Schweinegesundheitsverordnung Verpflichtende Biosicherheitsmaßnahmen für Freilandhaltungen Dr. Heinz Grammer, Amtstierarzt Mittwoch, 01. März 2017 INHALT • Aktuelle Seuchenlage in Europa – Afrikanische Schweinepest • Biosicherheit ist notwendig – worum geht es? • Biosicherheit Grundelemente • Mindeststandards der Biosicherheit in der Schweinegesundheitsverordnung im Hinblick auf die Freilandhaltung Afrikanische Schweinepest Stand: 01.01.2017 farblich gekennzeichnet sind unterschiedlich strenge Handelsbeschränkungen • Rot = aktuelle Ausbrüche Aktuelle Seuchenlage in Europa HPAI, Afrikanische Schweinepest • Afrikanische Schweinepest: Polen, Baltikum, Russland, Litauen, Lettland, Ukraine, Sardinien (IT) • Klassische Schweinepest: Bulgarien, Kroatien, Lettland, Russland, Ukraine • Aujeszky: Wildschweine in Ö und Osteuropa • Maul- und Klauenseuche: Türkei, (Algerien) • Lumpy Skin Disease: Griechland, Bulgarien, Serbien, Bosnien, Kosovo • Blauzungenkrankheit: BTV 4 in Österreich und Südosteuropa • Geflügelpest HPAI, H5N8: in Österreich und Europa Afrikanische Schweinpest Akute Verlaufsform der ASP hohes Fieber, Mattigkeit, Kreislaufschwäche, Tod Afrikanische Schweinpest ASP- Virusinfektion • Übertragung durch Körpersekrete/exkrete • Virus sehr stabil gegenüber Umwelteinflüssen • Zecken Ornithodurus(Lederzecken)Warzenschwein: latenter Virusträger • Wirtsspektrum: Haus/Wildschwein • Kein Impfstoff verfügbar VLV-Ferkelringe Herbst 2014 Afrikanische Schweinpest Ausbreitungswege • Wildschweine • Hausschweine nach Kontakt mit infizierten Wildschweinen, Freilandhaltung • Unerlaubter/unkontrollierter Transport von infizierten Tieren • Verfütterung von Abfällen/Trankfütterung bei Hausschweinen • Nahrungsmittelkette: Fleisch, geräucherter Speck, Schweineschmalz • internationale Transporte • Jagdtourismus Afrikanische Schweinepest Ausbreitungsrichtung 1000 km Gibt es für unsere Schweinebestände einheitliche Standards zum Schutz vor Erregereintrag – Biosicherheitsstandards ? • Mit Biosicherheit wird die Disziplin bezeichnet, die sich mit der sicheren Handhabung und Eindämmung von infektiösen Mikroorganismen und gefährlichen biologischen Materialien beschäftigt Grundelemente der Betriebsabschottung in Nutztierbeständen • • • • • • • • • Einfriedung Unbefugte fernhalten (Hinweise!) Hygieneschleuse Betriebsschutzkleidung Waschmöglichkeit Tieranlieferung und -abholung steuern Isolierstall (Quarantäne) Rampe Kadaverlagerung und Kadaverabtransport Grundelemente der Betriebsabschottung Kadaverlagerung Kadaverlagerung Wo gibt es bereits verbindliche Standards? • In Österreich: – Geflügelhygieneverordnung Bauliche Voraussetzungen, Betriebsablauf, Personalhygiene, R+D – Schweinegesundheitsverordnung Bauliche Voraussetzungen, Betriebsablauf, Personalhygiene, R+D • Andere Mitgliedsstaaten: – D: Schweinehaltungshygiene-Verordnung Bauliche Voraussetzungen, Betriebsablauf, Personalhygiene, R+D Was könnte eine Schweinegesundheitsverordnung regeln? • Definition der Zielgruppe: – Bestände mit erhöhtem Risiko z.B. • Freilandhaltungen • Mastbetriebe/Aufzuchtbetriebe ab 30 Mast/Aufzuchtplätzen • Zuchtsauenbestände ab 5 Tieren Auslaufhaltung: Haltung von Schweinen in Ställen, die über einen Stallinnenund Stallaußenbereich verfügen Freilandhaltung: Haltung von Schweinen im Freien ohne feste Stallgebäude lediglich mit Schutzeinrichtungen VLV-Ferkelringe Herbst 2014 Bauliche Vorrausetzungen für alle Betriebe • • • • • • • • • Guter baulicher Allgemeinzustand Die Ein- und Ausgänge müssen gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert werden können Schild mit der Aufschrift „Für Unbefugte Betreten verboten – wertvoller Schweinebestand“ oder eine sinngemäße Formulierung Schutz vor Entweichen der Tiere Auslaufhaltungen müssen so eingefriedet werden, dass sowohl ein Entweichen der Schweine als auch ein Eindringen sowie ein direkter Kontakt von Haus- und Wildschweinen unterbunden wird. Sie müssen durch ein Schild „Wertvoller Schweinebestand – unbefugtes Betreten und Füttern verboten“ oder eine sinngemäße Formulierung kenntlich gemacht werden Stall, Nebenräume und Einrichtungen bieten Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Reinigung, Desinfektion und Schadnagerbekämpfung Der Stall und der sonstige Aufenthaltsort der Schweine bei Auslaufhaltung darf von betriebsfremden Personen nur in Abstimmung mit dem Tierhalter betreten werden Stall und Nebenräume müssen jederzeit ausreichend hell beleuchtet werden können Im Stall oder in den dazugehörigen Nebenräumen müssen sich ein Wasserabfluss sowie Einrichtungen, an denen Schuhwerk gereinigt und desinfiziert werden kann, befinden Bauliche Vorrausetzungen Freilandhaltung • Doppelte Einfriedung, so dass sie nur durch Ein- und Ausgänge befahren oder betreten werden kann • Sicherung der Ein- und Ausgänge gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren Kennzeichnung durch ein Schild • „Schweinebestand – Füttern und unbefugtes Betreten verboten“ oder eine sinngemäß Formulierung kenntlich gemacht werden, Ausreichend geeignete • Möglichkeiten zur Absonderung aus tierseuchenrechtlichen Gründen der in der Freilandhaltung vorhandenen Schweine dargestellt in einem schriftlich vorliegenden • Notfallplan Bauliche Vorrausetzungen Freilandhaltung • Umkleideraum oder -container (Im Eingangsbereich liegend) – Handwaschmöglichkeit – Wasserbehälter zur Reinigung von Schuhen oder Stiefeln – Desinfektionswanne oder vergleichbare Einrichtung zur allfälligen Desinfektion von Schuhwerk – Vorrichtung zur getrennten Aufbewahrung von abgelegter Straßenkleidung und stalleigener Arbeits- und Schutzkleidung einschließlich des Schuhwerks. – Vorrichtungen, die eine Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks, der Schutzeinrichtungen und der Räder von Fahrzeugen ermöglichen; die Vorrichtungen zur Reinigung und Desinfektion jederzeit einsatzbereit und leicht zugänglich im Betrieb lagernd Bauliche Vorrausetzungen Freilandhaltung • Der Betriebsinhaber bzw. die Betriebsinhaberin hat sicherzustellen, dass die Freilandhaltung von betriebsfremden Personen nur in Abstimmung mit dem Betriebsinhaber bzw. der Betriebsinhaberin und nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten wird, die nach dem Verlassen gereinigt oder unschädlich entsorgt wird. • Möglichkeit zum Umkleiden • Räume oder Behälter zur Lagerung von Futter • mindestens über einen geschlossenen Behälter oder eine sonstige geeignete Einrichtung zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung verendeter Schweine diese müssen gegen unbefugten Zugriff, gegen das Eindringen von Schadnagern und das Auslaufen von Flüssigkeiten gesichert sowie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. • Geschlossene Behälter zur Aufbewahrung verendeter Schweine sind zur Abholung durch die Fahrzeuge des Verarbeitungsbetriebes für Material der Kategorie 1 oder 2 sind so aufzustellen, dass sie von diesen möglichst ohne Befahren des Betriebsgeländes entladen werden können Betriebsablauf Freilandhaltung • Der Betriebsinhaber bzw. die Betriebsinhaberin hat sicherzustellen, dass Schweine in der Freilandhaltung keinen Kontakt zu Schweinen anderer Betriebe oder zu Wildschweinen bekommen können Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert werden, in das Bestandsregister oder in eine sonstige Bestandsdokumentation zusätzlich unverzüglich die Zahl der täglichen Todesfälle, bei Saugferkeln die Zahl der Saugferkelverluste je Wurf, die Zahl der Aborte und Totgeburten eingetragen werden. Isolierung und Transport Freilandhaltung 1. Schweine, die in einen Betrieb eingestellt werden sollen, müssen mindestens drei Wochen lang abgesondert gehalten werden. Werden während dieser Zeit weitere Schweine eingestellt, so verlängert sich diese Zeit für alle Tiere so lange, bis das zuletzt eingestellte Tier mindestens drei Wochen lang abgesondert gehalten wurde. Tiere dürfen nur verbracht werden, a) wenn alle Tiere frei sind von Krankheitsanzeichen, die auf eine anzeigepflichtige Tierseuche hindeuten, b) zu diagnostischen Zwecken oder c) zur Tötung und zur unschädlichen Beseitigung. Abweichend von Z 1 kann eine Absonderung im Zulieferbetrieb durchgeführt werden, wenn der anschließende Transport zum Empfängerbetrieb auf direktem Wege und ohne Kontakt zu Schweinen anderer Herkunft in zuvor gereinigten und desinfizierten Fahrzeugen erfolgt. 2. Beim Verbringen oder Einstellen von Schweinen ist von den beteiligten Tierbesitzern sicherzustellen, dass a) Tiere nur mit zuvor gereinigten und erforderlichenfalls desinfizierten Fahrzeugen transportiert werden, b) bereits auf das Transportfahrzeug verladene Tiere nicht in die Freilandhaltung zurücklaufen können. Freilandhaltungen Zusammenfassung • Gefahr von Kontakt zu Wildschweinen Daher: – Doppelte Umzäunung mit Untergrabungsschutz • • Innenzaun kann doppelter Elektrozaun sein Abstand 2m (Bayern) – Sichere Kadaverlagerung – Sichere Lagerung von Futter und Einstreu • Analog zu allen anderen Beständen: – Personalhygiene, R/D, Transport, Isolierstall, Dokumentation Behördliche Aufgaben und Kontrolle • Betriebe müssen bis 31.3. eine tierärztliche Betreuungsperson melden • Genehmigungsantrag für bestehende Freilandhalter bis Jahresende, bis dahin gelten sie als genehmigt Kontrolle • Genehmigung der Freilandhaltung • Regelmäßige Betriebserhebung durch die Betreuungstierärztin, den Betreuungstierarzt • Stichprobenplan(ATA, aTA) Fazit • Verpflichtende Biosicherheitsmaßnahmen in der Schweinehaltung sind notwendig um – unsere Bestände nach außen abzuschotten, – eine Ausbreitung von Krankheiten zwischen den Beständen und innerhalb der Bestände zu verhindern – wirksame Schutzmaßnahen im Seuchenfall ergreifen zu können Doppelte Umzäunung !