Begründung - Stadt Erbendorf

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STADT ERBENDORF
BEGRÜNDUNG ZUR 11. ÄNDERUNG DES
FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
DER
STADT
Stand: 19.01.2017
Stadt Erbendorf
-BauamtBräugasse 4
92681 Erbendorf
ERBENDORF
1.
ANLASS DER PLANUNG
Der Flächennutzungsplan der Stadt Erbendorf datiert aus dem Jahre 1984. In
ihm werden die Flächen im Umfeld des Gewerbegebietes Gries, die westlich
an das Gewerbegebiet anschließen, als Fläche der Landwirtschaft und als
Biotop 6138-28.01 ausgewiesen.
Seit Aufstellung des Flächennutzungsplans wurden insbesondere im Bereich
westlich der Südbahnhofstraße verschiedene Bauvorhaben realisiert, bei
denen sowohl Gewerbe- als auch Wohngebäude errichtet wurden. Ebenfalls
wurde im Bereich des Biotops bereits eine Lagerhalle genehmigt und errichtet.
Die in diesem Bereich vorhandenen Gewerbebetriebe sind als nicht wesentlich
störend in Hinblick auf die angrenzenden gemischten Bauflächen einzustufen.
Im Einzelnen sind derzeit folgende gewerbliche Nutzungen vorhanden:
-
Holzbau-/Dachdeckerbetrieb
Reifenhandel
Fuhrunternehmen/Erdbaubetrieb
Jalousienbetrieb
Tierarztpraxis
KFz-Werkstatt
Gebäudediagnostik
Im Bereich des westlich angrenzenden Geländes sind die Flächen nicht
bebaut. Die Grundstücke werden als landwirtschaftliche Nutzflächen genutzt.
Für diese unbebauten Nutzflächen gibt es bereits Interessenten für eine
Bebauung mit einer gewerblichen Produktionshalle. Daher soll der
Flächennutzungsplan
die
Voraussetzungen
zur
Realisierung
des
Bauvorhabens und einer späteren Arrondierung schaffen. Die betreffenden
Flächen werden zukünftig als Gewerbefläche –GE- dargestellt.
2.
ÜBERGEORDNETE PLANUNG
Erbendorf befindet sich innerhalb des ländlichen Raumes mit besonderem
Handlungsbedarf.
Die Strukturkarte des Entwurfes des Landesentwicklungsprogramms vom
12.07.2016 stellt Erbendorf im Verbund mit Windischeschenbach als
Mittelzentrum dar.
Auszug aus der Strukturkarte des LEP Bayern (Stand 12.07.2016)
3.
ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, die bauplanungsrechtlichen
Grundlagen für die Erweiterung von Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet
Gries zu schaffen.
Es werden hierzu die Darstellungen im Flächennutzungsplan wie folgt
geändert:
Die bisher als Fläche der Landwirtschaft dargestellten Bereiche westlich der
Südbahnhofstraße werden in Zukunft als Gewerbefläche -GE- dargestellt.
Bestand
Geplante Änderung
4.
AUSWIRKUNGEN
Durch die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die
Gewerbeflächen um ca. 13400 m² vergrößert. Gleichzeitig werden die Flächen
der Landwirtschaft um die gleiche Fläche verkleinert.
5.
UMWELTBERICHT
Der vorliegende Umweltbericht würdigt die gegenüber dem rechtskräftigen
Flächennutzungsplan geplanten umweltrelevanten Änderungen.
Die Tatsache, dass ca. 13400 m² der bislang als Fläche der Landwirtschaft
dargestellte Bereich nunmehr als Gewerbefläche dargestellt wird, ist
hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen zu untersuchen.
STADT
LANDKREIS
REG.BEZIRK
ERBENDORF
TIRSCHENREUTH
OBERPFALZ
11. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Erbendorf
GE Gries II
UMWELTBERICHT (§ 2a Abs. 2 BauGB)
MIT BEHANDLUNG DER
NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG
Fassung vom 11.01.2017
Büro für Landschaftsökologie
Robert Mertl
Unterer Markt 5
92681 Erbendorf
[email protected]
INHALT
1.
1.1
1.2
2.
EINLEITUNG
Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Flächennutzungsplanänderung
Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung
Seite
3
3
4
BESTANDSAUFNAHME, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIESSLICH DER PROGNOSE BEI DER DURCHFÜHRUNG
DER PLANUNG
Natürliche Grundlagen
Untersuchung relevanter Schutzgüter
Schutzgut Boden
Schutzgut Klima/Luft
Schutzgut Wasser
Schutzgut Mensch
Schutzgüter Tiere und Pflanzen,
Schutzgut Landschaftsbild
Schutzgüter Kultur- und Sachgüter
Wechselwirkungen
4
4
6
6
7
7
7
9
9
9
10
3.
PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
10
4.
GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG
UND ZUM AUSGLEICH
Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter:
Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Kultur- und Sachgüter
Maßnahmen zum Ausgleich, Behandlung der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung
2.1
2.2
4.1
4.2
10
10
11
5.
ALTERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN
12
6.
METHODISCHES VORGEHEN UND TECHNISCHE SCHWIERIGKEITEN
12
7.
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
12
8.
ZUSAMMENFASSUNG
12
9.
LITERATURVERZEICHNIS
13
1.
EINLEITUNG
1.1
Kurzdarstellung der wichtigsten Inhalte der Flächennutzungsplanänderung
Der Flächennutzungsplan Erbendorf ist seit 10.01.1984 rechtskräftig. Die letzte Änderung
wurde am 18.01.2016 rechtswirksam.
Der Geltungsbereich der 11. Änderung umfasst Teilflächen der Flurnummern 594, 595, 596
in der Gemarkung Erbendorf mit einer Größe von ca. 1,34 ha. Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung werden die bisher als landwirtschaftliche Nutzflächen
ausgewiesenen Grundstücke durch ein Gewerbegebiet ersetzt. Durch die
Flächennutzungsplanänderung soll die Errichtung einer Montagehalle für einen im
bestehenden, angrenzenden GE-Gebiet „Gries“
ansässigen Zimmerei- und
Dachdeckerbetrieb ermöglicht werden.
Abb.1: Lage des von Flächennutzungsplanänderung betroffenen Gebietes in der TK25
Abb.2: Lage des geplanten GE-Gebietes im bestehenden Flächennutzungsplan
1.2
Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten
Ziele und ihre Berücksichtigung
Berücksichtigt werden insbesondere die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen des
Baugesetz-buches, der Naturschutzgesetze, der Immissionsschutz-Gesetzgebung, der Abfallund Wasser-gesetzgebung und das Bundes-Bodenschutzgesetz. Der Regionalplan der Region
Oberpfalz-Nord (6) sieht u.a. als Entwicklungspotential der Region den Rohstoff Holz:
„Nahezu die Hälfte der Region ist mit Wald bedeckt. Die waldreichen Gebiete liegen vor
allem im Oberpfälzer Wald und im Oberpfälzer Bruchschollenland. Durch die Schaffung
zusätzlicher Holzabsatzmöglichkeiten könnte dieser Rohstoff verstärkt genutzt und der
Wirtschaftsraum der Region gestärkt werden. Die Ansiedlung und Erweiterung holzbe- und verarbeitender Betriebe ist daher von besonderem Interesse.“
2.
BESTANDSAUFNAHME, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIESSLICH DER PROGNOSE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER
PLANUNG
2.1
Natürliche Grundlagen
Naturraum
Das von der Änderung des Flächennutzungsplanes betroffene Gebiet liegt im Naturraum 396
"Naab-Wondreb-Senke".
Lage und Bestand
Das Gelände befindet sich südlich des Stadtkerns von Erbendorf zwischen der
Südbahnhofstraße und der Bundesstraße B 22. Ca. 1 ha wird überwiegend landwirtschaftlich
als Acker genutzt, ein geringerer Teil (knapp 0,1 ha) ist bereits mit gewerblich genutzten
Gebäuden überbaut, die verbleibende Fläche von ca. 0,2 ha ist überwiegend mit Nadel- und
Laubgehölzen bestockt und wird von einem kleinen Bachlauf durchflossen. Dieser Bestand
ist in der Biotopkartierung Bayern unter der Nr. 6138-0028-001 „Von Bachgraben
durchflossene Senke [...] erfasst“
Von der Bachsenke bei knapp 470 m üNN steigt die Fläche nach Westen hin bis auf ca. 476 m
üNN an.
Geologie
Die Geologische Karte von Bayern M = 1:500.000 des Bayerischen Geologischen
Landesamtes weist für den Bereich der neuen Bebauung Biotitgneis und Gneis der
Erbendorfer Grünschieferzone aus.
Potenzielle natürliche Vegetation
Die Vegetation, die sich unter den vorhandenen Umweltbedingungen und ohne weiteres
Eingreifen des Menschen ausbilden würde, wird als Potenzielle Natürliche Vegetation
bezeichnet. Nach der „Potenziellen Natürlichen Vegetation (PNV) Bayern“ des Bayerischen
Landesamtes für Umwelt (LfU 2012), liegt das Planungsgebiet großräumig betrachtet im
Bereich eines Hainsimsen-Tannenbuchenwaldes im Komplex mit einem WaldmeisterTannenbuchenwald. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich entlang des Baches ein
Schwarz-Erlen-Uferauwald entwickeln würde.
Reale Vegetation
Durch menschlichen Einfluss und Nutzung unterscheidet sich die heutige Vegetation in der
Regel von der ursprünglich vorhandenen bzw. von der Potenziell Natürlichen Vegetation.
So wird der überwiegende Teil als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt. Entlang des
Bachlaufes befinden sich teils nitrophil überprägte, frische bis feuchte Brachen,
bachbegleitend mit Bruch-Weiden und Schwarz-Erlen, teils gebüschartig, teils als ältere
Einzelbäume.
Eine
kleine,
ehemalige
eutrophe
Nasswiese
mit
Wiesenfuchsschwanz-,
Wiesenknöterichfazies, stellenweise Mädesüß-, Gelbweiderichhochstaudenanteile, östlich
des Baches, wurde vor ca. 20 - 30 Jahren mit Nadelgehölzen, überwiegend Fichten
aufgeforstet. Südlich daran schließt sich ein etwa gleichalteriger Birken-ZitterpappelBestand an.
Abb.3: Aktuelle Flächennutzung im geplanten Gewerbegebiet mit Darstellung der Blickrichtung von Abb. 4
(blauer Pfeil)
Abb.4: Ansicht der überplanten Fläche von Norden
2.2
Untersuchung relevanter Schutzgüter
Da es sich hier um die Änderung eines rechtskräftig ausgewiesenen Flächennutzungsplanes
handelt, beschränkt sich die in der Umweltprüfung durchzuführende Betrachtung relevanter
Schutzgüter und die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes auf den Bereich
und seinen aktuellen Zustand, in dem eine Änderung vorgenommen wird. Dabei ist nur die
Veränderung von rechtskräftiger Planung zu neuer Planung maßgeblich.
Schutzgut Boden
Bestand: Es sind keine Altlasten auf der Fläche bekannt. Bei den Böden handelt es sich im
Wesentlichen um Braunerden, in der Bachmulde auch um Braunerde-Pseudogley und
Pseudogley.
Auswirkungen: In Gewerbegebieten ist mit einem hohen Versiegelungsgrad (GRZ > 0,35)
durch Gebäude und Verkehrsflächen zu rechnen. Baubedingt werden Flächen verändert und
Oberboden zwischengelagert. Außerdem sind aufgrund des bewegten Geländes Bodenabund -aufträge notwendig.
Ergebnis: Durch die Versiegelung des Bodens und Bodenbewegungen entsteht eine
Beeinträchtigung mittlerer Erheblichkeit.
Schutzgut Klima/Luft
Bestand: Über der Freifläche kann Kaltluft entstehen, was jedoch aufgrund der kleinen
Fläche unerheblich ist. Ferner ist der Zu- und Abfluss der Kaltluft in dem vorhandenen
Bachtal durch den Damm der Bundesstraße B 22 einerseits und die bestehenden
gewerblichen Gebäude andererseits bereits nicht mehr, bzw. kaum mehr gegeben.
Auswirkungen: Die weitere Versiegelung erhöht sich durch die neue Bebauung, was Luft und
Kleinklima in begrenztem Umfang und nur kleinräumig beeinflussen kann (Verdunstung,
Aufheizen im Sommer usw.).
Ergebnis: Es sind keine erheblichen Auswirkungen für dieses Schutzgut zu erwarten.
Schutzgut Wasser
Bestand: Im Bereich des Planungsgebietes liegen keine Wasserschutzgebiete,
Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser oder Überschwemmungsbereiche.
Der vorhandene Bachlauf ist durch Verrohrungen im Oberlauf (B 22) und im Unterlauf
(bestehendes Gewerbegebiet) verinselt und mit Betonteilen teils künstlich verbaut.
Wanderbeziehungen an Gewässer gebundener Organismen sind unterbrochen.
Auswirkungen: Im Zuge der Neuerrichtung von Gebäuden und Zufahrten ist eine
weitgehende Verrohrung des Bachlaufes zu erwarten. Die Versiegelung von Boden durch
Überbauung und Befestigung von Flächen reduziert im Allgemeinen die Versickerung von
Regenwasser und verringert die natürliche Verdunstung. In der Folge ergibt sich ein erhöhter
und schnellerer Oberflächenabfluss. Durch die Versiegelung kommt es also lokal zu einem
Eingriff in den Wasserhaushalt. Die nicht vermeidbaren Auswirkungen werden bei der
Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt.
Die Abwasserbeseitigung wird über die bereits bestehenden bzw. noch zu erstellenden
Kanäle im Trennsystem vorgenommen werden.
Ergebnis: Durch die Versiegelung erfolgt eine Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit.
Schutzgut Mensch
Bestand: Der überwiegende Teil der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Eine besondere
Erholungsfunktion ist auf Grund der Flächennutzung und der Lage zwischen der
Bundestraße B 22 sowie dem bestehenden Gewerbegebiet und Mischgebiet nicht gegeben.
Im Zuge der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen kommt es
bereits bisher zu Staub-, Geruchs- und Lärmimmissionen, die im ländlichen Raum ortsüblich
sind.
Das nördlich gelegene Mischgebiet ist mit einer Lagerhalle einer Firma für
Gebäudediagnostik und ansonsten mit Wohngebäuden bebaut.
In immissionsschutzrechtlicher Hinsicht bestehen insbesondere durch das nordöstlich
anschließende Gewerbegebiet, das im Wesentlichen von einem Zimmerei- und
Dachdeckerbetrieb genutzt wird, und die südlich am Planungsgebiet vorbeiführende
Bundesstraße B 22 Vorbelastungen. In dem bestehenden Gewerbegebiet liegt neben den
gewerblich genutzten Gebäuden auch das Wohn-/Bürohaus des Betriebsinhabers des
Zimmerei- und Dachdeckerbetriebes sowie seines Nachfolgers.
Abb.5: Darstellung der Nutzung im bestehenden MI und GE-Gebiet
Auswirkungen: Die Gewerbegebietsausweisung dient der Erweiterung des bestehenden
Zimmerei und Dachdeckerbetriebes, der hier die Errichtung einer Montagehalle plant.
Vorgesehen ist ein Tagbetrieb in der Zeit von 6 – 22 Uhr. Die Zufahrt zum geplanten GEGebiet erfolgt von der Südbahnhofstraße her über das bestehende Betriebsgelände.
Während der Bebauung des geplanten Gewerbegebietes kann es jeweils zeitlich begrenzt zu
einer erhöhten Lärmentwicklung kommen.
Durch den Betrieb einer Montagehalle sind aufgrund der bestehenden Vorbelastungen in
schalltechnischer Hinsicht keine zusätzlichen, erheblichen Belastungen, zu erwarten.
Im Hinblick auf die Luftreinhaltung sind ebenfalls keine nachteiligen Auswirkungen zu
erwarten, zumal im Zuge der Einzelgenehmigungsverfahren geprüft wird, ob die
einschlägigen öffentlich-rechtlichen Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden und
die entsprechenden Genehmigungen gegebenenfalls mit geeigneten Auflagen versehen
werden können.
Ergebnis: Für das Schutzgut Mensch ergeben sich keine Beeinträchtigungen.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen
Beschreibung: Auf der landwirtschaftlich intensiv genutzten Ackerfläche sind weder
besondere oder geschützte Arten, noch eine hohe Artenvielfalt zu erwarten. Auf Grund der
Vorbelastungen am bestehenden Siedlungsrand und wegen der angrenzenden
Bundesstraße ist auch vom Fehlen anspruchsvoller und störungsempfindlicher Arten
auszugehen. Im seinem östlichen Teil bezieht das geplante Gewerbegebiet einen jüngeren
bis mittelalten Baumbestand aus Nadel- und Laubbäumen sowie einen kleinen Bachlauf mit
begleitenden Brachen und Gehölzen mit ein. Auf Grund der höheren Strukturdiversität ist
gegenüber landwirtschaftlich genutzten Flächen eine höhere Artenvielfalt bezüglich der
Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten. Der Bachlauf ist unter der Nr. 6138-0028-001 in der
Biotopkartierung Bayern erfasst (siehe Abb. 3). Des Weiteren liegen im Geltungsbereich der
Planung keine Schutzgebiete oder Schutzgegenstände nach dem BayNatSchG. bzw. keine als
besonders geschützte Biotope gem. Art. 13d (1) BayNatSchG anzusprechende Flächen.
Auswirkungen: Auch wenn der dortige Lebensraum für Tiere und Pflanzen durch die
umgebenden Nutzungen stark verinselt ist, bewirkt der Eingriff durch die Versiegelung von
Boden und die erforderliche Verrohrung des Baches den Arealverlust für bestimmte Arten.
Dieser nicht ausgleichbare Eingriff wird bei der Behandlung der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung berücksichtigt.
Ergebnis: Der Eingriff in das Schutzgut Tiere und Pflanzen ist für die landwirtschaftliche
Fläche als gering, für den Gehölzbestand und die Biotopfläche als mittel zu betrachten.
Schutzgut Landschaftsbild
Auswirkungen: Durch die Errichtung einer Montagehalle, deren Dimensionierung letztlich
auf Ebene des Bebauungsplanes oder im Rahmen einer Einzelbaugenehmigen festgelegt
wird, sind auf Grund der Lage in einer Geländesenke keine zusätzlichen Belastungen des
Ortsbildes von Erbendorf zu erwarten. Durch die bestehenden umgebenden Gebäude und
Anlagen ist das Landschaftsbild zudem bereits erheblich vorbelastet. An dieser Stelle
werden auch keine besonderen Sichtachsen oder Blickbeziehungen beeinträchtigt.
Ergebnis: Aufgrund der Vorbelastungen ist keine Beeinträchtigung des Schutzguts
Landschaftsbild zu erwarten.
Schutzgüter Kultur- und Sachgüter
Bestand: Im Baugebiet sind derzeit keine Bodendenkmäler bekannt.
In ca. 1 km Entfernung im Ortskern von Erbendorf sind die als Baudenkmäler erfasste
Katholische Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt (D-3-77-116-9), die Evangelisch-Lutherische
Pfarrkirche Martin-Luther (D-3-77-116-3) und der Straßenmarkt (E-3-77-116-1) vorhanden.
Die denkmalgeschützte Windischkapelle (D-3-77-116-23) liegt ca. 500 m nördlich des
geplanten Gewerbegebietes. Eine weitere Kapelle (D-3-77-132-31) befindet sich ca. 600 m
entfernt, im südöstlich und etwas höher gelegenen Dorf Sassenhof.
Auswirkungen: Gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben sich für die Baudenkmäler
keine Änderungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen. Aufgrund der Topographie werden
keine Sichtachsen verstellt und die Fernwirkungen der Baudenkmäler nicht zusätzlich
beeinträchtigt.
Ergebnis: Es ist keine Beeinträchtigungen der Schutzgüter Kultur- und Sachgüter zu
erwarten.
Wechselwirkungen
Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen zwischen den
einzelnen Schutzgütern.
3.
PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Bei Nichtänderung des Planungsareals würden die bisherigen Nutzungen bis auf weiteres
erhalten bleiben. Die zu erwartenden geringen bis mittleren Beeinträchtigungen
verschiedener Schutzgüter könnten dadurch an dieser Stelle vermieden werden. Da jedoch
der Bedarf der Betriebserweiterung besteht, müsste ein entsprechendes Gebiet für den
gesamten Betrieb an anderer Stelle zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wären die
einschlägigen Schutzgüter in gleicher Weise bzw. bei einer Realisierung außerhalb eines
bereits bestehenden Gewerbegebiets deutlich stärker betroffen.
4.
GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM
AUSGLEICH
4.1
Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter
Schutzgut Boden
Um die Bodenbewegungen sachgemäß durchzuführen, wird auf die DIN 19731 verwiesen.
Demnach ist u.a. der Oberboden getrennt auszubauen und zu verwerten.
Bei Hinweisen auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast ist unverzüglich das
Landratsamt Tirschenreuth zu benachrichtigen (Mitteilungspflicht gemäß Artikel 1
BayBodSchG).
Gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen durch Arbeiten auf den betroffenen
Flächen sind Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Schutzgut Wasser
Als Vermeidungsmaßnahme sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Stellplätze
anzustreben.
Ob Abflusspufferungen im Zusammenhang mit der Ableitung von unverschmutztem
Oberflächenwasser möglich sind, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu prüfen.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Durch die entsprechende Gestaltung von Freiflächen können Lebensraumstrukturen
hinzugewonnen werden. Um eine gewisse Durchlässigkeit für bestimmte Tiergruppen
innerhalb des Gewerbegebietes und zur freien Landschaft zu gewährleisten, sind
Einfriedungen
ohne Sockel auszuführen.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Archäologische Funde (z.B. Keramikscherben, Steinartefakte oder Knochen) bzw.
archäologische Befunde (z.B. Mauern, Erdverfärbungen oder Gräber), die bei Erdarbeiten
zutage kommen, unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht gemäß Art. 8 DSchG und sind
deshalb unverzüglich entweder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes
Tirschenreuth oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle
Regensburg, bekanntzumachen.
4.2
Maßnahmen
zum
Eingriffsregelung
Ausgleich,
Behandlung
der
naturschutzrechtlichen
Durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist die Stadt Erbendorf gehalten, die durch
die Bauleitplanung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen.
Die folgende Ermittlung des Ausgleichsbedarfs lehnt sich an den Leitfaden für die
Anwendung der naturschutzrechtlichen „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“, erstellt
von einer Arbeitsgruppe beim Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
(Sept. 1999, in der ergänzten Fassung vom Januar 2003) an. Die Ermittlung des
Kompensationsfaktors erfolgt nach der dafür vorgesehenen Matrix.
Die bereits versiegelten und überbauten Flächenanteile werden als Flächen ohne Eingriff
gewertet.
Zu erwartende Eingriffsschwere
Bedeutung für Naturhaushalt und
Landschaftsbild
Typ A „hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad“ (GRZ > 0,35)
Kategorie I (geringe
Kategorie II (mittlere
Kategorie III (hohe
Bedeutung):
Bedeutung):
Bedeutung):
Ackerfläche,
Gehölzbestände
Biotopfläche
Spanne des erwarteten
Kompensationsfaktors
Zu erwartende Eingriffsfläche (ohne
geplante Grünflächen)
0,3 - 0,6
0,8 - 1,0
1,0 – 3,0
1,0 ha
0,1 ha
0,1 ha
Minimaler Ausgleichsbedarf
Maximaler Ausgleichsbedarf
0,30 ha
0,60 ha
0,08 ha
0,10 ha
0,10 ha
0,30 ha
Der gesamte zu erwartende Ausgleichsbedarf liegt zwischen ca. 0,5 ha und 1,0 ha.
Als Ausgleichsmaßnahme für die erforderliche Bachverrohrung ist die Öffnung eines bisher
verrohrten Baches anzustreben.
5.
ALTERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN
Alternative Planungsmöglichkeiten bestehen nicht, da es Ziel der Planung ist, für einen
bestehenden Betrieb eine Erweiterungsmöglichkeit zu schaffen.
6.
METHODISCHES VORGEHEN UND TECHNISCHE SCHWIERIGKEITEN
Die Umweltprüfung beschränkte sich auf die Bereiche des Flächennutzungsplanes, in denen
Änderungen vorgenommen wurden. Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte
verbal argumentativ.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurden als maßgebliche Fachstellen die Untere
Naturschutzbehörde und die Untere Immissionsschutzbehörde (Besprechungen vom
20.12.2016) kontaktiert.
Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs wurde entsprechend dem Leitfaden zur Anwendung der
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung durchgeführt. Die Ergebnisse einer Ortsansicht sind in
der Zusammenfassung der Umweltauswirkungen mit eingeflossen.
7.
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
Da die geplante Flächennutzungsplan-Änderung keine unmittelbaren Umweltauswirkungen
hat, kann auch keine Überwachung erfolgen.
8.
ZUSAMMENFASSUNG
Mit der Ausweisung eines Gewerbegebietes für die Erweiterung eines ortsansässigen
Zimmerei- und Dachdeckerbetriebes werden neben Ackerflächen- und bereits überbauten
Flächen auch Gehölzbestände mit einem kleinen Bachlauf überplant, die teilweise in der
Biotopkartierung Bayern erfasst sind. Durch die geplante Montagehalle mit den
entsprechenden Zufahrten werden Versiegelungen von Boden und eine Verrohrung eines
Großteils des Bachlaufes erforderlich werden. Daraus ergeben sich unter Berücksichtigung
der bestehenden Verinselung insbesondere für die Schutzgüter Boden, Wasser sowie Tiere
und Pflanzen zu erwartende Beeinträchtigungen von mittlerer Erheblichkeit. Auf Grund der
Lage in einer Geländesenke und der bestehenden Vorbelastung durch angrenzende,
bestehende Gewerbeflächen und die Bundesstraße B 22 ist für die übrigen Schutzgüter
keine Erheblichkeit zu erwarten.
Für die zu erwartenden Eingriffe in Natur-und Landschaft sind entsprechende Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen erforderlich.
Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht zu den wichtigsten Ergebnissen der
Umweltprüfung:
Schutzgut
Mensch (Lärm, Erholung)
Tiere und Pflanzen
Wasser
Boden
Klima/Luft
Landschaftsbild
Kultur- und Sachgüter
9.
Erheblichkeit
keine
mittel
mittel
mittel
keine
keine
keine
LITERATURVERZEICHNIS
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN 2003:
Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, 2. erweiterte Auflage, München.
OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNEREN 2007: Der
Umweltbericht in der Praxis, 2. Auflage, München, 50 S.
BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 1998: Geologische Karte von Bayern
1:500 000 mit Erläuterungen und farbigen Beilagen. München.
LfU - BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg.) 2012: Potenzielle natürliche
Vegetation (PNV) Bayern, Erläuterungen, Karte 1:500 000 und Kartenlegende, bearbeitet von
Reiner Suck & Michael Bushart mit Beiträgen von Martin Scheuerer und Rüdiger Urban.
LfU - BAYERISCHES LANDESSAMT FÜR UMWELT 2013: Digitale Übersichtsbodenkarte,
Maßstab 1:25.000, Stand Juli 2013.
REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERPFALZ-NORD 2002: Regionalplan Oberpfalz-Nord
(6). Neustadt a. d. Waldnaab
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