyse immer
als Belastung. Im Rückblick scheint Frau R. in den Wochen vor ihrer Einlieferung ins
Krankenhaus von Bekannten und der Familie Abschied genommen zu haben. Sie wollte nie ein Pflegefall sein. Es wurde deutlich, dass Frau R. in ihrem augenblicklichen
Zustand keine weiteren lebensverlängernden Maßnahmen und keine Dialyse mehr will.
Die Familie bittet auch ausdrücklich darum, nur noch schmerzstillende und ihr Leid
lindernde Medikamente zu verabreichen.“ (Protokoll 47)
Gegenüber diesen unstrittigen Ethikberatungen verliefen 36% der protokollierten Gespräche bzw. Beratungen kontrovers. Unter kontroversen Gesprächen sind hier solche
zu verstehen, in deren Verlauf unterschiedliche oder auch gegensätzliche Auffassungen
der Beteiligten sowie ihre Ambivalenzen sichtbar wurden und teils bestehen blieben. In
den als kontrovers bezeichneten Gesprächen:
- zeigen sich gegensätzliche Vorstellungen:
„Frau W. gab uns gegenüber an, dass ihr Exehemann, mit dem sie jedoch immer noch
eine gute Beziehung hält, ihr gegenüber Todeswünsche ausgesprochen habe. Er wünsche auch nicht, reanimiert zu werden, so wie er nicht an irgendwelchen Schläuchen
hängen wolle. [...] Nachdem mit Frau W. ein Gespräch geführt worden war, meldete
sich der gemeinsame Sohn und sprach sich gegen eine VaW-Anordnung aus. Er befürwortete, dass bei seinem Vater alle möglichen Behandlungsmaßnahmen durchgeführt
werden sollten, was im Gegensatz zu oben angeführten Willensäußerungen stand.“
(Protokoll 63)
- finden auffallende Themenwechsel statt:
„Seit sie im betreuten Wohnen lebt und vermehrt in den letzten Wochen äußerte sie
häufig, nicht mehr leben zu wollen. Dabei sprach sie nie von einem Dialyseabbruch.
Im gemeinsamen Gespräch mit der Patientin fragten wir konkret nach einer VaW. Die
Patientin reagierte unruhig und wechselte das Thema.“ (Protokoll 138)
48
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- wird ein besonderer Entscheidungsdruck aufgebaut:
„Wir erhielten den Auftrag, mit dem Sohn und Bevollmächtigten der Patientin zu sprechen, weil der trotz einer aussichtslosen Situation auf eine weitere Dialyse und eine
Verlegung auf eine Intensivstation gedrängt hatte. Wir führten ein Gespräch mit dem
Sohn und anschließend mit der Patientin. Im dem Gespräch zeigte sich, dass der Sohn
unter einem massiven Druck von Seiten der Mutter steht, sie zu retten.“ (Protokoll 160)
- findet offensichtlich Verdrängung statt:
„Wir wurden von der Station gerufen, um mit der Familie des Herrn S. über die Aussichtslosigkeit seiner Erkrankung und seinen mutmaßlichen Willen zu weiteren Dialysen
zu eruieren. Zunächst hatten die vier Kinder des Patienten große Schwierigkeiten, die
Verdrängung der schweren Erkrankungen aufzugeben. Im Laufe des Gespräches konnten
sie sich mit dem Sterben des Vaters auseinander setzen und ihre Trauer zulassen.“
(Protokoll 139)
- gibt es eine starke Zurückhaltung bzw. Abwehr des Patienten:
„Frau E. gab an, dass der Patient mit ihr nicht sprach, so dass sie keine Informationen
erhielt bezüglich des weiteren Vorgehens. Auch mit uns sprach der Patient wenig, er
äußerte auf Nachfragen nur mit Ja und Nein, wobei eine große Aggressivität spürbar
war.“ (Protokoll 180)
- zeigen sich psychische Auffälligkeiten:
„Inhalt der Beratung war ihre Ablehnung jeglicher Behandlung. In dem Gespräch
hatten wir den Eindruck, dass Frau V. trotz ihrer starken Willensäußerungen, die Behandlung abzubrechen, nicht gefühlskongruent sei. Wir hatten die Vermutung, Frau V.
sei depressiv und baten, einen Psychiater hinzuzuziehen und vorerst die Behandlung
weiter zu führen.“ (Protokoll 154)
- gibt es medizinische Verständnislücken:
„Inhalt der Beratung war die Information zur Dialyse und die Frage des Dialysebeginns.
Frau S. wehrte sich vehement gegen die Dialyse und ließ keine Argumente zu. Es war
sehr schwer, einen Zugang zu ihr zu finden. Auch die Tochter war anfangs gegen die
Dialyse, verstand aber im Laufe des Gespräches die Lebensbedrohung.“ (Protokoll 157)
Da ein erheblicher Anteil der Ethikberatungen in diesem Sinne kontrovers verlief, stellt
sich zwangsläufig die Frage, mit welchem Ergebnis die Gespräche endeten und ob es zu
einer gemeinsamen Konsensbildung kam.
In 89% der Fälle bestand den Protokollen zufolge in bzw. nach den Beratungen des Ethikkreises ein ausdrücklicher Konsens zwischen den Beteiligten oder konnte ein solcher
im Verlauf mehrerer Gespräche erreicht werden. Konsens meint dabei am Gesprächsende
eine übereinstimmende Einschätzung der Gesamtsituation. Manchmal braucht eine Konsensbildung allerdings Zeit. Das folgende Protokoll dokumentiert zwei Ethikberatungen,
durch die sich erst im Verlauf einer Woche eine gemeinsam getragene Entscheidung
langsam entwickelte:
„[...] führten wir ein Gespräch mit Herrn J. und mit seinem Neffen (Betreuer), Herrn
B. Zunächst wirkte der Patient müde und abwesend, auf Ansprache öffnete er die
Augen und war ansprechbar, gab Angaben zum Befinden und antwortete auf unsere
Fragen. Besonders stark reagierte er auf die Fragen zur Beziehung zu seinem Neffen.
Er drückte sein Vertrauen ihm gegenüber deutlich aus. Wir sprachen die Dialyse an,
zunächst schloss er die Augen und reagierte nicht. Überraschenderweise sagte er dann
sehr klar, er könne sich nicht vorstellen, dreimal in der Woche zu dialysieren, wäre
aber im Moment mit einem mal einverstanden, um es zu versuchen. Auch der Neffe
stimmte dem Versuch einer Dialysebehandlung zu. Für ihn war es eine Entlastung,
dass Herr J. selbst eine Aussage getroffen hat. Empfehlung: Herr J. wird weiter von
49
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uns begleitet. Der Betreuer kümmert sich um einen Hospizplatz. Je nach Zustand des
Patienten sollte über die weitere Dialyse in den nächsten Tagen noch einmal beraten
werden.“ (Protokoll 54)
Im gleichen Protokoll ist eine acht Tage später erfolgte Beratung dokumentiert:
„[…] Nach unserem Eindruck zieht sich der Patient seit letztem Freitag immer mehr
zurück, reagiert nicht mehr auf Ansprache. Schon in der letzten Woche berichtete uns
der Neffe, dass Herr J. lebensverlängernde Maßnahmen sowie eine Magensonde oder
PEG ablehne, wenn dadurch nur sein Sterbeprozess verlängert würde. Übereinstimmend
fanden wir, dass jetzt der Zeitpunkt eingetreten ist, den der Neffe uns beschrieben
hat.“ (Protokoll 54)
2% der Protokolle waren hier nicht beurteilbar, in 9% war eine Konsensbildung laut
Dokumentation nicht möglich. Zur Illustration folgt hier das Beispiel eines 87jährigen
Patienten mit fraglichem Dialyseabbruch:
„Herr H. äußerte sich zufrieden über die Dialyse, erkundigte sich, wie er von zu Hause
aus an die Dialyse gelange, wie lange er noch in der Klinik dialysieren müsse und wie
häufig und lange er bei Dr. Y. dialysieren müsse. Er habe die Dialyse gut vertragen, was
auch die Dialysestation bestätigt. Nach dem Wochenende legte Herr H. ein Schreiben
vor, in dem er nochmals auf seine Patientenverfügung aufmerksam machte, und im
Gegensatz zu den Äußerungen der Vorwoche beschrieb, dass er die Dialysebehandlung
körperlich nicht durchstehen könne. Dies sei im Einverständnis mit seiner Familie niedergeschrieben worden. [...] führten wir nochmals ein Gespräch mit Herrn H., in dem
der Patient stereotyp und emotionslos seinen Wunsch, die Dialyse abzubrechen wiederholte. Gerade diese Emotionslosigkeit ist auffallend. Sie steht in deutlichem Gegensatz
zu dem lebendigen Interesse an der Dialyse in der Vorwoche. Geradezu gebetsmühlenartig wiederholt der Patient seinen Abbruchwunsch. Der Patient wurde noch einmal über
die Todesfolge bei Dialyseabbruch aufgeklärt. Da er jedoch bei vollem Bewusstsein ist
und geschäftsfähig, muss seinem Willen entsprochen werden. (Protokoll 77)
In fast allen Beratungen (96%) standen am Ende eine oder mehrere konkrete Empfehlungen. Wie in den Protokollauszügen zum Thema Konsens
gezeigt, konnte auch in Fällen mangelnder Konsensbildung eine Empfehlung erfolgen. Nur in 4% der Beratungen ist eine solche Empfehlung nicht
vermerkt.
In Anbetracht der oft komplexen medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Situation vieler Patienten enden nicht alle Beratungen mit
einer einzigen Empfehlung: In den 257 untersuchten Protokollen sind
insgesamt 331 Empfehlungen enthalten. Diese Aussagen wurden für den
Auswertungsbogen zu 16 Einzelthemen gebündelt, denen die Empfehlungen zugeordnet wurden.
Mindestens 287 der 331 Empfehlungen (87%) beziehen sich auf Entscheidungen im
Zusammenhang mit dem Lebensende; dies sind die Aussagen zum Beginnen, Fortführen
oder Beenden einer Dialyse, zum Befürworten oder Ablehnen einer VaW-Anordnung
zum Verzicht auf Wiederbelebungsmaßnahmen, zum Legen einer Magensonde (PEG)
zur künstlichen Ernährung, zur Überweisung in Hospiz oder Palliativmedizin bzw. zur
Fortsetzung weiterer Gespräche bezüglich eines Therapieendes.
Abb. 4: Empfehlungen in der Ethikberatung –
Übersicht (n = 331)
Damit bestätigt der inhaltliche Schwerpunkt der Empfehlungen die beschriebenen Fragestellungen und korrespondiert mit den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung14. Die
Differenz zwischen der Anzahl der Fragestellungen und der Anzahl der Empfehlungen
pro Themenschwerpunkt ist darauf zurückzuführen, dass im Verlauf vieler Gespräche zu
der eigentlichen Ausgangsfrage weitere relevante Aspekte hinzukamen und damit auch
die Zahl der Empfehlungen beeinflussten.
14 Zu den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung
vgl. Kolb 2012
50
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Von besonderem Interesse sind die insgesamt 163 Empfehlungen bezüglich der Dialyse, da sich hier bestimmte Entscheidungstendenzen des Ethikkreises in Bezug auf das
Fortführen oder Beenden von Behandlungen zeigen könnten. Das Ergebnis ist bemerkenswert ausgewogen: Es finden sich 81 Empfehlungen zur Fortsetzung oder dem Beginn
einer Dialyse und 82 zum Abbruch.
Im Sinne einer Empfehlung zur Fortsetzung von Behandlungen wurde eine VaWAnordnung (Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebungsmaßnahmen) in vier Fällen
ausdrücklich abgelehnt, in 23 Fällen wurde die VaW-Empfehlung ausgesprochen. In 23
Fällen wurde eine Fortführung sonstiger Behandlungen empfohlen, in 23 Fällen wurde
sie nicht empfohlen. Zweimal wurde die Anlage einer Magensonde (PEG) empfohlen, in
18 Fällen dagegen abgelehnt.
Zu den Themen Dialyse, Verzicht auf Wiederbelebungsmaßnahmen (VaW), Legen einer
Magensonde (PEG) und sonstigen Therapien, bei den es eher um Fragen am Lebensende,
d.h. um das Fortführen oder die Beendigung medizinischer oder pflegerischer Prozeduren ging, wurden wie erwähnt 287 Empfehlungen abgegeben. Davon sind mindestens
177 Empfehlungen (62%) eher einer Empfehlung zum Verzicht bzw. zur Beendigung
einer Behandlung zuzuordnen, 110 Empfehlungen (38%) eher dem Fortführen von
Therapiemaßnahmen. Insofern ist allgemein eine gewisse Tendenz erkennbar, bei Entscheidungen am Lebensende eher den Verzicht zu empfehlen, wobei dies speziell bei
den Entscheidungen für oder gegen eine Dialyse gerade nicht gilt.
Angesichts der häufig sehr dynamischen Krankheitsverläufe enden nicht alle Beratungsprotokolle mit einer abschließenden Empfehlung der Ethikberater. In 30 Protokollen
(12%) wird daher von den Beratern die Empfehlung für ein weiteres Gespräch ausgesprochen.
Untersuchung
Beratungen
Studienzeitraum
La Puma (1987)
27
1985 – 1986
Brennan (1988)
73
1974 – 1986
Perkins (1988)
44
1984 – 1985
La Puma et al. (1988)
51
1986 – 1987
La Puma et al. (1992)
104
1988 – 1989
Andereck (1992)
44
1985 – 1991
Orr, Moon (1993)
46
1990 – 1991
Schenkenberg (1997)
150
1987 – 1996
Waisel et al. (2000)
39
1998
Schneidermann et al. (2003)
551
2000 – 2002
Forde et al. (2005)
31
1996 – 2002
Swetz et al. (2007)
255
1995 – 2005
Fukuyama et al. (2008)
22
2006 – 2007
Nilson (2008)
53
2002
Opel et al. (2009)
71
1996 – 2006
Kolb (2012)
257
1999 – 2011
5. Diskussion der Protokollanalysen
Die vorliegende Auswertung der 257 schriftlich
dokumentierten Ethikberatungen aus den Jahren
1999 bis 2011 basiert auf einem vergleichsweise
seltenen Datenbestand. National wie international
liegen bislang fünfzehn Auswertungen Klinischer
Ethikberatungen vor, allerdings zum Teil mit geringen Fallzahlen (n = 22) wie die folgende Tabelle
zeigt. Zwar wird eine steigende Zahl Klinischer
Ethikinstitutionen und Ethikdienste an Krankenhäusern einschließlich Klinischer Ethikberatung
beschrieben, die Anzahl der Beratungen pro Einrichtung und Jahr ist jedoch meist gering sowie die
Dokumentation nur teilweise systematisch. Auch im
Nürnberger Ethikkreis begann die Protokollierung
der Beratungen erst zwei Jahre nach ihrem Beginn.
Zur besseren Übersicht zeigt Tabelle 5 einen Überblick über vergleichbare Arbeiten zu Klinischen
Ethikberatungen aus den vergangenen 25 Jahren.15
Tab. 1: Übersicht zu Studien, Zeiträumen und
Beratungsfällen16
15 Swetz (2007).
16 Vgl. Literaturliste. Alle genannten Arbeiten sind für die
Diskussion ausgewertet und angeführt.
51
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Viele dieser Studien analysieren lediglich einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Nur
die Arbeiten zu Ethikberatungen einer pädiatrischen Klinik (Opel 2009) und in der Mayo
Klinik (Swetz 2007) umfassen einen Zeitraum von einem Jahrzehnt.
Obgleich dagegen die Gesamtzahl der Nürnberger Beratungen vergleichsweise hoch ist,
erscheint die Anzahl der Protokolle bzw. Beratungen pro Jahr eher relativ niedrig. Im
Studienzeitraum von 1999 bis 2011 wurden durchschnittlich 18 Ethikberatungen pro
Jahr registriert. Sowohl die niedrigste Anzahl pro Jahr (zwei im Jahr 1999) als auch
die höchste Anzahl (48 im Jahr 2008) stellen Ausnahmen dar. Insgesamt zeigt die von
Jahr zu Jahr kontinuierlich steigende Anzahl der Protokolle, dass die Ethikberatung im
achten Jahr nach Beginn ihrer Einführung mindestens einmal im Monat stattfand, im
zehnten Jahr etwa alle zwei Wochen und während zwei Jahren sogar fast wöchentlich.17
In den Jahren 2007 und 2008 nahm die Anzahl der Beratungen plötzlich zu und verdoppelte sich nahezu, vermutlich ausgelöst durch eine klinikweite Befragung zum Umgang
mit ethischen Themen im Stationsalltag im Sommer 2007. Diese Befragung von allen
Ärzten und Pflegenden rief besondere Aufmerksamkeit hervor und führte den Mitgliedern des Ethikkreises zufolge auch subjektiv zu steigenden Nachfragen. Der Effekt hat
sich ab 2009 zwar wieder zurückgebildet, mittelfristig könnte sich das Niveau in der
Medizinischen Klinik 4 bei jährlich 20 bis 25 Beratungen etablieren. Die Anzahl der
jährlichen Beratungen in Nürnberg liegt damit im Rahmen vergleichbarer Angebote in
Europa oder in den USA .
In Umkehrung der oft verwandten Methode, über qualitative zu quantitativen Analysen
zu gelangen, basiert diese Arbeit zunächst auf einer quantitativ-deskriptiven Methode,
die durch offene Begleitinterviews und persönliche Mitteilungen ergänzt wurde. Da es
bei der Ethikberatung an standardisierten und publizierten Evaluationsinstrumenten
fehlt, stellt der hier benutzte Auswertungsbogen kein veröffentlichtes oder validiertes
Instrument dar, sondern wurde eigens für die vorliegenden Protokolle konzipiert. Seine
Struktur hat sich jedoch an den in der vorangegangenen Tabelle genannten Publikationen angelehnt.
Insgesamt liefern die hier untersuchten Beratungen ein aufschlussreiches Bild über die
bisherigen Beratungen durch den Nürnberger Ethikkreis und geben hilfreiche Hinweise
für ihre Weiterentwicklung bzw. für das allgemeine Verständnis von Ethikberatungen
und ihre Evaluation.
Eine 2010 publizierte internationale Metaanalyse von Jan Schildmann zu Forschungsmethoden und Erfolgskriterien Klinischer Ethikberatung belegt die geringe Anzahl von
Veröffentlichungen zu Evaluationsfragen und damit das weitgehende Fehlen einer differenzierten Grundlage für weiterführende wissenschaftliche Debatten.18 Die Arbeit ging
der Frage nach, „which outcomes of evaluation studies on clinical ethics consultation
have been published in the literature?“. Als Schlüsselbegriffe wurden „outcome“, „clinical ethics consultation“ und „evaluation studies“ definiert. Im Rahmen einer PubMedAnalyse für den Zeitraum von 1970 bis 2007 erfüllten von 159 Erstfunden letztlich nur
14 Arbeiten die Einschlusskriterien. Diese Arbeiten – einige sind in Tabelle 1 bereits
erwähnt – lassen sich methodisch wie folgt unterscheiden.
- zwölf der gefundenen Arbeiten nutzten einen quantitativen Ansatz,
- zwei arbeiteten qualitativ in Form halbstrukturierter Interviews.
Auch die Zielgruppen und Studienteilnehmer der 14 Arbeiten unterscheiden sich deutlich. Die beiden qualitativen Studien erkunden die Erfahrungen und Zufriedenheit von
ärztlichen Mitarbeitern mit der Ethikberatung,19 fünf der zehn quantitativen Arbeiten
17 Den Angaben der Beteiligten zufolge sind in Nürnberg
ermitteln die Perspektiven von Patienten und Gesundheitspersonal,20 drei der quantitativen Studien nur die Sicht der Mitarbeiter21 und eine der quantitativen Arbeiten
19 Perkins (1998) und Forde (2005).
in den ersten Jahren einzelne Ethikberatungen nicht
dokumentiert worden. Das Gesamtbild wird allerdings
durch diese Einschränkung nicht wesentlich verändert.
18 Schildmann (2010).
20 Schneidermann (2000), (2003) und (2006),
Cohn (2007), McClung (2007).
21 La Puma (1988) und (1992), Orr/Moon (1993).
52
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befragte Patienten und Angehörige zu ihren Erfahrungen mit der Ethikberatung.22 Zwei
der Arbeiten sind randomisiert-kontrollierte Studien, auf die bereits im dritten Kapitel
hingewiesen wurde.
Über die Darstellung und Begründung des methodischen Vorgehens innerhalb der 14
untersuchten Arbeiten zur Klinischen Ethikberatung stellt der Autor nüchtern fest:
„The publications identified in this review neither provide information on the process
of operationalizing the criteria to evaluate CEC nor do they indicate values regarding
content validity or reliability of the instruments used in the studies.“23
Während Mitte der 90er Jahre bereits gezeigt werden konnte, dass national wie international vergleichsweise viele Arbeiten zu Implementierung, Arbeitsweisen und Häufigkeit – also zu strukturellen und prozessualen Aspekten – der Klinischen Ethikberatung
veröffentlicht wurden,24 konzentrierte sich Schildmann in seiner hier zitierten Arbeit
erstmals auf die konkreten klinischen Auswirkungen von Ethikberatungen.
„The focus of this study on outcomes reflects the current awareness and interest in
clinical medicine to judge the value of interventions on the basis of their impact on
clinical practise. Moreover, outcomes are frequently used to justify the resources allocated to health care services. In this respect providers of CEC frequently are already,
and probably increasingly will be, asked to present the practical impact of their work.“25
Auch wenn „practical impact“ begrifflich vage bleibt, ist der Bedarf an konkreten Aussagen über Wirkung und Relevanz von Ethikberatungen offensichtlich.
Umso wichtiger erscheint es, angemessene Methoden zur Evaluation Klinischer Ethikberatung zu entwickeln und zu diskutieren. In den bisherigen Publikationen, so die
Metaanalyse, könnten subjektive und objektive Kriterien zur Bewertung unterschieden
werden. Subjektive Kriterien würden die Bewertung der Teilnehmenden wiedergeben,
objektive Kriterien dagegen Parameter wie Intensivtage, Beatmungsstunden, Mortalität
oder Kosten messen. Eine der Studien analysierte mögliche finanzielle Auswirkungen
der Ethikberatung.26 Die Frage, ob sich die Ethikberatung dieselben Kriterien auferlegen sollte, die im Sinne einer evidenzbasierten Medizin gelten, bleibt aus meiner Sicht
allerdings zu diskutieren.
Auch die hier vorliegende Studie zeigt hinsichtlich ihrer Methodik eine Reihe von Limitierungen. So untersucht sie weder die klinische Relevanz der Beratungen durch den
Ethikkreis der Medizinischen Klinik 4, noch hinterfragt sie die Relevanz oder Wirkung
der Beratung für die teilnehmenden Ärzte und Pflegende, wie Patienten, Angehörigen
oder Betreuer. Hier bietet sich an, durch künftige Studien – etwa in Form retrospektiver
qualitativer Interviews – das Gesamtbild der Beratungsanalyse noch abzurunden. Analog
zu anderen Studien ist es hierzu erforderlich, die Beteiligten nach einer angemessenen
Zeit erneut zu kontaktieren.
22 Orr (1996).
23 Schildmann (2010), S. 209.
24 Tulsky/Fox (1996).
25 Schildmann (2010), S. 211.
26 Schneidermann (2003).
27 Allgemein zur Frage der Beteiligung von Patienten an
Ethikberatungen: Reiter-Theil, S.: Das Ausbalancieren
der Perspektiven oder: (wie) kann und soll man Patienten und Angehörige in die Klinische Ethikberatung einbeziehen? In: Ethikkonsultation heute – vom Modell
zur Praxis, hg. von R. Stutzki; K. Ohnsorge; S. ReiterTheil. Wien u.a. 2011, S. 169-184.
Der Ethikkreis der Medizinischen Klinik 4 wurde inspiriert durch die Erfahrungen in der
Dialyseberatung der Klinik, die sich Patienten mit drohender oder bestehender Dialysepflichtigkeit widmet und diese vor allem in ihrer Krankheitsbewältigung begleitet. In
dieser Tradition steht auch die Ethikberatung der Klinik, die damit den Patienten – und
seine Angehörigen – ausdrücklich in den Mittelpunkt stellt. Ausgehend von dieser Orientierung am Patienten und seinen Bedürfnissen, stellt sich für die Ethikberatung die Frage
nach der konkreten Teilnahme des Patienten an der Beratung, nach seiner Orientierung
und Kontaktfähigkeit und der direkten oder indirekten Kenntnis des Patientenwillens
bzw. dem Vorliegen einer Patientenverfügung. Für die weitere Bewertung der Beratungen sind mir diese Aspekte wichtig, da ich die informierte Teilnahme bzw. Vertretung
des Patienten als ein wesentliches Kriterium für den Erfolg und die Sinnhaftigkeit der
Beratung erachte.27
Vor diesem Hintergrund ist positiv zu werten, dass an jeder zweiten Beratung des Ethik-
53
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kreises auch der Patient selbst physisch teilgenommen hat – entweder allein, gemeinsam
mit Familienangehörigen oder in Einzelfällen auch mit anderen Personen, z.B. einem
Betreuungsbevollmächtigten. Den Protokollen zufolge waren die Patienten in fast jedem
zweiten aller dokumentierten Fälle (43%) auch orientierungs- bzw. kontaktfähig und
konnten so aktiv an den Beratungen teilnehmen sowie ihre Vorstellungen, Wünsche
oder Ängste selbst artikulieren. In fast jedem fünften Fall waren die Patienten nur
eingeschränkt kontaktfähig und in 26% der Fälle nicht kontaktfähig. Damit haben auch
einige eingeschränkt kontaktfähige Patienten an einer Ethikberatung teilgenommen,
was aber dem Selbstverständnis von Ethikberatungen und dem Ethikkreises entspricht:
im Zweifelsfall eher die Einbindung der Patienten zu versuchen, als sie auszuschließen.
Für die zentrale Frage dieser Arbeit ist entscheidend: In Dreiviertel aller untersuchten
Fälle war der Wille der Patienten bekannt, auch wenn er in jedem fünften Fall ambivalent und uneindeutig war. Ambivalente wie eindeutige Präferenzen der Patienten waren
daher sowohl durch die indirekte Schilderung von Angehörigen oder Betreuern als auch
durch die persönliche Schilderung durch die Patienten selbst bekannt und konnten im
Zuge der Beratung berücksichtigt werden.
Allerdings hat sich auch gezeigt, dass jede dritte Beratung nur mit Angehörigen und
dem Team stattfinden konnte, so dass damit der Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht eine besondere Bedeutung zukommt. Bedenklich erscheint daher, dass in
über 80% der Fälle eine Patientenverfügung oder Vollmacht nicht erwähnt oder nicht
vorhanden ist und nur in wenigen Fällen ausdrücklich bestätigt wird. Wenngleich im
Einzelfall Patientenverfügungen oder Betreuungsvollmach¬ten vorgelegen haben können und lediglich nicht ausdrücklich erwähnt wurden, verweist die große Zahl fehlender
Dokumente doch auf ein weiterhin anhaltendes Defizit bezüglich ihrer Verbreitung und
Anwendung.28
Insgesamt zeigt die Auswertung der Protokolle, dass die Ethikberatungen in einem
Rahmen stattfanden, der in vielen Fällen eine orientierte und bewusste Teilnahme der
Patienten grundsätzlich ermögliche. Neben der Entlastungsfunktion für das ärztliche und
pflegerische Personal stellt diese Orientierung an den Bedürfnissen von Patienten und
Angehörigen ein wesentliches Merkmal der Beratungen durch den Nürnberger Ethikkreis
dar. Hier wird der Teilnahme des Patienten und seines familiären Umfelds sowie der
Ergründung und Umsetzung seines Willens besondere Bedeutung beigemessen. Damit
versucht der Ethikkreis die Autonomie des direkt oder indirekt beteiligten Patienten
und damit das Prinzip des „shared-decision-making“ auf der Basis einer informierten
Zustimmung, des „informed consent“ zu stärken.
Die Initiative zur Beratung durch den Ethikkreis geht offensichtlich auch in Nürnberg
vor allem von Ärzten aus. Diese subjektiven Beobachtungen der Berater wird gerade
durch die Protokolle der letzten zwölf Monate (1. Oktober 2010 bis 30. September
2011) bestätigt. Demnach kam von 35 Beratungen in diesem Zeitraum die Initiative zu
80% von Ärzten. Dies bestätigt auch die bisherige Literatur, nach der einerseits eine
ärztliche Skepsis gegenüber der Ethikberatung beschrieben wird, andererseits auch die
oft mehrheitliche Initiative zur Beratung durch Ärzte.29 Dies gilt vor allem dann, wenn
Ärzte in ihrer Ausbildung mit ethischen Fragen konfrontiert wurden oder sich in der
Thematisierung ethischer Kontroversen geübt fühlen.30
Ein wichtiger Erfolgsfaktor für das Gelingen von Ethikberatungen ist die Qualifikation der
Beratenden. Diese ist im Nürnberger Ethikkreis durch den Dreiklang aus Aus-, Fort- und
Weiterbildung sowie Supervision und Erfahrung sichergestellt. Für den Mitarbeiter der
Seelsorge gehört die Beratungskompetenz zur Grundausbildung, die Kolleginnen und
Kollegen der Pflege und Medizin verfügen über verschiedene Fort- und Weiterbildungen,
in denen die Beratungskompetenz einen wichtigen Stellenwert einnimmt, und insbeson-
28 Siehe aber auch die kritische Diskussion zur möglichen
„vorauseilenden“ Therapielimitierung durch den Einsatz
von Patientenverfügungen (self-fulfilling prophecy), vgl.
dazu Erbguth (2008).
29 Fox (2007), Gill (2004), Schenkenberg (1997),
La Puma (1987), (1988) und (1992), Nilson (2008).
30 Hurst (2007).
54
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dere die Pflegekraft der Dialyseberatung, die an fast allen Ethikberatungen teilnimmt,
hat eigens den Fernlehrgang „Ethikberater/in im Gesundheitswesen“ absolviert. Sie alle
nehmen zudem regelmäßig an Fallsupervisionen teil und blicken auf eine nunmehr über
zehnjährige Erfahrung zurück. Insofern verfügt der Nürnberger Ethikkreis bezüglich der
Qualifikation über sehr gute Voraussetzungen, die er im Sinne der „Kernkompetenzen
für Ethikberatung“31 kontinuierlich aufrecht erhält.
Die Auswertung der 257 Beratungsprotokolle des Nürnberger Ethikkreises zeigt, dass die
Geschlechts- und Altersverteilung der Patienten erwartungsgemäß ist und auch das oft
multimorbide Patientenkollektiv einer internistischen Klinik mit Schwerpunkt Nephrologie widerspiegelt. Auch die Beratungsanlässe entsprechen den Erwartungen: 181 von
312 Anlässen (70%) beziehen sich auf das Thema Dialyse, wobei Mehrfachnennungen
möglich waren. Dieser Beratungsschwerpunkt ist einerseits auf das Fachgebiet der
Klinik zurückzuführen, andererseits darauf, dass eine in der Ethikberatung sehr aktive
Mitarbeiterin für die Dialyseberatung verantwortlich ist, woraus sich in positiver Hinsicht
gewisse Synergie-Effekte ergeben dürften.
Dennoch ist die Ethikberatung in der Medizinischen Klinik 4 keine „erweiterte Dialyseberatung“. Die Vielzahl der unterschiedlichen Beratungsanlässe spricht eher für einen
breiten Einsatz des Ethikkreises. Seit seiner Entstehung hat sich die Beratung zu einem
Angebot entwickelt, das nicht nur zu wenigen Themen und von wenigen „Insidern“
genutzt wird. Diese Einschätzung wird auch von den beteiligten Beratern geteilt, die
auf Beratungsnachfragen aus dem Dialysebereich, von unterschiedlichen Allgemeinstationen und der Intensivstation berichten.32
Auch die Themenvielfalt bestätigt den breiten Einsatz, etwa zu Fragen des „Verzichts
auf Wiederbelebungsmaßnahmen“, der „Ernährung bzw. PEG“ oder der „Überweisung in
Pflege, Heim oder Hospiz“. Insgesamt lässt sich feststellen, dass den Klinischen Ethikberatungen in der Mehrzahl konkrete und zeitkritische Anlässe zugrunde lagen, sie aber
auch aufgrund sonstiger Therapiefragen und zu einer Vielzahl anderer Fragestellungen
eingeholt wurden. Diese Erfahrungen werden auch international von nahezu allen in
Tabelle 1 genannten Studien bestätigt.
Der hohe Anteil der unstrittiger Gesprächsverläufe könnte den Eindruck vermitteln, dass
es einer Ethikberatung womöglich gar nicht bedurft hätte. Dem ist entgegenzuhalten,
dass eine Beratung nicht notwendigerweise eine Meinungsverschiedenheit der Teilnehmenden oder eine Ambivalenz des Patienten und damit eine konflikthafte Situation oder
Kontroverse zum Ausgangspunkt haben muss. Sie kann vielmehr auch der gemeinsamen
Vergewisserung in einer schwierigen Entscheidungssituation dienen und die so getroffene Entscheidung dauerhafter und damit belastbarer machen. Kontrovers und konflikthaft
verliefen dagegen 36% der Gespräche, was mit den Ergebnissen anderer Untersuchungen
vergleichbar ist.33 Insgesamt zeigt sich immer wieder der prozesshafte Charakter vieler
Beratungen durch den Ethikkreis:
- eine Tendenzentscheidung ist seit längerem getroffen (hier: Shuntanlage)
- Ambivalenzen und eine Abkehr von der Entscheidung kommen auf
- krankheitsbedingte Veränderungen wirken sich auf den Patienten aus
- Familienangehörige (hier der Sohn) bauen starken Entscheidungsdruck auf
- medizinische Informationen sind für die Meinungsbildung oft wichtig
- Entscheidung und Beratung benötigen mehrere Tage und Gespräche
31 ASHB (1998), (2011).
32 Interview des Autors mit der Krankenschwester Heidi
Stephan, November 2010.
33 Siehe u.a. Swetz (2007) und Nilson (2008).
55
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Die Tatsache, dass es im Verlauf der Ethikberatung zu einem ausdrücklichen Gesprächsergebnis und einer Konsensbildung gekommen ist, lässt Rückschlüsse auf den Prozess
der Gesprächsführung zu. Eine Aussage zur argumentativen Stringenz und zur moralischen Bewertung des jeweiligen Konsenses ist nicht möglich. Im Extremfall können
hypothetisch auch Konsensfindungen erfolgen, die den allgemein verbreiteten Werten
und Normen der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft diametral entgegenstehen.
Die Konsensfindung allein ist damit kein Gütekriterium einer Ethikberatung. Sie sagt
weniger aus über das Ergebnis der Beratung als über den Beratungsprozess und die
stattgehabte Prozessqualität.
Im Nürnberger Ethikkreis wird das eigentliche Beratungsgespräch bisher nicht strikt
standardisiert geführt, etwa mit der Einhaltung einer strengen Reihenfolge wie im
Nijmwegener Modell34. Aber es werden dennoch alle dort genannten Dimensionen berücksichtigt bzw. zur Sprache gebracht und vor allem wird der Position bzw. dem Willen
des Patienten ausreichend Raum gegeben und besondere Bedeutung beigemessen. Eines
der Protokolle zeigt dies besonders anschaulich. Im Konflikt zwischen Patient und Familie legt das Beratungsteam in einem Vorgespräch mit Angehörigen ausdrücklich Wert
darauf, den Willen des Patienten zum Ausgangspunkt der eigentlichen Ethikberatung
zu machen:
„Die Familie machte deutlich, den Willen des Vaters akzeptieren zu wollen. Zugleich
machten sie aber deutlich, dass sie die Entscheidung nicht teilen könnten. Sie
wünschten, dass wir sie unterstützen, den Vater zu weiteren Dialysen zu drängen. Wir
vereinbarten, im Gespräch mit dem Patienten selbst, zuerst ihn zu Wort kommen zu
lassen und ihm zuzuhören. [...] Herr K. betonte seine Verbundenheit mit der Familie
und dass er trotzdem die Dialyse abbrechen werde.“ (Protokoll 214)
Fast alle Ethikberatungen (96%) endeten nicht nur mit einer Konsensbildung, sondern
münden in eine oder mehrere Empfehlungen des beratenden Teams. Besondere Beachtung verdienen die Empfehlungen zur Dialyse, da es sich dabei um eine der häufigsten
Behandlungsprozeduren der Klinik handelt. Daher stellt sich die Frage, ob bei den
dialysebezogenen Empfehlungen des Ethikkreises bestimmte Tendenzen erkennbar sind:
Ist die Verteilung zwischen eher zustimmenden und eher ablehnenden Empfehlungen
ausgewogen oder berät der Ethikkreis auffallend häufig in eine bestimmte Richtung?
Bemerkenswert ist, dass die untersuchten Protokolle im Ergebnis eine bemerkenswert
gleiche Verteilung zwischen der Empfehlung zum Dialyseabbruch (82) und der Empfehlung zum Beginn oder zu einem Fortsetzen der Dialyse (81) zeigen. Diese Ausgewogenheit ist sekundär auch für den „Ruf“ bzw. das „Image“ des Ethikkreises wichtig,
unterstreicht sie doch seine inhaltliche oder „ideologische“ Unabhängigkeit. Damit
entspricht die Initiierung einer Beratung nicht der vorweggenommenen Entscheidung.
Sie ist kein „Feigenblatt“ für den Therapieabbruch.
Unabhängig von den Empfehlungen zur Nierenersatztherapie lässt sich aus den Protokollen des Ethikkreises insgesamt eine gewisse Tendenz hinsichtlich der Beendigung
von Behandlungsmaßnahmen ableiten. Diese Tendenz ist allerdings nicht so deutlich,
dass sie negative Auswirkungen auf das „Image“ des Kreises und seine Empfehlungen
hätte. Die denkbare und beschriebene35 Instrumentalisierung Klinischer Ethikberatung
zur Herbeiführung und Übermittlung schwieriger Entscheidungen beim Therapieabbruch
kann mit den vorliegenden Daten nicht bestätigt werden.
Die hier gelebten partizipativen Entscheidungen entsprechen auch den Vorstellungen
der Renal Physicians Association (RPA) und der American Society of Nephrology (ASN).
Beide Verbände haben im Jahr 2000 Leitlinien zum „Shared Decision-Making in the
Appropriate Initiation of and Withdrawl from Dialysis“ formuliert.36 Damals war das
Instrument der Ethikberatung zu neu, als dass es explizit erwähnt worden wäre. Dem
34 Steinkamp N, Gordjin B (2005)
35 Vgl. Frewer (2008)
36 Renal Physicians Association and American Society
of Nephrology (2000) und (2010).
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Geist und den Zielen der Klinischen Ethikberatung entsprechen die 2010 erneut überarbeiteten Leitlinien sehr wohl.
Für den Nürnberger Ethikkreis wie auch für andere Ethikberatungen, ist es bislang nicht
gelungen, das eigentliche Gespräch genauer zu evaluieren und zu analysieren. Hier
könnten ausführliche Verlaufsprotokolle oder im Idealfall auch Tonmitschnitte eine noch
differenziertere inhaltliche und sprachliche Analyse von Gesprächsverläufen erlauben.
Aufgrund der vorliegenden Protokolle ist es kaum möglich, eine semantische Textanalyse durchzuführen, um etwa Hinweise auf das Beratungsverständnis der Beratenden
(„Patient ist uneinsichtig“) oder auch der Patienten und Angehörigen („Er möchte, dass
die notwendigen Entscheidungen von den Ärzten getroffen werden“) und ihre darauf
gründende Kommunikation zu erhalten. Insofern bleibt die Beratungssituation selbst
eine – gelegentlich als „black-box“37 bezeichnete – „Unbekannte“.
6. Schlussüberlegungen:
Zur Struktur der Beratung in einer Krisensituation
Letztlich stellen sich immer wieder dieselben Fragen: Erfolgt eine gemeinsame Beratung
oder wird ein (Experten-)Rat erteilt? Ist der gefundene Konsens das Ergebnis von Kommunikation im Sinne kooperativer Entscheidungsfindung („shared-decision-making“)
oder eher von paternalistisch geprägten Gesprächssituationen? Werden Beratung und
Begleitung durch den Ethikkreis und seine Empfehlungen von den Ratsuchenden –
Patienten, Angehörige oder Teammitglieder – und den Beratenden selbst als eine Art
nicht hinterfragbarer „Expertenrat“ oder aber kollegiales Konsil empfunden? Ist das
Beratungsangebot wirklich ergebnisoffen und hierarchiefrei?
Sowohl die Protokolle als auch ergänzende mündliche Mitteilungen zeigen, dass es
sich beim Nürnberger Ethikkreis um eine Mischung aus „Rat“ und „Beratung“ handelt. Von Seiten der Station (Ärzten wie Pflegenden) wird die Ethikberatung als eine
Dienstleistung im Sinne eines Konsils erbeten – auch in den letzten Jahren wird
immer wieder der offizielle Konsilantrag als Protokollbogen genutzt. Das eigentliche
Beratungsgespräch dient dann der gemeinsamen Entscheidungsfindung mit Patienten
bzw. Angehörigen und nutzt das vorher erhobene Wissen sowie die Einschätzung der
behandelnden Ärzte und Pflegenden. Persönlich nehmen diese aber nur in etwa jedem
zehnten Fall an der Ethikberatung teil. Damit unterscheidet sich die Beratungsform des
Ethikkreises von vielen anderen Formen der Ethikberatung, und die Vorteile dieses (Sonder-)Modells gilt es gegenüber den Nachteilen abzuwägen.
Als nachteilig erscheint die mangelnde Teilnahme der Ärzte und Pflegenden am eigentlichen Beratungsgespräch, da so ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen und pflegerischen Versorgung – psychosoziale Begleitung und Beratung – an andere Personen
delegiert wird. Dies könnte langfristig die Zuständigkeit der verantwortlichen Ärzte und
Pflegenden auf die medizinischen und pflegerischen Aspekte der Versorgung reduzieren,
die moralischen, psychischen und sozialen Aspekte vernachlässigen und damit das auf
Vertrauen, Nähe und Empathie basierende Arzt-Patienten-Verhältnis verändern sowie
letztlich auch wichtige kommunikative Lerneffekte in schwierigen Entscheidungssituationen verhindern.
Dieser Tendenz könnte insofern Vorschub geleistet werden, da die beteiligten Ärzte die
schwierige und oft schlechte Kommunikation mit Patienten und Angehörigen als belastend beschreiben. Sollte sich hier eine Tendenz zur Vermeidung durchsetzen, könnte
diese im schlechtesten Fall durch das Angebot der Ethikberatung noch verstärkt und
verfestigt werden. Mit einer Delegation der Beratung und der oft als schwierig erlebten
Kommunikation mit Patienten und Angehörigen an andere „klinische Experten“ könnte
sich auch im psychosozialen Bereich die fachliche „Aufspaltung“ des Patienten und die
37 Frewer (2008), S. 59.
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damit einhergehende Spezialisierung fortsetzen. Dem Anspruch einer ganzheitlichen
Betrachtung und Begleitung des Patienten, wie sie die psychosomatische Medizin beschreibt, und einer „sprechenden Medizin“ würde damit wohl entgegengewirkt.
Die Vorteile des Modells der „geteilten Beratung“ sind aber ebenso offensichtlich: Unter
den genannten Rahmenbedingungen des Krankenhauses findet diese Form der Ethikberatung nicht nur in der Theorie, sondern auch praktisch und in relevanter Anzahl statt.
Denn die Vereinbarung einer Beratung setzt nicht nur die flexible und kurzfristige Verfügbarkeit der Beratenden voraus, sondern vor allem die der anderen Teilnehmer, nicht
zuletzt der ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter. Gerade letztere finden aber auch
wegen der geschilderten Arbeitsverdichtung im klinischen Alltag immer weniger Zeit für
ausführliche Gespräche jenseits der Stationsroutine. Das zweiteilige Beratungsangebot
entlastet dagegen spürbar (es wurde mit diesem Argument auch eingeführt) und liefert
zugleich eine fundierte Empfehlung, die alle wesentlichen Dimensionen – medizinisch,
pflegerisch, rechtlich, psychosozial – angemessen berücksichtigt.
Danksagung
Für die engagierte Unterstützung bei der Entstehung dieser Analyse und für die vielen
hilfreichen Informationen danke ich Herrn Privatdozent Dr. Bernd Höffken, einem der
Initiatoren des Nürnberger Ethikkreises, sowie den langjährigen und teilweise noch
heute aktiv Mitwirkenden Heidi Stephan, Dr. Perdita Dobe-Tauchert, Dr. Hans Leidig,
Christof Oswald, Hannelore Kraska-Junker und Richard Schuster. Herrn Professor Andreas Frewer danke ich für die vielen inhaltlichen Hinweise und seine wissenschaftliche
Unterstützung und Florian Bruns für seine Anregungen zu dieser Veröffentlichung!
58
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60
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Medizingeschichte
Medizinethik und Medizingeschichte hängen in vielfältiger Weise zusammen und so
liegt es nahe, im Rahmen dieses Ethikberichtes des Klinikums Nürnberg auch auf ein
medizinhistorisches Ereignis aus dem Jahr 2012 hinzuweisen, an dem zahlreiche Ärzte
aus der Metropolregion und dem Klinikum Nürnberg beteiligt waren.
Aufgrund eines von der Regionalgruppe Nürnberg-Fürth-Erlangen der Internationalen
Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW)
angeregten Appells hat sich im Mai 2012 in Nürnberg der Deutsche Ärztetag auf eine
Weise zur Verantwortung der Deutschen Ärzteschaft in der Zeit des Nationalsozialismus
geäußert, wie dies bis dahin seit über 60 Jahren nicht geschehen war.
Der hier abgedruckte Appell, der zum Auftakt des Ärztetages im Nürnberger Opernhaus
an alle Delegierten verteilt wurde, war binnen kurzer Zeit entstanden. Im engsten
Kreis arbeiteten an der Redaktion die Medizinhistoriker Prof. Volker Roelcke (Gießen),
Prof. Dr. Paul Weindling (Oxford), Prof. Dr. Renate Wittern-Sterzel (Erlangen) und die
Nürnberger IPPNWler Dr. Stephan Kolb, Dr. Horst Seithe und Prof. Dr. Hannes Wandt.
Ein Dank geht an dieser Stelle auch an die Kollegen um Prof. Dr. Karl-Heinz Leven und
Prof. Dr. Andreas Frewer vom Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der FAU
Erlangen für weitere redaktionelle Anregungen. Anschliessend wurden binnen kürzester
Zeit zahlreiche namhafte Medizinhistoriker, Medizinethiker, Kliniker und Forscher aus
ganz Deutschland um Erstunterzeichnung gebeten.
Der Deutsche Ärztetag 2012 griff das Thema daraufhin auf, eine Gruppe von Delegierten
übernahm den Appell und die vorgeschlagene Erklärung als offiziellen Antrag und der
Ärztetag stimmte ihm als eigener Erklärung im Rahmen seiner ersten Arbeitssitzung in
der Nürnberger Meistersingerhalle einstimmig zu. Über diese – gerade für die wenigen
noch lebenden Opfer der NS-Medizin und ihre Angehörigen – wichtige offizielle Entschuldigung der Deutschen Ärzteschaft wurde in Deutschland nur begrenzt berichtet.
International griffen vor allem einige renommierte medizinische Fachjournale wie das
Journal of the American Medical Association (JAMA) oder das Lancet die Erklärung
auf. Es bleibt abzuwarten, ob den hehren Worten des Deutschen Ärztetages 2012 auch
tatsächlich konkrete Taten folgen.
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63
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11.11.14 10:48
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Perspectives
The art of medicine
Apologising for Nazi medicine: a constructive starting point
See Online for appendix
722
In May, 2012, the German Medical Association
(Bundesärztekammer) apologised for medical atrocities
under National Socialism. Although long overdue, the
apology is necessary and commendable, not least because
survivors of medical atrocities and persecution are still living.
German medicine between 1933 and 1945 saw a
colossal breach of the ethics of patient care: doctors
initiated and implemented an estimated 350 000 coerced
sterilisations, the killing of some 260 000 people with
mental illness or disabilities, and an estimated 25 000
human experiments that led to the deaths of more than
2000 research subjects. Doctors selected individuals
for slave labour or death at Auschwitz, and took part
in the development and use of methods to kill people,
such as by poison gas, fatal injections, starvation diets,
and electrocution. Tens of thousands of bodies of the
executed were delivered to German medical institutes for
teaching and research, and in some departments bodies
of Nazi victims were still used for these purposes until at
least 1990, and in some cases for longer.
The apology by the German Medical Assembly has
opened a new chapter in the German medical profession’s
engagement with its Nazi past. What has already become
known as the Nuremberg Declaration 2012 goes beyond
all previous declarations with regard to medicine under
National Socialism. This long overdue official apology
recognises how physicians had a major role in atrocities
under National Socialism. The full significance of the
declaration will become apparent with further disclosures—
an apology needs to be informed by full disclosure of
evidence for which the apology is being made.
It has been 33 years since the German Medical Association
last held its annual assembly in Nuremberg—in a city that is
associated with both National Socialism and Nazi medicine.
It was in this city that the Nuremberg Racial Laws were
proclaimed in 1935, that the Nazi Party rallies were held,
and that the Nuremberg Doctors’ Trial was held in 1946–47
that laid bare physicians’ crimes against humanity.
Although the process of coming to terms with the past
has not always been easy, the city of Nuremberg has found
various ways of engaging with its Nazi past. Since 1996,
the Nuremberg Group of the International Physicians for
the Prevention of Nuclear War (IPPNW) has organised
international congresses on “Medicine and Conscience“ to
explore questions on the history and ethics of medicine.
Together with three medical historians, the IPPNW group
drafted the petition endorsed by 42 doctors and historians.
The petition was the verbatim text for the Nuremberg
Declaration 2012 which the German Medical Association’s
assembly passed (appendix).
The situation in Germany was long one of denial and
disassociation from medical crimes. In the late 1940s, the
West German Medical Association (the forerunner of the
German Medical Association) shifted responsibility for Nazi
medicine to a small group of 350 criminal doctors, while
contending that mainstream medicine had proceeded
conscientiously and ethically in its duty to patients. The 2012
apology marks a crucial change in the recognition of abuses
that involved the profession and its organisations. What has
to be recognised is that coercive medical measures under
National Socialism were not initiated by fanatics or pseudoscientists but were implemented by scientifically informed
physicians as part of efforts to reform systems of health care
and public health, and to develop medical research on an
experimental basis. Under National Socialism, the medical
profession expanded its power, influence, and status. What
is so disturbing is that it has taken the German medical
profession so long to accept the evidence of this past.
Evidence was documented in the immediate aftermath
of the war by the physician Alexander Mitscherlich, with his
assistant Fred Mielke, and by the psychiatrist Alice PlatenHallermund, and then later by a mounting body of work
by medical historians that reconstructed the institutions
and systems of Nazi medicine and identified victims. In
addition to this evidence, the German Medical Association
was confronted by the dignified statement of the medical
historian Richard Toellner at its Berlin meeting in 1989,
when he outlined the position of institutionalised abuse
by the mainstream of the profession. Yet the profession
remained headstrong in ignoring this evidence.
To ask why the profession sought to bury the evidence
(literally when it came to Nazi victims’ body parts) is to
identify factors that have had a powerful influence on
German medicine. What has been at stake is professional
honour and authority. Accepting the evidence of
misconduct was deemed to dishonour the medical
profession collectively, as well as to denigrate senior figures
within the profession. The presentation of evidence was
deemed a breach of collegiality. Thus when a junior doctor,
Hartmut Hanauske-Abel, published work in The Lancet in
1986 on medicine and National Socialism, his evidence
of a link to atomic weapons research was not empirically
questioned but he was denounced for dishonouring the
German medical profession. Effectively, professional
misconduct on a colossal scale was being covered up. This
protective mechanism meant senior figures from the
wartime generation continued in office during the 1950s
and 1960s. If junior doctors ventured into the institute
or hospital cellars to examine past records, they did so at
considerable risk to their careers. German laws on data
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protection and privacy backed up such suppression. A
situation thus arose in which the professional leadership
enforced silence on issues of medical atrocities, whilst
a dissident grassroots movement campaigned to make
evidence accessible. In the early 1990s, the German Medical
Association refused to fund a publication of the Nuremberg
Doctors’ Trial documents. In response, psychiatrist
Klaus Dörner appealed directly to health professionals and
hundreds of individual physicians gave personal donations,
which made the publication of a superb teaching resource
possible in 1999. More recently, an instance of professional
denial was evident in the case of Hans-Joachim Sewering, a
past president of the German Medical Association who died
in 2010. Sewering had referred children to a euthanasia
killing centre during the Nazi era but evidence in this regard
was only reluctantly disclosed in the German Medical
Association’s journal Deutsches Ärzteblatt.
Time and time again, the idea of the profession taking
responsibility for past malpractice was met by denial and
disassociation. The German Medical Association seems
to have fought a rearguard action for some 65 years so
that the older generation and their acolytes could pass
away with honour. This can be seen in a bibliographical
guide sponsored in 2011 by the German Medical
Association on medicine and National Socialism. The
guide omits not only important studies on Nazi medicine,
such as work by Alice Platen-Hallermund (part of the
German medical delegation at the Nuremberg Doctors’
Trial) and Werner Leibbrand (a psychiatrist who testified
at the Nuremberg Doctors’ Trial), but also the evidencebased research findings of critically engaged physicians
since the 1980s.
The conduct of physicians who resisted National
Socialism is all the more commendable against this history
of professional denial. There were doctors who sought to
extract patients from institutions that became part of the
system of medicalised murder. Some physicians withdrew
from specialties like psychiatry because patients were
being maltreated. Alice Platen-Hallermund was shocked
by such abuses; yet her pioneering account of psychiatry
under National Socialism meant that she was reviled by
many as professionally disloyal and uncollegial.
Effectively, the denial of medical crimes under National
Socialism represented an endorsement of a medical
science bereft of a patient-oriented and consensual
ethics. There was a legacy of the authoritarian pursuit of
scientised medicine that could not be questioned from
an ethical or evidential basis. The apology resolving this
conflict comes late—but not too late in terms of those
who were directly affected, who include a handful of
expelled doctors, individuals who were sterilised, and
close family of victims of “euthanasia”. Given that children
became a target group of the human experiments as the
war progressed, victims still survive.
www.thelancet.com Vol 380 August 25, 2012
Deutsches Ärzteblatt/Jürgen Gebhardt
Perspectives
Focusing on the victims: an exhibition about the withdrawal of medical licences from Jewish physicians in 1938
that has been shown in 25 German cities, in May, 2012, it was shown in Nuremberg for the second time
What is also clear is that in terms of care for victims of
these atrocities, the medical systems have shown appalling
neglect. Victims of sterilisation demanded refertilisation
and hormone therapy after the war, measures that were
provided only when a victim could afford these. Compulsory
sterilisation was officially deemed not to have been a Nazi
measure; this view began to change in the 1980s but
an unreserved apology from the German state remains
outstanding. Moreover, the medical profession has generally
failed to provide recognition and support for victims.
What is chilling is that the politics of denial meant
that authoritarian and inhumane structures in medicine
could persist in Germany. The apology should be taken
as a constructive starting point in ethical disclosure. The
German Medical Association should be transparent with
regard to its own conduct and deliberations both to its
membership and a wider public. An apology should not
mean drawing a line under the past. What is necessary is
a constructive process of active engagement with past
legacies. Such a process can only be salutary for an ethically
and evidence-based medicine, not only in Germany but
also for best practice in medicine more generally.
Stephan Kolb, *Paul Weindling, Volker Roelcke, Horst Seithe
Klinikum Nürnberg, Nuremberg, Germany (SK, HS); Centre for
Health Medicine and Society, Department of History, Philosophy
and Religion, Oxford Brookes University, Oxford OX3 0BP, UK
(PW); Institute for the History of Medicine, Giessen University,
Giessen, Germany (VR); and IPPNW Nürnberg-Fürth-Erlangen,
Nuremberg, Germany (SK, HS)
[email protected]
PW acknowledges the support of the Wellcome Trust grant [096580/Z/11/A]
on research subject narratives.
Further reading
Kolb S, Seithe H, IPPNW, eds.
Medizin und Gewissen. 50 Jahre
nach dem Nürnberger
Ärzteprozess. Frankfurt am
Main: Mabuse, 1998
Mitscherlich A, Mielke F, eds.
Medizin ohne Menschlichkeit,
Dokumente des Nürnberger
Ärzteprozesses. Frankfurt am
Main: S Fischer, 1960. 1st
edition. Mitscherlich A, Mielke F,
eds. Wissenschaft ohne
Menschlichkeit. Heidelberg:
Lambert Schneider, 1949
Platen-Hallermund A. Die Tötung
Geisteskranker in Deutschland:
Aus der deutschen ÄrzteKommission beim
amerikanischen Militärgericht.
Frankfurt: Verlag der Frankfurter
Hefte, 1948
Roelcke V. Medicine during the
Nazi period: historical facts and
some implications for teaching
medical ethics and
professionalism. In: Rubenfeld S,
ed. Medicine after the Holocaust.
From the master race to the
human genome and beyond.
New York: Palgrave Macmillan,
2010, 17–28
Weindling P. John W Thompson,
psychiatrist in the shadow of the
Holocaust. Rochester, NY:
Rochester University Press, 2010
Weindling P. Nazi medicine and
the Nuremberg trials: from
medical war crimes to informed
consent. Basingstoke: PalgraveMacmillan, 2004
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Anhang
Nürnberger Kodex (1947)38
Zulässige medizinische Versuche
Deutsches Ärzteblatt/Jürgen Gebhardt
1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt,
daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu
geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck,
Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von
ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen
Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig,
daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und
der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche
angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu
erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der
Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung
festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies
ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere
weitergegeben werden kann.
2. Der Versuch muss so gestaltet sein, daß fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden
zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, daß die zu
erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
4. Der Versuch ist so auszuführen, daß alles unnötige körperliche und seelische Leiden
und Schädigungen vermieden werden.
5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen
werden kann, daß es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens
jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen,
um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem
Schaden oder Tod zu schützen.
8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt
werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von
denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
9. Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu
beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine
Fortsetzung unmöglich erscheint.
38 Mitscherlich/Mielke (1960), S.272-273.
10. Im Verlauf des Versuchs muß der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein,
den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens,
seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muß, daß eine
Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod
der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
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Ethik-Code Klinikum Nürnberg39
Entsprechend dem Nürnberger Ärztekodex von 1947 steht der Patient im Mittelpunkt
aller Dienstleistungen. Die Beachtung ethischer Grundsätze soll sicherstellen, dass die
Patienten/innen des Klinikums Nürnberg stets mit höchster Fachkompetenz behandelt
und betreut werden. Die ethische Selbstverpflichtung und Reflexion soll verdeutlichen,
dass jede Intervention am Patienten in einem Spannungsfeld von widerstreitenden
ethischen Prinzipien (z. B. bei der Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen)
stehen kann. Auch zwischen medizinischen und ökonomischen Gesichtspunkten sind
Spannungen unvermeidbar. Sie müssen in jedem Einzelfall individuell und kooperativ
ausgetragen werden. Wirtschaftlichkeit und Ethik sind dabei kein Gegensatz. Vielmehr
dient der möglichst effiziente und effektive Umgang mit Ressourcen auch der möglichst
optimalen Patientenversorgung.
Die unmittelbare Verantwortlichkeit von Ärzten und Pflegekräften gegenüber jedem
einzelnen Patienten ist im Klinikum Nürnberg Grundlage aller Entscheidungs- und
Handlungsprozesse. Die Achtung der Würde jedes einzelnen Patienten umfasst den
Schutz sowie den Respekt vor dessen Autonomie. Dazu gehören immer bestmögliche
Aufklärung, Information und Achtung der Patientenrechte.
Entscheidungen in jedweden Krankheitsverläufen müssen transparent gemacht werden;
das Wohl des Patienten steht immer im Vordergrund, auch wenn dies mit betrieblichen
Zielen kollidiert.
Diagnostische und therapeutische Entscheidungen sind leitliniengeprägt. Das Klinikum
strebt evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen an, um die für den Patienten erforderliche diagnostische und therapeutische Entscheidung auf derzeitigem Wissensniveau zu
erzielen. Ziel ist eine Medizin nach Maß, die dem Patienten nützt und seiner individuellen Krankheits- und Lebenssituation gerecht wird. Auch die Einführung neuer diagnostischer und therapeutischer Methoden wird sich an den Grundsätzen evidenzbasierter
Medizin und Pflege orientieren.
Im unmittelbaren Umgang mit Patienten, insbesondere mit leidenden oder sterbenden
Menschen sind die Gebote der Achtsamkeit und Behutsamkeit vorrangig zu befolgen.
Die Vermeidung von Schädigung mit Schmerzen, Unannehmlichkeiten, Peinlichkeiten,
Beunruhigungen sind ein wichtiger Teil unserer Sorge für den Patienten. Grundsätze
der Gleichbehandlung aller unserer Patienten bedeuten, dass in jedem Einzelfall für den
betroffenen Patienten versucht wird, die bestmögliche Entscheidung zu treffen und dass
jedwede Benachteiligungen wegen des Geschlechts, der Nationalität, Hautfarbe oder
sozialen Herkunft eines Patienten unterbleiben.
39 Klinikum Nürnberg (2006), S. 33-34.
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Empfehlungen zum ethischen Umgang
mit Schwerstkranken und Sterbenden,
Patientenverfügungen und Vollmachten
1. Aufgabe der Mitglieder der Behandlungsteams ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten, Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und
wieder herzustellen, sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen.
Die Verpflichtung zur Lebenserhaltung besteht nicht unter allen Umständen.
2. Art und Ausmaß einer Behandlung sind gemäß der medizinischen Indikation von den
Mitgliedern der Behandlungsteams gemeinsam zu verantworten; die spezifischen Verantwortungsbereiche der einzelnen Mitglieder bleiben davon unberührt. Die Mitglieder des
Behandlungsteams müssen bei der Behandlung den Willen des Patienten beachten, wie
es auch rechtlich gefordert ist (z.B. BGB §1901 ff). Ein offensichtlicher Sterbevorgang
soll nicht durch lebenserhaltende Therapien künstlich in die Länge gezogen werden. Bei
seiner Entscheidungsfindung sollte der Arzt mit ärztlichen und pflegenden Mitarbeitern
einen Konsens suchen. Die Entscheidung hierzu darf nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden.
3. Eine Therapie ist abzubrechen, wenn für sie keine Indikation (mehr) besteht oder
keine Zustimmung (mehr) vorliegt. Für die Umsetzung dieses Therapieabbruchs macht
es juristisch keinen Unterschied, ob die Behandlung nicht begonnen, nicht fortgeführt
oder ob sie mittels einer Handlung beendet wird (BGH-Urteil vom 25.06.2010).
4. Unabhängig von anderen Zielen der medizinischen und pflegerischen Behandlung
und Betreuung haben die Mitglieder der Behandlungsteams in jedem Fall für eine Basisbetreuung zu sorgen. Dazu gehören u.a.: menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung,
Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie Stillen von Hunger
und Durst.
5. Die oben genannten Grundsätze können den Mitgliedern der Behandlungsteams die
eigene Verantwortung in der konkreten Situation nicht abnehmen. Alle Entscheidungen
müssen individuell erarbeitet werden. Ist der Patient zu einer aktuellen Willensäußerung
nicht (mehr) fähig und hat er im Voraus seinen Willen eindeutig (Patientenverfügung)
niedergelegt, so ist dieser grundsätzlich zu achten. Liegt keine schriftliche Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die
aktuelle Lebens- oder Behandlungssituation zu, so ist der vom Bevollmächtigten oder
Betreuer vorgetragene mutmaßliche Wille des Betreuten zu achten. Der mutmaßliche
Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte unter Bezug auf frühere mündliche oder
schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Patienten zu ermitteln. Dazu soll nahen Angehörigen und
sonstigen Vertrauenspersonen Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, sofern dies
ohne erhebliche Verzögerung möglich ist.
6. Im Klinikum Nürnberg soll bei Zweifelsfällen die Möglichkeit der ethischen Beratung
durch die Klinische Ethikberatung genutzt werden (z. B. durch ZME, Ethikkreis der 4.
Med., Ethikzirkel, etc.).
7. Die Umsetzung / Anwendung des Patientenwillens wird durch im Klinikum Nürnberg
vorgegebene Standards gesichert.
8. Bei Minderjährigen und Neugeborenen bedarf es eines besonderen Einvernehmens
mit allen Betroffenen / Beteiligten und ggf. der Anrufung des Betreuungsgerichts
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9. Wenn es hinsichtlich der Interpretation des Patientenwillens auf die konkrete Behandlungssituation zum Dissens zwischen Behandlern und dem Betreuer / Bevollmächtigten kommt, ist das Betreuungsgericht anzurufen.
10. Im Klinikum Nürnberg gelten die „Grundsätze der Bundesärztekammer“ (Deutsches
Ärzteblatt, Heft 19 vom 7. Mai 2004) und die „Empfehlungen der Bundesärztekammer
und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis“ (Deutsches Ärzteblatt;
Heft 18; 7 Mai 2010).
11. Zur Erstellung von Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vollmachten
wird den Patienten im Klinikum Nürnberg die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz in der jeweils aktuell gültigen Fassung empfohlen.
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