1 Birgit Geissler Die (Un-)Abhängigkeit in der

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Birgit Geissler
Die (Un-)Abhängigkeit in der Ehe und das Bürgerrecht auf care.
Überlegungen zur gender-Gerechtigkeit im Wohlfahrtsstaat.
Im wissenschaftlichen Diskurs zur Zukunft der Arbeit wird zunehmend thematisiert, in
welcher Weise neben den Arbeitsmarktstrukturen auch die wohlfahrtsstaatlichen
Institutionen zur Geschlechterungleichheit in den gesellschaftlichen Macht- und
Verteilungsrelationen und zu Hierarchie und Abhängigkeit in den privaten Beziehungen
beitragen. Die institutionelle Ausgestaltung der sozialen Sicherung und der Arbeitsbeziehungen und die Defizite bei den sozialen Diensten scheinen den Ausschlag dafür
zu geben, dass die Mehrheit der Frauen nicht entsprechend ihres Bildungsniveaus und
ihrer beruflichen Interessen erwerbstätig ist. Phasen von Sorgearbeit im Lebenslauf von
Frauen führen im 'frauenfeindlichen' Wohlfahrtsstaat zu Abhängigkeit; Unabhängigkeit
können sie nur über kontinuierliche Erwerbsbeteiligung erreichen.
So richtig diese Aussagen grundsätzlich sind, so wenig bieten sie theoretische Perspektiven für neue Inklusionsformen neben der Erwerbsarbeit und für einen kulturell
spezifischen und sozial gehaltvollen Begriff von Arbeit, in den auch die verschiedenen
Dimensionen von Sorgearbeit (care) und die subjektiven Erwartungen vieler Frauen an
eine beziehungs- und erwerbsorientierte Lebensführung eingehen.
Das Plädoyer für einen neuen gesellschaftlichen Status von care, der mit einer Ausweitung sozialer Rechte und mit den Zielen einer gender-gerechten Gesellschaft einhergeht,
wird in diesem Aufsatz in mehreren Schritten entfaltet. Dabei wird die Diskussion zu
sozialen Bürgerrechten und zur „inclusive citizenship“, in der bisher überwiegend auf
der Makro-Ebene argumentiert wird, mit mikrosoziologischen Befunden angereichtert.
Zunächst geht es um die Folgen des (zu) engen Begriffs von Sorgearbeit und der
Erwerbszentrierung des Wohlfahrtsstaats für die sozialen Anrechte und Handlungsrechte von Frauen, die care übernehmen (Teil 1) und für den Diskurs zur Zukunft der
Arbeit (Teil 2). In diesem Diskurs ist das Verhältnis von Erwerbsarbeit zu nichterwerbsförmigen Arbeiten und die Frage der entsprechenden Zuordnung von Ressourcen und Rechten zentral. Formen nicht-erwerbszentrierter Lebensführung (vor allem)
von Frauen werden hier meist als ‚abhängig‘ abgewertet. Nach einer kurzen Diskursanalyse des Begriffs der Abhängigkeit wird die soziale und biographische Bedeutung von Erwerbsautonomie und Bindung bei jungen Frauen heute analysiert (Teil 3)
und mit mikrosoziologischen Befunden ergänzt. Die Spannung zwischen dem ‚Versprechen der Unabhängigkeit‘ durch die Erwerbsarbeit und der Abhängigkeit, die im
wissenschaftlichen und politischen Diskurs mit sozialen Bindungen, insbesondere mit
der Ehe und der Verantwortung für Kinder verknüpft wird, wird von jungen Frauen
heute in überraschender Weise neu interpretiert (Teil 4). Die Schlussfolgerung (Teil 5)
postuliert, dass der Prozess in Richtung einer gender-gerechten Gesellschaft neben der
Ausweitung und Individualisierung (i.S. von Ablösung von der Familienpolitik) der
sozialen Anrechte vor allem eine Erweiterung der Handlungsrechte für Personen
voraussetzt, die care übernehmen.
1
1. care und die sozialen Rechte im Wohlfahrtsstaat
1.1
Arbeit und Nicht-Arbeit
Moderne Gesellschaften konstruieren Inklusion und Exklusion über den Erwerbsstatus,
in zweiter Linie auch über die Ehe und Familienbeziehungen. Für die große Mehrheit
der Bevölkerung, die weder über ein ererbtes Vermögen verfügt noch direkt an der
politischen Macht teilhat, wird damit die Dichotomie von Arbeit und Nicht-Arbeit zu
einer tragenden Unterscheidung für den Zugang zu materiellen Ressourcen wie
Einkommen und sozialer Sicherung ebenso wie zu symbolischen Ressourcen wie
Selbstwertgefühl, Anerkennung und Kompetenzen der Lebensplanung. Dabei sind in
der Nicht-Arbeit alle Formen nicht entlohnter Arbeit – auch die in der Familie –
enthalten.
Neuere Analysen zeigen, daß das unterschiedliche Ausmaß an ‘Privatheit’ einiger
sozialer Leistungen (Haushaltsführung, Kindererziehung, Pflege – kurz: care) eine
wichtige Variable zur Erklärung der unterschiedlichen Wohlfahrtsregimes im Sinne von
Esping-Andersen (1990) ist. Der Anteil der Sorge-Arbeit, der als (para)staatliche oder
marktförmige, professionalisierte Dienstleistung organisiert ist, variiert in den verschiedenen Typen des Wohlfahrtsstaates. Wenn nationale Traditionen und kulturelle
Leitbilder diese Aufgaben in der Familie verorten1 , wie in Deutschland der Fall, dann
‘passt’ dazu ein Sozialsystem, das die komplementäre Konstellation von ‚nicht-arbeitender‘ Hausfrau und erwerbstätigem, von care freigestelltem Familienernährer
begünstigt. Daher fehlen in Deutschland bestimmte öffentliche Einrichtungen ganz,
andere sind familienergänzend ausgelegt 2 . Nicht nur im liberalen Wohlfahrtsstaat,
sondern auch im konservativen (deutschen) wird die Sorgearbeit in der Familie also als
institutionell kaum unterstützungsbedürftig wahrgenommen3 .
1.2
Care: die materielle und kulturelle Produktion des Lebens
Wohlfahrtsstaaten bauen auf der Regulierung des Arbeitsprozesses (Arbeitsrecht und
Arbeitsschutz) und der Absicherung der Einkommensrisiken des Lohnarbeiters bei
Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und im Alter auf. Hinzu kommen kollektive
Verfahren zur Festlegung der Arbeitseinkommen (Tarifpolitik oder gesetzliche
Mindestlöhne) und – als oberstes ‚Stockwerk‘ – makroökonomische Politiken
(Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik) (vgl. Offe 1998: 360ff.). Die Risiken von
Lohnarbeit werden so in allen Wohlfahrtsstaaten, wenn auch in unterschiedlichem
Ausmaß und mit differenzierten Mitteln, institutionell gerahmt.
Eine lebensweltliche Basis braucht der Wohlfahrtsstaat offensichtlich nicht. In den
meisten Darstellungen fehlt jeglicher Hinweis auf Arbeitsteilung und Interaktion
zwischen den Geschlechtern und auf die Abfolge der Generationen, die doch das
Funktionieren des eindrucksvollen Gebäudes erst ermöglichen. Die Familie als
elementare Reproduktionsinstanz des Arbeitsvermögens erscheint in dieser Wahrnehmung als unproduktive „Peripherie“ (Offe 1998: 374); auch die Arbeit mit Kindern
bleibt „unterhalb der Aufmerksamkeitsschwelle“ (Rerrich 1983: 421) von Wissenschaft
1
Zur Bedeutung kultureller Normen in unterschiedlichen welfare regimes vgl. Pfau-Effinger 1999, 2000.
Während erwerbsbezogene Rechte immer zunächst Rechte eines Individuums sind, sind die Leistungen
für care Teil der Familienpolitik.
3
Dagegen nimmt die Sensibilität für den Bedarf an finanzieller Unterstützung deutlich zu; vgl. dazu
Geissler: Die Kosten der Kinder, Ms. Bielefeld
2
2
und Politik. Arbeitsmarkt und soziale Sicherung funktionieren hier auf der Grundlage,
dass Erziehungs- und Pflegeaufgaben als unbezahlte Frauenarbeit in der Familie
erledigt werden. Die bei dieser Arbeit entwickelten Kompetenzen sind im Bildungssystem nicht (mehr) repräsentiert und finden in staatlichen Institutionen und im
Arbeitsmarkt in keiner Weise Anerkennung.
Eine weite Definition von care – als die materielle und kulturelle Produktion des Lebens
– könnte das gängige Desinteresse überwinden4 : „Care includes the provision of daily
social, psychological, emotional, and physical attention for people“ (Knijn/Kremer
1997: 330). Dieser Begriff zeigt an, wie sich das Verständnis der notwendigen Tätigkeiten in Haushaltsführung, Erziehung und Pflege sowie der symbolischen Produktion
der Familienbeziehungen modernisiert hat. Erst mit diesem Konzept kann in den Blick
kommen, wie care organisatorisch und kommunikativ strukturiert ist, welche ‚Qualität‘
diese Tätigkeiten haben, welche Ressourcen für sie verbraucht werden und welche
Ergebnisse sie haben.
Als sozial(-politisch) notwendige Tätigkeit genießt care – als unbezahltes Engagement
im sozialen Nahbereich, als „meist verdeckte weibliche Praxis“ (Eckart 2000: 22) –
ideelle Anerkennung; zugleich bleiben diese Tätigkeiten aus Statistiken, Parteiprogrammen, schulischen Bildungskanons, aus den Prinzipien und Verfahrensmodi
staatlicher Institutionen und aus öffentlichen Zeitstrukturen (a.a.O.) ausgeklammert.
Dass seit 1986 in der deutschen Rentenversicherung Sorgearbeit in der eigenen Familie
(als Kindererziehung und als Pflege) zu Leistungsansprüchen führen kann, ist durchaus
als Systembruch zu bewerten. Dennoch bleibt der Arbeitsbegriff auf die Erwerbsarbeit
eingegrenzt; dies ist nicht nur eine theoretische und empirische Selbstbeschränkung der
Wissenschaften von Ökonomie und Gesellschaft. Arbeit ausschließlich als Erwerbsarbeit zu fassen, ist auch eine die Machtverhältnisse und Ressourcenallokation moderner Gesellschaften bestimmende soziale Konstruktion, die materielle Ressourcen,
gesellschaftlichen Status und soziale Rechte an die Ausübung (formeller) Erwerbsarbeit
bindet. Die Herstellung der Arbeitsgrundlagen und die Alimentierung von care wird in
die Privatsphäre verlegt – und dort auch rechtlich verbindlich (über die Unterhaltsverpflichtung im BGB) geregelt.
Neben regelmäßiger oder gelegentlicher Erwerbsarbeit und der alltäglichen Sorge für
sich selbst übernehmen viele Frauen (und eine wachsende Zahl von Männern) auch
Sorgearbeiten für andere – für Kinder oder ältere Verwandte, für Nachbarn oder
Fremde. Die Zuständigkeit für care strukturiert ihre Lebensführung und den Lebenslauf.
Zwar überbrückt der Wohlfahrtsstaat im Einzelfall – bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit – mit seinen Leistungen die Dichotomie von Arbeit und Nicht-Arbeit. Nicht
überbrückt werden jedoch Phasen von „Nicht-Arbeit“ im Lebenslauf von Frauen5 . Dies
sind keine zu vernachlässigenden Zeiten; die Gebärfähigkeit von Frauen greift „zeitlich,
sozial und symbolisch auf den gesamten Lebenslauf über“ (Hagemann-White 1985:
149). Daher schränken in allen modernen Gesellschaften Frauen, die für andere sorgen,
für kürzere oder längere Zeit ihre Verfügbarkeit – oder wenigstens ihr Engagement und
ihre Arbeitsintensität – am Arbeitsplatz ein. Angesprochen ist nicht nur die Lebenslage
4
Joan Tronto (1996: 147) definiert care – in ihrem Aufsatz übersetzt mit „Fürsorglichkeit“ – als „eine
Summe von Praktiken, mittels derer wir um uns selber, um andere und um die natürliche Welt kümmern”.
Für eine andere Akzentsetzung in der Definition von care vgl. Eckart 2000.
5
Vgl. dazu Geissler/Oechsle 1996: 269-286 sowie Geissler/Pfau 1988.
3
von Müttern; in der Lebensführung aller Frauen – ob sie Kinder haben oder nicht – gibt
es den Bezug auf mehrere Sphären, in denen Elemente der „materiellen und kulturellen
Reproduktion von Leben“ eine Rolle spielen. Arbeitsmarkt und Sozialpolitik ignorieren
jedoch die tatsächliche lebensweltliche Nähe und Überschneidung von Erwerbsarbeit
und care in vielen Tätigkeiten und Lebensbezügen von Frauen.
1.3
Reduzierte Erwerbsbeteiligung – eingeschränkte Rechte
Ungeachtet der Tatsache, dass auch jüngere Männer sich an care, vor allem an der
Versorgung von Kindern verantwortlich beteiligen, richtet sich die geschlechtssensible
Analyse von wohlfahrtsstaatlicher Politik (‚gendering welfare states‘) auf die ungleiche
Strukturierung der Lebenschancen von Frauen und Männern. Die Übernahme von care
generiert spezifische Formen sozialer Ungleichheit zwischen den Geschlechtern;
betrachtet werden soll im folgenden der ungleiche Zugang zu wohlfahrtsstaatlich
verbürgten Rechten.
Mit zeitlich reduzierter Erwerbstätigkeit sind soziale Nachteile verbunden, die oft für
den gesamten Lebenslauf folgenreich ist. Obwohl inzwischen verschiedene familienpolitische Leistungen die Lebensphase mit kleinen Kindern flankieren – für andere careintensive Phasen gilt das bisher kaum – verlieren Frauen, die wegen der Übernahme von
care ihre Erwerbsarbeit unterbrechen, ihr Einkommen und sind so auf Unterstützung
angewiesen. Sie werden vom Unterhalt durch den Ehemann/Partner (oder ersatzweise
vom Staat, vgl. dazu van Stolk 1990) abhängig. Das gilt modifiziert auch für die
meisten Frauen, die ihre Arbeitszeit verringern.
In dieser Konstellation verlieren Frauen auch die an die Erwerbsarbeit geknüpften
sozialen Rechte. Hier ist die Unterscheidung der sozialen Rechte in Anrechte und
Handlungsrechte nützlich, die Therborn (2000: 98ff.) in seinem Vergleich europäischer
Gesellschaften (von 1945 bis 2000) verwendet. Anrechte „beinhalten vor allem die
Rechte auf ‚Mitgliedschaft‘ in einem Staat oder einer Gemeinschaft und zweitens
Rechte auf Hilfsdienste und ökonomische Unterstützung“ (a.a.O.: 99). Die Moderne
brachte „tendenziell eine Ausweitung der Anrechte mit sich, ... besonders der Rechte
auf Teilhabe und soziale Unterstützung“ (ebd.). Das gilt aber nicht für Alle. Bei der
Aufgabe der Erwerbsarbeit wegen Kindererziehung oder Pflege gehen eigenständige
Ansprüche auf soziale Transferleistungen verloren oder sie stagnieren; dies ist in der
Regel ein bedeutsamer biographischer Einschnitt. Ebenso folgenreich ist der Verlust der
im Beschäftigungsbetrieb erworbenen Senioritätsrechte und der betriebsübergreifenden
Anrechte auf finanzielle Leistungen und institutionelle Hilfen, die die Erwerbskontinuität unterstützen. Moderne Wohlfahrtsstaaten haben umfassende soziale Rechte
weitgehend an kontinuierliche erwerbsförmige Arbeit geknüpft; wer weder erwerbstätig
ist noch über die Ehe abgeleitete Rechte beanspruchen kann, hat nur mindere Anrechte,
die in Deutschland beispielsweise an eine Bedürftigkeitsprüfung gebunden sind.
Der Begriff der Anrechte wird von Therborn ergänzt um den der Handlungsrechte;
diese „bestimmen die Reichweite legitimer Handlungen“, die Möglichkeiten, ein
menschenwürdiges Erwachsenenleben führen zu können (ebd.). In unserem Kontext
kann dies übersetzt werden als das Recht, eine Lebensform zu wählen bzw. zu beenden.
Die Kategorie der Handlungsrechte ist hier interessant, weil mit der Übernahme von
care die Spielräume von Frauen, über ihre Lebensführung zu bestimmen, sich tendenziell verengen. Diese Einschränkung der Selbstbestimmung ist folgenreich, – wenn es
4
zum Beispiel um die Entscheidungen zur familialen Arbeitsteilung, zum Wohnort der
Familie oder über die Verwendung des Haushaltseinkommens geht. Die Frage der
Handlungsspielräume stellt sich für Frauen, die care-Aufgaben übernommen und dafür
ihre Erwerbsarbeit eingeschränkt haben, spätestens dann, wenn sie in den Arbeitsmarkt
zurückkehren wollen oder müssen (z.B. wegen einer Scheidung). Zudem gibt es einen
Konnex zwischen dem Verlust von Anrechten und der Einschränkung von Handlungsrechten. Wenn zum Beispiel nicht an die berufliche Qualifikation angeknüpft werden
kann, weil während oder nach der Erwerbsunterbrechung kein Anrecht auf Weiterqualifikation besteht, ist das Handlungsrecht der freien Berufswahl (stärker als dies durch die
Arbeitsmarktverhältnisse generell geschieht) und die freie Wahl der Lebensweise
eingeschränkt.
Die Frage der Handlungsrechte ist symptomatisch für das Dilemma der Personen, die
care ausüben. So wie die hier angesprochenen Kontinuitätsnormen des Arbeitsmarkts
‚blind‘ sind für die innere Logik von care, so gilt das auch für die Karrieremuster und
Anerkennungsordnungen in der Arbeitswelt. Dies ist die Folge der Einbettung der
sozialen Bürgerrechte in die Relation von Marktwirtschaft, Wohlfahrtsstaat und
Demokratie (vgl. Rieger 1992: 8). Momente der sozialen Realität, die nicht in diesem
Dreieck verortet werden können, werden in erwerbsbezogenen Rechten nicht angesprochen.
Die Familie (in welcher Familienform auch immer) und die in ihr geleistete Arbeit hat
in den sozialen Rechten keinen systematischen Stellenwert. Die ‚älteren‘ familienbezogenen Leistungen (wie die Mitversicherung in der Krankenkasse, die Hinterbliebenenrente) sind Erweiterungen der sozialen Rechte des Familienernährers und sind zum Teil
an den Bestand der Ehe gebunden. Neuere Leistungen (Kindergeld, Erziehungsgeld)
richten sich auf den Lebensstandard der Familie. Allein der Erziehungsurlaub sprengt
diese Systematik und zeigt damit an, dass in die erwerbszentrierte Sozialpolitik
Bewegung kommt (vgl. dazu auch Abschnitt 5). Phasen von familienbedingter NichtErwerbsarbeit im Lebenslauf führen also nicht nur zu ökonomischer, sondern auch zu
sozialer (i.S. von sozialpolitischer) Abhängigkeit vom Ehemann. Dies wird von der
Sozialpolitikforschung kaum untersucht. Nur die negativen Folgen der Abhängigkeit
von Arbeitsmarkt und Wohlfahrtsstaat stehen im Mittelpunkt etwa der Armutsforschung. Diese Probleme gelten als sozial (oder politisch-institutionell) induziert; die
Folgen der Abhängigkeit in der Ehe gelten dagegen als natürlicher Ausdruck der
Geschlechtszugehörigkeit. Care erscheint nicht als frei gewähltes Handeln von Subjekten, denen andere Optionen offenstehen, sondern als Ausdruck weiblicher Natur, als
Liebe – nicht als Arbeit. Die arbeitsteilige Familie ist demnach der natürliche Lebensort
der Frau; care verschwindet im Funktionieren der Familie. Da care nicht als Leistung
eines Individuums konzipiert ist, kann care in diesem Verständnis auch nicht – wie
Erwerbsarbeit – autonomiestiftend sein. Neuere Ansätze wollen dagegen die Relevanz
von care für den Wohlfahrtsstaat und die Zivilgesellschaft nachweisen. Zugleich wird
damit die Frage aufgeworfen, ob nicht gerade die feministische Theoriebildung die
Koppelung sozialer Rechte an die Erwerbsarbeit überwinden muss.
2. Vereinbarung von Erwerbsarbeit und care – oder Erwerbskontinität für alle?
5
Die Marginalisierung von Frauen, die care übernehmen, im Arbeitsmarkt und in der
sozialen Sicherung wird schon seit Anfang der 80er Jahre politisch und wissenschaftlich
thematisiert. Mit dem Ziel, eine angemessene Theorie des Wohlfahrtsstaates zu
entwickeln, erweitern feministische Autorinnen heute die philosophischen, sozial- und
politikwissenschaftlichen Diskussionen um Reflexionen zur Fürsorglichkeit, zu
inklusiver Staatsbürgerschaft (die nicht den unabhängigen Bürger unterstellt), zu
gender-gerechten Familienmodellen und zur Rolle von Solidarität in der Zivilgesellschaft. Ein zentrales Thema dieser Beiträge ist die Inklusions- bzw. Exklusionswirkung
der Erwerbsbeteiligung.
In Deutschland ist diese Inklusionswirkung komprimiert beobachtbar im sog. Normalarbeitsverhältnis. Dies ist ein in der individuellen Lebensgestaltung sich konkretisierendes gesamtgesellschaftliches Arrangement der Existenzsicherung über regelmäßige
Erwerbsarbeit, das die Lebenssituation und die alltägliche Lebensführung des männlichen Arbeitenden wie auch seiner Familie prägt (Geissler 1998: 551f.). Damit sind
nicht-erwerbstätige (verheiratete) Frauen von jeder (De-)Regulierung der Erwerbsarbeit,
von jedem Politikbereich (ob Sozialpolitik, Steuer- oder Verkehrspolitik) betroffen,
obwohl ihre Lebenslage nicht ‚gemeint‘ ist. Erst mit dem „gendering“ der Theorien zum
Wohlfahrtsstaat wird allerdings deutlich, dass mit der Regulierung von Arbeitsmarkt,
Arbeitsvertrag und -organisation zugleich die Lebensführung und die Rechte von
‚caregivers‘ und ‚care receivers‘ (Knijn/Kremer 1997: 328) geprägt und sozial eingebettet werden. Die Art und Weise dieser impliziten und indirekten Institutionalisierung
der care-Beziehungen trägt zugleich zur Geschlechterungleichheit der sozialen Rechte
bei (ebd.).
Die Wechselbeziehung von Wohlfahrtsstaat und hierarchischem Geschlechterverhältnis
verliert jedoch im sozialen Wandel an Stabilität. Im Übergang europäischer Industriegesellschaften in post-industrielle Wissensgesellschaften büßen die überkommenen
Inklusionsmodi – sowohl die sozial abgesicherte „Normalarbeit“ als auch die Ehe – ihre
Wirksamkeit und subjektive Orientierungsfunktion ein. Die wissenschaftliche und
politische Diskussion zur Zukunft der Arbeit 6 und der Familie bzw. Ehe 7 ist in der
Bundesrepublik besonders lebhaft, weil hier der normative Rang der Vollbeschäftigung
(verstanden als Inklusion der männlichen Bevölkerung in abhängige Erwerbsarbeit)
partei- und klassenübergreifend besonders ausgeprägt war, und weil das Niveau der
Einkommen und der sozialen Sicherung der Erwerbstätigen besonders hoch ist. Dieses
wohlfahrtsstaatliche Sicherungs- und Lohnniveau ist jedoch nicht mehr allgemein
gegeben. So sind die Diskussionen um beschäftigungspolitische Modelle ebenso wie um
flexible Erwerbsformen, um Risiken und Eigenverantwortung zugleich Diskussionen
um die Frage, ob Vollbeschäftigung wiederherstellbar ist, und welche alternativen Wege
dafür zu verfolgen sind. Soll das Gesellschaftsmodell der Zukunft weiterhin „ein
‚produktivistisches‘, einkommensbasiertes, arbeits- und beschäftigungszentriertes ...
Regime sozialer Leistungen und sozialer Sicherheit sein“, oder soll es „ein Regime sein,
das auf Staatsbürgerschaft, Rechten, verantwortlicher individueller Entscheidung und
einer teilweisen Entkoppelung von ‚produktiven Rollen‘ und distributivem Status
basiert“ (Offe 1998: 359)?
6
Neuere Publikationen: Bosch (Hg.) 1998; Lenz u.a. (Hg.) 2000; Kocka/Offe (Hg.) 2000.
Zur Krise der Einverdiener-Familie haben – lange vor den arbeitsmarkt-destabilisierenden Effekten der
Globalisierung – soziale Bewegungen entscheidend beigetragen, dazu Gerhard 1995. Vgl. zur
Modernisierung der Familie: Lüscher u.a.1988; Kaufmann 1995; Beck-Gernsheim 1998.
7
6
In dieser Debatte sind Beiträge, die den erwerbsbezogenen Wohlfahrtsstaat weiter
entwickeln wollen, zu unterscheiden von Beiträgen, die von der Arbeitsgesellschaft zur
Zivilgesellschaft 8 , vom „Arbeitsbürger“ (FSP “Reproduktionsrisiken” 1985) zum
Staatsbürger als Leitbild übergehen wollen. Wer die Krise des fordistischen Erwerbsmodells und seiner Institutionen, die Ausdifferenzierung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten und Organisationen und die Individualisierung von Lebenslauf und subjektiven
Orientierungen für nicht rückholbare Elemente des sozialen Wandels hält, wird nicht
mehr das Recht aller Erwachsenen, Zugang zum Erwerbssystem zu haben, in den
Mittelpunkt der Erwägungen stellen.
Vielmehr geht es um neue Inklusionsmechanismen neben der Erwerbsarbeit, um die
gesellschaftliche Konstruktion neuer legitimer Zugangswege zu materiellen und
symbolischen Ressourcen. In Abgrenzung von älteren Vorschlägen eines individuellen
Anspruchs auf ein garantiertes Mindesteinkommen, das unabhängig von der Mitwirkung an sozialen Zielen gewährt werden sollte – also auch als Prämie für den Verzicht
auf einen Arbeitsplatz –, geht es im aktuellen Diskurs um politisch-soziale Beteiligung
und Selbstsozialisation. Dabei sind Tätigkeiten angesprochen, die nicht marktförmig
organisiert und nicht staatlich verfasst sind („jenseits von Markt und Staat“). Unterschiede zeigen sich darin, ob die Autor/innen in erster Linie die bereits vielfältig
vorhandenen Tätigkeiten im ‚Dritten Sektor‘ und in sozialen Netzwerken – Tätigkeiten
also, die zumindest teilweise erwerbsförmig verfasst sind, in den Blick nehmen, oder ob
sie an die substantielle Ausweitung von ehrenamtlicher Arbeit, von ‚Bürgerarbeit‘ und
von Sozialdiensten denken (Kommission für Zukunftsfragen 1996/97). In beiden
Varianten sollen u.a. die sozialen Dienstleistungen für Ältere und Familien gestärkt und
die Sozialpolitik partiell entstaatlicht werden, und in beiden Varianten stellt das bereits
gegebene Engagement von Frauen in diesem Sektor einen wichtigen Ansatzpunkt dar,
um die strikte Trennung von Erwerbsarbeit und anderen Tätigkeiten zu überwinden.
Feministische Interventionen (z.B. Nickel 1998; Klammer/Bäcker 1998) weisen im
Hinblick auf diese Ansätze regelmäßig auf die Gefahr hin, dass die nicht-erwerbsförmigen Arbeiten quasi naturwüchsig den Frauen zugewiesen würden, was zu neuen Hürden
beim Zugang zu regulär bezahlter Arbeit führen könnte. Damit würden die Bestrebungen konterkariert, die die (formell gleichen) Zugangsrechte der Frauen zu qualifizierter
Erwerbsarbeit sozial- und arbeitsmarktpolitisch substantiieren wollen. Diese Kritik wird
fundiert mit dem Hinweis auf den ‚frauenfreundlichen‘ skandinavischen Wohlfahrtsstaats-Typus (vgl. Knijn/Kremer 1997: 350f.). Von den beiden Lösungen der Frage, wie
care gesellschaftlich zu organisieren ist9 , wird deshalb meist die Ausweitung der
staatlichen Infrastruktur und professionalisierten Serviceleistungen gefordert, um
8
In der Begriffsbestimmung ist ein Aspekt zu nennen, der noch nicht lange selbstverständlich ist: In einer
Zivilgesellschaft hat das Militär keine Leitbild-Funktion, und das Militär hat keine wesentliche Funktion
für berufliche oder politische Laufbahnen. Der weitergehende Begriff ist von der osteuropäischen
Opposition in den 80er Jahren entlehnt. Er steht für eine gesellschaftliche Reformperspektive, in der
Elemente einer substantiellen Beteiligung der Bürger/innen an politischen Entscheidungen, Leitbilder von
Freiheit, Gerechtigkeit und sozialem Ausgleich für die Entwicklung einer Gesellschaft wichtig sind, und
zwar auf der Grundlage der Marktwirtschaft, nicht auf der Grundlage sozialistischer
Gesellschaftsmodelle. Die liberale Wirtschaftsordnung und die demokratische Bürgergesellschaft sollen
sich ergänzen, mittels des Engagements der Bürger/innen.
9
Vgl. dazu Knijn/Kremer 1997: 350ff: “... supporting privately organized care” vs. “incentives to keep
caregivers employed”.
7
Frauen zu entlasten und ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern. Als ein entscheidendes Instrument zur Herstellung einer gender-gerechten Gesellschaft gilt der Ausbau
öffentlicher Einrichtungen für die Kinderbetreuung (für Kinder aller Altersstufen).
Das erweiterte Konzept von care kann zur Überwindung der wechselseitigen Abgrenzung beider Positionen beitragen. Wichtig sind hier die Arbeiten von Trudie Knijn und
Monique Kremer, die betonen, dass „modern welfare states have shaped needs and
rights of caregivers and care receivers and have done so in ways that contribute to
gender inequality in citizenship rights.“ (Knijn/Kremer 1997: 330) Ein neuer gesellschaftlicher Status von care kann demnach mit einer Ausweitung sozialer Rechte und
mit den Zielen einer gender-gerechten Gesellschaft einhergehen.
3. Führt der Wunsch nach „time to care“ zur Abhängigkeit in der Ehe?
3.1
Autonomie oder Bindung
Im Erwerbsverhalten junger Frauen und in ihren familialen Entscheidungen sind die
Folgen des Institutionenversagens bei der Anpassung des Wohlfahrtsstaates an veränderte Lebensformen und Geschlechterverhältnisse bereits zu beobachten. Denn dem
Dilemma der Vereinbarung von Erwerbsarbeit und care entzieht sich inzwischen ein
relevanter Teil von ihnen; demographische Studien zeigen, dass in Deutschland von den
Frauen der Geburtsjahrgänge nach 1960 mehr als ein Drittel kinderlos bleiben werden.
Für jüngere Frauen ist die Lebensführung in der Ehe und das Sinnversprechen der
Mutterschaft nicht mehr alternativlos; zumindest diejenigen mit mittlerer und höherer
Berufsqualifikation können Lebensunterhalt und Identität im Beruf anstreben. Für diese
jungen Frauen steht dem Versprechen der Unabhängigkeit über die Erwerbsarbeit die
Bindung in Partnerschaft und Familie gegenüber10 . Ein Teil der jungen Frauen, die stark
am Beruf orientiert sind, nimmt dieses Verhältnis als unauflösbaren Widerspruch wahr.
Interessanter ist hier jedoch die große Gruppe junger Frauen, die – trotz stabilem
Erwerbsinteresse – Familienaufgaben übernehmen wollen, und die dafür eine Phase der
Nicht-Erwerbstätigkeit und/oder der Teilzeitarbeit einplanen. Ungeachtet der Erfahrung
der Unabhängigkeit vor der Familiengründung antizipieren sie die Abhängigkeit in der
Ehe.
Grundlegend für die folgenden Überlegungen ist ein Text von Nancy Fraser und Linda
Gordon11 , die die „politische Semantik“ des Begriffs ‚Abhängigkeit‘ am Beispiel des
amerikanischen Wohlfahrtsstaats untersucht haben. Mit diesem Ansatz eröffnet sich
eine neue Perspektive auf die sozialen Bedeutungen von Erwerbsarbeit und care. Ein
differenzierter Blick auf verschiedene Dimensionen von Abhängigkeit, wie es Fraser
10
Die Argumentation in diesem Abschnitt führt theoretische Ergebnisse des Projekts „Lebensplanung
junger Frauen“ weiter, vgl. Geissler/Oechsle 1996 sowie Oechsle/Geissler (Hg.) 1998. In dieser Studie
wurden auf der Grundlage einer detaillierten Verlaufsrekonstruktion die Familien-, Partner- und Arbeitsorientierungen sowie die Kompetenzen der Lebensplanung junger Frauen analysiert. Ein Ergebnis ist die
Formulierung einer Typologie der Lebensplanung. Für das theoretische Konzept ‘Lebensplanung’ vgl.
Geissler/Oechsle 1990. Im folgenden Abschnitt werden einige empirische Ergebnisse zur doppelten
Lebensplanung junger Frauen referiert und auf die Fragestellung bezogen.
11
Vgl. Fraser/Gordon 1993, Hinweise auf weitere Publikationen der Autorinnen dort.
8
und Gordon nahelegen, zeigt Möglichkeiten der subjektiven Aneignung und Gestaltung
ihrer Lebenslage – auch der Lebenslage ‚nicht-erwerbstätige Mutter‘ – durch Frauen.
3.2
Anerkennung und Missachtung von care
Fraser und Gordon sprechen in ihrem Versuch, ‚Abhängigkeit‘ als Schlüsselbegriff des
Wohlfahrtsstaates in den USA zu rekonstruieren und zu „decodieren“, von der
„Sprache“ der Abhängigkeit. Welfare dependency hat in dieser Sprache einen „auf
Geschlecht und Rasse bezogenen Subtext“ (Fraser/Gordon 1993: 307). Zu diesem
Subtext gehört, dass ein beschreibender Begriff von Abhängigkeit, der sich auf politisch-rechtliche Unterordnung und auf ökonomisches Angewiesensein auf andere
Personen bezieht (wie in der vorindustriellen Epoche für Männer wie Frauen durchgängig charakteristisch), erweitert wird um psychologische und moralische Dimensionen.
So beinhaltet der Begriff in der Gegenwart (verdichtet im Bild der „welfare-mother“)
emotional-visuelle Assoziationen und ist mit einer Bewertung der ‚abhängigen‘
Personen als psychologisch unreif und unselbständig und mit ihrer moralischen
Abwertung verbunden.
In ihrer historisch kontextualisierten Diskursanalyse gehen Fraser und Gordon davon
aus, dass „die zur Beschreibung des gesellschaftlichen Lebens verwendeten Ausdrücke
ebenso auch aktive, dieses Leben formende Kräfte sind“ (a.a.O.: 308). In Begriffen wie
‚Abhängigkeit‘ wird gesellschaftliche Wirklichkeit definiert und werden Bedürfnisse,
Erfahrungen und Handlungsspielräume geprägt. In den USA ist der Begriff vor allem in
der Sozialhilfe-Diskussion prominent. Die Konnotationen, die Fraser und Gordon als
mit Abhängigkeit verbunden nennen, sind für Deutschland allerdings ohne weiteres
übertragbar. Die Sozialhilfe-Abhängigkeit wird auch bei uns mit „Annahmen über die
menschliche Natur, Geschlechterrollen, die Ursachen der Armut, das Wesen der
Staatsbürgerschaft, (mit Annahmen) über die Berechtigung von Ansprüchen und das
was als Arbeit und als Beitrag zur Gesellschaft gilt“ (a.a.O.: 309) verknüpft. Der übliche
Gebrauch solcher Begriffe dient dabei dazu, „Interpretationen des gesellschaftlichen
Lebens ... zum Vorteil dominanter ... Gruppen“ zu bewahren (ebd.); sozial untergeordnete Gruppen werden so mit abgewerteten Eigenschaften und Haltungen belegt und ihre
Lebensweise sozial diskriminiert.
Auch im Diskurs zum Geschlechterverhältnis kann eine politische Semantik der
Abhängigkeit entwickelt werden. Diese – hier nur ansatzweise versuchte – Decodierung
richtet sich auf den Sprachgebrauch sowohl des politischen und wissenschaftlichen
main stream als auch auf den Sprachgebrauch der Frauen- und Geschlechterforschung.
Abhängigkeit ist einer der „asymmetrischen Gegenbegriffe“, von denen Kosellek 1979
spricht. Er zeigt, dass die Geschichte „zahlreiche Gegenbegriffe (kennt), die darauf
angelegt sind, eine wechselseitige Anerkennung auszuschließen. (...) Wie im Alltag fußt
der Sprachgebrauch der Politik immer wieder auf dieser Grundfigur asymmetrischer
Gegenbegriffe.“ (a.a.O.: 213) Wichtig ist hier besonders der Begriff der Anerkennung.
Im main stream folgt aus der verweigerten Anerkennung für care die moralischpsychologische Abwertung der Personen, die care ausüben. Dagegen haben die
Frauenbewegung und die wissenschaftliche feministische Diskussion diese Abwertung
bekämpft und für weite Bereiche der Frauenarbeit eine neue Anerkennungsordnung
etabliert.
9
Was für die Frauenarbeit gilt, gilt jedoch nicht für alle Formen der weiblichen Lebensführung. Wie die Gegenüberstellung von unbezahlter vs. bezahlter Arbeit, privat vs.
öffentlich werden die Gegenbegriffe abhängig vs. unabhängig für die Kennzeichnung
der Lebenslage und des sozialen Status von Frauen und Männern verwendet. Dabei ist
in der kritischen feministischen Debatte der Begriff der ‚Abhängigkeit‘ nicht unschuldig. Vielmehr wird er implizit normativ benutzt, – eine abhängige Lebenslage anzuerkennen, fällt schwer. Abhängigkeit ist etwas, das überwunden werden muss, in Richtung auf ein autonomes Modell der Lebensführung. Wenn Eckart (1990: 11) schreibt,
dass „die gesellschaftliche Bedeutung der privat geleisteten Hausarbeit für die Erziehung, Versorgung, leibliche und seelische Fürsorge von Menschen ... eine vollständige
Integration der Frau in den Lohnarbeitsmarkt nicht zu(lassen)“, und eine Anerkennung
auch der Entscheidung für eine wirtschaftlich abhängige Lebensform fordert, dann steht
sie damit weitgehend allein.
In der Analyse des Begriffs Abhängigkeit zeigen Fraser und Gordon die Entstehung
einer spezifisch weiblichen Bedeutung, die im 19. Jahrhundert mit dem historischen
Übergang zur industriellen Gesellschaft entstanden ist. Mit der Demokratisierung entsteht ein Konzept allgemein-männlicher Staatsbürgerschaft, das auf Autonomie beruht;
zugleich erkämpfen die Lohnarbeiter politische Teilhaberechte. Im Zuge dieser Prozesse
wird unselbständige Arbeit, die ja die Form von Lohnarbeit angenommen hat, nicht
länger mit Abhängigkeit assoziiert. Damit erscheinen zugleich neue Gruppen als
abhängig, nämlich die, die von Lohnarbeit ausgeschlossen sind: neben dem „Almosenempfänger“ und dem Sklaven ist die neue Figur der Hausfrau das dritte wichtige
Paradigma der Abhängigkeit (a.a.O.: 313). In der Konstruktion einer industriegesellschaftlichen Lebensführung und in Verbindung mit der Institution des Familieneinkommens 12 entstand so eine in der Sozialstruktur verankerte und gesellschaftlich positiv
bewertete, eine „gute“ Bedeutung von Abhängigkeit, – nur für Frauen!
Die europäischen bzw. deutschen Ausprägungen dieser symbolischen Rahmung des
Familienmodells der industriellen Epoche sind bekannt. Parallel zur Durchsetzung der
bürgerlichen Gesellschaft wird ein geschlechtstypisiertes Konzept von Privatheit und
privatem Familienleben konstruiert, das in die Prinzipien des Wohlfahrtsstaats einfließt.
Den traditionellen Familienformen liegt nicht nur die vollständige Abhängigkeit der
Frau, sondern ihr weitgehender Verzicht auf ein ‚eigenes Leben‘ zugrunde. Die „Nur“Hausfrau repräsentiert eine für das Gemeinwesen weniger wichtige Lebensweise, da
ohne öffentliche Präsenz und Verantwortung.
3.3
Der Weg in die familiale Konstellation, in der Frauen care übernehmen
Aber wo stehen wir in Deutschland heute? Wir haben auf der einen Seite eine weitgehende Integration der jüngeren Frauengeneration in den Arbeitsmarkt, auf der
anderen eine Pluralisierung der Lebens- und Familienformen. Familientypologien, die
gerade im Kontext der Frauen- und Geschlechterforschung neuerdings vorgelegt
wurden, konstruieren entlang des Gleichheitspostulats verschiedene Abstufungen von
der traditionellen zur partnerschaftlichen Familie (Schaeffer-Hegel u.a. 1996), zur „dual
breadwinner/dual childcare family“ (Pfau-Effinger 1999) oder zur ‚postmodernen‘
Familie, in der sich die Geschlechterdifferenz verflüssigt. Die Figur der Hausfrau
kommt dabei nur noch im traditionellen (der industriegesellschaftlichen Arbeitsteilung
12
Historisch war es ein langer Prozess, bis das 'Familieneinkommen' von den verdienenden Männern
tatsächlich der Familie/der Ehefrau zur Verfügung gestellt wurde; vgl. dazu Ostner 1986.
10
verpflichteten) Familienmodell vor. Das bedeutet aber nicht, dass Abhängigkeit
verschwindet. Welche neuen Formen nimmt sie an, wie wird sie subjektiv interpretiert
und antizipiert? Welche Handlungsspielräume gibt es in der Abhängigkeit?
Junge Frauen kennen die unterschiedlichen Familienformen und beziehen sich in ihrer
Lebensplanung implizit oder explizit auf sie; dabei treffen sie jedoch mit Ausnahme der
Minderheit, die einem traditionellen Familien- und Weiblichkeitsideal anhängt, keine
punktuelle Entscheidung für eine bestimmte Familienform. Sondern sie realisieren
Schritt für Schritt, in Auseinandersetzung mit sozialen und institutionellen Rahmenbedingungen, mit kulturellen Leitbildern und abhängig von Entscheidungen in anderen
Lebensbereichen einen Entscheidungspfad, der sie mit der Geburt des ersten oder
zweiten Kindes in eine familiale Konstellation bringt, in der der Lebensunterhalt der
Familie insgesamt oder überwiegend vom Mann verdient wird 13 . Nach der Familiengründung scheint so – jedenfalls in West-Deutschland – die Rückkehr in die traditionelle Familie vollzogen zu sein. So sieht beispielsweise Schaeffer-Hegel (a.a.O.) als
Option junger Frauen, die die vor der Familiengründung gegebene Partnerschaftssituation aufrecht erhalten wollen, nur die Weigerung, Kinder zu bekommen. Die Alternative
dazu sei, in das Modell der Ernährer- und Hausfrauenfamilie überzuwechseln.
Entgegen solcher vereinfachender Annahmen stellt sich mit der Mutterschaft die
Lebenslage als Hausfrau nicht wieder her. Denn die ‚gute‘ Abhängigkeit der Hausfrau
gibt es offensichtlich nicht mehr! Die post-industrielle Gesellschaft reproduziert nicht
mehr die entsprechenden ökonomischen, institutionellen und kulturellen Bedingungen
für die dauerhafte Nicht-Erwerbstätigkeit von Frauen nach der Heirat bzw. nach der
Geburt des ersten Kindes. So werden seit den 70er Jahren Mädchen in der Bundesrepublik nicht mehr für ein Leben als Hausfrau erzogen, vielmehr erfahren sie eine ‚doppelte‘ Sozialisation. Bildungsziele und -institutionen werden vom Verfassungsgebot der
Gleichheit her bewertet; dies hat zur Durchsetzung der sozialen Norm beigetragen, dass
auch Mädchen eine Berufsausbildung brauchen. Die Schule bereitet sie darauf vor, eine
Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren und später berufstätig zu sein. Auch die
Mädchen, die sich am Leitbild der Hausfrau und Mutter orientieren, werden in Richtung
Berufsausbildung gelenkt. Die meisten jungen Frauen wollen jedoch selber erst eine
Ausbildung abschließen und die Familiengründung hinaus schieben.
Als wirklich wichtige Aufgaben der Zukunft, als intellektuelle Herausforderung gelten
in der doppelten Sozialisation nur die Anforderungen des Berufs. Dennoch enthält auch
dieser Anteil der Sozialisation eine Unklarheit, nämlich über die Möglichkeit einer
Lebensführung, in der Beruf und Familie einen Ort und eine Zeit haben. Während der
Berufsfindung, spätestens im jungen Erwachsenenalter antizipieren Frauen eine
mögliche Verantwortung für Kinder; sie wissen, dass sie entsprechende biographische
Entscheidungen treffen müssen. Zugleich hat die Mehrheit der jungen Frauen einen
hohen Anspruch an den Beruf; es ist ihnen wichtig, Interesse am Inhalt der Arbeit haben
13
Aus der Studie zur Lebensplanung junger Frauen (vgl. Fn. 11) wird deutlich, dass es neben dieser
Doppelorientierung auch andere Gewichtungen des Verhältnisses von Beruf und Familie im Lebenslauf
gibt. Eine Gruppe von Frauen lehnt weiterhin – vor dem Hintergrund einer traditionell weiblichen
Selbstverortung – die Vereinbarung ab und strebt eine Familie mit herkömmlicher Arbeitsteilung an.
Andere Frauen lehnen die Vereinbarung ab, weil sie sie als eine Überforderung ansehen oder weil sie
keinen ausgeprägten Kinderwunsch haben; sie planen daher einen berufszentrierten Lebenslauf. Für eine
Minderheit steht die Veränderung der Männer- ebenso wie der Frauenrolle an.
11
zu können, Selbstbestimmung, mindestens Abwechslungsreichtum in der Arbeit zu
finden. Während bei jungen Männern die intrinsischen Erwerbsmotive sich mit dem
Interesse am Einkommen die Waage halten, steht für die meisten Frauen die subjektive
Zufriedenheit mit der Tätigkeit im Vordergrund.
Junge Frauen sehen demnach zum einen den Beruf für ihre Identität als unverzichtbar
an, zum anderen stufen sie in ihrem Selbstverständnis die Beziehungen zu anderen
Personen (zu Partner, Eltern, künftigen Kindern) als sehr wichtig ein. Anders als die
jungen Männer strebt ein großer Teil der jungen Frauen eine Vereinbarung von Familie
und Beruf aktiv an, als gleiche Gewichtung der Lebensbereiche Beruf und Familie im
späteren Leben, – ungeachtet der Tatsache, dass dem erkennbare Schwierigkeiten
entgegenstehen. Diese Bedeutung von Erwerbsarbeit und von care ist bei Frauen mit
doppelter Lebensplanung empirisch anzutreffen. Wie sieht deren Verhältnis zu Familienaufgaben und Erwerbsarbeit aus? Und wie ist es im Licht der ‚Decodierung‘ von
Abhängigkeit zu interpretieren?
3.4
Biographische Balance von Engagement im Beruf und Familienaufgaben
In die familiale Konstellation, in der der Mann – jedenfalls auf Zeit – eine Familienernährerfunktion hat, führt (wie eben erwähnt) in der Regel keine einmalige Entscheidung, sondern ein „Entscheidungspfad“. Die bekannten institutionellen Faktoren, z.B.
das Steuersystem oder das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern, die zur Realisierung dieser Entscheidung beitragen, stehen hier nicht zur Debatte, sondern es geht um
die subjektiven Faktoren. Frauen, die eine doppelte Lebensplanung entwickeln, wollen
Kinder haben, und sie streben eine Vereinbarung von Berufsarbeit und Familienverantwortung an. Es dominieren hier die Frauen, die in qualifizierten, geschlechtsgemischten
Berufen ausgebildet und berufstätig sind. Ihre Berufswahl haben sie nicht dem Zufall
überlassen, sie haben eine interessante und sinnvolle Tätigkeit gesucht, oft verbunden
mit dem Wunsch nach einem kreativen oder personenbezogenen Beruf. Für sie sind im
jungen Erwachsenenalter Gleichheitsanspruch und subjektive Gleichheitserfahrung14
zentral für ihre Selbstwahrnehmung. Selbstbestimmung ist für diese Frauen ein
bedeutender Wert, daher spielt die Verfügung über eigenes Geld und die personale und
zeitliche Unabhängigkeit vor der Familiengründung eine große Rolle. Sie verlangen von
ihrem Partner, dass er ihr berufliches Engagement akzeptiert.
Die Wertschätzung des Einkommens steht jedoch für diese Frauen meist in Konkurrenz
zur arbeitsinhaltlichen Seite des Berufs. Ein guter Verdienst ist für sie weniger wichtig
als interessante und sinnvolle Arbeit. Sie beurteilen die Höhe des Einkommens nach den
Bedürfnissen, die sie aktuell als Frau ohne Kinder haben; in welchen Zeitabständen und
in welchem Ausmaß es sich verbessern ließe, das interessiert sie kaum. Ebenso wenig
kümmern sie sich um Aufstiegschancen; der Ehrgeiz, den einige durchaus entwickeln,
richtet sich darauf, eine anspruchsvolle Arbeit zu haben und die inhaltlichen Entfaltungsmöglichkeiten des Berufs auszuschöpfen. Es geht ihnen darum, über die Ausbildung hinaus Berufserfahrung zu gewinnen, sich den Beruf ‚anzueignen‘, nicht aber eine
weite berufliche Perspektive zu entwickeln, die auch Konkurrenz zu Kollegen mit sich
bringen würde. Die Arbeitsorientierung dieser jungen Frauen richtet sich also nicht
aktiv auf die Dimensionen des Handelns, die die Position im Arbeitsmarkt stärken.
14
Vgl. dazu die Einleitung in Oechsle/Geissler (Hg.) 1998.
12
Die relative Geringschätzung der ökonomischen Seite der Berufstätigkeit wird plausibel
aus dem Modus, wie die Frauen mit doppelter Lebensplanung die Balance von Berufstätigkeit und Familienverantwortung realisieren wollen. Sie meinen mit Balance der
Lebensbereiche nicht, in jeder Lebensphase in beiden Bereichen parallel präsent zu sein.
Es geht ihnen vielmehr um eine Balance über den gesamten Lebenslauf. Um dieses Ziel
zu erreichen, wird in diesem Lebensplanungs-Typus ein Lebenslauf-Modell konstruiert,
in dem bis zur Familiengründung Ausbildung und Beruf Priorität haben. Sobald ein
Kind da ist, wird jedoch die Berufstätigkeit zeitweilig den Familienaufgaben untergeordnet. Diese Phase wird recht eng definiert: länger als bis zum Kindergartenalter,
höchstens bis zum Schulbeginn des Kindes wollen die Frauen ihre Berufstätigkeit nicht
unterbrechen. Danach wird dann die Parallelität von beruflicher Partizipation und care –
also eine alltägliche Balance – gesucht. Die Erwerbsunterbrechung ist motiviert durch
Leitbilder vom Kindeswohl, vom glücklichen Familienleben, nicht zuletzt auch durch
Wünsche nach Selbstverwirklichung durch die Beziehung zum Kind. All dies erscheint
den jungen Frauen dieses Typus‘ nur erreichbar, wenn sie selber sich Zeit nehmen, –
eine Aus-Zeit von den beruflichen Pflichten. Eine Balance von Beruf und Familie zu
erreichen, ist für sie keine Frage organisatorischer Regelungen, kein Problem der
optimalen Kinderbetreuung in Institutionen. Vielmehr kann eine Balance nur gelingen,
wenn sie selbst – je nach Lebensphase – den Beruf und die Beziehung zu den Kindern
subjektiv unterschiedlich gewichten. Beides soll jeweils eine eigene Zeit im Leben
haben und es mit Sinn erfüllen. Zur Balance gehört eine Lebensphase mit Kindern, in
der Sorge für sie sehen diese Frauen die Verwirklichung existentieller Bedürfnisse nach
Nähe und Verantwortungsübernahme für Andere. Für ihre Identität ist der Beruf in
dieser Zeit weniger wichtig, später soll er wieder an Bedeutung gewinnen, wenn die
erste Phase im Familenzyklus abgeschlossen ist.
4. Dimensionen von Abhängigkeit und care-commitments
4.1
Die Grenzen der Abhängigkeit
Warum geben Frauen mit der Familiengründung der ‚Abhängigkeit in der Familie‘ den
Vorzug vor dem ‚Versprechen der Unabhängigkeit‘? An der Arbeitsorientierung der
Frauen mit doppelter Lebensplanung konnte gezeigt werden, dass für diese Frauen das
Versprechen der Unabhängigkeit weniger attraktiv ist als für junge Männer. Sie wägen
die Grenzenlosigkeit des beruflichen Engagements, die Perspektive, vollständig für die
Erwerbsarbeit zu leben, mit der Grenzenlosigkeit der Sorge für andere, des (überhöhten)
Anspruchs an die ‚gute Mutter‘ ab, und sie kommen zu dem Ergebnis, beidem Grenzen
zu setzen. Sie machen sich daher nicht in der Weise abhängig, die dazu dient, „Interpretationen des gesellschaftlichen Lebens ... zum Vorteil dominanter... Gruppen“ zu
bewahren (Fraser/Gordon, s.o.). Die jungen Frauen antizipieren ihre künftige Lebensführung auch ohne ein eigenes Einkommen nicht als abhängig.
Für ihr Verständnis ist die Unterscheidung verschiedener Dimensionen von ‚Abhängigkeit‘ (politisch-rechtliche, sozialpolitische, ökonomische, psychologisch-moralische
Abhängigkeit) wichtig. Was die politische Dimension angeht, so nehmen junge Frauen
für den relativ kurzen Zeitraum, in dem sie in einer ‚Familienernährerehe auf Zeit‘ leben
wollen, keine Einschränkung ihrer bürgerlichen und politischen Freiheitsrechte wahr,
und damit haben sie recht. Seit der rechtlich-politischen Gleichstellung der Geschlechter
geben Frauen mit der Heirat das Recht auf Selbstbestimmung nicht auf. Die zeitweilige
13
Abhängigkeit von der sozialen Sicherung ihres Mannes wird von den jungen Frauen
kritisiert, – zugleich aber in ihren biographischen Folgen für beherrschbar gehalten. Die
sozialen Rechte, die an die erste Phase der Mutterschaft geknüpft sind (Erziehungsurlaub und –geld), sehen sie als Untestützung ihrer Lebensplanung an. Für die späteren
Familienphasen rechnen sie mit informellen Netzwerken ebenso wie mit Institutionen
(Kindergarten, Schule), die sie für die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit freistellen
sollen.
Ähnlich bei der ökonomischen Dimension: Auch in dieser Hinsicht ist die Abhängigkeit
vom Partner vorhanden, zugleich ist ihr subjektiver Stellenwert aber begrenzt. Da der
Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes selbst bestimmt werden kann, legen gerade die
jungen Frauen mit doppelter Lebensplanung klare Bedingungen für diese Statuspassage
fest, bevor sie den Übergang in die Familie vollziehen. Im wesentlichen geht es dabei
um eine Stabilisierung ihrer beruflichen Identität, um Vorstellungen über den erreichten
Lebensstandard und das ‚richtige‘ Alter bei der Familiengründung. Den Beitrag ihres
eigenen Erwerbseinkommens als Grundlage für die Familiengründung behalten sie
dabei selbstbewusst im Blick.
4.2
Der Sinn von care in der doppelten Lebensführung
Das entscheidende Argument für die These, dass die Erwerbsunterbrechung keine
Rückkehr in die ‚gute‘ Abhängigkeit der Hausfrauenehe darstellt, betrifft jedoch die
psychologischen und moralischen Dimensionen der Abhängigkeit. Welche „Annahmen
über die menschliche Natur, Geschlechterrollen, die Ursachen der Armut, das Wesen
der Staatsbürgerschaft, über die Berechtigung von Ansprüchen und das was als Arbeit
und als Beitrag zur Gesellschaft gilt“ – dies sind die Formulierungen von Fraser und
Gordon – werden heute mit der Lebenslage einer Frau mit kleineren Kindern verbunden, die zeitweilig nicht erwerbstätig oder in Teilzeitarbeit beschäftigt ist?
Mit welchen sozialen Zurechnungen müssen zeitweilig nicht-erwerbstätige Frauen
rechnen? Dies kann hier nicht ausführlich behandelt werden; es gibt jedoch begründete
Hinweise, dass Familienpolitik zwar erst seit den 70er Jahren, aber seitdem unbestritten
von fast allen politischen Richtungen und in allen sozialen Milieus als wichtige
Aufgabe thematisiert wird 15 , die dem Wandel der Familie und der Vielfalt der Lebenslagen von Frauen entsprechend reformiert werden muss. Dabei wird von den unterschiedlichsten Akteuren die Erziehung von Kindern als Arbeit und als wertvoller
Beitrag zur Gesellschaft hervorgehoben. Sicherlich haben nicht plötzliche Frauen- und
Kinderfreundlichkeit dazu geführt, aber der „Subtext“ in der öffentlichen Thematisierung der Bedürfnisse von Frauen mit Kindern ist eindeutig nicht mehr von psychologischer Abwertung und moralischen Appellen an ihre Opferbereitschaft geprägt. Nicht
zufällig sind in der DDR wie in West-Deutschland seit den 70er Jahren wichtige
Sozialleistungen für die Lebensphase mit Kindern neu eingeführt worden.
Wie wird der Aspekt des Abhängigkeits-Diskurses, in dem Personen, die care ausüben,
als psychologisch unselbständig und moralisch unreif abgewertet werden, von den
Frauen selbst bearbeitet? Die Reichweite der Erfahrungen und Aktivitäten der Frauen,
die ein Lebenslauf-Modell der biographischen Balance von Beruf und Familien15
Bedürfnisgerechtigkeit wird dabei angestrebt, und es wird – im Unterschied zur Arbeitsmarktpolitik –
kaum mit Rechtfertigungsfiguren (Sparzwang, Leistungsmissbrauch) gearbeitet; vgl. dazu Bleses/Rose
1998.
14
aufgaben konstruieren, wird sich nicht in den Grenzen von Verwandtschaft, Haushalt
und Nachbarschaft abspielen. Familie ist heute aus vielen Gründen nicht mehr der
abgegrenzte, öffentlichkeitsferne Raum des Privatlebens, sondern sie ist zu einem Raum
sozialen Handelns geworden, der in vielfältigen Beziehungen zur Sphäre der
Erwerbsarbeit und zur politischen Sphäre im Sinne der Wahrnehmung beruflicher
Optionen und der Ausübung von Bürgerrechten steht.
In diesem Kontext steht der enge Bezug der jüngeren Frauengeneration zum Erwerbsleben – auch in Phasen der Nicht-Erwerbstätigkeit. Die jungen Frauen mit doppelter
Lebensplanung nehmen sich auch in der Familienphase als eine Frau mit einem Beruf
wahr, nicht als Hausfrau! Sie antizipieren den Wiedereinstieg in den Beruf und begründen dies mit ihrem großen Interesse am Arbeitsinhalt, am Gegenstand und an der
kommunikativen Arbeitssituation – weniger mit dem Wunsch nach wirtschaftlicher
Autonomie. Auf der Ebene des Berufsinteresses konstruieren die jungen Frauen
berufliche Kontinuität. Im Beruf gut zu sein, sich selbst als berufstätige Frau zu
verstehen, dies ist für sie die Grundlage für den ‚Wiedereinstieg‘ nach der (engeren)
Familienphase. Die differenzierte subjektive Sinngebung für verschiedene Lebensphasen sehen sie in direkter Verbindung zu ihrer Weiblichkeit. Einen Verzicht auf die
Erwerbsunterbrechung interpretieren sie als Verzicht auf eine Erfahrung, nämlich die
der Beziehung zum Kind, die ihnen genauso wie die Erfahrung beruflichen Erfolgs im
jungen Erwachsenenalter als Frau zusteht. Implizit deuten sie dabei die Geschlechterdifferenz so, dass für einen Mann dieser Verzicht nicht gravierend ist; daher lehnen sie
durchweg die Übernahme der Sorge für das kleine Kind durch den Mann, ab. Die
Leitbilder zum Kindeswohl und die Vorstellung der Selbstverwirklichung über die
Beziehung zu Kindern gehören konstitutiv zu dieser Konzeptualisierung von
Geschlechterdifferenz.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die sozial-moralische Abwertung der Hausfrauenexistenz auf das biographische Konzept der doppelten Lebensplanung nicht zutrifft. Die
Entscheidung für eine Erwerbsunterbrechung – auch wenn sie zur wirtschaftlichen
Abhängigkeit vom Partner führt – kann so aus einem anderem Blickwinkel als Unabhängigkeit gedeutet werden, weil auf eine autonome Entscheidung zurückzuführen. Die
Gleichsetzung mit der ‚guten‘ Abhängigkeit der Hausfrau verfehlt das Selbstverständnis
der Frauen mit doppelter Lebensplanung ebenso wie die Fremdwahrnehmung durch den
Partner und durch Arbeitgeber und Kollegen.
Den Frauen selber liegt die Selbstbeschreibung als Abhängige fern. Vielmehr tragen sie
mit ihrem biographischen Konzept zu einem Deutungswandel des gesellschaftlichen
Stellenwerts von Familienaufgaben bei. Indem sie den Abhängigkeits-Begriff für die
Beschreibung ihrer Lebenslage, für die Übernahme von care als Zumutung zurückweisen, ändern sie langfristig die gesellschaftliche Wirklichkeit.
5. Das Recht auf care und die Ausdifferenzierung der sozialen Rechte
Kann ein neuer gesellschaftlicher Status von care die Ziele einer gender-gerechten
Gesellschaft voranbringen? Wie ist die Ungleichheitswirkung von care zu überwinden?
Diese Fragen sind keine theoretischen; die mikrosoziologischen Befunde weisen darauf
hin, dass die Abhängigkeit in der Ehe heute differenziert zu bewerten ist. Die Auswei-
15
tung der sozialen Infrastruktur für care wird von den jungen Frauen zwar begrüßt, aber
sie sehen Einrichtungen der Kinderbetreuung u.ä. nur als Unterstützung für ein biographisches Modell an, in dem sie selber Erwerbsarbeit und care in ein Gleichgewicht
bringen wollen. Zu diesem Modell gehört eine Lebensphase, in der die Erwerbsarbeit so
weit eingeschränkt ist, dass der Mann zum zeitweiligen Familienernährer wird.
Dass ein relevanter Teil der jungen Frauengeneration Autonomieansprüche in dieser
Form artikuliert, öffnet den politischen Spielraum, weitergehende Rechte für eine
Lebensführung zu fordern, in der Erwerbsarbeit und care in gleicher Weise vorkommen.
Damit kann über die Abschnitt 2 zitierten Alternativen für die Zukunft des Wohlfahrtsstaates hinaus eine dritte Alternative formuliert werden. Neben der „produktivistischen“ Lösung, die die an die Erwerbsarbeit gekoppelten sozialen Rechte stärkt sowie
der auf citizenship beruhenden Lösung der Entkoppelung von „produktiven Rollen“ und
distributivem Status – die die Gefahr des dauerhaften Ausschlusses vom Arbeitsmarkt
birgt – könnte es darum gehen, die Verschränkung von produktiven Rollen in verschiedenen Sphären (einschließlich care) und dem distributivem Status anzustreben. Damit
würde care (nicht Ehe oder Familie) als neuer Inklusionsmechanismus neben der
Erwerbsarbeit gesellschaftlich anerkannt.
Für die Gewährung öffentlicher Ressourcen und sozialer Rechte an Individuen (nicht an
Familien) aufgrund von care sprechen Sozial- und Politikwissenschaftlerinnen unterschiedlicher Provenienz. So argumentieren z.B. Knijn und Kremer 1997, dass bei den
sozialen Rechten (Anrechten und Handlungsrechten) care und Erwerbsarbeit gleichzustellen sind. Es geht ihnen um die Erweiterung der Bürgerrechte um das Recht, care zu
gewähren und das Recht, care zu empfangen. Beide Rechte fehlen historisch in der
wohlfahrtsstaatlichen Gewährung sozialer Rechte wegen der Erwerbszentriertheit der
Konzeption von citizenhip, das heisst der direkten Koppelung von sozialen Rechten an
die Erwerbstätigkeit. Das Recht auf care könnte zu neuen reichhaltigeren Formen von
Autonomie und Selbstbestimmung im Lebenslauf führen.
Die Formulierung sozialer Rechte aufgrund von care kann nicht bedeuten, hinter die
erreichten bürgerlichen Freiheitsrechte der Gleichheit – insbesondere die Rechte des
gleichen Zugangs zu Erwerbsarbeit und der Nicht-Diskriminierung im Arbeitsmarkt
(vgl. Knijn/Kremer 1997: 351) – zurückzufallen. Hier kann die Unterscheidung von
Anrechten und Handlungsrechten (vgl. dazu Abschnitt 1.3) fruchtbar gemacht werden.
Ein substantielles Verständnis dieser Rechte enthält bereits die verfassungsrechtliche
Verpflichtung staatlicher Instanzen, Selbstbestimmung und Gleichbehandlung zu
garantieren bzw. aktive Schritte zur Herstellung der Gleichheit im Erwerbssystem zu
unternehmen16 .
Vom Typus der Anrechte gibt es in Deutschland bereits zahlreiche, die an Sorgearbeit
geknüpft sind, allerdings familienpolitischen Charakter haben (Kindergeld, Recht auf
Kindergartenplatz, Mitversicherung in der Krankenversicherung, Erziehungsurlaub und
–geld, Erziehungszeiten in der Rentenversicherung). Eine Ausweitung und Individualisierung dieser Anrechte müßte sich insbesondere auf erwerbs- und eheunabhängige
Ansprüche an die soziale Sicherung richten. Bei einem Rechtsanspruch auf care müßten
16
Vgl. zu den Erfolgen dieser Politik auf europäischer Ebene z.B. Behning 2000.
16
zum Beispiel die Institutionen der Kinderbetreuung einem Betreuungswunsch unabhängig von der Erwerbssituation der Mutter/der Eltern entsprechen.
Eine solche Ausweitung der Anrechte ist allerdings denkbar ohne einen Systemwandel,
wie er mit dem Recht auf care intendiert ist. Die Etablierung eines sozialen Bürgerrechts
auf care verlangt grundlegende Erweiterungen der Handlungsrechte von Personen, die
care ausüben. Es geht dabei um das Recht auf wohlfahrtsstaatliche Leistungen und
Institutionen, die das Recht jedes Erwachsenen, seine Lebensform zu wählen, auch in
der Lebenslage garantieren, in der kein eigenes (ausreichendes) Erwerbseinkommen
vorhanden ist. Damit geht es zugleich um Leistungen und Institutionen, die berufsbiographische Kontinuität unterstützen. Dies beinhaltet, dass Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen Angebote machen, die der Lebenslage care angepasst sind. Dies
beinhaltet, dass der biographische Übergang in die Erwerbsarbeit zurück überbrückt
wird. „An entrance ticket to the labor market after finishing caregiving should be one of
these social rights.“ (Knijn/Kremer 1997: 351) Das beinhaltet, dass die Kompetenzen,
die bei care weiterentwickelt werden, in die erwerbszentrierte Anerkennungsordnung –
die sich beispielsweise in Karrieremustern und Tarifverträgen ausdrückt – aufgenommen werden.
Mit dem doppelten Bürgerrecht auf Sorge (giving and receiving care), soll die Zentrierung sozialer Rechte auf Erwerbstätige überwunden werden. Unabhängig von Umfang
und Kontinuität der Erwerbsbeteiligung sollen aus care eigenständige Anrechte und
Handlungsrechte erwachsen. Die Inklusion (nur) über Erwerbsarbeit würde transformiert in eine inclusive citizenship, in der alle gesellschaftlich nützlichen Tätigkeiten –
ob bezahlt oder nicht – anerkannt würden.
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