STADT ERBENDORF BEGRÜNDUNG ZUR 11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT Stand: 19.01.2017 Stadt Erbendorf -BauamtBräugasse 4 92681 Erbendorf ERBENDORF 1. ANLASS DER PLANUNG Der Flächennutzungsplan der Stadt Erbendorf datiert aus dem Jahre 1984. In ihm werden die Flächen im Umfeld des Gewerbegebietes Gries, die westlich an das Gewerbegebiet anschließen, als Fläche der Landwirtschaft und als Biotop 6138-28.01 ausgewiesen. Seit Aufstellung des Flächennutzungsplans wurden insbesondere im Bereich westlich der Südbahnhofstraße verschiedene Bauvorhaben realisiert, bei denen sowohl Gewerbe- als auch Wohngebäude errichtet wurden. Ebenfalls wurde im Bereich des Biotops bereits eine Lagerhalle genehmigt und errichtet. Die in diesem Bereich vorhandenen Gewerbebetriebe sind als nicht wesentlich störend in Hinblick auf die angrenzenden gemischten Bauflächen einzustufen. Im Einzelnen sind derzeit folgende gewerbliche Nutzungen vorhanden: - Holzbau-/Dachdeckerbetrieb Reifenhandel Fuhrunternehmen/Erdbaubetrieb Jalousienbetrieb Tierarztpraxis KFz-Werkstatt Gebäudediagnostik Im Bereich des westlich angrenzenden Geländes sind die Flächen nicht bebaut. Die Grundstücke werden als landwirtschaftliche Nutzflächen genutzt. Für diese unbebauten Nutzflächen gibt es bereits Interessenten für eine Bebauung mit einer gewerblichen Produktionshalle. Daher soll der Flächennutzungsplan die Voraussetzungen zur Realisierung des Bauvorhabens und einer späteren Arrondierung schaffen. Die betreffenden Flächen werden zukünftig als Gewerbefläche –GE- dargestellt. 2. ÜBERGEORDNETE PLANUNG Erbendorf befindet sich innerhalb des ländlichen Raumes mit besonderem Handlungsbedarf. Die Strukturkarte des Entwurfes des Landesentwicklungsprogramms vom 12.07.2016 stellt Erbendorf im Verbund mit Windischeschenbach als Mittelzentrum dar. Auszug aus der Strukturkarte des LEP Bayern (Stand 12.07.2016) 3. ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung von Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Gries zu schaffen. Es werden hierzu die Darstellungen im Flächennutzungsplan wie folgt geändert: Die bisher als Fläche der Landwirtschaft dargestellten Bereiche westlich der Südbahnhofstraße werden in Zukunft als Gewerbefläche -GE- dargestellt. Bestand Geplante Änderung 4. AUSWIRKUNGEN Durch die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Gewerbeflächen um ca. 13400 m² vergrößert. Gleichzeitig werden die Flächen der Landwirtschaft um die gleiche Fläche verkleinert. 5. UMWELTBERICHT Der vorliegende Umweltbericht würdigt die gegenüber dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan geplanten umweltrelevanten Änderungen. Die Tatsache, dass ca. 13400 m² der bislang als Fläche der Landwirtschaft dargestellte Bereich nunmehr als Gewerbefläche dargestellt wird, ist hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen zu untersuchen. STADT LANDKREIS REG.BEZIRK ERBENDORF TIRSCHENREUTH OBERPFALZ 11. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Erbendorf GE Gries II UMWELTBERICHT (§ 2a Abs. 2 BauGB) MIT BEHANDLUNG DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG Fassung vom 11.01.2017 Büro für Landschaftsökologie Robert Mertl Unterer Markt 5 92681 Erbendorf [email protected] INHALT 1. 1.1 1.2 2. EINLEITUNG Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Flächennutzungsplanänderung Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung Seite 3 3 4 BESTANDSAUFNAHME, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIESSLICH DER PROGNOSE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Natürliche Grundlagen Untersuchung relevanter Schutzgüter Schutzgut Boden Schutzgut Klima/Luft Schutzgut Wasser Schutzgut Mensch Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaftsbild Schutzgüter Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen 4 4 6 6 7 7 7 9 9 9 10 3. PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 10 4. GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter: Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Kultur- und Sachgüter Maßnahmen zum Ausgleich, Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 2.1 2.2 4.1 4.2 10 10 11 5. ALTERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN 12 6. METHODISCHES VORGEHEN UND TECHNISCHE SCHWIERIGKEITEN 12 7. MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) 12 8. ZUSAMMENFASSUNG 12 9. LITERATURVERZEICHNIS 13 1. EINLEITUNG 1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Inhalte der Flächennutzungsplanänderung Der Flächennutzungsplan Erbendorf ist seit 10.01.1984 rechtskräftig. Die letzte Änderung wurde am 18.01.2016 rechtswirksam. Der Geltungsbereich der 11. Änderung umfasst Teilflächen der Flurnummern 594, 595, 596 in der Gemarkung Erbendorf mit einer Größe von ca. 1,34 ha. Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung werden die bisher als landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewiesenen Grundstücke durch ein Gewerbegebiet ersetzt. Durch die Flächennutzungsplanänderung soll die Errichtung einer Montagehalle für einen im bestehenden, angrenzenden GE-Gebiet „Gries“ ansässigen Zimmerei- und Dachdeckerbetrieb ermöglicht werden. Abb.1: Lage des von Flächennutzungsplanänderung betroffenen Gebietes in der TK25 Abb.2: Lage des geplanten GE-Gebietes im bestehenden Flächennutzungsplan 1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Berücksichtigung Berücksichtigt werden insbesondere die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen des Baugesetz-buches, der Naturschutzgesetze, der Immissionsschutz-Gesetzgebung, der Abfallund Wasser-gesetzgebung und das Bundes-Bodenschutzgesetz. Der Regionalplan der Region Oberpfalz-Nord (6) sieht u.a. als Entwicklungspotential der Region den Rohstoff Holz: „Nahezu die Hälfte der Region ist mit Wald bedeckt. Die waldreichen Gebiete liegen vor allem im Oberpfälzer Wald und im Oberpfälzer Bruchschollenland. Durch die Schaffung zusätzlicher Holzabsatzmöglichkeiten könnte dieser Rohstoff verstärkt genutzt und der Wirtschaftsraum der Region gestärkt werden. Die Ansiedlung und Erweiterung holzbe- und verarbeitender Betriebe ist daher von besonderem Interesse.“ 2. BESTANDSAUFNAHME, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIESSLICH DER PROGNOSE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 2.1 Natürliche Grundlagen Naturraum Das von der Änderung des Flächennutzungsplanes betroffene Gebiet liegt im Naturraum 396 "Naab-Wondreb-Senke". Lage und Bestand Das Gelände befindet sich südlich des Stadtkerns von Erbendorf zwischen der Südbahnhofstraße und der Bundesstraße B 22. Ca. 1 ha wird überwiegend landwirtschaftlich als Acker genutzt, ein geringerer Teil (knapp 0,1 ha) ist bereits mit gewerblich genutzten Gebäuden überbaut, die verbleibende Fläche von ca. 0,2 ha ist überwiegend mit Nadel- und Laubgehölzen bestockt und wird von einem kleinen Bachlauf durchflossen. Dieser Bestand ist in der Biotopkartierung Bayern unter der Nr. 6138-0028-001 „Von Bachgraben durchflossene Senke [...] erfasst“ Von der Bachsenke bei knapp 470 m üNN steigt die Fläche nach Westen hin bis auf ca. 476 m üNN an. Geologie Die Geologische Karte von Bayern M = 1:500.000 des Bayerischen Geologischen Landesamtes weist für den Bereich der neuen Bebauung Biotitgneis und Gneis der Erbendorfer Grünschieferzone aus. Potenzielle natürliche Vegetation Die Vegetation, die sich unter den vorhandenen Umweltbedingungen und ohne weiteres Eingreifen des Menschen ausbilden würde, wird als Potenzielle Natürliche Vegetation bezeichnet. Nach der „Potenziellen Natürlichen Vegetation (PNV) Bayern“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU 2012), liegt das Planungsgebiet großräumig betrachtet im Bereich eines Hainsimsen-Tannenbuchenwaldes im Komplex mit einem WaldmeisterTannenbuchenwald. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich entlang des Baches ein Schwarz-Erlen-Uferauwald entwickeln würde. Reale Vegetation Durch menschlichen Einfluss und Nutzung unterscheidet sich die heutige Vegetation in der Regel von der ursprünglich vorhandenen bzw. von der Potenziell Natürlichen Vegetation. So wird der überwiegende Teil als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt. Entlang des Bachlaufes befinden sich teils nitrophil überprägte, frische bis feuchte Brachen, bachbegleitend mit Bruch-Weiden und Schwarz-Erlen, teils gebüschartig, teils als ältere Einzelbäume. Eine kleine, ehemalige eutrophe Nasswiese mit Wiesenfuchsschwanz-, Wiesenknöterichfazies, stellenweise Mädesüß-, Gelbweiderichhochstaudenanteile, östlich des Baches, wurde vor ca. 20 - 30 Jahren mit Nadelgehölzen, überwiegend Fichten aufgeforstet. Südlich daran schließt sich ein etwa gleichalteriger Birken-ZitterpappelBestand an. Abb.3: Aktuelle Flächennutzung im geplanten Gewerbegebiet mit Darstellung der Blickrichtung von Abb. 4 (blauer Pfeil) Abb.4: Ansicht der überplanten Fläche von Norden 2.2 Untersuchung relevanter Schutzgüter Da es sich hier um die Änderung eines rechtskräftig ausgewiesenen Flächennutzungsplanes handelt, beschränkt sich die in der Umweltprüfung durchzuführende Betrachtung relevanter Schutzgüter und die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes auf den Bereich und seinen aktuellen Zustand, in dem eine Änderung vorgenommen wird. Dabei ist nur die Veränderung von rechtskräftiger Planung zu neuer Planung maßgeblich. Schutzgut Boden Bestand: Es sind keine Altlasten auf der Fläche bekannt. Bei den Böden handelt es sich im Wesentlichen um Braunerden, in der Bachmulde auch um Braunerde-Pseudogley und Pseudogley. Auswirkungen: In Gewerbegebieten ist mit einem hohen Versiegelungsgrad (GRZ > 0,35) durch Gebäude und Verkehrsflächen zu rechnen. Baubedingt werden Flächen verändert und Oberboden zwischengelagert. Außerdem sind aufgrund des bewegten Geländes Bodenabund -aufträge notwendig. Ergebnis: Durch die Versiegelung des Bodens und Bodenbewegungen entsteht eine Beeinträchtigung mittlerer Erheblichkeit. Schutzgut Klima/Luft Bestand: Über der Freifläche kann Kaltluft entstehen, was jedoch aufgrund der kleinen Fläche unerheblich ist. Ferner ist der Zu- und Abfluss der Kaltluft in dem vorhandenen Bachtal durch den Damm der Bundesstraße B 22 einerseits und die bestehenden gewerblichen Gebäude andererseits bereits nicht mehr, bzw. kaum mehr gegeben. Auswirkungen: Die weitere Versiegelung erhöht sich durch die neue Bebauung, was Luft und Kleinklima in begrenztem Umfang und nur kleinräumig beeinflussen kann (Verdunstung, Aufheizen im Sommer usw.). Ergebnis: Es sind keine erheblichen Auswirkungen für dieses Schutzgut zu erwarten. Schutzgut Wasser Bestand: Im Bereich des Planungsgebietes liegen keine Wasserschutzgebiete, Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser oder Überschwemmungsbereiche. Der vorhandene Bachlauf ist durch Verrohrungen im Oberlauf (B 22) und im Unterlauf (bestehendes Gewerbegebiet) verinselt und mit Betonteilen teils künstlich verbaut. Wanderbeziehungen an Gewässer gebundener Organismen sind unterbrochen. Auswirkungen: Im Zuge der Neuerrichtung von Gebäuden und Zufahrten ist eine weitgehende Verrohrung des Bachlaufes zu erwarten. Die Versiegelung von Boden durch Überbauung und Befestigung von Flächen reduziert im Allgemeinen die Versickerung von Regenwasser und verringert die natürliche Verdunstung. In der Folge ergibt sich ein erhöhter und schnellerer Oberflächenabfluss. Durch die Versiegelung kommt es also lokal zu einem Eingriff in den Wasserhaushalt. Die nicht vermeidbaren Auswirkungen werden bei der Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt. Die Abwasserbeseitigung wird über die bereits bestehenden bzw. noch zu erstellenden Kanäle im Trennsystem vorgenommen werden. Ergebnis: Durch die Versiegelung erfolgt eine Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit. Schutzgut Mensch Bestand: Der überwiegende Teil der Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Eine besondere Erholungsfunktion ist auf Grund der Flächennutzung und der Lage zwischen der Bundestraße B 22 sowie dem bestehenden Gewerbegebiet und Mischgebiet nicht gegeben. Im Zuge der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen kommt es bereits bisher zu Staub-, Geruchs- und Lärmimmissionen, die im ländlichen Raum ortsüblich sind. Das nördlich gelegene Mischgebiet ist mit einer Lagerhalle einer Firma für Gebäudediagnostik und ansonsten mit Wohngebäuden bebaut. In immissionsschutzrechtlicher Hinsicht bestehen insbesondere durch das nordöstlich anschließende Gewerbegebiet, das im Wesentlichen von einem Zimmerei- und Dachdeckerbetrieb genutzt wird, und die südlich am Planungsgebiet vorbeiführende Bundesstraße B 22 Vorbelastungen. In dem bestehenden Gewerbegebiet liegt neben den gewerblich genutzten Gebäuden auch das Wohn-/Bürohaus des Betriebsinhabers des Zimmerei- und Dachdeckerbetriebes sowie seines Nachfolgers. Abb.5: Darstellung der Nutzung im bestehenden MI und GE-Gebiet Auswirkungen: Die Gewerbegebietsausweisung dient der Erweiterung des bestehenden Zimmerei und Dachdeckerbetriebes, der hier die Errichtung einer Montagehalle plant. Vorgesehen ist ein Tagbetrieb in der Zeit von 6 – 22 Uhr. Die Zufahrt zum geplanten GEGebiet erfolgt von der Südbahnhofstraße her über das bestehende Betriebsgelände. Während der Bebauung des geplanten Gewerbegebietes kann es jeweils zeitlich begrenzt zu einer erhöhten Lärmentwicklung kommen. Durch den Betrieb einer Montagehalle sind aufgrund der bestehenden Vorbelastungen in schalltechnischer Hinsicht keine zusätzlichen, erheblichen Belastungen, zu erwarten. Im Hinblick auf die Luftreinhaltung sind ebenfalls keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten, zumal im Zuge der Einzelgenehmigungsverfahren geprüft wird, ob die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden und die entsprechenden Genehmigungen gegebenenfalls mit geeigneten Auflagen versehen werden können. Ergebnis: Für das Schutzgut Mensch ergeben sich keine Beeinträchtigungen. Schutzgüter Tiere und Pflanzen Beschreibung: Auf der landwirtschaftlich intensiv genutzten Ackerfläche sind weder besondere oder geschützte Arten, noch eine hohe Artenvielfalt zu erwarten. Auf Grund der Vorbelastungen am bestehenden Siedlungsrand und wegen der angrenzenden Bundesstraße ist auch vom Fehlen anspruchsvoller und störungsempfindlicher Arten auszugehen. Im seinem östlichen Teil bezieht das geplante Gewerbegebiet einen jüngeren bis mittelalten Baumbestand aus Nadel- und Laubbäumen sowie einen kleinen Bachlauf mit begleitenden Brachen und Gehölzen mit ein. Auf Grund der höheren Strukturdiversität ist gegenüber landwirtschaftlich genutzten Flächen eine höhere Artenvielfalt bezüglich der Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten. Der Bachlauf ist unter der Nr. 6138-0028-001 in der Biotopkartierung Bayern erfasst (siehe Abb. 3). Des Weiteren liegen im Geltungsbereich der Planung keine Schutzgebiete oder Schutzgegenstände nach dem BayNatSchG. bzw. keine als besonders geschützte Biotope gem. Art. 13d (1) BayNatSchG anzusprechende Flächen. Auswirkungen: Auch wenn der dortige Lebensraum für Tiere und Pflanzen durch die umgebenden Nutzungen stark verinselt ist, bewirkt der Eingriff durch die Versiegelung von Boden und die erforderliche Verrohrung des Baches den Arealverlust für bestimmte Arten. Dieser nicht ausgleichbare Eingriff wird bei der Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt. Ergebnis: Der Eingriff in das Schutzgut Tiere und Pflanzen ist für die landwirtschaftliche Fläche als gering, für den Gehölzbestand und die Biotopfläche als mittel zu betrachten. Schutzgut Landschaftsbild Auswirkungen: Durch die Errichtung einer Montagehalle, deren Dimensionierung letztlich auf Ebene des Bebauungsplanes oder im Rahmen einer Einzelbaugenehmigen festgelegt wird, sind auf Grund der Lage in einer Geländesenke keine zusätzlichen Belastungen des Ortsbildes von Erbendorf zu erwarten. Durch die bestehenden umgebenden Gebäude und Anlagen ist das Landschaftsbild zudem bereits erheblich vorbelastet. An dieser Stelle werden auch keine besonderen Sichtachsen oder Blickbeziehungen beeinträchtigt. Ergebnis: Aufgrund der Vorbelastungen ist keine Beeinträchtigung des Schutzguts Landschaftsbild zu erwarten. Schutzgüter Kultur- und Sachgüter Bestand: Im Baugebiet sind derzeit keine Bodendenkmäler bekannt. In ca. 1 km Entfernung im Ortskern von Erbendorf sind die als Baudenkmäler erfasste Katholische Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt (D-3-77-116-9), die Evangelisch-Lutherische Pfarrkirche Martin-Luther (D-3-77-116-3) und der Straßenmarkt (E-3-77-116-1) vorhanden. Die denkmalgeschützte Windischkapelle (D-3-77-116-23) liegt ca. 500 m nördlich des geplanten Gewerbegebietes. Eine weitere Kapelle (D-3-77-132-31) befindet sich ca. 600 m entfernt, im südöstlich und etwas höher gelegenen Dorf Sassenhof. Auswirkungen: Gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben sich für die Baudenkmäler keine Änderungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen. Aufgrund der Topographie werden keine Sichtachsen verstellt und die Fernwirkungen der Baudenkmäler nicht zusätzlich beeinträchtigt. Ergebnis: Es ist keine Beeinträchtigungen der Schutzgüter Kultur- und Sachgüter zu erwarten. Wechselwirkungen Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern. 3. PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Bei Nichtänderung des Planungsareals würden die bisherigen Nutzungen bis auf weiteres erhalten bleiben. Die zu erwartenden geringen bis mittleren Beeinträchtigungen verschiedener Schutzgüter könnten dadurch an dieser Stelle vermieden werden. Da jedoch der Bedarf der Betriebserweiterung besteht, müsste ein entsprechendes Gebiet für den gesamten Betrieb an anderer Stelle zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wären die einschlägigen Schutzgüter in gleicher Weise bzw. bei einer Realisierung außerhalb eines bereits bestehenden Gewerbegebiets deutlich stärker betroffen. 4. GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH 4.1 Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter Schutzgut Boden Um die Bodenbewegungen sachgemäß durchzuführen, wird auf die DIN 19731 verwiesen. Demnach ist u.a. der Oberboden getrennt auszubauen und zu verwerten. Bei Hinweisen auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast ist unverzüglich das Landratsamt Tirschenreuth zu benachrichtigen (Mitteilungspflicht gemäß Artikel 1 BayBodSchG). Gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen durch Arbeiten auf den betroffenen Flächen sind Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Schutzgut Wasser Als Vermeidungsmaßnahme sind wasserdurchlässige Beläge für Wege und Stellplätze anzustreben. Ob Abflusspufferungen im Zusammenhang mit der Ableitung von unverschmutztem Oberflächenwasser möglich sind, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu prüfen. Schutzgut Tiere und Pflanzen Durch die entsprechende Gestaltung von Freiflächen können Lebensraumstrukturen hinzugewonnen werden. Um eine gewisse Durchlässigkeit für bestimmte Tiergruppen innerhalb des Gewerbegebietes und zur freien Landschaft zu gewährleisten, sind Einfriedungen ohne Sockel auszuführen. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Archäologische Funde (z.B. Keramikscherben, Steinartefakte oder Knochen) bzw. archäologische Befunde (z.B. Mauern, Erdverfärbungen oder Gräber), die bei Erdarbeiten zutage kommen, unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht gemäß Art. 8 DSchG und sind deshalb unverzüglich entweder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Tirschenreuth oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Regensburg, bekanntzumachen. 4.2 Maßnahmen zum Eingriffsregelung Ausgleich, Behandlung der naturschutzrechtlichen Durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist die Stadt Erbendorf gehalten, die durch die Bauleitplanung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Die folgende Ermittlung des Ausgleichsbedarfs lehnt sich an den Leitfaden für die Anwendung der naturschutzrechtlichen „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“, erstellt von einer Arbeitsgruppe beim Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (Sept. 1999, in der ergänzten Fassung vom Januar 2003) an. Die Ermittlung des Kompensationsfaktors erfolgt nach der dafür vorgesehenen Matrix. Die bereits versiegelten und überbauten Flächenanteile werden als Flächen ohne Eingriff gewertet. Zu erwartende Eingriffsschwere Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild Typ A „hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad“ (GRZ > 0,35) Kategorie I (geringe Kategorie II (mittlere Kategorie III (hohe Bedeutung): Bedeutung): Bedeutung): Ackerfläche, Gehölzbestände Biotopfläche Spanne des erwarteten Kompensationsfaktors Zu erwartende Eingriffsfläche (ohne geplante Grünflächen) 0,3 - 0,6 0,8 - 1,0 1,0 – 3,0 1,0 ha 0,1 ha 0,1 ha Minimaler Ausgleichsbedarf Maximaler Ausgleichsbedarf 0,30 ha 0,60 ha 0,08 ha 0,10 ha 0,10 ha 0,30 ha Der gesamte zu erwartende Ausgleichsbedarf liegt zwischen ca. 0,5 ha und 1,0 ha. Als Ausgleichsmaßnahme für die erforderliche Bachverrohrung ist die Öffnung eines bisher verrohrten Baches anzustreben. 5. ALTERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN Alternative Planungsmöglichkeiten bestehen nicht, da es Ziel der Planung ist, für einen bestehenden Betrieb eine Erweiterungsmöglichkeit zu schaffen. 6. METHODISCHES VORGEHEN UND TECHNISCHE SCHWIERIGKEITEN Die Umweltprüfung beschränkte sich auf die Bereiche des Flächennutzungsplanes, in denen Änderungen vorgenommen wurden. Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ. Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurden als maßgebliche Fachstellen die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Immissionsschutzbehörde (Besprechungen vom 20.12.2016) kontaktiert. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs wurde entsprechend dem Leitfaden zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung durchgeführt. Die Ergebnisse einer Ortsansicht sind in der Zusammenfassung der Umweltauswirkungen mit eingeflossen. 7. MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) Da die geplante Flächennutzungsplan-Änderung keine unmittelbaren Umweltauswirkungen hat, kann auch keine Überwachung erfolgen. 8. ZUSAMMENFASSUNG Mit der Ausweisung eines Gewerbegebietes für die Erweiterung eines ortsansässigen Zimmerei- und Dachdeckerbetriebes werden neben Ackerflächen- und bereits überbauten Flächen auch Gehölzbestände mit einem kleinen Bachlauf überplant, die teilweise in der Biotopkartierung Bayern erfasst sind. Durch die geplante Montagehalle mit den entsprechenden Zufahrten werden Versiegelungen von Boden und eine Verrohrung eines Großteils des Bachlaufes erforderlich werden. Daraus ergeben sich unter Berücksichtigung der bestehenden Verinselung insbesondere für die Schutzgüter Boden, Wasser sowie Tiere und Pflanzen zu erwartende Beeinträchtigungen von mittlerer Erheblichkeit. Auf Grund der Lage in einer Geländesenke und der bestehenden Vorbelastung durch angrenzende, bestehende Gewerbeflächen und die Bundesstraße B 22 ist für die übrigen Schutzgüter keine Erheblichkeit zu erwarten. Für die zu erwartenden Eingriffe in Natur-und Landschaft sind entsprechende Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen erforderlich. Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht zu den wichtigsten Ergebnissen der Umweltprüfung: Schutzgut Mensch (Lärm, Erholung) Tiere und Pflanzen Wasser Boden Klima/Luft Landschaftsbild Kultur- und Sachgüter 9. Erheblichkeit keine mittel mittel mittel keine keine keine LITERATURVERZEICHNIS BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN 2003: Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, 2. erweiterte Auflage, München. OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNEREN 2007: Der Umweltbericht in der Praxis, 2. Auflage, München, 50 S. BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 1998: Geologische Karte von Bayern 1:500 000 mit Erläuterungen und farbigen Beilagen. München. LfU - BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg.) 2012: Potenzielle natürliche Vegetation (PNV) Bayern, Erläuterungen, Karte 1:500 000 und Kartenlegende, bearbeitet von Reiner Suck & Michael Bushart mit Beiträgen von Martin Scheuerer und Rüdiger Urban. LfU - BAYERISCHES LANDESSAMT FÜR UMWELT 2013: Digitale Übersichtsbodenkarte, Maßstab 1:25.000, Stand Juli 2013. REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERPFALZ-NORD 2002: Regionalplan Oberpfalz-Nord (6). Neustadt a. d. Waldnaab