Stadt Barsinghausen 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

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Stadt Barsinghausen
Region Hannover
Ortsteil Barsinghausen
7. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Am Calenberger Kreisel“
Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht
© 2015
Übersichtsplan
Entwurf
Verfahrensstand
§§ 3(2) und 4(2) BauGB
22.10.2015 / III/1 / Buttker
7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“
Entwurf
INHALT
TEIL 1:
PLANZEICHNUNG
TEIL 2:
BEGRÜNDUNG DER 7. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
1.
Aufstellungsverfahren……………………………………………………………………………………………………… 5
2.
Ziele und Zwecke der Planung ……………………………………………………………………………………….... 5
3.
Räumlicher Geltungsbereich und Bestandserfassung ………………………..………………….………… 5
4.
Überörtliche planungsrechtliche Grundlagen ………………………..…………….…….…………………….6
5.
Festsetzungen der 7. FNP Änderung………………………..………………………………………...….………… 6
6.
Technische Infrastruktur ……………………………………………………………………….….………….……….... 7
7.
Hinweise………………………..………………………………………………………………………………..…….………… 7
8.
Auswirkungen der 7. FNP Änderung …………………………………..……………..………………….………… 7
TEIL 3:
UMWELTBERICHT
Stand: 22.10.2015
Seite 2 (9)
7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“
Entwurf
TEIL 1: PLANZEICHNUNG
Stand: 22.10.2015
Seite 3 (9)
7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“
Stand: 22.10.2015
Entwurf
Seite 4 (9)
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wirksamer FNP 2004
G
Verbesserung der Landschaftsstruktur
Richtfunktrassen mit Nr.
Sonstige Planzeichen
Art der baulichen Nutzung
G
Sonstige Planzeichen
Stadt Barsinghausen
Region Hannover
OT Barsinghausen
"Am Calenberger Kreisel"
Verfahrensstand: Entwurf
22.10.2015
7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“
Entwurf
TEIL 2: BEGRÜNDUNG DER 7. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG
1.
Aufstellungsverfahren
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Barsinghausen hat in seiner Sitzung am 21.11.2013 gemäß § 2
Abs. 1 BauGB die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Calenberger Kreisel“, OT Barsinghausen
beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist am 08.08.2015
in der Calenberger Zeitung bekannt gemacht und im Zeitraum vom 12.08.2015 bis einschließlich
02.09.2015 durchgeführt worden. Im Zeitraum vom 12.08.2015 bis einschließlich 02.09.2015 erfolgte
die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
mit Schreiben vom 11.08.2015.
In seiner Sitzung am 17.11.2015 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Barsinghausen dem Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die Durchführung der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden
am 21.11.2015 in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf
des Bebauungsplanes und die Begründung haben vom __.__.2015 bis einschließlich __.__.2016
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Zeitgleich erfolgte die Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom __.__.2015.
2.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Barsinghausen beabsichtigt mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am
Calenberger Kreisel" eine planungsrechtliche Sicherung einer Fläche im Kerngebiet von Barsinghausen
für die gewerbliche Nutzung (G). Der Geltungsbereich des F-Plans hat eine Flächengröße von 86.500m².
Das Plangebiet bietet auf Grund seiner zentralen Lage und der guten Anbindung an die B 65 gute
Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung. Es befindet sich am nördlichen Stadtrand von
Barsinghausen an der "Calenberger Straße". Südlich der "Calenberger Straße" ist bereits eine
gewerbliche Nutzung etabliert. Ansonsten ist das Gebiet des Flächennutzungsplans von
landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
Barsinghausen (2004) ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Durch die Änderung
des Flächennutzungsplanes werden die Belange der regionalen Wirtschaft unterstützt, sowie die
Schaffung und Sicherung der Arbeitsplätze für die Bevölkerung der Stadt Barsinghausen gefördert.
Ferner soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Barsinghausen gesichert werden.
3.
Räumlicher Geltungsbereich und Bestandserfassung
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Kernstadt von Barsinghausen. Die Landeshauptstadt
Hannover liegt in östlicher Richtung ca. 24 km entfernt. Im Süden grenzt das bestehende
Gewerbegebiet „Mühlenkämpe“ direkt an das Plangebiet an. Im Norden und Osten befinden sich
landwirtschaftliche Flächen.
Das Plangebiet zeichnet sich durch besondere Standortqualitäten aus. Insbesondere die
verkehrstechnische Anbindung an den regionalen und überregionalen Verkehr durch die L 392 im
Westen des Gebietes und die Nähe zur B 65 sind in diesem Zusammenhang hervorzuheben. Zudem ist
Stand: 22.10.2015
Seite 5 (9)
7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“
Entwurf
das Gewerbegebiet „Mühlenkämpe“ und damit auch das Plangebiet „Am Calenberger Kreisel“ an den
ÖPNV (Linie 570, Barsinghausen-Ahlem) angebunden. Die Haltstelle „Steinklippenstraße“ liegt in
unmittelbarer Nähe des Plangebietes. Damit eignet sich das Plangebiet in besonderer Weise für eine
Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes, welche durch die Änderung des
Flächennutzungsplanes vorbereitet wird.
Der Änderungsbereich wird zzt. landwirtschaftlich genutzt. Lage und Abgrenzung der Änderungsfläche
sind aus der Plandarstellung im Maßstab 1 : 5.000 ersichtlich.
4.
Überörtliche planungsrechtliche Grundlagen
Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am
Calenberger Kreisel" dargestellt. Die Planung ist mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.
5.
Festsetzungen der 7. FNP Änderung
Darstellung im wirksamen F-Plan (2004)
Darstellung in der 7. Änderung des FNP
landwirtschaftliche Fläche
ca. 8,3 ha
gewerbliche Baufläche
ca. 8,3 ha
Verkehrsfläche
ca. 0,3 ha
Verkehrsfläche
ca. 0,3 ha
Summe
ca. 8,6 ha
Summe
ca. 8,6 ha
Mit der der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für eine langfristige gewerbliche Entwicklung des Plangebietes geschaffen werden. Die ca. 8,3 ha große
Fläche wird im Rahmen der 7. Änderung von landwirtschaftlicher Fläche in gewerbliche Baufläche
geändert. Das Plangebiet wird von zwei Erdgasleitungen gequert. Die Kennzeichnung wird aus dem
wirksamen Flächennutzungsplan übernommen. Im Süden des Plangebietes sind Flächen zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt („Entwicklung regional bedeutsamer
Fließgewässer“). Diese Signatur wird ebenfalls übertragen. Sie dient der Überlegung, den Bullerbach
ggf. zu verlegen.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung soll die Darstellung der 7. Änderung konkretisiert
werden. Insbesondere sollen dabei Kompensationsflächen innerhalb des Plangebietes und Flächen für
die Regenwasserrückhaltung, Abstandsflächen zur schutzwürdigen Nutzungen etc. berücksichtigt
werden. Das Regenrückhaltebecken und die Erschließung des Gewerbegebietes sollen im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung in ein städtebauliches Konzept integriert werden.
Die äußere Erschließung ist durch die Calenberger Straße und die L 392 vorhanden und ausreichend
dimensioniert, um den Verkehr aus der gewerblichen Baufläche aufzunehmen. Die innere Erschließung
kann aufgrund der Topographie des Gebietes (bewegtes Relief) zu höherem Erschließungsaufwand
führen. Entsprechende Verkehrsgutachten und –konzepte sind bereits in Bearbeitung.
Stand: 22.10.2015
Seite 6 (9)
7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“
6.
Entwurf
Technische Infrastruktur
Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am
Calenberger Kreisel" dargestellt.
7.
Hinweise
Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am
Calenberger Kreisel" dargestellt.
8.
Auswirkungen der 7. FNP Änderung
Derzeit wird das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Im RROP 2005 ist das Plangebiet
grundsätzlich als „Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet. Mit der Änderung der
Flächennutzung in „Gewerbliche Baufläche“ und der Aufstellung eines entsprechenden
Bebauungsplanes ist die derzeit vorhandene landwirtschaftliche Nutzung in diesem Bereich zukünftig
nicht mehr möglich. Die Pachtverträge mit dem Landwirt sind bereits gekündigt.
Da es sich bei der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes um die Erweiterung des
bestehenden Gewerbegebietes und damit um eine Planung zur Stärkung der regionalen Wirtschaft
handelt, entspricht die Planung den Zielen der Regionalplanung.
Mit der vorliegenden Planung werden gewerbliche Bauflächen erweitert. Dementsprechend ist mit
eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Mögliche Nutzungskonflikte sind auf der Ebene
des Bebauungsplanes zu lösen. Entsprechende Gutachten werden im Rahmen der parallelen
Aufstellung des Bebauungsplans erstellt und fließen in die verbindliche Planung ein.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden die städtebaulichen Entwicklungsziele aus dem Gesamtplan für das Stadtgebiet nicht verändert. Die Zielsetzungen des Gewerbeflächenkonzeptes der
Stadt Barsinghausen werden umgesetzt.
Umweltbezogene Belange werden in Teil 3 „Umweltbericht“ behandelt.
Stand: 22.10.2015
Seite 7 (9)
7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“
Stand: 22.10.2015
Entwurf
Seite 8 (9)
7. Änderung FNP „GE Am Calenberger Kreisel“
TEIL 3:
Stand: 22.10.2015
Entwurf
UMWELTBERICHT
Seite 9 (9)
Umweltbericht
zur 7. Änderung
des Flächennutzungsplans
Stadt Barsinghausen
Stand: 09. Oktober 2015
Entwurf
Im Auftrag der
Stadt Barsinghausen
Fachdienst III/ 1
Bergamtstraße 5
30890 Barsinghausen
Gruppe Freiraumplanung
Unter den Eichen 4
30855 Langenhagen
Tel.: 0511 92882- 0
Fax: 0511 92882-32
email: gfp@
gruppefreiraumplanung.de
Projektbearbeitung: Dipl.-Ing. Carsten Schneider
Landschaftsarchitekt
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ..................................................................................................................... 1
1.1
1.2
1.3
2
3
4
5
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustandes (Umweltauswirkungen) ................................................................ 2
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen.................................................... 2
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten................................. 2
Weitere Angaben zur Umweltprüfung ........................................................................ 3
5.1
6
Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele und Inhalte der 7. Änderung des
Flächennutzungsplans .........................................................................................................1
Abschichtung der Umweltberichte zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ...........1
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes, die für den Flächennutzungsplan von Bedeutung sind ....................2
Beschreibung der Untersuchungsmethoden und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken .....................................................................................................................3
Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................................ 3
Gruppe Freiraumplanung Landschaftsarchitekten
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen
1
1 Einleitung
Gemäß § 2a BauGB sind in der Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind gem. § 2a in einem Umweltbericht darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Die Umweltprüfung orientiert sich an den Anforderungen der Plan-UVP- und Projekt-UVPRichtlinie. Der vorliegende Umweltbericht folgt in seinem Aufbau der Anlage 1 des BauGB.
1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele und Inhalte der 7. Änderung
des Flächennutzungsplans
Die Stadt Barsinghausen beabsichtigt mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am
Calenberger Kreisel" eine planungsrechtliche Sicherung einer Fläche im Kerngebiet von Barsinghausen für die gewerbliche Nutzung (G). Der Geltungsbereich des F-Plans hat eine Flächengröße von 86.500 m².
Das Plangebiet bietet auf Grund seiner zentralen Lage und der guten Anbindung an die B 65
gute Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung. Es befindet sich am nördlichen Stadtrand von Barsinghausen an der "Calenberger Straße". Südlich der "Calenberger Straße" ist
bereits eine gewerbliche Nutzung etabliert. Ansonsten ist das Gebiet des Flächennutzungsplans von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der
Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
1.2 Abschichtung der Umweltberichte zum Flächennutzungsplan und
Bebauungsplan
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt im § 2 Abs. 4 sowie in der Anlage 1 die Umweltprüfung
in Form eines Umweltberichtes bei der Aufstellung von Bauleitplänen.
Im BauGB § 2 Abs. 4 heißt es:
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt
und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch ist anzuwenden.
Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissenstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise
verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Wird eine Umweltprüfung für das Plangebiet oder für Teile davon in einem
Raumordnungs-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplanverfahren durchgeführt, soll
die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten
Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen
beschränkt werden. Liegen Landschaftspläne oder sonstige Pläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe g vor, sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen in der Umweltprüfung
heranzuziehen.
Die geplante Ausweisung des Gewerbestandortes wird im Parallelverfahren durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger
Kreisel" bauleitplanerisch abgesichert. Somit ist sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Änderung des Bebauungsplanes jeweils ein Umweltbericht erforderlich. Gegenüber der allgemeineren Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes führt der für den Bebauungsplan erforderliche Umweltbericht auf Grund der konkretisierten Planung eine differenziertere Umweltprüfung durch.
Gruppe Freiraumplanung Landschaftsarchitekten
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen
2
Da das BauGB in der oben hervorgehobenen Textpassage des § 2 Abs. 4 zur Vermeidung
von Mehrfachprüfungen ausdrücklich darauf verweist, dass die Umweltberichte bei zeitlich
nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden, bezieht sich der Umweltbericht
zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ausschließlich auf das Kapitel 5 "Alternative
Planungsmöglichkeiten", während bezüglich der übrigen Gliederungspunkte auf die detaillierteren Darstellungen des Umweltberichts zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" verwiesen wird.
1.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Flächennutzungsplan von Bedeutung sind
Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.
205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt.
2 Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustandes (Umweltauswirkungen)
Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.
205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt.
3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung
und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen
Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.
205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt.
4 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten hat das Ziel festzustellen, ob die Planungsziele alternativ an einem anderen Standort umgesetzt werden könnten, der zu weniger
beeinträchtigenden bzw. günstigeren Auswirkungen auf die Umweltfaktoren führen würden.
In diesem Fall wären die Alternativen im Einzelnen zu erörtern und zu prüfen.
Folgende Gründe sprechen für die Nutzung des Standortes als Gewerbefläche:
- Durch Anschluss an ein größeres bestehendes Gewerbegebiet findet eine Flächenkonzentration statt und es werden Störungen von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen
vermieden.
- Durch das bestehende Straßennetz ("Calenberger Straße", L 392) ist das geplante
Gewerbegebiet verkehrsgünstig angeschlossen.
Vergleichbare Standorte mit entsprechender Flächengröße und -verfügbarkeit, Entwicklungsmöglichkeit und Verkehrsanbindung sind in der näheren Umgebung nicht vorhanden,
bzw. liegt die Flächenverfügbarkeit für die Stadt Barsinghausen nicht vor.
Alternative Standorte, die weniger beeinträchtigende bzw. günstigere Auswirkungen auf die
Umweltfaktoren aufweisen, sind somit auszuschließen.
Gruppe Freiraumplanung Landschaftsarchitekten
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen
3
5 Weitere Angaben zur Umweltprüfung
5.1 Beschreibung der Untersuchungsmethoden und Hinweise auf
Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.
205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt.
6 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die Inhalte zu diesem Kapitel werden detailliert im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.
205 "Am Calenberger Kreisel" dargestellt.
Gruppe Freiraumplanung Landschaftsarchitekten
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