SchwG-VO Grammer

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Schweinegesundheitsverordnung
Verpflichtende
Biosicherheitsmaßnahmen für
Freilandhaltungen
Dr. Heinz Grammer, Amtstierarzt
Mittwoch, 01. März 2017
INHALT
• Aktuelle Seuchenlage in Europa – Afrikanische
Schweinepest
• Biosicherheit ist notwendig – worum geht es?
• Biosicherheit Grundelemente
• Mindeststandards der Biosicherheit in der
Schweinegesundheitsverordnung im Hinblick auf die
Freilandhaltung
Afrikanische Schweinepest
Stand: 01.01.2017
farblich gekennzeichnet
sind unterschiedlich
strenge
Handelsbeschränkungen
• Rot = aktuelle
Ausbrüche
Aktuelle Seuchenlage in Europa
HPAI, Afrikanische Schweinepest
•
Afrikanische Schweinepest: Polen,
Baltikum, Russland, Litauen, Lettland,
Ukraine, Sardinien (IT)
• Klassische Schweinepest:
Bulgarien, Kroatien, Lettland,
Russland, Ukraine
• Aujeszky:
Wildschweine in Ö und Osteuropa
• Maul- und Klauenseuche: Türkei,
(Algerien)
• Lumpy Skin Disease:
Griechland, Bulgarien,
Serbien, Bosnien, Kosovo
• Blauzungenkrankheit: BTV 4 in
Österreich und Südosteuropa
• Geflügelpest HPAI, H5N8:
in Österreich und Europa
Afrikanische Schweinpest
Akute Verlaufsform der ASP
hohes Fieber, Mattigkeit, Kreislaufschwäche, Tod
Afrikanische Schweinpest
ASP- Virusinfektion
• Übertragung durch
Körpersekrete/exkrete
• Virus sehr stabil gegenüber
Umwelteinflüssen
• Zecken
Ornithodurus(Lederzecken)Warzenschwein: latenter
Virusträger
• Wirtsspektrum:
Haus/Wildschwein
• Kein Impfstoff verfügbar
VLV-Ferkelringe Herbst 2014
Afrikanische Schweinpest
Ausbreitungswege
• Wildschweine
• Hausschweine nach Kontakt mit infizierten
Wildschweinen, Freilandhaltung
• Unerlaubter/unkontrollierter Transport von infizierten
Tieren
• Verfütterung von Abfällen/Trankfütterung bei
Hausschweinen
• Nahrungsmittelkette: Fleisch, geräucherter Speck,
Schweineschmalz
• internationale Transporte
• Jagdtourismus
Afrikanische Schweinepest
Ausbreitungsrichtung
1000 km
Gibt es für unsere Schweinebestände einheitliche
Standards zum Schutz vor Erregereintrag –
Biosicherheitsstandards ?
• Mit Biosicherheit wird die Disziplin bezeichnet, die sich
mit der sicheren Handhabung und Eindämmung von
infektiösen Mikroorganismen und gefährlichen
biologischen Materialien beschäftigt
Grundelemente der Betriebsabschottung
in Nutztierbeständen
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Einfriedung
Unbefugte fernhalten (Hinweise!)
Hygieneschleuse
Betriebsschutzkleidung
Waschmöglichkeit
Tieranlieferung und
-abholung steuern
Isolierstall (Quarantäne)
Rampe
Kadaverlagerung und Kadaverabtransport
Grundelemente der Betriebsabschottung
Kadaverlagerung
Kadaverlagerung
Wo gibt es bereits verbindliche
Standards?
• In Österreich:
– Geflügelhygieneverordnung
Bauliche Voraussetzungen, Betriebsablauf, Personalhygiene,
R+D
– Schweinegesundheitsverordnung
Bauliche Voraussetzungen, Betriebsablauf,
Personalhygiene, R+D
• Andere Mitgliedsstaaten:
– D: Schweinehaltungshygiene-Verordnung
Bauliche Voraussetzungen, Betriebsablauf, Personalhygiene,
R+D
Was könnte eine
Schweinegesundheitsverordnung regeln?
• Definition der Zielgruppe:
– Bestände mit erhöhtem Risiko z.B.
• Freilandhaltungen
• Mastbetriebe/Aufzuchtbetriebe ab 30 Mast/Aufzuchtplätzen
• Zuchtsauenbestände ab 5 Tieren
Auslaufhaltung:
Haltung von Schweinen in Ställen, die über einen Stallinnenund Stallaußenbereich verfügen
Freilandhaltung:
Haltung von Schweinen im Freien ohne feste Stallgebäude
lediglich mit Schutzeinrichtungen
VLV-Ferkelringe Herbst 2014
Bauliche Vorrausetzungen für alle
Betriebe
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Guter baulicher Allgemeinzustand
Die Ein- und Ausgänge müssen gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes
Befahren gesichert werden können
Schild mit der Aufschrift „Für Unbefugte Betreten verboten – wertvoller
Schweinebestand“ oder eine sinngemäße Formulierung
Schutz vor Entweichen der Tiere
Auslaufhaltungen müssen so eingefriedet werden, dass sowohl ein Entweichen
der Schweine als auch ein Eindringen sowie ein direkter Kontakt von Haus- und
Wildschweinen unterbunden wird. Sie müssen durch ein Schild „Wertvoller
Schweinebestand – unbefugtes Betreten und Füttern verboten“ oder eine
sinngemäße Formulierung kenntlich gemacht werden
Stall, Nebenräume und Einrichtungen bieten Möglichkeit zur ordnungsgemäßen
Reinigung, Desinfektion und Schadnagerbekämpfung
Der Stall und der sonstige Aufenthaltsort der Schweine bei Auslaufhaltung darf
von betriebsfremden Personen nur in Abstimmung mit dem Tierhalter betreten
werden
Stall und Nebenräume müssen jederzeit ausreichend hell beleuchtet werden
können
Im Stall oder in den dazugehörigen Nebenräumen müssen sich ein Wasserabfluss
sowie Einrichtungen, an denen Schuhwerk gereinigt und desinfiziert werden kann,
befinden
Bauliche Vorrausetzungen
Freilandhaltung
• Doppelte Einfriedung, so dass sie nur durch Ein- und Ausgänge
befahren oder betreten werden kann
• Sicherung der Ein- und Ausgänge gegen
unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren
Kennzeichnung durch ein Schild
• „Schweinebestand – Füttern und unbefugtes
Betreten verboten“ oder eine sinngemäß Formulierung kenntlich
gemacht werden,
Ausreichend geeignete
• Möglichkeiten zur Absonderung aus
tierseuchenrechtlichen Gründen der in der Freilandhaltung
vorhandenen Schweine dargestellt in einem schriftlich vorliegenden
• Notfallplan
Bauliche Vorrausetzungen
Freilandhaltung
• Umkleideraum oder -container (Im Eingangsbereich
liegend)
– Handwaschmöglichkeit
– Wasserbehälter zur Reinigung von Schuhen oder Stiefeln
– Desinfektionswanne oder vergleichbare Einrichtung zur
allfälligen Desinfektion von Schuhwerk
– Vorrichtung zur getrennten Aufbewahrung von abgelegter
Straßenkleidung und stalleigener Arbeits- und
Schutzkleidung einschließlich des Schuhwerks.
– Vorrichtungen, die eine Reinigung und Desinfektion des
Schuhwerks, der Schutzeinrichtungen und der Räder von
Fahrzeugen ermöglichen; die Vorrichtungen zur Reinigung
und Desinfektion jederzeit einsatzbereit und leicht
zugänglich im Betrieb lagernd
Bauliche Vorrausetzungen
Freilandhaltung
• Der Betriebsinhaber bzw. die Betriebsinhaberin hat sicherzustellen, dass
die Freilandhaltung von betriebsfremden Personen nur in Abstimmung mit
dem Betriebsinhaber bzw. der Betriebsinhaberin und nur mit
betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten wird, die
nach dem Verlassen gereinigt oder unschädlich entsorgt wird.
• Möglichkeit zum Umkleiden
• Räume oder Behälter zur Lagerung von Futter
• mindestens über einen geschlossenen Behälter oder eine sonstige
geeignete Einrichtung zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung verendeter
Schweine diese müssen gegen unbefugten Zugriff, gegen das Eindringen
von Schadnagern und das Auslaufen von Flüssigkeiten gesichert sowie
leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
• Geschlossene Behälter zur Aufbewahrung verendeter Schweine sind zur
Abholung durch die Fahrzeuge des Verarbeitungsbetriebes für Material
der Kategorie 1 oder 2 sind so aufzustellen, dass sie von diesen möglichst
ohne Befahren des Betriebsgeländes entladen werden können
Betriebsablauf Freilandhaltung
• Der Betriebsinhaber bzw. die Betriebsinhaberin
hat sicherzustellen, dass
Schweine in der Freilandhaltung keinen Kontakt zu
Schweinen anderer Betriebe oder zu
Wildschweinen bekommen können
Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher
geschützt gelagert werden,
in das Bestandsregister oder in eine sonstige
Bestandsdokumentation zusätzlich unverzüglich
die Zahl der täglichen Todesfälle, bei Saugferkeln die
Zahl der Saugferkelverluste je Wurf, die Zahl der
Aborte und Totgeburten eingetragen werden.
Isolierung und Transport
Freilandhaltung
1. Schweine, die in einen Betrieb eingestellt werden sollen, müssen mindestens drei
Wochen lang abgesondert gehalten werden. Werden während dieser Zeit weitere
Schweine eingestellt, so verlängert sich diese Zeit für alle Tiere so lange, bis das zuletzt
eingestellte Tier mindestens drei Wochen lang abgesondert gehalten wurde. Tiere
dürfen nur verbracht werden,
a) wenn alle Tiere frei sind von Krankheitsanzeichen, die auf eine anzeigepflichtige
Tierseuche hindeuten,
b) zu diagnostischen Zwecken oder
c) zur Tötung und zur unschädlichen Beseitigung.
Abweichend von Z 1 kann eine Absonderung im Zulieferbetrieb durchgeführt werden,
wenn der anschließende Transport zum Empfängerbetrieb auf direktem Wege und
ohne Kontakt zu Schweinen anderer Herkunft in zuvor gereinigten und desinfizierten
Fahrzeugen erfolgt.
2. Beim Verbringen oder Einstellen von Schweinen ist von den beteiligten Tierbesitzern
sicherzustellen, dass
a) Tiere nur mit zuvor gereinigten und erforderlichenfalls desinfizierten Fahrzeugen
transportiert werden,
b) bereits auf das Transportfahrzeug verladene Tiere nicht in die Freilandhaltung
zurücklaufen können.
Freilandhaltungen Zusammenfassung
• Gefahr von Kontakt zu Wildschweinen
Daher:
– Doppelte Umzäunung mit Untergrabungsschutz
•
•
Innenzaun kann doppelter Elektrozaun sein
Abstand 2m (Bayern)
– Sichere Kadaverlagerung
– Sichere Lagerung von Futter und Einstreu
• Analog zu allen anderen Beständen:
– Personalhygiene, R/D, Transport, Isolierstall,
Dokumentation
Behördliche Aufgaben und Kontrolle
• Betriebe müssen bis 31.3. eine tierärztliche
Betreuungsperson melden
• Genehmigungsantrag für bestehende
Freilandhalter bis Jahresende, bis dahin gelten
sie als genehmigt
Kontrolle
• Genehmigung der Freilandhaltung
• Regelmäßige Betriebserhebung durch die
Betreuungstierärztin, den Betreuungstierarzt
• Stichprobenplan(ATA, aTA)
Fazit
• Verpflichtende Biosicherheitsmaßnahmen in
der Schweinehaltung sind notwendig um
– unsere Bestände nach außen abzuschotten,
– eine Ausbreitung von Krankheiten zwischen den
Beständen und innerhalb der Bestände zu
verhindern
– wirksame Schutzmaßnahen im Seuchenfall
ergreifen zu können
Doppelte Umzäunung !
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