Stadt Barsinghausen Region Hannover Ortsteil Barsinghausen 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Calenberger Kreisel“ Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht © 2015 Übersichtsplan Entwurf Verfahrensstand §§ 3(2) und 4(2) BauGB 22.10.2015 / III/1 / Buttker 7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“ Entwurf INHALT TEIL 1: PLANZEICHNUNG TEIL 2: BEGRÜNDUNG DER 7. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG 1. Aufstellungsverfahren……………………………………………………………………………………………………… 5 2. Ziele und Zwecke der Planung ……………………………………………………………………………………….... 5 3. Räumlicher Geltungsbereich und Bestandserfassung ………………………..………………….………… 5 4. Überörtliche planungsrechtliche Grundlagen ………………………..…………….…….…………………….6 5. Festsetzungen der 7. FNP Änderung………………………..………………………………………...….………… 6 6. Technische Infrastruktur ……………………………………………………………………….….………….……….... 7 7. Hinweise………………………..………………………………………………………………………………..…….………… 7 8. Auswirkungen der 7. FNP Änderung …………………………………..……………..………………….………… 7 TEIL 3: UMWELTBERICHT Stand: 22.10.2015 Seite 2 (9) 7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“ Entwurf TEIL 1: PLANZEICHNUNG Stand: 22.10.2015 Seite 3 (9) 7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“ Stand: 22.10.2015 Entwurf Seite 4 (9) T LS T T T T T T T LS T T T T wirksamer FNP 2004 G Verbesserung der Landschaftsstruktur Richtfunktrassen mit Nr. Sonstige Planzeichen Art der baulichen Nutzung G Sonstige Planzeichen Stadt Barsinghausen Region Hannover OT Barsinghausen "Am Calenberger Kreisel" Verfahrensstand: Entwurf 22.10.2015 7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“ Entwurf TEIL 2: BEGRÜNDUNG DER 7. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG 1. Aufstellungsverfahren Der Verwaltungsausschuss der Stadt Barsinghausen hat in seiner Sitzung am 21.11.2013 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Calenberger Kreisel“, OT Barsinghausen beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist am 08.08.2015 in der Calenberger Zeitung bekannt gemacht und im Zeitraum vom 12.08.2015 bis einschließlich 02.09.2015 durchgeführt worden. Im Zeitraum vom 12.08.2015 bis einschließlich 02.09.2015 erfolgte die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 11.08.2015. In seiner Sitzung am 17.11.2015 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Barsinghausen dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am 21.11.2015 in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung haben vom __.__.2015 bis einschließlich __.__.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom __.__.2015. 2. Ziele und Zwecke der Planung Die Stadt Barsinghausen beabsichtigt mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Calenberger Kreisel" eine planungsrechtliche Sicherung einer Fläche im Kerngebiet von Barsinghausen für die gewerbliche Nutzung (G). Der Geltungsbereich des F-Plans hat eine Flächengröße von 86.500m². Das Plangebiet bietet auf Grund seiner zentralen Lage und der guten Anbindung an die B 65 gute Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung. Es befindet sich am nördlichen Stadtrand von Barsinghausen an der "Calenberger Straße". Südlich der "Calenberger Straße" ist bereits eine gewerbliche Nutzung etabliert. Ansonsten ist das Gebiet des Flächennutzungsplans von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Barsinghausen (2004) ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Belange der regionalen Wirtschaft unterstützt, sowie die Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze für die Bevölkerung der Stadt Barsinghausen gefördert. Ferner soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Barsinghausen gesichert werden. 3. Räumlicher Geltungsbereich und Bestandserfassung Das Plangebiet befindet sich im Norden der Kernstadt von Barsinghausen. Die Landeshauptstadt Hannover liegt in östlicher Richtung ca. 24 km entfernt. Im Süden grenzt das bestehende Gewerbegebiet „Mühlenkämpe“ direkt an das Plangebiet an. Im Norden und Osten befinden sich landwirtschaftliche Flächen. Das Plangebiet zeichnet sich durch besondere Standortqualitäten aus. Insbesondere die verkehrstechnische Anbindung an den regionalen und überregionalen Verkehr durch die L 392 im Westen des Gebietes und die Nähe zur B 65 sind in diesem Zusammenhang hervorzuheben. Zudem ist Stand: 22.10.2015 Seite 5 (9) 7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“ Entwurf das Gewerbegebiet „Mühlenkämpe“ und damit auch das Plangebiet „Am Calenberger Kreisel“ an den ÖPNV (Linie 570, Barsinghausen-Ahlem) angebunden. Die Haltstelle „Steinklippenstraße“ liegt in unmittelbarer Nähe des Plangebietes. Damit eignet sich das Plangebiet in besonderer Weise für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes, welche durch die Änderung des Flächennutzungsplanes vorbereitet wird. Der Änderungsbereich wird zzt. landwirtschaftlich genutzt. Lage und Abgrenzung der Änderungsfläche sind aus der Plandarstellung im Maßstab 1 : 5.000 ersichtlich. 4. Überörtliche planungsrechtliche Grundlagen Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt. Die Planung ist mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar. 5. Festsetzungen der 7. FNP Änderung Darstellung im wirksamen F-Plan (2004) Darstellung in der 7. Änderung des FNP landwirtschaftliche Fläche ca. 8,3 ha gewerbliche Baufläche ca. 8,3 ha Verkehrsfläche ca. 0,3 ha Verkehrsfläche ca. 0,3 ha Summe ca. 8,6 ha Summe ca. 8,6 ha Mit der der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige gewerbliche Entwicklung des Plangebietes geschaffen werden. Die ca. 8,3 ha große Fläche wird im Rahmen der 7. Änderung von landwirtschaftlicher Fläche in gewerbliche Baufläche geändert. Das Plangebiet wird von zwei Erdgasleitungen gequert. Die Kennzeichnung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen. Im Süden des Plangebietes sind Flächen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt („Entwicklung regional bedeutsamer Fließgewässer“). Diese Signatur wird ebenfalls übertragen. Sie dient der Überlegung, den Bullerbach ggf. zu verlegen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung soll die Darstellung der 7. Änderung konkretisiert werden. Insbesondere sollen dabei Kompensationsflächen innerhalb des Plangebietes und Flächen für die Regenwasserrückhaltung, Abstandsflächen zur schutzwürdigen Nutzungen etc. berücksichtigt werden. Das Regenrückhaltebecken und die Erschließung des Gewerbegebietes sollen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in ein städtebauliches Konzept integriert werden. Die äußere Erschließung ist durch die Calenberger Straße und die L 392 vorhanden und ausreichend dimensioniert, um den Verkehr aus der gewerblichen Baufläche aufzunehmen. Die innere Erschließung kann aufgrund der Topographie des Gebietes (bewegtes Relief) zu höherem Erschließungsaufwand führen. Entsprechende Verkehrsgutachten und –konzepte sind bereits in Bearbeitung. Stand: 22.10.2015 Seite 6 (9) 7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“ 6. Entwurf Technische Infrastruktur Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt. 7. Hinweise Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt. 8. Auswirkungen der 7. FNP Änderung Derzeit wird das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Im RROP 2005 ist das Plangebiet grundsätzlich als „Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet. Mit der Änderung der Flächennutzung in „Gewerbliche Baufläche“ und der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes ist die derzeit vorhandene landwirtschaftliche Nutzung in diesem Bereich zukünftig nicht mehr möglich. Die Pachtverträge mit dem Landwirt sind bereits gekündigt. Da es sich bei der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes um die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes und damit um eine Planung zur Stärkung der regionalen Wirtschaft handelt, entspricht die Planung den Zielen der Regionalplanung. Mit der vorliegenden Planung werden gewerbliche Bauflächen erweitert. Dementsprechend ist mit eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Mögliche Nutzungskonflikte sind auf der Ebene des Bebauungsplanes zu lösen. Entsprechende Gutachten werden im Rahmen der parallelen Aufstellung des Bebauungsplans erstellt und fließen in die verbindliche Planung ein. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden die städtebaulichen Entwicklungsziele aus dem Gesamtplan für das Stadtgebiet nicht verändert. Die Zielsetzungen des Gewerbeflächenkonzeptes der Stadt Barsinghausen werden umgesetzt. Umweltbezogene Belange werden in Teil 3 „Umweltbericht“ behandelt. Stand: 22.10.2015 Seite 7 (9) 7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“ Stand: 22.10.2015 Entwurf Seite 8 (9) 7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“ TEIL 3: Stand: 22.10.2015 Entwurf UMWELTBERICHT Seite 9 (9) Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 09. Oktober 2015 Entwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe Freiraumplanung Unter den Eichen 4 30855 Langenhagen Tel.: 0511 92882- 0 Fax: 0511 92882-32 email: gfp@ gruppefreiraumplanung.de Projektbearbeitung: Dipl.-Ing. Carsten Schneider Landschaftsarchitekt Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ..................................................................................................................... 1 1.1 1.2 1.3 2 3 4 5 Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes (Umweltauswirkungen) ................................................................ 2 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen.................................................... 2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten................................. 2 Weitere Angaben zur Umweltprüfung ........................................................................ 3 5.1 6 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele und Inhalte der 7. Änderung des Flächennutzungsplans .........................................................................................................1 Abschichtung der Umweltberichte zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ...........1 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Flächennutzungsplan von Bedeutung sind ....................2 Beschreibung der Untersuchungsmethoden und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken .....................................................................................................................3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................................ 3 Gruppe Freiraumplanung Landschaftsarchitekten Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen 1 1 Einleitung Gemäß § 2a BauGB sind in der Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind gem. § 2a in einem Umweltbericht darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Die Umweltprüfung orientiert sich an den Anforderungen der Plan-UVP- und Projekt-UVPRichtlinie. Der vorliegende Umweltbericht folgt in seinem Aufbau der Anlage 1 des BauGB. 1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele und Inhalte der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Die Stadt Barsinghausen beabsichtigt mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Calenberger Kreisel" eine planungsrechtliche Sicherung einer Fläche im Kerngebiet von Barsinghausen für die gewerbliche Nutzung (G). Der Geltungsbereich des F-Plans hat eine Flächengröße von 86.500 m². Das Plangebiet bietet auf Grund seiner zentralen Lage und der guten Anbindung an die B 65 gute Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung. Es befindet sich am nördlichen Stadtrand von Barsinghausen an der "Calenberger Straße". Südlich der "Calenberger Straße" ist bereits eine gewerbliche Nutzung etabliert. Ansonsten ist das Gebiet des Flächennutzungsplans von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 1.2 Abschichtung der Umweltberichte zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt im § 2 Abs. 4 sowie in der Anlage 1 die Umweltprüfung in Form eines Umweltberichtes bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Im BauGB § 2 Abs. 4 heißt es: Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch ist anzuwenden. Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissenstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Wird eine Umweltprüfung für das Plangebiet oder für Teile davon in einem Raumordnungs-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplanverfahren durchgeführt, soll die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden. Liegen Landschaftspläne oder sonstige Pläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g vor, sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen in der Umweltprüfung heranzuziehen. Die geplante Ausweisung des Gewerbestandortes wird im Parallelverfahren durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" bauleitplanerisch abgesichert. Somit ist sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Änderung des Bebauungsplanes jeweils ein Umweltbericht erforderlich. Gegenüber der allgemeineren Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes führt der für den Bebauungsplan erforderliche Umweltbericht auf Grund der konkretisierten Planung eine differenziertere Umweltprüfung durch. Gruppe Freiraumplanung Landschaftsarchitekten Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen 2 Da das BauGB in der oben hervorgehobenen Textpassage des § 2 Abs. 4 zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen ausdrücklich darauf verweist, dass die Umweltberichte bei zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden, bezieht sich der Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ausschließlich auf das Kapitel 5 "Alternative Planungsmöglichkeiten", während bezüglich der übrigen Gliederungspunkte auf die detaillierteren Darstellungen des Umweltberichts zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" verwiesen wird. 1.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Flächennutzungsplan von Bedeutung sind Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt. 2 Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes (Umweltauswirkungen) Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt. 3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt. 4 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten hat das Ziel festzustellen, ob die Planungsziele alternativ an einem anderen Standort umgesetzt werden könnten, der zu weniger beeinträchtigenden bzw. günstigeren Auswirkungen auf die Umweltfaktoren führen würden. In diesem Fall wären die Alternativen im Einzelnen zu erörtern und zu prüfen. Folgende Gründe sprechen für die Nutzung des Standortes als Gewerbefläche: - Durch Anschluss an ein größeres bestehendes Gewerbegebiet findet eine Flächenkonzentration statt und es werden Störungen von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen vermieden. - Durch das bestehende Straßennetz ("Calenberger Straße", L 392) ist das geplante Gewerbegebiet verkehrsgünstig angeschlossen. Vergleichbare Standorte mit entsprechender Flächengröße und -verfügbarkeit, Entwicklungsmöglichkeit und Verkehrsanbindung sind in der näheren Umgebung nicht vorhanden, bzw. liegt die Flächenverfügbarkeit für die Stadt Barsinghausen nicht vor. Alternative Standorte, die weniger beeinträchtigende bzw. günstigere Auswirkungen auf die Umweltfaktoren aufweisen, sind somit auszuschließen. Gruppe Freiraumplanung Landschaftsarchitekten Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen 3 5 Weitere Angaben zur Umweltprüfung 5.1 Beschreibung der Untersuchungsmethoden und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt. 6 Allgemein verständliche Zusammenfassung Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt. Gruppe Freiraumplanung Landschaftsarchitekten