Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf

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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
Bebauungsplan
„Alte Ziegelei“
Gemeinde Altdorf
Grünordnungsplan
L.A.U.B. - Gesellschaft für Landschaftsanalyse und Umweltbewertung mbH
Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern, Tel.:0631 / 303-3000, Fax: 0631 / 303-3033
Kaiserslautern, den 07.07.2016
-1-
L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
Inhalt
1
Einleitung ..................................................................................................... 4
2
Planerische Vorgaben und Schutzgebiete ................................................. 5
Regional und Landesplanung ........................................................................ 5
Flächennutzungsplan ..................................................................................... 5
Schutzgebietsausweisungen und geschützte Lebensräume .......................... 6
Vorkommen und Lebensräume geschützter Arten nach §44 BNatSchG
bzw. Anhang IV FFH Richtlinie und Anhang 1 EU Vogelschutzrichtlinie ........ 6
Sonstige Pläne und Zieldarstellungen ............................................................ 6
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3
Beschreibung und Bewertung des Zustandes von Natur und
Landschaft ................................................................................................... 7
3.1
Naturräumliche Gliederung, Geologie Boden und Relief ................................ 7
3.2
Wasserhaushalt und Gewässer ..................................................................... 7
3.3
Klima ............................................................................................................. 8
3.4
Pflanzen- und Tiere ....................................................................................... 8
3.4.1
Biotoptypen/ Pflanzen ............................................................................... 8
3.4.2
Tiere ......................................................................................................... 11
3.5
Landschaftsbild und Naherholung.................................................................. 11
4
Bewertung von Natur und Landschaft ....................................................... 13
5
Wirkungsanalyse ......................................................................................... 14
5.1
Kurze Beschreibung des Vorhabens .............................................................. 14
5.2
Auswirkungen auf den Naturhaushalt ............................................................ 14
5.2.1
Auswirkungen auf Boden und Wasserhaushalt ......................................... 14
6
5.2.2
Auswirkungen auf Klima und Luft .............................................................. 16
5.2.3
Auswirkungen auf Arten und Biotope ........................................................ 16
5.2.4
Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholung ......................... 17
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................ 18
6.1
Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs ................................................ 18
6.1.1
Höhe der baulichen Anlagen ..................................................................... 18
6.1.2
Überbaubare Grundstücksflächen............................................................. 18
6.1.3
Festsetzungen von Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr.
20 BauGB) ................................................................................................ 18
6.1.4
Festsetzungen für den Erhalt und das Anpflanzen von Bäumen,
Sträu-chern und sonstigen Bepflanzungen (§9 Abs. 1 Nr. 25a und b
BauGB) ..................................................................................................... 18
Hinweis zum Artenschutz ............................................................................... 19
6.2
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6.3
6.4
6.5
7
Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs ............................. 20
Zuordnung von Eingriffen und Ausgleich ....................................................... 28
Artenlisten...................................................................................................... 28
Literatur und Quellen .................................................................................. 29
Aufstellungsvermerk ..................................................................................................... 30
Abbildungen:
Abbildung 1:
Lage des Bebauungsplangebiets ........................................................... 4
Abbildung 2:
Auszug einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar von 2014 .................... 5
Abbildung 3:
Blick auf die Zufahrt im Süden mit bestehendem Gebäude und auf
die Betriebsflächen im Norden des Untersuchungsgebiets ................... 10
Abbildung 4:
Blick auf Straße und Wall am Ostrand und enlang des Weges im
Süden mit dem dortigen Parkplatz ........................................................ 10
Abbildung 5:
Blick von Süden auf das vorgelagerte Anwesen mit Mischnutzung
(links) und auf die Lagerflächen des landwirtschaftlichen
Aussiedlerbetriebs (rechts) ................................................................... 12
Abbildung 6:
Übersicht zur Lage der Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
außerhalb des Geltungsbereichs .......................................................... 20
Abbildung 7:
Auszug Flächennutzungsplan Haßloch 2005 ........................................ 21
Abbildung 8:
Übersicht Vernetzungsstrukturen im Umfeld des Grundstücks in
Neustadt Mußbach ............................................................................... 22
Abbildung 9:
Lage Flurst. Nr. 3017/2 ......................................................................... 23
Abbildung 10:
Lage Flurst. Nr. 12469 .......................................................................... 25
Abbildung 11:
Lage Flurst. Nr. 13518 .......................................................................... 27
Verzeichnis der Pläne
Plan 1:
Bestand und Wirkungen
M. 1:1000
Plan 2:
Maßnahmen
M. 1:1000
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1
Einleitung
Die Firma Walcher Recycling GmbH betreibt in der Gemarkung Altdorf, Grundstück 491/4
einen Lehmabbau. Teile dieses Grundstücks und der benachbarten Parzelle 492/1 werden
für die vorübergehende Lagerung und das Recycling von Erd- und Abbruchmaterial genutzt.
Auf Grund der betrieblichen Entwicklung und Umstrukturierung der Firma sind in dem Planungsgebiet verschiedene Neubauten vorgesehen. Der Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ dient
dazu, langfristig sowohl für die Gemeinde, als auch für den Grundstückeigentümer, Planungssicherheit herzustellen.
Der vorliegende Grünordnungsplan i.S. des § 11 Bundesnaturschutzgesetz stellt die Grundlagen, Bestandserhebungen und Bewertungen von Natur und Landschaft dar und erläutert
sie. Durch das Vorhaben entstehende Eingriffe i.S. des § 14 Bundesnaturschutzgesetz werden ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich vorgeschlagen. Die Inhalte des Grünordnungsplans fließen in den wichtigen Grundzügen auch in
den gemäß § 2a Baugesetzbuch als Teil der Begründung vorzulegenden Umweltbericht zum
Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ ein.
Plangebiet
„Alte Ziegelei“
1 km
Abbildung 1: Lage des Bebauungsplangebiets
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Planerische Vorgaben und Schutzgebiete
2.1 Regional und Landesplanung
Im einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar von 2014 ist die ehemalige Ziegelei als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe, Bestand dargestellt.
Plangebiet
„Alte Ziegelei“
Abbildung 2: Auszug einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar von 2014
2.2 Flächennutzungsplan
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Edenkoben sind die Flächen der ehemaligen Ziegelei als Gewerbeflächen und die angrenzenden Bereiche als Flächen für Abgrabungen ausgewiesen.
Im Zuge eines Parallelverfahrens werden die Abgrenzungen der geplanten Nutzung angepasst.
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2.3 Schutzgebietsausweisungen und geschützte Lebensräume
Im Gebiet selbst bestehen weder Schutzausweisungen noch geschützte Biotoptypen nach
§30 Bundesnaturschutzgesetz.
Etwa 200 m nördlich des geplanten Vorhabens liegt das FFH-Gebiet 6715-301 Modenbachniederung.
Schutzgegenstand sind die Bachniederung mit ihren Gewässern und das begleitende, meist
feuchte Grünland. Dazu zählen auch typische Waldgesellschaften einer solchen feuchten
Niederung.
Neben diversen Fischarten gilt der Schutz dem Kamm-Molch, der Helm-Azurjungfer sowie
den an feuchtes Grünland gebundenen Schmetterlingsarten Dunkler WiesenknopfAmeisenbläuling und Großer Feuerfalter.
Die Niederung ist zugleich auch als Überschwemmungsgebiet nach §88 Abs.2 Nr. 3 Landeswassergesetz ausgewiesen.
2.4 Vorkommen und Lebensräume geschützter Arten nach §44 BNatSchG bzw.
Anhang IV FFH Richtlinie und Anhang 1 EU Vogelschutzrichtlinie
Vorkommen geschützter Pflanzenarten sind im Gebiet nicht bekannt und aufgrund der intensiven Nutzung wie auch der Standortbedingungen mit hoher Sicherheit nicht zu erwarten.
Es wurden keine eignenen Erhebungen zu Tiervorkommen durchgeführt.
Da alle wild lebenden Vogelarten, unabhängig von ihrer Häufigkeit und Gefährdung als Europäische Vogelarten geschützt sind, ist grundsätzlich von Vorkommen geschützter Tierarten auszugehen. Es handelt sich aber um häufige und verbreitete Kulturfolger, die insbesondere die umliegenden Gärten, Gebäude sowie die noch vorhandenen unbebauten Teile des
Baugrundstücks der Firma Preißer und Säume und Grabenstrukturen nutzen.
Vorkommen von sonstigen streng geschützter Arten wie Fledermäusen und Mauer- und/
oder Zauneidechsen wurden bei den Begehungen nicht beobachtet, sind in dem Betriebsgelände aber nicht sicher auszuschließen. Sie sind relativ verbreitet und nutzen erfahrungsgemäß für sie geeignete Lebensräume wie alte Gebäude (Fledermausquartiere) und offene
Flächen, Steinhaufen, Säumen etc. auch innerhalb relativ intensiv genutzter Betriebsflächen,
Abbaugebieten etc. (Eidechsen).
2.5 Sonstige Pläne und Zieldarstellungen
Im Biotopkataster des Landes ist im Geltungsbereich und dessen Umgebung keine Fläche
erfasst.
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3
Beschreibung und Bew ertung des Zustandes von Natur und
Landschaft
3.1 Naturräumliche Gliederung, Geologie Boden und Relief
Das Vorhaben liegt im Bereich der sogenannten Schwegenheimer Lössplatte. Im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung wird sie wie folgt beschrieben:
Sie schließt im Westen bei etwa 130 bis 170 m ü.NN an die Nördliche Oberhaardt an und
fällt allmählich zur Rheinniederung hin bis auf ein Niveau von 105 bis 110 m ü.NN ab. Der
Westen ist mit Ausnahme des nordwestlichen Randbereichs durch langgestreckte, flache
ost-west-gerichtete Kuppen stärker bewegt und weist häufig in sich Höhenunterschiede von
8 bis 12 m auf. Im Osten ist das Relief wesentlich ausgeglichener, fast eben.
Die Lössplatte wird durch zahlreiche, zum Rhein orientierte Bachsenken gegliedert, die sich
besonders im mittleren Bereich häufen.
Der Landschaftsraum ist fast völlig waldfrei.
Geologisch wird der Bereich von eiszeitlichen Lößablagerungen geprägt, die sich z.T. zu
Lösslehmen entwickelt haben.
Das natürliche Relief ist von flachen, von Westen nach Osten verlaufenden Kuppen geprägt.
Sie werden nach Osten hin immer flacher und steigen im Umfeld des Abbauvorhabens kaum
noch mehr als 10 m über die jeweils nördlich und südlich liegende Täler an.
Im Bereich des angrenzenden Abbaus ist das Relief bereits künstlich durch Abgrabungen
und eine Deponie überprägt.
Der Geltungsbereich liegt auf einer Geländehöhe von um etwa 125 m ü. NN. Im weiteren
Umfeld liegt die Talsenke im Norden bei etwas unter 120 m, die Kuppe im Süden steigt bis
auf um etwa 130 m an.
3.2 Wasserhaushalt und Gewässer
Das Plangebiet liegt etwa 200 m südlich des Grabensystems von Mühlbachgraben und
Schlossgraben. Sie gehören zum Vorflutsystem des Speyerbachs.
Nach Angaben der Hydrogeologischen Kartierung für den Raum Karlsruhe-Speyer
(MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN-W ÜRTTEMBERG, MINISTERIUM FÜR UMWELT UND
GESUNDHEIT RHEINLAND-PFALZ (1988)), liegt der Grundwasserspiegel im Bereich des Geltungsbereichs bei etwa 118 m ü.NN.
Ca. 80 m östlich des Geltungsbereichs liegende Messungen vom 20.2.2009 zeigten Grundwasserhöhen von 116,79 und 117,22 m ü.NN.
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3.3 Klima
Das Vorhabensgebiet wird von einem trockenwarmen Klima geprägt. Die Grundwasserneubildung ist nach Einschätzung der hydrogeologischen Kartierung nur gering.
Diese Rahmenbedingungen werden in den Tälern durch höhere Grundwasserspiegel mit
Zuflüssen aus dem Pfälzerwald und auch sich sammelnde bzw. von Westen kommende
Kaltluft kleinräumig etwas geschwächt.
3.4 Pflanzen- und Tiere
3.4.1
Biotoptypen/ Pflanzen
Im Oktober 2015 wurde der Bestand auf Basis von Flurstückskarte und Luftbildern flächig
erfasst. Dabei wurde zur besseren räumlichen Einordnung des Vorhabens neben dem eigentlichen Geltungsbereich auch der benachbarte Abbau einschließlich der anschließenden
landwirtschaftlichen Nutzung als Untersuchungsgebiet mit betrachtet.
Gehölze
Gehölzbestände finden sich in drei unterschiedlichen Teilbereichen des Gebietes:
1. Entlang der Westgrenze des Untersuchungsgebietes (etwa 100 m westlich außerhalb
des Geltungsbereichs) befindet sich eine etwa 2-3 m hohe Böschung mit einem Gebüschstreifen (BB1).
Die Böschung entstand durch Abgrabungen auf der Parzelle 491/4. Der hohe Anteil des
Roten Hartriegels könnte darauf hinweisen, dass eine Pflanzung erfolgte, in jedem Fall
haben sich aber auch über die natürliche Sukzession weitere Arten eingemischt und einen strukturreichen von Sträuchern geprägten Gehölzstreifen begründet.
Cornus sanguinea
Crataegus monogyna
Ligustrum vulgare
Rubus fruticosus
Sambucus nigra
Rosa canina
Roter Hartriegel
Eingriffliger Weißdorn
Liguster
Brombeere
Schwarzer Holunder
Gemeine Hecken-Rose
Prunus spec.
Juglans regia
Kirschbaum
Walnuss
Altholz und größere Bäume fehlen, nur einzelne Kirschbäume, die vermutlich aus durch
Vögel eingeschleppten Kernen hervorgegangen sind, sowie einzelne Walnussbäume
sind eingemischt.
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2. Entlang der Straße im Osten (unmittelbar an der Ostgrenze des Geltungsbereichs) befindet sich eine Baumreihe (BF1) mit Eschen (Fraxinus excelsior). Sie bilden einen Gehölzstreifen ohne markante Einzelbäume, der aber eine wirksame Abschirmung und
gestalterische Akzentuierung bewirkt.
Ebenfalls auf der westlichen Seite dieser schmalen Straße befindet eine Reihe von jungen Einzelbäumen der Hainbuche (Carpinus betulus).
Östlich der Straße befinden sich weitere Baumreihen (BF1), welche ebenfalls ausschließlich aus Eschen (Fraxinus excelsior), aus Eschen und Schwarzem Holunder
(Sambucus nigra) oder ausschließlich aus Walnuss (Juglans regia) bestehen.
3. Weitere Gehölze finden sich vor allem entlang der Ränder des Betriebsgeländes der
Firma Walcher (siehe dazu auch weitere Erläuterungen unten).
Ein kleines Gebüsch mit Überresten einer Gebäudestruktur (BB0/HN3), welches Roten
Hartriegel, Brombeere sowie Kirsche enthält, befindet sich nördlich der vorhandenen
Gebäude (siehe unten). Westlich entlang dieser Gebäude liegt ein Gehölzstreifen (BD3)
mit Walnuss, Hänge-Birke (Betula pendula) und Schwarzem Holunder. Zwei Baumreihen
(BF1) mit Kirsche, Esche und Brombeere befinden sich nordöstlich der Gebäude. Das
südlichste Gebäude umgebend sind Baumgruppen (BF2) mit Hänge-Birke, Esche, Nadel-Ziergehölz und Kirsche sowie ein Einzelstrauch (BB2) mit Schwarzem Holunder
westlich und südlich sowie nördlich ein Einzelbaum (BF3) als Nadel-Ziergehölz gelegen.
Östlich hingegen sind Baumgruppen (BF2) mit Fichte (Picea abies), Küsten-Douglasie
(Pseudotsuga menziesii) und Birke lokalisiert.
Stillgelegte Deponie / ehemalige Abbauflächen
Die stillgelegte Deponie liegt unmittelbar südwestlich außerhalb des Geltungsbereichs. Sie
ist im Relief und an dem Bewuchs aus ruderalisiertem Grünland erkennbar. Weiter nördlich
liegen ähnliche Flächen, die einen älteren Lehmabbau markieren. Der Bewuchs kann im
weitesten Sinn einer „Fettwiese“ (EA0) (Fettwiese auf stillgelegter Deponie (EA0/HF2)) zugeordnet werden, ist aber relativ artenarm und gestört. Es finden sich „Nester“ mit verschiedenen dominierenden Arten und z.T. auch lückigem und eher magerem Bewuchs.
Der Böschungsrain (HC1) setzt sich daher im Bewuchs nicht wesentlich ab.
Ehemalige Ziegelei, Betriebsgelände Firma Walcher
Im Süden finden sich noch einige Gebäude der ehemaligen Ziegelei (HN1). Das Gelände
wird sonst als Lagerplatz (HT0 bzw. HT5) und als Halde bzw. Aufschüttung (HF0) verschiedener Materialien genutzt. Im Nordteil wird auch Erdaushub (HT0/HF0) gelagert. Die Bereiche mit Lagerplatz und Aufschüttung (HTO/HF0) setzen sich auch nach Osten und Westen
außerhalb des Geltungsbereichs fort.
Entlang des Ost- und Nordrand des Gebietes verläuft ein Schutzwall mit hochstaudenreichem Ruderalsbewuchs (HF0/LB0). Ähnlich bewachsen sind auch einige ältere Aufschüttungen im inneren des Geländes.
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Am südöstlichen Ende des Gebietes befindet sich ein Parkplatz (HV3).
Abbildung 3: Blick auf die Zufahrt im Süden mit bestehendem Gebäude und auf die Betriebsflächen
im Norden des Untersuchungsgebiets
Abbildung 4: Blick auf Straße und Wall am Ostrand und enlang des Weges im Süden mit dem dortigen Parkplatz
Landwirtschaftliche Nutzflächen
Am westlichen Rand des Gebietes befindet sich Grünland (EA0), welches zumindest teilweise auch landwirtschaftlich genutzt wird. Nördlich an diese Fläche angrenzend befindet sich
Ackerfläche (HA0), ebenso wie nördlich und nordöstlich des Gebietes. Im Süden und im
Südosten befinden sich Rebflächen (HL0), welche im Süden eine kleinere Rebkulturbrache
(HL9) umschließt.
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Säume und Randstreifen
Entlang der Straße im Osten verläuft beiderseits ein gras- und krautreicher Saum (HC0). Der
westliche ist als Mulde ausgebildet und etwas feucht, aber ohne Wasser.
Zwischen Gehölzstreifen und Lagerfläche befindet sich im südlichen Bereich ein Saum
(KB1).
Zwischen den Rebflächen im Süden befindet sich ein Rainstreifen (HC1), welcher stellenweise Brombeere beinhält.
Wege und Straße
Das Untersuchungsgebiet ist im Süden von einem befestigten Weg (VB1) begrenzt, der zugleich als Zufahrt dient. Im Osten verläuft eine schmale und nur wenig befahrene Verbindungsstraße zwischen dem Stadtteil Duttweiler der Stadt Neustadt im Norden und Altdorf im
Süden. Sie ist zugleich auch als Radwegeverbindung ausgeschildert.
Im Norden verläuft ein unbefestigter (Gras-) Weg (VB2), ebenso wie im Osten.
3.4.2
Tiere
Es wurden keine eignenen Erhebungen zu Tiervorkommen durchgeführt.
In dem Gehölzstreifen im Westen des Gebietes (BB1) ist davon auszugehen, dass dort typische, verbreitete und hinsichtlich Reviergröße und Nahrungsbasis weniger anspruchsvolle
Vogelarten solcher Gehölzstrukturen mehr oder weniger regelmäßig brüten. Die geringe
Größe und das Fehlen von größeren Bäumen sowie die angrenzende intensive Ackernutzung begrenzen Vorkommen aber auf vereinzelte wenig störungsempfindlicher Arten, deren
eigentliche Populationen entlang des Talverlaufs im Norden zu erwarten sind. Für Arten, die
auf artenreichere Saumstrukturen angewiesen sind, wie z.B. das Rebhuhn, fehlen ausreichende Lebensraumstrukturen. Dies gilt auch für Arte, die auf Bruthöhlen angewiesen sind.
Für die Gehölze innerhalb des Betriebsgeländes bzw. entlang der Straße gilt dies in noch
stärkerem Maß.
Vorkommen von streng geschützter Arten wie Fledermäusen und Mauer- und/ oder Zauneidechsen sind in dem Betriebsgelände nicht sicher auszuschließen. Sie sind relativ verbreitet und nutzen erfahrungsgemäß für sie geeignete Lebensräume wie alte Gebäude
(Fledermausquartiere) und offene Flächen, Steinhaufen, Säumen etc. auch innerhalb relativ
intensiv genutzter Betriebsflächen, Abbaugebieten etc. (Eidechsen).
3.5 Landschaftsbild und Naherholung
Die Umgebung des Untersuchungsgebietes wird im Norden von dem Ortsrand von Duttweiler geprägt. Entlang des dortigen Mühlbachgrabens findet sich eine starke Gehölzeingrünung, so dass der Ortsrand insgesamt gut in die Landschaft eingebunden ist.
Südlich vorgelagert findet sich aber ein gewerblich bzw. in Mischnutzung genutztes Anwesen, etwas weiter östlich ein Aussiedlerhof, bei dem vor allem auch die nördlich anschließenden umfangreichen Abstell- und Lagerflächen in Erscheinung treten.
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Abbildung 5: Blick von Süden auf das vorgelagerte Anwesen mit Mischnutzung (links) und auf die
Lagerflächen des landwirtschaftlichen Aussiedlerbetriebs (rechts)
Das übrige Umfeld ist von einer offenen großflächigen landwirtschaftlichen Nutzung mit
Äckern und Weinanbau geprägt. Nach Süden steigt das Gelände flach an. Die Neigung ist
so gering, dass der Anstieg kaum als Hang empfunden wird. Die flache Kuppe reicht aber
aus, dass die ca. 1 km entfernte Ortslage von Altdorf nicht sichtbar ist.
Im Westen sind Kellereigebäude erkennbar und prägen weithin sichtbar das Landschaftsbild
mit.
Östlich des Abbaus verläuft auf der dortigen Nebenstraße der überörtliche „Kraut & Rüben
Radweg“ er verbindet in diesem Abschnitt zugleich Altdorf und Duttweiler.
Aufgrund der Nähe zu den beiden Ortslagen ist davon auszugehen, dass die nur wenig befahrene Nebenstraße auch von Fußgängern bzw. für Spaziergänge genutzt wird. Es bestehen aber keine erkennbaren Schwer- und Zielpunkte, die ihm eine besonders
hervorzuhebende Bedeutung für die Erholung geben könnten.
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Bew ertung von Natur und Landschaft
Die Baumreihe mit Eschen an der Straße im Osten (BF1) hat vor allem als gliederndes
Landschaftselement eine hohe Bedeutung.
Der Gehölzstreifen im Westen (BB1) bildet eine in Alter und Struktur nicht besonders hochwertige aber innerhalb der intensiv genutzten Agrarlandschaft seltene Ruhe- und Rückzugsmöglichkeit insbesondere auch für Vögel. Er wird daher in seiner Bedeutung noch als
hoch eingestuft. Da Altholz fehlt ist er aber relativ leicht (in einem Zeitraum von 10-20 Jahren) in vergleichbarer Qualität und Funktion neu herzustellen.
Flächen mit mittlerer Bedeutung finden sich im Bereich der ehemaligen Deponie bzw. Abbaus (EA0/HF2) in den verschiedenen Säumen und Rainen (HC1, KB1, HC0) sowie in den
Aufschüttungen mit hochstaudenreichem Ruderalbewuchs (HF0/LB0). Sie sind in vergleichbarer Wertigkeit innerhalb weniger Jahre neu entwickelbar, bieten aber zumindest verbreiteten Arten Lebensraum
Ebenfalls hier einzustufen sind die übrigen Gehölzbestände innerhalb des Betriebsgeländes.
Ihre Bedeutung ergibt sich vor allem aus der Funktion der Eingrünung und Abschirmung. Die
Bedeutung für die Vogelwelt ist aufgrund der stärkenen Störung aber eher gering.
Äcker und Rebanbauflächen haben nur eine geringe Bedeutung.
Die vegetationsarmen Flächen (GF0) zeigen teilweise sogar eine sehr geringe Bedeutung.
Da sie aber durchwegs zumindest teilweise Ruderalbewuchs aufweisen, sind sie im vorliegenden Fall als Flächen mit geringer Bedeutung eingestuft.
Eine sehr geringe Bedeutung haben die Wege und Straßen (VB1,VB2), Gebäude (HN1) und
Lager- und Betriebsflächen (HT0, HT5, HF0).
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Wirkungsanalyse
5.1 Kurze Beschreibung des Vorhabens
Der Entwurf des Bebauungsplans basiert auf auf einem Konzept zur Bebauung und Nutzung
der Firma Walcher Recycling GmbH. Es sieht den Abriss der noch bestehenden Gebäude
und den Neubau eines Büro- und Wohngebäudes, eines Gebäudes mit Werkstatt und Sozialräumen, Lagerhallen sowie Stellplätzen für PkW und überdachten Abstellmöglichkeiten für
Maschinen im Südteil des Geltungsbereichs vor.
Der Bebauungsplan nimmt dieses Konzept auf und fasst es in einen bauplanungsrechtlichen
Rahmen, der neben der konkret vorgesehenen Bebauung auch noch eine gewisse Flexibilität für Änderungen und künftige Aus- und Umbauten lässt.
Als wesentliche umweltrelevante Eckpunkte der baulichen Nutzung sind zu nennen:

Festsetzung eines Industriegebietes mit der Grundflächenzahl 0,8 für den gesamten
Geltungsbereich.

Festsetzung eines Baufensters von etwa 100 * 85 m im Südteil des Geltungsbereichs. Verbunden damit ist eine Höhenbegrenzung der Traufhöhe auf 8,5 m und der
Firsthöhe auf 15,5 m.
Die Errichtung von Stellplätzen und Garagen wird ebenfalls auf das Baufenster begrenzt, Nebenanlagen dürfen außerhalb nur in einer begrenzten Größe (25 m 2) errichtet werden.
Die verkehrliche Anbindung erfolgt, wie bereits für den bestehenden Betrieb, von Westen
über die genehmigte Zufahrt von der L 540 und dann über den Wirtschaftsweg
Flurst. Nr. 452/2.
5.2 Auswirkungen auf den Naturhaushalt
5.2.1
Auswirkungen auf Boden und Wasserhaushalt
Durch die geplante Bebauung erfolgt eine Versieglung auch über den derzeitigen Umfang
der (rückzubauenden) Bebauung hinaus.
Diese findet allerdings überwiegend auf bereits durch bestehende bzw. ehemalige Gebäude
sowie Betriebs- und Lagerflächen gestörten Fläche statt, so dass die neu entstehenden Eingriffe insgesamt deutlich reduziert sind.
Bei einer Beschränkung des Ausbaus im Nordteil, außerhalb der überbaubaren Flächen, auf
unbefestigte bzw. wassergebundene Befestigungen (Schotter etc., Maßnahme M4) kann
dort von Beeinträchtigungen des Bodens ausgegangen werden, die etwa dem heutigen Zustand entsprechen. Die zusätzliche Versieglung beschränkt sich auf die überbaubaren Flächen im Südteil.
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Es ergibt sich dabei folgende Bilanz:
Größe des Baugrundstücks insgesamt:
1,69 ha
davon überbaubar bei GRZ 0,8 (80%)
1,35 ha
Bei Begrenzung der Vollversieglung auf die überbaubaren Flächen (M3 = 0,88 ha) und
etwa 1/3 der Vorzonen M2 (zulässige Zufahrten, ca. 0,02 ha) bleibt sie auf etwa 0,9 ha
begrenzt.
Auf den übrigen überbaubaren Flächen kann bis zum Erreichen der GRZ 0,8 (ca.
0,46 ha) eine Teilversieglung erfolgen, die nur mit 50% (ca. 0,23 ha) anzurechnen ist.
Die rechnerisch anzusetzende maximale Versieglung beträgt somit
1,13 ha
Davon abzuziehen sind die bestehenden Überbauung, Teilversieglungen und in der Wirkung
vergleichbare Verdichtungen (mit Ausnahme der bewachsenen Aufschüttungen HF0/LB0):
HF0, HT0, HT0/HF0, HT5, GF0 (1,29 ha) zu 50% bzw.
0,64 ha
Gebäude (HN1)
0,07 ha
Die anzurechnende und von der maximalen Versieglung abzuziehende Vorbelastung beträgt somit
0,71 ha
Die Mehrversieglung beträgt nach Abzug der Vorbelastung
0,42 ha
Durch die Begrünungsmaßnahmen M1 und M2 (unter Ausnahme von etwa 1/3 Anteil Zufahrten) lassen sich auf rund 0,1 ha Flächen auch innerhalb des Geltungsbereichs ausgleichswirksame Aufwertungen der Böden erreichen. Sie werden mit 50% bzw. angerechnet.
Von der Mehrversieglung abzuziehender anrechenbarer Ausgleich innerhalb des
Geltungsbereichs
0,05 ha
Nicht innerhalb des Geltungsbereichs umsetzbarer Ausgleichsbedarf für
Bodenmehrversieglung
0,37 ha
Dafür sind geeignete Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs durchzuführen.
Durch die z.T. verstärkte Versiegelung wird auf den betroffenen Teilflächen die Versickerung
noch stärker eingeschränkt als dies durch die vorhandene Bebauung und Verdichtung schon
der Fall ist. Das als Oberflächenabfluss anfallende Wasser wird aber, vorbehaltlich anlagenbedingt notwendiger Schutzvorkehrungen im Einzelfall, nach wie vor auf dem Gelände zurückgehalten und versickert.
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Auswirkungen auf Klima und Luft
Die Bebauung wird kleinräumig zu etwas stärkerer Aufheizung und zu Veränderungen des
Reliefs führen. Es sind aber weder Belastungen zu erwarten, die das normale Maß einer
gewerblichen Bebauung übersteigen noch Barrieren, die z.B. zu Kaltluftstaus und Beeinträchtigungen für den angrenzenden Weinbau führen können.
5.2.2
Auswirkungen auf Arten und Biotope
Durch die vorhandene Nutzung ist der überwiegende Teil des Geltungsbereichs entweder
vegetationslos oder weist nur lückige Pioniervegetation auf. Nur an einigen Stellen finden
sich Gehölze. Etwas dichterer hochstaudenreicher Bewuchs findet sich entlang von Randstreifen, auf dem Schutzwall entlang der Grenze und auf älteren Aufschüttungen. Folgende
Vegetationsverluste sind zu erwarten:

Gehölzverluste
Flächige Gehölzverluste sind innerhalb der in Plan 1 mit W1, W2 und W3 markierten Flächen zu erwarten
0,14 ha
dazu kommen
7 einzelne Laubbäume innerhalb der Lagerflächen
Innerhalb des Geltungsbereichs ist eine Kompensation durch folgende Maßnahmen vorgesehen:
Gehölzpflanzung im Streifen M1
0,08 ha
Baumpfanzung im Streifen M2
ca. 7 Stück
Als nicht innerhalb des Geltungsbereichs umsetzbarer Ausgleichsbedarf für
Gehölzverluste verbleiben somit
0,06 ha
Dafür sind geeignete Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs durchzuführen. Sie lassen sich mit den für die Bodenmehrversieglung benötigten Ausgleichsmaßnahmen kombinieren und flächig überlagern. D.h. im Fall von
Gehölzneupflanzungen sind automatisch auch die bodenbezogenen Kompensationsmaßnahmen mit abgedeckt.

Sonstige Vegetationsverluste
Verluste von Säumen etc.
0,11 ha
Umwandlung der Saumstrukturen M1 in Gehölze
0,08 ha
Innerhalb des Geltungsbereichs ist eine Kompensation durch folgende Maßnahmen möglich
und zu erwarten:
Nicht überbaubare Grundstücksflächen (20% abzüglich Begrünung M1 und M2)
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0,23 ha
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Die sonstigen Vegetationsverluste werden durch die entweder erhaltene oder sich
neu einstellenden Vegetation auf den nicht überbaubaren Flächen kompensiert. Es ist
zu erwarten, dass sich zwar die Lage verändert, Flächenanteil, Art und Wertigkeit
auch neu bzw. Wieder entstehender Bestände aber insgesamt dem heutigen Zustand
entsprechen.
Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation sonstiger Vegetationsverluste außerhalb
des Geltungsbereichs sind nicht notwendig.

Mögliche Betroffenheit geschützter Arten
Vorkommen geschützter Arten innerhalb der Gebäude (insbesondere Fledermäuse) und im
Bereich der Aufschüttungen und Säume (insbesondere Zaun- und Mauereidechse) konnten
im Zuge der Bestandsaufnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden und können sich ungeachtet dessen auch kurzfristig neu ansiedeln.
Eine zeitlich vorlaufende Untersuchung und ggf. flächendeckende Umsiedlung von Vorkommen ist im vorliegenden Fall nicht sinnvoll, da innerhalb des ausgedehnten Lager- und
Abbaukomplexes mit einer schnellen Wiederbesiedlung bzw. Rückwanderung in die noch
vorhandenen Lebensraumstrukturen zu rechnen ist.
Es wird daher empfohlen, zeitlich vorlaufend zu konkreten Baumaßnahmen in Abstimmung
mit der Naturschutzbehörde Nachkontrollen insbesonder hinsichtlich Eidechsen und Fledermäusen durchzuführen. Es ist nicht davon auszugehen, dass Vorkommen bestehen, die
einer Bebauung nach Maßgabe des Bebauungsplans im Wege stehen. Ggf. sind im Fall von
entsprechenden Nachweisen aber ergänzend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans
zusätzlich Maßnahmen notwendig, die eine Tötung im Zuge von Abriss- oder Rodungsmaßnahmen vermeiden und ggf. auch geeignete Ersatzlebensräume entwickeln.
Für Vögel kann eine Betroffenheit mit ausreichend hoher Sicherheit ausgeschlossen werden
wenn Abriss oder Rodung außerhalb der Brutzeit erfolgen (also im Zeitraum Oktober bis
Februar).
5.2.3
Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholung
Ein wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist es, eine bauliche Nutzung zu ermöglichen, die
zugleich durch geeignete Maßnahmen in die Umgebung eingebunden wird.
Dazu wird der vorhandene Wall entlang der Straße im Osten durch Gehölzpflanzungen ergänzt und in der Wirkung verstärkt. Zum Weg nach Süden hin werden die Verluste von Einzelbäumen durch Baumpfanzungen in der Vorzone M2 ausgeglichen.
Durch eine Begrenzung der Traufhöhe auf 8,5 m und der Firsthöhe auf 15,5 m ist sichergestellt, dass die Gebäude durch die Kombination aus Wall und Gehölzen weitgehend abgeschirmt werden. Die Dächer ragen darüber hinaus, bereits kleinere Bäume reichen aber aus,
um auch sie abzuschirmen, so dass sie nicht dominant wirken.
Die Neuordnung der Bebauung und Bepflanzung wird die Auswirkungen auf Landschaftsbild
und Erholung insgesamt, trotz baulicher Erweiterungen eher im positiven Sinn reduzieren.
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
6
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nac hteiligen Ausw irkungen
6.1 Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs
6.1.1
Höhe der baulichen Anlagen
Die maximale Traufhöhe wird auf 8,5 m und die Firsthöhe auf 15,5 m begrenzt.
6.1.2
Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubare Grundstücksfläche wird auf den Südteil des Geltungsbereichs begrenzt,
auch Stellplätze sind nur dort zulässig.
6.1.3
M3
Festsetzungen von Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20
BauGB)
Begrünung von Stellplätzen
Je 8 PkW-Stellplätze ist ein Baum in mindestens 3xv Qualität und einem Stammumfang von
14-16 cm nach beiliegender Artenliste zu pflanzen.
Erhaltene Laubbäume sowie unmittelbar an Stellplätze angrenzende Pflanzungen nach anderen Festsetzungen (M1 und M2) können in den betreffenden Teilabschnitten auf diese
Pflanzungen angerechnet werden, soweit die dort verwendete Pflanzqualität den o.g. Vorgaben entspricht.
M4
Ausbau von Lager- und Betriebsflächen im Nordteil des Geltungsbereichs nur
unbefestigt oder mit wassergebundenen Belägen
In dem so festgesetzten Bereich (nördlich außerhalb der überbaubaren Flächen) sind nur
wasserdurchlässige Befestigungen, insbesondere auch wassergebundene Beläge bzw.
Schotter etc. zulässig.
6.1.4
M1
Festsetzungen für den Erhalt und das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
Begrünung des bestehenden Randstreifens/ Walls mit Gehölzpflanzungen
In dem so festgesetzten Streifen ist ein mindestens dreireihiger dichter Gehölzstreifen mit
Bäumen und Sträuchern nach beiliegender Artenliste neu anzulegen. Ausfälle sind gleichartig und gleichwertig zu ersetzen.
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
Mindestens je volle 15 m Länge der Grundstücksgrenze ist ein Baum zu pflanzen, die Anordnung kann in wechselnden Abständen von etwa 10-20 m erfolgen. Ausnahmsweise sind
bei gleicher Gesamtanzahl auch größere Abstände zulässig, soweit bauliche oder betriebliche Sicherheitsabstände dies erfordern.
M2
Begrünung/ gärtnerische Gestaltung der Vorzonen
Die Vorzone ist auf mindestens 2/3 der Fläche zu begrünen.
Mindestens je volle 15 m Länge der Grundstücksgrenze ist ein Baum in mindestens
3xv Qualität und einem Stammumfang von 14-16 cm nach beiliegender Artenliste zu pflanzen. Die Anordnung kann in wechselnden Abständen von etwa 10-20 m erfolgen. Ausnahmsweise sind bei gleicher Gesamtanzahl auch größere Abstände zulässig, soweit
Zufahrten, bauliche oder betriebliche Sicherheitsabstände dies erfordern.
6.2 Hinweis zum Artenschutz
Für geschützte Arten gelten auch innerhalb des Bebauungsplans unverändert die Verbotsvorschriften des § 44 Bundesnaturschutzgesetz, d.h. insbesondere das Verbot der Tötung
nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz und das Verbot, Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören.
Vorkommen geschützter Arten innerhalb der Gebäude (insbesondere Fledermäuse) und im
Bereich der Aufschüttungen und Säume (insbesondere Zaun- und Mauereidechse) konnten
im Zuge der Bestandsaufnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden und können sich ungeachtet dessen auch kurzfristig neu ansiedeln. Es wird daher empfohlen, zeitlich vorlaufend
zu konkreten Baumaßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde Nachkontrollen
insbesonder hinsichtlich Eidechsen und Fledermäusen durchzuführen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass Vorkommen bestehen, die einer Bebauung nach Maßgabe des Bebauungsplans im Wege stehen. Ggf. sind im Fall von entsprechenden Nachweisen aber ergänzend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans zusätzlich Maßnahmen
notwendig, die eine Tötung im Zuge von Abriss- oder Rodungsmaßnahmen vermeiden und
ggf. auch geeignete Ersatzlebensräume entwickeln.
Für Vögel kann eine Betroffenheit mit ausreichend hoher Sicherheit ausgeschlossen werden
wenn Abriss oder Rodung außerhalb der Brutzeit erfolgen (also im Zeitraum Oktober bis
Februar).
Eine zeitlich vorlaufende Untersuchung und ggf. flächendeckende Umsiedlung von Vorkommen ist im vorliegenden Fall nicht sinnvoll, da innerhalb des ausgedehnten Lager- und
Abbaukomplexes mit einer schnellen Wiederbesiedlung bzw. Rückwanderung in die noch
vorhandenen Lebensraumstrukturen zu rechnen ist.
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
6.3 Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs
Zur Kompensation der verbleibenden Eingriffe stehen folgende Flächen zur Verfügung:
1. Hassloch Flurst. Nr. 3017/2
783 m²
2. Hassloch Flurst. Nr. 12469
2.096 m²
3. Neustadt Mußbach Flurst. Nr. 13518
2.064 m²
Zusammen sind dies knapp 0,5 ha. Nach Abzug der bereits stärker verbuschten Teile des
Grundstücks 12469 (etwa 50%) verbleiben ca. 0,4 ha.
Flurst. 13518
Flurst. 3017/2
Flurst. 12469
Alte Ziegelei
2 km
Abbildung 6: Übersicht zur Lage der Flächen für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
Die beiden Grundstücke in Haßloch (Nr.1 und 2) liegen knapp außerhalb des EUVogelschutzgebiets (VSG) 6616-402 „Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen
Geinsheim und Hanhofen“.
Im Flächennutzungsplan Haßloch sind sie aber in ein darüber hinausgehend als „Kompensationssuchraum“ dargestelltes Gebiet einbezogen.
Flurst. 3017/2
Flurst. 12469
Abbildung 7: Auszug Flächennutzungsplan Haßloch 2005
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
Das Grundstück in Neustadt Mußbach (Nr.3) liegt in einem Bereich, in dem bereits Maßnahmen zu Vernetzung realisiert wurden. Nach Informationssystem des Landes sind östlich
anschließende Flächen zu diesem Zweck im Eigentum der Naturschutzbehörde. Etwa 500 m
östlich liegt das Naturschutzgebiet Mußbacher Baggerweiher, auf das diese Vernetzung
vermutlich mit abzielt.
Der südlich angrenzende Bahnabschnitt ist im Konzept für einen landesweiten Biotopverbund des Landesamtes für Umweltschutz als Vernetzungsstruktur insbesondere für Reptilen
gekennzeichnet.
Bestehende Vernetzungsflächen
NSG
Flurst. 13518
Bahnlinie
Abbildung 8: Übersicht Vernetzungsstrukturen im Umfeld des Grundstücks in Neustadt Mußbach
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Nr. 1 (Flurst. Nr. 3017/2) umfasst ein ehemaliges Gartengrundstück. Auf einer schmalen
Parzelle unmittelbar westlich steht eine Reihe Niederstamm-Obstbäumen. Westlich davon
und östlich grenzen jeweils Freizeitgrundstücke an. Die Fläche liegt derzeit brach mit Ansätzen einer Verbuschung (u.a. Wildrosen).
Gehölze
Stein-/ Totholzhaufen
Sand
Abbildung 9: Lage Flurst. Nr. 3017/2
Maßnahmen:
Eine Nutzung als Garten- und Freizeitgrundstück wird aufgegeben bzw. nicht wieder aufgenommen. Das Grundstück wird als Vernetzung und Ruhe-/ Rückzugmöglichkeit insbesondere auch für die (in der Umgebung im Norden nachgewiesenen) Zauneidechsen aber auch
diverse Vogelarten entwickelt. Innerhalb der etwa 8 m breiten Parzelle werden dazu auf der
westlichen Hälfte im Anschluss an die Reste von Niederstamm-Kirschbäumen im Wechsel
strauchreiche Gehölzpflanzungen und Lücken mit Lebensraumstrukturen für Zauneidechsen
angelegt (grün). Insgesamt sollen etwa 4 Steinhaufen bzw. Totholzstapel angelegt werden
(braun), dazu sandige Aufschüttungen etwa gleicher Größe (gelb). Die Größe sollte jeweils
mindestens ca. 3 m² umfassen. Sie sind bis auf eine Höhe von 1 m bis 1,50 m über der Erd-
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
oberfläche anzuhäufen und nicht zu bedecken. Wichtig ist ein strukturierter Steinhaufen mit
großen Steinen bzw. Hohlräumen im Inneren und kleineren Steinen rundum. Die Kombination mit Wurzelstrünken und dicken Ästen ist möglich.
Der Westteil wird nach Bedarf soweit durch Mahd von Verbuschung freigehalten, dass die
Haufen nicht überwachsen werden. Im Ostteil erfolgt eine Mahd in Abständen von 1-2 Jahren zum Aufbau saumartiger, hochstaudenreicher Bestände.
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
Nr. 2 (Flurst. Nr. 12469) liegt im Süden eines mit einem Wall eingegrenzten Betriebsgeländes. Etwa die Hälfte weist z.T. bereits etwas größere Einzebäume (Kiefern) und sonstige
Verbuschung auf. Der Nordteil ist stärker gestört und dient als unbefestigte Arbeits- und Lagerfläche. Noch etwas weiter nördlich stehen Hallen.
Mahd
Abbildung 10: Lage Flurst. Nr. 12469
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
Maßnahmen:
Die Nutzung als Betriebs- und Lagerfläche wird in diesem Teil des Geländes aufgegeben.
Der Nordteil wird durch gelegentliche Mahd nach Bedarf von Verbuschung freigehalten. Der
Südteil mit den dort bestehenden Verbuschungsansätzen bleibt der natürlichen Entwicklung/
Verbuschung überlassen.
Die bestehende Abgrenzung durch einen Wall bleibt erhalten. Zusammen mit der bereits
heute nur noch extensiv gepflegten Südostecke des Betriebsgeländes ergibt sich ein nach
außen (insbesondere zu dem nahen Weg hin) abgeschirmter Ruhe- und Rückzugsbereich in
einer sonst relativ offenen und deckungsarmen Umgebung.
Die extensive Pflege im Nordteil lässt dort als Ergänzung die Entwicklung magerer und ruderalisierter grünlandartiger Vegetation erwarten.
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
Nr. 3 (Flurst. Nr. 13518) ist ebenfalls ein brachliegender „Zwickel“ im Bereich von Gartengrundstücken. Unmittelbar südlich verläuft die Bahnstrecke Neustadt-Mannheim. Das
Grundstück ist stark gestört mit z.T. lückiger Vegetation.
Gehölze
Sand
Stein-/ Totholzhaufen
Abbildung 11: Lage Flurst. Nr. 13518
Maßnahmen:
Die Gestaltung erfolgt ähnlich wie bei Nr.1, wird aber der Grundstücksgröße und dem Zuschnitt angepasst.
Eine Nutzung als Garten- und Freizeitgrundstück wird aufgegeben bzw. nicht wieder aufgenommen. Das Grundstück wird als Vernetzung und Ruhe-/ Rückzugmöglichkeit insbesondere auch für Zauneidechsen aber auch diverse Vogelarten entwickel (grün)t. Im Norden
werden als Abschirmung strauchreiche Gehölzpflanzungen angelegt, südlich angrenzend
vorgelagert Lebensraumstrukturen für Zauneidechsen. Insgesamt sollen etwa 4-5 Steinhaufen bzw. Totholzstapel angelegt werden (braun), dazu sandige Aufschüttungen etwa gleicher
Größe (gelb). Die Größe sollte jeweils mindestens ca. 3 m² umfassen. Sie sind bis auf eine
Höhe von 1 m bis 1,50 m über der Erdoberfläche anzuhäufen und nicht zu bedecken. Wichtig ist ein strukturierter Steinhaufen mit großen Steinen bzw. Hohlräumen im Inneren und
kleineren Steinen rundum. Die Kombination mit Wurzelstrünken und dicken Ästen ist möglich.
Der Nordteil wird nach Bedarf soweit durch Mahd von Verbuschung freigehalten, dass die
Haufen nicht überwachsen werden. Im Südteil erfolgt eine Mahd in Abständen von 1-2 Jahren zum Aufbau saumartiger, hochstaudenreicher Bestände.
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
6.4 Zuordnung von Eingriffen und Ausgleich
Die o.g. Kompensationsflächen und Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs werden
den Eingriffen durch Neuversieglung und Verlusten von Gehölzstrukturen im Geltungsbereich zugeordnet.
6.5 Artenlisten
Bäume
Acer campestre
Carpinus betulus
Fraxinus excelsior
Juglans regia
Prunus avium
Prunus padus
Tilia cordata
Feldahorn
Hainbuche
Esche
Walnuss
Vogelkirsche
Traubenkirsche
Winterlinde
Sträucher
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Ligustrum vulgare
Prunus spinosa
Rosa canina
Sambucus nigra
Salix caprea
Roter Hartriegel
Hasel
Eingriffliger Weißdorn
Liguster
Schlehe
Gemeine Hecken-Rose
Schwarzer Holunder
Salweide
Sowie ggf. weitere Sträucher und Bäume naturnaher Gebüsche.
Im Bereich der Stellplätze auch weitere standortangepasste Arten und Sorten.
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
7
Literatur und Quellen
MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN-W ÜRTTEMBERG, MINISTERIUM FÜR UMWELT UND
GESUNDHEIT RHEINLAND-PFALZ (1988): Hydrogeologische Kartierung und Grundwasserbewirtschaftung im Raum Karlsruhe-Speyer
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L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf
Betreff
Bebauungsplan
„Alte Ziegelei“
Gemeinde Altdorf
Grünordnungsplan
Aufstellungsvermerk
Der Auftraggeber
Bearbeitung:
Dipl. Ing. Jürgen Stoffel
..........................................................
Kaiserslautern, den 07.07.2016
(Ort / Datum)
..........................................................
(Unterschrift)
i.A. Jürgen Stoffel
Gesellschaft für Landschaftsanalyse
Umweltbewertung mbH
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sonstigen Bepflanzungen (§9 Abs.1 Nr.20 BauGB)
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