L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Grünordnungsplan L.A.U.B. - Gesellschaft für Landschaftsanalyse und Umweltbewertung mbH Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern, Tel.:0631 / 303-3000, Fax: 0631 / 303-3033 Kaiserslautern, den 07.07.2016 -1- L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Inhalt 1 Einleitung ..................................................................................................... 4 2 Planerische Vorgaben und Schutzgebiete ................................................. 5 Regional und Landesplanung ........................................................................ 5 Flächennutzungsplan ..................................................................................... 5 Schutzgebietsausweisungen und geschützte Lebensräume .......................... 6 Vorkommen und Lebensräume geschützter Arten nach §44 BNatSchG bzw. Anhang IV FFH Richtlinie und Anhang 1 EU Vogelschutzrichtlinie ........ 6 Sonstige Pläne und Zieldarstellungen ............................................................ 6 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 3 Beschreibung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft ................................................................................................... 7 3.1 Naturräumliche Gliederung, Geologie Boden und Relief ................................ 7 3.2 Wasserhaushalt und Gewässer ..................................................................... 7 3.3 Klima ............................................................................................................. 8 3.4 Pflanzen- und Tiere ....................................................................................... 8 3.4.1 Biotoptypen/ Pflanzen ............................................................................... 8 3.4.2 Tiere ......................................................................................................... 11 3.5 Landschaftsbild und Naherholung.................................................................. 11 4 Bewertung von Natur und Landschaft ....................................................... 13 5 Wirkungsanalyse ......................................................................................... 14 5.1 Kurze Beschreibung des Vorhabens .............................................................. 14 5.2 Auswirkungen auf den Naturhaushalt ............................................................ 14 5.2.1 Auswirkungen auf Boden und Wasserhaushalt ......................................... 14 6 5.2.2 Auswirkungen auf Klima und Luft .............................................................. 16 5.2.3 Auswirkungen auf Arten und Biotope ........................................................ 16 5.2.4 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholung ......................... 17 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................ 18 6.1 Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs ................................................ 18 6.1.1 Höhe der baulichen Anlagen ..................................................................... 18 6.1.2 Überbaubare Grundstücksflächen............................................................. 18 6.1.3 Festsetzungen von Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ................................................................................................ 18 6.1.4 Festsetzungen für den Erhalt und das Anpflanzen von Bäumen, Sträu-chern und sonstigen Bepflanzungen (§9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) ..................................................................................................... 18 Hinweis zum Artenschutz ............................................................................... 19 6.2 -2- L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 6.3 6.4 6.5 7 Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs ............................. 20 Zuordnung von Eingriffen und Ausgleich ....................................................... 28 Artenlisten...................................................................................................... 28 Literatur und Quellen .................................................................................. 29 Aufstellungsvermerk ..................................................................................................... 30 Abbildungen: Abbildung 1: Lage des Bebauungsplangebiets ........................................................... 4 Abbildung 2: Auszug einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar von 2014 .................... 5 Abbildung 3: Blick auf die Zufahrt im Süden mit bestehendem Gebäude und auf die Betriebsflächen im Norden des Untersuchungsgebiets ................... 10 Abbildung 4: Blick auf Straße und Wall am Ostrand und enlang des Weges im Süden mit dem dortigen Parkplatz ........................................................ 10 Abbildung 5: Blick von Süden auf das vorgelagerte Anwesen mit Mischnutzung (links) und auf die Lagerflächen des landwirtschaftlichen Aussiedlerbetriebs (rechts) ................................................................... 12 Abbildung 6: Übersicht zur Lage der Flächen für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs .......................................................... 20 Abbildung 7: Auszug Flächennutzungsplan Haßloch 2005 ........................................ 21 Abbildung 8: Übersicht Vernetzungsstrukturen im Umfeld des Grundstücks in Neustadt Mußbach ............................................................................... 22 Abbildung 9: Lage Flurst. Nr. 3017/2 ......................................................................... 23 Abbildung 10: Lage Flurst. Nr. 12469 .......................................................................... 25 Abbildung 11: Lage Flurst. Nr. 13518 .......................................................................... 27 Verzeichnis der Pläne Plan 1: Bestand und Wirkungen M. 1:1000 Plan 2: Maßnahmen M. 1:1000 -3- L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 1 Einleitung Die Firma Walcher Recycling GmbH betreibt in der Gemarkung Altdorf, Grundstück 491/4 einen Lehmabbau. Teile dieses Grundstücks und der benachbarten Parzelle 492/1 werden für die vorübergehende Lagerung und das Recycling von Erd- und Abbruchmaterial genutzt. Auf Grund der betrieblichen Entwicklung und Umstrukturierung der Firma sind in dem Planungsgebiet verschiedene Neubauten vorgesehen. Der Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ dient dazu, langfristig sowohl für die Gemeinde, als auch für den Grundstückeigentümer, Planungssicherheit herzustellen. Der vorliegende Grünordnungsplan i.S. des § 11 Bundesnaturschutzgesetz stellt die Grundlagen, Bestandserhebungen und Bewertungen von Natur und Landschaft dar und erläutert sie. Durch das Vorhaben entstehende Eingriffe i.S. des § 14 Bundesnaturschutzgesetz werden ermittelt und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich vorgeschlagen. Die Inhalte des Grünordnungsplans fließen in den wichtigen Grundzügen auch in den gemäß § 2a Baugesetzbuch als Teil der Begründung vorzulegenden Umweltbericht zum Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ ein. Plangebiet „Alte Ziegelei“ 1 km Abbildung 1: Lage des Bebauungsplangebiets -4- L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 2 Planerische Vorgaben und Schutzgebiete 2.1 Regional und Landesplanung Im einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar von 2014 ist die ehemalige Ziegelei als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe, Bestand dargestellt. Plangebiet „Alte Ziegelei“ Abbildung 2: Auszug einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar von 2014 2.2 Flächennutzungsplan Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Edenkoben sind die Flächen der ehemaligen Ziegelei als Gewerbeflächen und die angrenzenden Bereiche als Flächen für Abgrabungen ausgewiesen. Im Zuge eines Parallelverfahrens werden die Abgrenzungen der geplanten Nutzung angepasst. -5- L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 2.3 Schutzgebietsausweisungen und geschützte Lebensräume Im Gebiet selbst bestehen weder Schutzausweisungen noch geschützte Biotoptypen nach §30 Bundesnaturschutzgesetz. Etwa 200 m nördlich des geplanten Vorhabens liegt das FFH-Gebiet 6715-301 Modenbachniederung. Schutzgegenstand sind die Bachniederung mit ihren Gewässern und das begleitende, meist feuchte Grünland. Dazu zählen auch typische Waldgesellschaften einer solchen feuchten Niederung. Neben diversen Fischarten gilt der Schutz dem Kamm-Molch, der Helm-Azurjungfer sowie den an feuchtes Grünland gebundenen Schmetterlingsarten Dunkler WiesenknopfAmeisenbläuling und Großer Feuerfalter. Die Niederung ist zugleich auch als Überschwemmungsgebiet nach §88 Abs.2 Nr. 3 Landeswassergesetz ausgewiesen. 2.4 Vorkommen und Lebensräume geschützter Arten nach §44 BNatSchG bzw. Anhang IV FFH Richtlinie und Anhang 1 EU Vogelschutzrichtlinie Vorkommen geschützter Pflanzenarten sind im Gebiet nicht bekannt und aufgrund der intensiven Nutzung wie auch der Standortbedingungen mit hoher Sicherheit nicht zu erwarten. Es wurden keine eignenen Erhebungen zu Tiervorkommen durchgeführt. Da alle wild lebenden Vogelarten, unabhängig von ihrer Häufigkeit und Gefährdung als Europäische Vogelarten geschützt sind, ist grundsätzlich von Vorkommen geschützter Tierarten auszugehen. Es handelt sich aber um häufige und verbreitete Kulturfolger, die insbesondere die umliegenden Gärten, Gebäude sowie die noch vorhandenen unbebauten Teile des Baugrundstücks der Firma Preißer und Säume und Grabenstrukturen nutzen. Vorkommen von sonstigen streng geschützter Arten wie Fledermäusen und Mauer- und/ oder Zauneidechsen wurden bei den Begehungen nicht beobachtet, sind in dem Betriebsgelände aber nicht sicher auszuschließen. Sie sind relativ verbreitet und nutzen erfahrungsgemäß für sie geeignete Lebensräume wie alte Gebäude (Fledermausquartiere) und offene Flächen, Steinhaufen, Säumen etc. auch innerhalb relativ intensiv genutzter Betriebsflächen, Abbaugebieten etc. (Eidechsen). 2.5 Sonstige Pläne und Zieldarstellungen Im Biotopkataster des Landes ist im Geltungsbereich und dessen Umgebung keine Fläche erfasst. -6- L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 3 Beschreibung und Bew ertung des Zustandes von Natur und Landschaft 3.1 Naturräumliche Gliederung, Geologie Boden und Relief Das Vorhaben liegt im Bereich der sogenannten Schwegenheimer Lössplatte. Im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung wird sie wie folgt beschrieben: Sie schließt im Westen bei etwa 130 bis 170 m ü.NN an die Nördliche Oberhaardt an und fällt allmählich zur Rheinniederung hin bis auf ein Niveau von 105 bis 110 m ü.NN ab. Der Westen ist mit Ausnahme des nordwestlichen Randbereichs durch langgestreckte, flache ost-west-gerichtete Kuppen stärker bewegt und weist häufig in sich Höhenunterschiede von 8 bis 12 m auf. Im Osten ist das Relief wesentlich ausgeglichener, fast eben. Die Lössplatte wird durch zahlreiche, zum Rhein orientierte Bachsenken gegliedert, die sich besonders im mittleren Bereich häufen. Der Landschaftsraum ist fast völlig waldfrei. Geologisch wird der Bereich von eiszeitlichen Lößablagerungen geprägt, die sich z.T. zu Lösslehmen entwickelt haben. Das natürliche Relief ist von flachen, von Westen nach Osten verlaufenden Kuppen geprägt. Sie werden nach Osten hin immer flacher und steigen im Umfeld des Abbauvorhabens kaum noch mehr als 10 m über die jeweils nördlich und südlich liegende Täler an. Im Bereich des angrenzenden Abbaus ist das Relief bereits künstlich durch Abgrabungen und eine Deponie überprägt. Der Geltungsbereich liegt auf einer Geländehöhe von um etwa 125 m ü. NN. Im weiteren Umfeld liegt die Talsenke im Norden bei etwas unter 120 m, die Kuppe im Süden steigt bis auf um etwa 130 m an. 3.2 Wasserhaushalt und Gewässer Das Plangebiet liegt etwa 200 m südlich des Grabensystems von Mühlbachgraben und Schlossgraben. Sie gehören zum Vorflutsystem des Speyerbachs. Nach Angaben der Hydrogeologischen Kartierung für den Raum Karlsruhe-Speyer (MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN-W ÜRTTEMBERG, MINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT RHEINLAND-PFALZ (1988)), liegt der Grundwasserspiegel im Bereich des Geltungsbereichs bei etwa 118 m ü.NN. Ca. 80 m östlich des Geltungsbereichs liegende Messungen vom 20.2.2009 zeigten Grundwasserhöhen von 116,79 und 117,22 m ü.NN. -7- L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 3.3 Klima Das Vorhabensgebiet wird von einem trockenwarmen Klima geprägt. Die Grundwasserneubildung ist nach Einschätzung der hydrogeologischen Kartierung nur gering. Diese Rahmenbedingungen werden in den Tälern durch höhere Grundwasserspiegel mit Zuflüssen aus dem Pfälzerwald und auch sich sammelnde bzw. von Westen kommende Kaltluft kleinräumig etwas geschwächt. 3.4 Pflanzen- und Tiere 3.4.1 Biotoptypen/ Pflanzen Im Oktober 2015 wurde der Bestand auf Basis von Flurstückskarte und Luftbildern flächig erfasst. Dabei wurde zur besseren räumlichen Einordnung des Vorhabens neben dem eigentlichen Geltungsbereich auch der benachbarte Abbau einschließlich der anschließenden landwirtschaftlichen Nutzung als Untersuchungsgebiet mit betrachtet. Gehölze Gehölzbestände finden sich in drei unterschiedlichen Teilbereichen des Gebietes: 1. Entlang der Westgrenze des Untersuchungsgebietes (etwa 100 m westlich außerhalb des Geltungsbereichs) befindet sich eine etwa 2-3 m hohe Böschung mit einem Gebüschstreifen (BB1). Die Böschung entstand durch Abgrabungen auf der Parzelle 491/4. Der hohe Anteil des Roten Hartriegels könnte darauf hinweisen, dass eine Pflanzung erfolgte, in jedem Fall haben sich aber auch über die natürliche Sukzession weitere Arten eingemischt und einen strukturreichen von Sträuchern geprägten Gehölzstreifen begründet. Cornus sanguinea Crataegus monogyna Ligustrum vulgare Rubus fruticosus Sambucus nigra Rosa canina Roter Hartriegel Eingriffliger Weißdorn Liguster Brombeere Schwarzer Holunder Gemeine Hecken-Rose Prunus spec. Juglans regia Kirschbaum Walnuss Altholz und größere Bäume fehlen, nur einzelne Kirschbäume, die vermutlich aus durch Vögel eingeschleppten Kernen hervorgegangen sind, sowie einzelne Walnussbäume sind eingemischt. -8- L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 2. Entlang der Straße im Osten (unmittelbar an der Ostgrenze des Geltungsbereichs) befindet sich eine Baumreihe (BF1) mit Eschen (Fraxinus excelsior). Sie bilden einen Gehölzstreifen ohne markante Einzelbäume, der aber eine wirksame Abschirmung und gestalterische Akzentuierung bewirkt. Ebenfalls auf der westlichen Seite dieser schmalen Straße befindet eine Reihe von jungen Einzelbäumen der Hainbuche (Carpinus betulus). Östlich der Straße befinden sich weitere Baumreihen (BF1), welche ebenfalls ausschließlich aus Eschen (Fraxinus excelsior), aus Eschen und Schwarzem Holunder (Sambucus nigra) oder ausschließlich aus Walnuss (Juglans regia) bestehen. 3. Weitere Gehölze finden sich vor allem entlang der Ränder des Betriebsgeländes der Firma Walcher (siehe dazu auch weitere Erläuterungen unten). Ein kleines Gebüsch mit Überresten einer Gebäudestruktur (BB0/HN3), welches Roten Hartriegel, Brombeere sowie Kirsche enthält, befindet sich nördlich der vorhandenen Gebäude (siehe unten). Westlich entlang dieser Gebäude liegt ein Gehölzstreifen (BD3) mit Walnuss, Hänge-Birke (Betula pendula) und Schwarzem Holunder. Zwei Baumreihen (BF1) mit Kirsche, Esche und Brombeere befinden sich nordöstlich der Gebäude. Das südlichste Gebäude umgebend sind Baumgruppen (BF2) mit Hänge-Birke, Esche, Nadel-Ziergehölz und Kirsche sowie ein Einzelstrauch (BB2) mit Schwarzem Holunder westlich und südlich sowie nördlich ein Einzelbaum (BF3) als Nadel-Ziergehölz gelegen. Östlich hingegen sind Baumgruppen (BF2) mit Fichte (Picea abies), Küsten-Douglasie (Pseudotsuga menziesii) und Birke lokalisiert. Stillgelegte Deponie / ehemalige Abbauflächen Die stillgelegte Deponie liegt unmittelbar südwestlich außerhalb des Geltungsbereichs. Sie ist im Relief und an dem Bewuchs aus ruderalisiertem Grünland erkennbar. Weiter nördlich liegen ähnliche Flächen, die einen älteren Lehmabbau markieren. Der Bewuchs kann im weitesten Sinn einer „Fettwiese“ (EA0) (Fettwiese auf stillgelegter Deponie (EA0/HF2)) zugeordnet werden, ist aber relativ artenarm und gestört. Es finden sich „Nester“ mit verschiedenen dominierenden Arten und z.T. auch lückigem und eher magerem Bewuchs. Der Böschungsrain (HC1) setzt sich daher im Bewuchs nicht wesentlich ab. Ehemalige Ziegelei, Betriebsgelände Firma Walcher Im Süden finden sich noch einige Gebäude der ehemaligen Ziegelei (HN1). Das Gelände wird sonst als Lagerplatz (HT0 bzw. HT5) und als Halde bzw. Aufschüttung (HF0) verschiedener Materialien genutzt. Im Nordteil wird auch Erdaushub (HT0/HF0) gelagert. Die Bereiche mit Lagerplatz und Aufschüttung (HTO/HF0) setzen sich auch nach Osten und Westen außerhalb des Geltungsbereichs fort. Entlang des Ost- und Nordrand des Gebietes verläuft ein Schutzwall mit hochstaudenreichem Ruderalsbewuchs (HF0/LB0). Ähnlich bewachsen sind auch einige ältere Aufschüttungen im inneren des Geländes. -9- L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Am südöstlichen Ende des Gebietes befindet sich ein Parkplatz (HV3). Abbildung 3: Blick auf die Zufahrt im Süden mit bestehendem Gebäude und auf die Betriebsflächen im Norden des Untersuchungsgebiets Abbildung 4: Blick auf Straße und Wall am Ostrand und enlang des Weges im Süden mit dem dortigen Parkplatz Landwirtschaftliche Nutzflächen Am westlichen Rand des Gebietes befindet sich Grünland (EA0), welches zumindest teilweise auch landwirtschaftlich genutzt wird. Nördlich an diese Fläche angrenzend befindet sich Ackerfläche (HA0), ebenso wie nördlich und nordöstlich des Gebietes. Im Süden und im Südosten befinden sich Rebflächen (HL0), welche im Süden eine kleinere Rebkulturbrache (HL9) umschließt. - 10 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Säume und Randstreifen Entlang der Straße im Osten verläuft beiderseits ein gras- und krautreicher Saum (HC0). Der westliche ist als Mulde ausgebildet und etwas feucht, aber ohne Wasser. Zwischen Gehölzstreifen und Lagerfläche befindet sich im südlichen Bereich ein Saum (KB1). Zwischen den Rebflächen im Süden befindet sich ein Rainstreifen (HC1), welcher stellenweise Brombeere beinhält. Wege und Straße Das Untersuchungsgebiet ist im Süden von einem befestigten Weg (VB1) begrenzt, der zugleich als Zufahrt dient. Im Osten verläuft eine schmale und nur wenig befahrene Verbindungsstraße zwischen dem Stadtteil Duttweiler der Stadt Neustadt im Norden und Altdorf im Süden. Sie ist zugleich auch als Radwegeverbindung ausgeschildert. Im Norden verläuft ein unbefestigter (Gras-) Weg (VB2), ebenso wie im Osten. 3.4.2 Tiere Es wurden keine eignenen Erhebungen zu Tiervorkommen durchgeführt. In dem Gehölzstreifen im Westen des Gebietes (BB1) ist davon auszugehen, dass dort typische, verbreitete und hinsichtlich Reviergröße und Nahrungsbasis weniger anspruchsvolle Vogelarten solcher Gehölzstrukturen mehr oder weniger regelmäßig brüten. Die geringe Größe und das Fehlen von größeren Bäumen sowie die angrenzende intensive Ackernutzung begrenzen Vorkommen aber auf vereinzelte wenig störungsempfindlicher Arten, deren eigentliche Populationen entlang des Talverlaufs im Norden zu erwarten sind. Für Arten, die auf artenreichere Saumstrukturen angewiesen sind, wie z.B. das Rebhuhn, fehlen ausreichende Lebensraumstrukturen. Dies gilt auch für Arte, die auf Bruthöhlen angewiesen sind. Für die Gehölze innerhalb des Betriebsgeländes bzw. entlang der Straße gilt dies in noch stärkerem Maß. Vorkommen von streng geschützter Arten wie Fledermäusen und Mauer- und/ oder Zauneidechsen sind in dem Betriebsgelände nicht sicher auszuschließen. Sie sind relativ verbreitet und nutzen erfahrungsgemäß für sie geeignete Lebensräume wie alte Gebäude (Fledermausquartiere) und offene Flächen, Steinhaufen, Säumen etc. auch innerhalb relativ intensiv genutzter Betriebsflächen, Abbaugebieten etc. (Eidechsen). 3.5 Landschaftsbild und Naherholung Die Umgebung des Untersuchungsgebietes wird im Norden von dem Ortsrand von Duttweiler geprägt. Entlang des dortigen Mühlbachgrabens findet sich eine starke Gehölzeingrünung, so dass der Ortsrand insgesamt gut in die Landschaft eingebunden ist. Südlich vorgelagert findet sich aber ein gewerblich bzw. in Mischnutzung genutztes Anwesen, etwas weiter östlich ein Aussiedlerhof, bei dem vor allem auch die nördlich anschließenden umfangreichen Abstell- und Lagerflächen in Erscheinung treten. - 11 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Abbildung 5: Blick von Süden auf das vorgelagerte Anwesen mit Mischnutzung (links) und auf die Lagerflächen des landwirtschaftlichen Aussiedlerbetriebs (rechts) Das übrige Umfeld ist von einer offenen großflächigen landwirtschaftlichen Nutzung mit Äckern und Weinanbau geprägt. Nach Süden steigt das Gelände flach an. Die Neigung ist so gering, dass der Anstieg kaum als Hang empfunden wird. Die flache Kuppe reicht aber aus, dass die ca. 1 km entfernte Ortslage von Altdorf nicht sichtbar ist. Im Westen sind Kellereigebäude erkennbar und prägen weithin sichtbar das Landschaftsbild mit. Östlich des Abbaus verläuft auf der dortigen Nebenstraße der überörtliche „Kraut & Rüben Radweg“ er verbindet in diesem Abschnitt zugleich Altdorf und Duttweiler. Aufgrund der Nähe zu den beiden Ortslagen ist davon auszugehen, dass die nur wenig befahrene Nebenstraße auch von Fußgängern bzw. für Spaziergänge genutzt wird. Es bestehen aber keine erkennbaren Schwer- und Zielpunkte, die ihm eine besonders hervorzuhebende Bedeutung für die Erholung geben könnten. - 12 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 4 Bew ertung von Natur und Landschaft Die Baumreihe mit Eschen an der Straße im Osten (BF1) hat vor allem als gliederndes Landschaftselement eine hohe Bedeutung. Der Gehölzstreifen im Westen (BB1) bildet eine in Alter und Struktur nicht besonders hochwertige aber innerhalb der intensiv genutzten Agrarlandschaft seltene Ruhe- und Rückzugsmöglichkeit insbesondere auch für Vögel. Er wird daher in seiner Bedeutung noch als hoch eingestuft. Da Altholz fehlt ist er aber relativ leicht (in einem Zeitraum von 10-20 Jahren) in vergleichbarer Qualität und Funktion neu herzustellen. Flächen mit mittlerer Bedeutung finden sich im Bereich der ehemaligen Deponie bzw. Abbaus (EA0/HF2) in den verschiedenen Säumen und Rainen (HC1, KB1, HC0) sowie in den Aufschüttungen mit hochstaudenreichem Ruderalbewuchs (HF0/LB0). Sie sind in vergleichbarer Wertigkeit innerhalb weniger Jahre neu entwickelbar, bieten aber zumindest verbreiteten Arten Lebensraum Ebenfalls hier einzustufen sind die übrigen Gehölzbestände innerhalb des Betriebsgeländes. Ihre Bedeutung ergibt sich vor allem aus der Funktion der Eingrünung und Abschirmung. Die Bedeutung für die Vogelwelt ist aufgrund der stärkenen Störung aber eher gering. Äcker und Rebanbauflächen haben nur eine geringe Bedeutung. Die vegetationsarmen Flächen (GF0) zeigen teilweise sogar eine sehr geringe Bedeutung. Da sie aber durchwegs zumindest teilweise Ruderalbewuchs aufweisen, sind sie im vorliegenden Fall als Flächen mit geringer Bedeutung eingestuft. Eine sehr geringe Bedeutung haben die Wege und Straßen (VB1,VB2), Gebäude (HN1) und Lager- und Betriebsflächen (HT0, HT5, HF0). - 13 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 5 Wirkungsanalyse 5.1 Kurze Beschreibung des Vorhabens Der Entwurf des Bebauungsplans basiert auf auf einem Konzept zur Bebauung und Nutzung der Firma Walcher Recycling GmbH. Es sieht den Abriss der noch bestehenden Gebäude und den Neubau eines Büro- und Wohngebäudes, eines Gebäudes mit Werkstatt und Sozialräumen, Lagerhallen sowie Stellplätzen für PkW und überdachten Abstellmöglichkeiten für Maschinen im Südteil des Geltungsbereichs vor. Der Bebauungsplan nimmt dieses Konzept auf und fasst es in einen bauplanungsrechtlichen Rahmen, der neben der konkret vorgesehenen Bebauung auch noch eine gewisse Flexibilität für Änderungen und künftige Aus- und Umbauten lässt. Als wesentliche umweltrelevante Eckpunkte der baulichen Nutzung sind zu nennen: Festsetzung eines Industriegebietes mit der Grundflächenzahl 0,8 für den gesamten Geltungsbereich. Festsetzung eines Baufensters von etwa 100 * 85 m im Südteil des Geltungsbereichs. Verbunden damit ist eine Höhenbegrenzung der Traufhöhe auf 8,5 m und der Firsthöhe auf 15,5 m. Die Errichtung von Stellplätzen und Garagen wird ebenfalls auf das Baufenster begrenzt, Nebenanlagen dürfen außerhalb nur in einer begrenzten Größe (25 m 2) errichtet werden. Die verkehrliche Anbindung erfolgt, wie bereits für den bestehenden Betrieb, von Westen über die genehmigte Zufahrt von der L 540 und dann über den Wirtschaftsweg Flurst. Nr. 452/2. 5.2 Auswirkungen auf den Naturhaushalt 5.2.1 Auswirkungen auf Boden und Wasserhaushalt Durch die geplante Bebauung erfolgt eine Versieglung auch über den derzeitigen Umfang der (rückzubauenden) Bebauung hinaus. Diese findet allerdings überwiegend auf bereits durch bestehende bzw. ehemalige Gebäude sowie Betriebs- und Lagerflächen gestörten Fläche statt, so dass die neu entstehenden Eingriffe insgesamt deutlich reduziert sind. Bei einer Beschränkung des Ausbaus im Nordteil, außerhalb der überbaubaren Flächen, auf unbefestigte bzw. wassergebundene Befestigungen (Schotter etc., Maßnahme M4) kann dort von Beeinträchtigungen des Bodens ausgegangen werden, die etwa dem heutigen Zustand entsprechen. Die zusätzliche Versieglung beschränkt sich auf die überbaubaren Flächen im Südteil. - 14 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Es ergibt sich dabei folgende Bilanz: Größe des Baugrundstücks insgesamt: 1,69 ha davon überbaubar bei GRZ 0,8 (80%) 1,35 ha Bei Begrenzung der Vollversieglung auf die überbaubaren Flächen (M3 = 0,88 ha) und etwa 1/3 der Vorzonen M2 (zulässige Zufahrten, ca. 0,02 ha) bleibt sie auf etwa 0,9 ha begrenzt. Auf den übrigen überbaubaren Flächen kann bis zum Erreichen der GRZ 0,8 (ca. 0,46 ha) eine Teilversieglung erfolgen, die nur mit 50% (ca. 0,23 ha) anzurechnen ist. Die rechnerisch anzusetzende maximale Versieglung beträgt somit 1,13 ha Davon abzuziehen sind die bestehenden Überbauung, Teilversieglungen und in der Wirkung vergleichbare Verdichtungen (mit Ausnahme der bewachsenen Aufschüttungen HF0/LB0): HF0, HT0, HT0/HF0, HT5, GF0 (1,29 ha) zu 50% bzw. 0,64 ha Gebäude (HN1) 0,07 ha Die anzurechnende und von der maximalen Versieglung abzuziehende Vorbelastung beträgt somit 0,71 ha Die Mehrversieglung beträgt nach Abzug der Vorbelastung 0,42 ha Durch die Begrünungsmaßnahmen M1 und M2 (unter Ausnahme von etwa 1/3 Anteil Zufahrten) lassen sich auf rund 0,1 ha Flächen auch innerhalb des Geltungsbereichs ausgleichswirksame Aufwertungen der Böden erreichen. Sie werden mit 50% bzw. angerechnet. Von der Mehrversieglung abzuziehender anrechenbarer Ausgleich innerhalb des Geltungsbereichs 0,05 ha Nicht innerhalb des Geltungsbereichs umsetzbarer Ausgleichsbedarf für Bodenmehrversieglung 0,37 ha Dafür sind geeignete Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs durchzuführen. Durch die z.T. verstärkte Versiegelung wird auf den betroffenen Teilflächen die Versickerung noch stärker eingeschränkt als dies durch die vorhandene Bebauung und Verdichtung schon der Fall ist. Das als Oberflächenabfluss anfallende Wasser wird aber, vorbehaltlich anlagenbedingt notwendiger Schutzvorkehrungen im Einzelfall, nach wie vor auf dem Gelände zurückgehalten und versickert. - 15 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Auswirkungen auf Klima und Luft Die Bebauung wird kleinräumig zu etwas stärkerer Aufheizung und zu Veränderungen des Reliefs führen. Es sind aber weder Belastungen zu erwarten, die das normale Maß einer gewerblichen Bebauung übersteigen noch Barrieren, die z.B. zu Kaltluftstaus und Beeinträchtigungen für den angrenzenden Weinbau führen können. 5.2.2 Auswirkungen auf Arten und Biotope Durch die vorhandene Nutzung ist der überwiegende Teil des Geltungsbereichs entweder vegetationslos oder weist nur lückige Pioniervegetation auf. Nur an einigen Stellen finden sich Gehölze. Etwas dichterer hochstaudenreicher Bewuchs findet sich entlang von Randstreifen, auf dem Schutzwall entlang der Grenze und auf älteren Aufschüttungen. Folgende Vegetationsverluste sind zu erwarten: Gehölzverluste Flächige Gehölzverluste sind innerhalb der in Plan 1 mit W1, W2 und W3 markierten Flächen zu erwarten 0,14 ha dazu kommen 7 einzelne Laubbäume innerhalb der Lagerflächen Innerhalb des Geltungsbereichs ist eine Kompensation durch folgende Maßnahmen vorgesehen: Gehölzpflanzung im Streifen M1 0,08 ha Baumpfanzung im Streifen M2 ca. 7 Stück Als nicht innerhalb des Geltungsbereichs umsetzbarer Ausgleichsbedarf für Gehölzverluste verbleiben somit 0,06 ha Dafür sind geeignete Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs durchzuführen. Sie lassen sich mit den für die Bodenmehrversieglung benötigten Ausgleichsmaßnahmen kombinieren und flächig überlagern. D.h. im Fall von Gehölzneupflanzungen sind automatisch auch die bodenbezogenen Kompensationsmaßnahmen mit abgedeckt. Sonstige Vegetationsverluste Verluste von Säumen etc. 0,11 ha Umwandlung der Saumstrukturen M1 in Gehölze 0,08 ha Innerhalb des Geltungsbereichs ist eine Kompensation durch folgende Maßnahmen möglich und zu erwarten: Nicht überbaubare Grundstücksflächen (20% abzüglich Begrünung M1 und M2) - 16 - 0,23 ha L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Die sonstigen Vegetationsverluste werden durch die entweder erhaltene oder sich neu einstellenden Vegetation auf den nicht überbaubaren Flächen kompensiert. Es ist zu erwarten, dass sich zwar die Lage verändert, Flächenanteil, Art und Wertigkeit auch neu bzw. Wieder entstehender Bestände aber insgesamt dem heutigen Zustand entsprechen. Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation sonstiger Vegetationsverluste außerhalb des Geltungsbereichs sind nicht notwendig. Mögliche Betroffenheit geschützter Arten Vorkommen geschützter Arten innerhalb der Gebäude (insbesondere Fledermäuse) und im Bereich der Aufschüttungen und Säume (insbesondere Zaun- und Mauereidechse) konnten im Zuge der Bestandsaufnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden und können sich ungeachtet dessen auch kurzfristig neu ansiedeln. Eine zeitlich vorlaufende Untersuchung und ggf. flächendeckende Umsiedlung von Vorkommen ist im vorliegenden Fall nicht sinnvoll, da innerhalb des ausgedehnten Lager- und Abbaukomplexes mit einer schnellen Wiederbesiedlung bzw. Rückwanderung in die noch vorhandenen Lebensraumstrukturen zu rechnen ist. Es wird daher empfohlen, zeitlich vorlaufend zu konkreten Baumaßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde Nachkontrollen insbesonder hinsichtlich Eidechsen und Fledermäusen durchzuführen. Es ist nicht davon auszugehen, dass Vorkommen bestehen, die einer Bebauung nach Maßgabe des Bebauungsplans im Wege stehen. Ggf. sind im Fall von entsprechenden Nachweisen aber ergänzend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans zusätzlich Maßnahmen notwendig, die eine Tötung im Zuge von Abriss- oder Rodungsmaßnahmen vermeiden und ggf. auch geeignete Ersatzlebensräume entwickeln. Für Vögel kann eine Betroffenheit mit ausreichend hoher Sicherheit ausgeschlossen werden wenn Abriss oder Rodung außerhalb der Brutzeit erfolgen (also im Zeitraum Oktober bis Februar). 5.2.3 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholung Ein wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist es, eine bauliche Nutzung zu ermöglichen, die zugleich durch geeignete Maßnahmen in die Umgebung eingebunden wird. Dazu wird der vorhandene Wall entlang der Straße im Osten durch Gehölzpflanzungen ergänzt und in der Wirkung verstärkt. Zum Weg nach Süden hin werden die Verluste von Einzelbäumen durch Baumpfanzungen in der Vorzone M2 ausgeglichen. Durch eine Begrenzung der Traufhöhe auf 8,5 m und der Firsthöhe auf 15,5 m ist sichergestellt, dass die Gebäude durch die Kombination aus Wall und Gehölzen weitgehend abgeschirmt werden. Die Dächer ragen darüber hinaus, bereits kleinere Bäume reichen aber aus, um auch sie abzuschirmen, so dass sie nicht dominant wirken. Die Neuordnung der Bebauung und Bepflanzung wird die Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholung insgesamt, trotz baulicher Erweiterungen eher im positiven Sinn reduzieren. - 17 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nac hteiligen Ausw irkungen 6.1 Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs 6.1.1 Höhe der baulichen Anlagen Die maximale Traufhöhe wird auf 8,5 m und die Firsthöhe auf 15,5 m begrenzt. 6.1.2 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubare Grundstücksfläche wird auf den Südteil des Geltungsbereichs begrenzt, auch Stellplätze sind nur dort zulässig. 6.1.3 M3 Festsetzungen von Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Begrünung von Stellplätzen Je 8 PkW-Stellplätze ist ein Baum in mindestens 3xv Qualität und einem Stammumfang von 14-16 cm nach beiliegender Artenliste zu pflanzen. Erhaltene Laubbäume sowie unmittelbar an Stellplätze angrenzende Pflanzungen nach anderen Festsetzungen (M1 und M2) können in den betreffenden Teilabschnitten auf diese Pflanzungen angerechnet werden, soweit die dort verwendete Pflanzqualität den o.g. Vorgaben entspricht. M4 Ausbau von Lager- und Betriebsflächen im Nordteil des Geltungsbereichs nur unbefestigt oder mit wassergebundenen Belägen In dem so festgesetzten Bereich (nördlich außerhalb der überbaubaren Flächen) sind nur wasserdurchlässige Befestigungen, insbesondere auch wassergebundene Beläge bzw. Schotter etc. zulässig. 6.1.4 M1 Festsetzungen für den Erhalt und das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) Begrünung des bestehenden Randstreifens/ Walls mit Gehölzpflanzungen In dem so festgesetzten Streifen ist ein mindestens dreireihiger dichter Gehölzstreifen mit Bäumen und Sträuchern nach beiliegender Artenliste neu anzulegen. Ausfälle sind gleichartig und gleichwertig zu ersetzen. - 18 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Mindestens je volle 15 m Länge der Grundstücksgrenze ist ein Baum zu pflanzen, die Anordnung kann in wechselnden Abständen von etwa 10-20 m erfolgen. Ausnahmsweise sind bei gleicher Gesamtanzahl auch größere Abstände zulässig, soweit bauliche oder betriebliche Sicherheitsabstände dies erfordern. M2 Begrünung/ gärtnerische Gestaltung der Vorzonen Die Vorzone ist auf mindestens 2/3 der Fläche zu begrünen. Mindestens je volle 15 m Länge der Grundstücksgrenze ist ein Baum in mindestens 3xv Qualität und einem Stammumfang von 14-16 cm nach beiliegender Artenliste zu pflanzen. Die Anordnung kann in wechselnden Abständen von etwa 10-20 m erfolgen. Ausnahmsweise sind bei gleicher Gesamtanzahl auch größere Abstände zulässig, soweit Zufahrten, bauliche oder betriebliche Sicherheitsabstände dies erfordern. 6.2 Hinweis zum Artenschutz Für geschützte Arten gelten auch innerhalb des Bebauungsplans unverändert die Verbotsvorschriften des § 44 Bundesnaturschutzgesetz, d.h. insbesondere das Verbot der Tötung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz und das Verbot, Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören. Vorkommen geschützter Arten innerhalb der Gebäude (insbesondere Fledermäuse) und im Bereich der Aufschüttungen und Säume (insbesondere Zaun- und Mauereidechse) konnten im Zuge der Bestandsaufnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden und können sich ungeachtet dessen auch kurzfristig neu ansiedeln. Es wird daher empfohlen, zeitlich vorlaufend zu konkreten Baumaßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde Nachkontrollen insbesonder hinsichtlich Eidechsen und Fledermäusen durchzuführen. Es ist nicht davon auszugehen, dass Vorkommen bestehen, die einer Bebauung nach Maßgabe des Bebauungsplans im Wege stehen. Ggf. sind im Fall von entsprechenden Nachweisen aber ergänzend zu den Festsetzungen des Bebauungsplans zusätzlich Maßnahmen notwendig, die eine Tötung im Zuge von Abriss- oder Rodungsmaßnahmen vermeiden und ggf. auch geeignete Ersatzlebensräume entwickeln. Für Vögel kann eine Betroffenheit mit ausreichend hoher Sicherheit ausgeschlossen werden wenn Abriss oder Rodung außerhalb der Brutzeit erfolgen (also im Zeitraum Oktober bis Februar). Eine zeitlich vorlaufende Untersuchung und ggf. flächendeckende Umsiedlung von Vorkommen ist im vorliegenden Fall nicht sinnvoll, da innerhalb des ausgedehnten Lager- und Abbaukomplexes mit einer schnellen Wiederbesiedlung bzw. Rückwanderung in die noch vorhandenen Lebensraumstrukturen zu rechnen ist. - 19 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 6.3 Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs Zur Kompensation der verbleibenden Eingriffe stehen folgende Flächen zur Verfügung: 1. Hassloch Flurst. Nr. 3017/2 783 m² 2. Hassloch Flurst. Nr. 12469 2.096 m² 3. Neustadt Mußbach Flurst. Nr. 13518 2.064 m² Zusammen sind dies knapp 0,5 ha. Nach Abzug der bereits stärker verbuschten Teile des Grundstücks 12469 (etwa 50%) verbleiben ca. 0,4 ha. Flurst. 13518 Flurst. 3017/2 Flurst. 12469 Alte Ziegelei 2 km Abbildung 6: Übersicht zur Lage der Flächen für Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs - 20 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Die beiden Grundstücke in Haßloch (Nr.1 und 2) liegen knapp außerhalb des EUVogelschutzgebiets (VSG) 6616-402 „Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen Geinsheim und Hanhofen“. Im Flächennutzungsplan Haßloch sind sie aber in ein darüber hinausgehend als „Kompensationssuchraum“ dargestelltes Gebiet einbezogen. Flurst. 3017/2 Flurst. 12469 Abbildung 7: Auszug Flächennutzungsplan Haßloch 2005 - 21 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Das Grundstück in Neustadt Mußbach (Nr.3) liegt in einem Bereich, in dem bereits Maßnahmen zu Vernetzung realisiert wurden. Nach Informationssystem des Landes sind östlich anschließende Flächen zu diesem Zweck im Eigentum der Naturschutzbehörde. Etwa 500 m östlich liegt das Naturschutzgebiet Mußbacher Baggerweiher, auf das diese Vernetzung vermutlich mit abzielt. Der südlich angrenzende Bahnabschnitt ist im Konzept für einen landesweiten Biotopverbund des Landesamtes für Umweltschutz als Vernetzungsstruktur insbesondere für Reptilen gekennzeichnet. Bestehende Vernetzungsflächen NSG Flurst. 13518 Bahnlinie Abbildung 8: Übersicht Vernetzungsstrukturen im Umfeld des Grundstücks in Neustadt Mußbach - 22 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Nr. 1 (Flurst. Nr. 3017/2) umfasst ein ehemaliges Gartengrundstück. Auf einer schmalen Parzelle unmittelbar westlich steht eine Reihe Niederstamm-Obstbäumen. Westlich davon und östlich grenzen jeweils Freizeitgrundstücke an. Die Fläche liegt derzeit brach mit Ansätzen einer Verbuschung (u.a. Wildrosen). Gehölze Stein-/ Totholzhaufen Sand Abbildung 9: Lage Flurst. Nr. 3017/2 Maßnahmen: Eine Nutzung als Garten- und Freizeitgrundstück wird aufgegeben bzw. nicht wieder aufgenommen. Das Grundstück wird als Vernetzung und Ruhe-/ Rückzugmöglichkeit insbesondere auch für die (in der Umgebung im Norden nachgewiesenen) Zauneidechsen aber auch diverse Vogelarten entwickelt. Innerhalb der etwa 8 m breiten Parzelle werden dazu auf der westlichen Hälfte im Anschluss an die Reste von Niederstamm-Kirschbäumen im Wechsel strauchreiche Gehölzpflanzungen und Lücken mit Lebensraumstrukturen für Zauneidechsen angelegt (grün). Insgesamt sollen etwa 4 Steinhaufen bzw. Totholzstapel angelegt werden (braun), dazu sandige Aufschüttungen etwa gleicher Größe (gelb). Die Größe sollte jeweils mindestens ca. 3 m² umfassen. Sie sind bis auf eine Höhe von 1 m bis 1,50 m über der Erd- - 23 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf oberfläche anzuhäufen und nicht zu bedecken. Wichtig ist ein strukturierter Steinhaufen mit großen Steinen bzw. Hohlräumen im Inneren und kleineren Steinen rundum. Die Kombination mit Wurzelstrünken und dicken Ästen ist möglich. Der Westteil wird nach Bedarf soweit durch Mahd von Verbuschung freigehalten, dass die Haufen nicht überwachsen werden. Im Ostteil erfolgt eine Mahd in Abständen von 1-2 Jahren zum Aufbau saumartiger, hochstaudenreicher Bestände. - 24 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Nr. 2 (Flurst. Nr. 12469) liegt im Süden eines mit einem Wall eingegrenzten Betriebsgeländes. Etwa die Hälfte weist z.T. bereits etwas größere Einzebäume (Kiefern) und sonstige Verbuschung auf. Der Nordteil ist stärker gestört und dient als unbefestigte Arbeits- und Lagerfläche. Noch etwas weiter nördlich stehen Hallen. Mahd Abbildung 10: Lage Flurst. Nr. 12469 - 25 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Maßnahmen: Die Nutzung als Betriebs- und Lagerfläche wird in diesem Teil des Geländes aufgegeben. Der Nordteil wird durch gelegentliche Mahd nach Bedarf von Verbuschung freigehalten. Der Südteil mit den dort bestehenden Verbuschungsansätzen bleibt der natürlichen Entwicklung/ Verbuschung überlassen. Die bestehende Abgrenzung durch einen Wall bleibt erhalten. Zusammen mit der bereits heute nur noch extensiv gepflegten Südostecke des Betriebsgeländes ergibt sich ein nach außen (insbesondere zu dem nahen Weg hin) abgeschirmter Ruhe- und Rückzugsbereich in einer sonst relativ offenen und deckungsarmen Umgebung. Die extensive Pflege im Nordteil lässt dort als Ergänzung die Entwicklung magerer und ruderalisierter grünlandartiger Vegetation erwarten. - 26 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Nr. 3 (Flurst. Nr. 13518) ist ebenfalls ein brachliegender „Zwickel“ im Bereich von Gartengrundstücken. Unmittelbar südlich verläuft die Bahnstrecke Neustadt-Mannheim. Das Grundstück ist stark gestört mit z.T. lückiger Vegetation. Gehölze Sand Stein-/ Totholzhaufen Abbildung 11: Lage Flurst. Nr. 13518 Maßnahmen: Die Gestaltung erfolgt ähnlich wie bei Nr.1, wird aber der Grundstücksgröße und dem Zuschnitt angepasst. Eine Nutzung als Garten- und Freizeitgrundstück wird aufgegeben bzw. nicht wieder aufgenommen. Das Grundstück wird als Vernetzung und Ruhe-/ Rückzugmöglichkeit insbesondere auch für Zauneidechsen aber auch diverse Vogelarten entwickel (grün)t. Im Norden werden als Abschirmung strauchreiche Gehölzpflanzungen angelegt, südlich angrenzend vorgelagert Lebensraumstrukturen für Zauneidechsen. Insgesamt sollen etwa 4-5 Steinhaufen bzw. Totholzstapel angelegt werden (braun), dazu sandige Aufschüttungen etwa gleicher Größe (gelb). Die Größe sollte jeweils mindestens ca. 3 m² umfassen. Sie sind bis auf eine Höhe von 1 m bis 1,50 m über der Erdoberfläche anzuhäufen und nicht zu bedecken. Wichtig ist ein strukturierter Steinhaufen mit großen Steinen bzw. Hohlräumen im Inneren und kleineren Steinen rundum. Die Kombination mit Wurzelstrünken und dicken Ästen ist möglich. Der Nordteil wird nach Bedarf soweit durch Mahd von Verbuschung freigehalten, dass die Haufen nicht überwachsen werden. Im Südteil erfolgt eine Mahd in Abständen von 1-2 Jahren zum Aufbau saumartiger, hochstaudenreicher Bestände. - 27 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 6.4 Zuordnung von Eingriffen und Ausgleich Die o.g. Kompensationsflächen und Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs werden den Eingriffen durch Neuversieglung und Verlusten von Gehölzstrukturen im Geltungsbereich zugeordnet. 6.5 Artenlisten Bäume Acer campestre Carpinus betulus Fraxinus excelsior Juglans regia Prunus avium Prunus padus Tilia cordata Feldahorn Hainbuche Esche Walnuss Vogelkirsche Traubenkirsche Winterlinde Sträucher Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Ligustrum vulgare Prunus spinosa Rosa canina Sambucus nigra Salix caprea Roter Hartriegel Hasel Eingriffliger Weißdorn Liguster Schlehe Gemeine Hecken-Rose Schwarzer Holunder Salweide Sowie ggf. weitere Sträucher und Bäume naturnaher Gebüsche. Im Bereich der Stellplätze auch weitere standortangepasste Arten und Sorten. - 28 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf 7 Literatur und Quellen MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN-W ÜRTTEMBERG, MINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT RHEINLAND-PFALZ (1988): Hydrogeologische Kartierung und Grundwasserbewirtschaftung im Raum Karlsruhe-Speyer - 29 - L.A.U.B. GmbH – Proj.-Nr. 80/15 GOP Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Betreff Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ Gemeinde Altdorf Grünordnungsplan Aufstellungsvermerk Der Auftraggeber Bearbeitung: Dipl. Ing. Jürgen Stoffel .......................................................... Kaiserslautern, den 07.07.2016 (Ort / Datum) .......................................................... (Unterschrift) i.A. Jürgen Stoffel Gesellschaft für Landschaftsanalyse Umweltbewertung mbH - 30 - und Beb a uungs pla n„Alt e Ziegelei“ Gem einde Alt dor f -Gr ünor dnungspla n- Legende Gr enze desGelt ungsb er eich desBeb a uungspla ns Ma ßna hm en Festsetzungen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§9 Abs.1 Nr.20 BauGB) ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! M1 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! M2 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Begr ünung desb est ehendenRa ndst r eifens/W a llsm it Gehölzpfla nzungen Begr ünung/gä r t ner ische Gest a lt ung derVor zonenund Pfla nzung vonEinzelb ä um en ( 1Ba um je volle 15m Gr undst ücksgr enze,die Da r st ellung im Pla nistnurschem a t isch,ka nndenEr for der nissen a ngepa sstwer denund b einha lt etkeine gena ue r ä um liche Fixier ung) ,Gr undst ückszufa hr t ensind zulä ssig. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§9 Abs.1 Nr.20 BauGB) M3 Begr ünung vonSt ellplä t zen M4 Ausb a u vonLa ger -und Bet r ieb sflä chennurunb efest igt oderwa sser geb undene Belä ge Sonstige Planzeichen ! ! GI W H/FH ! M3 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! M4 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! M2 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! M1 0, 8 2, 4 a DN 040° Üb er b a ub a r e Flä che ( Ba ugr enze) I ndust r iegeb iet Begr enzung derW a nd/Fir st höhe inMet er Gr undflä chenza hl Ba um a ssenza hl Ab weichende Ba uweise ( m a xim a le Geb ä udelä nge 80m ) Zulä ssige Da chneigung inGr ad Fir st r icht ung Best ehenderb zw.genehm igt erLehm a b b a u ( a ußer ha lb desGelt ungsb er eichs) Best ehende Alt a b la ger ung ( a ußer ha lb desGelt ungsb er eichs) 0 15 Geä nder t : d Geä nder t : c Geä nder t : b Geä nder t : a 30 60 Met er 120 90 ± L A UB GESELLSCHAFTFÜR LAN DSCHAFTSAN ALYSEUN D UMW ELTBEW ERTUN G m b H EUROPAALLEE6 67657KAI SERSLAUTERN 3033000 TELEFON : 06313033033 TELEFAX : 0631la ub gm b h. de I N TERN ET: www. Pr ojekt : GESELLSCHAFTFÜR LAN DSCHAFTSAN ALYSE UN D UMW ELTBEW ERTUN G m b H N r . : 80/ 15 Pla n- 2 Beb a ungspla n „Alt e Ziegelei“ Gem einde Alt dor f -Gr ünor dnungspla n- Pla n: Ma ßna hm en Auft r a ggeb er : Ar cusPr ojekt ent wicklung Am Bildst ock 8 67126Hochdor f-Ass enheim Da t eina m e:K: \2015\K8015_ GOP_ UB_ Alt e Ziegelei\Pla ene\8015_ Ma s sna hm en. m xd Ma ßst ab: Bea r b eit et : Gezeichnet : Gepr üft : Ges ehen: 1: 1. 000 J . St offel K.Pisa lski J . St offel Ka iser s la ut er n, 07. 07. 2016 Ma ße ( inm m ) : SL3Lö D 059/ 059 498 Legende Gelt ungsb er eich desBeb a uungspla ns HA0 HA0 VB2 BF3 CBt a5 M M M M M M M M BF3 CBt a 5HC0 BF3 CBt a5 LB0 Ab fa llb eha ndlungs a nla ge HF0/ LB0 10 BB1 csa ,cm ,r f, JR, s n,lv,PSP, r c HA0 Alt dor f HT0/ HF0 HF0/ LB0 HC0 HC0 BF1 PSP, FE, r f HF0/ LB0 W3 W3 HC0 BF1 FE BF1 PSP, FE, r f 491 ehem .Ab b a u Br a che HT5 Br a che HN 1 BF2 BP KB1 BD3 J R, BP, sn HF0 8 KC0 452/ 4 BF2 FE W1 HT0 BF3 FEt a HN 1 BF2 BP HF0 BB2 s n GF0 H >>>>>> >>>>>> >>>>>> >>>>>> BF2 PAB BF2 PME BF2 PME HC0 BF2 PME BF2 PSP VB2 BF2 BP HV3 HL0 W2 D D D D W G1 HL0 H BB0/HN 3 Geb üsch,St r a uchr eihe /Ruine BB1 Geb üschst r eifen BB2 Einzelst r a uch BD3 Gehö lzst r eifen BF1 Ba um r eihe BF2 Ba um gr uppe BF3 Einzelb a um EA0 Fet t wiese EA0/ HF2 Fet t wiese a ufst illgelegt erDeponie, b zw.ehem a ligem Ab b a u GF0 veget at ionsa r m e Ber eiche HA0 Acker HC0 W egr a nd ÅÅÅÅÅÅ ÅÅÅÅÅÅ HC1 ÅÅÅÅÅÅ ÅÅÅÅÅÅ VB1 HF0 15 EA0 Br a che H L3D 068/ 061 HC0 Ziegelhüt t e 3 EA0/ HF2 1797 BF1 FE HF0/ LB0 490 H BF1 FE HN 1 1 HA0 1799 492 W3 HC1 1800 1 1 BB0/ HN 3 csa , r f, PSP HF0 H BF1 FE, sn Ab fa llb eha ndlungs a nla ge BD3 J R, BP, sn H HC0 491 4 s L3Lö 072/ 084 H X X X X X X X X X X X X X X X 1798 Ra iffe ise nst r a ße 490 H 1 1 BD3 FE, csa HF0/ LB0 2 L3Lö 075/ 084 BF3 CBt a5 BF1 J R BF3 CBt a5 HC0 ehem .Ab b a u Best a nd und W ir kungen Biotope VB2 BF3 CBt a5 HF0/ LB0 EA0/ HF2 Beb a uungs pla n„Alt e Ziegelei“ Gem einde Alt dor f -Gr ünor dnungspla n- W G1 D D D D D D D D HL0 s L3Lö 068/ 075 Unb efest igt erFedlweg Betula pendula Carpinus betulus Fraxinus excelsior Juglans regia Picea abies Pseudotsuga menziesii Prunus spec. HängeBir ke Ha inb uche Esche W a lnuss Ficht e Küst enDougla sie Kir schb a um n cm csa lv r c r f s n Crataegus monogyna Cornus sanguinea Ligustrum vulgare Rosa canina Rubus fruticosus Sambugus nigra Eingr iffligerW eißdor n Rot erHa r t r iegel Ligust er Gem eine HeckenRos e Br om b eer e Schwa r zerHolunder Wirkungen Ha lde,Aufschüt t ung HF0/ LB0 Aufschüt t ung m ithochst a udenr eichem Ruder a lb ewuchs HL0 Reb la nd HL9 W einb er gs,Reb kult ur br a che Geänder t : d HN 1 Geb äude Geänder t : c Geänder t : b Geänder t : a HT0 La ger pla t z 0 15 W 1 Vollver siegelung t eilver siegelt erFlächendur ch Geb äude, Zufa hr t en,Bet r ieb sflächenet c. W 2 z. T.Vollver siegelung t eilver siegelt erFlächenfürZufa hr t en W 3 Gehö lzver lust e im Ber eich b est ehenderBet r ieb sflächen 30 60 ± Met er 120 90 L A UB GESELLSCHAFTFÜ R LAN DSCHAFTSAN ALYSEUN D UMW ELTBEW ERTUN G m b H EUROPAALLEE6 67657KAI SERSLAUTERN 3033000 TELEFON : 06313033033 TELEFAX : 0631la ub gm b h. de I N TERN ET: www. HT0/ HF0 La ger pla t z und Aufschüt t ung HT5 La ger pla t z HV3 Pa r kpla t z KB1 Sa um Beb a uungs pla n„Alt e Ziegelei“ Gem einde Alt dor f -Gr ünor dnungspla n- KC0 Ra ndst r eifen Pla n: LB0 Hochst a udenflur ,flächenha ft Auft r a ggeb er : 1 HL9 VB2 BP CB FE J R PAB PME PSP HF0 1738 HL0 Befest igt erFeldweg Artenliste der Gehölze Ra in 1739 HC1 r f VB1 Pr ojekt : GESELLSCHAFTFÜ R LAN DSCHAFTSAN ALYSE UN D UMW ELTBEW ERTUN G m b H N r . : 80/ 15 Pla n- 1 Best a nd und W ir kungen Ar cusPr ojekt ent wicklung Am Bildst ock 8 67126Hochdor f-Ass enheim Da t eina m e:K: \2015\K8015_ GOP_ UB_ Alt e Ziegelei\Pla ene\8015_ Best a ndW ir kungen. m xd Ma ßst ab: Bea r b eit et : Gezeichnet : Gepr üft : Ges ehen: 1: 1. 000 J . St offel K.W eiga nd /K.Pisa lski J . St offel Ka iser s la ut er n, 07. 07. 2016 Ma ße ( inm m ) :