Arbeitssicherheit in der Fleischwirtschaft LEKTION 20 LÄRM Inhaltsverzeichnis (Abbildungen) 20.0 Einleitung, physikalische Grundlagen 20.1 Lärm-Grenzwerte 20.2 Aufbau und Funktion des Ohres 20.3 Wirkung des Lärms auf den Menschen 20.4 Hörbereich und Hörverlust 20.5 Hörschäden 20.6 Hörtest 20.7 Lärmminderung (TOP-Schema) 20.8 Maßnahmen durch Betreiber und Mitarbeiter 20.9 Lärmschutz-PSA 20.10 Lärmmessungen und Auswertungen Hörbeispiele: „Gehörschutz“ „Hörtest“ „Schwerhörigkeit“ Filmbeispiel „Lärmschwerhörigkeit“ Tabelle (selbstberechnend) „Lärmminderung/Kutter“ SEMINAR-Übersicht (Lektionen 1 bis 20): – Lektionen-Verzeichnis – Gesamt-Inhaltsverzeichnis „Hörgerät“ „Lärm-Tagesdosis“ Lektion 20 Einleitung, physikalische Grundlagen Lärmquellen und Lärmwirkungen Schallausbreitung startendes Düsenflugzeug Schallempfänger 140 Rockkonzert 130 120 Disco Kutter Verkehrslärm Eintreten nicht heilbarer Gehörschäden 110 100 90 Schmerzschwelle Schallausbreitung 80 Büro 70 Unterhaltung 60 Als Schall werden mechanische Schwingungen bezeichnet, die von einer Schallquelle ausgehen Gefährdung des Gehörs 50 Ticken eines Weckers Schlafzimmer (gelegentlich lauter) 40 30 20 Waldgeräusche Schallquelle Lern-, Konzentrationsstörungen Lärm in der Freizeit und Lärm am Arbeitsplatz können zu körperlichen und psychischen Krankheitsbildern führen Hörgrenze bei ca. 3 dB(A) 10 0 80 Verdachtsmeldungen Lärmschwerhörigkeit in % 74 70 50 60 58 60 50 49 45 47 35 40 30 Verdachtsmeldungen der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit 20 10 0 1999 2000 2001 2002 2003 Fleischerei- Berufsgenossenschaft, Mainz 2004 2005 2006 Folie 20.0 Lektion 20 Lärm-Grenzwerte Lärm-Einflussfaktoren Lautstärke Expositionszeitraum = Zeit der Lärmeinwirkung Tägliche Lärmexposition in 8 Stunden max. 80 dB(A) ab 85 dB(A) Darf es mehr sein? Gehörschutz sollte benutzt werden Gehörschutz zwingend vorgeschrieben! unterer Auslösewert oberer Auslösewert Verstehen, dass Lärm aus organischen Gründen zu bleibenden Hörschäden führt – so wie Hitzeeinwirkung zu Verbrennungen führt! Fleischerei- Berufsgenossenschaft, Mainz NEIN ! Unter Einrechnung der Gehörschutzwirkung dürfen tägliche Lärmexpositionen nicht höher als 85 dB(A) sein, da sie sonst zu unheilbaren Schädigungen der Hörsinneszellen führen! Folie 20.1 Lektion 20 Aufbau und Funktion des Ohres Hammer Amboss Drehsinnesorgan Steigbügel Lagesinnesorgan 2 Trommelfell Gleichgewichtsorgane Hörnerv 3 Hörschnecke 1 Schallwelle ovales Fenster Ohrmuschel rundes Fenster äußerer Gehörgang Gehörknöchelchen im Mittelohr Nasenrachenraum Mittelohr Außenohr 1 Ohrtrompete 2 Innenohr Gleichgewichtsorgan im Innenohr Lagesinnesorgan Gleichgewichtsnerv Drehsinnesorgan Amboss Steigbügel Schallübertragung Steigbügel ovales Fenster Hammer Hammergriff Schneckengang mit Hörsinneszellen und Membranen rundes Fenster Bei Hörstörungen kann es durch die enge räumliche Zuordnung im Innenohr und die offene Verbindung zum Gleichgewichtsorgan, auch zu Gleichgewichtsstörungen kommen! Hörnerv Paukengang Vorhofgang 3 Hörschnecke im Innenohr Hörnerv Schneckengang (aufgerollt) „Wanderwelle” Hammergriff Trommelfell Fleischerei- Berufsgenossenschaft, Mainz Basilar-Membran Folie 20.2 Lektion 20 Wirkung des Lärms auf den Menschen Körperliche Symptome z. B.: – Zunahme der Herzfrequenz – Blutdrucksteigerungen – Anstieg des Adrenalinspiegels – Orientierungsverlust – Lärmschwerhörigkeit mit – Verlust selektiven Hörens – Mangelnde Wahrnehmungsfähigkeit von Geräuschen und Warnsignalen – Ohrgeräusche Psychische Symptome z. B.: – Abnahme der Konzentrationsfähigkeit – Schlaflosigkeit – Stimmungsschwankungen – Depressionen – Vereinsamung durch Kommunikationsprobleme Hörbeispiele: „Schwerhörigkeit” „Hörgerät” Fleischerei- Berufsgenossenschaft, Mainz Folie 20.3 Lektion 20 Hörbereich und Hörverluste Schallpegel (Lautstärke) in dB(A) 140 120 Schmerzschwelle Grenzbereich für Hörschäden 100 Musikbereich 80 Sprach- 60 bereich 40 Infraschallbereich Ultraschallbereich Hörfeld 20 Hörschwelle 0 10 20 50 100 200 500 Schallpegel in dB(A) 1000 2 000 1 2 5 000 3 4 5 10 000 20 000 Hz (Hertz) 10 20 kHz (Kilohertz) Frequenz (Tonhöhe) 100 80 60 60 schwerer Hörschaden 40 40 20 20 leichte Schädigung 0 0 50 100 200 500 1000 2 000 5 000 Hz Grundtöne stimmhafte Konsonanten wichtige Vokale stimmlose Konsonanten Fleischerei- Berufsgenossenschaft, Mainz Hörverlust in dB(A) 80 Um einen Ton von ... Hz hören zu können muss er mindestens ... dB(A) laut sein Aus organischen Gründen führt zu hohe Lärmeinwirkung zu bleibenden Hörschäden Folie 20.4 Lektion 20 Hörschäden Krankheitsbedingte Gehörschäden Altersbedingte Gehörschäden dB(A) 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Alter Hörminderung 30 J 40 J 50 J 60 J 0,25 1 2 3 4 6 8 kHz Lärmbedingte Gehörschäden Audiogramm einer Lärmschwerhörigkeit dB(A) 0 10 Hörverlust 0,5 Einbruch im mittelfrequenten Bereich um 4 000 Hz. Bei weiter andauernder Lärmbelastung kann sich der Bereich vertiefen oder verbreitern 20 30 40 50 60 Luftleitung Knochenleitung mögliche weitere Schädigung 70 80 Im Laufe des Lebens lässt das Hörvermögen deutlich nach, wobei in den meisten Fällen der mittel- bis hochfrequente Bereich deutlich stärker betroffen ist 90 Hörbeispiel 100 0,125 0,25 0,5 1 2 3 4 6 8 kHz „Lärmschwerhörigkeit: 20 %” Durch die gleichmäßige Ausbreitung des Schalls am Arbeitsplatz werden in der Regel beide Ohren gleich belastet Fleischerei- Berufsgenossenschaft, Mainz Folie 20.5 Lektion 20 Hörtest Untersuchung der persönlichen Hörfähigkeit: – Schalldichte Kabine – Kopfhörer – Aufzeichnungsgerät Schmerzlos Ergebnis des Gehörtests: Persönliche Gehörkurve Für „Hörtest” anklicken Fleischerei- Berufsgenossenschaft, Mainz Folie 20.6 Lektion 20 Lärmminderung (TOP-Schema) 1. Technische Maßnahmen: – Beschaffung lärmarmer Maschinen – Kapselung lauter Maschinen – raumakustische Maßnahmen – Auswahl lärmarmer Materialien z. B. bei Behältern – Minderung von Transportlärm etc. Filmbeispiel „Lärmminderung/Kutter“ 2. Organisatorische Maßnahmen: – – – – – – Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Verkürzung der Expositionszeiten Lärmpausen Job-Rotation Kennzeichnung von Lärmbereichen Betriebsanweisungen 3. Personenbezogene Maßnahmen: – Unterweisungen – Persönliche Schutzausrüstungen (Gehörschutz) – Tätigkeitsverbote Fleischerei- Berufsgenossenschaft, Mainz Gehörschutz z. B. mit individuell angepasster „Otoplastik” Folie 20.7 Lektion 20 Maßnahmen durch Betrieb und Mitarbeiter Aufgaben des Betriebes: – Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Lärmminderungstechnik), – Mitarbeiter arbeitsmedizinischen Vorsorge-Untersuchungen zuführen, – Führung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgekartei, – LärmbereichKennzeichnung. – Mitarbeitern erhalten den erforderlichen Gehörschutz, – Im Lärmbereichen gilt der Benutzungszwang für Gehörschutz. Die Mitarbeiter dnung, d in Or ell in s e x chn efle noch s Ihre R ir w n e oll chen jetzt w est ma t r ö H den – nehmen an den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teil, – benutzen die vom Betrieb gestellten Gehörschützer, – unterrichten den Vorgesetzten/Betriebsleiter: – sobald sie Auffälligkeiten am Gehör vermuten, – bei Defekten am Gehörschutz, – wenn Maschinen plötzlich lauter werden, – achten auch in der Freizeit darauf ihr Gehör nicht zu beschädigen oder ggf. zu schützen. Fleischerei- Berufsgenossenschaft, Mainz Folie 20.8 Lektion 20 Lärmschutz-PSA Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) kommen erst dann zum Einsatz, wenn technische Maßnahmen nicht mehr umsetzbar sind. In Lebensmittel verarbeitenden Betrieben ist es zweckmäßig Gehörschutzstöpsel und Otoplastiken gegen Verlust zu sichern, z. B. durch Schnüre Bei der Verwendung von Gehörschutz ist es wichtig, dem Nutzer eine Eingewöhnungszeit zu geben, zum einen, um sich mit der neuen Situation vertraut zu machen, zum anderen, um damit die Bereitschaft zur Nutzung zu erhöhen. Hörbeispiel „Gehörschutz” Fleischerei- Berufsgenossenschaft, Mainz Folie 20.9 Lektion 20 Lärmmessung und Auswertung Die Lärmmessung erfolgt heute überwiegend mit integrierend messenden Geräten. Diese Geräte rechnen die Lärmschwankungen so um, als sei die Lautstärke während der gesamten Messdauer gleich gewesen durchschnittlicher Messwert Messbereich aktueller Messwert lautester Messwert Messdauer ... und so kann ein Messergebnis aussehen: damit wird gemessen ... Die Auswertung der Lärmmessung sollte nur durch Fachleute vorgenommen werden Durchschnittswert der Lärmbelastung: 89,6 dB(A) Die fachmännische Beurteilung von Lärm ist nicht ganz einfach, so dass man keine Fehler macht, wenn man diese Arbeit von Fachleuten erledigen lässt, z. B. den www.fleischerei-bg.de Betriebsberatern der FBG Fleischerei- Berufsgenossenschaft, Mainz Folie 20.10